{"id":11479,"date":"2016-01-04T18:00:00","date_gmt":"2016-01-04T17:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/editorial-47\/"},"modified":"2016-01-04T12:00:00","modified_gmt":"2016-01-04T11:00:00","slug":"editorial-47","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/","title":{"rendered":"Editorial"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg\u00e4nge 212 (4\/2015), S. 1-5<\/p>\n<p>Als wir die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Schwerpunkt dieser Ausgabe der vorg\u00e4nge planten, konnten wir nicht ahnen, welche ungewollte Aktualit\u00e4t das Thema bekommen sollte. Geplant war eine kritische Bestandsaufnahme zum deutschen Strafrecht, die Fehlentwicklungen und Trends nachgeht, in analytischer Distanz, fernab der tagespolitischen Aufregungen. Dann kam der 13. November 2015. Die Anschl\u00e4ge, die an diesem Abend in Paris ver\u00fcbt wurden und denen 130 Menschen zum Opfer fielen, hinterlie\u00dfen mit ihrer Brutalit\u00e4t, ihrem \u00dcberraschungsmoment und ihrer kalten Pr\u00e4zision eine Wirkung: Mit einem Schlag war die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft (wieder) sichtbar, jede Menschenansammlung ein Risiko. Innerhalb k\u00fcrzester Zeit antworteten f\u00fchrende Politiker in Frankreich und Deutschland auf die vermeintliche &#132;Kriegserkl\u00e4rung gegen die westliche Gesellschaft&#147; jener Attent\u00e4ter von Paris. Nachdem man sich erst noch gegen die Kriegsrhetorik wehrte, wurde bereits drei Wochen nach den Ereignissen beschlossen, die Bundeswehr gegen die mutma\u00dflichen Drahtzieher des Terrors in Syrien einzusetzen. Aus Erfahrung wissen wir: Dabei wird es nicht bleiben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Ruf nach weiteren Sicherheitsgesetzen, nach neuen Strafen f\u00fcr mutma\u00dfliche Terroristen laut wird. Was uns bevorsteht, ist eine neue Runde im &#132;reflexhaften Strafrecht&#147;. Doch was d\u00fcrfen wir von neuen Strafvorschriften erwarten? Gibt es nicht ohnehin einen st\u00e4ndigen Zuwachs neuer Strafgesetze? Diesen Fragen ist der aktuelle Schwerpunkt der vorg\u00e4nge gewidmet.<\/p>\n<p>Die kritische Auseinandersetzung mit dem Strafrecht geh\u00f6rt f\u00fcr eine B\u00fcrgerrechtsorganisation wie die Humanistische Union zum Kern ihrer Arbeit. Das Strafrecht als &#132;sch\u00e4rfstes Schwert des Staates&#147; schr\u00e4nkt \u00e4u\u00dfere wie innere Freiheiten ein. Aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht geht es einerseits darum, bestehende materielle Vorschriften des Strafrechts immer wieder zu hinterfragen, ob sie im Lichte ver\u00e4nderter Wertvorstellungen und Lebensentw\u00fcrfe noch zeitgem\u00e4\u00df sind und Allgemeing\u00fcltigkeit beanspruchen k\u00f6nnen (man denke nur an die Bestimmungen zu Unzucht und Kuppelei oder das Abtreibungsrecht). Dazu geh\u00f6ren aber auch die Rechte der Beschuldigten im Strafverfahren, etwa das Recht auf angemessene Verteidigung und rechtliches Geh\u00f6r, die Befugnisse der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Ermittlungsverfahren sowie die rechtsstaatlichen Grenzen der Beweiserhebung; schlie\u00dflich auch die strafrechtlichen Sanktionen bis hin zum Strafvollzug. Zu all diesen Fragen hat sich die Humanistische Union seit ihrer Gr\u00fcndung immer wieder ge\u00e4u\u00dfert. Einige zentrale Argumente aus diesen Stellungnahmen seien hier kurz benannt, weil sie den Hintergrund dieser Schwerpunktausgabe bilden.<\/p>\n<p>Weitgehender Konsens (zumindest in der Rechtswissenschaft) herrscht \u00fcber das Ziel des Strafrechts, das nicht mehr in der Vergeltung von begangenem Unrecht gesehen wird (&#132;Auge um Auge&#147;). Es besteht heute vielmehr darin, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vor (erneuten) Rechtsgutsverletzungen zu sch\u00fctzen. Strafrecht hat den Anspruch, die Risiken eines unmittelbar sozialsch\u00e4dlichen Verhaltens und die Beeintr\u00e4chtigung Dritter weitestgehend zu vermeiden. Es zielt also auf die (objektiven) Taten und nicht vordergr\u00fcndig auf die mutma\u00dflichen Motive oder Gesinnungen der T\u00e4ter. An diese Grundgedanken schlie\u00dft ein ganzes B\u00fcndel zentraler Wesensmerkmale eines rechtsstaatlichen Strafrechts an: die Straftatbest\u00e4nde m\u00fcssen nach dem Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) eindeutig und unmissverst\u00e4ndlich (in Juristensprache: hinreichend bestimmt) definiert sein, so dass jeder B\u00fcrger\/jede B\u00fcrgerin zweifelsfrei erkennen kann, welches Verhalten von ihm\/ihr erwartet wird und wann er\/sie mit einer Verurteilung rechnen muss. Die Tatbestandsmerkmale &#150; auf denen die strafrechtliche Beurteilung des inkriminierten Verhaltens beruht &#150; sind anhand objektiver Tatbest\u00e4nde (&#132;\u00e4u\u00dferer Handlungen&#147;) zu beschreiben; alles andere f\u00fchrt zur Abkehr vom verfassungsrechtlich gebotenen Prinzip des Tatstrafrechts, zu einem Gesinnungsstrafrecht und damit letztlich in die Unfreiheit, wenn mutma\u00dfliche \u00dcberzeugungen verfolgt werden. Schlie\u00dflich muss das kriminelle Verhalten dem Straft\u00e4ter\/der Straft\u00e4terin zuzurechnen sein, seine\/ihre individuelle Verantwortlichkeit muss gegeben sein &#150; Kollektivschuld und kollektive Bestrafung (in moderner Variante: die Kontaktschuld) sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis werden diese Prinzipien leider immer wieder durchbrochen. Das liegt nicht zuletzt daran &#150; so die b\u00fcrgerrechtliche Kritik &#150; dass der Gesetzgeber zu symbolischen Versch\u00e4rfungen im Strafrecht neigt, deren Wirksamkeit zweifelhaft ist. Hierzu z\u00e4hlen leider auch gro\u00dfe Teile des Terrorismusstrafrechts (und die damit verbundenen \u00dcberwachungsbefugnisse), die staatliche Entschlossenheit vermitteln und die Angst der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vor weiteren Anschl\u00e4gen absorbieren sollen &#150; sich aber im Hinblick auf die Abwehr terroristischer Bedrohungen als weitgehend wirkungslos erweisen. Das f\u00fchren uns nicht zuletzt die Anschl\u00e4ge von Paris vor Augen, wo die Sicherheitsbeh\u00f6rden im Vergleich zu Deutschland \u00fcber ungleich mehr \u00dcberwachungsbefugnisse verf\u00fcgten und sich dennoch nicht imstande sahen, diese Taten zu verhindern. Wer die sogenannten Evaluationsberichte der hierzulande erlassenen Sicherheitsgesetze genau liest, f\u00fcr den ist dieses Scheitern nicht \u00fcberraschend. Schon lange vor der Diskussion um den Stellenwert einer Evaluation geh\u00f6rte f\u00fcr die Humanistische Union das Beharren auf empirischen Wirkungszusammenh\u00e4ngen zu den Grundvoraussetzungen einer rationalen Strafrechts- wie Sicherheitspolitik. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Strafrechtsreform von 1963 (s. die Dokumentation in diesem Heft) forderte die Organisation eine viel weiter gehende Reform des Strafrechts, in der alle Bestimmungen nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen seien, ohne falsche R\u00fccksicht auf sittliche oder moralische Befindlichkeiten. Bei allem Modernisierungswillen und aller Aufbruchstimmung, die die sozialliberale Wende im Strafrecht begleitete &#150; f\u00fcr diesen Schritt sahen Experten wie Fritz Bauer oder Alexander Mitscherlich die deutsche Politik und die deutsche \u00d6ffentlichkeit in den 1960er Jahren noch nicht reif. Doch sind wir heute so weit, uns von falschen Sicherheitsversprechungen zu l\u00f6sen? Sind wir bereit, die Videokameras, die keine Straftaten verhindern, abzunehmen; bereit, auf die Rasterfahndung, die immer wieder zu falschen Verd\u00e4chtigungen, aber nicht zu konkreten Ermittlungsergebnissen f\u00fchrt, zu verzichten? Den Bem\u00fchungen um ein &#132;schlankes&#147; Strafrecht, das noch die Gro\u00dfe Strafrechtsreform (1969-1975) und den Alternativ-Entwurf eines liberalen Strafrechts (1966) kennzeichnete, steht eine lange Liste von Strafversch\u00e4rfungen und Sicherheitsgesetzen [1] gegen\u00fcber, die seit der Verabschiedung der Notstandsgesetze erlassen und die &#150; bis auf ganz wenige Ausnahmen &#150; auch dann beibehalten wurden, als die sie begr\u00fcndenden Gefahren (wie RAF, Warschauer Pakt &#133;) schon l\u00e4ngst wieder verschwunden waren. Zweifel sind deshalb angebracht, ob unsere heutige Strafrechtspolitik so viel rationaler ist als in den 1960er Jahren.<\/p>\n<p>Gegen die sich historisch ergebende Akkumulation immer neuer Straftatbest\u00e4nde vertritt die Humanistische Union &#150; wie viele Strafrechtler_innen \u00fcbrigens auch &#150; einen strafrechtlichen Minimalismus: Dahinter steht die \u00dcberzeugung, dass die generalpr\u00e4ventive Wirkung des Strafrechts verloren geht, wenn gesellschaftlich umstrittene Fragen mit Hilfe des Strafrechts entschieden werden sollen. [2] Zugleich wird das Strafrecht f\u00fcr viele Konfliktarten als ungeeignetes Instrument gesehen, etwa wenn es bei konkurrierenden Wertevorstellungen um die Aushandlung eines neuen pluralistischen Konsens geht (z.B. Knabenbeschneidung); wenn strafrechtliche Verbote das anst\u00f6\u00dfige Geschehen nicht unterbinden k\u00f6nnen, sondern eher in die Illegalit\u00e4t treiben (wie bei Abtreibung, Drogenkonsum und Sterbehilfe); wenn die Rechtsstellung potenzieller Opfer durch strafrechtliche Sanktionen eher geschw\u00e4cht, anstatt gest\u00e4rkt wird (z.B. Prostitution). Strafrecht ist kein Ersatz f\u00fcr ein kluges Ordnungsrecht. Wenn ordnungspolitische Anspr\u00fcche mit strafrechtlichen Mitteln umgesetzt werden, m\u00fcndet das schnell in Bevormundung.<\/p>\n<p>Staatliche \u00dcbergriffe auf individuelle Lebensentscheidungen soll auch eine weitere b\u00fcrgerrechtliche Anforderung abwehren: die Wertneutralit\u00e4t allen staatlichen Rechts und damit auch des Strafrechts. Strafrecht soll nicht die Normen und Werte einer Religion oder einer Gruppe wiedergeben. Diese Forderung richtete sich zun\u00e4chst gegen Delikte, deren Unrechtsgehalt offenkundig religi\u00f6s definiert ist (etwa: &#132;Gottesl\u00e4sterung&#147;, \u00a7\u00a0166 StGB a.F.). Die Forderung geht dar\u00fcber jedoch weit hinaus. Religi\u00f6s-weltanschauliche Einfl\u00fcsse zeigen sich bei genauer Betrachtung auch in zahlreichen Strafnormen, die auf den ersten Blick keinen religi\u00f6sen Inhalt haben, etwa im Bereich der Sterbehilfe (\u00a7\u00a0216: T\u00f6tung auf Verlangen) oder beim Inzestverbot (\u00a7\u00a0173).<\/p>\n<p>Ein letztes Kriterium gewinnt schlie\u00dflich in neuerer Zeit mehr und mehr an Bedeutung: die Gleichheit vor dem Gesetz. Dabei geht es einerseits um m\u00f6gliche implizite Diskriminierungseffekte durch Straftatbest\u00e4nde, die teilweise erst durch neuere Ans\u00e4tze der Gleichheitsforschung zutage treten (dass etwa die Gleichbehandlung von Personengruppen mit ungleichen Voraussetzungen auch diskriminierend wirken kann). Dar\u00fcber hinaus l\u00e4sst die zunehmende Verrechtlichung von politischen wie Verwaltungsentscheidungen und ein wachsendes soziales Gef\u00e4lle in der Gesellschaft die Probleme der Zug\u00e4nglichkeit des Rechts immer dringlicher erscheinen. Wer die Wirksamkeit von (Straf-)Recht in den Blick nimmt, muss auch ber\u00fccksichtigen, welche Gruppen in der Gesellschaft die ihnen zustehenden Rechte nicht in Anspruch nehmen k\u00f6nnen oder wollen &#150; und wie das kompensiert werden kann. Hier sei nur an die Diskussionen um die Gew\u00e4hrleistung einer effektiven Verteidigung vor Gericht, aber auch um die Gew\u00e4hrung von Prozesskostenhilfe f\u00fcr einkommensschwache Menschen erinnert.<\/p>\n<p>So weit zum b\u00fcrgerrechtlichen Kontext des Themas. Den vorliegenden Themenschwerpunkt leiten wir mit einem kurzen Memorandum der Humanistischen Union zur Strafrechtsreform ein. Die Stellungnahme von 1963 zeigt, dass bei allem Wandel einzelner Strafnormen im Detail die damals formulierten grunds\u00e4tzlichen Anspr\u00fcche an ein modernes Strafrecht &#150; Wertneutralit\u00e4t, Entmoralisierung, konsequente Wirkungsorientierung etc. &#150; heute immer noch g\u00fcltig sind, was sich u.a. daran zeigt, dass zahlreiche Beitr\u00e4ge des Schwerpunkts darauf Bezug nehmen.<\/p>\n<p>Zum Auftakt besch\u00e4ftigt sich Christina Schlepper mit den empirischen Befunden zur &#132;Straflust&#147; in Deutschland. An verschiedenen Beispielen zeigt sie, wie die Strafgesetzgebung immer st\u00e4rker generalpr\u00e4ventive Ans\u00e4tze verfolgt, wenn auf die Abschreckungswirkung hoher Strafen gebaut wird oder die Sicherheitsinteressen der Bev\u00f6lkerung im Vordergrund stehen. Ihr Beitrag, der auf eine umfangreiche empirische Auswertung der Strafgesetzgebung von Mitte der 1970er bis Mitte der 1990er Jahre zur\u00fcckgeht, zeigt einen eindeutigen Trend: Bei fast zwei Dritteln der verabschiedeten Strafrechtsgesetze aus diesem Zeitraum handelt es sich um Neukriminalisierungen oder Tatbestandserweiterungen (also Ausdehnungen des strafrechtlichen Bereiches), w\u00e4hrend Strafmilderungen oder Entkriminalisierungen nur \u00e4u\u00dferst selten waren.<\/p>\n<p>Hartmut Aden schildert, wie die Europ\u00e4ische Union beginnend mit dem Umwelt- und Finanzstrafrecht und verst\u00e4rkt seit dem Vertrag von Lissabon immer mehr Initiativen zur Harmonisierung des Strafrechts ihrer Mitgliedsstaaten startet &#150; und dadurch die Entwicklung eines politisch motivierten Strafrechts vorantreibt. Die R\u00fcckkehr zu einem rein nationalen Strafrecht stellt f\u00fcr ihn jedoch keine Alternative dar, da eine effektive Strafverfolgung ohne grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit heute kaum noch denkbar sei.<\/p>\n<p>Mit dem Beitrag von Renate K\u00fcnast wenden wir uns der aktuellen Strafgesetzgebung zu. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zeigt anhand verschiedener Gesetzgebungsverfahren aus der j\u00fcngsten Vergangenheit, wie der Leitsatz vom Strafrecht als Ultima Ratio immer mehr zu verblassen scheint. Diese Beispiele werden in den drei darauffolgenden Artikeln ausf\u00fchrlicher dargestellt: Jens Puschke erl\u00e4utert am &#132;Gesetz zur \u00c4nderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttaten&#147;, wie im Zuge der Vorverlagerung strafbaren Verhaltens im Terrorismusstrafrecht rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze aufgegeben werden. Rosemarie Will fasst die Bedenken gegen das j\u00fcngst verabschiedete &#132;Gesetz zur Strafbarkeit der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung&#147; zusammen, mit dem ab sofort die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige, d.h. organisierte und wiederholte Suizidhilfe verboten ist. Sie meldet erhebliche Zweifel an, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist, da der Gesetzgeber weder empirische Beweise f\u00fcr die besonderen Gef\u00e4hrdungen durch organisierte Sterbehelfer\/innen erbracht hat, noch \u00fcberzeugend erkl\u00e4ren kann, worin die konkrete Gefahr einer &#132;Normalisierung&#147; der Suizidbeihilfe besteht. [3] Christine Howe schlie\u00dflich stellt den aktuellen Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes vor, \u00fcber das der Gesetzgeber voraussichtlich im kommenden Jahr zu entscheiden hat. Sie kritisiert, dass sich der Entwurf nicht klar zwischen einer gewerbe- und ordnungsrechtlichen Regulierung legaler Prostitution und einem bevormundenden Schutz der Aus\u00fcbenden entscheiden kann.<\/p>\n<p>Im Anschluss drucken wir das Minderheitenvotum des fr\u00fcheren Vizepr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ab. Er lehnte 2008 die mehrheitliche Entscheidung zur Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des sogenannten Inzestverbots ab. Seine Begr\u00fcndung setzt sich detailliert mit den vorgeblichen Schutzzwecken, den moralischen Voraussetzungen und den milderen Alternativen dieser Strafnorm auseinander &#150; und ist auch f\u00fcr Nicht-Jurist\/innen \u00e4u\u00dferst lesenswert. Lorenz B\u00f6llinger stellt anschlie\u00dfend einen weiteren Klassiker verfehlter Strafrechtspolitik vor: das Verbot des Drogenkonsums. B\u00f6llinger erinnert daran, dass dieses Verbot weder angemessen noch zielf\u00fchrend ist, weil es willk\u00fcrlich zwischen legalen Genussmitteln und verbotenen Drogen trennt; weil es teils abstrakte, teils widerspr\u00fcchliche Schutzzwecke verfolgt; weil es die Gef\u00e4hrlichkeit und die Abh\u00e4ngigkeitswirkung von Drogen falsch beurteilt.<\/p>\n<p>Monika Frommels Kommentar zum Symbolischen Strafrecht fasst die Kritiken der vorhergehenden Artikel zusammen. Mit zwei Beitr\u00e4gen zu Prozessen gegen sogenannte Schleuser und Menschenh\u00e4ndler, die angesichts der derzeitigen Fl\u00fcchtlingssituation besondere Aufmerksamkeit erfahren, sowie Rezensionen aktueller Neuerscheinungen schlie\u00dft dieser Schwerpunkt ab.<\/p>\n<p>Im aktuell-politischen Teil der Ausgabe bespricht Kirsten Wiese eine Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zu polizeilichen Gefahrengebieten. Mit der Entscheidung kassierte das Gericht die bisherige Befugnis der Hamburger Polizei, in solchen von ihr selbst festgelegten Bereichen anlasslose Kontrollen durchf\u00fchren zu d\u00fcrfen. Die Entscheidung hat Vorbildwirkung f\u00fcr die Polizei- und Sicherheitsgesetze anderer Bundesl\u00e4nder, so Wiese.<\/p>\n<p>Einer noch weiter reichenden Grundsatzentscheidung ist die Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise gewidmet. Im Herbst erkl\u00e4rte der Europ\u00e4ische Gerichtshof das safe harbor-Verfahren f\u00fcr Daten\u00fcbermittlungen in die Vereinigten Staaten f\u00fcr ung\u00fcltig. Kurzberichte zu weiteren b\u00fcrgerrechtlichen Themen runden diese Ausgabe ab. Wir w\u00fcnschen Ihnen wie stets eine interessante und aufschlussreiche Lekt\u00fcre.<\/p>\n<p><i>Claudia Krieg und Sven L\u00fcders<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>1\u00a0 Zur \u00dcbersicht Humanistische Union (Hrsg.), Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze f\u00fcr den allt\u00e4glichen Gebrauch? Die \u00dcberwachungsgesetze ver\u00e4ndern unseren Staat, HU-Schriften 13, M\u00fcnchen 1988; Humanistische Union (Hrsg.), Innere Sicherheit &#150; Ja, aber wie? HU-Schriften 20, M\u00fcnchen 1994; Gustav Heinemann-Initiative &#038; Humanistische Union (Hrsg.), Graubuch Innere Sicherheit. Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001. Berlin 2009.<\/p>\n<p>2\u00a0 Strafrechtlicher Minimalismus hei\u00dft dabei keineswegs, das Strafrecht grunds\u00e4tzlich abzulehnen oder immer nur einen R\u00fcckbau von Straftatbest\u00e4nden zu fordern. So hat die HU beispielsweise in der Debatte um den Tatbestand der Vergewaltigung daf\u00fcr gestritten, dass dieser nicht nur bei Unverheirateten, sondern auch bei Ehepaaren zur Anwendung kommt.<\/p>\n<p>3\u00a0 Zur Debatte um das Verbot der Suizidbeihilfe s. auch die vorherige Ausgabe (vorg\u00e4nge 210\/211).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[480],"publikationen":[1085],"class_list":["post-11479","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-claudia-krieg-und-sven-lueders","publikationen-212-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg\u00e4nge 212 (4\/2015), S. 1-5 Als wir die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Schwerpunkt dieser Ausgabe der vorg\u00e4nge planten, konnten wir nicht ahnen, welche ungewollte Aktualit\u00e4t das Thema bekommen sollte. Geplant war eine kritische Bestandsaufnahme zum deutschen Strafrecht, die Fehlentwicklungen und Trends nachgeht, in analytischer Distanz, fernab der tagespolitischen Aufregungen. Dann kam der 13. November 2015. [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"11\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-47\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-47\\\/\",\"name\":\"Editorial - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2016-01-04T17:00:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-47\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-47\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-47\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 212: Reflexhaftes Strafrecht\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/212-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Editorial\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Editorial - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Editorial - Humanistische Union","og_description":"In: vorg\u00e4nge 212 (4\/2015), S. 1-5 Als wir die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Schwerpunkt dieser Ausgabe der vorg\u00e4nge planten, konnten wir nicht ahnen, welche ungewollte Aktualit\u00e4t das Thema bekommen sollte. Geplant war eine kritische Bestandsaufnahme zum deutschen Strafrecht, die Fehlentwicklungen und Trends nachgeht, in analytischer Distanz, fernab der tagespolitischen Aufregungen. Dann kam der 13. November 2015. [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"11\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/","name":"Editorial - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2016-01-04T17:00:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/editorial-47\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 212: Reflexhaftes Strafrecht","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Editorial"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/11479","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=11479"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=11479"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=11479"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=11479"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11479"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}