{"id":11825,"date":"2010-09-01T18:00:00","date_gmt":"2010-09-01T16:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-informalisierung-der-politik\/"},"modified":"2021-08-24T21:54:12","modified_gmt":"2021-08-24T19:54:12","slug":"die-informalisierung-der-politik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/191-vorgaenge\/publikation\/die-informalisierung-der-politik\/","title":{"rendered":"Die Informalisierung der Politik"},"content":{"rendered":"<p>Neue Formen des Risk Governance oder Entdemokratisierung der Politik?<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 191, Heft 3\/2010, S. 119-128<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"i-einleitung\">I. Einleitung <\/span><\/h2>\n<p>Der Rettungsschirm von 750 Milliarden Euro, der unter dem Druck anhaltender Spekulationswellen gegen den Euro am 09.05.2010 von den europ\u00e4ischen Regierungschefs entschieden und der am 21.05.2010 per Gesetz durch den deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ist ein Ereignis, welches man in vielerlei Hinsichten interpretieren kann. Selbst diejenigen, die sich davon eine St\u00e4rkung Europas erhoffen, werden allerdings nicht verleugnen k\u00f6nnen, dass bei der hastigen Entscheidung \u00fcber dieses &#8222;W\u00e4hrungsnotstand-Gesetz&#8220; (Prantl 2010) die Parlamente erneut die Verlierer der Regierungspraxis sind, da sie nunmehr ex post &#8211; nachdem Vorentscheidungen unter exekutiver F\u00fchrerschaft nahezu irreversibel gef\u00e4llt worden sind &#8211; als ratifizierende Instanzen fungierten. Bei alledem hat es den Anschein, als bliebe den Parlamentariern der Inhalt und der konkrete Modus dieses Jahrhundertgesetzes verschlossen. Das fehlende Wissen \u00fcber die m\u00f6glichen Folgewirkungen der Entscheidung ist wie h\u00e4ufig ein Indiz daf\u00fcr, dass wir in einer &#8222;Weltrisikogesellschaft&#8220; (Beck 2007; Holzinger u.a. 2010) leben. Heribert Prantl (2010) res\u00fcmiert: &#8222;Das Parlament erm\u00e4chtigt die EU-Kommission und eine noch nicht gegr\u00fcndete Zweckgesellschaft luxemburgischen Rechts zur Vergabe von Unsummen &#8211; nach Kriterien, die der Bundestag noch gar nicht kennt. Die noch ganz vagen Strukturelemente einer solchen Konditionsvereinbarung wurden bisher nur auf einer halben Seite mitgeteilt: ein Waschzettel als Anleitung f\u00fcr Milliardenausgaben.&#8220; Man muss zugeben: Dadurch, dass dem Parlament nur begrenzte Kontrollm\u00f6glichkeiten offen stehen und es sich keine alternativen Informationsquellen zu erschlie\u00dfen vermag, untergr\u00e4bt die Exekutive die demokratische Legitimation des Gesetzes (vgl. generell Kropp 2003).<\/p>\n<p>Das ausschlaggebende Merkmal dieses Ph\u00e4nomens wurde in den letzten Jahren von unterschiedlichen staats- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen diskutiert: die Rede ist von der <i>Informalisierung der Politik <\/i>(siehe dazu z.B. Daase 2009; Greven 2005; Slaughter 2004). Was sich gegenw\u00e4rtig in der nationalen und internationalen Politik abzeichnet, ist ein <i>Trend zur Informalisierung<\/i>. Politische Akteure nutzen ad hoc-<br \/>Entscheidungen und neue Kooperationsformen, um globalen Risiken zu steuern. Operative Medien und Organisationen mit stark kodifizierten Konventionen und expliziten Regeln (z.B. Vertr\u00e4ge, formal v\u00f6lkerrechtliche Gesetze) werden umgangen. Weniger stark institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit mit lockeren Vereinbarungen und impliziten Regeln sind ein zentraler Attraktor.<\/p>\n<p>Gegenstand dieses &#8211; kursorischen &#8211; Beitrages sind die neuartigen Prozesse der Informalisierung des Politischen. Um dieses Themenfeld zu entfalten, wird im Folgenden zun\u00e4chst kurz die formale Politik als Gegenbegriff zu informaler Politik pr\u00e4zisiert. Es folgt eine ph\u00e4nomenologische Rekonstruktion der Entwicklung und der Funktionen informaler Dimensionen politischer Willensbildung. Als Res\u00fcmee schlie\u00dft sich eine Darstellung der gegenw\u00e4rtigen Einsch\u00e4tzungen und normativen Bewertungen des Spannungsverh\u00e4ltnisses von Formalisierung und Informalisierung an.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ii-formalisierung-als-standardmodus-des-politischen\">II. Forma&shy;li&shy;sie&shy;rung als Standard&shy;modus des Politischen <\/span><\/h2>\n<p>Seit jeher, bei Max Weber, Norbert Elias, Niklas Luhmann, J\u00fcrgen Habermas war die sozialwissenschaftliche Theorie der europ\u00e4ischen Moderne eine Theorie der Formalisierung der Lebensverh\u00e4ltnisse im Allgemeinen und des Politischen im Besonderen. Die moderne Gesellschaft, davon ging die westliche Sozialwissenschaft aus, orientiert sich am Paradigma der Formalisierung von Verhaltenserwartungen im Sinne von zweckrationaler <br \/>Orientierung bzw. rechtlicher Kodifizierung. Schon f\u00fcr Weber (1980) ist die Voraussetzung f\u00fcr das take off der industriellen Moderne die Auspr\u00e4gung einer spezifisch formalen Rationalit\u00e4t. Formale Organisationen treten als Diffusionsagenten der rechtlich-politischen Ordnung westlicher Provenienz in Erscheinung. Sie lassen sich definieren &#8222;als Mittel rationaler Herrschaft, durch formulierte, insbesondere schriftlich fixierte Regeln&#8220; (Luhmann 1964: 32f.). \u00dcblicherweise galt auch (und gerade) f\u00fcr die internationale Sicherheitspolitik, dass in den Gebieten, in denen zusammen gearbeitet wurde, diese \u00dcbereink\u00fcnfte \u00fcber formale Vertr\u00e4ge und darin enthaltene Rechte und Pflichten der Vertragspartner legitimiert wurden. Charles Lipson stellte dementsprechend fest, dass die meisten sicherheitspolitischen Kooperationen &#8211; und insbesondere diejenigen, die auf dem Gebiet der R\u00fcstungskontrolle erfolgen &#8211; &#8222;die Form des Vertrags&#8220; besitzen. Was auch immer das Objekt der Abmachung gewesen sei, &#8222;die Verhandlungsf\u00fchrer h\u00e4tten immer formale Dokumente mit voller Ratifikation zum Ziel gehabt&#8220; (Lipson 1991: 520).<\/p>\n<p>Insbesondere der moderne Rechtsstaat ist als Gegenmodell zum monarchischen Anstaltsstaat konzipiert worden. Oberstes Prinzip der modernen Staatsform ist die Verfahrensform der Gewaltenteilung, d.h. die Trennung der Funktionsbereiche von Legislative, Exekutive und Judikative. Seit der Abkehr von der absolutistischen Staatsform verbindet sich mit dieser klaren Aufteilung der Kompetenz- und Befugnisformulierung staatlichen Handelns die Hoffnung auf eine rationale Begrenzung von Machtverh\u00e4ltnissen. Die demokratietheoretische Pointe des Formalismus moderner politischer Institutionen liegt mithin in der Ausdifferenzierung formaler Diskursregeln. Von nun an sollte niemand Entscheidungen unterworfen werden, die ihr oder ihm gegen\u00fcber nicht reziprok und allgemein begr\u00fcndbar sind. Entscheidungen sollten nur dann legitim sein, wenn sie &#8222;die Zustimmung aller Rechtsgenossen finden k\u00f6nnen&#8220; (Habermas 1992: 141). Und in der Verteilung der Gesetzsetzung und der Gesetzanwendung auf verschiedene Organe und Institutionen, in der Gewaltenteilung fand diese Differenzierung ihren eigentlichen Sinn.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verrechtlichung gesellschaftlicher Beziehungsformen b\u00fcrgt paradigmatisch das Grundprinzip formaler Legalit\u00e4t. Das zentrale Medium, um den rechstaatlichen Anspruch des Verfassungsstaates zu markieren, ist das parlamentarische Gesetz geworden. In seiner Multifunktionalit\u00e4t erweist sich das Gesetz als unverzichtbare Ordnungsgarantie und als herausragendes Steuerungsinstrument gesellschaftlicher Problembew\u00e4ltigung. Das gilt auch f\u00fcr die Verwaltungsrechtswissenschaft, die ihre Systematisierungsbem\u00fchungen an der &#8222;Herrschaft des Gesetzes&#8220; ausrichtet. Dem Rechtsstaat lag insofern von Anbeginn die konstitutive Unterscheidung von Normieren und Handeln zu Grunde. Niklas Luhmann (1995: 195ff.) bewertet das rechtliche Konditionalprogramm als Prototyp des rationalen formalen Rechts und kontrastiert es gegen das traditionelle Recht.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung der Moderne hat, wie in den Theorien der Weltgesellschaft dargelegt, seit dem Zweiten Weltkrieg globale Ausma\u00dfe angenommen (z.B. Meyer 2005). Nicht nur ein internationaler Strafgerichtshof (ICC) und die globale Verankerung der Menschenrechte spricht daf\u00fcr, sondern auch die Entstehung eines Norm- und Schiedssystems im Bereich des internationalen Handels (&#8222;Lex Mercatoria&#8220;) sind deutliche Hinweise auf ein Weltrecht, dessen wesentliches Spezifikum darin zu sehen ist, dass es &#8222;kein Au\u00dfen mehr&#8220; (Brunkhorst 2009: 109) hat. Informelle Prozesse wurden dabei zun\u00e4chst eher als randst\u00e4ndige Aspekte nicht vollst\u00e4ndiger Formalisierung betrachtet. Sie besa\u00dfen keine eigene Funktion. Ihnen wurde nur eine nachrangige Stellung gegen\u00fcber den Formalstrukturen zugeordnet.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iii-das-phaenomen-der-informalisierung\">III. Das Ph&auml;nomen der Infor&shy;ma&shy;li&shy;sie&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p>Seit dem Ende des Kalten Krieges sind Staaten dazu \u00fcbergegangen, neue politische Formen anzuwenden, <i>bei denen formale Organisationsstandards umgangen werden. <\/i>Tats\u00e4chlich findet nationales bzw. internationales Konfliktmanagement zunehmend in informellen Interessenkonstellationen statt, die je nach Konfliktmuster heterogen zusammengesetzt sind. Informalisierungsprozesse beziehen sich dabei sowohl auf die formalen Kriterien der Vereinbarungen (Informalisierung der Verbindlichkeit) als auch auf den Kooperationsmodus (stark institutionalisierte Organisationen versus informelle <i>Adhoc<\/i>-Koalitionen) (vgl. Daase 2009: 289f.). H\u00e4ufig ersetzen informelle Verfahren zwar nicht die formale Entscheidung. Aber der formale Vollzug durch die verantwortlichen Instanzen erfolgt automatisch in Form von &#8222;Abnicken&#8220;.<\/p>\n<ul>\n<li>Der UN-Sicherheitsrat greift beispielsweise auf informelle Strukturen zur\u00fcck, um seine strukturell begrenzten Steuerungskapazit\u00e4ten zu optimieren. Im Zuge der internationalen Konfliktregulierung formieren sich informelle Staatengruppen, die sich als &#8222;Freunde des Generalsekret\u00e4rs&#8220; bezeichnen und oftmals in der Lage sind, dort effizient zu agieren, wo die UNO strukturell durch die Charta oder durch politische Konstellationen daran gehindert ist (Prantl 2005). Sie regen einen Dialog zwischen dem UN-Sekretariat und verschiedenen regionalen und lokal verorteten Organisationen an, die spezifisches Kontextwissen mitbringen. <\/li>\n<li>Die Kosovo-Intervention 1999 in Jugoslawien als &#8222;Selbsterm\u00e4chtigung der Nato&#8220; (J\u00fcrgen Habermas) stellte den im V\u00f6lkerrecht anerkannten Grundsatz der Unabh\u00e4ngigkeit der Nationalstaaten in Zweifel und wurde ohne Legitimation des Sicherheitsrates vollzogen, der im eigentlichen Sinne die &#8222;Hauptverantwortung f\u00fcr die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit&#8220; (Art. 24, UN-Charta) tr\u00e4gt. Der Irak-Krieg 2003 unter einer &#8222;Koalition der Willigen&#8220; wurde ebenso informell, ohne Mandatierung durch den Sicherheitsrat realisiert. <\/li>\n<li>Die G8-Staaten erwirtschaften etwa zwei Drittel des globalen Bruttoinlandprodukts. Die G8 sind ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs (Gst\u00f6hl 2007). Die Gruppe ist keine internationale Organisation, sie besitzt weder einen eigenen Verwaltungsapparat mit st\u00e4ndigem Sekretariat und Bediensteten noch eine permanente Vertretung ihrer Mitglieder. Sie ist ein &#8222;transgovernmentales Netzwerk&#8220; (Slaughter 2004). Die G8 b\u00fcndelt in ihrer Funktion als &#8222;master transgovernmental coalition&#8220; (Gst\u00f6hl 2007: 5) immer mehr wirtschaftspolitische und sicherheitsrelevante Themen in Arbeitsgruppen. Die Themenpalette umfasst mittlerweile das gesamte Spektrum globaler Politik. Neben der Wirtschaftspolitik werden au\u00dfen- und sicherheitspolitische, aber auch entwicklungspolitische Themen angesprochen. Die G8-Gipfelprozesse mit ihren rhizomhaften, dichten Netzwerken der Politikkoordination, nehmen ma\u00dfgeblich auf die Entscheidungspr\u00e4missen der nationalen politischen Systeme Einfluss, so dass bereits von &#8222;Club Governance&#8220; (Schneckener 2009) die Rede ist. Die G8-Staaten werden mittlerweile als Gruppensouver\u00e4n gehandelt, der sogar die USA als Hegemon abl\u00f6sen k\u00f6nnte. <\/li>\n<li>Die Staats- und Regierungschefs verst\u00e4ndigten sich auf dem G20-Gipfel im September 2009 in Pittsburgh darauf, dass die G20 die G8 als ma\u00dfgebliches Gremium f\u00fcr globale Wirtschaftsfragen abl\u00f6sen soll. U. a. wurde \u00fcber eine Neuordnung der Finanzwirtschaft gesprochen. Die erfolgsabh\u00e4ngigen Verg\u00fctungssysteme der Banken sollen sich nach dem Willen der G20 nicht mehr an vor\u00fcbergehenden Gewinnen, sondern an Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Dazu macht der Finanzstabilit\u00e4ts-Rat (FSB) konkrete Vorschl\u00e4ge. Diese sollen Grundlage f\u00fcr die nationale Gesetzgebung der G20-Staaten werden. <\/li>\n<li>Seit den 60er Jahren wird auch innenpolitisch von einer &#8222;Entparlamentarisierung&#8220; gesprochen (z.B. Kropp 2003). Politische Entscheidungen w\u00fcrden in Wirklichkeit schon l\u00e4ngst in informalen Koalitionsaussch\u00fcssen oder -gespr\u00e4chen getroffen (so bereits Bohne 1981). Die Herrschaft der politischen Parteien hat es mit sich gebracht, dass Deliberation und Entscheidung separiert sind. In der parlamentarischen Realit\u00e4t ist der Abgeordnete nicht allein dem Willen seines W\u00e4hlers und seinem Gewissen verpflichtet, sondern an Fraktionsbeschl\u00fcsse gebunden. Die Chefs der Regierungsfraktionen richten die Abgeordneten auf eine bereits in informellen Absprachen mit der Regierung abgestimmte Richtung aus. Carl Schmitt (2003: 319) stellte schon fest: &#8222;Das Parlament wird eine Art Beh\u00f6rde, die in geheimer Beratung beschlie\u00dft und das Ergebnis der Beschlussfassung in einer \u00f6ffentlichen Sitzung in der Form von Abstimmungen verk\u00fcndet.&#8220; Die Abstimmung kann dann im Prinzip vor leeren St\u00fchlen durchgef\u00fchrt werden. <\/li>\n<hr class=\"clearer-white\">\n<p>\t\t<!--\n\t\t\tList browsing box:\n\t\t--><\/p>\n<\/ul>\n<li>Auch bez\u00fcglich des Rechtssystems ist von Autoren wie Franz Neumann, Ernst Forsthoff, Dieter Grimm, Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde eine Informalisierung modernen Rechts diagnostiziert worden, in dessen Folge es zu einem dramatischen Anstieg der Unbestimmtheit des Rechts kommt. Es wird von einer &#8222;Krise des Rechtsstaates&#8220; gesprochen, da die nachlassende Bindewirkung des parlamentarischen Gesetzes zu einer Gef\u00e4hrdung des Modus der Gewaltenteilung f\u00fchrt. Im Monopolkapitalismus verschwindet, so l\u00e4sst sich Neumanns (1967) Argumentation zusammenfassen, tendenziell das durch das allgemeine Gesetz definierte formal-rationale Recht zugunsten eines Rechts, in dem die Rechtsformen des Verwaltungsaktes und der Generalklausel dominant werden. Die Generalsklausel ist ein Instrument mit der das System der Gewaltenteilung umgangen wird. Generalklauseln dienen dazu, die Legitimation f\u00fcr ein pr\u00e4zises Handlungsprogramm in der Schwebe zu lassen und damit &#8222;\u00e4u\u00dferlich ablesbare Handlungsgrenzen des Staates zu verdunkeln&#8220; (Wissmann 2008: 4). Rechtssystematisch artikuliert sich diese Verarbeitung unterschiedlichster Formen von Ungewissheit in der Pluralisierung dogmatischer Leitlinien und ihrer methodischen Grundlagen. <\/li>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iv-ursachen-und-funktionen-von-informalisierung\">IV. Ursachen und Funktionen von Infor&shy;ma&shy;li&shy;sie&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p>Dieser kurze \u00dcberblick \u00fcber typische Felder, in denen es zu einer Informalisierung des Politischen kommt, ist zu erg\u00e4nzen um eine Explikation ihrer spezifischen Funktionen, die hier nur ganz kursorisch skizziert werden k\u00f6nnen. Welche verschiedenen Ursachen hat der aufgezeigte Formenwandel des Politischen?<\/p>\n<p>(1)<i> Anpassung, Optimierung und Erg\u00e4nzung<\/i>: In vielen Beitr\u00e4gen, die auf eine St\u00e4rkung informeller Regelungsmechanismen hinweisen, spielen informelle Organisationen die Rolle, ineffiziente formale Organisationen <i>zu erg\u00e4nzen und zu optimieren<\/i>. Eine der Ursachen f\u00fcr die feststellbaren politischen Informalisierungsprozesse, kann in der ver\u00e4nderten Weltlage gesehen werden, die seit dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989\/90 sichtbar wurde. Die Staatenwelt muss sich mit teilweise neuen Bedingungen und Herausforderungen auseinandersetzen und sieht sich mit einem ungeheueren Normbedarf konfrontiert. Gleichzeitig erodieren in vielen Bereichen die Ad\u00e4quatheitsbedingungen f\u00fcr die traditionalen Regeln und ihrer noch g\u00fcltigen rationalen Rechtfertigung. Die Strukturver\u00e4nderungen stellen f\u00fcr die Institutionen und deren Aufgabenprofil eine \u00dcberforderung dar. Viele Problemkomplexe deuten somit auf eine zunehmende Ungewissheit hin, wie soziale Normen angesichts konkurrierender Anforderungen angewendet werden sollen, und markieren das Bed\u00fcrfnis nach strukturellen Reformen.<\/p>\n<p>Informalit\u00e4t entwickelt sich dabei h\u00e4ufig vor dem Hintergrund einer durch das formale Recht verursachten Begrenzung. Die den Anpassungsnotwendigkeiten korrelierenden Praktiken bedienen sich oftmals einer &#8222;brauchbaren Illegalit\u00e4t&#8220; (Luhmann 1964: 304) und erfordern einen elastischen Umgang mit etablierten Regeln, um den Reformstau zu umschiffen. &#8222;Formale Normen schaffen ein Problem, informal wird es zu l\u00f6sen versucht.&#8220; (Morlok 2003: 50) Der informelle Akteur ist daher notwendigerweise Dezisionist, der immer auch die Transaktionskosten von aufgeschobenen Entscheidungen im Blick hat. Da im Falle des Konflikts in der serbischen Provinz Kosovo, eine Beschlussfassung f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen im Sinne eines UN-Mandats an dem Veto von Russland und China scheiterte, entschlossen sich am 24. M\u00e4rz 1999 19 NATO-Staaten, dass die Behandlung, welche die Albaner im Kosovo durch das serbische Regime unter Slobodan Milo&#353;evic erfuhren, ein gewaltsames Eingreifen rechtfertigte. Damit hebelten sie kurzerhand das Gewaltverbot der UN-Charta aus. Noch deutlicher treten die Konturen der Informalit\u00e4t im &#8222;asymmetrischen Krieg&#8220; ans Licht: Da der aus der Deckung agierende Gegner in Afghanistan jede symmetrische (konventionelle) Kriegsf\u00fchrung unterwandert, entschlossen sich amerikanische Kommandokr\u00e4fte &#8211; in Analogie zum &#8222;Ph\u00f6nix-Programm&#8220; in Vietnam &#8211; mit Hilfe paramilit\u00e4rischer Spezialeinheiten und streng geheimen Feindeslisten, Al-Qaida-Anh\u00e4nger und hochrangige Taliban in Afghanistan gezielt zu t\u00f6ten oder gefangen zunehmen. Die Kr\u00e4fte agierten jenseits des Kriegsrechts (Weiner 2010: 24).<\/p>\n<p>(2) <i>Unsicherheitsabsorption<\/i>: Informale Handlungsmuster mildern in der Regel die Last der Ungewissheit. Sie werden insofern auch in Zukunft ein zentraler Operator der politischen Risikosteuerung in der Weltrisikogesellschaft sein. In der Weltrisikogesellschaft existiert alles miteinander verbunden und n\u00f6tigt Politik dazu, dass sie relational, vernetzt und r\u00fcckkoppelnd denkt und wahrnimmt. H\u00e4ufig sind eilige Entscheidungen und schnell geschmiedete B\u00fcndnisse und Koalitionen von zentraler Bedeutung f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung akuter riskanter Handlungssituationen. So betrachtet ist informelles Handeln letztlich nichts anderes als die Abwehr von Gefahrenlagen. Informal Handelnde sind weniger von der Legalit\u00e4t des Rechts als von Interessen geleitet, <i>die Situation zu managen<\/i>. Die objektive Ungewissheit wird freilich in der Regel dadurch nicht beseitigt, aber durch Entscheidungen und durch Herstellung von Konsens &#8222;sozial absorbiert&#8220; (Morlok 2003: 49). Sie wird gleichsam in eine andere Zone der Ungewissheit transportiert, auch wenn sie zeitlich nur verschleppt wird. Ein \u00e4hnlicher Vorgang kann bei der Verabschiedung des &#8222;Krediterm\u00e4chtigungsgesetzes&#8220; im Deutschen Bundestag beobachtet werden. Um den &#8222;Generalangriff&#8220; der Spekulanten auf den Euro zu trotzen, m\u00fcsse das in seinen Umrissen anonyme und in seinen riskanten Nebenfolgen v\u00f6llig intransparente Gesetz rasch implementiert werden, &#8222;denn die M\u00e4rkte vertrauen erst, wenn es in Kraft ist&#8220; (Wolfgang Sch\u00e4uble).<\/p>\n<p>(3) <i>Erweiterung der Ungewissheitszone<\/i>: Informalit\u00e4t kann aber auch in puncto Ungewissheit eine genau entgegengesetzte Funktion erf\u00fcllen. Ziel von Informalit\u00e4t w\u00e4re dabei nicht, wie man es erwarten w\u00fcrde, die Verkleinerung der <i>uncertainty zone<\/i>, sondern im Gegenteil ihre Vergr\u00f6\u00dferung, d. h. die Ausdehnung des Interpretationsspielraums, welche Ph\u00e4nomene unter eine bestimmte Institution fallen und wie bei ihnen zu verfahren ist (vgl. Daase 2009: 293f.). Durch eine Expansion der &#8222;Zone der Unbestimmtheit&#8220; (Agamben 2004: 33) wird es m\u00f6glich, alternative Strategien jenseits existierender Referenzsysteme zu erproben, ohne Letztere direkt zu kompromittieren (vgl. Daase 2009: 293).<\/p>\n<p>Die Konstituierung neuer Zonen der Uneindeutigkeit und einer hierin angelegten Entgrenzung, lassen sich insbesondere im Rechtssystem nachweisen. Rechtssystematisch artikuliert sich diese Verarbeitung unterschiedlichster Formen von Ungewissheit in der Pluralisierung und Heterogenisierung dogmatischer Leitlinien und ihrer methodischen Grundlagen. Die steigende Ungewissheit f\u00fchrt beispielsweise dazu, dass Gesetze in nebul\u00f6se Rezeptionsbegriffe geformt werden. Vage Formulierungen, wie z.B. &#8222;effektive Ma\u00dfnahmen&#8220; &#8211; wie sie oftmals der UNO-Sicherheitsrat benutzt &#8211; bezeugen die kognitive Unsicherheit im Recht, die sich in einer mangelnden Konventionalisierbarkeit der Ma\u00dfnahmen manifestiert. Folglich verschwimmen gerade im Rahmen von pr\u00e4ventiven Strategien, die prinzipiell keine pr\u00e4zise festlegbare Grenze kennen, die Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr normierende Vorgaben.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"v-schlussbemerkung\">V. Schluss&shy;be&shy;mer&shy;kung <\/span><\/h2>\n<p>Eine Bewertung der Informalisierung der Politik ist konfrontiert mit deren widerspr\u00fcchlichen wissenschaftlichen Einordnung, sowohl in empirischer als auch in normativer Hinsicht.<\/p>\n<p>(1) Auf der einen Seite wird &#8211; insbesondere, was die internationale Ordnung betrifft &#8211; konstatiert, dass wir in <i>einer <\/i>rechtlich und politisch integrierten Weltgesellschaft lebten. In der an einer zu vollendenden Weltgesellschaft orientierten Sichtweise kommt das was man Informalisierung von Politik nennt, \u00fcberhaupt nicht zum Vorschein. Die Struktur des Nationalstaates mit den Personen als Staatsb\u00fcrgern und Organisationen als Entit\u00e4ten ist demnach global diffundiert (z.B. Meyer 2005). Die Konstitutionalisierung einer Weltinnenpolitik im Rahmen einer supranationalen Verfassung erreicht in der Idee des Kosmopolitismus seinen H\u00f6hepunkt. Insbesondere in strukturellen Konstellationen, die Mehrebenensystemen wie etwa der EU der UNO, der WTO, dem GATT-Abkommen oder Lex Mercatoria, zuzuordnen sind, setze sich der <i>Formalismus der westlichen Gesellschaft fort<\/i> und werde das westliche Muster der Modernisierung institutionell auf Dauer gestellt (z.B. Brunkhorst 2009; Habermas 2004: 142ff.). Die funktional differenzierte Gesellschaft als Metacodierung sei nicht mehr etwas spezifisch Europ\u00e4isches. Die Globalisierung der Funktionssysteme habe vielmehr dazu gef\u00fchrt, dass &#8222;ausnahmslos alle Menschen, die am Beginn des 21. Jahrhunderts leben, <i>in ihrem Lebensschicksal von funktionaler Differenzierung (&#8230;) abh\u00e4ngig <\/i>geworden sind&#8220; (Brunkhorst 2009: 111). Im Prinzip rekurriert auch die Weltgesellschaft im Routinefall auf formelle Regelungen. Die gegenw\u00e4rtige Modernisierungstheorie kn\u00fcpft hier l\u00fcckenlos an das Projekt an, das von Max Weber begonnen wurde.<\/p>\n<p>(2) Man muss wenig Scharfsinn aufwenden, um zu erkennen, wo das argumentative Defizit dieser These aufzufinden ist. Der Sache nach, so die Kritik, handele es sich bei den Theorien der Weltgesellschaft h\u00e4ufig um ein wildes Spekulieren des &#8222;homo scholasticus&#8220; unter dem Signum von Ausdifferenzierungs-Teleologien (Wagner 1996).1 Dem Theorem der Weltgesellschaft sei eine westliche Missionsdynamik immanent, die es dazu pr\u00e4disponiere, einer &#8222;Kosmopolitismusromantik&#8220; (Sloterdijk 2005: 306) aufzusitzen. Denn es k\u00f6nne auch sein, dass es bei der Konstituierung neuer Zonen der Uneindeutigkeit zu Formen politischer Entgrenzung komme, die in ihrer Folge die Legitimit\u00e4t formeller Kooperationsformen aufs Spiel setze. Informelle Politik k\u00f6nne formelles Recht und formelle Politik korrumpieren und delegitimieren (z.B. Greven 2005).<\/p>\n<p>Es entstehen zunehmend Zonen von Unsicherheit und Unentscheidbarkeit, unklare Lagen zwischen Regel und Ausnahme. Insbesondere die konstatierte &#8222;Weltstaatlichkeit ohne Staat&#8220; &#8211; aber ebenso die EU &#8211; weisen eine chronische Unterinstitutionalisierung deliberativer Verfahren auf. Das V\u00f6lkerrecht wird zunehmend fragmentiert. In diesem sehr viel weiter gefassten Begriff von Informalisierung werden zentrale Rechtsnormen zwar nicht aufgegeben, aber ihr Geltungsraum wird undeutlich, und dann d\u00fcrfen sich Staatsb\u00fcrger ihrer Rechte nicht mehr so sicher sein. In diesem Diffusionsprozess geht das Gesetz des Handels schleichend an die Exekutive \u00fcber. Entscheidungsprozesse werden intransparent. Informelle Politik ist dann eher eine Chiffre f\u00fcr Entscheidungsabl\u00e4ufe <i>jenseits <\/i>des Gesetzes und der demokratischen Prozesse, als ein Signum f\u00fcr eine &#8222;Vollrealisierung funktionaler Differenzierung&#8220; (Luhmann 1997: 163). \u00dcbersetzt man die Neumannsche (1967) Diagnose von einem <i>Rechtsformenwandel <\/i>auf die gegenw\u00e4rtige Rechtssituation, dann dr\u00e4ngen sich seine Schl\u00fcsse geradezu auf. Denn gerade ein verzeitlichtes, flexibles, prozeduralisiertes Recht wird in steigendem Ma\u00df von Generalklauseln und kontextspezifischen Abw\u00e4gungsgeboten Gebrauch machen.<\/p>\n<p>(3) Zum Schluss ist darauf hinzuweisen, dass unsere Evaluation der Informalisierung der Politik noch eine dritte Interpretation zul\u00e4sst. In aller Regel wird Informalisierung (auch im Sinne eines Rechtsformenwandels) als Delegitimierung des Rechtsstaates, insbesondere seiner demokratischen Grundlagen, interpretiert. Es ist aber keinesfalls zwingend, in diesem historischen Politik- und Rechtsformenwandel ausschlie\u00dflich einen Legitimationsverfall zu sehen. So pr\u00e4zise ob seiner systematischen Geschlossenheit das b\u00fcrgerliche Formalrecht auch immer ist, so ist es doch unbestreitbar, dass diese Systematik von Anfang an eine entscheidende Voraussetzung hatte: Sie suggerierte n\u00e4mlich eine Gesellschaft, die sich gar nicht und &#8211; wenn \u00fcberhaupt &#8211; dann nur in vorhersehbaren Bahnen transformiert. In Zeiten menschengemachter Katastrophen, Weltkrisen und gr\u00f6\u00dferer Unheilskomplexe, die planetarisches Format annehmen, k\u00f6nnte die Informalisierung des Politischen und das in ihr verkapselte dezisionistische Element, <i>Ausdruck der Vitalit\u00e4t politischer Institutionen sein.<\/i><\/p>\n<p>Allerdings h\u00e4ngt meines Erachtens die Qualit\u00e4t der Vitalit\u00e4t politischer Entscheidungen erneut voll und ganz davon ab, ob diese an die Legitimationsfl\u00fcsse diskursiver Verfahren der Meinungs- und Willensbildung angeschlossen sind, wenn der normative Rahmen informeller Prozesse mehr abgeben soll als eine &#8222;hegemonialrechtliche Fassade&#8220; (Habermas 2004: 139). Es l\u00e4sst sich nicht leugnen: Supranationale Instanzen, die hierarchisch aufgebaut sind und im Prozess der Normerzeugung nur auf die (intransparente) Willensbildung einiger Wenigen reduziert w\u00e4ren, sind nicht demokratisch organisiert. Ihnen fehlt die legitimationsnotwendige Verkn\u00fcpfung mit demokratischen Verfahren. Die zentrale Frage lautet somit nicht nur, wie politische Entscheidungen der \u00fcberstaatlichen Organisationsebenen an eine im Grunde ja &#8222;nur informell einflussreiche(n) Welt\u00f6ffentlichkeit&#8220; (Habermas 2004:141) r\u00fcckgekoppelt werden, sondern wie politische Entscheidungen im Rahmen informeller Modi, mit dem politischen Publikum verkoppelt werden k\u00f6nnen. &#8222;F\u00fcr die Demokratie m\u00fcssten wie immer die B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen selbst sorgen &#8230;&#8220; (Greven 1999: 171) Entscheidend f\u00fcr den Gang der Dinge bleibt die Tatsache, dass die &#8222;ununterbrochene Kette der Repr\u00e4sentation&#8220; von den B\u00fcrgern bis hin zu den die Herrschaft aus\u00fcbenden politischen Eliten \u00fcber den Grad der Vitalit\u00e4t politischen Handelns bestimmt.[2] Bricht diese Kette ab, ist die Informalisierung von Politik weniger eine Chiffre f\u00fcr eine realisierte Weltgesellschaft als ein Zeichen f\u00fcr die Emergenz einer &#8222;halbierten Weltstaatlichkeit&#8220; (Brock 2007: 178).<\/p>\n<p>[1] Angesichts einer solchen makrodeterministischen, weitgehend an der Oberfl\u00e4chenstruktur von globalen Ph\u00e4nomenen verharrenden Theoriebildung r\u00e4t Bruno Latour (2007: 315): &#8222;Wann immer jemand von einem &#8222;System&#8220;, einer &#8222;globalen Eigenschaft&#8220; einer &#8222;Struktur&#8220;, einer &#8222;Gesellschaft&#8220;, einem &#8222;Imperium&#8220;, einer &#8222;Weltwirtschaft&#8220;, einer &#8222;Organisation&#8220; spricht, sollte der erste (&#8230;) Reflex darin bestehen zu fragen: &#8222;In welchem Geb\u00e4ude? In welchem B\u00fcro? Durch welchen Korridor erreichbar&#8230;?.&#8220;<\/p>\n<p>[2] Was die Demokratisierung supranationaler Instanzen, wie etwa die EU, betrifft, schlagen z. B. Beck\/Grande (2004: 3352f.) die Einf\u00fchrung europaweiter Referenden vor, die von den B\u00fcrgern initiiert werden. Der L\u00f6sungsweg von Joerges (2008) sieht einen &#8222;deliberativen Supranationalismus&#8220; vor.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Agamben<\/i>, <i>G.<\/i> (2004): Ausnahmezustand (Homo Sacer II.I), Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Beck, U.<\/i> (2007): Weltrisikogesellschaft, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Beck, U.\/Grande, E.<\/i> (2004): Das kosmopolitische Europa, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Bohne, E. <\/i>(1981): Der informale Rechtsstaat, Berlin.<\/p>\n<p><i>Brock, L. <\/i>(2007): Innerstaatliche Kriege und internationale Gewaltanwendung seit dem Ende des Ost-West-Konflikts: Indiz f\u00fcr die Emergenz oder das Ausbleiben von Weltstaatlichkeit?, in: Albert, M.\/Stichweh, R. (Hrsg.): Weltstaat und Weltstaatlichkeit. Beobachtungen globaler politischer Strukturbildung. Wiesbaden: Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften, S. 158-186.<\/p>\n<p><i>Brunkhorst, H. <\/i>(2009): There Will be Blood. Konstitutionalisierung ohne Demokratie?, in: Brunkhorst, H. (Hrsg.): Demokratie in der Weltgesellschaft, in: Soziale Welt, Sonderband 18, S. 99-126.<\/p>\n<p><i>Daase, C. <\/i>(2009): Die Informalisierung internationaler Politik. Beobachtungen zum Stand der internationalen Organisation, in: Dingwerth, Klaus\/Kerwer Dieter\/N\u00f6lke Andreas (Hg.): Die Organisierte Welt. Internationale Beziehungen und Organisationsforschung. Baden-Baden, S. 290-304.<\/p>\n<p><i>Greven, M. Th.<\/i> (1999): Die politische Gesellschaft. Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie, Opladen.<\/p>\n<p><i>Greven, M. Th.<\/i> (2005): The Informalization of Transnational Governance: A Threat to Democratic Government, in: Complex Sovereingty. Reconstituting Political Authority in the Twenty-First Century, edited by Edgar Grande and Louis W. 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