{"id":11582,"date":"2015-02-01T23:20:00","date_gmt":"2015-02-01T22:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/rechtspolitische-und-technische-massnahmen-fuer-einen-effektiven-datenschutz-3\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:52","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:52","slug":"rechtspolitische-und-technische-massnahmen-fuer-einen-effektiven-datenschutz-3","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/rechtspolitische-und-technische-massnahmen-fuer-einen-effektiven-datenschutz-3\/","title":{"rendered":"Rechtspolitische und technische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr einen effektiven Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 66-72<\/p>\n<p><i>(Red.)Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sind aufgrund ihrer nationalen Verfassungen wie der europ&auml;ischen Grundrechtscharta verpflichtet, sich f&uuml;r international wirksame Schutzmechanismen zum Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten einzusetzen. Alexander Dix weist darauf hin, dass die Regierungen in mehrfacher Weise dieser Verpflichtung nachkommen k&ouml;nnen: bei der Aushandlung neuer Standards f&uuml;r den Datenaustausch mit den USA; in den aktuellen Verhandlungen um Handels- und Dienstleistungsabkommen; in der Vollendung der europ&auml;ischen Datenschutzgrundverordnung; in der Weiterentwicklung des nationalen Rechtsschutzes gegen&uuml;ber den Geheimdiensten. Ein wirksamer Schutz des Kommunikationsgeheimnisses sei dabei nur zu erreichen, wenn sichere Infrastrukturen geschaffen werden. Neben der besseren Durchsetzung geltenden Datenschutzrechts sowie der Entwicklung neuer, internationaler Rechtsstandards sollt der Staat die Entwicklung sicherer Kommunikationstechniken und die Bereitstellung sicherer Netze f&ouml;rdern.<\/i><\/p>\n<p>Zwei Eingangsbemerkungen: Es gibt keinen Grund zu resignieren und sich zur&uuml;ck zu lehnen und zu sagen: wir k&ouml;nnen sowieso nichts machen &#8211; erster Punkt. Zweiter Punkt: Es gibt allerdings nicht das Silver Bullet. Es gibt nicht die eine ideale Handlungsstrategie, sondern wir sollten mehrgleisig fahren, mindestens eine Doppelstrategie verfolgen. Das sind zum einen die politisch-rechtlichen Ma&szlig;nahmen. Wir m&uuml;ssen geltendes Recht durchsetzen und darauf dringen, dass das Recht, wo es unzureichend ist, ver&auml;ndert wird &#8211; also Rechtspolitik betreiben. Und zweitens muss es technische Ma&szlig;nahmen geben; allerdings unter einem entscheidenden Vorbehalt: Es wird nie den &#8222;Datenschutzknopf&#8220; geben, den ihr nur dr&uuml;cken m&uuml;sst und dann sind alle Probleme gel&ouml;st. Das Problem muss vor allem politisch gel&ouml;st werden. Aber ich denke, beide Seiten sind wichtig und das will ich kurz erl&auml;utern.<\/p>\n<p>Ankn&uuml;pfend an die bisherige Debatte bin ich mit Wolfgang Hoffmann-Riem und anderen f&uuml;hrenden Verfassungsrechtlern der Meinung, dass die Bundesregierung verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, sich international und europ&auml;isch f&uuml;r die Grundrechte der Menschen, insbesondere f&uuml;r das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation einzusetzen. Das bedeutet konkret: Der deutsche Staat muss sich f&uuml;r die Schaffung von sicheren Infrastrukturen engagieren, auch international. Der Infrastrukturaspekt ist ganz wichtig. Und das kann auch bedeuten, dass man &uuml;ber Dezentralisierung sprechen muss. Das Schengen-Routing ist ein Aspekt, vielleicht nicht der ideale, aber man muss auch dar&uuml;ber nachdenken, wie der Staat weit st&auml;rker die Bildung von peer to peer-Netzwerken f&ouml;rdern muss.<\/p>\n<p>Das Internet wird heute als &Uuml;berwachungsinfrastruktur missbraucht. Das &ouml;ffentlich gemacht zu haben, ist das Verdienst von Edward Snowden, der sich deshalb hohe Verdienste um den Datenschutz erworben hat. Der Staat muss sich jetzt dieser Schutzpflicht stellen und &uuml;ber rechtliche L&ouml;sungen, die international verankert werden m&uuml;ssen, nachdenken. Ziel solcher Vereinbarungen muss es sein, das Menschenrecht auf vertrauliche Kommunikation international zu sch&uuml;tzten. Das ist ein hohes Ziel. Die Datenschutzbeauftragten haben auf internationaler Ebene bereits dieses Recht eingefordert.(1)<\/p>\n<p>Man muss der Bundesregierung immerhin zu Gute halten, dass sie eine Initiative unter anderem mit der brasilianischen Regierung unterst&uuml;tzt hat, die zur Verabschiedung einer Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2013 gef&uuml;hrt hat.(2) Das ist ein sehr allgemeiner Text, der auch noch auf amerikanischen Druck hin verw&auml;ssert wurde. Aber es ist wichtig: mit dieser Resolution ist das Thema endg&uuml;ltig auf der internationalen B&uuml;hne angekommen. Das Thema muss dort bleiben und das Ziel muss, auch das ist eine alte Forderung der Datenschutzbeauftragten, eine internationale Konvention zum Datenschutz sein, die sicherlich nicht von heute auf morgen gemacht werden kann. Das ist ein langwieriger Prozess. Aber auch da warne ich vor Resignation. Nur weil das alles so schwierig und kompliziert ist, sollten wir nicht einfach den Griffel fallen lassen und denken, das n&uuml;tzt alles nichts, das wird nie dahin kommen. Wir m&uuml;ssen daf&uuml;r arbeiten!<\/p>\n<p>Und wir sollten auch gegenl&auml;ufige Tendenzen erkennen. Gerade gegenw&auml;rtig wird viel berichtet &uuml;ber die Verhandlungen zu einem internationalen Abkommen f&uuml;r den freien Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement &#8211; TISA). Dieses Abkommen soll offenbar den Finanzdienstleistern die Befugnis einr&auml;umen, relativ unbegrenzt international personenbezogene Daten &uuml;ber Finanztransaktionen in jeden anderen Staat &uuml;bermitteln zu k&ouml;nnen. Das l&auml;uft im Grunde einer wichtigen Vorschrift im GATS-Abkommen, also dem weltweiten Abkommen f&uuml;r den freien Welthandel, zuwider. Das GATS-Abkommen sieht ausdr&uuml;cklich vor: Datenschutzbestimmungen sind keine nicht-tarif&auml;ren Handelshemmnisse. Das ist ein technischer Begriff aus dem internationalen Handelsrecht. Die Regelung im GATS-Abkommen bedeutet sinngem&auml;&szlig;: Kein Staat darf argumentieren, dass Datenschutzbestimmungen den freien Welthandel behindern; sondern Datenschutz ist Teil des weltweiten ordre public, eines allgemeing&uuml;ltigen Mindeststandards. Deshalb m&uuml;ssen sich Deutschland und die Europ&auml;ische Union auf den Standpunkt stellen, dass das hiesige Datenschutzniveau nicht abgesenkt werden darf mit dem Hinweis, es beeintr&auml;chtige den freien Welthandel. Insofern gef&auml;hrden die Verhandlungen &uuml;ber dieses Freihandelsabkommen &uuml;ber Dienstleistungen, die au&szlig;erhalb des GATS-Abkommens stattfinden, das europ&auml;ische Datenschutzniveau. Die Europ&auml;ische Union hat immerhin schon angek&uuml;ndigt, dass sie das so auch nicht hinnehmen will. Speziell im transatlantischen Verh&auml;ltnis ist das ein wichtiger Punkt.<\/p>\n<h5><span id=\"transatlantischer-datenschutz\">Trans&shy;at&shy;lan&shy;ti&shy;scher Datenschutz<\/span><\/h5>\n<p>Die meisten Diskussionen drehen sich nat&uuml;rlich im Moment um die Frage, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten aus Europa in die USA &uuml;bermittelt werden d&uuml;rfen, unabh&auml;ngig von der Aussp&auml;hung durch Nachrichtendienste. Da ist das Stichwort Safe-Harbor-Abkommen zu nennen. Die Europ&auml;ische Kommission hat nach den Ver&ouml;ffentlichungen von Edward Snowden im November 2013 dreizehn Forderungen formuliert &#8211; sie hat es nicht Forderungen genannt, sondern h&ouml;flicher: Empfehlungen &#8211; an die amerikanische Regierung, die bis zum Sommer dieses Jahres umgesetzt werden m&uuml;ssten. Das Ergebnis ist offen. Es gibt widerspr&uuml;chliche Informationen, welchen Stand diese Verhandlungen erreicht haben. Die damalige Kommissarin Reding hat erkl&auml;rt, man sei schon ziemlich weit. Es gehe im Grunde um ein neues Safe-Harbor-Abkommen, das ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten sicher stellen soll. Nach Frau Reding ginge es nur noch um einen Punkt, n&auml;mlich den Rechtsschutz europ&auml;ischer B&uuml;rger in den Vereinigten Staaten. Da sperren sich die Amerikaner nach wie vor, Europ&auml;ern die gleichen Rechte vor amerikanischen Gerichten einzur&auml;umen wie US-Amerikanern. Ich halte das nicht f&uuml;r einen kleinen Punkt. Aber es gibt auch andere Informationen aus der Kommission auf Arbeitsebene: Dort wird gesagt, die US-Regierung weigere sich nach wie vor, den Zugriff der Nachrichtendienste auf diese Daten in irgendeiner Weise zu beschr&auml;nken. Das ist genau das K.o.-Kriterium: eine der Forderungen der EU Kommission lautete n&auml;mlich, genau den Zugriff von Sicherheitsbeh&ouml;rden &#8211; nicht nur Nachrichtendiensten, sondern ganz allgemein Sicherheitsbeh&ouml;rden (aber die NSA ist nat&uuml;rlich die gro&szlig;e Spinne im Netz) &#8211; auf das erforderliche Ma&szlig; zu beschr&auml;nken. Das Problem ist die Ma&szlig;losigkeit, der totale &Uuml;berwachungsanspruch, der von diesen Einrichtungen reklamiert wird. Das muss eingegrenzt werden; und solange das nicht geschieht, darf auch der Datenverkehr in die USA nicht so weiter laufen wie bisher.<\/p>\n<p>Das f&uuml;hrt zu einem weiteren Verhandlungsstrang &uuml;ber ein allgemeines, generelles Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA. Der Abschluss eines solchen Abkommens ist aus meiner Sicht eine zentrale Voraussetzung f&uuml;r das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Das Freihandelsabkommen besch&auml;ftigt sich formal zwar nicht mit dem Datenschutz, weil der Datenschutz gar nicht zur Diskussion stehen darf in Freihandelsverhandlungen. Aber eine Forderung m&uuml;sste sein: Solange Europa und die USA sich nicht &uuml;ber ein solches Rahmendatenschutzabkommen verst&auml;ndigt haben, darf es auch kein Freihandelsabkommen geben. Diese Forderung wird auch aus dem Europ&auml;ischen Parlament mittlerweile erhoben. <br \/>Die Datenschutzbeh&ouml;rden in Europa haben auch eine Handlungsoption, &uuml;ber die man sprechen muss; die ist lange Zeit vergessen oder in den Hintergrund gedr&auml;ngt worden. Das Safe-Harbor-Abkommen entspricht einer Art Selbstverpflichtung amerikanischer Datenverarbeiter. Die Europ&auml;ische Kommission hat bei Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens entschieden: Mit dem Abkommen wird ein angemessenes Datenschutzniveau zwar im Grundsatz anerkannt, aber die europ&auml;ischen Aufsichtsbeh&ouml;rden haben das Recht, den Datenverkehr jedenfalls zeitweise im Einzelfall zu unterbinden, wenn sie Anhaltspunkte daf&uuml;r haben, dass die Grundlagen dieser Selbstverpflichtung entfallen sind; dass im Grunde etwas passiert, was bei Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens so niemand wirklich auf dem Schirm hatte. Und in dieser Situation sind wir jetzt.<\/p>\n<p>Der Google-Chef Larry Page hat im Zusammenhang mit den &Uuml;berwachungspraktiken der NSA gesagt: Es ist schwierig, in einem demokratischen Staat miteinander umzugehen, wenn wir nicht wissen wor&uuml;ber wir reden. Und genau das war bei Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens der Fall: Niemand konnte sich seinerzeit vorstellen, welches unglaubliche Ausma&szlig; die Aussp&auml;hung durch amerikanische und britische Nachrichtendienste tats&auml;chlich schon damals angenommen hat. Und das ist seitdem eher mehr geworden. Deshalb m&uuml;ssen die europ&auml;ischen und auch die deutschen Datenschutzbeh&ouml;rden die Frage pr&uuml;fen, ob sie von ihrer Befugnis zur Aussetzung einzelner Daten&uuml;bermittlungen in die USA Gebrauch machen wollen. In Deutschland haben sie bereits erkl&auml;rt, das pr&uuml;fen zu wollen. Sie warten jetzt im Moment noch ab, wie die amerikanische Seite auf die Forderungen der Europ&auml;er hier reagiert, ob es zu einer echten substanziellen Verbesserung beim Safe-Harbor-Abkommen kommt.<\/p>\n<p>Ein letzter rechtlicher Punkt ist die europ&auml;ische Datenschutzgrundverordnung, die allerdings leider im Moment auf der Stelle tritt. Die Behandlung im Europ&auml;ischen Rat bei den Regierungen geht nicht wirklich voran, oder nur in Trippelschritten. Da spielt die britische Regierung eine bremsende Rolle, und sie wird leider unterst&uuml;tzt von der Bundesregierung. Das ist ein erheblicher Mangel. Diese Datenschutzgrundordnung sollte einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa f&uuml;r den Datenschutz f&uuml;r die gesamte Wirtschaft formulieren, an den sich auch amerikanische und andere au&szlig;ereurop&auml;ische Unternehmen halten m&uuml;ssen. Ich bin davon &uuml;berzeugt, dieser Rechtsrahmen wird fr&uuml;her oder sp&auml;ter kommen. Aber je sp&auml;ter er kommt, desto schlechter!<\/p>\n<h5><span id=\"europaeischer-datenschutz\">Europ&auml;&shy;i&shy;scher Datenschutz<\/span><\/h5>\n<p>Mittlerweile hat der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) schon bestimmte Teilprobleme aus diesem Paket nach der geltenden Datenschutzrichtlinie entschieden. In der k&uuml;rzlichen Google-Entscheidung(3) hat er klar gesagt: Wer von au&szlig;erhalb Europas in Europa Gesch&auml;fte machen will, der hat sich an europ&auml;isches Datenschutzrecht zu halten. Das war im Grunde schon immer eine Selbstverst&auml;ndlichkeit. Der US Supreme Court hat stets von europ&auml;ischen Unternehmen verlangt, dass sie sich in den USA an amerikanisches Recht halten sollen. Das wird jetzt erfreulicherweise vom Europ&auml;ischen Gerichtshof auch best&auml;tigt. Au&szlig;erdem hat der EuGH das Recht auf Vergessen aus der Datenschutzrichtlinie abgeleitet, das in der Datenschutzgrundverordnung enthalten ist. In gewisser Weise ist damit die Verordnung schon ein bisschen vorweg genommen. Ich teile aber nicht die Auffassung, dass diese Grundverordnung damit &uuml;berfl&uuml;ssig sei, weil der Gerichtshof schon die wichtigen Fragen entschieden habe. Es gibt n&auml;mlich noch viele ungekl&auml;rte Fragen, die der europ&auml;ische Gesetzgeber beantworten muss, etwa Fragen der Abstimmung: Wie sollen sich europ&auml;ische Datenschutzbeh&ouml;rden auf eine einheitliche Auslegung des k&uuml;nftigen europ&auml;ischen Datenschutzgesetzes verst&auml;ndigen? All das muss noch gekl&auml;rt werden. Aber wenn der politische Wille da w&auml;re, dann k&ouml;nnte man sich sehr schnell darauf verst&auml;ndigen. Das Europ&auml;ische Parlament hat im April 2014 auf Vorarbeiten von Jan Philipp Albrecht bereits einen einheitlichen Standpunkt nahezu einstimmig beschlossen. Wenn wir in einem demokratischen europ&auml;ischen Staat leben w&uuml;rden, w&auml;re dieses Gesetzgebungsverfahren schon beendet. Das ist jetzt eine ketzerische Bemerkung, weil der europ&auml;ische Gesetzgebungsprozess so nicht organisiert ist. Da haben die Regierungen der Mitgliedsstaaten noch ein wesentliches Wort mitzureden, und da hakt es im Moment. Die Regierungen m&uuml;ssen sich einigen mit dem Parlament und der Kommission. Es ist dringend erforderlich, dass das schnell passiert.<\/p>\n<h5><span id=\"nationaler-datenschutz\">Nationaler Datenschutz<\/span><\/h5>\n<p>Zu den Befugnissen der Datenschutzbeauftragten bei der Kontrolle der Geheimdienste will ich einen Satz von Adalbert Podlech zum Stichwort Kontrolle zitieren: &#8222;Nur kontrollierte Macht kann regelgeleitete Macht sein&#8220;, hat er einmal gesagt. Pers&ouml;nlich ist er auch sehr skeptisch, ob man Nachrichtendienste &uuml;berhaupt in einem demokratischen Staat kontrollieren kann. Aber wenn man schon Regeln macht, dann sind diese Regeln wertlos, wenn es keine effektive Kontrolle gibt. Das ist ein entscheidender Satz.<\/p>\n<p>Die Datenschutzbeauftragten, genauer gesagt die Bundesbeauftragte f&uuml;r Datenschutz, haben nach geltendem Recht eine erg&auml;nzende Kontrollfunktion neben dem, was die G&nbsp;10-Kommission macht. Selbst diese eingeschr&auml;nkten Kontrollbefugnisse sind dem fr&uuml;heren Bundesbeauftragten Schaar vom Bundesinnenminister seinerzeit bestritten worden. Herr Friedrich hatte sich geweigert, bestimmte Informationen, die eindeutig dem Bundesbeauftragten h&auml;tten &uuml;bermittelt werden m&uuml;ssen, offen zu legen &#8211; mit fadenscheiniger Begr&uuml;ndung. Ich hoffe, dass die jetzige Bundesdatenschutzbeauftragte da nicht locker l&auml;sst, sondern weiterhin darauf besteht, dass zumindest die geltenden Kontrollbefugnisse eingehalten werden. Immerhin hat Frau Vo&szlig;hoff erfreulicherweise schon darauf gedrungen, dass die Stellung der Bundesbeauftragten endlich europarechtskonform in v&ouml;lliger Unabh&auml;ngigkeit organisiert werden muss &#8211; diese v&ouml;llige Unabh&auml;ngigkeit gibt es n&auml;mlich bisher nicht. Die Bundesbeauftragte ist die einzige Datenschutzbeauftragte in Deutschland, die noch von der Regierung in gewisser Weise abh&auml;ngig ist. Alle Landesdatenschutzbeauftragten sind bereits v&ouml;llig unabh&auml;ngig. Das ist eine Forderung, die wiederum der Europ&auml;ische Gerichtshof in einem Verfahren gegen Deutschland erhoben hat.<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus bin ich auch der Meinung, dass die Befugnisse der Bundesdatenschutzbeauftragen bei der Kontrolle der Nachrichtendienste noch verst&auml;rkt werden sollten. Das haben die Datenschutzbeauftragten auch gefordert, sie haben sich aber zugleich f&uuml;r eine St&auml;rkung der parlamentarischen Kontrolle eingesetzt.(4) Da gibt es verschiedene Modelle. Wir sind nicht der Meinung, dass man sozusagen die Hoffnung aufgeben sollte, &uuml;berhaupt Nachrichtendienste zu kontrollieren. Man kann es, wenn man es nur will. Aber dann muss man auch die richtigen Instrumente daf&uuml;r in die Hand nehmen.<\/p>\n<h5><span id=\"technischer-datenschutz-als-notwendige-ergaenzung\">Technischer Datenschutz als notwendige Erg&auml;nzung<\/span><\/h5>\n<p>Ich will noch etwas sagen zu den technischen M&ouml;glichkeiten eines besseren Datenschutzes. Recht muss erg&auml;nzt werden durch Technik. Ohne Technik ist Recht hilflos und umgekehrt. Die beiden m&uuml;ssen zusammengebunden werden. Erstens: Datenschutz ist keine Privatsache; anders als Herr Uhl das zu Beginn der Snowden-Enth&uuml;llungen gesagt hatte. Man kann nicht das ganze &Uuml;berwachungsproblem auf die einzelnen Menschen abw&auml;lzen. Deshalb ist es auch keine L&ouml;sung, dass sich jede_r einen eigenen Mailserver aufsetzt oder jede_n Programmieren lernen zu lassen. Der Staat hat eine Schutzpflicht. Trotzdem ist es wichtig, die Mittel zum digitalen Selbstschutz zu verbessern. Daf&uuml;r muss der Staat auch Voraussetzungen schaffen. Er muss zum Beispiel Mittel daf&uuml;r bereit stellen und Forschungen unterst&uuml;tzen, die einfache Verschl&uuml;sselungstechnik endlich zum Standard macht. Ein amerikanischer Experte hat einmal gesagt: &#8218;Wir brauchen crypto for grandma&#8217;, das hei&szlig;t Verschl&uuml;sselung f&uuml;r die Omi, die an ihrem Computer sitzt, wenn sie denn einen Computer nutzen will. Die muss &uuml;berhaupt nichts machen. Alles, was sie &uuml;bers Netz schickt, ist per se standardm&auml;&szlig;ig verschl&uuml;sselt. Nur wenn sie ausnahmsweise einmal sagt, jetzt will ich das abschalten, gibt es einen Ausschaltknopf. Verschl&uuml;sselte Kommunikation muss per default angeschaltet sein; sie muss zum Standard werden. Das ist eine ganz wichtige Forderung.<\/p>\n<p>Eine weitere M&ouml;glichkeit w&auml;ren geografisch begrenzte Routing-Regeln f&uuml;r die internetgest&uuml;tzte Kommunikation &#8211; das, was gegenw&auml;rtig unter dem Stichwort Schengen-Routing diskutiert wird. Dezentrale Netzstrukturen sollten entwickelt werden. Ich meine, die Technik muss eine gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung erlangen und Technik kann auch vom Gesetzgeber unterst&uuml;tzt werden, indem zum Beispiel das Inverkehrbringen von Hard- und Software mit Hintert&uuml;ren unter Strafe gestellt wird. Das ist eine Forderung, die mit Sicherheit jetzt auf den Tisch muss. Ich will nicht so weit gehen, dass unsichere Hard- und Software strafbar werden sollte &#8211; denn das ist das, was Microsoft und andere gro&szlig;e Hersteller st&auml;ndig machen. Die lassen die Nutzer_innen als Versuchskaninchen arbeiten und immer dann, wenn eine neue Sicherheitsl&uuml;cke offenbar (oder von Hacker_innen entdeckt) wird, wird ein Pflaster, ein sogenannter patch dar&uuml;ber geklebt. Diese Art der Produktentwicklung ist schon problematisch genug und zeigt die Unsicherheit dieser ganzen Technik. Wenn dann noch Hersteller gezielt und wissentlich Hintert&uuml;ren in ihre Hard- und Software einbauen lassen, meinetwegen auch auf politischen Druck von Seiten der Regierung, dann sollte es strafbar sein, so etwas zu verkaufen. Es muss nat&uuml;rlich auch strafbar sein, wenn jemand Pakete bei Amazon oder DHL, bevor der\/die Empf&auml;nger_in das &uuml;berhaupt ausgeliefert bekommt, aufmacht und da irgendetwas anschraubt. Das ist doch eine groteske Vorstellung, aber offenbar Realit&auml;t (s. TAREX).<\/p>\n<h5><span id=\"zivilgesellschaft\">Zivilgesellschaft<\/span><\/h5>\n<p>Ich denke, es sollte eine internationale B&uuml;rgerrechtsbewegung f&uuml;r eine demokratische Informations&ouml;kologie geben. Die Humanistische Union ist diejenige Organisation in Deutschland, die dazu pr&auml;destiniert ist. Es gibt in den USA eine sehr rege B&uuml;rgerrechtsbewegung im Netz. Da gibt es B&uuml;ndnispartner, mit denen man sich verb&uuml;nden kann.<\/p>\n<p><i>Der Text ist die &uuml;berarbeitete Fassung eines Vortrags auf dem 3. Gustav-Heinemann-Forum der Humanistischen Union am 21. Juni 2014 in Rastatt. Eine Audioaufzeichnung ist auf der Webseite der Humanistischen Union nachzuh&ouml;ren unter <\/i><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/rechtspolitik\/\"><i>https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/rechtspolitik\/ghf\/<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p><i><b>DR.&nbsp;ALEXANDER&nbsp;DIX&nbsp;<\/b>&nbsp; Jahrgang 1951, studierte Rechtswissenschaften in Bochum, Hamburg und London. Er war von 1982 bis 1985 juristischer Referent bei der Stadt Heidelberg und promovierte 1984 zum Dr. jur. an der Universit&auml;t Hamburg. 1985 wurde er Mitarbeiter des Berliner Datenschutzbeauftragten, von 1998 bis 2005 war er Landesbeauftragter f&uuml;r Datenschutz und f&uuml;r das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg. Seit dem 3. Juni 2005 ist Dix der Beauftragte f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin. Er ist Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (&#8222;Berlin Group&#8220;) und Mitglied der Artikel 29-Gruppe der Europ&auml;ischen Datenschutzbeauftragten. Dix ist Mitherausgeber des Jahrbuchs f&uuml;r Informationsfreiheit und Informationsrecht.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>(1) Artikel 29 Datenschutzgruppe, Stellungnahme 04\/2014 zur &Uuml;berwachung der elektronischen Kommunikation zu nachrichtendienstlichen und nationalen Sicherheitszwecken. Br&uuml;ssel, 10.4.2014 (819\/14\/DE WP215), abrufbar unter <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/justice\/data-protection\/article-29\/documentation\/opinion-recommendation\/files\/2014\/wp215_de.pdf#h2-2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/ec.europa.eu\/justice\/data-protection\/article-29\/documentation\/opinion-recommendation\/files\/2014\/wp215_de.pdf#h2-2<\/a>.<\/p>\n<p>(2) Gemeint ist die UN-Resolution 68\/167&#8222;The right to privacy in the digital age&#8221; v. 18.12.2013. Zu dieser Resolution und den weiteren Aktivit&auml;ten zum Ausbau des menschenrechtlichen Schutzes auf UN-Ebene siehe den Beitrag von T&ouml;pfer in dieser Ausgabe.<\/p>\n<p>(3) EuGH, Urteil in der Rechtssache C-131\/12 Google Spain SL, Google Inc. \/ Agencia Espanol de Proteccion de Datos, Mario Costeja Gonzalez. Die Entscheidung ist abgedruckt in der Neue(n) Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht (NVwZ), 2014, S. 857ff. Zu dieser Entscheidung siehe auch den Kommentar von Mandelartz in dieser Ausgabe.<\/p>\n<p>(4) S. &#8222;Effektive Kontrolle von Nachrichtendiensten herstellen!&#8220;, Entschlie&szlig;ung der 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&auml;nder vom 8.\/9.10.2014, abrufbar unter http:\/\/<br \/><a href=\"http:\/\/www.datenschutz.de\/dsb-konferenz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.datenschutz.de\/dsb-konferenz\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[242],"publikationen":[1443],"class_list":["post-11582","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-alexander-dix","publikationen-206-207"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Rechtspolitische und technische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr einen effektiven Datenschutz - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/rechtspolitische-und-technische-massnahmen-fuer-einen-effektiven-datenschutz-3\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Rechtspolitische und technische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr einen effektiven Datenschutz - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 66-72 (Red.)Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sind aufgrund ihrer nationalen Verfassungen wie der europ&auml;ischen Grundrechtscharta verpflichtet, sich f&uuml;r international wirksame Schutzmechanismen zum Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten einzusetzen. 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