{"id":11399,"date":"1983-06-01T21:30:00","date_gmt":"1983-06-01T19:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/asylanten-in-unseren-laendern\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"asylanten-in-unseren-laendern","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/asylanten-in-unseren-laendern\/","title":{"rendered":"Asylanten in unseren L\u00e4ndern"},"content":{"rendered":"<p>Ein Essay<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 11-18<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbIch bin nicht das Licht<br \/>f\u00fcr die Augen von irgendjemand.<br \/>Ich bin nicht die Lampe<br \/>f\u00fcr das Herz von irgendjemand.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Ich bin der Schmutz der Stra\u00dfe, <br \/>den niemand gebrauchen kann. <br \/>Ich bin das Lied der Langeweile, <br \/>warum sollte jemand mir zuh\u00f6ren?\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Ich bin der Garten,<br \/>den der Herbst ver\u00f6den lie\u00df.<br \/>Warum sollte jemand zu mir kommen? <br \/>Warum sollte mir jemand Blumen bringen? <br \/>Warum sollte jemand f\u00fcr mich<br \/>die Lampe anz\u00fcnden?\u00ab<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Dieses Gedicht entstand im Oktober 1981 in einem deutschen Lager &#151; in einem Sammellager f\u00fcr Asylbewerber in T\u00fcbingen. Sein Titel lautet: \u00bb\u00d6de\u00ab, und es dr\u00fcckt alles aus, was je Menschen empfunden haben, die man auf ungewisse Zeit in Lager gesperrt hat. Es spricht aus diesen Zeilen eine tiefe Resignation und absolute Hoffnungslosigkeit. Das Ausgeliefertsein an die Hoffnungslosigkeit aber hat der deutsche Philosoph Ernst Bloch als \u00bbdas&#8217;Unaushaltbarste\u00ab bezeichnet, als \u00bbdas ganz und gar den menschlichen Bed\u00fcrfnissen Unvertr\u00e4gliche\u00ab.<\/p>\n<p>Wie kann es in einem staatlichen Ausl\u00e4nderwohnheim der Bundesrepublik Deutschland, die sich als freiheitlicher Rechtsstaat begreift, zu solchen Empfindungen der Trostlosigkeit und Ausweglosigkeit kommen? Ist der Verfasser des Gedichts ein Einzelfall, vielleicht \u00fcbersensibel und von einer unangemessenen Anspruchshaltung? Er ist es ganz sicher nicht, denn er lebt unter Bedingungen, die jeden Menschen krank machen w\u00fcrden, bei denen jeder auf l\u00e4ngere Sicht einen Identit\u00e4tsverlust zu bef\u00fcrchten h\u00e4tte. Das Sammellager T\u00fcbingen entspricht der sogenannten \u00bbtotalen Institution\u00ab, wie sie der amerikanische Soziologe Irving Goffman in seinem auch bei uns bekannt gewordenen Buch \u00bbAsyle\u00ab beschrieben hat: \u00bbDie totalen Insititianen sind die Treibh\u00e4user, in denen unsere Gesellschaft versucht, den Charakter von Menschen zu ver\u00e4ndern. Jede dieser Anstalten ist ein nat\u00fcrliches Experiment, welches beweist, was mit dem Ich des Menschen angestellt werden kann.\u00ab<\/p>\n<p>Da\u00df man solche \u00bbtotalen Institutionen\u00ab bewu\u00dft schaffen wollte, trotz der bekannten negativen Auswirkungen, beweist die Entstehungsgeschichte des Sammellagers T\u00fcbingen und der \u00fcbrigen Lager in Baden-W\u00fcrttemberg. Ministerpr\u00e4sident Sp\u00e4th sprach ganz ungeniert gegen\u00fcber der Presse davon, da\u00df die Lager zur \u00bbAbschreckung\u00ab der AsyIbewerber dienen sollten, nachzulesen in den \u00bbStuttgarter Nachrichten\u00ab vom 19.7.1980.<\/p>\n<p>In anderen Bundesl\u00e4ndern, die Sammellager unterhalten, in Hessen etwa, wurden allein Unterbringungsschwierigkeiten als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einrichtung von Lagern genannt. Diese Motive m\u00f6gen der Wahrheit entsprechen oder nicht, die Auswirkungen des Lagerlebens auf die Bewohner sind die gleichen.<\/p>\n<p>In T\u00fcbingen fa\u00dfte der FDP-Landtagsabgeordnete Hinrich Enderlein seine Eindr\u00fccke nach Besichtigung des Lagers in dem einzigen Satz zusammen: \u00bbGefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager.\u00ab Da\u00df er damit offenbar den Nagel auf den Kopf getroffen hatte, bewies die Reaktion des zust\u00e4ndigen Regierungspr\u00e4sidenten in T\u00fcbingen zu diesem Ergebnis parlamentarischer Kontrolle von fragw\u00fcrdiger Verwaltungspraxis. Enderlein erhielt eine R\u00fcge, und es wurde ihm bedeutet, er h\u00e4tte seinen Besuch vorher anmelden m\u00fcssen. In Zukunft werde deshalb der Zugang zum Lager sch\u00e4rfer kontrolliert, noch sch\u00e4rfer, mu\u00df man erg\u00e4nzen, und k\u00fcnftig m\u00fcsse auch die Presse ihre Besuche anmelden und genehmigen lassen. Begr\u00fcndet wurde dies offizielI gegen\u00fcber der \u00bbS\u00fcdwestpresse\u00ab am 29.10.81 damit, da\u00df die Berichterstattung \u00fcber das Asylbewerber-Lager in der Presse nicht zur Zufriedenheit des Regierungssprechers ausgefallen sei. Man mu\u00df sich das auf der Zunge zergehen lassen. Nicht ein SED-Sekret\u00e4r eines Bezirks der DDR r\u00fcgte einen Journalisten wegen unliebsamer Berichterstattung, sondern der Regierungspr\u00e4sident von T\u00fcbingen, einer der rangh\u00f6chsten Beamten auf Landesebene und selbstverst\u00e4ndlich wie alle Beamten auf die Verfassung vereidigt, in der bekanntlich in Artikel 5 die Pressefreiheit garantiert ist. W\u00f6rtlich hei\u00dft es dort in Absatz 1: \u00bbJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.\u00ab<\/p>\n<p>Es ist wichtig, den Wortlaut dieses Artikels genau im Ged\u00e4chtnis zu haben, um den Fortgang der Ereignisse im Licht der Verfassung richtig w\u00fcrdigen zu k\u00f6nnen, denn auch das nun folgende w\u00fcrde man eher in einem Staat des Ostblocks vermuten. In Zukunft, so hie\u00df es weiter seitens des Regierungspr\u00e4sidenten, wolle man f\u00fcr eine \u00bbobjektive Berichterstattung\u00ab sorgen, indem Pressevertretern eine Begleitperson zugestellt werde. Wie das in concreto gedacht war, erlebe ein Fotograf des \u00bbSchw\u00e4bischen Tageblatts\u00ab, als er am 27.11.1981 zu Aufnahmen ins Lager ging. Drei Begleitpersonen sollten ihn \u00fcberwachen. Er protestierte, schlie\u00dflich gab man nach und reduzierte die Begleitmannschaft auf eine Person. Vikar Werner Baumgarten, Mitbegr\u00fcnder des \u00bbFreundeskreises f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Fl\u00fcchtlinge im Sammellager T\u00fcbingen\u00ab war Zeuge dieses ungew\u00f6hnlichen Fototermins und berichtete: \u00bbGemeinsam mit dem Fotografen begab ich mich auf Motivsuche ins Lager, einige Meter dahinter folgte der Garant der objektiven Berichterstattung. Absurdes Theater im Lande der Freiheit.\u00ab Kurz vorher hatte man schon dem Bayerischen Rundfunk die Drehgenehmigung im Lager versagt mit der Begr\u00fcndung, dies mache die Fl\u00fcchtlinge nur noch \u00bbrenitenter\u00ab. Gegen diese Beschr\u00e4nkung eines Grundrechts protestierten zahlreiche Journalisten aus dem Raum T\u00fcbingen, und die IG Druck und Papier nahm die Vorf\u00e4lle zum Anla\u00df, in ihrer Februar-Nummer einen Kommentar zu ver\u00f6ffentlichen unter der \u00dcberschrift: \u00bbWie Provinzf\u00fcrsten die Pressefreiheit regeln wollen.\u00ab Offenbar begriffen die \u00bbProvinzf\u00fcrsten\u00ab, da\u00df sie sich zu weit vorgewagt hatten, und r\u00e4umten den Journalisten seitdem das Recht ein, ohne vorherige Genehmigung das Lager zu besuchen; sie begn\u00fcgten sich mit der Ausweiskontrolle an der Pforte. Da\u00df man seitens der Beh\u00f6rde die \u00d6ffentlichkeit m\u00f6glichst vom Lager fernhalten m\u00f6chte, ist angesichts der Zust\u00e4nde im Lager verst\u00e4ndlich. Von April 1981, dem Zeitpunkt der Er\u00f6ffnung, bis zum Jahresende fanden mehr als 200 Polizeieins\u00e4tze in der ehemaligen Kaserne statt.<\/p>\n<p>Was geht vor in unserem Bundesland, das 1974 noch uneingeschr\u00e4nkt stolz war auf \u00bbdas liberalste Asylrecht der Welt\u00ab? Damals allerdings wollten auch nur 12\u00a0 Asylbewerber dieses von der Verfassung garantierte Recht genie\u00dfen. In der ersten H\u00e4lfte 1980 dagegen waren es 20.000; das war zwar nicht mehr als ein d\u00fcnnes Rinnsal, das aus den weltweiten Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6men, die man auf 15 bis 18 Millionen sch\u00e4tzt, bis nach Baden-W\u00fcrttemberg sickerte, aber man bekam es trotzdem mit der Angst zu tun und entschlo\u00df sich zur Einrichtung von Sammellagern, obwohl l\u00e4ngst bekannt ist, da\u00df Lager die Probleme des Zusammenlebens versch\u00e4rfen. Die Einrichtung des Sammellagers<br \/>T\u00fcbingen ist ein trauriges Beispiel f\u00fcr eine Beh\u00f6rdenreaktion; sie stellt eine Mischung dar aus Panik und Angst, Hilflosigkeit und Trotz und einem Schu\u00df Fremdenha\u00df. So warnte Landtagsvizepr\u00e4sident Weng vor der \u00bbAsylantenflut\u00ab und malte das Schreckgespenst der \u00bbEntdeutschung Deutschlands\u00ab an die Wand; T\u00f6ne, die keine guten Erinnerungen wecken.<\/p>\n<p>Die beiden Kirchen, vertreten durch Pr\u00e4sident Schober vom Diakonischen Werk und Bischof Hengsbach f\u00fcr die Caritas, hatten im September 1980 eindrucksvolle Stellungnahmen gegen die Einrichtung von Gro\u00dflagern abgegeben und dazu eindringlich alle zu erwartenden Probleme beschrieben. Daraus leiteten sie die Forderung auf eine unserem Grundgesetz entsprechende menschenw\u00fcrdige Behandlung aller Fl\u00fcchtlinge ab, solange sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Auf Pressekonferenzen hatten sie zudem erkl\u00e4rt, wenn es wirklich zur Errichtung von Lagern komme, k\u00f6nnte es hier zum ersten ernsthaften Konfliktfall zwischen Staat und Kirche seit Bestehen der Bundesrepublik kommen. Vergeblich! Wider fr\u00fcheres und besseres Wissen, n\u00e4mlich entgegen dem 3. Asylbewerberzuweisungsgesetz von Baden-W\u00fcrttemberg, das die Problematik von Sammellagern genau beschreibt und solche Lager ablehnt, lud das T\u00fcbinger Regierungspr\u00e4sidium am 29. zur ersten Arbeitskreissitzung mit Vertretern der Kirche ein, in der die \u00f6rtliche Betreuungskonzeption f\u00fcr das Lager T\u00fcbingen erarbeitet werden sollte. Und wie sich zeigte, wurde das von Ministerpr\u00e4sident Sp\u00e4th beabsichtigte Abschreckungskonzept konsequent durchgezogen:<\/p>\n<p>So hatten die Regierungsvertreter zun\u00e4chst m\u00fcndlich zugesagt, die zentrale Essensversorgung zu \u00fcberdenken und versprachen, stattdessen dezentrale Kochnischen einzurichten. In der n\u00e4chsten Arbeitssitzung, am 23.10.1980, wurde dieses Versprechen zur\u00fcckgenommen. Daf\u00fcr wurde zugesagt, die Mitglieder des Arbeitskreises k\u00f6nnten bestimmen, welche Nationalit\u00e4ten nach T\u00fcbingen kommen sollten. Dieses Versprechen wurde wiederum gebrochen. Stattdessen wurde zugesagt, es w\u00fcrden homogene Gruppen kommen. Auch diese Zusage wurde nicht eingehalten. Daf\u00fcr wurde versichert, der Arbeitskreis k\u00f6nne festlegen, wann die Vorbereitungen so weit abgeschlossen sei-en, da\u00df die ersten Fl\u00fcchtlinge ins Lager kommen k\u00f6nnten. Auch dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Am 22.4.1981 trafen schlie\u00dflich die ersten 29 Fl\u00fcchtlinge auf der Baustelle Thiepvalkaserne ein. Sie fanden ein Chaos vor. Die Essensversorgung war nicht geregelt. Von Werk-, von Sportst\u00e4tten, von einem sich selbstversorgenden Dorf war nichts zu sehen. Nicht einmal Geschirr f\u00fcr das Fr\u00fchst\u00fcck war vorhanden, daf\u00fcr aber wurde der Kammerj\u00e4ger schon gleich zu Anfang ben\u00f6tigt wegen der Ungeziefer-Plage. Der trostlose Empfang entsprach exakt dem, was die Asylbewerber auf Dauer hier erwartete. Die Thiepvalkaserne, die man notd\u00fcrftig zum Sammelager hergerichtet hat, macht bereits \u00e4u\u00dferlich einen abweisenden Eindruck. Es handelt sich um einen langgestreckten, t\u00fcrmchen- und zinnenbewehrten Palazzobau aus dem 19. Jahrhundert, der streng und d\u00fcster wirkt. Man k\u00f6nnte auch ein Gef\u00e4ngnis darin vermuten. Der Bau wurde vor Jahren von franz\u00f6sischen Soldaten verlassen, weil sie ihn als Kaserne f\u00fcr unzumutbar hielten, stand dann jahrelang leer und verkam, bis er von Studenten besetzt wurde. Aber selbst die zogen wieder ab, weil sie einsahen, da\u00df das Geb\u00e4ude f\u00fcr Studentenwohnungen ungeeignet wei. Die Stadt T\u00fcbingen weigerte sich, den Bau zu \u00fcbernehmen, da seine Renovierungskosten auf 20 bis 50 Millionen DM gesch\u00e4tzt wurden. F\u00fcr die Asylbewohner wurden dann ganze 2 Millionen DM investiert, davon war einer der gr\u00f6\u00dften Kostenpunkte die Rechnung f\u00fcr 10000 Kilo Farbe.<\/p>\n<p>Und so pr\u00e4sentiert sich dieses \u00bbStaatliche Ausl\u00e4nderwohnheim\u00ab, wie es offizell hei\u00dft, heute dem Besucher: Wenn man den hohen, soliden Zaun hinter sich gelassen hat, den gro\u00dfen leeren Hof passiert hat und durch einen langen Gang geschritten ist, kommt man zu den Wohnr\u00e4umen. Darin stehen in der Regel 6 Betten, 6 Nachttischchen, 2 Doppelschr\u00e4nke, 1 Tisch und 4 St\u00fchle. Zur Zeit leben in den meisten Zimmern 3 bis 4 Personen zusammen, mit unterschiedlicher Herkunft. Sollte das Lager, das f\u00fcr knapp 700 Personen eingerichtet wurde, einmal voll belegt sein, mu\u00df mit 6 Personen je Zimmer gerechnet werden. Das hei\u00dft, es h\u00e4tte nicht einmal jeder eine Schrankh\u00e4lfte, und es k\u00f6nnten nicht alle gleichzeitig am Tisch sitzen. Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Waschraum, in dem es ausschlie\u00dflich kaltes Wasser gibt, sowie zwei bis drei Toiletten mit Waschbecken. Im Kellergew\u00f6lbe, das ausschlie\u00dflich mit Kunstlicht zu beleuchten ist, gibt es zwei R\u00e4ume mit Tischtennisplatten, sowie 4 Speiser\u00e4ume. Am Ende des 186 m langen Ganges wurden zwei Duschr\u00e4ume und eine Toilette eingerichtet. In den Duschen gibt es auch warmes Wasser. Etwa in der Mitte der Kaserne wurde durch Initiative des \u00bbFreundeskreises des Sammellagers\u00ab ein Spielzimmer f\u00fcr kleinere Kinder und eine Teestube eingerichtet. Diese Teestube ist jedoch wegen angeblicher L\u00e4rmbel\u00e4stigung der Anwohner drau\u00dfen nur bis 19 Uhr ge\u00f6ffnet. Zu dieser alles andere als anheimelnden Atmosph\u00e4re kommt eine Wohnheimordnung, die den Lagerinsassen so gravierende Beschr\u00e4nkungen auferlegt, da\u00df ihnen kaum noch etwas bleibt, als die Zeit zwischen den Mahlzeiten zu verd\u00f6sen. Diese Wohnheimordnung, die im \u00fcbrigen ungesetzlich ist, weil sie Bestimmungen enth\u00e4lt, die die Menschenw\u00fcrde verletzten sowie die Forderung auf Rechtsstaatlichkeit aller staatlichen Einrichtungen, diese Wohnheimordnung also hat 12 Paragraphen, darunter im Paragraphen 9 gleich 8 Verbote. Verboten sind so etwa jede politische T\u00e4tigkeit, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen aller Art, sowie die Zubereitung von Essen und Getr\u00e4nken. Letzteres trifft die Lagerbewohner besonders hart, weil sie durch die eigene Essenszubereitung wenigstens etwas Besch\u00e4ftigung h\u00e4tten. Zudem k\u00f6nnten sie das Essen nach ihren Gewohnheiten kochen. In gutgef\u00fchrten Ausl\u00e4nderheimen, auch solche gibt es (wenn auch nicht in Baden-W\u00fcrttemberg), kochen die Bewohner selbst. Das ist sehr viel billiger als Gemeinschaftsverpflegung. Es versteht sich, da\u00df eine zentrale Essensversorgung auch beim besten Willen nicht alle kulturellen und religi\u00f6sen Bed\u00fcrfnis-se von etwa 400 Fl\u00fcchtlingen aus 24 verschiedenen L\u00e4ndern ber\u00fccksichtigen kann. Da diese Gemeinschaftsverpflegung nur zum Zwecke der Abschreckung geschieht, wird hier ohne Zweifel gegen Art. 4 des Grundgesetzes versto\u00dfen, der die \u00bbungest\u00f6rte Religionsaus\u00fcbung\u00ab garantiert. Ein Hindu, der nur die Wahl hat, Rindfleisch zu essen oder zu hungern, ist entweder in seinen religi\u00f6sen Gef\u00fchlen verletzt oder in seiner Menschenw\u00fcrde. Au\u00dferdem w\u00fcrde die eigene Essenszubereitung ein wenig zur Erhaltung des Wohlbefindens, des Selbstwertgef\u00fchls und der ldentit\u00e4t beitragen und \u00fcberfl\u00fcssige Spannungen vermeiden. Noch schlimmer und unsinniger als das Verbot der eigenen Essenszubereitung ist das Verbot, sich selbst Getr\u00e4nke zuzubereiten, denn es f\u00f6rdert den Alkoholkonsum. Es ist ja nicht verboten, zwischen den Mahlzeiten zu trinken, aber Tee oder Kaffee zuzubereiten ist untersagt. Die Versuchung ist gro\u00df, will man nicht den ganzen Tag Fruchts\u00e4fte trinken, zumindest zur Bierflasche zu greifen. Es gibt zwei Paragraphen, die ausf\u00fchrlich die Pflichten der Fl\u00fcchtlinge regeln, von ihren Rechten ist nirgendwo die Rede. Die Pflichten sind u.a. so fixiert:<\/p>\n<p>\u00bbDie Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Waschr\u00e4ume, Treppen, Aufenthaltsr\u00e4ume, K\u00fcche, Au\u00dfenanlagen etc.) sind t\u00e4glich zu reinigen. Der Wohnheimleiter erteilt den Heimbewohnern besondere Anweisungen.<\/p>\n<p>Arbeitsf\u00e4hige Heimbewohner k\u00f6nnen zu zumutbaren Arbeitsleistungen f\u00fcr das Ausl\u00e4nderwohnheim herangezogen werden. Die Heimbewohner sind verpflichtet, sich t\u00e4glich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in eine bei der Pforte befindliche Anwesenheitsliste unter Vorlage ihres Heimausweises selbst einzutragen.\u00ab<\/p>\n<p>Vers\u00e4umt jemand dies auch nur einmal, folgtdie Strafe gleich auf dem Fu\u00dfe: er geht f\u00fcr die H\u00e4lfte des Monats seines Taschengeldes verlustig. Der Anspruch auf Taschengeld ist auch verwirkt, wenn der Heimbewohner den von der Heimleitung festgesetzten Zeitpunkt zur Geldauszahlung (jeweils immer nur einige Stunden an einem Tag) vers\u00e4umt. Selbstverst\u00e4ndlich ist auch diese Sanktion illegal. Im Bundessozialhilfegesetz wird ausdr\u00fccklich bestimmt, \u00bbda\u00df die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung auch ein angemessenes Taschengeld einschlie\u00dft\u00ab. Dieser Anspruch ist ein Rechtsanspruch, der nicht vom Wohlverhalten des einzelnen abh\u00e4ngig gemacht werden darf, denn sonst w\u00e4ren ja der Beh\u00f6rdenwillk\u00fcr T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. In der Praxis freilich nutzt der Rechtsanspruch den Lagerbewohnern wenig, denn sie wissen ja nichts davon und k\u00f6nnten ihn ohnehin gegen\u00fcber der Lagerleitung nicht durchsetzen. Zu erw\u00e4hnen ist, da\u00df von dem Taschengeld in H\u00f6he von 85 Mark pro Monat auch die Artikel f\u00fcr die pers\u00f6nliche Pflege wie Seife, Zahnpasta etc. zu kaufen sind, sowie Fahrkarten f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel und die Fahrten zu den Anw\u00e4lten.<\/p>\n<p>Erstaunlicherweise ist es nicht verboten, das Lager zu verlassen. In hessischen Sammelunterk\u00fcnften ist das teils der Fall. F\u00fcr jeden Anwaltsbesuch, jeden Arztbesuch braucht man eine Sondererlaubnis, die je nach Ermessen erteilt wird. Im Bereich des Lagers Schwalbach in Hessen wurden verschiedentlich Asylbewerber, die das Eingesperrtsein in dem Lager, von einem hohen Drahtzaun umgeben, nicht l\u00e4nger ausgehalten hatten und nur einen kurzen Spaziergang machen wollten, von der Polizei \u00bbaufgegriffen\u00ab, wie das im Polizeijargon hei\u00dft, und ins Lager zur\u00fcckgebracht, ebenso aber auch Fl\u00fcchtlinge, die sich wegen akuter Zahnschmerzen zu einem Zahnarzt au\u00dferhalb des Lagers begeben wollten. Bei Strafe verboten aber ist es jedem Asylbewerber \u00fcberall in der Bundesrepublik, den Stadtbezirk zu verlassen, in dem er gemeldet ist, es sei denn mit Genehmigung der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde.<br \/>Es gibt einen Erla\u00df des Innenministers von Baden-W\u00fcrttemberg an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, grunds\u00e4tzlich keine Fahrten zu Rechtsanw\u00e4lten zu genehmigen. Damit verst\u00f6\u00dft der Innenminister nicht nur gegen Artikel 16 der Verfassung, indem er den Fl\u00fcchtling behindert, seine politische Verfolgung zu beweisen und daraufhin Asyl zu genie\u00dfen, sondern auch noch gegen Artikel 19, der jedermann die sogenannte Rechtsweggarantie gibt, denn ein Weg zu den Gerichten ist ohne Beratun durch einen Anwalt oft unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>Besuche im Lager sind ebensolchen Beschr\u00e4nkungen unterworfen wie die Bewegungsfreiheit der Lagerbewohner. Nach der T\u00fcbinger Heimordnung werden lediglich Verwandte der Heimbewohner zugelassen, sowie Mitglieder des \u00bbArbeitskreises f\u00fcr Asylbetreuung\u00ab und Mitglieder des erw\u00e4hnten Freundeskreises, deren Namen in einer Liste an der Pforte eingetragen sind. Falls die Fl\u00fcchtlinge also in der Stadt T\u00fcbingen Freunde haben oder finden sollten, d\u00fcrften sie von denen nicht besucht werden, es sei denn, mit einer Sondergenehmigung der Heimleitung, einer Heimleitung, die in diesem Lager allgegenw\u00e4rtig und allm\u00e4chtig ist und selbstverst\u00e4ndlich auch jederzeit Zutritt zu den Unterk\u00fcnften hat.<\/p>\n<p><i>Fazit: <\/i>Kein einziger der derzeit etwa 300 Heimbewohner hat auch nur einen Rest Intimsph\u00e4re. Er ist Tag und Nacht mit wildfremden Menschen in einem Zimmer, deren Sprache er vielleicht nicht einmal versteht, hat keinerlei M\u00f6glichkeit, sich zur\u00fcckzuziehen, um allein zu sein, und er hat auch keine M\u00f6glichkeit, pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde und Unterlagen wegzuschlie\u00dfen. Er ist nicht nur seinen Schicksalsgenossen ausgeliefert, sondern kann auch noch Tag und Nacht von der \u00bbObrigkeit\u00ab kontrolliert werden.<\/p>\n<p>Auch dies ist &#151; nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts &#151; widerrechtlich. Denn auch dem Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft \u00bbmu\u00df ein Bereich verbleiben, in dem er sich selbst besitzt und in den er sich zur\u00fcckziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genie\u00dft\u00ab. Das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf bekr\u00e4ftigte dies erst vergangenes Jahr noch einmal ausdr\u00fccklich, indem es ausf\u00fchrte, da\u00df es bez\u00fcglich dessen, was f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige Unterkunft erforderlich ist, keine Unterschiede gibt zwischen Deutschen und Ausl\u00e4ndern. Wie sagte doch der Landtagsabgeordnete Enderlein: \u00bbGefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager!\u00ab Die Schlaflosigkeit, unter der viele leiden, r\u00fchrt allerdings weniger von der Angst vor der Lagerleitung oder von den st\u00f6renden Zimmergenossen her, sondern ist vielmehr bedingt durch die Lethargie und Langeweile des Lagerlebens. Au\u00dfer dem t\u00e4glichen Reinigen der Toiletten, Waschr\u00e4ume, Flure etc. haben sie ja nichts zu tun, d\u00fcrfen sie nichts tun, sind also auch hier schlechter gestellt als Gefangene. Im Bundesgebiet unterliegen s\u00e4mtliche Asylbewerber einem Arbeitsverbot von 2 Jahren, in Baden-W\u00fcrttemberg dagegen f\u00fcr die ganze Dauer des Verfahrens, in der Regel aber 3 bis 4 Jahre. So lange auch wird den Kindern die Teilnahme am Schulunterricht versagt. Deutsche Sprachkurse, die man fr\u00fcher in allen Lagern anbot, sind schon seit langem gestrichen. Alle diese Ma\u00dfnahmen wurden beschlossen, als im Jahre 1980 die t\u00fcrkischen Asylbewerber an erster Stelle standen. Inzwischen trifft man mit den staatlich verordneten Abschreckungsma\u00dfnahmen vor allem Polen und andere Ostblockfl\u00fcchtlinge. Jedenfalls standen sie 1981 an der Spitze der Asylbewerber. Es hat darum einen bitteren Beigeschmack, wenn wir uns gegen die Lager in Polen wenden und gleichzeitig zugeben m\u00fcssen, auch bei uns sitzen Tausende von Polen in Lagern, und zwar auf unabsehbare Zeit. Denn das \u00bbBundesamt f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge\u00ab bearbeitet zur Zeit die polnischen Antr\u00e4ge nicht, weil man nicht wei\u00df, wie man die Lage in Polen beurteilen soll. Objektiv mu\u00df man sagen, da\u00df die Polen, die nicht f\u00fcr Leib und Leben zu f\u00fcrchten haben, und aus politischen Gr\u00fcnden fl\u00fcchteten, weil sie in einer \u00bbechten Demokratie\u00ab leben m\u00f6chten, wie viele von ihnen angeben, in den Bundesl\u00e4ndern, die Sammellager unterhalten, schlechter gestellt sind, als wenn sie in Polen geblieben w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die psychischen Folgen der verordneten Unt\u00e4tigkeit sind erschreckend: manche Asylbewerber sitzen stundenlang wie versteinert in ihrem Zimmer, wieder andere rennen rastlos auf und ab, schlagen ihren Kopf gegen die T\u00fcr oder die Zimmerwand und reagieren ihre Aggressionen am Lagerpersonal ab. Die Heimbewohner wirkten auf die Mitglieder des T\u00fcbinger \u00bbFreudeskreises\u00ab \u00fcberwiegend so stark gest\u00f6rt und krank, da\u00df sie den Diplom-Psychologen Claudius Hennig um eine Untersuchung baten.<\/p>\n<p>Diese Untersuchung &#151; eine sehr gewissenhafte empirische Arbeit &#8211; ist soeben erschienen. Die Ergebnisse sind erschreckend: 60 Prozent der Lagerbewohner leiden an Depressionen, und zwar in den verschiedensten Stadien und Auspr\u00e4gungen, deren Anzeichen im einzelnen sind: allgemeine Niedergeschlagenheit und traurige Verstimmtheit, verbunden mit dem Gef\u00fchl einer totalen Hoffnungslosigkeit. Daraus folgt bei vielen ein absoluter Kontrollverlust \u00fcber die \u00e4u\u00dfere Realit\u00e4t. Viele Asylbewerber schilderten sich gegen\u00fcber Claudius Hennig und seinen Mitarbeitern als v\u00f6llig initiativlos, gel\u00e4hmt, kraftlos und entscheidungsunf\u00e4hig. Sie sind nicht mehr in der Lage, einfachste Arbeiten, wie die Reinigung ihres Zimmers oder ihres Stockwerkes, auszuf\u00fchren. Einige gehen nicht einmal mehr aus dem Lager in die Stadt. Viele geben dem Wunsche nach, die als unertr\u00e4glich empfundene Realit\u00e4t mit Alkohol zu verdr\u00e4ngen. Die Folgen des Alkoholmi\u00dfbrauchs sind bei vielen Lagerbewohnern bereits feststellbar, wie aus den Berichten von \u00c4rzten und Psychologen hervorgeht: mindestens 50 Prozent der Fl\u00fcchtlinge aus der Dritten Welt trinken Alkohol in gesundheitsgef\u00e4hrdendem Ausma\u00df. Zwei Drittel der Lagerbewohner leiden an Schlaflosigkeit, an Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und Magenschmerzen, ein Drittel der Untersuchten hat Herzrhythmusst\u00f6rungen.<\/p>\n<p>Da\u00df dies eindeutig Folgen des Lagerlebens sind, beweist eine Kontrollgruppe, die die T\u00fcbinger Psychologen au\u00dferhalb des Lagers untersuchte. Es handelte sich dabei ebenfalls um Asylbewerber, die jedoch nicht im Lager lebten. Bei ihnen stellte man weder Depressionen noch k\u00f6rperliche Erkrankungen fest, die \u00fcber das in der \u00fcbrigen Bev\u00f6lkerung \u00fcbliche Ma\u00df hinausgingen. Sammellager machen also krank. Gottfried K\u00f6fner, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der \u00bbZentralen Dokumentationsstelle der Wohlfahrtsverb\u00e4nde f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge\u00ab, stellte in einem internen Bericht f\u00fcr das Diakonische Werk fest: \u00bbDas Argument, die Asylbewerber w\u00fcrden sich nach l\u00e4ngerem Aufenthalt in Sammelunterk\u00fcnften schon an ihr neues Leben, dessen Umst\u00e4nde und Bedingungen, gew\u00f6hnen, also auch an die Inaktivit\u00e4t und die Rolle als Almosenempf\u00e4nger, ist nicht nur unlogisch, sondern auch inhuman.\u00ab K\u00f6fner vertritt die Auffassung, da\u00df die Unterbringung in Sammellagern Tausende von Menschen zu sozialen und psychischen Kr\u00fcppeln mache und eine staatlich betriebene Zerst\u00f6rung der Pers\u00f6nlichkeit von Asylbewerbern darstelle.<\/p>\n<p>Die vielfach ge\u00e4u\u00dferte Kritik an den Zust\u00e4nden in den baden-w\u00fcrttembergischen und hessischen, teilweise auch in den bayerischen Lagern hat bisher noch keine \u00c4nderung bewirkt. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Caritasverbandes f\u00fcr den Landkreis Schwandorf, Wilhelm Ness, setzte seine Kritik an einem anderen Punkt an, der eher Erfolg zu versprechen scheint: Die Lager und die Behandlung der Fl\u00fcchtlinge durch die Lagerleitung seien verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Er schreibt: \u00bbAlle Verhaltens- und \u00c4u\u00dferungsformen sind letztlich Ergebnisse der Gesamtsituation im Lager, in der die elementarsten Grundbed\u00fcrfnisse des Menschen wie Ruhe, Nahrung, Schmerzfreiheit, Sicherheit und Sozialkontakt weitgehend fehlen. Die Regierung verh\u00e4lt sich gegen\u00fcber den Asylsuchenden eindeutig repressiv. Sie l\u00e4\u00dft sich selbst Kleinigkeiten nur schwer abringen. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes werden nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt.\u00ab Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain stellte Reinhard Marx als Vertreter von amnesty international fest, da\u00df die Sammelunterk\u00fcnfte in vielfacher Hinsicht gegen die Verfassung versto\u00dfen &#151; so etwa gegen Artikel 1, der die menschliche W\u00fcrde nicht nur f\u00fcr unantastbar erkl\u00e4rt, sondern auch \u00bballer staatlichen Gewalt\u00ab als Verpflichtung auferlegt, \u00bbsie zu achten und zu sch\u00fctzen\u00ab. Wie das konkret gemeint ist, f\u00fchrte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu diesem Verfassungsgebot aus: \u00bbHierzu geh\u00f6rt, da\u00df der Mensch \u00fcber sich selbst verf\u00fcgen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann.\u00ab Gerade davon kann in den Lagern keine Rede sein. Neben der Mi\u00dfachtung der Menschenw\u00fcrde wird gegen Artikel 2 der Verfassung versto\u00dfen, der die \u00bbfreie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit\u00ab f\u00fcr jedermann garantiert, also&#8216; auch f\u00fcr Ausl\u00e4nder. Auch Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt, denn dieser besagt, niemand d\u00fcrfe wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi\u00f6sen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Sammellager wurden erst eingerichtet, als Zehntau-sende von farbigen Asylbewerbern aus der Dritten Welt kamen. Als Ungarn und Tschechen zu Zehntausenden kamen, hat niemand von \u00dcberfremdung oder der \u00bbEntdeutschung\u00ab Deutschlands gesprochen.<\/p>\n<p>Im Lager T\u00fcbingen und in anderen Lagern werden Farbige dar\u00fcberhinaus diskriminiert, indem man sie grunds\u00e4tzlich mit \u00bbDu\u00ab anredet, Ostblockfl\u00fcchtlinge aber mit \u00bbSie\u00ab. Das Lagerpersonal ist im allgemeinen zu den Ostblockfl\u00fcchtlingen h\u00f6flich, zu Asylbewerbern aus der Dritten Welt aber barsch und unfreundlich.<\/p>\n<p>Auch Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie) wird h\u00e4ufig massiv verletzt, einmal, weil Familien auseinandergerissen werden, zum anderen aber auch, weil die Kinder, selbst die ungeborenen, die Folgen des Lagerlebens ihrer Eltern mittragen m\u00fcssen. Es ist inzwischen hinl\u00e4nglich bekannt und untersucht, wie stark sich gerade Traumata, die Eltern durch Lageraufenthalte erlitten haben, auf die Kinder \u00fcbertragen. Schlie\u00dflich ist noch zu erw\u00e4hnen, da\u00df auch die Verfassungsartikel 19, 20 und 28, die die Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung binden und die Bundesrepublik als demokratischen und sozialen Rechtsstaat definieren, eine menschenw\u00fcrdige Behandlung der Fl\u00fcchtlinge gebieten. Aber man mu\u00df das nicht nur mit Hilfe der Verfassung begr\u00fcnden. Unsere Geschichte sollte uns eigentlich das Errichten von Lagern unm\u00f6glich machen. Andererseits w\u00e4re es gut, wenn man sich an Immanuel Kants Lehre erinnerte, nach der der Mensch immer im Mittelpunkt allen Handelns zu stehen hat und nicht Objekt sogenannter Sachzw\u00e4nge und politischer Opportunit\u00e4t sein darf. Keinesfalls sollte ein Fl\u00fcchtling aus dem sozialen Rechtsstaat Bundesrepublik weggehen mit Gef\u00fchlen, wie sie der Inder Ravinder Gidda zu dem Gedicht \u00bbIch gehe\u00ab, beschreibt, das wir hier verk\u00fcrzt wiedergeben:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">Jetzt gehe ich<br \/>bevor meine Einsamkeit<br \/>mir den Hals zudr\u00fcckt<br \/>Ich gehe<br \/>bevor ich gehe<br \/>will ich \u00bbDanke\u00ab sagen<br \/>Ich bin dankbar<br \/>f\u00fcr das Scheinen der Sterne<br \/>im flie\u00dfenden Wasser des Neckars<br \/>das manchmal meine Tr\u00e4nen stoppte.<br \/>Ich bin dankbar<br \/>dem Stefan, der mich rettete<br \/>aus dem Ozean der Traurigkeit<br \/>Ich bin dankbar<br \/>f\u00fcr alle lieben Worte von meinen Freunden,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die mir Mut gaben<br \/>in dieser kalten Atmosph\u00e4re<br \/>Ich bin dankbar<br \/>f\u00fcr alle sch\u00f6nen Augen<br \/>die einen Menschen in mir sahen<br \/>und keinen Ausl\u00e4nder.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[650],"publikationen":[1287],"class_list":["post-11399","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helga-ehlers","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Asylanten in unseren L\u00e4ndern - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/asylanten-in-unseren-laendern\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Asylanten in unseren L\u00e4ndern - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Essay aus: vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 11-18 \u00bbIch bin nicht das Lichtf\u00fcr die Augen von irgendjemand.Ich bin nicht die Lampef\u00fcr das Herz von irgendjemand. 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