{"id":11947,"date":"2005-12-01T12:30:00","date_gmt":"2005-12-01T11:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/"},"modified":"2021-08-31T10:14:01","modified_gmt":"2021-08-31T08:14:01","slug":"transnationalisierung-der-inneren-sicherheit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/","title":{"rendered":"Transnationalisierung der inneren Sicherheit?"},"content":{"rendered":"<p>Die Grundrechte werden &uuml;ber den Umweg Europa ausgeh&ouml;hlt<\/p>\n<p>aus: Vorg&auml;nge Nr. 171\/172 ( Heft 3-4 \/2005), S.252-259<\/p>\n<p>Am 18. Juli 2005 erkl&auml;rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Europ&auml;ische Haftbefehlsgesetz f&uuml;r nichtig. Das Gericht d&uuml;pierte damit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Vom Rat der Europ&auml;ischen Union bereits im Juni 2002 beschlossen (Rahmenbeschluss 2002\/584\/JI, ABI. L 190, 18.07.2002), verz&ouml;gerte der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung in nationales Recht bewusst. Dennoch gelang es nicht, ein verfassungsfestes Gesetz zu verabschieden. Die Zielsetzung des Europ&auml;ischen Haftbefehls,[1] bei 32 Straftatbest&auml;nden[2] wie beispielsweise der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder an terroristischen Aktivit&auml;ten das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union zu vereinfachen und so die Dauer des Verfahrens zu verk&uuml;rzen, wurde dabei gar nicht kritisiert. Nur in der Umsetzung wurde ein Versto&szlig; gegen die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG) bem&auml;ngelt, da &bdquo;der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zum Europ&auml;ischen Haftbefehl er&ouml;ffneten Spielr&auml;ume nicht f&uuml;r eine m&ouml;glichst grundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht ausgesch&ouml;pft habe.&rdquo; (BVerfG 2005) &Uuml;berdies w&uuml;rde die grundrechtliche Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht gew&auml;hrleistet.<\/p>\n<p>Die versuchte Einf&uuml;hrung des Europ&auml;ischen Haftbefehls ist ein Fallbeispiel, das stellvertretend daf&uuml;r steht, wie auf L&auml;nder-und Bundesebene zunehmend Grundrechte fahrl&auml;ssig oder willentlich &uuml;bergangen werden. Gerade im Politikfeld der inneren Sicherheit ist die Neigung zur Grundrechtsdehnung gro&szlig;. Gro&szlig;er Lauschangriff (1 BvR 2378\/98; 1 BvR 1084\/99), Europ&auml;ischer Haftbefehl (2 BvR 2236\/04), die Regelungen des Nieders&auml;chsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefon&uuml;berwachung (1 BvR 668\/04): Immer wieder sind korrigierende Entscheidungen des Verfassungsgerichts notwendig, da die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes durch den Gesetzgeber nur mangelhaft beachtet wird (Baldus 2003). Die terroristischen Anschl&auml;ge in New York, Washington, Casablanca, Djerba, Istanbul, Riad, Madrid und zuletzt London waren dabei entgegen weit verbreiteter Vermutungen nicht urs&auml;chlich, sondern beschleunigten diese Gesamtentwicklung nur. Man kann allerdings sagen, dass diese f&uuml;r die Durchsetzungsf&auml;higkeit neuer Eingriffsbefugnisse entscheidend waren (Bukow 2005; Dietl 2002; Hirschmann 2004; Thamm 2002).<br \/>Erfolgreiches Lobbying und zunehmende reale Bedrohungen f&uuml;hrten dazu, dass die Gef&auml;hrdung der Sicherheit im &ouml;ffentlichen Bewusstsein mittlerweile als wesentliches soziales Problem gilt (Peters 1998). Es etablierte sich in der politisch-gesellschaftlichen Debatte recht fest ein vermeintliches &bdquo;Grundrecht auf Sicherheit&rdquo;, die Gew&auml;hrleistung der Sicherheit wird bisweilen als &bdquo;Kern der Staatsr&auml;son&rdquo; (Otto Schily) verstanden.<\/p>\n<p>Security und Safety, also soziale und physische Sicherheit, sind in Zeiten zunehmender Unsicherheit zum gesellschaftlichen Grundbed&uuml;rfnis und politischen Totschlag-Argument geworden: &bdquo;Die terroristische Bedrohung f&uuml;hrt den Staat in Versuchung, jetzt das zu tun, was er schon immer tun wollte, aber aus rechtsstaatlichen Gr&uuml;nden bisher nicht tun durfte.&rdquo; (Hoffmann-Riem 2001) Es scheint, als seien Regierung und Gesetzgeber dieser Versuchung mittlerweile weitgehend erlegen, vermitteln zumindest die zuletzt zahlreichen Verfassungsgerichtsentscheidungen (Rau 2004).<\/p>\n<p>Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit?<\/p>\n<p>Die &ouml;ffentliche Diskussion beschr&auml;nkte sich bis vor kurzem auf nationalstaatliche Aspekte und Handlungslogiken. Im Anti-Terror-Kampf werden meist nur die altbekannten Forderungen nach neuen, noch tiefer einschneidenden Eingriffsbefugnissen laut, neue Ans&auml;tze zur Bek&auml;mpfung der transnationalen Bedrohung fehlen v&ouml;llig. Sp&auml;testens seit den Madrider Anschl&auml;gen wird jedoch auf der medialen Wahrnehmungsebene und damit in der &Ouml;ffentlichkeit die europ&auml;ische Dimension deutlich &mdash; in der Bedrohung wie auch in der Bek&auml;mpfung. Diese verz&ouml;gerte Wahrnehmung &uuml;berrascht, ist doch die innere Sicherheit auf europ&auml;ischer Ebene bereits seit der 1975 vereinbarten TREVI-Kooperation[3] wichtiges Thema intergouvernementaler Kooperation.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die innere Sicherheit lassen sich etwas verallgemeinert drei Phasen unterschiedlicher Intensit&auml;t und Schwerpunktsetzung ausmachen:<\/p>\n<ol>\n<li>1975 mit TREVI beginnend bis Mitte der 1980er war der unterschiedlich ausgepr&auml;gte nationale Terrorismus ein zentrales Anliegen, thematisiert und eingebracht von den vom Terrorismus betroffenen L&auml;ndern. Mit dem Abflauen des nationalen Terrorismus in den meisten Mitgliedsstaaten lie&szlig; das Interesse am Informations- und Erfahrungsaustausch jedoch merklich nach.<\/li>\n<li>In der zweiten Phase (Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre) standen andere Themen im Vordergrund. Die Schaffung des Europ&auml;ischen Binnenmarktes bei Herstellung der Reisefreiheit (Scheugen) lie&szlig; Bef&uuml;rchtungen eines Sicherheitsverlustes durch den Verzicht auf Grenzkontrollen aufkommen. Organisierte Kriminalit&auml;t wurde massiv problematisiert und stand auf der politischen Agenda weit vorne. Hier kommt der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle zu, denn in diesen bei-den Feldern sah sich Deutschland durch seine geographische Lage an der damaligen EU-Ostgrenze massiv bedroht und forcierte folglich durchaus erfolgreich die europ&auml;ische Zusammenarbeit. Deutschland hielt dabei f&uuml;r dringend geboten: Eine &bdquo;Verst&auml;rkung und Harmonisierung der Kontrollen an den Au&szlig;engrenzen [&#8230;], eine gemeinsame Visum-Politik [..,], die Errichtung eines Fahndungs- und Informationssystems [&#8230;] sowie Vereinbarungen zur grenz&uuml;berschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit&rdquo; (Bundesministerium des Innern 2004). Diese Rolle der BRD als Vorreiter und Antreiber besteht dabei bis heute fort, so geht beispielsweise die Einrichtung der &bdquo;Europ&auml;ischen Grenzschutzagentur&rdquo; im Januar 2005 auf eine Initiative der deutschen Regierung zur&uuml;ck. Ziel ist es, die Grenzsicherung auf dem Niveau der Schengen-Staaten auch in den neuen EU-L&auml;ndern sicherzustellen und somit vor allem der illegalen Einwanderung und kriminellen Organisationen entgegenzuwirken. Bemerkenswert ist in diesem Kontext ein Umwidmungseffekt: Zahlreiche, jetzt im Anti-Terror-Kampf angewandte Ma&szlig;nahmen hatten bei ihrer Einf&uuml;hrung eine andere Sto&szlig;richtung und dienten vor allem der Bek&auml;mpfung illegaler Migration und der organisierten Kriminalit&auml;t.&nbsp; Innere Sicherheit Sehnsucht nach Freiheit entsteht daher nur zu oft erst aus dem Gef&uuml;hle des Mangels derselben.<\/li>\n<li>Diese Umdeutung der Ma&szlig;nahmen-Ziele geht mit einer neuerlichen Fokussierung auf einen gemeinsamen Anti-Terror-Kampf einher. Diese dritte Phase beginnt bereits vor den Anschl&auml;gen von 2001. Sp&auml;testens seit 1999 wird die Thematik &ndash; wenngleich &ouml;ffentlich kaum wahrgenommen &ndash; verst&auml;rkt auf europ&auml;ischer und multilateraler Ebene bearbeitet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im gesamten Bereich der inneren Sicherheit ist jedoch im engeren Sinne nur sehr bedingt von einer Europ&auml;isierung zu sprechen: Der Vertrag von Maastricht 1992 belie&szlig; die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit weiterhin auf der Ebene freiwilliger Regierungszusammenarbeit. Zugleich &bdquo;verwischt sich in einer wachsenden Zahl von Bereichen die Trennung zwischen erster und dritter S&auml;ule, von vergemeinschafteter Politik und Regierungszusammenarbeit&rdquo; (Glae&szlig;ner\/Lorenz 2005).[5]<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung zwischen Regierungszusammenarbeit und Vergemeinschaftung ist durchaus relevant, auf praktischer Ebene bedeuten jedoch beide Handlungsebenen: Vermeintlich innenpolitische Entscheidungen werden, wenngleich dies nicht immer offen zu Tage tritt, von europ&auml;ischen Vorgaben bestimmt oder zumindest ma&szlig;geblich beeinflusst. Nicht ganz zuf&auml;llig und auch nicht ungewollt, wird doch ,Europa` gerne als argumentatives Schutzschild genutzt, um ungeliebte oder kritische innenpolitische Debatten, selbst im Deutschen Bundestag, zu unterbinden. Dies wurde zuletzt bei der Debatte um den bei Datensch&uuml;tzern und Sicherheitsexperten umstrittenen biometrischen Pass (ePass) deutlich, in der Bundesinnenminister Otto Schily mit Verweis auf europ&auml;ische Vereinbarungen Nachbesserungen oder &Auml;nderungen von vornherein ausschloss. Diese postulierte Verlagerung der Entscheidungskompetenz wirft mehrere Fragen auf: Ist das Politikfeld innere Sicherheit tats&auml;chlich einer Europ&auml;isierung und damit der Nationalstaat einem Souver&auml;nit&auml;tsverlust unterworfen?<\/p>\n<p>Erst der Amsterdamer Vertrag brachte zum 1. Mai 1999 eine Vergemeinschaftung der bislang intergouvernemental bearbeiteten Gebiete &bdquo;Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr&rdquo; (Titel IV EGV) zur Durchsetzung eines &bdquo;Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts&rdquo; (vgl. Art. 2 EUV; Art. 29 EUV; Art. 61 EGV). Damit findet in den genannten Politikbereichen sowie in Staatsangeh&ouml;rigkeitsfra-gen, in Teilen der justiziellen Zusammenarbeit (Zivilverfahren nach Art. 65 EGV) und in Grenzangelegenheiten (Schengen) fortan eine vergemeinschaftete Politik statt. Seit dem 1. Januar 2005 reicht dabei eine qualifizierte Mehrheit f&uuml;r Beschl&uuml;sse und Ma&szlig;nahmen aus.<\/p>\n<p>Den Beginn f&uuml;r eine ernst gemeinte EU-Politik im Feld Justiz und Inneres markiert der Sondergipfel des Europ&auml;ischen Rats im Oktober 1999. Im finnischen Tampere wurde auf der Ebene der Staats- und Regierungschef das Themenfeld umfassend er&ouml;rtert, Kompetenzbereiche wurden verteilt und Fristen vorgegeben. Es sollte fortan ein Hauptaugenmerk auf die Herstellung des bereits vertraglich postulierten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Recht gelegt werden. Zahlreiche Ma&szlig;nahmen wie der Europ&auml;ische Haftbefehl standen schon hier auf der Tagesordnung. So ist mittlerweile festzustellen: &bdquo;Im Ergebnis geh&ouml;rt das Politikfeld innere Sicherheit heute zuden am intensivsten bearbeiteten der EU &uuml;berhaupt.&rdquo; (Knelangen 2005)<\/p>\n<h5>Europ&auml;ische Tendenzen im Anti-Ter&shy;ror-&shy;Kampf<\/h5>\n<p>Die Anschl&auml;ge in den USA 2001 f&uuml;hrten zu einem neuerlichen Schub in der Zusammenarbeit6 wie auch in der nationalen Durchsetzbarkeit einzelner Ma&szlig;nahmen. Zwar bestimmen weiterhin vorrangig die nationale Bedrohungslage und nationale Vorkommnisse das nationale Sicherheitsverst&auml;ndnis, aber zu-gleich wurde der Kampf gegen den Terrorismus, schon im Amsterdamer Vertrag (Art. 29 EUV) erw&auml;hnt, zum vorrangigen gemeinsamen Ziel ausgerufen. Dabei ist die politische Verortung der Regierungen weitgehend irrelevant (Hein 2004). Es besteht im Kern ein breiter Konsens im konzeptionellen Ansatz des Anti-Terror-Kampfes &ndash; zumindest auf proklamatorischer Ebene im Bereich der inneren Sicherheit. Es finden sich dabei mehrere, sich erg&auml;nzende Ans&auml;tze.<\/p>\n<p><i>1. Europ&auml;ischer Sicherheitsverbund<\/i><\/p>\n<p>Der Kampf gegen den Terrorismus &ndash; zuvor prim&auml;r als innenpolitische Herausforderung aufgefasst &ndash; soll zugleich zum Ausbau der Staatengemeinschaft hin zu einem Sicherheitsund &Uuml;berwachungsverbund und einer gemeinsamen Bek&auml;mpfung internationaler (organisierter) Kriminalit&auml;t genutzt werden. Die Sto&szlig;richtung ist klar: Es wird eine umfassendere &Uuml;berwachung und Pr&auml;vention forciert. Zahl-reiche Ma&szlig;nahmen der EU dienen der Erhebung und bevorratenden Sammlung personenbezogener Daten. So soll beispielsweise nach Vorstellung der EU-Kommission eine Ausweitung der Telekommunikationsdatenspeicherung umgesetzt werden. Statt den in Deutschland bislang &uuml;blichen 90 Tagen sollen s&auml;mtliche Verbindungsdaten bis zu einem Jahr lang gespeichert werden, wobei fortan alle Verbindungsmerkmale gespeichert werden sollen. Damit w&auml;re eine umfassende Nutzung- und Bewegungsprofilbildung jederzeit m&ouml;glich. Eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ist kaum vorstellbar.<\/p>\n<p>Auch bereits beschlossene und umgesetzte Entscheidungen zur Sammlung und zum Austausch hochsensibler Daten sind mittler-weile und dabei fast unbemerkt Alltag: vom Ausbau des Schengener Informationssystems &uuml;ber die Flugpassagierdaten&uuml;bermittlung an die USA bis hin zur Einf&uuml;hrung, Speicherung und gegenseitigen Nutzung biometrischer Daten (vorerst auf multilateraler Ebene im Pr&uuml;mer Vertrag vereinbart). Auf EU-Ebene erweisen sich dabei auch die entstehungsbedingt unterschiedlichen Zust&auml;ndigkeiten als Problem. In einigen L&auml;ndern wie Deutschland stehen zivile Akteure im Vordergrund, in an-deren L&auml;ndern wie Frankreich oder Polen sind zivile und milit&auml;rische Akteure f&uuml;r die Gew&auml;hrleistung der inneren Sicherheit zust&auml;ndig. Die Problematik wird deutlich, wenn man allein an die bundesrepublikanische Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Innern denkt. Neben der Intensivierung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit nach innen ist dabei bekannter Ma&szlig;en auch eine gemeinsame Au&szlig;enpolitik angestrebt, die jedoch bedeutend schwerer zu realisieren sein wird.<\/p>\n<p><i>2. Multilaterale Kooperationsabkommen<\/i><\/p>\n<p>Sicherheitskooperation hei&szlig;t aber nur zum Teil Zusammenarbeit auf EU-Ebene; zeit-gleich wird diese durch multilaterale Vertr&auml;ge zwischen EU-Staaten verfestigt. Gerade f&uuml;r Deutschland war und ist die Ebene bi- und multilateraler Vertr&auml;ge wichtig, sei es um noch ausstehenden EU-weiten Vereinbarungen vorzugreifen, eine bewusste Vorreiterrolle einzunehmen oder aber um nur national not-wendige Angelegenheiten zu regeln. Das j&uuml;ngste bedeutende multilaterale Vertragswerk ist der von den zust&auml;ndigen Ministern Belgiens, Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, den Niederlanden, Luxemburgs und &Ouml;sterreich unterzeichnete ,Pr&uuml;mer Vertrag&#8216; vom Mai 2005, der vorrangig dem Informationsaustausch, insbesondere zur Terrorismus-, organisierten Kriminalit&auml;ts- und illegalen Migrationsbek&auml;mpfung, dient. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Erm&ouml;glichung eines direkten Zugriffs auf die Fingerabdruckdateien der beteiligten Staaten zur Verhinderung von Straftaten &mdash; also bereits pr&auml;ventiv. Zudem bestehen erweiterte Zugriffsrechte auf DNA-Dateien sowie Fahrzeugregister zur Verfolgung von Straftaten. Die Erstunterzeichner des Pr&uuml;mer Vertrags streben dabei an, m&ouml;glichst viele EU-Staaten zur Unterzeichnung zu gewinnen. Im Falle einer positiven Evaluation soll nach drei Jahren eine Initiative gestartet werden, um &bdquo;die Regelungen des Vertrags in den Rechtsrahmen der Europ&auml;ischen Union zu &uuml;berf&uuml;hren&rdquo;. Damit w&auml;re ein europaweiter Fingerabdruck- und DNA-Datenbankverbund faktisch hergestellt, betreiben doch alle Mitgliedsstaaten eine operative nationale DNA-Datenbank, von Luxemburg und Malta abgesehen, die DNA-Analysen in Nachbarstaaten in Auftrag geben (vgl. BMI AT 2005).<\/p>\n<p><i>3. Gemeinsame Sicherheitsforschung<\/i><\/p>\n<p>Die Europ&auml;ische Kommission setzt neben einer Intensivierung der Zusammenarbeit in den traditionellen polizeilichen, geheimdienstlichen und justiziellen Bereichen seit 2004 auf eine gemeinsame Sicherheitsforschung. Im Fr&uuml;hjahr 2004 initiierte die Europ&auml;ische Kommission die Entwicklung eines europ&auml;ischen Programms f&uuml;r Sicherheitsforschung (EPSF). Dazu sollten in der Vorbereitungsphase 2004-2006 &bdquo;Sicherheitsprobleme analysiert sowie technische und politische Antworten aufgezeigt werden&rdquo;, der Schwerpunkt liegt dabei u.a. auf dem Schutz vor Terrorismus. Im August 2005 wurden als Reaktion auf die Londoner Anschl&auml;ge weitere Forschungsvorhaben bewilligt und die Mittel drastisch er-h&ouml;ht, ab 2007 soll das Jahresbudget im Rahmen der ,Vorbereitenden Ma&szlig;nahmen zur Sicherheitsforschung&#8216; von 15 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro erh&ouml;ht werden. Da &bdquo;Terroranschl&auml;ge mit Sprengstoffen oder chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen auf Eisenbahnstrecken des Fern- oder Nahverkehrs (. ,.) eine klare und allgegenw&auml;rtige Gefahr f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der EU&rdquo; seien, solle beispielsweise ein Forschungsprojekt finanziert werden, &bdquo;mit dem eine Systemarchitektur f&uuml;r ein Anti-Terrorismus-Sicherheitssystem entworfen und demonstriert werden soll. Mit diesem System sollen terroristische Bedrohungen besser festgestellt und Zugreisende damit besser gesch&uuml;tzt werden. Das Projekt wird Informationen von Sensoren, ferngesteuerten oder autonomen Kameras, Bodeneindringradar und Line-Scannern zusammenf&uuml;hren.&rdquo; Neben der Vorfeldermittlung wird somit zunehmend auf die konkrete Gefahrenreduktion durch versch&auml;rfte Sicherheits&uuml;berwachung gesetzt. Die Kommission setzt dabei der terroristischen Bedrohung ei-ne massive technische Aufr&uuml;stung entgegen.<\/p>\n<p><i>Bedingte Europ&auml;isierung mit nationalstaatlicher Motivation<\/i><\/p>\n<p>Zusammenfassend l&auml;sst sich feststellen: Trotz einer fortschreitenden europ&auml;ischen Integration ist der Bereich der inneren Sicherheit nur bedingt integriert, was der besonderen Bedeutung dieses Politikfeldes geschuldet ist. Eine freiwillige Souver&auml;nit&auml;tsabgabe ist hier politisch besonders schwer durchsetzbar. Jedoch hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Bek&auml;mpfung des transnationalen Terrorismus eine intensivere Zusammenarbeit er-fordert. Dennoch &mdash; oder vielleicht gerade des-halb &mdash; zeigen sich gro&szlig;e Diskrepanzen zwischen formulierten Anspruch und tagt&auml;glicher Praxis. Gerade die operative Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbeh&ouml;rden weist eklatante M&auml;ngel auf, allein durch die Viel-zahl der polizeilichen und geheimdienstlichen Einrichtungen ist eine Koordination au&szlig;erordentlich schwierig. H&auml;ufig werden beschlossene Ma&szlig;nahmen nur z&ouml;gerlich oder nachl&auml;ssig umgesetzt, wie beispielsweise der Europ&auml;ische Haftbefehl f&uuml;r Deutschland zeigt.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Frage nach einer Beeinflussung der deutschen Innenpolitik durch ,Europa` l&auml;sst sich festhalten: Ein phasenweise wechselndes, insgesamt jedoch starkes und erfolgreiches Bestreben der Bundesregierung nach einer Harmonisierung in den f&uuml;r die Bundesrepublik besonders wichtigen Bereichen (Asyl- und Visapolitik, Grenzschutz so-wie Bek&auml;mpfung der organisierten Kriminalit&auml;t) ist nachweisbar. Die europ&auml;ischen Vorgaben und Abstimmungen wurden gerade in diesem Politikfeld sehr h&auml;ufig von Deutschland ma&szlig;geblich forciert. Deutschland hat mit der Durchsetzung seines Verst&auml;ndnisses von organisierter Kriminalit&auml;t und der zeitgleichen Thematisierung von Asyl- und Fl&uuml;chtlingspolitik in der Vergangenheit die europ&auml;ische Agenda gepr&auml;gt. Eine Fortsetzung dieser Tendenz, nun im Bereich der Terrorismusbek&auml;mpfung unter zu Hilfenahme ,alter` Ma&szlig;nahmen gegen die organisierte Kriminalit&auml;t sowie massiver Datenspeicherungs- und &Uuml;berwachungsbefugnisse, zeichnet sich ab.<\/p>\n<p>Die Angleichungs- und Harmonisierungsbem&uuml;hungen werden gerade im Bereich Terrorismus und organisierte Kriminalit&auml;t intensiviert, europ&auml;ischer Haftbefehl und Schengen-Visa stehen beispielhaft f&uuml;r den direkten europ&auml;ischen Eingriff in bislang nationale Angelegenheiten.<\/p>\n<p>Europ&auml;isierung in diesen Bereichen ist so-mit zuerst als Durchsetzung deutscher Politiken in Europa und erst im zweiten Schritt als Europ&auml;isierung deutscher Politiken anzusehen. Dabei wurde vor allem eine angleichende Verpolizeilichung des nationalen Strafrechts und -verfahrens betrieben, wenngleich die einzelnen Initiativen eher als Handlungsrahmen denn als klare Vereinbarung zu verstehen sind.<\/p>\n<p>Mit der Arbeitsaufnahme von Europol und Eurojust sind zwei wichtige von Deutschland geforderte Institutionen der Zusammenarbeit etabliert worden, die bereits seit l&auml;ngerem bestehende Kooperationen auf den unteren Ebenen nun in eine feste Form bringen. Deutschland und Frankreich sind hier einmal mehr die treibende Kraft und dr&auml;ngen auf eine weitere Europ&auml;isierung. Kein Wunder also, dass die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen &uuml;berh&auml;ufig durch diese beiden Staaten erfolgt. So wurden bislang 95 Prozent der Daten, die im Schengen-Informationssystem SIS enthalten sind, von Deutschland und Frankreich eingespeist.<\/p>\n<p>Nur aus dieser Ursachenlage heraus kann man in Deutschland von einer vergleichsweise starken Europ&auml;isierung der untersuchten Politikbereiche sprechen (vgl. Bukow 2005; Glae&szlig;ner et al. 2005). Denn im Endeffekt ist die deutsche Innen- und Sicherheitspolitik, hinsichtlich ihrer selektiven Umsetzung getroffener Vereinbarungen vorrangig eine von nationalstaatlichen Interessen gepr&auml;gte Angelegenheit eines &bdquo;Kerneuropas&rdquo; auf der Ebene einer intensivierten Regierungszusammenarbeit. Dabei kann sie unter den Bedingungen eines zusammenwachsenden Europas keine rein nationalstaatliche Angelegenheit mehr sein &mdash; was mit einer Europ&auml;isierung im engeren Sinne jedoch nicht gleichzusetzen ist.<\/p>\n<p>Debatten um die Grundausrichtung der Innen- und Sicherheitspolitik, um das Verh&auml;ltnis von proaktiven bzw. pr&auml;ventiven und repressiven Ma&szlig;nahmen und um deren Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit bzw. Notwendigkeit werden somit der &Ouml;ffentlichkeit entzogen. Politische Grundsatzentscheidungen werden in Arbeitsgruppen oder auf Exekutivebene getroffen. Dass dies zu Defiziten in der Kontrolle und demokratischen Legitimation der zunehmend in die Grundrechte eingreifenden Ermittlungsverfahren f&uuml;hrt, ist ein europ&auml;isch-institutionelles Problem, das nationalstaatlich zu verantworten ist. Die institutionellen Rahmenbedingungen und die Verankerung in der dritten Maastricht-S&auml;ule erfolgten durch die nationalen Regierungen durchaus bewusst, die genannten Folgen waren dabei intendiert oder wurden zu-mindest billigend in Kauf genommen. Problematisch dabei ist, dass durch die Verz&ouml;gerung und das m&ouml;gliche Scheitern des Verfassungsprozesses eine Wahrung von Freiheitsrechten auf europ&auml;ischer Ebene weiterhin weder institutionell und normativ fest verankert ist.<\/p>\n<p>Die Bundesrepublik Deutschland kann unabh&auml;ngig von der Regierungszusammensetzung als ausgesprochen aktiver Antreiber gelten, zuletzt bei der Einf&uuml;hrung biometrischer Ausweise. Im gesamten Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zeigt sich, dass in Deutschland die W&uuml;nsche der Ermittlungsbeh&ouml;rden7 und des Innenministeriums h&auml;ufig &uuml;ber den Umweg Europa durchgesetzt werden. Die angestrebte Transformation des liberalen Rechtsstaates in einen &uuml;berwachenden Pr&auml;ventionsstaat ist dabei ein nationalstaatlich weitgehend selbst bestimmter, politisch gew&uuml;nschter und zugleich doch in Europa nicht einzigartiger Prozess. Dem Staat st&uuml;nden dabei, legitimiert durch vermeintlich europ&auml;ische und internationale Notwendigkeiten, kaum mehr Handlungsspielr&auml;ume offen, sich diesem Trend zu widersetzen &ndash; so zumindest die g&auml;ngige Argumentation zur Durchsetzung dieser neuen alten Politik.<\/p>\n<p>Schutz- und Freiheitsrechte verlieren dabei, wie eingangs gezeigt, massiv an Bedeutung. Eine grundrechtsschonende Politikumsetzung wird zugunsten der Schaffung von mehr Sicherheit in den Hintergrund gedr&auml;ngt. Die verfassungsgerichtlich angemahnte informationelle Selbstbestimmung der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger r&uuml;ckt in weite Ferne. Das gesellschaftlich tief verankerte Bed&uuml;rfnis nach allumfassender Sicherheit wurde dabei von Seiten der Politik aufgegriffen und so kann mit Zygmund Bauman (2005) festgestellt werden: &bdquo;Der Sozialstaat ist zum Sicherheitsstaat geworden&rdquo;. Ob jedoch tats&auml;chlich mehr Sicherheit geschaffen wurde und ob dabei vor allem die rechtstaatlich notwendige Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit gewahrt wurde, muss zumindest hinterfragt werden.<\/p>\n<p>[1]&bdquo;Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses &uuml;ber den Europ&auml;ischen Haftbefehl und die &Uuml;bergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union&#8220;, BGBl I 2004 Nr. 38 S. 1748, 26.07.2004.<br \/>[2] Diese sind: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Korruption, Geldw&auml;sche, Geldf&auml;lschung, Cyberkriminalit&auml;t, Umweltkriminalit&auml;t, Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt, Mord, schwere K&ouml;rperverletzung, illegaler Organ-und Gewebehandel, Entf&uuml;hrung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme , Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub, illegaler Handel mit Kulturg&uuml;tern, Betrugsdelikte, Erpressung und Schutzgelderpressung, Produktpiraterie und Nachahmung, F&auml;lschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten, F&auml;lschung von Zahlungsmitteln, illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsf&ouml;rderern, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Kraftfahrzeugkriminalit&auml;t, Vergewaltigung, Brandstiftung, Verbrechen, die in die Zust&auml;ndigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, Flug-zeug- und Schiffsentf&uuml;hrung sowie Sabotage. In diesen F&auml;llen sollten die Bestimmun-gen des Europ&auml;ischen Haftbefehls angewandt werden, so dass nur noch das zust&auml;ndige Gericht eines EU-Mitgliedstaats &uuml;ber die Auslieferung der Verd&auml;chtigen entscheiden muss. Die Justizministerien m&uuml;ssen die-se Entscheidung dann nicht mehr best&auml;tigen.<br \/>[3] TREVI (Terrorism, Radicalism, Extremism, Violence International) bezeichnet die erste intergouvernementale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, die allerdings ausdr&uuml;cklich au&szlig;erhalb des EG-Regelwerks stattfand.<br \/>[4] Wenngleich eine gemeinsame Definition, was &uuml;berhaupt als Terrorismus (und nicht z.B. als legitimer Freiheitskampf) zu werten ist, sehr lange auf sich warten lie&szlig;: Erst am 13. Juni 2002 trat eine Rahmenentscheidung des EU-Ministerrates in Kraft.<\/p>\n<p>Damit hat sich die EU 27 Jahre nach TREVI erstmals auf eine gemeinsame Terrorismus-Definition verst&auml;ndigt.<br \/>[5]Erste S&auml;ule: Europ&auml;ische Gemeinschaften (EG); Zweite S&auml;ule: Gemeinsame Au&szlig;en-und Sicherheitspolitik (GASP); Dritte S&auml;ule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)<br \/>[6] Und dies nicht nur innerhalb der EU, sondern vor allem auch zwischen EU und USA,<br \/>sichtbar z.B. im Austausch von Daten und der Einsetzung von Verbindungsbeamten bei Europol, Eurojust und den US-amerikanischen Sicherheitsbeh&ouml;rden.<br \/>[7] Hier muss allerdings angemerkt werden, dass gerade die Praktiker in den Ermittlungsbeh&ouml;rden &ndash; wenn &uuml;berhaupt &ndash; weitere Befugnisse nur zur&uuml;ckhaltend fordern, da schon jetzt die Verarbeitungskapazit&auml;ten &uuml;berlastet sind und Zweifel an der N&uuml;tzlichkeit weiterer Ma&szlig;nahmen bestehen.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Baldus, Manfred 2003: Pr&auml;ventive Wohnraum&uuml;berwachung durch Verfassungsschutzbeh&ouml;rden der L&auml;nder &ndash; Ein gesetzestechnisch unausgegorenes und verfassungsrechtlich zweifelhaftes Mittel zur Terrorismusbek&auml;mpfung?; in: Neue Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht, 22. Jg., H. 11, 5.1289-1296<br \/>Bukow, Sebastian 2005: Deutschland: Mit Sicherheit weniger Freiheit &uuml;ber den Umweg Europa; in: GlaefJner, Gert-Joachim\/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus, Wiesbaden, S. 43-62<br \/>Dietl, Wilhelm 2002: Terrorismus gestern und<br \/>heute; in: Politische Studien 53, S. 23-41<br \/>Glae&szlig;ner, Gert-Joachim\/Lorenz, Astrid 2005: Europa und die Politik der inneren Sicherheit; in: Glae&szlig;ner, Gert-Joachim\/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus, Wiesbaden, S. 21-41<br \/>Glae&szlig;ner, Gert-Joachim\/Lorenz, Astrid\/Bauklol2, Anja C. 2005: Vergleichende Beobachtungen zur Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit; in: Glae&szlig;ner, Gert-Joachim\/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit, Wiesbaden, S. 245-272<br \/>Hein, Kirstin 2004: Die Anti-Terrorpolitik der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung; in: Harnisch, Sebastian\/Katsioulis, Christos\/Overhaus, Marco: Deutsche Sicherheitspolitik. Eine Bilanz der Regierung Schr&ouml;der, Baden-Baden, S. 147-151<br \/>Hirschmann, Kai 2004: Risiken II. Internationaler Terrorismus als sicherheitspolitische Herausforderung; in: Rinke, Bernhard\/4Voyke, Wichard: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, Opladen, S. 77-100<br \/>Hoffinann-Riem, Wolfgang 2001: Wider die Geistespolizei; in: Die Zeit, 50\/2001 vom 6. Dezember<br \/>Knelangen, Wilhelm 2005: Die Europ&auml;ische Union und die Bek&auml;mpfung des Terrorismus; in: M&ouml;llers, Martin H. W.\/van Doyen, Robert Chr.: Jahrbuch &Ouml;ffentliche Sicherheit 2004\/2005, Frankfurt\/Main, S. 403-413<br \/>Peters, Helge 1998: Die Inszenierung ,Innere Sicherheit&#8216; &ndash; zur Einf&uuml;hrung in das Thema; in: Hitzler, Ronald\/Peters, Helge: Inszenierung: Innere Sicherheit. Daten und Diskurse, Opladen, S. 9-24<br \/>Rau, Markus 2004: Country Report on Germany; in: Walter, Christian\/V&ouml;neky, Silja\/R&ouml;ben, Volker: Terrorism as a Challenge for National and International Law: Security versus Liberty?, Berlin u.a., S. 311-362<br \/>Tlanam, Bernd Georg 2002: Terrorismus. Ein Handbuch &uuml;ber T&auml;ter und Opfer, Hilden\/Rhd.<br \/>Internet-Quellen<br \/>Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2005: Europ&auml;isches Haftbefehlsgesetz nichtig, Pressemitteilung Nr. 64\/2005 vom 18. Juli 2005 zum Urteil vom 18. Juli 2005 (2 BvR 2236\/04),<br \/>httpa\/www.bundesverfassungsgericht.de\/bve rfg_cgi\/pressemitteilungen\/bvg05-064, 10.08.2005<br \/>Bundesministerium f&uuml;r Inneres &Ouml;sterreich (BMI AT) 2005: &Ouml;ffentliche Sicherheit: Das Magazin des Innenministeriums, Nr. 1-2\/2005 J&auml;nner-Februar,<br \/>httpa\/www.bmi.gv.atloeffentlsicherheit\/2005 \/0l_02\/artikel_2.asp,15.08.2005<br \/>Bauman, Zygmund 2005: Ende der Politik? In Zeiten der Angst. Zygmund Bauman im Gespr&auml;ch mit Stefan Fuchs; in: Deutschlandradio, Kultur am Sonntagmorgen, 14. August 2005, <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/<\/a> kultursonntag\/393705\/<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1904],"publikationen":[1430],"class_list":["post-11947","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sebastian-bukow","publikationen-171-172"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Grundrechte werden &uuml;ber den Umweg Europa ausgeh&ouml;hlt aus: Vorg&auml;nge Nr. 171\/172 ( Heft 3-4 \/2005), S.252-259 Am 18. Juli 2005 erkl&auml;rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Europ&auml;ische Haftbefehlsgesetz f&uuml;r nichtig. Das Gericht d&uuml;pierte damit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Vom Rat der Europ&auml;ischen Union bereits im Juni 2002 beschlossen (Rahmenbeschluss 2002\/584\/JI, ABI. L 190, [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-31T08:14:01+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"20\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/publikation\\\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/publikation\\\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\\\/\",\"name\":\"Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2005-12-01T11:30:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-31T08:14:01+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/publikation\\\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/publikation\\\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/publikation\\\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 171\\\/172: Die Zukunft der Linken\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/171-172\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Transnationalisierung der inneren Sicherheit?\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union","og_description":"Die Grundrechte werden &uuml;ber den Umweg Europa ausgeh&ouml;hlt aus: Vorg&auml;nge Nr. 171\/172 ( Heft 3-4 \/2005), S.252-259 Am 18. Juli 2005 erkl&auml;rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Europ&auml;ische Haftbefehlsgesetz f&uuml;r nichtig. Das Gericht d&uuml;pierte damit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Vom Rat der Europ&auml;ischen Union bereits im Juni 2002 beschlossen (Rahmenbeschluss 2002\/584\/JI, ABI. L 190, [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-31T08:14:01+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"20\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/","name":"Transnationalisierung der inneren Sicherheit? - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2005-12-01T11:30:00+00:00","dateModified":"2021-08-31T08:14:01+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/publikation\/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 171\/172: Die Zukunft der Linken","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/171-172\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Transnationalisierung der inneren Sicherheit?"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/11947","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=11947"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=11947"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=11947"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=11947"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11947"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}