{"id":11826,"date":"2010-09-01T17:29:00","date_gmt":"2010-09-01T15:29:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-wahlrecht-muss-geaendert-werden\/"},"modified":"2010-09-01T12:00:00","modified_gmt":"2010-09-01T10:00:00","slug":"das-wahlrecht-muss-geaendert-werden","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/191-vorgaenge\/publikation\/das-wahlrecht-muss-geaendert-werden\/","title":{"rendered":"Das Wahlrecht muss ge\u00e4ndert werden"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 191, Heft 3\/2010, S. 129-132<\/p>\n<p>Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht verf\u00fcgt, dass das Gesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages bis 30. Juni 2011 ge\u00e4ndert werden muss. (Urteil vom 3. 7. 2008 2 BvC 1\/07 und 2 BvC 7\/07) Die beanstandete Regelung wirkte sich nach dem R\u00fccktritt von Bundespr\u00e4sident K\u00f6hler auf die Zusammensetzung der Bundesversammlung aus, die einen Nachfolger f\u00fcr den Bundespr\u00e4sidenten zu w\u00e4hlen hatte. Die 24 \u00dcberhangmandate der Union im Bundestag gaben der schwarz-gelben Koalition eine satte Mehrheit, die sie ohne die \u00dcberhangmandate nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht mehr hatte. Eine \u00e4hnliche Problematik brachte die letzte Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Die CDU errang 11 \u00dcberhangmandate, von denen nach einer Entscheidung der Landeswahlleiterin aber drei nicht f\u00fcr die anderen Parteien ausgeglichen wurden. Das f\u00fchrte dazu, dass die CDU\/FDP-Koalittion im Landtag eine Mehrheit hatte, die nicht dem Wahlergebnis entsprach.<\/p>\n<p>Das Landesverfassungsgericht hat deshalb mit Urteil vom 30.08.2010 entschieden: Bis zum 31. 5. 2011 muss das Wahlgesetz \u00fcberarbeitet und bis 30.09.2012 neu gew\u00e4hlt werden. Die Verfassungsgerichtsurteile zeigen, wie n\u00f6tig die Neuregelung der Wahlverfahren generell ist.<\/p>\n<p><b>Eine Nachwahl offenbart ein Problem<\/b> <br \/>Die Problematik zeigte eindr\u00fccklich die Neuwahl des deutschen Bundestages am 18.09.2005. Im Dresdener Wahlkreis 160 war eine Kandidatin gestorben. Die Wahl in diesem Wahlkreis musste um 14 Tage verschoben werden. Das hatte nicht nur die Problematik des Ausfalls einer Kandidatin mit den hohen Kosten f\u00fcr die Nachwahl und den Unsicherheiten \u00fcber die Bekanntgabe des Wahlergebnisses gezeigt, sondern auch die Problematik der zwei Stimmen, speziell in Kenntnis des \u00fcbrigen Wahlergebnisses. Der CDU drohte der Verlust eines Mandates bei gutem Abschneiden, weil das \u00dcberhangmandat mit der Liste verrechnet worden w\u00e4re. Sie hat deshalb mit Erfolg daf\u00fcr geworben, FDP zu w\u00e4hlen, was dann bundesweit zu Verschiebungen bei den Mandaten f\u00fchrte. Nicht gew\u00e4hlt brachte ein zus\u00e4tzliches Mandat!<\/p>\n<p><b>Die Problematik der \u00dcberhangmandate <br \/><\/b>Bei Wahlen zum Bundestag hat man eine &#8222;Erststimme&#8220; im Wahlkreis f\u00fcr den Wahlkreisabgeordneten und eine &#8222;Zweitstimme&#8220; f\u00fcr die Parteilisten, nach deren Ergebnis die Mandate berechnet werden. Gibt es mehr Direktmandate, als nach Zweitstimmen der Partei zustehen, bleiben \u00dcberhangmandate. Dann sind f\u00fcr ein Mandat unterschiedlich viele Stimmen n\u00f6tig und im Falle von Nachwahlen Manipulationen m\u00f6glich, um die \u00dcberhangmandate nicht zu verlieren. Die Ungleichheit durch \u00dcberhangmandate kann man an vergangenen Bundestagswahlen studieren:<\/p>\n<p>1994 gab es 12 \u00dcberhangmandate f\u00fcr die Union. Dadurch reichten ihr f\u00fcr ein Mandat im Schnitt knapp 66.000 Stimmen. Die anderen Parteien ben\u00f6tigten f\u00fcr einen Sitz im Bundestag mindestens 68.000 (SPD mit 4 \u00dcberhangmandaten) oder gar 68.500 Stimmen (alle anderen Parteien ohne \u00dcberhangmandate).<\/p>\n<p>1998 gab es 13 \u00dcberhangmandate f\u00fcr die SPD. Dadurch reichten 67.700 Stimmen f\u00fcr ein Mandat, die anderen Parteien ben\u00f6tigten 70.000 Stimmen.<\/p>\n<p>2005 gab es 7 \u00dcberhangmandate f\u00fcr die Union, 9 f\u00fcr die SPD. Beiden reichten knapp 73.000 Stimmen f\u00fcr einen Sitz im Bundestag. Die anderen Parteien ben\u00f6tigten mindestens 75.000 Stimmen.<\/p>\n<p>2009 gab es 21 \u00dcberhangmandate f\u00fcr die CDU, 3 f\u00fcr die CSU. Die CDU bekam f\u00fcr knapp 61.000 Stimmen ein Bundestagsmandat, die CSU f\u00fcr knapp 63.000, die anderen Parteien ben\u00f6tigten knapp 68.000 Stimmen.<\/p>\n<p><b>Was sagt Karlsruhe?<\/b> <br \/>Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon einmal mit \u00dcberhangmandaten befasst. 1987 ging es nur um ein Mandat, und das hatte weniger Auswirkungen als die unterschiedliche Gr\u00f6\u00dfe der Wahlkreise, so dass das \u00dcberhangmandat nicht beachtet wurde, sondern Karlsruhe auf die gleiche Gr\u00f6\u00dfe der Wahlkreise dr\u00e4ngte. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil dem Europ\u00e4ischen Parlament abgesprochen, demokratisch zu sein, weil in den verschiedenen L\u00e4ndern unterschiedliche Stimmenzahlen f\u00fcr ein Mandat ausreichen, und im Fall der Dresdner Nachwahl hat das Gericht auch die fehlende Gleichheit der Wahl beanstandet. In Schleswig-Holstein haben die \u00dcberhangmandate sogar das Wahlergebnis umgedreht. Von welchen Unterschieden an die Ungleichheit bei \u00dcberhangmandaten problematisch ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt. Mit der Forderung, dass weniger Stimmen nicht zu mehr und mehr Stimmen nicht zu weniger Mandaten f\u00fchren d\u00fcrfen, hat Karlsruhe de facto aber die \u00dcberhangmandate generell beanstandet.<\/p>\n<p><b>Das Problem der zwei Stimmen<\/b> <br \/>Es lohnt sich, die bisherigen \u00dcberhangmandate zu analysieren. Dass die SPD 1998 so gut abschnitt, lag an der Erwartung einer rot-gr\u00fcnen Koalition. Die Erststimmen von Gr\u00fcnw\u00e4hlern halfen der SPD, Zweitstimmen von W\u00e4hlern der SPD den Gr\u00fcnen. 2009 war es umgekehrt. Union und FDP haben von vornherein eine Koalition angestrebt, w\u00e4hrend diesmal die anderen Parteien f\u00fcr sich allein warben. CDU und CSU erhielten dadurch mit Hilfe der FDP \u00fcber die Erststimmen 24 \u00dcberhangmandate, die FDP \u00fcber die Zweitstimmen ihr bisher bestes Ergebnis. Nat\u00fcrlich wehrte sich die FDP gegen die Aussage, sie habe ihr gutes Ergebnis Leihstimmen von Unionsw\u00e4hlern zu verdanken. Es waren nicht Leihstimmen sondern die Zweitstimmen von Unionsw\u00e4hlern, die ihr zugute kamen. Dass es kein \u00e4hnliches rot-gr\u00fcnes Stimmensplitting gab, lag am betont getrennt gef\u00fchrten Wahlkampf und wohl auch an der Koalition der Gr\u00fcnen mit der CDU in Hamburg. Wie die Situation der FDP ohne feste Koalitionspl\u00e4ne in Wirklichkeit ist, hat inzwischen die Wahl in Nordrhein-Westfalen gezeigt.<\/p>\n<p>Die Beispiele zeigen die Problematik. Der W\u00e4hler, der splittet, kann seinen Einfluss verdoppeln, hat sozusagen zwei Stimmen im Widerspruch zu Artikel 38 Absatz 1 GG, wo gleiche Wahlen vorgeschrieben sind. Wer die Erststimme f\u00fcr die Kandidatin oder den Kandidaten einer Partei, aber die Zweitstimme f\u00fcr die Liste einer anderen Partei abgibt, erreicht diese Verdoppelung. Das kann erhebliche Ausma\u00dfe annehmen, wenn Koalitionen zu erwarten sind.<\/p>\n<p>Man kann das an Beispielen aufzeigen. Nehmen wir an, die Parteien haben unterschiedliche Anteile der W\u00e4hlerschaft hinter sich: Partei A 35 Prozent, Partei B 30 Prozent, Partei C 10 Prozent, Partei D 10 Prozent, Partei E ebenfalls 10 Prozent, Sonstige 5 Prozent. Wirbt jede Partei nur f\u00fcr sich, werden A und B fast alle Direktmandate unter sich ausmachen, C, D und E fast nur Listenmandate bekommen. A und B w\u00fcrden sicher \u00dcberhangmandate bekommen. Tun sich aber Parteien zusammen und werben um Erststimmen f\u00fcr die gr\u00f6\u00dfere und Zweitstimmen f\u00fcr die kleinere Partei, wird der Effekt st\u00e4rker. Die gr\u00f6\u00dfere Partei w\u00fcrde dann vermutlich mehr Direktmandate und damit \u00dcberhangmandate erhalten, die kleinere dank der Zweitstimmen wesentlich mehr Mandate, als ihrer Gr\u00f6\u00dfe entspricht. Im Extremfall, wenn alle Anh\u00e4nger mitmachen, k\u00f6nnten so die Parteien B und C zusammen 2\/3 der Direktmandate allein f\u00fcr die gr\u00f6\u00dfere Partei bekommen. Das erg\u00e4be mindestens eine satte absolute Mehrheit f\u00fcr nur 40 Prozent der W\u00e4hlenden.<\/p>\n<p>Ausgleichen k\u00f6nnten die anderen Parteien das, wenn sie sich auch verb\u00fcndeten, immer vorausgesetzt, dass die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler solche Spielchen mitmachen. Solange keine Koalitionen angek\u00fcndigt sind, wird das Splitten nicht viel ausmachen, allenfalls bei den gr\u00f6\u00dferen Parteien in den Wahlkreisen den besseren Leuten und bei den kleineren Parteien vielleicht den Listen mit den bekannteren Spitzenleuten helfen. Aber wenn offen f\u00fcr eine Koalition geworben wird, w\u00e4hrend die anderen Parteien getrennt antreten, kann das Splitten durch die getrennt eingesetzten Stimmen zu nicht gerechtfertigten \u00dcberhangmandaten f\u00fchren.<\/p>\n<p><b>Was ist zu tun?<\/b> <br \/>Das scheinbar so gerechte Wahlsystem, das mit den Listen die Ungerechtigkeit des reinen Mehrheitswahlsystems ausgleichen soll, erf\u00fcllt die Forderung nach gleichen Wahlen nicht. Ganz einfach sind die Alternativen aber nicht. Ein reines Verh\u00e4ltniswahlrecht w\u00fcrde den Parteigremien, die die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten zusammenstellen, so viel Einfluss geben, dass das auch problematisch ist. Ein reines Mehrheitswahlrecht w\u00fcrde andererseits Mehrheiten an Mandaten bringen, die nicht den Anteilen in der W\u00e4hlerschaft entsprechen, und w\u00fcrde deshalb als ungerecht empfunden. Die kleinen Parteien h\u00e4tten dann wie in Gro\u00dfbritannien kaum Chancen. Es geht also um wichtige Entscheidungen bei der verlangten Neuregelung des Wahlverfahrens.<\/p>\n<p>F\u00fcr ein neues Wahlgesetz sollte m. E. auch die 5-Prozent-Klausel in Frage gestellt werden, die schon immer Gleichheit bei den Wahlen verhindert hat. 1990 war sie f\u00fcr den Osten aufgehoben. Das half den B\u00fcrgerrechtlern, denn sie erhielten immerhin acht Mandate, w\u00e4hrend die Gr\u00fcnen, die noch getrennt antraten, mit der dreifachen Stimmenzahl kein Mandat errangen. Als die PDS 2002 zwei Direktmandate errang, aber unter 5 Prozent der Zweitstimmen blieb, ben\u00f6tigte sie f\u00fcr ein Mandat \u00fcber 95.800 Stimmen, 20.000 mehr als die anderen Parteien! Bei der Wahl 2009 schlie\u00dflich hatte die Piratenpartei fast 850.000 Stimmen (= 2 Prozent) erhalten, aber das ergab keinen Sitz im Bundestag, obwohl es f\u00fcr 11 oder 12 Mandate gereicht h\u00e4tte. Bei \u00fcber 43 Millionen g\u00fcltigen Stimmen sind 5 Prozent sehr viel, m. E. zu viel verlangt. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei der Neufassung des Wahlgesetzes wegen der ver\u00e4nderten Situation seit der deutschen Vereinigung auch diese Regelung zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p><b>L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten<\/b> <br \/>Die Aufz\u00e4hlung der Probleme ist nat\u00fcrlich noch keine L\u00f6sung. Karlsruhe hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es um ein komplexes Problem geht. Der Gesetzgeber muss auf jeden Fall bis 30. 6. 2011 zwei Bereiche neu regeln: Den Ausfall von Direktkandidatinnen\/Direktkandidaten und den Ausgleich von \u00dcberhangmandaten. Dar\u00fcber hinaus kann und sollte er m. E. auch eine \u00dcberpr\u00fcfung der 5-Prozent-Klausel aufgreifen.<\/p>\n<p>Denkbar sind verschiedene L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten. Beim Ausfall von Direktkandidatinnen\/Direktkandidaten k\u00f6nnte es helfen, f\u00fcr die Kandidatur im Wahlkreis (Erststimme) Ersatzleute vorzusehen oder beim Ausfall von Kandidatinnen\/Kandidaten vorzusehen, dass auf die Landesliste zur\u00fcckgegriffen wird. Dann w\u00e4re keine Nachwahl n\u00f6tig. <br \/>Gegen \u00dcberhangmandate k\u00f6nnen Ausgleichsmandate f\u00fcr die benachteiligten Parteien helfen oder ein v\u00f6lliges Abgehen von dem derzeitigen komplizierten System (Erststimme im Wahlkreis, Zweitstimme f\u00fcr eine Liste) zu Gunsten einer Listenwahl mit mehreren Stimmen und eventuell sogar der M\u00f6glichkeit des Kumulierens und Panaschierens. F\u00fcr Beides gibt es Beispiele in den Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Bei Abschaffung der 5 Prozent-Klausel ist zu pr\u00fcfen, ob ein geringerer Mindestprozentsatz angesichts der neuen Gr\u00f6\u00dfenordnung und der gewachsenen Unterschiedlichkeit der L\u00e4nder seit der deutschen Vereinigung angemessener ist oder ob schon ein einzelnes Direktmandat ausreicht, um die 5-Prozent-H\u00fcrde zu \u00fcberspringen. <br \/>Bei der Bedeutung, die das Wahlsystem f\u00fcr die demokratische Repr\u00e4sentanz hat, sollten die Probleme jedenfalls endlich \u00f6ffentlich diskutiert werden, im Bund wie in Schleswig-Holstein.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1610],"publikationen":[2826],"class_list":["post-11826","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-finckh","publikationen-191-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Wahlrecht muss ge\u00e4ndert werden - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/191-vorgaenge\/publikation\/das-wahlrecht-muss-geaendert-werden\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Wahlrecht muss ge\u00e4ndert werden - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 191, Heft 3\/2010, S. 129-132 Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht verf\u00fcgt, dass das Gesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages bis 30. 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