{"id":11686,"date":"2013-07-24T08:00:00","date_gmt":"2013-07-24T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/erklaerung-zum-npd-verbotsantrag\/"},"modified":"2021-08-24T21:56:08","modified_gmt":"2021-08-24T19:56:08","slug":"erklaerung-zum-npd-verbotsantrag","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/erklaerung-zum-npd-verbotsantrag\/","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung zum NPD Verbotsantrag"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 126-129<\/p>\n<p><b>1. Der Kampf gegen die NPD und den Rassismus ist und bleibt aktuell<br \/><\/b><\/p>\n<p>Schon seit Jahrzehnten fordern insbesondere antifaschistische Organisationen und Gewerkschaften ein Verbot der NPD, lange bevor der NSU-Terror bekannt wurde. Die Programmatik der NPD, ihre konkrete Politik, zahllose Gewaltakte, Bedrohungen und Morde durch &#8222;Rechtsextreme&#8220; waren daf\u00fcr ausschlaggebend. Der Verfassungsschutzbericht nennt f\u00fcr 2011 \u00fcber 16.000 Straftaten mit &#8222;rechtsextremistischem&#8220; Hintergrund, darunter \u00fcber 750 Gewalttaten, \u00fcberwiegend K\u00f6rperverletzungen und Brandstiftungen. Diese Gewalttaten richten sich in erster Linie gegen Mitb\u00fcrgerInnen, die selbst oder deren Familie aus anderen L\u00e4ndern eingewandert sind, aber auch gegen politische Gegner der Rechtsextremen und gegen j\u00fcdische und muslimische Mitb\u00fcrgerInnen.<br \/>Viele B\u00fcrgerInnen f\u00fchlen sich schon durch das aggressive Auftreten der NPD und der mit ihnen in Verbindung stehenden Kameradschaften und anderen Organisationen wie z.B. die &#8222;Autonomen Nationalisten&#8220; bedroht, in ihren demokratischen Rechten eingeschr\u00e4nkt und unzureichend durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden gesch\u00fctzt &#8211; demgegen\u00fcber werden Versuche, neonazistische Aufm\u00e4rsche durch Blockaden u.\u00e4. zu verhindern, immer wieder mit massiven Polizeieins\u00e4tzen durchkreuzt und z.T. kriminalisiert (Dresden u.a.).<br \/>Der Eindruck einer Verharmlosung oder gar Unterst\u00fctzung neonazistischer Aktivit\u00e4ten wird noch verst\u00e4rkt durch die h\u00e4ufig anzutreffende Leugnung des rassistischen Hintergrundes von Gewalttaten sowohl durch Polizeibeh\u00f6rden, Staatsanwaltschaften und auch durch Gerichte. Dieses Versagen der staatlichen Stellen beim Schutz der B\u00fcrgerInnen und der Demokratie ist im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie besonders offenkundig geworden, und von vielen sogar als Komplizenschaft wahrgenommen worden. Das Scheitern der Polizei und der Geheimdienste bei der Verhinderung und Aufkl\u00e4rung dieser Verbrechen und ihrer Vorbereitung m\u00fcsste zwingend zu der Erkenntnis f\u00fchren, dass die &#8222;Verfassungsschutzbeh\u00f6rden&#8220; von Genese und Ausrichtung ungeeignete Institutionen f\u00fcr die ihnen \u00fcbertragenen Aufgaben sind. Daraus m\u00fcssten umgehend die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-die-verfassungsrechtliche-problematik-eines-parteiverbotsverfahrens-ist-zu-beachten\">2. Die verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Problematik eines Partei&shy;ve&shy;r&shy;bots&shy;ver&shy;fah&shy;rens ist zu beachten<\/span><\/h2>\n<p>Nunmehr haben sich alle Ministerpr\u00e4sidentInnen der L\u00e4nder &#8211; mit Ausnahme von Hessen &#8211; f\u00fcr ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD ausgesprochen, ebenso wie die Mehrheit des Bundesrates. Die Entscheidung des Bundestages steht noch aus, d\u00fcrfte aber gegen die Stellung eines eigenen Antrags ausgehen. Auch die Bundesregierung hat sich mittlerweile entsprechend positioniert. Unterschiedlich beurteilt werden auch die Aussichten eines Verbotsverfahrens bzw. die Risiken, die damit verbunden sind.<br \/>In unguter Erinnerung sind noch die Hintergr\u00fcnde und Gr\u00fcnde des gescheiterten Verbotsverfahren 2003.<br \/>Das Grundgesetz erkl\u00e4rt in Art. 21 Abs. 2 Satz 1 Parteien f\u00fcr verfassungswidrig, &#8222;<i>die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef\u00e4hrden<\/i>&#8220;. Ob das der Fall ist, ist vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Das Grundgesetz schreibt nicht zwingend vor, dass ein Verbotsverfahren durchgef\u00fchrt werden muss, sondern \u00fcberl\u00e4sst diese Entscheidung den Antragsberechtigten, also dem Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung. Es liegt derzeitig in der Verantwortung der Polizeibeh\u00f6rden und insbesondere der Geheimdienste f\u00fcr die m\u00f6glichen Antragsteller die vorliegenden Erkenntnisse \u00fcber die NPD so aufzubereiten, dass sie beurteilen k\u00f6nnen, ob ein Verbotsverfahren Aussichten auf Erfolg hat. Dazu geh\u00f6rt es nach dem Scheitern von 2003 auch, eventuelle Verfahrenshindernisse mitzuteilen.<br \/>Die in Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG genannten Voraussetzungen f\u00fcr ein Parteiverbot sind \u00e4u\u00dferst unbestimmt. Weder das Grundgesetz noch andere Gesetze enthalten hierf\u00fcr eine Definition. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich unter anderem im Zusammenhang mit dem umstrittenen KPD-Verbotsverfahren damit besch\u00e4ftigen m\u00fcssen und f\u00fcr die &#8222;freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; folgende Grundprinzipien aufgestellt:<\/p>\n<p>&#8222;<i>Eine freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willk\u00fcrherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition<\/i>.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr ein Parteiverbot ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG eine aktiv k\u00e4mpferische, aggressive Haltung gegen\u00fcber der bestehenden, vom Grundgesetz gesch\u00fctzten Ordnung erforderlich. Zu Recht hat jetzt das BVerfG auf seiner Jahrespressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob die Anforderungen an ein Parteiverbot heute nicht andere, wahrscheinlich h\u00f6here, seien als zur Zeit von SRP- und KPD-Verbot in den 1950er Jahren; und es hat die besonderen Anforderungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte betont, die ber\u00fccksichtigen, dass es in anderen westeurop\u00e4ischen Demokratien vergleichbare M\u00f6glichkeiten, Parteien zu verbieten, nicht gibt.<br \/>Zum Kernbereich der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte geh\u00f6ren insbesondere die Menschenw\u00fcrde (Art. 1), das Pers\u00f6nlichkeitsrecht, das Recht auf Leben, k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Freiheit (Art. 2), die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verbot der Benachteiligung aus Gr\u00fcnden der Abstammung, Herkunft, Sprache, Religion (Art. 3). Die aus vielf\u00e4ltigen Quellen bekannten programmatischen Aussagen, Erkl\u00e4rungen und Aktivit\u00e4ten der NPD und ihrer Anh\u00e4nger, lassen zweifelsfrei erkennen, dass die NPD diese Grundrechte auf grobe Weise missachtet und bek\u00e4mpft. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD erscheint vor diesem Hintergrund nicht aussichtslos, bedarf aber sorgf\u00e4ltiger Begr\u00fcndung. Es wird auch der Nachweis zu erbringen sein, dass die NPD aggressiv-k\u00e4mpferisch darauf zielt, die &#8222;freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; zu beseitigen oder zu beeintr\u00e4chtigen oder dass so genannte national befreite Zonen der Partei zuzurechnen sind. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcsste die NPD auch das reale Potential f\u00fcr eine unmittelbare Gefahr f\u00fcr Demokratie und Verfassung haben, was angesichts schwindender W\u00e4hlerstimmen und Mitgliederzahlen sowie angesichts ihrer Finanzschw\u00e4che mehr als zweifelhaft sein d\u00fcrfte.<br \/>Die Erfolgsaussichten h\u00e4ngen einerseits von der Fakten- bzw. Beweislage ab, andererseits von der W\u00fcrdigung dieser Beweise durch das Bundesverfassungsgericht. Eine wesentliche Rolle wird weiterhin die Verwertbarkeit von Fakten bzw. Beweisen aufgrund des Einsatzes von V-Leuten des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; spielen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-das-problem-heisst-rassismus-und-wird-durch-ein-npd-verbot-nicht-geloest\">3. Das Problem hei&szlig;t Rassismus und wird durch ein NPD-Verbot nicht gel&ouml;st<\/span><\/h2>\n<p>Neben diesen rechtlichen Aspekten ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen und demokratiefeindlichen Gefahren nicht nur von der NPD und den mit ihr kooperierenden Organisationen ausgehen. Entsprechende Einstellungen sind bis weit in der Mitte der Gesellschaft, auch bei den W\u00e4hlerInnen und Mitgliedern der Parteien des Bundestages oder in den Gewerkschaften vorhanden. Ein Zur\u00fcckdr\u00e4ngen dieses menschenverachtenden Gedankengutes setzt insbesondere eine aktive Auseinandersetzung voraus, die an die Ursachen herangeht und so den Zustrom zu allen rassistischen Gruppen eind\u00e4mmt.<br \/>Hinzu kommt ein institutioneller Rassismus in staatlichen Beh\u00f6rden, der auch auf Rechtsvorschriften und von ihnen ausgehenden Ma\u00dfnahmen beruht, besonders ausgepr\u00e4gt im vielfach ausgrenzenden und diskriminierenden Ausl\u00e4nder-und Asylrecht, in Teilen des Strafrechts (so genanntes &#8222;Feindstrafrecht&#8220; gegen\u00fcber mutma\u00dflichen Terroristen u.a.), Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts und vielen Ma\u00dfnahmen auf Verwaltungsebene sowie im Polizeialltag, hier vor allem gegen\u00fcber schwarzen Menschen und People of Color (&#8222;Ethnic\/Racial Profiling&#8220;, zu \u00fcbersetzen als &#8222;rassistische Rasterung&#8220;) und auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Dieser institutionelle und staatliche Rassismus verst\u00e4rkt den allt\u00e4glichen Rassismus in der Mitte der Gesellschaft.<br \/>PolitikerInnen und Mainstream-Massenmedien versuchen, die erw\u00e4hnten Gewalttaten als Ausnahmef\u00e4lle von &#8222;Rechtsextremisten&#8220; hinzustellen, und verorten die &#8222;Hauptgefahr f\u00fcr die innere Sicherheit&#8220; Deutschlands im &#8222;Islamismus&#8220;. Dadurch wird der Blick daf\u00fcr verstellt, dass neonazistische Morde, Anschl\u00e4ge und \u00dcberf\u00e4lle einerseits und Rassismus und Rechtspopulismus andererseits nur zwei Seiten einer Medaille sind. Institutioneller und Alltagsrassismus &#8211; insbesondere der antisemitische, antiziganistische und antimuslimische Rassismus &#8211; bilden den geistigen N\u00e4hrboden, der unter bestimmten Bedingungen in manifeste Pogrome umschlagen kann.<br \/>Es ist also ein umfassendes systematisches Gesamtkonzept zur Bek\u00e4mpfung des Rassismus erforderlich, das &#8211; neben zivilgesellschaftlichem Engagement &#8211; es auch als staatliche Aufgabe begreift, mit aller Entschiedenheit den Rassismus mit all seinen Auswirkungen effektiv und nachdr\u00fccklich zu bek\u00e4mpfen und durch Aufkl\u00e4rung und F\u00f6rderung von Zivilcourage dagegen anzugehen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-konsequenzen\">4. Konse&shy;quenzen<\/span><\/h2>\n<p>Das spricht zwar nicht grunds\u00e4tzlich gegen ein NPD-Verbotsverfahren. Ein solches Verbotsverfahren darf jedoch keinen Vorwand liefern f\u00fcr Unt\u00e4tigkeit bei der notwendigen, breit angelegten Bek\u00e4mpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.<br \/>Wir fordern daher im Zusammenhang mit einem eventuellen Verbotsverfahren gegen die NPD<br \/>&#8226;eine gr\u00fcndliche und kritische Auswertung des vorliegenden belastenden Materials gegen die NPD bez\u00fcglich der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens. In diesem Zusammenhang sind auch Verwertungshemmnisse wegen des Einsatzes von V-Leuten und der indirekten Finanzierung von Aktivit\u00e4ten der NPD zu ber\u00fccksichtigen. Ein solches Verfahren darf kein Schnellschuss sein, mit dem Politiker ihren W\u00e4hlerInnen eine Probleml\u00f6sung vorgaukeln;<br \/>&#8226;eine sorgf\u00e4ltige Darstellung der Verantwortlichkeit der NPD f\u00fcr Gewaltdelikte und so genannte national befreite Zonen;<br \/>&#8226;eine strikte Orientierung an rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen, die nicht geleitet ist von politischen, partei- und wahlkampftaktischen \u00dcberlegungen.<br \/>Unabh\u00e4ngig von dem konkreten Verbotsverfahren halten wir es f\u00fcr erforderlich, in das Grundgesetz eine Regelung aufzunehmen, wonach die Verbreitung rassistischen, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Gedankengutes verfassungswidrig ist und dass sich Bund und L\u00e4nder daher aktiv in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereichen gegen die Verbreitung faschistischer Ideologie engagieren und zivilgesellschaftliche antifaschistische Initiativen unterst\u00fctzen, statt diese zu bek\u00e4mpfen. Die Bek\u00e4mpfung aller neonazistischen Aktivit\u00e4ten und Organisationen sowie des institutionellen Rassismus und des Alltagsrassismus und ihrer Ursachen ist die vorrangige Aufgabe.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[710,667],"autoren":[360,361],"publikationen":[1435],"class_list":["post-11686","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-rechtsextremismus","tag-vorgaenge-artikel","autoren-int-liga-fuer-menschenrechte","autoren-vereinigung-demokratischer-juristinnen","publikationen-201-202"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Erkl\u00e4rung zum NPD Verbotsantrag - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/201-202\/publikation\/erklaerung-zum-npd-verbotsantrag\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Erkl\u00e4rung zum NPD Verbotsantrag - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 126-129 1. 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