{"id":11376,"date":"2013-07-24T04:00:00","date_gmt":"2013-07-24T02:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/anmerkungen-zur-beschneidungsdebatte\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:37","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:37","slug":"anmerkungen-zur-beschneidungsdebatte","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/anmerkungen-zur-beschneidungsdebatte\/","title":{"rendered":"Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 157-162<\/p>\n<p>Im vergangenen Jahr debattierte die Bundesrepublik eifrig &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der Beschneidung minderj&auml;hriger Jungen. Das Thema polarisierte nicht nur die Gesellschaft, sondern hinterlie&szlig; auch in Organisationen wie der Humanistische Union seine Spuren. Florian Beger wagt einen R&uuml;ckblick, was eine B&uuml;rgerrechtsorganisation aus dieser Debatte lernen kann.<\/p>\n<p>Die Debatte &uuml;ber Knabenbeschneidung ist ein gutes Beispiel f&uuml;r die seltsame Eigendynamik gesellschaftlicher Erregungsprozesse: Schien gestern gar niemand dem Problem gr&ouml;&szlig;ere Aufmerksamkeit zu schenken, geschweige denn davon &ouml;ffentlich zu reden, erregt der recht zuf&auml;llige Urteilsvorgang die Gem&uuml;ter zur Hitzk&ouml;pfigkeit, wird zum Anlass f&uuml;r Diskussionen, die dann gef&uuml;hrt werden wie heftige Schlachten, in denen R&uuml;ckzug oder Waffenstillstand f&uuml;r manche nicht infrage kommt.<br \/>Zur Frage, wie die Humanistische Union sich in dieser Diskussion zu positionieren h&auml;tte, l&auml;sst sich anhand der Qualit&auml;t der Debatte schon eine erste, interessante Beobachtung machen: Ist die Humanistische Union nicht ansonsten regelm&auml;&szlig;ig auf der oft quantitativ unterlegen erscheinenden Seite der ruhigen Mahner und Hinterfragenden, die dem aufgeregten Ruf etwa nach neuen &#8222;Sicherheitsgesetzen&#8220; angesichts konkreter Gefahrensituationen entgegentritt? Im Beschneidungsfall sollen wir uns hingegen diskursstrategisch neu positionieren.<br \/>Nicht nur dies: mit einem Male wird die f&uuml;r unseren Verband doch recht ungew&ouml;hnliche Auffassung vertreten, ein gesellschaftlicher Konfliktfall k&ouml;nne mit einem &#8222;Mehr&#8220; an strafrechtlicher Regulierung gel&ouml;st werden. Also auch politpragmatisch wird uns von einigen der sog. Beschneidungsgegner eine methodologische Neuorientierung empfohlen.<br \/>Bedenklich ist auch, dass einige Diskussionsteilnehmer sich nicht des Diskussionsniveaus der Kommentarspalten von &#8222;Spiegel Online&#8220; oder &#8222;Welt.de&#8220; enthalten m&ouml;chten. Unbelegte &#8222;Opferzahlen&#8220;, Vorw&uuml;rfe, der andere sei hinsichtlich der gemeinsamen Wertebasis Verr&auml;ter &#8211; eine solche Diskussion wird schnell anstrengend f&uuml;r denjenigen, der (offenbar mangels Prinzipientreue) die ganze Frage noch mit einem k&uuml;hlen Blick f&uuml;r Argumente unterschiedlicher Richtungen und kreative Streitl&ouml;sungsans&auml;tze<br \/>betrachten m&ouml;chte.<br \/>Ferner haben manche Bef&uuml;rworter einer Kriminalisierung der Knabenbeschneidung ein sehr unangenehmes Argument in die Debatte eingef&uuml;hrt: Sie behaupteten wiederholt, mit dem Verzicht auf eine Kriminalisierung reagiere man auf die Schoah. Das vor Jahrzehnten von Deutschen ausge&uuml;bte Unrecht d&uuml;rfe nicht zur Legitimierung neuen Unrechts dienen. Dieses &#8222;Argument&#8220; ist aus den primitiveren Str&auml;ngen der sog. Israel-Kritik aller sie betreibenden politischen Lager wohlbekannt und auch aus anderen Zusammenh&auml;ngen. Dem ist streng entgegenzuhalten: um f&uuml;r gesellschaftlichen Pluralismus zu sein und die Existenz eines vitalen Judentums in Deutschland als eine Bereicherung zu erfahren, angesichts der Geschichte zudem f&uuml;r ein gro&szlig;es historisches Gl&uuml;ck zu halten, muss man keineswegs st&auml;ndig von historischen Schuldgef&uuml;hlen geplagt sein. Die Behauptung, es gebe Denkverbote angesichts historischer Verantwortung ist dagegen eine Plage!<br \/>Soviel zur Qualit&auml;t der Debatte auch innerhalb des Verbands. &#8230; Ich will nun einige &Uuml;berlegungen skizzieren, die mich zu einer &uuml;berzeugten Anh&auml;ngerschaft einer moderaten Haltung in der Frage der Knabenbeschneidung bewegen. Zun&auml;chst einmal ist auf einen historischen Sachverhalt hinzuweisen, und zwar auf die Genese dessen, was man &#8222;B&uuml;rgerrechtsbewegung&#8220; in der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg nennen kann. In internationaler Perspektive ging ihr wesentlicher Impuls von der revitalisierten Gleichstellungsbewegung der Afroamerikaner in den USA seit den 1950er Jahren aus. Jede zeitgen&ouml;ssische B&uuml;rgerrechtsbewegung ist von ihren Fundamenten her zugleich eine Bewegung f&uuml;r gesellschaftlichen Pluralismus. Die gesellschaftliche Gleichstellung der marginalisierten Minderheit musste aber &uuml;ber die rein rechtliche Gleichstellung hinausgehen! Sie konnte sich nicht auf die Beseitigung diskriminierender Gesetze beschr&auml;nken, sondern musste selbst Rechte Dritter einschr&auml;nken, um gesellschaftlich wirksam zu werden &#8211; etwa die Vertragsfreiheit, indem sie Diskriminierung aufgrund der Rasse im Gesch&auml;ftsleben einschr&auml;nkte. B&uuml;rgerrechtsbewegung hie&szlig; von Anfang an B&uuml;rgerrechtspolitik &#8211; sie musste Rechte Dritter beschr&auml;nken, um ihre Werte zu realisieren.<br \/>Aus dieser historischen Betrachtung lassen sich in meinen Augen f&uuml;r die Gegenwart zwei Schl&uuml;sse ziehen:<br \/>1. Grundanliegen einer B&uuml;rgerrechtsorganisation muss die <b>Wahrung des gesellschaftlichen Pluralismus<\/b> sein. In diesem Punkt sind beizeiten auch in unserem Verband Defizite erkennbar. Wenn &#8211; wie dem Autor mehrfach aufgefallen ist &#8211; etwa erst erkl&auml;rt werden muss, warum Behindertenpolitik B&uuml;rgerrechtspolitik und somit Teil unseres Zust&auml;ndigkeitsbereiches ist. In jedem Fall muss es uns ein Anliegen sein, dass Juden und Muslime selbstbewusst in Deutschland leben k&ouml;nnen.<br \/>2. B&uuml;rgerrechtspolitik bedeutet nicht (allein) die Definition eines unverletzlichen Kanons gewisser Grundrechte, sie ist von Anfang an zu einem <b>Prozess des Ausgleichs zwischen diesen Grundrechten<\/b> und ihren Tr&auml;gern &#8218;verurteilt&#8216;. Zwar ist der Grundrechtseingriff als solcher das problematisierende Alarmsignal f&uuml;r b&uuml;rgerrechtlich Engagierte &#8211; er kann aber einerseits nicht als rein formales Geschehen diskutiert werden, andererseits nicht leichtfertig als Legitimation f&uuml;r weitere Grundrechtseingriffe dienen. Das allen einleuchtende Beispiel muss in dieser Frage doch sein, dass wir zur Verteidigung des elementaren Grundrechts auf Leben gegen&uuml;ber Terroristen nicht jeden anderen Grundrechtseingriff (durch den Staat) legitimieren k&ouml;nnen, im Gegenteil, wir warnen davor! Umgekehrt setzen sich b&uuml;rgerrechtlich Bewegte aber durchaus auch f&uuml;r die Einschr&auml;nkung von Grundrechten ein, wenn sich dies als das schwierige, im Einzelfall vorl&auml;ufig unumg&auml;ngliche Ergebnis eines Abw&auml;gungsprozesses aufdr&auml;ngt &#8211; etwa zur Bek&auml;mpfung gesellschaftlicher Diskriminierungen gegen Minderheiten. Aber sicherlich auch zum Schutz der Kinder. Hier wird nur skizziert, dass wir uns in einem komplizierten, fortlaufenden Abw&auml;gungsprozess befinden, in dem die Vorstellung, eine letzte Wahrheit, einen unver&auml;u&szlig;erlichen Standpunkt gefunden zu haben, unangebracht ist.<br \/>Sicherlich ist die Formierung der Humanistischen Union als intellektuell ma&szlig;geblicher B&uuml;rgerrechtsorganisation im Nachkriegsdeutschland von den oben angesprochenen amerikanischen Entwicklungen verschieden. Von Anfang an war f&uuml;r sie, das zum Jubil&auml;um j&uuml;ngst re-publizierte Gr&uuml;ndungsmanifest deutet in seiner Schwerpunktsetzung darauf hin, stark kirchenkritisch gepr&auml;gt. Ich m&ouml;chte dies auch als eine Auspr&auml;gung des in &uuml;bergreifender Perspektive typisch deutschen zeitgen&ouml;ssischen Impuls zur Machtbeschr&auml;nkung gesellschaftlicher Institutionen deuten[1]. Es handelt sich bei diesem Grundanliegen um ein nach wie vor sehr positiv zu bewertendes Element der bundesrepublikanischen Tradition, das leider in Vergessenheit zu geraten scheint und durchaus engagiert in Erinnerung gehalten werden sollte. Aber von einem solchen Grundaxiom geleitete Vorstellungen m&uuml;ssen sich auch von empirisch feststellbaren gesellschaftlichen Entwicklungen tangieren lassen. Hinsichtlich etwa der Rolle der christlichen Kirchen ist im Vergleich zu den Verh&auml;ltnissen der 1950er bis 1960er Jahre eine deutliche Marginalisierung nicht zu leugnen, auch wenn anachronistische Privilegien nach wie vor bestehen, die der Kritik eines Verbandes wie der Humanistischen Union ausgesetzt werden m&uuml;ssen.<br \/>Wer aber von der Vermeidung von Machtkonzentrationen als einem zentralen Anliegen ausgeht, wird heute einr&auml;umen m&uuml;ssen, dass eine kirchen- oder gar religionskritische Haltung um ihrer selbst willen nicht (mehr) angebracht ist. Dies sage ich angesichts eines gewissen Unbehagens, dass zahlreiche Diskutanten die religi&ouml;se Begr&uuml;ndung der Knabenbeschneidung prinzipiell f&uuml;r illegitim halten. Es scheint manchen weniger um die Verletzung des Grundrechts auf Unversehrtheit zu gehen, als dessen religi&ouml;se Begr&uuml;ndung. Das ist allerdings eine problematische Argumentation, weil sie zugleich (ungewollt?) geeignet ist, vermeintlich rational begr&uuml;ndete Eingriffe zu legitimieren.<br \/>Es besteht die Gefahr, tats&auml;chlich bestehende Machtverh&auml;ltnisse auf diesem Wege (ungewollt) zu verschleiern. Etwa wenn gefordert wird, die Zirkumzision Minderj&auml;hriger nur in medizinisch indizierten F&auml;llen zu erlauben. In der Kritik an der religi&ouml;s motivierten Einschr&auml;nkung der k&ouml;rperlichen Unversehrtheit liegt die Legitimation einer der Kritik durchaus w&uuml;rdigen medizinischen, vermeintlich-rationalen Legitimation solcher Eingriffe verborgen. Ab welchem Punkt ist eine Beschneidung medizinisch angezeigt? Urologen werden auf diese Frage sehr unterschiedliche Antworten geben. Eine Phimose an sich stellt in den meisten F&auml;llen wohl keine tats&auml;chliche Einschr&auml;nkung dar. Ich behaupte, dass zahlreiche medizinisch indizierte Beschneidungen doch pr&auml;ventiven Charakter haben und medizinisch diskutabel sind. Die Kritiker der Beschneidung aus religi&ouml;sen Motiven w&auml;ren dann glaubw&uuml;rdiger, wenn sie forderten, diese auch aus medizinischen Gr&uuml;nden nur im Notfall durchzuf&uuml;hren, etwa bei vorliegender Paraphimose, was sicherlich nur in der Minderheit der medizinisch legitimierten Eingriffe der Fall ist.<br \/>Medizin ist kein Feld, das hinsichtlich seiner Potentiale der illegitimen Machtaus&uuml;bung auf Unterlegene, in diesem Falle der Knaben, unhinterfragt bleiben darf. Die verbreitete Knabenbeschneidung im S&auml;uglingsalter in den USA ist meines Erachtens auch Ergebnis eines im viktorianischen Zeitalter gef&uuml;hrten medizinischen Diskurses &uuml;ber die vermeintlichen Gefahren der Masturbation[2].<br \/>Neben der Knabenbeschneidung gibt es zahlreiche wesentlich gravierendere Eingriffe, die von den Anh&auml;ngern des Verbots der religi&ouml;s motivierten Beschneidung inkonsequenterweise oftmals unerw&auml;hnt bleiben: Wie stehen wir zur zwangsweise vorgenommenen anatomischen Festlegung der Geschlechtsmerkmale an Kleinkindern? Es ist zu hoffen, dass wir als Humanistische Union diese Praxis, gerade auch im Dialog mit den sich inzwischen gl&uuml;cklicherweise selbstbewusster &auml;u&szlig;ernden Betroffenen, kritisieren wollen! Aber werden wir in diesem wesentlich gravierenderen Falle gleich nach strafrechtlicher Verfolgung rufen? Wie steht es um das weite Feld &auml;sthetischer Eingriffe, die etwa mit psychologischen Folgen abweichenden Aussehens begr&uuml;ndet werden? In der Analyse gesellschaftlicher Machtverh&auml;ltnisse m&uuml;sste dringend die Marginalisierung und Diskriminierung des abweichend Aussehenden das entscheidende Feld der Problematisierung und Auseinandersetzung sein &#8211; aber wollen wir hier die strafrechtliche Verfolgung von Eltern und &Auml;rzten einfordern?<br \/>Die Quintessenz dieser &Uuml;berlegungen ist f&uuml;r mich folgende: Religi&ouml;s bedingte Verletzungen der Grundrechte bed&uuml;rfen der Kritik, aber das betrifft vermeintlich rational begr&uuml;ndete Verletzungen ebenfalls und vielleicht in zunehmendem Ma&szlig;e. Die Frage, wie sich diese Kritik in praktische Politik &uuml;bersetzt kann angesichts der angedeuteten Gefahr, inkonsequent und insofern ungerecht aufzutreten, nicht im proklamatorischen Ton gef&uuml;hrt werden. Der Schritt zur Kriminalisierung muss als ultima ratio angesehen und kann deswegen seltenst eindeutige Antwort auf gesellschaftliche Konfliktf&auml;lle darstellen.<br \/>Als letzten Gedanken m&ouml;chte ich anf&uuml;hren, dass ich es aus einer emanzipatorischen Sicht ebenfalls f&uuml;r problematisch halte, dass der durchaus m&ouml;gliche Wille des Knabens zu einer religi&ouml;s motivierten Beschneidung als Ergebnis elterlicher Au&szlig;enleitung diffamiert wird. Die Unm&uuml;ndigkeit des Knaben wird betont; es wird ihm aus einer eigentlich doch formalistischen Haltung heraus abgesprochen, sich etwa im Alter von zw&ouml;lf Jahren aus freien St&uuml;cken f&uuml;r eine religi&ouml;s begr&uuml;ndete Beschneidung zu entscheiden. Insofern ist es ja nicht nur das Elternrecht, das hier eingeschr&auml;nkt werden soll, sondern auch die m&ouml;gliche Entscheidung des heranwachsenden Jungen. Ich m&ouml;chte dagegen die Behauptung aufstellen, dass ein Zw&ouml;lfj&auml;hriger durchaus eine derartige Entscheidung aus eigenem Willen heraus fassen kann. Ebenso, wie ein M&auml;dchen sich f&uuml;r das Stechen von Ohrl&ouml;chern entscheiden k&ouml;nnte. Nat&uuml;rlich ist eine solche Argumentation aus guten Gr&uuml;nden eng zu begrenzen. Im Endeffekt befinden wir uns auf einem Feld, das sich moralisch nur im Einzelfall endg&uuml;ltig entscheiden l&auml;sst, da die individuelle Reife ein Feld gro&szlig;er Varianz darstellt. Gerade hinsichtlich der k&ouml;rperlichen und psychischen Unversehrtheit f&uuml;hrt kein Weg daran vorbei, im Zweifel davon auszugehen, dass Kind oder der Jugendliche sei zu einer eigenst&auml;ndigen Willensbildung nicht vollst&auml;ndig in der Lage. Wir bewegen uns aber auf einem sehr problematischen Feld, in dem die letzten Antworten selbst problematischen Charakter haben k&ouml;nnen.<br \/>Es ist daher zu bedauern, dass ein vom Abgeordneten Jerzy Montag zu dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz eingebrachter &Auml;nderungsantrag[3] in der &ouml;ffentlichen Diskussion eine so geringe Resonanz gefunden hat. Ziel des &Auml;nderungsantrages war es zum einen, den Eingriff durch religi&ouml;se Beschneider auf eine Frist von 14 Tagen nach der Geburt zu beschr&auml;nken, denn in diesem Zeitraum werden auch medizinisch begr&uuml;ndete Eingriffe ohne Narkose durchgef&uuml;hrt, da dies in der Gesamtabw&auml;gung als das schonendere Verfahren gilt. Zudem sollte dem &Auml;nderungsantrag zufolge beim artikulationsf&auml;higen Jungen gegen dessen bekundeten Willen der Eingriff nicht erlaubt sein. Dieser &Auml;nderungsantrag schien mir deutlich differenzierter als die im Bundestag mehrheitlich verabschiedete Regelung.<br \/>Summarisch l&auml;sst sich festhalten, dass der vorliegende Fall eine Organisation wie die Humanistische Union vor Schwierigkeiten stellen musste, da mehrere Grundanliegen gegeneinanderstanden: individuelle Grundrechtswahrung, Machtbeschr&auml;nkung gesellschaftlicher Institutionen, Verteidigung der gesellschaftlichen Vielfalt (letzteres hei&szlig;t f&uuml;r j&uuml;disches und muslimisches Leben in Deutschland einzutreten). F&uuml;r &uuml;berzeugte Anh&auml;nger all dieser Werte kann es keine befriedigende L&ouml;sung des Problems geben. Dass f&uuml;r einige ein Kompromiss untragbar war, ist aus der Tatsache zu erkl&auml;ren, dass jeder Engagierte der Humanistischen Union die vorliegenden Grundwerte in einer individuell verschiedenen Gewichtung vertritt, was ja eine gute Sache ist und die Vielfalt einer Organisation ausmacht, die mehr als ein Einzelanliegen vertritt.<br \/>Die Frage ist, wie man in Zukunft mit derartigen Konfliktf&auml;llen umgehen mag, ohne einen st&auml;ndigen Aderlass der Organisation zu bef&uuml;rchten, weil sich einige Mitglieder nicht mehr reflektiert f&uuml;hlen. Es kann durchaus auch Ausdruck von St&auml;rke sein, im Zweifel innere Uneinigkeit im &ouml;ffentlichen Handeln auszudr&uuml;cken und anstelle von politischen Erkl&auml;rungen Einladungen f&uuml;r intensivere Diskussionen auszusprechen. Andererseits kann solch streng moderates Auftreten auch zu einer gewissen L&auml;hmung unserer Politikf&auml;higkeit f&uuml;hren. Es ist allerdings davor zu warnen, nun eine allzu detaillierte Grundwertediskussion zu beginnen, die zu allen m&ouml;glichen gesellschaftlichen Konfliktfeldern, die auch aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht differenziert zu betrachten sind, eine Letztentscheidung herbeif&uuml;hren soll. Im Endeffekt bedeutet zivilgesellschaftliches Engagement immer, dass dieses nicht v&ouml;llig autonom entsprechend der eigenen inhaltlichen Festlegungen im Detail stattfinden kann. Immer wird man durch Partizipation an vorhandenen Organisationen inhaltliche Kompromisse eingehen m&uuml;ssen. Eine Kultur des Respekts vor Minderheitenmeinungen innerhalb des Verbands kann aber dazu beitragen, diese unvermeidliche Zumutung aushaltbarer zu machen.<\/p>\n<p><b>LITERATUR ZUM THEMA<\/b><\/p>\n<p><b><br \/><\/b>Z&uuml;lfukar &Ccedil;etin, Heinz-J&uuml;rgen Vo&szlig;, Salih Alexander Wolter: Interventionen gegen die deutsche &#8222;Beschneidungsdebatte&#8220;. Edition Assemblage, November 2012, 92 Seiten, 9.80 &#8364;. ISBN: 978-3942885423<br \/>Johannes Heil, Stephan J. Kramer (Hrsg.): Beschneidung &#8211; Das Zeichen des Bundes in der Kritik. Zur Debatte um das K&ouml;lner Urteil. Metropol-Verlag, Berlin 2012, 19.- &#8364;. ISBN 978-3863310981<br \/>Tilman Jens: Der S&uuml;ndenfall des Rechtsstaats: Eine Streitschrift zum neuen Religionskampf. Aus gegebenem Anlass. G&uuml;tersloher Verlagshaus, April 2013, 127 S. , 14.99 &#8364;. ISBN: 978-3579066325.<br \/>Heathcote Williams, Werner Pieper, Bill Levy: Aus den Vorhaut Akten. Verlag Gr&uuml;ne Kraft, Januar 1989, 100 S., 9.- &#8364;. ISBN: 978-3925817281.<\/p>\n<p><b>FLORIAN BEGER<\/b> geb. 1984, katholischer Konfession, studiert seit 2007\/2008 Geschichtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften an der Universit&auml;t Siegen. Von 2004-2009 war er (j&uuml;ngstes) Mitglied des Rats der Stadt Bonn f&uuml;r die Fraktion B&#8217;90\/Gr&uuml;ne. Er ist in zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen t&auml;tig und bet&auml;tigt sich daneben auch journalistisch, u.a. seit Oktober 2010 als regelm&auml;&szlig;iger Autor des Stadtmagazins Schn&uuml;ss.<\/p>\n<p>Anmerkungen<\/p>\n<p>1Der Drang zur Beschr&auml;nkung der Machtkonzentration bei gesellschaftlichen Institutionen war meines Erachtens ein aus historischen Erfahrungen gewachsenes Grundgef&uuml;hl der Zeit, das sich auch anhand anderer intellektueller Diskurse nachvollziehen l&auml;sst: so bei den Theoretikern der Sozialen Marktwirtschaft, die eben in der Machtansammlung &ouml;konomischer Einheiten eine gro&szlig;e Gefahr f&uuml;r die Freiheit sahen.<br \/>2Siehe die Zitate aus zeitgen&ouml;ssischen &auml;rztlichen Traktaten: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Zirkumzision#Neuzeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Zirkumzision#Neuzeit<\/a>, Link gepr&uuml;ft 7.7.2013.<br \/>3BT-Drs. 17\/11816 v. 11.12.2012, s. <a href=\"http:\/\/jerzy-montag.de\/pressemitteilungen\/volltext-pressemitteilungen\/article\/legal_oder_illegal_wie_geht_es_weiter_mit_der_beschneidungsdebatte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/jerzy-montag.de\/pressemitteilungen\/volltext-pressemitteilungen\/article\/legal_oder_illegal_wie_geht_es_weiter_mit_der_beschneidungsdebatte\/<\/a>, Link gepr&uuml;ft 7.7.2013.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[8],"tags":[767,667],"autoren":[1612],"publikationen":[1435],"class_list":["post-11376","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bioethik","tag-bioethik","tag-vorgaenge-artikel","autoren-florian-beger","publikationen-201-202"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/anmerkungen-zur-beschneidungsdebatte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg&auml;nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 157-162 Im vergangenen Jahr debattierte die Bundesrepublik eifrig &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der Beschneidung minderj&auml;hriger Jungen. 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