{"id":11596,"date":"2015-02-01T22:35:00","date_gmt":"2015-02-01T21:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grundsaetzlich-ist-meine-methode-die-eines-richters\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:53","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:53","slug":"grundsaetzlich-ist-meine-methode-die-eines-richters","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/grundsaetzlich-ist-meine-methode-die-eines-richters\/","title":{"rendered":"\u201eGrunds\u00e4tzlich ist meine Methode die eines Richters.\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Heinrich Amadeus Wolff &uuml;ber die Evaluation von Sicherheitsgesetzen<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 135-143<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-5179 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-349x450.jpg\" alt=\"&#8222;Grunds&auml;tzlich ist meine Methode die eines Richters.&#8220;\" width=\"349\" height=\"450\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-349x450.jpg 349w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-768x991.jpg 768w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-581x750.jpg 581w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-1191x1536.jpg 1191w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-465x600.jpg 465w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small-261x337.jpg 261w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Wolff_Heinrich-Amadeus_small.jpg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 349px) 100vw, 349px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p><i>(Red.)<b> <\/b>PROF.&nbsp;DR.&nbsp;HEINRICH&nbsp;AMADEUS&nbsp;WOLFF&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1965, studierte Rechtswissenschaften an den Universit&auml;ten Regensburg, T&uuml;bingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg. Sein erstes Staatsexamen absolvierte er 1991 in Heidelberg, 1996 folgte die Promotion sowie 1998 die Habilitation f&uuml;r die F&auml;cher Staats- und Verwaltungsrecht, beides an der damaligen Deutschen Hochschule f&uuml;r Verwaltungswissenschaften Speyer (bei Helmut Quaritsch und Hans Herbert von Arnim). Nach einer kurzen Zwischenstation im Bundesministerium des Innern (1998) wurde Wolff 2000 an die LMU M&uuml;nchen berufen, 2006 wechselte er an die Europa-Universit&auml;t Viadrina in Frankfurt (Oder). Seit dem Sommersemester 2014 hat Wolff den Lehrstuhl f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universit&auml;t Bayreuth inne. Er tritt regelm&auml;&szlig;ig als Sachverst&auml;ndiger zu Fragen des Verfassungs-, Beamten- und Sicherheitsrechts auf und war Mitglied der 2013 eingesetzten Regierungskommission zur &Uuml;berpr&uuml;fung der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. <\/i><\/p>\n<p><i>Heinrich Amadeus Wolff spricht im Interview &uuml;ber seine Erwartungen, &uuml;ber M&ouml;glichkeiten und Grenzen bei der Evaluation von Sicherheitsgesetzen. Er selbst war an zwei solchen Verfahren beteiligt: Zur qualitativen Bewertung eines Anwenderberichts der Firma Ramb&oslash;ll Management &uuml;ber das Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetz (TBEG) gab das Bundesjustizministerium 2010 bei ihm ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag (Gutachten vom 14.4.2011, BT-Ausschussdrucksache 17 (4) 245). Im gleichen Jahr evaluierte Wolff zahlreiche Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes in NRW (Evaluationsbericht vom August 2011, NRW LT-Drs. 15\/914).<\/i><\/p>\n<p><i>Sie haben in einer Stellungnahme gegen&uuml;ber dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags sinngem&auml;&szlig; ge&auml;u&szlig;ert, dass die Frage, ob bestimmte Geheimdienstbefugnisse sinnvoll oder gar notwendig sind, ein Gutachter bzw. Evaluator nicht entscheiden k&ouml;nne. Was kann er denn entscheiden? <\/i><\/p>\n<p>Die &Auml;u&szlig;erung, die Sie zitieren, stammt aus der Anh&ouml;rung zur Verl&auml;ngerung des Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetzes (TBEG). Dort ging es um die Frage, welche Befugnisse des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) sinnvoll oder nicht sinnvoll sind. Oder anders gefragt: Was braucht eine Beh&ouml;rde an Befugnissen, um ihre Aufgabe sinnvoll zu erf&uuml;llen? Dies beschr&auml;nkt sich nicht auf die Frage, ob eine konkrete Befugnis verl&auml;ngert wird oder nicht, sondern es geht darum, welches Design das BfV braucht, um seine Aufgaben zu erf&uuml;llen. Um diese Fragen beantworten zu k&ouml;nnen, muss man sich die jeweiligen Ermittlungsergebnisse der Beh&ouml;rde ansehen. Diese Informationen sind aber vertraulich. Die Informationen, die wir Teilnehmer der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung hatten, reichten f&uuml;r die Beantwortung der Frage nicht aus. Genauso wenig kann das Bundesamt selbst diese Frage beantworten. Die Frage, welches Design das BfV f&uuml;r seine Aufgabenerf&uuml;llung braucht, kann nur jemand beantworten, der die Beh&ouml;rde besucht und sich die Arbeitsabl&auml;ufe und den Arbeitsalltag neutral anschaut. Darauf bezog sich meine Aufforderung, eine Kommission zusammen zu stellen und in die Beh&ouml;rde zu schicken. Das halte ich nach wie vor f&uuml;r richtig, auch wenn es nichts mit der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zu tun hat.<\/p>\n<p><i>Was w&auml;re denn die Aufgabe einer Evaluation, was ist eine Evaluation?<\/i><\/p>\n<p>Das kommt auf das Gesetz, auf die Umst&auml;nde der Evaluation und auf die Sachkunde des Evaluators an. Ein Evaluator kann ganz unterschiedliche Vorschl&auml;ge unterbreiten. Es kommt darauf an, welche Befugnisse ihm gegeben werden und von welcher Profession er kommt.<\/p>\n<p>Die Frage wird &uuml;blicherweise so beantwortet: als Kontrolle, ob der Gesetzgeber die Zwecke erreicht, die er mit dem Gesetz erreichen wollte. Das halte ich f&uuml;r eine falsche Definition, aber es ist das &uuml;berwiegende Verst&auml;ndnis der Evaluation. Das kann ein Evaluator in gewisser Weise &uuml;berpr&uuml;fen anhand der Informationen, die er hat. Aber er muss sich immer vergegenw&auml;rtigen, dass sein Urteil beschr&auml;nkt ist, auf die Informationen, die man ihm gibt.<\/p>\n<p><i>Wenn sich die Evaluation von Gesetzen nicht darauf beschr&auml;nken soll, die Erreichung vorher festgelegter Zwecke zu &uuml;berpr&uuml;fen &#8211; was w&auml;re dann eine umfassende Evaluation?<\/i><\/p>\n<p>Nach meinem Verst&auml;ndnis erstens: Welche Wirkung hat das Gesetz? Das halte ich f&uuml;r sehr zentral. Und zweitens finde ich auch die Bewertung entscheidend, in welchem Verh&auml;ltnis die Wirkungen des Gesetzes zur Grundrechtsbelastung stehen. Blendet der Gesetzgeber die beiden Fragen aus, f&auml;nde ich das nicht vertretbar, gerade im Sicherheitsbereich.<\/p>\n<p><i>Bei der Frage nach den Wirkungen zielen Sie wahrscheinlich auch auf nicht intendierte Nebenwirkungen?<\/i><\/p>\n<p>Genau das meine ich. Die objektive Auslegung der Gesetze hei&szlig;t ja immer schon, dass die Gesetze getrennt zu betrachten sind vom gesetzgeberischen Willen. Gesetze habe nun mal ein Eigenleben; und das kann anders sein &#8211; positiv wie negativ &#8211;, als es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat.<\/p>\n<p><i>Wenn Sie &#8211; wie beim Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetz &#8211; keine Einsicht in die Ermittlungsergebnisse haben, k&ouml;nnen Sie die Gesetze auch nicht in ihrer Wirksamkeit bewerten. Braucht ein Evaluator den Zugang zu diesen Daten?<\/i><\/p>\n<p>Nicht notwendig. Es kommt drauf an, was sie von ihm haben wollen. Je weniger Informationen sie ihm geben, desto schneller geht&#8217;s, aber umso beschr&auml;nkter ist auch das Ergebnis.<\/p>\n<p><i>Worum ging es bei den beiden Evaluationsverfahren, an denen Sie beteiligt waren? <\/i><\/p>\n<p>Bei beiden Verfahren ging es um die Frage, ob eine konkrete Anzahl von Befugnissen verl&auml;ngert werden soll oder nicht. Das war die Frage, zu deren Beantwortung die jeweilige Evaluation Hilfestellung geben sollte. So habe ich meinen Auftrag verstanden, und so habe ich ihn auch beantwortet. D.h. ich habe die Anwendungszahlen wiederholt, ich habe die Praxis verfassungsrechtlich bewertet. Und ich habe verfassungspolitisch bewertet, wie viel grundrechtliche Belastung man bereit ist f&uuml;r welchen Erfolg hinzunehmen.<\/p>\n<p>Beim Verfassungsschutz in NRW wurden im Zuge meiner Evaluation Kontrollfragen in der Beh&ouml;rde eingef&uuml;hrt. Das waren Fragen nach der Belastung durch die einzelnen Ma&szlig;nahmen, welche Folgen etwa die Kontoabfragen bei der Bank haben. All das wurde urspr&uuml;nglich in der Verwaltungspraxis nicht ber&uuml;cksichtigt. Wir haben uns dann &uuml;berlegt: Wie k&ouml;nnen wir die Belastungswirkung f&uuml;r die Betroffenen reduzieren, ohne die Effektivit&auml;t der Ma&szlig;nahme zu behindern?<\/p>\n<p>Beim Bund war die Evaluation weniger verwaltungswissenschaftlich ausgerichtet, da standen die verfassungsrechtlichen Fragen im Vordergrund. Da ging es mehr darum, dass jemand eine verfassungsrechtliche Pr&uuml;fung vornimmt, weil die beiden ma&szlig;geblichen politischen Kr&auml;fte sich bei der Verfassungsfrage zerstritten hatten.<\/p>\n<p><i>Was waren f&uuml;r Sie Kriterien f&uuml;r Ihre Empfehlungen &uuml;ber die Verl&auml;ngerung oder Streichung einzelner Befugnisse?<\/i><\/p>\n<p>Erstens nat&uuml;rlich immer die verfassungsrechtliche Frage: Sind die zu evaluierenden Rechtsnormen verfassungsgem&auml;&szlig; oder sind sie es nicht? Das zweite Kriterium: Kann man die Grundrechtsbelastung reduzieren, ohne die Effektivit&auml;t der Ma&szlig;nahmen zu vermindern? Und drittens: Wenn man das nicht kann, wie w&uuml;rde man als Au&szlig;enstehender, der dem Sicherheitsauftrag gegen&uuml;ber aufgeschlossen ist aber dennoch den Grundrechtsschutz im Blick hat, die Frage beurteilen, ob der Zugewinn an Effektivit&auml;t im Verh&auml;ltnis steht zur dadurch ausgel&ouml;sten Grundrechtsbelastung? Diese drei Ma&szlig;st&auml;be habe ich angelegt. F&uuml;r mich selber ist nat&uuml;rlich der zweite Ma&szlig;stab der Wichtigste: Kann ich den Grundrechtssinn sch&uuml;tzen, ohne die Effektivit&auml;t zu verringern? Das glaube ich, geht immer. Das ist auch mein starkes Schwert, weil ich eben nicht jemand bin, der die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden per se beschr&auml;nken will, sondern der die B&uuml;rger sch&uuml;tzen und trotzdem dem Staat die Aufgabe nicht wegnehmen m&ouml;chte. Das ist wohl der Grund, warum ich relativ viel Einfluss in diesem Bereich habe.<\/p>\n<p><i>Wie w&uuml;rden Sie Ihre Methodik der Evaluation beschreiben?<\/i><\/p>\n<p>Grunds&auml;tzlich ist meine Methode die eines Richters. Ich habe wie ein Verfassungsrichter &uuml;ber das Gesetz entschieden, allerdings nicht nur am Ma&szlig;stab der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit, sondern auch am Ma&szlig;stab der verfassungspolitischen Sinnhaftigkeit. Dazu brauchen Sie einen Sachverhalt, anhand dessen sie das beurteilen k&ouml;nnen. Ich hatte die Fallzahlen und h&auml;tte Einsicht in die Akten nehmen k&ouml;nnen. Aber ich habe mir die Akten nur sehr beschr&auml;nkt angeschaut.<\/p>\n<p><i>Sie sprechen jetzt vom Verfassungsschutzgesetz in NRW?<\/i><\/p>\n<p>Genau. Beim Bund hatte ich nur die Ergebnisse der Befragung durch die Firma Ramb&oslash;ll Management. Dort war ich ja gar nicht der eigentliche Evaluator, sondern war nur als Gutachter von der Bundesregierung eingesetzt. Da habe ich z.B. &#8211; anders als in Nordrhein-Westfalen &#8211; den Fragebogen nicht entworfen.<\/p>\n<p>Aber Gesetzesevaluationen hin oder her, die k&ouml;nnen sie ganz unterschiedlich durchf&uuml;hren. Sie k&ouml;nnen vier Jahre eine Langzeitstudie anlegen und sie k&ouml;nnen &#8211; so wie bei mir im Fall des TBEG &#8211; die Evaluation in zwei Wochen erstellen, oder wie in NRW in acht Wochen. Wenn Sie sich das Kosten-Nutzen-Verh&auml;ltnis meiner beiden Evaluationen anschauen, sind die Ergebnisse sehr freiheitlich angelegt. Bei aller Unvollendetheit, auch bei den Tatsachenfragen, wird man wohl behaupten k&ouml;nnen, dass innerhalb k&uuml;rzester Zeit ein deutlich besserer Grundrechtsschutz f&uuml;r die Betroffenen herausgekommen ist, als im urspr&uuml;nglichen Vorschlag. Der Umstand, dass jemand Unabh&auml;ngiges mit einem erweiterten rechtlichen Ma&szlig;stab sich die Dinge anschaut und den vorgegebenen Sachverhalt subsumiert, ist f&uuml;r die Betroffenen enorm hilfreich.<\/p>\n<p><i>In Ihrem Gutachten zum NRW-Verfassungsschutz schreiben Sie, dass Ihre Evaluation &#8211; ich zitiere &#8211; &#8222;den Blickwinkel des Gesetzgebers&#8220; einnimmt. Sie begr&uuml;nden das damit, dass der Gesetzgeber den Auftrag erlassen, den Gutachter bestellt hat und so weiter. Dass klingt nach einer Serviceaufgabe f&uuml;r den Gesetzgeber. Ist die Aufgabe des Evaluators nicht eine Kontroll- und Korrekturfunktion f&uuml;r den Gesetzgeber? Bei&szlig;t sich das nicht mit dem &#8222;Blickwinkel des Gesetzgebers&#8220;?<\/i><\/p>\n<p>Jetzt wei&szlig; ich wieder welchen Satz Sie vor Augen haben. Aber das war anders gemeint. Ich wollte damit sagen, dass ich mich in meiner Evaluation nicht auf eine verfassungsrechtliche Kontrolle beschr&auml;nken lasse, sondern ich m&ouml;chte mehr. Ich will auch Vorschl&auml;ge unterbreiten, selbst wenn die vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen verfassungsgem&auml;&szlig; sind. Ich will dem Gesetzgeber trotzdem Alternativen unterbreiten d&uuml;rfen, wenn diese in meinen Augen noch besser sind. Es tut mir leid, wenn das nicht deutlich wurde.<\/p>\n<p><i>Wie weit sehen Sie Spielraum, im Rahmen eines Evaluationsverfahrens Alternativen zu den gegebenen Normen zu erw&auml;gen<\/i>?<\/p>\n<p>Das ist eine wirklich gute Frage. Wenn Sie meine Berichte vergleichen mit den sonstigen Evaluationsberichten, liegt genau darin der gro&szlig;e Unterschied. Die anderen Berichte legen ihnen nur dar, ob der Zweck erreicht worden ist oder nicht. Ich lege dem Gesetzgeber dar&uuml;ber hinaus Alternativvorschl&auml;ge vor. Ich halte das f&uuml;r ganz wichtig, das habe ich immer gern gemacht.<\/p>\n<p><i>Was haben Sie beispielsweise vorgeschlagen?<\/i><\/p>\n<p>Beim TBEG habe ich beispielsweise die Standards des G 10-Verfahrens auch f&uuml;r die besonderen Auskunftsrechte des &sect; 8a Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) erfolgreich vorgeschlagen und in NRW die Befristung und die erneute Evaluation im Bericht implementiert. Ein weiteres Beispiel: Ich habe k&uuml;rzlich beim Antiterrordateigesetz (ATDG) eine detaillierte Formulierung der grundrechtlich h&ouml;chst sensiblen erweiterten projektbezogenen Datennutzung vorgeschlagen (&sect;&nbsp;6a ATDG-E). Mein Formulierungsvorschlag ber&uuml;cksichtigte das Ziel des Gesetzgebers, versuchte aber gleichzeitig den rechtsstaatlichen Anforderung besser gerecht zu werden &#8211; der Ausschuss hat den Vorschlag fast vollst&auml;ndig &uuml;bernommen. In der Regierungskommission zur Reform der Sicherheitsgesetze h&auml;tte ich gerne einen Regelungsvorschlag f&uuml;r die Auslandsaufkl&auml;rung des BND zu Papier gebracht. Mein Vorschlag f&uuml;r &sect;&nbsp;1 Abs. 2 S. 3 BND-Gesetz lautete: &#8222;Au&szlig;erhalb des Geltungsbereichs nimmt der BND seine Aufgaben wahr, sofern dies geboten ist. Er hat dabei auf die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Mittel zu achten.&#8220; Leider wurde der Vorschlag von den Vertretern der Ministerien als zu innovativ empfunden. W&auml;re es um eine Evaluation gegangen, h&auml;tte ich ihn in im Bericht aufgenommen.<\/p>\n<p>Es darf f&uuml;r einen Evaluator weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung ein Tabu geben. Ich w&uuml;rde beispielsweise, falls Anlass dazu steht, mir auch erlauben zu pr&uuml;fen, was es bringen w&uuml;rde, die Befugnisse an einer Stelle auszuweiten, auch ohne dass der Gesetzgeber dies bisher diskutiert hat; auch wenn dieser Schritt erst einmal zu einer st&auml;rkeren Grundrechtsbelastung f&uuml;hren k&ouml;nnte. Dann w&uuml;rde ich die Frage stellen, ob durch diese Ma&szlig;nahme der Zuwachs an Effektivit&auml;t deutlich h&ouml;her w&auml;re, als durch die Ma&szlig;nahmen, die wir die ganze Zeit diskutieren &#8211; und das bei gleicher Grundrechtsbelastung (im Vergleich zur diskutierten Erweiterung). Bei meiner Beratungst&auml;tigkeit er&ouml;rtere ich immer wieder, ob man neue Befugnisse einf&uuml;hren soll oder nicht &#8211; auch solche, die bisher noch gar nicht diskutiert worden sind.<\/p>\n<p><i>Beim TBEG bestand das vorangestellte Normziel, der Kontext, mit dem die Gesetze begr&uuml;ndet und erlassen wurden, im Kampf gegen den Terrorismus. Die Untersuchung der Firma Ramb&oslash;ll Management zeigte aber, dass eine Reihe von Befugnissen des TBEG in ganz anderen Kontexten genutzt wurden: so beispielsweise die Abfrage bei den Postdienstleistern vor allem f&uuml;r Ermittlungen gegen Rechtsextremismus, verdeckte SIS-Ausschreibungen besonders bei Verdacht auf Spionage oder Waffenhandel. M&uuml;sste da nicht eine Evaluation einhaken?<\/i><\/p>\n<p>Das muss sie sicher. Das ist eine zentrale Frage der Evaluation. Ich muss dem Gesetzgeber schon sagen d&uuml;rfen: Du hast gedacht, es seien Mittel zur Terrorbek&auml;mpfung, es wird aber gar nicht zur Terrorbek&auml;mpfung genutzt. Dabei darf eine Evaluation nach meiner Meinung aber nicht stehen bleiben. Sie m&uuml;sste dann sehr wohl der Frage nachgehen: Warum ist das so? War das von vornherein beabsichtigt, war es eine T&auml;uschung oder ist es gewisserma&szlig;en ein gl&uuml;cklicher Zufall, dass wir herausgefunden haben, dass diese Befugnisse f&uuml;r andere Aufgaben sinnvoll sind. H&auml;tten wir die Befugnisse von vornherein auch in anderen Bereichen einsetzen d&uuml;rfen? Machen sich die Beh&ouml;rden etwas zu Nutze, was daf&uuml;r nicht gedacht war und muss die Regelung deswegen aufgehoben werden? Oder sagen wir: Gl&uuml;cklicher Weise haben wir gesehen, dass die Befugnisse f&uuml;r einen anderen Zweck viel besser geeignet sind, und deshalb sollte sie auch bleiben. Das w&auml;ren die Fragen einer guten Evaluation.<\/p>\n<p>Dieser Punkt, den Sie hier ansprechen, ber&uuml;hrt ein verfassungsrechtliches Problem. Ich glaube, dass die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit im engeren Sinne auch von der tats&auml;chlichen Bedrohungslage abh&auml;ngt. Ich glaube, dass man den B&uuml;rgern in Zeiten erh&ouml;hter Gefahr mehr Grundrechtsbeeintr&auml;chtigungen zumuten kann als in ruhigen Zeiten. Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich tendiere dazu. Wenn man das unterstellt, dann spielt es nat&uuml;rlich eine Rolle, zu welchem Zweck eine Befugnis eingef&uuml;hrt wurde. Wenn man ein Mittel einf&uuml;hrte, um beispielsweise den Islamischen Staat (IS) zu bek&auml;mpfen, obwohl dieses Mittel gar nicht f&uuml;r die Abwehr des IS, sondern zur Aufkl&auml;rung der NPD ben&ouml;tigt wird &#8211; dann muss man schon fragen, ob die Befugnisse auch gerechtfertigt w&auml;ren, wenn es von vornherein um die NPD gegangen w&auml;re.<\/p>\n<p><i>Ist das nicht auch eine Frage der moralisch-politischen Legitimation solcher Ma&szlig;nahmen in der &Ouml;ffentlichkeit? Es kann ja durchaus sein, dass einzelne &Uuml;berwachungsbefugnisse der Anti-Terror-Gesetze verfassungskonform f&uuml;r andere Ph&auml;nomenbereiche einsetzbar sind, aber keine Partei h&auml;tte eine &ouml;ffentliche Diskussion durchgestanden, wenn dies mit der &Uuml;berwachung der NPD oder anderen Gruppierungen begr&uuml;ndet worden w&auml;re. <\/i><\/p>\n<p>Das ist jetzt die Frage: Darf der Gesetzgeber gewisserma&szlig;en L&uuml;gen? Das macht er bei Reformen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) immer wieder. Das ist eine bekannte Diskussion, die Frage sollte nat&uuml;rlich im Evaluationsbericht beantwortet werden.<\/p>\n<p><i>Sehen Sie ein Evaluationsgebot f&uuml;r den Gesetzgeber, und wenn ja, worin besteht das aus Ihrer Sicht?<\/i><\/p>\n<p>Verfassungsrechtlich halte ich das f&uuml;r schwierig. Ich will nicht ausschlie&szlig;en, dass man ein solches Gebot verfassungsrechtlich herleiteten kann, wenn es darauf ankommt. Verfassungspolitisch halte ich es aber f&uuml;r ausgesprochen geboten. Die Begr&uuml;ndung f&uuml;r Evaluationen bei den Sicherheitsgesetzen ist einfach und deshalb auch so &uuml;berzeugend: Im Sicherheitsbereich gibt es wegen der Vertraulichkeit der Ermittlungsma&szlig;nahmen eine viel geringere Anzahl an Gerichtsverfahren als in allen anderen Eingriffsbereichen. Eine wesentliche Kontrollm&ouml;glichkeit f&auml;llt also weg. Es ist selbstverst&auml;ndlich, dass die wegfallende gerichtliche Kontrolle durch andere Kontrollm&ouml;glichkeiten nicht ausgeglichen, aber wenigstens etwas kompensiert wird. Man kann auch nicht ernsthaft bestreiten, dass die Evaluationspflichten f&uuml;r die Beh&ouml;rden enorm disziplinierend wirken. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob die Mitarbeiter wissen, dass ihre T&auml;tigkeit in vier Jahren evaluiert wird oder nicht. Das kann ich Ihnen versichern. &Uuml;berall da, wo verdeckt eingegriffen wird, ist es in meinen Augen ein Gebot der Fairness, dass der Gesetzgeber sagt, das pr&uuml;fen wir in vier Jahren noch einmal.<\/p>\n<p>Eine Evaluation sollte am besten jemand mit einer juristischen Ausbildung durchf&uuml;hren. Eine solche Person kommt gewisserma&szlig;en dem gerichtlichen Schutz am n&auml;chsten und hat ein Verst&auml;ndnis daf&uuml;r, ob das in vern&uuml;nftiger Relation steht und grundrechtlich in Ordnung ist.<\/p>\n<p><i>Also ist die Evaluation eine Kompensation f&uuml;r den fehlenden Rechtsschutz bei geheimen Ermittlungsma&szlig;nahmen?<\/i><\/p>\n<p>Mindestens, denn ich meine die Kontrolle durch die &Ouml;ffentlichkeit, die journalistische Kontrolle fehlt ja auch. Die wird auch ein bisschen kompensiert. Aber der fehlende gerichtliche Schutz spielt praktisch die gr&ouml;&szlig;te Rolle.<\/p>\n<p><i>Kennen Sie eine Evaluation, die auch die Bedrohungslage in den Blick genommen h&auml;tte? Ist das &uuml;berhaupt m&ouml;glich im Rahmen einer Evaluation?<\/i><\/p>\n<p>Na gibt es denn &uuml;berhaupt eine, die das nicht tut?<\/p>\n<p><i>Die mir bekannten Evaluationsberichte z&auml;hlen Anwendungsh&auml;ufigkeiten einzelner Ma&szlig;nahmen auf. Eine wirklich plausible bzw. nachvollziehbare Darstellung, wie sich die Gefahrenlage entwickelt hat, welche Gefahren mit den Befugnissen abgewendet wurden und zu welchen Ergebnissen diese Befugnisse gef&uuml;hrt haben, die kenne ich nicht.<\/i><\/p>\n<p>Doch Entwicklungsberichte hatten wir, ebenso Darstellungen zu den Erfolgen der Sicherheitsbeh&ouml;rden aufgrund der Befugnisse. Aber Sie fragen ja noch etwas Anderes: Wie hat sich die Gef&auml;hrdungslage ver&auml;ndert? Das k&ouml;nnen Sie mit der Evaluation nicht pr&uuml;fen, das geht zu weit f&uuml;r eine Evaluation von Gesetzen. Diese Frage zielt auf eine Evaluation der Institutionen. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Das war ja auch der Grund, warum ich gesagt habe: Schickt eine Kommission zum BfV, die pr&uuml;ft, ob das Design der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden in Ordnung ist.<\/p>\n<p><i>Verstehe ich Sie richtig: Auch nach der Evaluation der Anti-Terror-Gesetze wissen wir nicht, ob die Tatsache, dass in Deutschland noch keine Terroranschl&auml;ge &#8222;erfolgreich&#8220; ausgef&uuml;hrt wurden, ein Resultat der Gesetzgebung war, oder war das schlicht &#8230;<\/i><\/p>\n<p>Zufall? Das wei&szlig; die &Ouml;ffentlichkeit nicht. Was sehr auffallend ist: die Darstellung der versch&auml;rften Sicherheitslage beschr&auml;nkt sich auf die Darstellung einiger weniger Ereignisse. Woran das liegt, kann ich schlecht sagen, weil ich die Akten nicht kenne. Ich k&ouml;nnte mir schon vorstellen, dass man die Sicherheitslage plausibler darstellen kann, wenn man auf ausgew&auml;hlte Gef&auml;hrdungssituationen verweist. Es k&ouml;nnte aber auch sein, dass es einfach nur keine andere Gef&auml;hrdungen gab. Es ist auffallend, das sich Stereotypen f&uuml;r die dargestellte Gef&auml;hrdungslage sehr &auml;hneln. Genauso wie sich die Gr&uuml;nde sehr &auml;hneln, warum die Ma&szlig;nahmen des Staates unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sein sollen. Ich meine, es arbeiten beide Seiten &#8211; die Vertreter f&uuml;r die Ausweitung der Befugnisse als auch deren Kritiker &#8211; mit Stereotypen, die mir auf die Nerven gehen.<\/p>\n<p><i>In Ihrem Evaluationsbericht zum Verfassungsschutz in NRW betonen Sie, dass es wichtig sei, auch die Betroffenen der Ermittlungsma&szlig;nahmen, sachkundige Dritte etc. in die Untersuchung einzubeziehen. Ist das nicht schwierig, gerade im Sicherheitsbereich? In NRW selbst konnten Sie das nicht machen, weil es keine Betroffenen gab, die &uuml;ber die Ma&szlig;nahmen informiert waren. <\/i><\/p>\n<p>Nat&uuml;rlich ist das schwierig. Aber da waren die Verfassungssch&uuml;tzer in NRW mir gegen&uuml;ber sehr hilfreich. Sie haben eine Ersatzm&ouml;glichkeit geschaffen, indem sie bei den Banken abfragten, welche Auswirkungen die Abfragen der Beh&ouml;rde f&uuml;r die Betroffenen hatten etc. Deswegen ist es auch so wichtig, dass sie den Fragebogen modellieren k&ouml;nnen. Mit dem Fragebogen k&ouml;nnen Sie steuern: Wer k&ouml;nnte was wissen? Auf Seiten der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden gab es Mitarbeiter, die die Belastung redlich ermitteln wollten. Wir haben uns zusammen gesetzt und gemeinsam &uuml;berlegt, wie wir an Informationen kommen k&ouml;nnen, um die fehlenden Ausk&uuml;nfte der Betroffenen soweit als m&ouml;glich auszugleichen. In NRW ist das relativ gut gelungen.<\/p>\n<p><i>Ganz anders beim TBEG: Wenn Sie sich dort die Fallzahlen anschauen, sind die Sicherheits&uuml;berpr&uuml;fungen die meist genutzte Befugnis, da haben Sie die h&ouml;chsten Fallzahlen. In dem ganzen Evaluationsbericht findet sich kein Wort dar&uuml;ber, was diese &Uuml;berpr&uuml;fungen eigentlich im Einzelfall f&uuml;r die Betroffenen bedeuten. Da gab es informierte Betroffene: Sie haben hunderte von Leuten, die f&uuml;r bestimmte Jobs abgelehnt wurden &#8211; und keiner fragt sie.<\/i><\/p>\n<p>Da m&uuml;ssen Sie diejenigen fragen, die diese Gesetzesevaluation durchgef&uuml;hrt haben. Das war Ramb&oslash;ll Management. Ich musste mit den Materialien arbeiten, die mir vorgelegt wurden. Ich hatte zwei Wochen Zeit f&uuml;r das Gutachten. Deswegen kann ich dazu nichts sagen. Sonst h&auml;tte es in der Tat nahe gelegen, Betroffene zu fragen.<\/p>\n<p><i>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<br \/>Das Interview f&uuml;hrte Sven L&uuml;ders.<\/i><\/p>\n<h5>Literatur zum Thema:<\/h5>\n<p>Marion Albers: Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Evaluierung neuer Gesetze zum Schutz der Inneren Sicherheit, in: Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte (Hg.): Menschenrechte &#8211; Innere Sicherheit &#8211; Rechtsstaat, Berlin 2006, S. 21-36.<\/p>\n<p>Christoph Gusy (Hrsg.), Evaluation von Sicherheitsgesetzen. [Studien zur Inneren Sicherheit Bd. 19], Springer VS 2015<\/p>\n<p>Sven L&uuml;ders: Gesetzgebung im Ungewissen, &Uuml;ber Informationsl&uuml;cken des Gesetzgebers, die Nichtbefolgung von Gesetzen und effiziente Rechtsetzung. Interview mit Dr. Corinna Sicko, HU-Mitteilungen Nr. 208\/209 (1+2\/2010), S. 10-12<\/p>\n<p>Ruth Weinzierl: Die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen. Anregungen aus menschenrechtlicher Perspektive, Policy Paper Nr. 6, Berlin 2006.<\/p>\n<p>Rosemarie Will, Die Evaluation als B&uuml;rgerrechtsfrage. 10 Jahre nach 9\/11 fehlt noch immer eine n&uuml;chterne Bilanz der Terrorismusgesetzgebung, HU-Mitteilungen Nr. 214 (3\/2011), S. 1-3 (mit weiteren Beitr&auml;gen zur Evaluation des TBEG im Heft).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":5179,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[139],"publikationen":[1443],"class_list":["post-11596","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sven-lueders","publikationen-206-207"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eGrunds\u00e4tzlich ist meine Methode die eines Richters.\u201c - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/grundsaetzlich-ist-meine-methode-die-eines-richters\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eGrunds\u00e4tzlich ist meine Methode die eines Richters.\u201c - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Heinrich Amadeus Wolff &uuml;ber die Evaluation von Sicherheitsgesetzen aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 135-143 (Red.) 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