{"id":11763,"date":"2011-12-04T15:00:00","date_gmt":"2011-12-04T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-hoerende-herz\/"},"modified":"2011-12-04T12:00:00","modified_gmt":"2011-12-04T11:00:00","slug":"das-hoerende-herz","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/das-hoerende-herz\/","title":{"rendered":"Das &#8222;h\u00f6rende Herz&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge 196 ( Heft 4\/2011), S. 127-135<\/p>\n<p>Trotz aller Aufgeregtheiten und Proteste wurde dem Papst im deutschen Parlament am 22. September 2011 ein w\u00fcrdiger Empfang bereitet. Viele Parlamentarier waren beeindruckt von der &#132;Tiefe&#148; seiner Ausf\u00fchrungen. Da sich der Papst wieder des professoralen. Redestils beflei\u00dfigte und eine philosophisch-theologische Grundlagenreflexion vorf\u00fchrte, waren manche Parlamentarier sehr erstaunt, manche wohl auch leicht \u00fcberfordert. Was hat er dem deutschen Gesetzgeber eigentlich ins Stammbuch geschrieben? (Kein Argument, keine Anspielung sei hier ausgelassen.)<\/p>\n<p>Dazu ist vorab festzuhalten, in welcher Funktion Benedikt im Parlament geredet hat. Er selbst hat ausdr\u00fccklich in seiner Rede klargestellt, dass er als Oberhaupt eines Staates spricht, der als &#132;Partner innerhalb der V\u00f6lker- und Staatengemeinschaft&#148; wahrgenommen werden will. Er beruft sich auf seine internationale Verantwortung und m\u00f6chte den Deutschen Bundestag mit \u00dcberlegungen \u00fcber die &#132;Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates&#148; vertraut machen.<\/p>\n<p>Als Hintergrund sei die Rechtsordnung des Vatikanstaats in Erinnerung gerufen: In dem 2001 von Papst Johannes Paul II erlassenen Grundgesetz des Vatikans, ver\u00f6ffentlicht in den <i>Acta Apostolicae Sedis<\/i>, lautet Art.l : &#132;Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die F\u00fclle der gesetzgebenden, ausf\u00fchrenden und richterlichen Gewalt.&#148; Dieser monarchische Absolutismus wurde unter Papst Benedikt noch dadurch spektakul\u00e4r manifestiert, dass die automatische \u00dcbernahme der Gesetze des italienischen Staates f\u00fcr die Untertanen des Kirchenstaates ab 2009 au\u00dfer Kraft gesetzt wurde. Papst Benedikt hatte so entschieden, weil die parlamentarisch verabschiedeten Gesetze h\u00e4ufig den Prinzipien der katholischen Kirche widerspr\u00e4chen. Die Gesetze sollen entsprechend von Fall zu Fall gepr\u00fcft und nur bei Bedarf adaptiert werden. Dazu passt, dass im Vatikan bislang auch kein Bedarf bestand, die Menschenrechtskonvention der UN zu unter-zeichnen. Insofern trifft auf dieses Gebilde, rein empirisch beschrieben, die Kennzeichnung &#132;Nicht-Rechtsstaat&#148; zu, auch wenn es nat\u00fcrlich im Vatikan-Staat eine Gerichtsbarkeit gibt, die \u00fcber die Einhaltung der geltenden Gesetzesvorschriften wacht. Das Verh\u00e4ltnis von Macht zu Recht ist im Falle dieses anachronistischen Gemeinwesens allemal nicht unproblematisch.<\/p>\n<h5><span id=\"i\">I.<\/span><\/h5>\n<p>Anl\u00e4sslich der Er\u00f6rterung der Frage &#132;Wie erkennt man, was Recht ist?&#148; behauptet Benedikt vor dem Deutschen Parlament, in der Geschichte seien Rechtsordnungen fast durchgehend religi\u00f6s begr\u00fcndet worden. &#132;Vom Blick auf die Gottheit her&#148; sei entschieden worden, was unter Menschen rechtens ist. Hier stellt sich die Frage, welchen Geschichtsbegriff und welchen Begriff von Naturrecht Benedikt eigentlich seinem Reden zugrunde legt. Zwar wissen einige Experten, dass erste Konturen einer Begr\u00fcndung von Menschenrechten sich schon bei spanischen Sp\u00e4tscholastikern finden, aber f\u00fcr die moderne Rechtsentwicklung ausschlaggebend ist jene philosophische Entfaltung des Vernunftrechts, die wir mit den Namen Hobbes, Grotius, Spinoza, Locke, Rousseau und Kant verbinden. In allen diesen Rechtsbegr\u00fcndungen finden sich auch, allerdings eher beil\u00e4ufig, Bezugnahmen auf ein g\u00f6ttliches ,H\u00f6heres Wesen&#8216;, aber die Instanz, an die f\u00fcr das Nach-Denken dieser Rechtsbegr\u00fcndungskonstruktionen appelliert wird, ist die <i>endliche<\/i> Vernunft, die die Vorteile des Rechtsgehorsams und des innerstaatlichen Friedens zu kalkulieren wei\u00df. Dieses Recht konzentriert sich (wie Immanuel Kant schlie\u00dflich luzide eingesch\u00e4rft hat) auf die <i>\u00e4u\u00dfere <\/i>Handlungssph\u00e4re und ihre freiheitsf\u00f6rderliche, eine friedliche Ko-Existenz der B\u00fcrger sichernde Normierung &#150; und es schafft so gerade die Voraussetzungen f\u00fcr die Wahrnehmung der Freiheit des Gewissens und der Religionsfreiheit.<\/p>\n<p>Indem Benedikt diese f\u00fcr die Moderne charakteristische Tradition rationaler Macht-und Rechtsbegr\u00fcndung \u00fcberspringt, gibt er deutlich genug zu erkennen, dass er sich mit seinen Reflexionen nicht auf dem Boden bewegt, der f\u00fcr die Theorie und Praxis eines Rechts, das sich an der Autonomie des Menschen ausrichtet, der tragende Grund ist. Benedikt konfrontierte den Deutschen Gesetzgeber also mit einer R\u00fcckrufaktion, welche die Ausrichtung des Gesetzes an Autonomie und M\u00fcndigkeit des B\u00fcrgers in einer weltanschaulich-pluralistischen Gesellschaft gezielt ausblendete, (Insofern ist es konsequent, dass er in einer Freiburger Rede unter dem Stichwort &#132;Entweltlichung&#148; deutlich machte, die Kirche wolle nicht l\u00e4nger Privilegien in Anspruch nehmen, die ihr v\u00f6n dieser Art von Staat gew\u00e4hrt werden.)<\/p>\n<p>Nun behauptet Benedikt in diesem Zusammenhang seiner Parlamentsrede, im Gegensatz zu anderen gro\u00dfen Religionen habe das Christentum dem Staat und der Gesellschaft <i>nie<\/i> ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Auch diese Behauptung ist merkw\u00fcrdig, wenn nicht gar abgr\u00fcndig falsch. Auf jeden Fall ist sie, gelinde gesagt, missverst\u00e4ndlich. Schon ein Rechtsgrundsatz wie <i>cuius regio &#150; ejus religio <\/i>ruft ja in Erinnerung, wie verzahnt das jeweilige konfessionelle Bekenntnis mit der jeweiligen Rechtsordnung war. Die Exilierung der &#132;Andersgl\u00e4ubigen&#148; war noch die harmloseste Konsequenz aus der Geltung dieses Grundsatzes, nachdem im 16. Jh. selbst der <i>fromme <\/i>Abweichler mit dem Tod zu rechnen hatte (ob nun in katholischen oder protestantischen Landen). Die schlie\u00dflich errungene Religionsfreiheit war noch bisin die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts f\u00fcr die katholische Kirche eine Sache des Teufels, denn schlie\u00dflich wurde dem s\u00e4kularen Rechtsstaat die Legitimit\u00e4t abgesprochen (Apostasie-Vorwurf). Die Bevormundungsversuche gegen\u00fcber s\u00e4kularen Staaten seitens der r\u00f6mischen Kirche reichen bis ins 20. Jahrhundert. Eine freiheitsfeindliche Synthese wie die zwischen Staat und Kirche im Spanien Francos galt dem Vatikan bis zum II. Vatikanischen Konzil als Ideal. Au\u00dferdem ist das Kirchliche Recht (corpus juris canonici) eine Institution, f\u00fcr welche die Kirche stets die geistige \u00dcberlegenheit und Vorordnung gegen\u00fcber dem s\u00e4kularen Recht beansprucht hat. Bis 1983 galt, dass ein Priester auch im Falle schlimmer Vergehen nicht vor ein s\u00e4kulares Gericht geh\u00f6rt. An dieser <i>Mentalit\u00e4t<\/i> wurde auch nach diesem Datum in der Kurie noch festgehalten.<\/p>\n<p>Benedikt: Das Christentum habe &#132;stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen &#150; auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft&#148;. Das klingt in dieser Allgemeinheit sehr vern\u00fcnftig &#150; wird aber sogleich eingeschr\u00e4nkt (oder: ausgeweitet?) durch den entscheidenden Hinweis auf eine Voraussetzung dieses &#132;Einklangs&#148;: das &#132;Gegr\u00fcndetsein beider Sph\u00e4ren in der sch\u00f6pferischen Vernunft Gottes&#148;. Benedikt sieht sich in dieser Auffassung verbunden mit &#132;einer philosophischen und juristischen Bewegung &#8230;, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr, gebildet hatte&#148;. Gemeint ist die &#132;Begegnung&#148; zwischen dem stoischen sozialen Naturrecht und dem r\u00f6mischen Recht. Von der aus dieser &#132;Ber\u00fchrung&#148; entstandenen Rechtskultur &#132;geht der Weg \u00fcber das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufkl\u00e4rungszeit bis hin zur Erkl\u00e4rung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz&#148;. Mit dieser sch\u00f6nen Formulierung gelingt es dem Redner, alle Konflikte der Rechtsgeschichte und die ihnen zuzuordnenden B\u00fcrgerkriege einfach beiseite zu lassen. Benedikt kommt es auch hier auf jenen ausschlaggebenden Satz an: das Recht gr\u00fcnde in der <i>sch\u00f6pferischen Vernunft Gottes<\/i>. Es w\u00e4re verfehlt, darin einfach eine erbauliche \u00dcberh\u00f6hung zu sehen. Vielmehr ist zu fragen; welcher Gott ist gemeint? Und wer ist der befugte Interpret seines Gesetzes?<\/p>\n<p>Auch der Apostel Paulus hatte, in seiner Areopagrede (Acta 17), im Gespr\u00e4ch mit den Athener Philosophen auf das stoische Gottesbild angespielt (&#132;in ihm leben wir und weben wir und sind wir&#8220;) und die Philosophen so zun\u00e4chst f\u00fcr sich eingenommen. Als sie ihn dann n\u00e4her befragten und mit der Zumutung konfrontiert wurden, an einen Gott zu glauben, der den Verbrechertod am Kreuz gestorben und danach auferstanden sei, machten sie sich lustig \u00fcber Paulus und schickten ihn davon.<\/p>\n<p>Es scheint, Benedikt m\u00f6chte diese Konfrontation so lange wie m\u00f6glich vermeiden, indem er argumentationsstrategisch die Einheit von philosophisch bedachtem Gottes-begriff und &#132;Gott der Offenbarung&#148; aufrechterh\u00e4lt. Die christlichen Theologen &#150; so behauptet er &#150; h\u00e4tten sich &#132;gegen das vom G\u00f6tterglauben geforderte religi\u00f6se Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die f\u00fcr alle g\u00fcltige Rechtsquelle anerkannt&#148;. &#150; F\u00fcr alle? Kaum hatte die politische Entwicklung im r\u00f6mischen Kaiserreich dazu gef\u00fchrt, dass die christliche Kirche anerkannt und schlie\u00dflich sogar privilegiert wurde, setzte, angefeuert von den christlichen Theologen, die Zerst\u00f6rung der heidnischen Tempel und die Verfolgung der nicht-christlichen Philosophen ein &#150; gerade auch solcher, deren Vernunft-Begriff eine philosophische Rede \u00fcber das G\u00f6ttliche einschloss. Darauf kam es in dem Augenblick nicht mehr an, in dem das Konfessionelle sich in seinem faktischen Partikularismus mit den Mitteln der staatlichen Gewalt bewaffnen konnte. Dass diesen Heiden das g\u00f6ttliche Gesetz &#150; der Respekt f\u00fcr die &#132;Goldene Regel&#148; &#150;&#132;ins Herz geschrieben&#8220; war (R\u00f6m 2,14 f), z\u00e4hlte im Augenblick der geschichtlichen \u00dcberlegenheit &#150; trotz der sch\u00f6nen, anerkennenden Worte des Paulus, die Benedikt zitiert &#150; nicht mehr. Fortan wurde in der Kirche die leichteste Abweichung vom machtpolitisch abgesicherten Dogma zum Anlass der Androhung von Exkommunikation. Und das bedeutete damals Gefahr f\u00fcr Leib und Leben, und erst recht: ewige Verdammnis.<\/p>\n<p>Durch den Hinweis auf solche Niederungen der Geschichte nicht beirrbar, fokussiert Benedikt das von ihm gezeichnete Geschichtsbild auf die &#132;dreifache Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom &#150; dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms.&#148; Diese Konstellation bilde &#132;die innere Identit\u00e4t Europas&#148;. Wie stark diese Kr\u00e4fte schon in der Antike und dann in der weiteren abendl\u00e4ndischen Geschichte<i> gegeneinander <\/i>&#132;gearbeitet&#148; haben, wie sehr die &#132;vern\u00fcnftigen&#148; Philosophen schon bei der Entstehung des Christentums dessen &#150; seinerzeit f\u00fcr philosophische Ohren jede Vernunft sprengenden &#150; Wahrheitsanspruch kritisiert haben &#150; das alles wird besch\u00f6nigend in eine Synthese christlich-philosophischer Vernunft ein-geebnet. Wenn sich die Kirche heute dazu versteht, zur Verteidigung der Errungenschaften dieser Konstellation aufzurufen, so ist das sicherlich als Fortschritt zu begr\u00fc\u00dfen, aber die Differenzierungen des historisch-wissenschaftlichen Verstandes sollten vielleicht doch nicht au\u00dfer Betracht bleiben.<\/p>\n<h5><span id=\"ii\">II.<\/span><\/h5>\n<p>Nach diesen die gro\u00dfe Synthese der abendl\u00e4ndischen kulturellen Identit\u00e4t beschw\u00f6ren-den Passagen der Rede wende ich mich nun jenen Ausf\u00fchrungen zu, die der kritischen Gegenwartsdiagnose gewidmet sind.<\/p>\n<p>Benedikt h\u00e4lt es f\u00fcr angebracht, den Gesetzgeber vor einem <i>Rechtspositivismus <\/i>zu warnen, der der W\u00fcrde des Menschen nicht angemessen ist. Genereller: der Papst nennt eine Weltanschauung, die allein eine naturwissenschaftliche, technizistische, instrumentelle Rationalit\u00e4t gelten l\u00e4sst, positivistisch. Der Gesetzgeber verfehle seine Aufgabe, wenn er nur einer instrumentellen Ratio folge und das Vernehmen der Vernunft vernachl\u00e4ssige.<\/p>\n<p>Philosophisch grundlegend (wenn auch immer neu bedacht) sei die These, &#132;dass zwischen Sein und Sollen ein un\u00fcberbr\u00fcckbarer Graben&#148; bestehe. Aus Sein k\u00f6nne kein Sollen folgen. &#150; Als Grund der verbreiteten Akzeptanz dieser von vielen Theoretikern geteilten \u00dcberzeugung macht Benedikt das &#132;allgemein angenommene positivistische Verst\u00e4ndnis von Natur und Vernunft&#148; aus. Mit dem in der Rede des \u00d6fteren wiederkehrenden Wort positivistisch prangert Benedikt also die exklusive Geltung funktionaler Betrachtungsweisen nach dem Modell der Naturwissenschaft an. &#132;Was nicht verifizier-bar oder falsifizierbar ist, geh\u00f6rt danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.&#148; Dem gegen\u00fcber m\u00f6chte Benedikt die Natur so denken, dass aus ihr &#132;ethischeWeisung&#148; auch f\u00fcr die Rechtsgestaltung hervorgeht. Sonst bliebe die Berufung auf ein Ethos ja schlechthin &#132;subjektivistisch&#148;.<\/p>\n<p>Zeitdiagnostisch wird konstatiert, dass &#132;in unserem \u00f6ffentlichen Bewusstsein&#148; weit-hin der positivistische Vernunftbegriff vorherrscht. Dies habe &#132;eine dramatische Situation&#148; heraufgef\u00fchrt, &#132;die alle angeht und \u00fcber die eine \u00f6ffentliche Diskussion notwendig ist&#148;. Benedikts Einr\u00e4umung: Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganzes sei durchaus &#132;ein gro\u00dfartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen K\u00f6nnens, auf die wir keinesfalls verzichten d\u00fcrfen&#148;. Aber es k\u00f6nne eben das Ganze des Menschseins &#132;in seiner Weite&#148; nicht erschlie\u00dfen. &#132;Wo die positivistische Vernunft sich allein als die gen\u00fcgende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realit\u00e4ten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja, sie bedroht seine Menschlichkeit.&#148;<\/p>\n<p>Etwas befremdlich ist das Bild f\u00fcr die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft: sie gleiche den &#132;Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen&#148;. Statt \u00fcber den physikalischen Unterschied der Lichtquellen oder die ,Romantik&#8216; des Bildes nachzusinnen, erinnere ich daran, dass Benedikts Kirche solche Gotteshaus-Betonsilos f\u00fcr Tausende Gl\u00e4ubige selber zu errichten pflegt; ein plakatives Beispiel: die riesige unter-irdische Kirche im Marienwallfahrtsort Lourdes.<\/p>\n<h5><span id=\"iii\">III.<br \/>&nbsp;<\/span><\/h5>\n<p>Man kann diese Exkurse auf sich beruhen lassen. Interessanter sind Benedikts Antworten auf die Frage &#132;Wie kann die Vernunft wieder ihre Gr\u00f6\u00dfe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten? Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen?&#148; Benedikts Antwort: &#132;die Erde selbst&#148; trage ihre W\u00fcrde in sich und &#132;ihrer Weisung&#148; m\u00fcssen wir folgen. &#132;Wir m\u00fcssen auf die Sprache der Natur h\u00f6ren und entsprechend antworten.&#148;<\/p>\n<p>Solche Worte muten zun\u00e4chst an wie antimodernistisches Geraune. Aber Benedikts Schl\u00fcsselbegriff macht die Sache sofort klarer: &#132;\u00d6kologie des Menschen&#148;. Das Wort ist ein Kampfbegriff gegen wissenschaftlich-technische Manipulationen am Menschen. Der Mensch &#132;ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur h\u00f6rt, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat.&#148; &#132;Wahre menschliche Freiheit&#148; vollziehe sich in diesem Respekt vor der Natur. Benedikt gibt erneut zu &#132;bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine sch\u00f6pferische Vernunft, einen Creator Spiritus vor-aussetzt&#148;. Die eigentliche weltgeschichtliche Herausforderung, die in der Konstellation &#132;W\u00fcrde der Erde&#148; und &#132;\u00d6kologie des Menschen&#148; sich einem nachdenklichen Kirchen-mann aufdr\u00e4ngen m\u00fcsste, ja ihm den Schlaf rauben k\u00f6nnte: die alle uns vertrauten Vorstellungen sprengende absehbare \u00dcberbev\u00f6lkerung der Erde mit ihren zu bef\u00fcrchtenden katastrophalen Folgen findet bei Benedikt keinerlei Erw\u00e4hnung. Auch die absehbar zu-nehmende Gef\u00e4hrdung des Friedens, die aus dieser Dynamik des Kampfes um \u00dcberlebensressourcen hervorgehen wird, w\u00e4re dann unweigerlich in den Fokus der Aufinerksamkeit ger\u00fcckt.<\/p>\n<p>Benedikt aber schlie\u00dft stattdessen sofort wieder mit einer gewagten Behauptung an, die frei ist von jeder historischen Reflexion auf realgeschichtliche Prozesse: &#132;Von der \u00dcberzeugung eines Sch\u00f6pfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen f\u00fcr ihr Handeln entwickelt worden.&#148; Zutreffend w\u00e4re es zu formulieren: Nachdem in einem m\u00fchsamen S\u00e4kularisierungsprozess &#150; st\u00e4ndig auch gegen die Voten der r\u00f6mischen Kirche und ihre die Freiheitsrechte blockierende Haltung &#150; die Menschenrechte etabliert worden sind, haben Theologie und Kirche diese Entwicklung interpretierend eingefangen und auf Sch\u00f6pfergott und Sch\u00f6pfungsordnung zur\u00fcckbezogen. \u00dcber lange Zeit war im 20. Jahrhundert \u00fcbrigens gerade der Begriff der &#132;Sch\u00f6pfungsordnung&#148; eine Art Stop-Signal gegen gesellschaftlich-politische Entwicklungen hin zu mehr Gleichberechtigung der Frau, Abbau von Diskriminierungen homo-sexueller Menschen u. \u00e4. (Was der Papst im Parlament mit manchen metaphysischen Wortunget\u00fcmen tats\u00e4chlich wohl gemeint hat, war das, wof\u00fcr er in Freiburg und anderswo, in den kirchlichen Kontexten, die klareren Worte fand: die &#132;Ernsthaftigkeit des Glaubens&#148; m\u00fcsse sich auch in der Ethik widerspiegeln, bei Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung, Embryonenforschung oder der Sterbehilfe.)<\/p>\n<h5><span id=\"iv\">IV.<\/span><\/h5>\n<p>Benedikts positiv besetzte Schl\u00fcsselbegriffe<i> Natur, Vernehmende Vernunft, das H\u00f6ren <\/i>des Herzens geben Anlass zu einem kurzen Blick in die Geschichte des Denkens. Dieser kleine Exkurs soll die kritische W\u00fcrdigung der Grundlagen-Reflexionen des Papstes unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Erinnert sei hier an die gro\u00dfen Philosophen der klassischen deutschen Philosophie von Kant bis Hegel. Auch sie haben mit der <i>Differenz von Verstand und Vernunft <\/i>unterschiedliche Dimensionen der Rationalit\u00e4t charakterisiert. W\u00e4hrend der Verstand sich auf die Operationen des streng logischen Denkens und das empirisch \u00fcberpr\u00fcfbare Wissen \u00fcber Sachverhalte erstreckt, er\u00f6ffnet die Vernunft jene Deutungshorizonte, die es uns erm\u00f6glichen, das vom Verstand strukturierte empirisch Gegebene der Wirklichkeit auf sinnhafte Strukturen zu beziehen: Die Vernunft ist ein Allgemeines oder bezeichnet eine Allgemeinheit, die h\u00f6herstufig und komplexer ist als der Verstand, die jedoch zu keinem Zeitpunkt von den sich um Vernunft bem\u00fchenden Subjekten end-g\u00fcltig, ab-schlie\u00dfend, einvernehmlich versprachlicht werden kann. Stets bleibt die Ahnung eines Mehr, von etwas \u00dcberschie\u00dfendem, eben: von uneingel\u00f6sten Potentialen. Und von der anthropologischen Seite spielt die menschliche Irrtumsanf\u00e4lligkeit hinein, die nicht au\u00dfer Kraft zu setzen ist. In der christlichen Kirche hat man das sogar dogmatisiert, indem man &#150; missverst\u00e4ndlich &#150; von der &#132;Erbs\u00fcnde&#148; sprach. Immanuel Kant formulierte das \u00c4quivalent dazu auf der anthropologischen Ebene: der Mensch unterliege unweigerlicheinem Hang zum radikal B\u00f6sen. Ber\u00fchmt seine Formulierung, der Mensch sei aus sc krummem Holz geschnitzt, dass aus ihm nichts Gerades werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Dieser Irrtumsanf\u00e4lligkeit wird kein politisches System besser gerecht als die mit sc vielen Brechungen des Entscheidungsprozesses operierende rechtsstaatlich verfasste Demokratie. In der Parlamentsrede allerdings wird deutlich, dass Benedikt kein Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr aufzubringen vermag, dass der politische Prozess auch in ethisch relevanten Entscheidungsfragen auf Kompromisse angewiesen ist und dass sich in den Meinungsbildungsprozessen des Parlaments auch die fundamentale Tatsache spiegelt, dass die Grenze zwischen Rationalit\u00e4t und Irrationalit\u00e4t nicht immer gut erkennbar und scharf zu ziehen ist. Ein Mann der Kirche, der die &#132;grundlegenden anthropologischer Fragen&#148; ins Zentrum zu r\u00fccken beabsichtigt, muss \u00fcber die konstitutionelle Korruptionsanf\u00e4lligkeit des Menschen nicht belehrt werden. Aber er sollte zur Kenntnis nehmen, dass nur die Form des demokratischen Ringens um ethisch vertretbare L\u00f6sungen jenem anthropQlogischen Befund entspricht. Gerade die Parlamentsdebatte zur PIDGesetzgebung zeugte von einer respektvollen Ernsthaftigkeit des Ringens um da~ ethisch Richtige, der Benedikt &#150; die Bedeutung des Gewissens so stark betonend&#150; seine Hochachtung nicht versagen d\u00fcrfte. Dass ihm dies vor dem Hohen Haus nicht in den Sinn kam, liegt nat\u00fcrlich daran, dass der Heilige Stuhl mit seinem &#132;Naturrecht&#148; vor und jenseits aller demokratischen Willensbildung ohnehin mit absoluter Gewissheit wgi\u00df, was ethisch geboten und was verwerflich ist.<\/p>\n<p>Den Wunsch des K\u00f6nigs Salomon, Gott m\u00f6ge ihm ein &#132;h\u00f6rendes Herz&#148; verleihen, damit er unterscheiden k\u00f6nne zwischen Gut und B\u00f6se, hat Benedikt seinen H\u00f6rern eindringlich nahegebracht. (Auf einer anderen Sprechebene hei\u00dft dasselbe bei ihm: die Vernunft solle sich der &#132;Weisung der Natur&#148; bzw. der &#132;Sprache des Seins&#148; \u00f6ffnen.) Beim Stichwort <i>h\u00f6rendes Herz<\/i> ist der gro\u00dfe Mathematiker, Physiker und <i>homo religiosus<\/i> Blaise Pascal aufzurufen, denn er hat dazu den ber\u00fchmtesten Schl\u00fcssel-Satz formuliert, den Benedikt selbstverst\u00e4ndlich kennt: &#132;Das Herz hat seine Gr\u00fcnde, von denen der Verstand keine Ahnung hat&#148; (Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas). &#132;Herz&#148; ist hier keineswegs ein sentimentaler Begriff, sondern er steht f\u00fcr die Berufung auf etwas zugleich h\u00f6chst Subjektives und es steht f\u00fcr eine Instanz, die mit Gr\u00fcnden auf allgemeine Horizonte des Verstehens verweist, die keineswegs von der empirischen Mehrheit geteilt sein m\u00fcssen. Herz und Gewissen zeigen an, dass es noch uneingel\u00f6ste Vernunftpotentiale gibt, die je nach Fragestellung wom\u00f6glich der Umsetzung in positives Recht harren. Erschlie\u00dft sich im Herzen auch ein orientierender Vernunftbezug, so zeigt dieser Begriff aber zugleich eine h\u00f6chst subjektive Seite an.<\/p>\n<p>Jener gro\u00dfe katholische Denker Pascal, der so nachdr\u00fccklich den Begriff des Herzens in den Mittelpunkt gestellt und die Spannung zur wissenschaftlich objektivieren-den Rationalit\u00e4t hervorgehoben hatte (an der er doch selbst an vorderster Front gearbeitet hat), geh\u00f6rte seinerzeit einer katholischen Gruppierung &#8211; den<i> Jansenisten <\/i>&#150; an, die schlie\u00dflich vom Heiligen Stuhl als h\u00e4retisch verurteilt wurde. Um zu dokumentieren, wie verwerflich das Denken dieser streng asketischen, an den Lehren des Hl. Augustinus ausgerichteten Gruppierung war (zu der sich gro\u00dfe Logiker wie Nicole und Arnauld und Dichter wie Racine bekannten!), holte man sogar noch die Leichen der Verstorbenen aus den Gr\u00e4bern, um sie zu sch\u00e4nden und so zu dokumentieren, dass nach Meinung Roms auf ihrer so ernsthaften Fr\u00f6mmigkeit kein Segen ruhte.<\/p>\n<h5><span id=\"v\">V.<\/span><\/h5>\n<p>Dass die Politik sich um Gerechtigkeit bem\u00fchen und so Voraussetzungen f\u00fcr den Frieden schaffen muss, ist eine triviale Feststellung. Allemal h\u00e4tte dies der religi\u00f6s nicht gerade musikalische (und auf dem kirchlichen Index der verbotenen B\u00fccher gef\u00fchrte) Philosoph Thomas Hobbes im 17. Jahrhundert auch sagen k\u00f6nnen. Der freilich meinte eindeutig den innerstaatlichen Rechtsfrieden. Welchen Frieden meint Benedikt?<br \/>Der Papst behauptet, <i>Erfolg<\/i> d\u00fcrfe kein Ma\u00dfstab f\u00fcr den Politiker sein. Aber wenn dieser sich um Gerechtigkeit und Frieden nach bestem Wissen und Gewissen bem\u00fcht, warum sollte ihm da, wie Benedikt behauptet, der Erfolg gleichg\u00fcltig sein? Der Erfolg kann nicht der Grund f\u00fcr die Arbeit des Politikers sein, wie der Papst zurecht anmerkt, aber wo k\u00e4men wir hin, wenn der Erfolg nicht auch ein Ma\u00dfstab zur Beurteilung der Arbeit eines Politikers w\u00e4re? Gern h\u00e4tte man von Benedikt auch eine Geschichte geh\u00f6rt, die erl\u00e4utert, wie es sein kann, dass der Erfolg &#132;den Weg auftut f\u00fcr die Verf\u00e4lschung des Rechts, f\u00fcr die Zerst\u00f6rung der Gerechtigkeit&#148;.<\/p>\n<p>Wohl bezieht sich Benedikt immer wieder auf die Macht des Politikers, doch gelegentlich weitet er den Blickwinkel und thematisiert die durch die Expansion wissenschaftlicher Innovationen hervorgetriebene Macht des Menschen \u00fcber sich selbst. Dem Menschen sei eine Macht zugefallen, &#132;die bisher nicht vorstellbar war&#148;. Der Mensch konnte bisher in der Welt vieles zerst\u00f6ren &#150; nun kann er &#132;die Welt zerst\u00f6ren&#148;. Dieser Gedanke indessen bleibt in der Rede am Rande. Vielmehr ausschlaggebend ist der zweite Gesichtspunkt: der Mensch &#132;kann sich selbst manipulieren&#148;. &#132;Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschlie\u00dfen.&#148; An dieser Stelle f\u00fchrt Benedikt die Unterscheidung von Recht und Scheinrecht ein. Und weist hin auf Salomons Bitte nach der Gew\u00e4hrung eines h\u00f6renden Herzens. Benedikt sieht in Deutschland die Integrit\u00e4t des Rechts gef\u00e4hrdet&#150; sonst machten seine mahnenden Worte keinen Sinn. Nun wei\u00df jeder B\u00fcrger, lernt jedes Erstsemester in Rechts- und Politikwissenschaft, dass die Mehrheit im demokratischen Rechtsstaat nicht beliebig \u00fcber die W\u00fcrde des Menschen verf\u00fcgen kann. Grenzen von Mehrheitsentscheidungen sind im Grundgesetz festgelegt und werden durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf subtile Weise dogmatisch ausgelegt. Immer wieder neu kontrolliert das Verfassungsgericht unter diesem Gesichtspunkt Entscheidungen des Gesetzgebers. Was also m\u00f6chte Benedikt noch mehr? Wo sieht er die Defizite?<\/p>\n<p>An dieser Stelle schiebt Benedikt eine interessante historische Reminiszenz ein, von der man nicht wei\u00df, ob sie unterschwellig Aufforderungscharakter hat. Origenes, ein Theologe des 3. Jahrhunderts, hatte sich gefragt, wie Christen in einem fremden nicht-christlichen Gemeinwesen sich verhalten sollten, wenn sie der Auffassung w\u00e4ren, dass die Gesetze dieses Gemeinwesens (im konkreten Beispiel: der Skythen) nicht mit den christlichen Normen vereinbar seien. Antwort: Der Christ w\u00fcrde &#132;wohl sehr vern\u00fcnftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden w\u00fcrde &#8230;&#148;. Ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt der Papst, es gehe ihm bei diesem Beispiel um &#132;den Widerstand der Christen gegen bestimmte weltliche Rechtsordnungen&#148;. &#150; Warum erz\u00e4hlt Benedikt diese Geschichte? Er verweist zun\u00e4chsi auf den Widerstand gegen das Naziregime und gegen andere totalit\u00e4re Regime. Aber war die \u00dcberzeugungsgrundlage jener M\u00e4nner und Frauen wirklich eine christliche? In vielen Einzelf\u00e4llen: ja! In vielen Einzelf\u00e4llen: nein! Schlie\u00dflich haben die Kirchen sich schwergetan mit Priestern und Pfarrern, die, allein ihrem Gewissen folgend, die Haltung ihrer jeweiligen Kirchenautorit\u00e4ten ignorierten und den Opfertod riskierten und erlitten. Die Amtskirchen hatten sich schlie\u00dflich, vorsichtig gesprochen, opportunistisch gezeigt, wenn sie nicht gar phasenweise zur Zusammenarbeit mit dem Regime bereit waren. Die Selbsterhaltung der Institution war \u00fcber weite Strecken den Kirchen wichtiger als die Solidarit\u00e4t mit den Verfolgten. Aber auf diesen Schlenker und die historisch diffuse Realit\u00e4tsbe~chreibung kommt es Benedikt ja offensichtlich gar nicht an. Denn im Fokus steht der demokratische Politiker. Er soll sich fragen, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was <i>wahrhaft <\/i>Recht sei.<\/p>\n<p>Der H\u00f6rer\/Leser sieht sich hier mit der wiederkehrenden Formel<i> Gesetz der Wahrheit <\/i>konfrontiert. <i>Wahrheit <\/i>ist normalerweise auf S\u00e4tze \u00fcber Sachverhalte bezogen. Und es f\u00e4llt schon schwer, das Sprachspiel wahres Gesetz versus falsches Gesetz nachzuvollziehen. Eher sind wir doch geneigt, von richtig und falsch in diesem Zusammenhang zu reden, und auch dies ist noch zu wolkig. Vorz\u00fcglich sprechen wir doch von einem guten oder einem <i>schlechten Gesetz<\/i>. Und ein gutes Gesetz ist dann ein solches, welches die mit ihm verbundenen Gestaltungsabsichten optimal verwirklicht (und nicht vom Gesetzgeber andauernd &#132;nachgebessert&#148; werden muss). Diese Optimierung in der Gesetzesformulierung ist freilich schwerlich das <i>Gesetz der Wahrheit<\/i>, das Benedikt in seiner Rede umkreist. Wahrheit ist offenkundig hier als eine metaphysische ,Gr\u00f6\u00dfe&#8216; gemeint, der angeblich eine bestimmte Gesetzgebung zu entsprechen hat. Also muss in Erfahrung gebracht werden, was hier eigentlich Wahrheit hei\u00dft. Ist damit so etwas wie eine Grundnorm gemeint? Meint es einfach und klar: den Willen Gottes? Nur, dass es Benedikt angemessener erscheint, im s\u00e4kular-pluralistischen Kontext eines Parlaments lieber &#132;Wahrheit&#148; an Stelle von &#132;Gott&#148; zu sagen?<\/p>\n<p>Offenkundig sieht Benedikt die Verbindung von Wahrheit und Recht in einem Naturrecht aufgehoben, wie es in der katholischen Kirche vertreten wird. Er beklagt den Befund, dass im letzten halben Jahrhundert sich eine dramatische Ver\u00e4nderung der Situation zugetragen habe. &#132;Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, \u00fcber die au\u00dferhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen w\u00fcrde, so dass man sich schon beinahe sch\u00e4mt, das Wort \u00fcberhaupt zu erw\u00e4hnen.&#148; Der Parlamentarier h\u00f6rte es, aber er erfuhr \u00fcber dieses eigent\u00fcmliche Naturrecht wenig Greifbares, auch wenn der Natur-Begriff so dominant die Rede-Szene beherrschte. Allemal ahnte er (hoffentlich), dass hier ein massiver Angriff auf die normativen Grundlagen der Mehrheitsdemokratie und ihrer Rechtsfindungsprozesse vorgetragen wurde.<br \/>Nach allem d\u00fcrfte Benedikts Rede in der zuk\u00fcnftigen Arbeit des deutschen Gesetzgebers schwerlich erkennbare Spuren hinterlassen. Und das ist, wie sich in dieser kritischen Auseinandersetzung gezeigt hat, wahrlich nicht zu bedauern.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2156],"publikationen":[2829],"class_list":["post-11763","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-klaus-michael-kadalle","publikationen-196-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das &quot;h\u00f6rende Herz&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/196-vorgaenge\/publikation\/das-hoerende-herz\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das &quot;h\u00f6rende Herz&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag aus: Vorg\u00e4nge 196 ( Heft 4\/2011), S. 127-135 Trotz aller Aufgeregtheiten und Proteste wurde dem Papst im deutschen Parlament am 22. 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