{"id":11643,"date":"2013-12-01T19:55:00","date_gmt":"2013-12-01T18:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/positionen-der-parteien-zu-religionsfreiheit-und-kirchenprivilegien\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:24","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:24","slug":"positionen-der-parteien-zu-religionsfreiheit-und-kirchenprivilegien","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/203-vorgaenge\/publikation\/positionen-der-parteien-zu-religionsfreiheit-und-kirchenprivilegien\/","title":{"rendered":"Positionen der Parteien zu Religionsfreiheit und Kirchenprivilegien"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 203 (3-2013), S. 42-57<\/p>\n<p><i>Streikverbot f\u00fcr die Angestellten von Caritas und Diakonie; Bisch\u00f6fe, deren Geh\u00e4lter aus Staatsleistungen finanziert werden; staatliche Finanz\u00e4mter, die j\u00e4hrlich zehn Milliarden Euro an Kirchensteuern erheben; Bekenntnisunterricht an \u00f6ffentlichen Schulen &#8211; religionspolitische Streitfragen gibt es viele. Umso erstaunlicher, dass die Positionen der Parteien in vielen Fragen dicht beieinander liegen. <\/i><\/p>\n<p><i>Die Redaktion der vorg\u00e4nge hat im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 einen Fragenkatalog an die im alten Bundestag vertretenen Parteien und DIE PIRATEN verschickt. Geantwortet haben die (ehem.) Bundestags-Abgeordneten Maria Flachsbarth (CDU\/CSU), Kerstin Griese (SPD), Josef Winkler (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), Raju Sharma (DIE LINKE), Stephan Ruppert (FDP) und der Landtagsabgeordnete Michele Marsching (DIE PIRATEN im Landtag NRW). Wir wollten von den Parteien u.a. wissen: Wie eng sollten Staat und Kirche miteinander verbunden sein? Welche gesetzlichen Verbindlichkeiten sind vorhanden und wie werden sie eingehalten? Welche sind notwendig, um Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten und die Religionsfreiheit zu sch\u00fctzen? Im Folgenden werden die Stellungnahmen der Fraktionen zusammenfassend dargestellt.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kirchliches-sonderarbeitsrecht\">Kirchliches Sonder&shy;a&shy;r&shy;beits&shy;recht<\/span><\/h2>\n<p>Die etwa 1,3 Millionen bei kirchlichen Tr\u00e4gern angestellten Mitarbeiter_innen unterliegen zahlreichen Einschr\u00e4nkungen in ihren Arbeitnehmer_innen-Rechten: das Streikrecht wird ihnen verwehrt, die betriebliche Mitbestimmung ist in wesentlichen Punkten eingeschr\u00e4nkt, ebenso die gewerkschaftliche Vertretung und das Tarifvertragsrecht. Zudem werden immer wieder Mitarbeiter_innen gek\u00fcndigt, weil sie ihren Glauben ablegen oder gegen Gebote der Glaubensgemeinschaft versto\u00dfen. Die Frage nach der Vereinbarkeit mit den Grundrechten stellt sich ebenso wie die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die kirchlichen Einrichtungen (Kinderg\u00e4rten, Krankenh\u00e4user, Sozialdienste) werden fast ausschlie\u00dflich mit \u00f6ffentlichen oder Versicherungsgeldern oder mit Geb\u00fchren der Benutzer_innen finanziert, die alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ungeachtet ihrer religi\u00f6s\/weltanschaulichen Bindung aufbringen. Wie bewerten die Parteien diese Situation?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 sehen das sogenannte Selbstbestimmungsrecht von Kirchen und Religionsgemeinschaften (inklusive der M\u00f6glichkeiten, ihren Mitarbeiter_innen Lebensf\u00fchrungspflichten vorzugeben) grunds\u00e4tzlich als verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt an. F\u00fcr die Fraktion ist die politische Wertung bindend, dass die Kirchen \u00fcber Mechanismen der Entgeltfindung und betrieblichen Mitbestimmung verf\u00fcgen, die dem Betriebsverfassungsgesetz gleichwertig sind. Jedoch soll im Dialog mit den Kirchen die Situation der Besch\u00e4ftigten verbessert werden, z.B. sollen diese au\u00dferhalb der Verk\u00fcndigungsbereiche zur Bildung von Betriebsr\u00e4ten berechtigt sein und hier auch das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit einschlie\u00dflich Streikfreiheit genie\u00dfen. F\u00fcr s\u00e4mtliche Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse jenseits des Bereichs der Verk\u00fcndigung soll das kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft werden und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit dem Ziel ge\u00e4ndert werden, &#8222;dass seine Bestimmungen wie in anderen Tendenzbetrieben auch auf Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden&#8220;. &#8222;Die Zahlungen des Staates gehen auf die Entscheidung des Gesetzgebers zur\u00fcck, weite Bereiche der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge eben nicht staatlich zu organisieren, sondern subsidi\u00e4r von Wohlfahrtsorganisationen und seit 1996 auch durch privatwirtschaftliche Einrichtungen. Sie sind Leistungsentgelte f\u00fcr die Inanspruchnahme sozialer Dienste und Einrichtungen und damit nicht religi\u00f6s oder weltanschaulich besetzt. Eine Koppelung der Anerkennung als Wohlfahrtstr\u00e4ger an die Einhaltung von Auflagen, die sachlich nicht in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen (wie der Zwang zum Verzicht auf die tragenden Grunds\u00e4tze der kirchlichen Ethik), ist nicht vorgesehen und wohl auch rechtswidrig.&#8220;<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Die Christdemokraten sehen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht &#8211; auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverh\u00e4ltnissen im kirchlichen Raum &#8211; grundgesetzlich gesch\u00fctzt. Es sei Sache der Kirchen, aus ihrem theologischen Verst\u00e4ndnis heraus zu regeln, wie sie ihre inneren Verh\u00e4ltnisse ordnen, welche Anforderungen an Stelleninhaber_innen zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. Durch richterliche Entscheidungen sei dieses Recht wiederholt best\u00e4tigt und konkret ausgelegt worden. CDU\/CSU begr\u00fc\u00dfen, dass die Kirchen den sog. Dritten Weg weiter entwickeln wollen. Anderenfalls gelte f\u00fcr diese Einrichtungen dann k\u00fcnftig das weltliche Arbeitsrecht und damit auch das Streikrecht. Die Fraktion verweist darauf, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich nach dem j\u00fcngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt bereits auf den Weg gemacht habe (Beschlussempfehlung und Bericht v. 27. September 2012 BT-Drs. 17\/10872).<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 Das Sonderarbeitsrecht der Kirchen ist nach Meinung der LINKEN nicht nur ungerecht, es wirke angesichts der wachsenden religi\u00f6sen Vielfalt und des fortw\u00e4hrenden gesellschaftlichen Wandels, &#8222;wie aus der Zeit gefallen&#8220;. Die Fraktion hatte 2011 eine gesetzliche Regelung gefordert, mit der auch kirchlich Besch\u00e4ftigte in den Genuss allgemein \u00fcblicher Arbeitnehmer_innenrechte kommen w\u00fcrden, anstatt sie als &#8222;Besch\u00e4ftigte zweiter Klasse&#8220; zu behandeln und ihre (Grund-)Rechte vorzuenthalten (BT-Drs. 17\/5523). Dieser Antrag wurde 2012 &#8211; bei Enthaltung von B\u00fcndnis 90\/Gr\u00fcnen &#8211; von CDU\/CSU, FDP und SPD abgelehnt.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN\u00a0<\/b>\u00a0 Die Fraktion erachtet den &#8222;Dritten Weg&#8220; als \u00fcberfl\u00fcssig und bef\u00fcrwortet eine Abschaffung der kirchlichen Einschr\u00e4nkungen der Arbeitnehmer_innenrechte, zumal diese die Grundrechte massiv beschneiden. Die Regelungen in Einrichtungen, die gro\u00dfteils staatlich finanziert sind, seien so nicht hinnehmbar. Wer f\u00fcr eine strikte Trennung von Staat und Kirche eintritt, der m\u00fcsse sich auch f\u00fcr eine Angleichung der verbindlichen Regeln f\u00fcr die Arbeitgeber-\/nehmer_innen-Partnerschaft aussprechen. Der \u00a7 9 AGG sei \u00fcberarbeitungsbed\u00fcrftig. &#8222;Die Definition m\u00fcsste klarstellen, woher die finanziellen Mittel kommen. Bei einer Quote von 50% oder mehr staatlicher Mittel zur Finanzierung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sollte die Religionsgemeinschaft im Arbeitgeber\/-nehmer_innen-Verh\u00e4ltnis keine Sonderrechte mehr genie\u00dfen&#8220;.<\/p>\n<p><b>FDP\u00a0<\/b>\u00a0 Die Liberalen erwarten von kirchlichen Arbeitgeber_innen zuk\u00fcnftig die St\u00e4rkung der Mitarbeiter_innenrechte. Sie stellen das besondere kirchliche Arbeitsrecht als eine Auspr\u00e4gung der kollektiven und korporativen Religionsfreiheit nicht in Zweifel und folgen hinsichtlich der Frage nach der Autonomie der Religionsgemeinschaften der Judikatur deutscher und europ\u00e4ischer Gerichte. Die Ausnahmeklauseln im EU-Antidiskriminierungsrecht f\u00fcr Religionsgemeinschaften seien rechtm\u00e4\u00dfig, ebenso wie Einschr\u00e4nkungen im sog. verk\u00fcndigungsnahen Bereich. Hinsichtlich der Einhaltung verweist die FDP auf die hohen moralischen Anspr\u00fcche der Kirchen selbst &#8211; diesen Anspr\u00fcchen m\u00fcsse sie andersherum auch gerecht werden.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die SPD fordert Streikrecht, Verhandlungsfreiheit f\u00fcr Tarifvertr\u00e4ge und freie Wahl der Mittel f\u00fcr die kirchlichen Arbeitnehmer_innen. Die Grenze des kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber_innen m\u00fcsse von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Mitarbeiter_innenvertretungen m\u00fcssen gleichwertige Rechte wie im Betriebsverfassungsgesetz haben. Die Fraktion erachtet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 als wegweisend (BAG AZ 1 AZR 179\/11) &#8211; z.B. f\u00fcr eine st\u00e4rkere Einbindung der Gewerkschaften. Sie setzt sich f\u00fcr einen generellen Branchentarif Gesundheit und Soziales ein.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"finanzen\">FINANZEN<\/span><\/h2>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"staatsleistungen\">Staatsleistungen<\/span><\/h2>\n<p>Der Art.\u00a0138 Abs.\u00a01 der WRV ordnet an, dass &#8222;die auf Gesetz, Vertrag, oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften durch die Landesgesetzgebung (&#8230;) abgel\u00f6st (werden)&#8220;. Er zielt auf die finanzielle Entflechtung von Staat und Religionsgemeinschaften und erg\u00e4nzt die Trennung von Staat und Kirche, die in Art\u00a0140 GG i.V.m. Art.\u00a0137 Abs.\u00a01 WRV enthalten ist. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um zweckfreie, j\u00e4hrliche Zahlungen der L\u00e4nder (au\u00dfer Hamburg und Bremen) i.H.v. derzeit 481 Mio. Euro an die beiden christlichen Kirchen. Sie werden oft als Entsch\u00e4digung f\u00fcr fr\u00fchere Enteignungen von Kirchenbesitz begr\u00fcndet. Mit den sog. Staatsleistungen nicht zu verwechseln sind: alle Entgelte, die der Staat f\u00fcr von den Kirchen erbrachte Leistungen entrichtet (z.B. Bezahlung der kirchlichen Lehrkr\u00e4fte f\u00fcr den Religionsunterricht an \u00f6ffentlichen Schulen); alle staatlichen Subventionen f\u00fcr Aktivit\u00e4ten der Religionsgemeinschaften, die wie bei anderen Organisationen dann gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen, wenn sie auf Gemeinwohlzwecke ausgerichtet sind (z.B. Ch\u00f6re); alle zweckgebundene\/leistungsbezogenen Zuwendungen an Sozialeinrichtungen, die von kirchlichen Tr\u00e4gern betrieben werden (z.B. Krankenh\u00e4user) und wie alle anderen Tr\u00e4ger auch von den Beitragszahler_innen bzw. Versicherungen finanziert werden. Das Abl\u00f6segebot verbietet eigentlich die Neubegr\u00fcndung von Staatsleistungen. Andere Religionsgemeinschaften k\u00f6nnten jedoch gem\u00e4\u00df dem Grundsatz der Gleichbehandlung ebenfalls eine finanzielle F\u00f6rderung einfordern, die den Staatsleistungen entspricht. Wie wollen die Parteien zuk\u00fcnftig die finanzielle Trennung von Staat und Kirche umsetzen?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Da die sogenannten Staatsleistungen vertraglich festgelegt sind, sei deren Abl\u00f6sung eine Aufgabe von Bund und L\u00e4ndern, die in dieser Hinsicht einen Gesetzgebungsauftrag haben. Die Gr\u00fcnen wollen auf Bund-L\u00e4nder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grunds\u00e4tze der Abl\u00f6sung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt. Dar\u00fcber wollen sie mit den betroffenen Religionsgemeinschaften verhandeln.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 Die CDU\/CSU stellt einer bundesweiten Regelung, Staatsleistungen abzul\u00f6sen, die &#8222;vollkommen unterschiedlichen Gegebenheiten in den Bundesl\u00e4ndern entgegen&#8220; und verweist darauf, dass in einigen Bundesl\u00e4ndern bereits einzelne Staatsleistungen einvernehmlich mit den Kirchen abgel\u00f6st wurden. Diese M\u00f6glichkeit solle weiter genutzt werden. Bereits erbrachte Zahlungen k\u00f6nnen nicht als ausreichende &#8222;Tilgung&#8220; oder als Abl\u00f6sesumme aufgefasst werden. Sie hat aber in den Bundestagsberatungen \u00fcber den erw\u00e4hnten Gesetzentwurf der Linken am 28. Februar 2013 und am 27. Juni 2013 ihre Bereitschaft und ihren Willen erkl\u00e4rt, Gespr\u00e4che mit den Kirchen \u00fcber die Abl\u00f6sung zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 vertritt die Position, dass der Verfassungsauftrag zur Abl\u00f6sung der Staatsleistungen an die Kirchen umgesetzt werden soll. Sie hat im Jahr 2012 im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abl\u00f6sung der Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht (BT-Drs. 17\/8791). Dieser wurde von den anderen Fraktionen am 27.\u00a0Juni 2013 im Bundestag abgelehnt.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 fordern die Offenlegung jeder Bilanz, wo \u00f6ffentliche Gelder in den Bereich der Kirche geflossen sind. Die allgemeinen Zahlungen, die &#8222;anscheinend vornehmlich f\u00fcr die Bezahlung des Personals im verk\u00fcndungsnahen Bereich und die Ausbildung selbiger eingesetzt werden, sollten mit neuen Vereinbarungen geregelt werden. Insbesondere sind die Konkordate alle auf den Pr\u00fcfstand zu stellen und das finanzielle Verh\u00e4ltnis zwischen Kirche und Staat hier neu zu regeln.&#8220;<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Die sog. Staatsleistungen sind rechtlich geltend, die Modalit\u00e4ten einer gerechten Abl\u00f6sung seien dennoch zu erarbeiten.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Bei den Staatsleistungen an die Kirchen handelt es sich nach Meinung der Sozialdemokraten um geltendes Recht. Eine Abl\u00f6sung der Staatsleistungen m\u00fcsse im Einvernehmen von Bund, L\u00e4ndern und den Kirchen erfolgen. Die SPD ist zu Gespr\u00e4chen \u00fcber m\u00f6gliche Ver\u00e4nderungen bereit.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"staatlicher-kirchensteuereinzug-steuer-und-gebuehrenbefreiungen\">Staatlicher Kirchen&shy;steu&shy;e&shy;r&shy;einzug, Steuer- und Geb&uuml;h&shy;ren&shy;be&shy;frei&shy;ungen<\/span><\/h2>\n<p>Alle Religionsgemeinschaften, die K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts sind, haben das Recht, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben (Art.\u00a0140 Grundgesetz i.V.m. Art.\u00a0137 Absatz\u00a06 Weimarer Reichsverfassung). Kirchensteuern werden in der Bundesrepublik durch die staatlichen Finanz\u00e4mter eingezogen, B\u00fcrger_innen m\u00fcssen daf\u00fcr ihre Religions- bzw. Weltanschauungszugeh\u00f6rigkeit gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden, den Arbeitgebern und den Banken offenlegen. Aufgrund des K\u00f6rperschaftsstatus werden den Kirchen zudem weiterhin zahlreiche Steuererleichterungen und -befreiungen sowie Geb\u00fchrenbefreiungen zugestanden.<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Der Kirchensteuereinzug sei verfassungsrechtlich verb\u00fcrgt. Die staatliche Erfassung der Religionszugeh\u00f6rigkeit ist f\u00fcr die gr\u00fcne Partei\u00a0 eine notwendige Voraussetzung. Aufgrund der strengen datenschutzrechtlichen Standards wird dies als unproblematisch angesehen. Die Befreiung bzw. Erleichterung von Steuern und Geb\u00fchren sei sinnvoll, da so der Beitrag der verfassten Religionsgemeinschaften zur Zivilgesellschaft honoriert werde. Da es sich andererseits um sogenannte negative Staatsleistungen handele, m\u00fcssten diese &#8222;im Zuge des Abl\u00f6sungsprozesses auf den Pr\u00fcfstand gestellt und ggf. beendet werden&#8220;.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 F\u00fcr die CDU\/CSU ist das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, unantastbar. Die Kirchensteuer diene dazu, die Unabh\u00e4ngigkeit und Handlungsf\u00e4higkeit der Kirchen zu erhalten. So werde gew\u00e4hrleistet, dass sie ihre vielf\u00e4ltigen Dienste f\u00fcr die Gesellschaft &#8211; die auch weit \u00fcber den Kernbereich der Glaubensvermittlung in den sozialen Bereich hineinreichen &#8211; zuk\u00fcnftig und langfristig planbar aufrechterhalten k\u00f6nnen. Aus diesem Grund tritt die CDU\/CSU daf\u00fcr ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten, und lehnt den Vorschlag einer &#8222;Kulturabgabe&#8220; ab.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE\u00a0<\/b>\u00a0 will die Kirchensteuer abschaffen. F\u00fcr die Erhebung und Eintreibung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen und damit verbunden auch f\u00fcr die Mitgliederverwaltung sollen ausschlie\u00dflich die Religionsgemeinschaften selbst zust\u00e4ndig sein. Zur Erhebung der Religionszugeh\u00f6rigkeit l\u00e4sst die Fraktion verlauten: &#8222;Wahre Religionsfreiheit, die Glauben wie Nichtglauben gleicherma\u00dfen mit einschlie\u00dft, bedeutet, dass jede und jeder selbst entscheiden kann, wem, wann und ob sie oder er \u00fcberhaupt die eigene Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Konfession &#8211; oder eben auch nicht &#8211; anzeigen m\u00f6chte. Im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche w\u00e4re dies nur konsequent.&#8220; Steuererleichterungen und -befreiungen, Geb\u00fchrenbefreiungen sowie die gegenw\u00e4rtige steuerliche Privilegierung einzelner Kirchen seien mit dem Verst\u00e4ndnis einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche nicht in \u00dcbereinstimmung zu bringen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Die Einnahme von Steuern durch den Staat im Rahmen der staatlichen Festsetzung sei falsch. Mitgliedsbeitr\u00e4ge von Vereinen sollten diese selber einziehen. Das Konstrukt der staatskirchenrechtlichen K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts sei abzuschaffen.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Der Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Finanz\u00e4mter, so die FDP, soll fortgesetzt werden. Die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Kirchensteuereinzugsverfahrens sei best\u00e4tigt, &#8222;das religi\u00f6se Schweigerecht unterliegt dem Schrankenvorbehalt des Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 S. 2 WRV&#8220;. Steuererleichterungen und -befreiungen und Geb\u00fchrenbefreiungen seien grunds\u00e4tzlich mit dem K\u00f6rperschaftsstatus verbunden und werden nicht nur den christlichen Kirchen, sondern zahlreichen anderen Organisationen gew\u00e4hrt. Der Staat unterst\u00fctze somit nicht nur Religionsgemeinschaften, sondern auch andere Organisationen, insbesondere im zivilgesellschaftlichen Bereich.<\/p>\n<p><b>SPD\u00a0<\/b>\u00a0 Den Kirchensteuereinzug durch die Finanz\u00e4mter ebenso wie die Verwaltungskostenentsch\u00e4digung, die die Kirchen an den Staat f\u00fcr diese Dienstleistung bezahlen, z\u00e4hlt die SPD zum &#8222;in bew\u00e4hrter Weise f\u00fcr beide Seiten geregelten Verh\u00e4ltnis von Staat und Kirche&#8220;. Es sei den anderen Religionsgemeinschaften ja frei belassen, den Status einer K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts zu beantragen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"militaerseelsorge\">Milit&auml;rseelsorge<\/span><\/h2>\n<p>Der Bund \u00fcbernimmt, besch\u00e4ftigt und bezahlt evangelische und katholische Milit\u00e4rseelsorger_innen \u00fcber den Wortlaut des Art.\u00a0141 WRV hinaus im \u00f6ffentlichen Dienst des Bundes. Die Seelsorger_innen erteilen allen Soldat_innen, gleich welcher Religionszugeh\u00f6rigkeit, einen verpflichtenden lebenskundlichen Unterricht, der im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Halten das die Fraktionen f\u00fcr vereinbar mit dem Gebot staatlicher Neutralit\u00e4t in Religionsangelegenheiten, obwohl das Grundgesetz dies nicht vorsieht?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Das Grundgesetz, so die GR\u00dcNEN, gew\u00e4hre allen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften Zugang zum Milit\u00e4r (ebenso wie zum Krankenhaus und zum Gef\u00e4ngnis). Die Statusfrage der Milit\u00e4rgeistlichen habe keine weiteren Auswirkungen auf das Verh\u00e4ltnis von Kirche und Staat. Die Fraktion fordert, dass die Milit\u00e4rseelsorge interkulturell weiterentwickelt wird, dies betrifft auch die Abhaltung des lebenskundlichen Unterrichts (BT-Drs. 17\/13095 ).<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Die CDU\/CSU will die &#8222;Verantwortung vor Gott&#8220; betont sehen und an der Betreuung der Soldat_innen der Bundeswehr durch die Milit\u00e4rseelsorge festhalten. Milit\u00e4rpfarrer seien &#8222;auch f\u00fcr Nicht-Christen &#8211; im Inlandsdienst als auch im Auslandseinsatz &#8211; erw\u00fcnschte, vertrauensw\u00fcrdige und kompetente Ansprechpartner&#8220;. Es bestehe f\u00fcr Soldaten die M\u00f6glichkeit, psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Der lebenskundliche Unterricht sei eine berufsethische Qualifizierungsma\u00dfnahme f\u00fcr alle Soldat_innen. Seelsorger_innen anderer Konfessionen sollten dann in der Bundeswehr t\u00e4tig werden k\u00f6nnen, wenn es Bedarf g\u00e4be und die notwendigen religionsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt seien.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE\u00a0<\/b>\u00a0 fordert die Abschaffung der Milit\u00e4rseelsorge. &#8222;In einer multireligi\u00f6sen Gesellschaft darf es keine staatliche Privilegierung bestimmter Religionen geben.&#8220;<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN\u00a0<\/b>\u00a0 Die Aufrechterhaltung der staatlich getragenen Milit\u00e4rseelsorge sei legitim, solange f\u00fcr jede bei der Bundeswehr vertretene Glaubensrichtung ein_e Seelsorger_in vorgehalten wird.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Die Milit\u00e4rseelsorge, wie die Anstaltsseelsorge insgesamt, so die FDP, biete Soldat_innen eine M\u00f6glichkeit zur Aus\u00fcbung der individuellen Religionsfreiheit. Es solle eine \u00d6ffnung der Milit\u00e4rseelsorge f\u00fcr andere Religionsgemeinschaften, sowie Angebote f\u00fcr konfessionsungebundene Soldat_innen geben.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Milit\u00e4rseelsorge, so die SPD, betreffe das Grundrecht auf Religionsaus\u00fcbung auch in der Bundeswehr (Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 141 WMRV). Die bestehende Form der Milit\u00e4rseelsorge sei Ausdruck &#8222;einer partnerschaftlichen Praxis von Staat und Kirche&#8220;, aber mit &#8222;zunehmender religi\u00f6ser und weltanschaulicher Vielfalt der Gesellschaft und der Soldat_innen muss die Milit\u00e4rseelsorge weiter entwickelt werden&#8220;. Die SPD unterst\u00fctze den Antrag der Fraktion der GR\u00dcNEN.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"schule-und-universitaet\">SCHULE UND UNIVERSIT&Auml;T<\/span><\/h2>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"religionsunterricht-und-staatliche-bekenntnisschulen\">Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt und staatliche Bekennt&shy;nis&shy;schulen<\/span><\/h2>\n<p>In welcher Form Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht angeboten wird, entscheidet die Landespolitik. Der Artikel 7 Abs. 3 GG erhebt Religion als regul\u00e4res Lehrfach zum Regelfall. Ist bei einem vom Staat veranstalteten Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen die staatliche Neutralit\u00e4t in Glaubensfragen sowie die Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gew\u00e4hrleistet? Das Berliner Modell und der LER-Unterricht in Brandenburg weichen vom Regelfall der anderen Bundesl\u00e4nder ab. In Berlin ist der Religionsunterricht nach \u00a7\u00a013 Berliner Schulgesetz vom 26. Juni 1948 Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das Wahlfach Religion, dessen Benotung nicht versetzungsrelevant ist, wird vom Land Berlin zu 90 Prozent finanziert und von Personen mit der Bef\u00e4higung f\u00fcr ein Lehramt und einer Pr\u00fcfung im Fach Religionslehre oder von Personen erteilt, die ein fachwissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Neben dem christlichen (evangelisch und katholisch) und j\u00fcdischen Religionsunterricht wird seit 1984 in allen Jahrgangsstufen an den Berliner Schulen auch Lebenskundeunterricht als freiwilliges, weltanschauliches und nicht-religi\u00f6ses Unterrichtsfach angeboten. Dessen Organisation und Inhalte werden vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) bestritten. Der &#8222;Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde&#8220;-Unterricht in Brandenburg umfasst religionswissenschaftliche Teile. Das Fach wird &#8211; gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a011 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes &#8211; &#8222;bekenntnisfrei, religi\u00f6s und weltanschaulich neutral unterrichtet&#8220;. Eine Leistungsbewertung durch Noten findet erst seit 2005 statt. Alle Sch\u00fcler_innen waren zur Teilnahme an LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) verpflichtet, konnten aber nach einer \u00dcbergangsbestimmung im Schulgesetz &#8222;aus wichtigen Gr\u00fcnden&#8220; die Befreiung von LER beantragen. K\u00f6nnte und sollte ein gemeinsames religionskundliches Lehrfach f\u00fcr alle Sch\u00fcler_innen \u00f6ffentlicher Schulen, in dem religions\u00fcbergreifend allgemeine ethische Fragen er\u00f6rtert und religionskundliche Kenntnisse \u00fcber die Weltreligionen und andere Weltanschauungen vermittelt werden, an die Stelle des Religionsunterrichts treten? Wirken Bekenntnisschulen in staatlicher Tr\u00e4gerschaft nicht der Integration der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verschiedener weltanschaulicher und religi\u00f6ser Herkunft entgegen? Widersprechen sie zudem nicht der staatlichen Neutralit\u00e4t in Weltanschauungsfragen?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN\u00a0<\/b>\u00a0 Die Fraktion verweist in der Frage des Religionsunterrichts auf die jeweilige landesspezifische Situation. In Bremen habe die gr\u00fcne B\u00fcrgerschaftsfraktion ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des dort gegebenen &#8222;Biblischen Geschichtsunterrichts&#8220; vorgelegt. Das Berliner Modell k\u00f6nne nicht als Vorbild f\u00fcr andere Bundesl\u00e4nder betrachtet werden, gleiches gelte f\u00fcr den Unterricht Lebensgestaltung &#8211; Ethik &#8211; Religionskunde in Brandenburg. Gemeinsamer religionskundlicher Unterricht stehe in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zur Garantie des konfessionell ausgerichteten Religionsunterrichts im GG. Weiterentwicklungen seien dort angebracht, wo angesichts der religi\u00f6s-weltanschaulichen Pluralit\u00e4t konfessioneller Religionsunterricht nicht sinnvoll organisiert oder durchgef\u00fchrt werden kann. Bekenntnisschulen seien grunds\u00e4tzlich positiv zu bewerten, aber eine &#8222;saubere Trennung&#8220; zwischen Bekenntnisschulen bzw. bekenntnisfreien Schulen und staatlichen Schulen m\u00fcsse deutlich sein.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 Die Fraktion h\u00e4lt an der Regelung (Art. 7 Abs. 3 GG) fest, dass der Religionsunterricht in den \u00f6ffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach unter staatlicher Aufsicht und in inhaltlicher Verantwortung der Kirchen zu erteilen ist. Der Religionsunterricht d\u00fcrfe nicht durch einen allein in Verantwortung des Staates erteilten &#8222;Werteunterricht&#8220; verdr\u00e4ngt werden. Ethikunterricht k\u00f6nne als Wahlpflichtfach neben dem Religionsunterricht angeboten werden, d\u00fcrfe aber keine Konkurrenz zu selbigem darstellen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 unterst\u00fctzt die Konzeption eines f\u00fcr alle Sch\u00fcler_innen verpflichtenden Ethikunterrichts. Das Berliner Modell sei eine denkbare Alternative f\u00fcr andere Bundesl\u00e4nder. Der Unterricht sei durch staatlich anerkannte Lehrkr\u00e4fte zu leisten, unabh\u00e4ngig von kirchlicher oder religionspolitischer Einflussnahme. Religion und Religionsunterricht sollen eine freiwillige Angelegenheit sein, unabh\u00e4ngig vom Alter. Wenn bekenntnisvermittelnder Religionsunterricht an Schulen als Wahlfach angeboten wird, sollten alle Religionsgemeinschaften st\u00e4rker als bisher daran beteiligt sein.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Die Fraktion steht Religionsunterricht generell kritisch gegen\u00fcber und bef\u00fcrwortet einen Ersatz durch einen verbindlichen Ethikunterricht. Dieser kann gern die Religionen der Welt zum Thema haben. Als weltanschaulich neutraler Ethikunterricht sollte der Unterricht weiterhin aus staatlichen Mitteln finanziert werden, da die Schaffung einer Grundlage an Werten und Normen f\u00fcr das Zusammenleben wichtig erscheint. Im Zuge einer Neuregelung des Religionsunterrichtes m\u00fcsste Art. 7 (3) GG ge\u00e4ndert werden. Die Regelungen des Landes Berlin in diesem Bereich seien richtungsweisend. Bekenntnisschulen in \u00fcberwiegend staatlicher Finanzierung m\u00fcssten weltanschaulich neutral sein.<\/p>\n<p><b>FDP\u00a0<\/b>\u00a0 F\u00fcr die FDP ist Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen ebenso wie bekenntnisorientierter Religionsunterricht ein Ausdruck der Religionsfreiheit. Bekenntnisschulen in staatlicher Tr\u00e4gerschaft seien richtig, solange alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch auf staatliche Tr\u00e4gerschaft haben. Das Berliner Modell erachten die Liberalen als rechtm\u00e4\u00dfig und funktionsf\u00e4hig. Da religionskundliche Kenntnisse \u00fcber die Weltreligionen und andere Weltanschauungen im Rahmen des Religionsunterrichts nach Art. 7 (3) GG vermittelt w\u00fcrden, brauche es jedoch keinen allgemeinen Ethikunterricht.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die SPD will den bekenntnisorientierten Religionsunterricht auf der Basis des Grundgesetzes. Das Recht, Schulen in privater Tr\u00e4gerschaft bekenntnisorientiert zu errichten, sei im Art. 7 GG und in Landesgesetzen geregelt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"theologische-fakultaeten-und-konkordate\">Theolo&shy;gi&shy;sche Fakult&auml;ten und Konkordate<\/span><\/h2>\n<p>Sind staatlich finanzierte kirchliche Hochschulen rechtm\u00e4\u00dfig? In verschiedenen Bundesl\u00e4ndern (u.a. Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Rheinland-Pfalz) haben Bisch\u00f6fe noch ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von nicht-theologischen Professuren an den \u00f6ffentlichen Universit\u00e4ten (abgeleitet aus alten Staatskirchenvertr\u00e4gen bzw. Konkordaten). Wie soll damit weiter verfahren werden?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN\u00a0\u00a0<\/b> Die Existenz theologischer Fakult\u00e4ten, Fachbereiche, Institute, auch einzelner Professuren und Lehrst\u00fchle, erg\u00e4be sich mittelbar aus Art. 7 Abs. 3 GG &#8211; es brauche geeignete Ausbildungsst\u00e4tten f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte des Religionsunterrichts. Theologische Fakult\u00e4ten seien unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen rechtm\u00e4\u00dfig und erforderlich. Konkordatsprofessuren m\u00fcssten beendet werden.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 bekennen sich zur Unabh\u00e4ngigkeit der Wissenschaft bzw. zur Freiheit von Forschung und Lehre an den Hochschulen gem\u00e4\u00df GG. Die Selbstverwaltung der Hochschulen sei in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen garantiert.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 lehnt jeglichen kirchlichen Einfluss auf die Besetzung von nicht-theologischen Professuren an staatlichen Hochschulen ab und fordert die Abschaffung der sogenannten Konkordatslehrst\u00fchle.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 F\u00fcr Hochschulen gelte dasselbe wie f\u00fcr Schulen: bei \u00fcberwiegend staatlicher Finanzierung einer Hochschule m\u00fcsse diese weltanschaulich neutral sein. In Bezug auf die Konkordate seien die Kirchenvertr\u00e4ge auf den Pr\u00fcfstand zu stellen und das Verh\u00e4ltnis zwischen Kirche und Staat neu zu regeln.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Andere Religionsgemeinschaften sollen ebenfalls Zugang zu Hochschultheologie erhalten (Islamstudien, orthodoxe Theologie und Rabbinerausbildung). Positiv wird der Verzicht der katholischen Kirche in Bayern auf das Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von nicht-theologischen Professuren bewertet.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die SPD betrachtet die Regelung von Hochschulangeboten, universit\u00e4ren Ausbildungsg\u00e4ngen und Berufungsverfahren als Landesangelegenheiten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"andere-fragen\">ANDERE FRAGEN<\/span><\/h2>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"staatskirchenvertraege\">Staatskirchenvertr&auml;ge<\/span><\/h2>\n<p>Ist eine vertragliche Festschreibung der Privilegien bestimmter Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich legitim, sind Vertr\u00e4ge mit Gesetzescharakter mit demokratischen Prinzipien vereinbar?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 betrachten die bestehenden Staatskirchenvertr\u00e4ge und Konkordate als Basis f\u00fcr das deutsche Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion und begr\u00fc\u00dfen dar\u00fcber hinaus Staatsvertr\u00e4ge mit muslimischen Gemeinschaften.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 sieht ein Religionsverfassungsrecht, das die Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften und ihr Verh\u00e4ltnis zum Staat unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe und Bedeutung gleichberechtigt regelt, als geeignet und erachtet vertragliche Festschreibungen von Privilegien bestimmter Religionsgemeinschaften im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Religion und einer konsequenten Gleichbehandlung von Religionen als unangemessen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN\u00a0\u00a0<\/b> Staatskirchenvertr\u00e4ge d\u00fcrften keinen &#8222;Ewigkeitscharakter&#8220; haben und m\u00fcssten regelm\u00e4\u00dfig angepasst werden. Die Gleichbehandlung der Religionen mache ein Gesetz f\u00fcr Staatsvertr\u00e4ge mit anderen religi\u00f6sen Gemeinschaften zwingend notwendig.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 bezieht sich positiv auf die vertragliche Festschreibung von 10 Millionen Euro j\u00e4hrlich durch den Bund f\u00fcr den Zentralrat der Juden in Deutschland. Das Vertragsstaatskirchenrecht als religionspolitisches Instrument sei bew\u00e4hrt, was die Staatsvertr\u00e4ge mit islamischen Verb\u00e4nden belegen.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Auch die SPD will das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiter entwickeln. Das Verh\u00e4ltnis des Staates zu den christlichen Kirchen und den j\u00fcdischen Gemeinden sei vertraglich gut geregelt, auch die islamischen Religionsgemeinschaften sollten rechtlich eingebunden werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"koerperschaften-des-oeffentlichen-rechts-kdoer\">K&ouml;rper&shy;schaften des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Rechts (Kd&ouml;R)<\/span><\/h2>\n<p>Die beiden gro\u00dfen christlichen Kirchen haben den Status von K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts; andere Religionsgemeinschaften k\u00f6nnen auf Antrag diesen Status unter bestimmten Voraussetzungen erwerben. Davon haben zahlreiche Religionsgemeinschaften auch Gebrauch gemacht. Islamischen Gemeinschaften ist der Erwerb des Kd\u00f6R-Status bisher nicht gelungen. Nach dem Grundgesetz ist mit der Kd\u00f6R-Eigenschaft lediglich das Recht verbunden, Kirchensteuern zu erheben.<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN\u00a0<\/b>\u00a0 Der Status einer K\u00f6rperschaft \u00f6ffentlichen Rechts sei ein Kooperationsangebot des Staates, der potenziell jeder Gemeinschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen offen steht. Ob und inwieweit beispielsweise islamische Gemeinschaften den Status einer K\u00f6rperschaft \u00f6ffentlichen Rechts anstreben wollen oder nicht, sei deren alleinige Angelegenheit.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 Da der K\u00f6rperschaftsstatus historisch auf die Organisationsform der christlichen Kirchen zugeschnitten sei, seien die damit verbundenen Rechte &#8211; z.B. das Recht zur Steuererhebung oder das Recht, Beamte zu ernennen &#8211; f\u00fcr andere Religionsgemeinschaften allenfalls von begrenztem Nutzen. Grunds\u00e4tzlich widerspreche das Konstrukt der \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaft dem Gebot einer konsequenten Trennung von Staat und Religion.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Mit dem K\u00f6rperschaftsstatusgesetz versuche die Landesregierung NRW gerade eine verbindliche Regelung zu finden, unter welchen Voraussetzungen eine Religionsgemeinschaft Kd\u00f6R werden kann. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte das langfristige Ziel.<\/p>\n<p><b>FDP\u00a0<\/b>\u00a0 Die Liberalen erachten den Status einer \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaft als offen und ohne Bevorzugung. Privatrechtlich verfasste Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften h\u00e4tten die individuelle und kollektive Religionsfreiheit nach dem Grundgesetz.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften im Hinblick auf die Freiheit ihrer Entfaltung ist nach Meinung der Sozialdemokraten mit dem K\u00f6rperschaftsstatus grunds\u00e4tzlich und ausreichend geregelt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"gleichberechtigung-des-islam\">Gleich&shy;be&shy;rech&shy;ti&shy;gung des Islam<\/span><\/h2>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Strikte religi\u00f6se und weltanschauliche Neutralit\u00e4t, keine Diskriminierung oder Bevorzugung von Religionen, Gleichberechtigung und &#8211;behandlung durch den Staat, gleichberechtigte Grundrechte und Teilhabem\u00f6glichkeiten f\u00fcr alle: dies alles will die gr\u00fcne Fraktion als Auftrag und Anspruch des Grundgesetzes verstanden wissen. Deshalb sei das Anliegen der Muslima und Muslime, Religionsgemeinschaften im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes zu bilden, zu unterst\u00fctzen. Struktur und theologische Ausrichtung einer Religionsgemeinschaft seien dabei alleinige Angelegenheit der Gl\u00e4ubigen.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE\u00a0<\/b>\u00a0 Keine Religion und keine Glaubensgemeinschaft d\u00fcrfe gegen\u00fcber einer anderen privilegiert werden. Der Islam sei Teil der deutschen Gesellschaft geworden und werde auch weiterhin st\u00e4rker an Bedeutung gewinnen. Die k\u00f6rperschaftsrechtliche Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften im Sinne einer Gleichbehandlung\u00a0 m\u00f6ge gegenw\u00e4rtig als ein geeignetes Instrument erscheinen; langfristig m\u00fcsste es laut DER LINKEN jedoch einen anderen Weg geben, um Religionsgemeinschaften &#8211; bei einer konsequenten Trennung von Staat und Religion &#8211; in ihren Rechten zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Muslimisch Gl\u00e4ubigen stehe selbstverst\u00e4ndlich das Recht auf die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit zu. Die FDP unterst\u00fctzt die Bem\u00fchungen islamischer Religionsgemeinschaften, den Status einer K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts zu erlangen und will sich damit befassen, wie muslimische Religionsgemeinschaften einen anerkannten Rechtsstatus bekommen k\u00f6nnen. Die \u00f6ffentliche Inkorporierung der Ahmadiyya-Gemeinschaft in Hessen habe gezeigt, dass die vorhandenen Strukturen den Anforderungen des Gesetzes gen\u00fcgen.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die SPD spricht sich f\u00fcr Religionsfreiheit und die religi\u00f6se und weltanschauliche Vielfalt in Deutschland aus. Allen Religionen geb\u00fchre der Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"islamkonferenz\">Islamkonferenz<\/span><\/h2>\n<p>Spielt die Islamkonferenz eine relevante Rolle im Hinblick auf die Umsetzung von Gleichbehandlung?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Die Deutsche Islamkonferenz m\u00fcsse wieder auf ihren Gr\u00fcndungszweck zur\u00fcckgef\u00fchrt werden: Wege zu beschreiben, wie &#8222;der Islam&#8220; in das deutsche Religionsverfassungsrecht integriert werden kann. Dabei m\u00fcssten die Prinzipien, nach denen die Teilnehmenden auf muslimischer wie staatlicher Seite ausgew\u00e4hlt werden, endlich transparent gemacht werden. Dazu geh\u00f6re auch, dass der Bundestag an den Beratungen beteiligt wird.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 erachtet die Islamkonferenz in ihrer derzeitigen Ausrichtung f\u00fcr nicht angemessen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Da viele Muslime und Muslima in Deutschland nicht in Verb\u00e4nden organisiert seien, sei die Islamkonferenz mit Einzelpersonen neben den Vertreter_innen der sechs Verb\u00e4nde ein erster richtiger Schritt, um einen Durchschnitt der Muslime und Muslima mit Politikvertreter_innen in einen Dialog zu bekommen.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Die Islamkonferenz sei nach wie vor eine Plattform des Gespr\u00e4chs mit muslimischen Vertretern. Wichtig sei, dass der Dialog auch in L\u00e4ndern und Kommunen weiter gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0 Die SPD findet, die Islamkonferenz sollte unter breiter Beteiligung stattfinden und sich nicht prim\u00e4r mit Sicherheitsfragen befassen. Es m\u00fcsse erneut Vertrauen zu den muslimischen Vertreter_innen aufgebaut werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"weltanschauungsgemeinschaften-166-stgb-blasphemie-paragraf\">Weltan&shy;schau&shy;ungs&shy;ge&shy;mein&shy;schaften, &sect; 166 StGB (Blasphe&shy;mi&shy;e-Pa&shy;ra&shy;graf)<\/span><\/h2>\n<p>Wir fragten: Wie engagieren sich die Parteien f\u00fcr die Gleichstellung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften? Und welche Position nehmen sie zur Reform\/Abschaffung des \u00a7\u00a0166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ein?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 F\u00fcr Weltanschauungsgemeinschaften gelten dieselben Regelungen wie f\u00fcr Religionsgemeinschaften. Sie k\u00f6nnen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts t\u00e4tig werden und d\u00fcrfen nicht aus religi\u00f6s-weltanschaulichen Gr\u00fcnden diskriminiert werden. Gl\u00e4ubige seien in gleicher Weise vor Beleidigung und Hetze gesch\u00fctzt wie andere Menschen auch. Der \u00a7\u00a0166 StGB k\u00f6nne ersatzlos entfallen.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU<\/b>\u00a0\u00a0 Staat, Grundgesetz, Gesellschaft beruhen zu einem gro\u00dfen Teil auf christlichem Gedankengut und der j\u00fcdisch-christlichen Wertetradition (Sonn- und Feiertagsruhe, Festtagskultur). Der Staat habe verschiedene Weltanschauungsgemeinschaften nicht unterschiedslos gleich zu behandeln &#8211; dies sei bew\u00e4hrte Verfassungspraxis. Die Organisationen der so genannten Konfessionsfreien st\u00fcnden nicht f\u00fcr eine einheitliche Werteposition und k\u00f6nnten als Ansprechpartner f\u00fcr Politik auch nicht das gleiche Gewicht haben wie die Kirchen. CDU\/CSU stehen f\u00fcr eine offene Gesellschaft. Es sei nicht hinnehmbar, dass Menschen z.B. wegen ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden oder dass eine Religion oder Weltanschauung \u00f6ffentlich beschimpft oder herabgew\u00fcrdigt wird, wenn durch eine solche pauschale Diskriminierung der \u00f6ffentliche Friede gest\u00f6rt wird. Von daher lehnen CDU\/CSU die Abschaffung des \u00a7\u00a0166 StGB ab.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE\u00a0<\/b>\u00a0 Freie Religionsaus\u00fcbung sei nur dann m\u00f6glich, wenn sich der Staat und seine Vertreter in Glaubensfragen neutral verhalten und jeden Eindruck einer Bevorzugung vermeiden &#8211; dies garantiere nur die konsequente Trennung von Staat und Religion. DIE LINKE will \u00fcberpr\u00fcfen, inwieweit der \u00a7\u00a0166 StGB erforderlich ist. Die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung von religi\u00f6sen Gruppen b\u00f6ten ausreichenden Schutz. In einem demokratischen Staat m\u00fcssten Meinungen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzen, m\u00f6glich sein. Nicht-christliche Religionsgemeinschaften w\u00fcrden in der Praxis durch den \u00a7166 StGB ebenso wenig gesch\u00fctzt wie Gewerkschaften, politische Str\u00f6mungen oder ethnische Gruppen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Es gibt keine offizielle Position, aber immer wieder die Forderung einer Reform des Paragraphen.<\/p>\n<p><b>FDP\u00a0<\/b>\u00a0 Die FDP spricht sich f\u00fcr den \u00a7\u00a0166 StGB aus, da er nicht nur die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften, sondern auch von Weltanschauungsgemeinschaften thematisiere. Seine Norm sch\u00fctze &#8222;den \u00f6ffentlichen Frieden&#8220; , der \u00a7 166 StGB werde selten zu Lasten der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit angewandt.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die SPD spricht sich f\u00fcr Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung aus. Es stehe den Weltanschauungsgemeinschaften frei, ihre Interessen zu vertreten. Die Streichung des \u00a7\u00a0166 StGB w\u00e4re ein falsches politisches Signal, dies k\u00f6nnte Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Hasspredigten und Verunglimpfung religi\u00f6ser Bekenntnisse bef\u00f6rdern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"religioese-symbole-in-oeffentlichen-raeumen\">Religi&ouml;se Symbole in &ouml;ffent&shy;li&shy;chen R&auml;umen<\/span><\/h2>\n<p>Wie steht die Partei zur Auslegung des Grundgesetzes, mit der religi\u00f6se Bez\u00fcge aus staatlichen Institutionen ausgeschlossen werden? W\u00e4re diese mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren &#8211; und wenn ja, wie?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 Die gegenw\u00e4rtige Bevorzugung christlicher Symbolik sei mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion nicht vereinbar. Andererseits d\u00fcrfe den Menschen, die in \u00f6ffentlichen Einrichtungen arbeiten, wie beispielsweise Lehrer_innen, im Hinblick auf ihre pers\u00f6nliche Religionsfreiheit nicht verwehrt werden, eine Kruzifix-Halskette oder ein Kopftuch als Ausdruck ihrer individuellen religi\u00f6sen \u00dcberzeugung zu tragen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Die Anbringung von religi\u00f6sen Symbolen an einem \u00f6ffentlichen Geb\u00e4ude wird als problematisch angesehen &#8211; diese sollten weltanschaulich neutral bleiben. Die private Mitnahme und Zurschaustellung hingegen sei angemessen (z.B. ein religi\u00f6ses Symbol auf dem Schreibtisch im Amt), solange die Ausgestaltung keinen missionarischen Charakter annehme.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Keine Angaben.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Eine v\u00f6llige Verdr\u00e4ngung religi\u00f6ser Bez\u00fcge aus dem \u00f6ffentlichen Raum w\u00e4re weder mit dem Recht auf Religionsfreiheit noch mit dem Minderheitenschutz zu vereinbaren.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Die Religionsfreiheit sei im Grundgesetz garantiert und umfasse auch die Rechte von Minderheiten. Die Berechtigung, religi\u00f6se Bez\u00fcge aus staatlichen Institutionen pauschal auszuschlie\u00dfen, ergebe sich nicht daraus.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"rundfunkraete\">Rundfunkr&auml;te<\/span><\/h2>\n<p>So wie allen gesellschaftlichen Interessenverb\u00e4nden das Recht auf Sitze in Rundfunkr\u00e4ten zugestanden wird, haben auch Religionsgemeinschaften Sitze in Rundfunkr\u00e4ten erhalten. Soll dies so sein?<\/p>\n<p><b>B\u00dcNDNIS\u00a090\/DIE\u00a0GR\u00dcNEN<\/b>\u00a0\u00a0 fordern eine staatsferne Besetzung der Aufsicht bei ARD, ZDF und Deutschlandradio und wollen die Zusammensetzung der Rundfunkr\u00e4te, des Fernsehrats und des H\u00f6rfunkrats an die ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Realit\u00e4ten anpassen. Ein pauschaler Ausschluss von Religionsgemeinschaften widerspr\u00e4che dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, denn sie seien zivilgesellschaftliche Kr\u00e4fte wie die anderen Mitglieder der Rundfunkr\u00e4te auch.<\/p>\n<p><b>CDU\/CSU\u00a0<\/b>\u00a0 Au\u00dfergew\u00f6hnliche Mitspracherechte und Sendezeiten der Kirchen seien nicht zu erkennen, s\u00e4kulare Verb\u00e4nde seien in gro\u00dfer \u00dcberzahl vertreten. Die Besetzung mit Vertreter_innen der Religionsgemeinschaften gef\u00e4hrde nicht die Mitspracherechte von anderen gesellschaftlichen Gruppen.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0LINKE<\/b>\u00a0\u00a0 tritt f\u00fcr eine klare Trennung von Staat und Kirche ein. Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sollten demnach generell nicht im Rundfunkrat vertreten sein.<\/p>\n<p><b>DIE\u00a0PIRATEN<\/b>\u00a0\u00a0 Eine Einbindung der Religionsgemeinschaften sei nicht zwingend erforderlich.<\/p>\n<p><b>FDP<\/b>\u00a0\u00a0 Die Fraktion bef\u00fcrwortet, dass Religionsgemeinschaften \u00fcber Sitze in Rundfunkr\u00e4ten verf\u00fcgen &#8211; unter den gleichen Bedingungen, die f\u00fcr alle anderen gesellschaftlichen Interessenverb\u00e4nde auch gelten.<\/p>\n<p><b>SPD<\/b>\u00a0\u00a0 Es habe sich bew\u00e4hrt, die Kirchen und Religionsgemeinschaften im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk einzubeziehen. Die Bedingungen hierzu seien auf Landes- bzw. 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