{"id":11576,"date":"2015-02-01T23:50:00","date_gmt":"2015-02-01T22:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/editorial-32\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:50","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:50","slug":"editorial-32","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/editorial-32\/","title":{"rendered":"Editorial"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 1-6<\/p>\n<p>Am 6. Juni 2013 ver&ouml;ffentlichte die britische Zeitung The Guardian erstmals vertrauliche Informationen &uuml;ber ein US-amerikanisches &Uuml;berwachungsprogramm, mit dem die Verbindungsdaten aller Telefonate gespeichert werden, die innerhalb, von und mit den Vereinigten Staaten gef&uuml;hrt werden. Die Zeitung berief sich dabei auf eine ihr vorliegende &Uuml;berwachungsanordnung, nach der die Firma Verizon (einer der gr&ouml;&szlig;ten Telefonanbieter der USA) diese Daten t&auml;glich an den Geheimdienst National Security Agency (NSA) zu &uuml;bermitteln habe. Wenige Tage sp&auml;ter ver&ouml;ffentlichten der Guardian und die Washington Post Informationen &uuml;ber einen direkten Zugang der NSA auf die Kundenserver gro&szlig;er amerikanischer Internetanbieter (Programm PRISM). Die NSA kann demnach auf die Kontaktdaten, Dokumente, E-Mails und Fotos aller Kunden dieser Anbieter zugreifen. Betroffen sind u.a. die Firmen Apple, Facebook, Google, Microsoft und Skype.<\/p>\n<p>Mit diesen Ver&ouml;ffentlichungen begann das, was in den Medien mittlerweile als NSA-&Uuml;berwachungsskandal bezeichnet wird. Schnell wurde bekannt, dass die Informationen aus der selben Quelle stammen, einer Sammlung geheimer Unterlagen der NSA, die Edward Snowden einigen Journalisten zugespielt hatte. Seitdem rei&szlig;en die Enth&uuml;llungen aus den &#8222;Snowden-Dokumenten&#8220; kaum noch ab. Nahezu w&ouml;chentlich werden neue Details ver&ouml;ffentlicht(1), die verdeutlichen, wie umfassend, fl&auml;chendeckend und perfide die geheimdienstliche &Uuml;berwachungspraxis der NSA und ihrer Partnerdienste ist. Sie greifen die weltweiten Kommunikationsdaten auf den transatlantischen Glasfaserkabeln ab, lassen ganze L&auml;nder fl&auml;chendeckend abh&ouml;ren und speichern die Inhalte aller dort stattfindenden Telefonate; sie kompromittieren technische Sicherheitsstandards beim Mobilfunk und der Verschl&uuml;sselung von Daten; sie fangen von Kunden bestellte IT-Ger&auml;te auf dem Versandweg ab und manipulieren diese &#8230; Es besteht kein Zweifel, dass der NSA-Skandal die Ma&szlig;st&auml;be daf&uuml;r, in welchem Umfang staatliche &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten heute denkbar und m&ouml;glich sind und praktiziert werden, weit verschoben hat.<\/p>\n<p>Die NSA-&Uuml;berwachungsaff&auml;re bildet den Ausgangspunkt f&uuml;r diese Ausgabe der vorg&auml;nge. Alle Beitr&auml;ge des Schwerpunkts beziehen sich mehr oder weniger intensiv auf die damit verbundenen Erkenntnisse. Dennoch ist dies kein Schwerpunkt zur &Uuml;berwachung durch die NSA, zeigen wir nicht mit dem Finger auf Amerika. Wir richten den Blick vielmehr auf die Arbeit der deutschen Geheimdienste, allen voran den BND. Warum das? Zum einen arbeitete und arbeitet die NSA mit zahlreichen europ&auml;ischen Geheimdiensten &#8211; allen voran nat&uuml;rlich dem britischen Government Communications Headquarter (GCHQ), aber auch dem Bundesnachrichtendienst (BND) &#8211; eng zusammen. Dar&uuml;ber hinaus sehen wir auch bei den hiesigen Geheimdiensten, besonders im Bereich der Telekommunikation (TK), eine Tendenz zur grenzenlosen &Uuml;berwachung, erhebliche Rechtsl&uuml;cken und unzureichende Kontrollmechanismen. Bevor sich Deutschland auf internationaler Ebene glaubhaft f&uuml;r eine menschen- und grundrechtsorientierte Beschr&auml;nkung der &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten einsetzen kann, sind aus unserer Sicht noch zahlreiche Hausaufgaben zu erledigen. Diese zu benennen, ist Anliegen und Anspruch des aktuellen <b>vor<\/b><i>g&auml;nge<\/i>-Schwerpunkts.<\/p>\n<p>Nachdem die zahlreichen NSA-&Uuml;berwachungsprogramme bekannt wurden, stellen sich viele Menschen hierzulande Fragen: Inwiefern sind wir von diesen &Uuml;berwachungen betroffen? Waren oder sind deutsche Beh&ouml;rden an diesen Praktiken beteiligt? Was wusste die Bundesregierung &uuml;ber diese Vorg&auml;nge, und was unternimmt sie f&uuml;r einen effektiven Schutz unserer Daten? Zur Kl&auml;rung dieser Fragen hat der Deutsche Bundestag einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der im April 2014 seine Arbeit aufnahm. Der Ausschuss f&uuml;hrte zu Beginn seiner T&auml;tigkeit eine Reihe von Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rungen durch, um die Abgeordneten mit den technischen, rechtlichen und praktischen Aspekten der Geheimdienstarbeit vertraut zu machen. <b><i>Sven L&uuml;ders <\/i><\/b>fasst die Stellungnahmen von drei zentralen Rechtsgutachten zusammen, in denen die bestehenden rechtlichen Schranken dargestellt werden, die Geheimdienste hierzulande bei der TK-&Uuml;berwachung einhalten sollen. Dar&uuml;ber hinaus geben die Stellungnahmen einen guten &Uuml;berblick &uuml;ber widerspr&uuml;chliche oder zu weit gefasste &Uuml;berwachungsbefugnisse, &uuml;ber bestehende Regelungsl&uuml;cken sowie die staatlichen M&ouml;glichkeiten und Verpflichtungen, gegen die ausufernden &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten vorzugehen.<\/p>\n<p>Die rechtspolitische Auseinandersetzung um geheimdienstliche &Uuml;berwachungspraktiken ist immer auch eine Auseinandersetzung um Begriffe und Wertungen: sind es Geheimdienste oder Nachrichtendienste; werden unsere Gespr&auml;che &uuml;berwacht oder Beschr&auml;nkungsma&szlig;nahmen durchgef&uuml;hrt? Das gilt auch f&uuml;r die Abh&ouml;rpraktiken des BND. Bei dessen &#8222;strategischer Fernmeldeaufkl&auml;rung&#8220; werden j&auml;hrlich Millionen von E-Mails, Telefonaten, Faxen etc. aus dem grenz&uuml;berschreitenden Verkehr nach bestimmten Begriffen durchsucht, die Treffer anschlie&szlig;end weiter verarbeitet. Ist das maschinelle Durchsuchen solcher Nachrichten bereits eine Form der &Uuml;berwachung, oder handelt es sich dabei nur um einen harmlosen Filtervorgang? Reicht die Kontrolle dieser gro&szlig;fl&auml;chigen &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen durch das G&nbsp;10-Gremium, oder bedarf es weitergehender Rechtsschutzm&ouml;glichkeiten? &Uuml;ber diese Fragen diskutieren <b><i>Kurt Graulich <\/i><\/b>und <b><i>Martin Kutscha <\/i><\/b>im Streitgespr&auml;ch zur &Uuml;berwachungspraxis des BND. Ihr Gespr&auml;ch fand im Rahmen des dritten Gustav-Heinemann-Forums im Juni 2014 in Rastatt statt, von dem auch zwei weitere Beitr&auml;ge dieser Ausgabe stammen.<\/p>\n<p>Die NSA-Aff&auml;re f&uuml;hrt uns eine gravierende Diskrepanz vor Augen: W&auml;hrend viele Nachrichten heute durch weltweite Datennetze geschickt werden und die &Uuml;berwachungstechniken sich den globalen Kommunikationsstrukturen l&auml;ngst angepasst haben, existieren verbindliche und durchsetzungsf&auml;hige rechtliche Regelungen f&uuml;r die Eingrenzung und Kontrolle dieser Aktivit&auml;ten nach wie vor nur auf nationaler Ebene. Das in den Vertr&auml;gen verb&uuml;rgte Menschenrecht auf Privatheit entfaltet kaum eine Wirksamkeit, es gibt (jenseits der EU) weder internationale Konventionen noch Zusatzprotokolle zum Datenschutz. Wohl gerade deshalb hat die NSA-Aff&auml;re eine Diskussion um verbindliche internationale Regeln f&uuml;r den Datenschutz angesto&szlig;en.(2) <b><i>Eric T&ouml;pfer <\/i><\/b>zeigt in seinem Beitrag, dass sich die Vereinten Nationen bereits im Vorfeld der Snowden-Enth&uuml;llungen verst&auml;rkt mit Fragen der &Uuml;berwachung besch&auml;ftigten. Zwei Berichte von Sonderberichterstattern (Scheinin 2009 \/ La Rue 2013) wiesen bereits auf zahlreiche Missst&auml;nde sowie den v&ouml;lkerrechtlichen Handlungsbedarf hin &#8211; fanden aber kaum die n&ouml;tige Aufmerksamkeit. Neuen Aufschwung erhielt die Debatte in den UN durch die gemeinsam von Brasilien und Deutschland eingebrachte Resolution zum &#8222;Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter&#8220;, die die Generalversammlung am 18.&nbsp;Dezember 2013 verabschiedete. Mit dem Beschluss erging auch ein Auftrag an die UN-Menschenrechtskommissarin, einen Bericht &uuml;ber das Thema vorzulegen. T&ouml;pfer stellt die wesentlichen Ergebnisse des Berichts von Navi Pillay vom 16.&nbsp;Juli 2014 vor, der auch f&uuml;r die &Uuml;berwachungspraxis deutscher Geheimdienste manche Empfehlung parat h&auml;lt.<\/p>\n<p>Wer sich in Deutschland &uuml;ber die &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten der NSA beschwert, sollte vorher die &#8222;Fernmeldeaufkl&auml;rung&#8220; des BND zur Kenntnis nehmen. Zwar unterscheiden sich die beiden Dienste in ihrer personellen wie finanziellen Ausstattung um Gr&ouml;&szlig;enordnungen, beim Abh&ouml;ren von Gespr&auml;chen finden sich dagegen viele Gemeinsamkeiten. So ist dem BND die gezielte &Uuml;berwachung deutscher Staatsb&uuml;rger_innen nur bei konkreten Verdachtsmomenten erlaubt, aber schon die grenz&uuml;berschreitende Kommunikation wird ohne konkreten Verdacht und gro&szlig;fl&auml;chig &uuml;berwacht. <b><i>Bertold Huber <\/i><\/b>stellt in seinem Beitrag die verschiedenen zul&auml;ssigen Formen der TK-&Uuml;berwachung durch den BND dar. Huber, der selbst stellvertretender Vorsitzender der G 10-Kommission ist, die solche &Uuml;berwachungsanordnungen zu genehmigen und zu kontrollieren hat, schildert seine Erfahrungen mit den Verfahrensabl&auml;ufen und Kontrollm&ouml;glichkeiten. Sein erschreckender Befund: Der BND betreibt eine weitere Form der &Uuml;berwachung, n&auml;mlich im Ausland &#8211; im ganz gro&szlig;en Stil und vorbei an allen gesetzlichen Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das macht deutlich, wie gro&szlig; der rechtspolitische Handlungsbedarf hierzulande ist.<\/p>\n<p>Mit dem rechtspolitischen Handlungsbedarf besch&auml;ftigen sich gleich drei Autoren unserer Ausgabe, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten: <b><i>Dieter Deiseroth <\/i><\/b>konzentriert sich auf die Zusammenarbeit der deutschen Geheimdienste mit den Diensten der ehemaligen alliierten M&auml;chte in Deutschland. Es gilt zwar der Grundsatz, dass in deutschen Gesetzen keine Befugnisse zur TK-&Uuml;berwachung f&uuml;r ausl&auml;ndische Geheimdienste einger&auml;umt werden. Allerdings wird den hier stationierten Streitkr&auml;ften der USA nach dem Aufenthaltsvertrag und einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut das Recht einger&auml;umt, innerhalb der ihnen &uuml;berlassenen Liegenschaften &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen f&uuml;r ihre Sicherheitszwecke auszuf&uuml;hren, bei denen amerikanisches (und nicht deutsches) Recht anwendbar ist. Aus Ver&ouml;ffentlichungen von Edward Snowden und Josef Foschepoth(3) gibt es Hinweise darauf, dass weitere zwischenstaatliche Vereinbarungen &uuml;ber &#8211; bisher nicht &ouml;ffentliche &#8211; Rechtsgrundlagen f&uuml;r &Uuml;berwachungsbefugnisse ausl&auml;ndischer Streitkr&auml;fte und ihres Geheimdienstpersonals in Deutschland bestehen. All diese Vereinbarungen sind nicht nur intransparent, sondern mittlerweile von der Geschichte &uuml;berholt. Deiseroth formuliert deshalb neun Thesen zum rechtspolitischen Handlungsbedarf. Sie reichen von Klarstellungen in Artikel&nbsp;10 Grundgesetz (GG) sowie dem Ausf&uuml;hrungsgesetz, der Offenlegung aller bestehenden v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen zum Gew&auml;hrenlassen ausl&auml;ndischer Dienste, einer St&auml;rkung der parlamentarischen Kontrollrechte bis zur Reform von Aufenthaltsvertrag, NATO-Truppenstatut und Deutschlandvertrag.<\/p>\n<p><i><b>Alexander Dix<\/b> <\/i>beschreibt, mit welchen Mitteln die Bundesregierung gegen&uuml;ber den amerikanischen Verhandlungspartnern f&uuml;r mehr Datenschutz sorgen kann. Er verweist dazu auf die bestehenden Datenschutzvereinbarungen zwischen der EU und den USA, allen voran die Safe Harbor-Vereinbarung, auf deren Grundlage deutsche und europ&auml;ische Unternehmen ihre Daten in die USA &uuml;bertragen und dort verarbeiten d&uuml;rfen. Die Vertragsgrundlage dieser Vereinbarung k&ouml;nnte nach den bisherigen Erkenntnissen der NSA-Aff&auml;re obsolet sein, eine Neuaushandlung des Abkommens ist deshalb zwingend erforderlich. Daneben sei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Mindeststandards auch bei den derzeitigen Verhandlungen &uuml;ber das internationale Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TISA) sowie das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zu beachten. Neben der Verabschiedung der l&auml;ngst &uuml;berf&auml;lligen europ&auml;ischen Datenschutzstandards (EU-Grundverordnung) und dem Schlie&szlig;en nationaler Kontrolll&uuml;cken fordert Dix auch, dass sich der Staat st&auml;rker um die Entwicklung sicherer Kommunikationstechnik bem&uuml;ht. Dazu sollte die Entwicklung anwenderfreundlicher L&ouml;sungen f&uuml;r Datenverschl&uuml;sselung sowie dezentrale Netzstrukturen staatlich gef&ouml;rdert werden. Zugleich sollte das Inverkehrbringen von Hard- oder Software mit geheimen Hintert&uuml;ren unter Strafe gestellt werden. Nur so k&ouml;nne man den einfachen Anwender_innen eine vertrauliche Telekommunikation gew&auml;hrleisten.<\/p>\n<p>Auf die technikpolitischen Optionen der Bundesregierung geht <b><i>Peter Schaar<\/i><\/b> ausf&uuml;hrlicher ein. In seinem Beitrag befasst er sich mit einer zentralen Voraussetzung f&uuml;r sichere Verschl&uuml;sselungstechniken: Deren Algorithmen und Verfahren m&uuml;ssen &ouml;ffentlich dokumentiert sein, andernfalls beruhe die Sicherheit dieser Techniken auf purem Vertrauen in die jeweiligen Anbieter und deren Arbeit. Da fehlerfreie Software bisher noch nicht erfunden wurde und es in jeder Organisation Insider geben kann, die vorhandene Schwachstellen oder Fehler missbr&auml;uchlich ausnutzen, ist die Offenlegung von Quellcodes der beste Weg, um unbemerkte Fehler oder wissentlich eingebaute &#8222;Hintert&uuml;ren&#8220; in Programmen ausfindig zu machen. In der Sicherheitstechnik sollten daher Open-Source-Produkte bevorzugt gef&ouml;rdert werden. Mit ihnen lassen sich jene Hintert&uuml;ren in unseren Computern schlie&szlig;en, die Kriminelle wie Geheimdienste f&uuml;r ihre digitalen Einbr&uuml;che nutzen. Schaar spricht sich daf&uuml;r aus, eine starke IT-Sicherheit zum Markenkern europ&auml;ischer Marktanbieter_innen zu machen. Sichere Webanwendungen, starke Kryptografieverfahren oder ein europ&auml;isches Routingnetz (das Nachrichten an den amerikanischen &Uuml;berwachungsstationen vorbei lotst) k&ouml;nnten f&uuml;r die hiesigen Firmen zum Wettbewerbsvorteil werden.<\/p>\n<p>Was Peter Schaar am Beispiel der Kryptografie diskutiert, behandelt <b><i>Linus Neumann<\/i><\/b> auf einer allgemeineren Ebene: Er erl&auml;utert zun&auml;chst, wie die verschiedenen Sicherheitsl&uuml;cken in Computerprogrammen entstehen, um davon ausgehend zu formulieren, mit welchen Mitteln sich eine sichere, alltagstaugliche Technik bereitstellen lie&szlig;e. Dazu w&auml;re es notwendig, dass der Staat weiterf&uuml;hrende Ma&szlig;nahmen gegen den florierenden (Schwarz-)Markt mit Softwarefehlern unternimmt, anstatt sich durch seine Geheimdienste (die solche Fehler gern aufkaufen) selbst daran zu beteiligen. Neumann fordert deshalb eine offene Sicherheitskultur, in der technische Verfahren und Instrumente genauso transparent zu machen sind wie die juristischen und Verwaltungsabl&auml;ufe. Zudem sei eine von den Geheimdiensten und Innenministerien unabh&auml;ngige Sicherheitspolitik n&ouml;tig, um das 2008 vom Verfassungsgericht formulierte Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&auml;t informationstechnischer Systeme endlich zu verwirklichen.<\/p>\n<p><b><i>Dietrich Meyer-Ebrecht<\/i><\/b> wagt sich abschlie&szlig;end daran, die verschiedenen politischen, rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Handlungsoptionen gegeneinander abzuw&auml;gen. Sein Beitrag stellt ein &#8211; wenn auch recht pessimistisches &#8211; Res&uuml;mee aller vorangehenden Bem&uuml;hungen dar. Die bittere Botschaft des Ingenieurs: die Technik allein kann das Problem nicht l&ouml;sen. Ebenso unwillig zeigt sich derzeit (noch) die Politik, den Geheimdiensten oder der Wirtschaft engere Grenzen f&uuml;r den Umgang mit unseren Daten aufzuerlegen. Gesellschaftlich haben wir uns weitgehend damit abgefunden, dass wir f&uuml;r all die schicken Gadgets und die n&uuml;tzlichen Apps unsere Daten preisgeben. Solange sich dagegen kein ausreichender politischer Wille aus der Mitte der Gesellschaft formiert, wird uns auch kein Gesetzgeber vor den Gefahren der modernen Kommunikationstechnik bewahren k&ouml;nnen. Den Ausweg sieht Meyer-Ebrecht nicht im Verzicht, sondern darin, dass wir selbst t&auml;tig werden &#8211; nicht nur politisch, sondern auch indem wir mithelfen, eine daten- und sicherheitsbewusste Anwender_ innenschaft zu etablieren. Denn nur eine starke Nachfrage nach datenschutzkonformer Technik k&ouml;nne Wirtschaft und Politik dazu bewegen, selbst entsprechende &Auml;nderungen einzuleiten.<\/p>\n<p>Die Sammelrezension einiger Neuerscheinungen zum Thema NSA-Aff&auml;re beschlie&szlig;t den Schwerpunkt.<\/p>\n<h5 align=\"center\">&ndash;<\/h5>\n<p>Die geheimdienstlichen Befugnisse besch&auml;ftigen uns auch jenseits des aktuellen Schwerpunktthemas. <b><i>Michael Pl&ouml;se <\/i><\/b>analysiert die zum 1. Januar 2015 erfolgte Reform der Antiterrordatei &#8211; jenes Werkzeugs zur Anbahnung von Datentransfers zwischen den beteiligten Polizei- und Geheimdienstbeh&ouml;rden. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 zur&uuml;ck, die aus b&uuml;rgerrechtlicher Perspektive in mancher Hinsicht hinter den Erwartungen zur&uuml;ckblieb. Dennoch enth&auml;lt sie zahlreiche Vorgaben zu notwendigen Einschr&auml;nkungen bei den geheimdienstlichen Daten&uuml;bermittlungsvorschriften. Ob der Gesetzgeber diese Ansagen bei seiner Reform hinreichend beachtet hat, wird Pl&ouml;se in einem 2. Teil seiner Besprechung (im n&auml;chsten Heft) erl&auml;utern.<\/p>\n<p>Welche Auswirkungen Sicherheitsgesetze und -ma&szlig;nahmen wie die Antiterrordatei haben, sollte in Evaluationsverfahren ermittelt werden. In der Sicherheitsgesetzgebung setzen sich derartige Untersuchungen langsam aber stetig durch. <b><i>Heinrich Amadeus Wolff<\/i><\/b>, der selbst mehrere Gesetze begutachtet hat, spricht im Interview &uuml;ber seine Erfolge und Misserfolge bei dem Versuch einer Beratung des Gesetzgebers.<\/p>\n<p>Die Beitr&auml;ge von <b><i>Axel Bu&szlig;mer <\/i><\/b>und <b><i>Michael Kuhn<\/i><\/b> stellen Ergebnisse eines von der Europ&auml;ischen Kommission gef&ouml;rderten Projektes zu staatlichen Datensammlungen in der EU dar, an dem sich die Humanistische Union in den vergangenen beiden Jahren beteiligt hat. W&auml;hrend Bu&szlig;mer die Ergebnisse des l&auml;nder&uuml;bergreifenden Vergleichs zur Speicherpraxis in den untersuchten L&auml;ndern referiert, wagt sich Kuhn an den Vorschlag eines Datenschutzindexes, mit dem staatliche Datenbanken vergleichend bewertet werden k&ouml;nnen. Die Anwendung dieses Indexes f&uuml;hrt er sogleich an der Antiterrordatei vor.<\/p>\n<p>Obwohl die <b>vor<\/b><i>g&auml;nge<\/i> ihre Kompetenz eindeutig bei den innenpolitischen Themen sehen, wollte sich die Redaktion dem Konflikt in der Ukraine nicht verschlie&szlig;en. Die politischen Reaktionen in Ost und West sowie die damit verbundene milit&auml;rische Eskalation zeigen, wie instabil die europ&auml;ische Friedensordnung ist. Umso wichtiger erscheint uns die Suche nach geeigneten alternativen Strategien zur Eind&auml;mmung des Konflikts. Einen Beitrag dazu k&ouml;nnte das Dossier von Andreas Buro, Karl Grobe und Clemens Ronnefeldt leisten. Sie haben im Auftrag der Kooperation f&uuml;r den Frieden die Entstehung des Konflikts untersucht und nach geeigneten M&ouml;glichkeiten einer zivilen L&ouml;sung Ausschau gehalten. Eine gek&uuml;rzte Fassung ihres Berichts drucken wir als Hintergrund ab.<\/p>\n<p>Weitere Stellungnahmen zu einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren sowie die Besprechung eines j&uuml;ngst ergangenen Urteils des Europ&auml;ischen Gerichtshofes zum &#8222;Recht auf Vergessen&#8220; im Internet und eine Besprechung des aktuellen Films &uuml;ber den Auschwitz-Prozess schlie&szlig;en diese Ausgabe der <b>vor<\/b><i>g&auml;nge<\/i> ab. Die gesamte Redaktion w&uuml;nscht Ihnen wie immer eine anregende Lekt&uuml;re mit der neuen Ausgabe und freut sich &uuml;ber Ihre Anmerkungen, Kommentare und Kritiken.<\/p>\n<p><i>Claudia Krieg und Sven L&uuml;ders<br \/>f&uuml;r die Redaktion<\/i><\/p>\n<p>VORSCHAU<\/p>\n<p><b>vor<\/b><i>g&auml;nge<\/i> 208&nbsp;&nbsp; Europ&auml;ische Abschottungstendenz&nbsp;nach Innen und<br \/>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Au&szlig;en<\/p>\n<p><b>vor<\/b><i>g&auml;nge<\/i> 209&nbsp;&nbsp; Gesetzgebung zum Verbot der Suizidbeihilfe<\/p>\n<h4>Anmerkungen:<\/h4>\n<p>(1) &Uuml;bersichten zu den bisherigen Enth&uuml;llungen finden sich beispielsweise bei Wikipedia (Stichwort: &#8222;Globale &Uuml;berwachungs- und Spionageaff&auml;re&#8220;), bei Zeit-Online (<a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2013-10\/hintergrund-nsa-skandal\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2013-10\/hintergrund-nsa-skandal<\/a>) oder beim Onlinemagazin Heise (<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.heise.de\/<\/a> extras\/timeline-2013\/#vars!date=2013-06-06_10:12:00!). Die American Civil Liberties Union (ACLU) macht die Originaldokumente aus dem NSA-Fundus online zug&auml;nglich: <a href=\"https:\/\/www.aclu.org\/nsa-documents-search\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.aclu.org\/nsa-documents-search<\/a>.<\/p>\n<p>(2) Vgl. dazu auch den zivilgesellschaftlichen Forderungskatalog: &#8222;Internationale Grunds&auml;tze f&uuml;r die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikations&uuml;berwachung&#8220; in vorg&auml;nge Nr. 203 (3-2013), S. 121 ff.<\/p>\n<p>(3) Josef Foschepoth, &Uuml;berwachtes Deutschland &#8211; Post- und Telefon&uuml;berwachung in der alten Bundesrepublik. Vandenhoeck &amp; Ruprecht, November 2012.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[480],"publikationen":[1443],"class_list":["post-11576","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-claudia-krieg-und-sven-lueders","publikationen-206-207"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/editorial-32\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 1-6 Am 6. 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