{"id":11200,"date":"1988-01-15T21:20:00","date_gmt":"1988-01-15T20:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch\/"},"modified":"1988-01-15T12:00:00","modified_gmt":"1988-01-15T11:00:00","slug":"nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch\/","title":{"rendered":"\u00bbNicht grausam und nicht heimt\u00fcckisch&#8230;\u00ab"},"content":{"rendered":"<p>Wie die bundesdeutsche Justiz versuchte, den Mord an Ernst Th\u00e4lmann aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 43-54<\/p>\n<p>Das Ermittlungsverfahren hatte 23 Jahre gedauert. So viele Staatsanw\u00e4lte waren bereit gewesen, die Verd\u00e4chtigen zu schonen, da\u00df schlie\u00dflich die Er\u00f6ffnung einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen den letzten \u00dcberlebenden eingeklagt werden mu\u00dfte. Den Proze\u00df f\u00fchrte die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts. Nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer entschied die Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Heinz-Josef Paul am 15. Mai 1986, den angeklagten ehemaligen SS-Oberscharf\u00fchrer und Spie\u00df der Kommandantur im Konzentrationslager Buchenwald Wolfgang Otto, Lehrer im Ruhestand, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Mord an dem Vorsitzenden der KPD der Weimarer Republik, Ernst Th\u00e4lmann, zu verurteilen. Zehn Monate sp\u00e4ter, am 25. M\u00e4rz 1987, hob der dritte (politische) Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil auf, weil, so der Senat, die Grenzen der freien Beweisw\u00fcrdigung vom Krefelder Schwurgericht \u00fcberschritten worden seien. Obwohl Wolfgang Otto seit Ende 1943 f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf der vom Reichssicherheitshauptamt geplanten T\u00f6tungen verantwortlich w\u00e4r, r\u00e4umte der BGH eine M\u00f6glichkeit ein, die nicht mal dem Angeklagten und seinen Verteidigern eingefallen war: da\u00df Otto zwar im Dienst gewesen sei in jener Nacht des 17. August 1944, in der Ernst Th\u00e4lmann in Buchenwald erschossen wurde, jedoch \u00bbohne in der festgestellten Weise in das Tatgeschehen verstrickt zu sein.\u00ab<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"der-mordbefehl\">Der Mordbefehl.<\/span><\/h5>\n<p>Auf einer Wahlveranstaltung der NSDAP im M\u00e4rz 1933 hatte G\u00f6ring die Volksgenossen eingestimmt: gegen Kommunisten habe er keine Gerechtigkeit zu \u00fcben; hier habe er \u00bbnur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts\u00ab. Tausende von Regimegegnern waren zu dieser Zeit schon verhaftet und in Gef\u00e4ngnissen verschwunden. Th\u00e4lmann hatte sich nach Dr\u00e4ngen seiner Parteifreunde endlich entschlossen, ins Ausland zu gehen, doch kurz vor seiner Abreise nahmen ihn Polizisten in Berlin fest. Ein Spitzel hatte ihn verraten. Gegen den KPD-Vorsitzenden wird Anklage wegen Anstiftung und Vorbereitung zum Hochverrat erhoben &#151;ein Proze\u00df findet aber nie statt. Er wird in \u00bbSchutzhaft\u00ab \u00fcberf\u00fchrt und bleibt Gefangener der Gestapo &#151; \u00bbim Interesse der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung\u00ab.<\/p>\n<p>Elf Jahre sp\u00e4ter, nach dem mi\u00dfgl\u00fcckten Attentat der Offiziere am 20. Juli 1944, wird Th\u00e4lmann ein Opfer der anschlie\u00dfenden Terrorwelle. \u00bbWir werden nicht den gleichen Fehler machen, der 1918 begangen wurde\u00ab, hatte Gestapo-Chef Heinrich M\u00fcller gesagt, \u00bbwir werden unsere innerdeutschen Feinde nicht am Leben lassen.\u00ab Den Mordbefehl gab Hitler in einer Unterredung mit Himmler in der \u00bbWolfsschanze\u00ab, in der \u00fcber Konsequenzen aus dem 20. Juli gesprochen wurde. Man schrieb den 14. August 1944. Himmler notierte: \u00bbTh\u00e4lmann ist zu exekutieren.\u00ab Drei Tage sp\u00e4ter erscho\u00df ein SS-Kommando den f\u00fcnfzig Jahre alten Parteif\u00fchrer im Eingang zum Krematorium des Konzentrationslagers Buchenwald.<\/p>\n<p>Als mutma\u00dflich letzter \u00dcberlebender des Mordkommandos stand vierzig Jahre da-nach Wolfgang Otto vor Gericht. Er habe, stellte das Landgericht Krefeld im aufgehobenen Urteil fest, als \u00bbrechte Hand des Lagerkommandanten\u00ab am Nachmittag oder Abend des 17. August vom Reichssicherheitshauptamt telefonisch oder durch Fernschreiben die Vorank\u00fcndigung erhalten, da\u00df ein wichtiger H\u00e4ftling eintreffen werde, der im Konzentrationslager zu exekutieren und sofort zu verbrennen sei. Die Exekution sei geheim zu halten. Wie auch sonst bei Hinrichtungen aller Art sei Wolfgang Otto \u00bbmit den Vorbereitungen und der Mitwirkung\u00ab befa\u00dft gewesen. Selbstverst\u00e4ndlich hatte Otto kein Gest\u00e4ndnis abgelegt; in Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen w\u00e4re das einer Sensation gleichgekommen. Doch gerade dies, das fehlende Gest\u00e4ndnis, lie\u00df die h\u00f6chsten Bundesrichter am Ur-teil ihrer Krefelder Kollegen zweifeln. Die W\u00fcrdigung des Tatgeschehens durch das Landgericht gehe daran vorbei, hei\u00dft es im Aufhebungsbescheid aus Karlsruhe, da\u00df der Verurteilte eine eigene Tatbeteiligung gerade leugnet.<\/p>\n<p>Mitte 1988 ist Beginn der Neuverhandlung in D\u00fcsseldorf.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"die-tat\">Die Tat.<\/span><\/h5>\n<p>Ein H\u00e4ftling des Konzentrationslagers Buchenwald hatte schon kurz nach der Befreiung den Amerikanern berichtet, er habe die Geschehnisse am sp\u00e4ten Abend und in der Nacht des 17. auf den 18. August 1944 beobachtet. Es war der Pole Marian Zgoda, Leichentr\u00e4ger im Krematoriumskommando. Zgoda war damals, wie zahlreiche andere H\u00e4ftlinge, von amerikanischen Vernehmungsoffizieren nach seinen Erlebnissen im Konzentrationslager befragt worden. Bei dieser Gelegenheit sagte er aus, was er \u00fcber Th\u00e4lmanns Tod wu\u00dfte. Doch die Amerikaner s\u00fchnten ausschlie\u00dflich die \u00bbVerletzung der Gesetze und Gebr\u00e4uche des Krieges\u00ab; Straftaten, die an deutschen Staatsangeh\u00f6rigen begangen wurden, einschlie\u00dflich der T\u00f6tungsdelikte, galten in diesem Sinn nicht als Kriegsverbrechen. In den beiden Verfahren gegen ins-gesamt 37 Beteiligte an Massenmorden und sadistischen Greueltaten im Konzentrationslager Buchenwald blieb Zgodas Schilderung ohne Belang. Wolfgang Otto, gegen den mehr als vierzig Jahre sp\u00e4ter in Krefeld verhandelt werden wird, war einer der Angeklagten des Milit\u00e4rtribunals, das vom 11. April bis zum 14. August 1947 in Dachau stattfand und mit 22 Todesurteilen, f\u00fcnf lebenslangen und vier Zeitstrafen endete. Alle Angeklagten hielten sich f\u00fcr \u00bbnicht-schuldig\u00ab im Sinne der Anklage. Otto, der in Buchenwald Karriere gemacht hatte und zum Schlu\u00df als SS-Oberscharf\u00fchrer der wichtigste Mann nach dem Kommandanten war, bekam zwanzig Jahre Haft. Vor den amerikanischen Milit\u00e4rrichtern hatte er seine Beteiligung an Exekutionen zugegeben: als Sch\u00fctze bei 50 Exekutionen mit etwa 200 Erschossenen und in zahlreichen anderen F\u00e4llen als Protokollf\u00fchrer. Dann hatte er die Exekutionen zu organisieren, die Toten abzuhaken und als \u00bberledigt\u00ab nach Berlin zu melden, an das Reichssicherheitshauptamt.<\/p>\n<p>Auch am Schlu\u00df des Krefelder Verfahrens blieben Marian Zgodas Schilderungen unber\u00fccksichtigt. Sie konnten f\u00fcr Ottos Verurteilung nicht herangezogen werden, weil nicht mehr gekl\u00e4rt werden konnte, wie es dem H\u00e4ftling aus dem Leichentr\u00e4gerkommando gelungen war, den Mord zu beobachten. Zgoda war 1967 gestorben. Sein Bericht blieb dennoch von gro\u00dfer Bedeutung, denn Zgoda hatte ein Szenario beschrieben, das allen Proze\u00dfbeteiligten realistisch erscheinen mu\u00dfte: Eine Einzelaktion habe bevorgestanden, das sei ihm nach dem Befehl des Unterscharf\u00fchrers Stobbe klar gewesen, am Nachmittag die \u00d6fen anzuheizen. Er habe sich deshalb im Krematoriumshof versteckt und gegen Mitternacht eine Reihe von SS-Leuten das Krematorium betreten sehen, die offensichtlich einen Transport erwarteten. Unter ihnen sei der Stabsscharf\u00fchrer Otto gewesen. Sp\u00e4ter habe er eine schwere Limousine zum Tor hereinfahren sehen, der drei Zivilisten entstiegen seien. In der Mitte sei der Gefangene gegangen, in den beiden anderen M\u00e4nnern vermutete er dessen Bewacher. Der Gefangene sei gro\u00df, breitschultrig und ohne Hut gewesen, deshalb habe er seine Glatze sehen k\u00f6nnen. In dem Augenblick, in dem der Gefangene das Spalier der SS-Leute passiert hatte, habe er drei Sch\u00fcsse geh\u00f6rt. Sp\u00e4ter sei im Krematorium ein vierter Schu\u00df abgegeben worden, wohl der \u00fcbliche Fangschu\u00df. Die SS-M\u00e4nner unterhielten sich, so Zgodas Bericht, \u00fcber den Get\u00f6teten. Es sei der Kommunistenf\u00fchrer Th\u00e4lmann gewesen, habe Stabsscharf\u00fchrer Otto gesagt. Der Tote sei in voller Bekleidung verbrannt worden, das habe er am n\u00e4chsten Morgen daran festgestellt, da\u00df die Asche, die sonst immer nahezu wei\u00df war, dunkel gewesen sei. Au\u00dferdem habe er in der Asche eine ausgegl\u00fchte Taschenuhr gefunden.<\/p>\n<p>Das Leichentr\u00e4gerkommando im Konzentrationslager Buchenwald bestand aus sechs H\u00e4ftlingen: zwei deutschen, dem Kapo und dem Vorarbeiter, und vier polnischen, den Leichentr\u00e4gern. Einer von ihnen war Marian Zgoda, Landarbeiter von Beruf. Ein Jahr, nachdem die deutsche Wehrmacht \u00fcber sein Land hergefallen war, sperrte ihn die Polizei zuerst ins Gef\u00e4ngnis, dann im Mai 1941 ins Konzentrationslager Buchenwald, in \u00bbSchutzhaft\u00ab. Inhaftierungsgrund \u00bbpolitisch\u00ab stand auf seinem Einlieferungsschein. Er hatte \u00bbfeindliche Sender\u00ab abgeh\u00f6rt. Nach der Befreiung ging Zgoda nach M\u00fcnchen; er bekam dort den Status eines \u00bbheimatlosen Ausl\u00e4nders.\u00ab In M\u00fcnchen gab er ein zweites Mal seinen Augenzeugenbericht ab: im November 1948 vernahm ihn dort Amtsgerichtsrat Wilhelm Puckert auf Veranlassung und im Beisein von Staatsanwalt Rodewald aus Weimar. Marian Zgoda starb 1967 mit 58 Jahren. Vier Jahre zuvor hatte er ein letztes Mal seine Aussage wiederholt: vor dem K\u00f6lner Staatsanwalt Hans-Peter Korsch von der \u00bbZentralstelle f\u00fcr die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern\u00ab. Auch diese Vernehmung war erfolglos. Der Staatsanwalt klappte ein halbes Jahr sp\u00e4ter die Akten zum Mordfall Th\u00e4lmann zu, weil, wie er sp\u00e4ter vor dem Krefelder Schwurgericht sagen wird, sich Zgodas \u00bbGeschichte so unwahrscheinlich anh\u00f6rte\u00ab. Seine \u00bbGeschichte\u00ab hatte Zgoda vor deutschen Justizstellen dreimal \u00bbstets gleichbleibend geschildert\u00ab, hei\u00dft es sp\u00e4ter in dem Beschlu\u00df des Oberlandesgerichts K\u00f6ln vom Juni 1983, die \u00f6ffentliche Klage zu erheben. Die Protokolle von Zgodas Vernehmungen stammen aus den Jahren 1948, 1962 und 1963. Nur das Randgeschehen habe der ehemalige H\u00e4ftling jeweils abweichend geschildert. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln war von seiner Glaubw\u00fcrdigkeit \u00fcberzeugt. Es gab daf\u00fcr noch ein weiteres Indiz: Schon im Konzentrationslager hatte Zgoda einigen Mith\u00e4ftlingen von seinen Beobachtungen er-z\u00e4hlt &#151; und sich damit dem Risiko einer \u00bbzum Tode f\u00fchrenden Behandlung\u00ab ausgesetzt. (OLG K\u00f6ln 24.6.83, S. 23)<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"aus-den-prozessakten\">Aus den Proze&szlig;&shy;ak&shy;ten.<\/span><\/h5>\n<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen H\u00e4ftlings Armin Walther (Elektriker-Kommando): \u00bbAm 28. August 1944 sah ich in der Rapportf\u00fchrerstube einen ausgef\u00fcllten Totenschein auf den Namen Ernst Th\u00e4lmann. Als Todesursache war Feindeinwirkung angegeben. Bei derselben Gelegenheit h\u00f6rte ich ein Gespr\u00e4ch der SS-Unterscharf\u00fchrer K\u00f6nig und Tula, die dar\u00fcber sprachen, da\u00df Th\u00e4imann in Buchenwald exekutiert worden sei und man nicht wisse, an wen man die Asche schicken sollte, da s\u00e4mtliche Angeh\u00f6rige des Toten sich im Zuchthaus, beziehungsweise im KZ befinden.\u00ab Anzumerken ist dazu, da\u00df die Nazis die Todesursache \u00bbFeindeinwirkung\u00ab hatten verbreiten lassen: Th\u00e4lmann und der Sozialdemokrat Breitscheid, so der \u00bbV\u00f6lkische Beobachter\u00ab am 15. September 1944, seien am 28. August Opfer eines Bombenangriffs auf die Umgebung von Weimar geworden, bei dem auch das Lager getroffen worden sei. Diese Meldung war in zweifacher Hinsicht falsch: am 28. August gab es keinen Bombenangriff auf die Umgebung von Weimar, und Ernst Th\u00e4lmann war bereits seit dem 18. August tot &#151; ermordet von SS- und Gestapo-Leuten. Der SPD-Abgeordnete Breitscheid starb tats\u00e4chlich bei einem alliierten Bombenangriff auf die dem Lager angeschlossenen R\u00fcstungsbetriebe und den SS-Wohnbereich, jedoch nicht am 28., sondern am 24. August 1944. Wie ein Lauffeuer hatte sich die Nachricht von der Ermordung Th\u00e4lmanns damals durch das Lager verbreitet; gleich am n\u00e4chsten Tag, erinnerte sich in Krefeld der ehemalige H\u00e4ftling Zbigniew Fuks als Zeuge, wurde \u00fcberall dar\u00fcber gesprochen. Nur Wolf-gang Otto will von Th\u00e4lmanns Tod erst aus der Zeitung erfahren haben.<\/p>\n<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen H\u00e4ftlings Josef M\u00fcller (Kapo im Krematoriumskommando): \u00bbVon dem am 17. August 1944 eingelieferten Mann standen am anderen Morgen lediglich ein Paar Herrenschuhe vor dem Ofen. Da\u00df diese Schuhe am 18.8.44. morgens von einem Unterf\u00fchrer abgeholt wurden, fiel mir auf, da man sich sonst um solche Kleinigkeiten nicht bek\u00fcmmert hatte. &#8230; Sp\u00e4ter habe ich mich nat\u00fcrlich mit anderen dar\u00fcber unterhalten, wer wohl der Tote gewesen sei. Ich kann aber nicht mehr sagen, ob in diesen Ger\u00fcchten der Name Th\u00e4lmann gefallen ist. Kurze Zeit nach diesem Vorfall habe ich sogar im B\u00fcro des Krematoriums den Unterscharf\u00fchrer Stobbe nach diesem Toten gefragt. Er erkl\u00e4rte mir aber nur, da\u00df es sich um eine &#8218;hohe, ber\u00fchmte Pers\u00f6nlichkeit&#8216; gehandelt habe.\u00ab<\/p>\n<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen H\u00e4ftlings Heinz Mi\u00dflitz (Kommando Effektenkammer): \u00bbAm April 1947 war ich als Zeuge vor das Amerikanische Milit\u00e4rgericht in Dachau geladen worden. In Gegenwart anderer deutscher Zeugen wurden vom Chief interrogator Kerschbaum der in Dachau internierte SS-Hauptscharf\u00fchrer Fricke und der Berufsverbrecher Krematoriumskapo M\u00fcller vorgef\u00fchrt. Kerschbaum stellte im Zusammenhang mit der Ermordung Th\u00e4imanns an Fricke die Frage: &#8218;Waren Sie \u00f6fter im Krematorium?` Fricke antwortete mit &#8218;Nein&#8216;. Daraufhin beschuldigte ihn M\u00fcller, er sei dort Stammgast gewesen, und er w\u00e4re auch wegen Th\u00e4lmann dort gewesen. Daraufhin machte Fricke die bemerkenswerte Feststellung: &#8218;Jawohl, weil ich von Stabsscharf\u00fchrer Otto noch nicht einmal genaue Personalien zur Beurkundung erhalten habe&#8216;.\u00ab<\/p>\n<p>Aussage von Werner Fricke, ehemals SS-Hauptscharf\u00fchrer und als \u00bbStandesbeamter\u00ab daf\u00fcr zust\u00e4ndig, s\u00e4mtliche Todesf\u00e4lle im Konzentrationslager zu registrieren: \u00bbMai-Juni 1947 befand ich mich als Gefangener in Dachau. Ich trug Zivilkleider und auf dem R\u00fccken aufgemalt &#8218;WC&#8216; (f\u00fcr &#8218;War Criminal`, d.V.). Ich hatte in Dachau erfahren, da\u00df auch Otto inhaftiert sei und begab mich eines Tages in seine Baracke. &#8230; Bei unserer Unterhaltung erinnerte ich ihn an ein Gespr\u00e4ch, das ich seinerzeit mit ihm in Buchenwald gef\u00fchrt hatte. Otto war n\u00e4mlich in Buchenwald nicht sehr beliebt gewesen. Er versuchte immer, die Reservisten gegen die Aktiven auszuspielen. Ich hatte ihm deshalb in Buchenwald einmal gesagt, da\u00df er das besser nicht t\u00e4te, weil eine Zeit kommen k\u00f6nne, in der er die alten Aktiven dringend n\u00f6tig h\u00e4tte. Nun war diese Zeit gekommen, und ich erinnerte Otto an seine damalige Haltung und das Gespr\u00e4ch. Otto sagte daraufhin: &#8218;Du wirst mir doch nichts antun!&#8216; In diesem Zusammenhang kamen wir auf die Sache Th\u00e4lmann zu sprechen. Otto erkl\u00e4rte mir dabei, da\u00df er zusammen mit Schmidt und Barnewald dabei gewesen sei. &#8230; Ich kann aber nicht mehr genau sagen, ob ich mit Otto dar\u00fcber sprach, in welcher Weise er genau an der T\u00f6tung Th\u00e4lmanns beteiligt gewesen ist. Otto erkl\u00e4rte nur, da\u00df man ihm nichts anhaben k\u00f6nne, weil Barnewald geschossen habe.\u00ab<\/p>\n<p>Aussage des inzwischen verstorbenen SS-Oberscharf\u00fchrers August Klusmann: \u00bbIn den letzten vier oder f\u00fcnf Monaten habe ich die Zusatzrationen an die an den Exekutionen beteiligten SS-Angeh\u00f6rigen ausgeteilt. Es waren dies unter anderem: Otto und Heigel. Sie bekamen zweizehntel Schnaps, f\u00fcnf Zigaretten und hundert Gramm Wurst. Otto ist jedesmal daran beteiligt gewesen, wenn ich etwas ausgeteilt habe, mindestens einmal in der Woche, manchmal auch zweimal.\u00ab<\/p>\n<p>Aussage des ehemaligen SS-Oberscharf\u00fchrers und sp\u00e4teren Angeklagten Wolfgang Otto: \u00bbIrgendeine pers\u00f6nliche Schuld, resultierend aus meiner Zeit in Buchenwald, f\u00fchle ich nicht in mir.\u00ab<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"das-konzentrationslager-buchenwald\">Das Konzen&shy;tra&shy;ti&shy;ons&shy;lager Buchenwald.<\/span><\/h5>\n<p>Eugen Kogon schreibt \u00fcber die Wahl des Ortes: Sie \u00bbwar in einem h\u00f6heren Sinn symbolisch: Weimar &#151; die deutsche National-Kultst\u00e4tte, ehemals die Stadt der deutschen Klassiker, die mit ihren Werken dem deutschen Gef\u00fchls- und Geistesleben h\u00f6chsten Ausdruck gegeben haben, und Buchenwald &#151; ein rauhes St\u00fcck Land als St\u00e4tte neudeutscher Gef\u00fchlsentfaltung. Eine sentimental geh\u00fctete Museumskultur und der hemmungslose, brutale Machtwille schufen so die neue, typische Verbindung Weimar-Buchenwald.\u00ab 65000 Menschen starben im Konzentrationslager Buchenwald. Sie verhungerten, erfroren, wurden zu Tode gequ\u00e4lt, f\u00fcr Experimente vergiftet, vernichtet durch Arbeit, oder exekutiert.<\/p>\n<p>In den beiden Massenexekutionsst\u00e4tten, dem \u00bbPferdestall\u00ab, von dem noch die Rede sein wird, und dem Krematoriumskeller, starben Tausende. Gruppenweise wurden H\u00e4ftlinge in den Keller des Krematoriums gef\u00fchrt und dort an den 48 fest installierten Haken erh\u00e4ngt. Ihre Leichen wurden, nachdem Minuten sp\u00e4ter der Tod eingetreten war, in einen Fahrstuhl geworfen und nach oben bef\u00f6rdert, in den Ofenraum des Krematoriums. Die Zeugenaussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen Buchenwald-H\u00e4ftlings Ulrich Osche, verlesen in der Hauptverhandlung gegen Wolf-gang Otto, vermittelt einen Eindruck von dem grausigen Geschehen. Osche konnte von seiner Arbeitsstelle im Sektionsraum aus SS-Angeh\u00f6rige, darunter auch den An-geklagten, beobachten, die H\u00e4ftlinge zur Hinrichtung f\u00fchrten.<\/p>\n<p>\u00bbAn diesem furchtbaren Ort habe ich einmal selbst Gelegenheit gehabt, mich von der Methode des Massenmordes in den Kellergew\u00f6lben zu \u00fcberzeugen. Eines Nachmittags, im Sommer 1944, kam der oben erw\u00e4hnte Standortzahnarzt zu mir in den Sektionsraum und forderte mich auf, Zahnziehzangen aus dem Instrumentenschrank zu nehmen und mit ihm zu kommen. Er ging mit mir in den Keller des Krematoriums, in dem sich mir ein entsetzlicher Anblick bot. Rundherum an den W\u00e4nden und an den Zwischentr\u00e4gern hingen und r\u00f6chelten ungef\u00e4hr 40 sowjetische Kriegsgefangene an in die Wand eingeschlagenen Haken. Auf dem Boden lagen noch einmal ungef\u00e4hr dieselbe Anzahl sowjetischer Kriegsgefangener, die meist v\u00f6llig entkleidet waren. Der Zahnarzt verlangte, da\u00df ich die Gebisse nachsehe und Goldkronen oder Br\u00fccken herausziehe. Als wir an einen Gefangenen kamen, der noch Lebenszeichen von sich gab, wurde dieser nochmals von Warnstedt und Stobbe an einem der Haken aufgeh\u00e4ngt. W\u00e4hrenddessen wurden auch die an den W\u00e4nden h\u00e4ngenden sowjetischen Kriegsgefangenen von M\u00fcller und Rohde von den Haken abgenommen, und ich mu\u00dfte auch ihnen die Z\u00e4hne nachsehen. Danach mu\u00dfte ich den Raum wieder verlassen, und kurz darauf kam Kapo M\u00fcller zu mir und warnte mich, \u00fcber das zu sprechen, was ich gesehen hatte.\u00ab<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"nachkriegsdeutschland\">Nachkriegsdeutschland.<\/span><\/h5>\n<p>Von den zwanzig Jahren Haft, zu denen Otto von der Amerikanern verurteilt worden war, sa\u00df er sieben ab. Schon im November 1950 hatte der amerikanische Oberkommandierende in Europa in einem Gnadenakt seine Strafe auf zehn Jahre herab-gesetzt. Am 6. M\u00e4rz 1952 schlie\u00dflich \u00f6ffneten sich f\u00fcr den ehemaligen SS-Oberscharf\u00fchrer die Tore zur Freiheit. Er hatte sich in Landsberg \u00bbausgezeichnet gef\u00fchrt.\u00ab Sein Schuldregister blieb unber\u00fccksichtigt, als er, der ehemalige Lehrer, 1954 abermals eine Chance bekam, dem Staat zu dienen. Er wurde zun\u00e4chst Beamter auf Probe, dann im August 1957 auf Lebenszeit. Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen Lebens hatten sich f\u00fcr ihn eingesetzt, darunter zwei katholische Pfarrer und ein Landtagsabgeordneter der CDU. Wolfgang Otto, der w\u00e4hrend seines Urlaubs vom SS-Dienst in der Kirche seiner Heimatgemeinde die Orgel gespielt hatte, sei, schrieb der CDU-Abgeordnete Alfred Klose in seiner Eigenschaft als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der \u00bbVereinigung der aus der Sowjetzone verdr\u00e4ngten Lehrer und Beamten\u00ab an den D\u00fcsseldorfer Regierungspr\u00e4sidenten, ein \u00bbschwergepr\u00fcfter Mann\u00ab, der seine Verfehlung, sollte er jemals eine begangen haben, durch die siebenj\u00e4hrige Haft aus-reichend geb\u00fc\u00dft habe. Den guten Leumund machte Otto sich zu Nutze: Er beantragte Haftentsch\u00e4digung nach dem Kriegsgefangenenentsch\u00e4digungsgesetz. Auf einen Wink aus der bearbeitenden Beh\u00f6rde zog Otto seinen Entsch\u00e4digungsantrag zur\u00fcck. Schlie\u00dflich war er nicht als Kriegsgefangener, sondern als Kriegsverbrecher in Dachau gewesen. Die Landesregierung erkundigte sich nicht nach Einzelheiten seiner Verurteilung durch die Amerikaner. Sie ernannte Otto zum Beamten auf Lebenszeit, obwohl sie wu\u00dfte, da\u00df er als Waffen-SS-Mann im Konzentrationslager gedient hatte. Erst der drohende \u00f6ffentliche Skandal leitete das Ende seiner P\u00e4dagogenlaufbahn ein, da inzwischen Genaueres \u00fcber die T\u00e4tigkeit Ottos im KZ Buchenwald bekannt geworden war. Vom Juni 1962 an versuchte die Landesregierung, den Lehrer loszuwerden. Otto wehrte sich auf dem Rechtsweg gegen seine Entlassung und bekam Recht. Der sich anschlie\u00dfende mehrj\u00e4hrige Streit endete mit einem Vergleich: Wolfgang Otto schied zwar aus dem Schuldienst aus, doch dem Fr\u00fchpension\u00e4r wurde das Ruhegeld vom Beginn seiner Beamtenlaufbahn an berechnet &#151; SS-Dienstjahre im Konzentrationslager inbegriffen.<\/p>\n<p>Die Ermittlungen gegen Otto in Sachen \u00bbTh\u00e4lmann-Mord\u00ab begannen 1962. Nicht die Staatsanwaltschaft war auf seine Spur gekommen, sondern der Kommunist Ludwig Landwehr, ein ehemaliger Buchenwald-H\u00e4ftling. Nach der Befreiung arbeitete Landwehr in verschiedenen Institutionen, unter anderem im Verfassungsausschu\u00df und Entnazifizierungsausschu\u00df Hamburg, f\u00fcr eine demokratische Zukunft. Land-wehr hatte 1961 von Ottos vorzeitiger Entlassung aus amerikanischer Haft erfahren. Er erinnerte sich an den fr\u00fcheren SS-Mann, dessen Namen er im Konzentrationslager oft genug gelesen hatte. Der Name hatte auf der R\u00fcckseite zahlreicher Belege gestanden, mit denen der H\u00e4ftling Landwehr im Auftrag der SS die Extraportionen an Lebensmitteln f\u00fcr die Genickschu\u00dfkommandos abrechnen mu\u00dfte. Einige Namen wiederholten sich st\u00e4ndig und so traute Landwehr sich zu, sagen zu k\u00f6nnen, wer dem Exekutionskommando \u00bb99\u00ab angeh\u00f6rte, dem Kommando, das im ehemaligen Pferdestall Erschie\u00dfungen in der sogenannten \u00bbGenickschu\u00dfanlage\u00ab vornahm. Nach der Befreiung hatte er sich die Namen notiert, darunter auch die von Wolfgang Otto und Werner Berger.<\/p>\n<p>Die Genickschu\u00dfanlage, eine SS-eigene Liquidationsanstalt, befand sich au\u00dferhalb des Stacheldrahtbereichs. Den Opfern, die in Gruppen in das Geb\u00e4ude gef\u00fchrt wurden, t\u00e4uschten SS-Scharf\u00fchrer Desinfektionsma\u00dfnahmen vor. In dem Glauben, einen Baderaum zu betreten, lie\u00dfen sich die zum Tode bestimmten in einem kleinen Raum, der schalldichte W\u00e4nde und T\u00fcren hatte und an den W\u00e4nden und am Boden gekachelt war, einschlie\u00dfen. Sobald die M\u00e4nner eingeschlossen waren, scho\u00df ein SS-Mann sie von au\u00dfen durch einen Schlitz in der Wand zusammen. Die Leichen warf man auf ein bereitstehendes Lastauto, das mit Zinkblech ausgeschlagen war. Sie wurden zum Krematorium gefahren und dort direkt verbrannt. Unterdessen wurde der kleine Raum mit Wasser ausgesp\u00fclt, soda\u00df kein Blut mehr zu sehen war, wenn die n\u00e4chsten M\u00e4nner eintraten.<\/p>\n<p>Ludwig Landwehr ging nach dem Krieg noch davon aus, da\u00df die Schuldigen angemessen bestraft werden w\u00fcrden. Seinen Zettel mit den Namen der SS-Leute, die Sonderrationen bekommen hatten, bewahrte er jedoch auf &#151; zusammen mit anderen Erinnerungsst\u00fccken. Jahre sp\u00e4ter, Wolfgang Otto stand wieder im Staatsdienst, die Kommunistische Partei war erneut verboten, und Ludwig Landwehr wurde abermals als Kommunist verfolgt, sollte seine Notiz von damals Gewicht bekommen. Er stellte Strafantrag bei der Zentralstelle f\u00fcr die Bearbeitung von NS-Verbrechen. Rosa Th\u00e4lmann, die Witwe des Ermordeten, schlo\u00df sich an. Sie bat den Ost-Berliner Rechtsanwalt Prof. Friedrich-Karl Kaul, der als einziger DDR-Jurist die Zulassung vor bundesdeutschen Gerichten besa\u00df, ihre Interessen zu vertreten. Ludwig Landwehr hatte auf eigene Faust weiter recherchiert. Er besa\u00df Informationen dar\u00fcber, da\u00df Wolfgang Otto und Werner Berger, der sp\u00e4ter, nach Beginn der Ermittlungen, verstarb, auch Angeh\u00f6rige des Erschie\u00dfungskommandos \u00bbTh\u00e4lmann\u00ab gewesen sein sollen. 52 Tage nach seiner Strafanzeige gegen Otto und Berger wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung Ernst Th\u00e4lmann wurde Landwehr festgenommen. Man warf ihm als Herausgeber einer Zeitschrift mit dem Titel \u00bbParlamentarische Nachrichten\u00ab Staatsgef\u00e4hrdung vor. In ihrer Mai-Ausgabe des Jahres 1962 hatten diese eine Dokumentation \u00bb\u00dcber die Zukunft Deutschlands\u00ab ver\u00f6ffentlicht. Landwehrs Bankausz\u00fcge und alle Post wurden beschlagnahmt; der Beschlu\u00df trug die Unterschrift des Bundesrichters Jagusch. Bald darauf mu\u00dfte der Karlsruher Richter wegen seiner Beteiligung an Terrorurteilen der Nazizeit abgel\u00f6st werden. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Landwehr drei Monate in Untersuchungshaft gehalten.<\/p>\n<p>Mit seiner Strafanzeige hatte er den Beh\u00f6rden Material \u00fcbergeben, das bereits seit 1947 bekannt war, doch bisher zu keiner Anklage gef\u00fchrt hatte. Die Amerikaner waren aus formalen Gr\u00fcnden nicht interessiert &#151; und der M\u00fcnchner Ermittlungsrichter Wilhelm P\u00fcckert, vor dem Marian Zgoda seinen Augenzeugenbericht wiederholt hatte und der nach dem Legalit\u00e4tsprinzip verpflichtet gewesen w\u00e4re, Ermittlungen anzustellen, aus, so darf man annehmen, politischen Erw\u00e4gungen. Was Zgoda nicht wu\u00dfte: Er sa\u00df einem Mann gegen\u00fcber, der eine erfolgreiche Karriere im Zeichen des Hakenkreuzes hinter sich hatte. 1933 war P\u00fcckert SA-Mann geworden, trat vier Jahre sp\u00e4ter in die NSDAP ein, begann im November 1939 seine Juristenlaufbahn als Gerichtsassessor und bot 1943 als Amtsgerichtsrat laut schriftlicher Best\u00e4tigung \u00bbGew\u00e4hr daf\u00fcr, da\u00df er jederzeit r\u00fcckhaltlos f\u00fcr den nationalsozialistischen Staat eintritt.\u00ab Nach dessen Ende war P\u00fcckert, wie so viele Juristen seiner Zeit, ohne Umweg von der westdeutschen Nachkriegsjustiz \u00fcbernommen worden. Doch auch die Strafanzeigen gegen Wolfgang Otto, die zwischen Fr\u00fchjahr und Sommer 1962 bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingingen und schlie\u00dflich das Verfahren in Gang setzten, litten von Beginn an unter jenem Geist in der Justiz, der den Zusammenbruch des NS-Staates \u00fcberlebt hatte. Den Antrag des Ost-Berliner Rechtsanwalts Prof. Kaul bekam zun\u00e4chst die wegen Ottos Wohnsitz zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft in Kleve auf den Tisch. Dort sa\u00df der Jurist Tillmann, ein ehemaliger Ankl\u00e4ger des nationalsozialistischen Sondergerichts in Stettin. Unter den Nazis hatte es Tillmann zum Vollstreckungsleiter von Sondergerichts-Todesurteilen gebracht. Im niederrheinischen Kleve wurde er nach dem Krieg als leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht besch\u00e4ftigt. In dieser Funktion bekam Tillmann erstmals mit Otto zu tun. Er sollte n\u00e4mlich herausfinden, ob Otto auch f\u00fcr den Tod deutscher Lagerinsassen &#151; von Th\u00e4lmann war damals keine Rede &#151; verantwortlich gemacht werden kann. Ein entsprechender Hinweis fand sich in den amerikanischen Akten. Danach hatte Otto selbst zugegeben, bei Exekutionen sei das Verh\u00e4ltnis von Oststaaten-Angeh\u00f6rigen zu Reichsdeutschen neun zu eins gewesen. \u00dcber das Stadium der Ermittlungen kam dieses Verfahren nie hinaus. Da\u00df Tillmann zwei Jahre sp\u00e4ter nicht zum ermittelnden Staatsanwalt in Sachen \u00bbTh\u00e4lmann-Ermordung\u00ab wurde, ist dem Umstand zu verdanken, da\u00df die L\u00e4nderjustizminister Anfang der sechziger Jahre gesonderte Staatsanwaltschaften eingerichtet hatten, die sich mit den Verbrechen aus der Zeit des NS-Staates zu befassen hatten. Von den beiden in Nordrhein-Westfalen entstendenen spezialisierten Staatsanwaltschaften war die K\u00f6lner f\u00fcr die \u00bbBearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern\u00ab zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Mit den Ermittlungen gegen die Lager-SS von Buchenwald wurde Staatsanwalt Dr. Hans-Peter Korsch beauftragt.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"das-ermittlungsverfahren\">Das Ermitt&shy;lungs&shy;ver&shy;fah&shy;ren.<\/span><\/h5>\n<p>Korsch las die Akten des amerikanischen Buchenwald-Prozesses, h\u00f6rte drei\u00dfig Zeugen aus der Bundesrepublik und zehn aus der DDR, lie\u00df sich die Akten der Weimarer Staatsanwaltschaft kommen, vernahm den der Beteiligung an der Erschie\u00dfung verd\u00e4chtigen Wolfgang Otto &#151; und stellte das Verfahren ein. Tats\u00e4chliche Anhaltspunkte hatte er nicht finden k\u00f6nnen. Sein Einstellungsvermerk vom 10. Januar 1964 schlo\u00df mit Bedenken gegen die Glaubw\u00fcrdigkeit des \u00bbangeblichen\u00ab Augenzeugen Marian Zgoda. Zu jener Zeit war Korsch im Besitz einer Fotokopie des Mordbefehls. Der Notizzettel Himmlers vom 14. August 1944, angefertigt nach der Besprechung mit Hitler im \u00bbF\u00fchrerhauptquartier Wolfsschanze\u00ab, hing als Fotokopie unter Glas an der Wand seines Dienstzimmers. Prof. Kaul entdeckte sie dort durch Zufall; er war nach K\u00f6ln gereist, um nach seiner Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung in der Zentralstelle die Akten einzusehen. Das Original des Wandschmuckes in Korschs Amtszimmer hatten die Amerikaner 1962 dem Koblenzer Bundesarchiv \u00fcberlassen. Kaul sah es zum ersten Mal. Er war \u00fcberrascht, ein Dokument zu sehen, das ein weiteres Beweisst\u00fcck f\u00fcr Marian Zgoda Glaubw\u00fcrdigkeit sein konnte. In seinem Einstellungsvermerk hatte Staatsanwalt Korsch es mit keinem Wort erw\u00e4hnt. Doch auch nach Kauls Beschwerde blieb Korsch bei seinem Zweifel. Im April 1972 stellte er wiederum die Ermittlungen gegen Otto ein. Im November 1974 bekam Kaul, nach dem Tod der Witwe inzwischen Vertreter der Th\u00e4lmann-Tochter Irma, den dritten Einstellungsbescheid von der K\u00f6lner Zentralstelle, diesmal unterschrieben von Oberstaatsanwalt Gehrling. Gehrling hatte das Verfahren von Korsch \u00fcbernommen. Der Bescheid, in dem der SS-Kommandof\u00fchrer Stobbe mitgenannt wird, auf den die Untersuchungen ausgedehnt worden waren, verdient, zitiert zu werden. Es hei\u00dft da: \u00bbSchlie\u00dflich kommt die Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage auch deswegen nicht in Betracht, weil hinsichtlich der noch lebenden und ermittelten Beschuldigten Stobbe und Otto Strafverfolgungsverj\u00e4hrung eingetreten ist. Beiden k\u00f6nnte wenn \u00fcberhaupt nur der Vorwurf der Beihilfe zum Mord gemacht werden. Anhaltspunkte daf\u00fcr, da\u00df die T\u00f6tung Th\u00e4lmanns grausam gewesen ist, liegen nicht vor. Aber auch Heimt\u00fccke ist nicht nachweisbar. Es w\u00e4re zugunsten der Beschuldigten von der Annahme auszugehen, da\u00df Th\u00e4lmann nicht arglos gewesen ist, als er n\u00e4chtens in das Krematorium des KL Buchenwald gebracht worden war. Somit k\u00e4men lediglich niedrige Beweggr\u00fcnde als mordqualifizierende Tatbestandsmerkmale in Betracht. \u00bbDen Beschuldigten d\u00fcrfte nach allem, was \u00fcber die Ermordung Th\u00e4lmanns als festgestellt erachtet werden kann, nicht nachzuweisen sein, da\u00df ihr Handeln selbst von niedrigen Beweggr\u00fcnden getragen war. Sie h\u00e4tten offensichtlich nur einem Befehl Folge geleistet, der durch F\u00fchrerbefehl legitimiert zu sein schien.\u00ab<\/p>\n<p>23 Jahre vergingen, ehe sich ein Gericht mit den Vorg\u00e4ngen um Th\u00e4lmanns Tod befassen konnte. Siebenmal in diesen 23 Jahren hatte die Zentralstelle f\u00fcr die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern das Verfahren eingestellt, mit immer gleicher Begr\u00fcndung: das vorliegende Material reiche nicht aus, Anklage zu erheben. Doch die Familie des Ermordeten gab nicht auf. Auf jede Einstellung reagierte sie mit einer Beschwerde. Schlie\u00dflich beauftragte die Tochter Irma Gabel-Th\u00e4lmann den Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, die Klage gerichtlich zu erzwingen, und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln wies das Landgericht Kleve an, gegen Otto zu verhandeln, doch die Klever Richter weigerten sich. Sie lehnten eine Er\u00f6ffnung des Verfahrens ab, da nach ihrer Einsch\u00e4tzung nicht mit einer Verurteilung zu rechnen sei. Als n\u00e4chstzust\u00e4ndige Instanz wies nun das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf die Klage an die Krefelder Schwurgerichtskammer. Am 5. November 1985 er\u00f6ffnete deren Vorsitzender Heinz-Josef Paul die Hauptverhandlung.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"das-strafverfahren\">Das Straf&shy;ver&shy;fah&shy;ren.<\/span><\/h5>\n<p>In Krefeld war \u00fcber eine Tat zu verhandeln, die 40 Jahre zur\u00fccklag, gegen einen Verd\u00e4chtigen, der zwar seit 40 Jahren belastet war, jedoch seit mehr als 30 Jahren das ehrenwerte Leben eines biederen Pension\u00e4rs gef\u00fchrt hatte. Es mu\u00dfte gegen die Zeit verhandelt werden, denn die meisten der im Ermittlungsverfahren genannten Zeugen konnten nicht mehr pers\u00f6nlich geh\u00f6rt werden; sie waren inzwischen entweder verstorben oder nicht vernehmungsf\u00e4hig. Eine wirkliche Herausforderung f\u00fcr die Krefelder Richter, die den D\u00fcsseldorfer Richtern noch bevorsteht. Von der Revisionsentscheidung des BGH unangetastet bleibt die Feststellung der Krefelder Kammer zur Todesursache Ernst Th\u00e4lmanns bestehen. Bislang galt immer noch als nicht ausgeschlossen, da\u00df Th\u00e4lmann infolge eines Bombenangriffs auf die Umgebung des Konzentrationslagers Buchenwald ums Leben gekommen sein konnte. Mit dem in diesem Teilaspekt rechtskr\u00e4ftigen Urteil vom 15. Mai 1986 geh\u00f6rt jene Version endg\u00fcltig der Vergangenheit an.<\/p>\n<p>Die Krefelder Richter st\u00fctzten ihre Entscheidung, Otto wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, auf die Aussage des ehemaligen SS-Mannes und \u00bbStandesbeamten\u00ab in Buchenwald, Werner Fricke, der inzwischen nicht mehr vernehmungsf\u00e4hig ist. Fricke hatte Otto schon in K\u00f6ln im August 1963 schwer belastet. Als Standesbeamter sei er von Th\u00e4lmanns Tod durch Otto in Kenntnis gesetzt worden, hatte er damals Staatsanwalt Korsch berichtet. Frickes Aufgabe war es gewesen, die Formalit\u00e4ten zu erledigen: Er trug die Ermordeten mit fortlaufender Nummer, ihrem vollst\u00e4ndigen Namen und dem Todesdatum in ein Register ein. Er hatte schon 1947 den Amerikanern gesagt, auch Th\u00e4lmanns Tod auf diese Weise beurkundet zu haben, und da\u00df er den Auftrag dazu von Stabsscharf\u00fchrer Otto bekommen habe. Korsch stellte 1963 Fricke und Otto in K\u00f6ln einander gegen\u00fcber. Otto bestritt, sich jemals mit Fricke \u00fcber den Tod Th\u00e4lmanns unterhalten zu haben. Fricke aber, der sich an das Geschehen genau erinnern konnte, bekr\u00e4ftigte seine Aussage sogar. Er schilderte dem vernehmenden Staatsanwalt eine Unterhaltung mit Otto aus dem Jahr 1947, zur Zeit ihrer gemeinsamen Gefangenschaft im Internierungsiager Dachau. Fricke gab zu Protokoll, er habe Otto in Dachau an Rivalit\u00e4ten innerhalb der Buchenwald-SS erinnert, die Otto forciert habe. Nun, da man aufeinander angewiesen war, habe Otto \u00e4ngstlich nachgefragt, ob er sich auf den alten Kollegen verlassen k\u00f6nne. Im Laufe dieser Unterhaltung h\u00e4tten sie auch \u00fcber \u00bbdie Sache Th\u00e4lmann\u00ab gesprochen. Otto habe zugegeben, dabei gewesen zu sein, aber zugleich erkl\u00e4rt, da\u00df man ihm nichts anhaben k\u00f6nne, weil nicht er, sondern ein anderer SS-Mann geschossen habe. F\u00fcr eine Anklageerhebung h\u00e4tte das, was der heute nicht mehr vernehmungsf\u00e4hige Werner Fricke 1963 \u00fcber das Gespr\u00e4ch mit Otto sagte, allein schon ausgereicht. Denn Fricke hatten keinen Grund, Otto zu Unrecht zu belasten.<\/p>\n<p>Warum Frickes Aussage in den Ermittlungsverfahren dennoch keine Bedeutung bekam, lie\u00df sich 20 Jahre danach nicht mehr rekonstruieren. Aus irgendeinem Grund habe er dem Mann damals nicht geglaubt, sagte in Krefeld Staatsanwalt Korsch als Zeuge. Aus welchem, das wisse er heute nicht mehr. Das zu begreifen, hei\u00dft nachzuvollziehen, auf welch massive Weise Restauration und Kalter Krieg die Suche nach der Wahrheitsfindung in NSG-Verfahren torpedierten. Ein Beleg soll hier zitiert werden, der letzte Satz des ersten Einstellungsvermerks vom Januar 1964, dem eine lange Serie weiterer Einstellungen folgte. Staatsanwalt Korsch, der damals die Gelegenheit hatte, belastende und entlastende Zeugen pers\u00f6nlich zu h\u00f6ren, machte aus seinen Vorbehalten gegen den Augenzeugen keinen Hehl: \u00bbAbgerundet wird das Bild des Zeugen, der heimatloser Ausl\u00e4nder ist, durch die Tatsache, da\u00df er im Jahre 1951 wegen Verteilens kommunistischer Flugbl\u00e4tter in Erscheinung getreten ist.\u00ab<br \/>F\u00fcr den K\u00f6lner Staatsanwalt war die Frage nach der Glaubw\u00fcrdigkeit damit beantwortet.<\/p>\n<p>Das Landgericht Krefeld war davon \u00fcberzeugt, da\u00df Frickes Aussage seinen \u00bbvollen Glauben verdient\u00ab . Andere Zeugenaussagen und Ottos eigene Einlassungen best\u00e4tigten n\u00e4mlich Frickes Schilderungen von der Rolle, die Otto im Konzentrationslager ausf\u00fcllte: seiner Funktion und Kompetenz, seinem Kenntnisstand und Aufgabenbereich als \u00bbMann im Zentrum der Macht\u00ab.<\/p>\n<p>Ottos Verteidigungsstrategie war denkbar einfach, doch ebenso leicht in Frage zu stellen. Er habe, sagte Otto, von allem nichts gewu\u00dft &#151; ja, erinnere sich noch an seine gro\u00dfe \u00dcberraschung, sehr viel sp\u00e4ter als zum nun festgestellten Todestermin im \u00bbV\u00f6lkischen Beobachter\u00ab gelesen zu haben, Th\u00e4lmann sei in Buchenwald durch Bomben umgekommen. Das sei nicht m\u00f6glich, folgerte die Kammer aus der im Verlauf der Hauptverhandlung rekonstruierten Position des Angeklagten innerhalb der Lageradministration. Doch genau hier tritt der Bundesgerichtshof auf den Plan mit seiner Revisionsentscheidung. Er moniert am Krefelder Urteil, es habe ein Verteidigungsargument \u00fcbersehen, das \u00fcbrigens nicht einmal dem Angeklagten eingefallen war. Es habe n\u00e4mlich nicht gepr\u00fcft, ob Otto zur Tatzeit im Dienst gewesen sei, \u00bbohne in der festgestellten Weise in das Tatgeschehen verstrickt\u00ab gewesen zu sein. Dem BGH-Senat mag bei dieser Entscheidung vorgeschwebt haben, da\u00df ausgerechnet der Angeklagte, also jemand aus der oberen Etage der Konzentrationslagerhierarchie, von der angeordneten Geheimhaltung der \u00bbgeheimen Reichssache\u00ab betroffen war.<\/p>\n<p>Ob die Richter am Landgericht D\u00fcsseldorf dem Angeklagten ein Gest\u00e4ndnis entlocken k\u00f6nnen, und ob sie, wenn dies nicht gelingen sollte, bereit sein werden, der<br \/>historischen Wirklichkeit auszuweichen, bleibt abzuwarten. Man darf auf das D\u00fcsseldorfer Verfahren gespannt sein.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1987],"publikationen":[1307],"class_list":["post-11200","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-margot-overath","publikationen-91-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00bbNicht grausam und nicht heimt\u00fcckisch...\u00ab - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00bbNicht grausam und nicht heimt\u00fcckisch...\u00ab - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wie die bundesdeutsche Justiz versuchte, den Mord an Ernst Th\u00e4lmann aufzukl\u00e4ren. aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 43-54 Das Ermittlungsverfahren hatte 23 Jahre gedauert. 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