{"id":11343,"date":"2012-06-01T23:35:00","date_gmt":"2012-06-01T21:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/vergangenheitsbewaeltigung-aktuelle-entwicklungen-und-perspektiven\/"},"modified":"2021-08-24T21:55:27","modified_gmt":"2021-08-24T19:55:27","slug":"vergangenheitsbewaeltigung-aktuelle-entwicklungen-und-perspektiven","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/2-2012\/publikation\/vergangenheitsbewaeltigung-aktuelle-entwicklungen-und-perspektiven\/","title":{"rendered":"&#8222;Vergangenheitsbew\u00e4ltigung&#8220; &#8211; aktuelle Entwicklungen und Perspektiven"},"content":{"rendered":"<p>aus vorg\u00e4nge Heft 2\/2012, S.33-40<\/p>\n<p>Die Frage, wie Gesellschaften nach der \u00dcberwindung verbrecherischer Regime und in der Phase des Aufbaus einer neuen Ordnung mit dem Erbe des alten Regimes umgehen sollen, ist gleicherma\u00dfen alt wie aktuell. Was soll mit den T\u00e4tern geschehen? Wie l\u00e4sst sich Gerechtigkeit f\u00fcr die Opfer herstellen? Wie soll mit den Eliten des alten Regimes verfahren werden, und wie k\u00f6nnen die vielen, auf die eine oder andere Weise in die Verbrechen verstrickten Mitl\u00e4ufer und Zuschauer f\u00fcr den Neuaufbau gewonnen werden? Das sind nur einige der Fragen, die Transformationsgesellschaften in der Phase des Aufbaus und der Konsolidierung einer neuen Ordnung und h\u00e4ufig \u00fcber diese Phase hinaus zentral besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Gesellschaften haben diese Frage nach dem ad\u00e4quaten Umgang mit dem Erbe \u00fcberwundener Gewalt auf unterschiedliche Weise beantwortet, was sich nicht zuletzt darin manifestiert, dass die jeweils zur Anwendung gebrachten Konzepte, Mechanismen und Instrumente des Umgang mit belasteter Vergangenheit unter verschiedenen Begriffen geb\u00fcndelt wurden, die zudem h\u00e4ufig semantischen Verschiebungen unterlagen. In der Bundesrepublik beispielsweise waren seit den 1950er Jahren zun\u00e4chst die Begriffe &#8222;Vergangenheitsbew\u00e4ltigung&#8220; und &#8222;Aufarbeitung der Vergangenheit&#8220; gel\u00e4ufig, die dann seit den 1980er Jahren zunehmend durch Begriffe wie &#8222;Erinnerungskultur&#8220; oder &#8222;Vergangenheitspolitik&#8220; abgel\u00f6st wurden. Seit der Jahrtausendwende hat sich zudem der Neologismus <i>transitional justice <\/i>zu etablieren begonnen, was als Hinweis auf die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung des Umgangs mit Regimeverbrechen gedeutet werden kann. Solche semantischen Verschiebungen sind zudem stets ein Indikator daf\u00fcr, dass eine gesellschaftspolitische Praxis selbst eine Geschichte hat. Dies trifft auch auf die Praxis des Umgangs mit belasteter Vergangenheit zu.<\/p>\n<p>Mit dieser bereits vielfach erz\u00e4hlten Geschichte des Umgangs mit belasteter Vergangenheit m\u00f6chte ich mich im Folgenden n\u00e4her besch\u00e4ftigen. In groben Z\u00fcgen lautet diese Erz\u00e4hlung, dass der g\u00e4ngige Umgang mit Regimeverbrechen bis weit in das Zwanzigste Jahrhundert hinein das Vergessen und Verdr\u00e4ngen gewesen sei und dass mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ein langsamer Wandel eingesetzt habe, der sich heute in der weltweiten Akzeptanz und Durchsetzung von Vergangenheitsbew\u00e4ltigung als universaler Norm manifestiere. Ich m\u00f6chte im Folgenden einen kritischen Blick auf diese weithin akzeptierte Erz\u00e4hlung werfen, um die g\u00e4ngigen Optionen des Umgangs mit belasteter Vergangenheit und die zentralen Positionen im thematisch einschl\u00e4gigen Diskurs zu identifizieren. Auf dieser Grundlage sollen des Weiteren einige der zentralen Pr\u00e4missen hinterfragt werden, um schlie\u00dflich auf einige aktuelle Entwicklungen, auf damit verbundene Probleme und abschlie\u00dfend auf die Perspektiven der Vergangenheitsbew\u00e4ltigung zu sprechen zu kommen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-politik-des-schlussstrichs\">Die Politik des Schluss&shy;strichs<\/span><\/h2>\n<p>In der Debatte um den ad\u00e4quaten Umgang mit Regime- und Menschenrechtsverbrechen lassen sich in einem ersten und zun\u00e4chst groben Zugriff zwei wesentliche Strategien unterscheiden, die in der thematisch einschl\u00e4gigen Literatur h\u00e4ufig als sich gegenseitig ausschlie\u00dfende und diametral entgegen gesetzte Wege des Umgang mit belasteter Vergangenheit beschrieben werden. W\u00e4hrend sich die Vertreter der ersten Position f\u00fcr eine Politik des Schlussstrichs als angemessenem Umgang mit Regimeverbrechen aussprechen und das Beschweigen der Vergangenheit als notwendige Voraussetzung der Konsolidierung von politischen Systemen im Aufbau ansehen, sind Bef\u00fcrworter der zweiten Position der genau gegenteiligen Auffassung. Sie begreifen die Aufarbeitung der Vergangenheit als notwendige Ressource im Systemwechsel und sie erachten die Wiederherstellung von Vertrauen in Transformationsprozessen als unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr die Etablierung von demokratischen Systemen. Es lohnt sich aus zwei Gr\u00fcnden, zun\u00e4chst einen genaueren Blick auf die erste Position zu werfen, einerseits, weil sie in thematisch einschl\u00e4gigen Diskursen nach wie vor vorgebracht und vehement vertreten wird, und andererseits, weil ein genauerer Blick auf die vorgebrachten Argumente Zweifel an der Eindeutigkeit des Pl\u00e4doyers f\u00fcr die Politik des Schlussstrichs aufkommen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Unl\u00e4ngst war es der Althistoriker Christian Meier, der in einer breit rezipierten Intervention erneut eine Lanze f\u00fcr das Schweigen \u00fcber begangene Verbrechen in Situationen des Systemwechsels gebrochen und vor den destruktiven Effekten des Aufarbeitens und Erinnerns gewarnt hat (Meier 2010). Sowohl, was die von Meier herangezogenen F\u00e4lle als auch was seine Argumente angeht, kann seine Position als durchaus typisch f\u00fcr die Vertreter der Politik des Schlussstrichs gelten. Beginnend mit dem Peloponnesischen Krieg (404 v. Chr.) und dem Friedensvertrag von 403\/402 (v. Chr.) und weiter im Durchgang durch gut zweieinhalb Jahrtausende europ\u00e4ischer Geschichte zeigt Meier auf, dass die Politik des Schlussstrichs bis weit in das Zwanzigste Jahrhundert hinein die g\u00e4ngige und akzeptierte Strategie nach der Entrechtung von Unrechtsregimen war und dass die Tradition der <i>oblivio <\/i>als politische, rechtliche und moralische Voraussetzung gesellschaftlicher Vers\u00f6hnung und Integration nach schwerwiegenden Konflikten galt. Wie auch andere Bef\u00fcrworter der Politik des Schlussstrichs spricht sich Meier f\u00fcr eine Strategie aus, die gesellschaftliche Integration gerade nicht auf dem Weg der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung, sondern durch eine Politik des Vergessens erreichen will. \u00d6ffentlich ausgetragene Selbstverst\u00e4ndigungsdebatten und andere Formen der Aufarbeitung werden hier daher nicht als Ressource und Chance, sondern als Risikofaktoren begriffen, die mit dazu beitragen, die nach Regimewechseln ohnehin labile bzw. erst noch zu etablierende Stabilit\u00e4t zu beeintr\u00e4chtigen. Auf der Ebene des Rechts beinhaltet die Politik des Schlussstrichs unter anderem die Garantie der Straffreiheit oder Straferlassung f\u00fcr die T\u00e4ter, die auf politischer Ebene mit einer fehlenden Wiedergutmachung f\u00fcr die Opfer und h\u00e4ufig mit Elitenkontinuit\u00e4t korrespondiert. Auf der gesellschaftlichen Ebene kommt sie wohl dem am n\u00e4chsten, was Hermann L\u00fcbbe unter Bezugnahme auf die fr\u00fche Bundesrepublik als &#8222;kommunikatives Beschweigen&#8220; bezeichnet hat. Die Akteure schlie\u00dfen eine Art Schweigepakt, der eine stille Integration der T\u00e4ter und Mitl\u00e4ufer in die Gesellschaft erm\u00f6glicht. L\u00fcbbe sah diese &#8222;gewisse Stille&#8220; als &#8222;sozialpsychologisch und politisch n\u00f6tiges Medium der Verwandlung unserer Nachkriegsbev\u00f6lkerung in die B\u00fcrgerschaft der Bundesrepublik Deutschland&#8220; (L\u00fcbbe 1989: 339). Das Schweigen sei politisch notwendig gewesen, weil durch eine allzu heftige politische Thematisierung eine Zustimmung der nationalsozialistisch indoktrinierten Mehrheit der ehemaligen Volksgenossen und nunmehr neuen Staatsb\u00fcrger zur neu gegr\u00fcndeten Demokratie nicht h\u00e4tte erreicht werden k\u00f6nnen. Es war sozialpsychologisch notwendig, weil man nur bei wieder gewonnenem Selbstbewusstsein in der Lage gewesen sei, die diskreditierte Vergangenheit zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt aufzuarbeiten.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit diesem und \u00e4hnlich lautenden Pl\u00e4doyers f\u00fcr eine Politik des Schlussstrichs sind zwei Punkte bemerkenswert: Zum einen weist Meier am Beispiel des bundesrepublikanischen Umgangs mit den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen selbst darauf hin, dass die Politik des Schweigens zeitlich terminiert war. Meier zeigt die Stationen des politischen, rechtlichen und \u00f6ffentlichen Umgangs mit dem nationalsozialistischen Gewaltregime auf, von den N\u00fcrnberger Prozessen \u00fcber die zahlreichen \u00f6ffentlichen Debatten um verschiedene Aspekte des V\u00f6lkermords und Vernichtungskriegs bis hin zur Errichtung des Denkmals f\u00fcr die ermordeten Juden Europas in Berlin. Bei allen Bem\u00fchungen um eine kritische Aufarbeitung des Geschehens und bei aller Thematisierung habe es allerdings auch eine Phase des Schweigens gegeben, die Meier zwischen 1949, dem Jahr der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik, und 1958, dem Jahr des Ulmer Einsatzgruppenprozesses, ansiedelt. Hier, in dieser &#8222;Zwischenzeit&#8220; und danach erst allm\u00e4hlich auslaufend, sei &#8222;das nach Katastrophen Normale [geschehen]: Man verdr\u00e4ngte und strebte nach Amnestie, nach Vergessen: Und hatte damit f\u00fcr eine lange Weile auch guten Erfolg&#8220; (Meier 2010: 50). Und dieses Vergessen wiederum sei die Voraussetzung daf\u00fcr gewesen, &#8222;dass die Arbeit an der NS-Vergangenheit in den folgenden Jahren zwar immer noch unendlich m\u00fchsam, aber letztlich erfolgreich [habe] vorgenommen werden k\u00f6nnen&#8220; (ebd.: 68). An diesem Beispiel l\u00e4sst sich sehr gut zeigen, dass selbst vehemente Bef\u00fcrworter der Politik des Schlussstrichs einr\u00e4umen, dass diese zeitlich terminiert sein kann und dass darauf Phasen der intensiven Auseinandersetzung folgen k\u00f6nnen und dies de facto h\u00e4ufig auch tun. Das Pl\u00e4doyer f\u00fcr das Vergessen verliert dadurch an Eindeutigkeit, Absolutheit und auch an Sch\u00e4rfe.<\/p>\n<p>Zum anderen lassen sich aus Meiers Analyse interessante Hinweise hinsichtlich der sowohl von Bef\u00fcrwortern als auch von Gegnern einer Politik des Schlussstrichs h\u00e4ufig in Anschlag gebrachten Dichotomie zwischen Erinnern und Aufarbeiten auf der einen und Vergessen und Verschweigen auf der anderen Seite entnehmen. Ein genauerer Blick auf die von Meier behandelten F\u00e4lle l\u00e4sst n\u00e4mlich deutlich werden, dass die Politik des Schlussstrichs selbst in scheinbar eindeutigen F\u00e4llen wie dem Vertrag von 403\/402 (v. Chr.) so ungebrochen gar nicht war. Es ist zwar richtig, dass im Zentrum des zwischen den zur\u00fcckgekehrten Demokraten und den entmachteten Tyrannen geschlossenen Vertrages die Vereinbarung stand, &#8222;nicht an das Schlimme zu erinnern&#8220; (ebd.: 17). Entscheidend ist aber, dass der Vertrag Ausnahmen vorsah von dieser Regel. Zwar waren f\u00fcr weite Teile der Bev\u00f6lkerung Amnestien vorgesehen, jedoch waren Anklagen gegen diejenigen zul\u00e4ssig, die mit eigener Hand get\u00f6tet hatten. Ausgenommen von der Amnestie waren des Weiteren vier Personengruppen: erstens die Tyrannen selbst, zweitens diejenigen, die ihnen in der kurzen \u00dcbergangsphase vor der Wiederherstellung der Demokratie nachfolgten, drittens der Personenkreis, der daf\u00fcr verantwortlich war, das die Befehle der Tyrannen ausgef\u00fchrt worden waren, sowie schlie\u00dflich, viertens, die Archonten von Pir\u00e4us, die den Hafen im Auftrag der Oligarchie verwaltet hatten (ebd.: 20f.; Elster 2005: 27). Bereits auf der Ebene des Rechts l\u00e4sst sich also erkennen, dass die in Athen ausgehandelte Strategie nicht im ausnahmslosen Schweigen und Vergessen bestand, sondern durchaus Ma\u00dfnahmen vorsah, mit denen die Haupt-schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Flankiert wurden diese Ma\u00dfnahmen allerdings von der gleichzeitigen Amnestierung der weniger Belasteten und der Mitl\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Neben diesen rechtlichen Ma\u00dfnahmen scheint es auch politisch-gesellschaftliche Strategien gegeben zu haben, die gewichtige Ausnahmen vom Schweigeverbot vorsahen. Die Hauptschuldigen waren, wie bereits angef\u00fchrt, von der Amnestie ausgenommen, aber es stand ihnen ein Weg offen, der ihnen Straffreiheit erm\u00f6glichen konnte. Dies scheint sich \u00e4hnlich gestaltet zu haben wie die Verfahren, die heute im Rahmen von Wahrheitskommissionen praktiziert werden. Wenn die Hauptschuldigen Rechenschaft ablegten &#8211; vermutlich musste das \u00f6ffentlich geschehen -, konnten sie von der Anklage verschont bleiben (Meier 2010: 21). Ein weiterer Hinweis, dass die Politik des Schlussstrichs keine absolute Strategie darstellte, findet sich in den so genannten Dokimasie-Verfahren, in deren Rahmen die potentielle Verstrickung designierter Amtstr\u00e4ger oder Ratsm\u00e4nner in die Tyrannenherrschaft untersucht wurde (ebd.: 24). Dar\u00fcber hinaus finden sich im Vertrag Klauseln, in denen Restitutionsfragen geregelt werden &#8211; bewegliche G\u00fcter sollten nicht r\u00fcckerstattet werden, unbewegliches Eigentum wie beispielsweise Land oder H\u00e4user jedoch sehr wohl (Clark Loening 1987: 51f.). Auch scheint es \u00f6ffentliche Reden gegeben zu haben, in denen die Tyrannei ausf\u00fchrlich er\u00f6rtert wurde. Die Reden des Lysias, eines in Athen lebenden Fremden, in denen die Gewaltherrschaft der Tyrannen \u00f6ffentlich thematisiert und kritisiert wurde, sind hier ein Beispiel (Elster 2005: 31ff.).<\/p>\n<p>Bereits diese wenigen Hinweise deuten darauf hin, dass es sich im Fall des Vertrags zwischen Demokraten und Tyrannen nicht um eine eindeutige Politik des Schlussstrichs handelte, sondern um den Versuch, Emotionen zu kanalisieren und Rachegef\u00fchle in eine geregelte Form des Umgangs mit Gewaltverbrechen zu leiten, mit dem Ziel, einen durch Hass angestachelten B\u00fcrgerkrieg zu vermeiden. Meier selbst r\u00e4umt ein, dass &#8222;das Verbot des Erinnerns [&#8230;] nicht fugendicht durchzuhalten gewesen sein&#8220; d\u00fcrfte und es &#8222;wahrscheinlich ohnehin falsch [sei] sich vorzustellen, dass solche Verbote ein f\u00fcr allemal ,galten&#8220; (Meier 2010: 24) &#8211; ohne daraus jedoch auf der Ebene seiner Thesen erkennbare Konsequenzen zu ziehen.<\/p>\n<p>Dieses Beispiel l\u00e4sst deutlich werden, dass die aus prominenten F\u00e4llen der \u00dcbergangsjustiz abgeleiteten Pl\u00e4doyers f\u00fcr eine Politik des Schlussstrichs auf den zweiten Blick nicht standhalten. Vielmehr erweisen sich die Strategien des Schweigens und des Thematisierens auch in scheinbar eindeutigen F\u00e4llen als sich nicht gegenseitig ausschlie\u00dfende, sondern als vielfach aufeinander bezogene, ineinander verschr\u00e4nkte und in unterschiedlichen Variationen auftretende Handlungsoptionen des Umgangs mit Regime- und Menschenrechtsverbrechen. Von daher l\u00e4sst sich hier zun\u00e4chst die These formulieren, dass das Schweigen und das Thematisieren im Kontext des Umgangs mit belasteter Vergangenheit in jeweils spezifischen und unterschiedlich gewichteten Kombinationen auftreten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-aufarbeitung-von-menschenrechts-und-regimeverbrechen\">Die Aufar&shy;b&shy;ei&shy;tung von Menschen&shy;rechts- und Regime&shy;ver&shy;bre&shy;chen<\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr die verschiedenen Facetten des Umgangs mit Regime- und Menschenrechtsverbrechen nach Kriegen und Diktaturen haben sich im bundesrepublikanischen Diskurs seit den 1950er Jahren die Begriffe Aufarbeitung der Vergangenheit, Vergangenheitsbew\u00e4ltigung oder auch Erinnerungspolitik etabliert. Wenn von Aufarbeitung oder Vergangenheitsbew\u00e4ltigung die Rede war, war &#8222;\u00fcber Jahrzehnte hinweg sofort klar, dass man sich damit auf Deutschland bzw. die Bundesrepublik bezog. Bundesrepublik und Vergangenheitsbew\u00e4ltigung &#8211; das geh\u00f6rte untrennbar zusammen&#8220; (K\u00f6nig 1998: 371). Inzwischen haben sich diese Begriffe weit von ihrem Entstehungskontext entfernt. Auch hat sich das Verst\u00e4ndnis der Handlungen und Prozesse, die diesen Semantiken zugeordnet werden, stark erweitert. Zielte die Forderung nach Aufarbeitung in der Bundesrepublik der 1950er Jahre auf individuelle Selbstreflexion und pers\u00f6nliche Gewissenspr\u00fcfung im Zusammenhang mit den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes (\u00dcberblick bei Schwelling 2009), wurde dieser zun\u00e4chst mit Fragen von Schuld, Bu\u00dfe und Reue assoziierte Begriff seit den 1980er Jahren auf Felder jenseits der sozialpsychologischen Ebene ausgedehnt. So unterschied beispielsweise Helmut K\u00f6nig f\u00fcnf Aufgaben, die im Rahmen von Prozessen der Aufarbeitung von Vergangenheit zu bew\u00e4ltigen seien: &#8222;l. Verbot der belasteten Organisationen; 2. Bestrafung der T\u00e4ter; 3. Disqualifizierung belasteter Personen; 4. Rehabilitierung und Entsch\u00e4digung der Opfer; 5. \u00d6ffentliche Aufarbeitung der Vergangenheit&#8220; (K\u00f6nig 1998: 379). F\u00fcr diese Vielzahl an Prozessen hat sich in der internationalen Debatte seit den 1990er Jahren der Begriff der <i>transitional justice <\/i>etabliert, wobei sich auch hier eine Begriffserweiterung beobachten l\u00e4sst. W\u00e4hrend damit zun\u00e4chst die im engeren Sinne rechtlichen Ma\u00dfnahmen im Umgang mit Regime- und Menschenrechtsverbrechen bezeichnet wurden, werden unter diesen Begriff inzwischen auch verschiedenste Formen der Erinnerung und des Gedenkens an Verbrechen und deren Opfer, \u00f6ffentlich oder von offizieller Seite vorgebrachte Entschuldigungen oder au\u00dfergerichtliche Formen der Konfliktbew\u00e4ltigung subsumiert, so dass <i>transitional justice <\/i>heute als Sammelbegriff f\u00fcr s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen, Instrumente und Konzepte des Umgangs mit belasteter Vergangenheit gebr\u00e4uchlich ist. Die rasante Etablierung dieses Paradigmas ist unter anderem auf die Aktivit\u00e4ten von verschiedenen internationalen Nichtregierungsorganisationen(1) zur\u00fcckzuf\u00fchren, deren globale Ausstrahlung auch dazu gef\u00fchrt hat, dass Ma\u00dfnahmen und Instrumente der Vergangenheitsbew\u00e4ltigung inzwischen in verschiedenen Variationen in vielen Teilen der Welt praktiziert werden und zum Teil auch unabh\u00e4ngig von Phasen der Systemtransformation zum Einsatz kommen.<\/p>\n<p>Was die verschiedenen Instrumente des Umgangs mit Regime- und Menschenrechtsverbrechen angeht, haben sich einige grundlegende Differenzierungen etabliert. Zentral ist die Unterscheidung zwischen vergeltender und wiederherstellender Gerechtigkeit (retributive und restorative justice), wobei die erstgenannte Form insbesondere in nationalen und internationalen Gerichtsverfahren und Tribunalen praktiziert wird. Als popul\u00e4res Instrument der zweitgenannten Strategie haben sich au\u00dfergerichtliche Verfahren, insbesondere Wahrheitskommissionen etabliert. W\u00e4hrend bei strafrechtlichen Prozessen die Bestrafung der T\u00e4ter im Vordergrund steht, wird mit Wahrheitskommissionen h\u00e4ufig das Ziel der gesellschaftlichen Auss\u00f6hnung zwischen den verschiedenen, am Konflikt beteiligten Parteien verfolgt.<\/p>\n<p>Neben dieser seit L\u00e4ngerem etablierten Unterscheidung zwischen vergeltender und wiederherstellender Gerechtigkeit wurden inzwischen weitere Begriffe eingef\u00fchrt, die sich deutlich an den Neologismus <i>transitional justice <\/i>anlehnen, obwohl damit nicht immer rechtliche Fragen ber\u00fchrt werden. So findet sich beispielsweise der Vorschlag, mit <i>reparative justice <\/i>eine dritte Kategorie einzuf\u00fchren (Minow 1998). Zusammengefasst werden sollen unter diesem Begriff Instrumente und Ma\u00dfnahmen, mit denen Unrecht &#8222;repariert&#8220; oder wiedergutgemacht werden soll, wie beispielsweise Entschuldigungen oder Restitutionen. Auch finden sich Vorschl\u00e4ge, &#8222;traditionelle&#8220; Formen der Konfliktl\u00f6sung unter den Begriff der <i>traditional justice <\/i>zusammenzufassen. Damit sind Versuche gemeint, Prozesse der Aufarbeitung jeweils an lokal vorhandenen Ans\u00e4tzen der Konfliktl\u00f6sung auszurichten. Zwei prominente Beispiele hierf\u00fcr sind mato oput in Norduganda (Meier 2011) und <i>Gacaca<\/i> in Ruanda (Hankel 2011). Es handelt sich dabei um Rituale der Wiederherstellung von sozialen Beziehungen nach Konflikten, die \u00fcber eine lange lokale Tradition verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Dass diese neueren Vorschl\u00e4ge bereits auf der semantischen Ebene Anschluss an den Begriff der <i>transitional justice <\/i>suchen, ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Einerseits ist damit n\u00e4mlich zum Teil eine nicht auf den ersten Blick deutlich werdende Kritik an der Praxis und am Diskurs der <i>transitional justice <\/i>verbunden, die zusehends als &#8222;hegemonialisierend&#8220; und der liberalen Tradition verhaftet (Buckley-Zistel 2011: 19) wahrgenommen werden. So wird kritisiert, dass es sich dabei um ein &#8222;Konstrukt&#8220; handelt, &#8222;das vor allem von sogenannten westlichen Vorstellungen und Entwicklungen gepr\u00e4gt wurde&#8220; (Buckley-Zistel\/Oettler 2011: 35). Dieses Konstrukt sei nicht nur &#8222;staatszentriert und auf die Nation fokussiert&#8220;, sondern auch von westlichen &#8222;Verantwortungs-, Transparenz- und Rechenschaftsdiskursen&#8220; und &#8222;rationalistischen und technokratischen Ans\u00e4tzen&#8220; beeinflusst (ebd.: 34). Vor diesem Hintergrund lassen sich Ans\u00e4tze der <i>traditional justice <\/i>auch als Gegenpol und Alternativen zu Konzepten und Praktiken der <i>transitional justice <\/i>verstehen, die als prim\u00e4r von westlichen Vorstellungen gepr\u00e4gte Konzepte wahrgenommen werden. Die Tatsache aber, dass selbst Kritiker der <i>transitional justice <\/i>mit ihren als Alternativen zu verstehenden Konzepten die semantische Ankn\u00fcpfung an den Begriff suchen, verdeutlicht andererseits, wie m\u00e4chtig dieses Konstrukt und die mit ihm verbundenen Praktiken inzwischen geworden sind. Es scheint, als h\u00e4tte sich inzwischen ein von internationalen Nichtregierungsorganisationen und Experten getragenes globales Regime der <i>transitional justice <\/i>etabliert, dass ein durch westliche Ma\u00dfst\u00e4be gepr\u00e4gtes Konzept der kritischen Aufarbeitung von Vergangenheit weltweit propagiert und umsetzt.<\/p>\n<p>Vergleicht man diese seit einiger Zeit zunehmend ge\u00e4u\u00dferten, kritischen Stimmen mit den eingangs skizzierten Positionen der Vertreter einer Politik des Schlussstrichs, l\u00e4sst sich eine wichtige Differenz der beiden Positionen festhalten. W\u00e4hrend die Vertreter der letztgenannten Position grunds\u00e4tzliche Einw\u00e4nde gegen das Projekt des kritischen Umgangs mit belasteter Vergangenheit formulieren, zielt die erstgenannte Kritik in eine andere Richtung. Hier geht es darum, die Annahme der universellen G\u00fcltigkeit der westlich gepr\u00e4gten Konzepte und Praktiken der <i>transitional justice <\/i>zu dekonstruieren mit dem Ziel, den darin eingeschriebenen kulturellen Code sichtbar zu machen. Damit verbunden ist das Pl\u00e4doyer, im Rahmen der Aufarbeitung von belasteter Vergangenheit weniger auf vermeintliche Passepartouts zur\u00fcckzugreifen, sondern die jeweiligen kulturellen Ressourcen und historischen Traditionen der Konfliktbew\u00e4ltigung st\u00e4rker in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-zukunft-der-vergangenheitsbewaeltigung\">Die Zukunft der Vergan&shy;gen&shy;heits&shy;be&shy;w&auml;l&shy;ti&shy;gung<\/span><\/h2>\n<p>Welche weiterf\u00fchrenden Hinweise lassen sich aus diesem zugegebenerma\u00dfen nur skizzenhaften Durchgang durch die Geschichte des Umgangs mit belasteter Vergangenheit entnehmen? Zum einen wurde deutlich, dass die im thematisch einschl\u00e4gigen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs immer noch dominante, dichotome Gegen\u00fcberstellung der Politik des Schlussstrichs auf der einen und der Politik der Aufarbeitung auf der anderen Seite unproduktiv ist, weil sie die Praxis des Umgangs mit belasteter Vergangenheit verfehlt. Denn ein genauerer Blick auf die vielf\u00e4ltige Praxis des Umgangs mit Regimeverbrechen zeigt, dass die jeweiligen Strategien stets beides enthalten: Elemente des Schweigens und der Politik des Schlussstrichs wie auch Elemente des auf verschiedenen Ebenen angesiedelten Aufarbeitens und der kritischen Reflexion. Von daher sollten Ziel und Aufgabe der zuk\u00fcnftigen Besch\u00e4ftigung mit F\u00e4llen des Umgangs mit Regimeverbrechen weniger darin bestehen, diese nur scheinbare Dichotomie zwischen der Politik des Schlussstrichs und der Politik der Aufarbeitung stets erneut zu zementieren. Vielmehr sollte es darum gehen, genauer auszuloten, in welchen Kombinationen das Schweigen und das Thematisieren im Kontext des Umgangs mit Menschenrechts- und Regimeverbrechen jeweils auftreten, welche Faktoren daf\u00fcr jeweils ausschlaggebend sind und wie sich diese Prozesse im zeitlichen Verlauf auch \u00fcber die Situation des Systemwechsels und die Phase der Transformation hinaus jeweils gestalten.<\/p>\n<p>Zum anderen hat die skizzenhafte Rekapitulation der neueren Kritik an den Instrumenten der <i>transitional justice <\/i>deutlich werden lassen, dass der globale Erfolg dieser Strategie gleicherma\u00dfen zu ihrem Problem geworden ist. Hier wird es in Zukunft darum gehen m\u00fcssen, die Suche nach jeweiligen Strategien des Umgangs mit Menschenrechts- und Regimeverbrechen weniger von vermeintlich universalen und allgemeing\u00fcltigen Antworten leiten zu lassen, &#8217;sondern stattdessen die jeweiligen Kontextbedingungen st\u00e4rker in Rechnung zu stellen. Hier sind die konkreten Machtverh\u00e4ltnisse in der Situation des politischen Umbruchs ebenso zu beachten wie das Ausma\u00df der begangenen Verbrechen oder die lokalen Traditionen der Konfliktbew\u00e4ltigung, die als Ressource im Prozess der Aufarbeitung dienen k\u00f6nnen. Und hier schlie\u00dft sich auch ein weites, bisher kaum bearbeitetes Feld f\u00fcr die Forschung an, die zwar eine inzwischen nahezu un\u00fcberschaubare Anzahl an Einzelfallstudien bearbeitet, aber noch wenig vergleichende Analysen und Erkenntnisse \u00fcber die Frage der Wirksamkeit der verschiedenen Instrumente und Ma\u00dfnahmen des Umgangs mit belasteter Vergangenheit vorgelegt hat.<\/p>\n<p>(1) U. a. das International Center for Transitional Justice (ICTJ), das Institute for Peace and Reconciliation (IJR) und das International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h2>\n<p><i>Buckley-Zistel, Susanne<\/i> 2011: Einleitung: Nach Krieg, Gewalt und Repression, in: Dies.\/Kater, Thomas (Hg.): Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, Baden-Baden, S. 7-20.<\/p>\n<p><i>Buckley-Zistel, Susanne\/Oettler, Anika<\/i> 2011: Was bedeutet: <i>Transitional Justice, <\/i>in: Buckley-Zistel, Susanne\/Kater, Thomas (Hg.): Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, Baden-Baden, S. 21-37.<\/p>\n<p><i>Clark Loening, Thomas<\/i> 1987: The Reconciliation Agreement of 403\/402 B.C. in Athens. Its Content and Application, Stuttgart.<\/p>\n<p><i>Elster, Jon<\/i> 2005: Die Akten schlie\u00dfen. Nach dem Ende der Diktaturen, Frankfurt a. M.<\/p>\n<p><i>K\u00f6nig, Helmut <\/i>1998: Von der Diktatur zur Demokratie oder Was ist Vergangenheitsbew\u00e4ltigung, in: Ders. et al. (Hg.): Vergangenheitsbew\u00e4ltigung am Ende des 20. Jahrhunderts, Wiesbaden, S. 371 &#8211; 392.<\/p>\n<p><i>Hankel, Gerd<\/i> 2011: Die Gacaca-Justiz in Ruanda &#8211; ein kritischer \u00dcberblick, in: Buckley-Zistel, Susanne\/Kater, Thomas (Hg.): Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, Baden-Baden, S. 167-183.<\/p>\n<p><i>L\u00fcbbe, Hermann<\/i> 1989: Der Nationalsozialismus im Bewusstsein der deutschen Gegenwart; in: Ders.: Die Aufdringlichkeit der Geschichte, Graz-Wien-K\u00f6ln, S. 334-350.<\/p>\n<p><i>Meier, Barbara<\/i> 2011: <i>Mato oput<\/i> &#8211; Karriere eines Rituals zur sozialen Rekonstruktion in Norduganda, in: Buckley-Zistel, Susanne\/Kater, Thomas (Hg.): Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, Baden-Baden, S. 185-203.<\/p>\n<p><i>Meier, Christian<\/i> 2010: Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns. Vom \u00f6ffentlichen Umgang mit schlimmer Vergangenheit, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><i>Minow, Martha<\/i> 1998: Between Vengeance and Forgiveness: Facing History after Genocide and Mass Violence, Boston, MA.<\/p>\n<p><i>Schwelling, Birgit<\/i> 2009: Aufarbeitung der Vergangenheit und politische Kultur. Zur Bedeutung und zum Zusammenhang zweier Konzepte, in: Gerhard, Volker et al. (Hg.): Politisches Denken. Jahrbuch 2009, Berlin, S. 45-62.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1998],"publikationen":[1431],"class_list":["post-11343","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-birgit-schwelling","publikationen-2-2012"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>&quot;Vergangenheitsbew\u00e4ltigung&quot; - aktuelle Entwicklungen und Perspektiven - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/2-2012\/publikation\/vergangenheitsbewaeltigung-aktuelle-entwicklungen-und-perspektiven\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"&quot;Vergangenheitsbew\u00e4ltigung&quot; - aktuelle Entwicklungen und Perspektiven - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus vorg\u00e4nge Heft 2\/2012, S.33-40 Die Frage, wie Gesellschaften nach der \u00dcberwindung verbrecherischer Regime und in der Phase des Aufbaus einer neuen Ordnung mit dem Erbe des alten Regimes umgehen sollen, ist gleicherma\u00dfen alt wie aktuell. 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