{"id":11755,"date":"2011-12-04T19:30:00","date_gmt":"2011-12-04T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:13","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:13","slug":"europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag\/","title":{"rendered":"Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag"},"content":{"rendered":"<p>aus: Vorg&auml;nge 196 ( Heft 4\/2011), S. 48-60<\/p>\n<h5><span id=\"1-politische-symbolik\">1. Politische Symbolik<\/span><\/h5>\n<p>Die politische Symbolik l&auml;sst an Klarheit kaum W&uuml;nsche offen: Als der ehemalige griechische Ministerpr&auml;sident Giorgos Papandreou ank&uuml;ndigte, er wolle &uuml;ber sein Sparprogramm eine Volksabstimmung durchf&uuml;hren, ging ein Aufschrei durch Europa. Mit mehr oder weniger offenen Drohungen wurde Papandreou von den politischen &#8222;Eliten&#8221; Europas unter Druck gesetzt, das Projekt zu stornieren. Die Kurse an der Wall Street fielen und der Dax gab zeitweise um 5 Prozent nach. Papandreou sah sich schlie&szlig;lich zum R&uuml;ckzug gezwungen, was mit allgemeiner Erleichterung zur Kenntnis genommen wurde. Kommentiert wurde die Ank&uuml;ndigung der Volksabstimmung als Schachzug Papandreous, um sich Legitimation f&uuml;r die Sparpolitik zu beschaffen &#8211; aber eben als riskanter Schachzug. Nur wenige hielten dagegen und erkl&auml;rten es f&uuml;r eine gute demokratische Praxis, bei existenziellen Entscheidungen f&uuml;r ein Land, die Bev&ouml;lkerung abstimmen zu lassen.<\/p>\n<p>Das n&auml;chste Symbol folgte unmittelbar: die gew&auml;hlten Regierungen in Griechenland und Italien wurden durch &#8222;Experten&#8220;-Regierungen ersetzt, deren Legitimation h&ouml;chst fragw&uuml;rdig ist, die sich aber bereit erkl&auml;rten, die wirtschaftspolitischen Vorgaben der EU technisch einwandfrei und z&uuml;gig umzusetzen. Auch das demokratische Verfahren der repr&auml;sentativen Demokratie wird kurzerhand ausgesetzt. Die nationalen Parlamente d&uuml;rfen nur noch akklamieren oder werden gar &#8211; wie in Griechenland -gen&ouml;tigt, sich auch f&uuml;r die Zukunft auf wirtschaftspolitische Austerit&auml;t zu verpflichten.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich stellte sich Volker Kauder auf dem Parteitag der CDU vor die Delegierten und erkl&auml;rte: &#8222;Jetzt auf einmal wird in Europa Deutsch gesprochen.&#8221; In dem Satz fehlte nur noch ein &#8222;wieder&#8221;. Die europ&auml;ischen Nachbarn haben es aber so verstanden und reagierten entsprechend emp&ouml;rt auf den F&uuml;hrungsanspruch aus Deutschland. Die Symbolik weist die Richtung: Die Demokratie in Europa wird ausgehebelt und Deutschland gibt das Kommando. Auf einer analytischeren Ebene l&auml;sst sich die These formulieren, dass sich Europa inmitten eines Modellwechsels befindet, den man beschreiben k&ouml;nnte als &Uuml;bergang von der Standortkonkurrenz zur autorit&auml;ren Wirtschaftsregierung. Diese These soll nun begr&uuml;ndet werden.<\/p>\n<h5><span id=\"ii-europa-als-zollunion\">II. Europa als Zollunion<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Die Europ&auml;ische Union hat sich seit ihrer Gr&uuml;ndung von einer Zollunion mit einem starken Zug zur staatlichen Kontrolle der Wirtschaft &uuml;ber eine Freihandelszone zu einer Union der Kapitalverkehrsfreiheit entwickelt. In den Gr&uuml;ndungsdokumenten der EWG, den R&ouml;mischen Vertr&auml;gen von 1957 wurde die Zollunion zur Grundlage der Gemeinschaft erkl&auml;rt (Art. 9) und die Bedingungen normativ aufgef&auml;chert, wie Z&ouml;lle abgebaut und gemeinsame Z&ouml;lle entwickelt werden sollen. Im geltenden Lissabonner Vertrag bleibt die Zollunion Grundlage der Gemeinschaft, aber es er&uuml;brigt sich, pr&auml;zise Kautelen zu normieren. Die Aufgabe wird schlicht der Kommission &uuml;bertragen.<\/p>\n<p>Der Zollunion von 1957 war die &#8222;Gemeinschaft f&uuml;r Kohle und Stahl&#8221; (EGKS), die Montanunion, vorangegangen, was dem Gesamtgebilde einen anderen Charakter verlieh als die heute vertraglich geltende Konkurrenzordnung. Mit der Montanunion wurde zwischen Deutschland und Frankreich schon 1951 eine Zollunion f&uuml;r Kohle und Stahl vereinbart, gleichzeitig wurde die Kohle und Stahlindustrie einer gemeinsamen Kontrolle unterworfen. Das war f&uuml;r die junge Bundesrepublik die Chance, die im so genannten Ruhrstatut geregelten Beschr&auml;nkungen und damit verbunden &Auml;ngste vor Demontage zu beseitigen, w&auml;hrend Frankreich sich versprach, Zugang zu den umfangreichen Kohle-und Stahlvorkommen in der BRD zu erhalten. Einig war man sich au&szlig;erdem, dass eine gemeinsame Kontrolle und Verf&uuml;gung &uuml;ber die Ressourcen die kriegswichtigen Industrien und gleichzeitig &#8211; vorsichtig formuliert &#8211; &#8222;kriegsinteressierten&#8221; Industrien erstens eine zuk&uuml;nftige autorit&auml;re Wendung in Deutschland und zweitens zuk&uuml;nftige kriegerische Konfrontationen zwischen beiden Staaten verhindern k&ouml;nne.<\/p>\n<p>Auf deutscher Seite trieb Adenauer mit der Montanunion die Westintegration der BRD voran, w&auml;hrend Ludwig Erhard zun&auml;chst Vorbehalte gegen die EGKS hatte, weil er ein &#8222;Missverh&auml;ltnis zwischen dem franz&ouml;sischen Preisniveau und dem amtlichen franz&ouml;sischen Wechselkurs&#8221; sah, das &#8222;zweifellos ein St&ouml;rungselement&#8220;[1] darstellen w&uuml;rde. Schon Erhard bef&uuml;rchtete einen Verlust nationaler Souver&auml;nit&auml;t, wenn die Sektoren der nationalen Wirtschaftspolitik vergemeinschaftet w&uuml;rden. Die Zielformulierungen des Vertrages von 1951 unterscheiden sich von der heute propagierten &#8222;wettbewerbsf&auml;higsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt&#8221; deutlich. Ziel war die &#8222;geordnete Versorgung des gemeinsamen Marktes&#8221;, allen Verbrauchern des gemeinsamen Marktes gleichen Zugang zu den Produkten zu erm&ouml;glichen sowie auf &#8222;eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinzuwirken&#8221; (Art. 3 EGKS-Vertrag). Der Vertrag sah eine Preiskontrolle und entsprechende Interventionen durch die &#8222;hohe Beh&ouml;rde&#8221; vor und normierte &#8211; anders als der Lissabonner Vertrag &#8211; eine eigenst&auml;ndige Kompetenz, Abgaben zu erheben (Art. 49 EGKS-Verlrag).<\/p>\n<p>Die R&ouml;mischen Vertr&auml;ge legten den Grundstein f&uuml;r eine Freihandelsunion &uuml;ber die Zollunion hinaus, indem sich erstmals das Verbot mengenm&auml;&szlig;iger Einfuhrbeschr&auml;nkungen sowie aller Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkung im Text des Vertrages findet, was aber sofort wieder relativiert wurde. Die vorhandenen Beschr&auml;nkungen sollten Schritt f&uuml;r Schritt beseitigt werden &#8211; letztlich unter dem Vorbehalt: soweit die &#8222;wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des betreffenden Wirtschaftszweiges dies zulassen&#8221; (Art. 35 EWG-Vertrag).<\/p>\n<h5><span id=\"ii-standortkonkurrenz\">II. Stand&shy;ort&shy;kon&shy;kur&shy;renz<\/span><\/h5>\n<p>Diese Klausel mit dem Verbot &#8222;mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen und Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkung&#8221; schlummerte bis Ende der 1970er Jahre weitgehend unbeachtet vor sich hin, wurde dann allerdings Mitte der 1970er Jahre noch vor der &#8222;Einheitlichen Europ&auml;ischen Akte&#8221;, mit der 1987 politisch der Binnenmarkt beschlossen wurde, vom EuGH aus dem Dornr&ouml;schenschlaf gerissen. Der EuGH bet&auml;tigte sich euphemistisch gesprochen als &#8222;Motor der Integration&#8221;, kritisch l&auml;sst sich von einem Startschuss in die neoliberale Konkurrenzordnung sprechen, der von dem Gericht gegeben wurde. In der so genannten Dassonville-Entscheidung[2] subsumierte das Gericht weitgehend alle nationalen Produktregelungen, welchen Zweck sie auch immer verfolgten, der &#8222;Ma&szlig;nahme gleicher Wirkung&#8221;, die ebenso wie eine mengenm&auml;&szlig;ige Einfuhrbeschr&auml;nkung nach den Vertr&auml;gen verboten sei. Das war nat&uuml;rlich zu weit nach vorn galoppiert und in sp&auml;teren Entscheidungen[3] musste das Gericht zur&uuml;ckrudern und bestimmte Regulierungsgr&uuml;nde wie etwa die menschliche Gesundheit f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;ren.[4] Das Signal war aber angekommen: Der EuGH nahm sich das Recht heraus, direkt aus dem Prim&auml;rrecht wirtschaftspolitische Pflichten f&uuml;r die Staaten abzuleiten und zwar Deregulierungspflichten mit Blick auf die Warenverkehrsfreiheit. Das ist ein sch&ouml;nes Beispiel f&uuml;r nicht intendierte Folgen rechtlicher Regelungen und die zeitliche Verz&ouml;gerung, mit der diese auftreten k&ouml;nnen. Denn selbstverst&auml;ndlich hatte 1957 kein Mensch daran gedacht, dass das Verbot &#8222;mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen und Ma&szlig;nahmen gleicher Wirkungen&#8221; einst dazu herhalten m&uuml;sste, das Reinheitsgebot f&uuml;r deutsches Bier als europarechtswidrig zu kippen.[5] Umgekehrt: Der Auftakt zum Marsch in die Wettbewerbsordnung war von einem keineswegs dazu legitimierten Organ gesetzt, wurde aber allzu gern aufgegriffen. Mit der Einheitlichen Europ&auml;ischen Akte von 1987 und dem Maastricht-Vertrag von 1992 machte sich die Union auf in den einheitlichen Binnenmarkt und in die W&auml;hrungsunion.<\/p>\n<p>Der Binnenmarkt wird konzipiert als Wettbewerbsordnung, in der zun&auml;chst die Unternehmen der Mitgliedstaaten konkurrieren sollen, was, so die Theorie, am Ende zu einer Wohlstandsmehrung f&uuml;r alle f&uuml;hren soll. Der Lissabonner Vertrag h&auml;lt sich mit diesem Prinzip als Grundsatz der Wirtschaftspolitik auch gar nicht zur&uuml;ck.[6] Diese solle &#8211; so Art. 120 AEUV &#8211; &#8222;im Einklang mit dem Grundsatz einer <i>offenen <\/i>Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gef&ouml;rdert wird,&#8221; stehen,&#8216; Der Wettbewerb braucht nicht nur einen Abbau der Zollschranken und Ein fuhrbeschr&auml;nkungen, sondern muss dem Prinzip der Nichtdiskriminierung folgen, d. h. muss so genannten Wettbewerbsverzerrungen den Kampf ansagen. Die EU musste f&uuml;r den wettbewerbsf&auml;higsten Raum der Welt eine Ordnung ohne &#8222;Wettbewerbsverzerrungen&#8221; schaffen. Und eine solche Ordnung stellt sich keineswegs von selbst her. Sie braucht Regeln unmittelbar f&uuml;r den Wettbewerb wie das Verbot mengenm&auml;&szlig;iger Beschr&auml;nkungen oder ein europ&auml;isches Kartellrecht. Sie braucht schlie&szlig;lich Regeln, um mittelbar gleiche Bedingungen zu schaffen beispielsweise umweltrechtliche Regeln, &uuml;ber die auch vergleichbare Kosten f&uuml;r die Unternehmen hergestellt werden.<\/p>\n<p>Auch eine Wettbewerbsordnung braucht Rahmenbedingungen. Konkurriert werden soll um die &ouml;konomische Effizienz, was vergleichbare Startbedingungen und Parcoursvoraussetzt. Deshalb hat sich die Europ&auml;ische Union daran gemacht, Rechtsvorschriften im Bereich des Kapital- und Warenverkehrs zu harmonisieren, f&uuml;r alle Mitgliedstaaten einen ann&auml;hernd gleichen Rechtsrahmen f&uuml;r den &#8222;freien&#8221; Waren- und Kapitalverkehr zu schaffen. Das f&auml;ngt an mit Mindeststandards im Umweltrecht und endet l&auml;ngst nicht bei den Qualit&auml;tsanforderungen an die Waren zur Herstellung von Kompatibilit&auml;t. Kurz: Zum Zwecke der Herstellung eines europ&auml;ischen Binnenmarktes werden die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten &uuml;ber das Europarecht harmonisiert.<\/p>\n<p>Es gibt zwei wichtige Ausnahmen von der Harmonisierung: Steuern und Soziales. Im Bereich des Steuerrechts kann die EU nur einstimmige Entscheidungen und diese nur &uuml;ber indirekte Steuern treffen (Art. 113 AEUV). Das Problem der Einstimmigkeit wird gegenw&auml;rtig in der Diskussion um die Transaktionssteuer sichtbar, die allein am Veto Gro&szlig;britanniens scheitern d&uuml;rfte. Die wichtigen Kapitalsteuern, die z. Z. wegen der niedrigen S&auml;tze in Irland und den &ouml;stlichen EU L&auml;ndern in der Diskussion sind, fallen nicht in die&#8216; Rechtsetzungskompetenz der EU; die angestrebte Vereinheitlichung kann nur &uuml;ber eine Vertrags&auml;nderung oder neben den Vertr&auml;gen hergestellt werden. Der Rettungsschirm f&uuml;r Irland wurde u. a. mit der Auflage verbunden, die Steuern zu erh&ouml;hen. Dabei hat Irland folgerichtig gehandelt, d. h. die Konstruktion der EU-Vertr&auml;ge ernst genommen oder ausgenutzt. In den EU Vertr&auml;gen ist nicht nur die Konkurrenz zwischen den Unternehmen, sondern auch zwischen den Staaten als Standortkonkurrenz normiert &#8211; vor allem als Konkurrenz um niedrige Steuern, L&ouml;hne und Sozialabgaben.<\/p>\n<p>Die Kompetenzvorschriften im AEUV zur Sozialgesetzgebung sind etwas komplizierter als die kurze Kompetenzvorschrift im Bereich des Steuerrechts. Auch hier wird mit Einstimmigkeitsregein gearbeitet, werden die Kompetenzen explizit eng gefasst und Schutzklauseln etwa f&uuml;r kleine und mittlere Unternehmen normiert. Kurz: Es gibt zwar Kompetenzen der EU im Bereich der Sozialgesetzgebung, aber sehr eingeschr&auml;nkte, so dass diese als zweites wichtiges Feld der Standortkonkurrenz zwischen den Mitgliedstaaten definiert wird. Der Druck auf die Sozialsysteme l&auml;sst sich mit H&auml;nden greifen.<\/p>\n<p>Der Wettbewerb des EU-Binnenmarktes findet keineswegs nur zwischen den Unter-nehmen statt, sondern auch zwischen den Nationalstaaten als Konkurrenz um Unternehmensansiedlungen. Die Kohl-Regierung hat dies in den 1990er Jahren geradezu zum Regierungsprogramm erhoben: Good Governance ist gute Standortpolitik. Das war nicht konservative Ideologie, sondern folgt zwingend aus den strukturellen Vorgaben der europ&auml;ischen Vertr&auml;ge. Die Nationalstaaten werden zu Standorten: Politik reduziert sich auf die Bereitstellung g&uuml;nstiger Standortfaktoren &#8211; der Staat wird zum Wettbewerbsstaat.[8] Wenn aber weite Bereiche des i. w. S. Wirtschaftsrechts harmonisiert sind, kann der Wettbewerb, die Standortkonkurrenz nur in den nicht harmonisierten Bereichen stattfinden, d. h. im Steuerrecht und Sozialrecht. Standortwettbewerb im Steuer-recht l&auml;sst aber nur eine Entscheidung offen: Die Unternehmenssteuern senken! Oder allgemeiner gesprochen: die Belastungen f&uuml;r die Unternehmen. Genau diese Politik verfolgt die Bundesrepublik seit mehreren Jahrzehnten.<\/p>\n<p>Eine Standortkonkurrenz um niedrige Steuern und sonstige Abgaben muss im Ergebnis dazu f&uuml;hren, dass die Haushalte auf der Einnahmeseite wegbrechen und sich die Staaten folglich verschulden. Die Abgabenquote sank im Euroraum nach Angaben von Eurostat von 41,2 Prozent im Jahre 2000 auf 39,7 Prozent im Jahre 2008, &auml;hnlich sehen die Zahlen f&uuml;r Deutschland aus, die Quote fiel im gleichen Zeitraum von 41,9 Prozent auf 39,3 Prozent. Der Spitzensteuersatz f&uuml;r Einkommen- und K&ouml;rperschaftssteuer sank zwischen 2000 und 2008 im Euroraum von 48,4 Prozent auf 42,4 Prozent. Die h&ouml;chsten R&uuml;ckg&auml;nge bei der Einkommen- und K&ouml;rperschaftssteuer sind zwischen 2000 und 2008 in Bulgarien (von 32,5 Prozent auf 10,0 Prozent), Deutschland (von 51,6 Prozent auf 29,8 Proeznt), Zypern (von 29,0 Prozent auf 10,0 Prozent) und Griechenland (von 40,0 Prozent auf 24,0 Prozent) zu verzeichnen .9 Dabei verzichtet nicht etwa nur Griechenland inoffiziell darauf Steuern einzutreiben. Der Bundesrechnungshof bemerkte zur Quote der Steuerpr&uuml;fungen in der BRD: &#8222;Die Pr&uuml;fungsquote schwankt im L&auml;ndervergleich. F&uuml;r das Jahr 2004 liegt die Pr&uuml;fungsquote zwischen rd. 3,5 Prozent in Sachsen-Anhalt und rd. 1,3 Prozent in Bayern bzw, rd. 1,35 Prozent in Hessen. Noch im Jahr 1994 reichte die Schwankungsbreite von 8,5 Prozent in Brandenburg bis 0,6 Prozent in Hessen. Inzwischen hat man sich im niedrigen Bereich eingependelt.&#8220;[10] Die Pr&uuml;fquote sinkt, um sich vermeintliche oder wirkliche Standortvorteile zu verschaffen.<\/p>\n<h5><span id=\"iii-destruktivkraft-der-finanzmaerkte\">III. Destruk&shy;tiv&shy;kraft der Finanz&shy;m&auml;rkte<\/span><\/h5>\n<p>Die in den Vertr&auml;gen der Warenverkehrsfreiheit gleichgeordnete Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit wurde erst im neuen Jahrtausend voll &#8222;entfaltet&#8221;. Der Vor-schlag des Kommissars Bolkestein f&uuml;r eine Dienstleistungsrichtlinie [11] schaffte erstmals so etwas wie eine europ&auml;ische Protest&ouml;ffentlichkeit gegen diese Richtlinie. Mit ihr wurde f&uuml;r die Dienstleistungen ein europaweiter Binnenmarkt geschaffen, indem einheitliche Rahmenbedingungen f&uuml;r alle Dienstleistungen in ganz Europa erlassen, und damit ein Wettbewerb vor allem zwischen den Arbeitsvermittlern geschaffen wurde, die in der Lage sein sollen, Arbeitnehmer aus jedem Mitgliedsland in jedem anderen Mitgliedsland einsetzen zu k&ouml;nnen. Der EuGH tat das Seinige, um auch im Dienstleistungsbereich &#8222;unverzerrten Wettbewerb&#8221; durchzusetzen. Er hat Ende 2007 zwei B&ouml;mbchen explodieren lassen, indem er in den F&auml;llen Viking[12] und Laval[13] das Streikrecht mehr oder weniger zu Gunsten der Europ&auml;ischen Wirtschaftsfreiheiten ausgehebelt hat. Das muss zu einem innereurop&auml;ischen Lohnwettbewerb f&uuml;hren, der die L&auml;nder mit h&ouml;heren L&ouml;hnen wie Skandinavien und selbst Deutschland im Vergleich zu z. B. Rum&auml;nien unter Lohndruck setzt, d, h. Lohndumping provoziert. Das Resultat l&auml;sst sich an den Lohnentwicklungen der letzten Jahre in Deutschland ablesen.<\/p>\n<p>Die europ&auml;ische Harmonisierung erfolgte nur in einem Bereich ausschlie&szlig;lich als Deregulierung &#8211; n&auml;mlich im Bereich des Kapitalverkehrs, d. h. im Bereich der Finanz-m&auml;rkte. Hier normieren die Vertr&auml;ge ein Liberalisierungsgebot und auch im Verh&auml;ltnis zu Drittstaaten ein Re-Regulierungsverbot (Art. 63 f AEUV). Entsprechend wurde agiert: Kapitalverkehrskontrollen der Mitgliedstaaten wurden in der Form von Einfuhrgenehmigungen vom EuGH verboten[14] und von den Mitgliedstaaten in den 1990er Jahren in den unterschiedlichsten Formen abgeschafft.[15] Die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung setzte in Deutschland, veranlasst durch eine &Auml;nderung der OGAW-Richtlinie [16] der EU, im Jahre 2004 mit dem Investmentmodernisierungsgesetz&#8220; das I-T&uuml;pfelchen bei der Deregulierung der deutschen Finanzm&auml;rkte und beklagte sich anschlie&szlig;end &uuml;ber den Einfall der Heuschrecken.<\/p>\n<p>Die Freisetzung der Finanzm&auml;rkte war nicht nur ein europ&auml;isches Ph&auml;nomen, sondern auch Teil der Politik der WTO und der G 20. Nach dem gro&szlig;en Finanzmarktcrash im Jahre 2007\/ 08 verabschiedeten die Regierungschefs der G20 Staaten eine Erkl&auml;rung, die angesichts der vorangegangenen Liberalisierungsorgien wie der Gang nach Canossa anmutete. Spiegel-Online titelte im April 2009 zum G20-Treffen: &#8222;Die Liste der Ziele, die sich die Regierungschefs der G20-Staaten in London gesteckt hatten, war lang: eine internationale Aufsichtsbeh&ouml;rde f&uuml;r die Akteure auf den Finanzm&auml;rkten, ein T&Uuml;V f&uuml;r Derivate und andere undurchsichtige Finanzprodukte, Kampf gegen die Steuerparadiese.&#8220;[18] Von diesen Ank&uuml;ndigungen wurde nicht viel umgesetzt, der Gang nach Canossa blieb Symbolpolitik. Die Regulierungsbem&uuml;hungen der EU bleiben dem Marktfetisch verhaftet, d. h. die Richtung der Rechtssetzung unterstellt, dass transparente und offene M&auml;rkte, rationale Ergebnisse produzieren und ein Gleichgewicht finden. Folglich unter-bleiben staatliche Eingriffe weitgehend,[19] Un&uuml;bersehbares Indiz f&uuml;r die unzureichende Regulierung der Finanzm&auml;rkte sind die Stresstests der neuen Bankenaufsicht der EU, der EBA. Die Testergebnisse des Juni 2011 muss die EBA schon ein knappes halbes Jahr sp&auml;ter offiziell f&uuml;r unzureichend erkl&auml;ren, um im November 2011 einen nun echten Krisen-Stresstest durchzufiihren.[20]<\/p>\n<h5><span id=\"iv-rettungsschirme\">IV. Rettungs&shy;schirme<\/span><\/h5>\n<p>Die europ&auml;ische Schuldenkrise wird im herrschenden Diskurs von der Finanzmarktkrise isoliert als eigenst&auml;ndige Krise behandelt, die zwar m&ouml;glicherweise eine Stabilisierung der &#8222;Finanzindustrie&#8221; n&ouml;tig macht, ihre Ursache aber nicht in den deregulierten Finanzm&auml;rkten hat und Ergebnis der Krisenintervention aus dem Jahre 2009 ist, sondern der schludrigen Finanzpolitik der &#8222;Krisenstaaten&#8221; zugerechnet wird. Tats&auml;chlich machten die Schulden der Mitgliedstaaten mit den Rettungsschirmen f&uuml;r die Banken und den Konjunkturprogrammen des Jahres 2009 einen gewaltigen Sprung nach oben. Griechenland hatte im Jahre 2007 noch eine Gesamtverschuldung von 105 Prozent des BIP, was allerdings deutlich &uuml;ber den 60 Prozent, die nach den Maastricht Kriterien erlaubt sind, liegt. Nach OECD Angaben stieg die Quote 2009 allerdings auf 131,6 Prozent und kletterte &uuml;ber 147,3 Prozent auf 157,1 Prozent f&uuml;r das Jahr 2011.[21] W&auml;hrend Griechenland seine Gesamtschulden zwischen 2000 und 2007 um 3,3 Prozent reduzieren konnte, stiegen sie zwischen 2008-10 um 42,2 Prozent. Auch Deutschland konnte sich diesem Trend nicht entziehen. Lagen die Gesamtschulden 2008 mit 66,3 Prozent schon &uuml;ber der erlaubten Maastricht Grenze, kletterten sie bis 2010 auf 80 Prozent, wo sie nach Sch&auml;tzungen der OECD auch in 2011\/12 liegen werden.<\/p>\n<p>Anfang 2010 begann das &#8222;griechische Drama&#8221;. Gegen Griechenland leitete die Kommission ein Verfahren wegen Versto&szlig;es gegen die Maastricht Kriterien ein und &#8222;empfahl&#8221; dem Staat erstmalig ein hartes Sparprogramm. Im M&auml;rz wurde der (provisorische) ESFM[22] eingerichtet und mit 60 Mrd. Euro ausgestattet, um Griechenland kurzfristig zu helfen. Am 10. Mai 2010 beschloss der ECOFIN[23] den EFSF[24] einzurichten, um die &uuml;berschuldeten Staaten mit Liquidit&auml;t zu versorgen. Dieser verf&uuml;gte zun&auml;chst &uuml;ber Finanzmittel von 440 Mrd. Euro, die von den EU Mitgliedstaaten garantiert werden, weiteren 60 Mrd. aus dem EU-Etat und weiteren 250 Mrd. Euro, die vom IWF bereitgestellt werden sollen.[25] Griechenland, Portugal und Irland refinanzierten ihre Schulden mit Geldern des EFSF. Im Juni 2011 wurde beschlossen den EFSF, der 2013 auslaufen sollte, in eine permanente Institution, die dann den Namen ESM[26] erh&auml;lt, umzuwandeln. Im Juli 2011 wurde der EFSF finanziell aufgestockt, indem die Garantiesumme der Mitgliedstaaten von 440 Mrd. auf 780 Mrd. erh&ouml;ht wurde [27]. Au&szlig;erdem wurde vereinbart, ihn flexibler agieren zu lassen. Der Fonds soll berechtigt sein, am Sekund&auml;rmarkt Staatsanleihen aufzukaufen und pr&auml;ventiv Darlehen an Regierungen vergeben d&uuml;rfen, um &#8222;die M&auml;rkte&#8221; zu stabilisieren[28] Schlie&szlig;lich soll das Volumen des Fonds &#8222;gehebelt&#8221; werden, indem er selbst Anleihen begibt.<\/p>\n<p>Mit den Krediten verordnete die EU (&uuml;ber den EFSF) den Schuldnerstaaten ein brutales Austerit&auml;ts- und Sparprogramm. Angeordnet wurde die Senkung der Geh&auml;lter nicht nur der &ouml;ffentlich Bediensteten, sondern Ma&szlig;nahmen, um &#8222;Flexicurity&#8221; auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, womit in guter Orwellscher Tradition versucht wird, den Abbau von K&uuml;ndigungs- und sonstigen Schutzvorschriften f&uuml;r Arbeitnehmer mit dem Begriff Sicherheit zu verbinden. Verordnet wird allgemein eine Privatisierung &ouml;ffentlicher Betriebe, konkreter eine &Auml;nderung, d, h, im Zweifel Privatisierung des Renten- und Gesundheitssystems und nach schlechtem deutschen Vorbild die Erh&ouml;hung des Rentenalters auf 67. Sozialleistungen sollen allgemein gek&uuml;rzt werden; die Liste muss nicht explizit verl&auml;ngert werden &#8211; die Richtung d&uuml;rfte klar sein. Im Fall Irlands ist erstmalig eine Steuererh&ouml;hung als Mittel der Wahl in die Diskussion gebracht worden. Die irische Regierung hat darauf beschlossen, die Unternehmensteuer auf dem niedrigen Satz von 12,5 Prozent zu belassen, daf&uuml;r aber die Mehrwertsteuer bis 2014 auf 24 Prozent anzuheben.[29]<\/p>\n<p>Die &#8222;Strukturma&szlig;nahmen&#8221; wurden den Schuldnerstaaten gleichsam im Wege der Verhandlungen abgetrotzt &#8211; Geld gibt es nur gegen die Versch&auml;rfung des neoliberalen Regimes. Insbesondere die deutsche Regierung unternahm bald Anstrengungen, diese spezifische Form der europ&auml;ischen Wirtschaftsregierung auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage zu stellen. Im ersten Schritt initiierte sie den &#8222;Pakt f&uuml;r den Euro&#8221;, den die Staats- und Regierungschefs der Euro-L&auml;nder im M&auml;rz 2011 beschlossen[30] und der von den &uuml;brigen EU-Regierungschefs einen Monat sp&auml;ter &uuml;bernommen wurde. Der Pakt f&uuml;r den Euro ist kein Rechtsakt der Europ&auml;ischen Union, ist also nicht rechtlich bindend, sondern eine politische Absichtserkl&auml;rung, die sich aber auf dem Weg der Umsetzung befindet. Ziel des Paktes ist, dass die Mitgliedstaaten zuk&uuml;nftig im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik gemeinsame Ziele vereinbaren und diese gleichsam runter-brechen auf &#8222;konkrete nationale Verpflichtungen&#8221;, die sie jedes Jahr eingehen und deren Umsetzung von der Kommission mittels j&auml;hrlicher Berichte im so genannten. &#8222;Europ&auml;ischen Semester&#8221; &uuml;berwacht wird.<\/p>\n<p>Im Vordergrund des Paktes steht die Reduktion der Haushaltsdefizite durch eine Versch&auml;rfung der so genannten Maastrichtkriterien, also des Stabilit&auml;tspaktes. Um die Staatsverschuldung zu reduzieren, sei &#8222;eine strukturelle Haushaltsanpassung von deutlich mehr als 0,5 Prozent des BIP pro Jahr erforderlich.&#8221; Um eine Senkung der Gesamtverschuldung, die inzwischen bei fast allen Euro-L&auml;ndern &uuml;ber 60 Prozent liegt, zu er-reichen, wird den Staaten eine Schuldenbremse vorgeschlagen. Vorbild ist nat&uuml;rlich die deutsche Schuldenbremse, die eine Neuverschuldung &uuml;ber 0,35 Prozent des BIP verbietet [31] Dazu soll es eine zentrale Europ&auml;ische Koordinierung und &Uuml;berwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten geben. Weiter geht es um ein zentral koordiniertes Benchmarking der Lohnkosten. Die Entwicklung der L&ouml;hne soll gebremst werden, wenn die Lohnst&uuml;ckkosten gegen&uuml;ber den anderen Mitgliedstaaten zu hoch geraten. Umgekehrt meint der Pakt immer noch, die Produktivit&auml;t durch Privatisierung, Markt&ouml;ffnungen und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren verbessern zu k&ouml;nnen. Die Besch&auml;ftigung soll durch &#8222;Flexicurity&#8221; und durch Steuersenkung gef&ouml;rdert werden.Die &#8222;Tragf&auml;higkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen&#8221; soll durch die &#8222;langfristige Tragf&auml;higkeit von Renten, Gesundheitsvorsorge und Sozialleistungen&#8221; verbessert werden &#8211; gemeint sind nat&uuml;rlich K&uuml;rzungen im gesamten Bereich der Sozialleistungen und die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters. Vergleichsweise neu ist folgender Vorschlag: &#8222;&Uuml;ber die vorgenannten Fragen hinaus wird der Koordinierung der Steuerpolitik Auf merksamkeit gewidmet.[32] Das geht ans Eingemachte der nationalen Souver&auml;nit&auml;t.<\/p>\n<h5><span id=\"v-sixpack\">V. &bdquo;Sixpack&rdquo;<\/span><\/h5>\n<p>Die Kommission[33] hatte im September 2010 ein Gesetzespaket vorgeschlagen, das die Euro-B&uuml;rokraten in einem Anflug von schwarzem Humor als &#8222;Sixpack&#8221; bezeichneten, weil es aus sechs verschiedenen Gesetzesvorschl&auml;gen besteht, die im November vom Ecofin angenommen wurden. [34] Das &#8222;Sixpack&#8221; l&auml;sst sich in Teilen schon als Umsetzung des Paktes f&uuml;r den Euro verstehen. Mit dem &#8222;Sixpack&#8221; soll die gesetzliche Grundlage f&uuml;r einen &#8222;gemeinsamen haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedsstaaten&#8221; geschaffen werden, der die Mitgliedstaaten auf eine so genannte &#8222;vorsichtige Haushaltspolitik&#8221; verpflichtet. Die angestrebte neue &#8222;vorsichtige Haushaltspolitik&#8221; versch&auml;rft den Stabilit&auml;tspakt noch einmal deutlich, so soll erreicht werden, dass &#8222;die EU-Mitgliedstaaten in guten Zeiten eine vorsichtige Finanzpolitik betreiben, um die f&uuml;r schlechte Zeiten not-wendigen Polster zu bilden. Um der bisherigen Selbstzufriedenheit in Zeiten g&uuml;nstiger Konjunktur ein Ende zu setzen&#8221;, soll die Neuverschuldungsgrenze unter die ber&uuml;hmten 3 Prozent fallen k&ouml;nnen. Das j&auml;hrliche Ausgabenwachstum soll nicht gr&ouml;&szlig;er sein als die vorsichtige Sch&auml;tzung des BIP-Wachstums, bei gro&szlig;em Schuldenstand soll es sogar deutlich darunter liegen. Ziel ist also ein ausgeglichener Haushalt im Sinne der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Stolz verk&uuml;ndet die Kommission, dass sie Verwarnungen aussprechen wird, wenn die Mitgliedstaaten von der &#8222;vorsichtigen Haushaltspolitik&#8221; abweichen. Das hei&szlig;t die Kommission &uuml;berwacht die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, l&auml;sst sich Zielvorgaben und Berichte vorlegen und spricht &#8222;Empfehlungen&#8221; aus wenn sie meint, die Mitgliedstaaten verfolgen eine &#8222;falsche Politik&#8221;.<\/p>\n<p>Gleichzeitig soll der Sanktionsmechanismus bei Verst&ouml;&szlig;en gegen die Haushaltsdisziplin versch&auml;rft werden, was &ouml;ffentlich als Automatismus der Sanktionen des Stabilit&auml;ts- und Wachstumspakts verhandelt wird. Zun&auml;chst wird der Sanktionsmechanismus erweitert. Bisher konnten Sanktionen nur verh&auml;ngt werden, wenn das Ziel, unter der Neuverschuldung von 3 Prozent des BIP zu bleiben, verfehlt wurde, nun soll es auch Sanktionen geben k&ouml;nnen, wenn die Gesamtverschuldung &uuml;ber 60 Prozent des BIP liegt. Sanktionen sollen auch schon greifen, wenn von der vorsichtigen Haushaltspolitik ab-gewichen wird: Der Mitgliedstaat muss dann 0,2 Prozent seines BIP als verzinsliche Einlage bei der Kommission hinterlegen.<\/p>\n<p>Gefeiert und vom Europ&auml;ischen Parlament versch&auml;rft wurde eine Automatisierung der Sanktionen. Das europ&auml;ische Recht sah bisher vor, dass bei Verst&ouml;&szlig;en gegen die Maastricht-Kriterien nach Zwischenschritten als Sanktion gegen die Mitgliedstaaten Geldstrafen in empfindlicher H&ouml;he verh&auml;ngt werden k&ouml;nnen, was schon immer als Schildb&uuml;rgerstreich gewertet werden musste. Bisher mussten die Sanktionen aber im Rat, d. h. von den Vertretern der Regierungen mit Mehrheit beschlossen werden. Die hatten bisher kein besonders gro&szlig;es Interesse daran, weil sie nicht ausschlie&szlig;en konnten, demn&auml;chst selbst die 3-Prozent-Marke zu rei&szlig;en. Es blieb beim so genannten &#8222;blau-en Brief` der Kommission. Die Automatisierung sieht nun vor, dass der Sanktionsmechanismus automatisch abl&auml;uft, wenn er von der Kommission initiiert wurde und im Rat nicht mit qualifizierter Mehrheit gestoppt wird. Zun&auml;chst muss der Staat bei Verletzung der Maastricht Kriterien eine unverzinsliche Einlage von 0,2 Prozent des BIP leisten. Die Kommission gibt gleichzeitig &#8222;Empfehlungen&#8221;, was zu tun ist. Wie die aussehen, kann man in Griechenland, Portugal und inzwischen Italien sehen: Privatisierung, Lohn-und Rentenk&uuml;rzungen, Abbau von Arbeitsschutzgesetzen, K&uuml;rzungen im Gesundheitswesen. Folgt der betreffende Mitgliedstaat der &#8222;Empfehlung&#8221; zur Korrektur des &#8222;&uuml;ber-m&auml;&szlig;igen Defizits&#8221; nicht, werden die unverzinslichen Einlagen zuk&uuml;nftig in eine Geldbu&szlig;e umgewandelt[35].<\/p>\n<p>Insgesamt bewegt man sich mit diesen Gesetzen in Richtung einer zentralen Wirtschaftsregierung, die einer strikten Austerit&auml;tspolitik folgt und demokratisch nicht kontrolliert ist. Die Kommission wird erm&auml;chtigt, weitreichende Vorschl&auml;ge f&uuml;r die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu machen und wurde mit einem Instrumentenkasten an Sanktionen versehen, so dass man in der Tat von einer wirtschaftspolitischen Steuerung durch die EU sprechen kann. Die Spielr&auml;ume der Mitgliedstaaten in ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik werden damit, sobald ein Ungleichgewicht eintritt, erheblich eingeschr&auml;nkt. Die Strategie l&auml;uft bisher nur zum Teil auf Grundlage der Vertr&auml;ge, zum Teil neben den Vertr&auml;gen her, was der Intervention in die Budgethoheit der nationalen Parlamente Grenzen setzt.<\/p>\n<h5><span id=\"vi-gescheiterte-strategie\">VI. Geschei&shy;terte Strategie<\/span><\/h5>\n<p>Am 9. Dezember 2011 haben die Regierungschefs des Euroraumes beschlossen, einen neuen, zus&auml;tzlichen Vertrag &uuml;ber eine Fiskalunion aufzusetzen[36], nachdem die deutsch-franz&ouml;sische Initiative, die bestehenden EU-Vertr&auml;ge zu &auml;ndern, am Widerstand der Briten gescheitert war.In einem Strategiepapier hatte das deutsche Ausw&auml;rtige Amt die Richtung vorgegeben.[37] Zur Schaffung einer &#8222;echten Stabilit&auml;tsunion&#8221; wurden &#8222;Durchgriffsm&ouml;glichkeiten, um Mitgliedstaaten mit massiven Haushaltsproblemen zur Disziplin anzuhalten&#8221; gefordert &#8211; gemeint sind Durchgriffsm&ouml;glichkeiten der EU auf die nationalen Haushalte in Form eines Vetorechts gegen Haushaltsentw&uuml;rfe von Mitgliedstaaten, die den ESM in Anspruch genommen haben. Dieser Richtung sind die Regierungschefs des Euroraumes gefolgt und fordern: &#8222;Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, legen der Kommission und dem Rat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm zur Billigung vor, in dem die notwendigen Strukturreformen beschrieben sind, mit denen sie eine wirklich dauerhafte Korrektur ihres &uuml;berm&auml;&szlig;igen Defizits erreichen wollen. Die Durchf&uuml;hrung des Programms und die entsprechende j&auml;hrliche Haushaltsplanung werden von der Kommission und vom Rat &uuml;berwacht.&#8221; In-zwischen hat die EU Kommission einen Vertragsentwurf f&uuml;r die Fiskalunion vorgelegt 3&szlig; Am meisten diskutiert wurde die Einf&uuml;hrung einer Schuldenbremse in den jeweiligen nationalen Verfassungen, nach der eine Neuverschuldung von mehr als 0,5 Prozent des BIP unzul&auml;ssig sein soll und auf nationaler Ebene sanktioniert werden soll. Bei einer Gesamtverschuldung &uuml;ber 60 Prozent sollen die Staaten au&szlig;erdem j&auml;hrlich 5 Prozent der Gesamtverschuldung abbauen. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten sich die Staaten der Kommission und dem Rat ihre Haushaltspl&auml;ne und Kreditaufnahmen zu melden. Weiter wird der halbautomatische Sanktionsmechanismus bei einer &uuml;berm&auml;&szlig;igen Neuverschuldung (&uuml;ber 3 Prozent) festgeschrieben, d. h. die Staaten werden in diesem Fall, verpflichtet die &#8222;Empfehlungen&#8221; der Kommission umzusetzen,, wenn nicht eine qualifizierte Mehrheit des Rates Anderes entscheidet. Schlie&szlig;lich wird es f&uuml;r Kommission und Staaten m&ouml;glich, einen Defizits&uuml;nder vor dem EuGH zu verklagen, womit in letzter Konsequenz weitere Strafzahlungen initiiert werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Es wurde gefragt, wie mit diesen Ma&szlig;nahmen die Umschuldungsprobleme in Griechenland oder Italien beseitigt werden k&ouml;nnten. Da hilft es auch nicht weiter, dass der EFSF, der europ&auml;ische Rettungsschirm, ein halbes Jahr fr&uuml;her zum ESM umfunktioniert wird &#8211; das Kreditvolumen w&auml;chst nicht. Man kann auch fragen, wie eine Versch&auml;rfung der normativen Vorgaben dazu f&uuml;hren soll, dass Staaten, die schon die 3-Prozent-Neuverschuldensgrenze nicht einhalten konnten, nun erfolgreicher &#8222;sparen&#8221; sollen.<\/p>\n<p>Der Kern ist etwas anderes, n&auml;mlich die wirtschafts- und haushaltspolitische &Uuml;berwachung durch Kommission und Rat, die die &ouml;konomische Situation der Staaten nicht verbessert, aber die sozialpolitischen Spielr&auml;ume erheblich einengen d&uuml;rfte. Als Richtung dieser Politik ist der Marsch in eine autorit&auml;re, zentrale Wirtschaftsregierung, bei der die Parlamentsrechte europ&auml;isch und national ausgehebelt werden, deutlich erkenn-bar. Diese Strategie ist allerdings nicht nur in Zukunft zum Scheitern verurteilt, sie ist schon gescheitert. W&auml;hrend die BRD nach der Rezession 2009 in den folgenden Jahren ein vergleichsweise starkes Wirtschaftswachstum verzeichnen konnte, haben die &#8222;Strukturma&szlig;nahmen&#8221; f&uuml;r Griechenland die Krise dort weiter versch&auml;rft. Von 2001 bis 2007 hatte Griechenland ein Wirtschaftswachstum von 28,3 Prozent &#8211; also weit &uuml;ber dem der BRD. In der Zeit von 2008 bis 2010 sank das BIP kontinuierlich um insgesamt 6,6 Prozent. Das hat nicht nur Folgen f&uuml;r die soziale Situation der Menschen, es hat auch direkte Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Schuldenstand &#8211; das wurde schon gesehen &#8211; stieg. W&auml;hrend der Staat im Jahre 2007 noch 5,9 Prozent f&uuml;r den Schuldendienst aufbringen musste, waren es 2010 schon 18 Prozent. Eine Erholung ist so nicht m&ouml;glich. Durch den Wechsel zum autorit&auml;ren Durchgriff schlittert Europa aus der Wirtschafts- auch in eine Demokratie- und Integrationskrise.<\/p>\n<h5><span id=\"vii-fuer-einen-neuen-europaeischen-gesellschaftsvertrag\">VII. F&uuml;r einen neuen europ&auml;&shy;i&shy;schen Gesell&shy;schafts&shy;ver&shy;trag<\/span><\/h5>\n<p>Eine Versch&auml;rfung der falschen Politikkonzepte f&uuml;hrt die Europ&auml;ische Union nicht aus der Krise. Es scheint vielmehr als w&uuml;rden die Fehler von Weimar wiederholt: Auf wirtschaftliche Probleme reagiert die Politik mit erh&ouml;htem Spardruck, der nicht aus der Krise f&uuml;hrt, sondern diese versch&auml;rft. Dies hat unabsehbare Folgen nicht nur f&uuml;r die europ&auml;ische Integration, sondern auch f&uuml;r die politische Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Eine Zunahme rechtspopulistischer Str&ouml;mungen ist unschwer zu erkennen, die in Ungarn deutlich antidemokratische und anti-rechtsstaatliche Z&uuml;ge angenommen haben. Die europ&auml;ische Krise kann nur durch einen grunds&auml;tzlichen Richtungswechsel &uuml;berwunden werden, der den in den 1970er Jahren eingeschlagenen Weg verl&auml;sst und nicht versucht, diesen dirigistisch abzusichern. Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag, eine Verfasstheit, die an die Stelle der Standortkonkurrenz eine Integration von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und an die Stelle der entfesselten Finanzm&auml;rkte, abgesichert durch die Kapitalverkehrsfreiheit, eine rigide Kontrolle der Finanzm&auml;rkte setzt.<\/p>\n<p>Als Antwort auf die Krise ist das Spardiktat genau so falsch wie die Hoffnung, aus der Krise herauswachsen zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Der &ouml;kologische Diskurs ist mit der Finanzkrise vollst&auml;ndig in den Hintergrund gedr&auml;ngt worden. Die Halbierung der Demokratie auf die Politik, w&auml;hrend die Wirtschaft als selbstreferenzielles System betrachtet wird, f&uuml;hrt schlie&szlig;lich auch zur Entleerung der politischen Demokratie, zu einem Diktat der Finanzm&auml;rkte, dem die politischen Akteure aktionistisch folgen. Ein neuer Gesellschaftsvertrag muss die &ouml;konomische Entwicklung der demokratischen Kontrolle und bewussten gesellschaftlichen Steuerung unterstellen, um ein blindes Wachstum, das gleichzeitig &ouml;kologische Probleme und &ouml;konomische Krisen verursacht, durch verantwortliche Richtungsentscheidungen zu ersetzen. Das funktioniert nicht unter dem Paradigma der Konkurrenz und des Wachstums als Prinzip des Wirtschaftens, das die europ&auml;ische Politik bis in die Haarspitzen durchzieht.<\/p>\n<p>In ersten Schritten hei&szlig;t dies, dass der Finanzsektor zu kontrollieren und auf ein gesellschaftlich erforderliches Ma&szlig; zu reduzieren ist. Dazu braucht es einer strikten Regulierung der Finanzm&auml;rkte: eine Finanztransaktionssteuer in einer H&ouml;he, die zu einer Entschleunigung der Finanzm&auml;rkte f&uuml;hrt. &#8222;Finanzprodukte&#8221; sind auf ihren gesellschaftlichen Nutzen zu pr&uuml;fen, vieles wie Leerverk&auml;ufe, der Handel mit Optionen und Derivaten kann verboten oder eingeschr&auml;nkt werden. Die Banken haben unterschiedliche Funktionen, die in der amerikanischen Unterteilung von Kredit- und Investmentgesch&auml;ft zum Ausdruck kommt &#8211; auf die sinnvolle Funktion des Kreditgesch&auml;fts sind sie perspektivisch zu begrenzen, insbesondere dort, wo der Staat st&uuml;tzend einspringt. Man fragt sich doch, warum den Staaten Spardiktate verordnet werden, w&auml;hrend bei der Bankenrettung die Verstaatlichung formal bleibt, d. h, auf steuernde Funktionen verzichtet wird. Die Kapitalverkehrsfreiheit gegen&uuml;ber Drittstaaten, die im EU Vertrag festgeschrieben ist, erleichtert der Finanz&#8222;industrie&#8220;, sich Kontrollen und demokratischer Steuerung zu entziehen, muss also in einem neuen europ&auml;ischen Gesellschaftsvertrag aufgegeben werden. Stattdessen braucht es strengere Kapitalverkehrskontrollen.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft kann die unproduktiven Anspr&uuml;che auf einen gro&szlig;en Teil des gesellschaftlichen Reichtums aus Kapitalanlagen nicht mehr erf&uuml;llen. Deshalb scheint ein Schuldenschnitt unumg&auml;nglich, bei dem die gro&szlig;en Gl&auml;ubiger auf den gr&ouml;&szlig;ten Teil ihrer Zinsanspr&uuml;che auf das gesellschaftliche Verm&ouml;gen verzichten m&uuml;ssen. Gleichzeitig braucht Europa eine einheitliche Steuer- und Sozialpolitik an Stelle des race to the bottom als Folge der Standortkonkurrenz. Die Euro-Memo Gruppe fordert im Memorandum 2012 einen Spitzensteuersatz[39] von 75 Prozent und das Verbot von so genannten Flat Taxes.[40] Es ist an der Zeit, in solchen Alternativen zu denken. Der eingeschlagene Kurs der Europ&auml;ischen Union mit dem Antreiber Bundesregierung wird die fundamentale Krise nicht l&ouml;sen und allenfalls eine unkontrollierte Bereinigung mit unabsehbaren sozialen und politischen Folgen herbeif&uuml;hren.<\/p>\n<p>[1] Erhard, L.: Gedanken von Ludwig Erhard zum Problem der Kooperation oder der Integration in Eu-<br \/>ropa, httpa\/www,cvice.eu\/viewer\/-\/content\/e9a3ab7a-442a-47ab-8e8f-3947d565a5f2\/37cce613-def<br \/>f-4b6e-9708-d 1 flfObe0a471de; j sessionid=l F7ABA9D42DD3A02540FAA7BE 16A73B9.<br \/>[2] EuGH, Urteil v. 11. Juli 1974, Rs. 8\/74.<br \/>[3] EuGH, vom 20. Februar 1979, Rs. 120\/78 &#8211; Cassis de Dijon.<br \/>[4] Vgl. f&uuml;r viele: Haltern, U.: Europarecht, T&uuml;bingen 2007, &sect; 14.<br \/>[5] EuGH, Urteil v.12, M&auml;rz 1987, Rs.178184, S1g.1987,1227.<br \/>[6] Die offene Marktwirtschaft findet sich nicht nur einmal im Vertrag &#8211; sie wird insgesamt vier Mal als Prinzip der unterschiedlichen Politikfelder geradezu beschworen.<br \/>[7] Vgl, zur Kritik: Oberndorfer, L.: Economic Governance rechtswidrig &#8211; Eine Krisenerz&auml;hlung ohne Kompetenz, in: AK wien, infobrief eu &amp; international, Juni 2011, S. 8.<br \/>[8]Joachim Hirsch hat schon 1998 diese Entwicklung zum Wettbewerbsstaat konstatiert und prognostiziert (Hirsch, J. : Vom Sicherheitsstaat zum nationalen Wettbewerbsstaat (Berlin 1998), pa ssim.<br \/>[9]Eurostat Pressemitteilung vom 28.6.2014, http;\/\/epp.eurostat.ec.europa.eu\/cache\/ITY_PUBLIC\/2-28062010-BP\/DE\/2-28062010-BP-DE.PDF.<br \/>[10] Der Pr&auml;sident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter f&uuml;r Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, &#8222;Probleme beim Vollzug der Steuergesetze&#8221; (2006), S. 82.<br \/>[11] Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006.<br \/>[12] EuGH, v.11.12.2007; Rs. C-438\/05.<br \/>[13] EuGH v. 18.12.2007, Rs. C-341\/05, Rn. 94.<br \/>[14] EuGH RS-C-163\/94, C-165\/94 und C-250\/94.<br \/>[15] Vgl. Huffschmidt, J., Politische &Ouml;konomie der Finanzm&auml;rkte, (HH 2O02), S. 272.<br \/>[16] Richtlinie 8S\/611\/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen f&uuml;r gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Richtlinie 2001\/107\/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur &Auml;nderung der Richtlinie 85\/611\/EWG usw.<br \/>[17] BT-Drs.1S\/1553, S. 67.<br \/>[18] httpa\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/0,1518,617228,00.htm1.<br \/>[19] Ausf&uuml;hrlich Fisahn, A., Re-Regulierung der Finanzm&auml;rkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor, <a href=\"http:\/\/www.rosalux.de\/fileadmin\/rls\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.rosalux.de\/fileadmin\/rls<\/a> uploads\/pdfs\/rlsPapers\/Paper-Fisahn.pdf.<br \/>[20] Den Stresstest aus Juli 2011 hatten alle deutschen Banken bestanden, acht der 91 europ&auml;ischen Banken waren durchgefallen. Im November stellt die Beh&ouml;rde im noch laufenden Test offenbar gro&szlig;e L&uuml;cken in der Kapitalausstattung fest (FTD v. 25.11.2011).<br \/>[21] <a href=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/nn_138100\/DE\/BMF_Startseite\/Publikationen\/Monatsbe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/nn_138100\/DE\/BMF_Startseite\/Publikationen\/Monatsbe<\/a> richt_des_BMF\/2011 \/08\/statistiken -und-dokumentationen\/03-gesamtwirtschaftliche-entwicklung \/tabellen\/TabelleS47.htm1.<br \/>[22] Europ&auml;ischer Finanzstabilisierungsmechanismus.<br \/>[23] Als Ecofin-Rat (auch EcoFin oder ECOFIN) wird der Rat der Europ&auml;ischen Union in der Zusammensetzung &#8222;Wirtschaft und Finanzen&#8221; bezeichnet. Dem Rat geh&ouml;ren die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten an. Er tagt in der Regel einmal im Monat.<br \/>[24] Europ&auml;ische Finanzstabilisierungsfazilit&auml;t.<br \/>[25] Pressemitteilung zur au&szlig;erordentlichen Sitzung des ECOFIN am 9.\/10.5. 2010, <a href=\"http:\/\/www.consilium\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.consilium<\/a>. europ a. eu\/uedocs\/cros_data\/docs\/pres s data\/en\/ecofin\/ 1143 24.pdf.<br \/>[26] Europ&auml;ischer Stabilit&auml;tsmechanimus.<br \/>[27] EFSF FAQ, <a href=\"http:\/\/www.efs%C2%A3europa.eu\/attachments\/faqen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.efs&pound;europa.eu\/attachments\/faqen.pdf<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.efsf.europa.eu\/attachm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.efsf.europa.eu\/attachm<\/a> ents\/faq_en.pdf<br \/>[28] Erkl&auml;rung der Staats- und Regierungschefs des Euro-W&auml;hrungsgebietes und der EU-Organe vom<br \/>21.7.2011, <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cros_data\/docs\/pressdata\/de\/ec\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cros_data\/docs\/pressdata\/de\/ec<\/a> \/124011 .pdf.<br \/>[29] The National Recovery Plan 2011-2014, <a href=\"http:\/\/www.budget.gov.ie\/The%20National%20Recovery\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.budget.gov.ie\/The%20National%20Recovery<\/a><br \/>%20Plan%202011 2014.pdf<br \/>30 <a href=\"http:\/\/presseeuropa.de\/press-releases\/european-council-24-25-march\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/presseeuropa.de\/press-releases\/european-council-24-25-march<\/a> 2011 -conclusions = Schlussfolgerungen des Europ&auml;ischen Rates vom 24.\/25. M&auml;rz 2011, <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.consilium.europa.eu<\/a> \/uedocs\/cros_data\/docs\/pressdata\/de\/ec\/ 120313.pdf<br \/>[31] Vgl. Dellheim, J. : Die EU wird deutscher, <a href=\"http:\/\/ifg.rosalux.de\/2011\/03\/14\/die-eu-wird-deutscher\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/ifg.rosalux.de\/2011\/03\/14\/die-eu-wird-deutscher\/<\/a>.<br \/>[32] Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-W&auml;hrungsgebietes vom 11.3.2011, Anlage I, Pakt f&uuml;r den Euro.<br \/>[33] Gesetzgebungsvorschl&auml;ge der Kommission mit den Nummern: Kom (2010) 522-527.<br \/>[34] <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cros_data\/docs\/pressdata\/en\/ecofin\/125952.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cros_data\/docs\/pressdata\/en\/ecofin\/125952.pdf<\/a><br \/>[35] Gefeiert haben die Gr&uuml;nen, dass ein Bestandteil des Pakets auch ein Rechtsakt ist, nach dem ein &#8222;&uuml;berm&auml;&szlig;igen Ungleichgewicht&#8221; in der Wirtschaftsleistung vermieden wird. Das Ungleichgewicht bezieht sich auf die Leistungsbilanz, d. h. es wird am Im- und Exporten gemessen. Das trifft den EU-Hauptexporteur Deutschland, dessen Leistungsbilanz in diesem Sinne nach oben unausgeglichen ist. Hier sollen auch Sanktionen greifen, wenn der Leistungsbilanz&uuml;berschuss oberhalb der Grenze von 6 Prozent des BIP liegt. 2010 lag die BRD bei einem &Uuml;berschuss von 5,7 Prozent. Gleichzeitig wurden Sanktionen bei zu hohen &Uuml;bersch&uuml;ssen (Ecofin v. 8.11.2011; 15781\/2\/11) ausgeschlossen, so dass die FTD titelte &#8222;Extrawurst f&uuml;r Deutschland &#8211; &Uuml;bersch&uuml;sse in der Leistungsbilanz sollen nicht bestraft werden&#8221; (FTD 9.11.2011, S. 12). Die Diskussion wird hier also trotz verabschiedetem Sixpack weiter gehen &#8212; da gibt es nicht viel zu feiern.<br \/>[36] Erkl&auml;rung der Staats- und Regierungschefs des Eurow&auml;hrungsgebietes vom 9. Dezember 2010,<br \/>http :\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cms data\/docs\/pressdata\/de\/ec\/126678.pdf<br \/>[37] Ausw&auml;rtiges Amt, Zur Zukunft der EU: Erforderliche integrationspolitische Fortschritte zur Schaf-<br \/>fung einer Stabilit&auml;tsunion, <a href=\"http:\/\/s3.documentcloud.org\/documents\/267782\/1l\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/s3.documentcloud.org\/documents\/267782\/1l<\/a> 101 8-eu-wipol-<br \/>integration.pdf<br \/>[38] Draft agreement on reinforced economic union, <a href=\"http:\/\/www.irishtimes.com\/newspaper\/breaking\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.irishtimes.com\/newspaper\/breaking\/<\/a> 201l\/1220\/breaking46.html<br \/>[39] Die &ouml;sterreichische Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaft erinnert daran, das in den USA nach dem New Deal ein Spitzensteuersatz von 90 % existierte, der keineswegs zum Verderben, sondern zu Aufstieg des Landes zur f&uuml;hrenden &ouml;konomischen Macht gef&uuml;hrt hat. http:l\/diealternativewirtschaft.at\/solidarische_oekonomie.php?part=Spitzensteuersatz.<br \/>[40] European Economists for an Alternative Economic Policy in Europe, European integration at the crossroads:Democratic deepening for stability, solidarity and social justice, Manuskript 2011, S. 35.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[162],"publikationen":[2829],"class_list":["post-11755","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-andreas-fisahn","publikationen-196-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/europa-braucht-einen-neuen-gesellschaftsvertrag\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: Vorg&auml;nge 196 ( Heft 4\/2011), S. 48-60 1. 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