{"id":11107,"date":"2007-06-01T13:01:00","date_gmt":"2007-06-01T11:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/jeder-ist-verdaechtig\/"},"modified":"2007-06-01T12:00:00","modified_gmt":"2007-06-01T10:00:00","slug":"jeder-ist-verdaechtig","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/jeder-ist-verdaechtig\/","title":{"rendered":"Jeder ist verd\u00e4chtig"},"content":{"rendered":"<p>Das neue gesellschaftliche Verst\u00e4ndnis von Sicherheit und Bedrohung als Grundlage sozialer Kontrolle.<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 178 (Heft 2\/2007) S. 118-126<\/p>\n<p><b>Der gesellschaftliche Umgang mit sozialen Problemen, mit Gefahren und Verhalten, das von sozialen Normen abweicht, ver\u00e4ndert sich grundlegend. Dies gilt nicht alleine f\u00fcr das Strafrecht oder staatliche Ma\u00dfnahmen im Allgemeinen, sondern ebenso f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten von Privaten und damit f\u00fcr den gesamten Bereich sozialer Kontrolle als den Mechanismen, mit denen eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zur Einhaltung sozialer Regeln und Normen anzuhalten. Diese Mechanismen werden umfassender und absoluter &#8211; sowohl was ihre Ziele, als auch was ihre Akteure und Ma\u00dfnahmen betrifft. Rechtsstaatliche Standards geraten dabei massiv unter Druck und wandeln sich infolgedessen kontinuierlich. So w\u00e4ren die gegenw\u00e4rtigen Debatten um die so genannte &#132;On\u00e4ne -Durchsuchung&#148; oder die Vorratsdatenspeicherung &#8211; also die verdachtsunabh\u00e4ngige Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten &#8211; vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen, von der im Zuge dessen aufkommenden Idee einer Vorratsspeicherung auch aller Fingerabdr\u00fccke noch nicht gesprochen. Jedoch handelt es sich auch hierbei nur um Momentaufnahmen eines weitergehenden Wandels, in dessen Zentrum ein neues Verst\u00e4ndnis von Sicherheit steht, f\u00fcr dessen Umsetzung andere Ma\u00dfnahmen und Akteure notwendig werden. Mithin haben nicht die Innen- und Rechtspolitiker jedes Ma\u00df verloren. Vielmehr hat sich der Ma\u00dfstab ver\u00e4ndert, und er ver\u00e4ndert sich noch. Nicht nur bei den Fachpolitikern, sondern in der Gesellschaft insgesamt. So sind dem ZDF-Politbarometer vom April 2007 zufolge mehr als 60 Prozent der Befragten der Auffassung, dass nicht genug f\u00fcr die &#132;Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t&#148; getan wird und sehen derzeit keine Beeintr\u00e4chtigung von Freiheitsrechten durch derartige Ma\u00dfnahmen.<\/b><\/p>\n<h5><span id=\"umfassende-sicherheit-als-paradigma\">Umfassende Sicherheit als Paradigma<\/span><\/h5>\n<p>Als wesentliche Grundlage dieser Entwicklung ist ein neues Ideal der Sicherheit im Hinblick auf Kriminalit\u00e4t und sonstige als gesellschaftliche Bedrohungen wahrgenommene Ph\u00e4nomene auszumachen. Ging es bei Sicherheit bis in die 1990er Jahre hinein jedenfalls auch um soziale Absicherung, bezogen sich entsprechende Bed\u00fcrfnissen also wesentlich auf eine soziale Sicherheit, so hat sich diese Perspektive heute grundlegend verschoben: Sicherheit wird fast ausschlie\u00dflich unter dem Blickwinkel pers\u00f6nlicher Sicherheit vor Kriminalit\u00e4t und Abweichung debattiert, die als zentrale Bedrohungen wahrgenommen werden. Zugleich ist der Einzelne weniger bereit anzuerkennen, dass das Risiko ein Grundzug der menschlichen Existenz ist, dass soziale Konflikte gesellschaftlich produziert sind und zum kollektiv geschaffenen allgemeinen Lebensrisiko geh\u00f6ren (vgl. Haffke 2005: 31 f.). Infolge des gestiegenen Schutzniveaus und der zahlreichen M\u00f6glichkeiten der Problembew\u00e4ltigung werden eintretende Sch\u00e4digungen als wesentlich gravierender empfunden und w\u00e4chst der Anspruch, vor Bedrohungen gesch\u00fctzt zu werden (vgl. Singelnstein\/Stolle 2006: 33 ff.). Damit korrespondiert eine gewachsene Bedeutung gef\u00fchlter Verunsicherung bzw. eines &#132;subjektiven Sicherheitsgef\u00fchls&#148;, das immer \u00f6fter als Begr\u00fcndung f\u00fcr sicherheitspolitische Interventionen dient.<br \/>Dreh- und Angelpunkt der Entwicklungen sozialer Kontrolle ist mithin eine neue gesellschaftliche Wahrnehmung und Interpretation von gesellschaftlichen Bedrohungen, von Anforderungen an deren Kontrolle und der Rolle des Staates in diesem Zusammenhang. Dieses diskursiv hervorgebrachte Bild und Verst\u00e4ndnis wandelt sich derzeit erheblich &#151; nicht nur in der \u00f6ffentlichen oder medial verbreiteten Meinung, sondern in der gesamten Gesellschaft &#151; wobei Ver\u00e4nderungen einer objektiven Wirklichkeit kaum als pr\u00e4gend angesehen werden k\u00f6nnen. Zwar m\u00f6gen sich gesellschaftliche Gefahren und Risiken tats\u00e4chlich ver\u00e4ndern, sich zuspitzen oder in einigen Bereichen auch abnehmen. Dies hat jedoch nur einen sehr bedingten Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Gefahren und auf die Bedeutung, die ihnen beigemessen wird, wie sich am Beispiel der Kriminalit\u00e4tsfurcht zeigen l\u00e4sst: Diejenigen Bev\u00f6lkerungsgruppen, deren Kriminalit\u00e4tsfurcht besonders ausgepr\u00e4gt ist, werden statistisch besehen eher selten Opfer registrierter Straftaten. Dar\u00fcber hinaus l\u00e4sst sich noch nicht einmal ein linearer Zusammenhang zwischen erhobener Kriminalit\u00e4tsfurcht und der Entwicklung erfasster Kriminalit\u00e4t herstellen; vielmehr entwickeln sich beide recht unabh\u00e4ngig voneinander (Kunz 2004: 299 ff.). Der Ebene der Wahrnehmung, Bewertung und Einsch\u00e4tzung von Bedrohungen f\u00fcr die pers\u00f6nliche Sicherheit kommt somit eine hervorgehobene Rolle f\u00fcr die Entwicklung sozialer Kontrolle zu &#151; auch unabh\u00e4ngig von etwaigen tats\u00e4chlichen Ver\u00e4nderungen. Diese haben allenfalls eine untergeordnete Bedeutung f\u00fcr diese Entwicklungen, so dass auch die Frage in den Hintergrund r\u00fcckt, inwiefern die Bedrohungsszenarien real sind.<br \/>Das insofern sozial konstituierte Bild von Bedrohungen und Gefahren sowie das dem gegen\u00fcbergestellte Ideal einer umfassenden Sicherheit bilden eine zentrale Konstante der sich ver\u00e4ndernden gesellschaftlichen Ordnung. Der Staat greift dies auf und verst\u00e4rkt diese Entwicklung, wenn er immer weniger bereit oder in der Lage ist, soziale Sicherheit zu schaffen, w\u00e4hrend er im Gegenzug den Schutz der B\u00fcrger vor Kriminalit\u00e4t und Abweichung verspricht. Er ist insofern auch ein zentraler Akteur. Jedoch kommt ihm keine lenkende Rolle zu. Vielmehr reagieren staatliche Institutionen im Wesentlichen nur auf die beschriebene interpretative Entwicklung und sind bem\u00fcht, mit eher symbolischen Ma\u00dfnahmen und \u00fcber &#132;Sicherheitsdemonstrationen&#148; die beschr\u00e4nkte Regulierungsf\u00e4higkeit des Staates in diesem Bereich auszugleichen (vgl. Singelnstein\/Stolle 2006: 41 ff.).<br \/>Im Ergebnis dieser Entwicklung geht es bei Sicherheit immer weniger um einen Schutz vor staatlichen Eingriffen oder Bedrohungen durch eine schrankenlose \u00d6konomie, sondern im Vordergrund steht das Bed\u00fcrfnis der Absicherung gegen Kriminalit\u00e4t, Gewalt und Abweichung. David Garland (2001: 100) hat dies als einen Wechsel von \u00f6konomischer Kontrolle und sozialer Befreiung hin zu \u00f6konomischer Freiheit und sozialer Kontrolle umschrieben. W\u00e4hrend in den 1960er und 1970er Jahren Freiheit mit der Infragestellung von \u00fcberkommenen Werten, Lebensmodellen, gesellschaftlichen Strukturen und staatlicher Bevormundung assoziiert wurde, ist der Begriff heute gepr\u00e4gt von einem \u00f6konomischen und individualisierenden Verst\u00e4ndnis. Parallel dazu wird Sicherheit weniger im Humboldtschen Sinne als Sicherheit vor staatlichen Eingriffen, als Pl\u00e4doyer f\u00fcr einen geb\u00e4ndigten, rechtsstaatlichen Staat oder im wohlfahrtsstaatlichen Sinne als soziale Absicherung angesehen, sondern als pers\u00f6nliche Sicherheit vor Bedrohungen und Gefahren (vgl. Hassemer 2005: 314). Wir erleben daher nicht einen Abbau von Freiheit f\u00fcr mehr Sicherheit, sondern einen Bedeutungswandel dieser Grundwerte, der sich im gesellschaftlichen Verst\u00e4ndnis durchsetzt.<br \/>Abweichung und Kriminalit\u00e4t als Gegenstand sozialer Kontrolle werden im Zuge dieser Entwicklung immer weniger als Ergebnis gesellschaftlicher Zust\u00e4nde, als zu bearbeitende soziale Konflikte begriffen, sondern als pers\u00f6nliche Verfehlung angesehen, die jeder Einzelne zu verantworten und damit auch deren Folgen zu tragen hat. Dabei gewinnen Ordnungsvorstellungen an Bedeutung, wie etwa nicht angebettelt werden zu wollen, keine Betrunkenen sehen zu m\u00fcssen und nicht mit der Armut und anderen gesellschaftlichen Problemen konfrontiert zu werden (vgl. Legnaro 1997: 279). Die insofern gesteigerten Unsicherheit &#8211; und Bedrohungsgef\u00fchle der Allgemeinheit verlangen wiederum nach neuen und anderen Ma\u00dfnahmen der Sicherheit obgleich ein umfassender Schutz vor Risiken nicht m\u00f6glich ist. Vor diesem Hintergrund wird die wohlfahrtsstaatliche Behandlungs- durch eine umfassende Bek\u00e4mpfungsperspektive ersetzt, in der es um die Verhinderung von Abweichung um jeden Preis geht. Diese umfasst neben polizeilichen und repressiven Elementen zwar nach wie vor auch solche einer wohlfahrtsstaatlichen F\u00fcrsorge. Hierbei geht es jedoch weniger um eine Bearbeitung von als kriminogen oder vergleichbar problematisch eingesch\u00e4tzten sozialen Umst\u00e4nden, sondern um eine Feststellung von Risiken, um entsprechende Personen und Situationen einer pr\u00e4ventiven Bearbeitung zuf\u00fchren zu k\u00f6nnen. An die Stelle des (jedenfalls auch) behandelnden Ansatzes tritt eine st\u00e4rker pr\u00e4ventiv-kontrollierende Orientierung.<br \/>Zusammenfassend besehen f\u00fchrt das neue Ideal der Sicherheit mithin zu einer Ausweitung des Gegenstandes sozialer Kontrolle, wie auch umgekehrt die ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wahrnehmung von Abweichung als Bedrohung zu ver\u00e4nderten Sicherheitsbed\u00fcrfnissen f\u00fchrt. Das Streben nach pers\u00f6nlicher Sicherheit jedes Einzelnen vor dieser Bedrohung erf\u00e4hrt so eine neue Relevanz und entwickelt sich in zahlreichen Bereichen zum gesellschaftlichen Leitbild. Andere gesellschaftliche Prinzipien und Wertvorstellungen, wie etwa rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze oder individuelle Abwehrrechte von Betroffenen, treten angesichts dessen zunehmend in den Hintergrund (vgl. Legnaro 2000: 207; Lindenberg\/Schmidt-Semisch 2000: 308 f.). Dies betrifft nicht alleine die Politik und andere professionelle Akteure, sondern ebenso die Allgemeinheit, die Gesamtheit der einzelnen B\u00fcrger. Diese k\u00f6nnen nicht als Opfer einer populistischen Kriminal- und Sicherheitspolitik angesehen werden, sondern sind selbst gewichtige Akteure im Rahmen dieser Entwicklung.<br \/>Das dem zugrunde liegende Streben nach Sicherheit produziert immer weitere Verunsicherung, da es st\u00e4ndig neue Nahrung findet und damit verdeutlicht, dass eine umfassende Sicherheit nicht erreicht ist. Es handelt sich um einen sich selbst reproduzierenden Kreislauf, indem Sicherheit ein immer abwesendes Ideal darstellt. Auf diesem Wege entsteht durch die Differenz zwischen einer gesellschaftlich produzierten &#151; und prinzipiell unbegrenzt steigerbaren &#151; Sicherheitserwartung und dem begrenzten Verm\u00f6gen der Gesellschaft, diese in der Praxis auch zu gew\u00e4hrleisten, eine dauerhafte gesellschaftliche Unsicherheit (Castel 2005: 9 ff.).<br \/>Diese permanente Bedrohung ist nicht nur die Grundlage f\u00fcr Ma\u00dfnahmen der Sicherheit. Sie kann auch als Gegenst\u00fcck zur umfassenden individualisierenden &#132;Freiheit&#148; des Liberalismus verstanden werden. Der Einzelne ist heute weniger an feststehende gesellschaftliche Normen gebunden, sondern ihm steht regelm\u00e4\u00dfig eine Vielzahl individueller legitimer Verhaltensm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung. Dies f\u00fchrt umgekehrt zu einem neuen Regulierungsbed\u00fcrfnis, den Einzelnen an gesellschaftlichen Anforderungen auszurichten. Anstelle einer disziplinierenden Ausrichtung an Normen wirkt in diesem Sinne die steigende gesellschaftliche Unsicherheit normierend, denn sie bildet die Grundlage f\u00fcr die Selbstbeschr\u00e4nkung und -f\u00fchrung des Einzelnen. Die stete Bedrohung durch Unsicherheit und Risiken f\u00fchrt zur eigenen Anpassung, indem gesellschaftliche Anforderungen internalisiert und das eigene Verhalten st\u00e4ndig und aktuell hieran ausgerichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine Form der Verhaltensf\u00fchrung, die aufgrund des dauernden Engagements jedes Einzelnen f\u00fcr sich selbst wesentlich effektiver wirkt, als dies eine Kontrolle durch andere erm\u00f6glichen k\u00f6nnte. Vergleichbar mit dem &#132;Unternehmer seiner selbst&#148; im Wirtschafts- und Berufsleben, der angesichts seiner prek\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsposition dazu angeleitet ist, sich den wechselnden Anforderungen des Berufslebens st\u00e4ndig anzupassen, bildet Unsicherheit auch allgemein die Basis f\u00fcr die Selbstf\u00fchrung des Einzelnen bei der m\u00f6glichst optimalen Ausrichtung an gesellschaftlichen Verhaltensanforderungen. In diesem Sinn ist Sicherheit nicht die notwendige Grundlage gegenw\u00e4rtiger Freiheit. Vielmehr erm\u00f6glicht die herrschende Unsicherheit erst die gegenw\u00e4rtige Form von Freiheit, denn sie f\u00fchrt dazu, dass sich der Einzelne in seiner Freiheit beschr\u00e4nken l\u00e4sst und selbst beschr\u00e4nkt. Die Unsicherheit macht diese Freiheit somit erst m\u00f6glich (vgl. Lemke 1997: 187 f.).<\/p>\n<h5><span id=\"soziale-kontrolle-im-vorfeld\">Soziale Kontrolle im Vorfeld<\/span><\/h5>\n<p>Das gewandelte gesellschaftliche Verst\u00e4ndnis und Bild von Abweichung einerseits und die gestiegene Bedeutung von Sicherheit andererseits bedingen einen grundlegenden Wandel der Formen sozialer Kontrolle, der ganz im Zeichen des Strebens nach Effektivit\u00e4t steht: Abweichung, Kriminalit\u00e4t und Gewalt sollen so umfassend und weitgehend wie m\u00f6glich bek\u00e4mpft werden (s. bereits Feeley\/Simon 1992). Dies schl\u00e4gt sich vor allem in dem bereits seit den 1970er Jahren auf der Wunschliste der Sicherheitsbeh\u00f6rden stehenden, \u00e4u\u00dferst vielseitigen Streben nach Pr\u00e4vention nieder, die heute ebenso im Gesundheitsbereich wie in der sozialen Arbeit zu finden ist und sich als allgemeines Leitbild durchgesetzt hat (s. P\u00fctter 2007: 3 ff.). Das Verm\u00f6gen, abweichendes Verhalten im Vorfeld erkennen und ihm vor seinem Eintritt entgegenwirken zu k\u00f6nnen, soll dessen m\u00f6glichst effektive Kontrolle und Verwaltung erm\u00f6glichen.<br \/>Als Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr Ma\u00dfnahmen einer insofern vorverlagerten Sozialkontrolle dienen mithin nicht &#151; wie herk\u00f6mmlich &#151; bereits eingetretene Rechtsgutsverletzungen, ein abweichendes Verhalten oder eine konkrete Gefahren, die ohne Intervention absehbar eine Sch\u00e4digung nach sich ziehen w\u00fcrden. Stattdessen wird ein Konstrukt bem\u00fcht, mit dessen Hilfe sich schon sehr viel fr\u00fcher absehen lassen soll, welche Personen und Situationen f\u00fcr die Zukunft die Gefahr abweichenden Verhaltens in sich bergen. Hierf\u00fcr werden der Begriff und die Methode des Risikos als berechenbarer Gr\u00f6\u00dfe herangezogen (vgl. Groenemeyer 2003: 31 ff.; Frehsee 2003: 278 f.). Dieser Vorstellung zufolge lassen sich bestimmte Kriterien ausmachen, die das Eintreten abweichenden Verhaltens statistisch betrachtet wahrscheinlicher machen und daher als Risikofaktoren klassifiziert werden k\u00f6nnen. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen solcher Kriterien soll dementsprechend Aussagen dar\u00fcber erm\u00f6glichen, wie wahrscheinlich abweichendes Verhalten f\u00fcr bestimmte Personen oder Situationen in der Zukunft ist und ob eine fr\u00fchzeitige Intervention zur Verhinderung dessen notwendig ist. Derartige Ma\u00dfnahmen kn\u00fcpfen daher gar nicht mehr an tats\u00e4chliche Gefahren oder sch\u00e4digende Handlungen an. Einzig interessant und ausreichend ist die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Risikogruppe, also das Aufweisen bestimmter Kriterien und die daraus folgende Prognose. Dies zeigt sich beim Ausbau der Sicherungsverwahrung vor allem bei T\u00e4tern, die wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden, sowie in der Terrorismusbek\u00e4mpfung bei zahlreichen Ma\u00dfnahmen, von der Rasterfahndung bis zum Fall Kurnaz (Funk 2007: 20 ff.).<br \/>Diese Denklogik der Vorverlagerung produziert mit ihrem Streben nach m\u00f6glichst genauer Prognose und Erfassung von Risikofaktoren einerseits st\u00e4ndig neue Risiken (vgl. Castel 2005: 11 f.; Frehsee 2003: 278 f.). Andererseits f\u00fchrt sie zu einer grundlegenden Ver\u00e4nderung bei den Ma\u00dfnahmen sozialer Kontrolle. Das \u00fcberkommene Strafrecht ist f\u00fcr die neuen Ziele nur sehr eingeschr\u00e4nkt anwendbar. Denn es reagiert vorwiegend auf konkrete Normverst\u00f6\u00dfe in der Vergangenheit &#151; wenngleich ihm dabei eine Wirkung f\u00fcr die Zukunft zugeschrieben wird &#151;, so dass sich vergleichsweise unkonkrete Risiken mit seinen Mitteln kaum erfassen lassen. Dies f\u00fchrt zu einem Umbau des Strafrechts, indem etwa in bestimmten Bereichen die Strafbarkeit in den Gefahrenbereich vorverlagert und so die strafrechtliche Eingriffsschwelle abgesenkt wird. Dies l\u00e4sst sich bspw. bei der Kriminalisierung des so genannten &#132;Stalking&#148; oder im Bereich des Bet\u00e4ubungsmittelstrafrechts beobachten.<br \/>Vor allem aber erlangen jene staatlichen Handlungsformen neue Bedeutung, die nicht reaktiv orientiert sind, sondern Gefahren und Risiken bearbeiten. Die Mechanismen sozialer Kontrolle wie auch die verschiedenen Rechtsgebiete passen sich dieser Neuorientierung an. So l\u00e4sst sich beispielsweise im Polizeirecht eine Absenkung der Schwelle polizeilicher Eingriffe beobachten. Sie erfolgen nicht mehr erst bei einer konkreten Gefahr, sondern weit im Vorfeld erfassbarer Bedrohungen schon bei einer abstrakten statistischen Annahme, die staatliche Eingriffe im Bereich allt\u00e4glicher Situationen und sozialad\u00e4quater Verhaltensweisen notwendig macht (Eisenberg 2005: 276 ff.).<br \/>Dies gilt beispielsweise f\u00fcr die Video\u00fcberwachung, die unabh\u00e4ngig von konkreten Gef\u00e4hrdungen an die blo\u00df abstrakte Einsch\u00e4tzung ankn\u00fcpft, dass eine bestimmte \u00d6rtlichkeit im Hinblick auf abweichendes Verhalten besonders relevant sei. Auf diesem Weg entsteht an der Schnittstelle zwischen Straf- und Polizeirecht eine Form proaktiver Pr\u00e4vention, die sich nicht mehr an einem konkreten Individuum orientiert, sondern sich entweder an risikotr\u00e4chtigen Orten, Strukturen und Lagen ausrichtet oder gleich die Bev\u00f6lkerungsmitglieder in ihrer Gesamtheit als Risikofaktoren klassifiziert (vgl. Naucke 1999: 342), wie die verdachtsunabh\u00e4ngige Speicherung pers\u00f6nlicher Daten etwa der Telekommunikation eindrucksvoll unter Beweis stellt.<br \/>Das Risiko als Gegenstand sozialer Kontrolle macht somit zum einen wesentlich fr\u00fcher Eingriffe notwendig, die unabh\u00e4ngig von einer konkret bestehenden Bedrohungslage erfolgen. Zum anderen sind damit aber auch deutlich mehr und umfassendere Ma\u00dfnahmen erforderlich, denn es gen\u00fcgt nicht mehr das Einschreiten im Fall eines Verdachts oder einer konkreten Gefahr. Stattdessen ist eine m\u00f6glichst umfassende Erfassung von Personen und Situationen erforderlich, um einerseits Risikofaktoren zu bestimmen und andererseits laufend \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ob diese irgendwo vorliegen. Die st\u00e4ndige Notwendigkeit der Risikoerkennung und Prognose f\u00fchrt damit zu einem unstillbaren Wissensdurst (P\u00fctter 2007: 10), in dessen Zuge die Bedeutung der Privatheit wie auch die M\u00f6glichkeiten der Begrenzung und Kontrolle sozialkontrollierender Mechanismen abnehmen. \u00c4hnlich wie sich der Einzug von Strafzwecken und Resozialisierung in das Strafrecht (vgl. Albrecht 2005: 48 ff.) als Effektivierung und Ausweitung des Zugriffs im Gewand der Humanit\u00e4t verstehen l\u00e4sst, bedeutet die vermeintlich Eingriffs\u00e4rmere, mildere Pr\u00e4vention damit eine Ausweitung sozialer Kontrolle, denn sie agiert in verschiedener Hinsicht umfassender.<br \/>Was zun\u00e4chst als Renaissance einer obrigkeitsstaatlichen Sicherheit und Sozialkontrolle daherkommt &#151; der Staat sorgt f\u00fcr pers\u00f6nliche Sicherheit vor Kriminalit\u00e4t und vergleichbaren Bedrohungen und darf dabei weitgehend in die b\u00fcrgerlichen Freiheiten eingreifen &#151; stellt sich bei genauerer Betrachtung als nur ein Aspekt dieser Entwicklung dar. Denn die Mobilisierung zum Zwecke der Sicherheit beschr\u00e4nkt sich keineswegs auf den Staat. Neben der weiter zunehmenden Bedeutung privat-professioneller Akteure und nicht-staatlicher Institutionen wird in immer st\u00e4rkerem Ma\u00dfe auch die Allgemeinheit als Summe der Einzelnen aktiviert. Dabei geht es weniger um kollektive Appelle, als vielmehr um die Responsibilisierung und Einbeziehung jedes Einzelnen als besonders effektivem Weg der Mobilisierung der Allgemeinheit. Wenngleich verschiedene T\u00e4tigkeiten nat\u00fcrlich nach wie vor in staatlicher Hand verbleiben, so beschr\u00e4nkt sich die Aufgabe aller doch gleichwohl nicht nur auf Denunziation und B\u00fcrgerpflichten, sondern wird der Einzelne aktiv in die Bearbeitung von Kriminalit\u00e4t mit einbezogen, sei es im Rahmen kommunaler und anderer Formen von Kriminalpr\u00e4vention, bei der in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern getesteten SMS-Fahndung, durch die M\u00f6glichkeit der Online-Strafanzeige (dazu Puschke 2005) u. \u00e4. Jeder ist verd\u00e4chtig &#151; und kontrolliert zugleich. Dies l\u00e4sst sich etwa am Beispiel von Compliance-Programmen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung durch gegenseitige \u00dcberwachung innerhalb von Unternehmen im Rahmen von Corporate Governance nachvollziehen.<br \/>Ebenso wie jeder selbst f\u00fcr seine soziale Sicherheit zu sorgen hat, soll er sich auch an der sozialen Kontrolle solcher Bedrohungen beteiligen, die immer mehr als Bedrohungen aller und damit jedes Einzelnen vermittelt und wahrgenommen werden. Statt eines abstrakten Wissens um die Existenz einschl\u00e4giger Gefahren und die theoretische M\u00f6glichkeit, von diesen betroffen zu werden, steht das Bild von der pers\u00f6nlichen Bedrohung im Vordergrund. Die damit entstehende Unsicherheit aktiviert einerseits dazu, sich vor Kriminalit\u00e4t zu sch\u00fctzen, sicherheitsbewusst und kriminalpr\u00e4ventiv zu handeln (O&#8217;Malley 1996: 199 ff.). Dar\u00fcber hinaus regt sie jeden Einzelnen dazu an, sich selbst aktiv an der Bek\u00e4mpfung von Abweichung und der Kontrolle von Risiken zu beteiligen &#151; selbst wenn diese ihn nicht selbst betreffen. Sozialkontrolle wird so vom Staat auf die Allgemeinheit als Gesamtheit der Einzelnen \u00fcbertragen, indem die Individuen responsibilisiert werden, sich an der st\u00e4ndigen Pr\u00e4vention und Verfolgung von Abweichungen zu beteiligen (Krasmann 2003: 266 ff.; Garland 1996: 452 ff.). Sie erscheint so als &#132;permanente gesellschaftliche Anstrengung, ein Regime des t\u00e4glichen sozialen Lebens&#148; (Legnaro 1997: 271). Pers\u00f6nliche Sicherheit vor Bedrohungen ist zu einer Aufgabe geworden, an deren Umsetzung alle aktiv beteiligt sein sollen.<\/p>\n<h5><span id=\"fazit-und-ausblick\">Fazit und Ausblick<\/span><\/h5>\n<p>Ein ver\u00e4ndertes gesellschaftliches Bild und Verst\u00e4ndnis von Abweichung, Bedrohung, Sicherheit und von der Rolle des Staates sowie die zunehmende Bedeutung dieser Themen bringen einen grundlegenden Wandel sozialer Kontrolle im Zeichen der Effektivit\u00e4t hervor. Als zielf\u00fchrend werden hierbei immer weniger Ma\u00dfnahmen sozialer Integration oder die Bearbeitung sozialer Probleme angesehen. Stattdessen steht ein umfassender verwaltend-kontrollierender Zugriff auf der Agenda, der im Vorfeld konkreter Bedrohungen Risiken erkennen und entsprechende Gegenma\u00dfnahmen erm\u00f6glichen soll, bevor eine Sch\u00e4digung eingetreten ist.<br \/>Diese Entwicklung sozialer Kontrolle ist geeignet, bestehende rechtsstaatliche Standards zu untergraben. Dem werden auf der Ebene politischer Auseinandersetzung heute zumeist die Verfassung und insbesondere die Grundrechte entgegengehalten. Diese unterliegen indes selbst einem inhaltlichen Wandel und verlieren insofern an Bindungswirkung. Dies betrifft etwa die im Fluss befindliche Frage, wie weit der absolut gesch\u00fctzte Kernbereich pers\u00f6nlicher Lebensgestaltung reicht, in den nicht eingegriffen werden darf, bei welchem Ma\u00df an \u00dcberwachung eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige und daher unzul\u00e4ssige Totalausforschung anzunehmen ist und welcher Raum an Privatheit dem Einzelnen bewahrt bleibt.<br \/>Bedeutsamer als diese konkrete Ebene der Auseinandersetzung scheinen daher &#151; gerade auch angesichts der zu beobachtenden Verschiebung grundrechtlicher Ma\u00dfst\u00e4be &#151; die gesellschaftlichen Grundlagen dieser Entwicklung zu sein. Zwar werden die Grundrechte und diesbez\u00fcgliche Argumentationen die beschriebene Entwicklung sozialer Kontrolle an einzelnen Punkten beeinflussen k\u00f6nnen. Die langfristige Etablierung bzw. Durchsetzung begrenzender Standards in diesem Bereich, eine Richtungs\u00e4nderung in der Entwicklung sozialer Kontrolle h\u00e4ngen vorrangig davon ab, wie ihre Ziele und Gegenst\u00e4nde gesellschaftliche verstanden werden (Singelnstein\/Stolle 2006: 120 ff., 138 ff.)<br \/>In diesem Sinne wird eine \u00fcber einzelne, konkrete Fragen hinausgehende Ver\u00e4nderung hier erst m\u00f6glich, wenn sich das gesellschaftliche Bild von Abweichung und Kontrolle, Sicherheit und Freiheit, Risiko und sozialen Problemen wandelt. Erst dann werden den hier wirkenden Akteuren und Politiken die Grundlagen entzogen. So lange von einer breiten Mehrheit ein unbedingtes Streben nach umfassender Sicherheit favorisiert und als notwendig angesehen wird, so lange kein Problembewusstsein beispielsweise gegen\u00fcber einer weitgehenden, auch freiwilligen Preisgabe von pers\u00f6nlichen Daten und Privatsph\u00e4re existiert, und so lange das derzeit dominierende Bild von Abweichung und Kriminalit\u00e4t als zentraler und zu bek\u00e4mpfender Bedrohung sich durchsetzen, wird sich die bisherige Entwicklung fortsetzen. Die wesentliche Gefahr besteht dabei nicht in einer Abschaffung oder einem schrittweisen Verschwinden des Rechtsstaates. Als bedeutsamer muss vielmehr die schleichende Umdeutung der grundgesetzlichen Werte, Begriffe und Regelungen angesehen werden, die zu einem schon heute zu konstatierenden grundlegenden Wandel f\u00fchrt.<br \/>Literatur<br \/>Albrecht, Peter-Alexis 2005: Kriminologie, 3. Aufl., M\u00fcnchen.<br \/>Castel, Robert 2005: Die St\u00e4rkung des Sozialen. Leben im neuen Wohlfahrtsstaat, Hamburg. Eisenberg, Ulrich 2005: Kriminologie, 6. Aufl., M\u00fcnchen.<br \/>Feeley, Malcolm M.; Simon, Jonathan 1992: The New Penology. Notes on the Emerging Stratgey of Corrections and its Implications; in: Criminology, Jg. 30, S. 449-474.<br \/>Frehsee, Detlev 2003: Der Rechtsstaat verschwindet. Strafrechtliche Kontrolle im gesellschaftlichen Wandel von der Moderne zur Postmoderne. Gesammelte Aufs\u00e4tze, Berlin.<br \/>Funk, Albrecht 2007: Risiko- und Sicherheitsmanagement. Von den Gefahren einer neuen Sicherheitslogik; in: B\u00fcrgerrechte &#038; Polizei \/ Cilip, H. 86 (1\/2007), S. 16-24.<br \/>Garland, David 1996: The Limits of the Sovereign State. Strategies of Crime Control in Contemporary Society; in: British Journal of Criminology, Jg. 36, S. 445-47.<br \/>Garland, David 2001: The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Oxford.<br \/>Groenemeyer, Axel 2003: Soziale Probleme und politische Diskurse &#151; Konstruktion von Kriminalpolitik in sozialen Kontexten. Soziale Probleme, Gesundheit und Sozialpolitik &#151; Materialien und Forschungsberichte Nr. 3, Bielefeld.<br \/>Haffke, Bernd 2005: Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat; in: Kritische Justiz, Jg. 38, S. 17-35. Hassemer, Winfried 2005: Sicherheitsbed\u00fcrfnis und Grundrechtsschutz: Umbau des Rechtsstaats?; in: Strafverteidiger-Forum 2005, S. 312-318.<br \/>Krasmann, Susanne 2003: Die Kriminalit\u00e4t der Gesellschaft. Zur Gouvernementalit\u00e4t der Gegenwart, Konstanz.<br \/>Kunz, Karl-Ludwig 2005: Kriminologie, 4. Aufl., Bern u. a.<br \/>Legnaro, Aldo 1997: Konturen der Sicherheitsgesellschaft. Eine polemisch-futurologische Skizze; in: Leviathan 1997, S. 271-284.<br \/>Legnaro, Aldo 2000: Aus der neuen Welt: Freiheit, Furcht und Strafe als Trias der Regulation; in: Leviathan, Jg. 28, S. 202-220.<br \/>Lemke, Thomas 1997: Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalit\u00e4t, Hamburg\/Berlin.<br \/>Lindenberg, Michael; Schmidt-Semisch, Henning 2000: Komplement\u00e4re Konkurrenz in der Sicherheitsgesellschaft. \u00dcberlegungen zum Zusammenwirken staatlicher und kommerzieller Sozialer Kontrolle; in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 83, S. 306-319.<br \/>Naucke, Wolfgang 1999: Konturen eines nach-pr\u00e4ventiven Strafrechts; in: Kritische Vierteljahresschrift f\u00fcr Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, Jg. 82, S. 336-354.<br \/>O&#8217;Malley, Pat 1996: Risk and Responsibility; in: Barry, Andrew et al. (Hrsg.): Foucault and Political Reason. Liberalism, Neo-Liberalism and Rationalities of Government, Chicago\/London, S. 189-207<br \/>Puschke, Jens 2005: Online-Strafanzeigen aus kriminologischer Sicht; in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 88, S. 380-390.<br \/>P\u00fctter, Norbert 2007: Pr\u00e4vention. Spielarten und Abgr\u00fcnde einer popul\u00e4ren \u00dcberzeugung; in: B\u00fcrger-rechte &#038; Polizei \/ Cilip, H. 86 (1\/2007), S. 3-15.<br \/>Singelnstein, Tobias; Stolle, Peer 2006: Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, Wiesbaden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1753],"publikationen":[1225],"class_list":["post-11107","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-tobias-singelnstein","publikationen-178-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Jeder ist verd\u00e4chtig - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/jeder-ist-verdaechtig\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Jeder ist verd\u00e4chtig - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das neue gesellschaftliche Verst\u00e4ndnis von Sicherheit und Bedrohung als Grundlage sozialer Kontrolle. 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