{"id":11437,"date":"2019-04-01T22:30:00","date_gmt":"2019-04-01T20:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grundgesetz-und-strafvollzug\/"},"modified":"2021-08-24T21:57:17","modified_gmt":"2021-08-24T19:57:17","slug":"grundgesetz-und-strafvollzug","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/6-1969\/publikation\/grundgesetz-und-strafvollzug\/","title":{"rendered":"Grundgesetz und Strafvollzug"},"content":{"rendered":"<p>Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Heft 6\/1969, S. 211-215<\/p>\n<p>Am 23. Mai 1969 j\u00e4hrte sich zum zwanzigsten Mal das Inkrafttreten unseres Grundgesetzes. Dieses Jubil\u00e4um gab Anla\u00df zu zahlreichen Betrachtungen in Rundfunk und Presse und zu einer feierlichen Rede des Bundeskanzlers im Fernsehen. Hier, an Hand von belegbaren Beispielen, die Frage: funktioniert dieses Grundgesetz, das uns Menschenw\u00fcrde und soziale Gerechtigkeit garantiert, auch, wenn es eine kleine Minderheit betrifft, eine Minderheit, die in der direkten Obhut des Staates steht: die Inhaftierten? H\u00f6rt das Grundgesetz vor dem Gef\u00e4ngnistor auf? Und wenn es sich zeigen w\u00fcrde, da\u00df dies der Fall ist, ist dann diese Verletzung des Grundgesetzes nicht verh\u00e4ngnisvoller und schwerwiegender und im Grunde genau so strafbar wie die Gesetzes\u00fcbertretung des Diebes und des Betr\u00fcgers? Stiehlt der Staat dem Dieb ein St\u00fcck Menschenw\u00fcrde &#8211; betr\u00fcgt er den Betr\u00fcger um ein Grundrecht?<\/p>\n<p>Der Gefangene ist als Folge seiner Tat und des Urteilsspruches laut geltendem Strafgesetz &#8211; nehmen wir an zu recht &#8212; zu einem Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Frage, die so lange und immer eindringlicher erhoben werden mu\u00df, bis sie beantwortet wird, lautet: Bestehen innerhalb dieses Freiheitsentzuges die jedem B\u00fcrger gesetzlich garantierten Grundrechte weiter?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"informationsfreiheit\">Informationsfreiheit<\/span><\/h2>\n<p>Ich zitiere aus dem Brief eines Gefangenen in Amberg\/ Oberpfalz vom 3. Juni 1968:[1]<br \/><i>&#8222;Wenn ich mich heute mit einer erneuten Bitte an Sie wende, so seien Sie bitte nicht b\u00f6se, aber irgendein Herr des Bayer. Staatsministeriums der Justiz hat wieder einmal eine Anordnung erlassen, die Ungerechtigkeit, Intoleranz, Unf\u00e4higkeit und eine v\u00f6llig veraltete Lebensanschauung deutlich an den Tag legt.<br \/>Zur Sachlage: Seit Januar 68 bin ich mit Erlaubnis der Anstaltsleitung Abonnent der Zeitschrift ,Eltern<\/i>&#8218; <i>vom Kindler u. Schiermeyer Verlag M\u00fcnchen. Weil nun besagter Herr ,Eltern&#8216; als Illustrierte gekennzeichnet hat, wandern s\u00e4mtliche Exemplare ab Juni 68 in meine pers\u00f6nlichen Effekten, obwohl ich f\u00fcr 1 Jahr im Voraus daf\u00fcr bezahlt habe. Da ich den genauen Anordnungstext nicht kenne, kann ich nur Vermutungen aussprechen. Vermutungen, welche sich mir nach Gespr\u00e4chen mit einem Herrn der Anstaltsleitung und dem Herrn Oberlehrer aufdr\u00e4ngten. Angeblich w\u00e4re die Zeitschrift f\u00fcr Gefangene sittlichkeitsgef\u00e4hrdend.<\/i><br \/><i>(&#8230;)\u00a0Ich bin 24, wie Sie wissen, und war schon immer bestrebt, die oft so schwierigen zwischenmenschlichen Beziehungen der Geschlechter zu vereinfachen, da\u00df mir das meistens nicht gelungen ist, mag an meiner Jugend und Unerfahrenheit gelegen haben. Diese Erkenntnis und die Unm\u00f6glichkeit, altbew\u00e4hrte Verhaltensmuster zu praktizieren, das Fehlen neuer; allgemeing\u00fcltiger Verhaltensmuster., Unsicherheit dar\u00fcber, was denn nun zu tun, was richtig und was falsch sei und ungestilltes Bed\u00fcrfnis nach wegweisender Information waren die Faktoren, die mich zum Leser der ,Eltern` gemacht haben. Aber ich glaube nicht nur mir geht das so, belasten nicht diese Umst\u00e4nde das Gem\u00fct der meisten Menschen von heute, f\u00fchren sie nicht zu Fehlhandlungen und Fehlreaktionen bei allen, sogar bis hin in die Angstneurosen? Liegt es nicht im Sinne der Resozialisierung, sicherzustellen, da\u00df der Straff\u00e4llige bei seiner R\u00fcckkehr in die Gesellschaft nicht nur den Willen, sondern auch die F\u00e4higkeit besitzt, ein gesetzm\u00e4\u00dfiges und selbst\u00e4ndiges Leben zu f\u00fchren? Und das erstreckt sich doch nicht blo\u00df darauf ,Dein und Mein` auseinander zu halten, der Bereich der Liebe ist doch da nicht ausgenommen.&#8221;<\/i><\/p>\n<p>Er ist es anscheinend im deutschen Beamtendenken. Ich riet dem Mann zu einem Grundsatzproze\u00df und Rechtsanwalt Dr. <i>Hans H. Heldmann <\/i>stellte sich auf meine Bitte hin kostenlos zur Verf\u00fcgung. Daraufhin ein weiterer Brief vom 28. 7. 68. Zitat: <i>&#8222;Vor einigen Tagen waren verschiedene Herren vom Justizministerium im Haus, wobei beschlossen wurde, s\u00e4mtliche Elternabonnements ablaufen zu lassen, die eintreffenden Exemplare jedoch an uns auszuh\u00e4ndigen. Aus Freude \u00fcber diesen Teilerfolg (und das war mein Fehler) nahm ich dann auf Antrag der Anstaltsleitung die Forderung eines gerichtlichen Entscheides zur\u00fcck.&#8221;<\/i><\/p>\n<p>Weitere Beispiele zu der Nichtbeachtung des Artikel 5, Abs. 1 im Grundgesetz, der das Informationsrecht &#8211; ohne Ausnahme f\u00fcr Gefangene &#8211; garantiert.<\/p>\n<p>Aus Norddeutschland schrieb mir ein junger Gef\u00e4ngnisgeistlicher, er h\u00e4tte zu seiner Emp\u00f6rung feststellen m\u00fcssen, s\u00e4mtliche Artikel, die meine Arbeit f\u00fcr Reformen im Strafvollzug oder f\u00fcr Gefangene und Entlassene betrafen, seien herausgeschnitten worden, bevor man die Zeitungen an die Gefangenen auslieferte. Aus Vechta kam ein Brief von einem jungen Gefangenen, der mich bat, ihm meinen Vortrag &#8222;Von der Strafe zur Konsequenz-Ma\u00dfnahme&#8221; zu senden, den ich vor der &#8222;Deutschen Kriminologischen Gesellschaft&#8221; in Frankfurt gehalten hatte. Dieser Vortrag war in der Fachzeitschrift <i>&#8222;Kriminalistik&#8221;<\/i> ver\u00f6ffentlicht worden. Ich erf\u00fcllte seine Bitte, aber der Artikel wurde mir vom zensie-renden F\u00fcrsorger zur\u00fcckgesandt. Nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Wie das Grundrecht der Informationsfreiheit in anderen demokratischen L\u00e4ndern aufgefa\u00dft wird, zeigte mir in der gleichen Woche der Brief des Anstaltsleiters in Saxerriet in der Schweiz. Er schrieb, da\u00df er meinen Artikel, den er ebenfalls in der <i>&#8222;Kriminalistik&#8221; <\/i>gelesen hatte und den er als &#8222;gro\u00dfartig&#8221; bezeichnete, nun gerne in seiner Gef\u00e4ngniszeitschrift &#8222;Bausteine&#8221; ver\u00f6ffentlichen m\u00f6chte, <i>damit ihn jeder Gefangene lesen k\u00f6nne!<\/i> Aber in der Bundesrepublik sind anscheinend Artikel \u00fcber Aufkl\u00e4rung, Strafrechts- und Strafvollzugs-Reformen so gef\u00e4hrlich wie Dynamit und deshalb dem Gefangenen strengstens zu verbieten. Die Zensurbestimmungen sind willk\u00fcrlich, da es in dieser Hinsicht keine exakten Vorschriften gibt. Ein Strafvollzugs-Gesetz, das das Grundrecht aufhebt, gibt es nicht. Bewegen sich die verantwortlichen Beamten bei dieser Beschr\u00e4nkung des Informationsrechtes nicht &#8222;etwas au\u00dferhalb der Legalit\u00e4t&#8221;?<\/p>\n<p>Die deutsche Dienst- und Vollzugsordnung wiederum, durch die sich der Gefangene \u00fcber seine Rechte und <i>die Grenzen der Rechte der Beamten <\/i>orientieren k\u00f6nnte, wird wie ein Staatsgeheimnis geh\u00fctet. Als ein Konflikt in einem Hamburger Gef\u00e4ngnis entstand und einem Gefangenen von der Anstaltsleitung der Einblick in die Vollzugsordnung verwehrt wurde, wandte er sich an den Eingaben-Ausschu\u00df der Kanzlei der B\u00fcrgerschaft im Senat. Die Antwort vom 25. 6. 1968: <i>&#8222;Der Wortlaut der Dienst-und Vollzugs-Ordnung kann den Gefangenen und Verwahrten nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden, weil darin zahlreiche Vorschriften enthalten sind, die sich nur an die Beamten richten.&#8221; Ober diese Vorschriften wollte sich ja gerade der Gefangene informieren! Wo bleibt hier das Informationsrecht?<\/i><\/p>\n<p>Doch der eklatanteste Fall, den ich in Bezug auf den Artikel 5 Abs. 1 kenne, ist folgendes Beispiel aus Celle. Ein Lebensl\u00e4nglicher k\u00e4mpft um ein Wiederaufnahmeverfahren. Der Wahlverteidiger lehnt ab, weil der Gefangene durch Unterbezahlung seiner Arbeit im Gef\u00e4ngnis nicht gen\u00fcgend Geld f\u00fcr ein Honorar hat. Das Armenrecht wird dem Mann nicht zugestanden. Der. Gefangene soll also den Antrag beim Urkundsbeamten selbst formulieren. Nun geh\u00f6rt das Wiederaufnahmerecht zu den schwierigsten Gebieten unserer Strafproze\u00df-Ordnung. Der Gefangene ist Schlosser von Beruf und hat nur Volksschulbildung. Er verlangt die Kommentare zum Strafgesetzbuch und zu der Strafproze\u00df-Ordnung, um \u00fcberhaupt einen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme korrekt ausarbeiten zu k\u00f6nnen. Abgelehnt. Daraufhin bittet er, die B\u00fccher kaufen zu d\u00fcrfen. Er will sie von seiner R\u00fccklage zahlen, eine R\u00fccklage, die f\u00fcr ihn als Lebensl\u00e4nglichen sinnlos ist, wenn der Wiederaufnahmeantrag nicht durchgeht. Wieder Ablehnung. Wortlaut des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Jeder hat das Recht (&#8230;) sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.&#8221;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"aufrechterhaltung-der-ehe\">Aufrecht&shy;er&shy;hal&shy;tung der Ehe<\/span><\/h2>\n<p>Ich zitiere aus dem Brief einer Frau, deren Mann seit 8 Jahren &#8212; zu 12 Jahren verurteilt&#8212; in der Anstalt Werl einsitzt:<\/p>\n<p><i>&#8222;Bitte helfen Sie mir und meinem Mann, damit er Strafurlaub bekommt. Im Anfang, als mein Mann in Haft war, da glaubte ich, da\u00df es f\u00fcr mich kein Problem sei, die ganze Zeit treu auf meinen Mann zu warten.Ich kann ihn aber nur alle sechs Wochen f\u00fcr eine Viertelstunde besuchen und selbstverst\u00e4ndlich ist immer ein Beamter dabei. Um meinen Mann das Herz nicht noch schwerer zu machen, verbei\u00dfe ich das Weinen meistens tapfer. Ich gerate aber immer mehr in einen Strudel von Verzweiflung, Angst, Ratlosigkeit und Nervosit\u00e4t, da\u00df ich immer mehr das Gef\u00fchl habe, das Leben nicht mehr ertragen zu k\u00f6nnen. In den fr\u00fcheren Jahren war ich nur an den Besuchstagen verdreht. Die andere zeit hatte ich mich immer in der Gewalt. Nun verfolgt mich aber das Alleinsein immer \u00f6fter, sogar bis in den Schlaf. Ich tr\u00e4ume davon, da\u00df mein Mann bei mir ist und da\u00df wir zusammensein k\u00f6nnen. Aber immer ist jemand da, der das Zusammensein verhindert. Ich bin dann den ganzen Tag wie zerschlagen.&#8220;[2]<\/i><\/p>\n<p>Der &#8222;Jemand&#8221; ist der Staat. Der allgewaltige Staat in der Gestalt seiner Justiz. Alle meine Bitten bei Gericht und im Ministerium, alle unsere Gesuche um Strafunterbrechung zur Rettung der bedrohten Ehe, wurden abgelehnt, ebenfalls das Gesuch auf Entlassung zur Bew\u00e4hrung, da der Mann bereits \u00fcber zwei Drittel seiner Strafe verb\u00fc\u00dft hat, so da\u00df diese M\u00f6glichkeit besteht. Die Frau schrieb weiter:<i> &#8222;Oft geht es mir auch so, da\u00df sich meine Gedanken wie von selbst mit irgend einem anderen Mann befassen, da mir mein eigener Mann f\u00fcr so lange zeit unerreichbar scheint. Aber ich m\u00f6chte meinen Mann nicht betr\u00fcgen, weil ich mit ihm eines Tages wieder gl\u00fccklich werden m\u00f6chte und weil meine beiden T\u00f6chter so sehr an ihrem Vater h\u00e4ngen.&#8221;<\/i> Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.&#8221; Tun sie es wirklich im Machtbereich der staatlichen Institutionen?<\/p>\n<p>Hier geb\u00fchrt gro\u00dfe Anerkennung Pfarrer <i>Rolf Ehrfurth <\/i>in Amberg, der die M\u00f6glichkeit zu einem ehelichen Intimverkehr f\u00fcr langj\u00e4hrige Inhaftierte, gest\u00fctzt auf das Grundgesetz, fordert. Ihm erscheint die abweisende Haltung des Bayerischen Justizministeriums zu seiner &#8222;vor-geschlagenen L\u00f6sung zur Erhaltung bestehender Ehen&#8221; vom rechtlichen und auch sittlichen Standpunkt aus &#8222;unverst\u00e4ndlich und auch unhaltbar&#8221;.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"menschenwuerde\">Menschenw&uuml;rde<\/span><\/h2>\n<p>Ein Gefangener schickte mir die Abschrift seiner Eingabe an das Landgericht in Wuppertal vom 6.<\/p>\n<p>4. 1968. Ich zitiere:<\/p>\n<p><i>&#8222;Die Gefangenen &#8212; ich wurde mit 20 Mann eingeliefert &#8212; werden alle in einen langen Flur getrieben, wo mehrere Hocker und Fu\u00dfmatten stehen. Dort m\u00fcssen sie sich nackt ausziehen, die Kleidung auf dem Hocker legen und splitternackt mehrere Schritte im ausgestreckten Arm-Abstand vom Nebenmann zur\u00fccktreten. Alsdann m\u00fcssen sie nackt in dem kalten Flur (der noch im Keller liegt) stehen bleiben, bis die Kleidungsst\u00fccke durchsucht sind. Dann bekommen alle den Befehl die Arme \u00fcber den Kopf zu heben, anschlie\u00dfend abwechselnd das Bein und die Fussolen zu zeigen. Ist dies geschehen, m\u00fcssen die Gefangenen die K\u00f6pfe neigen und man w\u00fchlt ihnen im Haar herum (&#8230;) Alsdann haben sich alle Gefangenen vorn\u00fcber zu beugen und die After\u00f6ffnung auseinander zu reissen, damit man ihnen so weit wie m\u00f6glich im Arsch schauen kann. Wie widersinnig dies ist, zeigt dies: alle Gefangenen, die in der Strafanstalt L\u00fcttringhausen eingeliefert wurden, kamen aus anderen Gef\u00e4ngnissen, alle waren Strafgefangene aus anderen Anstalten, und es wurde nie ein Neuling von drau\u00dfen oder ein U-h\u00e4ftling eingeliefert. Da frage ich, was h\u00e4tten diese Gefangenen, die aus anderen Anstalten kamen, wo sie vorher &#8211; bevor sie nach L\u00fcttringhausen kamen &#8211; vor dem Transport ebenfalls ,gefilzt` wurden von der Kammer bei der Umkleidung und also gar nichts versteckt haben konnten, wohl noch einschmuggeln sollen oder k\u00f6nnen? Und warum war diese unw\u00fcrdige K\u00f6rpervisitation mit einer Afterkontrolle \u00fcberhaupt notwendig &#8211; ohne Schamwand, ohne Abdeckung, ohne alles, vor den Augen der Mitgefangenen? (&#8230;) Aber das ist noch nicht alles: nachdem die Prozedur der K\u00f6rpervisitation vorbei ist, k\u00f6nnen sich die Gefangenen im Keller wieder anziehen und &#8212;. gehen ein Weilchen sp\u00e4ter zur Kleiderkammer, wo sie sich ebenfalls nackt ausziehen m\u00fcssen und ,gefilzt` werden bei der Umkleidung.\u00a0 Warum zweimal hintereinander diesen Nudismus, diese K\u00f6rpervisitation?&#8221;<\/i><\/p>\n<p>Der 21j\u00e4hrige junge Mann, dessen Eingabe an das Gericht ich zitierte, ist in streng katholischen Heimen erzogen worden und durch diese pr\u00fcde Erziehung au\u00dferordentlich scheu, will nicht mit den anderen nackt duschen &#8211; anderseits ist er sexuell fixiert, weil alles, was Sexualit\u00e4t, Onanie und Homosexualit\u00e4t betrifft, bei angedrohten H\u00f6llenstrafen und ausgef\u00fchrten Pr\u00fcgelstrafen als schwere S\u00fcnde gegen Gott verboten wurde, so da\u00df dieser hinein gepr\u00fcgelte Komplex nunmehr sein Denken und seine Gef\u00fchlswelt \u00fcberm\u00e4\u00dfig besch\u00e4ftigt und erregt. In allen Gef\u00e4ngnissen, wo er war, war es das gleiche: er wollte einfach nicht seine Genitalien und seinen After vor Mitgefangenen und Beamten zeigen.<\/p>\n<p>So kam es, da\u00df der gleiche Gefangene sich einmal weigerte, in einer Absonderungszelle, in die er zur Strafe gebracht wurde, bei der Umkleidung seine Unterhose in Gegenwart von drei Beamten und bei offener T\u00fcr auszuziehen, wenn er nicht vorher das neue Hemd anziehen konnte. Auch verlangte er f\u00fcr die Afterkontrolle die Hinzuziehung eines Arztes, was ihm verweigert wurde. Um das gewaltsame Hinunterziehen der Unterhose durch den Verwalter K. zu verhindern, hatte er einen Knoten in die Hose gemacht. Als man doch versuchte, mit Gewalt die Hose herunter zu rei\u00dfen, kam es zu T\u00e4tlichkeiten. Wer zuerst schlug &#8211; dar\u00fcber variieren die Angaben. Der Gefangene, der sehr schm\u00e4chtig und unterern\u00e4hrt ist, rief laut um Hilfe, so da\u00df der ganze Bau rebellisch wurde und einige Gefangene, die die klatschenden Schl\u00e4ge auf den nackten K\u00f6rper und die Schreie h\u00f6rten, laut riefen, da\u00df man doch den Jungen in Ruhe lassen solle. Anschlie\u00dfend lie\u00df man ihn dann alleine in der Absonderungszelle, zusammengeschlagen, blutend und splitternackt, weil die Unterhose total zerrissen war und man seine andere Kleidung fort genommen hatte. Mehrere Stunden hockte er wie ein Tier, frierend und nackt, auf der betonierten Pritsche in der Zelle. Dann brachte man ihn in eine andere Zeile, die unterhalb des Krankenreviers lag. Dieser Raum wurde die Totenzelle genannt. Fr\u00fcher warteten d\u00f6rt die zum Tode Verurteilten auf die Hinrichtung. Nach 1948 wurden die Gefangenen, die sich aufgeh\u00e4ngt oder sonst vor Verzweiflung auf andere Art Selbstmord ver\u00fcbt hatten, dort aufbewahrt. Kein richtiges Fenster &#8211; nur ein Kellergitter. Alles feucht, kalt und dunkel, voller d\u00fcsterer Erinnerungen. In dieser Gruselzelle lie\u00df man den Jungen fast drei Tage und N\u00e4chte dahinvegetieren. Die Matratze, die er f\u00fcr die Nacht zum Schlafen bekam, war mit Urin und Kot beschmutzt. Sie stank so sehr, da\u00df er es vorzog, sich direkt auf den Boden zu legen. Die Notdurft mu\u00dfte er im Dunkeln verrichten und zwar in einen K\u00fcbel, der schlimmer stank und noch schmutziger war als alles andere. Anschlie\u00dfend bekam er 21 Tage versch\u00e4rften Arrest. Und das alles, weil er sich zuerst mit Worten und dann t\u00e4tlich gewehrt hatte, als man ihn mit Gewalt zwingen wollte, sich vor mehreren Personen und bei offener T\u00fcr in den After sehen zu lassen.<\/p>\n<p>Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: &#8222;Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.&#8221;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"koerperliche-unversehrtheit\">K&ouml;rperliche Unver&shy;sehrt&shy;heit<\/span><\/h2>\n<p>K\u00f6rperliche Tortur ist verboten. K\u00f6rperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Wie wird der &#8222;versch\u00e4rfte Arrest&#8221; in den bundesrepublikanischen Gef\u00e4ngnissen durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p>Ich habe selbst Arrestr\u00e4ume im Keller gesehen, wo &#8222;renitente&#8221; Gefangene gehalten wurden. Eine versch\u00e4rfte Arreststrafe kann &#8211; ohne gerichtliches Urteil &#8211; schon ein Gefangener erhalten, der einem Beamten gegen\u00fcber eine beleidigende \u00c4u\u00dferung tut. Beleidigende \u00c4u\u00dferungen m\u00fcssen wir im freien Leben immer wieder ertragen k\u00f6nnen, ohne da\u00df deshalb nach einer mittelalterlichen Kerkerstrafe gerufen wird. In diesen &#8211; oder auch in moderneren, aber genau so kahlen &#8211; Arrestzellen, nur mit Pritsche und K\u00fcbel ausgestattet, werden also Menschen ohne Gerichtsurteil eingesperrt. Wenn bei schwereren F\u00e4llen sp\u00e4ter auch nur ein Gerichtsurteil mit Strafe erfolgt, ist es eine f\u00fcr meine Begriffe unzul\u00e4ssige, aber oft praktizierte Doppelbestrafung f\u00fcr die gleiche Tat.<\/p>\n<p>In den Arrestzellen werden dem Gefangenen an den Hungertagen nur f\u00fcnf Scheiben Brot und Malzkaffee gereicht &#8211; sogar einen kranken Gefangenen, der sonst Kostzulage hatte, fand ich in einer nordrhein-westf\u00e4lischen Hungerzelle. An diesen Tagen werden bewu\u00dft Schlafst\u00f6rungen herbeigef\u00fchrt, indem man den Gefangenen auf der harten Pritsche ohne Matratze schlafen l\u00e4\u00dft. Jeden dritten Tag Normalkost, jeden dritten Tag eine Matratze, die oft verschmutzt von Urin und Sperma ist. Am vierten Tag wieder Hunger, wieder hartes Lager. Jede Stunde in dieser Zelle wird zur seelischen Tortur: hungrig, v\u00f6llig isoliert, \u00fcberm\u00fcdet, mit gereizten Nerven &#8211; keine Zigarette, die beruhigt, keine Post, kein Besuch, kein Buch (au\u00dfer der Bibel, die somit sp\u00e4ter immer an die Strafe erinnert, ja, in Gedanken zur Strafe geh\u00f6ren wird). Viele Gefangene schildern das gleiche: die einzige Entspannung ist Onanie bis zur v\u00f6lligen Ersch\u00f6pfung.<\/p>\n<p>Meiner Ansicht nach sind bewu\u00dft herbeigef\u00fchrte Schlafst\u00f6rungen auf einer harten Pritsche ohne Matratze, damit am n\u00e4chsten Morgen jeder Knochen weh tut und die Nerven durch die Schlaflosigkeit und den sich immer mehr komprimierenden Ha\u00df v\u00f6llig \u00fcberreizt sind, eine nicht nur seelische, sondern auch k\u00f6rperliche Tortur. Hinzu kommt, da\u00df man ausgerechnet in dieser Situation dem Raucher auch pl\u00f6tzlich das Nikotin entzieht, was sogar in einer Normalsituation eine au\u00dferordentliche Nervenbelastung bedeutet. Dazu der Hunger &#8211; der raffiniert dosierte Hunger, damit der Mann weiterleben kann und die Magennerven immer wieder gereizt werden.<\/p>\n<p>Was w\u00fcrde mit einem Normalb\u00fcrger geschehen, wenn er jemanden, der sich in seiner Obhut befindet, in einen Kellerraum sperrt, ihn hungern l\u00e4\u00dft, ihm keine Matratze zum Schlafen gibt und nur jeden dritten Tag die Qu\u00e4lerei unterbricht, um sie am vierten Tag wieder fortzuf\u00fchren? Dieser Sadist w\u00fcrde mit Gef\u00e4ngnis bestraft werden.<\/p>\n<p>Was w\u00fcrde mit einem Menschen geschehen, der seinen Hund so behandelt? Die Nachbarn w\u00fcrden ihn wegen Tierqu\u00e4lerei anzeigen und der Tierschutzverein w\u00fcrde eingreifen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Verh\u00e4ltnisse in der Arrestzelle im Untersuchungsgef\u00e4ngnis in Hamburg, eine Einrichtung, die trotz Ver\u00f6ffentlichung der Tatsachen, die zum Tode des H\u00e4ftlings Haase f\u00fchrten, noch heute existiert und in Gebrauch ist, zitiere ich <i>E. Evers<\/i>, der dar\u00fcber berichtet:<\/p>\n<p>&#8222;Die ,Glocke&#8216; im Sprachgebrauch der Gef\u00e4ngnisbeh\u00f6rde, ,Beruhigungszelle&#8216; genannt, ist ein v\u00f6llig leerer, rundherum auszementierter Raum von etwa 8 qm Bodenfl\u00e4che, 4.30 m H\u00f6he und rund 29 cbm Rauminhalt. In den Fu\u00dfboden eingelassen ist ein Rost aus rohen Holzbalken, 2 Meter mal 70 Zentimeter, auf dem der nackt hier eingesperrte H\u00e4ftling liegen &#8211; und auch schlafen mu\u00df. (Nachts wird ihm eine derbe Wolldecke in die Zelle geworfen.) In einer Ecke des zementierten Fu\u00dfbodens befindet sich ein Loch, in das der H\u00e4ftling, sofern er dazu in der Lage ist, seine Notdurft verrichten kann. Es gibt keinen Wasseranschlu\u00df &#8211; weder zum Nachsp\u00fclen noch zum Trinken. Ein winziges Fenster aus Glas-Steinen spendet Licht; dahinter brennt Tag und Nacht eine elektrische Gl\u00fchbirne. An der Decke sieht man ein Loch f\u00fcr Zuluft und ein Beobachtungsfenster. Schwer gepolsterte Doppelt\u00fcren verhindern, da\u00df irgendein Ger\u00e4usch aus diesem Verlie\u00df die Ruhe der Anstalt st\u00f6rt: weder die Schl\u00e4ge der Peiniger noch die Schreie der Gepeinigten. \u00c4rztliche Aufsicht ist laut Gef\u00e4ngnisbeh\u00f6rde gew\u00e4hrleistet (&#8230;) Am 29. Juni 1964 wird der Untersuchungsh\u00e4ftling Ernst Haase, ein in Hamburg geborener, in den USA eingeb\u00fcrgerter und sich auf Heimaturlaub befindlicher Tourist, offensichtlich geistesgest\u00f6rt und nicht mehr voll orientierungsf\u00e4hig, in der sogenannten Beruhigungszelle tot aufgefunden. Sein Ges\u00e4\u00df ist zu einem blutigen Brei zerschlagen. Der K\u00f6rper war von blauen Flecken bedeckt. (&#8230;) Ernst Haase starb am Zusammenwirken von innerem Blutverlust durch die erlittenen Schl\u00e4ge sowie an Verlust von Blutfl\u00fcssigkeit infolge Austrocknung. Das zusammen bewirkte den t\u00f6dlichen Kreislaufkollaps. Die Hitze in der ,Glocke` steigt auf 40 Grad Celsius und mehr. Das entspricht einem W\u00fcstenklima um die Mittagszeit im Schatten.&#8220;<\/p>\n<p>Soweit ein Auszug. Eine ausf\u00fchrliche Beschreibung des Falles enth\u00e4lt mein Buch <i>&#8222;Aussagen&#8221; (Langewiesche-Brandt-Verlag). <\/i>Selbst habe ich in Freiburg im Keller eine Arrestzelle gesehen, die wie ein B\u00e4renk\u00e4fig aus dicken Gittern gebaut war. Der Raum war dunkel, da vor dem Kellerfenster eine Treppe herlief, die das Tageslicht wegnahm. Einzige Einrichtung: eine harte Pritsche und ein stinkendes Klosett.<\/p>\n<p>Im Klingelp\u00fctzproze\u00df kam heraus, da\u00df in vier Jahren nicht weniger als 121 Ermittlungsverfahren auf Grund von Beschwerden von Gefangenen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Nie gab es eine Anklage. Die Aussage des Beamten wog immer schwerer als die Aus-sage des Gefangenen. Erst der Tod eines H\u00e4ftlings setzte die Untersuchungen in Gang[3].<\/p>\n<p>M\u00f6gen alle diese Beispiele nur Ausnahmef\u00e4lle sein im Vergleich zu der gro\u00dfen Zahl durchaus ordentlicher Beamter, die sich v\u00f6llig korrekt benehmen &#8211; eines steht f\u00fcr mich fest, nachdem ich die Behandlung in den Arrestzellen miterlebt habe und das System an sich kenne: Diese Art Menschenbehandlung beim sogenannten versch\u00e4rften Arrest mit Hungertagen und bewu\u00dft herbeigef\u00fchrten Schlafst\u00f6rungen ist ein kriminelles Delikt, das au\u00dferhalb des Strafvollzuges als solches geahndet werden m\u00fc\u00dfte und w\u00fcrde. Innerhalb des Strafvollzuges ist sie ebenso gesetzeswidrig, da sie ohne Zweifel, durch psychische und physische Sch\u00e4digung des Gefangenen, durch systematische Qu\u00e4lerei Tag und Nacht und die in vielen Anstalten menschenunw\u00fcrdige Unterbringung, sowohl gegen Artikel 1 Abs. 1 wie gegen Artikel 2 Abs. 2 GG verst\u00f6\u00dft. Nicht nur die Menschenw\u00fcrde, sondern auch das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit wird hier offenbar mi\u00dfachtet. Ausdr\u00fccklich vermerkt das Grundgesetz: &#8222;In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.&#8221; Der Gefangene ist aber nach dem Strafgesetz lediglich zu einem Freiheitsentzug verurteilt. Kein deutsches Gesetz erlaubt Menschenqu\u00e4lerei &#8211; nach der Vollzugs-Ordnung jedoch wird sie durchgef\u00fchrt. Also ist die menschenunw\u00fcrdige Behandlung des Gefangenen im versch\u00e4rften Arrest ein klarer Versto\u00df gegen das Grundgesetz und somit eine kriminelle Tat.<\/p>\n<p>1 S\u00e4mtliche zitierten Briefe sind exakt abgeschrieben, ohne orthographische Verbesserungen.<\/p>\n<p>2 Siehe Birgitta Wolf: &#8222;Aussagen&#8221;, Langewiesche-Brandt-Verlag, Seite 235 und 155.<\/p>\n<p>3 Siehe Bericht W\u00fcllenweber in der Anthologie &#8222;Strafvollzug in Deutschland&#8221; von D. Rollmann.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[807,667],"autoren":[391],"publikationen":[857],"class_list":["post-11437","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-strafen","tag-vorgaenge-artikel","autoren-birgitta-wolf","publikationen-6-1969"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grundgesetz und Strafvollzug - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/6-1969\/publikation\/grundgesetz-und-strafvollzug\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Grundgesetz und Strafvollzug - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Vergleichsversuch an Hand von Beispielen aus: vorg\u00e4nge Heft 6\/1969, S. 211-215 Am 23. 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