{"id":11631,"date":"2014-04-07T16:30:00","date_gmt":"2014-04-07T14:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/offene-fragen-zum-ueberwachungs-gau\/"},"modified":"2021-08-24T21:56:25","modified_gmt":"2021-08-24T19:56:25","slug":"offene-fragen-zum-ueberwachungs-gau","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/offene-fragen-zum-ueberwachungs-gau\/","title":{"rendered":"Offene Fragen zum \u00dcberwachungs-GAU"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 204 (4-2013), S. 89-97<\/p>\n<p><i>Seit nahezu einem Jahr erfahren wir immer neue Details zum Ausma\u00df der weltweiten geheimdienstlichen \u00dcberwachungsaktivit\u00e4ten. Mittlerweile wird sogar davon ausgegangen, dass der amerikanische Geheimdienst NSA in der Lage sei, den gesamten Telefonverkehr einzelner L\u00e4nder f\u00fcr einen Monat komplett aufzuzeichnen, um diese Daten sp\u00e4ter durchforsten zu k\u00f6nnen. <\/i><\/p>\n<p><i>Nach z\u00e4hem Ringen stellt sich nun auch das Parlament seiner Aufgabe: Die im Bundestag vertretenen Parteien verst\u00e4ndigten sich k\u00fcrzlich auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der das Ausma\u00df ausl\u00e4ndischer \u00dcberwachungsaktivit\u00e4ten sowie die m\u00f6gliche Beteiligung deutscher Beh\u00f6rden daran \u00fcberpr\u00fcfen soll (s. BT-Drs. 18\/843). Martin Kutscha skizziert in seinem folgenden Beitrag, welche rechtlichen und politischen Fragen die NSA-Aff\u00e4re noch aufwirft.<\/i><\/p>\n<p>Das Fernmeldegeheimnis, schrieb der ehemalige Verfassungsrichter J\u00fcrgen K\u00fchling bereits im &#8222;Grundrechte-Report 2003&#8220;, d\u00fcrfe &#8222;man getrost als Totalverlust abschreiben, nachdem inzwischen buchst\u00e4blich jedes Telefonat abgeh\u00f6rt wird, sei es &#8211; in geringerem Ma\u00dfe &#8211; durch legale Ma\u00dfnahmen staatlicher Beh\u00f6rden, sei es &#8211; umfassend &#8211; durch fremde Geheimdienste.&#8220;[1] Was damals vielen als \u00fcbertriebener Pessimismus oder als &#8222;Sp\u00f6kenkiekerei&#8220;[2] vorgekommen sein mag, hat sich durch die Enth\u00fcllungen Edward Snowdens im Sommer 2013 auf drastische Weise best\u00e4tigt. Danach wertet die NSA allein in Deutschland t\u00e4glich rund 20 bis 60 Millionen Telefongespr\u00e4che und 10 Millionen Internet-Kontakte aus.[3] Die sog. &#8222;Metadaten&#8220; der Telekommunikation werden in gro\u00dfem Umfang ausgewertet. Gemeint sind damit die Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Computer kommuniziert hat, also nach deutschem Recht die Verkehrs- oder Verbindungsdaten. Das klingt harmlos, ist es aber keineswegs: Durch die gezielte Auswertung dieser Daten \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg lassen sich detaillierte Pers\u00f6nlichkeitsprofile der jeweiligen Nutzer_innen erstellen, die Aufschluss \u00fcber deren soziale Kontakte, Neigungen, politische Einstellungen, pers\u00f6nliche Schw\u00e4chen usw. geben. &#8222;Metadaten erz\u00e4hlen einem absolut alles \u00fcber das Leben eines Menschen&#8220;, bekannte Stewart Baker, der ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der NSA freim\u00fctig; &#8222;wenn man gen\u00fcgend Metadaten hat, braucht man die Inhalte eigentlich gar nicht.&#8220;[4]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-kumpanei-der-deutschen-dienste\">Die Kumpanei der deutschen Dienste<\/span><\/h2>\n<p>Internetenthusiasten wie Sascha Lobo[5], aber auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix gehen angesichts dieser Situation davon aus, dass das Internet inzwischen zu einer weltweiten \u00dcberwachungsplattform geworden ist. Die NSA hat gewisserma\u00dfen die Rolle einer weltweiten Telefon- und Kommunikationszentrale \u00fcbernommen, &#8222;sie ist so etwas wie die Spinne im Netz.&#8220;[6] Der US-amerikanische Geheimdienst spitzelt allerdings keineswegs allein, sondern in einer Art \u00dcberwachungsverbund mit dem britischen Geheimdienst GCHQ, kanadischen, franz\u00f6sischen, schwedischen und spanischen Diensten, aber auch dem deutschen BND sowie dem Verfassungsschutz.[7] Unbekannt ist indessen das genaue Ausma\u00df der globalen &#8222;Amtshilfe&#8220;, die sich diese &#8222;befreundeten&#8220; Dienste gegenseitig leisten. In diesem Punkt w\u00e4re weitere Aufkl\u00e4rung vonn\u00f6ten &#8211; eine Aufgabe nicht zuletzt f\u00fcr den kommenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Jedenfalls haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden keinerlei Schritte unternommen, die Praxis des Ausspionierens der gesamten Bev\u00f6lkerung einzud\u00e4mmen, wie es eigentlich ihre gesetzliche Aufgabe w\u00e4re.[8] Damit zeigt sich ein weiteres Mal das Versagen dieser Beh\u00f6rden, nachdem deren Untauglichkeit f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung der neonazistischen Umtriebe durch den Skandal um die &#8222;NSU&#8220;-Terrorzelle in Deutschland offensichtlich geworden ist.<\/p>\n<p>Nach wie vor wird behauptet, dass die globale \u00dcberwachung der Telekommunikation zur &#8222;Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus&#8220; stattfinde. Die sei nur deshalb erfolgreich, &#8222;weil Mittel und Methoden eingesetzt wurden, die die \u00d6ffentlichkeit hierzulande kritisch bewertet. Dazu z\u00e4hlen der Einsatz von Drohnen in f\u00fcr Truppen unzug\u00e4nglichen Regionen Afghanistans, Pakistans, Jemens und Somalias ebenso wie das Sammeln und Auswerten von Informationen aus Internet und Mobilfunknetzen.&#8220;[9] Genauere Untersuchungen in den USA haben freilich ergeben, wie wenig solche &#8222;Erfolgsmeldungen&#8220; mit der Realit\u00e4t gemein haben. So konstatierte der im Januar 2014 ver\u00f6ffentliche Bericht einer unabh\u00e4ngigen Regierungskommission zur Telefon\u00fcberwachung von US-amerikanischen B\u00fcrgern durch die NSA: &#8222;Wir haben bislang keinen Fall gefunden, in dem das Programm direkt dazu beigetragen hat, bislang unbekannte Pl\u00e4ne f\u00fcr einen Terroranschlag aufzudecken oder zu verhindern.&#8220;[10]<\/p>\n<p>Daneben wird die mangelnde \u00dcberzeugungskraft dieses Rechtfertigungsversuchs schon durch die Tatsache belegt, dass auch zahlreiche Mitglieder der Regierungen in Europa sowie Gremien der EU gezielt \u00fcberwacht werden. Dass diese Stellen in den islamistischen Terrorismus verwickelt seien, haben selbst Vertreter der NSA nicht behauptet. In diesen F\u00e4llen geht es vielmehr um das Auskundschaften politischer Entscheidungsabl\u00e4ufe. Eine wichtige Rolle d\u00fcrfte auch Wirtschaftsspionage spielen. Ob diese \u00dcberwachungspraxis nach den Versprechungen des US-Pr\u00e4sidenten Obama im Januar 2014 abgestellt wird, ist sehr zweifelhaft.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"sozialkontrolle-im-kentaurenstaat\">Sozial&shy;kon&shy;trolle im Kentau&shy;ren&shy;staat<\/span><\/h2>\n<p>Aber was ist der eigentliche Grund f\u00fcr die elektronischen Totalausforschung der gesamten Bev\u00f6lkerung? Schl\u00fcssige Antworten auf diese Frage finden sich in der Berichterstattung durch die Massenmedien kaum. Ein zentrales Ziel der \u00dcberwachung und der algorithmenbasierten Auswertung d\u00fcrfte jedenfalls darin bestehen, &#8222;Prognosegrundlagen f\u00fcr plausible Einsch\u00e4tzungen dar\u00fcber zu schaffen, was und wie ein bestimmter Nutzer denkt und wie er sich in bestimmten Situationen voraussichtlich verhalten wird.&#8220;[11] In diesem Punkt w\u00e4re eine tiefer greifende politikwissenschaftliche Analyse gefragt, die den Wandel des Instrumentariums politischer Herrschaft in der Gegenwart zu beleuchten h\u00e4tte. Zu verweisen w\u00e4re in diesem Zusammenhang auf die wachsende Kluft zwischen dem immensen Reichtum Weniger und der zunehmenden Massenarbeitslosigkeit in vielen L\u00e4ndern der Welt. &#8222;Gegenw\u00e4rtige Sozialkontrolle muss diesen Schub sozialer Desintegration und Ausdifferenzierung auffangen und Sicherheitsstrategien zur Verf\u00fcgung stellen, die gew\u00e4hrleisten, dass die von sozialer Teilhabe Exkludierten nicht zu einem unbeherrschbaren Risiko werden.&#8220;[12] Vor dem Hintergrund der anhaltenden \u00f6konomischen Krisen nehmen Industriestaaten wie die USA oder Deutschland immer mehr die Gestalt von Kentauren an: Den Reichen zeigen sie ihren liberalen menschlichen Oberk\u00f6rper (z.B. durch Verzicht auf hohe Besteuerung), w\u00e4hrend die verelenden Unterschichten die Pferdehufe zu sp\u00fcren bekommen.[13] Der Abbau der Wohlfahrtstaatlichkeit geht einher mit der Zunahme von \u00dcberwachung und Repression, was sich je nach den politischen, \u00f6konomischen und sozialen Bedingungen in den verschiedenen Staaten freilich unterschiedlich darstellt. Das Dogma der &#8222;Pr\u00e4vention&#8220;, der die schrittweise Ausweitung der \u00dcberwachungs- und Kontrollbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten angeblich geschuldet ist, findet hier ihren eigentlichen Sinn.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenkraken-als-nutztiere-der-sicherheitsbehoerden\">Datenkraken als Nutztiere der &bdquo;Sicher&shy;heits&shy;be&shy;h&ouml;rden&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Es sind aber keineswegs nur staatliche Instanzen, die sich als Datenkraken bet\u00e4tigen. Immerhin verf\u00fcgt ein Privatunternehmen wie <i>Facebook <\/i>mit \u00fcber einer Milliarde Nutzer weltweit \u00fcber einen Bestand an pers\u00f6nlichen Daten, von denen auch autorit\u00e4re \u00dcberwachungsstaaten nur tr\u00e4umen k\u00f6nnen.[14] Was liegt also aus der Sicht der verschiedenen staatlichen &#8222;Sicherheitsbeh\u00f6rden&#8220; n\u00e4her, als sich diesen unermesslichen Datenvorrat f\u00fcr die eigenen Zwecke nutzbar zu machen? Tats\u00e4chlich zahlte die NSA Millionen von Dollars an Internetunternehmen wie <i>Google<\/i>, damit diese ihre Datensysteme mit der PRISM-\u00dcberwachungstechnologie abstimmen.[15] Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland bew\u00e4hren sich die privaten Datenkraken inzwischen als Nutztier der staatlichen Strafverfolgung[16], aber auch f\u00fcr die Geheimdienste. Auf diese Weise ist faktisch eine Art staatlich-privater \u00dcberwachungsverbund entstanden, der durch die beabsichtigte gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland endlich die Weihen der Legalit\u00e4t erhalten soll.<\/p>\n<p>Aber haben nicht die Unternehmen <i>Facebook <\/i>und <i>Google <\/i>an die Regierung der USA appelliert, die Ausforschung durch die NSA einzuschr\u00e4nken? Freilich entspringt dieser Appell keineswegs einem Engagement f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte und den Schutz der Privatsph\u00e4re, sondern der Furcht vor Umsatzeinbu\u00dfen infolge eines sinkenden Vertrauens des Millionenheers ihrer Kundschaft. Von dieser m\u00f6glichst viele Daten (&#8222;ganz freiwillig&#8220;) zu erhalten und sie gezielt auswerten zu k\u00f6nnen, bildet ja gerade das Gesch\u00e4ftsmodell dieser Unternehmen.[17] Dass sich eben nicht nur die staatlichen &#8222;Sicherheitsbeh\u00f6rden&#8220;, sondern auch private Unternehmen als uners\u00e4ttliche Datenkraken bet\u00e4tigen, wird auch in der B\u00fcrgerrechtsszene nicht immer hinreichend wahrgenommen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-grundrechte-vom-netz-genommen\">Die Grundrechte &ndash; vom Netz genommen?<\/span><\/h2>\n<p>Selbst manche Kritiker und Kritikerinnen der \u00dcberwachungspraxis gehen davon aus, dass jedenfalls die US-Dienste im Rahmen des geltenden Rechts handeln. Dies ist inzwischen in den USA umstritten, wie die divergierenden Urteile verschiedener Bundesgerichte zeigen.[18] Und dass ein geheimes Verwaltungsabkommen zwischen den USA und Deutschland die Grundlage f\u00fcr die massive Beschr\u00e4nkung des grundrechtlich gesch\u00fctzten Telekommunikationsgeheimnisses (&#8222;Fernmeldegeheimnis&#8220; in Art.\u00a010 GG) abgeben soll,[19] widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes f\u00fcr Grundrechtseingriffe sowie dem Publizit\u00e4tsgebot, wie es sich aus Art.\u00a019 Abs.\u00a01 GG ergibt.<\/p>\n<p>Zwar sind die Geheimdienste anderer Staaten nicht an die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes gebunden, wohl aber an internationale Menschenrechtsvertr\u00e4ge. Zu nennen ist hier insbesondere der Internationale Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte von 1966, den auch die USA unterzeichnet haben. Dessen Art.\u00a017 verpflichtet die Staaten zum Schutz der Privatsph\u00e4re und der Korrespondenz.<\/p>\n<p>Bisher gibt es zwar kein internationales Gericht, das die Einhaltung dieses Menschenrechtspaktes kontrolliert. Diese Kontrolle obliegt vielmehr dem 2006 gegr\u00fcndeten Menschenrechtsrat der UNO sowie einem Menschenrechtsausschuss, der nicht nur die von den einzelnen Unterzeichnerstaaten erstatteten Berichte kritisch er\u00f6rtert, sondern auch mit &#8222;allgemeinen Bemerkungen&#8220; <i>(&#8222;general comments&#8220;) <\/i>den Schutzstandard der jeweiligen Menschenrechte n\u00e4her bestimmt.[20] So enth\u00e4lt die &#8222;allgemeine Bemerkung&#8220; Nr.\u00a016 vom 8. April 1988 zu Art.\u00a017 des Paktes sogar eine generelle Absage an die heimliche \u00dcberwachung der Telekommunikation: &#8222;Die \u00dcberwachung mit elektronischen oder anderen Mitteln, das Abfangen telefonischer, telegraphischer oder anderer Mitteilungen, das Abh\u00f6ren und die Aufnahme von Gespr\u00e4chen sollten verboten sein.&#8220; Zur Gew\u00e4hrleistung des wirksamsten Schutzes des Privatlebens solle jedermann das Recht haben, &#8222;in verst\u00e4ndlicher Form zu erfahren, ob und gegebenenfalls welche pers\u00f6nlichen Daten und zu welchem Zweck in automatisierten Datenbanken gespeichert werden.&#8220;[21] In diesem Punkt formulierte der Ausschuss \u00e4hnliche Vorgaben f\u00fcr Einschr\u00e4nkungen des Menschenrechts wie im ber\u00fchmten Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983.<\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien, dessen Geheimdienst GCHQ sich an der Global\u00fcberwachung ebenfalls intensiv beteiligt, ist dar\u00fcber hinaus an die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, deren Art. 8 ebenfalls den Schutz der Privatsph\u00e4re und der Korrespondenz festschreibt. Zu Schutzbereich und Schranken dieses Grundrechts gibt es inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Stra\u00dfburg. Danach muss ein Gesetz, das Eingriffe in dieses Menschenrecht zul\u00e4sst, bestimmten qualitativen Anforderungen gen\u00fcgen: Gesetze \u00fcber geheime \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen, so der Gerichtshof, m\u00fcssen &#8222;ausreichend bestimmt gefasst sein und den B\u00fcrgern angemessene Hinweise geben, unter welchen Voraussetzungen und Umst\u00e4nden die Beh\u00f6rden befugt sind, auf solche Ma\u00dfnahmen zur\u00fcckzugreifen &#8230; Au\u00dferdem verlangt das Rechtsstaatsprinzip bei von Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrten geheimen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen angesichts der fehlenden \u00f6ffentlichen Kontrolle und der Gefahr des Amtsmissbrauchs, dass das innerstaatliche Recht angemessenen Schutz vor willk\u00fcrlichen Eingriffen in die Rechte des Art. 8 EMRK bietet.&#8220;[22] Es darf bezweifelt werden, dass die \u00dcberwachung durch den britischen GCHQ sowie die anderen Geheimdienste europ\u00e4ischer Staaten diesem menschenrechtlichen Schutzstandard entspricht.[23] Nichtregierungsorganisationen wie der Chaos Computer Club haben denn auch im Januar 2014 Individualbeschwerde beim EGMR gegen die \u00dcberwachung durch den britischen Geheimdienst eingelegt &#8211; auf das Ergebnis darf man gespannt sein.<\/p>\n<p>Was die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland anbetrifft: Zun\u00e4chst ist daran zu erinnern, dass sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das Telekommunikationsgeheimnis nicht nur Abwehrrechte gegen\u00fcber der deutschen Staatsgewalt darstellen, sondern auch Schutzpflichten des Staates gegen\u00fcber Eingriffen durch andere statuieren.[24] &#8222;Dass die Freiheitswahrnehmung der B\u00fcrger nicht total erfasst und registriert werden darf,&#8220; geh\u00f6rt dar\u00fcber hinaus nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts &#8222;zur verfassungsrechtlichen Identit\u00e4t der Bundesrepublik Deutschland.&#8220;[25] Zur Begr\u00fcndung h\u00e4tte sich das Gericht hier auf den Begriff der &#8222;<i>freiheitlichen <\/i>demokratischen Grundordnung&#8220; berufen k\u00f6nnen, der immerhin den Kern unserer Verfassung ausmachen soll (von manchen Linken nach dessen Missbrauch in der Berufsverbotepraxis der 1970er Jahre allerdings zu Unrecht mit abwertendem Unterton genannt wird).[26] Kann eine Gesellschaft wirklich noch &#8222;freiheitlich&#8220; genannt werden, in der staatlicherseits versucht wird, die gesamte Fernkommunikation zwischen den B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen zu \u00fcberwachen und auszuwerten? Jacob Appelbaum, ein Mitstreiter von Edward Snowden, hat deshalb Recht, dass es nicht nur um die Freiheit im Internet geht, sondern darum, &#8222;unsere Grundwerte vor einem totalit\u00e4ren \u00dcberwachungsstaat zu sch\u00fctzen, ob in der analogen oder in der digitalen Welt.&#8220;[27]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"nichts-zu-verbergen\">Nichts zu verbergen?<\/span><\/h2>\n<p>Nicht \u00fcberall ist indessen das Bewusstsein ausgepr\u00e4gt, dass der Schutz der Privatsph\u00e4re von essentieller Bedeutung sowohl f\u00fcr die Selbstbestimmung des Einzelnen als auch f\u00fcr das Funktionieren von Demokratie ist. &#8222;Prima leben ohne Privatsph\u00e4re&#8220;, so lautet der Untertitel eines &#8211; freilich vor den Enth\u00fcllungen Snowdens erschienenen &#8211; Buches des Bloggers Christian Heller.[28] Dieser meint, der Pfad in die Post-Privacy er\u00f6ffne &#8222;viele neue Freiheitsr\u00e4ume.&#8220;[29] Wer seine Verh\u00e4ltnisse offen lege, &#8222;findet Leidensgenossen, mit denen er sich zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammentun kann.&#8220;[30] Zwar ist es richtig, dass die Offenbarung pers\u00f6nlich erlittener Diskriminierungen o. \u00e4. zu Solidarisierungseffekten f\u00fchren kann. Sie kann aber auch das Gegenteil bewirken, wie zahlreiche Berichte \u00fcber &#8222;Cyber-Mobbing&#8220; belegen.[31] W\u00e4hrend z. B. das Coming-out eines Homosexuellen in Deutschland von vielen akzeptiert wird, kann es in anderen L\u00e4ndern zu schweren Nachteilen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Inzwischen sind auch mehrere F\u00e4lle bekannt geworden, in denen Besch\u00e4ftigte wegen kritischer Bemerkungen \u00fcber ihre Arbeitgeber oder \u00fcber Firmenkunden in ihrem Facebook-Korrespondenz gek\u00fcndigt wurden.[32] Welche unvorhergesehenen Folgen Mitteilungen an <i>Facebook<\/i>-&#8222;Freunde&#8220; haben k\u00f6nnen, musste auch eine 18j\u00e4hrige Deutsche erfahren, die nach ihrem Abitur als Au-pair-M\u00e4dchen in die USA reisen wollte. Ihr wurde die Einreise verweigert, weil sie einen unrichtigen Einreisegrund (Besuch) angegeben hatte. Der Einreisebeamte legte der jungen Frau einen Ausdruck ihrer Facebook-Korrespondenz mit ihrem Gastvater vor, aus der sich die Absicht der (visumspflichtigen) Au-pair-T\u00e4tigkeit ergab.[33] Damit war nicht nur dieses Vorhaben gescheitert, die Betroffene muss wohl auch f\u00fcr die Zukunft die USA von der Liste ihrer Reiseziele streichen.<\/p>\n<p>Schon diese Beispiele widerlegen das Argument, &#8222;normale&#8220; B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen h\u00e4tten nichts zu verbergen und br\u00e4uchten sich wegen der umfassenden elektronischen \u00dcberwachung keine Sorgen zu machen. Vielmehr geh\u00f6rt das Recht, nicht alles gegen\u00fcber anderen Personen, Unternehmen oder staatlichen Stellen offenbaren zu m\u00fcssen, zu den unabdingbaren Voraussetzungen der Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung sowie des freien politischen Engagements in einer demokratischen Gesellschaft. &#8222;Ohne einen privaten, eben nicht durchleuchteten M\u00f6glichkeitsraum gibt es keine Freiheit, sondern nur ein Leben kommerziell ausgelesener Profile und staatlich erstellter Dossiers.&#8220;[34]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"gegenwehr-aber-wie\">Gegenwehr &ndash; aber wie?<\/span><\/h2>\n<p>Manche sind entt\u00e4uscht, dass sich gegen den \u00dcberwachungs-GAU nicht eine ebenso breite Protestbewegung regt wie gegen die Volksz\u00e4hlung Mitte der 1980er Jahre. Es ist allerdings fraglich, ob die Ursache hierf\u00fcr in einer generellen Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber dem Schutz der eigenen Privatsph\u00e4re zu suchen ist. Sicher: Auf der einen Seite l\u00e4sst sich der Drang zur exzessiven Selbstdarstellung und -ent\u00e4u\u00dferung beispielsweise in manchen zweifelhaften Fernsehformaten beobachten. Auf der anderen Seite belegen empirische Untersuchungen, dass auch Jugendliche versuchen, durch entsprechende Privacy-Einstellungen bei Facebook ihre Privatsph\u00e4re vor dem Einblick Fremder zu sch\u00fctzen.[35] Der kommerziellen Auswertung ihrer Daten oder dem Zugriff der Geheimdienste k\u00f6nnen sie damit allerdings nicht entgehen.<\/p>\n<p>Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der 1983 beim Bundesverfassungsgericht gescheiterten und 1987 dann durchgef\u00fchrten Volksz\u00e4hlung in der &#8222;alten&#8220; Bundesrepublik und der heutigen Massenausforschung: Bei der Volksz\u00e4hlung musste der Staat sich die begehrten Daten regelrecht an der Haust\u00fcr abholen, was jedem Entschlossenen die M\u00f6glichkeit bot, &#8222;Nein&#8220; zu sagen und die Offenbarung seiner Daten zu verweigern.[36] Heute hingegen werden die pers\u00f6nlichen Daten bei jedem Telefongespr\u00e4ch und bei jedem Mausklick am Computer quasi &#8222;hinter dem R\u00fccken&#8220; der Nutzer erhoben. Wenn man nicht auf die Nutzung der modernen Kommunikationsmedien verzichten will, bleiben nur zwei Abwehrm\u00f6glichkeiten, n\u00e4mlich die Begrenzung der Ausforschung durch strikte internationale Datenschutzregeln oder durch Barrieren technischer Art.<\/p>\n<p>Angesichts der geradezu devoten Haltung der jetzigen Bundesregierung gegen\u00fcber der Regierung der USA besteht derzeit wenig Hoffnung f\u00fcr den Abschluss eines Abkommens, das eine wirksame Drosselung der \u00dcberwachungsaktivit\u00e4ten vorsieht &#8211; das Versprechen des US-Pr\u00e4sidenten, die Telefongespr\u00e4che der Bundeskanzlerin k\u00fcnftig nicht mehr abzuh\u00f6ren, ist statt dessen ein billiger Trost unter &#8222;Freunden&#8220;. Bei der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung besteht die Gefahr einer Verw\u00e4sserung durch die intensive Lobbyarbeit der datenverarbeitenden Industrie.[37] Angesichts dieser Situation setzen sowohl die Datenschutzbeauftragten Deutschlands als auch die im Chaos Computer Club organisierten Netzaktivisten mehr auf technische Instrumente des Datenschutzes wie etwa kryptographische Verfahren.[38] Verwiesen wird auf die Schwierigkeiten der Geheimdienste beim &#8222;Knacken&#8220; einer guten Verschl\u00fcsselung.[39] Voraussetzung f\u00fcr die massenhafte Nutzung dieser M\u00f6glichkeiten ist allerdings die bisher fehlende Bereitschaft der Millionen von Nutzern und Nutzerinnen, diese Technik auch einzusetzen. Die Verschl\u00fcsselung von Kommunikationsinhalten (z.B. in E-Mails) hilft jedoch \u00fcberhaupt nicht gegen die Auswertung der sog. Metadaten (die werden dennoch unverschl\u00fcsselt \u00fcbertragen). Der Erfassung und Auswertung der gesamten Kommunikationsumst\u00e4nde entkommt man nicht so leicht.<\/p>\n<p>Eine andere Option, f\u00fcr die z.B. der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix pl\u00e4diert, ist der Aufbau alternativer, m\u00f6glichst dezentraler Netzstrukturen.[40] Auf diese Weise k\u00f6nnen die Server in L\u00e4ndern mit unzureichendem Datenschutz umgangen werden, was im Hinblick auf die faktische Monopolstellung von US-Unternehmen wie <i>Facebook <\/i>und <i>Google <\/i>allerdings auf Schwierigkeiten sto\u00dfen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Der Diskussion um die M\u00f6glichkeiten der Gegenwehr gegen\u00fcber der globalen \u00dcberwachung m\u00fcssen sich jedenfalls auch die B\u00fcrgerrechtsorganisationen stellen. Den politisch Verantwortlichen sollten sie als nachdr\u00fcckliche Erinnerung ins Stammbuch schreiben: &#8222;Nicht der digitale Untertan, sondern der m\u00fcndige B\u00fcrger muss das zentrale Leitbild des demokratischen Rechtsstaats bleiben.&#8220;[41]<\/p>\n<p><b>MARTIN KUTSCHA<\/b>\u00a0\u00a0 <i>Jahrgang 1948, ist Professor i.R. f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht in Berlin und Vorstandsmitglied der Humanistischen Union; zahlreiche Ver\u00f6ffentlichungen insbes. zu Grundrechts- und Verfassungsfragen, u.\u00a0a. &#8222;Grundrechtsschutz im Internet?&#8220; Baden-Baden 2013 (gemeinsam mit S. Thom\u00e9) und &#8222;Die Erkenntnisse des Polyphem. Anmerkungen zum Verfassungsschutz&#8220; in: vorg\u00e4nge Nr.\u00a0197 (1\/2012), S.\u00a086 ff. <\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h2>\n<p>[1] K\u00fchling, Das Ende der Privatheit, in: M\u00fcller-Heidelberg u.a. (Hrsg), Grundrechte-Report 2003, Reinbek 2003, S. 15.<\/p>\n<p>[2] Plattdeutsch f\u00fcr &#8222;Gespenster sehen&#8220;.<\/p>\n<p>[3] Nach Wolf, Der rechtliche Nebel der deutsch-amerikanischen &#8222;NSA-Abh\u00f6raff\u00e4re&#8220;, in: Juristenzeitung 21\/2013, S. 1039 Fn. 3.<\/p>\n<p>[4] Zit. nach Rusbridger, Die Welt nach Snowden, in: Bl\u00e4tter f. dt. u. intern. Politik 12\/2013, S. 37 (39).<\/p>\n<p>[5] Lobo, Die digitale Kr\u00e4nkung des Menschen, in: F.A.Z. v. 11.1.2014.<\/p>\n<p>[6] Dix, Grundrechtsschutz durch informationelle Gewaltenteilung, in: Roggan\/Busch (Hrsg.), Das Recht in guter Verfassung? Festschrift f\u00fcr M. Kutscha, Baden-Baden 2013, S. 95 (103).<\/p>\n<p>[7] &#8222;The Guardian&#8220; v. 1.11.2013.<\/p>\n<p>[8] Vgl. \u00a7 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz.<\/p>\n<p>[9] So Krause, Sicherheit vor Terrorismus braucht Aufkl\u00e4rung, in: Sicherheit und Frieden 4\/2013, S. 236.<\/p>\n<p>[10] Nach &#8222;Berliner Zeitung&#8220; v. 24.1.2014, S. 7; vgl. auch den Bericht der &#8222;S\u00fcddeutschen Zeitung&#8220; v. 17.1.2014 \u00fcber die im Auftrag der New America Foundation erstellte Untersuchung von Bergen u. a., Do NSA&#8217;s Bulk Surveillance Programs Stop Terrorists? January 2014.<\/p>\n<p>[11] Wolf a.a.O. (Anm. 3), S. 1039.<\/p>\n<p>[12] Singelnstein\/Stolle, Die Sicherheitsgesellschaft, Wiesbaden 2006, S.31.<\/p>\n<p>[13] Vgl. Butterwegge, Sozialstaat am Ende? In: Roggan\/Busch a. a. O. (Anm. 6), S. 53 (56) und Deppe, Autorit\u00e4rer Kapitalismus. Demokratie auf dem Pr\u00fcfstand, Hamburg 2013, S. 54 im Anschluss an Wacquant.<\/p>\n<p>[14] Vgl. Englert\/Hermstr\u00fcwer, Die Datenkrake als Nutztier der Strafverfolgung, in: Rechtswissenschaft 3\/2013, S. 326.<\/p>\n<p>[15] Vgl. Wolf a.a.O. (Anm. 3), S. 1041.<\/p>\n<p>[16] Vgl. den Titel des eben genannten Aufsatzes von Englert\/Hermstr\u00fcwer.<\/p>\n<p>[17] Dazu Kutscha\/Thom\u00e9, Grundrechtsschutz im Internet? Baden-Baden 2013, S. 43 ff.<\/p>\n<p>[18] Dazu G\u00e4rditz\/Stuckenberg, Vorratsdatenspeicherung \u00e1 l&#8217;am\u00e9ricaine &#8211; Zur Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Sammlung von Telefonverbindungsdaten durch die NSA, in: Juristenzeitung 5\/2014, S. 209 (213 ff.).<\/p>\n<p>[19] Vgl. die Darstellung bei Deiseroth, Nachrichtendienstliche \u00dcberwachung durch US-Stellen in Deutschland &#8211; Rechtspolitischer Handlungsbedarf? In: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 7\/2013, S. 194 und bei Wolf a.a.O. (Anm. 3), S. 1042.<\/p>\n<p>[20] Vgl. im Einzelnen Paech\/Stuby, V\u00f6lkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, Hamburg 2013, S. 691 f.<\/p>\n<p>[21] Abgedruckt in: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte (Hrsg.), Die &#8222;General Comments&#8220; zu den VN-Menschenrechtsvertr\u00e4gen, Baden-Baden 2005, S. 68 ff.<\/p>\n<p>[22] EGMR, Urteil v. 2.9.2010 zur \u00dcberwachung Tatverd\u00e4chtiger mittels GPS in Deutschland, in: Neue Juristische Wochenschrift 19\/2011, S. 1333 (1336).<\/p>\n<p>[23] Vgl. Schmahl, Effektiver Rechtsschutz gegen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen ausl\u00e4ndischer Geheimdienste? In: Juristenzeitung 5\/2014, S. 220 (227 f.).<\/p>\n<p>[24] Ausf\u00fchrlich dazu Hoffmann-Riem, Freiheitsschutz in den globalen Kommunikationsinfrastrukturen, in: Juristenzeitung 2\/2014, S. 53 (56 ff.); Kutscha\/Thom\u00e9 a.a.O., (Anm. 17), S. 46 ff.<\/p>\n<p>[25] BVerfGE 125, S. 260 (324) &#8211; Vorratsdatenspeicherung<\/p>\n<p>[26] Der Begriff findet sich tats\u00e4chlich im Grundgesetz, so u.a. in den Art. 18 u. 21 Abs. 2.<\/p>\n<p>[27] Interview in &#8222;Berliner Zeitung&#8220; v. 21.\/22.12.2013.<\/p>\n<p>[28] Heller, Post-Privacy, M\u00fcnchen 2011.<\/p>\n<p>[29] Heller a.a.O., S. 8.<\/p>\n<p>[30] Heller a.a.O., S. 135.<\/p>\n<p>[31] Vgl. z.B. Voskamp\/Kipker, Virtueller Pranger Internet, in: Datenschutz und Datensicherheit 12\/2013, S. 787.<\/p>\n<p>[32] Vgl. Strau\u00df, Bruder, zur Sonne, zu Facebook? In: M\u00fcller-Heidelberg u.a. (Hrsg.), Grundrechte-Report 2013, S. 39 (41); eine solche K\u00fcndigung wurde u.a. vom LAG Hamm, Urt. v. 10.10.2012, in: Datenschutz und Datensicherheit 4\/2013, S. 251 f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>[33] Nach Peifer, Pers\u00f6nlichkeitsrechte im 21. Jahrhundert &#8211; Systematik und Herausforderungen, in: Juristenzeitung 18\/2013, S. 853 (856).<\/p>\n<p>[34] Rheinberg, Citoyens in Neuland. \u00dcber Privatheit in Zeiten des NSA-Skandals, in: Bl\u00e4tter f. dt. u. intern. Politik 9\/2013, S. 45 (51).<\/p>\n<p>[35] Vgl. Kutscha\/Thom\u00e9 a.a.O. (Anm. 17), S. 17.<\/p>\n<p>[36] Vgl. D\u00e4hne\/Holl\u00e4nder\/Kutscha, Volksz\u00e4hlung 87 &#8211; Generalprobe f\u00fcr die &#8222;zweite Wende&#8220;, in: Bl\u00e4tter f. dt. u. intern. Politik 2\/1987, S. 173 (179 ff.).<\/p>\n<p>[37] Vgl. Wagner, Der Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung der Europ\u00e4ischen Kommission, in: Datenschutz und Datensicherheit 9\/2012, S. 676.<\/p>\n<p>[38] Vgl. die Entschlie\u00dfung der 86. Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 1.\/2.10.2013 &#8222;Sichere elektronische Kommunikation gew\u00e4hrleisten: Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung einsetzen und weiterentwickeln&#8220;, in: Datenschutz und Datensicherheit 12\/2013, S. 803.<\/p>\n<p>[39] Vgl. den Bericht \u00fcber den CCC-Kongress in der &#8222;Berliner Zeitung&#8220; v. 30.12.2013.<\/p>\n<p>[40] Dix a.a.O. (Anm. 6), S. 103 f.<\/p>\n<p>[41] So der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar auf der 86. Datenschutzkonferenz, in: Datenschutz und Datensicherheit 12\/2013, S. 758.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[800,667],"autoren":[150],"publikationen":[1087],"class_list":["post-11631","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-tkue","tag-vorgaenge-artikel","autoren-martin-kutscha","publikationen-204-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Offene Fragen zum \u00dcberwachungs-GAU - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/offene-fragen-zum-ueberwachungs-gau\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Offene Fragen zum \u00dcberwachungs-GAU - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 204 (4-2013), S. 89-97 Seit nahezu einem Jahr erfahren wir immer neue Details zum Ausma\u00df der weltweiten geheimdienstlichen \u00dcberwachungsaktivit\u00e4ten. 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