{"id":11848,"date":"2010-03-01T21:00:00","date_gmt":"2010-03-01T20:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/wo-von-generationen-geredet-wird-sollte-von-gerechtigkeit-geschwiegen-werden\/"},"modified":"2010-03-01T12:00:00","modified_gmt":"2010-03-01T11:00:00","slug":"wo-von-generationen-geredet-wird-sollte-von-gerechtigkeit-geschwiegen-werden","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/189-vorgaenge\/publikation\/wo-von-generationen-geredet-wird-sollte-von-gerechtigkeit-geschwiegen-werden\/","title":{"rendered":"Wo von Generationen geredet wird, sollte von Gerechtigkeit geschwiegen werden"},"content":{"rendered":"<p>Zur Zukunftsoffenheit liberaler Demokratien;<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 189, Heft 1\/2010, S. 53-59<\/p>\n<p>Im Schlepptau der Nachhaltigkeitsdiskussion der letzten drei\u00dfig Jahre hat die Generationengerechtigkeit eine erstaunliche Karriere hingelegt. W\u00e4hrend sie in den siebziger Jahren noch weitgehend unbekannt war und jenseits von rechts und links allenfalls entlang innerfamili\u00e4rer Konfliktlinien gedacht wurde, hat sie sich mittlerweile zu einem normativen Fixstern entwickelt, an dem sich so unterschiedliche Bereiche wie Klima-, Finanz-, Renten-, Bildungs- und erforderlichenfalls auch Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik orientieren sollen. Manche argw\u00f6hnen nicht ganz zu Unrecht, dass sie in dieser Position die soziale Gerechtigkeit abgel\u00f6st hat. Auch wenn die Summen, die vom Staat zur Befriedigung des jeweiligen Anspruchs aufgewendet werden, noch immer ein enormes Ungleichgewicht aufweisen, so genie\u00dft die Generation &#8211; mittlerweile wie die soziale Gerechtigkeit Verfassungsrang. Die Bundesrepublik ist nicht nur ein sozialer Bundesstaat, sie tr\u00e4gt auch &#8222;Verantwortung f\u00fcr k\u00fcnftige Generationen&#8220;, ohne dass mit dieser Aufwertung bereits klarer w\u00e4re, worin diese Verantwortung besteht und auf wen sie sich erstreckt.<\/p>\n<p>Allerdings k\u00f6nnen die Betroffenen aus nahe liegenden Gr\u00fcnden nicht vor dem Bundesverfassungsgericht erscheinen, um ihren grundgesetzlichen Anspruch einzuklagen, was sie gegen\u00fcber den Anspruchsberechtigten des Sozialstaates eindeutig benachteiligt. Diese k\u00f6nnen auf eine beeindruckende Sammlung von Urteilen zur\u00fcckblicken, mit denen, wie zuletzt bei den Regelungen zu Hartz IV geschehen, der Sozialstaat in den letzten sechzig Jahren ausgebaut und gest\u00e4rkt wurde. Er ist im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik mit der politischen Ordnung des liberalen Rechtsstaates in einer Weise amalgamierte, dass er, wie Claus Offe 1984 formulierte, &#8222;zu einer irreversiblen Struktur geworden&#8220; ist, &#8220; deren Beseitigung nichts weniger erfordern w\u00fcrde, als die politische Demokratie und die Gewerkschaften abzuschaffen sowie das Parteiensystem grundlegend zu ver\u00e4ndern.&#8220; Nun haben sich seitdem zumindest Teile der Struktur als reversibel erwiesen, ohne dass die Demokratie, auch wenn ihre Akzeptanz darunter gelitten hat, gleich abgeschafft worden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Wo bei der Revision des \u00f6ffentlichen Systems der Daseinsvorsorge nicht allein der Logik des \u00f6konomischen Sachzwangs gefolgt wurde, geschah sie nicht selten im Namen des Interesses der k\u00fcnftigen Generationen. Sei es bei der Einf\u00fchrung einer privaten Altersvorsorge, sei es bei der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Schuldenaufnahme bei den \u00f6ffentlichen Haushalten &#8211; hinter den gesetzlichen Regelungen schimmerte der Konflikt zwischen den normativen Anspr\u00fcchen der Generationen- und der sozialen Gerechtigkeit durch, ohne dass dieser explizit gemacht, geschweige denn in einer Weise ausgetragen wurde, die auf eine Vermittelbarkeit hindeuten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die exorbitante Verschuldung des Staates durch die Finanzkrise l\u00e4sst erahnen, dass diese Konflikte in den n\u00e4chsten Jahren an Sch\u00e4rfe zunehmen werden. Sie erhalten durch den Klimawandel und die zu seiner Abwendung einzuleitenden Ma\u00dfnahmen eine geradezu existenzielle Dimension. Mit der Unerbitterlichkeit eines physikalischen Gesetzes leiten sich von dem Ziel, die Erderw\u00e4rmung auf zwei Grad zu begrenzen, grundlegende Ver\u00e4nderungen des gesamten Reproduktionssystems der Gesellschaft ab, die Karl Polanyis &#8222;Great Transformation&#8220; in nichts nachstehen &#8211; nur dass der zur Verf\u00fcgung stehende Zeitraum weit geringer bemessen ist. Im Namen der k\u00fcnftigen Generationen wird deshalb der Ruf nach einer Intensivierung der klimapolitischen Anstrengungen immer lauter, der Klimawandel wird zu einer Frage der Regelungsf\u00e4higkeit des demokratischen Systems. Doch so laut diese Forderungen erhoben werden, so uneindeutig ist wiederum das Verh\u00e4ltnis der zugrunde liegenden normativen Anspr\u00fcche der k\u00fcnftigen Generationen einerseits und der Autonomie und freien Entfaltung der jetzigen andererseits.<\/p>\n<p>Die politischen Parteien sehen sich mit jeweils spezifischen Akzenten als Sachwalter der Gerechtigkeitsanspr\u00fcche sozialer wie generativer Natur, ohne dem darin liegenden Spannungsverh\u00e4ltnis irgendeinen programmatischen Ausdruck zu verleihen. Es scheint noch nicht einmal wahrgenommen zu werden. Selbst die Gr\u00fcnen, die sich den k\u00fcnftigen Generationen in besonderer Weise verpflichtet sehen, heben die Freiheitsbeschr\u00e4nkungen, die sich daraus wom\u00f6glich f\u00fcr die jetzige ergeben, in das win-win-Modell einer \u00f6kologisch gepr\u00e4gten Wachstumswirtschaft auf. Der Green New Deal ist ein H\u00e4ndel, bei dem man sich die politischen H\u00e4nde nicht schmutzig macht.<\/p>\n<p>So kann man partei\u00fcbergreifend der Generationengerechtigkeit nat\u00fcrlich leicht gen\u00fcge tun. Wer f\u00fcr sie eintritt kann sich des \u00f6ffentlichen Zuspruchs sicher sein, durchstr\u00f6mt sie doch eine kraftvolle Brise zukunftszugewandter Offenheit. Wo nichts mehr sicher ist, vermittelt das Eintreten f\u00fcr sie zumindest das Gef\u00fchl, auf der richtigen Seite zu stehen, wohin die Reise auch gehen mag. Kein B\u00fcrger und erst recht kein Politiker will sich der Einsicht verschlie\u00dfen, dass es zwischen den Generationen ausgewogen zugehen soll, der Jugend und den ihr Nachkommenden eine gedeihliche Entwicklung und ein ausk\u00f6mmliches Leben erm\u00f6glicht werden, sie ihren gerechten Anteil bekommen sollen.<\/p>\n<p>&#8222;Wie kann mir erst gegeben werden, was schon meines ist, oder, wenn es nicht meines ist, wie kann Gerechtigkeit es dazu machen?&#8220; Auf diese Frage des Philosophen in Thomas Hobbes gerechtigkeitstheoretischem &#8222;Dialog zwischen einem Philosophen und einem Juristen \u00fcber das englische Recht&#8220; k\u00f6nnte der Jurist im Fall des intergenerativen Verh\u00e4ltnisses schon deshalb keine klare Antwort geben, weil es diesem Verh\u00e4ltnis an Reziprozit\u00e4t und einer klaren Vorstellung davon mangelt, der Regelung welcher gemeinsamen Sache die Gerechtigkeit dienen soll. Schon die Frage, wie viele k\u00fcnftige Generationen und welche ihrer Anliegen in den Fokus des gesellschaftlichen Interessenausgleichs ger\u00fcckt werden, l\u00e4sst die Schwierigkeit erahnen.<\/p>\n<p>Der Ausgleich kennt keine institutionelle Form, vor allem mangelt es ihm naturgem\u00e4\u00df am Lebensnerv liberaler Demokratien, der Responsivit\u00e4t zwischen Gesetzgebenden und Gesetzesunterworfenen. Diese begr\u00fcndet sich aus der gleichen Freiheit der B\u00fcrger und begr\u00fcndet die gleiche Behandlung ihrer jeweiligen Pr\u00e4ferenzen. Diese Pr\u00e4ferenzen leiten sich nicht aus dem Verfahren ab, sondern sind unhintergehbares Element der individuellen Autonomie und Voraussetzung des politischen Willensbildungsprozesses. Es existiert weder eine diesen Prozess pr\u00e4formierende Rangfolge der individuellen Willensbekundungen, noch k\u00f6nnen sie vermeintlichen Gemeinschaftsinteressen untergeordnet werden. Der Wille, der zum Ausdruck kommt, ist immer der empirisch feststellbare, nicht jedoch ein, mit noch so guten Gr\u00fcnden, teleologisch oder vernunftsethisch herleitbarer. Die Bindung der demokratischen Willensbildung an den konkreten, nicht den ideellen B\u00fcrger bedingt, dass ihre Verfahren f\u00fcr diesen durchschaubar und verstehbar sind.<\/p>\n<p>An den engen Grenzen dieses Ideals liberaler demokratischer Verfahren scheitern bereits Versuche der demokratischen Modellierung supranationaler Willensbildung als Legitimationsgrundlage eines Global Government, weshalb man sich landl\u00e4ufig mit der Chim\u00e4re Global Governance bescheidet, die ihr Aussehen, je nach politischem Standort des Betrachters changieren kann. In ihren komplexen Strukturen der Willensformung lassen sich auch Interessen kollektiver Natur ein- und unterbringen, die allenfalls in einem sehr weitl\u00e4ufigen Sinne dem Kriterium der Responsivit\u00e4t entsprechen.<\/p>\n<p>Ungleich schwieriger ist das Unterfangen, in das liberaldemokratische Ideal des Verfahrens die Interessen der k\u00fcnftigen Generationen zu implementieren. Dieses Unterfangen wird entweder den Interessen oder dem Ideal nicht gerecht. Denn erstere sind fiktiv, sie k\u00f6nnen von daher weder am Anfang der legitimatorischen Kette stehen, noch ein responsives Verh\u00e4ltnis zu deren Resultaten haben.<\/p>\n<p>Die advokatischen Vertreter dieser Interessen greifen deshalb zu deren Legitimation auf deliberative Verfahren zur\u00fcck. Die diskursethische Begr\u00fcndung der gleichberechtigten Ber\u00fccksichtigung der k\u00fcnftigen Generation geht davon aus, dass der Streit \u00fcber Gerechtigkeit f\u00fcr jeden Vernunfttr\u00e4ger, also f\u00fcr jeden Menschen offen sein muss. &#8222;Und wir m\u00fcssen&#8220;, so argumentiert etwa Felix Ekardt[1], &#8222;darum eine Ordnung w\u00e4hlen, die diesen Streit mit Gr\u00fcnden erm\u00f6glicht. Deswegen m\u00fcssen wir auf allgemeine Zustimmungsf\u00e4higkeit hinarbeiten und unsere Partner als Gleiche achten &#8211; ja sogar alle <i>potentiellen <\/i>Gespr\u00e4chspartner&#8220; &#8211; mithin auch die noch nicht geborenen. Er erkennt darin nicht nur ein Diskurs- sondern auch ein Handlungsprinzip, denn da dieser Diskurs jederzeit wieder weitergehen k\u00f6nnte, w\u00fcrde jeder, der das W\u00fcrdeprinzip der k\u00fcnftigen Diskutanten verletzt, &#8222;die M\u00f6glichkeit zu weiteren Diskursen einschr\u00e4nken, wie sie angesichts der offenen Vernunft unausweichlich ist.&#8220;<\/p>\n<p>Damit nimmt Ekardt zur Voraussetzung des Diskurses \u00fcber Gerechtigkeit, was durch diesen erst gefunden werden soll. Es ist nicht das Verfahren, das die Gerechtigkeit zwischen der k\u00fcnftigen und der jetzigen Generationen erzwingt, sondern die Absicht der letzteren, Gerechtigkeit gegen\u00fcber der ersteren \u00fcben zu wollen, f\u00fchrt zur Ausweitung der Deliberation auf den infiniten Kreis der k\u00fcnftig Lebenden. Es ist eine Ausweitung auf fiktive Interessen, von denen keiner wei\u00df, ob sie sich so tats\u00e4chlich artikulieren werden. Es ist eine Extrapolation realer Interessen, deren Gebundenheit im Jetzt unschwer an den divergierenden Vorstellungen, die in der Gesellschaft von der Zukunft existieren, ablesbar ist.<\/p>\n<p>Dieses Dilemma ist bereits der ersten global verpflichtenden Nachhaltigkeitsformel, dem Brundlandt-Bericht der <i>Weltkommission f\u00fcr Umwelt und Entwicklung<\/i> aus dem Jahr 1987 eingeschrieben. Die Formel, die <i>&#8222;dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bed\u00fcrfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass k\u00fcnftige Generationen ihre eigenen Bed\u00fcrfnisse nicht befriedigen k\u00f6nnen&#8220;, <\/i>l\u00e4sst offen, wer welche Bed\u00fcrfnisse der Gegenwart formuliert und die Bed\u00fcrfnisse der k\u00fcnftigen Generationen definiert und wie die Abw\u00e4gung zwischen beiden getroffen werden soll. Ein R\u00fcckgriff auf ontologische Interessensbegr\u00fcndungen ist mit dem deliberativen Verfahren ihrer Einbringung nicht kompatibel und die obwaltende normative Kraft des Faktischen legt von daher nahe, dass der k\u00fcnftigen Generation ein \u00e4hnliches Bed\u00fcrfnismuster unterstellt wird wieder gegenw\u00e4rtigen und dass die generationengerechte \u00c4quivalenz dieser Bed\u00fcrfnisse auf dem jeweils aktuellen Stand der Klimamisere gedacht wird. Auf diese Weise l\u00e4sst sich, ein gleich bleibender Energiehunger unterstellt, der fl\u00e4chendeckende Ersatz von Naturw\u00e4ldern durch Energiepflanzen rechtfertigen, wenn nur die CO2-Bilanz stimmt. Und kaum einer w\u00fcrde heute auf die Idee kommen, die Anspr\u00fcche der k\u00fcnftigen Generation z. B. an Artenvielfalt an dem Status quo von 1987 zu messen und, da dieser augenscheinlich nicht mehr r\u00fcckholbar ist, gar \u00fcber m\u00f6gliche Kompensation nachgr\u00fcbeln, worin k\u00f6nnte sie auch bestehen. Ist aber der Parameter dieser Gerechtigkeit nur je aktuell definierbar, so verfl\u00fcchtigt sich im gleichen Ma\u00dfe die normative Notwendigkeit ihrer Herstellung.<\/p>\n<p>Dieses Dilemma ist in einer Gerechtigkeitsnorm begr\u00fcndet, die stark daherkommt, sich aber an der Sache als schwach erweist. Politische Entscheidungen und ein Staat, der sie umsetzt, sind unter den Bedingungen eines solch infiniten Diskurses nur schwer vorstellbar, denn welche st\u00fcnde nicht unter dem Vorbehalt einer k\u00fcnftigen Revision. Ekardts &#8222;Grundidee&#8220;, dass die radikale Autonomie, die ihre Grenzen in der gleichen Autonomie aller anderen findet, &#8222;auch derjenigen, die r\u00e4umlich und zeitlich weit entfernt von uns sind&#8220;, macht es schwierig, die Entfaltung dieser Autonomie an gesellschaftliche Leistungen und staatliche Gew\u00e4hrleistungen zu binden. Denn diese bedingen eine wechselseitige Anerkennung, die \u00fcber eine (Be)Achtung aus Vernunftgr\u00fcnden hinausgeht. Die &#8222;nachhaltig&#8220; bestimmte Autonomie ist eben keine von Individuen, sie verh\u00e4lt sich blind gegen\u00fcber der sozialen Bedingtheit ihrer Entfaltung und kann folglich keinen intergenerativen Modus der Vermittlung des Spannungsverh\u00e4ltnisses von Entfaltung der Autonomie und Autonomie einschr\u00e4nkender Erm\u00f6glichung dieser Entfaltung bestimmen. Die k\u00fcnftige Generation ist eine sozial eigent\u00fcmlich amorphe Gro\u00dfgruppe, die der jetzigen als solcher gegen\u00fcbergestellt wird. Damit ist jedoch der Generationenkonflikt entgegen dem deliberativen Ansatz als Kollektivkonflikt definiert und es gibt keinen Modus zwischen den intra- und dem innergenerativen Gerechtigkeitsvorstellungen auf normativer Ebene eine Vermittlung herzustellen. Da zudem Generationengerechtigkeit nur als Resultat einer ideellen Willensbildung gedacht werden kann, demokratische Politik aber reale Machtaus\u00fcbung bedeutet, bleibt ersterer nur der Weg, dieses Spannungsverh\u00e4ltnis zu \u00fcberbr\u00fccken, indem sie sich zur Tugendfrage der an letzterer Beteiligten wandelt. Losgel\u00f6st von allen sozialen Koordinaten kann sie hier ihre wahre Kraft entfalten. Sie ist auf einer Ebenen formuliert, die es den Protagonisten erm\u00f6glicht Emp\u00f6rungspotenziale freizusetzen, es aber schwierig macht, politische Handlungsanweisungen abzuleiten.<\/p>\n<p>Diese Schwierigkeit teilt es mit jenen Begr\u00fcndungen nachhaltiger Politik, die auf einen Eigenwert der Natur oder der Erde rekurrieren. Auch dieser l\u00e4sst sich nicht einl\u00f6sen, wenn er nicht anthropozentrisch als Anliegen des aktuell lebenden Menschen gedacht wird. Die Vernunft mag vielleicht Einsichten wecken und die Naturerhaltung den politischen Impuls st\u00e4rken, doch nur dann werden sie politisch relevant, wenn sie Eingang finden in die Eigeninteressen und Entscheidungsfindung des Souver\u00e4ns. Dessen Verh\u00e4ltnis zu den Belangen k\u00fcnftiger Generationen ist ein advokatisches. Deren Ber\u00fccksichtigung folgt einem politischen Pfad, in dem normative Orientierungen und materielle Interessen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu einem national spezifischen Amalgam geschmolzen sind. Auch Ekardt erkennt dieses Dilemma seiner Theorie der Generationengerechtigkeit implizit an, wenn er schreibt, dass &#8222;Demokratie (..) f\u00fcr k\u00fcnftige und junge Menschen kein Akt der Selbst-, sondern der Fremdbestimmtheit ist. Denn sie sind heute keine Beteiligten der Demokratie.&#8220;<\/p>\n<p>Nun lassen sich gleichwohl sozialmoralische Ressourcen benennen, die, wenn auch nicht mit der vernunftlogischen Stringenz einer Theorie der Generationengerechtigkeit, so doch mit dem R\u00fcckgriff auf die gesellschaftlichen Anerkennungsverh\u00e4ltnisse, ein Eintreten f\u00fcr Nachhaltigkeit begr\u00fcnden. Sie erschlie\u00dfen sich, wenn man weniger formal die Gerechtigkeit als einen staatlich verantworteten Distributionsmodus wie auch immer gearteter G\u00fcter zwischen autonomen Individuen versteht, sondern diese G\u00fcter vielmehr als Variablen eines substanziellen Verh\u00e4ltnisses sieht, in welcher der Einzelne sich zu allen anderen setzt um in \u00f6ffentlicher Anerkennung seiner Bed\u00fcrfnisse, \u00dcberzeugungen und F\u00e4higkeiten diese Autonomie erst zu gewinnen. Als die drei Sph\u00e4ren dieser Anerkennung hat der Philosoph Axel Honneth den Staat, die Arbeit und die Familie ausgemacht. Die korrespondierenden Medien der Anerkennung sind das Recht, die Leistung und die Liebe. Diese Medien k\u00f6nnen sich wechselseitig durchdringen. So wie die Leistung staatsb\u00fcrgerliche Rechte relativieren kann, indem sie den Begriff sozialer Hilfe pr\u00e4gt, so kann das Recht familiare Gef\u00fcge ver\u00e4ndern, indem es Frauen f\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Die Kategorie der Anerkennung ist der Raum, in dem sich verschiedene Sph\u00e4ren der Gerechtigkeit (Generationen-, Geschlechter-, soziale-, internationale Gerechtigkeit etc.) vermitteln. So wie die soziale Gerechtigkeit mit der Sph\u00e4re der Leistung korreliert, so ist die normative Regelung der generationellen Abfolge zweifelsohne origin\u00e4r in der famili\u00e4ren Sph\u00e4re beheimatet, die (elterliche) Liebe ist die einzige Form der Anerkennung, die sich nicht allein in Wechselseitigkeit sondern in (einseitiger) Zuwendung realisiert. In die Rechtssph\u00e4re des Staates \u00fcbersetzt, korrespondiert sie mit dem advokatischen Verh\u00e4ltnis, welches dieser zu den bereits lebenden wie nachkommenden Generationen einnimmt. Durch eine utilitaristische Brille betrachtet hat Dieter Birnbacher[2] diese Zukunftsverantwortung als &#8222;institutionelle Selbstsicherung \u00fcber den Tag hinaus&#8220; charakterisiert. Sie wird \u00fcbernommen, sofern &#8222;die Bedingungen f\u00fcr die Identit\u00e4t des Kollektivs in einem zuk\u00fcnftigen Weltzustand erf\u00fcllt sind&#8220;. Diese R\u00fcckbindung an das Jetzt findet sich auch im pragmatischen Liberalismus eines Ronald Dworkin[3], f\u00fcr den die Sorge um zuk\u00fcnftige Generationen &#8222;keineswegs eine Frage der Gerechtigkeit(ist), sondern unseres instinktiven Gef\u00fchls, dass Gedeih wie \u00dcberleben der Menschheit ein heiliger Wert ist&#8220; (wobei er &#8222;heilig&#8220; mit dem s\u00e4kularen Attribut &#8222;unverletzlich&#8220; synonym gebraucht). Es sei eine unausgesprochene, unangefochtene, fast unbemerkte, aber dennoch absolute Pr\u00e4misse unseres politischen und wirtschaftlichen Planens, dass die menschliche Rasse weiterleben und gedeihen m\u00fcsse. Diese Sorge um die Menschheit ist f\u00fcr Dworkin keine um die Rechte und Interessen bestimmter Menschen. Er h\u00e4lt vielmehr die Besorgtheit um die Menschen k\u00fcnftiger Jahrhunderte &#8222;nur dann f\u00fcr vern\u00fcnftig, wenn wir annehmen, dass es wichtig an sich ist, dass die menschliche Gattung weiterexistiert, auch wenn das nicht wichtig ist f\u00fcr die Interessen ganz bestimmter Menschen.&#8220;<\/p>\n<p>Erst dadurch, dass Nachhaltigkeit nicht als Selbst-lose Parteinahme f\u00fcr abstrakte Subjekte, sondern als Element der Identit\u00e4tspolitik begriffen wird, kann sie an normativer St\u00e4rke gewinnen. Diese Identit\u00e4t, darauf hat Honneth[4] zugleich hingewiesen, wird nicht aus einem Kanon gemeinsam getragener Werte entwickelt, sie sch\u00f6pft vielmehr ihre Kraft aus der Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlich konkret vorfindlichen Begriff ihrer Selbst.<\/p>\n<p>Diesen Begriff setzt sich nicht aus den G\u00fctern zusammen, die zu Konstituierung der Individuen gesellschaftlich abgefragt werden und deren Verteilung die zentrale Auseinandersetzung entsprechender Konflikte ist. Der Begriff der (Kollektiv)-G\u00fcter ist in den letzten Jahren (seltsamer-, aber verst\u00e4ndlicherweise vornehmlich auf Seiten der politischen Linken) attraktiv geworden, weil sein \u00f6konomischer Duktus die Kompatibilit\u00e4t gesellschaftlichen Belange und damit ihre politische Durchsetzbarkeit in einem kapitalistischen Umfeld signalisiert. Auf diesen Nenner gebracht wurden und werden soziale und Generationengerechtigkeit als miteinander vermittelbarer Normen gedacht, weil sich beider Belange in G\u00fctern ausdr\u00fccken lassen.<\/p>\n<p>Diese Vermittlung ist nur eine scheinbare, denn dem regulativen Konzept wohnt keine Kraft inne. Die Bedeutung der G\u00fcter kennt derjenige, der sie verteilt, das ist im Regelfall die staatliche Instanz, an die sich entsprechende Anspr\u00fcche richten, aber damit nicht notwendigerweise derjenige der sie braucht. Dessen Entscheidungsf\u00e4higkeit setzt vielmehr eine Autonomie voraus, die durch die G\u00fcter erst generiert werden soll. Dieses demokratische Dilemma l\u00e4sst sich nur dadurch aufl\u00f6sen, dass G\u00fcter zwar als Kriterium staatlicher Verteilung, nicht jedoch zwingend als Medium eines zu Grunde liegenden Anerkennungsverh\u00e4ltnisses begriffen werden. Dieses ist zwar normativ definierbar, als solches aber ein historisch auf spezifischem Boden gewachsenes Gebilde, in das die Subjekte einbezogen sind. F\u00fcr die Verst\u00e4ndigung \u00fcber Gerechtigkeit hat Honneth als vorl\u00e4ufiges Kriterium die Einrichtung einer Sozialsph\u00e4re benannt, &#8222;wie es die ihr zu Grunde liegende Anerkennungsnorm verlangt&#8220;. Ein diskursiver Prozeduralismus stelle schon deshalb keine Option dar, weil &#8220; der Ausgang aus den stets schon existierenden Anerkennungsbeziehungen verlangt, (..) dass die Begr\u00fcndung der Gerechtigkeitsprinzipien auf einem Weg erfolgt, der durch das historische Material hindurchf\u00fchrt&#8220;. Nicht die ideelle diskursive Prozedur rechtfertigt die Grunds\u00e4tze, sondern sie entwickeln ihren Geltungsanspruch aus den jeweiligen realen Kommunikationsverh\u00e4ltnissen. Eine normative Position, die den Anspr\u00fcchen k\u00fcnftiger Generationen Geltung verschaffen will, wird einem solchen Gang durch das historische Material ihrer eigenen Generierung nat\u00fcrlich mit Skepsis begegnen, weil sie ihre Unterlegenheit wittert. Doch kann sie nur an Kraft gewinnen, wenn sie, sich selbst begr\u00fcndend, sozial verankert. Sie kann dabei davon ausgehen, dass ihr sozialer Ort in Deutschland ein relativ gro\u00dfer, gleichwohl aber begrenzter, weil beg\u00fcterter ist. Sie wird dabei merken, dass f\u00fcr sie gleicherma\u00dfen wie f\u00fcr die soziale Gerechtigkeit gilt, dass sie hilflos sind, wo sich die sozialen Verh\u00e4ltnisse als zerst\u00f6rt und gegen\u00fcber normativen Erw\u00e4gungen als demoralisiert und ignorant erweisen. Sie wird akzeptieren m\u00fcssen, dass die Vorstellung generativer Gerechtigkeit von sozialen Bedingungen ausgeht, die sie selbst nicht beeinflussen kann, die jedoch von der regulativen Idee der sozialen Gerechtigkeit in einer Weise gepr\u00e4gt werden k\u00f6nnen, die auch den Belangen k\u00fcnftiger Generationen Rechnung tr\u00e4gt. All das untergr\u00e4bt eine Gerechtigkeitsvorstellung, welche die Lebenschancen zum Ma\u00dfstab nimmt, die unter den k\u00fcnftig verschlechterten finanzieller und \u00f6kologischer Ressourcen noch erm\u00f6glich sind. Doch die Sicherung der Autonomie k\u00fcnftiger Generationen findet ihren Weg nur durch die Verteidigung und Entwicklung der Autonomie der bestehenden.<\/p>\n<p>[1] F\u00fcr das Folgende: Felix Eckardt 2005: Das Prinzip Nachhaltigkeit Generationengerechtigkeit und globale Gerechtigkeit, Verlag C. H. Beck M\u00fcnchen 2005.<\/p>\n<p>[2] Dieter Birnbacher 1988 Verantwortung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Generationen, Verlag Philipp Reclam Stuttgart.<\/p>\n<p>[3] Ronald Dworkin 1994 Die Grenzen des Lebens, Rowohlt Reinbek bei Hamburg, S. 112 ff.<\/p>\n<p>[4] Vergl.: Axel Honneth 2009 Das Gewebe der Gerechtigkeit \u00dcber die Grenzen des zeitgen\u00f6ssischen Prozeduralismus in: Westend 2.2009 Frankfurt a. M., S. 3-22.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1636],"publikationen":[2824],"class_list":["post-11848","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-dieter-rulff","publikationen-189-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wo von Generationen geredet wird, sollte von Gerechtigkeit geschwiegen werden - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/189-vorgaenge\/publikation\/wo-von-generationen-geredet-wird-sollte-von-gerechtigkeit-geschwiegen-werden\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wo von Generationen geredet wird, sollte von Gerechtigkeit geschwiegen werden - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur Zukunftsoffenheit liberaler Demokratien; aus: vorg\u00e4nge Nr. 189, Heft 1\/2010, S. 53-59 Im Schlepptau der Nachhaltigkeitsdiskussion der letzten drei\u00dfig Jahre hat die Generationengerechtigkeit eine erstaunliche Karriere hingelegt. 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