{"id":11909,"date":"2006-03-01T11:20:00","date_gmt":"2006-03-01T10:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/religion-als-politischer-existenzialismus\/"},"modified":"2021-08-24T21:48:59","modified_gmt":"2021-08-24T19:48:59","slug":"religion-als-politischer-existenzialismus","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/173-vorgaenge\/publikation\/religion-als-politischer-existenzialismus\/","title":{"rendered":"Religion als politischer Existenzialismus"},"content":{"rendered":"<p>Prinzip der Diesseitigkeit,<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 173 (Heft 1\/2006), S. 40-44<\/p>\n<p><b>Die R\u00fcckkehr der Religion, die unsere Zeit bewegt, ist in erster Linie eine R\u00fcckkehr der Religion in die Politik. Sie betrifft das neuzeitliche Selbstverst\u00e4ndnis menschlicher Vergesellschaftung. Deren politische Ordnung hatte sich einst von ihrer religi\u00f6sen Begr\u00fcndung losgesagt. Die im Mittelalter herrschaftlich durchformte und geschichtete Gesellschaft (societas civilis cum imperio) spaltete sich auf in die einheitliche, nach au\u00dfen souver\u00e4ne und nach innen h\u00f6chste Staatsgewalt einerseits und in die einheitliche Gesellschaft der dieser Staatsgewalt unterworfenen B\u00fcrger andrerseits. Der neuzeitliche Staat wurde dadurch zu einer einheitlichen Gewalt gegen\u00fcber seinen rechtlich gleichen Untertanen, und die herrschaftlich eingeebnete Gesellschaft (societas civilis sine imperio) ordnete sich der umfassenden Staatsgewalt unter. Die so entstandene einheitliche Gewalt ist freilich zugleich an bestimmte Prinzipien gebunden, indem sie grundlegende Staatszwecke aufstellt, die die Unterwerfung der B\u00fcrger begr\u00fcnden und den Staat von einer zuf\u00e4lligen Machtballung unterscheiden. Diese Staatszwecke sind, zeitgleich zu der Trennung von Staat und Gesellschaft, nach und nach aus der gegebenen religi\u00f6sen Welt herausgetreten und haben schlie\u00dflich zu der Trennung der politischen Ordnung von der Religion als ihrer Grundlage gef\u00fchrt. Die politische Ordnung besitzt nunmehr politische Zwecke, sei es den der Sicherheit, der Freiheit oder der Gleichheit der B\u00fcrger, nicht aber religi\u00f6se. Dieser Eigensinn des Politischen erm\u00f6glichte aller erst die Befriedung der konfessionellen Kriege Europas. Denn wenn die Zwecke des Staates nicht mehr religi\u00f6s bestimmt sind, dann kann er als eine neutrale Instanz das Zusammenleben der verschiedenen Konfessionen gew\u00e4hrleisten. Die von der Religion unabh\u00e4ngige einheitliche Staatsgewalt sichert den Frieden der B\u00fcrger, deren unterschiedliche Religionen in der herrschaftlich eingeebneten Gesellschaft ihren Ort finden.<br \/>Die Religion verwandelte sich in diesem Vorgang aus dem Geist der politischen Ordnung in den Geist der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft, die dieser Ordnung, dem Staat, gegen\u00fcber steht. Sie geh\u00f6rt jetzt zu den individuellen Angelegenheiten der einzelnen B\u00fcrger, nicht aber zu denen ihres politischen Zusammenhanges. Die Religion stellt daher, um einen markanten Ausdruck von Karl Marx zu gebrauchen, nicht mehr das Wesen der Gemeinschaft, sondern das Wesen des Unterschiedes dar: Sie wurde zu einer &#8222;Privatschrulle&#8220; der Individuen. Und nur weil sie zu einer solchen Privatschrulle wurde, konnte der Staat sich aus der religi\u00f6sen Gebundenheit befreien. Denn das Private ist vom \u00d6ffentlichen und also vom Raum der Politik geschieden. Die Religion als Privatschrulle besitzt keine Macht mehr \u00fcber die politische Ordnung. Ernst Troeltsch hat daher den freiheitlichen, s\u00e4kularen Staat, der keiner religi\u00f6sen Hoheit mehr untersteht, mit Recht das &#8222;Prinzip der Diesseitigkeit&#8220; genannt. Als ein solches Prinzip stellt der Staat ein Doppeltes dar: Einerseits ist er die h\u00f6chste Instanz, die das menschliche Zusammenleben auf Erden regelt; die politische Ordnung ist souver\u00e4n. Andrerseits aber zeigt sich in der Diesseitigkeit auch wieder die Beschr\u00e4nktheit des Staates; vor den letzten Fragen des Seelenheils muss er verstummen. Das neuzeitliche Selbstverst\u00e4ndnis der Vergesellschaftung m\u00fcndet daher in eine zwiefache Auffassung ihrer politischen Ordnung: In seiner Trennung von der Religion ist der Staat souver\u00e4n und begrenzt zugleich. <br \/>Es geh\u00f6rt zu der Eigent\u00fcmlichkeit unseres Zeitalters, dass dieses Selbstverst\u00e4ndnis von der Souver\u00e4nit\u00e4t und der Begrenztheit des Staates gegen\u00fcber der Religion nach dem Ende des kurzen zwanzigsten Jahrhunderts zur\u00fcckgenommen zu werden droht. Diese R\u00fccknahme ist mit der R\u00fcckkehr der Religion in die Politik verbunden. Sie l\u00e4sst sich in mehreren Feldern beobachten; vor allem aber ist es die Politik der Vereinigten Staaten von Amerika unter der zweiten Regierung Bush, die das Prinzip der Diesseitigkeit erneut unter die Ma\u00dfgaben des religi\u00f6sen Denkens zu stellen scheint. Das offene Bekenntnis des Pr\u00e4sidenten zu den religi\u00f6sen Grundlagen seiner politischen Entscheidungen, der deutliche Einfluss der christlichen Rechten auf die Regierung, nicht zuletzt die an die alte militia christiana ankn\u00fcpfende Kreuzzugmentalit\u00e4t der Au\u00dfenpolitik richten augenscheinlich die Handlungen des gesamten Staatswesens im Sinne einer bestimmten Religion, n\u00e4mlich des Christentums, aus. Die R\u00fcckkehr der Religion in die Politik l\u00e4sst den s\u00e4kularen Staat offenbar in ein Stadium eintreten, in dem er sich aus eigenem Antrieb abermals religi\u00f6sen Vorgaben unterwirft.<\/b><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"politisierung-der-religion\">Politi&shy;sie&shy;rung der Religion<\/span><\/h2>\n<p>In Wahrheit aber bedeutet die unverstellte Rechtfertigung staatlicher Handlungen aus religi\u00f6sen Motiven, die sich an der gegenw\u00e4rtigen Politik der Vereinigten Staaten beobachten l\u00e4sst, gerade keine R\u00fccknahme der S\u00e4kularisierung des Staates. Vielmehr ist sie nur unter dem Prinzip der Diesseitigkeit zu begreifen. Deutlich wird das in der Konfrontation mit einer Staatsauffassung, die die politische Ordnung gerade nicht prinzipiell durch Diesseitigkeit bestimmt sieht. Eine solche Auffassung begreift den Staat nicht politisch, sondern religi\u00f6s. Ihr gilt daher als letzter Grund des Staates nicht der Mensch, sondern Gott. Die politische Lehre der spanischen Sp\u00e4tscholastik, eingekapselt in der Vorlesung des Franciscus de Vitoria \u00fcber die staatliche Gewalt (Relectio de potestate civili, 1528), hat diese Auffassung paradigmatisch ausformuliert: Der Zweck (causa finalis) der Staates besteht in der gegenseitigen Hilfe (mutua officia) der Menschen, deren kreat\u00fcrliche Schw\u00e4che (miseria hominum) ihr Zusammenleben zu solch gegenseitiger Hilfe erfordert. Der Grund (causa efficiens) des Staates ist daher Gott selbst, der die Menschen in ihrem Sein erschaffen hat. In anderen Worten: Der Staat erf\u00fcllt seine Aufgabe innerhalb der g\u00f6ttlichen Seinsordnung, aus der er seine Grundlagen gewinnt. Er ist kein Prinzip der Diesseitigkeit, sondern das Glied einer transzendent begr\u00fcndeten Ordnung. Eine solche Auffassung, die allein einen religi\u00f6sen Begriff des Staates hergeben w\u00fcrde, steht jedoch gerade nicht hinter der R\u00fcckkehr der Religion in die gegenw\u00e4rtige Politik der Vereinigten Staaten. Deren Selbstverst\u00e4ndnis ist immer noch in der amerikanischen Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung niedergelegt. Sie macht deutlich, dass die Staatsgewalten zur Sicherung der Rechte der Individuen eingesetzt sind und daher ihre rechtm\u00e4\u00dfige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten &#8211; &#8222;deriving their just Powers from the Consent of the Governed&#8220;. Ihr zufolge besteht der Staat also nicht um seiner g\u00f6ttlichen Stiftung willen; er besteht um willen der Einzelpers\u00f6nlichkeit und ihrer Rechte. Die Gestalt des Staates ist daher die Konsequenz der auf das freie Individuum begr\u00fcndeten Gesellschaft. Wohl kein Pr\u00e4sident der Vereinigten Staaten w\u00fcrde dieser Auffassung, die die Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung ausspricht, zuwider handeln; ganz sicher nicht der gegenw\u00e4rtige. Im Gegenteil gr\u00fcndet das amerikanische Bewusstsein von mission and power auf dem Stolz darauf, Vertreter eines Staatswesens zu sein, das wie kein anderes sein Ziel und seinen Grund in der Freiheit und den Individualrechten der Einzelnen besitzt. Die Vereinigten Staaten von Amerika gr\u00fcnden nicht in der Stufenordnung der Sch\u00f6pfung, sondern im Individualismus der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft. <br \/>Wenn dieses Selbstverst\u00e4ndnis aber mit Recht auch heute noch gilt, dann erfolgt die R\u00fcckkehr der Religion in die Politik nicht auf der Grundlage eines religi\u00f6sen Staatsverst\u00e4ndnisses. Sie erfolgt vielmehr auf der Grundlage des s\u00e4kularen Staates. Das bedeutet: Die R\u00fcckkehr der Religion in die Politik macht nicht die Politik zur Religion, sondern die Religion zur Politik. Anders gesagt: Nicht der Staat wird religi\u00f6s, sondern die Religion politisch begriffen. Denn indem die Religion eines bestimmten Christentums im Rahmen des souver\u00e4nen Staates eine bestimmte Politik zu rechtfertigen sucht, verwandelt sie sich in ein Moment dieses Staates. Sie stellt sich, wenn auch ohne es zu wollen, unter das Prinzip der Diesseitigkeit und wird zu einem politischen Faktor. Daher bleibt die Religion auch in den angesprochenen Formen ihrer R\u00fcckkehr in die Politik gewisserma\u00dfen eine &#8222;Privatschrulle&#8220;. Allerdings ist sie nun eine Privatschrulle, die selber zu der Rechtfertigung staatlicher Gemeinschaftshandlungen dient. Sie entspringt dem Bewusstsein des Einzelnen in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft, um von dorther die Allgemeinheit des Staates zu legitimieren. Und als derartige Legitimationsquelle im s\u00e4kularen Rahmen ger\u00e4t sie zur politischen Funktion. Die R\u00fcckkehr der Religion vollzieht sich als deren Politisierung.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"existenzielle-entscheidung\">Existen&shy;zi&shy;elle Entschei&shy;dung<\/span><\/h2>\n<p>Diese Politisierung der Religion, die von der religi\u00f6sen Auffassung der Politik zu unterscheiden ist, hat Folgen nicht nur f\u00fcr die Rechtfertigung des Politischen, sondern auch f\u00fcr die Eigenart des Religi\u00f6sen. Wenn &#8211; wie im Falle des gegenw\u00e4rtigen Pr\u00e4sidenten der Vereinigten Staaten &#8211; die Entscheidungen f\u00fcr oder gegen bestimmte staatliche Gemeinschaftshandlungen in religi\u00f6sen Auffassungen gr\u00fcnden, dann gr\u00fcnden sie zuletzt in einer Auffassung \u00fcber das menschliche Dasein. Das Dasein wird als von Gott geschaffen betrachtet. Dieses Geschaffensein des Menschen anzuerkennen macht die religi\u00f6se Haltung aus. Sie kann, in bestimmten Formen des Protestantismus, sich in Form einer bewussten Entscheidung f\u00fcr diese Anerkennung der eigenen Kreat\u00fcrlichkeit und der ihr innewohnenden Folgen f\u00fcr die Lebensf\u00fchrung vollziehen; George W. Bush hat des \u00f6fteren, gerade auch in Zusammenh\u00e4ngen der Selbstlegitimation, auf seine bewusste Entscheidung f\u00fcr ein religi\u00f6ses Leben zu einem bestimmten Zeitpunkt seiner Biographie hingewiesen. Weil aber eine solche Anerkennung der Kreat\u00fcrlichkeit, den Voraussetzungen des eigenen Staatsverst\u00e4ndnisses zufolge, sich im Raum der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft vollzieht, geschieht sie als die Entscheidung des je besonderen Einzelnen. Sie steht nicht in einer gegebenen Ordnung des geschaffenen Seins, der sie nur nachsp\u00fcrte; sie ist vielmehr der frei gewollte und vollzogene Akt des Einzelnen, der von den freien Akten anderer Einzelner unterschieden ist. Ihren Grund hat sie darum in nichts anderem als der einzelnen, besonderen Auffassung des einzelnen, besonderen Daseins. Allerdings eines solchen Daseins, das sich selber wesentlich in der Entscheidung versteht. Die so bestimmte religi\u00f6se Haltung ist der Ausdruck der Entscheidung des Daseins und nicht so sehr der Ausdruck einer g\u00f6ttlichen Ordnung. Sie ist mithin der Ausdruck des sich als Entscheidung verstehenden Daseins selbst.<br \/>Die als Entscheidung vollzogene religi\u00f6se Haltung tr\u00e4gt deshalb im Grunde nur das Dasein als Dasein vor sich her, obwohl sie selber meint, in ihrem Kern auf Gott bezogen zu sein. Indem der religi\u00f6se Politiker seine Entscheidung f\u00fcr Gott als den Grund seines Handelns wei\u00df, wei\u00df er letztlich nur die Besonderheit seines Daseins als diesen Grund. Er sagt eigentlich &#8222;ich&#8220;, wenn er &#8222;Gott&#8220; oder &#8222;Christentum&#8220; sagt. Daher f\u00fcgt die religi\u00f6se Entscheidung sich so nahtlos in die Reihe der anderen Besonderheiten der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft ein. Wenn aber diese besondere Auffassung eines besonderen Daseins, die am Ende nichts als dessen Entschiedenheit anzuf\u00fchren wei\u00df, nunmehr staatliche Gemeinschaftshandlungen rechtfertigen soll, dann finden diese ihren Rechtsgrund zuletzt blo\u00df in der Behauptung des besonderen Selbstentwurfes des einzelnen Daseins. In h\u00f6chster Zuspitzung formuliert: Das entschiedene Dasein, und nichts sonst, legitimiert das Handeln des Staates. Freilich kann keine Politik sich tats\u00e4chlich in solcher Zuspitzung gestalten; sie w\u00fcrde notwendig an den tats\u00e4chlichen Gegebenheiten, die die Besonderheit des Einzelnen \u00fcbersteigen, scheitern. Doch in ihrem Wesen birgt die angesprochene R\u00fcckkehr der Religion in die Politik den Zug zu jener Berufung des einzelnen Daseins auf sein Selbstverst\u00e4ndnis, mithin auf sich selbst, um Gemeinschaftshandlungen zu begr\u00fcnden. <br \/>Die R\u00fcckkehr der Religion in die Politik unter dem Prinzip der Diesseitigkeit bedeutet demnach die \u00dcberf\u00fchrung des politischen Denkens in das Beharren auf dem einzelnen Dasein. Hierdurch wird Religion zu einer Form des politischen Existenzialismus. Sie entfaltet sich nicht als ein neues Wesen der Gemeinschaft, sondern bleibt das Wesen des Unterschiedes, nun aber abgespreizt zu dem Unterschied, der die Gemeinschaft anleiten will und doch nicht mehr als die Insistenz auf seine besondere Entschiedenheit anzuf\u00fchren vermag. Aus der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft hinaus sucht sie das Handeln des s\u00e4kularen Staates zu bestimmen und kann nichts anderes f\u00fcr oder gegen dessen Handlungen aufbieten als das einzelne Dasein selbst. Eine wahrhafte Debatte oder gar eine Verst\u00e4ndigung mit anderen Meinungen ist der politisch-existenziellen Religion daher verschlossen. Sie kann den existenziellen Unterschied der Meinungen blo\u00df zur Kenntnis nehmen, um sich dann, aus existenziellen Gr\u00fcnden, gegen sie durchsetzen zu m\u00fcssen. Hierin vermag sie Hand in Hand zu gehen mit einem auf der nackten Durchsetzung seiner Macht interessierten Staat. Indem dessen s\u00e4kulare Gestalt sich als blo\u00dfe Machtpolitik zuletzt ebenfalls nur auf die Behauptung seiner Existenz beruft, vertr\u00e4gt er sich mit der existenziellen Selbstbehauptung der religi\u00f6sen Entscheidung des Einzelnen bestens. So wie dieser im Grunde nur &#8222;ich&#8220; sagt, wenn er das Gemeinschaftshandeln des Staates aus seiner religi\u00f6sen Entscheidung rechtfertigt, so sagt auch der Machtstaat nichts anderes als &#8222;ich&#8220;, um seine Handlungen zu rechtfertigen. Die Diskrepanz der religi\u00f6sen Wurzel der Politik zu den Gr\u00e4ueltaten ihrer Ausf\u00fchrung f\u00e4llt in solcher \u00dcbereinstimmung zusammen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ironie-der-offenbarung\">Ironie der Offenbarung<\/span><\/h2>\n<p>Ironischerweise scheint das politische Denken des Christentums dem Ph\u00e4nomen einer religi\u00f6sen Rechtfertigung der Politik im Rahmen s\u00e4kularer Grundannahmen bereits avant la lettre einen Platz einger\u00e4umt zu haben. Otto von Freising jedenfalls betrachtet in seiner 1146 vollendeten Weltchronik den Herrscher, der im diesseitigen Rahmen unter religi\u00f6sen Vorgaben (sub specie religionis) handelt, als unrechtm\u00e4\u00dfig (rex iniquus). Im R\u00fcckgriff auf die Offenbarung des Johannes gilt ihm ein solcher Regent als der &#8211; Antichrist. Wir d\u00fcrfen wohl vermuten, dass das, was schon unter den Bedingungen eines religi\u00f6sen Begriffes der Politik f\u00fcr religi\u00f6s scheinende Herrscher galt, unter den Bedingungen des s\u00e4kularen Staates erst recht gilt. Die R\u00fcckkehr der Religion in die Politik w\u00e4re somit ein Zeichen des zweiten Tieres der Apokalypse &#8211; &#8222;Hat jemand Ohren, der h\u00f6re!&#8220; (Offb 13, 9)<br \/>\u00a0<br \/>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2245],"publikationen":[1082],"class_list":["post-11909","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-gunnar-hindrichs","publikationen-173-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Religion als politischer Existenzialismus - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/173-vorgaenge\/publikation\/religion-als-politischer-existenzialismus\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Religion als politischer Existenzialismus - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Prinzip der Diesseitigkeit, aus: vorg\u00e4nge Nr. 173 (Heft 1\/2006), S. 40-44 Die R\u00fcckkehr der Religion, die unsere Zeit bewegt, ist in erster Linie eine R\u00fcckkehr der Religion in die Politik. 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