{"id":11618,"date":"2014-04-07T23:00:00","date_gmt":"2014-04-07T21:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/polizeibeauftragte-und-beschwerdestellen-in-deutschland-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:44","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:44","slug":"polizeibeauftragte-und-beschwerdestellen-in-deutschland-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/polizeibeauftragte-und-beschwerdestellen-in-deutschland-1\/","title":{"rendered":"Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Erfolgsbedingungen und neue Trends in den L&auml;ndern<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 10-20<\/p>\n<p><i>Nachdem Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach vom UN-Menschenrechtsrat angemahnt wurde, eine unabh&auml;ngige Kontrolle der Polizeiarbeit zu gew&auml;hrleisten, gibt es hierzulande mittlerweile ernsthafte Bem&uuml;hungen, verschiedene Kontrollmethoden und -modelle umzusetzen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen, ihrer internen wie externen Zug&auml;nglichkeit, ihrer Ausstattung und ihrer Effektivit&auml;t. Hartmut Aden skizziert den Stand der Kontrollbem&uuml;hungen in den Bundesl&auml;ndern, stellt die wichtigsten Modelle vor und benennt Kriterien f&uuml;r eine m&ouml;glichst wirksame Kontrolle der Polizeiarbeit.<\/i><\/p>\n<p>In vielen Staaten gibt es seit langem unabh&auml;ngige staatliche Stellen, bei denen sich Menschen beschweren k&ouml;nnen, die mit der Arbeit der Polizei unzufrieden sind.[1] Seit Jahrzehnten gibt es Forderungen und Diskussionen, auch in Deutschland solche unabh&auml;ngigen Polizei-Beschwerdestellen einzurichten (z.B. Mahr 1992). Anlass solcher Diskussionen sind zumeist in der &Ouml;ffentlichkeit bekannt gewordene F&auml;lle, in denen Menschen durch Polizeieins&auml;tze verletzt oder gar get&ouml;tet wurden &ndash; so z.B. eine Reihe von F&auml;llen, die von Amnesty International dokumentiert wurden (Amnesty International 2010). Diese Diskussionen stehen im Kontext der Frage, wie die Polizei als Institution des staatlichen Gewaltmonopols in demokratischen politischen Systemen effektiv kontrolliert werden kann.[2]<\/p>\n<p>In den letzten Jahren hat das Thema eine neue Dynamik erlangt. Einige Bundesl&auml;nder haben Beschwerdestellen eingerichtet, die in die Polizei- oder Innenverwaltung integriert sind. Andere planen von der Polizei und den Innenministerien unabh&auml;ngige Beschwerdestellen. Dieser Beitrag geht den Fragen nach, welche Faktoren den Erfolg oder Misserfolg solcher Stellen beeinflussen und unter welchen Voraussetzungen diese zu einer Verbesserung der polizeilichen Fehlerkultur in Deutschland beitragen k&ouml;nnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-polizeiinterne-oder-externe-loesungen\">1. Polizei&shy;in&shy;terne oder &ndash;externe L&ouml;sungen?<\/span><\/h2>\n<p>Die meisten deutschen Polizeibeh&ouml;rden haben standardisierte, mehr oder minder professionalisierte Verfahren f&uuml;r den Umgang mit Beschwerden von au&szlig;en und innen. Diese sind aber bisher beh&ouml;rdenintern angesiedelt, in der Regel sogar innerhalb der Polizei, so dass sich Menschen an die Polizei selbst wenden m&uuml;ssen, wenn sie eine Beschwerde einreichen m&ouml;chten.[3] F&uuml;r manche Beschwerden mag dies gut funktionieren. Problematisch wird diese Organisationsform aber, wenn Menschen sich beschweren m&ouml;chten, die wenig Vertrauen in die Polizei haben oder wenn gravierende Vorw&uuml;rfe im Raum stehen, die auf unprofessionelles oder gar rechtswidriges Verhalten hindeuten. In solchen F&auml;llen kann es vorkommen, dass Beschwerden gar nicht erhoben werden bzw. nicht zu ernsthaften Aufkl&auml;rungsbem&uuml;hungen f&uuml;hren, wenn die Beschwerdestelle bei der Polizei selbst angesiedelt ist. Hier haben externe Beschwerdestellen klare Vorteile, weil die Zugangsh&uuml;rden niedriger und neutrale Ermittlungen wahrscheinlicher sind. Allerdings brauchen auch externe Beschwerdestellen eine institutionalisierte Verbindung zu der jeweiligen Polizeibeh&ouml;rde, da die Aufkl&auml;rung von Sachverhalten und das Lernen aus Fehlern f&uuml;r zuk&uuml;nftige Eins&auml;tze eine enge Kooperation erfordern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"11-neue-ansaetze-fuer-interne-loesungen\">1.1 Neue Ans&auml;tze f&uuml;r interne L&ouml;sungen<\/span><\/h2>\n<p>In einigen Bundesl&auml;ndern gibt es bereits seit l&auml;ngerem ein zentrales Beschwerdemanagement der Polizei, so in Berlin (vgl. Hoffmann-Holland u.a. 2008). In Sachsen-Anhalt und Hessen wurden in den letzten Jahren neue beh&ouml;rdeninterne Polizeibeschwerdestellen geschaffen.<\/p>\n<p>In Sachsen-Anhalt gaben mehrere Vorf&auml;lle Anlass f&uuml;r Zweifel an der Professionalit&auml;t polizeilichen Handelns. Dies f&uuml;hrte zu einer Neuorganisation des internen Beschwerdemanagements. Betroffene k&ouml;nnen sich dort entweder an eine zentrale Beschwerdestelle oder an dezentrale Beschwerdestellen wenden, u.a. bei den Polizeidirektionen.[4] Besonders der auch &uuml;berregional viel diskutierte Fall des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh war Anlass zur Schaffung der zentralen Beschwerdestelle im Innenministerium des Landes. Jalloh war im Januar 2005 unter bis heute teilweise ungekl&auml;rten Umst&auml;nden in einer Gewahrsamszelle im Keller einer Polizeiwache in Dessau verbrannt.[5]<\/p>\n<p>In Hessen waren &ouml;ffentliche Diskussionen sowohl &uuml;ber Mobbing innerhalb der Polizei als auch &uuml;ber F&auml;lle von unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Behandlung Au&szlig;enstehender Anlass f&uuml;r Forderungen nach einer Beschwerdestelle. Eingerichtet wurde im Jahr 2010 aber nur die Position eines Ansprechpartners im Innenministeriums, welcher ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Beschwerden und Probleme der Polizeibediensteten selbst zust&auml;ndig ist. Ein wesentlich weitergehender Entwurf der damaligen Oppositionsparteien fand im Landtag keine Mehrheit.[6]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"12-ansaetze-fuer-externe-loesungen\">1.2 Ans&auml;tze f&uuml;r externe L&ouml;sungen<\/span><\/h2>\n<p>Mit Beschwerdestellen, die au&szlig;erhalb der Polizei angesiedelt sind, gibt es bislang in Deutschland nur wenig Erfahrung. Im Jahr 1998 wurde in Hamburg eine unabh&auml;ngige Polizeikommission eingesetzt, die organisatorisch an die Innenverwaltung angebunden war. Die Kommission bestand aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern und einem kleinen hauptamtlichen Arbeitsstab. Diese Institution war eine der Reaktionen auf gravierende F&auml;lle von Fehlverhalten in der Hamburger Polizei, die von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wurden.[7] Nach nur wenigen Jahren wurde die Hamburger Polizeikommission wieder aufgel&ouml;st. Dies lag keinesfalls daran, dass die Kommission ihre Aufgaben schlecht erf&uuml;llt h&auml;tte (zusammenfassend zur T&auml;tigkeit: Lehne 2004). Vielmehr wurde das politisch sehr umstrittene Projekt wieder abgeschafft, als nach einem Regierungswechsel die rechtspopulistische &bdquo;Partei Rechtsstaatliche Offensive&ldquo; mit fast 20&nbsp;Prozent der Stimmen in die Hamburgische B&uuml;rgerschaft gew&auml;hlt wurde und sogleich in eine Regierungskoalition eintrat. Ihr Protagonist Ronald Schill wurde Innensenator, wenige Monate nach seinem Amtsantritt wurde die Polizeikommission aufgel&ouml;st. Dieses Beispiel zeigt, dass eine gro&szlig;e politische Herausforderung darin besteht, unabh&auml;ngige Polizei-Beschwerdestellen so zu konzipieren und institutionell zu verankern, dass sie nicht durch einen Regierungswechsel kurzfristig wieder in Frage gestellt werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Nach Ver&ouml;ffentlichung des Amnesty-Berichts (Amnesty International 2010), der die Einrichtung unabh&auml;ngiger Mechanismen f&uuml;r die Aufarbeitung von Beschwerden &uuml;ber Polizeiverhalten zu einer seiner Hauptforderungen machte, erhielt die Diskussion eine neue Dynamik. Mehrere rot-gr&uuml;ne Landesregierungen vereinbarten die Schaffung neuer Institutionen zu diesem Zweck. Die Fraktionen von Gr&uuml;nen und SPD in Rheinland-Pfalz legten 2013 einen Gesetzentwurf vor, der spezielle Zust&auml;ndigkeiten des B&uuml;rgerbeauftragten f&uuml;r den Polizeibereich definiert.[8] In Schleswig-Holstein wird ebenfalls ein Gesetzentwurf vorbereitet. Weitere Entw&uuml;rfe kamen von den Oppositionsfraktionen in Sachsen, die allerdings keine Mehrheit im Landtag fanden.[9] Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN in Niedersachsen f&uuml;r die Legislaturperiode 2013 bis 2018 sieht die Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Polizei-Beschwerdestelle vor.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-konzeptionelle-varianten-trend-zum-beauftragtenmodell\">2. Konzep&shy;ti&shy;o&shy;nelle Varianten &ndash; Trend zum Beauf&shy;trag&shy;ten&shy;mo&shy;dell?<\/span><\/h2>\n<p>F&uuml;r die konzeptionelle Ausgestaltung unabh&auml;ngiger Polizei-Beschwerdestellen gibt es vielf&auml;ltige Varianten. Als Grundtypen lassen sich Kommissions- und Beauftragtenmodelle (Ombudspersonen) identifizieren. Auch Mischformen kommen vor.<\/p>\n<p>Beschwerdekommissionen bestehen aus zumeist ehrenamtlich t&auml;tigen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern, die entweder selbst Beschwerden nachgehen oder dies mit Unterst&uuml;tzung eines professionellen Arbeitsstabs tun. Dieses Modell ist u.a. in den USA verbreitet, wo in den letzten Jahrzehnten mehr als 100 unabh&auml;ngige Polizei-Beschwerdestellen entstanden sind.[10] In der konkreten Ausgestaltung gibt es vielf&auml;ltige Varianten, u.a. bei der Anbindung an Parlamente oder Regierungen, die Zusammensetzung der Kommissionen und der Auswahl der Mitglieder.<\/p>\n<p>Den zweiten Grundtypus bilden Ombudspersonen oder Beauftragte. Sie sind zumeist hauptamtlich t&auml;tig. Variationen gibt es hinsichtlich ihrer politisch-institutionellen Anbindung (Parlament oder Regierung), ihrer Kompetenzen und ihrer Personalausstattung.[11]<\/p>\n<p>In Deutschland gibt es umfangreiche Erfahrungen mit dem Beauftragtenmodell, u.a. f&uuml;r den Datenschutz und f&uuml;r die Bundeswehr (vgl. Kruse 2007). Die Beauftragten sind zumeist bei Parlamenten angesiedelt und genie&szlig;en daher einen relativ hohen Grad an Unabh&auml;ngigkeit. Aufgrund dieser Erfahrungen liegt es nahe, auch f&uuml;r Beschwerden &uuml;ber die Polizei in Deutschland auf ein Beauftragtenmodell zur&uuml;ckzugreifen. Dies gilt umso mehr, wenn es bereits B&uuml;rger_innenbeauftragte gibt, denen diese Aufgabe zus&auml;tzlich &uuml;bertragen werden kann &ndash; so mit unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Dieser Weg ist jedoch nicht zwingend, auch Kommissionen oder andere Modellvarianten w&auml;ren in Deutschland weiterhin denkbar.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-moegliche-ziele-von-polizei-beschwerdestellen\">3. M&ouml;gliche Ziele von Polizei-&shy;Be&shy;schwer&shy;de&shy;stellen<\/span><\/h2>\n<p>Die Diskussionen der letzten Jahre &uuml;ber Polizei-Beschwerdestellen in Deutschland weisen auch bez&uuml;glich der Zielrichtung und Zust&auml;ndigkeiten solcher Institutionen eine erhebliche Bandbreite auf.<\/p>\n<p>Der Amnesty-Bericht stellte die Schaffung unabh&auml;ngiger Untersuchungsmechanismen f&uuml;r Vorkommnisse, bei denen Au&szlig;enstehende durch Einwirkungen von Polizeibediensteten zu Schaden gekommen sind, in den Mittelpunkt seiner Empfehlung.[12]<\/p>\n<p>Andere Ans&auml;tze betonen den Mediationsansatz, so der Gesetzentwurf in Rheinland-Pfalz.[13] Nach Vorf&auml;llen, bei denen sich B&uuml;rger_innen von der Polizei unangemessen behandelt f&uuml;hlen, soll die unabh&auml;ngige Stelle versuchen, den Sachverhalt im Rahmen einer Mediation so zu kl&auml;ren, dass am Ende m&ouml;glichst alle Beteiligten den Konflikt als bew&auml;ltigt ansehen. Dieser Ansatz k&ouml;nnte sogar so weit gehen, dass er bei einer erfolgreichen Mediation eventuelle Straf- und Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Polizeibediensteten ersetzt (s. den Beitrag von Behrendes in diesem Heft).<\/p>\n<p>Eine weitere m&ouml;gliche Zielrichtung ist die Etablierung einer professionellen Beschwerdebearbeitung als Element einer Fehlerkultur f&uuml;r die Polizei. Diese Zielrichtung nimmt nicht nur die Aufarbeitung und Konfliktbew&auml;ltigung im Einzelfall in den Blick, sondern auch strategische Folgerungen aus Vorkommnissen, die Anlass f&uuml;r Beschwerden waren. Eine Organisation, die &uuml;ber eine professionelle Fehlerkultur verf&uuml;gt, begreift jeden Fall von Unzufriedenheit als Chance f&uuml;r die Entwicklung von Ma&szlig;nahmen, die dazu f&uuml;hren, dass sich vergleichbare Konstellationen nicht wiederholen. F&uuml;r die Polizei k&ouml;nnten die im Rahmen einer verbesserten Fehlerkultur zu ergreifenden Ma&szlig;nahmen von ver&auml;nderten Einsatztaktiken &uuml;ber eine bessere Vorbereitung der Bediensteten auf bestimmte schwierige Situationen bis hin zu einer verbesserten Kommunikation und Begr&uuml;ndung von Ma&szlig;nahmen reichen (vgl. Aden 2014, S.&nbsp;3-5).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-professionalisierungsgrad\">4. Profes&shy;si&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rungs&shy;grad<\/span><\/h2>\n<p>Erhebliche Unterschiede zwischen den Modellen von Polizei-Beschwerdestellen liegen in dem Grad der Professionalisierung. Die Streubreite reicht von ehrenamtlich t&auml;tigen Kommissionen mit keiner oder nur geringer Unterst&uuml;tzung durch bezahlte Mitarbeiter_innen bis zu hoch professionalisierten Organisationen mit einer gro&szlig;en Zahl hauptamtlicher Fallermittler_innen. Der Vergleich verschiedener vorhandenen Polizei-Beschwerdeinstitutionen zeigt, dass die Unterst&uuml;tzung durch hauptamtliche Ermittler_innen ein entscheidender Faktor f&uuml;r Erfolg oder Misserfolg solcher Institutionen ist. Umgekehrt betrachtet, f&uuml;hrt allerdings eine gute Ausstattung mit hauptamtlichem Personal nicht notwendig zu einem effektiven Umgang mit Beschwerden, wenn andere Rahmenbedingungen ung&uuml;nstig sind.[14]<\/p>\n<p>Bei der Neueinrichtung einer Beschwerdestelle besteht eine Schwierigkeit darin, dass sich vorab nicht genau einsch&auml;tzen l&auml;sst, wie viele F&auml;lle zu bearbeiten sein werden und wie viele hauptamtliche Mitarbeiter_innen hierf&uuml;r ben&ouml;tigt werden. Unter diesem Aspekt ist es g&uuml;nstig, die Aufgabe in eine bereits bestehende Institution zu integrieren, damit das hauptamtliche Personal bei Bedarf flexibel auch f&uuml;r andere Aufgaben eingesetzt werden kann bzw. die Polizei-Beschwerdestelle n&ouml;tigenfalls Unterst&uuml;tzung aus anderen Arbeitsbereichen erhalten kann. Dies ist ein Vorteil der in Rheinland-Pfalz geplanten Integration in die Dienststelle des &bdquo;B&uuml;rgerbeauftragten&ldquo;. Auch eine Integration in die Dienststellen anderer Beauftragter, z.B. Datenschutzbeauftragter, k&ouml;nnte zu sinnvollen Synergien f&uuml;hren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"5-zustaendigkeiten-und-zugangsoffenheit\">5. Zust&auml;n&shy;dig&shy;keiten und Zugangs&shy;of&shy;fen&shy;heit<\/span><\/h2>\n<p>Auch bez&uuml;glich der Zust&auml;ndigkeiten und der Zugangsoffenheit variieren die existierenden und die aktuell in Deutschland diskutierten Beschwerdestellen-Modelle. Die meisten Beschwerdestellen in anderen L&auml;ndern sind nur f&uuml;r Beschwerden Au&szlig;enstehender zust&auml;ndig. Dagegen werden in Deutschland Modelle diskutiert, bei denen auch Polizeibedienstete an die Beschwerdestelle herantreten k&ouml;nnen. Im Hinblick auf Besonderheiten der Cop Culture, in der Solidarit&auml;t eine sehr gro&szlig;e Rolle spielt und Kritik an Kolleg_innen daher oftmals verp&ouml;nt ist (Behr 2000 und 2008, 195 ff.), erscheint eine Beschwerdem&ouml;glichkeit au&szlig;erhalb der Beh&ouml;rdenhierarchie auch f&uuml;r Polizeibedienstete selbst sinnvoll.<\/p>\n<p>Die Zugangsoffenheit und niedrige faktische Zugangsh&uuml;rden sind wichtige Erfolgsvoraussetzungen f&uuml;r Polizei-Beschwerdestellen.[15] Eng konzipierte Beschwerdestellen &ouml;ffnen die Beschwerdem&ouml;glichkeit nur f&uuml;r Menschen, die sich selbst durch ein Polizeihandeln in ihren Rechten verletzt f&uuml;hlen.[16] Eine so enge Fassung des Zugangs bedeutet aber, dass viele Konstellationen ausgeklammert werden, die f&uuml;r ein Lernen aus Fehlern interessant w&auml;ren, z.B. Beschwerden &uuml;ber unangemessenes oder unfreundliches Verhalten von Polizeibediensteten. Die meisten US-amerikanischen Polizei-Beschwerdestellen sind auch f&uuml;r F&auml;lle zust&auml;ndig, in denen sich Au&szlig;enstehende nach einer verbalen Auseinandersetzung unangemessen behandelt f&uuml;hlen <i>(offensive language).[<\/i>17] Gerade diese F&auml;lle eignen sich gut f&uuml;r eine Streitbeilegung durch Mediation. Wenn sich bestimmte Beschwerden h&auml;ufen, k&ouml;nnen sie aber auch Anlass zu ver&auml;nderten Einsatzregeln geben, z.B. durch das Training freundlicher Kommunikation oder eine bessere Erl&auml;uterung der Notwendigkeit von Eingriffsma&szlig;nahmen wie z.B. Identit&auml;tsfeststellungen.<\/p>\n<p>Auch eine &Ouml;ffnung f&uuml;r Beschwerden Dritter, die ein polizeiliches Verhalten beobachten, das sie als Fehlverhalten einstufen, kann interessante F&auml;lle zutage bringen, die anders m&ouml;glicherweise nicht zur Kenntnis einer Beschwerdestellen gelangen w&uuml;rden, z.B. weil sich die Betroffenen nicht trauen, sich &uuml;ber die Polizei zu beschweren. Solche F&auml;lle k&ouml;nnen aber f&uuml;r die Entwicklung einer Fehlerkultur relevant sein.<\/p>\n<p>Auch ein Selbstbefassungsrecht der Beschwerdestelle ist ein entscheidender Faktor f&uuml;r die Intensit&auml;t, mit der eine solche Stelle zu Ver&auml;nderungen in der Fehlerkultur f&uuml;r den Polizeibereich beitragen kann. Wenn die Beschwerdestelle die M&ouml;glichkeit hat, von sich aus Themen aufzugreifen, die sie selbst wahrnimmt &ndash; z.B. durch Medienberichterstattung oder eigene Beobachtung &ndash; hat sie wesentlich mehr gestalterische Spielr&auml;ume als wenn sie sich nur mit F&auml;llen befassen darf, die von au&szlig;en an sie herangetragen werden.[18]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"6-verhaeltnis-zum-straf-und-disziplinarverfahren\">6. Verh&auml;ltnis zum Straf- und Diszi&shy;pli&shy;na&shy;r&shy;ver&shy;fahren<\/span><\/h2>\n<p>Die vielleicht schwierigsten Fragen bei der Einrichtung von Polizei-Beschwerdestellen betreffen das Verh&auml;ltnis zu Straf- und Disziplinarverfahren. Sobald ein Anfangsverdacht daf&uuml;r vorliegt, dass das beschwerdeausl&ouml;sende Verhalten eine dienst- oder strafrechtlich relevante Verfehlung darstellt, kommt es zu parallelen Verfahren.<\/p>\n<p>Manche Beschwerdestellen haben ihre Arbeit w&auml;hrend der parallel laufenden Straf- und Disziplinarverfahren einzustellen und k&ouml;nnen erst nach deren Abschluss wieder t&auml;tig werden. Diese restriktive Linie ist aber f&uuml;r eine effektive Arbeit der Beschwerdestelle hinderlich, da die gravierendsten F&auml;lle so faktisch aus der Zust&auml;ndigkeit herausfallen. Zudem ist die strafrechtliche Aufkl&auml;rung von polizeilichem Fehlverhalten wenig effektiv (vgl. Singelnstein 2003 und 2007). Nach Abschluss der manchmal langwierigen Straf- und Disziplinarverfahren wird eine Aufkl&auml;rung des Sachverhalts kaum noch vollst&auml;ndig m&ouml;glich sein &ndash; schon allein weil Zeug_innen, die noch nicht in den anderen Verfahren ausgesagt haben, sich nach langer Zeit kaum noch an Einzelheiten werden erinnern k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Andere Vorschl&auml;ge laufen darauf hinaus, das Straf- und Disziplinarverfahren ganz oder teilweise durch die Aufarbeitung durch die Beschwerdestelle zu ersetzen. Bei weniger gravierenden F&auml;llen, die sich f&uuml;r eine Mediation eignen, mag dies m&ouml;glich sein (vgl. hierzu den Beitrag von Behrendes in diesem Heft). F&uuml;r gravierende F&auml;lle w&auml;re eine direkte Einbindung der Beschwerdestelle in die parallel laufenden Straf- und Disziplinarverfahren m&ouml;glicherweise kontraproduktiv. Denn statt der Verbesserung polizeilicher Praxis st&uuml;nde so die individuelle Sanktionierung im Mittelpunkt des Beschwerdeverfahrens. Dies w&uuml;rde wohl zwangsl&auml;ufig dazu f&uuml;hren, dass eine solche Stelle von den Polizeibeamt_innen als Bedrohung empfunden w&uuml;rde. Das so entstehende Misstrauen k&ouml;nnte die Arbeit der Beschwerdestelle erheblich erschweren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"7-befugnisse\">7. Befugnisse<\/span><\/h2>\n<p>Die Untersuchungsbefugnisse sind ein weiterer Faktor, der ma&szlig;geblich &uuml;ber Erfolg oder Misserfolg von Polizei-Beschwerdestellen entscheidet. Zu den Befugnissen, die Polizei-Beschwerdestellen haben sollten, z&auml;hlen insbesondere das Betreten der Dienststellen, das Recht auf Einsicht in alle Unterlagen (Papier und elektronisch) und das Recht, Zeug_innen verbindlich vorzuladen. Hierf&uuml;r ist eine angemessene Personalausstattung erforderlich.[19]<\/p>\n<p>Wegen der denkbaren Auswirkungen von Aussagen auf parallel laufende Straf- und Disziplinarverfahren muss den Betroffenen auch im Ermittlungsverfahren von Polizei-Beschwerdestellen ein Zeugnisverweigerungsrecht einger&auml;umt werden, ebenso anderen Personen, denen nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, z.B. nahen Angeh&ouml;rigen oder Anw&auml;lt_innen. In diesen F&auml;llen muss die Aufkl&auml;rung des Sachverhalts auf andere Informationsquellen gest&uuml;tzt werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"8-ausblick-polizei-beschwerdestellen-als-beitrag-zu-einer-neuen\">8. Ausblick: Polizei-&shy;Be&shy;schwer&shy;de&shy;stellen als Beitrag zu einer neuen<\/span><\/h2>\n<p>polizeilichen Fehlerkultur in Deutschland?<br \/>Erfahrungen mit Polizeibeschwerdestellen zeigen weltweit, dass gerade Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols sich mit Beschwerden von au&szlig;en schwer tun (vgl. Walker 2001; Goldsmith\/Lewis 2000). Die Einrichtung unabh&auml;ngiger Beschwerdestellen ist nicht nur f&uuml;r Menschen relevant, die sich von der Polizei unangemessen behandelt f&uuml;hlen. Sie ist auch wichtig,&nbsp; damit Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols eine Fehlerkultur entwickeln k&ouml;nnen, um Fehler und Fehlverhalten durch verbesserte Konzepte zuk&uuml;nftig m&ouml;glichst zu vermeiden.<\/p>\n<p>Eine Reihe von Spannungsverh&auml;ltnissen macht die Einrichtung effektiver Polizei-Beschwerdestellen zu einem politisch umstrittenen und damit schwierigen Unterfangen, insbesondere in Deutschland. Demokratische Rechtsstaaten verf&uuml;gen zwar &uuml;ber zahlreiche Institutionen, die ein Monitoring der Institutionen des Gewaltmonopols jedenfalls punktuell leisten k&ouml;nnen: insbesondere die Parlamente und ihre M&ouml;glichkeit, Untersuchungsaussch&uuml;sse einzusetzen, Gerichte, Datenschutzbeauftragte und die Medienberichterstattung. Doch bleibt die Kontrolldichte f&uuml;r das polizeiliche Alltagshandeln faktisch gering, schon allein wegen der begrenzten Arbeitskapazit&auml;ten dieser Institutionen. Konzepte f&uuml;r neue Beschwerdestellen m&uuml;ssen Widerst&auml;nde &uuml;berwinden, die entstehen, wenn demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle mit Misstrauen verwechselt oder gleichgesetzt wird.[20] Spannungen entstehen auch innerhalb der Polizeiorganisationen, die auf ein hohes Ma&szlig; an interner Solidarit&auml;t bei der Bew&auml;ltigung oftmals schwieriger und gef&auml;hrlicher Aufgaben angewiesen sind. Eine Aufarbeitung von Fehlern mit dem Ziel, einzelne Verantwortliche zu identifizieren und zu sanktionieren, steht fast zwangsl&auml;ufig in Konflikt mit den internen Solidarit&auml;tsstrukturen. Auch das Legalit&auml;tsprinzip mit seinen strikten Zw&auml;ngen zur Verfolgung strafbaren Handelns steht in einem Spannungsverh&auml;ltnis zur Entwicklung einer Fehlerkultur mit dem Ziel, unangemessenes Verhalten durch bessere Handlungskonzepte m&ouml;glichst von vornherein zu vermeiden.[21]<\/p>\n<p>Die Erfahrungen in anderen L&auml;ndern zeigen, dass diese Spannungsverh&auml;ltnisse und die mit ihnen verkn&uuml;pften Sorgen und &Auml;ngste der betroffenen Polizeibediensteten auch dort nicht ganz ausger&auml;umt werden k&ouml;nnen, wo solche Beschwerdestellen existieren. Dass solche Institutionen auch von politischen Mehrheiten und Themenkonjunkturen abh&auml;ngig sind, verwundert daher nicht. Die Institutionalisierung unabh&auml;ngiger Polizei-Beschwerdestellen ist folglich auch ein Prozess von <i>trial and err<\/i>or. Die zahlreichen lokalen <i>Complaint Commissions <\/i>in den Gro&szlig;st&auml;dten der USA wurden teils mehrfach gegr&uuml;ndet, aufgel&ouml;st und wieder gegr&uuml;ndet.[22] Die politisch motivierte Aufl&ouml;sung der Hamburger Polizeikommission ist deshalb kein Indiz daf&uuml;r, dass das dortige Modell nicht praxistauglich war.<\/p>\n<p>Die in den letzten Jahren neu entstandenen und auch zuk&uuml;nftig zu gr&uuml;ndende Beschwerdestellen k&ouml;nnen dazu beitragen, das Erfahrungswissen &uuml;ber das Funktionieren solcher Institutionen im politisch-administrativen System Deutschlands zu erproben. M&ouml;glicherweise entwickelt sich aus dem dabei notwendigerweise &bdquo;langsamen Bohren dicker Bretter&ldquo; tats&auml;chlich eine verbesserte Fehlerkultur f&uuml;r die Polizei.<\/p>\n<p><b>HARTMUT ADEN<\/b>&nbsp;&nbsp; <i>Jahrgang 1964, studierte Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie franz&ouml;sische Literatur an den Universit&auml;ten G&ouml;ttingen und Hannover sowie an der &Eacute;cole des Hautes &Eacute;tudes en Sciences sociales in Paris. Er promovierte 1997 an der Universit&auml;t Hannover zum Thema &bdquo;Polizeipolitik und rechtliche Steuerung der Polizeiarbeit in Europa im Kontext von Ver&auml;nderungsprozessen in den Nationalstaaten &#8230;&ldquo;. Von 1997 bis 2005 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent an der Leibniz Universit&auml;t Hannover, anschlie&szlig;end bis 2009 Pr&uuml;fer im H&ouml;heren Dienst beim Bundesrechnungshof. Seit April 2009 ist Aden Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht und Europarecht&nbsp; an der HWR Berlin. <\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h2>\n<p>[1] &Uuml;berblick bei Den Boer\/Fernhout 2008 (f&uuml;r Europa); Walker 2001, 2005 und 2006; Goldsmith\/Lewis (Hrsg.) 2000; P&uuml;tter 2011; Ocqueteau\/Enderlin 2011.<\/p>\n<p>[2] Zu den bestehenden Ans&auml;tzen vgl. Aden 1998, S. 349-361.<\/p>\n<p>[3] Zur Auswertung des Beschwerdemanagements der Berliner Polizei vgl. Hoffmann-Holland u.a. 2008.<\/p>\n<p>[4] Vgl. Zentrale Beschwerdestelle Sachsen-Anhalt 2012.<\/p>\n<p>[5] N&auml;her zum Fall s. Amnesty International 2010, S. 25 ff. und S. 96 ff.<\/p>\n<p>[6] S. SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im hessischen Landtag 2013.<\/p>\n<p>[7] Zu den Hintergr&uuml;nden: B&uuml;rgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1996; G&ouml;ssner 2000.<\/p>\n<p>[8] S. SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im Landtag Rheinland-Pfalz 2013.<\/p>\n<p>[9] S. B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im S&auml;chsischen Landtag 2012; DIE LINKE im S&auml;chsischen Landtag 2012.<\/p>\n<p>[10] N&auml;her hierzu Walker 2001, S. 6 f.; Buren 2007.<\/p>\n<p>[11] &Uuml;bersicht f&uuml;r Europa bei Den Boer\/Fernhout 2008, S. 8-10.<\/p>\n<p>[12] Amnesty International 2010, S. 113 ff.; &auml;hnlich auch Commissioner for Human Rights 2009.<\/p>\n<p>[13] S. SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im Landtag Rheinland-Pfalz 2013, S. 1.<\/p>\n<p>[14] Vgl. NYCLU 2007 zur Kritik an der stark professionalisierten Beschwerdestelle in New York.<\/p>\n<p>[15] Vgl. hierzu auch Stenning 2000, S. 149.<\/p>\n<p>[16] So SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im Landtag Rheinland-Pfalz 2013; kritisch hierzu Aden 2014.<\/p>\n<p>[17] Zur praktischen Bedeutung s. NYCLU 2007, S. 11 ff.<\/p>\n<p>[18] Vgl. Aden 2014 zum Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz.<\/p>\n<p>[19] Zu Nachbesserungsbedarf im Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz s. Aden 2014.<\/p>\n<p>[20] Am Beispiel der Polizeikennzeichnung: Aden 2012.<\/p>\n<p>[21] Hierzu n&auml;her der Beitrag von Behrendes in diesem Heft.<\/p>\n<p>[22] Vgl. die Beitr&auml;ge in Goldsmith\/Lewis (Hrsg.) 2000.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h2>\n<p><i>Hartmut Aden: Polizeipolitik in Europa. Eine interdisziplin&auml;re Studie &uuml;ber die Polizeiarbeit in Europa am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande, Opladen\/Wiesbaden 1998<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: Polizeikennzeichnung &ndash; Konfliktlinien und Akteurskoalitionen in einer jahrzehntelangen Debatte, in: Jochen-Thomas Werner\/Thomas Ohlemacher (Hg.), Empirische Polizeiforschung XIII: Polizei und Gewalt, Frankfurt am Main, 2012, S. 143-157.<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen f&uuml;r ein Landesgesetz zur &Auml;nderung des Landesgesetzes &uuml;ber den B&uuml;rgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 16\/2739), vorgelegt zur Anh&ouml;rung des Innenausschusses am 16.1.2014 in Mainz, online: <\/i><a href=\"http:\/\/www.landtag.rlp.de\/landtag\/vorlagen\/3466-V-16.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.landtag.rlp.de\/landtag\/vorlagen\/3466-V-16.pdf<\/i><\/a><i> (22.3.2014).<\/i><\/p>\n<p><i>Amnesty international: T&auml;ter unbekannt. Mangelnde Aufkl&auml;rung von mutma&szlig;lichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland, Bonn\/Berlin 2010<\/i><\/p>\n<p><i>Rafael Behr: Funktion und Funktionalisierung von Schwarzen Schafen in der Polizei, in: Kriminologisches Journal (KrimJ), 2000, S. 219-229.<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: Cop Culture &#8211; Der Alltag des Gewaltmonopols: M&auml;nnlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei, 2. Aufl., Wiesbaden 2008<\/i><\/p>\n<p><i>B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im S&auml;chsischen Landtag, 2012: Gesetzentwurf f&uuml;r ein Gesetz &uuml;ber eine Polizeikommission zur Gew&auml;hrleistung rechtm&auml;&szlig;iger Polizeiarbeit [&hellip;], LT- -Drs. 5\/9962.<\/i><\/p>\n<p><i>B&uuml;rgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 1996: Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses &bdquo;Hamburger Polizei&ldquo;, B&uuml;rgerschafts-Drs. 15\/6200 v. 13.11.1996.<\/i><\/p>\n<p><i>Brenda Ann Buren: Evaluating Citizen Oversight of Police, New York 2007<\/i><\/p>\n<p><i>Commissioner for Human Rights Opinion of the Commissioner for Human Rights Concerning Independent and Effective Determination of Complaints against the Police, Strasbourg: Council of Europe, 2009.<\/i><\/p>\n<p><i>Monica Den Boer\/Roel Fernhout: Policing the Police &ndash; Police Oversight Mechanisms in Europe: Towards a Comparative Overview of Ombudsmen and Their Competencies, 2008, Online: <\/i><a href=\"http:\/\/www.asef.org\/images\/docs\/1270-Police_Oversight_Mechanisms_in_Europe.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.asef.org\/images\/docs\/1270-Police_Oversight_Mechanisms_in_Europe.pdf<\/i><\/a><i> (22.3.2014). <\/i><\/p>\n<p><i>DIE LINKE im S&auml;chsischen Landtag: Gesetzentwurf f&uuml;r ein Gesetz zur Gew&auml;hrleistung einer effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen polizeiliche Ma&szlig;nahmen im Freistaat Sachsen, 2012, LT-Drs. 5\/10200.<\/i><\/p>\n<p><i>Rolf G&ouml;ssner: Die Hamburger &bdquo;Polizeikommission&ldquo;. Tragf&auml;higes Modell unabh&auml;ngiger Polizeikontrolle?, in: B&uuml;rgerrechte &amp; Polizei\/CILIP (Nr. 67), 2000, S. 34-41.<\/i><\/p>\n<p><i>Andrew J. Goldsmith\/Colleen Lewis (eds.): Civilian Oversight over Policing. Governance, Democracy and Human Rights, Oxford and Portland, Oregon 2000.<\/i><\/p>\n<p><i>Klaus Hoffmann-Holland\/Detlev Liepmann\/Ines M&uuml;ller\/Tobias Lubitz, \/Kristina K&uuml;hl\/Inger-Maria Mahlke: Beschwerdemanagement der Polizei. Eine empirische und rechtliche Analyse am Beispiel der Berliner Polizei, Wiesbaden 2008.<\/i><\/p>\n<p><i>Julia Kruse: Der &ouml;ffentlich-rechtliche Beauftragte &#8211; Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes, Berlin 2007.<\/i><\/p>\n<p><i>Werner Lehne: Aus Fehlern lernen oder Fehlverhalten kontrollieren und sanktionieren? &ndash; Die Erfahrungen der Hamburger Polizeikommission, in: Karlhans Liebl: Fehler und Lernkultur in der Polizei, Schriften zur Empirischen Polizeiforschung Band V, Frankfurt\/M. 2004, S. 123-137.<\/i><\/p>\n<p><i>Manfred Mahr: Kontrolle der Polizei muss sein!, in: Manfred Brusten (Hrsg.), Polizei-Politik, Kriminologisches Journal (KrimJ), Beiheft 4, 1992, S. 116-129.<\/i><\/p>\n<p><i>NYCLU (New York Civil Liberties Union)\/Robert A. Perrey: Mission Failure: Civilian Review of Policing in New York City 1994-2006, New York: NYCLU; 2007, Online: <\/i><a href=\"http:\/\/www.nyclu.org\/files\/ccrb_failing_report_090507.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.nyclu.org\/files\/ccrb_failing_report_090507.pdf<\/i><\/a><i> (22.3.2014).<\/i><\/p>\n<p><i>Fr&eacute;deric Ocqueteau\/Samantha Enderlin: La commission nationale de d&eacute;ontologie de la s&eacute;curit&eacute;: un pouvoir d&#8217;influence, in: Revue fran&ccedil;aise d&#8217;administration publique, no. 139, 2011, S. 381-396.<\/i><\/p>\n<p><i>Norbert P&uuml;tter: Kontrolle der Polizei &#8211; Demokratische Selbstverst&auml;ndlichkeit oder starker Staat: Eine Einleitung, in: B&uuml;rgerrechte und Polizei\/CILIP 99, 2011, S. 3-14.<\/i><\/p>\n<p><i>Tobias Singelnstein: Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen K&ouml;rperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte, in: Monatsschrift f&uuml;r Kriminologie und Strafrechtsreform (MschrKrim), 2003, S. 1-26.<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: Misshandlungen in polizeilichem Gewahrsam. Empirische Erkenntnisse zu Umfang und Struktur sowie zur Wirksamkeit von Kontrollmechanismen, in: Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte (Hrsg.), Pr&auml;vention von Folter und Misshandlung in Deutschland, Baden-Baden, S. 213-236.<\/i><\/p>\n<p><i>SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im hessischen Landtag: Entwurf f&uuml;r ein Gesetz &uuml;ber den hessischen Landesbeauftragten f&uuml;r die Polizei (Landespolizeibeauftragtengesetz), 2013, LT-Drs. 18\/7134.<\/i><\/p>\n<p><i>SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN im Landtag Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf f&uuml;r ein Landesgesetz zur &Auml;nderung des Landesgesetzes &uuml;ber den B&uuml;rgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, 2013, LT-Drs. 16\/2739.<\/i><\/p>\n<p><i>Philip C. Stenning: Evaluating Police Complaints Legislation: A Suggested Framework, in: Goldsmith, Andrew J.\/Lewis, Colleen (eds.), Civilian Oversight over Policing. Governance, Democracy and Human Rights, Oxford and Portland, Oregon 2000, S.&nbsp;147-163.<\/i><\/p>\n<p><i>Samuel Walker: Police Accountability. The Role of Citizen Oversight, Belmont, CA 2001.<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: The New World of Police Accountability, London 2005.<\/i><\/p>\n<p><i>ders.: The History of the Citizen Oversight (Chapter 1) and Alternative Models of Citizen Oversight, in: Cintr&oacute;n Perino, Justina (ed.), Citizen Oversight of Law Enforcement, Chicago: American Bar Association, Section of State and Local Government Law, 2006, S. 1-20.<\/i><\/p>\n<p><i>Zentrale Beschwerdestelle Sachsen-Anhalt: Jahresbericht 2011 der Zentralen Beschwerdestelle, Magdeburg: Ministerium f&uuml;r Inneres und Sport, 2012, Online: <\/i><a href=\"http:\/\/www.mi.sachsen-anhalt.de\/fileadmin\/Bibliothek\/Politik_und_Verwaltung\/MI\/MI\/Beschwerdestelle\/Brosch%C3%BCre_Jahresbericht_ZBS_gesamt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.mi.sachsen-anhalt.de\/fileadmin\/Bibliothek\/Politik_und_Verwaltung\/MI\/MI\/Beschwerdestelle\/Brosch%C3%BCre_Jahresbericht_ZBS_gesamt.pdf<\/i><\/a><i> (22.3.2014).<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[138],"publikationen":[1087],"class_list":["post-11618","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hartmut-aden","publikationen-204-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/polizeibeauftragte-und-beschwerdestellen-in-deutschland-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Erfolgsbedingungen und neue Trends in den L&auml;ndern aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 10-20 Nachdem Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach vom UN-Menschenrechtsrat angemahnt wurde, eine unabh&auml;ngige Kontrolle der Polizeiarbeit zu gew&auml;hrleisten, gibt es hierzulande mittlerweile ernsthafte Bem&uuml;hungen, verschiedene Kontrollmethoden und -modelle umzusetzen. 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