{"id":11762,"date":"2011-12-04T16:00:00","date_gmt":"2011-12-04T15:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/kosmopolitische-weltortnung-oder-demokratie\/"},"modified":"2011-12-04T12:00:00","modified_gmt":"2011-12-04T11:00:00","slug":"kosmopolitische-weltortnung-oder-demokratie","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/kosmopolitische-weltortnung-oder-demokratie\/","title":{"rendered":"Kosmopolitische Weltortnung oder Demokratie?"},"content":{"rendered":"<p>Fragen an J\u00fcrgen Habermas  `Konzept einer Weltinnenpolitik ohne Weltregierung<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge 196 ( Heft 4\/2011), S. 113-126<\/p>\n<h5><span id=\"i-einleitung\">I. Einleitung<\/span><\/h5>\n<p>In allen Demokratietheorien wird betont, dass die Qualit\u00e4t demokratischer Legitimit\u00e4t sich daran messen lassen muss, in welcher Weise die B\u00fcrgerinnen an der politischen Willensbildung beteiligt werden, um delegierte Herrschaft effektiv kontrollieren zu k\u00f6nnen. Entscheidend f\u00fcr eine gelungene Demokratie bleibt daher die Tatsache, dass die ununterbrochene Kette der Repr\u00e4sentation (B\u00f6ckenf\u00f6rde) von den B\u00fcrgern bis hin zu den die Herrschaft aus\u00fcbenden politischen Eliten nicht abreisen darf. Keine Demokratietheorie &#8211; trotz ihrer zahlreichen Varianten &#8211; kommt bei der Frage demokratischer Legitimation umhin zu erkennen, dass diese nur &#132;durch den demos selbst&#148; (Greven 1998: 253) ausge\u00fcbt werden kann. Demokratie versteht sich in diesem Zusammenhang in starker Form als &#132;Selbsteinwirkung, Selbstvergewisserung und Selbstaufkl\u00e4rung einer politischen Gemeinschaft&#148;, zumindest aber als &#132;Teilhabe an zu treffenden Entscheidungen&#148; (Volkmann 2002: 602, 586). Das ist der Aspekt rekursiver Geschlossenheit des demokratischen Geltungsprozesses. Dar\u00fcber welches Argument in der Politik \u00fcber-zeugt, entscheiden in demokratisch verfassten Gesellschaften auch in J\u00fcrgen Habermas&#8216; (2005: 54) Diskurstheorie &#132;die im rational motivierten Einverst\u00e4ndnis geb\u00fcndelten Stellungnahmen aller, die an der \u00f6ffentlichen Praxis des Austauschs von Gr\u00fcnden teilnehmen&#148;. Legitime Gr\u00fcnde lassen sich, gem\u00e4\u00df Habermas, nur in einer intersubjektiven Praxis erzielen, die Teil eines \u00f6ffentlichen Begr\u00fcndungsverfahrens sind. Selbst mit einer legitimen Gesetzgebung und Verfassung operierende Rechtsgemeinschaften &#8211; und hier verbindet Habermas rechtliche und normative Argumente auf eine spezifische Weise &#150; m\u00fcssen im politischen Diskurs legitimiert werden. &#132;G\u00fcltig sind genau die Handlungsnormen, denen alle m\u00f6glicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen k\u00f6nnten.&#148; (Habermas 1992: 138)<\/p>\n<p>Folgt man den j\u00fcngsten Debatten um das Thema Globalisierung, so scheint es keinen begr\u00fcndeten Zweifel mehr an der Diagnose zu geben, dass wir es im Bereich politischer Steuerung mit einer neuen Rahmenordnung zu tun haben, die dazu Anlass gibt, von der Emergenz neuer globaler Governance-Strukturen zu sprechen. Sich wandelnde politische Regierungstechniken, neu verzahnte Normen, Regeln und quasi-rechtliche Strukturen beziehen sich immer st\u00e4rker auf Formen der Machtaus\u00fcbung und Entscheidungsverfahren jenseits staatlicher Organisationen, so dass nicht nur von einem Souver\u00e4nit\u00e4ts- verlust des Staates gesprochen wird. Denn die Verlierer der Entwicklung, so wird behauptet, &#132;sind die demokratischen Institutionen und damit die B\u00fcrger, deren Partizipationsm\u00f6glichkeiten notgedrungen leer laufen&#148; (Abromeit\/Schmidt 1998: 293).<\/p>\n<p>Im Folgenden m\u00f6chte ich Habermas&#8216; Konzept einer deliberativen Demokratie mit seinen \u00dcberlegungen zu einer &#132;Weltinnenpolitik ohne Weltregierung&#148; (Habermas 2004: 135) in Beziehung setzen. Im Globalisierungsdiskurs sind die Arbeiten von Habermas Paradigmen bildend geworden. Denn Habermas m\u00f6chte zeigen &#150; und dies im Widerspruch zur breit rezipierten These vom Demokratiedefizit postnationaler Gemeinschaften &#150; dass die Rede vom &#132;Ende der Demokratie&#148; unangemessen ist. Habermas macht geltend, dass eine Theorie legitimer Herrschaft in Form einer Diskurstheorie auch auf die Kommunikationsstr\u00f6me und die Geltungsanspr\u00fcche von Strukturen <i>jenseits<\/i> des Nationalstaates zur\u00fcckwirkt (Habermas 2004: 183f.).<\/p>\n<p>Meine Vermutung lautet nun allerdings, dass Habermas&#8216; Theoriemodell Zweifel zur\u00fcckl\u00e4sst, ob diese elementaren legitimatorischen Ordnungsleistungen wirklich erbracht werden. Nach meinem Daf\u00fcrhalten scheinen Habermas begriffliche Vorentscheidungen f\u00fcr eine kosmopolitische Weltordnung am Ende die prozeduralistisch-institutionelle Pointe des Modells deliberativer Demokratie zu unterlaufen. Habertnas&#8216; Ansatz spiegelt in diesem Sinne ein Dilemma in der Demokratietheorie wider, das Seyla Benhabib (2009; 66) mit folgender Gegen\u00fcberstellung auf den Begriff bringt: &#132;M\u00fcsste es richtigerweise also nicht &#132;Kosmopolitismus und Demokratie&#148;, sondern &#132;Kosmopolitismus oder Demokratie&#148; hei\u00dfen?&#148;<\/p>\n<p>Im Folgenden soll es darum gehen die Schl\u00fcssigkeit von Habermas&#8216; Thesen zu untersuchen. Zu diesem Zweck m\u00f6chte ich zun\u00e4chst in aller K\u00fcrze seine Darlegungen zu einer Neudefinition und Ausweitung von Demokratietheorie auf supranationaler Ebene eingehen, die er unter dem Begriff einer &#132;Weltinnenpolitik ohne Weltregierung&#148; vorgelegt hat (II). Nachdem diese \u00dcberlegungen unter R\u00fcckgriff auf Habermas&#8216; Konzept einer Weltinnenpolitik, einigerma\u00dfen Gestalt angenommen haben, werde ich zun\u00e4chst einige systematische, konzeptionelle Herausforderungen der Habermasschen Programmatik herausarbeiten (III), In einem weiteren Schritt wird sodann gefragt, ob Habermas&#8216; (idealisiertes) Mehrebenensystem auf supranationaler Ebene eine institutionelle Alternative zu den real existierenden Verh\u00e4ltnissen liefern kann (IV).<\/p>\n<h5><span id=\"ii-habermas-konzept-einer-132weltinnenpolitik-ohne-weltregierung148\">II. Habermas&lsquo; Konzept einer &#132;Weltin&shy;nen&shy;po&shy;litik ohne Weltre&shy;gie&shy;rung&#148;<\/span><\/h5>\n<p>Ich muss mich im Folgenden darauf beschr\u00e4nken eine kurze Skizze von Habermas&#8216; Vorstellung einer deliberativen Demokratie jenseits des Nationalstaates zu liefern:<\/p>\n<p>(1) <i>Erweiterung von Kants Idee einer Weltrepublik<\/i>: Der innovative Kern einer Konstitutionalisierung des V\u00f6lkerrechts geht auf Kants (1982) Modell einer Weltrepublik zur\u00fcck. Die Idee von Kants kontraktualistischem Kosmopolitismus besteht darin, eine L\u00f6sung f\u00fcr das Problem der zwischenstaatlichen Rechtsunsicherheit zu finden, in der sich die Staaten in den anarchischen Strukturen des internationalen Systems befinden. Genauso wie der Staat ehemals den zwischenmenschlichen Naturzustand aufhob, gelte es nun den anarchischen Naturzustand der internationalen Staatenpolitik zu \u00fcberwinden. Habermas sieht in Kants Begr\u00fcndung einer Weltrepublik zwar einige historische und philosophische Restriktionen &#150; die Analogie zwischen individuellem und nationalem Naturzustand oder die Idee eines blo\u00dfen V\u00f6lkerbundes &#150;, extrahiert aus der Grundidee von Kant aber gleichwohl die politische Verfassung einer Weltgesellschaft, die als Mehrebenensystem funktionieren und keinen Anspruch auf staatliches Eigenleben entfalten soll. In der &#132;postnationalen Konstellation&#148; w\u00e4re somit der Weg frei, das Kantische Modell einer &#132;weltb\u00fcrgerlichen Verfassung&#148; zu realisieren. In einem solchen Modell w\u00fcrden die souver\u00e4nen Staaten, die sich zu einem gr\u00f6\u00dferen Staatsk\u00f6rper vereinigen, ihre Autonomie freiwillig zugunsten einer h\u00f6heren supranationalen Weltorganisation abgeben.<\/p>\n<p>Allerdings spricht f\u00fcr Habermas einiges daf\u00fcr, dass es nicht ausreicht das Modell Verfassungsstaat lediglich als globalen V\u00f6lkerstaat in ein kosmopolitisch inspiriertes Gewand einzubinden. Habermas konstatiert zun\u00e4chst in Anlehnung an Autoren wie Hauke Brunkhorst oder Brun-Otto Bryde (2003), dass es keinen zwingenden Grund f\u00fcr das Argument g\u00e4be, dass Staat und Verfassung notwendigerweise in derselben Weise auch auf einer internationalen Ebene miteinander verkn\u00fcpft werden m\u00fcssten, wie dies in der Geschichte des europ\u00e4ischen Konstitutionalismus stets im Rahmen konstitutionalisierter Nationalstaaten assoziiert wurde. Der Staat sei keine notwendige Voraussetzung f\u00fcr Verfassungsordnungen (Habermas 2004: 136).<\/p>\n<p>Die politische Machtbefugnis wird dementsprechend nicht mehr nur bei den politischen Parlamenten oder in der Staatsregierung verortet. Unter Regieren wird nun mehr als nur staatliches Entscheiden verstanden. Neben die staatliche Politik schiebt sich eine Sph\u00e4re globaler Weltordnungspolitik, so dass die Diagnose erlaubt ist, dass &#132;der Verfassungsbegriff sich aus den Grenzen der Staatsverfassung fortzubewegen&#148; (Brunkhorst 2005: 331) scheint. F\u00e4lschlicherweise, so Brun-Otto Bryde (2003: 63), sei im Rahmen der deutschen Demokratietheorie der Demos mit Staatsvolk \u00fcbersetzt worden. Habermas geht, wie auch andere Autoren davon aus, dass trans- und supranationale Institutionen mittlerweile ein globales Geflecht von Rechtsverh\u00e4ltnissen und Verantwortungsgemeinschaften geschaffen haben (vgl, z.B. Fischer-Lescano 2005). Diese internationalen Regelnetzwerke verabschieden Regeln, die allen Staaten, die sie ratifizieren verbindliche Normen und Konventionen auferlegen. Die UN-Charta wird bereits als die einzige &#132;global constitution&#148; bzw. &#132;Globalverfassung&#148; bezeichnet, die sogar \u00fcber den Staaten und ihren Rechtssubjekten G\u00fcltigkeit beanspruche (vgl. Brunkhorst 2005: 333).<br \/>(2) <i>Drei Ebenen der Weltordnung<\/i>: Vor diesem Hintergrund entwickelt nun Habermas in einer Art hierarchischer Aufschichtung eine globale Weltordnung, die<i> drei Ebenen <\/i>besitzt.<\/p>\n<p>Auf der obersten, supranationalen Ebene repr\u00e4sentiert die UNO Habermas zufolge die Verwirklichung der &#132;Umformung des internationalen Rechts, als eines Rechts der Staaten, in ein Weltb\u00fcrgerrecht als ein Recht der Individuen&#148; (Habermas 2005: 326). Obgleich Habermas eine Reform der UNO f\u00fcr unabdingbar h\u00e4lt, konstatiert er, dass die Kantischen Ideen in ihr &#132;eine dauerhafte institutionelle Gestalt angenommen&#148; h\u00e4tten (Habermas 2005: 324). Die Staaten w\u00e4ren nun, in \u00e4hnlicher Weise wie die B\u00fcrger des Nationalstaates des (ehemaligen) westf\u00e4lischen Systems, &#132;Mitglieder eines weltb\u00fcrgerlichen Gemeinwesens unter einem Oberhaupt&#148; (Habermas 2004: 128), indem sie zwar ihre Souver\u00e4nit\u00e4t (z.B. das Recht zum Krieg) freiwillig einschr\u00e4nken jedoch ihre Souver\u00e4nit\u00e4t nicht verlieren w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Frage stellt sich freilich, wie denn die vereinbarten Grunds\u00e4tze und Normen <i>durchgesetzt werden <\/i>sollen, wenn die Staaten ihr Gewaltmonopol behalten. Eine strategische Entstaatlichung des Regierens kann es letztlich nur in der Wahl der Alternative eines (minimalistischen) &#132;Weltstaates&#148; oder eines V\u00f6lkerbundes frei assoziierter, autonomer Staaten geben. Kant pr\u00e4ferierte bekanntlich letzteres Modell. Kant schlie\u00dft vor-erst die M\u00f6glichkeit eines Weltstaates aus, da die Staaten zum einen gerade nicht aus dem zwischenstaatlichen Naturzustand heraustreten und &#132;ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben&#148; (Kant 1982: B 37) wollen, da jeder Staat gerade darin sein Telos sehe. Er f\u00fcrchtete zudem den &#132;seelenlosen Despotismus&#148; einer &#132;Universalmonarchie&#148;, die die Demokratie allm\u00e4hlich schw\u00e4chen k\u00f6nnte, so dass das in der republikanischen Regierungsform durchgesetzte symmetrische Verh\u00e4ltnis zwischen Regierenden und Regierten wieder gel\u00f6st werden w\u00fcrde. Aus diesen Gr\u00fcnden pl\u00e4diert Kant f\u00fcr die Alternative eines V\u00f6lkerbundes. Dieser soll in Gestalt eines Friedensbundes f\u00fcr die Erhaltung und Sicherheit der Freiheit der Staaten sorgen.<\/p>\n<p>Obwohl Habermas (2005: 335) annimmt, dass die reformierte Weltorganisation eher einem &#132;V\u00f6lkerbund&#148;, der unmittelbar aus Nationalstaaten bestehe, \u00e4hneln werde, m\u00f6chte er \u00fcber Kants Vorschlag eines V\u00f6lkerbundes, als eines &#132;negativen Surrogats&#148; zur Weltrepublik hinausgehen. Die schwache Legitimation, die Kant im Sinne hat, w\u00e4re nur eine Kompromissbildung, &#132;die wesentliche Z\u00fcge der klassischen Machtpolitik wider-spiegelt&#148; (Habermas 1998: 164). Diese reiche f\u00fcr eine Init\u00fcerung einer Weltinnenpolitik nicht aus. Die V\u00f6lkerrechtsgemeinschaft m\u00fcsse &#132;ihre Mitglieder unter Androhung von Sanktionen zu rechtm\u00e4\u00dfigen Verhalten mindestens anhalten k\u00f6nnen&#148; (Habermas 1996: 208). Man k\u00f6nnte schon jetzt von einer internationalen Gemeinschaft ausgehen, die Herrschaftsrechte &#132;auf die Weltorganisation \u00fcbertragen (habe), ohne diese zugleich mit einem globalen Gewaltmonopol auszustatten&#148; (Habermas 2005: 332).<\/p>\n<p>Auf einer mittleren, der <i>transnationalen Ebene <\/i>w\u00fcrden die gro\u00dfen global handlungsf\u00e4higen Akteure die komplexen Probleme &#132;einer nicht nur koordinierenden, sondern gestaltenden Weltinnenpolitik, insbesondere die Probleme der Weltwirtschaft und der \u00d6kologie, im Rahmen von st\u00e4ndigen Konferenzen und Verhandlungssystemen bearbeiten&#148; (Habermas 2004: 134).<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ebene der <i>Nationalstaaten<\/i> lie\u00dfe sich festhalten, dass sie zentrale Elemente ihrer staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t behalten w\u00fcrden. Die Kompetenz der Weltorganisation berechtige nicht dazu, dieser ein Gewaltmonopol zuzusprechen. Global Governance w\u00fcrde von den Nationalstaaten und deren milit\u00e4rischen Ressourcen abh\u00e4ngig bleiben. &#132;Auf der weltpolitischen B\u00fchne sind sie nach wie vor die wichtigsten, letztlich entscheidenden Aktoren.&#148; (Habermas 2004: 175). Zudem bieten Staaten f\u00fcr Habermas eine nach wie vor unentbehrliche Legitimationsgrundlage: \u00dcber die mittelbare R\u00fcckendeckung der Nationalstaaten sichern sich die supranationalen Verfassungen vor allem auch ihre Legitimationszufuhr (Habermas 2004: 139f.).<\/p>\n<p>III. Demokratische Legitimation auf der supranationalen Ebene<\/p>\n<p>Demokratisch beauftragte Regierungen erhalten ihr Mandat traditionell von den Parlamenten. Und diese werden durch eine kollektiv handlungsf\u00e4hige B\u00fcrgerschaft konstituiert, die z. B. in Form von Wahlen und Diskursen den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess programmiert. <i>Inwiefern sind nun Regierungsvertreter auf einer globalen Ebene den Vorgaben ihrer Prinzipalen unterworfen und welcher formaler Rechenschaftspflichtigkeit unterliegen sie?<\/i> Habermas behauptet immer wieder, dass supranationale Institutionen erst dann so etwas wie eine Weltinnenpolitik institutionalisieren k\u00f6nnen, wenn &#132;die Legitimationswege des demokratischen Prozesses von der Ebene der Nationalstaaten kontinuierlich bis zur Ebene dieses kontinentalen Regimes gleichsam nach oben verl\u00e4ngert werden&#148; (Habermas 2004: 140). Nun wei\u00df allerdings auch Habermas, dass ein starker demokratischer Meinungs- und Willensbildungsprozess bisher allein in Verfassungsstaaten realisiert worden ist (ebd.). Die entscheidende Frage an Habermas lautet somit, wie sich sein Konzept von Demokratie erfolgreich auf die Ebene der \u00fcbernationalen Organisationen mit ihren eigenen Regelungskompetenzen \u00fcbertragen l\u00e4sst? Meines Erachtens gibt Habermas auf diese Frage drei Antworten: Er geht davon aus, dass die Legitimationsleistung a) \u00fcber die demokratischen Verfassungsstaaten vermittelt wird, b) im Falle der EU \u00fcber das Europ\u00e4ische Parlament erbracht wird und c) von einer dezentral agierenden &#132;Welt\u00f6ffentlichkeit&#148; gest\u00e4rkt werde.<\/p>\n<h5><span id=\"iiia-mittelbarkeit-durch-die-nationalstaaten\">III.a. Mittel&shy;bar&shy;keit durch die Natio&shy;nal&shy;staa&shy;ten?<\/span><\/h5>\n<p>Eine legitimationsnotwendige Verzahnung von supranationalen Ordnungsstrukturen und Demokratie sei, wie Habermas (2004: 139) urteilt, &#132;wenigstens indirekt&#148; gegeben, weil diese &#132;an die Legitimationsfl\u00fcsse der Verfassungsstaaten angeschlossen bleiben&#148; (ebd.: 139). Wer den Regierungen in den Mitgliedsstaaten, &#132;die \u00fcber die Mittel legitimer Gewaltanwendung schon verf\u00fcgen&#148; (Habermas 2007: 449), das Vertrauen ausspreche, k\u00f6nne dies auch bei den Regierungen der globalen Sph\u00e4re erwarten. Demnach w\u00fcrde z. B. die EU von der Legitimationszufuhr der Staatsgewalt ihrer Mitglieder zehren. Aber dies, so mein Eindruck, ist ein voreiliger Kurzschluss. \u00dcber den Stellenwert dieser Legitimationss\u00e4ule bestehen unterschiedliche Ansichten.<\/p>\n<p>Man kann dies wiederum am Beispiel der EU diskutieren. In den Einzelstaaten erfolgt demokratische Kontrolle direkt durch das Volk, das die Regierung und die parteipolitischen Profilierungen kontrolliert. Das gilt bei mittelbarer demokratischer Legitimation gerade nicht. Zum einen greift der Einfluss der nationalen Parlamente \u00fcber die nationalen Minister nicht mehr, wenn der Rat mit qualifizierter oder einfacher Mehrheit entscheidet und damit die Entscheidung auch f\u00fcr diejenigen verpflichtend ist, die gegen diese gestimmt haben (&#132;Minderheitsl\u00e4nder&#8220;). Ist der mitgliedstaatliche Regierungsvertreter im Rat \u00fcberstimmt worden, findet die Meinung des von ihm repr\u00e4sentierten nationalen Parlaments und Volkes keine Ber\u00fccksichtigung. Zum anderen stellt die EU gegen\u00fcber dem nationalen politischen System einen neuen,<i> emergenten politischen Raum <\/i>dar, in dem die eigene Regierung nur eine unter 27 Regierungen ist (Gusy 2000: 139). Die europ\u00e4ische Politik kann nicht durch Sanktionen der W\u00e4hler belohnt oder bestraft werden. Es gibt konkret gesagt keine W\u00e4hler, &#132;die dem Ministerrat oder ein intergouvernementales Verhandlungssystem in ihrer Gesamtheit durch ihre Stimmzettel &#8218;abstrafen&#8216; k\u00f6nnen&#148; (Z\u00fcrn 1998: 244). In Mehrebenensystemen wie in der EU wird somit die Legitimationskette so lang, dass die Politiker &#132;faktisch nicht mehr gegen\u00fcber einer nationalen W\u00e4hlerschaft rechenschaftspflichtig sind&#148; (Krajewski 2009: 217). Selbst die nationalen Parlamente erleben diesen Zustand h\u00e4ufig nur noch als Exekution der Sachzw\u00e4nge. Da die politischen Kosten f\u00fcr eine Ablehnung hoch sind, kommt eine parlamentarische Ablehnung eines bereits von der Exekutive ausgehandelten internationalen Vertrages praktisch nicht vor. Das Parlament wird zum Akklamationsorgan. Wenn man, worauf Ingeborg Maus (2007: 361) hingewiesen hat, Volkssouver\u00e4nit\u00e4t im Sinne Kants als &#132;Gesetzgebungskompetenz des Volkes&#148; interpretiert, dann wird nicht klar, wie man dessen Begriff auf Habermas Stufenl\u00f6sung anwenden soll. Dementsprechend ist es strittig, gerade aus den nationalstaatlichen Parlamentswahlen eine demokratische Legitimation der Regierungen der Mitgliedstaaten f\u00fcr die Entscheidungen der europ\u00e4ischen Gesetzgebung herzuleiten.<\/p>\n<h5><span id=\"iii-b-unionsbuergerliche-solidaritaet-jenseits-der-nationalen-ebene\">III. b. Unions&shy;b&uuml;r&shy;ger&shy;liche Solidarit&auml;t jenseits der nationalen Ebene<\/span><\/h5>\n<p>Bekannterma\u00dfen verf\u00fcgt die EU noch \u00fcber einen zweiten Legitimationspfad, n\u00e4mlich denjenigen, der \u00fcber das Europ\u00e4ische Parlament f\u00fchrt. Auf dieses alternative Verst\u00e4ndnis von demokratischer Legitimit\u00e4t bezieht sich auch Habermas (2011: 47), wenn er darauf hinweist, dass im Europ\u00e4ischen Parlament die W\u00e4hler in ihrer Rolle als Unionsb\u00fcrger, die das Stra\u00dfburger Parlament w\u00e4hlen und kontrollieren, am demokratischen Prozess beteiligt sind. Sie treten in Form einer &#132;geteilten Souver\u00e4nit\u00e4t&#148; als &#132;verfassungsgebendes Subjekt neben die V\u00f6lker der Mitgliedsstaaten&#148; (ebd., 44). Im Europ\u00e4ischen Parlament wird somit das europ\u00e4ische Volk repr\u00e4sentiert. Und seit dem Lissabon-Vertrag hat sich die Gesetzgebungskompetenz des Europ\u00e4ischen Parlaments stark erweitert, so dass es nunmehr bei fast allen EU-Gesetzen mitbestimmt und \u00fcber deren Inkrafttreten entscheidet.<\/p>\n<p>Dennoch ist auch in diesem Fall die demokratische Legitimit\u00e4t nur rudiment\u00e4r wirksam. Denn die Machtkonzentration des Parlaments bleibt begrenzt durch die nach wie vor starke Stellung des R\u00e4tesystems (Europ\u00e4ischer Rat, Ministerrat). Die Einflussm\u00f6glichkeiten des Parlaments gehorchen nicht Habermas&#8216; Vorstellung eines der Deliberation folgenden Parlaments. Das Parlament hat Kontrollfunktion aber kein Gesetzesinitiativrecht. Der Rat hat nach wie vor das alleinige Recht, Gesetze und Verordnungen zu formulieren. Abgeschlossen werden Vertr\u00e4ge &#132;nach blo\u00dfer Anh\u00f6rung&#148; des Parlaments. Es m\u00fcssen allerdings noch nicht einmal alle EU-Gesetze vom Parlament abgesegnet werden. Soweit die EU im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit Rechtsvertr\u00e4ge aushandelt, f\u00fchrt die EU-Kommission die Vertragsverhandlungen auf der Basis einer Erm\u00e4chtigung durch den Rat. Im Falle internationaler Handelsabkommen &#150; wie etwa bei Vertr\u00e4gen wie dem GATS &#150; muss das Parlament nicht einmal angeh\u00f6rt werden (vgl. L\u00fcbbe-Wolff 2009: 131), Zudem wird die Kommission weiterhin vom Parlament lediglich best\u00e4tigt. Damit wird sie nur indirekt demokratisch legitimiert. Das EU-Parlament kannbei der Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik und bei essentiellen Fragen der Wirtschaftspolitik nicht mitbestimmen. Der Rat bleibt nach wie vor das prim\u00e4re Entscheidungszentrum.<\/p>\n<h5><span id=\"iiic-weltoeffentlichkeit-als-surrogat-fuer-supranationale-legitimation\">III.c. Welt&ouml;f&shy;fent&shy;lich&shy;keit als Surrogat f&uuml;r supra&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Legiti&shy;ma&shy;tion?<\/span><\/h5>\n<p>Habermas&#8216; \u00dcberlegung, die globale administrative Macht wieder in die demokratische Legitimationskette einzubinden, endet mit einer Argumentationsfigur, die nun aus <i>Faktizit\u00e4t und Geltung <\/i>adaptiert wird. Habermas setzt auf die diffusen Zustimmungswerte einer sich spontan aktivierenden Welt\u00f6ffentlichkeit, die eine legitimationsspendende Ersatzfunktion darstellten. Diese vom Emanzipationswillen motivierte \u00d6ffentlichkeit besiedelt den &#132;Vorraum&#148; der Macht. &#132;Die &#8217;spontane Aktivit\u00e4t einer schwachen \u00d6ffentlichkeit&#8216;, die &#8218;keinen organisationsrechtlich gesicherten Zugang zu bindenden Entscheidungen hat&#8216;, er\u00f6ffnet wenigstens den Legitimationsweg einer `losen Koppelung von Diskussion,und Dezision.&#148; (Habermas 2004: 141) Er \u00fcberrascht schlie\u00dflich mit der These, dass die supranationale Ebene quasi einer demokratischen Kontrolle nicht bed\u00fcrfe. F\u00fcr die kosmopolitische Weltordnung werden die funktionalen Erfordernisse demokratischer Legitimit\u00e4t ganz bewusst nach unten geschraubt. Da sie sich &#132;nur&#148; auf die Funktion der Friedenssicherung und des Menschenrechtsschutzes beschr\u00e4nkt, &#132;braucht sich die Solidarit\u00e4t der Weltb\u00fcrger nicht wie die Solidarit\u00e4t von Staatsb\u00fcrgern auf die, &#8217;starken&#8216; ethischen Wertungen und Praktiken einer gemeinsamen politischen Kultur und Lebensform zu st\u00fctzten&#148; (ebd., S. 141f). Es gen\u00fcge auf der supranationalen Ebene &#132;ein Gleichklang der moralischen Entr\u00fcstung \u00fcber massive Menschenrechtsverst\u00f6\u00dfe und evidente Verletzungen des Verbots milit\u00e4rischer Angriffshandlungen&#148; (ebd., S. 142).<\/p>\n<p>Nun wird sich auch von diesem Argument nicht jeder Leser \u00fcberzeugen lassen. Zwar bin ich mit Habermas der Meinung, dass Massendemokratien nur dann als liberaler Rechtsstaat funktionieren k\u00f6nnen, wenn sie in politische \u00d6ffentlichkeiten integriert sind. Die Zivilgesellschaft sendet in diesem Sinne Signale aus, die von dem politischen System verarbeitet werden. Sie sorgt daf\u00fcr, dass Probleme kollektiv kommuniziert wer-den und programmiert auf diese Weise das politische System.<\/p>\n<p>Der entscheidende Punkt jedoch besteht darin, dass bei Habermas an dieser Stelle eine systematische Analyse der medientheoretischen, sozialen und kognitiven Voraussetzung erfolgreicher \u00f6ffentlicher Meinungsbildung fehlt. Dass sich angesichts der elektronischen Kommunikationsrevolution das deliberative Paradigma anbietet, liegt nahe, aber ist perspektivisch und demokratietheoretisch nicht ersch\u00f6pfend. Denn wer auf eine globale Welt\u00f6ffentlichkeit setzt, die die Weltorganisation &#132;belagert&#148;, muss erst einmal die Frage beantworten, aus was diese besteht. Wie sieht diese Welt\u00f6ffentlichkeit aus? Wie <i>extensiv<\/i> (also geographisch \u00fcbergreifend) und intensiv (also wie stark durch-dringend) kann sie Integrationseffekte konstituieren?<\/p>\n<p>Gewiss, die M\u00f6glichkeiten, an \u00f6ffentlicher Kommunikation teilzunehmen, haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Die Idee einer instantanen Integration der Weltgesellschaft scheitert jedoch bereits in rein technischer Hinsicht. Sie ber\u00fccksichtigt n\u00e4mlich nicht die Milliarden von Menschen, die keinen Zugang zu den Medien haben, gleichwohl dennoch Teil der Weltgesellschaft sind. Ebenso gibt es aufgrund der Stratifizierung der Sph\u00e4re \u00f6ffentlicher Deliberation wichtige Ungleichheiten zwischen inkludierten und exkludierten Teilnehmern in der Welt\u00f6ffentlichkeit (vgl. Peters 2007: 152ff.).<\/p>\n<p>L\u00e4ngst geh\u00f6rt es mittlerweile zur notorischen Kritik an der Europ\u00e4ischen Union &#150; die ja in der Weltgesellschaft nur ein weltregionales System darstellt &#150;, dass die \u00d6ffentlichkeit der Transnationalisierung bzw. der Europ\u00e4isierung von Politik hinterherhinkt. Der EU fehlt die basale Voraussetzung f\u00fcr demokratische Legitimit\u00e4t: Ein (politischer) europ\u00e4ischer Demos, der die demokratische H\u00fclle mit demokratischer Substanz f\u00fcllt. Die Schw\u00e4che und wenig ausgepr\u00e4gte Signifikanz einer europ\u00e4ischen \u00d6ffentlichkeit f\u00fchrt konsequenterweise letztlich &#132;zu einem erschreckenden Ausma\u00df an Desinteresse und Apathie an europ\u00e4ischen Wahlen&#148; (Oeter 2009: 411). Umso unrealistischer ist es, dass das plurale Stimmengemisch einer Weltgesellschaft und die kurze Halbwertszeit medialer Narrative sich auf der supranationalen Ebene zu einem globalen, konsistenten Demos konstituieren. &#132;Viel kommunikativer L\u00e4rm ist noch keine politische \u00d6ffentlichkeit.&#148; (Eder 2006: 106)<\/p>\n<p>Es ist unbestritten, dass es heute eine Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bewegungen gibt, die sich f\u00fcr weltweite Normen einsetzen und auch erstaunliche Erfolge zeitigen. Man denke an die Massen mutiger Menschen, die sich in der arabischen Welt f\u00fcr demokratische Rechte einsetzen. Fraglich ist allerdings, ob die weltzivil-gesellschaftliche demokratische Revolution wirklich kurz bevor steht. Dass eine globale \u00f6ffentliche, \u00fcber Massenmedien vermittelte Skandalisierungspraxis von sozialen Bewegungen und NGOs, Menschenrechte &#132;durch Herbeirufen in Geltung setzt&#148; (Fischer-Lescano 2005: 71) mag f\u00fcr den Einzelfall zutreffen. Ob man deswegen den unberechenbaren Animationsraum der \u00d6ffentlichkeit zum zentralen demokratischen &#132;Hoffnungstr\u00e4ger der Weltgesellschaft&#148; (ebd.: 30) hochstilisieren kann, muss mit Skepsis betrachtet werden. Es bleibt strittig, ob Habermas Demokratiekonzept, wonach die Legitimit\u00e4t der globalen politischen Ordnung durch demokratische Verfahren konstituiert wird, unter diesen Umst\u00e4nden koh\u00e4rent entfaltet werden kann.<\/p>\n<h5><span id=\"iv-die-fehlende-institutionelle-infrastrukturfuer-eine-supranationale-demokratische-weltregierung\">IV. Die fehlende insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Infra&shy;s&shy;truktur<br \/>f&uuml;r eine supra&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale demokra&shy;ti&shy;sche Weltre&shy;gie&shy;rung<\/span><\/h5>\n<p>Vor diesem Hintergrund des oben entfalteten Problemhorizonts scheinen einige Bemerkungen zur Struktur der Weltorganisation angebracht. Sie beziehen sich auf die Frage der empirischen Evidenz von Habermas&#8216; Skizze und der Frage nach der Souver\u00e4nit\u00e4tsfunktion.<\/p>\n<p>Habermas (2007: 452) konstatiert, dass die auf der supranationalen Ebene sich verortende Weltpolitik &#132;eine hierarchische Stellung gegen\u00fcber den Mitgliedsstaaten&#148; inne-hat. &#132;Sie setzt notfalls Gewalt ein und greift auf ein Sanktionspotential zur\u00fcck, das sie sich bei potenten und willigen Mitgliedern `ausleiht&#148; (ebd.). Die Exekutive der UNO m\u00fcsse &#132;so weit gest\u00e4rkt werden, dass sie eine effektive Durchf\u00fchrung von Sicherheitsbeschl\u00fcssen garantieren kann&#148; (Habermas 2004: 172). F\u00fcr Habermas besteht kein Zweifel, dass eine vollst\u00e4ndige Verrechtlichung m\u00f6glich ist und den Globus vollst\u00e4ndig durchdringt. In Zukunft w\u00fcrden Kriege und auch humanit\u00e4re Interventionen gleichsamnaturw\u00fcchsig legalisiert werden und den Sinn weltpolizeilicher Ma\u00dfnahmen annehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sich der UNO-Sicherheitsrat an , justiziable Regeln binden, die allgemein festlegen, wann die UNO zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet ist&#8220; (Habermas 2004: 172).<\/p>\n<p>Nach meiner Ansicht scheint Habermas relativ umstandslos von einer bereits integrierten Wertegemeinschaft auszugehen. Im Prinzip skizziert er eine &#132;Entwicklungsrichtung&#148; oder die &#132;Logik einer Entwicklung&#148; (Habermas 2004: 132). Grunds\u00e4tzlich scheint er jedoch der Meinung zu sein, dass sein Konzept einer deliberierenden Weltgesellschaft im Sinne einer \u00fcberstaatlichen Rahmenordnung schon Faktizit\u00e4t beanspruchen kann. Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Allzu h\u00e4ufig wird in der Literatur von einem im h\u00f6chsten Sinne normativen Begriff auf die harte Faktizit\u00e4t der Weltgesellschaft geschlossen. Habermas Idee ist theoretisch dabei durchaus nachzuvollziehen.<\/p>\n<p>Als institutioneller Repr\u00e4sentant der Welt\u00f6ffentlichkeit hat die UNO, in einer kosmopolitischen Perspektive, die Aufgabe, die Menschenrechte durchzusetzen. Denn faktisch ist die UNO &#150; unter dem Signum des Kosmopolitismus &#150; eine Gemeinschaft von Staaten und von B\u00fcrgern (Habermas 2004: 135). Die entscheidende Frage dabei lautet allerdings:<i> Wer entscheidet? Und unter welchen Bedingungen wird entschieden?<br \/><\/i><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich ist an dieser Stelle ein Seitenblick auf die UNO durchaus am Platze. Da-bei ist festzustellen, dass es bisher erkennbar an der institutionellen Infrastruktur f\u00fcr ei-ne globale, demokratisch organisierte Weltregierung fehlt. Der Sicherheitsrat bezieht sich zwar auf alle V\u00f6lker (Art. 103 UN-Charta): &#132;We the people of the United Nations.&#148; Wenn aber behauptet wird, dass die Akteure dieses &#132;We&#148;, die Vollversammlung, der Sicherheitsrat und der Haager Gerichtshof, das globale Recht und die vielen Resolutionen in seiner derzeitigen Form demokratisch durchsetzten, ist das etwas missverst\u00e4ndlich. Denn nach wie vor repr\u00e4sentiert z. B. der Sicherheitsrat der UNO die Siegerordnung des Zweiten Weltkrieges, weil nur die USA, Gro\u00dfbritannien, Frankreich, Russland und China dem Rat als selbst\u00e4ndige Mitglieder angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Gerade die hochgradige Selektivit\u00e4t, von der der Sicherheitsrat bisher bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte geleitet wurde, demonstriert die Kontingenz und die problematischen strukturellen Konstellationen, in denen ein Organ wie der Sicherheitsrat operiert. Der Sicherheitsrat hatte es in unz\u00e4hligen F\u00e4llen nicht f\u00fcr n\u00f6tig befunden einzugreifen. W\u00e4hrend etwa in Somalia, Haiti und Bosnien milit\u00e4risch interveniert wurde, ist in anderen, ganz \u00e4hnlichen F\u00e4llen massiver Menschenrechtsverletzung &#150; wie zum Beispiel in Zaire, in der kongolesischen Region Ituri, in Darfur oder in Ruanda &#150; eine vergleichbare Interventionsbereitschaft der internationalen Gemeinschaft ausgeblieben. Die Entwicklung der letzten Jahre l\u00e4sst sich geradezu als R\u00fcckkehr zu einer n\u00fcchternen Abw\u00e4gung von Nutzen und Kostenvorteilen interpretieren.<\/p>\n<p>Auch wenn Habermas von der optimistischen Annahme eines reformierten Sicherheitsrates ausgeht, ist es schwierig, ihm in der Meinung zu folgen, dass dieser jetzt und in Zukunft immer und in allen F\u00e4llen sich &#132;nach fairen Regeln, also unparteilich und auf nicht-selektive Weise mit justiziablen Fragen der Friedenssicherung und des Menschenrechtsschutzes befasst&#148; (Habermas 2005: 356). Denn selbst wenn sich die UNO im Habermasschen Sinne reformieren sollte &#150; z. B. repr\u00e4sentative Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates durch Erweiterung der Mitglieder, zweite UN-Kammer mit regionalen Parlamenten etc. &#150;und sich haupts\u00e4chlich auf negative Pflichten fokussierte, w\u00fcrde die von Habermas skizzierte kosmopolitische Weltregierung vor komplizierte Fragen und unaufgel\u00f6ste Ambivalenzen gestellt. Auch hier er\u00f6ffnen sich in der notwendigen Zuordnung der Rechtsdurchsetzungsmacht durch den Sicherheitsrat einige grunds\u00e4tzlichen Schwierigkeiten.<\/p>\n<p>Weil dem Sicherheitsrat im Habermasschen Modell formal ja das Monopol der legitimen Gewaltaus\u00fcbung <i>nach wie vor fehlen w\u00fcrde<\/i>, best\u00fcnde er selbst nach weit reichenden Reformen (wie die UNO insgesamt) aus interessengeleiteten Akteuren. Die kooperierenden, beliehenen oder als Rechtsdurchsetzungsinstanz beauftragten Akteure, agierten stets <i>in Abh\u00e4ngigkeit <\/i>von Staaten. Wie \u00fcberall ist solche Herrschaftsaus\u00fcbung &#150; und das hat mit einem naiven politischen Realismus nichts zu tun &#150; nicht nur kosmopolitische Problembew\u00e4ltigung, sondern auch <i>Machtkampf<\/i>. Kurz:<i> Wer hat das Sagen und profitiert auch davon? <\/i>Man k\u00f6nnte also in Bezug auf milit\u00e4rische Interventionen des Sicherheitsrates nicht auf Konsensunterstellung setzen, sondern m\u00fcsste weiterhin annehmen, dass Entscheidungen hochgradig nationalistisch und partikularistisch aufgeladen sind, zumal das Kr\u00e4ftespiel von tiefen milit\u00e4rischen Ungleichheiten gepr\u00e4gt w\u00e4re. Die &#132;geborenen Kontinentalregime wie China oder Russland&#148; (Habermas 2005: 338), der hegemoniale Unilateralismus der USA, aber auch eine EU, die eigene Streitkr\u00e4fte beanspruchen m\u00fcsste, um sich aus der Abh\u00e4ngigkeit von \u00fcberlegenen Partnern zu l\u00f6sen, lassen auch bei Habermas den Eindruck entstehen, die internationale Politik sei nach wie vor mit einem &#132;Hauch von klassischer Au\u00dfenpolitik&#148; (Habermas 2007: 454) behaftet. Zumindest kann er kaum die Bef\u00fcrchtung zerstreuen, dass vorgreifende Rechtskonstruktionen und das Lernverhalten der Nationalstaaten, sich als Organisationsmitglieder zu verstehen, nicht immer wieder von den bekannten Verfahren der Machtpolitik ausgehebelt w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellte sich dann aber die Frage, was denn wirklich von einer Weltpolizei erwartet w\u00fcrde, wenn sie sich unter solchen Umst\u00e4nden als Instanz des legitimen Krieges verst\u00fcnde? Postulierte man gem\u00e4\u00df dem Kosovo-Fall einen menschenrechtlichen Imperativ &#150; eine Art &#132;hegemoniales Recht&#148; (Habermas 2004: 181) &#150; m\u00fcsste man in allen analogen Konstellationen intervenieren. Wer ein (Not-)Recht auf eine gewaltsame Intervention beansprucht, kann nicht gleichzeitig willk\u00fcrlich in dieser Rechtsanwendung verfahren, sonst k\u00f6nnte man nicht ernsthaft von der Durchsetzung von Recht sprechen. Aus einem Recht zur gewaltsamen Durchsetzung von Menschenrechten folgt somit logischerweise eine Pflicht zur humanit\u00e4ren Intervention. Also auch in solchen Krisensituationen, in denen Interventionen gegen Staaten gar nicht m\u00f6glich w\u00e4ren. Die UNO und der Sicherheitsrat mit seinen st\u00e4ndigen Mitgliedern w\u00e4ren ja in der skizzierten Konstellation keine unabh\u00e4ngige Partei. &#132;Manche Staaten sind von vornherein &#8218;gleicher&#8216; als andere &#150; Zwangsma\u00dfnahmen gegen Russland (wegen der Vorg\u00e4nge in Tschetschenien), China (wegen der brutalen Repression der Bev\u00f6lkerung Tibets) oder auch gegen Israel (als Sch\u00fctzling der USA) sind in dem System der UN-Charta praktisch kaum denkbar.&#148; (Oeter 2008, S. 41) Habermas gibt jedoch keine prozeduralen Kriterien an, wie die von ihm unterstellten fairen und kooperativen Interaktionen &#132;im Stile der Kompromissbildung zwischen domestizierten Gro\u00dfm\u00e4chten&#148; (Habermas 2004: 135) auf eine Weltordnungspolitik angepasst w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Auf dieser Stufe der Uberlegungen ist klar erkennbar, dass unter den skizzierten Herrschaftskonstellationen eine Verrechtlichung kriegerischer Konflikte durch hegemoniales Recht, wie Habermas sie vorschl\u00e4gt, der Problematik einer &#132;Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff&#148; (Schmitt 1988) nicht entkommen w\u00fcrde. Denn nun w\u00fcrde sich eine vielfach durch Machthierarchien gespaltene Weltordnung zum Repr\u00e4sentanten des Willens von Weltb\u00fcrgern erheben, die doch ma\u00dfgeblich von <i>au\u00dferrechtlichen Interessen <\/i>abh\u00e4ngig w\u00e4re. Das genau war Carl Schmitts Bef\u00fcrchtung.<\/p>\n<p>Es darf auch nicht die Einsicht aus den Augen verloren werden, dass Kriege, die zum Schutz der Menschenrechte gef\u00fchrt wurden, dieselben dynamischen Entwicklungspfade einschlagen wie die zwischenstaatlichen Kriege, insbesondere vor dem Hintergrund, dass kooperationsunwillige Staaten ihre milit\u00e4rischen Ressourcen nach wie vor alleine kontrollieren w\u00fcrden. M\u00fcnkler (2004: 225ff.) zufolge w\u00e4ren sie schlicht zu teuer: Zumindest ist stark zu bezweifeln, ob die Kosten, die die Fortdauer eines innergesellscha8lichen Krieges bzw. permanenter Interventionen verursachen, auf Dauer von den transnationalen Gewalten getragen werden w\u00fcrden. Postheroische Gesellschaften sind durchaus bereit, sich moralisch \u00fcber den Versto\u00df gegen Menschenrechte zu emp\u00f6ren, aber sie m\u00f6chten dass die Verluste in sehr engen Grenzen bleiben und wenig Blut (auf eigener Seite) flie\u00dft.<\/p>\n<p>Der Basis, auf dem Habermas&#8216; Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Durchsetzung der Menschenrechte mit dem Mittel legitimer Gewaltanwendung ruht, liegt eine spezifische Asymmetrie zu Grunde. Die Menschenrechte erhalten bei Habermas &#150; aufgrund seiner kosmopolitischen Perspektive &#150; eine Art nicht normativ begr\u00fcndungspflichtigen und damit den politischen Rechten hierarchisch \u00fcbergeordneten Status. Werden sie doch immer schon als zweckm\u00e4\u00dfig und unproblematisch vorausgesetzt. Gerade bei Habermas&#8216; Er\u00f6rterungen zum legitimen Krieg dr\u00e4ngt sich dem Leser der Eindruck auf, dass das Diskursivit\u00e4tsprinzip deliberativer Demokratie durch die Mittel legitimer Gewaltanwendung, die sich auf die kosmopolitische Rahmenordnung berufen, au\u00dfer Kraft gesetzt wird.<\/p>\n<p>Es erh\u00f6ht dabei die Ironie der Lage, dass der Kosovo-Krieg und auch ein weiterer Teil der gef\u00fchrten milit\u00e4rischen Interventionen der letzten Jahrzehnte unter Rekurs auf die Logik der Konstitutionalisierung, zu einer <i>Entrechtlichung der internationalen Beziehungen <\/i>gef\u00fchrt hat (Brock 2007). Nichts manifestiert die Wirklichkeit politischer Gewaltaus\u00fcbung auch heute noch deutlicher als das Au\u00dfer-Kraft-Setzen prozeduraler Verfahren und Restriktionen der UN-Charta und die eigenm\u00e4chtige Auslegung von Sicherheitsratsbeschl\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dass sich aus der Unt\u00e4tigkeit gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen auch ethisch-moralisch ein Dilemma, wenn nicht gar ein Desaster, ergeben k\u00f6nnte, ist aus moralischer Perspektive h\u00f6chst verst\u00e4ndlich. Dass legitime Gewalt im Falle organisierten V\u00f6lkermordes berechtigt ist, kann im Prinzip nicht falsch sein. Doch daraus entsteht noch keine Einigkeit dar\u00fcber, was diese Normen, Gebote und Verbote konkret mit sich bringen und praxeologisch bedeuten.<\/p>\n<h5><span id=\"v-schluss\">V. Schluss<\/span><\/h5>\n<p>An der Diagnose, dass sich neben den Staat eine zunehmend transnationale Sph\u00e4re sui generis schiebe, der &#132;im Ganzen der staatliche Charakter aus guten Gr\u00fcnden fehlt&#148; (Habermas 2004: 144), gibt es keinen begr\u00fcndenden Zweifel mehr. Gen\u00fcgend Hinweise k\u00f6nnen angef\u00fchrt werden, die als ein qualitativer Wandel des V\u00f6lkerrechts in Richtung eines Weltinnenrechts interpretiert werden k\u00f6nnen. Die vorstehenden Skizzen \u00fcber die Entfaltung des Potenzials des Habermasschen Modells einer kosmopolitischen Welt-. ordnung haben deutlich gemacht, dass durchaus strukturelle Konstellationen existieren, in denen eine St\u00e4rkung der internationalen Rechtsdurchsetzung denkbar w\u00e4re. Jedoch gibt es bisher keine Instanz, die organisatorisch oder politisch hinreichend f\u00fcr die demokratische Ausf\u00fcllung einer solchen Rolle vorbereitet w\u00e4re. Wie auch immer man die Idee deliberativer Politik fassen mag, so setzt jede Konzeption von Demokratie voraus, dass die Beteiligten auf ihre Lebensumst\u00e4nde <i>selbst einwirken<\/i>.<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Bei den zentralen Institutionen, die Habermas als Beispiel f\u00fcr eine gelungene Konstitutionalisierung auf supranationaler Ebene anf\u00fchrt &#151; wie die UNO oder die EU &#151;, sind demokratische Strukturen vor eine Reihe von Herausforderungen gestellt. Entscheidend f\u00fcr den Gang der Dinge bleibt die Tatsache, dass beispielsweise in der EU bislang nicht die Unionsb\u00fcrger herrschen. Sie ist faktisch gesehen keine Regierung des Volkes, sondern vor allem eine &#132;Regierung von Regierungen&#148; (Scharpf 2009: 253).<br \/>&#151;\u00a0Es ist nach meinem Daf\u00fcrhalten bisher nicht ersichtlich, wie eine extraterritoriale Determination der staatsb\u00fcrgerlichen Willensbildung durch globale Mehrebenensysteme im Medium einer informellen, bisher kaum strukturiert agierenden, &#132;Welt\u00f6ffentlichkeit&#148; au\u00dfer Kraft gesetzt werden kann.<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Wie sich diese neuen Modi internationalen Regierens auf der supranationalen Ebene einspielen, dar\u00fcber erfahren wir bei Habermas&#8216; Skizze wenig. Denn anders als im Paradigma (oder ldeal) eines wie immer gearteten &#132;Weltminimalstaates&#148; (Schmalz-Bruns 1999: 234) oder einer Weltrepublik, in denen die Weltb\u00fcrger (idealiter) aufgerufen w\u00e4ren, sich an universalistischen Standards zu orientieren, produziert die internationale Ordnung im Habermasschen Modell, Governance im wesentlichen durch den gewaltmonopolisierenden Staat. Warum sich allerdings hinter der Fassade der Weltorganisation nicht selbst wiederum das hegemoniale Recht der St\u00e4rkeren durchsetzen sollte, vermag Habermas nicht schl\u00fcssig zu begr\u00fcnden. Er scheint die kosmopolitische Rahmung im Sinne einer allgemeinen Orientierungsweise und eines Lernverhaltens manchmal schlicht vorauszusetzen. Nationalstaatliche Interessen wirken nur noch als quasi unumg\u00e4ngliches \u00dcbel einer \u00dcbergangszeit.<\/p>\n<p>M\u00f6glicherweise ist es so, wie Fritz Scharpf (1998: 236) mutma\u00dft, dass die \u00dcbertragung von Regierungsfunktionen an transnationale Verhandlungssysteme es mit sich bringt, dass politische Problemklassen entstehen, f\u00fcr die der relevante Entscheidungsraum &#132;nicht als demokratische Handlungseinheit konstituiert&#148; ist. Daraus folgt eine Schlie\u00dfung politischer Entscheidungen und ein Verlust an Transparenz. Angesichts der Situation, dass sich die Verf\u00fcgungsmasse, die der demokratischen Selbstbestimmung unterliegt in internationalen Mehrebenensystemen minimiert, scheint es notwendig \u00fcber Formen alternativer Legitimation nachzudenken. Ob es jedoch f\u00fcr eine demokratische<br \/>Kultur ausreicht, sich st\u00e4rker auf den &#132;Output&#148; von Entscheidungsergebnissen zu fokussieren oder auf eine \u00d6ffentlichkeit zu setzen, in der diese nur noch als Verwalterin eines &#132;Pools von Gr\u00fcnden&#148; (Habermas 1992: 623) in Erscheinung tritt, bedarf der weiteren vertieften Pr\u00fcfung. Die bisherige Praxis der Gro\u00dfm\u00e4chte im Umgang mit derartigen Rechtfertigungsgr\u00fcnden ist kaum dazu angetan, die Bef\u00fcrchtungen v\u00f6llig zu zerstreuen, dass in der postnationalen Konstellation die Idee eines sich selbst verwaltenden Kollektivs freier B\u00fcrger m\u00f6glicherweise nur noch als Fassade bestehen bleibt.<\/p>\n<p>Literatur<\/p>\n<p>Abromeit, H.\/Schmidt, T. (1998): Grenzprobleme der Demokratie: konzeptionelle \u00dcberlegungen, in: B.<br \/>Kohler-Koch (Hg.) Regieren in entgrenzten R\u00e4umen, PVS-Sonderheft 29, Opladen, S. 293-320.<br \/>Benhabib, S. 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