{"id":11642,"date":"2013-12-01T20:55:00","date_gmt":"2013-12-01T19:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/kirchensteuer-wie-lange-noch\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:40","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:40","slug":"kirchensteuer-wie-lange-noch","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/203-vorgaenge\/publikation\/kirchensteuer-wie-lange-noch\/","title":{"rendered":"Kirchensteuer \u0096 wie lange noch?"},"content":{"rendered":"<p>F&uuml;r eine Kirchenfinanzierung ohne staatlichen Zwangseinzug<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 203 (3-2013), S. 29-41<\/p>\n<p><i>Die Kritik an der staatlichen Mitfinanzierung der beiden christlichen Kirchen kommt nicht nur von &bdquo;Au&szlig;en&ldquo;, sondern wird auch von Christen selbst ge&uuml;bt. Das betrifft sowohl die direkten Zuwendungen in Form sog. Staatsleistungen, als auch die staatliche Mithilfe bei Erhebung und Einzug der Kirchensteuern. Der Dietrich-Bonhoeffer-Verein, in dem sich engagierte Christen zusammengeschlossen haben, fordert eine Neuordnung der Kirchenfinanzierung. &Uuml;ber mehrere Jahre hat er ein Modell zur alternativen Kirchenfinanzierung entwickelt. Die Verwirklichung einer strikten finanziellen Trennung von Staat und Kirche erh&auml;lt so eine reelle Chance.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-probleme-der-gegenwaertigen-situation\">1. Probleme der gegen&shy;w&auml;r&shy;tigen Situation<\/span><\/h2>\n<p>Die Kirche ist kein Selbstzweck. Das Festhalten an Privilegien oder die Vernachl&auml;ssigung ihres Dienstes aus Besorgnis um gef&auml;hrdete Eigeninteressen schadet ihrer Glaubw&uuml;rdigkeit. Die Freiheit der Kirche gr&uuml;ndet in nichts anderem als in ihrem Auftrag. So klar diese theologischen Einsichten in der Theorie sind, so unklar ist ihre Geltung in der Praxis. Schon Bonhoeffer beklagte die Sorge der Kirche um ihre Selbsterhaltung. Er sah die sch&auml;dlichen Folgen f&uuml;r den Verk&uuml;ndigungsauftrag: &bdquo;Unsere Kirche, die in diesen Jahren nur um ihre Selbsterhaltung gek&auml;mpft hat, als w&auml;re sie ein Selbstzweck, ist unf&auml;hig, Tr&auml;ger des vers&ouml;hnenden und erl&ouml;senden Wortes f&uuml;r die Menschen und f&uuml;r die Welt zu sein.&ldquo;<\/p>\n<p>Die Struktur unserer Kirchen, die weitgehend auf religi&ouml;se und soziale Serviceleistung abstellt, ist in der Gefahr, die Menschen als Kollektivmitglieder und Religionskonsumenten zu behandeln. Auf der rituellen Ebene kommt dies durch die Banalisierung der Kindertaufe zum Ausdruck. Auf der organisatorischen Ebene wird es an der Kirchensteuer ablesbar. Voraussetzung f&uuml;r die Kirchensteuer ist weder, dass man am Leben einer Gemeinde teilnimmt, noch, dass man sich als praktizierender Christ versteht. Die Tatsache, dass jemand Kirchensteuer zahlt, verweist weder auf eine besondere Glaubenseinstellung noch auf ein besonderes kirchliches oder soziales Engagement. Deutlich wird lediglich, dass der Betreffende dem Einzug der Kirchensteuer nicht widersprochen hat. Seine religi&ouml;se Sozialisation scheint &bdquo;normal&ldquo; verlaufen zu sein. Seine soziale Anpassungsf&auml;higkeit ist befriedigend ausgebildet. Und noch etwas l&auml;sst die Tatsache der Kirchensteuer vermuten: n&auml;mlich dass der Kirchensteuerzahler bestimmte Leistungserwartungen an seine Kirche hegt.<\/p>\n<p>Niemand zahlt eine Steuer, der er sich auch entziehen k&ouml;nnte &#8211; n&auml;mlich durch Kirchenaustritt -, ohne von einer bestimmten Zahlungsmotivation bestimmt zu sein. W&uuml;rde die Mehrzahl der Kirchenmitglieder ihrer Gemeinde als einer lebendigen Beziehungsgemeinschaft angeh&ouml;ren, lie&szlig;en sich die finanziellen Fragen auf der Basis eines solidarischen Gemeinschaftsgef&uuml;hls regeln. Wer einer Gemeinschaft angeh&ouml;rt und wem deswegen eine Gemeinschaft wichtig ist, der ist in aller Regel auch bereit, nach seinen M&ouml;glichkeiten einen finanziellen Beitrag zum Erhalt dieser Gemeinschaft zu leisten (Einzelne, die sich dem entziehen, bleiben verkraftbar). Da bei der Mehrzahl der Kirchensteuerzahler dieses Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl jedoch nur schwach oder fast gar nicht ausgepr&auml;gt ist, muss die Zahlungsmotivation anders ausgestaltet sein. Es bietet sich als Erkl&auml;rungsmuster die Tatsache an, dass mit der Kirchensteuerzahlung das Recht erworben wird, die Kirche ab und zu als Service-Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Die kirchlichen Serviceleistungen werden durch die Kirchensteuer bereits vor ihrer konkreten Inanspruchnahme pauschal abgegolten.<\/p>\n<p>Die Gefahren einer solchen Entwicklung liegen auf der Hand: Fast schleichend verliert die Kirche die f&uuml;r sie notwendige Freiheit. Sie ger&auml;t in Zugzwang, da sie &#8211; wie eine Versicherungsagentur &#8211; die Beitr&auml;ge vor Bereitstellung der Leistungen einkassiert hat. Niemand braucht sich zu wundern, wenn in der Folge bedenkliche Anspr&uuml;che und Erwartungen an sie herangetragen werden. Zu den begehrten Serviceleistungen geh&ouml;ren nicht nur Kinderg&auml;rten oder Diakoniestationen, Kirchenkonzerte und Telefonseelsorge. Der Servicegedanke dringt bis in die Kernbereiche des Religi&ouml;sen vor. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Kasualien (Taufe, Trauung, Beerdigung). Sie verlieren ihren Charakter als Orte des Vollzugs von Gemeindeleben und degenerieren zu Servicehandlungen mit Darstellungsabsicht (vgl. das Thema Fotografieren bei Amtshandlungen!). Gelegentlich diktieren die Kirchensteuerzahler f&uuml;r die Ausgestaltung dieser Amtshandlungen sehr pers&ouml;nliche Bedingungen.<\/p>\n<p>Manche Pfarrer_innen k&ouml;nnen berichten, in welche Situationen das f&uuml;hren kann. Die Kirche verl&auml;sst ihre Identit&auml;t. Das Evangelium wird zu einer billigen Ware. Der Versuch der einzelnen Pfarrerin oder des einzelnen Pfarrers, hier entgegen zu steuern, muss wirkungslos bleiben, da es meistens Kolleginnen und Kollegen geben wird, die in die entstehende Bresche einzuspringen bereit sind. Hat sich eine Kirche erst einmal darauf eingelassen, die Zahlungsmotivation ihrer Mitglieder von dem Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl abzukoppeln und mit dem Servicegedanken zu verbinden, drohen ungeahnte Konsequenzen. In der religi&ouml;sen Sozialisation muss k&uuml;nftige Zahlungsmotivation vorbereitet werden. In der Handhabung ihrer Ordnung muss die Kirche flexibel sein, um auf Servicew&uuml;nsche eingehen zu k&ouml;nnen. Die Kirche darf sich mit Meinungs&auml;u&szlig;erungen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, um nicht Kirchensteuerzahler zu verprellen. In Konflikten wird man derjenigen Partei entgegenkommen, deren Ver&auml;rgerung eine st&auml;rkere finanzielle Einbu&szlig;e bef&uuml;rchten lie&szlig;e. Die Sorge um das Finanzaufkommen wird zu einem der zentralen Gesichtspunkte, unter denen Kirche sich &ndash; eher unbewusst als reflektiert &#8211; verh&auml;lt und mit denen sie Entscheidungen vorbereitet und steuert. Meistens sind es erst die Konflikte, die dies bewusst machen und so die eigentlich leitenden Entscheidungskriterien zutage treten lassen.<\/p>\n<p>Auch hier muss ich m&ouml;glichen Missverst&auml;ndnissen sofort entgegentreten. Selbstverst&auml;ndlich hat sich eine Kirche in verantwortlicher Weise um die Finanzen zu k&uuml;mmern. Haushaltsfragen, die Sicherung von kirchlichen Arbeitspl&auml;tzen und die Erf&uuml;llung eingegangener finanzieller Verpflichtungen geh&ouml;ren zu einer verantwortlichen Haushalterschaft. Nicht die Sorge um die finanziellen Fragen im allgemeinen ist zu beanstanden. Die Kritik richtet sich vielmehr dagegen, dass die Funktion des Geldes in der Kirche verweltlicht ist. W&auml;hrend die kirchlichen Einnahmen urspr&uuml;nglich der Freistellung von Personal dienten, um den kostenlosen Dienst an der Gemeinschaft und an anderen Menschen zu erm&ouml;glichen, wird das bezahlte Personal jetzt damit beauftragt, so zu arbeiten, dass sich weitere Geldeinnahmen vorbereiten oder erschlie&szlig;en. Mit Geld soll Geld verdient werden &#8211; eine der typisch kapitalistischen Maximen. Die Kirche m&ouml;chte die Frage des Geldes &#8211; insbesondere die Frage der Vermehrung von Geld durch Geld bzw. der Steuerung von Inhaltsfragen durch Einnahmestrategien &#8211; im Hintergrund halten (nach dem Motto: &uuml;ber Geld spricht man nicht, Geld hat man). Dies l&auml;sst die Vermutung aufkommen, dass sie sich nicht nur um ihr Image sorgt, sondern sich auch ihrer eigenen Mitglieder unsicher ist. Offensichtlich hat sie Angst davor, dass die Menschen die Zahlung der Kirchensteuer zum Gegenstand des Nachdenkens und einer &Uuml;berpr&uuml;fung machen k&ouml;nnten. Zu Recht sp&uuml;rt die Kirche, dass mit einer &Auml;nderung des gegenw&auml;rtigen Kirchensteuersystems zahlreiche Folgerungen verbunden w&auml;ren. Nicht nur organisatorische Fragen m&uuml;ssten neu geregelt werden. Das Selbstverst&auml;ndnis der Kirche und das Selbstverst&auml;ndnis der einzelnen Kirchenmitglieder w&auml;ren davon ber&uuml;hrt.<\/p>\n<p>Im Augenblick befinden wird uns an dieser Stelle in einer Sackgasse. Die stetigen Beteuerungen, das Kirchensteuersystem habe sich bew&auml;hrt und sei das beste aller denkbaren, f&uuml;hren nicht weiter. Die Finanzfrage muss aus der Grauzone der verdeckt wirkenden Motive herausgeholt und in einer m&ouml;glichst plausiblen, mit den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten kompatiblen Weise gekl&auml;rt werden. Die Angeh&ouml;rigen der beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen machen einen immer kleiner werdenden Anteil an der Gesamtbev&ouml;lkerung aus. Der Islam geh&ouml;rt vielerorts bereits zum Alltagsbild einer multikulturellen und multireligi&ouml;sen Gesellschaft. Zu den gesellschaftlichen Ver&auml;nderungen der letzten Jahrzehnte geh&ouml;rt eine St&auml;rkung des demokratischen, b&uuml;rgerschaftlichen Selbstbewusstseins. Auf diesem Hintergrund wird der Zwangscharakter der gegenw&auml;rtigen Kirchenfinanzierung als eine Entm&uuml;ndigung empfunden. Die Kirche bringt damit zum Ausdruck, dass sie ihren Mitgliedern weder die Einsicht in Finanzierungsfragen noch die Motivation zu freiwilligen Beteiligungsformen zutraut. Die Glaubw&uuml;rdigkeit nimmt Schaden, weil Zwangsverh&auml;ltnisse sich nicht von selbst verstehen. Sie m&uuml;ssen k&uuml;nstlich eingef&uuml;hrt und gegen das Empfinden der Menschen immer wieder durchgesetzt werden. Die Kirche ger&auml;t bei allem, was sie sagt und tut, in den Verdacht, nicht nur der Sache bzw. den Menschen dienen zu wollen, sondern auch dem Nachweis ihrer eigenen Unentbehrlichkeit und damit dem Nachweis der Notwendigkeit, das mit Zwangsmitteln arbeitende Kirchensteuersystem fortzuf&uuml;hren.<\/p>\n<p>Der staatliche Steuerzwang beim Einzug der Kirchensteuer verst&ouml;&szlig;t sowohl gegen die biblischen Aussagen von der Freiwilligkeit des Gebens als auch speziell gegen die Bekenntnisgrundlagen der Evangelischen Kirche (vgl. die Barmer Theologische Erkl&auml;rung von 1934 mit ihrer Ablehnung staatlicher bzw. verstaatlichter Kirchenstrukturen). Er sollte deswegen m&ouml;glichst schnell beendet werden.<\/p>\n<p>Der Einwand, bei dem gegenw&auml;rtigen Kirchensteuereinzug werde die Trennung von Staat und Kirche nicht verletzt, die Kirche eigne sich keine staatliche Art, Aufgaben und W&uuml;rde an, da sie ja den Kirchensteuereinzug nicht selbst vornehme, kann nicht ernsthaft Bestand haben. Denn der gegenw&auml;rtige Kirchensteuereinzug nimmt seinen Ausgang darin, dass die Kirche den Staat mit dieser Dienstleistung beauftragt. Auftraggeber ist die Kirche. Die Kirche hat also auch die theologische Verantwortung daf&uuml;r zu &uuml;bernehmen. F&uuml;r die ethische Beurteilung ist es gleichg&uuml;ltig, ob jemand eine unzul&auml;ssige Tat selbst ausf&uuml;hrt oder ob er sie in Auftrag gibt. Wenn eine Tat unzul&auml;ssig w&auml;re, wenn sie jemand selbst ausf&uuml;hrt, dann ist dieselbe Tat ebenso unzul&auml;ssig, wenn sie von demselben Jemand bei anderen in Auftrag gegeben wird.<\/p>\n<p>An sich w&auml;re es Sache des Staates gewesen &#8211; und zwar aus verfassungsrechtlichen Gr&uuml;nden -, ein solches Ansinnen der Kirchen zur&uuml;ckzuweisen. Dass dies nicht geschehen ist, zeigt die bis heute fortwirkende Allianz von Thron und Altar in Deutschland. Man darf gespannt sein, wie sich diese Allianz einmal aufl&ouml;sen wird, auf welcher Seite sich zuerst eine deutliche Aufl&ouml;sungsinitiative in Richtung Beendigung des staatlichen Kirchensteuereinzugs formieren wird. Es ist denkbar, dass diese Initiative von Staat und Politik ausgehen wird. Es ist aber ebenso denkbar, dass die Kirchen t&auml;tig werden, weil sie die Unhaltbarkeit des gegenw&auml;rtigen Systems erkennen und in der eigenen Initiative die beste Gew&auml;hr daf&uuml;r erblicken, ihre Zukunft zu sichern und das Gesetz des Handelns in der Hand zu behalten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-die-reformdiskussionen-des-dietrich-bonhoeffer-vereins\">2. Die Reform&shy;dis&shy;kus&shy;si&shy;onen des Dietrich-&shy;Bon&shy;ho&shy;ef&shy;fer-&shy;Ver&shy;eins<\/span><\/h2>\n<p>Die Reform&uuml;berlegungen des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins gehen davon aus, dass das Kirchensteuersystem in nicht allzu ferner Zukunft seine dominierende Rolle bei der Kirchenfinanzierung einb&uuml;&szlig;en wird. Es scheint uns nicht klug zu sein, dieser Entwicklung unt&auml;tig zuzuschauen. Wir m&ouml;chten dazu beitragen, dass in Kirche und Gesellschaft das Gespr&auml;ch &uuml;ber Alternativen rechtzeitig in Gang kommt.<\/p>\n<p>Die Augenblicks-Stabilit&auml;t der Kirchensteuer tr&uuml;gt. Die sinkenden Mitgliederzahlen der Kirchen werden sich bald in sinkenden Einnahmen niederschlagen &#8211; sofern dies nicht schon jetzt geschieht. Die Bereitschaft der Politik, den Sonderstatus der Kirchensteuer zu verteidigen, wird nachlassen. Die kirchlichen Privilegien werden im &ouml;ffentlichen Bewusstsein zunehmend an Akzeptanz und Plausibilit&auml;t verlieren.<\/p>\n<p>Die skeptischen Prognosen hinsichtlich ihrer Zukunftstauglichkeit sind nicht die einzigen Ursachen, warum wir uns mit der Kirchensteuer besch&auml;ftigen. Noch gewichtiger sind die Negativ-Auswirkungen, die von diesem Finanzierungssystem bereits gegenw&auml;rtig ausgehen. Die Kirchensteuer entstellt das Wesen der Kirche zu einem obrigkeits&auml;hnlichen Amtsapparat. Sie entfremdet und anonymisiert die Beziehung zwischen der Kirche und ihren Mitgliedern. Nur wenn die Kirche ihre Selbstblockade &uuml;berwindet, wird sie reform- und entwicklungsf&auml;hig bleiben und auf die ver&auml;nderten gesellschaftlichen Verh&auml;ltnisse angemessen reagieren k&ouml;nnen.<br \/>Seit 1995 befasst sich der Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dbv) mit der Kirchensteuerfrage. 1998 wurde f&uuml;r diesen Themenbereich eine Arbeitsgruppe &bdquo;Gemeinwohlfinanzierung&ldquo; eingerichtet, der nicht nur Mitglieder des dbv, sondern auch Vertreter von B&uuml;rgerrechtsorganisationen, politischen Parteien sowie Fachvertreter der Juristerei und des Steuerrechts angeh&ouml;ren. Die Arbeitsgruppe nennt sich seit dem Jahr 2006 &bdquo;Kirche gestalten &ndash; Ordnung und Finanzierung von Kirche&ldquo;.<\/p>\n<p>Die urspr&uuml;ngliche &Uuml;berlegung der Arbeitsgruppe war es, in Deutschland &#8211; &auml;hnlich wie in Italien und Spanien &#8211; eine Art &bdquo;Kultursteuer&ldquo; einzuf&uuml;hren und mit ihr die Kirchensteuer abzul&ouml;sen. Die Diskussion des Kultursteuer-Modells hat seine Schw&auml;chen sichtbar werden lassen. Die Suche nach sinnvollen Reformschritten, die sowohl mit den Demokratiestandards unserer Gesellschaft als auch mit dem theologischen Selbstverst&auml;ndnis von Kirche kompatibel sind, musste fortgesetzt werden.<\/p>\n<p>Es wurde im n&auml;chsten Schritt das Zwei-S&auml;ulen-Modell des dbv konzipiert. Dabei wurde die Idee der &bdquo;Kultursteuer&ldquo; f&uuml;r die hiesigen gesellschaftlichen Verh&auml;ltnisse modifiziert und hin zu der neuen Idee von &bdquo;B&uuml;rgerguthaben&ldquo; ver&auml;ndert. Au&szlig;erdem wurde anerkannt, dass die &bdquo;B&uuml;rgerguthaben&ldquo; als Kirchenfinanzierung nicht ausreichen, sondern einer Erg&auml;nzung durch eine spezielle Mitgliederfinanzierung bed&uuml;rfen &ndash; durch eine modifizierte Kirchensteuer, die nicht mehr vom Staat eingezogen wird.<\/p>\n<p>Auf diese Weite entstand das Modell &bdquo;F&uuml;r mehr Demokratie und b&uuml;rgerschaftliches Engagement &ndash; F&uuml;r eine Kirchenfinanzierung ohne den staatlichen Zwangseinzug&ldquo;. Die zwei Elemente des Modells waren folgende: Der staatliche Zwangseinzug der Kirchensteuer wird beendet. Die Kirchensteuer wird von den Kirchen selbst eingezogen. Der Staat entwickelt mit dem B&uuml;rgerguthaben eine neue Form der Gemeinwohlfinanzierung, die nicht nur den Kirchen, sondern allen kulturellen, sozialen und gemeinn&uuml;tzigen Einrichtungen in der Gesellschaft zugute kommt. Dieses Zwei-S&auml;ulen-Modell ist 2002 in dem Buch &bdquo;Abschied von der Kirchensteuer&ldquo; im Publik-Forum Verlag ver&ouml;ffentlicht worden. Die Diskussion blieb nicht beim Zwei-S&auml;ulen-Modell stehen, sondern entwickelte sich weiter zum Drei-S&auml;ulen-Modell. Eine sehr simple Beobachtung gab den Ansto&szlig; f&uuml;r die Weiterentwicklung: Wir hatten vergessen, die freiwilligen Gaben wie Kollekten und Spenden in das Modell aufzunehmen. Nur die offiziellen, rechtlich verbindlichen, mit dem Staat abgesprochenen und organisierten Finanzierungswege waren bisher in unser Blickfeld gekommen. Wir merkten an uns selbst, wie die grundlegenden Finanzierungsformen in der Kirche ein Schattendasein f&uuml;hren und wieder neu in unser Bewusstsein und in unsere Aufmerksamkeit gebracht werden m&uuml;ssen. Denn die Basisfinanzierung von Kirche sollten immer die freiwilligen Gaben (Kollekten und Spenden) sein. Alle anderen Finanzierungsformen k&ouml;nnen nur eine zus&auml;tzliche Hilfe sein.<\/p>\n<p>Bei der Weiterentwicklung zum Drei-S&auml;ulen-Modell trat nicht nur die erste S&auml;ule &bdquo;Kollekten und Spenden (freiwillige Gaben)&ldquo; hinzu. Auch in der zweiten und dritten S&auml;ule wurden Ver&auml;nderungen vorgenommen. In der zweiten S&auml;ule wurde der Begriff &bdquo;Kirchensteuer&ldquo; fallengelassen. Er ist negativ belastet und hat Konnotationen, die wir nicht mehr f&uuml;r richtig halten. Der stattdessen gew&auml;hlte Begriff &bdquo;Gemeindebeitrag&ldquo; sagt besser, worum es geht und wer der urspr&uuml;nglich gemeinte Empf&auml;nger des kirchlichen Mitgliedsbeitrags ist. Au&szlig;erdem haben wir die &bdquo;B&uuml;rgerguthaben&ldquo; in &bdquo;B&uuml;rgergutscheine&ldquo; umbenannt. W&auml;hrend sich an dem Finanzierungsinstrument &bdquo;B&uuml;rgerguthaben&ldquo; nur diejenigen beteiligen konnten, die Steuern zahlen, geh&ouml;rt es zum Konzept der &bdquo;B&uuml;rgergutscheine&ldquo;, dass alle wahlberechtigten B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger Empf&auml;nger und Weitergeber der B&uuml;rgergutscheine sein k&ouml;nnen. Das Reformmodell des dbv tr&auml;gt nunmehr den offiziellen Titel &bdquo;Das Drei-S&auml;ulen-Modell f&uuml;r eine Reform der Kirchenfinanzierung und eine Verbesserung der Gemeinwohlfinanzierung&ldquo; und wurde ausgearbeitet von der AG &bdquo;Kirche gestalten&ldquo; des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins (dbv) unter Mitwirkung des Aktionskreises Halle (AKH).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-wie-lange-sind-reformen-noch-durchsetzbar\">3. Wie lange sind Reformen noch durch&shy;setz&shy;bar?<\/span><\/h2>\n<p>Das Drei-S&auml;ulen-Modell setzt ganz bewusst nicht nur auf Kollekten, Spenden und freiwillige Beitr&auml;ge. Es werden im &ouml;ffentlich-rechtlichen Raum neue, erg&auml;nzende Finanzierungsformen (Gemeindebeitr&auml;ge und B&uuml;rgergutscheine) entwickelt. F&uuml;r die kirchliche Arbeit wird der Kontext des Gemeinwohlgedankens festgehalten. Insofern ist das Reformvorhaben nicht umst&uuml;rzlerisch angelegt, sondern nimmt R&uuml;cksicht auf Traditionen, Gewohnheiten und gesellschaftliche Gegebenheiten.<\/p>\n<p>Trotzdem brechen bei dieser Thematik starke &Auml;ngste auf. Der Kompromisscharakter des Reformmodells kann kaum wahrgenommen werden. Die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen versperren sich bislang strikt gegen eine Kirchensteuerdiskussion. Sie sind der Meinung, dass der Stabilit&auml;t und dem Fortbestand der Kirchensteuer am besten gedient ist, wenn man nicht dar&uuml;ber spricht und keine schlafenden Hunde weckt. Solange es Menschen g&auml;be, die mit dem Kirchensteuersystem einverstanden seien, &bdquo;w&auml;ren wir mit dem Klammerbeutel gepudert, es abzuschaffen&ldquo; &ndash; so der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider.(1)<\/p>\n<p>Unseres Erachtens unterliegen die Kirchenleitungen mit solchen Positionen einer Fehleinsch&auml;tzung. Die Hunde sind l&auml;ngst geweckt. Die Menschen haben sich bereits ihr Urteil gebildet und lehnen mehrheitlich die Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form ab. Selbst die Kirchenmitglieder gehen mehrheitlich auf Distanz. Es stellt sich die Frage: Kann die Kirche sich den Zeitpunkt aussuchen, an dem sie sich auf eine Diskussion einzulassen gedenkt, oder werden f&uuml;r eine solche Diskussion die Zeitfenster von der gesellschaftlichen Entwicklung und der &ouml;ffentlichen Meinung definiert &#8211; wer Einfluss nehmen und eigene Vorstellungen einbringen will, muss sich an solche gesamtgesellschaftlichen Vorgaben halten, ansonsten gilt: Wer zu sp&auml;t kommt, den bestraft das Leben&#8230; (Michail Gorbatschow, 1989)?<\/p>\n<p>Jedenfalls ist unstrittig: Der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbev&ouml;lkerung sinkt weiter ab. Jedes Jahr sinkt die Zahl der Kirchenmitglieder um ca. 250.000.(2)&nbsp; Unter den Kirchenmitgliedern ist der Anteil derer, die Kirchensteuer zahlen, noch einmal um ca. die H&auml;lfte niedriger.<\/p>\n<p>Unsere Sorge ist, dass die Kirchen das Zeitfenster f&uuml;r Reformen verpassen k&ouml;nnten &#8211; sofern sich das Thema auf dem Wege der Verd&uuml;nnung und des Austrocknens nicht vorher von selbst erledigt: Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft k&ouml;nnten die Zahl der Kirchenmitglieder und der Einfluss der Kirchen auf die &ouml;ffentliche Meinung so gesunken sein, dass sich das gegenw&auml;rtige Kirchensteuersystem wegen seiner Nicht-Gleichzeitigkeit mit einer demokratischen, multikulturellen und multireligi&ouml;sen Gesellschaft nicht mehr halten l&auml;sst. Die Vereinheitlichung der europ&auml;ischen Verh&auml;ltnisse wird ein &Uuml;briges tun. Wenn bis dahin nicht neue Finanzierungsformen mit &ouml;ffentlich-rechtlicher Einbindung entwickelt sind &#8211; und die Entwicklung einschlie&szlig;lich der Umsetzung solcher Reformmodelle dauert nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte -, wird die Kirche g&auml;nzlich ins Private absinken. Damit werden die letzten W&auml;lle brechen, und diejenigen, die sich gegen eine rechtzeitige Kirchensteuerdiskussion versperrt haben, werden sich vorwerfen lassen m&uuml;ssen, die dann sich ergebende g&auml;nzliche Privatisierung des kirchlichen Lebens, die sie verhindern wollten, durch ihren Starrsinn bef&ouml;rdert zu haben.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-drei-saeulen-modell-fuer-eine-reform-der-kirchenfinanzierung-und-eine-verbesserung-der-gemeinwohlfinanzierung\">Das Drei-&shy;S&auml;u&shy;len&shy;-&shy;Mo&shy;dell f&uuml;r eine Reform der Kirchen&shy;fi&shy;nan&shy;zie&shy;rung und eine Verbes&shy;se&shy;rung der Gemein&shy;wohl&shy;fi&shy;nan&shy;zie&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p><b>Vorbemerkungen<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Kirchenfinanzierung soll ein gesundes, solides und stabiles Fundament bilden, so dass die Basis f&uuml;r die soziale Arbeit und personelle Ausstattung der Kirchen auch in der Zukunft gegeben ist.<\/li>\n<li>Wir sind uns bewusst, dass eine Neugestaltung der Kirchenfinanzierung nicht kurzfristig zu verwirklichen ist, sondern einen langen Prozess der Umstellung und des Mentalit&auml;tswandels beanspruchen wird. <\/li>\n<li>&bdquo;Unser Christsein wird heute nur in zweierlei bestehen: im Beten und im Tun des Gerechten unter den Menschen. Alles Denken, Reden und Organisieren in den Dingen des Christentums mu&szlig; neugeboren werden aus diesem Beten und diesem Tun&ldquo; (Dietrich Bonhoeffer in &bdquo;Widerstand und Ergebung&ldquo;, Dietrich Bonhoeffer Werke Band 8, Seite 435f.).<\/li>\n<\/ol>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"einfuehrung-erlaeuterungen\">Einf&uuml;hrung &amp; Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen<\/span><\/h2>\n<p><b>Die erste S&auml;ule (Kollekten und Spenden):<\/b> Als freiwillige Gaben sind Kollekten und Spenden nicht nur die &auml;lteste Form der Finanzierung christlicher Gemeinden, sondern auch die Finanzierungsform, die dem Wesen einer freien, vom Staat unabh&auml;ngigen Kirche am ehesten entspricht. Nach staatlichem Recht werden Spenden\/Zuwendungen zu gemeinn&uuml;tzigen Zwecken steuerlich beg&uuml;nstigt. Das Spendengesetz(3), das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, erweitert den Kreis der Beg&uuml;nstigten, erh&ouml;ht die abzugsf&auml;higen H&ouml;chstgrenzen und erlaubt den unbegrenzten Vortrag von Gro&szlig;spenden auf die folgenden Jahre. Zuwendungen zu Stiftungen bis zu 1 Million &euro; k&ouml;nnen auf bis zu 10 Jahre steuerlich vorgetragen werden.<\/p>\n<p><b>Die Zweite S&auml;ule (Gemeindebeitr&auml;ge):<\/b> Unser grunds&auml;tzliches Ziel ist es, l&auml;ngerfristig die Kirchensteuerpflicht durch einen verpflichtenden Gemeindebeitrag zu ersetzen, der von den Gemeinden erhoben wird. Voraussetzung daf&uuml;r ist, a) dass Bonhoeffers Rede von dem &bdquo;Christus als Gemeinde existierend&ldquo;(4) Verbreitung und Anerkennung findet und die Gemeinde als tragendes und lebendiges Grundelement des kirchlichen Lebens geachtet wird (Bonhoeffer spricht deswegen von &bdquo;Gemeindekirche&ldquo;; die Aufgabe der &uuml;bergemeindlichen Kirche ist es, helfende und dienende Funktionen f&uuml;r die Gemeinden wahrzunehmen); b) dass als Folge davon die Gemeindemitgliedschaft die prim&auml;re Zugeh&ouml;rigkeitsform darstellt und dass es eine Kirchenmitgliedschaft nur geben kann, die von der prim&auml;ren Gemeindemitgliedschaft ausgeht und auf ihr aufbaut; c) dass die Taufe nicht automatisch die Mitgliedschaft in einer Gemeinde&nbsp;\/ Kirche als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts mit den profanrechtlichen Folgen einer Verpflichtung zur Zahlung einer Kirchensteuer durch staatlichen Zwangseinzug begr&uuml;ndet. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Eintritt in die christliche Glaubensgemeinschaft durch die Taufe und dem Eintritt in eine Gemeinde&nbsp;\/ Kirche als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts durch Willenserkl&auml;rung. Ebenso ist es auch beim Gemeinde-&nbsp;\/ Kirchenaustritt: Der Austritt vor staatlichen Stellen (Amtsgericht, Standesamt) ist nur ein &bdquo;K&ouml;rperschaftsaustritt&ldquo;, der die profanrechtlichen Zahlungspflichten beendet, aber nicht automatisch auch einen &bdquo;Austritt aus Gemeinde und Kirche&ldquo; im Sinne des Verlassens der christlichen Glaubensgemeinschaft beinhaltet. Die Beendigung der Zugeh&ouml;rigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft muss jeder seiner Gemeinde selbst mitteilen, daf&uuml;r gibt es nicht den Umweg &uuml;ber staatliche Stellen.(5) Die Taufe bleibt dabei unangetastet.<\/p>\n<p>Die Umstellung auf das neue System der Kirchenfinanzierung soll, um Reibungen zu vermeiden, in zwei Schritten erfolgen. Den heute Kirchensteuerpflichtigen wird in einem ersten Reformschritt zur Wahl gestellt, ob sie weiterhin nach der bisherigen Regelung Kirchensteuer bezahlen oder auf verpflichtende Gemeindebeitr&auml;ge umstellen wollen. Die Wahl kann durch eine schriftliche Willenserkl&auml;rung getroffen werden.(6)<\/p>\n<p>Die Gemeinden f&uuml;hren die Listen der Gemeindemitglieder, die sich f&uuml;r den Gemeindebeitrag entschieden haben. Die Gemeindebeitr&auml;ge werden bereits in dieser Phase von den gemeindlich beauftragten Verwaltungsstellen erhoben. Ein Teil (etwa ein Drittel) wird f&uuml;r allgemeine, &uuml;bergemeindliche und gesamtkirchliche Aufgaben abgetreten. Es wird vorausgesetzt, dass der Gemeindebeitrag steuerlich wie ein Mitgliedsbeitrag an eine gemeinn&uuml;tzige kirchliche Einrichtung behandelt wird und somit wie die gezahlte Kirchensteuer vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden kann. Die M&ouml;glichkeit, das Kirchensteuersystem zu verlassen und sich f&uuml;r den Gemeindebeitrag zu entscheiden, beginnt f&uuml;r den Einzelnen ab dem Zeitpunkt der Religionsm&uuml;ndigkeit (14 Jahre).<\/p>\n<p>In einem zweiten Reformschritt wird die Kirchensteuer endg&uuml;ltig und f&uuml;r alle verpflichtend durch den Gemeindebeitrag ersetzt. Das Kirchensteuersystem mit dem staatlichen Inkasso wird ganz abgeschafft. Erst in dem zweiten Reformschritt h&ouml;rt die Taufe auf, Grundlage f&uuml;r eine Zahlungsverpflichtung zu sein. Zur Begr&uuml;ndung von profanrechtlichen Mitgliedschaftspflichten tritt nunmehr an die Stelle der Taufe eine Willenserkl&auml;rung, die den Beginn der profanrechtlichen K&ouml;rperschaftszugeh&ouml;rigkeit und der auf ihr basierenden Zahlungspflicht markiert.<\/p>\n<p>Von diesem Zeitpunkt an sind das F&uuml;hren der Mitgliederlisten und die Erhebung der Gemeindebeitr&auml;ge ganz in den H&auml;nden der Gemeinden bzw. der von ihnen beauftragten Verwaltungsstellen. Die gesamtkirchlichen Verwaltungsstellen erhalten von diesem Zeitpunkt an ihre kircheninternen Finanzmittel nicht mehr &uuml;ber die staatlichen Finanz&auml;mter, sondern nur noch als weitergeleitete Abgaben der Gemeinden. Dies bedeutet, dass der Geldfluss dann ausschlie&szlig;lich von unten nach oben erfolgt.<\/p>\n<p>Wir sind uns bewusst, dass diese Umstellung eine tiefgreifende Ver&auml;nderung bedeutet. Deswegen k&ouml;nnte es sein, dass f&uuml;r den ersten Reformschritt viele Jahre ben&ouml;tigt werden, ehe der zweite Reformschritt gewagt werden kann. Dennoch darf der zweite Reformschritt nicht aus den Augen verloren werden. Er gibt die Richtung und das Ziel an. Sowohl die Bekennende Kirche als auch speziell Dietrich Bonhoeffer haben sich in der Richtung eines Gemeindebeitrags eine k&uuml;nftige Kirchenfinanzierung vorgestellt. Wir als Dietrich-Bonhoeffer-Verein halten die dahinter stehenden theologischen Einsichten f&uuml;r &uuml;berzeugend und f&uuml;hlen uns ihnen verpflichtet.<\/p>\n<p><b>Die dritte S&auml;ule: B&uuml;rgergutscheine (aus B&uuml;rgerhaushalt):<\/b> Ziel ist, dass ein Teil des Bundeshaushalts (etwa 1,5%) als B&uuml;rgerhaushalt deklariert wird, &uuml;ber den die wahlberechtigten B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zugunsten einer kirchlichen und\/oder gemeinn&uuml;tzigen Vereinigung verf&uuml;gen k&ouml;nnen. Zu diesem Zweck werden &bdquo;B&uuml;rgergutscheine&ldquo; an die Wahlberechtigten verteilt, die sie an die kirchliche oder gemeinn&uuml;tzige Einrichtung ihrer Wahl weiterreichen. Diese l&ouml;sen die B&uuml;rgergutscheine beim Finanzamt ein. Wenn wir davon ausgehen, dass jede\/r Wahlberechtigte j&auml;hrlich B&uuml;rgergutscheine im Gesamtwert von 100 &euro; erh&auml;lt, erg&auml;be dies bei gesch&auml;tzten 50 Millionen Wahlberechtigten einen Ausgabenposten von rund 5 Milliarden &euro;, das entspricht etwa 1,4% des Bundeshaushalts 2011 in der H&ouml;he von 353,2 Milliarden &euro;. Damit jede\/r die M&ouml;glichkeit hat, mindestens 4 Beg&uuml;nstigte ausw&auml;hlen zu k&ouml;nnen, werden die B&uuml;rgergutscheine in je 4&nbsp;x&nbsp;25&nbsp;&euro;-Gutscheine gesplittet. Alle wahlberechtigten B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger k&ouml;nnen ihre B&uuml;rgergutscheine pers&ouml;nlich einer kirchlichen oder anderen gemeinn&uuml;tzigen Einrichtung ihrer Wahl aush&auml;ndigen. Die B&uuml;rgergutscheine sind f&auml;lschungssicher ausgestellt und k&ouml;nnen nur an Institutionen weitergegeben werden, die gem&auml;&szlig; &sect; 52 Abs. 2, Nr. 1-20 und 24-25 der Abgabenordnung (AO) als gemeinn&uuml;tzig anerkannt sind. Bewusst ausgenommen sind die unter Nr. 21-23 der AO genannten Vereine zur F&ouml;rderung von Sport, Heimatpflege, Heimatkunde, Tierzucht, Pflanzenzucht, Karneval usw., deren Gemeinn&uuml;tzigkeit auch nach dem neuen Spendengesetz eingeschr&auml;nkt ist (so sind die Mitgliedsbeitr&auml;ge dieser Vereine nicht steuerlich abzugsf&auml;hig).<\/p>\n<p>Die dritte S&auml;ule des Modells tr&auml;gt dazu bei, die Gemeinwohlfinanzierung nicht nur der Kirchen, sondern ganz allgemein des sozialen, ehrenamtlichen und b&uuml;rgerschaftlichen Engagements auszuweiten und zu verbessern. Durch die Verf&uuml;gungsgewalt &uuml;ber einen kleinen Teil der Ausgaben des Bundes erh&ouml;ht sich das Verantwortungsbewusstsein der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger f&uuml;r gesellschaftliches Gemeinwohl sowie f&uuml;r die Beteiligung an demokratischen Gestaltungsprozessen. Da auch kirchliche Einrichtungen empfangsberechtigt sind, kann eine eventuelle Verminderung der Einnahmen der Kirchen&nbsp;&ndash; verursacht durch die Umstellung von Kirchensteuer auf Gemeindebeitrag&nbsp;&ndash; zu einem Ausgleich kommen.<\/p>\n<p><b>Sonstige Einnahmen:<\/b> Die sonstigen Einnahmen der Kirchen werden vom dbv nicht infrage gestellt. Die vom Staat als Subvention bezeichnete Abzugsf&auml;higkeit der Kirchensteuer vom steuerpflichtigen Einkommen setzt der dbv gleich mit der Abzugsf&auml;higkeit von Mitgliedsbeitr&auml;gen und Spenden an gemeinn&uuml;tzige und kirchliche Einrichtungen. Daher ist gegen diese Art von Subvention nichts einzuwenden. Dasselbe gilt f&uuml;r die negativen Staatsleistungen (Steuer- und Geb&uuml;hrenbefreiungen), solange diese auch anderen gemeinn&uuml;tzigen Einrichtungen gew&auml;hrt werden.<\/p>\n<p>Kontrovers diskutiert wird unter den Mitgliedern des dbv, ob die Kirchen f&uuml;r sich selbst die Erzielung von Kapitalertr&auml;gen anstreben d&uuml;rfen. Die Beteiligung der Kirchen an den kapitalistischen Methoden der Finanz- und B&ouml;rsenspekulation ist f&uuml;r viele eine &Uuml;berschreitung der Grenze des Zul&auml;ssigen. Deswegen sind auch Einnahmen aus solchen Quellen nicht wertneutral. Dietrich Bonhoeffers Begriff der christlichen Verantwortung bezieht den Bereich der Wirtschaftsordnung und der Finanzm&auml;rkte mit ein. Der dbv beteiligt sich an der Suche nach alternativen lebensdienlichen, nachhaltigen und solidarischen Wirtschaftsformen.<\/p>\n<p>Problematisch f&uuml;r die Kirchen sind au&szlig;erdem zu hohe R&uuml;cklagen, also eingenommene Gelder, die im Augenblick f&uuml;r das gemeindliche und kirchliche Leben nicht gebraucht werden, deren Sinn also darin besteht, gegen zuk&uuml;nftige Risiken und Unw&auml;gbarkeiten abzusichern. Ein solches Sicherheitsdenken ist auf dem Hintergrund der Theologie Bonhoeffers fragw&uuml;rdig.(7) Bonhoeffer gibt zu bedenken, ob solche R&uuml;cklagengelder, statt auf k&uuml;nftige Risiken zu warten, nicht f&uuml;r die Behebung der gegenw&auml;rtigen Not anderer Menschen verwandt werden sollten.<\/p>\n<p><b>Abzul&ouml;sende Staatsleistungen:<\/b> Anders verh&auml;lt es sich bei den Staatsleistungen aufgrund der Enteignungen infolge der S&auml;kularisation. Die in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 geforderte und im Grundgesetz (GG) von 1949 best&auml;tigte Abl&ouml;sung der Staatsleistungen durch die L&auml;nder steht nach fast 100 Jahren noch aus. Gegenw&auml;rtig gibt es zahlreiche Initiativen von Parteien und Institutionen, die sich f&uuml;r die Erf&uuml;llung der Forderung des Art. 138 Abs. 1 WRV (Art. 140 GG) einsetzen.<\/p>\n<p>DIE LINKE hat im Februar 2012 den Entwurf f&uuml;r ein &bdquo;Gesetz &uuml;ber die Grunds&auml;tze zur Abl&ouml;sung der Staatsleistungen&ldquo; auf den Weg gebracht (Staatsleistungsabl&ouml;segesetz &ndash; StAblG). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen bei B&uuml;ndnis 90\/DIE GR&Uuml;NEN nimmt sich in ihrem &bdquo;Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Reform des Religionsverfassungsgesetzes&ldquo; vor, sich auf ihrer Herbsttagung 2012 &bdquo;mit der &auml;u&szlig;erst komplizierten Frage der Staatsleistungen&ldquo; zu besch&auml;ftigen.<\/p>\n<p>Der dbv begr&uuml;&szlig;t und unterst&uuml;tzt diese Initiativen, weil sie dazu beitragen, die Verstrickungen zwischen Staat und Kirchen zu l&ouml;sen. Sie helfen den Kirchen auf ihrem Weg zu ihrer Freiheit. Der dbv nimmt dankbar zur Kenntnis, dass auch die EKD in der Frage der abzul&ouml;senden Staatsleistungen Gespr&auml;chsbereitschaft zeigt. Laut einer epd-Meldung vom 8. November 2010 brachte der amtierende EKD-Ratsvorsitzende zum Ausdruck: &bdquo;An der Kirche werde die im Grundgesetz vorgesehene Abl&ouml;sung nicht scheitern &ndash; ,dar&uuml;ber k&ouml;nnen wir gerne reden, wir sind gespr&auml;chsbereit&lsquo;&ldquo;(8).<\/p>\n<p><i><b>KARL&nbsp;MARTIN\/DIETRICH-BOHNHOEFFER-VEREIN<\/b>&nbsp;&nbsp; Karl Martin ist Vorsitzender des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, &bdquo;die Wahrnehmung christlicher Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu f&ouml;rdern&ldquo;. Er besch&auml;ftigt sich u.a. mit Fragen der Friedenspolitik, der Bildung und der innerkirchlichen Organisation.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h2>\n<p>(1) Der amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Pr&auml;ses Nikolaus Schneider (D&uuml;sseldorf) hat auf dem &Ouml;kumenischen Kirchentag in M&uuml;nchen am 13. Mai 2010 das Kirchensteuersystem in der Bundesrepublik gelobt. Es sei fair, gut kalkulierbar und kosteng&uuml;nstig, sagte er bei einer Podiumsdiskussion mit dem Thema &bdquo;Wie viel Kirche braucht Deutschland&ldquo;. In den USA, wo es keine Kirchensteuer gibt, m&uuml;ssten die Kirchen ihre Budgetkalkulierung &bdquo;auf Hoffnung&ldquo; vornehmen. &bdquo;Achtet die Kirchensteuer nicht zu gering&ldquo;, warnte Schneider. Solange es Menschen g&auml;be, die mit dem System einverstanden seien, &bdquo;w&auml;ren wir mit dem Klammerbeutel gepudert, es abzuschaffen.&ldquo; (s. <a href=\"http:\/\/www.oekt.de\/aktuell_2010\/religion_kirche\/freitag\/154nr_ekd_kirchensteuer\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.oekt.de\/aktuell_2010\/religion_kirche\/freitag\/154nr_ekd_kirchensteuer<\/a>. html).<\/p>\n<p>(2) Die neuesten Zahlen finden sich in ideaSpektrum Nr. 25 vom 19.6.2013, S. 5f.<\/p>\n<p>(3) Gesetz zur weiteren St&auml;rkung des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements (B&uuml;EnStG) vom 10.10.2007 (BGBl I S. 2332).<\/p>\n<p>(4) Bonhoeffers Rede von &bdquo;Christus als Gemeinde existierend&ldquo; ist die Modifikation der Hegelschen Formulierung &bdquo;Gott als Gemeinde existierend&ldquo;. Sie findet sich zuerst in Bonhoeffers Dissertation &bdquo;Sanctorum Communio&ldquo; (1930) an verschiedenen Stellen (DBW 1, 87.126ff und &ouml;fter).<\/p>\n<p>(5) Siehe dazu auch das Rundschreiben des P&auml;pstlichen Rates f&uuml;r Gesetzestexte zum &bdquo;Abfall von der Kirche&ldquo; vom 13.3.2006, abgedruckt in Verantwortung Nr. 38, S. 25 ff.<\/p>\n<p>(6) Eines der Ziele, die wir mit dem Drei-S&auml;ulen-Modell verfolgen, ist, dass Menschen wegen ihres &Auml;rgers &uuml;ber die Kirchensteuer nicht mehr die Kirche verlassen m&uuml;ssen. Die reale Situation ist aber derzeit, dass sich bereits viele von den Organisationszw&auml;ngen der K&ouml;rperschafts-Kirche verabschiedet haben und dass unter ihnen hin und wieder einige neuen Kontakt zu ihrer Gemeinde suchen. Eine R&uuml;ckkehr in das Kirchensteuersystem kommt f&uuml;r sie nicht infrage. Die Kirche sollte deswegen &uuml;berlegen, wie sie bereits im ersten Reformschritt solchen Menschen eine Br&uuml;cke bauen und ihnen einen Wiedereintritt als Gemeindemitglied anbieten kann, ohne dass die Betroffenen erneut kirchensteuerpflichtig werden. Der Vorschlag einer Gemeindemitgliedschaft stammt von Axel Denecke (siehe die Titel von Axel Denecke in dem nachfolgenden Literaturverzeichnis). Solange es f&uuml;r eine Gemeindemitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht keine kirchengesetzlichen Regelungen gibt, bietet sich die Form eines privatrechtlichen Einzel-Vertrages zwischen Gemeinde und Eintrittswilligem an; in dem Vertrag m&uuml;ssten die Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeindemitgliedschaft f&uuml;r die Gemeinde und f&uuml;r den Eintrittswilligen ergeben, beschrieben werden. Vgl. Beneker, Christian, und Broockmann, Karsten, Engagement &ndash; Schon jetzt passiert das, was Hauptpastoren in ihrem Manifest gefordert haben: Freiwillige, gezielte Zahlungen ersetzen die Abgabe, in: Zeitschrift &bdquo;Verantwortung&ldquo; 31\/2003, S. 19-21.<\/p>\n<p>(7) Bekannt ist Bonhoeffers Kritik an dem Sicherheitsdenken in der Friedensfrage (in der Fan&ouml;-Rede sagt Bonhoeffer: &bdquo;Es gibt keinen Weg zum Frieden auf dem Weg der Sicherheit&ldquo; (DBW 13, 300). Die Kirche steht erst ganz am Anfang, ein Sicherheitsdenken auch in Wirtschaftsfragen und in Fragen der Kirchenfinanzierung als ein theologisch-ethisches Problem wahrzunehmen.<\/p>\n<p>(8) S. <a href=\"http:\/\/www.ekd.de\/aktuell_presse\/news_2010_11_08_4_ekd_haushalt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.ekd.de\/aktuell_presse\/news_2010_11_08_4_ekd_haushalt.html<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[713,667],"autoren":[497,496],"publikationen":[1440],"class_list":["post-11642","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-religion-finanzen","tag-vorgaenge-artikel","autoren-dietrich-bonhoeffer-verein","autoren-karl-martin","publikationen-203-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Kirchensteuer \u0096 wie lange noch? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/203-vorgaenge\/publikation\/kirchensteuer-wie-lange-noch\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Kirchensteuer \u0096 wie lange noch? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"F&uuml;r eine Kirchenfinanzierung ohne staatlichen Zwangseinzug aus: vorg&auml;nge Nr. 203 (3-2013), S. 29-41 Die Kritik an der staatlichen Mitfinanzierung der beiden christlichen Kirchen kommt nicht nur von &bdquo;Au&szlig;en&ldquo;, sondern wird auch von Christen selbst ge&uuml;bt. 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