{"id":11366,"date":"2017-12-21T12:00:00","date_gmt":"2017-12-21T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/am-ende-ist-niemand-verantwortlich-krisen-und-verantwortungsdiffusion-im-eu-mehrebenensystem\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:42","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:42","slug":"am-ende-ist-niemand-verantwortlich-krisen-und-verantwortungsdiffusion-im-eu-mehrebenensystem","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/220-vorgaenge\/publikation\/am-ende-ist-niemand-verantwortlich-krisen-und-verantwortungsdiffusion-im-eu-mehrebenensystem\/","title":{"rendered":"Am Ende ist niemand verantwortlich? &#8211; Krisen und Verantwortungsdiffusion im EU-Mehrebenensystem"},"content":{"rendered":"<p>vorg&auml;nge Nr. 220 (Heft 4\/2017), S. 31-40<\/p>\n<p><i>Die Europ&auml;ische Union ist ein Mehrebenensystem, in dem die EU-Institutionen, die Regierungen der Mitgliedstaaten, internationale Einfl&uuml;sse und Interventionen von Interessengruppen auf komplexe Weise zusammen oder gegeneinander wirken. Hartmut Aden vertritt im folgenden Beitrag die These, dass diese Komplexit&auml;t zu unklaren Verantwortungsstrukturen beitr&auml;gt und Krisen der EU verst&auml;rken oder sogar ausl&ouml;sen kann &#8211; insbesondere in den Bereichen, in denen nach wie vor die Regierungen der Mitgliedstaaten einen gro&szlig;en Einfluss haben. Er benennt auch m&ouml;gliche Gegenstrategien: klarere Verantwortungsstrukturen; weniger Blockademacht der mitgliedstaatlichen Regierungen; politische Inhalte, die sich st&auml;rker an den Bed&uuml;rfnissen breiter Bev&ouml;lkerungskreise als an wirtschaftlichen Interessen orientieren sowie eine weitere Demokratisierung der Entscheidungsprozesse in der EU.<\/i><\/p>\n<p>Die Europ&auml;ische Union ist ein Mehrebenensystem, f&uuml;r dessen Funktionsweise Anfang der 2000er Jahre der englische Begriff Multilevel Governance etabliert worden ist (grundlegend: Hooghe &amp; Marks 2001). Die Politikformulierung und die Implementation von EU-Entscheidungen sind &uuml;ber mehrere Politikebenen und auf zahlreiche Akteure verteilt: Neben den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten sind subnationale Ebenen wie die deutschen Bundesl&auml;nder, die Regionen (in L&auml;ndern wie Belgien und Spanien) sowie die Kommunen beteiligt. Interessengruppen nutzen oft mehrere dieser Ebenen gleichzeitig, um die EU-Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Auf vielen Politikfeldern, deren Probleme und institutionelle Strukturen von globaler Reichweite sind, ist die EU-Politik zudem in globale Verhandlungs- und Koordinationsprozesse eingebunden. Dies gilt nicht nur f&uuml;r die Au&szlig;enpolitik, sondern auch f&uuml;r zahlreiche Themen, die in den Mitgliedstaaten eher den fachlich spezialisierten Politikfeldern zugeordnet werden, z.&nbsp;B. Migrationsfragen, der Klimawandel und andere globale Umweltprobleme oder die Regulierung des globalen Handelsverkehrs. <br \/>Das EU-Mehrebenensystem weist zahlreiche Parallelen zum bundesdeutschen F&ouml;deralismus auf, in dem Bund, L&auml;nder und Kommunen in einer komplexen institutionellen Struktur miteinander verflochten sind. Wie der deutsche F&ouml;deralismus ist daher auch das EU-Mehrebenensystem immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen: Ist das System handlungsf&auml;hig oder zu schwerf&auml;llig? Hat die Bev&ouml;lkerung gen&uuml;gend demokratische Einflussm&ouml;glichkeiten auf Entscheidungen? F&uuml;hren politische Entscheidungen &uuml;berall in der EU auch zu den gew&uuml;nschten Ergebnissen?<br \/>Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die Zusammenh&auml;nge zwischen der Verteilung von Verantwortung f&uuml;r die Politikgestaltung und -implementation auf mehrere Ebenen und Krisenph&auml;nomenen, mit denen die EU in den letzten Jahren konfrontiert war &#8211; so insbesondere die Krisen im Zusammenhang mit der fehlenden Solidarit&auml;t bei der Aufnahme von geflohenen Menschen, der Schuldenkrise in einigen Euro-Staaten und dem Brexit. Der Beitrag diskutiert zun&auml;chst Zusammenh&auml;nge zwischen der Verantwortungsdiffusion und Krisenph&auml;nomenen[1] sowie darauf aufbauend m&ouml;gliche L&ouml;sungsans&auml;tze[2].<\/p>\n<h5><span id=\"1-verteilte-verantwortung-und-krisen-der-eu\">1. Verteilte Verant&shy;wor&shy;tung und Krisen der EU<\/span><\/h5>\n<p>Komplexe und manchmal unklare Verantwortungsstrukturen im EU-Mehrebenensystem tragen zu Krisen der EU bei &#8211; sie k&ouml;nnen Krisen mit verursachen oder verst&auml;rken.<\/p>\n<p><b>1.1 Angestrebte EU-L&ouml;sungen als Verz&ouml;gerungstaktik und Nicht-L&ouml;sung<\/p>\n<p><\/b>Die fehlende Bereitschaft der Regierungen vieler Mitgliedstaaten zu einer solidarischen L&ouml;sung bei der Aufnahme von geflohenen Menschen (n&auml;her hierzu Trauner 2016) ist nur ein Beispiel von vielen, die zeigen, dass die EU in Krisensituationen nur begrenzt handlungsf&auml;hig ist. Das Entscheidungssystem ist durch die intensive Mitwirkung des Europ&auml;ischen Parlaments an den meisten Gesetzgebungsentscheidungen demokratischer geworden. Das &#8222;ordentliche Gesetzgebungsverfahren&#8220; der EU, wie das Anfang der 1990er Jahre eingef&uuml;hrte Mitentscheidungsverfahren seit dem Vertrag von Lissabon hei&szlig;t, ist allerdings zeitaufwendig. Die kurzfristige Reaktion auf neue Herausforderungen und Krisenph&auml;nomene ist in dem Verfahren, wie es in Art. 294 des Vertrages &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union (AEUV) vorgesehen ist, kaum machbar. Allenfalls wenn zu einem Thema ein sehr breiter Konsens im Europ&auml;ischen Parlament und unter den im Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten besteht, ist ein schnelles Handeln m&ouml;glich. Gerade bei Themen wie Einwanderung oder Klimaschutz, bei denen die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Interessen vertreten, ist eine schnelle Einigung auf weitreichende Ma&szlig;nahmen dagegen unwahrscheinlich. Die Einf&uuml;hrung des &#8222;Trilogs&#8220; als parallel zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren arbeitendes Abstimmungsgremium zwischen Parlament, Kommission und den im Rat vertretenen Mitgliedstaaten (n&auml;her hierzu Chalmers, Davies &amp; Monti 2014: 121-123) tr&auml;gt zwar zu einer Beschleunigung bei, hat die Reaktionsf&auml;higkeit aber nicht grundlegend verbessert. Eine Verfahrensdauer von drei bis vier Jahren ist bei komplexeren und umstrittenen Gesetzgebungsvorhaben weiterhin &uuml;blich.<br \/>Viele politische Themen haben heute Dimensionen, die weit &uuml;ber den einzelnen Mitgliedstaat hinausreichen und daher sinnvollerweise auf EU-Ebene gel&ouml;st werden m&uuml;ssten. Politiker_innen in den Mitgliedstaaten k&ouml;nnen dieses Argument allerdings auch nutzen, um politische Entscheidungen auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Denn der Hinweis darauf, dass eine europ&auml;ische L&ouml;sung n&ouml;tig w&auml;re, ist nicht mehr als eine Vertagung in eine ferne Zukunft, wenn von vornherein zweifelhaft ist, dass ein Vorhaben im EU-Entscheidungsprozess die n&ouml;tigen Mehrheiten im Parlament und im Rat erreichen kann. Die Steuerpolitik ist eines von vielen Feldern, auf denen L&ouml;sungen auf diese Weise immer wieder vertagt wurden, z.&nbsp;B. die Regulierung von Spekulationsgesch&auml;ften durch eine Finanztransaktionssteuer. Die EU-weite Einf&uuml;hrung einer solchen Steuer scheiterte am Widerstand einiger Regierungen und der ihnen nahestehenden Interessengruppen (vgl. Europ&auml;ische Kommission 2012: 3).<br \/>K&ouml;nnen sich die Regierungsvertreter im Rat nicht einigen, so hei&szlig;t dies in der Regel, das die EU auf dem betreffenden Feld nicht t&auml;tig wird. Nicht-Entscheidungen k&ouml;nnen Krisen verst&auml;rken, wenn Ma&szlig;nahmen der Krisenpr&auml;vention an fehlenden Mehrheiten scheitern (am Beispiel der Euro-Krise: T&ouml;mmel 2017: 150f.).<\/p>\n<p><b>1.2&nbsp;Europ&auml;ische L&ouml;sungen zum Ausschalten von Kritik auf <br \/>mitgliedstaatlicher Ebene<\/b><\/p>\n<p>Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind durch ihre Beteiligung an der EU-Rechtsetzung im Rat zentrale Akteure im Entscheidungssystem der EU. Sie k&ouml;nnen diese Position z.&nbsp;B. nutzen, um solche EU-Regelungen anzustreben, die national bereits gelten, um so der eigenen Wirtschaft Anpassungskosten an EU-Recht zu ersparen (vgl. hierzu B&ouml;rzel &amp; Panke 2015: 238&nbsp;f.). Dieses &#8222;Hochladen&#8220; ist allerdings mit der gr&ouml;&szlig;er gewordenen Zahl von EU-Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit schwieriger geworden, selbst f&uuml;r einen so einflussreichen Mitgliedstaat wie Deutschland.<br \/>Regierungen k&ouml;nnen die Verantwortungsdiffusion im EU-Entscheidungssystem auch daf&uuml;r nutzen, Projekte auf der EU-Ebene durchzusetzen, die auf der nationalen Ebene auf Kritik und Widerst&auml;nde sto&szlig;en (w&uuml;rden) und daher kaum durchsetzbar w&auml;ren. Gelingt es, solche Themen auf die EU-Ebene zu verschieben und dort verbindliche Regelungen durchzusetzen, so wirken diese anschlie&szlig;end als verbindliche Vorgaben in Form von Richtlinien oder sogar von unmittelbar geltenden Verordnungen in die Mitgliedstaaten zur&uuml;ck. <br \/>Solche Verlagerungsstrategien wurden auf sehr unterschiedlichen Politikfeldern genutzt, u.&nbsp;a. in der Umweltpolitik, um Widerst&auml;nde nationaler Industrielobbies zu umgehen. Ein weiteres Beispiel dieser Vorgehensweise war die Vorratsdatenspeicherung &#8211; also die staatlich angeordnete, anlasslose Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten durch die Diensteanbieter. Diese Ma&szlig;nahme wurde von nationalen Innenpolitikern und Polizeibeh&ouml;rden nach den Anschl&auml;gen in New York und Washington D.C. vom 11. September 2001 gefordert und sollte zu mehr Sicherheit beitragen. Verbindlich wurde das stark umstrittene Instrument in den meisten Mitgliedstaaten erst eingef&uuml;hrt, nachdem im Jahr 2006 hierzu eine EG-Richtlinie erlassen worden war &#8211; angeblich um die Wettbewerbsbedingungen der Diensteanbieter in der EU einheitlich auszugestalten.(1 Im April 2014 hob der Gerichtshof der EU die Richtlinie wegen Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta auf,2 so dass sich die Verlagerungsstrategie jedenfalls in diesem Fall nicht als langfristig tragf&auml;hig erwiesen hat.<\/p>\n<p><b>1.3 Verantwortungsdiffusion durch verbleibende Bereiche der Regierungszusammenarbeit und Nebeninstitutionen<br \/><\/b><br \/>Eine zentrale Idee des gescheiterten EU-Verfassungsvertrages und des Vertrages von Lissabon war die Schaffung einer weniger komplizierten institutionellen Struktur. Das Nebeneinander von Politikfeldern mit mehr und weniger Einfluss der EU-Institutionen, wie es Anfang der 1990er Jahre mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen worden war, sollte abgeschafft werden. Das &#8222;S&auml;ulenmodell&#8220; der EU, bei dem die Au&szlig;enpolitik sowie die Innen- und Justizpolitik intergouvernemental waren, die Regierungen der Mitgliedstaaten also weitgehend allein das Sagen hatten, wurde mit dem Vertrag von Lissabon aufgel&ouml;st.<br \/>Damit ist die Dominanz der nationalen Regierungen bei EU-Entscheidungen jedoch l&auml;ngst nicht beseitigt worden (hierzu auch T&ouml;mmel 2017: 142ff.). Gerade bei der Finanzierung ihrer Projekte ist die EU nach wie vor von den Mitgliedstaaten abh&auml;ngig. Die EU hat bisher nicht das Recht, eigene Steuern zu erheben. Die sogenannten Eigenmittel stammen teils aus Zolleinnahmen, &uuml;berwiegend jedoch aus Finanzierungsbeitr&auml;gen der Mitgliedstaaten, die abh&auml;ngig von ihrem Mehrwertsteueraufkommen und ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft berechnet werden. Die Entscheidungen &uuml;ber die Festsetzung des Eigenmittelaufkommens und die mittelfristige Finanzplanung der EU fallen nach wie vor in einem intergouvernemental gepr&auml;gten Verfahren, das die Zustimmung aller Mitgliedstaaten verlangt (Art. 311 und 312 AEUV; n&auml;her hierzu Aden 2012). Gerade die sogenannten &#8222;Nettozahler&#8220;, also Staaten wie Deutschland, die in der Gesamtbilanz mehr in den EU-Haushalt einzahlen als in das Land zur&uuml;ckflie&szlig;t, haben in diesem Sonderverfahren einen sehr gro&szlig;en Einfluss auf die EU-Politik.<\/p>\n<p>Auch die Au&szlig;enpolitik sowie die Innen- und Justizpolitik, die durch den Vertrag von Lissabon st&auml;rker in den Rahmen der neuen, einheitlich strukturierten EU integriert wurden, sind nach wie vor durch eine starke Dominanz der mitgliedstaatlichen Regierungen gepr&auml;gt. So beschr&auml;nken sich die EU-Agenturen, die f&uuml;r die Innen- und Justizzusammenarbeit eingerichtet wurden, weiterhin weitgehend auf Koordinations- und Servicefunktionen f&uuml;r die Beh&ouml;rden der Mitgliedstaaten (hierzu Aden 2017).<\/p>\n<p>Seit dem Vertrag von Lissabon kamen sogar neue intergouvernemental dominierte Institutionen hinzu, etwa im Zuge der &#8222;Euro-Rettung&#8220;: Der Europ&auml;ische Stabilit&auml;tsmechanismus (ESM), der hierf&uuml;r etabliert wurde, ist nur teilweise in die regul&auml;ren EU-Entscheidungsverfahren eingebunden (kritisch hierzu z.&nbsp;B. Chalmers, Davies &amp; Monti 2014: 48-50 und 714&nbsp;ff.). Die finanzierenden Mitgliedstaaten haben ein hohes Gewicht bei der Entscheidung, welches Land der Eurozone unterst&uuml;tzt wird und welche Bedingungen diesem Land daf&uuml;r vorgeschrieben werden, etwa bei der Privatisierung bisher &ouml;ffentlicher Dienstleistungen. Die Verantwortung daf&uuml;r, dass die Schuldenkrise insbesondere im Falle Griechenlands bislang nicht nachhaltig gel&ouml;st werden konnte, liegt folglich weniger bei den EU-Institutionen, sondern st&auml;rker bei den Regierungen einiger anderer Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p><b>1.4 Komplexe Verantwortlichkeiten auch bei der Politikimplementation<br \/><\/b><br \/>Verantwortungsdiffusion ist nicht nur bei der Formulierung von EU-Politik zu beobachten, sondern erst recht bei der Implementation einmal beschlossener Vorhaben. Die alte Doktrin, nach der allein die Mitgliedstaaten f&uuml;r die Umsetzung und Anwendung europ&auml;ischer Vorgaben verantwortlich sind, ist in der Praxis seit langem &uuml;berholt. Heute ist die Verwaltungsarbeit im Mehrebenensystem bei der Implementation vieler EU-Politiken eng verflochten. Zahlreiche Modelle der Zusammenarbeit zwischen europ&auml;ischen Institutionen und Agenturen auf der einen und mitgliedstaatlichen Beh&ouml;rden auf der anderen Seite haben sich entwickelt (&Uuml;berblick bei Bauer &amp; Trondal 2015; Hofmann &amp; T&uuml;rk 2006). Auf vielen Feldern koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungst&auml;tigkeit horizontal. Die so entstandenen Mehrebenen-Koordinationsstrukturen folgen jedoch keinem einheitlichen Modell &#8211; noch nicht einmal auf demselben Politikfeld. F&uuml;r jedes europ&auml;isierte Themenfeld werden spezifische Koordinationsstrukturen eingerichtet. Eine Standardisierung der Zusammenarbeit im &#8222;europ&auml;ischen Verwaltungsraum&#8220; findet bisher kaum statt (hierzu auch Peters &amp; Trondal 2013). Die so entstandenen Formen von Koordination und Zusammenarbeit sind nicht nur f&uuml;r Au&szlig;enstehende un&uuml;bersichtlich. Sie bergen auch Risiken f&uuml;r eine unklare Verantwortungsverteilung zwischen den beteiligten Verwaltungsakteuren auf mehreren Ebenen. Wird am Ende nicht das gew&uuml;nschte Ergebnis erzielt, so bleibt m&ouml;glicherweise unklar, wer daf&uuml;r die Verantwortung tr&auml;gt. Tendenziell vergr&ouml;&szlig;ern komplexe Mehrebenen-Koordinationsstrukturen zudem die Autonomiespielr&auml;ume von Verwaltungen gegen&uuml;ber politischer Steuerung (am Beispiel der Polizeizusammenarbeit: Aden 2014a und 2014b).<\/p>\n<p>Werden verbindlich durch EU-Recht festgelegte und f&uuml;r die Menschen vorteilhafte europ&auml;ische Projekte aufgrund von Funktionsm&auml;ngeln des EU-Mehrebenen-Verwaltungssystems nicht, nicht &uuml;berall gleicherma&szlig;en oder unvollst&auml;ndig umgesetzt und angewandt, so f&uuml;hren die so entstehenden Defizite zu Risiken, die sich zu weiteren Krisen der EU ausweiten k&ouml;nnen &#8211; allein schon, wenn Anspruch und Wirklichkeit zu weit auseinander fallen.<\/p>\n<h5><span id=\"2-loesungsansaetze-mehrebenen-accountability-und-weitere-demokratisierung\">2. L&ouml;sungs&shy;an&shy;s&auml;tze: Mehre&shy;be&shy;nen&shy;-Ac&shy;coun&shy;ta&shy;bi&shy;lity und weitere Demokra&shy;ti&shy;sie&shy;rung<\/span><\/h5>\n<p>Eine intensive Zusammenarbeit in einem politisch-administrativen Mehrebenensystem wie der EU erfordert viel Koordination. Eine Zentralisierung von Aufgaben, wie sie in f&ouml;deralen Systemen oft gefordert wird, verspr&auml;che allerdings keine Verbesserung. Denn die flexible Bearbeitung regional unterschiedlicher Probleme ist gerade eine St&auml;rke von Mehrebenensystemen und eine Schw&auml;che zentralisierter Systeme. Folglich sind L&ouml;sungen zur Vermeidung von Verantwortungsdiffusion gefragt, die das Mehrebenensystem weniger krisenanf&auml;llig machen.<\/p>\n<p><b>2.1 Klarere Aufgabenverteilung &#8211; Problem erkannt, aber nur teilweise gel&ouml;st<\/b><\/p>\n<p>Verantwortungsdiffusion h&auml;ngt oft mit einer unklaren Aufgabenverteilung zusammen. In der EU wurde dieses Problem bereits vor geraumer Zeit erkannt, erste Konsequenzen wurden gezogen. So unterscheidet das EU-Prim&auml;rrecht jetzt in Art. 2 bis 4 AEUV zwischen ausschlie&szlig;lichen und geteilten Gesetzgebungszust&auml;ndigkeiten der EU, &auml;hnlich der Unterscheidung zwischen ausschlie&szlig;lichen und konkurrierenden Gesetzgebungszust&auml;ndigkeiten im deutschen Grundgesetz (Art. 71 bis 74 GG). <br \/>Weniger klar ist die Aufgabenverteilung dagegen weiterhin bei der Implementation von EU-Recht. Hier gibt es nach wie vor eine bunte Vielfalt von Mustern der Aufgabenverteilung (vgl. Bauer &amp; Trondal (Hg.) 2015). Einheitlichere Standards w&auml;ren w&uuml;nschenswert, d&uuml;rften aber allenfalls mittelfristig realisierbar sein, da die Entscheidungsstrukturen auch politikfeldspezifisch fragmentiert sind. Die standardisierte Auslagerung zentraler Aufgaben in EU-Agenturen hat bisher nur in Ans&auml;tzen zu einer Vereinheitlichung gef&uuml;hrt.<\/p>\n<p><b>2.2 Verbesserte Mehrebenen-Accountability-Foren<\/b><\/p>\n<p>Die Verantwortungsdiffusion im EU-Mehrebenensystem war in den letzten Jahrzehnten Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Diskussionen (vgl. Harlow 2002; Bovens, Schillemans &amp; Goodin 2014). In der internationalen Fachdiskussion wird f&uuml;r die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zumeist der Begriff Accountability verwendet. Hier wird der Begriff in einem wesentlich weiteren Sinn gebraucht als urspr&uuml;nglich in der Finanzwissenschaft oder der Betriebswirtschaft, wo er im Zusammenhang mit einer ordnungsgem&auml;&szlig;en Rechnungslegung steht. Im erweiterten Sinne steht der Accountability-Begriff heute f&uuml;r ein relationales Konzept: Er analysiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die f&uuml;r ein bestimmtes Handeln verantwortlich sind, und denjenigen, gegen&uuml;ber denen die Verantwortung besteht, z.&nbsp;B. Vorgesetzen, Regierungsstellen, Parlamenten oder auch gegen&uuml;ber der Bev&ouml;lkerung insgesamt. Accountability-Foren sind institutionalisierte Strukturen, in denen sich Akteure gegen&uuml;ber anderen f&uuml;r ihr Handeln rechtfertigen m&uuml;ssen. In der EU gibt es zahlreiche solche Foren, z.&nbsp;B. das Europ&auml;ische Parlament, den Europ&auml;ischen Rechnungshof, die B&uuml;rgerbeauftragte, den Europ&auml;ischen Datenschutzbeauftragten, den Gerichtshof und im weiteren Sinne auch eine breite kritische &Ouml;ffentlichkeit, bestehend aus Nichtregierungsorganisationen und Medien. <br \/>Die vielf&auml;ltigen und komplexen Formen der horizontalen und vertikalen Verwaltungszusammenarbeit sowie divergierende mitgliedstaatliche Standards bei der Implementation von EU-Politik machen mehr Koordination auch zwischen diesen Accountability-Foren erforderlich. Dies betrifft z.&nbsp;B. die Koordination zwischen dem Europ&auml;ischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, die im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen hat. Einige Mitwirkungsrechte der mitgliedstaatlichen Parlamente sind heute in Art.&nbsp;12 des Vertrages &uuml;ber die Europ&auml;ische Union (EUV) verankert.<br \/>Auch und insbesondere die Institutionen mit speziellen Kontrollaufgaben k&ouml;nnen effektiver zur Kontrolle beitragen, wenn sie ihre T&auml;tigkeit im Mehrebenensystem koordinieren. Interessant sind hier die Ans&auml;tze, die solche Accountability-Foren nicht zentralisieren, sondern eine Koordination zwischen den Ebenen vorsehen, wie dies z.&nbsp;B. die EU-Datenschutzgrundverordnung f&uuml;r die Datenschutzaufsicht regelt (Art.&nbsp;51&nbsp;ff. DSGVO).[3] Nur solche koordinierten Accountability-Foren d&uuml;rften in der Lage sein, die Dominanz der Regierungen und Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Tendenz zu Implementationsdefiziten im EU-Mehrebenensystem wirksam einzuhegen.<\/p>\n<p><b>2.3 Verantwortung gegen&uuml;ber der Bev&ouml;lkerung &#8211; nicht nur f&uuml;r <br \/>&ouml;konomische Interessen <\/b><\/p>\n<p>Verbesserte Accountability-Foren allein d&uuml;rften nicht in der Lage sein, die EU vor andauernden und neuen Krisen zu bewahren. Ein Umdenken bei den Inhalten der Politik erscheint n&ouml;tig. Auch heute noch wird die EU stark von der wirtschaftlichen Integration gepr&auml;gt, wie sie &uuml;ber viele Jahrzehnte f&uuml;r die Europ&auml;ische Wirtschaftsgemeinschaft dominierend war. Allzu oft bestimmen die Interessen der gro&szlig;en Industriezweige politische Entscheidungen &uuml;ber das T&auml;tigwerden oder die Unt&auml;tigkeit der EU. Diese Pfadabh&auml;ngigkeit zu durchbrechen und die Interessen der Bev&ouml;lkerung st&auml;rker in den Blick zu nehmen, erscheint wichtig und n&ouml;tig &#8211; nicht zuletzt, um die Unterst&uuml;tzung der europ&auml;ischen Integration durch breitere Bev&ouml;lkerungskreise zu verbessern. Erfolgsgeschichten wie das Erasmus-Programm, das inzwischen weit &uuml;ber den Austausch von Studierenden hinausreicht, oder europaweite Vorgaben f&uuml;r den Verbraucherschutz zeigen, dass die EU dann auf Akzeptanz st&ouml;&szlig;t, wenn f&uuml;r die Menschen ein konkreter Nutzen sichtbar wird. Dies ist nicht nur eine Frage des Marketings f&uuml;r politische Entscheidungen, sondern auch ein Auftrag f&uuml;r mehr Politikinhalte, die breiteren Bev&ouml;lkerungskreisen Vorteile bringen.<\/p>\n<h5><span id=\"3-schlussfolgerungen-und-ausblick\">3. Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Ausblick<\/span><\/h5>\n<p>Dieser Beitrag hat gezeigt, dass die Diffusion von Verantwortung im EU-Mehrebenensystem Krisen verst&auml;rken, m&ouml;glicherweise sogar ausl&ouml;sen kann. Wenn breite Bev&ouml;lkerungskreise Vorteile von EU-Politiken kaum wahrnehmen, steigt das Risiko, dass die EU ein reines Elitenprojekt bleibt. Populistische Parteien haben dann ein leichtes Spiel mit der Behauptung, der Nationalstaat sei die allein richtige Ebene f&uuml;r politische Entscheidungen, die den Interessen der eigenen Bev&ouml;lkerung dienen (hierzu auch die Beitr&auml;ge von Peter und Loth in diesem Heft). <br \/>Krisen k&ouml;nnen auch Chancen f&uuml;r einen Neuanfang sein, weil sie deutlich machen, dass die ausgetretenen Pfade der Politik nicht immer zielf&uuml;hrend sind. So k&ouml;nnen Krisen zu einem Wendepunkt, einer Critical Juncture (Capoccia &amp; Kelemen 2007) f&uuml;hren, die Chancen f&uuml;r Ver&auml;nderungen bietet. In dem &#8222;Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas&#8220;, das EU-Kommissionspr&auml;sident Jean-Claude Juncker im M&auml;rz 2017 pr&auml;sentiert hat, macht die Kommission deutlich, dass ein einfaches &#8222;Weiter so&#8220; nach den Krisen der letzten Jahre keine gute L&ouml;sung w&auml;re (Europ&auml;ische Kommission 2017: 16). Der franz&ouml;sische Staatspr&auml;sident Emmanuel Macron pl&auml;dierte in seiner Rede an der Pariser Sorbonne am 26. September 2017 sogar f&uuml;r eine erhebliche Ausweitung der europ&auml;ischen Zusammenarbeit. Die Europ&auml;ische Kommission benannte in ihrem Wei&szlig;buch auch einen m&ouml;glichen Nachteil einer solchen Ausweitung: &#8222;Es besteht allerdings die Gefahr, dass sich Teile der Gesellschaft von der EU abwenden, die das Gef&uuml;hl haben, der EU mangele es an Legitimit&auml;t bzw. sie h&auml;tte den nationalen Beh&ouml;rden zu viel Macht abgenommen&#8220; (Europ&auml;ische Kommission 2017: 24). Doch wie berechtigt ist diese Annahme? Wenn z.&nbsp;B. die Regierungen der Mitgliedstaaten die EU in Zukunft weniger als bisher als zus&auml;tzliche Politikebene zur Durchsetzung eigener Interesse ansehen, k&ouml;nnten die Vorteile der europ&auml;ischen Integration auch jenseits gut gebildeter und mobiler Eliten wieder sichtbarer werden. Dies gilt auch f&uuml;r deutsche Bundesregierungen, die allzu oft in der offiziellen Rhetorik die europ&auml;ische Integration zu einem ihrer zentralen Anliegen machen, bei konkreten Entscheidungen aber die eigene, oft innovationsfeindliche und an kurzfristigen Gewinnen orientierte Industrie protegieren. Dass deutsche Regierungen die Automobilindustrie auch dann noch vor strengerer Regulierung sch&uuml;tzen, wenn sie EU-Regeln zur Luftreinhaltung massiv missachten, die im Interesse der menschlichen Gesundheit aufgestellt wurden, ist kaum geeignet, das Vertrauen der Bev&ouml;lkerung in die Leistungsf&auml;higkeit der EU-Mehrebenenpolitik zu st&auml;rken. Eine Orientierung nicht nur der europ&auml;ischen Institutionen, sondern auch der nationalen Regierungen an l&auml;ngerfristigen Interessen der Bev&ouml;lkerung k&ouml;nnte zuk&uuml;nftigen Krisen der EU vorbeugen.<\/p>\n<p><b>HARTMUT&nbsp;ADEN<\/b>&nbsp;&nbsp; <i>ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule f&uuml;r Wirtschaft und Recht Berlin, dort stv. Direktor des Forschungsinstituts f&uuml;r &Ouml;ffentliche und Private Sicherheit (F&Ouml;PS) sowie beh&ouml;rdlicher Datenschutzbeauftragter der Hochschule. Webseite: <\/i><a href=\"http:\/\/www.hwr-berlin.de\/prof\/hartmut-aden\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>www.hwr-berlin.de\/prof\/hartmut-aden<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"literatur\">Literatur:<\/span><\/h5>\n<p>Aden, Hartmut 2012: Haushalt und Finanzierung der EU, in: Furtak, Florian T.&nbsp;&amp;&nbsp;Gro&szlig;, Bernd (Hg.), Lernziel Europa. Integrationsfelder und -prozesse. Frankfurt\/Main: Lang, 141-162.<\/p>\n<p>Aden, Hartmut 2014a: Wer ist Koch, wer ist Kellner? &#8211; Polizei und Politik im europ&auml;ischen Mehrebenensystem, in: Frevel, Bernhard &amp; Gro&szlig;, Hermann (Hg.), Polizei und Politik, Empirische Polizeiforschung XVII, Frankfurt\/Main: Verlag f&uuml;r Polizeiwissenschaft, 114-127.<\/p>\n<p>Aden, Hartmut 2014b: Koordination und Koordinationsprobleme im ambivalenten Nebeneinander: Der polizeiliche Informationsaustausch im EU-Mehrebenensystem, in: Der Moderne Staat, Zeitschrift f&uuml;r Public Policy, Recht und Management (7. Jg., Nr. 1), 55-73.<\/p>\n<p>Aden, Hartmut 2017: Europ&auml;isierung der Polizeiarbeit &#8211; ein Sonderfall im europ&auml;ischen Verwaltungsraum?, in: Kopke, Christoph &amp; K&uuml;hnel, Wolfgang (Hg.), Demokratie, Freiheit und Sicherheit. Festschrift zum 65. Geburtstag von Hans Gerd Jaschke, Baden-Baden: Nomos, 241-253.<\/p>\n<p>Bauer, Michael W. &amp; Trondal, Jarle (Hg.) 2015: The Palgrave Handbook of the European Administrative System, Basingstoke: Palgrave Macmillan.<\/p>\n<p>B&ouml;rzel, Tanja A. &amp; Panke, Diana 2015: Europ&auml;isierung, in: Wenzelburger, Georg &amp; Zohlnh&ouml;fer, Reimut (Hg.), Handbuch Policy-Forschung, Wiesbaden: Springer VS, 225-245.<\/p>\n<p>Bovens, Mark, Schillemans, Thomas &amp; Goodin, Robert E. 2014: Public Accountability, in: Bovens, Mark, Schillemans, Thomas &amp; Goodin, Robert E. (Hg.), The Oxford Handbook of Public Accountability, Oxford: Oxford University Press, 1-20.<\/p>\n<p>Capoccia, Giovanni &amp; Kelemen, R. Daniel 2007: The Study of Critical Junctures. Theory, Narrative, and Counterfactuals in Historical Institutionalism, in: World Politics, 59, 341-369.<\/p>\n<p>Castells, Antoni 2005: External audit institutions: the European Court of Auditors and its relationship with the national audit institutions of the Member States, in:&nbsp;Garcia Crespo, Milagros (Hg.), Public Expenditure Control in Europe: Coordinating Audit Functions in the European Union. Chaltenham, UK: Edward Elgar, 127-147.<\/p>\n<p>Chalmers, Damian, Davies, Gareth &amp; Monti, Georgio 2014: European Union Law, 3. Aufl., Cambridge: Cambridge University Press.<br \/>Europ&auml;ische Kommission 2012: Vorschlag f&uuml;r einen Beschluss des Rates &uuml;ber die Erm&auml;chtigung zu einer Verst&auml;rkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer, Br&uuml;ssel, COM (2012)631 endg&uuml;ltig.<\/p>\n<p>Europ&auml;ische Kommission 2017: Die EU der 27 im Jahr 2025 &#8211; &Uuml;berlegungen und Szenarien, Br&uuml;ssel, COM(2017)2025.<br \/>Harlow, Carol 2002: Accountability in the European Union. Oxford: Oxford University Press.<\/p>\n<p>Hofmann, Herwig C.H. &amp; T&uuml;rk, Alexander H.&nbsp;2006: An introduction to EU administrative governance, in: Hofmann, Herwig C.H.&nbsp;&amp; T&uuml;rk, Alexander H. (Hg.), EU Adminstrative Governance. Cheltenham, UK: Edward Elgar, 1-8.<\/p>\n<p>Hooghe, Liesbet &amp; Marks, Gary 2001: Multi-Level Governance and European Integration, Lanham, Maryland: Rowman &amp; Littlefield.<br \/>T&ouml;mmel, Ingeborg 2017: Die politische Krise der Europ&auml;ischen Union &#8211; Strukturprobleme und Entscheidungsblockaden im Mehrebenensystem, in: integration (40. Jg., Nr. 2), 141-156.<\/p>\n<p>Trauner, Florian 2016: Wie sollen Fl&uuml;chtlinge in Europa verteilt werden? Der Streit um einen Paradigmenwechsel in der EU-Asylpolitik, in: integration (39. Jg., Nr. 2), 93-106.<\/p>\n<p>Trondal, Jarle &amp; Peters, B.&nbsp;Guy 2013: The Rise of European Administrative Space. Lessons Learned, in: Journal of European Public Policy (JEPP) (vol. 20, no. 2), 295-307.<\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>1 Richtlinie 2006\/24\/EG, Erw&auml;gungsgrund 6. Zur fehlenden Kompetenz f&uuml;r die sicherheitspolitischen Ziele der Richtlinie vgl. das Interview mit Grimm in diesem Heft, S. 5ff.<\/p>\n<p>2 Gerichtshof der EU\/EuGH, Rs. C-293\/12 und C-594\/12, Urteil vom 8.4.2014.<\/p>\n<p>3 &Auml;hnlich auch bei der Finanzkontrolle im Mehrebenensystem, dort allerdings bisher weniger institutionalisiert, vgl. Castells 2005 und Aden 2012.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[138],"publikationen":[1438],"class_list":["post-11366","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hartmut-aden","publikationen-220-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Am Ende ist niemand verantwortlich? - Krisen und Verantwortungsdiffusion im EU-Mehrebenensystem - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/220-vorgaenge\/publikation\/am-ende-ist-niemand-verantwortlich-krisen-und-verantwortungsdiffusion-im-eu-mehrebenensystem\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Am Ende ist niemand verantwortlich? - Krisen und Verantwortungsdiffusion im EU-Mehrebenensystem - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"vorg&auml;nge Nr. 220 (Heft 4\/2017), S. 31-40 Die Europ&auml;ische Union ist ein Mehrebenensystem, in dem die EU-Institutionen, die Regierungen der Mitgliedstaaten, internationale Einfl&uuml;sse und Interventionen von Interessengruppen auf komplexe Weise zusammen oder gegeneinander wirken. 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