{"id":11634,"date":"2014-04-07T15:00:00","date_gmt":"2014-04-07T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/wahrnehmung-im-panzerglashaus-replik-auf-monika-frommel\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:46","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:46","slug":"wahrnehmung-im-panzerglashaus-replik-auf-monika-frommel","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/wahrnehmung-im-panzerglashaus-replik-auf-monika-frommel\/","title":{"rendered":"Wahrnehmung im Panzerglashaus. Replik auf Monika Frommel"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 119-123<\/p>\n<p><i>In der letzten Ausgabe der vorg&auml;nge (Nr. 203, S. 111 ff.) setzte sich Monika Frommel mit zahlreichen Verzerrungen der gegenw&auml;rtigen Debatte um P&auml;dophilie auseinander. W&auml;hrend die Gefahr einer Verharmlosung p&auml;dophilenfreundlicher Argumente &#8211; etwa das von der einvernehmlichen Sexualit&auml;t zwischen Erwachsenen und Kindern &#8211; inzwischen weitgehend erkannt wird, erinnerte Frommel daran, wie wenig das symbolische Sexualstrafrecht f&uuml;r einen aktiven Schutz der Kinder leistet bzw. was der Gesetzgeber selbst zur diskursiven Verbr&uuml;derung zwischen Homosexuellen- und P&auml;dophilenbewegung beigetragen hat.<\/i><\/p>\n<p><i>Frommels Kritik richtete sich implizit auch gegen das G&ouml;ttinger Institut f&uuml;r Demokratieforschung, dessen (Vorab-)Ver&ouml;ffentlichungen die Debatte um P&auml;dophilie im vergangenen Jahr pr&auml;gten. In dieser Ausgabe antwortet Stephan Klecha, der wissenschaftliche Leiter des Forschungsprojektes zu &#8222;Umfang, Kontext und die Auswirkungen p&auml;dophiler Forderungen in den Milieus der Neuen Sozialen Bewegung \/ Gr&uuml;nen&#8220;.<\/i><\/p>\n<p>Wenn eine angesehene und renommierte Kriminologin wie Monika Frommel Kritik an einem Diskurs &auml;u&szlig;ert, muss man hellh&ouml;rig werden. Das gilt erst recht, wenn man quasi Teil des Diskurses ist oder zumindest dazu beitr&auml;gt, diesen neu zu rezipieren, ihn aus der Vergangenheit zu befreien und ihn gleichzeitig erkl&auml;rend in den Kontext seiner Zeit zu setzen. So verh&auml;lt es sich auch bei der P&auml;dophiliedebatte bei den Gr&uuml;nen, die am G&ouml;ttinger Institut f&uuml;r Demokratieforschung im Auftrag der betroffenen Partei aufgearbeitet wird.<\/p>\n<p>Insoweit sind die Einlassungen von Frommel in der letzten Ausgabe der vorg&auml;nge zun&auml;chst einmal als Anregung zu verstehen, das gesamte intellektuelle Umfeld nicht auszusparen und damalige kritische Stimmen dahingehend zu wichten und zu w&auml;gen, welche Interessen sie ihrerseits hatten. Es mag insoweit richtig sein, nun Alice Schwarzer, die damals sehr prominent den Gegendiskurs angef&uuml;hrt hatte, vorzuhalten, dass sie damit erstens Forderungen transportieren wollte, die eher an restriktive Sexualmoral erinnerten und die ihrerseits zweitens geeignet waren, die tats&auml;chlich emanzipativen und aus heutiger Sicht unstrittig vorteilhaften Aspekte der sexuellen Befreiung ad absurdum zu f&uuml;hren. F&uuml;r die P&auml;dophiliedebatte mag das von Belang sein, f&uuml;r die eigentliche Kernfrage der Debatte stellt es aber eine Nebelkerze dar. Die Kernfrage der P&auml;dophiliedebatte lautete, ob es einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen geben kann oder nicht. Wenn man sie bejahte, weil man etwa auf die Befreiung der kindlichen Sexualit&auml;t zielte, gelangte man zu Schlussfolgerungen in Bezug auf die Liberalisierung des Strafrechts. Wenn man sie verneinte, weil man das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Kindern und Erwachsenen im Auge hatte, musste man Schutzregelungen im Strafrecht unterst&uuml;tzen. Schwarzer hatte &#8211; in Verbindung mit G&uuml;nter Amendt &#8211; klar die letztgenannte Position bezogen und damit wohl &#8211; das freilich aus heutiger Sicht eindeutig &#8211; Recht. Dass es diese Haltung im linksalternativen Milieu gab und dass sie breit rezipiert wurde, ist f&uuml;r die Bewertung der P&auml;dophiliedebatte bei den Gr&uuml;nen wichtig. Man musste nicht f&uuml;r eine Strafrechtsliberalisierung einstehen, es gab alternative Diskurse, die man sehr wohl wahrnahm oder wahrnehmen musste. Zumal, Frommel verweist ja darauf, Ferenci und Dannecker sich ebenso kritisch ge&auml;u&szlig;ert und gleicherma&szlig;en im Umfeld der Gr&uuml;nen fast schon Verehrung genossen.<\/p>\n<p>Noch einmal: entscheidend ist nicht, was an weitergehenden Implikationen damit verbunden war, sondern ob es im linksalternativen Spektrum damals quasi alternativlos war, P&auml;dophilie zu goutieren oder nicht. Die Tatsache, dass es in der Zeit einen Gegendiskurs gegeben hat, belegt, dass es mitnichten alternativlos war.<\/p>\n<p>Was ein wenig in der Debatte untergeht, ist die Tatsache, dass es zwischen diesen Positionen einen veritablen Graubereich gab und gibt. Die Fragestellung, ab wann beziehungsweise unter welchen Konstellationen sexuelle Handlungen im Einvernehmen m&ouml;glich sind, ist n&auml;mlich etwas komplexer zu beantworten. Wenn man eine Schutzaltersgrenze einzieht, wo setzt man diese klugerweise an? Martin Dannecker hat mit seiner Differenzierung zwischen pr&auml;- und postpubert&auml;r dazu eine recht kluge Orientierung gegeben, freilich diese erst 1987 so aufgeschrieben.[1] Legt man diese an, so wird man indes nur bedingt kl&uuml;ger, denn zum einen ist die Pubert&auml;t ja kein Stichtagsereignis, sondern ein Prozess. Zum anderen verl&auml;uft sie sehr unterschiedlich. Das Strafrecht hat hier die Schwierigkeit, durch klare und verst&auml;ndliche Normen den Komplex zu regeln. Das f&uuml;hrt ein wenig zwangsl&auml;ufig zu einer gewissen Willk&uuml;r. Ob man jetzt 13, 14, 15 oder gar 16 Jahre als Schutzaltersgrenze definiert, mag jeweils f&uuml;r sich gut begr&uuml;ndet sein, es wird aber stets F&auml;lle und Konstellationen geben, in denen eine h&ouml;here oder eine niedrigere Altersgrenze ihre Berechtigung h&auml;tte.<\/p>\n<p>Und nat&uuml;rlich muss man sich, hier ist Frommel ebenso zuzustimmen, im Klaren dar&uuml;ber sein, dass das Strafrecht kaum eine pr&auml;ventive Wirkung entfalten wird. W&auml;re das Strafrecht so effizient, m&uuml;sste es wohl keine Prozesse und keine Urteile wegen sexuellem Missbrauch geben. Das Strafrecht kann letztlich nicht das leisten, was hinter der gesamten Sexualstrafdebatte steckt, n&auml;mlich eine wirksame Pr&auml;vention vor sexueller Gewalt. Es kann nur bestrafen im Sinne von Vergeltung, Genugtuung oder Gerechtigkeit. Es kann Normen aufstellen und deren Durchsetzung f&ouml;rdern, mitunter auch erzwingen. Das kodifizierte Recht garantiert aber nicht seine Einhaltung.<\/p>\n<p>Insoweit kann man Monika Frommel in Bezug auf ihre strafrechtlichen Ausf&uuml;hrungen m&uuml;helos folgen. Doch ihr Versuch, die Gr&uuml;nen in diesem Zusammenhang ein St&uuml;ck weit zu exkulpieren und dem G&ouml;ttinger Institut f&uuml;r Demokratieforschung ein wenig implizit vorzuwerfen, wir w&uuml;rden in der Aufarbeitung den Kontext &uuml;bersehen oder falsch werten, zeugt nicht gerade von sauberer Gedankenf&uuml;hrung. Wir verkennen nicht, dass Geistes- und Sozialwissenschaften immer auf Interpretationen und dadurch auf wertenden Ma&szlig;st&auml;ben basieren. Insoweit kann man Fakten anders zu Informationen und schlie&szlig;lich zu Bewertungen f&uuml;hren, als wir es in unseren bisherigen Ver&ouml;ffentlichungen getan haben. Doch dazu m&uuml;ssen die Fakten stimmen. Frommels Beitrag indes strotzt in Bezug auf die Gr&uuml;nen nur so vor Fehlern, die dazu f&uuml;hren, dass die schl&uuml;ssige Herf&uuml;hrung der Debatte, die wir ja soweit teilen k&ouml;nnen, nicht korrekt auf unser Forschungsobjekt &uuml;bertragen worden ist.<\/p>\n<p>Gehen wir ein paar Punkte im Einzelnen durch: Frommel behauptet, dass die Gr&uuml;nen in Karlsruhe 1980 nach turbulenter Beratung einen Programmteil &#8222;Sexualit&auml;t und Herrschaft&#8220; beschlossen h&auml;tten und dabei &uuml;berrumpelt worden seien. Nichts davon stimmt. In Karlsruhe wurde 1980 lediglich die Satzung beraten, die Programmberatung erfolgte drei Monate sp&auml;ter in Saarbr&uuml;cken. Falsch ist auch, die Stadtindianer daf&uuml;r verantwortlich zu machen. Frommel meint wahrscheinlich die Indianerkommune in N&uuml;rnberg, die wir &uuml;brigens selbst teilweise auch f&auml;lschlich mit den Stadtindianern insgesamt gleichgesetzt haben. Nat&uuml;rlich gab es deren Interventionen, die sich auch in der Sexualit&auml;tsdebatte niedergeschlagen haben. Doch der streitige Programmabschnitt von 1980 besch&auml;ftigte sich mit sozialen Minderheiten. Er war als Teil des Schwulenprogramms und auf eine Initiative aus der Schwulenbewegung hin aufgenommen worden. Darin hatte man sich f&uuml;r eine Liberalisierung der &sect;&sect;&nbsp;174 und 176 StGB eingesetzt, diese Forderung aber im Laufe der Beratungen auf der Bundesversammlung der Gr&uuml;nen umgehend wieder relativiert, ja faktisch zur&uuml;ckgenommen und durch eine Diskussionsaufforderung ersetzt. Wir haben darauf in mehreren Ver&ouml;ffentlichungen hingewiesen.[2] Falsch ist auch, dass es sich um eine f&uuml;nfst&uuml;ndige Debatte handelte, sondern es war eine eher recht kurze Diskussion, die in einer Ausz&auml;hlpause abgehalten wurde und die durch eine Intervention am Folgetage nochmals aufflammte, dann aber abseits des Plenums mit dem genannten Kompromiss endete.<\/p>\n<p>Wenn Frommel dann noch in der Fu&szlig;note erw&auml;hnt, dass die gleiche Diskussion f&uuml;nf Jahre sp&auml;ter in Niedersachsen nochmals stattgefunden hat, dann ist auch das falsch, denn eine Debatte um Sexualit&auml;t und Herrschaft vollzog sich in der Tat zwar 1985, aber das geschah in Nordrhein-Westfalen, wo die Gr&uuml;nen mitnichten durch &Uuml;berrumpelung der Delegierten dazu verleitet worden sind, etwas durchrutschen zu lassen.<\/p>\n<p>Frommel kritisiert im Weiteren, dass wir &#8222;wahrheitswidrig&#8220; die Rolle der FDP in der P&auml;dophiliedebatte aufgegriffen h&auml;tten. Zweifelsohne gab es parteioffiziell lediglich die Forderung, den heute abgeschafften &sect;&nbsp;175 StGB aufzugeben, aber es gab eben Beschl&uuml;sse bei den Jungdemokraten. Jene waren bis 1982 die offizielle Jugendorganisation der FDP. Ferner, wir haben Belege angef&uuml;hrt, dass Verheugen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zumindest eine Reform der &sect;&sect;&nbsp;174 und 176 StGB &#8222;pers&ouml;nlich&#8220; f&uuml;r denkbar hielt. An der Stelle m&uuml;sste Frommel aber eigentlich nur ihre eigene Argumentation bedienen, denn das bedeutete ja eben nicht, die Paragraphen wegfallen zu lassen oder sie freizugeben, sondern es bedeutete, einige damit verbundene, auch prinzipiell berechtigte Fragen zu stellen und diese m&ouml;glicherweise in der einen oder anderen Form zu beantworten. Auch wenn vage blieb, ob und in welcher Hinsicht &uuml;ber eine Reform von Verheugen, immerhin seinerzeit Generalsekret&auml;r der FDP, nachgedacht w&uuml;rde &#8211; schon seine Ank&uuml;ndigung, dar&uuml;ber nachzudenken, wurde geradezu euphorisch in einem bestimmten Spektrum der Schwulenbewegung aufgenommen.<\/p>\n<p>Zudem, es ist ja wohl nicht nur im Lichte der Positionen der Jungdemokraten eine etwas billige Argumentation, der FDP abzusprechen, dass sie mit dem Thema P&auml;dophilie nichts zu tun habe. Es war eine liberale Senatorin in Berlin, unter deren &Auml;gide es Projekte von Helmut Kentler gab, die von dem Ruch, sich mit p&auml;dophilen Interessen gemein zu machen, nicht befreit werden k&ouml;nnen. Kentler wies in etlichen Schriften daraufhin, wie er benachteiligte Jugendliche einst in die Obhut p&auml;dophiler Hausmeister gegeben hatte. Auch in einem Abschlussbericht f&uuml;r eine FDP-Senatorin wies er daraufhin. In der FDP-Bundestagsfraktion vernahm man keinen Widerspruch, als 1981 ein Hearing zum Thema Streichung des &sect;&nbsp;175 StGB veranstaltet wurde und die geladenen Experten sich teilweise auch weitschweifend f&uuml;r eine Novelle der &sect;&sect;&nbsp;174 und 176 StGB aussprachen. Gerne kann Frau Frommel diese Fakten anders werten, aber sie sollte sie einmal zur Kenntnis nehmen, zumal sie vorgibt, die Texte dazu ja gelesen zu haben, wie man den Fu&szlig;noten entnehmen kann.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich ein Satz zur Rolle der Humanistischen Union, auf die sie als Beiratsmitglied dieser alerten B&uuml;rgerrechtsvereinigung nat&uuml;rlich auch eingeht und die sie eben mal reinw&auml;scht. Leider ist es uns nicht m&ouml;glich, die archivierten Best&auml;nde der Humanistischen Union so einzusehen, wie es f&uuml;r eine sachgerechte Aufkl&auml;rung erforderlich w&auml;re. Mit Blick auf den Datenschutz verweigert sich der Verein leider, die Best&auml;nde nach den &uuml;blichen Standards einer angemessenen Archivrecherche einsehen zu lassen.<\/p>\n<p>Kurzum, Frommel mag zurecht auf die Komplexit&auml;t der Debatte &#8211; auch und gerade im damaligen zeitlichen Kontext eingehen &#8211; doch sie muss aufpassen, dass sie nicht ihrerseits sich in einem Glashaus aus Panzerglas w&auml;hnt.<\/p>\n<p><b>DR.&nbsp;STEPHAN&nbsp;KLECHA&nbsp;&nbsp;<\/b> <i>Jahrgang 1978, studierte Sozialwissenschaften an der Georg-August-Universit&auml;t G&ouml;ttingen und ist seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter am G&ouml;ttinger Institut f&uuml;r Demokratieforschung. Dort leitet er derzeit das Forschungsprojekt &#8222;Umfang, Kontext und die Auswirkungen p&auml;dophiler Forderungen in den Milieus der Neuen Sozialen Bewegung \/ Gr&uuml;nen&#8220;.<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen: <\/b><\/p>\n<p>[1] Martin Dannecker, Bemerkungen zur strafrechtlichen Behandlung der P&auml;dosexualit&auml;t, in: Herbert J&auml;ger\/Eberhard Schorsch (Hg.), Sexualwissenschaft und Strafrecht, Stuttgart 1987, S. 71-83.<\/p>\n<p>[2] Erstmals: Franz Walter\/Stephan Klecha, &#8222;Distanzierungstango in der P&auml;do-Frage&#8220;, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 12.8.2013.<\/p>\n<p><b>RICHTIGSTELLUNG: Zum Hintergrund des Archivzugangs<br \/>bei der Humanistischen Union<\/b><\/p>\n<p>Richtig ist, dass sich das G&ouml;ttinger Institut f&uuml;r Demokratieforschung (GID) im vergangenen Jahr um einen Zugang zum Vereinsarchiv der Humanistischen Union (HU) bem&uuml;ht hat. Das Institut wollte Unterlagen einsehen, um sich ein Bild &uuml;ber die sexualpolitischen Debatten des Vereins Anfang der 1980er Jahre zu verschaffen. Der Bundesvorstand der HU hatte sich bereits im Vorfeld darauf verst&auml;ndigt, dass er eine externe, wissenschaftliche Untersuchung &uuml;ber die Rolle p&auml;dophilenfreundlicher bzw. -bef&uuml;rwortender Positionen innerhalb des Verbandes unterst&uuml;tzt.<\/p>\n<p>Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Vereinsarchiv der HU um eine recht lose geordnete Sammlung von Unterlagen handelt, in denen sich z.T. sehr pers&ouml;nliche Schriftst&uuml;cke wiederfinden; angesichts der besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Weitergabe sensibler Daten i.S.v. &sect; 3 Abs. 9 BDSG (wozu etwa politische Meinungen, philosophische &Uuml;berzeugungen, Angaben zum Sexualleben geh&ouml;ren); angesichts der Datenschutzordnung des Vereins, die jegliche Weitergabe pers&ouml;nlicher Daten ohne vorherige Benachrichtigung der Betroffenen ausschlie&szlig;t; und angesichts mangelnder Erfahrung in der Gew&auml;hrung eines umfassenden Archivzugangs bat der Verein den zust&auml;ndigen Landesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz um entsprechenden Rat, wie ein datenschutzkonformer Archivzugang gew&auml;hrt werden k&ouml;nne.<\/p>\n<p>Dessen Empfehlungen bildeten die Grundlage f&uuml;r einen von der HU vorgeschlagenen Vertrag &uuml;ber den Archivzugang, der vom GID jedoch rundheraus abgelehnt wurde. Das Institut wollte vielmehr eine analoge Anwendung des Bundesarchivgesetzes durchsetzen, was einem Versto&szlig; gegen &sect; 28 Abs. 8 BDSG sowie die von den Mitgliedern erlassene Datenschutzordnung (Art. 4 Abs. 4) gleichk&auml;me.<\/p>\n<p>Unter der Ma&szlig;gabe einer notwendigen Vorab-Information der Betroffenen &#8211; die mit den Prinzipien wissenschaftlicher Forschung angeblich unvereinbar sei &#8211; verzichtete das GID komplett auf die Archiveinsicht bei der HU. Alle Angebote, die fraglichen Unterlagen herauszusuchen und eventuell vorhandene Materialien ohne Personenangaben vorab zur Verf&uuml;gung zu stellen, wurden vom Institut ausgeschlagen. Vielmehr k&uuml;ndigte das GID an, es werte die Einforderung datenschutzrechtlicher Standards der HU als mangelnde Bereitschaft, zur Aufarbeitung eines d&uuml;steren Kapitels der eigenen Geschichte beizutragen.<\/p>\n<p>Eine ausf&uuml;hrliche Darstellung der Verhandlungen um den Archivzugangsvertrag findet sich in der Verbandszeitschrift HU-<a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Mitteilungen222-1.pdf\">Mitteilungen Nr. 222<\/a> (S. 10 ff.), abrufbar &uuml;ber die Webseite.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sven L&uuml;ders<\/i><\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[48],"tags":[765,667],"autoren":[1953],"publikationen":[1087],"class_list":["post-11634","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-sexualstrafrecht","tag-sexualstrafrecht","tag-vorgaenge-artikel","autoren-stephan-klecha","publikationen-204-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wahrnehmung im Panzerglashaus. 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