{"id":11674,"date":"2013-07-24T23:40:00","date_gmt":"2013-07-24T21:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger\/"},"modified":"2013-07-24T12:00:00","modified_gmt":"2013-07-24T10:00:00","slug":"informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger\/","title":{"rendered":"\u201eInformelle Zusammenarbeit ist lockerer\u201c &#8211; Ein Gespr\u00e4ch mit Hansj\u00f6rg Geiger"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 29-39<\/p>\n<p>Herr Geiger, die Humanistische Union fordert seit 1991 die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Was meinen Sie,<\/p>\n<p>kann man ihn abschaffen? <br \/>Wir brauchen einen Verfassungsschutz, weil es leider Menschen gibt, die den Rechtsstaat aus seinen Angeln heben<\/p>\n<p>wollen &#150; sei es, dass sie rechtsextremistisches, neonazistisches Gedankengut nicht nur haben, sondern auch in Taten<\/p>\n<p>umsetzen wollen, siehe NSU, sei es, dass wir auch von anderer Seite her Gefahren f\u00fcr die Demokratie sehen. Es darf<\/p>\n<p>nicht erst dann reagiert werden, wenn die Gefahren sich verwirklicht haben, wenn der Anschlag geschehen ist.<\/p>\n<p>Deshalb ist die pr\u00e4ventive Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig. Um im Vorfeld solche Risiken erkennen und<\/p>\n<p>darauf reagieren zu k\u00f6nnen, brauchen wir eine Institution wie den Verfassungsschutz. Wenn man ihn abschaffte, w\u00fcrde<\/p>\n<p>diese Aufgabe ja weiterhin bestehen bleiben und diese Aufgabe m\u00fcsste dann nur eben von einer anderen Institution<\/p>\n<p>erf\u00fcllt werden. Diese w\u00e4re zweifelsohne die Polizei. Als Ergebnis h\u00e4tten wir, was es auch in anderen Demokratien<\/p>\n<p>gibt, eine Art Staatsschutzpolizei, die die polizeilichen Befugnisse mit den Besonderheiten der<\/p>\n<p>nachrichtendienstlichen Vorfeldarbeit verbinden w\u00fcrde. <br \/>Wir haben es den Alliierten zu verdanken, dass sie mit dem Polizeibrief vom April 1949 verf\u00fcgt haben, dass<\/p>\n<p>Nachrichtendienste und Polizei getrennt sein m\u00fcssen. Das nennen wir heute Trennungsgebot. Das<\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht hat erst vor wenigen Wochen dieses organisatorische Trennungsgebot zwischen<\/p>\n<p>Nachrichtendiensten und Polizei im Grundsatz best\u00e4tigt. Dessen Aufweichung hielte ich f\u00fcr problematisch. Ich sehe<\/p>\n<p>heute bereits durch die starke Ausweitung der polizeilichen Aufgaben hin zur Gefahrenvorsorge, also in das &#132;Vor-<\/p>\n<p>Vorfeld&#147; der Gefahrenabwehr, eine teilweise \u00dcberlappung mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Inzwischen wird<\/p>\n<p>es offensichtlich als v\u00f6llig normal angesehen, wenn auch die Polizei in diesem Vor-Vorfeld t\u00e4tig wird, dort ihre<\/p>\n<p>eigenen polizeilichen Befugnisse einsetzt und letzten Endes inzwischen sogar \u00fcber alle wesentlichen<\/p>\n<p>nachrichtendienstlichen Befugnisse verf\u00fcgt. Als alleinig t\u00e4tiger Akteur h\u00e4tte sie nach einer Abschaffung des<\/p>\n<p>Verfassungsschutzes allerdings eine Macht, die in einem demokratischen Rechtsstaat einer einzigen Organisation<\/p>\n<p>nicht zukommen sollte. Nur nebenbei bemerkt, die Polizei unterliegt keiner vergleichbaren Kontrolle wie f\u00fcr die<\/p>\n<p>Nachrichtendienste etwa durch das Parlamentarische Kontrollgremium besteht.<br \/>Wenn man den Verfassungsschutz bestehen l\u00e4sst, was muss an ihm ver\u00e4ndert werden?<br \/>Wir m\u00fcssen zwei Dinge unterscheiden, die Organisation des Verfassungsschutzes nach au\u00dfen, seine Gesamtorganisation<\/p>\n<p>und die innere Organisation des Verfassungsschutzes. Wir haben in Deutschland 18 \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz: 16<\/p>\n<p>Landes\u00e4mter, das Bundesamt und den MAD. Das sind zu viele. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und der MAD haben<\/p>\n<p>faktisch die gleichen Aufgaben, nur der Personenkreis, f\u00fcr den sie zust\u00e4ndig sind, ist etwas unterschiedlich. Es<\/p>\n<p>macht wenig Sinn, zwei Organisationen parallel nebeneinander arbeiten zulassen, die k\u00f6nnen sich nur unn\u00f6tig ins<\/p>\n<p>Gehege kommen, geben sich gegenseitig keine Informationen. Sie f\u00fchren, wie wir es auch im NSU-Fall gesehen haben,<\/p>\n<p>jeweils ihre eigenen V-Leute, die selbstverst\u00e4ndlich nichts voneinander wissen. <br \/>Im Landesbereich haben wir 16 \u00c4mter mit einem sehr breiten Aufgabenspektrum. Sie sollen die rechts- und die<\/p>\n<p>linksextremistischen Bestrebungen beobachten, sie sollen islamistische Bestrebungen beobachten, sowie<\/p>\n<p>sicherheitsgef\u00e4hrdende oder extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern beobachten, sie sollen Spionageabwehr<\/p>\n<p>betreiben, Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen durchf\u00fchren, sie sollen auch Scientology im Auge behalten und sich schlie\u00dflich<\/p>\n<p>selbst verwalten. Es gibt 3 Landes\u00e4mter, die mehr als 300 Mitarbeiter haben, Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Nordrhein-<\/p>\n<p>Westfalen. Zwei Landes\u00e4mter, Niedersachsen und Hessen, verf\u00fcgen \u00fcber deutlich mehr als 200 Mitarbeiter. Die anderen<\/p>\n<p>Landes\u00e4mter haben weniger, zum Teil unter 100 Mitarbeiter. (1) Damit d\u00fcrfte ein \u00fcberwiegender Teil der Landes\u00e4mter<\/p>\n<p>nicht wirklich in der Lage sein, das von ihnen erwartete breite Aufgabenspektrum zu erledigen. Deswegen ist eine<\/p>\n<p>grunds\u00e4tzliche Reform notwendig. Dabei ist zun\u00e4chst zu pr\u00fcfen, ob alle diese Aufgaben zuk\u00fcnftig noch erforderlich<\/p>\n<p>sind. Dann wird zu \u00fcberlegen sein, wie die Landes\u00e4mter untereinander und wie Landes\u00e4mter und das Bundesamt<\/p>\n<p>zusammenarbeiten sollen. Vorstellbar ist, dass einzelne Landes\u00e4mter sich die Aufgaben untereinander aufteilen und<\/p>\n<p>dies \u00fcber Staatsvertr\u00e4ge vereinbart wird. Auch k\u00f6nnten die Aufgaben, die einen Bezug zum Ausland haben, vorrangig<\/p>\n<p>dem Bundesamt \u00fcbertragen werden. Die Verfassungsschutz\u00e4mter sind ja nicht alleine t\u00e4tig &#150; au\u00dfer den Polizeibeh\u00f6rden<\/p>\n<p>besitzt der Zoll auf diesem Feld partiell eigene Zust\u00e4ndigkeiten. Ein aktuelles Problem ist die Zusammenarbeit der<\/p>\n<p>Verfassungsschutz\u00e4mter untereinander. Zwar verpflichtet das Bundesverfassungsschutzgesetz die<\/p>\n<p>Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zur Zusammenarbeit, diese funktioniert, wie inzwischen allgemein bekannt, nicht<\/p>\n<p>ausreichend. Das hat unterschiedliche Gr\u00fcnde; zum Teil spielen Kompetenzgerangel und Eigensucht eine Rolle, wenn<\/p>\n<p>Informationen nicht an andere \u00c4mter weitergegeben werden.<br \/>Ich habe \u00fcberdies den Eindruck, dass auch Polizei und Verfassungsschutz sich oft sehr kritisch gegen\u00fcber stehen.<\/p>\n<p>Die Polizei bewertet Informationen des Verfassungsschutzes oft als wenig valide und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden<\/p>\n<p>wiederum haben die Sorge, dass der Polizei \u00fcbermittelte Informationen nicht geheim bleiben, sondern schnell<\/p>\n<p>\u00f6ffentlich werden k\u00f6nnten. <br \/>Angesicht der zahlenm\u00e4\u00dfigen Besetzung der Landes\u00e4mter liegt es doch nahe, Landes\u00e4mter mittels Staatsvertrag<\/p>\n<p>zusammenzufassen, wie man sich beim Rundfunkstaatsvertrag zusammenschlie\u00dft. Wer soll eigentlich die Aufgaben neu<\/p>\n<p>formulieren und umverteilen, der Gesetzgeber?<br \/>Die \u00dcberlegungen zur Ver\u00e4nderung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Bund und L\u00e4ndern setzen voraus, dass die L\u00e4nder<\/p>\n<p>grundlegenden Ver\u00e4nderungen des Kompetenzgef\u00fcges zustimmen. Die L\u00e4nder scheinen nach wie vor hierzu nicht bereit zu<\/p>\n<p>sein, wie auch die j\u00fcngsten Reaktionen auf vorsichtige Vorschl\u00e4ge des Bundes zeigen.<br \/>Auf dem Tisch liegt zur Zeit die Reformank\u00fcndigung vom Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die vom<\/p>\n<p>Bundesinnenminister gebilligt werden wird. Danach soll dem Bundesamt eine Zentralstellenfunktion zugeordnet werden.<\/p>\n<p>Dazu m\u00fcsste \u00a7 5 des derzeitigen Gesetzes ge\u00e4ndert werden. Dass Bundesamt k\u00f6nnte Dinge an sich ziehen und<\/p>\n<p>selbstst\u00e4ndig auf dem Territorium der L\u00e4nder ermitteln. Was halten Sie davon? <br \/>Ich kenne die genauen \u00dcberlegungen nicht. Ganz grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnten die neuen erweiterten Aufgaben des<\/p>\n<p>Bundeskriminalamts gegen\u00fcber den Polizeibeh\u00f6rden der L\u00e4nder auch Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr vergleichbare Regelungen f\u00fcr<\/p>\n<p>eine Aufgabenerweiterung des BfV sein. Zudem ist vorstellbar, dem BfV die ausschlie\u00dfliche Kompetenz zuzuordnen,<\/p>\n<p>wenn es um Sachverhalte mit Bez\u00fcgen zum Ausland geht. Jedenfalls sollte grunds\u00e4tzlich allein das BfV der<\/p>\n<p>Ansprechpartner f\u00fcr Auslandsnachrichtendienste sein und nicht einzelne Landes\u00e4mter.<br \/>Bis jetzt hei\u00dft es nur, dass die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern durch<\/p>\n<p>die Koordinierungs- und Zentralstellenfunktion des BfV mit der geplanten \u00c4nderung des \u00a7 5<\/p>\n<p>Bundesverfassungsschutzgesetz gest\u00e4rkt werden soll. <br \/>Das Bestreben, in bestimmten Bereichen die Zentralstellenfunktion zu st\u00e4rken, kann ich nachvollziehen, weil es in<\/p>\n<p>einigen Punkten grunds\u00e4tzlich sachgerecht ist. <br \/>Gehen wir etwas weiter: Quasi handstreichartig ist am 15. November letzten Jahres das sogenannte GETZ (Gemeinsames<\/p>\n<p>Extremismus- und Terrorabwehrzentrum) er\u00f6ffnet worden, was die \u00c4mter des Verfassungsschutzes und des<\/p>\n<p>Auslandsgeheimdienstes an einen gemeinsamen Tisch bringen soll. Was halten Sie denn davon? <br \/>Bei dem schon bestehenden Terrorismus-Abwehrzentrum in Treptow geht es vorrangig um einen Informationsaustausch.<\/p>\n<p>Damit wird m\u00f6glichst verhindert, dass zwar mehrere Beh\u00f6rden nebeneinander das gleiche tun, aber, weil ihnen jeweils<\/p>\n<p>einzelne Mosaiksteine aus ihren eigenen Informationen fehlen, sie nicht die richtigen Schl\u00fcsse ziehen k\u00f6nnen. <br \/>Das Trennungsgebot betrifft die Aus\u00fcbung der Befugnisse und die Organisation, aber es verbietet nicht jeden<\/p>\n<p>Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Wie allerdings das neue GETZ im Einzelnen organisiert<\/p>\n<p>ist, entzieht sich meiner Kenntnis. <br \/>Die Frage ist, ob es dieses Regelwerk gibt. Als B\u00fcrgerrechtsorganisation fordern wir, dass es Rechtsgrundlagen f\u00fcr<\/p>\n<p>die Arbeit dieser Art Zentren gibt. Die gibt es nicht, weder f\u00fcr das eine noch das andere. Hinzu kommt, dass wir<\/p>\n<p>uns schlecht vorstellen k\u00f6nnen, wie man sich \u00fcber Lagen austauscht, ohne das die Befugnisnormen bez\u00fcglich der<\/p>\n<p>Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten eine Zweck\u00e4nderung erfahren. Das ist f\u00fcr uns ein<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechtsproblem. <br \/>Ganz grunds\u00e4tzlich verweise ich insoweit auf meine Stellungnahme zum Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von<\/p>\n<p>Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendiensten anl\u00e4sslich der Anh\u00f6rung des Innenausschusses des deutschen Bundestags im<\/p>\n<p>November 2006. Meine damaligen Ausf\u00fchrungen zu den verfassungsrechtlichen Schranken einer Zusammenarbeit zwischen<\/p>\n<p>Polizei und Verfassungsschutz halte ich aufrecht. Und selbstverst\u00e4ndlich sind auch bez\u00fcglich des GETZ die<\/p>\n<p>allgemeinen Grunds\u00e4tze zum Trennungsgebot zu beachten.Unabh\u00e4ngig davon w\u00e4re eine normenklare gesetzliche Regelung<\/p>\n<p>f\u00fcr derartige Formen der Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren der Sicherheitsbeh\u00f6rden w\u00fcnschenswert.<br \/>Sie haben vorhin die Rivalit\u00e4ten zwischen den verschiedenen Beh\u00f6rden angesprochen. W\u00fcrden Sie denn grunds\u00e4tzlich<\/p>\n<p>die Einsch\u00e4tzung teilen, dass so eine informelle Zusammenarbeit wie im GETZ, einfacher, besser funktioniert als<\/p>\n<p>eine gesetzlich normierte?<br \/>\u00dcblicherweise funktioniert eine Zusammenarbeit besser, wenn man das Gegen\u00fcber pers\u00f6nlich kennt. Dem steht eine<\/p>\n<p>gesetzliche Regelung f\u00fcr solche gemeinsamen Zentren nicht entgegen.<br \/>Ich gehe noch einmal an den Anfang zur\u00fcck. Sie hatten von dem Gefahrenvorvorfeld gesprochen, in das auch die<\/p>\n<p>Polizei immer weiter hereinreicht. Sie teilen diese Auffassung, nehme ich an? <br \/>Das sind Beobachtungen, die ich genauso mache. Und wozu wenig Kritik zu h\u00f6ren ist.<br \/>Wir sagen da schon was. <br \/>Offensichtlich leider &#150; zu meinem Bedauern &#150; ohne gro\u00dfen Niederschlag. <br \/>Meine Frage zielt darauf: Sie hatten gesagt, das Amt sei unter anderem deswegen unverzichtbar, weil es in diesem<\/p>\n<p>Feld weiter zu ermitteln und Erkenntnisse zu sammeln gilt. <br \/>Die Aufgabe muss erledigt werden; und mir ist es lieber, die Aufgabe f\u00fchrt eine Organisation durch, die von der<\/p>\n<p>Polizei getrennt ist, also nicht gleichzeitig polizeiliche Befugnisse besitzt, aber einer besonderen Kontrolle<\/p>\n<p>unterliegt.<br \/>Sie w\u00e4ren also daf\u00fcr, diesen Bereich aus der Polizeiarbeit wieder herauszunehmen?<br \/>Ich bin f\u00fcr eine klare Trennung. Wenn Polizeibeh\u00f6rden besondere Ermittlungsmethoden einsetzen, dann sollten sie<\/p>\n<p>insoweit vergleichbaren Kontrollen wie die Nachrichtendienste unterworfen sein. Bevorzugen w\u00fcrde ich es allerdings,<\/p>\n<p>wenn es m\u00f6glichst keine \u00dcberschneidungen zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben und<\/p>\n<p>Befugnissen g\u00e4be.<br \/>Gerade nach Vorf\u00e4llen wie der NSU-Aff\u00e4re entsteht ja h\u00e4ufiger der Eindruck, dass es eine gewisse personelle N\u00e4he<\/p>\n<p>oder eine gewisse Blindheit von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gegen\u00fcber Rechtsextremismus gibt. Teilen Sie das?<br \/>Diesen Eindruck teile ich nicht. Ich habe nur einen zeitlich sehr beschr\u00e4nkten Einblick gewinnen k\u00f6nnen, aber eines<\/p>\n<p>ist mir 1995 beim BfV zu meiner wirklich positiven \u00dcberraschung aufgefallen: Die Auseinandersetzung mit dem<\/p>\n<p>Rechtsextremismus wurde im Bundesamt mit einer \u00dcberzeugung und einem Engagement durchgef\u00fchrt, wie ich das in dieser<\/p>\n<p>Form keineswegs als selbstverst\u00e4ndlich erwartet hatte. Ich pers\u00f6nlich hatte den Eindruck, dass das eine<\/p>\n<p>Herzensangelegenheit der zust\u00e4ndigen Abteilung war und es keinerlei zus\u00e4tzlicher Motivierung bedurfte.<br \/>Von au\u00dfen sieht das f\u00fcr uns manchmal etwas anders aus. <br \/>Zwischen den etablierten Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in der alten Bundesrepublik und den neu aufzubauenden Beh\u00f6rden<\/p>\n<p>in den neuen L\u00e4ndern gab es wohl lange Zeit deutliche Unterschiede in der Arbeitsqualit\u00e4t.<br \/>Wir haben aber zumindest noch nicht den Verdacht, dass der Verfassungsschutz z.B. die Arbeit der Linkspartei<\/p>\n<p>mitfinanziert oder \u00e4hnliches, so wie wir das auf der rechten Seite haben. <br \/>Ich muss sagen, ich war auch schlicht fassungslos, als ich erfahren habe, welche Geldbetr\u00e4ge einzelnen V-Leuten<\/p>\n<p>bezahlt worden sind und dass da offensichtlich keinerlei Kontrolle stattgefunden hat. Wenn diese hohe Bezahlung im<\/p>\n<p>Einzelfall gleichwohl f\u00fcr erforderlich gehalten wurde, w\u00e4re schon aus professionellen Gr\u00fcnden zu pr\u00fcfen gewesen,<\/p>\n<p>was der V-Mann mit dem vielen Geld macht. Dieser darf doch weder durch gro\u00dfz\u00fcgiges Ausgeben von Geld auffallen,<\/p>\n<p>noch darf er gar ausgerechnet die Organisation finanziell unterst\u00fctzen, zu deren Beobachtung er angeworben ist.<br \/>Wie setzt ein Bundesamt zwischen den einzelnen Aufgaben also z. B. bei der Beobachtung Links\/Rechts seine<\/p>\n<p>Priorit\u00e4t? Ist das vor allem eine Frage der Quellenlage?<br \/>Selbstverst\u00e4ndlich darf das keine Frage der Quellenlage sein. Die Festlegung der Priorit\u00e4ten ist vielmehr auch eine<\/p>\n<p>politische Entscheidung, die grunds\u00e4tzlich in Abstimmung mit dem jeweiligen Innenministerium getroffen wird. Das<\/p>\n<p>Amt liefert hierzu Informationen und unterrichtet, wo es aktuell besondere Gefahren sieht. Wenn die Quellenlage<\/p>\n<p>nicht gut ist, dann muss man eben versuchen, diese zu verbessern. \u00dcberdies gibt es eine eigene starke Abteilung<\/p>\n<p>Rechtsextremismus, die v\u00f6llig losgel\u00f6st ist von der Beobachtung des Linksextremismus. <br \/>Wenn die Politik entscheidet \u00fcber die Schwerpunktsetzung des Amtes, geht das soweit, dass sich das in Struktur- und<\/p>\n<p>Personalentscheidungen ausdr\u00fcckt, z.B. wie viele Personen in welcher Abteilung sitzen? Oder ist der Amtsinhaber,<\/p>\n<p>der Pr\u00e4sident des Amtes dabei frei?<br \/>Der Pr\u00e4sident hat Spielr\u00e4ume. Grunds\u00e4tzliche Personal- und Strukturentscheidungen werden aber mit dem zust\u00e4ndigen<\/p>\n<p>Innenministerium abgestimmt.<br \/>Darauf gehen wir dann sp\u00e4ter bei den Kontrollmechanismen etwas n\u00e4her ein. Das hei\u00dft, am Ende gibt es eine klare<\/p>\n<p>politische Verantwortung?<br \/>Wenn der Haushaltsausschuss des Parlaments aber sagt &#132;Sie bekommen keine zus\u00e4tzlichen Stellen&#147;, dann hat auch das<\/p>\n<p>Innenministerium dies zu akzeptieren.<br \/>Noch einmal zur Au\u00dfenansicht. Was denken Sie, welche bestehenden Aufgaben sollten aus politischen Gr\u00fcnden nach<\/p>\n<p>unten gestuft werden oder k\u00f6nnen beim Bundesamt wegfallen?<br \/>Zu einer grundlegenden Reform geh\u00f6rt, dass wirklich alle bislang dem Verfassungsschutz \u00fcbertragenen Aufgaben auf<\/p>\n<p>den Pr\u00fcfstand gestellt werden. Das Ergebnis einer solchen Pr\u00fcfung kann ich nicht vorwegnehmen. Ob &#150; um nur ein<\/p>\n<p>Beispiel zu nennen &#8211; der Verfassungsschutz im Bereich der organisierten Kriminalit\u00e4t t\u00e4tig sein muss, wie dies in<\/p>\n<p>einzelnen L\u00e4ndern zu seinen Aufgaben geh\u00f6rt, muss hinterfragt werden.<br \/>In der Reformank\u00fcndigung von Herrn Maa\u00dfen wird unter anderem vorgeschlagen, die Bereiche der<\/p>\n<p>Informationsbeschaffung und der Auswertung zusammenzuf\u00fchren. Was sind denn eigentlich die Gr\u00fcnde gewesen, sofern<\/p>\n<p>diese Ihnen bekannt sind, die daf\u00fcr gesprochen haben, diese zu trennen? <br \/>Die diesbez\u00fcglichen Erw\u00e4gungen sind mir nicht bekannt. Ob die Aufgabe &#132;Beschaffung von Informationen&#147; mit deren<\/p>\n<p>Auswertung eng verzahnt werden oder aber besser getrennt bleiben sollte, ist ein alter Streitpunkt. Gute Argumente<\/p>\n<p>lassen sich f\u00fcr beide Ansichten finden. Deshalb gibt es auch immer wieder einmal den Wechsel von einer<\/p>\n<p>Organisationsform zur anderen.<br \/>Das ist dann die Gegenbewegung in ein paar Jahren.<br \/>Das ist nicht v\u00f6llig ausgeschlossen.<br \/>Die Diskussion kn\u00fcpft ja an den Eindruck an, dass es generell, nicht nur beim NSU, auch bei anderen Aff\u00e4ren, ein<\/p>\n<p>offenkundiges Problem der \u00c4mter gibt, die Informationen, die beschafft wurden, in sinnvoller Art und Weise zu<\/p>\n<p>verwerten.<br \/>Werden die beschafften Informationen nur in den Aktenschrank abgelegt, fehlt es zwangsl\u00e4ufig an der notwendigen<\/p>\n<p>Auswertung. Notwendige Konsequenzen k\u00f6nnen dann nicht gezogen werden.<br \/>Bei der \u00dcberwachung der NSU in Th\u00fcringen hatte man durch die Abh\u00f6rma\u00dfnahmen alle wichtigen Informationen beisammen,<\/p>\n<p>aber niemand hat sie ausgewertet.<br \/>Zum Landesamt in\u00a0 Th\u00fcringen habe ich keine Erkenntnisse. Aber nochmals; ganz generell gilt, dass eine \u00dcberwachung<\/p>\n<p>nichts n\u00fctzt, wenn die gewonnenen Informationen nicht gelesen und daraus die n\u00f6tigen Schl\u00fcsse gezogen werden. \u00a0<br \/>Es g\u00e4be auch eine andere Theorie, die besagt, vielleicht liegt ein Problem der Beh\u00f6rden darin, dass sie gerade zu<\/p>\n<p>viel Energie und Aufmerksamkeit auf die Informationsbeschaffung verwenden, sich dadurch selbst blockieren und so<\/p>\n<p>die Entscheidungsfindung in der analytischen Auswertung und die Verwertung zu kurz kommen.<br \/>Die Mitarbeiter, die auswerten, also quasi f\u00fcr das Lagebild verantwortlich sind, m\u00fcssen sagen, welche Informationen<\/p>\n<p>sie ben\u00f6tigen und wof\u00fcr sie diese brauchen.<br \/>Kann es sein, dass in Th\u00fcringen niemand die zur NSU erhobenen Daten ausgewertet hat? <br \/>Das mag ich mir nicht vorzustellen.<br \/>So lesen sich aber die Berichte \u00fcber die NSU-Ermittlungen. Eigentlich waren alle n\u00f6tigen Informationen gesammelt,<\/p>\n<p>alles war abgeheftet, aber niemand wusste, was alles in den Akten drin steht. Abgesehen davon, dass jede Beh\u00f6rde<\/p>\n<p>f\u00fcr sich ermittelte und jeder etwas, aber eben nicht alles wusste. <br \/>Das sind die Dinge, die jetzt zu einer Aufgabenkritik f\u00fchren m\u00fcssen. <br \/>Wie soll eigentlich die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Partnern besser werden, wenn die deutschen Dienste im Ruf<\/p>\n<p>stehen, relativ offen zu sein und es deswegen Vorbehalte gibt, Informationen weiter zu geben. Oder wenn sie als<\/p>\n<p>ausl\u00e4ndischer Partner gar nicht so genau wissen: Welchen von diesen ganzen Diensten biete ich denn das jetzt an?<br \/>F\u00fcr eine Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten stellt es zweifelsohne ein Problem dar, wenn diese<\/p>\n<p>nicht darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass an deutsche Dienste \u00fcbermittelte und geheim zuhaltende Informationen \u00f6ffentlich<\/p>\n<p>werden. Eine andere Frage ist es f\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Dienst, welcher der 18 deutschen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden<\/p>\n<p>er Informationen zukommen lassen soll. Bei dieser un\u00fcbersichtlichen Struktur will ich nicht ausschlie\u00dfen, dass in<\/p>\n<p>einem oder anderen Fall deutsche Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gegeneinander ausgespielt werden.<br \/>Kommen wir zu den M\u00f6glichkeiten, wie die Arbeit des VS zu \u00fcberpr\u00fcfen, zu kontrollieren ist, bzw. kontrolliert wird<\/p>\n<p>&#150; da sind die Dienst- und Fachaufsicht durch das jeweilige Innenministerium, der Bundesdatenschutzbeauftragte, der<\/p>\n<p>Bundesrechnungshof, dann das parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission und das Vertrauensgremiums des<\/p>\n<p>Haushaltsausschusses. Aber spielen diese Kontrollinstanzen beim Verfassungsschutz \u00fcberhaupt eine Rolle? Welche<\/p>\n<p>Kontrolle ist faktisch am effektivsten?<br \/>Das ist in der Praxis ganz unterschiedlich. Es kommt tats\u00e4chlich oft darauf an, wer f\u00fcr die\u00a0 jeweilige Kontrolle<\/p>\n<p>zust\u00e4ndig ist. Das kann sich unmittelbar an Personen festmachen, wie aktiv diese Aufgabe erf\u00fcllt wird. Ich erinnere<\/p>\n<p>mich, als ich selbst noch beim Datenschutz t\u00e4tig war, wie h\u00f6chst engagiert der damals zust\u00e4ndige Referatsleiter<\/p>\n<p>beim Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz das BfV gepr\u00fcft hat. Ich erinnere mich an einen Abgeordneten des<\/p>\n<p>Vertrauensm\u00e4nnergremiums des Bundestages, der wirklich fast auf Heller und Pfennig genau nachgefragt hat, wozu die<\/p>\n<p>jeweiligen Geldbetr\u00e4ge ausgegeben werden sollen. Die Effizienz der Kontrolle ist also h\u00f6chst unterschiedlich. Um<\/p>\n<p>das parlamentarische Kontrollgremium zu st\u00e4rken, halte ich die Einrichtung eines beim Bundestag angesiedelten<\/p>\n<p>&#132;Beauftragten f\u00fcr die Nachrichtendienste&#147; f\u00fcr sinnvoll. Ein solcher Beauftragter k\u00f6nnte das parlamentarische<\/p>\n<p>Kontrollgremium entscheidend unterst\u00fctzen. Dieses Amt k\u00f6nnte in etwa vergleichbar sein mit dem Amt des<\/p>\n<p>Wehrbeauftragten. Gerade die im Parlamentarischen Kontrollgremium t\u00e4tigen Abgeordneten sind oft mit zahlreichen<\/p>\n<p>anderen parlamentarischen Aufgaben stark belastet, was ihrer tats\u00e4chlichen Kontrollt\u00e4tigkeit bei den<\/p>\n<p>Nachrichtendiensten fast zwangsl\u00e4ufig Grenzen setzt. Ein beim Bundestag angesiedelter Beauftragter f\u00fcr die<\/p>\n<p>Nachrichtendienste, der mit ausreichend Mitarbeitern ausgestattet w\u00e4re, sollte nicht erst dann agieren, wenn<\/p>\n<p>&#132;Skandale&#147; bekannt werden, sondern unabh\u00e4ngig von Vorf\u00e4llen bereits pr\u00e4ventiv bei den Nachrichtendiensten pr\u00fcfen<\/p>\n<p>k\u00f6nnen. Dieser k\u00f6nnte auch von\u00a0 Mitarbeitern der Nachrichtendienste auf etwaige Probleme hingewiesen werden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich k\u00f6nnten bei dieser Institution auch die Kontrollen der Datenschutzbeh\u00f6rden und der Rechnungsh\u00f6fe<\/p>\n<p>geb\u00fcndelt werden, um ein klareres Gesamtbild \u00fcber die Dienste zu gewinnen.<br \/>Zur Parallelit\u00e4t eines Nachrichtendienstbeauftragten zum Wehrbeauftragten. In der Person des Soldaten hatte ich mit<\/p>\n<p>dem Wehrpflichtigen einen Grundrechtstr\u00e4ger. Beim Verfassungsschutz habe ich den Beamten des Staates. Der<\/p>\n<p>Wehrbeauftragte funktioniert bisher vor allem zum Schutz der Wehrpflichtigen. Ist f\u00fcr einen Beamten des<\/p>\n<p>Verfassungsschutzes die H\u00fcrde zum Nachrichtendienstbeauftragten zu gehen, nicht genauso hoch, wie zum<\/p>\n<p>parlamentarischen Kontrollgremium zu gehen? <br \/>Auch die Mitarbeiter der Nachrichtendienste sind Grundrechtstr\u00e4ger. F\u00fcr sie k\u00f6nnte ein Beauftragter f\u00fcr<\/p>\n<p>Nachrichtendienste ein vertrauensw\u00fcrdiger Ansprechpartner sein. <br \/>Wenn Sie sich die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Arbeit der parlamentarischen Kontrollgremien anschauen, haben Sie<\/p>\n<p>da noch einen Ver\u00e4nderungsvorschlag? <br \/>Nach den letzten Gesetzes\u00e4nderungen stehen dem Parlamentarischen Kontrollgremium weitgehende Kontrollbefugnisse zu<\/p>\n<p>und bestehen korrelierende Pflichten der Nachrichtendienste. Deshalb sehe ich eine m\u00f6gliche Steigerung der<\/p>\n<p>Kontrollt\u00e4tigkeit weniger in weiteren Befugnissen f\u00fcr das parlamentarische Kontrollgremium, sondern in der<\/p>\n<p>angesprochenen organisatorischen St\u00e4rkung durch einen entsprechenden\u00a0 Beauftragten. <br \/>Ich habe immer die Vorstellung, dass der gerichtliche Rechtsschutz bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht<\/p>\n<p>funktioniert, weil der Verfassungsschutz im Geheimen operiert und der Betroffene davon wenig bis nichts erf\u00e4hrt und<\/p>\n<p>sich deshalb auch nicht gerichtlich wehren kann. <br \/>Vorweg: Auch die Nachrichtendienste unterliegen in Deutschland gerichtlicher Kontrolle. Ich will aber ein anderes<\/p>\n<p>grundlegendes Problem ansprechen: Werden gegen einen Betroffenen durch staatliche Stellen geheime<\/p>\n<p>Ermittlungsmethoden eingesetzt, wie etwa durch die \u00dcberwachung der Telekommunikation, die akustische<\/p>\n<p>Wohnraum\u00fcberwachung oder eine Observation, dann kann sich der Betroffene gegen diese erheblichen Eingriffe w\u00e4hrend<\/p>\n<p>der Durchf\u00fchrung derartiger gegen ihn gerichteten Ma\u00dfnahmen mangels Kenntnis nicht mit Rechtsbehelfen wehren. Wenn<\/p>\n<p>\u00fcberhaupt, wird der Betroffene erst nach deren Abschluss unterrichtet. Hier besteht eindeutig eine Rechtsl\u00fccke. Ich<\/p>\n<p>hatte deshalb schon vor einiger Zeit die Einrichtung des Instituts eines besonderen Vertrauensanwalts angeregt, der<\/p>\n<p>vom Gericht beauftragt in Vertretung und f\u00fcr den ahnungslosen Betroffenen insoweit dessen rechtliche Interessen<\/p>\n<p>wahrnimmt. Dieser Anwalt k\u00f6nnte beispielsweise pr\u00fcfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr den konkreten<\/p>\n<p>Einsatz dieser geheimen Ermittlungsmethoden tats\u00e4chlich vorliegen oder, ob eine Verl\u00e4ngerung solcher Ma\u00dfnahmen<\/p>\n<p>wirklich noch geboten ist. Zu diesem Zweck k\u00f6nnte dieser Anwalt auch Rechtsbehelfe f\u00fcr und anstelle des Betroffenen<\/p>\n<p>einlegen.<br \/>Wir wollten noch mal auf die V-Leute kommen. Sie nennen zwei Kriterien, bei denen die Dienste auf den Einsatz von<\/p>\n<p>V-Leuten verzichten sollten &#150; einmal, wenn sie selber Straftaten begehen oder zweitens, wenn sie anfangen, das Geld<\/p>\n<p>f\u00fcr die Organisation einzusetzen, die sie eigentlich mit ihrer Hilfe \u00fcberwachen wollen. Sehen Sie das heute noch<\/p>\n<p>so?<br \/>Ja sicher. Wir brauchen ein Gesetz, dass den Einsatz der V-Leute pr\u00e4ziser regelt. Darin muss klar beschrieben<\/p>\n<p>werden, welche Leute nicht als V-Leute in Betracht kommen, wie etwa Personen mit Leitungsfunktion in der zu<\/p>\n<p>\u00fcberwachenden Organisation oder charakterlich v\u00f6llig Ungeeignete. Weiterhin sollte gesetzlich geregelt sein, dass<\/p>\n<p>laufend gepr\u00fcft wird, ob der V-Mann zuverl\u00e4ssig ist, ob er die von ihm erwarteten Informationen korrekt und<\/p>\n<p>wahrheitsgem\u00e4\u00df liefert oder ob er diese \u00fcberhaupt noch liefern kann; andernfalls ist er abzuschalten. Es muss<\/p>\n<p>sichergestellt sein, dass die Leistungen und das Verhalten des V-Mannes st\u00e4ndig durch eine weitere Instanz in der<\/p>\n<p>Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcberwacht werden. Weiterhin ist wichtig, dass auch der V-Mann-F\u00fchrer seinerseits einer<\/p>\n<p>Kontrolle unterliegt, um das Risiko zu vermindern, dass der V-Mann-F\u00fchrer an seinem V-Mann vorrangig deshalb<\/p>\n<p>festh\u00e4lt, weil es schwierig ist, einen neuen anzuwerben. Daneben w\u00e4ren in einem solchen Gesetz beispielsweise auch<\/p>\n<p>die Folgen einer eventuellen Begehung von Straftaten durch den V-Mann, der Rahmen einer Verg\u00fctung und deren<\/p>\n<p>Verwendung zu regeln. Schlie\u00dflich muss auch sichergestellt sein, dass mangels Kenntnis nicht parallel V-Leute durch<\/p>\n<p>die verschiedenen Polizeibeh\u00f6rden und die Nachrichtendienste eingesetzt werden.<br \/>Ich finde das aus b\u00fcrgerrechtlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Wir haben gesetzliche Grundlagen f\u00fcr alle<\/p>\n<p>m\u00f6glichen Instrumente der Informationsbeschaffung und ausgerechnet bei dem intelligentesten Instrument, dem V-Mann,<\/p>\n<p>fehlt die gesetzliche Grundlage. Aber gibt es Ihren V-Mann, den ich rechtsstaatlich einigerma\u00dfen akzeptieren kann,<\/p>\n<p>\u00fcberhaupt?<br \/>Dass das problematische Leute sind, die man nicht mag, das ist ja klar. Wer ein Nazi ist, und sich dann verkauft,<\/p>\n<p>oder wer linksextremistisch ist &#133; Es gibt in solchen Milieus Menschen, die bereit sind, etwas zu berichten, und von<\/p>\n<p>denen durchaus wichtige Informationen zu erfahren sind, auch wenn sie als Personen wenig seri\u00f6s sind. Meines<\/p>\n<p>Erachtens sollte auf den Einsatz von V-Leuten nicht komplett verzichtet werden. Zu der Sinnhaftigkeit nenne ich ein<\/p>\n<p>Beispiel aus eigener Erfahrung: Mitte der 1990er Jahre versuchten Rechtsextremisten durch Skinhead-Konzerte junge<\/p>\n<p>Menschen anzulocken und diese mit rechtem Gedankengut zu indoktrinieren. Diese Konzerte wurden meist klammheimlich<\/p>\n<p>vorbereitet, um beh\u00f6rdlichen Verboten zu entgehen. Nur durch V-Leute gab es die entscheidenden Hinweise auf<\/p>\n<p>Zeitpunkt und Ort solcher Veranstaltungen. Diese Informationen konnte der Verfassungsschutz an die zust\u00e4ndige<\/p>\n<p>Polizeibeh\u00f6rde weiter geben, die sodann die Konzerte verhindern oder zumindest aufl\u00f6sen konnte.<br \/>Wenn wir aber auf die Organisierte Kriminalit\u00e4t schauen: Dort gibt es geschlossene Strukturen, die mit V-Leuten gar<\/p>\n<p>nicht zu erreichen sind. W\u00e4re nicht eine Arbeitsweise vorstellbar, die ohne V-Leute auskommt?<br \/>Der Bereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t ist sicher ein Sonderfall. Hier wird der Einsatz Verdeckter Ermittler zu<\/p>\n<p>pr\u00fcfen sein. F\u00fcr den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes stellt sich aber die Frage, ob ein vollst\u00e4ndiger<\/p>\n<p>Verzicht auf V-Leute wirklich sinnvoll w\u00e4re. Wenn statt des Einsatzes von V-Leuten etwa das Mittel der<\/p>\n<p>Wohnraum\u00fcberwachung verst\u00e4rkt angewandt werden m\u00fcsste, stellte sich die Frage nach der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des<\/p>\n<p>Eingriffs. Die Erfahrungen zeigen, dass in manchen\u00a0 Bereichen des extremistischen Spektrums der Einsatz von V-<\/p>\n<p>Leuten zu anderweitig nur schwerlich zu erhaltenden Erkenntnissen f\u00fchren kann. Ich gebe zu bedenken, dass es<\/p>\n<p>beispielsweise ein Irrglaube ist, man k\u00f6nne jemanden auf Dauer observieren oder seine nur im engsten Kreis<\/p>\n<p>ge\u00e4u\u00dferten wahren Absichten ohne Personen in dessen Umfeld erfahren. Andererseits darf ein V-Mann nur dann<\/p>\n<p>eingesetzt werden, wenn andere weniger einschneidende Mittel nicht zum Erfolg f\u00fchren.<br \/>Sie w\u00fcrden V-Leute also als intensivstes, letztes Eingriffsmittel nutzen?<br \/>Das ist ein intensives Mittel, und zwar weniger wegen des Eingriffs in die Rechte der anderen, sondern weil der<\/p>\n<p>Staat sich da mit jemandem gemein macht, der gegen ihn arbeitet. Das ist also eher f\u00fcr den Staat belastend. <br \/>F\u00fcr wie realistisch halten Sie den Vorschlag, dass es zu einem zentralen Register kommt, in dem V-Leute von<\/p>\n<p>verschiedenen Beh\u00f6rden registriert werden, um \u00fcber den V-Mann-Einsatz einen \u00dcberblick zu bekommen?<br \/>Den gegenw\u00e4rtigen Zustand, dass sich von verschiedenen Beh\u00f6rden eingesetzte und bezahlte V-Leute zum Teil<\/p>\n<p>gegenseitig beobachten und dann \u00fcber vermeintliche Extremisten berichten, halte ich f\u00fcr nicht akzeptabel. Das gilt<\/p>\n<p>es k\u00fcnftig zu verhindern. Die Einrichtung eines zentralen Registers \u00fcber alle von den verschiedenen<\/p>\n<p>Sicherheitsbeh\u00f6rden eingesetzte V-Leute k\u00f6nnte hier eine L\u00f6sung sein. Als nicht unwichtige Nebenfolge k\u00f6nnte dies<\/p>\n<p>zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der V-Leute f\u00fchren und Gelegenheit geben, mehr auf deren Qualit\u00e4t zu<\/p>\n<p>achten.<\/p>\n<p>Vielen Dank f\u00fcr das Gespr\u00e4ch!<br \/>Das Gespr\u00e4ch f\u00fchrten Rosemarie Will und Sven L\u00fcders.<\/p>\n<p>Anmerkungen<\/p>\n<p>1 Siehe Dokumentation auf Seite 76 f.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[572],"publikationen":[1435],"class_list":["post-11674","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-interview","publikationen-201-202"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eInformelle Zusammenarbeit ist lockerer\u201c - Ein Gespr\u00e4ch mit Hansj\u00f6rg Geiger - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eInformelle Zusammenarbeit ist lockerer\u201c - Ein Gespr\u00e4ch mit Hansj\u00f6rg Geiger - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 29-39 Herr Geiger, die Humanistische Union fordert seit 1991 die Abschaffung des Verfassungsschutzes. 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