{"id":11108,"date":"2007-06-01T12:30:00","date_gmt":"2007-06-01T10:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/der-zwang-zur-freiheit\/"},"modified":"2021-08-24T21:50:14","modified_gmt":"2021-08-24T19:50:14","slug":"der-zwang-zur-freiheit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/der-zwang-zur-freiheit\/","title":{"rendered":"Der Zwang zur Freiheit"},"content":{"rendered":"<p>Kontingenzerzeugung im Sozialstaat,<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 127-134<\/p>\n<p>Kontingent ist alles, was weder notwendig noch unm\u00f6glich ist. Begriffe wie Unbestimmtheit, Nichtwissen und Unsicherheit beschreiben in etwa, was mit Kontingenz gemeint ist. Das Bewusstsein von Kontingenz ist zentral f\u00fcr das Leben in der modernen Gesellschaft. Die soziologische Zeitdiagnose greift diese Thematik mit einer gewissen Regelm\u00e4\u00dfigkeit auf. Ob von der Erlebnisgesellschaft, der Risikogesellschaft oder der &#8222;Beschleunigungsgesellschaft&#8220; die Rede ist, stets werden wir daran erinnert, dass wir uns l\u00e4ngst an Kontingenz gew\u00f6hnt haben, mit ihr leben, sie sogar her ausfordern, und &#8211; obwohl sie nicht immer gut zu ertragen ist &#8211; nicht mehr auf sie verzichten wollen.<\/p>\n<p>Die affirmative Rede von der Kontingenz kann jedoch nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass Kontingenz ebenso h\u00e4ufig begrenzt wie erzeugt wird. Zumindest f\u00fcr die Vergangenheit l\u00e4sst sich konstatieren, dass die &#8222;begrenzte Unbestimmtheit&#8220; (Hondrich) ein zentrales soziales Organisationsprinzip in der modernen Gesellschaft darstellte. Entscheidend war weder die r\u00fcckhaltslose Kontingenzbejahung noch der \u00fcberm\u00e4\u00dfige Regelerlass, sondern vielmehr eine Art ritualisiertes Balance- und Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Kontingenzerzeugung und Kontingenzbegrenzung. Dass das Verh\u00e4ltnis zwischen der Erzeugung und Begrenzung von Kontingenz in vielerlei Hinsicht aus der Balance geraten ist, zeigt sich mitunter daran, dass Kontingenz heute vor allem durch Institutionen produziert wird, die historisch in erster Linie mit dem Zweck ihrer Begrenzung geschaffen wurden.<\/p>\n<p>Das wohl einschl\u00e4gigste Beispiel ist der Sozialstaat. Soziale Sicherheit stellt eine klassische Form der institutionellen Kontingenzbew\u00e4ltigung dar, die auf der Basis von Kontingenzbegrenzung funktioniert. Soziale Rechte gew\u00e4hrleisten nur in dem Ma\u00dfe Sicherheit, wie sie die marktvermittelte Kontingenzerzeugung verl\u00e4sslich eingrenzen und bestimmte Lebensbereiche bzw. -phasen vor marktm\u00e4\u00dfigen \u00dcbergriffen sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Inzwischen ist diese Funktionsweise jedoch alles andere als selbstverst\u00e4ndlich. Heute gibt es kaum noch einen Bereich der sozialen Sicherheit, der nicht neu zur Disposition gestellt wird. Handelt es sich um die Rentenversicherung, das Eltern- oder Kindergeld, die Arbeitslosenversicherung, die Gesundheitsversorgung oder Sozialhilfe, es gibt keine soziale Sicherheit, die noch in dem Sinne als &#8222;sicher&#8220; gelten kann. L\u00e4ngst sind die klassischen Konflikte zwischen Arbeit und Kapital dem all\u00fcbergreifenden Konflikt zwischen Sicherheit und Unsicherheit gewichen. Kontingenz ist dabei nicht nur Anlass und Gegenstand der politischen Auseinandersetzung, sie wird zunehmend auch politisch erzeugt.<\/p>\n<p>Was aber hei\u00dft es genau, wenn Kontingenz politisch erzeugt wird? Bevor unterschiedliche Beispiele der politischen Kontingenzerzeugung im und durch den Sozialstaat diskutiert werden, wird im Folgenden eine Begriffskl\u00e4rung vorgenommen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"strategische-kontingenz-in-der-politik\">Strate&shy;gi&shy;sche Kontingenz in der Politik <\/span><\/h2>\n<p>Empirisch ist die Unterscheidung zwischen Kontingenz und politischer Kontingenzerzeugung nicht unproblematisch. Kontingenz ist immer vorhanden, sie wird permanent irgendwo von irgendwem erzeugt, ohne dass immer deutlich erkennbar w\u00e4re, ob und inwiefern sie auf intendierende politische Entscheidungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Zumindest auf der analytischen Ebene lassen sich aber unterschiedliche Formen der Kontingenzerzeugung differenzieren. Zun\u00e4chst einmal ist die politische Kontingenzerzeugung von einer Art <i>Hintergrundkontingenz <\/i>zu unterscheiden, die nicht durch politische Entscheidungen zu Stande kommt und nicht (oder zumindest nur sehr indirekt) durch diese beeinflussbar ist. Ein Beispiel ist das pl\u00f6tzliche Eintreten von Stra\u00dfengl\u00e4tte, das aufgrund einer unvorhersehbaren Wetter\u00e4nderung eintritt und zum Verkehrsunfall f\u00fchrt. Der Unfall h\u00e4tte nicht passieren m\u00fcssen, er ist das Ergebnis einer kontingenten Wetter\u00e4nderung, die nicht auf politische Entscheidungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Nat\u00fcrlich z\u00e4hlt mittlerweile auch oder gerade das Wetter zu den hochgradig politisierten Bereichen. \u00dcberhaupt l\u00e4sst sich die moderne Gesellschaft insofern als &#8222;politische Gesellschaft&#8220; (Greven) bezeichnen, als dass ein gesteigerter Sinn f\u00fcr Alternativen im eigenen Leben und in der Politik den Bereich dessen, was bereitwillig als unbeeinflussbare Hintergrundkontingenz akzeptiert wird, drastisch zusammenschrumpfen l\u00e4sst. Dennoch gibt es Dinge, bei denen niemand auf die Idee k\u00e4me, die Politik zur Rechenschaft zu ziehen.<\/p>\n<p>Schwieriger ist es bereits, wenn es um <i>marktvermittelte Kontingenz <\/i>geht. Bei der marktvermittelten Kontingenz handelt es sich um Kontingenz, die als Nebenprodukt zweckrationalen Handelns erzeugt wird. \u00d6konomische Handlungsrationalit\u00e4t zeichnet sich durch den offensiven Umgang mit Kontingenz aus. Die Transformation von Gefahren in kalkulierbare Risiken zielt auf die Herstellung eines Sicherheitsgef\u00fchls, das die umfassende Nutzung von Gewinnchancen erm\u00f6glicht. Das daraus folgende &#8222;Risikohandeln&#8220; erzeugt jedoch neue Kontingenz und somit auch neue Gefahren, die wieder in Risiken verwandelt werden m\u00fcssen. Die Geschichte des modernen Versicherungswesens bietet hinreichend Beispiele daf\u00fcr, dass Sicherheitskonstrukte immer wieder verworfen bzw. erg\u00e4nzt werden mussten. Der homo oeconomicus wurde immer wieder an die Kette gelegt, zun\u00e4chst auf der Ebene individueller Vernunft und, als diese Sicherheit nicht mehr gen\u00fcgte, an die Kette der \u00fcberindividuellen Sicherungssysteme der Sozialversicherung (Plumpe 2002).<\/p>\n<p>Marktvermittelte Kontingenz ist also nicht unproblematisch der Hintergrundkontingenz zuzurechnen, weil Markthandeln durch politische Entscheidungen reguliert bzw. erst erm\u00f6glicht wird. Letzteres gilt schon deshalb, weil M\u00e4rkte die politische Gew\u00e4hrleistung von Vertragssicherheit und Eigentumsgarantien voraussetzen. Dennoch haben Staaten heute zunehmend mit den Konsequenzen \u00f6konomischer Entscheidungen zu k\u00e4mpfen, die sich ihrem Einfluss entziehen. Ein einzelner Staat kann zum Beispiel wenig ausrichten gegen den Besch\u00e4ftigungsabbau, der trotz oder gerade aufgrund des Wachstums in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen von den B\u00f6rsen mit Kursgewinnen und verbesserter Kapitalversorgung pr\u00e4miert wird.<\/p>\n<p>Von der marktvermittelten Kontingenz sind Formen der Kontingenz abzugrenzen, die unmittelbar durch politische Entscheidungen erzeugt bzw. genutzt werden. Nur wenn die Politik Kontingenz selbst erzeugt oder aus ihrer Erzeugung politischen Profit schl\u00e4gt, soll im Folgenden von <i>strategischer Kontingenz in der Politik <\/i>gesprochen werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"beispiele-strategischer-kontingenz-im-sozialstaat\">Beispiele strate&shy;gi&shy;scher Kontingenz im Sozialstaat <\/span><\/h2>\n<p>Strategische Kontingenzerzeugung im Sozialstaat kann in unterschiedlicher Form auftreten. Prinzipiell zu unterscheiden sind diskursive Formen der Kontingenzerzeugung, die sich zun\u00e4chst (nur) auf der ideellen Ebene sozialpolitischer Debatten abspielen und <i>materielle <\/i>Formen der Kontingenzerzeugung, die auf der Ebene der Sozialrechtsreform greifen. Diskursive Kontingenzerzeugung findet h\u00e4ufig im Vorfeld institutioneller Reformen statt. Sie kann an Schwachstellen der gegenw\u00e4rtigen Sozialsysteme ansetzen, zum Beispiel der knappen Ressource &#8222;Vertrauen&#8220;. Sozialstaatliche Institutionen enthalten historisch gewachsene Fairnessregeln, auf deren wechselseitige Einhaltung sich die Adressaten dieser Regeln (Steuerzahler und Transferbezieher) mangels \u00dcberpr\u00fcfbarkeit verlassen k\u00f6nnen m\u00fcssen. Der individuelle Verzicht auf Regelverletzung h\u00e4ngt davon ab, ob man sich darauf verlassen kann, dass auch alle anderen ihren gerechten Anteil erbringen statt sich durch Steuerhinterziehung oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen Vorteile zu verschaffen.<\/p>\n<p>Im Zuge des unaufhaltsamen Fortschreitens gesellschaftlicher Fragmentierung durch Individualisierungsprozesse, Wertpluralisierung und den R\u00fcckgang erfahrbarer Solidarit\u00e4t sind die Vertrauensgrundlagen sozialstaatlicher Institutionen einer starken Belastungsprobe ausgesetzt. Die Politik, die durch Missbrauchunterstellung gezielt Unsicherheit bez\u00fcglich der Wirkung bestimmter Sozialpolitikprogramme herstellt, hat daher ein leichtes Spiel, die unhinterfragte Restsicherheit, die innerhalb der Bev\u00f6lkerung noch vorhanden ist, auch noch zu ersch\u00fcttern. Ein Beispiel ist etwa die Missbrauchsdebatte, die von der Schr\u00f6der-Regierung im Vorfeld der Hartz-IV-Reformen angesto\u00dfen wurde und in der Sozialhilfeempf\u00e4ngern Faulheit und Trittbrettfahrerei unterstellt wurde.<\/p>\n<p>Weil derartige Debatten auf Nichtwissen und die daraus resultierende Unsicherheit aufbauen k\u00f6nnen, treiben sie die Erosion der ohnehin fragilen politischen Akzeptanz steuerfinanzierter Grundsicherungsleistungen weiter voran. Insoweit es der Politik gelingt, dadurch die Unterst\u00fctzung der W\u00e4hler f\u00fcr den Sozialabbau zu f\u00f6rdern, kann sie davon profitieren. Sie tut dann lediglich das, was die Mehrheit der W\u00e4hler von ihr erwartet und sch\u00fctzt sich dadurch vor Ungerechtigkeitsvorw\u00fcrfen. Ferner tritt sie als &#8222;Probleml\u00f6ser&#8220; auf, weil sie den Missbrauch sozialer Leistungen bek\u00e4mpft. Und schlie\u00dflich kann sie die Verantwortung f\u00fcr die Folgesch\u00e4den des Sozialabbaus den ohnehin diskreditierten Transferbeziehern zuschieben.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel f\u00fcr diskursive Kontingenzerzeugung sind Debatten, durch die herk\u00f6mmliche Rollenverteilungen am Arbeitsmarkt in Frage gestellt und bewusst umdefiniert werden, so etwa in der Diskussion um den so genannten Arbeitskr\u00e4fteunternehmer (dazu Vo\u00df\/Pongratz 1989). Mit dieser urspr\u00fcnglich aus der Managementliteratur stammenden Bezeichnung werden lohnabh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigte zu Unternehmern ihrer selbst tituliert, mit der Konsequenz, dass ein v\u00f6llig neues Berufsbild entsteht, das die freiwillige Inkaufnahme neuer Unsicherheiten und Risiken am Arbeitsmarkt f\u00f6rdert. T\u00e4tigkeit erscheint hier nicht mehr im negativen Licht der reinen Erf\u00fcllung von Notwendigkeit innerhalb eines hierarchischen Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie wird vielmehr mit positiv besetzten Werten, wie Selbstverwirklichung, die Steigerung von Teamautonomie und Selbststeuerung, sowie die autonome Ent\u00e4u\u00dferung erlernter Kompetenzen in Verbindung gebracht. Implizit wird damit eine Neudefinition des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vorgenommen, die Arbeitsmotivation vor allem von intrinsischen Motiven statt von Gratifikation in Form von Einkommen und sozialer Sicherheit abh\u00e4ngig macht. Zugleich findet eine Umdeutung des Leistungsprinzips statt, und zwar dahingehend, dass die Klarheit von Gratifikationsregeln (z.B. &#8222;Stundenlohn&#8220;) dem kontingenten Erfolg erbrachter Mehrleistungen weicht. Schlie\u00dflich zieht das eine Umkehr der Beweislast nach sich. Nicht mehr der &#8222;Arbeitgeber&#8220; muss nachweisen, dass der Arbeitslohn im gerechten Verh\u00e4ltnis zu den nachweislich erbrachten Arbeitsleistungen steht. Stattdessen m\u00fcssen die (immer noch) abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten in Vorleistung treten und ihre Eigenmotivation unter Beweis stellen, obwohl die Gratifikation ihrer Bem\u00fchungen v\u00f6llig ungewiss ist. Auch n\u00fctzt es den Betroffenen wenig, dass ihnen durch die rein evaluative Auszeichnung ein Mehr an sozialer Anerkennung in Aussicht gestellt wird. Im Gegenteil, insofern sich diese Diskurse <i>ohne <\/i>Aussicht auf die materielle Erf\u00fcllung geweckter Hoffnungen in ver\u00e4nderten Verhaltensweisen und institutionellen Arrangements niederschlagen, handelt es sich um Ideologien der Anerkennung, die regulative Macht erzeugen, statt soziale Anerkennung zu gew\u00e4hrleisten (Honneth 2004). Kontingenzerzeugung bedeutet hier n\u00fcchtern betrachtet das Vorgaukeln von Chancen, w\u00e4hrend die Gefahr der Entt\u00e4uschung heruntergespielt wird. Dass Unternehmen davon profitieren k\u00f6nnen, ist unbestritten. Aber auch die Politik, die sich diese Diskurse zu Eigen macht, kann aus der regulativen Macht, die in ihnen produziert wird, Profit schlagen.<\/p>\n<p>Materielle Formen der Kontingenzerzeugung greifen vor allem dort, wo das Sozialrecht zur Herstellung von Unsicherheit genutzt wird. Historisch ist die <i>negative Verrechtlichung <\/i>alles andere als neu. Sie wurde vor allem in den subsidi\u00e4ren Grundsicherungsschemen der Sozialhilfe angewendet. Negative Verrechtlichung bedeutet die Umkehrung oder Abschw\u00e4chung subjektiver Rechtsanspr\u00fcche durch die Normierung rechtlicher Sanktionsmittel bei nichtkonformen Verhalten (Vobruba 1983; siehe auch Toens 2003: 5). Das Sozialrecht wird nicht zur Herstellung von Erwartungssicherheit (positive Verrechtlichung) genutzt, vielmehr wird dem Leistungsanspruch erst nach der wiederholten Pr\u00fcfung von &#8222;Bed\u00fcrftigkeit&#8220;, &#8222;Arbeitsf\u00e4higkeit&#8220; und &#8222;Arbeitswilligkeit&#8220; stattgegeben. Da es sich in allen drei F\u00e4llen um \u00e4u\u00dferst vage Terminologien handelt, die der weiteren Interpretation und Ausdeutung bed\u00fcrfen, bedeutet das faktisch eine betr\u00e4chtliche Erweiterung der Definitionsmacht \u00fcber Anspruchstatbest\u00e4nde auf Seiten des Gesetzgebers und der Sozialbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Rein rechtlich war die M\u00f6glichkeit der Vorenthaltung und K\u00fcrzung von Sozialleistungen also immer schon vorhanden. Sie wurde nur mehr oder weniger restriktiv gehandhabt. Unter Hartz IV ist die negative Verrechtlichung zum systematischen Bestandteil von Aktivierungsma\u00dfnahmen geworden. Die ehemalige Sozialhilfe ist zu einer Art Experimentierfeld f\u00fcr die Erprobung einer Vielzahl von Aktivierungs-, Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahmen mit \u00e4u\u00dferst unsicheren Erfolgsaussichten umfunktioniert worden. Die Ma\u00dfnahmen reichen von Arbeitspraktika, bei denen Jugendliche auf einen nur vage in Aussicht gestellten Ausbildungsplatz quasi unentgeltlich hinarbeiten m\u00fcssen, bis hin zur Entlassung in die (Schein-)Selbstst\u00e4ndigkeit (&#8222;from Welfare to Workfare to Entrepreneurs hip&#8220;). Nicht selten enden derartige Experimente in der endlosen Warteschleife, in Verschuldung oder gar Schlimmerem. Dass sie dennoch fortexistieren liegt mitunter daran, dass man sich dieser Form der Kontingenzerzeugung unter der Androhung des Entzugs existenzsichernder Sozialleistungen nicht so einfach entziehen kann. Insofern Mitnahme- und Verdr\u00e4ngungseffekte auf Seiten der Unternehmen bekannterma\u00dfen nicht ausgeschlossen sind, profitiert die Wirtschaft. Die Politik kann sich die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitschancen auf die Fahnen schreiben. Das gilt zumindest so lange, wie der Erfolg dieser Ma\u00dfnahmen im Einzelfall nicht ausgeschlossen und damit immer noch kontingent ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"politische-hintergruende-und-gerechtigkeitsprobleme\">Politische Hinter&shy;gr&uuml;nde und Gerech&shy;tig&shy;keits&shy;pro&shy;bleme <\/span><\/h2>\n<p>Worin besteht nun der Konflikt zwischen Sicherheit und Unsicherheit, auf den eingangs hingewiesen wurde? Wenn in allen Bereichen der sozialen Sicherheit f\u00fcr alle mehr Kontingenz erzeugt als begrenzt wird, w\u00e4chst die Unsicherheit f\u00fcr alle, womit noch nicht notwendigerweise ein Verteilungskonflikt entsteht. So ist es aber nicht, denn erstens m\u00fcsste die gerechte Lastenverteilung ungleiche Ausgangslagen ber\u00fccksichtigen. Zweitens betrifft strategische Kontingenzerzeugung vor allem die Grundsicherungssysteme der ehemaligen Sozialhilfe. Dort wiegt sie besonders schwer, da existenzsichernde Sozialleistungen aufs Spiel gesetzt werden. Unter Androhung des Entzugs subsistenzsichernder Leistungen handelt es sich bei Arbeitsangeboten ferner um &#8222;Angebote, die nicht abgelehnt werden k\u00f6nnen&#8220; (Goodin 1997). Kontingenzerzeugung ist daher paradoxerweise zugleich beides, eine Kontingenz- und eine Bestimmtheitszumutung, weil den Betroffenen im Ernstfall nur noch eines gewiss ist, n\u00e4mlich dass sie da so schnell nicht wieder heraus kommen. Aktivierungspolitik wirkt daher auch nicht immer autonomiesteigernd. Durch sie kann sich die Abh\u00e4ngigkeit vom Staat verst\u00e4rken. Insoweit Aktivierungsma\u00dfnahmen eine Arbeitsgesellschaft stabilisieren, der offensichtlich die Arbeit ausgegangen ist, dient das Mehr an sozialer Unsicherheit der einen auch immer der R\u00fcckversicherung der anderen, die sich dadurch beruhigt dem Glauben hingeben k\u00f6nnen, alles sei in Ordnung.<\/p>\n<p>Kontingenz greift nicht nur in der Politik, l\u00e4ngst hat sie auch die sozialwissenschaftliche Gerechtigkeitsdebatte erfasst. In Anbetracht der politischen Hintergr\u00fcnde aktueller Sozialrechtsreformen ist es h\u00f6chst ungewiss, inwieweit es \u00fcberhaupt noch Sinn macht, politische Strategien der Kontingenzerzeugung aus der Perspektive normativer Gerechtigkeit anzufechten. In dem Ma\u00dfe in dem sich marktvermittelte Kontingenzerzeugung in Hintergrundkontingenz verwandelt, die sich dem politischen Einfluss einzelner Staaten entzieht, sind politische Strategien der Kontingenzerzeugung lediglich die Kehrseite eines Mangels an politischer Gestaltbarkeit, die der Staat &#8211; will er sich nicht selbst bankrott erkl\u00e4ren &#8211; \u00fcberspielen muss. Im Kontext der globalisierten Welt und unter den Bedingungen des weltweiten Wettbewerbs um Anlage- und Investitionsm\u00f6glichkeiten kann der Staat nicht anders als selbst zum &#8222;Territorialunternehmer&#8220; zu werden, indem er eine r\u00e4umlich bestimmte Einheit mit all dem, was sich in ihr befindet, nach au\u00dfen lockend pr\u00e4sentiert und anbietet (Hamann\/Nullmeier 2006: 10). Unter diesen Bedingungen ist traditionelle Gerechtigkeitspolitik kaum mehr realisierbar.<\/p>\n<p>Sozialpolitische Entscheidungen werden jedoch trotzdem getroffen. Keinesfalls sind sie immer alternativlos oder wertneutral. Selbst wenn Sozialpolitik heute nicht mehr an idealen Gerechtigkeitsvorstellungen gemessen werden sollte, l\u00e4sst sie sich immer noch unter Fairnessgesichtspunkten als besser oder schlechter beurteilen. Abschlie\u00dfend sollen drei sozialwissenschaftliche Diskussionsstr\u00e4nge mit unterschiedlichen Interventionsabsichten aufgezeigt werden.<\/p>\n<p>Seit jeher haben die Sozialwissenschaften sozialstaatliche Reformen entweder unterst\u00fctzend, kritisch oder einfach nur beschreibend begleitet. Sie tun es auch heute noch, und das trotz oder gerade wegen des eingeschr\u00e4nkten Gestaltungsspielraums der Politik. Ebenso l\u00e4sst sich die Politik von den Sozialwissenschaften inspirieren, etwa in dem sie sozialpolitische Reformen im R\u00fcckgriff auf Rational Choice-Theorien aus Politikwissenschaft und Policy-Analyse rechtfertigt (dazu Le Grand 1997). Materielle Formen der Kontingenzerzeugung, die hier unter Aktivierungspolitik gefasst wurden, k\u00f6nnen sich zum Teil auf die Soziologie des Dritten Wegs von Anthony Giddens und anderen berufen. Die Risikosoziologie wurde Ende der 90er mit dem Anspruch verfochten, eine Zeitdiagnose des sozialen Wandels zu erstellen, aus der sich Strategieempfehlungen f\u00fcr die Sozialpolitik ableiten lassen. Die Diagnose ist wohlbekannt. Angeblich wurden sozialstaatliche L\u00f6sungen aus der Perspektive der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht mehr als legitimer Schutz vor Kontingenzzumutung empfunden, sondern vielmehr als Bestimmtheitszumutung, die der individuellen F\u00e4higkeit zur selbst bestimmten Lebensweise in vielerlei Hinsicht im Weg steht. Was diese Sichtweise oberfl\u00e4chlich betrachtet so sympathisch macht, ist, dass sie Transferbezieher vom verstaubten Image des passiven Leistungsempf\u00e4ngers befreit und \u00fcberdies &#8211; \u00e4hnlich wie die Rede vom Arbeitskr\u00e4fteunternehmer &#8211; neue Freiheits- und Kreativit\u00e4tsspielr\u00e4ume einklagt. Gegen\u00fcber der normativen Sozialstaatskritik hat sie \u00fcber dies den Vorteil, dass sie sich gar nicht erst auf die verf\u00e4ngliche Frage nach &#8222;der&#8220; sozial gerechten Umverteilungspolitik einlassen muss. Empirische Untersuchungen zeigen allerdings, dass die gesellschaftliche Kontingenzerfahrung weitaus komplexer ist, als durch die Risikosoziologie des Dritten Wegs nahe gelegt wird (dazu Taylor-Gooby 2001). So trifft die These der chancenbewussten, risikohandelnden B\u00fcrger\/innen, denen der Sozialstaat im wahrsten Sinne des Wortes zu viel geworden ist, lediglich auf einen kleinen, privilegierten Teil der Mittelschicht zu. Untersucht man Kontingenzerfahrung in der breiteren Mittelschicht, dann wird bereits deutlich, dass sie wesentlich ambivalenter wahrgenommen wird. Schlie\u00dflich versagt die Krisendiagnose mit Blick auf Geringverdiener. Hier zeigen Untersuchungen, dass Kontingenz mit einer st\u00e4rkeren Betonung auf ihren Gefahrenanteil wahrgenommen wird. Im Fall von Arbeitslosigkeit und Scheidung sind Geringverdiener im Vergleich zu den Angeh\u00f6rigen der Mittelschicht doppelt so stark von Armutsrisiken betroffen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde die Risikosoziologie des Dritten Wegs als Ideologie der Mittelschicht kritisiert, die soziale Ungleichheiten normativ \u00fcberblendet.<\/p>\n<p>Eine zweite Interventionsform beschr\u00e4nkt sich auf die Beschreibung politischer Prozesse aus der neutralen Beobachterperspektive. Hier wird aufgezeigt, wie sich Politik unter Bedingungen einer gesteigerten gesellschaftlichen Kontingenz und der Ambiguit\u00e4t sozialer Ph\u00e4nomene ver\u00e4ndert. In der Politikwissenschaft ist an dieser Stelle die Governance-Forschung zu nennen, doch auch in der Gesellschaftstheorie wird verst\u00e4rkt auf Begriffe wie Ambivalenz, Gegenl\u00e4ufigkeit und Paradoxie zur\u00fcckgegriffen. Der Anspruch der neutralen Beobachterperspektive, der hier vertreten wird, kann jedoch nicht verhindern, dass sich die Politik diese Analysen aneignet und zur Durchsetzung normativer Positionen zunutze macht.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich l\u00e4sst sich ein dritter sozialwissenschaftlicher Diskussionsstrang ausmachen, mit dem gewisserma\u00dfen am normativen Anspruch kritischer Gesellschaftstheorie festgehalten wird. Paradoxien der Kontingenzerzeugung werden aus dieser Perspektive nicht nur beschrieben, sondern auch daraufhin untersucht, inwieweit sie dem normativen Fortschritt der Gesellschaft im Sinne der Verwirklichung gleichberechtigter Anspr\u00fcche auf Autonomie und Selbstbestimmung im Weg stehen. So sehr man die &#8222;Erfolgsaussichten&#8220; auch dieser Perspektive kritisch in Frage stellen mag, aus ihr lassen sich die Gerechtigkeitsprobleme strategischer Kontingenzerzeugung im Sozialstaat immerhin noch benennen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Giddens, A. <\/i>(1999) The Third Way. Cambridge: Polity Press.<\/p>\n<p><i>Goodin, R.E.<\/i> (1997) &#8222;Social welfare as a Collective Responsibility&#8220;, in: Social Welfare as an Individual Responsibility: For and Against, R. Goodin and D. Schmidtz. Cambridge: Cambridge University Press.<\/p>\n<p><i>Greven, M. Th. <\/i>(1999). Die politische Gesellschaft: Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie. Opladen: Leske + Budrich.<\/p>\n<p><i>Hondrich, K.O. <\/i>(1985). &#8222;Begrenzte Unbestimmtheit als soziales Organisationsprinzip&#8220;. in: Kontingenz. Neue Hefte f\u00fcr Philosophie 24\/25. G\u00f6ttingen: Vandenhoeck &amp; Ruprecht, S. 59-78.<\/p>\n<p><i>Hamann, F.\/Nullmeier, F. <\/i>(2006) &#8222;Die Konkurrenzgesellschaft&#8220;, in: vorg\u00e4nge. 45,4: 5-12.<\/p>\n<p><i>Honneth, A. <\/i>(2004). &#8222;Anerkennung als Ideologie&#8220;, in: Westend. Neue Zeitschrift f\u00fcr Sozialforschung. 1,1, S. 51-70.<\/p>\n<p><i>Honneth, A.<\/i> (Hg.) (2002) Befreiung aus der M\u00fcndigkeit. Paradoxien des gegenw\u00e4rtigen Kapitalismus. Frankfurt\/M.: Campus.<\/p>\n<p><i>Le Grand, J. <\/i>(1997) Knights, Knaves or pawns? Human behaviour and social policy, Journal of Social Policy, 26: 149-69.<\/p>\n<p><i>Offe, C. <\/i>(2005) &#8222;Nachwort&#8220;, in: Ein Grundeinkommen f\u00fcr alle? Y. Vanderborght und P. Van Parijs. Frankfurt a.M.: Campus.<\/p>\n<p><i>Plumpe, W<\/i>. (2002). &#8222;Rationalit\u00e4t und Risiko. Zum historischen Charakter der modernen Wirtschaft&#8220;, in: Befreiung aus der M\u00fcndigkeit. Paradoxien des gegenw\u00e4rtigen Kapitalismus. Herausgegeben von A. Honneth. Frankfurt\/M.: Campus Verlag.<\/p>\n<p><i>Taylor-Gooby, P. <\/i>(2001) &#8222;Risk, Contingency and the Third Way: Evidence from the BHPS and Qualitative Studies&#8220;, in: Social Policy &amp; Administration, 35,2: 195-211.<\/p>\n<p><i>Toens, K. <\/i>(2003) Recht, Leistung, Bedarf &#8211; Die Verteilungsprinzipien der sozialen Gerechtigkeit am Beispiel der erwerbszentrierten Sozialhilfereform. M\u00fcnster\/Hamburg: LIT Verlag<\/p>\n<p><i>Vobruba, G. <\/i>(1983) &#8222;Entrechtlichungstendenzen im Wohlfahrtsstaat&#8220;, in: Abschied vom Recht? Herausgegeben von R. Voigt. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.<\/p>\n<p><i>Vo\u00df, G.\/ Pongratz, H.J. <\/i>(1989) &#8222;Der Arbeitskr\u00e4fteunternehmer. Eine neue Grundform der Ware Arbeitskraft?&#8220;, in: K\u00f6lner Zeitschrift f\u00fcr Soziologie und Sozialpsychologie, 50,1: 131-58.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1843],"publikationen":[1225],"class_list":["post-11108","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-katrin-toens","publikationen-178-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Zwang zur Freiheit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/der-zwang-zur-freiheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der Zwang zur Freiheit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Kontingenzerzeugung im Sozialstaat, Aus: vorg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 127-134 Kontingent ist alles, was weder notwendig noch unm\u00f6glich ist. 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