{"id":11583,"date":"2015-02-01T23:15:00","date_gmt":"2015-02-01T22:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/politische-handlungsmoeglichkeiten-nach-dem-nsa-skandal-auf-nationaler-ebene-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:52","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:52","slug":"politische-handlungsmoeglichkeiten-nach-dem-nsa-skandal-auf-nationaler-ebene-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/politische-handlungsmoeglichkeiten-nach-dem-nsa-skandal-auf-nationaler-ebene-1\/","title":{"rendered":"Politische Handlungsm\u00f6glichkeiten nach dem NSA-Skandal auf nationaler Ebene"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 73-81<\/p>\n<p><i>(Red.)Peter Schaar zeigt auf, wie die Bundesregierung auf nationaler Ebene f&uuml;r einen besseren Schutz des Fernmeldegeheimnisses sorgen kann. Zun&auml;chst einmal sollte Deutschland als gutes Vorbild voran gehen und die bisher gesetzlich ungeregelte Auslands&uuml;berwachung des BND einschr&auml;nken. Zudem regt er eine konsequente Anwendung des deutschen Strafrechts gegen alle Spionageaktivit&auml;ten in Deutschland an. Schlie&szlig;lich sollte die NSA-Spionage mit einer gezielten F&ouml;rderung sicherer Verschl&uuml;sselungstechniken und abh&ouml;rsicherer Infrastrukturen gekontert werden. F&uuml;r europ&auml;ische Anbieter w&auml;ren datenschutzkonforme Angebote ein Wettbewerbsvorteil gegen&uuml;ber amerikanischen Konkurrenten, die tief in die in die NSA-&Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten verstrickt sind. Eine wesentliche Voraussetzung daf&uuml;r ist jedoch, dass die zugrundeliegenden Technologien offen und transparent gestaltet werden, denn nur so bleiben sie demokratisch und &ouml;ffentlich kontrollierbar. Das Prinzip der Geheimhaltung von Sicherheitstechnologien (&#8222;Security by Obscurity&#8220;) habe dagegen ausgedient. <\/i><\/p>\n<p>Nationale Handlungsm&ouml;glichkeiten gegen globale &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten zu formulieren, erscheint vordergr&uuml;ndig als unl&ouml;sbare Aufgabe &#8211; sind doch die Aktivit&auml;ten von Regierungen und Parlamenten auf den eigenen Staat ausgerichtet, w&auml;hrend die &Uuml;berwachung der Datenstr&ouml;me vornehmlich exterritorial, au&szlig;erhalb des jeweiligen nationalen Territoriums erfolgt. Trotzdem sollte man die Flinte nicht allzu schnell ins Korn werfen und allein auf die Entwicklung und Durchsetzung internationaler Rechtsinstrumente setzen, die der globalen &Uuml;berwachung Grenzen setzen. So wichtig diese internationalen Regeln sind &#8211; etwa Art. 17 des UN-Zivilrechtspakts(1), der den Schutz des Privatlebens garantiert &#8211;, so schwierig gestaltet sich ihre Weiterentwicklung und vor allem ihre praktische Durchsetzung, solange gro&szlig;e Staaten wie die USA, Russland und China sich verweigern. Nicht zuletzt wegen dieser Schwierigkeiten macht es also durchaus Sinn, &uuml;ber die Instrumente nachzudenken, die auf nationaler Ebene zur Verf&uuml;gung stehen.<\/p>\n<p>Zum einen haben nationale Aktivit&auml;ten in globalen Netzen auch direkte Folgen au&szlig;erhalb des eigenen Territoriums. So wirkt sich nationale Gesetzgebung, die den eigenen Beh&ouml;rden beim &Uuml;berwachen der Kommunikation Grenzen setzt oder entsprechende Aktivit&auml;ten ausl&auml;ndischer Geheimdienste unter Strafe stellt, auf die bi- und multilateralen nachrichtendienstlichen Informationstauschb&ouml;rsen aus &#8211; jedenfalls dann, wenn die Bereitschaft dazu bei Regierungen, Beh&ouml;rden und Gerichten besteht.<\/p>\n<p>Auch technologische Ma&szlig;nahmen zur H&auml;rtung von IT-Infrastrukturen sch&uuml;tzen die Computersysteme und Netzwerke nicht nur gegen inl&auml;ndische Angreifer, sondern auch gegen Infiltrationsversuche von Nachrichtendiensten. Die Bereitstellung anonymer Nutzungsm&ouml;glichkeiten im Netz, robuste Verfahren zur sicheren Authentifizierung, Verschl&uuml;sselungsmechanismen nach dem Stand der Wissenschaft und Technik machen es nicht nur Betr&uuml;gern sondern auch ausl&auml;ndischen Geheimdiensten schwerer, an begehrte Informationen zu gelangen.<\/p>\n<h5><span id=\"juristische-stellschrauben-gegen-ueberwachung\">Juristische Stell&shy;schrauben gegen &Uuml;berwa&shy;chung?<\/span><\/h5>\n<p>Traditionell entfalten Gesetze ihre Schutzwirkung im jeweiligen territorial definierten Geltungsbereich. Im Unterschied dazu ist das Internet aber so konstruiert, dass Landes- oder auch Kontinentalgrenzen technisch keine Rolle spielen. Wenn etwa ein deutscher Internetnutzer die Webseite eines deutschen Anbieters abruft, k&ouml;nnen die &uuml;bertragenen Daten durchaus &uuml;ber amerikanische Netzknoten geleitet (&#8222;geroutet&#8220;) werden. Global agierende Internetunternehmen speichern Daten auf Servern, die auf verschiedene Kontinente verteilt sind. Im folgenden soll deshalb untersucht werden, wie weit dieses offensichtliche Territorialdilemma durch nationales Recht entsch&auml;rft werden kann.<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass Spionage nicht gegen V&ouml;lkerrecht verst&ouml;&szlig;t, stellt Spione nicht straffrei. Geheimdienstliche Sp&auml;h- und Lauschaktionen im Ausland beeintr&auml;chtigen regelm&auml;&szlig;ig die Rechte der davon betroffenen Zielpersonen und sind deshalb strafbar. Zwar hei&szlig;t es in &sect; 3 Strafgesetzbuch (StGB): &#8222;Das deutsche Strafrecht gilt f&uuml;r Taten, die im Inland begangen werden.&#8220; Diese territoriale Begrenzung des deutschen Strafrechts wird aber durch &sect; 5 StGB in Bezug auf bestimmte Auslandstaten eingeschr&auml;nkt, die sich gegen inl&auml;ndische Rechtsg&uuml;ter richten. Zu diesen unabh&auml;ngig vom Tatort zu ahndenden Straftaten geh&ouml;rt auch die Verletzung von Betriebs- oder Gesch&auml;ftsgeheimnissen, nicht jedoch das Post- und Fernmeldegeheimnis oder Verst&ouml;&szlig;e gegen den Datenschutz. Gleichwohl k&ouml;nnen auch solche Straftaten nach deutschem Recht verfolgt werden, die aus dem Ausland initiiert wurden, sich aber im Inland auswirken (&#8222;verwirklichen&#8220;). Wenn also ein ausl&auml;ndischer Geheimdienst Computer deutscher Nutzer mittels Trojaner infiltriert und &uuml;berwacht, erf&uuml;llt dies den Straftatbestand des Aussp&auml;hens von Daten (&sect; 202a StGB).<\/p>\n<p>Aus dem Ausland agierende Betr&uuml;ger, die die Konten deutscher Bankkunden unter Verwendung ausspionierter PINs und Passw&ouml;rter abr&auml;umen, machen sich nach deutschem Recht strafbar. Auch Geheimdienste, die mittels Telekommunikation &uuml;bertragene nicht&ouml;ffentliche Daten deutscher Teilnehmer unter Anwendung von technischen Mitteln abfangen oder sich aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschaffen, begehen eine Straftat. Schon die Vorbereitung einer solchen Straftat, insbesondere das Aussp&auml;hen von Passw&ouml;rtern oder sonstigen Sicherungscodes, die den Zugang zu vertraulichen Daten erm&ouml;glichen, ist strafbar.<\/p>\n<p>Ebenso ist nach deutschem Recht strafbar, das nicht &ouml;ffentlich gesprochene Wort abzuh&ouml;ren oder aufzuzeichnen &#8211; dies gilt auch f&uuml;r Telefonate, die mit dem Handy gef&uuml;hrt werden. Schlie&szlig;lich verbietet &sect; 99 StGB die geheimdienstliche Agentent&auml;tigkeit f&uuml;r eine fremde Macht. Der Tatbestand stellt nicht auf konkreten Verrat ab, sondern erfasst jede auf die Beschaffung von Informationen f&uuml;r einen fremden Nachrichtendienst gerichtete T&auml;tigkeit, die deutsche Sicherheitsinteressen beeintr&auml;chtigen kann. Gesch&uuml;tztes Rechtsgut ist die &auml;u&szlig;ere Sicherheit Deutschlands im weitesten Sinne. Auch Wirtschaftsspionage kann nach &sect;&nbsp;99 StGB strafbar sein. Erfasst wird auch die Aussp&auml;hung von in Deutschland lebenden Ausl&auml;ndern f&uuml;r Nachrichtendienste ihrer Heimatl&auml;nder. &#8222;Selbst eine T&auml;tigkeit f&uuml;r Nachrichtendienste verb&uuml;ndeter Staaten verletzt deutsche Interessen, wenn sie nicht von deutschen Sicherheitsbeh&ouml;rden abgedeckt ist&#8220;, hei&szlig;t es auf der Website des Generalbundesanwalts.(2)<\/p>\n<p>Auch der Bruch des Fernmeldegeheimnisses ist eine Straftat &#8211; genauso wie das heimliche Eindringen in gesch&uuml;tzte Computersysteme. Heute k&ouml;nnen kaum noch Zweifel daran bestehen, dass britische und amerikanische Geheimdienste gegen mehrere dieser Strafvorschriften versto&szlig;en haben, etwa beim Abh&ouml;ren des Handys von Bundeskanzlerin Merkel, aber auch beim massenhaften Aussp&auml;hen deutscher Kommunikationsverkehre, die &uuml;ber ausl&auml;ndische Netzknoten und Transatlantikkabel gef&uuml;hrt werden.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht nur f&uuml;r die genannten angloamerikanischen Nachrichtendienste, sondern auch f&uuml;r die Dienste anderer Staaten und auch f&uuml;r den Bundesnachrichtendienst. Wenn etwa der BND Telefone und E-Mails oder Mobilfunknetze im Hindukusch oder in anderen Operationsgebieten &uuml;berwacht und dabei milliardenfach Metadaten absaugt, widerspricht dies nat&uuml;rlich dem dortigen Recht &#8211; und zwar v&ouml;llig unabh&auml;ngig davon, ob das deutsche BND-Gesetz derartige Aktivit&auml;ten erlaubt oder nicht, wie etwa im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu den NSA-Aktivit&auml;ten diskutiert wird.(3)<\/p>\n<p>Bei der Rechtfertigung der geheimdienstlichen T&auml;tigkeit im Ausland wird gern ausgeblendet, dass deutsche Beh&ouml;rden die zentralen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere die Achtung der Menschenw&uuml;rde (Art.&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 GG) stets zu beachten haben, egal wo sie t&auml;tig sind. Dies gilt unabh&auml;ngig davon, ob die Beschr&auml;nkungen, die etwa das G10- oder das BND-Gesetz dem Bundesnachrichtendienst setzen, nicht uneingeschr&auml;nkt bei der Auslandsaufkl&auml;rung gelten.<\/p>\n<p>Auch bei nachrichtendienstlichen Lauschaktivit&auml;ten kann die Menschenw&uuml;rde ber&uuml;hrt sein: So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass es mit der Menschenw&uuml;rde unvereinbar w&auml;re, wenn staatliche Stellen einen &#8222;unantastbaren Kernbereich der Privatsph&auml;re&#8220; ausspionieren: &#8222;Zur Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 GG geh&ouml;rt die Anerkennung eines absolut gesch&uuml;tzten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische &Uuml;berwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung &#8230; nicht eingreifen. Eine Abw&auml;gung nach Ma&szlig;gabe des Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung &#8230; und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.&#8220;4 In weiteren Entscheidungen hat das Gericht festgestellt, dass zu diesem Kernbereich auch h&ouml;chstpers&ouml;nliche Lebens&auml;u&szlig;erungen geh&ouml;ren, die mittels Telekommunikation &uuml;bertragen werden.(5)<\/p>\n<p>Das l&uuml;ckenlose Abh&ouml;ren der Telekommunikation ist deshalb generell unzul&auml;ssig, weil Gespr&auml;che abgeh&ouml;rt werden k&ouml;nnten, die diesem absolut gesch&uuml;tzten Bereich zuzurechnen sind. Jedenfalls m&uuml;ssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Informationen, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung geh&ouml;ren, nicht aufgezeichnet oder jedenfalls unverz&uuml;glich gel&ouml;scht werden. Dies gilt nicht nur f&uuml;r inl&auml;ndische &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, sondern auch f&uuml;r Aktivit&auml;ten des Bundesnachrichtendienstes als Auslandsgeheimdienst. Zudem gilt das deutsche Datenschutzrecht stets dann, wenn der BND personenbezogene Daten im Inland verarbeitet. Wenn der BND Daten aus der Auslandsaufkl&auml;rung an die amerikanischen Nachrichtendienste weiterleitet &#8211; wie durch die Bundesregierung best&auml;tigt(6)&#8211; muss er dabei deutsches Datenschutzrecht beachten.<\/p>\n<p>Man muss also nicht allzu lange suchen, um im juristischen Instrumentenkasten Werkzeuge zu finden, die gegen eine &uuml;berbordende Geheimdienst&uuml;berwachung eingesetzt werden k&ouml;nnten. Als eigentliches Problem entpuppt sich deshalb die z&ouml;gerliche Anwendung und Durchsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben, sei es aus au&szlig;enpolitischer R&uuml;cksichtnahme oder aber auch im Interesse der deutschen Sicherheitsbeh&ouml;rden, die immer wieder darauf hinweisen, wie abh&auml;ngig sie von den Informationen seien, die sie von ausl&auml;ndischen &#8211; namentlich amerikanischen &#8211; Diensten erhalten.<\/p>\n<h5><span id=\"technik-vom-teil-des-problems-zum-teil-der-loesung\">Technik: Vom Teil des Problems zum Teil der L&ouml;sung<\/span><\/h5>\n<p>Der k&uuml;rzlich verstorbene FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher verglich die Erkenntnisse aus den Snowden-Papieren mit dem &#8222;Sputnik-Schock&#8220;, den die Vereinigten Staaten 1959 erlitten hatten, als sie feststellen mussten, dass der erste Weltraumsatellit nicht etwa durch die US-Raumfahrtbeh&ouml;rde NASA auf den Weg gebracht worden war, sondern von den Russen. Unter Bezugnahme auf diese Erfahrung meinte Schirrmacher, es w&auml;re angesichts der Meldungen zu geheimdienstlichen &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten grundfalsch, wenn Europa den Kopf in den Sand stecken und sich mit einer digitalen Opferrolle abfinden w&uuml;rde. Vielmehr m&uuml;sse die &#8222;brachliegende digitale Intelligenz&#8220; Europas entfesselt werden, indem man Initiativen f&uuml;r &#8222;integre Netzwerke und, wer wei&szlig;, auch f&uuml;r Suchmaschinen politisch ins Leben ruft und f&ouml;rdert&#8220;.(7)<\/p>\n<p>Was k&ouml;nnte diese &#8222;digitale europ&auml;ische Intelligenz&#8220; bewirken? Es gibt durchaus verschiedene technische und juristische Stellschrauben f&uuml;r einen besseren Schutz der Daten. Mehr noch: Angesichts des grassierenden Vertrauensverlusts in amerikanische Internetdienste und der begr&uuml;ndeten Vermutung, aus den USA oder China stammende Produkte enthielten Hintert&uuml;ren oder bewusst eingebaute Schwachstellen, l&auml;sst sich durchaus europ&auml;isches Kapital schlagen.<\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere auf dem Feld der Datenverschl&uuml;sselung. Seit der Erfindung der E-Mail wird deren Vertraulichkeitsgrad ziemlich zutreffend mit dem einer Postkarte verglichen: Jeder, der Zugriff hat, kann mitlesen. Zudem grassieren Datenmissbrauch und Identit&auml;tsdiebstahl im Internet. Auch die &uuml;brigen Internetdienste wurden zun&auml;chst v&ouml;llig ohne Verschl&uuml;sselung betrieben, die Daten also offen und leicht abh&ouml;rbar &uuml;bertragen. Auch wenn seit Jahren an verbesserten Schutzmechanismen gearbeitet wird, waren viele der inzwischen etablierten Verschl&uuml;sselungsverfahren zu schwach, um geheimdienstlichen Angriffen zu widerstehen.<\/p>\n<p>Die NSA und ihr britischer Partner-Geheimdienst GCHQ waren offenbar in der Lage, nicht nur die unverschl&uuml;sselten Daten, sondern auch den verschl&uuml;sselten Internetverkehr gro&szlig;fl&auml;chig auszuwerten. Viele Informatiker setzen jedoch weiterhin auf die Datenverschl&uuml;sselung. Selbst wenn man &Uuml;berwachung letztlich nicht v&ouml;llig verhindern k&ouml;nne, bestehe zumindest die Chance, sie den Nachrichtendiensten deutlich zu erschweren und f&uuml;r sie teuer zu machen.<\/p>\n<p>Die M&ouml;glichkeit eines absolut sicheren Verschl&uuml;sselungssystems mag es theoretisch geben. Praktisch muss man allerdings einige Abstriche machen. Alle funktionierenden kryptographischen Systeme gelten nur unter bestimmten Pr&auml;missen hinsichtlich der F&auml;higkeiten der &#8222;Gegenseite&#8220;, insbesondere in Bezug auf die Rechenkapazit&auml;ten als sicher. Die Sicherheit nahezu aller Verschl&uuml;sselungsalgorithmen ist zudem nicht vollst&auml;ndig nachgewiesen. Alle Feststellungen zur Sicherheit der jeweiligen Verfahren beruhen vielmehr auf der Pr&uuml;fung und Diskussion durch die Fach&ouml;ffentlichkeit. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Verschl&uuml;sselungsalgorithmen dokumentiert und &ouml;ffentlich nachpr&uuml;fbar sind.<\/p>\n<p>Dagegen k&ouml;nnen Verfahren, deren Funktionsweise geheim gehalten wird, nicht durch unabh&auml;ngige Experten und eine kritische &#8222;Netzcommunity&#8220; nachgepr&uuml;ft werden. Bisweilen wird die Geheimhaltung der Verschl&uuml;sselungsalgorithmen sogar als Argument f&uuml;r mehr Sicherheit verkauft. Eine derartige Sichtweise blendet aber aus, dass nicht nur externe Angreifer versuchen, die Verschl&uuml;sselung zu durchbrechen, sondern auch Insider, die Kenntnisse &uuml;ber Schwachstellen eines Verschl&uuml;sselungsverfahrens besitzen, an Angriffen auf gesicherte Daten mitwirken oder ihr Wissen Dritten verkaufen k&ouml;nnten.<\/p>\n<p>An &#8222;Security by Obscurity&#8220; sollte man sp&auml;testens jetzt nicht mehr glauben, nachdem bekannt ist, dass die NSA systematisch auf die Schw&auml;chung von Verschl&uuml;sselungsverfahren hingearbeitet hat. Deshalb sollten grunds&auml;tzlich nur solche Verfahren verwendet werden, deren Programmcode und Funktionsweise &ouml;ffentlich dokumentiert sind (&#8222;Open Source&#8220;).<\/p>\n<p>Die Verschl&uuml;sselungsalgorithmen m&uuml;ssen in Software umgesetzt werden. Eine &#8222;schlampige&#8220; oder bewusst nachl&auml;ssige Programmierung kann dazu beitragen, dass an und f&uuml;r sich sichere Algorithmen unterlaufen oder umgangen werden k&ouml;nnen. Bekanntlich bieten derartige Schwachstellen den Geheimdiensten und anderen Insidern Ansatzpunkte zur Kommunikations&uuml;berwachung. Auch hier gilt: Open-Source-Software ist solchen Programmen vorzuziehen, deren Programmcode und Funktionsweise von den Anbietern geheim gehalten werden.<\/p>\n<p>Die &Ouml;ffentlichkeit allein kann die Sicherheit von Verschl&uuml;sselungsverfahren zwar nicht garantieren, sie erm&ouml;glicht es aber, dass Fehler und Schwachstellen erkannt und behoben werden k&ouml;nnen. Ein weiterer Faktor f&uuml;r die Vertrauensw&uuml;rdigkeit von kryptographischen Verfahren besteht darin, dass weder die Hersteller noch die Anbieter von Diensten rechtlich dazu verpflichtet werden, Hintert&uuml;ren in ihre Systeme einzubauen, die Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbeh&ouml;rden den Zugriff auf die Kommunikation erm&ouml;glichen, wie etwa der US-amerikanische Communications Assistance for Law Enforcement Act (CALEA).<\/p>\n<p>Ob bei der Kryptographie, beim Routing, bei der Gestaltung von E-Mail-Diensten oder bei den Anforderungen an Cloud-Speichern: Ansatzpunkte gibt es mehr als genug. Ob die sich hier bietenden Chancen allerdings auch wirklich wahrgenommen werden, ist indes noch ungewiss. Sehr ambivalent verh&auml;lt sich etwa die Industrie, die bei anderer Gelegenheit nicht z&ouml;gert, ihre Interessen einzufordern. Frank Schirrmacher weist darauf hin, dass der &#8222;deutsche&#8220; IT-Branchenverband Bitkom ma&szlig;geblich von Ablegern globaler US-Firmen beeinflusst werde und sich auch deshalb kaum als Speerspitze deutscher oder europ&auml;ischer Interessen eigne. Und die Wirtschaftswoche berichtete &uuml;ber einen heftigen Streit in diesem Verband zum Umgang mit der NSA-Aff&auml;re. Aus dessen Protokollen gehe hervor, dass sich die amerikanischen Mitglieder vehement gegen den Vorschlag deutscher IT-Unternehmen gewehrt h&auml;tten, sichere Hard- und Software &#8222;Made in Germany&#8220; zu forcieren. Insbesondere die Forderung, Datenpakete von und nach Deutschland nicht mehr &uuml;ber Server in den USA und Gro&szlig;britannien umzuleiten, weil diese von der NSA und dem britischen Geheimdienst GCHQ angezapft werden, sei von den Amerikanern blockiert worden.<\/p>\n<p>Dabei gibt es gen&uuml;gend deutsche &#8211; und europ&auml;ische &#8211; Unternehmen, die von einem neuen Gesch&auml;ftsfeld Datenschutz und Datensicherheit profitieren w&uuml;rden. Bereits jetzt stehen leistungsf&auml;hige europ&auml;ische Cloud-Services zur Verf&uuml;gung, die ohne US-Beteiligung funktionieren. Dies hat US-Cloud-Anbieter dazu veranlasst, europ&auml;ischen Kunden zuzusichern, dass deren Daten ausschlie&szlig;lich in Europa gespeichert w&uuml;rden.<\/p>\n<p>Ob damit allerdings der gew&uuml;nschte Schutz vor &Uuml;berwachung erreicht wird, ist zumindest offen. Denn die amerikanischen Beh&ouml;rden bestehen darauf, dass die US-Unternehmen &#8211; v&ouml;llig unabh&auml;ngig von der europ&auml;ischen Rechtslage &#8211; auch solche Daten herauszugeben haben, die nicht auf Servern in den Vereinigten Staaten gespeichert sind. Inwieweit die US-Unternehmen diesen Ansinnen folgen, die ggf. gegen das Recht der Staaten versto&szlig;en, in denen die Server stehen, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Immerhin hat die Bundesregierung eine in der &Ouml;ffentlichkeit kaum wahrgenommene erste Ma&szlig;nahme getroffen, um rechtliche und technische Hintert&uuml;ren zu verschlie&szlig;en, die es ausl&auml;ndischen Geheimdiensten erm&ouml;glichen, an vertrauliche Daten zu gelangen. In einem an das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums gerichteten No-Spy-Erlass vom 30. April 2014 ist vorgesehen, dass in Vergabeverfahren des Bundes jeder Bieter Erkl&auml;rungen abgeben muss, die heimliche Abfl&uuml;sse sch&uuml;tzenswerter Informationen an ausl&auml;ndische Nachrichtendienste betreffen. Weil dies kaum nachweisbar ist, wurden die Klauseln so ausgestaltet, dass eine Beweiserleichterung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland eintritt. F&uuml;r die Ablehnung eines Bieters bzw. f&uuml;r eine K&uuml;ndigung des Vertrages soll es ausreichen, wenn nachgewiesen wird, dass der Bieter einer rechtlichen Verpflichtung zur Weitergabe von vertraulichen Informationen, Gesch&auml;fts- oder Betriebsgeheimnissen an Dritte unterliegt. Gegebenenfalls m&uuml;ssen entsprechende Weitergabeverpflichtungen im Vergabeverfahren offengelegt werden. Damit werden auch F&auml;lle erfasst, in denen entsprechende Ausk&uuml;nfte nach ausl&auml;ndischem Recht geheim zu halten sind.(8)<\/p>\n<p>In vielen Bereichen, insbesondere bei E-Mails, gibt es deutsche und europ&auml;ische Alternativen, die den Vergleich mit der amerikanischen Konkurrenz nicht f&uuml;rchten m&uuml;ssen. Insbesondere wenn gew&auml;hrleistet wird, dass die Daten&uuml;bertragung sicher verschl&uuml;sselt erfolgt, k&ouml;nnte die Wahl eines solchen Dienstes einen erheblichen Zugewinn an Sicherheit und Datenschutz bedeuten. Problematisch ist dabei bisher allerdings, dass die meisten Angebote f&uuml;r verschl&uuml;sselte E-Mails lediglich eine &#8222;Verbindungsverschl&uuml;sselung&#8220; vorsehen, d.h., die verschl&uuml;sselt &uuml;bertragenen E-Mails werden von den Anbietern tempor&auml;r entschl&uuml;sselt und k&ouml;nnten an diesen Schnittstellen gegebenenfalls im Klartext mitgelesen werden. Technisch ist es allerdings m&ouml;glich, auf professioneller Basis eine Ende-zu-Ende-Verschl&uuml;sselung zu gew&auml;hrleisten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Angebote auf den Markt kommen.<\/p>\n<p>Noch nicht &#8211; oder nicht mehr &#8211; wirklich konkurrenzf&auml;hig ist die europ&auml;ische Industrie in weiten Bereichen der Netzwerktechnik. Amerikanische und chinesische Unternehmen haben hier au&szlig;ergew&ouml;hnlich starke Marktpositionen errungen. Europ&auml;ische Kunden k&ouml;nnen bei beiden Herkunftsl&auml;ndern nicht sicher sein, dass die entsprechenden Produkte frei von Hintert&uuml;ren und nicht dokumentierten &Uuml;berwachungsschnittstellen sind. Hier h&auml;tte eine europ&auml;ische Industriepolitik gute Chancen, mit gezielter F&ouml;rderung sicherer und zugleich leistungsf&auml;higer Produkte die Entwicklung marktg&auml;ngiger Produkte &#8222;made in Europe&#8220; zu erreichen, die sich in der Konkurrenz mit chinesischen und US-amerikanischen Anbietern behaupten. Wenn gew&auml;hrleistet ist, dass die Systeme ohne Einbu&szlig;en an Qualit&auml;t und Komfort zugleich die Vertraulichkeit und Integrit&auml;t der Daten&uuml;bertragung garantieren, k&ouml;nnte sich hier eine interessante Marktposition gewinnen lassen, weit &uuml;ber Deutschland und Europa hinaus.<\/p>\n<p>Als Reaktion auf die Berichte &uuml;ber die insbesondere durch die amerikanischen und britischen Geheimdienste betriebenen globalen &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen wurde schlie&szlig;lich vorgeschlagen, europ&auml;ische Datenpakete nicht mehr &uuml;ber Netzknoten in &Uuml;bersee zu senden. So forderten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&auml;nder, &#8222;zu pr&uuml;fen, ob das Routing von Telekommunikationsverbindungen in Zukunft m&ouml;glichst nur &uuml;ber Netze innerhalb der EU erfolgen kann.&#8220; Das Internet-Routing sollte so konfiguriert werden, dass die innerhalb eines Gebiets versendeten Nachrichten dieses nicht mehr wie bisher verlassen.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist insbesondere der Vorschlag eines &#8222;Schengen-Routing&#8220;, benannt nach dem Abkommen &uuml;ber den freien Reiseverkehr in Europa. Dabei w&uuml;rden die Datenpakete ausschlie&szlig;lich &uuml;ber Netzknoten in den Teilnehmerstaaten des Schengener Abkommens geleitet &#8211; Umwege &uuml;ber Drittstaaten, etwa die USA, w&auml;ren auszuschlie&szlig;en. Der Schengen-Raum umfasst die meisten Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union und einige andere europ&auml;ische Staaten, nicht jedoch Gro&szlig;britannien und Irland. Die Begrenzung auf die Schengen-Staaten k&ouml;nnte &#8211; so die &Uuml;berlegung &#8211; nicht nur die NSA an einem Datenzugriff hindern, sondern auch den britischen Nachrichtendienst GCHQ, der im Rahmen des Programms Tempora ma&szlig;geblich an den &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten beteiligt ist. Ein Nebeneffekt k&ouml;nnte darin bestehen, wichtige US-Internetunternehmen mit europ&auml;ischen Hauptniederlassungen in Gro&szlig;britannien und Irland zu umgehen.<\/p>\n<p>Technisch ist es heute ohne weiteres m&ouml;glich, Datenverbindungen, bei denen beide Kommunikationspartner sich in Europa befinden, nur &uuml;ber europ&auml;ische Netzknoten zu leiten. In den letzten Jahren wurden die europ&auml;ischen Netzinfrastrukturen massiv ausgebaut, so dass jedes Datenpaket heute auf vielen Wegen innerhalb des Schengen-Raums geroutet werden k&ouml;nnte. Tats&auml;chlich werden aber immer noch viele Datenstr&ouml;me &uuml;ber die USA geleitet. Derzeit erfolgt die Wegewahl im Internet im Wesentlichen nach den Kriterien Preis, Entfernung und Service-Qualit&auml;t. Die Umleitung europ&auml;ischer Datenpakete &uuml;ber US-Netzknoten hat weniger technische als finanzielle Gr&uuml;nde, denn die US-Anbieter bieten deutlich g&uuml;nstigere Konditionen als die europ&auml;ische Konkurrenz. Das Schengen-Routing w&uuml;rde dementsprechend vermutlich zu erh&ouml;hten Kosten f&uuml;hren, jedoch kaum mit Einbu&szlig;en in der Qualit&auml;t der Verbindungen verbunden sein. Auch die Ausfallsicherheit des europ&auml;ischen Netzes ist durch vielfach redundante Verbindungen heute weitgehend gew&auml;hrleistet.<\/p>\n<p>Trotzdem w&uuml;rden entsprechende Vorgaben zum Routing nicht automatisch zum Versiegen der Datenstr&ouml;me &uuml;ber den Atlantik f&uuml;hren. Zum einen werden Daten auch weiterhin stets dann in die USA &uuml;bertragen, wenn die elektronischen Dienstleistungen von dort aus erbracht werden. Dazu kommt, dass amerikanische Anbieter die Daten ihrer Nutzer &uuml;ber ihre in den USA gelegenen Infrastrukturen leiten und &uuml;berwiegend dort auf Servern ablegen. Wer einen amerikanischen E-Mail-Dienst nutzt oder Google als Suchmaschine verwendet, muss also &#8211; auch wenn das Schengen-Routing kommen sollte &#8211; weiterhin damit rechnen, dass seine Daten in den USA landen, auf dem Weg &uuml;ber Netzknoten und &Uuml;berseekabel durch den GCHQ und die NSA abgeh&ouml;rt und auf Anfrage an US-Sicherheitsbeh&ouml;rden herausgegeben werden. Dies gilt auch f&uuml;r Facebook, das seine Dienste seit einigen Jahren europ&auml;ischen Nutzern offiziell unter der Firma &#8222;Facebook Ltd.&#8220; aus Dublin anbietet, denn technisch wird der Dienst weiterhin &uuml;berwiegend in den USA betrieben.<\/p>\n<p>Nicht vergessen werden darf dabei, dass Vorgaben zum Routing auch Auswirkungen auf die Konkurrenzsituation europ&auml;ischer Unternehmen untereinander haben k&ouml;nnen. So erntete die Deutsche Telekom auf ihren Vorschlag eines &#8222;nationalen IP-Routings&#8220; emp&ouml;rende Reaktionen bei anderen deutschen Internet-Anbietern. Der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des gr&ouml;&szlig;ten deutschen Internetknotens DE-CIX, Harald Summa, bezeichnete die Initiative der Telekom als &#8222;reine Marketingaktion und Irref&uuml;hrung der Politik&#8220;. Die Telekom selbst behindere den Verbleib der Datenpakete im deutschen Rechtsraum, denn sie organisiere den Transport ihrer Daten direkt mit anderen Netzbetreibern und beteilige sich nicht am &ouml;ffentlichen, gleichberechtigten Datenaustausch (&#8222;public peering&#8220;). Dies habe die Folge, dass nicht mit der Telekom verbundene Netzanbieter an Telekom-Kunden gerichtete Datenpakete vielfach nur &uuml;ber das Ausland zustellen k&ouml;nnten. Inzwischen scheinen sich die verh&auml;rteten Fronten zwischen den verschiedenen Internetanbietern jedoch aufzul&ouml;sen. Wie zu vernehmen ist, verhandelt etwa die Deutsche Telekom mit dem Internetverband Eco &uuml;ber entsprechende L&ouml;sungen, die eine sichere Kommunikation &uuml;ber Providergrenzen hinaus erm&ouml;glichen.<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Auch wenn globale &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten nachhaltig nur durch internationales Recht und internationale Vereinbarungen zur&uuml;ckgefahren werden k&ouml;nnen, sollte nicht darauf verzichtet werden, die auf nationaler oder regionaler Ebene (EU) bestehenden technischen und rechtlichen Instrumente zum verbesserten Schutz der Privatsph&auml;re und zur Gew&auml;hrleistung der Vertraulichkeit der Kommunikation nutzen. Neben den direkten Schutzwirkungen entfalten solche Ma&szlig;nahmen eine Ausstrahlung auf andere Nationen und Weltregionen. Globale &Uuml;berwachung ist nicht schicksalhaft, sondern ein von Menschen verursachtes Ph&auml;nomen. Der Einzelne, die Gesellschaft und die Weltgemeinschaft haben Mittel, diese Entwicklung wieder zur&uuml;ckzufahren.<\/p>\n<p><i>PETER&nbsp;SCHAAR&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1954, ist gelernter &Ouml;konom. Er war ab 1980 in der Verwaltung der Hansestadt Hamburg t&auml;tig und wechselte 1986 zum Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten. 2003 wurde er auf Vorschlag von B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen vom Deutschen Bundestag zum f&uuml;nften Bundesbeauftragte f&uuml;r Datenschutz gew&auml;hlt. Seine zweite Amtszeit endete am 16. Dezember 2013. Seit September 2013 steht Schaar der Europ&auml;ischen Akademie f&uuml;r Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) vor. <\/i><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>(1) Internationaler Pakt &uuml;ber b&uuml;rgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 II 1553).<\/p>\n<p>(2) S. <a href=\"https:\/\/www.generalbundesanwalt.de\/de\/spionage.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.generalbundesanwalt.de\/de\/spionage.php<\/a>.<\/p>\n<p>(3) Vgl. hierzu etwa die Sachverst&auml;ndigengutachten der ehemaligen Bundesverfassungsrichter Papier und Hoffmann-Riem, <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse18\/ua\/1untersuchungsausschuss\/-\/280848\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse18\/ua\/1untersuchungsausschuss\/-\/280848<\/a>.<\/p>\n<p>(4) BVerfG, Urteil zur akustischen Wohnraum&uuml;berwachung (&#8222;gro&szlig;er Lauschangriff&#8220;), 1 BvR 2378\/98 vom 3.3.2004.<\/p>\n<p>(5) Vgl. etwa BVerfG, Urteil zur pr&auml;ventiven Telekommunikations&uuml;berwachung durch die Polizei, 1 BvR 668\/04 vom 27.7.2005.<\/p>\n<p>(6) Vgl. BT-Drs. 17\/14560, S. 8.<\/p>\n<p>(7) Schirrmacher, Europas Sputnik-Schock, FAZ v. 1.11.2013, S. 1.<\/p>\n<p>(8) S. Erl&auml;uterungen des BMI zum &#8222;No-Spy-Erlass&#8220;, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2014\/08\/no-spy-erlass.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2014\/08\/no-spy-erlass.html<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[140],"publikationen":[1443],"class_list":["post-11583","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-peter-schaar","publikationen-206-207"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Politische Handlungsm\u00f6glichkeiten nach dem NSA-Skandal auf nationaler Ebene - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/politische-handlungsmoeglichkeiten-nach-dem-nsa-skandal-auf-nationaler-ebene-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Politische Handlungsm\u00f6glichkeiten nach dem NSA-Skandal auf nationaler Ebene - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 73-81 (Red.)Peter Schaar zeigt auf, wie die Bundesregierung auf nationaler Ebene f&uuml;r einen besseren Schutz des Fernmeldegeheimnisses sorgen kann. 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