{"id":11390,"date":"2010-09-01T21:04:00","date_gmt":"2010-09-01T19:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/arbeitslosigkeit-oder-arbeit-versichern\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:53","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:53","slug":"arbeitslosigkeit-oder-arbeit-versichern","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/191-vorgaenge\/publikation\/arbeitslosigkeit-oder-arbeit-versichern\/","title":{"rendered":"Arbeitslosigkeit oder Arbeit versichern?"},"content":{"rendered":"<p>&Uuml;berlegungen zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes,<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 191, Heft 3\/2010, S. 62-70<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"von-der-binaeren-zur-multiplen-arbeitswelt\">Von der bin&auml;ren zur multiplen Arbeitswelt<\/span><\/h2>\n<p>Die moderne Arbeitswelt ist nicht mehr bin&auml;r durch Arbeit oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Es gab zwar schon immer bezahlte und unbezahlte Arbeit, wenn unter Arbeit jede sozial verpflichtende T&auml;tigkeit verstanden wird. Neu ist, dass auch bezahlte Arbeit, d.h. Besch&auml;ftigung nicht mehr bin&auml;r strukturiert ist. Man ist nicht mehr <i>nur <\/i>besch&auml;ftigt oder <i>nicht <\/i>besch&auml;ftigt, sondern oft vieles dazwischen. Mittlerweile sind, nach einer engen Definition, nur noch etwa 40 Prozent aller Erwerbspersonen in einem Normalarbeitsverh&auml;ltnis, bei Frauen sogar nur 29 Prozent, bei M&auml;nnern knapp die H&auml;lfte.[1]<\/p>\n<p>Zwar f&uuml;hrt &#8222;atypische Besch&auml;ftigung&#8220; nicht von selbst in die prek&auml;re Erwerbskarriere. Die Wahrscheinlichkeit, auf diese Schiene zu gelangen, ist jedoch eindeutig h&ouml;her als f&uuml;r &#8222;normal Besch&auml;ftigte&#8220;.<\/p>\n<p>Auch vom &uuml;berschw&auml;nglich gefeierten Aufschwung hat der Arbeitsmarkt kaum profitiert. Dem weiteren Abbau von Besch&auml;ftigung im verarbeitenden Gewerbe konnte nicht Einhalt geboten werden. Der magere Besch&auml;ftigungszuwachs (0,7 Prozent von Mai 2009 bis Mai 2010) erfolgte vor allem in der Wachstumsbranche Gesundheit oder Soziales und &uuml;berwiegend in Form von Teilzeit- oder Leiharbeit. Insgesamt ging die Arbeitslosigkeit zwar zur&uuml;ck, aber die Langzeitarbeitslosigkeit stieg im Juli 2010 gegen&uuml;ber dem Vorjahr noch leicht auf einen Anteil von 32,4 Prozent. Fast eine Million Menschen sind l&auml;nger als ein Jahr arbeitslos. Mit einer (saisonbereinigten) Arbeitslosenquote von 7 Prozent ist Deutschland noch weit von Vollbesch&auml;ftigung entfernt, was immer auch darunter zu verstehen ist.<\/p>\n<p>Mit diesem Wandel der Arbeitswelt hat die Ordnung des Arbeitsmarkts noch l&auml;ngst nicht Schritt gefasst. Es fehlt ein aufeinander abgestimmtes Institutionengef&uuml;ge (Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht), das ausreichend Schutz gegen&uuml;ber den neuen Risiken der wachsenden Zahl atypischer Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse gew&auml;hrleistet. Insbesondere die Arbeitslosenversicherung entspricht noch der Vorstellungswelt einer bin&auml;ren Arbeitswelt. Von der gro&szlig;en Ausnahme Kurzarbeit abgesehen, sichert sie nur das Einkommen beim Risiko Arbeitslosigkeit, jedoch nicht die Einkommensrisiken, die mit riskanten &Uuml;berg&auml;ngen zwischen verschiedenen Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen verkn&uuml;pft sind. Im Folgenden soll daher das Augenmerk auf dieses Element des Institutionengef&uuml;ges sozialer Sicherheit gerichtet werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-trauma-der-deutschen-arbeitslosenversicherung\">Das Trauma der deutschen Arbeits&shy;lo&shy;sen&shy;ver&shy;si&shy;che&shy;rung <\/span><\/h2>\n<p>Ein Blick zur&uuml;ck in die Geschichte ist dabei hilfreich. Dieser lehrt, dass das Risiko Arbeitslosigkeit das Ereignis im Lebenslauf war, das von allen anderen Risiken &#8211; Krankheit, Alter, Unfall &#8211; am ambivalentesten beurteilt wurde. Um keine Versicherung wurde so lange gerungen wie um die Arbeitslosenversicherung. Als sie schlie&szlig;lich 1927 gesetzlich verabschiedet wurde, war sie das letzte Glied der gro&szlig;en &#8211; von Bismarck begonnenen &#8211; Sozialreformen.<\/p>\n<p>Einige Nachbarl&auml;nder lie&szlig;en sich zur Etablierung dieser &sbquo;brandgef&auml;hrlichen&#8216; Institution sogar noch l&auml;nger Zeit. Frankreich rang sich erst 1967 und die Schweiz sogar erst 1976 dazu durch. Grund f&uuml;r diese Z&ouml;gerlichkeit ist die nach wie vor umstrittene Wirkung des Arbeitslosengelds. Die andauernde Skepsis in Deutschland wird noch durch eine Besonderheit gen&auml;hrt. Kaum eingef&uuml;hrt, wurde die Arbeitslosenversicherung von der Weltwirtschaftskrise 1929 herausgefordert. Dieser Test geriet zum deutschen Trauma. Im Streit um die Rettung der jungen Arbeitslosenversicherung zerbrach die gro&szlig;e b&uuml;rgerliche Koalition der Weimarer Republik und &ouml;ffnete den Weg zur Herrschaft der Nationalsozialisten. Drastischer Leistungsabbau und Beitragserh&ouml;hungen f&uuml;hrten zu dem paradoxen Ergebnis, dass die Versicherungskasse auf dem H&ouml;hepunkt der Weltwirtschaftskrise einen Beitrags&uuml;berschuss von fast 400 Millionen Reichsmark verzeichnete.<\/p>\n<p>Hintergrund f&uuml;r diesen Widersinn war der tiefe Dissens &uuml;ber das Verst&auml;ndnis von Arbeitslosigkeit als Risiko. Gegen Sozialdemokraten und Gewerkschaften setzte sich damals die Sichtweise durch, Arbeitslosigkeit sei in erster Linie ein individuelles Risiko. Bei Massenarbeitslosigkeit m&uuml;ssten daher konsequent die Leistungen gek&uuml;rzt werden, um die Ausnutzung der Versicherung unter Kontrolle zu bringen und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme zu erh&ouml;hen. Wird Arbeitslosigkeit jedoch vorwiegend als soziales Risiko betrachtet, dann treten andere Gesichtspunkte einer Versicherung in den Vordergrund. Neben der antizyklischen Erhaltung der Massenkaufkraft gilt der solidarische Schutz des pers&ouml;nlichen Einkommens als Voraussetzung f&uuml;r die individuelle F&auml;higkeit und Bereitschaft, gesellschaftliche Neuerungen und Ver&auml;nderungen mitzutragen.<\/p>\n<p>Die gegenw&auml;rtige Finanzkrise hat die alten Frontenstellungen wieder offengelegt. Schon die Debatte um die Verl&auml;ngerung des Arbeitslosengeldbezugs im Boomjahr 2007 entfachte erneut die noch schwelende Glut des historischen Dissenses. Dieses <i>D&eacute;j&agrave; vu <\/i>betrifft vor allem die Tendenz, die Doppelfunktion einer Sozialversicherung aus dem Blick zu verlieren. Versicherungsleistungen haben immer zwei Seiten der Medaille: Das innovative und das moralische Verhaltensrisiko. <i>Auf der einen Seite <\/i>soll die soziale Sicherheit die Menschen zu kalkuliertem Risiko ermutigen. Diese Sicherheit wird durch solidarischen Schadensersatz im Risikofall (hier die Arbeitslosigkeit) gew&auml;hrleistet. Zum kalkulierten Risiko geh&ouml;rt etwa der Mut, einen riskanten Beruf zu w&auml;hlen oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Bewahrung der Ruhe in riskanten Situationen ist dar&uuml;ber hinaus ein wichtiger Nebeneffekt, um (ansteckende) Panikreaktionen zu vermeiden.<i> Auf der anderen Seite <\/i>kann die soziale Sicherheit auch zur Sorglosigkeit verleiten, etwa zur Vernachl&auml;ssigung der Weiterbildung, die zur Vorbeugung gegen Arbeitslosigkeit notwendig w&auml;re. Sie kann sogar dazu verleiten, die Versicherung durch willentliche Herbeif&uuml;hrung des Risikos (Eigenk&uuml;ndigung) auszunutzen und zur Ablehnung zumutbarer Jobs oder zur mangelnden Bereitschaft intensiver Jobsuche f&uuml;hren. Aber auch Arbeitgeber k&ouml;nnen durch die Existenz der Arbeitslosenversicherung ihre Sorgepflicht um die Belegschaft vernachl&auml;ssigen, sei es durch spekulative Finanzanlagen, fehlende R&uuml;cklagen oder mangelnde Investitionen in Weiterbildung. Die Balance zwischen diesem innovativem und moralischem Verhaltensrisiko zu halten, ist ein schwieriges Gesch&auml;ft. Um beiden Seiten der Arbeitslosenversicherung bei den anstehenden grundlegenden Reformen gerecht zu werden, m&uuml;ssen daher zun&auml;chst die Prinzipien einer Neuordnung aufgedeckt werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"prinzipien-einer-neuordnung-des-arbeitsmarkts\">Prinzipien einer Neuordnung des Arbeits&shy;markts <\/span><\/h2>\n<p>Die Neuordnung des Arbeitsmarkts muss nicht nur Arbeit, sondern auch riskante Arbeits&uuml;berg&auml;nge belohnen: Etwa &Uuml;berg&auml;nge zwischen Vollzeit und Teilzeit, abh&auml;ngiger und selbst&auml;ndiger Besch&auml;ftigung, Bildung und Arbeit, bezahlter Arbeit und gesellschaftlich notwendiger, aber unbezahlbarer Erziehungs- oder Pflegearbeit.<\/p>\n<p>Diese These beruht normativ auf drei allgemein hoch gesch&auml;tzten Prinzipien der Gerechtigkeit: faire, solidarische und bef&auml;higende Gerechtigkeit. Faire Gerechtigkeit gleicht unverschuldete Benachteiligungen aus, solidarische Gerechtigkeit beachtet die ethische Pflicht der Verantwortungsteilung im Rahmen der eigenen F&auml;higkeiten, und bef&auml;higende Gerechtigkeit sorgt f&uuml;r die kognitiven und materiellen Voraussetzungen einer autonomen Lebensf&uuml;hrung. Ohne diese Prinzipien hier ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen, lassen sich aus ihnen (und vor dem Hintergrund des angedeuteten Wandels der Erwerbsformen) vier grundlegende Strategien f&uuml;r eine Neuordnung des Arbeitsmarkts ableiten.<\/p>\n<p>Erstens die Inklusion neuer Risiken in das System der sozialen Sicherung durch die Universalisierung des Prinzips der Sozialversicherung; zweitens die Mindestsicherung bei Einkommensrisiken durch einen effektiven Mindestlohn; drittens die Erweiterung des Zugangs zu Lebenschancen durch neue Beteiligungsrechte; viertens die nachhaltige St&auml;rkung der Erwerbsf&auml;higkeit im Lebenslauf vor allem durch eine zweite Bildungschance und lebenslanges Lernen. Im Folgenden werden die ersten drei Strategien kurz erl&auml;utert, w&auml;hrend der vierten Strategie ein eigener Abschnitt gewidmet wird.<\/p>\n<p>Die Notwendigkeit, erstens, einer Universalisierung des Sozialversicherungsprinzips soll kurz am Beispiel der neuen Selbst&auml;ndigen erl&auml;utert werden. Bei wirtschaftlich abh&auml;ngigen Selbst&auml;ndigen &#8211; den so genannten Solo-Selbst&auml;ndigen &#8211; ist nicht so sehr die Entlohnung f&uuml;r die geleisteten Dienste das zentrale Problem, sondern die hinreichende Absicherung gegen die gro&szlig;en Lebensrisiken (Altersrente, Krankenversicherung, Berufs-, Invalidit&auml;ts- und Pflegeversicherung). In Deutschland h&auml;ngen solche zwingenden Sicherungssysteme jedoch zumeist am Besch&auml;ftigtenstatus. Dieses korporatistische Prinzip stammt noch aus dem Mittelalter. Mit der Begrenzung der Pflichtversicherung auf wenige Sondergruppen unter den Selbst&auml;ndigen stellt Deutschland eine Besonderheit dar. In der Mehrzahl der europ&auml;ischen L&auml;nder werden alle<\/p>\n<p>Selbst&auml;ndigen durch die staatlichen Pflichtversicherungssysteme erfasst. Das sollte auch hierzulande die Sto&szlig;richtung werden. Die j&uuml;ngst angebotene &Ouml;ffnung der Arbeitslosenversicherung f&uuml;r Selbst&auml;ndige ist ein Schritt in die richtige Richtung, wurde aber zu restriktiv ausgelegt. <br \/>Selbst&auml;ndige im K&uuml;nstler- und Medienarbeitsmarkt lehren uns noch ein Weiteres. Wenn wir von einem modernen Risikobegriff ausgehen, m&uuml;ssen auch die mit neuen Dienstleistungen verbundenen Einkommensrisiken beachtet werden. Wo Arbeitsleistungen nicht unmittelbar bewertet werden k&ouml;nnen, weil der Wert der Leistung ungewiss ist und m&ouml;glicherweise erst nach vielen Jahren entdeckt wird, muss der Lohn der Arbeit eben auch diese Risiken abdecken &#8211; sowohl im negativen (Gefahr, Verlust) als auch im positiven (Chance, Gewinn) Bedeutungssinn von Risiko.<\/p>\n<p>Steigt also das Risiko unregelm&auml;&szlig;iger Einkommen im Lebenslauf, muss die Grundsicherung im Alter teilweise von der Erwerbsbiografie abgekoppelt werden. Daraus folgt, die Vorsorge f&uuml;r das Alter staatlich zu unterst&uuml;tzen, wenn das laufende Erwerbseinkommen daf&uuml;r nicht ausreicht, z.B. durch Beitragskredite f&uuml;r Geringverdiener und Arbeitslose. In Phasen des Lebenslaufs, wo gut verdient wird, k&ouml;nnten die Beitragss&auml;tze h&ouml;her sein als in Phasen, wo wenig verdient wird. Steigt dar&uuml;ber hinaus die Chance zuk&uuml;nftiger Verwertbarkeit der Arbeitsleistungen, m&uuml;ssen z.B. die Autorenrechte gest&auml;rkt werden. Analog gilt dies auch f&uuml;r Arbeitnehmer, die Elemente selbst&auml;ndiger Verantwortung &uuml;bernehmen und deshalb auch an zuk&uuml;nftigen Kapitalertr&auml;gen beteiligt werden sollten.<\/p>\n<p>Zweitens, zur Mindestsicherung von Einkommensrisiken im Lebenslauf geh&ouml;rt die gesetzliche Verankerung eines effektiven Mindestlohns. Daf&uuml;r sprechen an erster Stelle ethische Gesichtspunkte: Lohneinkommen f&uuml;r Vollzeitbesch&auml;ftigte, deren Erwerbsf&auml;higkeit in keiner Weise eingeschr&auml;nkt ist, d&uuml;rfen nicht unter das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum fallen. Die Garantie eines Mindesteinkommens &#8211; etwa durch Kombil&ouml;hne &#8211; reicht nicht aus. Schlimmer noch, sie verleitet Unternehmen zum Lohndumping, das die Endlosschleife ruin&ouml;ser Konkurrenz einleitet. Das Grundgesetz garantiert daher mehr als nur F&uuml;rsorge. Es garantiert das Recht zur autonomen Lebensf&uuml;hrung frei von politischer Willk&uuml;r und Zuf&auml;llen des Marktes.<\/p>\n<p>Deshalb ist an den Artikel 1 des Grundgesetzes zu erinnern: &#8222;Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch&uuml;tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.&#8220; Das Grundprinzip guter Arbeit muss von dieser W&uuml;rde ausgehen. Im tieferen Sinne ist deshalb auch die Rede vom Humankapital verfehlt. Denn &#8222;Kapital&#8220; setzt die M&ouml;glichkeit voraus, alles &#8211; auch die menschliche Arbeit &#8211; messen zu k&ouml;nnen. Das vertr&auml;gt sich nicht mit der W&uuml;rde des Menschen. Auch aus &ouml;konomischer Sicht sprechen mehrere Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Mindestlohn, die hier als bekannt vorausgesetzt werden m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Drittens weist das Prinzip der Bef&auml;higungsgerechtigkeit darauf hin, dass es &#8211; neben materiellem Eigentum &#8211; verst&auml;rkt Zugangsrechte sind, die &uuml;ber Lebenschancen und Freiheiten entscheiden. Die Gleichwertigkeit von Zugangsrechten zum Eigentum an Verm&ouml;gen oder Geld hat das Bundesverfassungsgericht im Prinzip l&auml;ngst anerkannt, etwa die Eigentumsgarantie von Rentenanwartschaften. Ein juristisches Instrument f&uuml;r den Schutz von Zugangsrechten durch Eigentumsgarantie ist also l&auml;ngst vorhanden. Problematisch ist aber, dass die Eigentumsgarantie nur das bereits erworbene Recht sch&uuml;tzt.<\/p>\n<p>In der &Ouml;konomie des vernetzten Arbeitsmarkts von wissensintensiven, f&uuml;r &#8211; und vorsorgenden Dienstleistungen h&auml;ngt aber vieles von neuen Zugangsrechten ab: Etwa das Zugangsrecht zur &ouml;ffentlichen Infrastruktur der Kinderbetreuung; das Zugangsrecht zur Hochschule auch f&uuml;r qualifizierte Menschen ohne Abitur und unabh&auml;ngig vom Alter; das Zugangsrecht zu Institutionen der Weiterbildung. Letzteres h&auml;ngt wiederum davon ab, ob die Bedarfe der Weiterbildung auch regelm&auml;&szlig;ig erfasst, diskutiert und in Weiterbildungspl&auml;ne umgesetzt werden. Also w&auml;re auch das Recht auf Weiterbildungsberatung ein solches wesentliches neues Zugangsrecht. Im Vergleich zu einigen Nachbarl&auml;ndern wie &Ouml;sterreich und D&auml;nemark ist auch das Recht auf gener&ouml;se Weiterbildungszeiten in Deutschland noch unterentwickelt. Wir sind mit Recht immer skeptisch im Bereich gener&ouml;ser Transferleistungen, weil die Gefahr des moralischen Verhaltensrisikos hier gro&szlig; ist. Diese Skepsis ist im Bereich von Zugangsrechten zu aktiven Sozialleistungen nicht angebracht.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich gibt es eine Alternative zur atypischen Besch&auml;ftigung, n&auml;mlich die F&ouml;rderung der Binnenbeweglichkeit des schon bestehenden Normalarbeitsverh&auml;ltnisses. Ein neues, alle Arbeitsformen umfassendes Arbeitsvertragsrecht k&ouml;nnte hier segensreich wirken. Auf der einen Seite k&ouml;nnte &#8211; parallel zum Ausbau der individuellen Weiterbildungsrechte &#8211; auch die Weiterbildung des Arbeitnehmers zur Pflicht werden. Es darf &#8211; um ein anekdotisches Beispiel zu nennen &#8211; nicht sein, dass die Einrichtung einer interaktiven Tafel in der Schule daran scheitert, dass Lehrer nicht mit dieser Technologie umzugehen wissen.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite k&ouml;nnte den Arbeitgebern die Pflicht zugemutet werden, angemessene und nachpr&uuml;fbare Ma&szlig;nahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit ihrer Belegschaft zu planen und umzusetzen. Betriebsbedingte K&uuml;ndigungen w&auml;ren unter solchen Bedingungen unwirksam, wenn der Arbeitnehmer nach Weiterbildungsma&szlig;nahmen auf demselben oder einem anderen Arbeitsplatz weiter besch&auml;ftigt werden kann.<\/p>\n<p>Auch die Vorschriften &uuml;ber die &Auml;nderung der Arbeitsbedingungen k&ouml;nnten zusammengefasst und erleichtert werden, ohne das gew&uuml;nschte unbefristete Arbeitsverh&auml;ltnis zu gef&auml;hrden. Dabei w&auml;re die Ver&auml;nderungsbreite auf ein soziales Ma&szlig; zu begrenzen. Zur Gew&auml;hrleistung einer gerechten Umsetzung geh&ouml;ren die Verst&auml;rkung der Mitbestimmungsrechte und die Revitalisierung der Rolle der Betriebsr&auml;te. Die (bislang wenig erfolgreiche) Verkn&uuml;pfung von Kurzarbeit und Qualifizierung zur Bew&auml;ltigung von Wirtschafts- und Strukturkrisen k&ouml;nnte so k&uuml;nftig st&auml;rker genutzt werden, wenn Kurzarbeit nicht nur die Funktion der Abpufferung von Nachfrageschwankungen, sondern auch die Funktion der nachhaltigen Restrukturierung gew&auml;hrleisten soll. Die Neuordnung des Arbeitsmarkts bedarf also auch einer <i>verhandelten <\/i>Flexibilit&auml;t und einer <i>verhandelten <\/i>Sicherheit, die durch eine Modernisierung des Arbeits- und Sozialrechts abzust&uuml;tzen sind.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"wie-koennte-arbeit-statt-nur-arbeitslosigkeit-versichert-werden\">Wie k&ouml;nnte Arbeit statt nur Arbeits&shy;lo&shy;sig&shy;keit versichert werden? <\/span><\/h2>\n<p>Zwei Annahmen gehen der vierten Strategie des oben angedeuteten Gerechtigkeitsdiskurses voraus: Erstens werden immer mehr Menschen im Verlauf des Lebens ihren Arbeitsplatz oder zumindest ihr Arbeitsverh&auml;ltnis wechseln m&uuml;ssen. Darum liegt es nahe, nicht nur das Risiko des v&ouml;lligen Lohnausfalls bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, sondern auch die Einkommensrisiken bei wechselnden Arbeitsverh&auml;ltnissen abzudecken. Das gilt insbesondere f&uuml;r das Risiko der Minderung der Erwerbsf&auml;higkeit im Verlauf des Lebens. Zweitens besteht der Inhalt der Arbeit zunehmend aus Dienstleistungen mit hohem Wissensgehalt. Wissen wird aber nicht so einfach ausgetauscht wie Waren. Beim Tausch von Wissen und Dienstleistungen spielen Kommunikation, Vertrauen in Professionalit&auml;t, Zuverl&auml;ssigkeit bis hin zu emotionalen Bindungen eine immer gr&ouml;&szlig;ere Rolle. Wissen ist ein &ouml;ffentliches Gut. Menschen werden sich in einer reinen Markt&ouml;konomie und Konkurrenzgesellschaft h&uuml;ten, ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, denn die Konkurrenten k&ouml;nnten sie ja morgen von ihrem Arbeitsplatz verdr&auml;ngen. Deshalb m&uuml;ssen in den Arbeitsvertrag Regelungselemente eingeflochten werden, die aus dem bisherigen &#8222;Mietvertrag&#8220; einen &#8222;Dienstleistungsvertrag&#8220; mit wechselseitigen Mitbestimmungsrechten und -pflichten machen. Die Wissensgesellschaft braucht mehr Demokratie am Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>Aber warum soll der Gedanke der Sozialversicherung auf weitere Erwerbsrisiken ausgedehnt werden? Dagegen spricht, wie schon angedeutet, erst einmal das moralische Verhaltensrisiko: Wer versichert ist, neigt dazu, die Versicherung auszunutzen. Jede Versicherung f&ouml;rdert aber auf der anderen Seite auch vern&uuml;nftig kalkulierte Risikobereitschaft. Und eine solche Bereitschaft ist nun mal f&uuml;r eine Wirtschaft mit hoher Innovationsdynamik und f&uuml;r einen entsprechend funktionsf&auml;higen Arbeitsmarkt notwendig: Beispielsweise die Bereitschaft des Lernens in der Berufst&auml;tigkeit, die Bereitschaft des Arbeitsplatz- und Berufswechsels, die Bereitschaft des Statuswechsels von der Unselbst&auml;ndigkeit in die Selbst&auml;ndigkeit und umgekehrt, die Bereitschaft des Arbeitszeitwechsels, etwa von der Vollzeit zur Teilzeit in Kombination mit Bildung oder Pflege der Kinder oder kranken Eltern. Die Frage, wer beispielsweise die h&ouml;heren Investitionen in lebenslanges Lernen finanzieren soll, kann daher auch in der Form gestellt werden: Wie kann das innovative Verhaltensrisiko der Weiterbildung gef&ouml;rdert werden?<\/p>\n<p>Um zu lebenslangem Lernen zu ermuntern, k&ouml;nnte ein Teil des bisherigen Beitrags zur Arbeitslosenversicherung &#8211; zum Beispiel ein Prozentpunkt &#8211; als Weiterbildungsfonds angelegt werden. Dieser beitragsfinanzierte Fonds sollte aus allgemeinen Steuermitteln in einer Weise erg&auml;nzt werden, dass alle Besch&auml;ftigten unabh&auml;ngig von ihrer Leistungsf&auml;higkeit Ziehungsrechte im selben Umfang erhalten. Tarifvertr&auml;ge zur Aufstockung dieses Fonds k&ouml;nnten steuerlich beg&uuml;nstigt werden.<\/p>\n<p>Die Beitragspflicht zum Weiterbildungsfonds gew&auml;hrleistet die Umverteilung des eigenen Lebenseinkommens zugunsten der &#8222;rush-hour&#8220; im Lebenslauf. Das hei&szlig;t, das Ziehungsrecht aus diesem Fonds stellt den Menschen Geld zur Verf&uuml;gung, wenn sie es am n&ouml;tigsten haben. Der geregelte Steuerzuschuss gew&auml;hrleistet in ma&szlig;voller Weise die Umverteilung von Einkommen zugunsten von Menschen, die gleichzeitig in der Erstausbildung benachteiligt und sp&auml;ter hohen Erwerbsrisiken ausgesetzt sind.<\/p>\n<p>Der Weiterbildungsfonds mit individuellen Ziehungsrechten w&uuml;rde Besch&auml;ftigte somit zu selbst bestimmten Investitionen bef&auml;higen, ohne dass der verabredete Umfang der Ziehungsrechte tats&auml;chlich schon angespart ist. Im Gegensatz zu den individuellen Sparkonten derzeitiger Vorschl&auml;ge zur Privatisierung der Arbeitslosenversicherung sind mit Ziehungsrechten aus dem Weiterbildungsfonds keine &#8222;Eigentumsrechte&#8220; verbunden. Die Lottogewinner im Arbeitsleben, die ohne Arbeitslosigkeit oder gr&ouml;&szlig;ere berufliche Anpassung davon kommen, sollten die so gebundenen Beitr&auml;ge nicht als Rentenaufschlag mitnehmen k&ouml;nnen. Werden die Ziehungsrechte in der Erwerbsphase nicht genutzt, verfallen sie am Ende des Erwerbslebens.<\/p>\n<p>Der Beitragssatz von einem Prozentpunkt des Bruttolohns &#8211; anteilig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert &#8211; erbr&auml;chte derzeit ein Volumen von gut acht Mrd. Euro f&uuml;r den Weiterbildungsfonds. Mit entsprechend erg&auml;nzten Steuermitteln k&ouml;nnte das Gesamtvolumen auf 16 Mrd. Euro aufgestockt werden. Das erg&auml;be umgerechnet auf (derzeit) 28 Millionen sozialversicherungspflichtige Besch&auml;ftigte und bei einer durchschnittlichen Arbeitslebensdauer von 40 Jahren ein Ziehungsrecht von etwa 23.000 Euro (Gegenwartswert). Die derzeitige Finanzkrise k&ouml;nnte als Gelegenheitsfenster genutzt werden, diese Mittel als Bestandteil einer nachhaltigen Bildungsoffensive zu mobilisieren, nicht zuletzt wegen des jetzt schon beklagten Fachkr&auml;ftebedarfs. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil k&ouml;nnten durch vergangene und laufende Beitragszahlungen angerechnet werden. Hinzu k&auml;me der aus Kreditmitteln, aus einer Sonderabgabe auf Verm&ouml;gen oder aus einer B&ouml;rsenumsatzsteuer zu finanzierende Staatsanteil von acht Mrd. Euro.<\/p>\n<p>Das scheint eine gewaltige Summe zu sein. Aber im Vergleich zu den staatlichen B&uuml;rgschaften f&uuml;r marode Banken oder zu den Ausfallb&uuml;rgschaften f&uuml;r Anleihen bankrott gef&auml;hrdeter Staaten sind das nahezu Peanuts. Vieles, vor allem der zuk&uuml;nftige Fachkr&auml;ftebedarf, spricht daf&uuml;r, die ausgelaufene (und fragw&uuml;rdige) Abwrackpr&auml;mie durch eine Aufr&uuml;stungspr&auml;mie f&uuml;r Bildung zu erg&auml;nzen. Neue Jobs brauchen neue Qualifikationen. W&uuml;nschenswert w&auml;re eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf alle Erwerbst&auml;tigen, also auch auf Selbst&auml;ndige und geringf&uuml;gig Besch&auml;ftigte. Entsprechend w&uuml;rden sich dann die hier angef&uuml;hrten Orientierungsdaten ver&auml;ndern.<\/p>\n<p>Der Weiterbildungsfonds mit individuellen Ziehungsrechten w&auml;re eine Erg&auml;nzung und kein Ersatz f&uuml;r den &#8222;aktiven&#8220; Bestandteil bisheriger Arbeitsmarktpolitik. In arbeitsmarktpolitisch begr&uuml;ndeten F&auml;llen sollten Arbeitslose also nach wie vor mit vermittlungsf&ouml;rdernden Ma&szlig;nahmen aus dem nur aus Beitragsmitteln finanzierten Teil der Arbeitslosenversicherung gef&ouml;rdert werden. Das Ziehungsrecht sollte der individuellen Entscheidung &uuml;berlassen bleiben, aber an bestimmte Bedingungen gekn&uuml;pft werden. Dazu geh&ouml;ren vor allem vorausgehende Beratungspflicht und Abstimmung mit der Betriebsleitung. Zur Umsetzung geh&ouml;ren dar&uuml;ber hinaus auch Rechte und Pflichten zur Weiterbildungsberatung, kollektive oder betriebliche Weiterbildungsvereinbarungen und eine Infrastruktur zugelassener Beratungsinstitutionen.<\/p>\n<p>Ziehungsrechte aus einem solidarischen Weiterbildungsfonds h&auml;tten mehrere Vorteile: Sie w&uuml;rden zur Minderung des moralischen Risikos beitragen, denn der regelgebundene Steuerbeitrag zum Weiterbildungsfonds st&auml;rkt das &Auml;quivalenzprinzip des rein beitragsfinanzierten Versicherungsanteils. Leistungen wie Finanzierung der Weiterbildung, die &uuml;ber das Versicherungsprinzip im engeren Sinne hinausgehen, werden im Modell der Arbeitsversicherung in st&auml;rkerem Ma&szlig;e als bisher durch allgemeine Steuermittel finanziert. Der wesentliche Anteil der Umverteilung zugunsten von gering Qualifizierten k&auml;me nicht aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln.<\/p>\n<p>Solche Ziehungsrechte w&uuml;rden auch Freiheit und Autonomie st&auml;rken. Sie w&uuml;rden Besch&auml;ftigte in die Lage versetzen, den Unternehmensf&uuml;hrungen auf Augenh&ouml;he gegen&uuml;berzutreten und Ma&szlig;nahmen zur F&ouml;rderung der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit auszuhandeln. Dar&uuml;ber hinaus mindern sie auch das Ungerechtigkeitsgef&uuml;hl, bei langen Beitragszahlungen &#8222;enteignet&#8220; zu werden. Denn &uuml;ber einen Teil der in einem Erwerbsleben eingezahlten Beitr&auml;ge kann jetzt &#8211; je nach Lebenslage und im Rahmen eines kalkulierbaren Regelsystems &#8211; selbst bestimmt werden.<\/p>\n<p>Arbeitsmarktpolitische Ma&szlig;nahmen, die aus den eigenen Ziehungsrechten mitfinanziert werden, werden vermutlich auch effizienter umgesetzt als ausschlie&szlig;lich fremdfinanzierte Ma&szlig;nahmen. Denn neben dem Interesse, das &sbquo;pers&ouml;nliche Konto&#8216; auszusch&ouml;pfen, ist zu erwarten, dass die Ma&szlig;nahmen aus Eigeninteresse sorgf&auml;ltig ausgew&auml;hlt und hoch motiviert umgesetzt werden. Da die Ziehungsrechte an Personen und nicht an Arbeitspl&auml;tze gebunden sind, f&ouml;rdern sie schlie&szlig;lich auch die zwischenbetriebliche Mobilit&auml;t. Ziehungsrechte erh&ouml;hen auch den Anreiz, aus dem informellen Sektor oder aus der Schwarzarbeit in den formellen Besch&auml;ftigungssektor zu wechseln.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich erweitert die Existenz eines solchen Fonds und darauf basierender individueller Ziehungsrechte den Erwartungs- und Planungshorizont der Betriebe. Der Eigenbeitrag in diesen Fonds gibt ihnen Anreize zu einer zukunftsgerichteten Personalpolitik. Auch der Handlungsspielraum kollektiver Vereinbarungen wird erweitert, da ihre konkrete Ausgestaltung und laufende Anpassung an die Umst&auml;nde der Verhandlungen auf betrieblicher und sektoraler Ebene bedarf. Der Arbeitsverwaltung g&auml;ben solche Ziehungsrechte einen weiteren Schub, ihre Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu modernisieren. Vor allem bildungsbed&uuml;rftige Arbeitnehmende verf&uuml;gen &uuml;ber nur sehr begrenzte Informationen f&uuml;r eine rationale Lebensplanung. Sie haben besonderen Beratungsbedarf. Das gilt auch auf der Nachfrageseite. Kleine und mittlere Unternehmen sind nun herausgefordert, eine Weiterbildungskultur in ihre Arbeitsorganisation einzubauen. Ihr Beratungsbedarf f&uuml;r Personalentwicklung wird steigen.<\/p>\n<p>Die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung h&auml;tte den entscheidenden Vorteil, nicht nur auf das so genannte &#8222;moralische Risiko&#8220; sozialer Sicherungssysteme zu schielen, sondern auch die anderen Seite solidarischer Sicherungssysteme, n&auml;mlich das innovative Verhaltensrisiko wieder zur Entfaltung zu bringen. Die Bereitschaft von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern w&uuml;rde steigen, in vern&uuml;nftiger und kalkulierter Weise riskante Investitionsentscheidungen zu treffen. Nur unter der Bedingung neuer aktiver Sicherheiten kann die Flexibilit&auml;t der Besch&auml;ftigung, also die Variation von Arbeitszeiten im Lebenslauf, die zwischenbetriebliche Mobilit&auml;t und die Weiterbildung steigen.<\/p>\n<p>Eine Arbeitsversicherung w&uuml;rde damit nicht nur die &ouml;konomische Wohlfahrt steigern. Sie w&uuml;rde auch dem sozialpolitischen Ziel gr&ouml;&szlig;erer individueller Autonomie und einer balancierten Gestaltung von Lebens- und Arbeitswelt n&auml;her kommen. Das Solidarprinzip w&uuml;rde durch eine Erweiterung der Pflichten &#8211; etwa zur Weiterbildung &#8211; auf beiden Seiten des Arbeitsvertrags gest&auml;rkt. Dar&uuml;ber hinaus bed&uuml;rfte die effektive Umsetzung einer derartigen Neuordnung des Arbeitsmarkts einer institutionellen St&auml;rkung der Mitbestimmungsrechte, d. h. einer Erweiterung der verhandelten Flexibilit&auml;t und Sicherheit, kurz: einer Wiederbelebung des Gedankens der Wirtschaftsdemokratie.<\/p>\n<p>[1] Nach dieser engen Definition schlie&szlig;t das Normalarbeitsverh&auml;ltnis nur Erwerbst&auml;tige in abh&auml;ngiger und unbefristeter Vollzeitarbeit ein; alle anderen Erwerbsbeteiligten (in Teilzeit, Befristung, Selbst&auml;ndigkeit, inklusive Arbeitslose oder Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Ma&szlig;nahmen) geh&ouml;ren somit der Kategorie &#8222;atypisch&#8220; an (vgl. ausf&uuml;hrlich dazu und im internationalen Vergleich Schmid\/ Protsch 2009).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Schmid, G. <\/i>2008a: Full Employment in Europe &#8211; Managing Labour Market Transitions and Risks, Cheltenham, UK and Northampton, MA, USA, Edward Elgar.<\/p>\n<p><i>Schmid, G.<\/i> 2008b: Von der Arbeitslosen-zur Besch&auml;ftigungsversicherung, Bonn, Friedrich-Ebert-Stiftung, <a href=\"http:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/wiso\/05295.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/wiso\/05295.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><i>Schmid, G. und Protsch P.<\/i> 2009: Wandel der Erwerbsformen in Deutschland und Europa, Discussion Paper SP I 2009-505, Wissenschaftszentrum Berlin f&uuml;r Sozialforschung, <a href=\"http:\/\/www.wzb.eu\/bal\/aam\/discussion_papers.de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.wzb.eu\/bal\/aam\/discussion_papers.de.htm<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2011],"publikationen":[2826],"class_list":["post-11390","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-guenther-schmid","publikationen-191-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Arbeitslosigkeit oder Arbeit versichern? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/191-vorgaenge\/publikation\/arbeitslosigkeit-oder-arbeit-versichern\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Arbeitslosigkeit oder Arbeit versichern? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"&Uuml;berlegungen zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes, aus: vorg&auml;nge Nr. 191, Heft 3\/2010, S. 62-70 Von der bin&auml;ren zur multiplen Arbeitswelt Die moderne Arbeitswelt ist nicht mehr bin&auml;r durch Arbeit oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. 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