{"id":11753,"date":"2011-12-04T20:30:00","date_gmt":"2011-12-04T19:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-eu-zwischen-integrationszwaengen\/"},"modified":"2011-12-04T12:00:00","modified_gmt":"2011-12-04T11:00:00","slug":"die-eu-zwischen-integrationszwaengen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/die-eu-zwischen-integrationszwaengen\/","title":{"rendered":"Die EU zwischen Integrationszw\u00e4ngen"},"content":{"rendered":"<p>aus: Vorg\u00e4nge 196 (Heft 4\/2011), S.25-33<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union hat sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009\/2010 zun\u00e4chst als robust und entwicklungsf\u00e4hig erwiesen. Doch sp\u00e4testens unter dem Druck der weit-gehend marktgetriebenen Verschuldungskrise im Jahr 2011 wurde deutlich, dass auch die Mitgliedstaaten der Eurozone nur begrenzt bereit sind, diese st\u00e4rker zu integrieren. Davon zeugen zunehmend die intergouvernementalen Handlungsformen und eine mangelnde Bereitschaft, Risiken etwa im Bereich der \u00f6ffentlichen Haushalte oder des Finanzsektors grenz\u00fcberschreitend zu teilen.<\/p>\n<p>Gegen diese Beharrungstendenzen stehen nicht mehr nur ein deutlich gewachsener Druck der M\u00e4rkte und auch internationaler Organisation wie des IWF, die politische Einigung zumindest im gemeinsamen W\u00e4hrungsraum auf eine neue Stufe zu heben. Zudem hat sich eine Debatte \u00fcber die Zukunft der Eurozone entwickelt, im Zuge derer nicht nur Wissenschaftler und Medienkommentatoren, sondern auch Oppositionspolitiker und sogar Regierungsvertreter weitreichende Integrationsschritte in Richtung einer politischen Union[1] fordern. Die Diskussion dar\u00fcber ist so alt, wie die Auseinandersetzung \u00fcber die Architektur der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion, die bereits in den 1970er Jahren mit dem so genannten Werner Plan begann. Mit dem Vertrag von Maastricht, der 1991 unterzeichnet wurde, optierten die damals 15 Mitglieder der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft mangels Einigungsf\u00e4higkeit \u00fcber eine st\u00e4rkere politische Integration f\u00fcr eine asymmetrische Konstruktion der W\u00e4hrungsunion. Der vergemeinschafteten Geldpolitik der unabh\u00e4ngigen Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) stand keine auch nur ann\u00e4hernd vergleichbare Integration im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftspolitik gegen\u00fcber. Auf einen Souver\u00e4nit\u00e4tstransfer in diesen f\u00fcr die Nationalstaaten so sensiblen Bereichen wurde verzichtet. Stattdessen wurde eine regelgeleitete Koordinierung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitiken vereinbart, obwohl bekannt war, wie leicht Ansteckungseffekte durch unkoordiniertes Handeln und unverantwortliche Politik auftreten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die gew\u00e4hlte Konstruktion der W\u00e4hrungsunion erwies sich insbesondere deshalb als problematisch, weil sie sich auf eine Sanktionierung unverantwortlicher Politik durch die Finanzm\u00e4rkte verlie\u00df, was sich etwa am Haftungsausschluss f\u00fcr die Verschuldung anderer Mitgliedstaaten[2] manifestierte. Mit diesem sollte verdeutlicht werden, dass es die M\u00f6glichkeit des Staatsbankrotts einzelner Mitgliedstaaten im Euroraum gibt, um die Regierungen zur Eigenverantwortung anzuhalten und den Marktteilnehmern Anreize f\u00fcr vorsichtiges Investitionsverhalten zu geben.<\/p>\n<p>Doch genau dies funktionierte nicht. Auch Staaten wie Griechenland, Portugal, Italien, Spanien und Irland konnten sich zu geringen Zinsen Geld leihen, obwohl ihr Schuldenstand, die geringe Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Volkswirtschaften bzw. Blasenbildungen im Banken- oder Immobiliensektor problematisch waren.<\/p>\n<h5><span id=\"institutionelle-integrationsdynamiken-im-zuge-der-krise\">Insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Integra&shy;ti&shy;ons&shy;dy&shy;na&shy;miken im Zuge der Krise<\/span><\/h5>\n<p>Nachdem die Strukturen der politischen Zusammenarbeit in der W\u00e4hrungsunion auch w\u00e4hrend des Verfassungskonvents 2002\/2003 ergebnislos behandelt wurden, sind seit Ausbruch der Krise verschiedene Reformen verabschiedet und weitere auf den Weg gebracht worden. Der erste sichtbare Schritt war die Schaffung des europ\u00e4ischen Finanzaufsichtssystems[3] im Jahr 2009, das seine Arbeit am 1. Januar 2011 aufnahm. Eine unzureichende Finanzmarktregulierung und -aufsicht auf europ\u00e4ischer Ebene war als eine der Ursachen identifiziert worden, warum die EU so stark von der Finanzkrise ersch\u00fcttert wurde. Die bestehenden nationalen Aufsichtsstrukturen hatten weder Instabilit\u00e4ten in den M\u00e4rkten erkannt, noch waren sie geeignet, mit grenz\u00fcberschreitend integrierten Finanzmarktakteuren umzugehen. Der Eurozonengipfel vom Oktober 2008 initiierte da-her ein Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung europ\u00e4ischer Finanzmarktaufsichtsstrukturen. Die Europ\u00e4ische Bankenaufsicht, die Europ\u00e4ische Aufsicht f\u00fcr das Versicherungswesen und die Europ\u00e4ische Wertpapieraufsicht haben seit Anfang 2011 die Aufgabe, die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu verbessern und ein einheitliches Handeln im Finanzbinnenmarkt sicherzustellen. Hinzu kommt der Europ\u00e4ische Ausschuss f\u00fcr Systemrisiken,[4] der die Stabilit\u00e4t des gesamten Finanzsystems \u00fcberwachen, fr\u00fchzeitig auf Risiken hinweisen und Ma\u00dfnahmen zu ihrer Beseitigung empfehlen soll.<\/p>\n<p>Der wichtigste Beitrag der neuen Strukturen ist die st\u00e4rkere Verzahnung der nationalen Aufsichtsstrukturen. Direkte Durchgriffsrechte haben sie nicht. Kritiker hinterfragen \u00fcberdies, ob so ein einheitliches Regelwerk f\u00fcr den europ\u00e4ischen Finanzsektor und konsistente Aufsichtsstrukturen geschaffen werden k\u00f6nnen. Eine Weiterentwicklung des Aufsichtssystems ist durch eine vom Europ\u00e4ischen Parlament in die Gesetzestexte ein-gebrachte \u00dcberpr\u00fcfungsklausel grunds\u00e4tzlich angelegt. Die Europ\u00e4ische Kommission \u00fcberpr\u00fcft demnach regelm\u00e4\u00dfig, ob die Beh\u00f6rden direkte Aufsichtsbefugnisse \u00fcber Finanzinstitute oder Infrastrukturen mit europaweiter Bedeutung haben sollten. St\u00e4rkere Aufsichts- und Durchgriffsrechte d\u00fcrften jedoch weiterhin auf nationalen Widerstand sto\u00dfen, insbesondere, wenn sie haushaltspolitische Auswirkungen haben. In Reaktion auf die Verschuldungskrise, die die Eurozone ab Anfang 2010 ersch\u00fctterte, wurden weitere Integrationsschritte vollzogen. Im Mai 2010 wurden zun\u00e4chst tempor\u00e4re Hilfsmechanismen geschaffen, die im Jahr 2012 durch den permanenten Europ\u00e4ischen Stabili-t\u00e4tsmechanismus (ESM) abgel\u00f6st werden sollen. Die M\u00f6glichkeit, Mitgliedstaaten Liquidit\u00e4tshilfen zu geben, hebt die finanzielle Solidarit\u00e4t zwischen den Mitgliedstaaten auf eine neue Ebene und erforderte eine \u00c4nderung des EU-Vertrags, um Konflikten mit der so genannten &#132;No-Bail-Out&#8220;-Klausel vorzubeugen. Dar\u00fcber hinaus wurde eine Re-form der Governance-Strukturen auf Sekund\u00e4rrechtsebene beschlossen: Das &#132;Sixpack&#148; genannte Gesetzespaket5 st\u00e4rkt die \u00dcberwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitiken und fordert Anpassungen der nationalen Haushaltsmechanismen. \u00dcberdies wurde beschlossen, dass k\u00fcnftig mindestens zwei Mal im Jahr ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone stattfinden soll und dies unter permanentem Vorsitz eines Eurozonen-Pr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Weitere Schritte sind bereits in Arbeit: Im Fr\u00fchjahr 2012 soll nach dem Beschluss des Europ\u00e4ischen Rats vom 8.\/9. Dezember 2011 der so genannte &#132;Fiskal-Pakt&#148; besiegelt werden, der auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Vertrags die Kontrolle \u00fcber nationale Haushaltspolitiken noch einmal verst\u00e4rkt. Im November 2011 hat die Europ\u00e4ische Kommission das n\u00e4chste Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, um die haushalts- und wirtschaftspolitischen Disziplinierungsmechanismen weiter zu verst\u00e4rken. Sie hat \u00fcberdies ein Gr\u00fcnbuch zur Einf\u00fchrung von Eurobonds vorgelegt und damit die Diskussion um Potenziale, Gefahren und Voraussetzungen einer Finanzierungsunion gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Die Beispiele zeigen, dass im Zuge der Krise die \u00dcberwachung und die Eingriffsm\u00f6glichkeiten auf europ\u00e4ischer Ebene gest\u00e4rkt wurden und die politische Koordinierung auf h\u00f6chster politischer Ebene institutionalisiert wurde. Gleichzeitig gelten diese Schritte aus Sicht der meisten Beobachter als nicht ausreichend. Sie sehen die Notwendigkeit, neue politische Steuerungskompetenzen und Instrumente auf Eurozonen-Ebene zu schaffen, die indes weiter reichende Vertrags\u00e4nderungen erfordern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>In der Abw\u00e4gung zwischen nationalen Souver\u00e4nit\u00e4tsbedenken und europ\u00e4ischer Krisenpr\u00e4vention und Probleml\u00f6sungsf\u00e4higkeit privilegieren der Regierungen L\u00f6sungen, die der volkswirtschaftlichen Realit\u00e4t in der Eurozone keine volle Rechnung tragen. Der formale nationale Souver\u00e4nit\u00e4tsverlust wird mehr betont als die durch st\u00e4rkere politische Integration erst m\u00f6glich werdende R\u00fcckgewinnung von politischer Handlungsund Steuerungskompetenz im integrierten W\u00e4hrungsraum und Finanzmarkt.<\/p>\n<h5><span id=\"integrationsbremser-und-renationalisierte-diskurse\">Integra&shy;ti&shy;ons&shy;bremser und renati&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sierte Diskurse<\/span><\/h5>\n<p>Formal hat die Integration bereits eine so gro\u00dfe Tiefe erreicht, dass jeder weitere Schritt sensible nationale Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte und insbesondere die Haushaltshoheit der Parlamente zu ber\u00fchren droht. Die bisherigen Reformen machen genau vor diesen Grenzen halt. Auch wenn in der deutschen Diskussion bereits weitreichende Vorschl\u00e4ge formuliert wurden, nimmt die Bundesregierung derzeit keine Motorenfunktion in Richtung einer politischen Union ein. Daf\u00fcr gibt es eine Reihe von Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Das als Integrationsbremse verstandene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag enth\u00e4lt hohe H\u00fcrden f\u00fcr die derzeit diskutierten weiter gehenden Integrationsschritte, da diese sensible Kernbereichen nationaler Souver\u00e4nit\u00e4t betreffen.<\/p>\n<p>So zieht das Gericht klare Grenzen etwa im Bereich der Haushalts- und der Sozialpolitik. F\u00fcr substanzielle Integrationsschritte in diesen Feldern ist aus Sicht Karlsruhes eine parlamentarische Ratifizierung eines neuen EU-Vertrags nicht mehr ausreichend. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Referenden m\u00fcsste in Deutschland indes erst das Grundgesetz ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnte eine Reform der EU-Organe notwendig werden, um das Demokratieprinzip so durchzusetzen, dass im Rahmen der EU Wahlgleichheit gegeben w\u00e4re [5]. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass eine Vertiefung der W\u00e4hrungsunion eine umfassende Reform des EU-Institutionengefiiges notwendig machen k\u00f6nnte, so etwa bez\u00fcglich der Zusammensetzung und Rolle des Europ\u00e4ischen Parlaments.<\/p>\n<p>Die Perspektive einer derartigen Ausweitung einer m\u00f6glichen Reformagenda f\u00fcr die EU begrenzt den politischen Handlungswillen der Regierungen, insbesondere auch der deutschen, eindeutig und dies aus mindestens zwei Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Erstens wird die F\u00e4higkeit zur Kompromissfindung unter den EU-27-Staaten als zu-nehmend schwierig eingesch\u00e4tzt. Fr\u00fcher basierten Integrations- und Konstitutionalisierungsschritte darauf, dass unterschiedliche Interessen der Regierungen zu &#132;Reformpaketen&#148; geschn\u00fcrt wurden, was angesichts der Tiefe des Integrationsstands und der Interessensheterogenit\u00e4t Inder Gemeinschaft schwieriger geworden ist. Heute gelingt es immer weniger, unterschiedliche integrationspolitische Vorstellungen miteinander zu vereinbaren, um Fortschritte in einzelnen Politikfeldern zu erzielen. Dies zeigte besonders deutlich die Haltung des britischen Premiers David Cameron beim EU-Gipfel am 8. Dezember 2011, der sich grunds\u00e4tzlich gegen eine Ver\u00e4nderung des EU-Vertrags sperrte, obwohl die angestrebten Vertrags\u00e4nderungen lediglich die Eurozonenstaaten betroffen h\u00e4tten, zu denen Gro\u00dfbritannien nicht geh\u00f6rt. Zudem erfordern weiter reichende Vertragsrevisionen die Aushandlung eines Vertragsentwurfs im Konventsverfahren. Dies macht zum einen die &#132;Reformagenda&#148; aus Sicht der Regierungen noch weniger kontrollierbar. Zum anderen k\u00f6nnte sich eine Kompromissfindung noch weiter erschweren, denn in einem Konvent w\u00e4ren integrationsbef\u00fcrwortende ebenso wie integrationsskeptische Positionen zu vereinbaren, w\u00e4hrend Paketl\u00f6sungen durch die Art der Deliberation und Verhandlungsf\u00fchrung schwieriger zu erreichen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Zudem d\u00fcrfte die Ratifizierung eines neuen Vertrags zumindest in einigen der Mitgliedstaaten, in denen Referenden durchgef\u00fchrt werden, sehr schwierig werden, insbesondere dann, wenn ambitioniertere Integrationsvorhaben nicht durch eine tief greifende und aktiv gef\u00fchrte europapolitische Diskussion begleitet werden. In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg trug die Bev\u00f6lkerung die von den Regierungen gefundenen Integrationskompromisse stets mit, denn sie versprach sich zum einen materiellen Mehrwert und war angesichts der Kriegserfahrung ideell \u00fcberzeugt. Im Zuge der Finanz-, Wirtscharts- und Verschuldungskrise ist die Begr\u00fcndungsnotwendigkeit angesichts einer kritischeren \u00f6ffentlichen Meinung[6] bei sinkendem politischen F\u00fchrungswillen eklatant gestiegen. Nicht nur die Voraussetzungen f\u00fcr Kompromisse, auch die f\u00fcr Akzeptanz weiter reichender Integrationsschritte haben sich also verschlechtert.<\/p>\n<h5><span id=\"die-grenzen-der-output-legitimation\">Die Grenzen der Output-Le&shy;gi&shy;ti&shy;ma&shy;tion<\/span><\/h5>\n<p>Nach dem Scheitern des Vertrags \u00fcber eine Verfassung f\u00fcr Europa in den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden im Mai und Juni 2005 wurde in der EU die Idee forciert, europ\u00e4ische Zusammenarbeit vor allem \u00fcber den Output zu legitimieren. Konkrete politische Ergebnisse sollten bei der Bev\u00f6lkerung Unterst\u00fctzung der EU und ihrer Politiken gewinnen. Sehr deutlich manifestierte sich das Verlangen, kurzfristig Legitimation durch Handlungsbereitschaft und konkrete Ergebnisse zu generieren, in den Ergebnissen des unter britischer Ratspr\u00e4sidentschaft im Oktober 2005 durchgef\u00fchrten Europ\u00e4ischen Rats in Hampton Court. W\u00e4hrend die Staats- und Regierungschefs einerseits im Sommer 2005 eine so genannte &#132;Denkpause&#148; eingel\u00e4utet hatten, w\u00e4hrend derer Schlussfolgerungen aus der Ablehnung des Verfassungsvertrags gezogen werden sollten, gab die Gipfelerkl\u00e4rung eine konkrete Policy-Agenda f\u00fcr die EU<br \/>in den Bereichen Energie und Klima vor.<\/p>\n<p>Die Interpretation, dass den Referenden auch Probleme auf der Input-Seite zu Grund liegen k\u00f6nnten, also wahrgenommene demokratische Legitimations- und Mitbestimmungsprobleme zu bearbeiten sind, fanden weder in der \u00f6ffentlichen europapolitischen Diskussion noch im Handeln der Regierungen einen sichtbaren Niederschlag. So unter-band etwa die deutsche EU-Ratspr\u00e4sidentschaft 2007 \u00f6ffentlichen Grundsatzdebatten, so in Bezug auf die &#132;Berliner Erkl\u00e4rung&#148;, die zum 50. Jubil\u00e4um der R\u00f6mischen Vertr\u00e4ge Ziele und Gr\u00fcnde der Integration in der erweiterten EU festschrieb. Durch nicht \u00f6ffentliche Verhandlungen erm\u00f6glichte dies zwar die Rettung der Kernreformen des Verfassungsvertrags in Form des Lissabonner Vertrags[7], was weitestgehend als europapolitischer Erfolg gewertet wurde. Doch eine Aufarbeitung der Gr\u00fcnde der Ablehnung, die um so problematischer war, als der Verfassungsvertrag der erste Vertrag war, der in einem so genannten Konventsverfahren mit breiter politischer und gesellschaftlicher Beteiligung ausgehandelt wurde, fand nicht statt.<\/p>\n<p>Frankreichs Pr\u00e4sident Nicolas Sarkozy, frisch ins Amt gew\u00e4hlt, schleuste im Dezember 2007 den Lissabon-Vertrag, der die wesentlichen \u00c4nderungen des Verfassungsvertrags enthielt, durch das franz\u00f6sische Parlament. Eine europapolitische Grundsatzdiskussion, die das &#132;Nein&#148; zum Verfassungsvertrag aufgriff und dem Lissabon-Vertrag eine breitere gesellschaftliche Zustimmung h\u00e4tte verschaffen k\u00f6nnen, blieb auch in Frankreich aus. Als Ratsvorsitzender rief Sarkozy im zweiten Halbjahr 2008 das &#132;Europa der Projekte&#148; aus und privilegierte ganz im Sinne des Konzepts der Output-Legitimation einen Politikansatz, der auf das Vorgehen beim Hampton Court Gipfel<br \/>aufsetzte.<\/p>\n<p>Es wird allerdings immer schwieriger, \u00fcber den Output Legitimation f\u00fcr die EU zu erzeugen. Das liegt zum einen am wirtschaftlichen und sozialen Umfeld, das seit der Verschuldungs- und Bankenkrise in einigen Mitgliedstaaten von niedrigen Wachstums-raten, schmerzhaftem Strukturwandel und hoher Arbeitslosigkeit gepr\u00e4gt ist. Die Zunahme materieller und sozialer Unsicherheiten rechnet die Bev\u00f6lkerung auch der EU negativ an &#8211; auch wenn diese keine formale Zust\u00e4ndigkeiten hat. Zum anderen ist genau diese fehlende Kompetenzzuweisung Teil des Problems. Denn die bestehenden Entscheidungsstrukturen privilegieren nationale Ma\u00dfnahmen vor europ\u00e4ischen L\u00f6sungen,die f\u00fcr die Eurozone als Ganzes sinnvoll w\u00e4ren. Es gibt keine R\u00fcckgewinnung von Handlungskompetenz auf EU-Ebene, die im Zuge der W\u00e4hrungsintegration faktisch aufgegeben wurde. Wohlfahrtsverluste sind damit programmiert.<\/p>\n<h5><span id=\"konsequenzen-wachsender-legitimationsprobleme\">Konse&shy;quenzen wachsender Legiti&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;pro&shy;bleme<\/span><\/h5>\n<p>Die beschriebenen Probleme finden ihren Ausdruck in mehreren Tendenzen. In der \u00f6ffentlichen Meinung sinkt die Zustimmung zur EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes. Im Kontext einer generellen Vertrauenserosion von politischen Institutionen und Politikern erodiert auch das Vertrauen in EU-Institutionen. In der politischen Auseinandersetzung l\u00e4sst derweil die Bereitschaft nationaler Politiker nach, transnationale Verschr\u00e4nkungen der Probleme anzuerkennen und passende L\u00f6sungsans\u00e4tze zu entwickeln. Die Illusion des nationalen Alleingangs ist auf dem Vormarsch.<\/p>\n<p>Hinzu kommt das Desinteresse der Mehrzahl der Entscheidungstr\u00e4ger, Entwicklungsperspektiven der EU ausdr\u00fccklich zu thematisieren und f\u00fcr Zusammenarbeit innerhalb der Europ\u00e4ischen Union zu werben. Dies ist nicht neu. Schon fr\u00fcher wurden Integrationsschritte nicht ausreichend begr\u00fcndet, ihre Bedeutung nicht erkl\u00e4rt. So diskutierte man in Frankreich erst dann \u00fcber die liberale Grundordnung des Binnenmarkts, die sp\u00e4testens in Zusammenhang mit der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europ\u00e4ischen Akte h\u00e4tte debattiert werden m\u00fcssen, und \u00fcber die 2004 vollzogene Osterweiterung, als das Referendum \u00fcber den Verfassungsvertrag 2005 bevorstand.<\/p>\n<p>Die so genannte Input-Legitimit\u00e4t der EU, also die durch Verfahren und \u00f6ffentliche Auseinandersetzung erzeugte Zustimmung, leidet derweil an den vieldiskutierten Demokratiedefiziten des EU-Systems. Dazu z\u00e4hlen bei Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament die Ungleichheit der Stimmb\u00fcrger in der EU und das Fehlen eines parteipolitischen Wettbewerbs auf EU-Ebene sowie der dazugeh\u00f6rigen transnationalen politischen Parteien und Strukturen.<\/p>\n<p>Zudem fehlt ein europ\u00e4ischer Raum der gesellschaftlichen und politischen Kommunikation. Es ist anzunehmen, dass die \u00d6ffentlichkeit in Europa national und sprachlich fragmentiert bleiben wird. Ein Mindestziel ist daher f\u00fcr die EU als transnationales politisches Gemeinwesen die &#132;gegenseitige \u00d6ffnung der nationalen \u00d6ffentlichkeiten f\u00fcreinander&#8220;[8] zu erreichen. Dies w\u00fcrde nicht nur Interesse am politischen und gesellschaftlichen Geschehen in den EU-Partnerl\u00e4ndern wecken und Kritik daran erm\u00f6glichen. F\u00fcr die aktuellen Herausforderungen ist \u00fcberdies entscheidend, dass grenz\u00fcberschreitende Debatten \u00fcber die gemeinsame Zukunft erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<h5><span id=\"der-trend-zum-intergouvernementalismus\">Der Trend zum Inter&shy;gou&shy;ver&shy;ne&shy;men&shy;ta&shy;lismus<\/span><\/h5>\n<p>Im Spannungsfeld zwischen gemeinsamer Nutzenmaximierung und Souver\u00e4nit\u00e4tsvorbehalten befinden sich intergouvernementale Kooperationsformen auf dem Vormarsch. Dies zeigt sich unter anderem an der Aufwertung des Europ\u00e4ischen Rats durch seinen st\u00e4ndigen Vorsitzenden Herman Van Rompuy oder auch durch die herausgehobene Rolle der Staats- und Regierungschefs im Management der Finanzkrise. Sichtbarster Aus-druck dieser Entwicklung war die Proklamation der &#132;Unionsmethode&#8220;[9] durch die deutsche Bundeskanzlerin, die einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zumindest in manchen Bereichen den Vorzug vor einer vollen Einbindung der Gemeinschaftsinstitutionen gibt. Zwar wurde die Gemeinschaftsmethode durch die Ausweitung intergouvernementaler Kooperationsformen bislang nicht verdr\u00e4ngt, sondern erg\u00e4nzt.[10] Doch wird intergouvernementale Kooperation nicht automatisch zur Vergemeinschaftung f\u00fchren, wie etwa die Wirtschafts- und Besch\u00e4ftigungspolitik zeigen. Derartige Integrationsschritte brauchen explizite politischen Entscheidungen, den entsprechenden politischen F\u00fchrungswillen und eine breite \u00f6ffentliche Diskussion.<\/p>\n<p>Die relative Zunahme intergouvernementaler Kooperationsformen kann Spannungen erzeugen oder versch\u00e4rfen. So leidet nicht nur die demokratische Kontrollm\u00f6glichkeit des Europ\u00e4ischen Parlaments und die Vermittler- und Motorenfunktion der Europ\u00e4ischen Kommission. Skeptisch bis ver\u00e4rgert sind vor allem kleine und mittelgro\u00dfe Staaten, die die Dominanz der Gro\u00dfen anprangern, etwa in Bezug auf den Pakt f\u00fcr den Euro von M\u00e4rz 2011 oder den deutsch-franz\u00f6sische Kompromiss von Deauville von Oktober 2010 \u00fcber die Reform der Euro-Zone. Dass der Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Rats sich grunds\u00e4tzlich vorab mit Berlin und Paris abstimmt, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Problematisch ist indes die Politik der vollendeten Tatsachen der beiden gr\u00f6\u00dften Mitgliedstaaten. Was in der Krise noch z\u00e4hneknirschend akzeptiert werden mag, gef\u00e4hrdet mittelfristig die Akzeptanz der informellen F\u00fchrung durch Frankreich und Deutschland. Letztere ist aus Sicht kleinerer und mittelgro\u00dfer Staaten nur dann annehmbar, wenn sie das Prinzip der Gleichheit der Staaten und der supranationalen Gegengewichte Kommission und Europ\u00e4isches Parlament respektiert.<\/p>\n<p>Die Skepsis w\u00e4chst, insbesondere wenn sich die Regierungskooperation in einer dauerhaften Zusammenarbeit in Kleingruppen au\u00dferhalb des Gemeinschaftsgef\u00fcges vollzieht. Es gibt derzeit kaum Beispiele daf\u00fcr, dass eine Avantgarde vertiefungswilliger Mitgliedstaaten voranschreitet und sp\u00fcrbare Impulse f\u00fcr eine st\u00e4rkere Integration setzt. Keineswegs ausgeschlossen ist auch eine &#132;ungeordnete Differenzierung&#148; in Form eines unilateralen R\u00fcckzugs einzelner Staaten aus Teilpolitiken, selbst wenn sie dabei Regeln verletzen und Verpflichtungen missachten. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist der R\u00fcckbau des Schengen-Regelwerks im Jahr 2011.<\/p>\n<h5><span id=\"entwicklungsperspektiven\">Entwicklungsperspektiven<\/span><\/h5>\n<p>Je weiter die Reformen der Regierungsstrukturen der Eurozone voranschreiten, desto intensiver wird die Balance zwischen nationaler Souver\u00e4nit\u00e4t und dem Stellenwert der supranationalen Ebene diskutiert. Dabei stehen Bef\u00fcrworter der Gemeinschaftsmethode, die sich eine starke Rolle f\u00fcr die Europ\u00e4ische Kommission und das Europ\u00e4ische Parlament w\u00fcnschen, denjenigen gegen\u00fcber, die aufgrund nationaler Souver\u00e4nit\u00e4ts- und Legitimationsbedenken eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf Regierungsebene be-<br \/>vorzugen.<\/p>\n<p>Mit immer gr\u00f6\u00dferer Dringlichkeit werden grundlegende Fragen der Legitimit\u00e4t des sich entwickelnden Entscheidungssystems in der Eurozone aufgeworfen. Bislang dominiert der Ansatz, nationale Haushalts- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene zu regeln und technokratisch zu \u00fcberwachen. Dies d\u00fcrfte Konflikte mit nationalen Parlamenten provozieren, sobald diese gezwungen werden, demokratisch legitimierte Entscheidungen zu revidieren.<\/p>\n<p>Insgesamt ist durch die Krise deutlich geworden, dass die Mitgliedstaaten durch den Entzug wesentlicher Instrumente der makro\u00f6konomischen Politik im Zuge der W\u00e4hrungsintegration verwundbarer geworden sind, ohne dass auf europ\u00e4ischer Ebene entsprechende Handlungsf\u00e4higkeit hergestellt wurde. Dies wirft Legitimations- und Demokratiedefizite auf, die durch die aktuellen Reformen l\u00e4ngst nicht bearbeitet werden.<\/p>\n<p>Um diese Defizite zu beheben, ist eine \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Ziele, Interessen und Lastenteilung unter den Mitgliedern notwendig. Richtungsentscheidungen erfordern, dass Selbst-Blockaden und Tabuisierungen aufgehoben und dem wachsenden Begr\u00fcndungsdruck f\u00fcr Integrationspolitik gen\u00fcgt wird. Notwendig ist deshalb die \u00f6ffentliche und kontroverse Auseinandersetzung, die allerdings nicht beliebig verlaufen sollte. Sie sollte drei Referenzpunkte haben. Der erste ist die Ausrichtung am europ\u00e4ischen Gemeinwohl. Die EU muss ihren Integrationskurs klar bestimmen und sich dar\u00fcber neu verst\u00e4ndigen, was sie zusammenh\u00e4lt und wof\u00fcr sie eintreten will. Eng im Zusammenhang damit steht zweitens die notwendige Kl\u00e4rung der Frage, welchen Preis ein Auseinanderbrechen der Eurozone und der EU und welches Potenzial nationale Alleing\u00e4nge in der globalisierten Weltwirtschaft noch h\u00e4tten. Hierbei sind insbesondere die sich rasant \u00e4ndernden Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse in \u00f6konomischer, demographischer und sicherheitspolitischer Hinsicht zu ber\u00fccksichtigen, die ma\u00dfgeblich zu einer relativen Schw\u00e4chung der EU im weltweiten Vergleich und ihrer normativen Durchsetzungsf\u00e4higkeit beitragen. Dies d\u00fcrfte die Debatte um die notwendige innere und \u00e4u\u00dfere St\u00e4rkung der EU alimentieren.<\/p>\n<p>Die Integrationsschritte, die aus der Krise erwachsen sind, vollzogen sich zum Teil wider den Willen vieler Regierungen und ohne ausreichende \u00f6ffentliche Auseinandersetzung mit der zunehmend ratlosen Bev\u00f6lkerung. Angesichts politischer und juristischer Integrationsh\u00fcrden und der eskalierenden Verschuldungskrise, die weitere Ad-Hoc-Ma\u00dfnahmen provozieren wird, kommen den strukturellen Demokratisierungsproblemen im EU-Mehrebenensystem und der Frage der fairen Lastenteilung immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung zu. Beide Herausforderungen sollten der dritte Referenzpunkt in der Auseinandersetzung \u00fcber die k\u00fcnftige Gestalt der EU werden, vor deren Hintergrund dann auch die Begr\u00fcndung von kurzfristigen Rettungsma\u00dfnahmen eine neue Qualit\u00e4t erhalten kann.<\/p>\n<p>[1] Siehe hierzu auch Barbara Lippert\/Daniela Schwarzer: Kurs auf die politische Union, SWP-Aktuell, November 2011, http:Uwww.swp-berlin,org\/fileadmin\/contents\/products\/aktue1U2011AS2_lpt_ swd<br \/>_ks pdf<br \/>[2] Die so genannte &#8222;No-Bail-Out&#8220;-Klausel in Art. 125 AEW.<br \/>[3] Einen guten \u00dcberblick gibt: Bundesministerium der Finanzen: Die Reform der europ\u00e4ischen Finanzaufsichsstrukturen. Die Errichtung eines Europ\u00e4ischen Finanzaufsichtssystems, in Monatsbericht digital, Dezember 2010, httpa\/www.bundesfinanzministerium.de\/nn_17844\/sid_3ACB014BD2A B4C BD1D 1FDFC75641A538\/DE\/BMF_Startseite\/Publikationen\/Monatsbericht_des_BMF\/ 2010\/ 121inhalt\/inhaltsverzeichnis.html?_nnn=true<br \/>3 H\u00e4ufig wird der englische Begriff European Systemic Risk Board (ESRB) verwendet.<br \/>[4] European Commission: EU Economic governance &#132;Six-Pack&#148; enters into force, MEM0111(898,12 December 2011, httpa\/europa.eu\/rapid\/pressReleasesAction.do?reference=MEMO\/11\/898<br \/>[5] Vgl. Peter Becker\/Andreas Maurer, Deutsche Integrationsbremsen. Folgen und Gefahren des Karlsruher Urteils f\u00fcr Deutschland und die EU, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Juli 2009 (SWP Aktuel141\/09), S. 3, 7; Ingolf Pernice, Motor or Brake for European Policies? Germany&#8217;s New Role,in the EU after the Lisbon-Judgement of Its Federal Constitutional Court, Berlin: Walter-Hallstein-Institut f\u00fcr Europ\u00e4isches Verfassungsrecht (WHI), 2011(WHI-Paper Nr. 3\/2011).<br \/>[6] Vgl. Europ\u00e4ische Kommission, Eurobarometer 74. Die \u00f6ffentliche Meinung in der Europ\u00e4ischen Union, Br\u00fcssel, Februar 2011, besonders S. 49 zum relativen Vertrauensverlust der B\u00fcrger in die EU; zu Deutschland: Thomas Petersen, &#132;Die \u00f6ffentliche Meinung&#148;, in` Werner Weidenfeld\/Wolfgang Wessels (Hg.), Jahrbuch der europ\u00e4ischen Integration 2010, Baden-Baden 2011, 5. 317-324, der auf die eklatante Vernachl\u00e4ssigung der EU in der Berichterstattung der Medien hinweist, abgesehen von der Griechenland-Krise.<br \/>[7] Vgl. Wolfgang Wessels\/Anne Faber, &#132;Vom Verfassungskonvent zur\u00fcck zur >Methode Monnet~? Die Entstehung der >Road map[8] J\u00fcrgen Habermas, &#132;Das Europa der Staatsb\u00fcrger&#148;, in: Handelsblatt, 17.6.20 11, S. 12f.<br \/>[9] Rede von Bundeskanzlerin Merkel anl\u00e4sslich der Er\u00f6ffnung des akademischen Jahres des Europa-<br \/>Kollegs Br\u00fcgge am 2. November 2010, www.bundesregierung.delContent\/DE\/Rede\/2010111\/<br \/>2010-11-02-merkel-bruegge.html> (Zugriff am 17.6.2011).<br \/>[10] Siehe auch Daniela Schwarzer, &#132;The European Integration Process in 2010&#148;, in: CIDOB, Intemational Yearbook 2011, International Edition, Barcelona 2011, S. 265ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2147],"publikationen":[2829],"class_list":["post-11753","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-daniela-schwarzer","publikationen-196-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die EU zwischen Integrationszw\u00e4ngen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/die-eu-zwischen-integrationszwaengen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die EU zwischen Integrationszw\u00e4ngen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: Vorg\u00e4nge 196 (Heft 4\/2011), S.25-33 Die Europ\u00e4ische Union hat sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009\/2010 zun\u00e4chst als robust und entwicklungsf\u00e4hig erwiesen. 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