{"id":11939,"date":"2005-12-01T13:40:00","date_gmt":"2005-12-01T12:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/juergen-seiferts-linke-rechtstheorie\/"},"modified":"2005-12-01T12:00:00","modified_gmt":"2005-12-01T11:00:00","slug":"juergen-seiferts-linke-rechtstheorie","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/juergen-seiferts-linke-rechtstheorie\/","title":{"rendered":"J\u00fcrgen Seiferts linke Rechtstheorie"},"content":{"rendered":"<p>Eine Lekt\u00fcre nach vierzig Jahren<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 171\/172  (Heft 3-4\/2005), S.166-174<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Seifert ist einer der letzten &#132;politischen&#148;, das hei\u00dft eingreifend kommentierenden und auch praktisch t\u00e4tigen Politikwissenschaftler gewesen, dessen Weg ihn von der Rechts- zur Politikwissenschaft f\u00fchrte. Gegenstand seines Denkens und Wirkens war beinahe lebenslang die Ist-Analyse und Verteidigung der verfassungspolitischen, freiheitsrechtlichen und institutionellen Aspekte des politischen Gemeinwesens. Es war sein Ziel, die Frei- und Entfaltungsr\u00e4ume des Individuums im permanenten Prozess gegen &#132;Staat&#148; und unkontrollierte &#132;soziale M\u00e4chte&#148; zu verteidigen. Der Schutz des Einzelnen gegen m\u00e4chtige B\u00fcrokratien und \u00c4mter &#8211; ein wichtiges, liberales Motiv Max Webers &#8211; fand sich bei J\u00fcrgen Seifert stets gut aufgehoben.<\/p>\n<p>Mit seinem akademischen Werdegang und seinen inhaltlichen Interessen stand J\u00fcrgen Seifert in der Traditionslinie der Weimarer Gr\u00fcndungsv\u00e4ter des Fachs wie Hermann Heller, Ernst Fraenkel, Franz Neumann und Otto Kirchheimer; in der Bundesrepublik setzte vor allem Wolfgang Abendroth diesen Weg fort. Ber\u00fchrungspunkte gibt es zu ,juristischer&#8220; gebliebenen Wissenschaftlern wie Konrad Hesse, Helmut Ridder, Erhard Denninger und Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde. St\u00e4ndiger Abgrenzungsbedarf besteht zum immer noch m\u00e4chtigen Schatten von Carl Schmitt, dem autorit\u00e4r und totalit\u00e4r eingef\u00e4rbten, pro-politischen Staatsrechtslehrer der Weimarer Republik, zeitweilig sehr anregend f\u00fcr J\u00fcrgen Seiferts Denken. Doch Seifert entwickelte noch eine andere wichtige Facette, indem er nicht bei alt-linken Positionen, d.h. im Kern nur bei der materiellen sozialen Frage und deren rechtlicher Absicherung, stehen geblieben ist: Eine institutionelle Herausforderung sah er in den &#132;weichen&#148;, &#132;post-materiell&#148; und post-modern definierten Politiken im Bezug einer &#132;radikalen Demokratie&#148; (Nancy Fraser). Hier ergeben sich eine Schnittstelle zu J\u00fcrgen Habermas, aber auch Ber\u00fchrungen zu den Gr\u00fcnen. Es gibt also viel zu lernen &#8211; und nach dem \u00fcberraschenden Tod J\u00fcrgen Seiferts am 4. Juni 2005 auch viel zu bewahren! Denn J\u00fcrgen Seifert war einer der letzten kritischen Beobachter der verfassungspolitischen und freiheitsrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik aus dem oben skizzierten Blickwinkel.<\/p>\n<p>Bei seiner Beerdigung am 15. Juni gingen zwei Redner, Joachim Perels und Oskar Negt, auf J\u00fcrgen Seiferts <i>Kampf um Verfassungspositionen <\/i>und die Rolle Carl Schmitts ein. Besonders Oskar Negt verband das Lob J\u00fcrgen Seiferts mit einer scharfen Kritik Carl Schmitts. Solchen Akzenten soll hier nachgegangen werden. Was verband die beiden und was trennte sie? Vorrangig wird hierf\u00fcr eine Arbeit J\u00fcrgen Seiferts betrachtet: sein<i> Kampf um Verfassungspositionen <\/i>betitelter Aufsatz aus dem Jahr 1966. Herangezogen wird ferner die Auseinandersetzung mit Carl Schmitt von 1985, nachdem Schmitt am 7. April 1985 96j\u00e4hrig gestorben war (Seifert 1997 [1985]). J\u00fcrgen Seifert war Briefpartner von Carl Schmitt (vgl. Laak\/Villinger 1993: 150). Befasst er sich mit Schmitt, um (wie Dolf Sternberger) gegen den Feind eine Entscheidung f\u00fcr Freundschaft zu treffen? Oder steht am Anfang der (Klassen)Kampf, nicht die biblische Liebe selbst der Feinde? Oder gibt es 1966 und 1985 mehrere Antworten Seiferts auf Carl Schmitt? Wenn das zutrifft, welche erscheint treffender?<\/p>\n<h5><span id=\"ein-blaues-heft-aus-dem-jahr-1966-und-eine-erneute-lektuere\">Ein blaues Heft aus dem Jahr 1966 und eine erneute Lekt&uuml;re<\/span><\/h5>\n<p>Vor mir liegt das Original vom <i>Kampf um Verfassungspositionen<\/i>. Der Aufsatz ist seit 1966 mehrmals nachgedruckt worden. Hier im Original sind jedoch meine alten Anstreichungen erhalten. Es ist ein d\u00fcnnes, verblichen blaues Heft von 44 Seiten: die <i>neue kritik. Zeitschrift sozialistischer Studenten <\/i>vom April 1966. Auf den Seiten 4 bis 11 findet sich J\u00fcrgen Seiferts Beitrag zum 2. Mai, dem 60. Geburtstag von Wolfgang Abendroth. Das Heft wendet sich an den &#132;politischen Professor Wolfgang Abendroth&#148;; J\u00fcrgen Seiferts Beitrag soll zeigen, &#132;wie sehr sich der SDS Wolfgang Abendroth auch wissenschaftlich verpflichtet f\u00fchlt.&#148;<\/p>\n<p>Zu dieser Zeit war ich Doktorand bei Iring Fetscher (&#132;angeworben&#8220; von Dieter Senghaas) und wollte \u00fcber Carl Schmitt promovieren. Mit J\u00fcrgen Seifert war ich \u00fcber die <i>Gefahr im Verzuge <\/i>in Verbindung gekommen, denn ich wollte den Kampf gegen die Notstandsgesetze in die Provinz tragen, nach Kassel, in meine Geburtsstadt und dort \u00fcber die Jusos und ein B\u00fcndnis &#132;linker&#148; Gewerkschafter in die SPD. Merkw\u00fcrdig, J\u00fcrgen Seiferts Beitrag zu Ehren Abendroths macht schmerzhaft klar, was unwiederholbar ist und heute nur mehr intellektuell gepflegt werden kann. Nach 1966 haben sich meine Wege mit Wolfgang Abendroth und J\u00fcrgen Seifert weiter gekreuzt: Bei Abendroth (vgl. Abendroth 1967) wurde ich 1973 &#8211; als Mitarbeiter Iring Fetschers &#8211; zum Thema Industrie und deutscher Faschismus promoviert. Bei J\u00fcrgen Seifert habilitierte ich mich 1976 und arbeitete mit ihm seit Mitte der 1990er Jahre, angeregt durch Michael Th. Greven, in der Redaktion der <i>vorg\u00e4nge<\/i>.<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Seifert redet 1966 nicht von &#132;Diskurs&#148; und &#132;Debatte&#148;. Er verwendet nicht die heute modischen bis nichtssagenden Begriffe &#132;Differenz&#148; und &#132;Dissens&#148;. Sondern er w\u00e4hlt schon im Titel seiner Schrift das alte Wort &#132;Kampf&#148;. Jenseits der Zeitgebundenheit zeigt dies, dass es um scharfe Gegens\u00e4tze geht, wenn Rechtsform und soziale Zivilisierung von Streit und Macht angesprochen werden. Die Feindschaft bzw. ein ungleich ausgetragener Streit in einer zerrissenen Gesellschaft (Hegel) bed\u00fcrfen der Regelung,\u00a0f\u00fcr die sich seit Hobbes und Hegel Staat und Recht sowie das rechtsstaatliche Gewaltmonopol des sterblichen Gottes, des einheitlich souver\u00e4nen Staates, anbieten. Gerade aktuelle, postmoderne Themen wie &#132;Akzeptanz&#148;, &#132;Identit\u00e4t&#148;, &#132;Differenz&#148;, &#132;Integration&#148;, ein gegen\u00fcber Laski, Schmitt und Fraenkel informell ausgeweiteter Pluralismusbegriff ebenso wie die &#132;Erosion&#148; des modernen Territorial- und Nationalstaates, ergo: alle neuen (wie alten) Un\u00fcbersichtlichkeiten J\u00fcrgen Habermas&#8216;, verlangen (ohne Telos, sondern mit Kontingenz) den Bezug zur Philosophie der aufkl\u00e4rerischen Moderne (so Horkheimer), will man nicht im Fluss der postmodern beliebigen Vielfalt untergehen (Hennig 2005). Anhand von J\u00fcrgen Seiferts Kampf um <i>Verfassungspositionen kann <\/i>man eine orientierende Position gewinnen bzw. heute noch politisch wie wissenschaftlich entscheidende Fragen stellen.<\/p>\n<p>Der <i>Kampf um Verfassungspositionen <\/i>widerspricht Schmitts Kampf f\u00fcr den total starken (nationalsozialistischen) Ma\u00dfnahmestaat mit seiner &#132;Pluralisierung&#148; aus der Gunst von totaler Macht. Die normativ und institutionell eingebundene Autonomie universeller Regeln steht im Zentru.m und muss heute eher breiter bedacht werden als 1966. Diese Sichtweise dr\u00e4ngte sich mir auf, als ich den Aufsatz erneut las. Ebenso wird es mir zum Problem, ob die 1966 gesetzte Griffigkeit des Rechts als Ausdruck (und B\u00e4ndigung) von Interessen noch gegeben ist, ob sich folglich der Kampf um Verfassungspositionen noch von Interessen her strukturieren und initiieren l\u00e4sst bzw. ob nicht die seinerzeit schwachen universellen Implikate st\u00e4rker betont werden m\u00fcssen. Das m\u00fcndet in die &#150; seit Marcuses <i>Eindimensionalem Menschen <\/i>&#150; klassisch gewordene Frage nach dem Subjekt der Transformation: Wer tr\u00e4gt einen universellen Kampf um Verfassungspositionen? Was hilft heute &#150; vierzig Jahre sp\u00e4ter &#150; die Fixierung auf SPD und Arbeiterbewegung (Gewerkschaften), wie sie als vergangene Vergangenheit, als Tragik bzw. Hassliebe bei Abendroth und Seifert zu finden ist?<\/p>\n<p>Summa: Die respektvoll-kritische Lekt\u00fcre von J\u00fcrgen Seiferts Kampf <i>um Verfassungspositionen <\/i>hilft einer gegen\u00fcber ihrem Ziel, &#132;Selbstbestimmung&#148;, &#132;Freiheit&#148; und &#132;Frieden&#148;, reflexiv-kritischen, auch selbstkritischen &#132;Linken&#148;.<\/p>\n<h5><span id=\"in-verteidigung-der-verfassung\">In Vertei&shy;di&shy;gung der Verfassung<\/span><\/h5>\n<p>&#132;Kampf&#148; &#150; warum? Es bedarf keiner Institutionen f\u00fcr Freundschaft, sie muss &#132;nur&#148; gepflegt werden. Somit ist &#132;Feindschaft&#148; derjenige zwischenmenschliche Zustand und &#132;Kampf&#148; derjenige Austragungsmodus, die aus einem Naturzustand heraus der Regelung und Garantie bed\u00fcrfen (Geulen 2002). Laut dieser durch Hobbes und Schmitt inspirierten Sichtweise regt prim\u00e4r Feindschaft an, \u00fcber Konflikte, deren Gr\u00fcnde und Austragungsformen sowie \u00fcber Ordnung und Zivilisierung seitens des Staates mit rechtlichen Mitteln nachzudenken. Dagegen sei Freundschaft weniger &#132;produktiv&#148;, gewisserma\u00dfen privat &#132;langweilig.&#148; Im Konflikt und Ausnahmefall gelten die Sanktionsgewalt und das Gewaltmonopol des (Rechts)Staats. Dieser Meinung sind Hobbes und Schmitt, die zudem die negative Anthropologie eines b\u00f6sen, misstrauischen, intelligenten Menschen an den Anfang stellen. Die Vertreter des Institutionalismus sind ebenfalls der Ansicht, soziales und politisches Zusammenleben bed\u00fcrfe einer verbindlichen, dauerhaften Regelung. Auch die Theoretiker der Arbeiterbewegung begreifen die kapitalistische Gesellschaft mit ihrer fundamentalen Ungleichheit von Kapital und Arbeit als unfriedliches Terrain. Um die Machtordnung und deren institutionelle Gestalt, um Herrschaft in einer kapitalistischen Gesellschaft wird im Klassenkampf gerungen, wenn die Klassen ihr Interesse erkennen und sich vom &#132;An Sich&#148; der Struktur zum &#132;F\u00fcr Sich&#148; des politischen Klassenbewusstseins konstituieren. Im 18. Brumaire, einer nicht-kategorialen politisch-kulturellen Analyse, zeigt Marx, dass dies ein schwieriger und oft gebrochener Prozess ist.<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Seifert entwickelte sein Thema 1966 ausgehend von Lassalle und Abendroth. Abendroths Werk &#150; das unterstreicht Seifert &#150; durchziehe, kritisch gerichtet an die SPD, der &#132;fast beschw\u00f6rende Appell, die demokratische Verfassung des Grundgesetzes zu verteidigen&#148;. Das stimmt. Dennoch ist J\u00fcrgen Seifert besonders seit 1968, seit der Neugr\u00fcndung der DKP, glaubw\u00fcrdiger und wird es immer mehr: Eine Opportunit\u00e4t gegen\u00fcber der DDR und dem Marburger MSB-Spartakus bringt Abendroth bisweilen zum Verstummen oder gar zur Rechtfertigung, auch wenn jene wissenschaftlich und politisch uns\u00e4gliche Festschrift zu seinem 65. Geburtstag ihm nicht direkt angelastet werden soll(te) (BRD &#150; DDR 1971). Es gibt keine Opportunit\u00e4t in Rechts- und Verfassungsfra-gen: Diese Mahnung Abendroths ist wohl mehr von J\u00fcrgen Seifert befolgt worden als von ihm selbst. Der Kampf um Verfassungspositionen muss unabh\u00e4ngig und kritisch gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"der-begriff-132kampf148-bei-juergen-seifert\">Der Begriff &#132;Kampf&#148; bei J&uuml;rgen Seifert<\/span><\/h5>\n<p>Dass J\u00fcrgen Seifert den Begriff &#132;Kampf&#148; benutzt, ist von Bedeutung. Er verwendet das Wort n\u00e4mlich mehrmals in diesem Kontext: Zweimal 1966, wiederum 1974 und 1994; 1985 setzt er sich mit der Bedeutung des Kampfes in Carl Schmitts<i> Begriff des Politischen<\/i> auseinander, diesen Aufsatz publiziert er 1997 erneut. Die Wiederholungen zeigen: Die Wendung vom &#132;Kampf um Verfassungspositionen&#148; wird bewusst verwendet. Im seinerzeitigen Kontext der &#132;formierten Gesellschaft&#148; Ludwig Erhards als &#132;Ende der Nachkriegszeit&#148; versteht sich dies eher als heute (Sch\u00e4fer\/Nedelmann 1967).<\/p>\n<p>Im Sinne der Codierungsregeln von J\u00fcrgen Seifert, Carl Schmitt und Niklas Luhmann ist vorab der Gegenbegriff, hier das Kontra zum Kampf, zu benennen. Laut Luhmann bewegt sich jedes System um einen bipolaren Kern von Typ versus Antityp, von Innen und Au\u00dfen und dann von Autopoesie im System. Carl Schmitt fasst diese Abgrenzung und Bewegung allgemeiner und charakterisiert dar\u00fcber die Bezeichnungskraft eines Begriffs: &#132;Alle politischen Begriffe, Vorstellungen und Worte haben einen polemischen Sinn; sie haben eine konkrete Gegens\u00e4tzlichkeit im Auge, sind an eine konkrete Situation gebunden, deren letzte Konsequenz eine (in Krieg oder Revolution sich \u00e4u\u00dfernde) Freund-Feind-Gruppierung ist [&#8230;] Worte [&#8230;] sind unverst\u00e4ndlich, wenn man nicht wei\u00df, wer in concreto durch ein solches Wort getroffen, bek\u00e4mpft, negiert und widerlegt werden soll.&#148; (Schmitt 1933: 13; [1963: 31]<\/p>\n<p>Diesen Gegensatz gilt es zu bedenken, um die Bedeutung des Kampfes um Verfassungspositionen aufzuschlie\u00dfen. Richtet sich die Redeweise vom Kampf gegen diejenige der Freundschaft, der Liebe, der Teilnahmslosigkeit im Umgang, der Niederlage und dem Verlust, der Hinnahme von \u00c4nderungen ohne Streit &#151; um nur einige denkbare Gegenpositionen anzuf\u00fchren? Seifert grenzt 1966 Recht von Politik (Macht) ab, 1985 grenzt er Kampf von Solidarit\u00e4t ab bzw. identifiziert ihn im Sinne Schmitts mit &#132;blo\u00dfer Politik&#148;. Der Gegenpart bezeichnet in Seiferts Worten 1985 die &#132;nicht [&#8230;J von den wirklichen Lebensumst\u00e4nden abgehobene [&#8230;] Ebene des Politischen&#148; bzw. die &#132;blo\u00dfe Politik&#148; (im Sinne der Schmitt&#8217;schen Intensit\u00e4t von Freund oder Feind, Krieg und B\u00fcrgerkrieg).<\/p>\n<p>In diesem Sinne eignet dem Kampf um Verfassungspositionen 1966 die (zeitweilige) Zivilisierung einer Transformation von Feindschaft bzw. Kampf in Rechts- und Verfahrensregeln, die seitens der Arbeiterbewegung an gemeinsamer Unterst\u00fctzung und St\u00e4rkung (Solidarit\u00e4t) ansetzen. 1985 fordert Seifert, normativ und akzeptanzphilosophisch, &#132;neue Formen gegenseitiger Hilfe&#148;, &#132;Anerkennung des Andersdenkenden&#148;, &#132;ein Mehr an partnerschaftlicher Beziehung&#148; (Seifert 1985: 30). Ist dieses Ziel anders als 1966, als es um SPD und Klassenkampf, nicht um Postmaterialismus und Gr\u00fcne gegangen ist? Jedenfalls weist der verschobene Akzent auf Lernprozesse J\u00fcrgen Seiferts hin.<\/p>\n<p>Im Kontext von 1966, dem Geburtsjahr des Kampfes um Verfassungspositionen, ist im Kontext der Studentenbewegung viel von Kampf die Rede: strukturell von Klassenkampf, und individuell bzw. gruppensoziologisch vom Kampf gegen das, was kaputt mache. Kurze Zeit sp\u00e4ter, ab 1968\/69, geht es um bewaffneten Kampf, ab 1969 sogar um Terror (wobei der Begriff zun\u00e4chst &#132;links&#148; positiv vereinnahmt wird als die entschiedene Form des gebotenen Kampfes und der Solidarit\u00e4t mit Vietnam und Pal\u00e4stina). Aus einer &#132;Urszene&#148; des deutschen Terrors (und Antisemitismus) t\u00f6nt ein Kernsatz: &#132;Wenn wir den Kampf nicht aufnehmen, sind wir verloren&#148; (Dieter Kunzelmann, zit. n. Kraushaar 2005: 701). Die &#132;gr\u00fcnen&#148; Akzente, die J\u00fcrgen Seifert 1985 f\u00fcr Freundschaft\/Partnerschaft\/Solidarit\u00e4t setzt (ist er doch gegen eine Nur-Politik), tauchen im politischen Kontext Mitte der 1960er Jahre nicht bzw. nur gruppenintern f\u00fcr den eigenen Zusammenhalt auf. Der Feind im Klassenkampf sind die Machtverh\u00e4ltnisse zu Ungunsten der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaften und der au\u00dferparlamentarischen Opposition verschiebenden politischen und sozialen Kr\u00e4fte (1966 erw\u00e4hnt Seifert hier prim\u00e4r die SPD, wie sie ihre Antrittsprinzipien verl\u00e4sst), denen die &#132;Gegenspieler&#148; (Seifert erw\u00e4hnt die Gewerkschaften, vor allem die IG Metall) als &#132;politische Kr\u00e4fte [&#8230;], die sehr wachsam sind&#148;, gegen\u00fcbertreten. Die Bezeichnung der Konfliktparteien f\u00e4llt 1966 seltsam vage aus. Vermutlich m\u00f6chte J\u00fcrgen Seifert Polarisierung meiden, um &#151; vor allem innerhalb der Gewerkschaften &#151; B\u00fcndnisse zur Verteidigung von Verfassungspositionen zu gewissen.<\/p>\n<p>Im Kern geht es um die austromarxistische und bonapartismustheoretische Figur des Klassengleichgewichts, wenn die einen, die Bourgeoisie, nicht mehr, die anderen, das Proletariat, noch nicht richtig regieren k\u00f6nnen. Die Verfassung erscheint als Summe von &#132;Waffenstillstandsbedingungen&#148;, als &#132;Interessen&#148; in Form &#132;verfassungsrechtliche[r]<\/p>\n<p>Sicherungen.&#148; Der Kampf besteht in der \u00c4nderung dieser Regelungen, so dass Interessen qua Macht durchgesetzt werden. Kampf hei\u00dft es, weil dies nicht als Nullsummenspiel und Win-Win-Konstellation zu begreifen ist. Des einen Pro ist des anderen Minus. Verliert die Arbeiterbewegung, verliert auf jeden Fall die soziale Demokratie, aber selbst die politische Demokratie wird autorit\u00e4r und instabiler (siehe das Konzept der &#132;formierten Gesellschaft&#8220;). Gegen diesen Kampf zur Ver\u00e4nderung der &#132;Fixierung&#148; ist der Kampf um Verteidigung, Stabilisierung und (idealiter) Ausbau der &#132;Waffenstillstandsbedingungen&#148; notwendig. Das ist 1966 f\u00fcr J\u00fcrgen Seifert unumg\u00e4nglich, so wie er wachsam in die Schubladen der politischen M\u00e4chtigen hineinschaut und dort zuk\u00fcnftige Macht\u00e4nderungen in Form der sog. einfachen Notstandsgesetze, der &#132;Schubladengesetze&#148;, erblickt. Sensibilit\u00e4t f\u00fcr diese Dialektik des Kampfes um Verfassungspositionen im Kampf um Erhalt, um Plus und\/oder Minus fordert J\u00fcrgen Seifert politisch ein. An diesem Punkt schl\u00e4gt die Analyse in eine Feind- und Frontbestimmung um. Gleichzeitig kann man hoffen, dass im (Verteidigungs)Kampf um die Verfassung Rechtsnormen, Instanzen und Institutionen eine b\u00e4ndigende Rolle spielen und die vorangegangene totale Ma\u00dfnahmegewalt im faschistischen Non-State des irrationalen Zusammenspiels von &#132;autorit\u00e4rem Staat&#148;, &#132;autorit\u00e4rer Pers\u00f6nlichkeit&#148; und &#132;totalit\u00e4rem Monopolkapital&#148; verhindern. Dies fasst die faschismustheoretische Sichtweise der Frankfurter Schule mit Ernst Fraenkels Dual State und Franz Neumanns Behemoth zusammen, verweist somit auf wichtige Bezugstheorien von J\u00fcrgen Seifert.<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Seifert schildert 1966 die Sicht der durch die Verfassung geregelten Auseinandersetzungen und die Hoffnung auf den demokratisierenden Kampf gegen den autorit\u00e4ren Kampf um bzw. gegen Verfassungspositionen folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<p>&#132;Die Auslegung der Verfassung als Waffenstillstandsbedingungen ist nicht lediglich von akademischem Interesse. Das Bild der Waffenstillstandsbedingungen beeinflu\u00dft das eigene Verhalten. Bei Waffenstillstandsbedingungen erwartet niemand, da\u00df sie sich von selbst realisieren. Waffenstillstandsbedingungen setzen voraus, da\u00df die Gegenspieler ihre Interessen selbst wahrnehmen, die markierte Grenzlinie selbst \u00fcberwachen, jede Verletzung registrieren und zur Sprache bringen &#151; gegebenenfalls vor der vereinbarten Schiedsinstanz. Noch wichtiger als die M\u00f6glichkeit einer Anrufung einer Schiedsinstanz ist die Drohung, da\u00df bei einer fundamentalen Verletzung der Waffenstillstandsbedingungen die Auseinandersetzung mit anderen Mitteln wiederaufgenommen wird.&#148; (Seifert 1966: 7)<\/p>\n<p>1966 verl\u00e4sst Seifert die Rechtsposition (zugunsten von Politik und \u00d6ffentlichkeit) dann, wenn sie im Kampf zerschlissen ist und keinen Waffenstillstand garantiert. An diesem Punkt pl\u00e4diert er 1966 f\u00fcr ein Schmitt&#8217;sches Politikverst\u00e4ndnis. Der Kampf um die Verteidigung von Verfassungspositionen endet in der Drohgeb\u00e4rde eines au\u00dferrechtlichen Widerstandes, ergo im Verweis auf eine Politik der Unterscheidung und dichotomen Gegen\u00fcberstellung der &#132;\u00e4u\u00dferste[n] Intensit\u00e4t einer Verbindung oder Trennung&#148; (Schmitt). Sieht man den Kampf so, wie dies J\u00fcrgen Seifert 1966 tut und 1994 nochmals bekr\u00e4ftigt, folgt man Max Webers Feststellungen in Wirtschaft und Gesellschaft (I, \u00a7 18) zur Bestimmung von Kampf als Durchsetzung des eigenen Willens gegen Widerstand bei entsprechender Verschiebung der Chancen, dann scheiden die vom Bestand der Verfassung ausgehenderen, sentimentaleren Ziele von 1985 Solidarit\u00e4t, Partnerschaft, Anerkennung, Gegenseitigkeit aus. Der Kampf um Verfassungspositionen wird nicht auf dem Kirchentag ausgetragen, bzw. er sprengt, wenn er politisch wird, das dort verwendete Vokabular und vermischt nicht Forderung mit Kampf.<\/p>\n<p>1985 glaubt J\u00fcrgen Seifert &#151; wohl im Rekurs auf die versiegten Klassenk\u00e4mpfe in einer Bundesrepublik mit scheinbar ewiger Konjunktur und einer das stetige Mehrprodukt verteilenden Politik &#151; gegen Carl Schmitt den guten Willen der selbstbestimmt und gerecht Denkenden ansprechen zu k\u00f6nnen. Gegen Schmitts &#132;blo\u00dfe Politik&#148; &#151; i.e. eine Art dreckige Politik, hinter deren Nutzen die Kosten, die Opfer und das Leid aufscheinen &#151; wird 1985 eine andere normative Sicht, die des Postmaterialismus ohne political action (jenseits des deutschen Herbstes 1977), gestellt. 1966 (und 1994) argumentiert J\u00fcrgen Seifert politischer, sieht tiefere Spaltungs- und Formierungslinien in der deutschen und kapitalistischen Gesellschaft und Parteienlandschaft. Die eine Falle ist der &#132;Gutmensch&#148;, die andere ist die &#132;blo\u00dfe Politik&#148;, ist die &#132;Drohung&#148;, die &#132;Auseinandersetzung&#148;, um Verfassungstitel &#132;mit anderen Mitteln&#148; fortzusetzen bzw. fortsetzen zu k\u00f6nnen. (Hier w\u00e4re allein eine pr\u00e4zise Machtanalyse ein Korrektiv.)<\/p>\n<p>1966 verweist J\u00fcrgen Seifert beil\u00e4ufiger auf den Eigenwert, die Autonomie des Rechts f\u00fcr eine Konfliktregelung durch Verfahren (so J\u00fcrgen Habermas). 1966 bleibt die Autonomie des Rechts im Grau von Licht und Schatten, diese Regelungen (ebenso wie der politische Pluralismus) werden als T\u00e4uschung, als Verwischung wiederum schmittianisch gesehener Konflikttiefen, Formierungs- und Frontlinien (Cleavages) gesehen. Reform, Sozial-Demokratie und Pluralismus verbergen den latenten Klassengegensatz. 1966 entgeht J\u00fcrgen Seifert deshalb der Reduktion von Recht nur auf Macht &#151; eben ohne Autonomie, ohne eine per se gegebene Regelungsqualit\u00e4t des Rechts, der Rechtsform bzw. des Norm- und Rechtsstaats &#151; nicht weit genug. Der Bezug zur Macht bzw. zur &#132;politischen Funktion des Kampfes um Verfassungspositionen&#148; (Seifert 1966: 5) hat eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung, ergibt sich aus der Parteinahme f\u00fcr die Arbeiterbewegung, w\u00e4hrend \u00fcberschie\u00dfende, nicht nur in Macht aufgehende Gehalte wie &#132;Wertma\u00dfst\u00e4be&#148;, &#132;Grenzlinie[n]&#148;, Freiheitsrechte, Drittwirkungen (\u00fcber den staatlichen Bereich hinaus) und Formelemente f\u00fcr Konflikte zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Es ist bezeichnend, dass J\u00fcrgen Seifert 1966 seinen Aufsatz mit Lassalle beginnt und beendet. Lassalle, eine Art linksgewendeter Bismarck3, verkennt in seinen Vortr\u00e4gen \u00dcber Verfassungswesen 1862 die Rechtsform &#151; in finsterer, sp\u00e4tmonarchistischer Zeit (die bis 1966 nicht einfach zu verl\u00e4ngern ist). Lassalle reduziert Recht und Verfassung, &#132;streng wissenschaftlich&#148; (so hei\u00dft es gleich zu Beginn des Vortrags) auf &#132;die tat-s\u00e4chlichen Machtverh\u00e4ltnisse, die in einer gegebenen Gesellschaft bestehen&#148;. Die Form, die Regelungen, die Sicherungen, die Instanzen etc., diese 1862 in Preu\u00dfen in der Tat schwachen Brechungen jener &#132;tats\u00e4chlichen Machtverh\u00e4ltnisse&#148;, spielen f\u00fcr Lassalle keine Rolle. So kommt er zu seinen f\u00fcr die obwaltende Machtperspektive klassischen Aussagen: das Heer, die Kanonen, der Adel, die gro\u00dfen Industriellen: das jeweils ist &#132;ein St\u00fcck Verfassung&#148;. Zusammengefasst: &#132;Wir haben jetzt [&#8230;] gesehen [&#8230;] , was die Verfassung eines Landes ist, n\u00e4mlich: die in einem Lande bestehenden tats\u00e4chlichen Machtverh\u00e4ltnisse.&#148; (Lasalle 1963 [1862]: 27ff., 34)<\/p>\n<p>1966 bezeichnet man als linker Intellektueller diese reale Politik und Verfasstheit als Verfassungswirklichkeit. Der Band Der CDU-Staat dokumentiert diese Sichtweise 1967 nahezu idealtypisch (Sch\u00e4fer\/Nedelmann 1967); idealisierend werden dem die Verfassung, die Normen aus Sicht einer Aufkl\u00e4rungsphilosophie, gegen\u00fcbergestellt. J\u00fcrgen Seifert will die Verfassung &#132;unter dem Gesichtspunkt einer Waffenstillstandsvereinbarung&#148; analysieren und beruft sich dabei auf Wolfgang Abendroth, auf die Arbeiterbewegung, die die &#132;politische Funktion des Kampfes um Verfassungspositionen&#148; &#151; vor der SPD in der Notstandskoalition &#151; gekannt hat. J\u00fcrgen Seifert f\u00e4llt in die Falle der Verk\u00fcrzung auf die Machtanalyse und die Beschreibung von Machtprozessen. Aus der kulturalistischen Sichtweise des Anti-Schmitt von 1985 handelt es sich 1966 um eine politische Reduktion, um &#132;blo\u00dfe Politik&#148;. Dagegen gilt es, eine Sichtweisen zu best\u00e4rken, die die Verfassung als Ma\u00dfstab betont, um &#132;Mi\u00dfbrauch als Mi\u00dfbrauch zu entlarven&#148; (Abendroth 1963 &#151; zit. n. Seifert 1966: 10).<\/p>\n<h5><span id=\"kaempfen-und-fragen\">K&auml;mpfen und Fragen<\/span><\/h5>\n<p>Dieser Kampf &#151; nicht jener, den Dutschke beschworen hat &#151; wird weitergehen, solange die Gesellschaft kontrovers sich als ein Gemeinwesen konstituieren will und von der Basis \u00f6konomischer Ungleichheit und personaler Entfremdung ausgehen muss. Dies ist, wie J\u00fcrgen Seifert zeigt, zugleich ein Kampf mit dem Fehler, Macht omnipotent zu setzen oder Macht zu verdr\u00e4ngen, um ins Reich sch\u00f6ner Normen zu fl\u00fcchten. Die Idealisierung von 1985 erscheint dabei heute von geringer Tragf\u00e4higkeit, w\u00e4hrend die Fixierung auf Interessen, wie sie die Sichtweise von 1966 bestimmt, nur mehr bez\u00fcglich der Kapitalinteressen gegeben zu sein scheint, und auch das nicht mehr im nationalstaatlichen Rahmen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne trifft die Schlusskritik von J\u00fcrgen Seifert an Carl Schmitt zu: &#132;Immer dann, wenn die demokratische Legalit\u00e4t bei der Aufrechterhaltung antagonistischer Gesellschaftsstrukturen zur Fessel wird, kommt die Stunde der Theorien von Carl Schmitt.&#148; (Seifert 1997: 30) Diese Stunde kommt &#132;links&#148; wie &#132;rechts&#148;. Zum Problem wird die Bestimmung vor allem dann, wenn die Zuspitzungen auf Ziel und Gegen\u00fcber sowie auf Interessen verschwimmen. In diesem Drifting ist die verfassungspolitische Theorie heute gefordert. Diesbez\u00fcglich l\u00e4sst sich mit J\u00fcrgen Seiferts Aufsatz des Jahres 1966 gerade im Vergleich mit der Position von 1985 viel lernen und bedenken. Manchmal ist es schon von gro\u00dfer Bedeutung, wenn man in der Lage ist, eine treffende Fragestellung zu formulieren. Hierbei kann und wird J\u00fcrgen Seiferts <i>Kampf um Verfassungspositionen <\/i>ohne jede Frage noch lange helfen.<\/p>\n<p>[1]gl. &#151; schmittianisch in der Gegensatzargumentation &#151; Kunzelmanns Brief aus Amman (1969) in: Kraushaar 2005: 68 ff. und zur Wirkung von Carl Schmitt ebd.: 71.<br \/>[2]r Schlusssatz in Seifert 1994 lautet: &#132;in Zukunft (werde) der Kampf um Verfassungspositionen politisch gef\u00fchrt.&#148;<br \/>[3] iese Formulierung verdanke ich Ruedi Walther beim Waldlauf.<br \/>174\u00a0vorg\u00e4nge Heft 3-4\/2005, S. 166-174<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Abendroth, Wolfgang 1967: Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie, Neuwied\/ Berlin Geulen, Christian u.a. 2002 (Hg.): Vom Sinn der Feindschaft, Berlin<br \/>Hennig, Eike 2005: Der Begriff der Politik bei Max Weber und Carl Schmitt; in: Beilecke, Fran~ois\/ Marmetschke, Katja (Hg.): Der Intellektuelle und der Mandarin, Kassel, S. 161-184 Kraushaar, Wolfgang 2005: Die Bombe im j\u00fcdischen Gemeindehaus, Hamburg<br \/>Laak, Dirk vanlVillinger, Ingeborg 1993 (Hg.): Nachlass Carl Schmitt, Siegburg Lassalle, Ferdinand 1963 [1862] :\u00dcber Verfassungswesen, Darmstadt Sch\u00e4fer, Gert\/Nedelmann, Carl (Hg.) 1967: Der CDU-Staat. Studien zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik, M\u00fcnchen<br \/>BRD-DDR 1971: Vergleich der Gesellschaftssysteme, K\u00f6ln<br \/>Schmitt, Carl 1933: Der Begriff des Politischen, Hamburg [Ausg. Berlin 1932; Neuaufl. Berlin 1963] Seifert, J\u00fcrgen 1966: Der Kampf um Verfassungspositionen; in: neue kritik, April (ebenso in: vorg\u00e4nge 1966, H.7 und Seifert 1974: 105ff.)<br \/>Seifert, J\u00fcrgen 1974: Der Kampf um Verfassungspositionen, K\u00f6ln\/Frankfurt Seifert, J\u00fcrgen 1994: Um Verfassungspositionen politisch k\u00e4mpfen; in: links, Sept.\/Okt., S. 10\/11 Seifert, J\u00fcrgen 1997 [1985]: &#132;Durch totalen Krieg zum totalen Frieden&#148;. Carl Schmitt als Theoretiker der Gegenrevolution; in: Ders., Politik zwischen Destruktion und Gestaltung, Hannover, S. lff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1898],"publikationen":[1430],"class_list":["post-11939","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-eike-hennig","publikationen-171-172"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>J\u00fcrgen Seiferts linke Rechtstheorie - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/juergen-seiferts-linke-rechtstheorie\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"J\u00fcrgen Seiferts linke Rechtstheorie - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Eine Lekt\u00fcre nach vierzig Jahren aus: Vorg\u00e4nge Nr. 171\/172 (Heft 3-4\/2005), S.166-174 J\u00fcrgen Seifert ist einer der letzten &#132;politischen&#148;, das hei\u00dft eingreifend kommentierenden und auch praktisch t\u00e4tigen Politikwissenschaftler gewesen, dessen Weg ihn von der Rechts- zur Politikwissenschaft f\u00fchrte. 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