{"id":11897,"date":"2006-06-03T16:15:00","date_gmt":"2006-06-03T14:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/islam-und-demokratie\/"},"modified":"2006-06-03T12:00:00","modified_gmt":"2006-06-03T10:00:00","slug":"islam-und-demokratie","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/174-vorgaenge\/publikation\/islam-und-demokratie\/","title":{"rendered":"Islam und Demokratie"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die Vereinbarkeit europ\u00e4ischer Werte mit den Lehren des Koran.<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr.174, (Heft 2\/2006), S.79-89<\/p>\n<p><b>Zum Christentum konvertierte Muslime, die zum Tode verurteilt werden; demokratisch abgehaltene Wahlen, die Fundamentalisten an die Macht bringen, die einen islamischen Gottesstaat errichten und die Scharia mitsamt den archaischen Strafen wiedereinf\u00fchren wollen; Muslime, die sich hier im Westen in Parallelwelten absondern und gegen die liberale Gesellschaftsordnung opponieren; Kinder muslimischer Immigranten, die hier in Deutschland den Gesetzen des Landes zuwider die Vendetta praktizieren; dies hat viele Beobachter dazu veranlasst, die christliche Leitkultur zu beschw\u00f6ren und die ganze wahrgenommene Misere der anderen auf ihre Zugeh\u00f6rigkeit zu einer anderen Religion zur\u00fcckzuf\u00fchren. Besonders die wohl mehrheitlich eher als aufgezwungen denn gewollt empfundenen Aufnahmebestrebungen der T\u00fcrkei\u00a0 in die EU haben die besorgte Frage nach der Demokratief\u00e4higkeit der islamischen Gesellschaft wieder aufgeworfen und einige dazu bem\u00fc\u00dfigt, dem Islam die christliche Besonderheit entgegenzusetzen.<br \/>Vor einiger Zeit \u00e4u\u00dferte J\u00fcrgen Moltmann, emeritierter Professor f\u00fcr systematische evangelische Theologie, in einem in der &#132;Zeit&#147; erschienenen Artikel, dass das Christentum sich im Gegensatz zum Islam als demokratief\u00e4hig erwiesen habe und dadurch die bessere Religion sei bzw. dass der islamische Kulturkreis gerade aufgrund seiner Religion unf\u00e4hig sei, sich zu entwickeln. Schlie\u00dflich sei es geschichtlich gesehen nur im Kulturbereich des Christentums zur Ausbildung des modernen s\u00e4kularen Staates gekommen. Dann wird er noch deutlicher: &#132;Weder in arabischen noch in asiatischen oder afrikanischen Kulturen findet man vergleichbares. Die Grunds\u00e4tze der Menschenrechte und der demokratischen Selbstregierung des Volkes sind westliche Errungenschaften aus dem Zeitalter der europ\u00e4ischen Aufkl\u00e4rung und des modernen Humanismus. Sie verwirklichen jedoch auch christliche Erkenntnisse: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. (Matth. 22, 21)&#147;1 Weiter f\u00fchrt er an, dass dieses Wort Christi &#132;im Prinzip&#147; die &#132;politische Religion der Gottkaiser und Himmelss\u00f6hne&#147; beendet habe. <br \/>Was Moltmann nicht erw\u00e4hnt, ist, dass sich diese Haltung jedoch schlagartig \u00e4nderte, als Kaiser Constantin, der erste Kaiser, der zum Christentum konvertierte, sich selbst den Bischofstitel verlieh. Von nun an sind es die Heiden, die um Gnade flehen m\u00fcssen. Die Geschichte der christlichen Welt zeichnet seitdem einen einzigen Machtkampf zwischen der Oberhoheit der Kirche bzw. des Kaisers nach, wobei es kaum eine Rolle spielt, wer zeitweise den Kampf f\u00fcr sich ausmacht, denn jedwede Position wird mit der christlichen Religion legitimiert.3<br \/>Explizit betont Moltmann weiter: &#132;Religionsfreiheit wurde durch die Religion der Freiheit gewonnen und wird durch sie garantiert. Von der mittelalterlichen Bewegung &#145;Freiheit der Kirche&#146; vom christlichen Kaiser \u00fcber die reformatorische &#145;Freiheit eines Christenmenschen&#146; (Martin Luther) zur christlichen Glaubensfreiheit, soul liberty (Roger Williams), zur modernen Religionsfreiheit hat sich das neuzeitliche Christentum als &#145;Religion der Freiheit&#146; herausgebildet &#8230;&#147; 4 Unerw\u00e4hnt l\u00e4sst Moltmann, dass selbst der Reformator Luther ein B\u00fcndnis mit der landesherrlichen Obrigkeit einging, von der er schon 1526 verlangte, sie habe &#132;die einheitliche Glaubensaus\u00fcbung zu gew\u00e4hrleisten&#147; und ihr schon 1529 das Recht zusprach, &#132;den einzelnen zur Teilnahme an der Predigt zu zwingen, damit er &#150; wenigstens \u00e4u\u00dferlich &#150; mit der Kirche konform gehe&#147; 5. Tats\u00e4chlich bezog Luther seine &#132;Freiheit auf einen durch den Glauben befriedeten Zustand des Gewissens vor Gott, nicht auf die weltliche Sph\u00e4re, in der es die Lebensnotwendigkeiten gebieten, nach den Gesetzen zu leben und sich zu &#145;konformieren&#146;&#147;, weswegen er den Bauern sp\u00e4ter noch vorhielt, dass sie ein allzu &#132;fleischliches&#147; Freiheitsverst\u00e4ndnis gelebt h\u00e4tten.6 Ende des 18. Jahrhunderts und w\u00e4hrend des 19. Jahrhunderts haben die konservativen Kr\u00e4fte in Europa, seien es Protestanten oder Katholiken, der Liberalisierung das Feld auch nicht freiwillig \u00fcberlassen.7 Bis 1848 gab es immer noch einige f\u00fchrende katholische Theologen und Politiker, die f\u00fcr eine St\u00e4ndeordnung der Gesellschaft eintraten.8 Als Frankreich sich 1905 entschloss, die Trennung von Kirche und Staat endg\u00fcltig umzusetzen, geschah dies unter heftigen Protesten des damaligen Papstes Pius X., der den franz\u00f6sischen Katholiken jegliche Kooperation mit den Staatsbeh\u00f6rden verbot.9<br \/>Nur mit diesem historischen Kontext vor Augen kann und darf die Frage nach der Demokratief\u00e4higkeit der islamischen Religion gestellt werden. Wobei auch hier unbedingt zwischen Demokratie und liberaler Demokratie unterschieden werden muss, denn wo christliche Staatstheoretiker von Demokratie gesprochen haben, meinten sie in der Regel eine Demokratie, die die Grenzen der christlichen Wertvorstellungen zu respektieren und allenfalls die unterschiedlichen christlichen Konfessionen einzuschlie\u00dfen habe. Diese Sichtweise wird auch heute im s\u00e4kularen Europa immer noch von h\u00f6chster kirchlicher Instanz ganz offiziell vertreten, so z. B., um einen wichtigen Protagonisten zu nennen, Joseph Ratzinger, der derzeitige Papst Benedikt XVI. In seinem Buch \u00fcber die &#132;M\u00f6glichkeiten und Grenzen&#147; der Demokratie legt er unmissverst\u00e4ndlich die Betonung auf die Grenzen.10<br \/>Dass es im Westen zu einer liberalen Demokratie kommen konnte, war das Ergebnis einer Entwicklung und Ver\u00e4nderung der Gesellschaft sowie eines langen Ringens unterschiedlichster Kr\u00e4fte und Interessengemeinschaften, die sich au\u00dferhalb der Religion gestellt hatten. Am Ende musste sich die Kirche dem Diktat der Trennung von Religion und Staat f\u00fcgen. Dennoch bleibt es interessant zu betrachten, ob die islamische Religion tats\u00e4chlich so viel weniger Potential f\u00fcr eine Demokratisierung der Gesellschaft bietet als das Christentum. Hierbei soll kritisch auf die Umsetzung in der gelebten Realit\u00e4t eingegangen und auf die diesbez\u00fcglichen prinzipiellen Grenzen einer monotheistischen Religion hingewiesen werden.<br \/>Die wichtigste Errungenschaft der liberalen Demokratie ist wohl die Achtung und F\u00f6rderung der Menschenw\u00fcrde, weswegen sie zum Beispiel in der deutschen Verfassung im ersten, unver\u00e4nderbaren Teil verankert ist. Alle weiteren Mechanismen dienen der Sicherung des Schutzes dieser Menschenw\u00fcrde. So setzt die Demokratie auf die Kontrolle des Kontrolleurs, um dessen Machtmissbrauchspotential so weit wie m\u00f6glich einzuschr\u00e4nken und folglich die Willk\u00fcr des St\u00e4rkeren gegen den Schw\u00e4cheren zu verhindern, und auf die Trennung von Religion und Staat, um zu gew\u00e4hrleisten, dass nie wieder eine Religionsgruppe eine andere wegen ihrer Andersartigkeit verfolgt. Die heute angewandten Mechanismen sind z. B. Gewaltenteilung, Gleichheitsprinzip, Minderheitenschutz, Mehrparteiensystem, regelm\u00e4\u00dfiges Abhalten von Wahlen, Pressefreiheit und Verfassungsgerichte.<br \/>Wie steht nun der Islam zum Menschen, zur Gesellschaft und zum Machtgef\u00fcge, das das Funktionieren der Gesellschaftsordnung gew\u00e4hrleisten soll?<\/b><\/p>\n<h5><span id=\"menschenrechtsvorstellung\">Menschenrechtsvorstellung<\/span><\/h5>\n<p>Wenngleich der Islam den Grundsatz der Aufkl\u00e4rung, dass der Mensch der Ma\u00dfstab aller Dinge ist, ablehnen w\u00fcrde, da im Koran der Ursprung aller Rechte allein auf Gott zur\u00fcckgef\u00fchrt wird, hat er dennoch viele grundlegende Menschenrechte ausformuliert. So bestand das Ergebnis einer in Zusammenarbeit mit der Unesco im September 1981 in Paris abgehaltenen Konferenz von islamischen Religionsgelehrten darin, dass der Islam von Anfang an zwanzig grundlegende Menschenrechte formuliert hat. Darunter finden sich das Recht auf Leben, auf Schutz gegen \u00dcbergriffe und Misshandlung, auf Asyl, Schutz der Minderheiten, Glaubensfreiheit (wobei dieser Aspekt stark abh\u00e4ngig von der Auslegung ist und im Folgenden noch kritisch untersucht wird), sowie das Recht auf soziale Sicherheit und Arbeitsschutz. Ausdr\u00fccklich ist im Koran von der Menschenw\u00fcrde die Rede (z. B.17,70 und 5,3). Im Koran und auch in der islamischen Tradition sind viele Aussagen zu finden, die darauf hinweisen, dass es besser sei, das B\u00f6se mit dem Guten zu vergelten, als Rache zu \u00fcben (42,44).11\u00a0<\/p>\n<h5><span id=\"ueber-die-gleichheit-im-islam\">&Uuml;ber die Gleichheit im Islam<\/span><\/h5>\n<p>Was den Islam in der Theorie anbelangt, so steht er ein f\u00fcr die Gleichheit aller Muslime, denn hierarchisches Verhalten lehnt er strikt ab.12 Innerhalb der Gemeinschaft, der Umma, sollte es keine Rangunterschiede mehr geben, nur solche der Funktion. Die Herrschaft Gottes als Oberhaupt der Gemeinschaft sollte direkt und unmittelbar sein und gesichert werden durch gemeinsame Unterordnung unter das g\u00f6ttliche Gesetz.12<br \/>So kennt der Islam kein Priesteramt, keine Privilegierten oder gar Eingeweihten im christlichen Verst\u00e4ndnis. Vor der Allmacht und dem Gesetz Gottes werden auch hier rein theoretisch alle Menschen als gleich betrachtet, \u00fcber den Imam hinauf bis hin zum Kalifen.13 Alle Menschen gelten als gleich vor Gott und dem Gesetz und damit auch in der politischen und sozialen Ordnung.14<br \/>Dieser Idealzustand fand in der Alltagswirklichkeit, angesichts von Feudalwesen und despotischer Herrschaftsform jedoch keine garantierte Umsetzung. Besonders problematisch und ausgesprochen interpretationsabh\u00e4ngig bleibt die Frage der Gleichheit zwischen Mann und\u00a0 Frau. Hier bietet die Theorie der Frau weitaus mehr Raum, als ihr die Tradition lange zugestanden hat. In der Regel will die moderne Muslimin, ja selbst die Fundamentalistin, die Partnerin des Mannes sein und nicht seine Untergebene.15 Dar\u00fcber hinaus darf eine Frau ihren eigenen Besitz verwalten, Handel betreiben, um die Scheidung einer Ehe ersuchen, wenn der Mann sie z. B. misshandelt. Sie darf zumindest in der Theorie ehrbare Berufe ergreifen, sogar vor M\u00e4nnern predigen, wenn sie ihre jugendlichen Reize verloren hat. Dennoch bleibt es eine Tatsache, dass die Frau im Zivilrecht trotz der auch hier vorgenommenen Verbesserungen dem Mann untergeordnet ist.16 Was speziell Fundamentalistinnen gerne verdr\u00e4ngen und klein reden, wenn sie die Wiedereinf\u00fchrung der Scharia fordern als ultimativen, Gerechtigkeit bringenden Gesetzeskanon, ist Vers 4\/34, in dem dem Mann Strafgewalt verliehen wird, sollte die Frau seiner Meinung nach ihre Pflichten ihm gegen\u00fcber verletzen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-stellung-der-nichtmuslime-im-islam\">Die Stellung der Nicht&shy;mus&shy;lime im Islam&nbsp;<\/span><\/h5>\n<p>Was den Status von Nichtmuslimen anbelangt, so ist er gekennzeichnet von der \u00dcberzeugung der Muslime, einer universellen Religion anzugeh\u00f6ren, die in die Welt getragen zu werden hat.17 Zwar hei\u00dft es im Koran explizit: &#132;Wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch k\u00e4mpfen und euch Frieden anbieten, dann erlaubt euch Gott nicht, gegen sie vorzugehen.&#147;18 In Sure 29, 46 werden die Muslime sogar ausdr\u00fccklich dazu angehalten mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art zu streiten und sich zu vergegenw\u00e4rtigen, dass Juden, Christen und Muslime allesamt an denselben Gott glauben. Dennoch sind auch solche Verse zu finden, die ermahnen, Juden und Christen mit Misstrauen zu begegnen, sie sich nicht als Freunde zu nehmen, ganz zu schweigen von einigen Versen, die dazu aufrufen, sie auszurotten, wenn sie den Muslimen gef\u00e4hrlich w\u00fcrden. So ging schon Muhammad, der Prophet der Muslime, gleich zu Beginn der neuen Glaubenslehre grausam gegen zwei j\u00fcdische St\u00e4mme vor, deren einziges Vergehen es war, in ihm einen Hochstapler zu sehen, dessen Lehren allenfalls eine verzerrte \u00c4hnlichkeit mit dem Judentum der Rabbiner aufzeigten. Doch ein derartiges Verhalten gegen\u00fcber Andersgl\u00e4ubigen entsprach nicht der von ihm praktizierten Norm.19 Auch nach Muhammad bestand zwischen Muslimen und nichtmuslimischen Kommunen ein Vertrag, der letzteren einige Privilegien einr\u00e4umte. In ihren inneren Angelegenheiten blieben sie in zivilen und rechtlichen Angelegenheiten autonom, daf\u00fcr mussten sie sich dem muslimischen Staat gegen\u00fcber kritiklos loyal verhalten und ihrer Steuerpflicht nachkommen. 20<br \/>Von dem spanischen Historiker Romera Navarro wird best\u00e4tigt, dass unter der Herrschaft der Muslime die christlichen spanisch-romanischen und westgotischen Bewohner Spaniens ihr Eigentum, ihre Gesetze und Richter ebenso wie ihre Kirchen und Geistlichen behalten durften. Die Lebensumst\u00e4nde der Bauern und der Sklaven verbesserten sich erheblich, und insbesondere die Juden, die zuvor unter den westgotischen K\u00f6nigen grausame Verfolgung zu erleiden hatten, waren in vollem Umfang frei. Es war ihnen sogar m\u00f6glich, Regierungs- und Verwaltungs\u00e4mter innezuhaben.21 Der Bau von neuen Kirchen oder Synagogen, der durchaus stattfand, hing allerdings von der speziellen Gro\u00dfz\u00fcgigkeit des muslimischen Herrschers ab, der hin und wieder eine Gunst verlieh. Auf lange Sicht erhoffte man sich, dass die ihnen entgegengebrachte Mildt\u00e4tigkeit sie irgendwann zum Islam bewegen w\u00fcrde. Umgekehrt war das offizielle Abfallen vom Islam eine untolerierbare Handlung, die, wenn sie nicht bereut wurde, je nach Handhabe mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe geahndet wurde.<br \/>An dieser Stelle ist es aufschlussreich, den Umgang im christlichen Westen mit Andersgl\u00e4ubigen, ja\u00a0 sogar mit anderen Konfessionen der eigenen christlichen Lehre zu betrachten. Der franz\u00f6sischen Gegenreformation gelang es mit Zwang, Frankreich nahezu vollst\u00e4ndig wieder zum Katholizismus\u00a0 zu bekehren, obwohl gerade in Frankreich die Reformation eine besonders starke Anh\u00e4ngerschaft in Form der Hugenotten gefunden hatte. In Deutschland, wo der Siegeszug der Lehren Luthers unaufhaltsam war, wird sein Werk &#132;Von den Juden und ihren L\u00fcgen&#147;22 kaum zur Kenntnis genommen bzw. gern verdr\u00e4ngt. Gerade die Judenfrage war noch im 19. Jahrhundert von zentraler Bedeutung, besonders das Problem, wie ihre Stellung aufgrund ihrer Andersgl\u00e4ubigkeit in einem &#132;christlichen Staat&#147;, den die Konservativen ja durchaus forderten, beschaffen sein k\u00f6nnte.23 Um das Jahr 1830 durften in Baden der Zweiten Parlamentskammer keine Juden angeh\u00f6ren; die Liberalen machten die Gew\u00e4hrung b\u00fcrgerlicher Rechte davon abh\u00e4ngig, da\u00df diese ihre j\u00fcdische Identit\u00e4t vollst\u00e4ndig aufgaben.24<\/p>\n<h5><span id=\"die-waehlbarkeit-des-staatsoberhauptes\">Die W&auml;hlbarkeit des Staats&shy;ober&shy;hauptes<\/span><\/h5>\n<p>Der gro\u00dfe sunnitische Theologe al-Imam Abu Hamid al-Ghazali (1058-1111) merkte schon im 11. Jahrhundert an, dass die Besetzung der Spitze der staatlichen Gewalt nur durch die Wahl der Umma Rechtsg\u00fcltigkeit erhalten k\u00f6nne.25 Eine \u00e4hnliche Denkweise ist von Omar, dem zweiten Kalifen der Muslime26, und auch vom gro\u00dfen Imam Ahamd ibn Hanbal, dem Begr\u00fcnder der hanbalitischen Rechtsschule, \u00fcberliefert.27\u00a0 Diese Praxis fand jedoch mit der gewaltsamen Machtergreifung des ersten Umayyaden- Kalifen Muawiya im Jahre 661 ein j\u00e4hes Ende. Von da an war es nicht einmal un\u00fcblich, dass Br\u00fcder ihre Geschwister und V\u00e4ter ihre S\u00f6hne ermorden lie\u00dfen, um sich die Macht sichern zu k\u00f6nnen. Bruderkriege ziehen sich durch die Geschichte der islamischen Welt, die es zum alleinigen Zweck hatten, die eigene Macht zu konsolidieren oder zu erweitern, um nicht anderen m\u00e4chtigeren Anw\u00e4rtern zum Opfer zu fallen.<\/p>\n<h5><span id=\"das-staatsoberhaupt-kann-sich-auf-kein-gottesgnadentum-berufen\">Das Staats&shy;ober&shy;haupt kann sich auf kein Gottes&shy;gna&shy;dentum berufen<\/span><\/h5>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem islamischen Recht kommt dem Staatsoberhaupt keine spirituelle Aufgabe zu.28 Von Muhammad Abduh wird dies noch durch die Aussage bekr\u00e4ftigt, dass der Islam niemandem auch nur die geringsten Rechte zugestehe, wenn es um grundlegende Lehren oder die Formulierung von Vorschriften gehe. Die Rechte, die dem Kalifen, den Richtern, Muftis oder Schaikhs al-Islam einger\u00e4umt werden, seien zivil- und staatsrechtlicher Natur und vom islamischen Recht genau festgelegt, weshalb ein Anspruch auf \u00dcberwachung des Glaubens oder auf Rechtfertigung ihrer Anschauungen vollkommen unzul\u00e4ssig sei.29 Daraus folgt, dass sich der Herrscher der Scharia absolut unterzuordnen hat, wie der Pr\u00e4sident in einer parlamentarischen Demokratie der Verfassung, also im Grunde austauschbar ist.30<br \/>Dementsprechend l\u00e4sst der Islam keinesfalls eine Theokratie zu, da der Kalif demselben Gesetz untergeordnet ist wie der einfache B\u00fcrger. Was speziell die Fundamentalisten \u00fcbersehen, wenn sie nach der Wiedererrichtung eines Kalifats nach dem Modell der ersten vier Kalifen rufen, ist die Frage, wie garantiert werden soll, dass die Personen, die dieses Amt aus\u00fcben, auch tats\u00e4chlich nicht dem Machtmissbrauch verfallen. Sie sind im Begriff, den Fehler der letzten 1500 Jahre zu wiederholen, wenn sie sich allein auf die Rechtschaffenheit eines Menschen verlassen, um Gerechtigkeit zu erfahren. Farag Foda ruft ins Bewusstsein, dass drei der ersten vier Kalifen starben, indem ihrem Leben gewaltsam ein Ende gesetzt wurde. Dabei war das Ende von Othman, dem dritten Kalifen, besonders tragisch, und das, obwohl gerade er als besonders gl\u00e4ubig galt, f\u00fcr seine G\u00fcte und seinen Gro\u00dfmut bekannt war und sogar zwei T\u00f6chter des Propheten geehelicht hatte.31 Sein einstmaliger Glaube sch\u00fctzte ihn nicht davor, verschwenderisch mit den ihm anvertrauten Staatsgeldern umzugehen, und seine Macht missbrauchte er dazu, den Koran so festlegen zu lassen, wie er es f\u00fcr richtig hielt. Alle Verse, die er f\u00fcr falsch hielt, lie\u00df er unwiederbringlich verbrennen. Beim Volk war dieser Mann, der schon zu Lebzeiten dem Paradies versprochen war, am Ende nur noch verhasst.32<\/p>\n<h5><span id=\"das-volk-muss-in-seinen-angelegenheiten-gefragt-werden\">Das Volk muss in seinen Angele&shy;gen&shy;heiten gefragt werden<\/span><\/h5>\n<p>Hamid Sulaiman legt in seinem Buch &#132;Minen auf dem Weg des islamischen Erwachens&#147; dar, dass nach der islamischen Tradition bei einer Anordnung oder einem Gesetz von \u00f6ffentlichem Interesse der Kreis derjenigen, mit denen dieses Gesetz erarbeitet wird, m\u00f6glichst weit gezogen werden sollte.33 Gem\u00e4\u00df Sa\u00efd Ramadan nimmt die pers\u00f6nliche Urteilsbildung im Islam einen sehr wichtigen Platz ein, wodurch den verschiedenen V\u00f6lkern ein weiter Spielraum bei der Schaffung ihrer Gesetze gelassen wird, so dass sie neuen oder ver\u00e4nderten Umst\u00e4nden gerecht werden k\u00f6nnen.34 Theoretisch sollte das muslimische Volk also immer gefragt sein, wenn in dessen Angelegenheiten entschieden wurde. In der Geschichte der islamischen Welt verschaffte sich der Wille des Volkes allerdings meist nur dann Ausdruck, wenn der Unmut \u00fcber den Herrscher derart gro\u00df war, dass nur noch seine Ermordung zur Erl\u00f6sung verhalf. In der Tat ist in der islamischen Welt niemand auf den Gedanken gekommen, den Machtmissbrauch eines Herrschers durch wirksame weltliche Kontrollmechanismen einzuschr\u00e4nken. Zwar r\u00e4umt der Islam dem einfachen B\u00fcrger das Recht ein, gegen staatliches Unrecht vor Gericht zu klagen, doch blieb dieses Recht stets von der Gnade des Herrschers abh\u00e4ngig. Ohne unabh\u00e4ngige Institutionen kann ein solches Individualklagerecht jedoch nicht gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<h5><span id=\"der-islam-laesst-unterschiedliche-auslegungen-seiner-lehre-zu\">Der Islam l&auml;sst unter&shy;schied&shy;liche Auslegungen seiner Lehre zu<\/span><\/h5>\n<p>Der ber\u00fchmte Rechtsgelehrte Malik bezeichnet den Umstand, dass die muslimischen Gelehrten verschiedene Meinungen in Rechtsangelegenheiten vertreten, als &#132;g\u00f6ttliche Gnade f\u00fcr dieses Volk&#147;.35 Aus den anf\u00e4nglich noch sehr vielen Rechtsauslegungen des Islam haben sich im Laufe der Zeit vier sunnitische und die schiitische als die bedeutendsten herauskristallisiert. Hichem Djait belegt jedoch, dass die gelebte Realit\u00e4t dem gedachten Ideal nur allzu selten entsprochen hat. Er zeigt, wie unterschiedliche Auffassungen von dem, was der Islam zu sein hat, und folglich beharrliche Machtanspr\u00fcche selbst ehrw\u00fcrdige und geachtete Personen wie den Adoptivsohn des Propheten, Ali, vierter Kalif der Muslime und wichtigster Imam der Schiiten, sowie Aicha, die Lieblingsfrau des Propheten, in kriegerische Handlungen und unaufh\u00f6rliche Verleumdungen verstrickt haben .36<\/p>\n<h5><span id=\"die-scharia-als-vorgeblich-ultimative-quelle-von-gerechtigkeit-und-mittel-zur-verhinderung-von-machtmissbrauch\">Die Scharia als vorgeblich ultimative Quelle von Gerech&shy;tig&shy;keit und&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mittel zur Verhin&shy;de&shy;rung von Macht&shy;miss&shy;brauch<\/span><\/h5>\n<p>Was die Scharia selbst anbelangt, so ist sie in der Theorie kein starrer Gesetzeskanon, der \u00fcber die Jahrhunderte hinweg unver\u00e4ndert zu bleiben h\u00e4tte. Gerade die muslimischen Reformer des 19. Jahrhunderts begriffen die Quellen der islamischen Rechtsprechung mehr als moralisch-ethische Leitlinie, die mit der Entwicklung der Umst\u00e4nde an die Gegebenheiten der Zeit anzupassen seien; geht doch aus der islamischen Philosophie hervor, dass manche Interpretation einer fr\u00fcheren Zeit deswegen falsch war, weil Gott zwar vorausschauend, aber die Entwicklung des Menschen doch noch zu r\u00fcckst\u00e4ndig ist. Iqbal stellt in seinem Werk &#132;Reconstruction of Religious Thought in Islam&#147; fest, dass die Grunds\u00e4tze des Korans keineswegs menschliches Denken und gesetzgeberische T\u00e4tigkeit unterbinden, sondern dass ihr Geist den Menschen geradezu zum Denken anregt. Die Rechtsgelehrten der islamischen Fr\u00fchzeit entnahmen die Ansatzpunkte zur Entwicklung einer Reihe von Rechtssystemen haupts\u00e4chlich diesem Fundament. Doch obwohl diese Rechtssysteme sehr umfassend sind, sind sie nichts weiter als individuelle Interpretationen und k\u00f6nnen daher f\u00fcr sich keine Endg\u00fcltigkeit in Anspruch nehmen.37 Diese Auslegbarkeit birgt allerdings neben dem positiven Aspekt der Entwicklungsf\u00e4higkeit unter Umst\u00e4nden auch den negativen Aspekt der Beliebigkeit, sofern sich auf die Religion berufende Machtaspiranten nichts Eindeutiges dar\u00fcber aussagen, wie sie die Scharia auszulegen beabsichtigen.<br \/>Wie leicht auch die Scharia missbraucht werden kann, zeigt sich am Beispiel des Sudan. Traditionell kam in der Scharia- Anwendung stets das Reue-Prinzip zum Tragen. Selbst in F\u00e4llen von Ehebruch wurde kaum auf die Steinigung zur\u00fcckgegriffen, da dem T\u00e4ter immer die M\u00f6glichkeit der Reue eingestanden wurde. Gem\u00e4\u00df der Scharia-Interpretation Numeiris allerdings, der \u00fcbrigens auch der im Westen vielfach als modern und liberal angesehene Muslimbruder Hassan al-Turabi trotz anf\u00e4nglicher Vorbehalte zugestimmt hat, als er in die Regierungsgesch\u00e4fte mit einbezogen wurde, werden selbst kleinen Dieben f\u00fcr Mundraub die Gliedma\u00dfen\u00a0 abgehackt 38 .<br \/>Im Iran liegt das Mi\u00dfbrauchspotential der islamischen Regierung prim\u00e4r in dem Umstand begr\u00fcndet, dass das Herzst\u00fcck der iranischen Verfassung, die wilayat faqih, die &#132;Herrschaft des Rechtsgelehrten&#147;, einen einzelnen Theologen mit absoluten Machtbefugnissen ausstattet. Staatsbegr\u00fcnder Ajatollah Ruhollah Chomeini hat zwar der Form nach die Institutionen einer parlamentarischen Demokratie akzeptiert, aber f\u00fcr sich ein Amt geschaffen, das \u00fcber allen gew\u00e4hlten Organen steht und damit das republikanische Element der Verfassung neutralisiert39. Selbst Religionsvertreter rufen im Iran heute nach einer Trennung von Religion und Staat40, denn werde der Islam mit dem Staat identifiziert, so werde die Religion f\u00fcr jedes durch den Staat zu verantwortende Unrecht verantwortlich gemacht.41<\/p>\n<h5><span id=\"muss-der-islam-din-wa-dawla-sein\">Muss der Islam Din wa Dawla sein?<\/span><\/h5>\n<p>Im Zuge der &#132;Reislamisierung&#147; taucht immer wieder die Behauptung auf, der Islam sei Religion und Staat (din wa dawla) zugleich. Dieser Anspruch leitet sich aus der Tatsache ab, dass in der islamischen Geschichte das religi\u00f6se Gesetz, die Scharia, stets Grundlage der Rechtsprechung war und der Herrscher \u00fcber seine Umsetzung zu wachen hatte. Allerdings ist weder im Koran noch in der Sunna eine solche Formulierung zu finden.42 Ali Abdarraziq belegt, dass der Koran es klar verbietet, dass der Prophet ein Machthaber der Menschen oder mit Gewalt \u00fcber sie ausgestattet sei, noch billigt er ihm das Recht zu, die Menschen zum Glauben zu zwingen.43 Er f\u00fchrt aus, dass der Koran in klarer Weise zum Ausdruck bringt, dass Muhammad \u00fcber seine Verk\u00fcndigung hinaus keinerlei Recht \u00fcber seine Gemeinde innehatte.44 Die ausschlie\u00dfliche Vollmacht, die der Prophet \u00fcber sein Volk hatte, war eine spirituelle, deren Ursprung der Glaube des Herzens ist.45<br \/>Wenn Ali Abdarraziq schon dem Propheten die politische Macht \u00fcber den Menschen abspricht, dann dem Kalifen erst recht. Das Kalifat war seiner Meinung nach nicht durch die Religion vorgesehen, weiterhin weder die Rechtsprechung noch andere Staats- oder Regierungs\u00e4mter. Nichts hindert demgem\u00e4\u00df eine islamische Gesellschaft daran, ihr Gemeinwesen auf neuen Staatsformen aufzubauen.46 Diese Aussage kann durchaus so verstanden werden, dass der Mensch in letzter Instanz ausschlie\u00dflich Gott verpflichtet ist und niemand sich das Recht nehmen darf, seine Entscheidung anzuprangern oder mit irdischer Strafe zu belegen; also dass allein dem Menschen die Verantwortung obliegt, sich f\u00fcr oder gegen Gott zu entscheiden, ohne irdische Verfolgung bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen.<br \/>Dies deutet bereits auf den Kernpunkt hin, auf den eine Argumentation hinsichtlich der Trennung von Religion und Staat aufgebaut werden muss, und zwar die Wahlfreiheit, die dem Menschen zugestanden wird, sich f\u00fcr oder gegen eine Religion bzw. f\u00fcr oder gegen einige Aspekte diese Religion zu entscheiden, ohne eine Verfolgung durch weltliche Instanzen bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Solange diese Frage jedoch nicht gekl\u00e4rt ist, kann an dieser Stelle nur gesagt werden, dass der Islam auf jeden Fall, wie das Christentum, demokratief\u00e4hig ist in den Grenzen der von der Religion gew\u00e4hrten Freiheiten und Pflichten. Ob er auch imstande ist, eine liberale Demokratie mit Trennung von Religion und Staat zuzulassen, h\u00e4ngt von der Bereitschaft der Rechtsgelehrten ab.<br \/>Dies hei\u00dft jedoch keineswegs, dass die islamische Gesellschaft nicht imstande w\u00e4re, sich davon unabh\u00e4ngig f\u00fcr eine liberale Demokratie zu entscheiden. Dieses s\u00e4kulare System, das auf der Trennung von Religion und Staat aufbaut, schlie\u00dft das Leben und Handeln nach einem ethischen Wertekodex keinesfalls aus &#150; Rousseau verlangte gar nach einer religion civile, der die B\u00fcrger einer Staatseinheit anh\u00e4ngen m\u00fcssen. Auch l\u00e4sst es jeder Kultur Raum f\u00fcr die Umsetzung eigener Spezifika. Auf jeden Fall wird dieses System sich als unumg\u00e4nglich erweisen, wenn sich die Menschen in einer heterogenen Gesellschaft f\u00fcr den sozialen und gesellschaftlichen Frieden entscheiden wollen, um konstruktiv und in gegenseitigem Respekt miteinander zu leben. In einem derartigen System haben religi\u00f6se \u00dcberlegenheitsanspr\u00fcche keinen Platz. Nicht die Angst vor Bestrafung w\u00fcrde sein moralisches Handeln erzwingen, sondern seine \u00dcberzeugungen. Dies erfordert von einer Gesellschaft ein hohes Ma\u00df an\u00a0 geistiger Emanzipation, politischer Aufkl\u00e4rung und kritischem Geschichtsbewusstsein sowie die Bereitschaft, selbst Verantwortung zu \u00fcbernehmen und die Vollmacht \u00fcber die Beurteilung dessen, was sie zu glauben hat, nicht mehr anderen, ebenso fehlerhaften Menschen zu \u00fcberantworten.\u00a0<\/p>\n<h5><span id=\"schlussbetrachtung\">Schlussbetrachtung<\/span><\/h5>\n<p>Tr\u00e4gt man den historischen Fakten Rechnung, stehen die Chancen der islamischen Welt rein theoretisch keinesfalls so schlecht, zu einem modernen Rechtsstaat zu gelangen. Der Islam als Religion und seine Auslebung und Interpretation an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten zeigt, wie vielf\u00e4ltig er gelebt wurde und wie stark er abh\u00e4ngig von der geistigen Beschaffenheit der Menschen war, die ihn umsetzten.<br \/>Es ist gezeigt worden, dass der Islam in der Theorie viele Grundvoraussetzungen f\u00fcr die Entwicklung einer die Menschenrechte und die Menschenw\u00fcrde achtenden Demokratie zu erf\u00fcllen imstande ist. So tritt der Islam f\u00fcr grundlegende Menschenrechte ein, der Begriff der Gleichheit ist bemerkenswert in seiner Forderung, Untertanen, Herrscher und Religionsgelehrte als gleichwertig zu behandeln und sie alle als dem gleichen Gesetz unterstellt anzusehen. Die Scharia ist nach modernen, humanen Kriterien interpretierbar. W\u00fcrde die Forderung nach Religionsfreiheit konsequent umgesetzt, d\u00fcrfte auch niemand mehr belangt werden, wenn er dem Islam abschw\u00f6rt. Auch kennt der Islam ein Grundprinzip der Wahlfreiheit und der Beteiligung seiner B\u00fcrger an Entscheidungsprozessen, die sein Schicksal ber\u00fchren, er erlaubt unterschiedliche Auslegungen seiner Lehre, und trotz aller \u00dcberlegenheitsgef\u00fchle kennt er den Respekt gegen\u00fcber Andersgl\u00e4ubigen. Zur liberalen und s\u00e4kularen Demokratie allerdings m\u00fcssten seine Institutionen, wie beim Christentum auch, gezwungen werden.<br \/>Die heutigen postkolonialen Regierungen in der islamischen Welt sind mehrheitlich Diktaturen, die allenfalls einen eingeschr\u00e4nkten Mehrparteienpluralismus vort\u00e4uschen. Dass L\u00e4nder wie \u00c4gypten oder Pakistan ihre Gesetze zunehmend auf die Scharia ausgerichtet haben, ist die Folge von Zugest\u00e4ndnissen, die eine wachsende religi\u00f6se Opposition immer militanter werdend eingefordert hat. Diese religi\u00f6se Hinwendung und ihre gewaltbetonte Auspr\u00e4gung ist jedoch im Kontext der sozialen und politischen Situation der L\u00e4nder zu sehen. Der S\u00e4kularismus ist in diesen L\u00e4ndern insbesondere daran gescheitert, dass s\u00e4kulare und laizistische Politiker versagten, indem sie ihre pers\u00f6nlichen Interessen \u00fcber das Wohl des Volkes gestellt und dessen Wohlstand durch ihre Korruption verspielt haben. In der R\u00fcckbesinnung auf Religion manifestiert sich vor allem die Suche nach ethischen Werten, sozialer Gerechtigkeit, Verbindlichkeit und \u00dcberwindung der Willk\u00fcrherrschaft.47 Der gedankliche Fehler besteht darin, sich allein auf die Religiosit\u00e4t des Staatsdieners zu verlassen.48 Als Fazit bleibt, dass die wichtigsten Errungenschaften des Westens entgegen allen Vereinnahmungsversuchen der kirchlichen Kr\u00e4fte der S\u00e4kularismus, die Rechtsstaatlichkeit, die freie Gesinnung, die Eigenverantwortung und die Gewaltenteilung darstellen. Die Bereitschaft, diese zu akzeptieren, h\u00e4ngt nicht von der religi\u00f6sen Zugeh\u00f6rigkeit eines Volkes ab, sondern von der Einsicht, seine Religion als Privatsache zu betrachten, \u00dcberlegenheitsanspr\u00fcche zur\u00fcckzustellen und sich an der Vielfalt der Menschheit zu erfreuen.<\/p>\n<p>1\u00a0\u00a0 J\u00fcrgen Moltmann. Die W\u00fcrde der Differenz: Im sich versch\u00e4rfenden Kopftuchstreit mu\u00df der Staat anerkennen, dass die Symbole der Religionen nicht alle gleichwertig sind. In: Die Zeit (26.02.2004), S. 44<br \/>2\u00a0\u00a0\u00a0 Hans Fenske u.a. Geschichte der politischen Ideen: von der Antike bis zur Gegenwart. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch, 2001, S. 136f.<br \/>3\u00a0\u00a0\u00a0 J\u00fcrgen Moltmann, a.a.O., S. 44<br \/>4\u00a0\u00a0 Martin Vogt (Hrsg.). Deutsche Geschichte: Von den Anf\u00e4ngen bis zur Gegenwart. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch, 2002, S. 179<br \/>5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Martin Vogt (Hrsg.), a.a.O., S. 167<br \/>6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Martin Vogt (Hrsg.), a.a.O., S. 448<br \/>7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Martin Vogt (Hrsg.), a.a.O., S. 449<br \/>8\u00a0\u00a0\u00a0 Fischer Weltgeschichte: Das Zeitalter des Imperialismus (Buch Nr.: 28). Frankfurt a. Main: Fischer Taschenbuch, 1998, S. 112f.<br \/>9\u00a0\u00a0\u00a0 Josef Ratzinger und Hans Maier. Demokratie in der Kirche: M\u00f6glichkeiten und Grenzen. Limburg-Kevelaer: Lahn-Verlag, 2000<br \/>10 Adel Theodor Khoury (Hrsg.). Lexikon religi\u00f6ser Grundbegriffe: Judentum Christentum Islam. Graz, Wien, K\u00f6ln: Styria, 1996, S. 691<br \/>11\u00a0 Sigrid Faath und Hanspeter Mattes (Hrsg.). Demokratie und Menschenrechte in Nordafrika. Hamburg: Ed. Wuquf, 1992, S. 19<br \/>12\u00a0 Ann Lambton. Das Verm\u00e4chtnis des Islam: Teil B. Hrsg.: Josef Schacht und C.E. Bosworth. Z\u00fcrich, M\u00fcnchen: Artemis Verlag, 1980, S. 182<br \/>13\u00a0 Gudrun Kr\u00e4mer. Gottes Staat als Republik: Reflexionen zeitgen\u00f6ssischer Muslime zu Islam, Menschenrechten und Demokratie. Baden-Baden: Nomos, 1999, S. 80f.<br \/>14\u00a0\u00a0 Fritz Steppart. Der Muslim und die Obrigkeit. In: Zeitschrift f\u00fcr Politik 1965, S. 320 <br \/>15\u00a0\u00a0 Sure 30\/21, 2\/187<br \/>16\u00a0\u00a0 Adel Theodor Khoury (Hrsg.), a.a.O., S. 271<br \/>17\u00a0 Ann K. S. Lambton. State and Government in Medieval Islam. Oxford: Oxford University Press, 1981, S. 201<br \/>18\u00a0\u00a0 Koran. Sure 4,\u00a0 Ausschnitt aus Vers 90<br \/>19\u00a0 Vgl. Mark R. Cohen. Unter Kreuz und Halbmond: Die Juden im Mittelalter. M\u00fcnchen: C.H. Beck, 2005, S. 39 und S. 70<br \/>20\u00a0 Ann Lambton, a.a.O., S. 204; Siehe auch Sa\u00efd Ramadan. Das islamische Recht: Theorie und Praxis. Wiesbaden: Otto Harrassowitz, 1980, S. 106f.<br \/>21\u00a0\u00a0 Sa\u00efd Ramadan, a.a.O., S. 103<br \/>22\u00a0 D. Martin Luther. Von den Juden und ihren L\u00fcgen. Im Auszug mitgeteilt von D. Georg Buchwald. Volksausgabe. Dresden: Deutsch-christlicher Verlag, 1847.<br \/>23\u00a0\u00a0 Siehe z. B. Friedrich Julius Stahl. Der christliche Staat und sein Verh\u00e4ltnis zu Deismus und Judentum. Berlin: Ludwig Dehmigke, 1847<br \/>24\u00a0\u00a0 Martin Vogt (Hrsg.), a.a.O., S. 443<br \/>25\u00a0 Aus: Andreas Meier (Hrsg.). Der politische Auftrag des Islam: Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen. Originalstimmen aus der islamischen Welt. Wuppertal: Peter Hammer, 1994, S. 507<br \/>26\u00a0\u00a0 Aus: Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 507<br \/>27\u00a0\u00a0 Aus: Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 507<br \/>28\u00a0\u00a0 Sa\u00efd Ramadan, a.a.O., S. 75<br \/>29\u00a0\u00a0 Sa\u00efd Ramadan, a.a.O., S. 75<br \/>30\u00a0\u00a0 Sa\u00efd Ramadan, a.a.O., S. 51f.<br \/>31\u00a0\u00a0 Ausspr\u00fcche und Taten des Propheten Muhammad<br \/>32\u00a0\u00a0 Farag Foda. &#8222;Die vergessene Tatsache&#8220;. In: Islam Demokratie Moderne: Aktuelle Antworten arabi-\u00a0 scher Denker. Hrsg. Erdmute Heller und Hassouna Mosbahi. M\u00fcnchen: C. H. Beck, 1998, S. 180<br \/>33\u00a0\u00a0 Aus: Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 511<br \/>34\u00a0 Sa\u00efd Ramadan. Das islamische Recht: Theorie und Praxis. Wiesbaden: Otto Harrasowitz, 1980, S. 63<br \/>35\u00a0\u00a0 Sa\u00efd Ramadan, a.a.O., S.81<br \/>36\u00a0 Hichem Djait.<\/p>\n<p>La Grande Discorde: Religion et politique dans l&#8217;Islam des origines. France: Gallimard, 2001<br \/>37\u00a0\u00a0 Said Ramadan, a.a.O., S. 57<br \/>38\u00a0 Olaf K\u00f6ndgen. Das islamische Strafrecht des Sudan. Von seiner Einf\u00fchrung 1983 bis Juli 1992.\u00a0 Hamburg: Deutsches Orient-Institut, 1992, S. 46<br \/>\u00a039\u00a0 Navid Kermani. Iran: Die Revolution der Kinder. M\u00fcnchen: Becksche Reihe, 2001, S. 46<br \/>40\u00a0\u00a0 Navid Kermani, a.a.O., S. 32<br \/>41\u00a0\u00a0 Navid Kermani, a.a.O., S. 51<br \/>42\u00a0\u00a0 Adel Theodor Khoury (Hrsg.), a.a.O., S. 1007<br \/>43\u00a0\u00a0 Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 112<br \/>44\u00a0\u00a0 Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 112<br \/>45\u00a0\u00a0 Aus Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 109f.<br \/>46\u00a0\u00a0 Aus Andreas Meier (Hrsg.), a.a.O., S. 114<br \/>47\u00a0 Vgl. Khadija Katja W\u00f6hler-Khalfallah. Der islamische Fundamentalismus, der Islam und die De\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mokratie: Algerien und Tunesien: Das Scheitern postkolonialer Entwicklungsmodelle und das Stre ben nach einem Ethischen Leitfaden f\u00fcr Politik und Gesellschaft. Wiesbaden: VS-Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften, 2004<br \/>48\u00a0\u00a0 W\u00f6hler-Khalfallah, a.a.O.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2239],"publikationen":[2815],"class_list":["post-11897","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-khadija-katja-woehler-khalfallah","publikationen-174-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Islam und Demokratie - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/174-vorgaenge\/publikation\/islam-und-demokratie\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Islam und Demokratie - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"\u00dcber die Vereinbarkeit europ\u00e4ischer Werte mit den Lehren des Koran. 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