{"id":11402,"date":"1995-12-20T18:15:00","date_gmt":"1995-12-20T17:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/"},"modified":"2021-08-24T21:48:09","modified_gmt":"2021-08-24T19:48:09","slug":"auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/","title":{"rendered":"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit"},"content":{"rendered":"<p>Der Abbau von B\u00fcrgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 132 (Heft 4\/1995), S. 29-39<\/p>\n<p>Der Sozialabbau, wie er gegenw\u00e4rtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverb\u00e4nden betrieben wird, bedeutet f\u00fcr BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbu\u00dfen. Wenn man die Gesetzes\u00e4nderungen und die Verst\u00f6\u00dfe gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, beinhaltet er als Wesenselement den Abbau von B\u00fcrgerrechten &#8211; und dies in beachtlichem Ausma\u00df.<br \/>Ohne Zweifel sind die noch verbliebenen B\u00fcrgerrechte der Gesamtbev\u00f6lkerung im Visier. Hier soll sich aber auf einige Bereiche innerhalb des sozialpolitischen Spektrums konzentriert werden. Ich halte dies auch deshalb f\u00fcr notwendig, weil in den gegenw\u00e4rtigen Beitr\u00e4gen um den Abbau des Sozialstaats und die Verarmung wachsender Teile der Bev\u00f6lkerung der Akzent der Kritiker vorwiegend auf die materielle Notlage gesetzt wird. Diese ist unbestritten, aber der Abbau bedeutet eben weit mehr. Darauf haben bislang nur wenige Autoren hingewiesen(1); dar\u00fcber hinaus aber entsteht in der Medien\u00f6ffentlichkeit der Eindruck, als m\u00fcsse eben \u00fcberall gespart werden, als tr\u00e4fe es eben alle. Dabei ger\u00e4t die wachsende rechtliche Ungleichheit leicht aus dem Blick.<\/p>\n<p>Es w\u00e4re deshalb jetzt vonn\u00f6ten, diese Entwicklung anhand der gegenw\u00e4rtigen und der geplanten Gesetzeslage, der Praxis von Sozialb\u00fcrokratien und der von einzelnen Unternehmen zu pr\u00e4zisieren. Zuvor sollen anhand weniger Beispiele aus dem Gesundheitsbereich Datenmissbrauch, \u00dcberwachung und Eingriffe in Pers\u00f6nlichkeitsrechte im Hinblick auf die Gesamtbev\u00f6lkerung skizziert werden, um zu verdeutlichen, da\u00df der Abbau von Grundrechten alle trifft, insbesondere aber BezieherInnen von Sozialleistungen. Sie erfahren diese Eingriffe mit besonderer Intensit\u00e4t und stellen quasi ein Exerzierfeld dar, innerhalb dessen weitere Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Gesamtbev\u00f6lkerung &#8222;erprobt&#8221; werden. Dies bedeutet nicht, da\u00df damit die erwerbslose Bev\u00f6lkerung aus dem Blickfeld ger\u00e4t. Ihr werden zunehmend und offensiv Spielr\u00e4ume und Rechte genommen. In dem Ma\u00dfe, wie sie \u00fcber Lohnarbeit nicht mehr diszipliniert werden kann, m\u00fcssen Kontrollen auf anderen Ebenen installiert werden, damit sich hier kein Unruhe und Protestpotential entwickelt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenmissbrauch-und-buergerrechtliche-beschraenkungen\">Daten&shy;mi&szlig;&shy;brauch und b&uuml;rger&shy;recht&shy;liche Beschr&auml;n&shy;kungen<\/span><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind bei einer differenzierteren Betrachtung zwei Ebenen des Abbaus von B\u00fcrgerrechten zu unterscheiden: Verst\u00f6\u00dfe gegen geltendes Recht (z.B. Datenmissbrauch, Praxis von Beh\u00f6rden) sowie Gesetzes\u00e4nderungen, die die Einschr\u00e4nkung perse enthalten, also vom Gesetzgeber gewollt sind.<\/p>\n<p>In seinem T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr den Zeitraum 1993\/94 stellte der Bundesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz, Joachim Jacob (CDU), fest: &#8222;Ein zentrales Thema f\u00fcr den Datenschutz ist die seit den letzten Jahren feststellbare Zunahme der Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren. Allein im Bereich der Sozialleistungen wurden mehr als ein Dutzend solcher Kontrollverfahren eingef\u00fchrt.&#8220;(2) Diese Beobachtung sollte alarmieren, insbesondere, wenn man bedenkt, wie zur\u00fcckhaltend und z\u00f6gerlich der Beauftragte im Anschluss daran dieses Terrain sondiert und zum anderen, wenn man ber\u00fccksichtigt, da\u00df das Feld des Datenschutzes nur ein Aspekt des Abbaus von demokratischen Grundrechten darstellt. Wenn man sich n\u00e4mlich in die Gesetzes\u00e4nderungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften im Gesundheits- und Sozialbereich der letzten Jahre vertieft, dann wird deutlich: Demokratische Grundrechte, die in den &#8222;\u00dcberarbeitungen&#8221; des Grundgesetzes sukzessive ohnehin zahlreiche Einschr\u00e4nkungen erfahren haben, werden f\u00fcr die Gesamtbev\u00f6lkerung verst\u00e4rkt zur\u00fcckgenommen. Grundrechte werden aber nicht nur eingeschr\u00e4nkt, sondern dar\u00fcber hinaus in ihrem Wesensgehalt verletzt, wie sich am Beispiel des Asylrechts veranschaulichen lie\u00dfe. Insbesondere gilt dies f\u00fcr die BezieherInnen von Sozialleistungen, doch finden hier im Rahmen des Arbeitsf\u00f6rderungsgesetzes (AFG) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) noch weitreichendere Einschr\u00e4nkungen statt.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte von einem hierarchischen Kontroll- und Abbausystem sprechen, wo in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen mit verschiedenen Geschwindigkeiten b\u00fcrgerliche Rechte angegriffen werden. Dabei wird noch einmal zwischen LeistungsbezieherInnen differenziert: Unter besonderem Druck stehen die Fl\u00fcchtlinge, deren materielle und gesundheitliche Versorgung nur noch Minimalstandards gen\u00fcgt und deren \u00dcberwachung mittels des Ausl\u00e4nderzentralregisters nahezu l\u00fcckenlos ist. Gegen Einschr\u00e4nkungen in ihren Pers\u00f6nlichkeitsrechten durch &#8222;Sondergesetze&#8221; (Pro Asyl) mu\u00df zuk\u00fcnftig viel st\u00e4rker vorgegangen werden, und sie m\u00fcssen genau dahingehend gepr\u00fcft werden, inwieweit sie auf andere gesellschaftliche Gruppen verallgemeinert werden (s.u.). Ihnen folgt die wachsende Gruppe derer, die Leistungen nach dem BSHG und dem AFG beziehen. Eingeschr\u00e4nkte Pers\u00f6nlichkeitsrechte sind in beiden Gesetzeswerken konstitutiv angelegt.<\/p>\n<p>Das sogenannte F\u00f6derale Konsolidierungsprogramm (FKP) von 1993 stellte den Beginn einer neuen Dimension des Eingriffs in B\u00fcrgerrechte dar und wurde gefolgt von vier AFG -Ver\u00e4nderungen innerhalb von zwei Jahren, die allesamt nicht nur die materiellen Notlagen versch\u00e4rften, sondern \u00fcberdies Kontroll- und \u00dcberwachungssysteme f\u00fcr Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen ausbauten (s.u.).<br \/>Es sind im wesentlichen die Personengruppen im Visier, die nicht lohnabh\u00e4ngig eingebunden und von staatlichen Leistungen abh\u00e4ngig sind. F\u00fcr den sukzessiven Ausbau eines Sicherheitsstaats, der nur noch seiner Klientel zu dienen scheint, w\u00e4ren zahlreiche Belege aufzuf\u00fchren. Zu erw\u00e4hnen seien hier nur das Gesetz zur Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t oder der bislang v\u00f6llig unkontrolliert angelegte Aufgabenbereich von EUROPOL. Sie tragen den Abbau von B\u00fcrgerrechten als Bestandteil in sich. Dazu geh\u00f6rt ebenfalls das Ausl\u00e4nderzentralregister, aus dem sich u.a. Polizei, Strafverfolger und Geheimdienste bedienen.(3) Hinzuz\u00e4hlen ist auch die Entwicklung am Arbeitsplatz: Aush\u00f6hlung der Mitbestimmungspflicht und des Arbeitsrechts durch Strategien der Flexibilisierung, computergesteuerte \u00dcberwachung und &#8212; wie der Datenschutzbeauftragte hervorhebt &#8212;&#8222;ein v\u00f6llig unzureichender Arbeitnehmerdatenschutz&#8220;.(4) In einem h\u00f6chstrichterlichen Urteil wurde vor kurzem entschieden, da\u00df das Abh\u00f6ren von Telefonaten zwischen Angestellten und Kunden zul\u00e4ssig ist.(5)\u00a0Der Schutz von Pers\u00f6nlichkeit und Privatsph\u00e4re gilt weniger denn je. Sowohl Staat als auch Unternehmen sind an diesem Terrain interessiert, in dem sich Unabw\u00e4gbares, Unzug\u00e4ngliches und Verwertbares bewegen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"krankendaten-als-fundgrube\">Kranken&shy;daten als Fundgrube<\/span><\/h2>\n<p>Die Krankenversicherungskarte hat 1992, nahezu unbeachtet, eine neue Dimension der Kontrolle gesundheitsbezogenen Verhaltens er\u00f6ffnet. Sie wirkte, r\u00fcckblickend, wie das \u00d6ffnen einer Schleuse, wie der ideologische Auftakt f\u00fcr die nachfolgenden \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im Gesundheitsbereich. Im Zuge der Einf\u00fchrung der Chip-Karte wurde von den Krankenkassen der &#8222;Medizinische Dienst&#8221; eingerichtet, dem s\u00e4mtliche Daten der Versicherten zur Verf\u00fcgung stehen. Seine Aufgaben sind u.a. die Kontrolle bei &#8222;begr\u00fcndetem Zweifel an der Arbeitsunf\u00e4higkeit&#8221;, bei der Beantragung von Kuren, bei der Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung u.a. Mu\u00dfte fr\u00fcher bei der Weitergabe von Patientendaten der\/die Versicherte um die Einwilligung ersucht werden, so kann jetzt dieser Medizinische Dienst alle Daten z.B. an andere Sozialleistungstr\u00e4ger weitergeben, da er ja &#8222;Gutachten&#8221; erstellt und das Arztgeheimnis nicht gilt.(6) Und dieser Medizinische Dienst tut es, wie der Datenschutzbeauftragte feststellt. Er verweist hier auf eine generelle Problematik: die Gesundheitsdaten auf der Krankenversicherungskarte &#8222;unterliegen dort nicht der \u00e4rztlichen Schweigepflicht&#8221;; dar\u00fcber hinaus gilt der Pers\u00f6nlichkeitsschutz nicht f\u00fcr Betreiber eines Computernetzes, \u00fcber das Daten zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen.(7)<\/p>\n<p>Dieser Aufweichung der Schweigepflicht und damit des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes folgt die neuerliche Absicht des Gesundheitsministeriums: Ab 1.1.1996 m\u00fcssen \u00c4rztInnen pers\u00f6nliche Sozialdaten von Patienten an die Krankenkassen (ausgenommen die Ortskrankenkassen) weitergeben, die weit \u00fcber den Datenbestand der Krankenversicherungskarte hinausreichen. Es d\u00fcrfte fraglich sein, ob sich die Firma Debis (ein Unternehmen von Daimler-Benz), die s\u00e4mtliche Daten sammeln und verarbeiten soll, an die Schweigepflicht gebunden f\u00fchlen wird.(8) Offenbar wird zuk\u00fcnftig eine gro\u00dfe Chance darin gesehen, \u00fcber den Gesundheitsbereich an hochsensible Privatdaten zu gelangen und die (noch verbliebene) Privatsph\u00e4re auszusp\u00e4hen.<br \/>Die mittels der Krankenversicherungskarte im Verein mit der Gesundheitsreform intendierte Kontrolle von PatientInnen und \u00c4rztInnen f\u00fchrte in der Praxis bereits zum &#8222;Risk-Sharing&#8221; zwischen Pharmaunternehmen und Versicherungstr\u00e4gern: &#8222;Die Unternehmen erkl\u00e4ren sich bereit, die \u00c4rzte vor allem bei teuren Medikamenten gezielt zu beraten, um die Verschreibung auf die wirklich notwendigen F\u00e4lle zu beschr\u00e4nken, erwarten aber daf\u00fcr, von den Versicherungstr\u00e4gern ausf\u00fchrliche, gerade im Rahmen ihrer Marketingstrategien verwertbare Angaben \u00fcber \u00c4rzte und Patienten zu erhalten.&#8221;(9)<\/p>\n<p>Anhand dieser Beispiele werden die Intentionen deutlich: Neben dem politischen Willen, ungleiche Lebensbedingungen zu etablieren, geht es um Kostensenkung f\u00fcr die Sozialleistungstr\u00e4ger und die Verf\u00fcgbarmachung der gesammelten Daten zur Erschlie\u00dfung neuer M\u00e4rkte f\u00fcr Unternehmen &#8212; und zwar durch mehr Kontrolle. Und es sind nicht nur die Pharma-Unternehmen, die von der Hysterie des Datensammelns profitieren. So weist z.B. Simitis auf einen Aspekt hin, der auch f\u00fcr s\u00e4mtliche anderen Chip-Karten, f\u00fcr ISDN, f\u00fcr die BahnCard in Verbindung mit der Visa-Karte und andere gilt: Das allt\u00e4gliche Verhalten wird registriert, und es wird auf diese Weise m\u00f6glich, &#8222;nicht nur sehr viel gezielter auf die Betroffenen einzuwirken, sondern auch die Informationen zu ihrer Person weitaus intensiver als bisher zu kommerzialisieren.&#8221;(10)<\/p>\n<p>Die staatliche und privatwirtschaftliche Nutzung der sogenannten Neuen Technologien hat in der Praxis mit dem Recht auf &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8221; nur noch wenig zu tun, weil unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit kontinuierlich personenbezogene Daten verarbeitet, abgeglichen und weitergeleitet werden. Einzelne Informationen dringen zwar von Zeit zu Zeit nach &#8222;drau\u00dfen&#8221;, aber sie erscheinen zerst\u00fcckelt, zusammenhanglos und vor allem vern\u00fcnftig.<br \/>Gesetzesverst\u00f6\u00dfe und Abbau von Grundrechten \u00fcber Gesetzes\u00e4nderungen sind kein Novum der letzten Jahre. Bereits 1980 stellte Hirsch fest, da\u00df &#8222;herk\u00f6mmliche rechtsstaatliche Normen und Verfassungsregeln nach und nach ausgeh\u00f6hlt werden&#8221; und &#8222;verfassungswidriges Handeln staatlicher Institutionen zum kaum mehr beachteten Alltagsfall&#8221; wird.(11) Neu ist die aggressive Intensit\u00e4t, begleitet von Diffamierungen, Falschmeldungen in den Medien und versch\u00e4rften Kontrollen durch die Beh\u00f6rden.<br \/>Datenabgleich und -weiterleitung werden offenbar besonders intensiv von den Arbeits- und Sozialverwaltungen sowie den Versicherungstr\u00e4gern praktiziert.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"abbau-von-buergerrechten-bei-den-erwerbslosen\">Abbau von B&uuml;rger&shy;rechten bei den Erwerbs&shy;losen<\/span><\/h2>\n<p>Wie bereits betont, ist der Mi\u00dfbrauch pers\u00f6nlicher Daten nur ein Aspekt des Abbaus; hierin sieht der Datenschutzbeauftragte noch &#8222;viel Handlungsbedarf&#8221;, weil &#8222;allzu oft hinter dem R\u00fccken der Versicherten Daten erhoben und verarbeitet&#8221; werden.(12) Von ihm aufgef\u00fchrt werden zahlreiche Verst\u00f6\u00dfe von Arbeitsverwaltungen und immer h\u00e4ufiger pauschalierte Daten\u00fcbermittlungen und -abgleich von Leistungstr\u00e4gern.(13) Zum Teil aber finden Datenabgleich und -weitergabe als Personenkontrolle bei Erwerbslosen legal statt.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Auch geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte m\u00fcssen, selbst wenn keine Sozialbeitr\u00e4ge entrichtet werden, durch den Arbeitgeber der AOK gemeldet werden, diese Daten werden an die Zentraldatei der Rentenversicherung weitergeleitet. In Abst\u00e4nden gleicht die Bundesanstalt ihre Daten mit dieser Zentraldatei ab, um illegal Besch\u00e4ftigte zu ermitteln. Auch hier wieder das Prinzip der Rasterfahndung: Alle sind verd\u00e4chtig.<\/p>\n<p>Bei der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit (BA) existiert die sogenannte Historikdatei als Forschungsdatei des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Sie enth\u00e4lt ab 1974 Daten \u00fcber Erwerbslose, wie z.B. Versicherungsnummer, Schul- und Berufsausbildung, Stellung im Beruf, Einkommen u.a. Insgesamt existieren dort ca. 800 Millionen Datens\u00e4tze(14); die Datei gilt als &#8222;datenschutzrechtlich problematisch&#8220;(15), weil offenbar die Modalit\u00e4ten des Zugriffs nicht gekl\u00e4rt sind. Ein weiteres Feld des Datenmissbrauchs durch die Arbeitsverwaltungen ist die &#8222;Computerunterst\u00fctzte Arbeitsvermittlung (CoArb)&#8221;, die den Datenschutzbeauftragten seit 1992 besch\u00e4ftigt. Moniert wurde mehrfach die Speicherung von Beratungsvermerken (z.B. gef\u00fchlsgeladene \u00c4u\u00dferungen \u00fcber Erscheinungsbild und Verhalten von Erwerbslosen, oder die Kennzeichnung von vermeintlichen Alkoholikern mit &#8222;YYY&#8221; als Symbole f\u00fcr Sektkelche u.a.). Zwar gibt es inzwischen einen Runderlass der BA, der dies verbietet, aber die Praxis sieht offenbar anders aus. Hinzu kommt, da\u00df das CoArb-System so programmiert ist, da\u00df Inhalte einzelner Beratungsvermerke nicht gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen, es sei denn, das gesamte Bewerberangebot &#8212; dies widerspricht eindeutig dem Sozialgesetzbuch ( \u00a7 84 SGB X).(16)<\/p>\n<p>Hierzu z\u00e4hlt auch der Datenabgleich zwischen Arbeits\u00e4mtern und Krankenkassen, selbst wenn die Betroffenen auskunftsbereit sind.(17) \u00dcberhaupt zeigt die Praxis von SachbearbeiterInnen immer wieder, da\u00df die generalisierte Unterstellung des Missbrauchs quasi die Legitimation schafft, Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu ignorieren. Weitergehende Beschr\u00e4nkungen von Pers\u00f6nlichkeitsrechten sind im Arbeitsf\u00f6rderungsgesetz von Beginn an intendiert und erfahren gegenw\u00e4rtig massiven Aufwind: Die Eigentumsgarantie gilt nicht f\u00fcr Erwerbslose. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe wurden gek\u00fcrzt, Kirchensteuer wird auch von Konfessionslosen bzw. Andersgl\u00e4ubigen abgezogen. Die Bundesregierung plant jetzt, die sogenannte origin\u00e4re Arbeitslosenhilfe ganz zu streichen; auf sie hat u.a. Anspruch, wer mindestens f\u00fcnf Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Der Staat \u00fcbt demnach den Zugriff auf Eigentum, das durch Beitr\u00e4ge bzw. Steuerabgaben erwirtschaftet wurde. Der Gesetzgeber hat sich, dies hebt der Sozialrechtler Epsen hervor, weit mehr Gestaltungsspielr\u00e4ume bei dem Zugriff auf Sozialleistungen als bei anderen Arten von Besitz erlaubt. Rechtlich ungekl\u00e4rt bleibt, ob er das Existenzminimum immer weiter absenken und grenzenlos k\u00fcrzen kann.(18)<br \/>Die Angriffe auf die Eigentumsgarantie durch die Bundesregierung zielen inzwischen noch weiter: Die Arbeitslosenhilfe, die j\u00e4hrlich neu beantragt werden mu\u00df, soll voraussichtlich ab dem 1.7.1996 sowohl bei \u00dcbergang von Arbeitslosengeld auf Arbeitslosenhilfe, als auch bei Weiterbewilligung sukzessive weiter gek\u00fcrzt werden. Hier ist ganz eindeutig eine beschleunigte &#8222;Rutsche&#8221; nach unten intendiert, die sowohl materiell als auch von der Vermittlung her immer schlechter stellt. Auf der psychischen Ebene bedeutet diese Herabbemessung die sukzessive Entwertung und Demoralisierung; man hat pers\u00f6nlich versagt. Hierzu ist auch die Anrechnung von Verm\u00f6gen bei dem Bezug von Arbeitslosenhilfe zu z\u00e4hlen.<br \/>Der Gesetzgeber erlaubt hier den Datenabgleich zwischen Arbeitsverwaltung und Finanzamt. Wie von einem Vertreter des Arbeitsministeriums auf telefonische Anfrage zu erfahren war, wird derzeit im Ministerium dar\u00fcber diskutiert, das Bankgeheimnis &#8222;zu lockern&#8221;. Geplant ist auch die generelle K\u00fcrzung der Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld. Gleichg\u00fcltig, wie lange eine Person in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, soll sie bis zum f\u00fcnfzigsten Lebensjahr nur noch maximal ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Hier soll ganz konkret in erwirtschaftetes Eigentum eingegriffen werden.<\/p>\n<p>Das AFG sieht die Gemeinschaftsarbeit unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Qualifikation vor. In ihrem neuen \u00c4nderungsentwurf erg\u00e4nzt die Bundesregierung diese Form des kollektiven Arbeitseinsatzes mit der &#8222;Saisonarbeit&#8221; (1994 unter dem Stichwort <i>&#8222;Ernteeinsatz&#8221;<\/i> bereits geplant, dann aber aufgrund von Protesten zur\u00fcckgezogen), sowie dem <i>&#8222;Trainingsprogramm&#8221;<\/i>. Der Paragraph 2 der bestehenden <i>Zumutbarkeitsanordnung erlaubt sogar ausdr\u00fccklich den Arbeitseinsatz von Erwerbslosen f\u00fcr befristete Zeit, ohne arbeitsrechtlichen Schutz, ohne Ber\u00fccksichtigung der Ausbildung<\/i> &#8212; so bereits geschehen bei der Beseitigung von Hochwassersch\u00e4den im Sp\u00e4twinter 1994 in einigen Gemeinden. <i>Diese Form des erzwungenen Arbeitseinsatzes<\/i> ist im AFG zwar bereits seit 1982 (unter der sozialliberalen Regierung) installiert, aber nach meiner Kenntnis wurde dieser Paragraph hier das erste mal umgesetzt. <i>Aber auch im Rahmen der Zumutbarkeitsanordnung gilt nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit generell kein voller Berufs- und Statusschutz mehr: Es gelten Arbeiten der niedrigeren Qualifikationsstufe und mit weniger Lohn als zumutbar.<\/i> Der berufliche Bildungsgrad wird sukzessive entwertet.(19)<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet werden die Einschnitte u.a. durch das Finanzministerium mit dem pers\u00f6nlichen Versagen der Langzeitarbeitslosen: &#8222;Nichtarbeitsmarktbezogene Gr\u00fcnde f\u00fcr fortbestehend Erwerbslosigkeit gewinnen an Gewicht&#8221; so die fast elegante Umschreibung.(20)<br \/><i>Jede Form des Zwangsdienstes stellt ein undemokratisches Element dar.<\/i> In den letzten Jahren wird er offenbar vor allem f\u00fcr diejenigen gesellschaftlich akzeptabel, die Sozialleistungen beziehen. Es wird ersichtlich, <i>da\u00df die Eingriffe in den Berufsschutz, die Beschr\u00e4nkung bzw. Abschaffung der freien Berufswahl legitimiert werden<\/i> mit dem <i>kollektiven Verdacht des Mi\u00dfbrauchs, des Versagens<\/i> &#8212; kurz: der pers\u00f6nlichen Schuld. Schleichend ver\u00e4ndert sich so unser Normengef\u00fcge, indem die Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr &#8222;Recht&#8221; verschoben werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"sozialhilfebezug-rechtfertigt-fast-alles\">Sozial&shy;hil&shy;fe&shy;bezug recht&shy;fer&shy;tigt fast alles<\/span><\/h2>\n<p>Der Berufsschutz hat bei Sozialhilfebezug keinerlei Geltung mehr; <i>zumutbar ist alles<\/i>, und zwar nicht nur jedweder Job, sondern <i>auch der Zwangsdienst<\/i> (die sogenannte gemeinn\u00fctzige Arbeit). Er wird mit dem stufenweisen Entzug der Sozialhilfe bei Ablehnung der Arbeit sanktioniert. F\u00fcr 1 bis 4 DM pro Stunde werden die Betroffenen im Gartenamt, auf Sportpl\u00e4tzen, Schwimmb\u00e4dern oder auch bei Tr\u00e4gern der Freien Wohlfahrtspflege eingesetzt &#8212; <i>ohne arbeitsrechtlichen Schutz und ohne Sozialversicherung.<\/i><br \/>Das BSHG enth\u00e4lt \u00fcberhaupt eine F\u00fclle von Einschr\u00e4nkungen der Pers\u00f6nlichkeitsrechte, die in Kauf genommen werden m\u00fcssen, um staatliche Leistungen zu erhalten. Genannt seien hier die Pr\u00fcfung der Unterhaltspflicht bei Verwandten ersten Grades oder die Kontrolle von m\u00f6glichem Verm\u00f6gen. Gerichte legen fest, wie viel Kleidungsst\u00fccke einer Sozialhilfebezieherin zustehen (&#8222;Drei Hosen und Pullover sind genug&#8220;(21), ob eine Konfirmationsfeier notwendig ist oder die Sozial\u00e4mter pr\u00fcfen, ob eine Matratze wirklich verbraucht ist. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht m\u00fcssen (angemeldete) Kontrollbesuche in der Wohnung durch MitarbeiterInnen des Sozialamtes zugelassen werden. Der Katalog w\u00e4re um viele Beispiele zu erg\u00e4nzen, aber das wenige d\u00fcrfte aufzeigen, wie intensiv SozialhilfebezieherInnen per Gesetz und Rechtsprechung in ihren rechtlichen Spielr\u00e4umen eingeengt werden. Dies geschieht seit Bestehen des BSHG und erf\u00e4hrt breite Akzeptanz, weil diese Angriffe als &#8222;Pflichten&#8221; angesehen werden, die BezieherInnen von Leistungen im Gegenzug haben. Unterf\u00fcttert werden sie durch Kampagnen gegen das &#8222;Schmarotzertum&#8221;.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang \u00a7 117 BSHG, der im Rahmen des F\u00f6deralen Konsolidierungsprogramms im Juni 1993 geschaffen wurde. Darin werden die Sozialhilfetr\u00e4ger befugt, Informationen \u00fcber die &#8222;wirtschaftlichen und pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse&#8221; gegen\u00fcber anderen Leistungstr\u00e4gern (z.B. Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung), anderen Sozialhilfetr\u00e4gern (die im Gesetzestext nicht n\u00e4her benannt sind), anderen Stellen, wie z.B. bei den &#8222;wirtschaftlichen Unternehmen&#8221; von Sozialhilfetr\u00e4gern, bei Kreisverwaltungsbeh\u00f6rden und Gemeinden im Wege des &#8222;automatisierten Datenabgleichs&#8221; zu \u00fcbermitteln. Im Kommentar hei\u00dft es kritisch: &#8222;Die daher notwendigen Daten\u00fcbermittlungen ber\u00fchren in erheblicher Weise das Grundrecht auf ,informationelle Selbstbestimmung&#8216; im Sinne von Art. 2 GG&#8220;(22). Man wei\u00df um die fehlende rechtliche Durchsetzungskraft des Datenschutzbeauftragten und kann deshalb unbek\u00fcmmert Bedenken oder Beanstandungen ignorieren, wenn der Wille zur verst\u00e4rkten Kontrolle vorhanden ist.<br \/>Die Bundesregierung begr\u00fcndete diese Eingriffe mit ihrer Aufgabe der Mi\u00dfbrauchskontrolle und dem dadurch erforderlichen &#8222;generellen Abgleich&#8220;(23); erst dadurch k\u00f6nne man erfahren, ob ein Verdacht begr\u00fcndet sei. &#8222;Genereller Abgleich&#8221; aber bedeutet &#8212; wieder im Geiste der Rasterfahndung &#8212; die Erfassung von Sozialdaten einer ganzen Personengruppe. Zumindest vordergr\u00fcndig widerspricht dieses Vorgehen allerdings den Grenzen, die auch im Rahmen der Amtshilfe gesetzlich vorgeschrieben sind, n\u00e4mlich, die Erfassung ganzer Personengruppen nicht zuzulassen ( \u00a7 68 SGB X).<\/p>\n<p>Aus der geplanten Sozialhilfereform, die auch das materielle Existenzminimum absenken will, sei lediglich eine Neuformulierung herausgegriffen, die weitreichende Folgen f\u00fcr den Pers\u00f6nlichkeitsschutz haben wird: Danach sollen Mitbewohner einer Wohngemeinschaft &#8212; so wie bei einer ehe\u00e4hnlichen Gemeinschaft &#8212; gegen\u00fcber einem Mitbewohner oder einer Mitbewohnerin unterhaltspflichtig sein, wenn dieser\/diese sozialhilfebed\u00fcrftig wird. Verweigert die betreffende Person die Ausk\u00fcnfte \u00fcber Einkommen und Verm\u00f6gen der \u00fcbrigen MitbewohnerInnen, so kann das Sozialamt Ausk\u00fcnfte sowohl bei den Finanz\u00e4mtern als auch bei deren Arbeitgebern \u00fcber sie einholen. In einem solchen Fall werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte auch von unbetroffenen Personen verletzt. Jede WG w\u00fcrde sich zuk\u00fcnftig h\u00fcten, eine Person mit Anspruch auf Sozialhilfe aufzunehmen.<\/p>\n<p>Auf welche Rechtsprechung sollten sich Erwerbslose oder SozialhilfebezieherInnen berufen, wenn diese Rechtsprechung selbst B\u00fcrgerrechte beschneidet? Betrachtet man die Armutspolitik im historischen R\u00fcckblick, so mu\u00df man feststellen, da\u00df auf die Armutsbev\u00f6lkerung nicht erst heute ein besonderer Blick gerichtet ist, der deren rechtliche Gleichstellung als Zumutung empfindet: bis 1918 hatten Arme, die Unterst\u00fctzungsleistungen erhielten, das aktive und passive Wahlrecht verloren, und ihre Freiz\u00fcgigkeit wurde eingeschr\u00e4nkt.(24)<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-minimale-gesundheitsversorgung-wird-geprobt\">Die minimale Gesund&shy;heits&shy;ver&shy;sor&shy;gung wird geprobt<\/span><\/h2>\n<p>Auf legalisierte Datentransfers und \u00dcberwachungssysteme ist bereits hingewiesen worden. Vordringliches Gebot ist die Kostensenkung im Gesundheitsbereich, die nach Auffassung der Bundesregierung eine Kontrolle der Versicherten und Reduzierung \u00e4rztlicher Leistungen notwendig mache.<\/p>\n<p>Ein &#8222;Erprobungsfeld&#8221; stellen die Fl\u00fcchtlinge dar. Ihre soziale und rechtliche Situation ist derart geschw\u00e4cht, da\u00df Einschr\u00e4nkungen unbeschadet durchgesetzt werden k\u00f6nnen, wobei man sich der Zustimmung eines gro\u00dfen Teils der Bev\u00f6lkerung gewi\u00df sein kann. Der Verdacht, da\u00df es sich in der Tat um einen Erprobungsraum handeln k\u00f6nnte, wird gen\u00e4hrt durch die Auswirkungen der letzten Gesundheitsreform: Die Kliniken haben ihre Leistungen auf allen Ebenen eingeschr\u00e4nkt, teure Behandlungsformen werden f\u00fcr Kassenpatienten vermieden; die Zwei-Klassen-Medizin hat sich l\u00e4ngst etabliert.(25) Hier zeigen sich Tendenzen, die f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge bislang ganz konkret im &#8222;Asylbewerberleistungsgesetz&#8221; rechtlich festgeschrieben sind. Inzwischen plant die Bundesregierung ein &#8222;Ausl\u00e4nderleistungsgesetz&#8221;, das Ende Juli 1995 dem Kabinett vorgelegt worden ist. Wie der ver\u00e4nderte Name verdeutlicht, betrifft die geplante Regelung jetzt nicht mehr nur (Kriegs-)Fl\u00fcchtlinge sondern auch sozialhilfebed\u00fcrftige MigrantInnen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden. Die Kernpunkte der Neuregelung sind: Sie erhalten keine Sozialhilfe (mehr), sondern Sachleistungen wie z.B. &#8222;Fre\u00dfpakete&#8221;; sie erfahren eine medizinische Versorgung nur noch bei &#8222;akuten Krankheiten und Schmerzzust\u00e4nden&#8221;; es soll eine fl\u00e4chendeckende erkennungsdienstliche Behandlung von B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlingen durchgef\u00fchrt werden. Dar\u00fcber hinaus werden neue M\u00f6glichkeiten der Daten\u00fcbermittlung in der Ausl\u00e4nderdatenverordnung geschaffen.(26)<\/p>\n<p>Hier ist folglich eine Ausweitung der Angriffe auf B\u00fcrgerrechte, ausgehend von den Fl\u00fcchtlingen, beabsichtigt. Was dies allt\u00e4glich f\u00fcr die Krankenversorgung bedeutet, darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen hin: SozialamtssachbearbeiterInnen bis hin zum Hausmeister in Lagern entscheiden \u00fcber die Krankenscheinvergabe, Unsicherheit bei \u00c4rzten \u00fcber die Kostenerstattung, zeitaufwendige Pr\u00fcfverfahren, z.T. ohne, da\u00df die pr\u00fcfenden \u00c4rztInnen die Patienten und Patientinnen zu Gesicht bekommen haben.(27) Die Freiburger &#8222;\u00c4rzte-Initiative f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge&#8221; sieht hierin den &#8222;Einstieg in die Billigmedizin f\u00fcr die Armen&#8221;, und sie prognostiziert: &#8222;An den Schw\u00e4chsten wird ausprobiert, was f\u00fcr die allgemeine Krankenversicherung geplant ist &#8211; eine Absicherung nur der sogenannten medizinischen Grundversorgung.&#8221;(28)<\/p>\n<p>Besonders am Beispiel der Gesundheitsversorgung l\u00e4\u00dft sich veranschaulichen, da\u00df in der Einf\u00fchrung von Beschr\u00e4nkungen der Pers\u00f6nlichkeitsrechte in einer hierarchischen Abfolge vorgegangen wird: Erprobung am relativ rechtlosen Teil der Bev\u00f6lkerung, von dem keinerlei Widerstand zu erwarten ist, \u00fcber die Verallgemeinerung bei der Armutsbev\u00f6lkerung, die sich erfahrungsgem\u00e4\u00df in hohem Ma\u00dfe drangsalieren l\u00e4\u00dft, bis hin zu Gesamtbev\u00f6lkerung. Bei einer derartigen Salami-Taktik, die sich \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume hinzieht und immer nur in Bruchst\u00fccken in die Medien\u00f6ffentlichkeit dringt, kann sich Protest kaum formieren, bedenkt man die atemlose Informations- und Desinformationsflut, die es kaum noch erlaubt, Wesenszusammenh\u00e4nge sichtbar werden zu lassen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\">Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleich&shy;heit<\/span><\/h2>\n<p>Der Abbau von B\u00fcrgerrechten bei den Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen ist f\u00fcr den Staat und seine Institutionen mit wichtigen Strategien verbunden: <i>Massenarbeitslosigkeit und Armut k\u00f6nnten die Desintegration eines gro\u00dfen Teils der Bev\u00f6lkerung bedeuten.<\/i> Dieser ist nicht oder nicht mehr in den Disziplinarapparat der Lohnarbeit eingebunden und mu\u00df deshalb \u00fcber andere Zusammenh\u00e4nge kontrolliert werden. <i>Und je mehr ihre Rechte eingeschr\u00e4nkt werden, desto st\u00e4rker ist Kontrolle m\u00f6glich.<\/i><\/p>\n<p>Es dr\u00fcckt sich eine bestimmte Haltung der herrschenden Eliten zu dem Teil der Bev\u00f6lkerung aus, der von sozialstaatlichen Leistungen abh\u00e4ngig ist. Unter dem versch\u00e4rften Primat der Leistungsethik und dem politischen Willen, den Sozialstaat auf ein Minimum an Standards herunterzufahren, hei\u00dft die Botschaft an sie: <i>Sie sind nicht verwertbar und deshalb weniger Wert. Mit dieser Haltung wird das Existenzminimum weiter abgesenkt, und viele werden aus dem Leistungsbezug abgedr\u00e4ngt in ungesicherte, unterbezahlte Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse, Leiharbeit u.\u00e4.<\/i> Allenfalls in diesen Sektoren finden sie phasenweise Verwendung. Dieser Proze\u00df ist offenbar politisch gewollt, denn in begrenztem Umfang werden billige Arbeitskr\u00e4fte gebraucht. Unterst\u00fctzung leisten hierzu die Arbeits- und Sozial\u00e4mter, indem <i>sie derartige Niedriglohn-Besch\u00e4ftigungen aufzwingen.<\/i><\/p>\n<p>F\u00fcr den betroffenen Personenkreis bedeutet diese entwertende Haltung eine enorme psychische Belastung. Sie wird keineswegs dadurch gemildert, da\u00df wohlmeinende WissenschaftlerInnen, KirchenvertreterInnen u.a. \u00e4u\u00dfern, Arbeitslosigkeit f\u00fchre zu psychischen St\u00f6rungen, Alkoholismus oder Depressionen. Derartige parteiische Mutma\u00dfungen verst\u00e4rken den Druck auf die Erwerbslosen, da\u00df mit ihnen etwas nicht stimmen mu\u00df. Um es deutlich hervorzuheben: Weniger das Fehlen von Lohnarbeit stellt eine Belastung dar als vielmehr die materielle Verarmung und die Diffamierung mit all ihren rechtlichen und sozialen Konsequenzen.<br \/>Man braucht die Personalisierung von \u00f6konomischen Ausgrenzungsprozessen. Und Personalisierung hei\u00dft auch, da\u00df Kategorien von &#8222;Recht&#8221;, &#8222;Gerechtigkeit&#8221; oder &#8222;Gleichheit&#8221; weiter an Bedeutung verlieren. Im Rahmen der ersten einschneidenden K\u00fcrzungen bei der Armutsbev\u00f6lkerung im Jahr 1993 rief die damalige \u00d6TV-Vorsitzende Wulf-Mathies der Bundesregierung zu: &#8222;Ja, haben Sie denn kein Herz?&#8221; Armut &#8212; eine Herzenssache, eine Sache f\u00fcr selbstgef\u00e4llige und eigentlich unverdiente Wohlfahrt? Eine derartige Ver\u00e4nderung der rechtlichen und politischen Verfassung dieser Republik versch\u00e4rft nicht nur faktisch Ungleichheit in der Bev\u00f6lkerung, sondern sie schwei\u00dft auch diejenigen zusammen, die von der Ungleichheit (noch) profitieren &#8212; gegen diejenigen, die durch ihre Erwerbslosigkeit und Verarmung Anspr\u00fcche an den verbliebenen Sozialstaat stellen.<\/p>\n<p>Eine derartige Ver\u00e4nderung der rechtlichen und politischen Verfassung dieser Republik versch\u00e4rft nicht nur faktisch Ungleichheit in der Bev\u00f6lkerung, sondern sie schwei\u00dft auch diejenigen zusammen, die von der Ungleichheit (noch) profitieren, &#8212; gegen diejenigen, die durch ihre Erwerbslosigkeit und Verarmung Anspr\u00fcche an den verbliebenen Sozialstaat stellen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verweise\">Verweise<\/span><\/h2>\n<p>1 Freyberg, Thomas von: Bedingungen und M\u00f6glichkeiten einer sozialen Gro\u00dfstadtstrategie in Frankfurt am\u00a0\u00a0 Main, in: Bartelheimer, Peter et al. (Hrsg.): Vorarbeiten zu einer Frankfurter Armutsberichterstattung, Offenbach, 1994; Koch, C.: Umbau des Sozialstaats &#8211; ist das ernst gemeint?, in: Leviathan, 4, 1993; Schaarschuch, Andreas: Spaltung der Gesellschaft und soziale B\u00fcrgerrechte, in: Widerspr\u00fcche, 54\/1995<br \/>2 15. T\u00e4tigkeitsbericht des Bundesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz, 1993-1994, Bonn 1995, S. 30<br \/>3 Frankfurter Rundschau vom 1.7.1995<br \/>4 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 110<br \/>5 Frankfurter Rundschau vom 31.8.1995<br \/>6 Siehe dazu ausf\u00fchrlich: Arbeitsgruppe Krankenversicherungskarte: Die Krankenversicherungskarte gef\u00e4hrdet ihre Gesundheit&#8220;, Bonn 1992, mit erg\u00e4nzender Anlage auf dem Stand von 1994<br \/>7 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 259<br \/>8 S\u00fcddeutsche Zeitung vom 19.9.1995<br \/>9 Frankfurter Rundschau vom 19.6.1995<br \/>10 Simitis, S.: in: Frankfurter Rundschau vom 19.6.1995<br \/>11 Hirsch, Joachim: Der Sicherheitsstaat. Das Modell Deutschland, seine Krise und die neuen sozialen Bewegungen, Frankfurt 1980,\u00a0\u00a0\u00a0 S. 112<br \/>12 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 37<br \/>13 Frankfurter Rundschau vom 27.4.95<br \/>14 In der Regel liegen pro Versichertem mehrere Datens\u00e4tze vor, da die berufliche Biographie h\u00e4ufig einen Arbeitgeberwechsel oder den \u00dcbergang in die (zeitweilige) Arbeitslosigkeit enth\u00e4lt. Jeder neue Abschnitt bedeutet einen neuen Datensatz f\u00fcr die betreffende Person.<br \/>15 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 207<br \/>16 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 197<br \/>17 15. T\u00e4tigkeitsbericht, a.a.O., S. 172<br \/>18 Frankfurter Rundschau vom 19.7.1995<br \/>19 Zur Entwicklung von Arbeitseins\u00e4tzen und Zwangsdiensten: Rein, Harald: Eine Vergangenheit, die nicht endet. Arbeitseinsatz f\u00fcr Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen auf dem Vormarsch, in: links, 302\/303, 1995<br \/>20 Entwurf des Finanzministeriums vom 11.8.1993 zum &#8222;Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm&#8221; (SKWP)<br \/>21 Frankfurter Rundschau vom 19.7.95<br \/>22 BSHG-Lehr- und Praxiskommentar, Baden-Baden, Stand 1.7.1994, S. 920<br \/>23 BSHG-Lehr- und Praxiskommentar, a.a.O., S. 921<br \/>24 Zitiert nach Rudolph, Andrea: Die Kooperation von Strafrecht und Sozialhilferecht bei der Disziplinierung von Armen mittels Arbeit: vom Arbeitshaus bis zur gemeinn\u00fctzigen Arbeit, Frankfurt 1995, S. 69f.<br \/>25 Der Spiegel, 15\/1995<br \/>26 Presseerkl\u00e4rung von Pro Asyl vom 27.3.1995<br \/>27 Interne Vorlage zum geplanten Ausl\u00e4nderleistungsgesetz auf der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen in G\u00f6ttingen vom 4. bis 6.8.1995<br \/>28 Frankfurter Rundschau vom 24.5.1995<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[820,719,761,667],"autoren":[407],"publikationen":[1230],"class_list":["post-11402","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-arbeitslosigkeit","tag-ausgrenzung","tag-gleichheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-christa-sonnenfeld","publikationen-132-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Der Abbau von B\u00fcrgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen aus: vorg\u00e4nge Nr. 132 (Heft 4\/1995), S. 29-39 Der Sozialabbau, wie er gegenw\u00e4rtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverb\u00e4nden betrieben wird, bedeutet f\u00fcr BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbu\u00dfen. Wenn man die Gesetzes\u00e4nderungen und die Verst\u00f6\u00dfe gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-24T19:48:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"22\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/publikation\\\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/publikation\\\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\\\/\",\"name\":\"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1995-12-20T17:15:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-24T19:48:09+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/publikation\\\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/publikation\\\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/publikation\\\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge 132\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/132-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union","og_description":"Der Abbau von B\u00fcrgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen aus: vorg\u00e4nge Nr. 132 (Heft 4\/1995), S. 29-39 Der Sozialabbau, wie er gegenw\u00e4rtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverb\u00e4nden betrieben wird, bedeutet f\u00fcr BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbu\u00dfen. Wenn man die Gesetzes\u00e4nderungen und die Verst\u00f6\u00dfe gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-24T19:48:09+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"22\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/","name":"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1995-12-20T17:15:00+00:00","dateModified":"2021-08-24T19:48:09+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge 132","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/11402","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=11402"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=11402"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=11402"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=11402"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11402"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}