{"id":11982,"date":"2004-12-04T21:50:00","date_gmt":"2004-12-04T20:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-prinzip-der-chancengerechtigkeit\/"},"modified":"2004-12-04T12:00:00","modified_gmt":"2004-12-04T11:00:00","slug":"das-prinzip-der-chancengerechtigkeit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/168-vorgaenge\/publikation\/das-prinzip-der-chancengerechtigkeit\/","title":{"rendered":"Das Prinzip der Chancengerechtigkeit"},"content":{"rendered":"<p>Theoretische Voraussetzungen investiver Sozialstaatlichkeit<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 168 (Heft 4\/2004),  S. 12.24<\/p>\n<p><i>Gerechtigkeit ist institutionalisiertes Menschenrecht. Gerechtigkeit herrscht, wenn Menschen ein gleiches Recht auf politische Teilhabe haben und unter dem Schutz demokratisch erzeugter und wirksam durchgesetzter Gesetze ihre Freiheit genie\u00dfen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten k\u00f6nnen. Gerechtigkeit herrscht, wenn das Recht alle gleich behandelt und das Eigentum sicher ist. Daher war f\u00fcr Kant, Wilhelm von Humboldt und den klassischen Liberalismus mit der Errichtung einer demokratisch verfassten und rechtsstaatlich organisierten Marktgesellschaft allen Forderungen der Gerechtigkeit Gen\u00fcge getan. Diejenigen, die mehr Gerechtigkeit wollen als Rechtsstaat und Marktgesellschaft liefern, als die Gleichheit vor dem Preis und die Gleichheit vor dem Recht garantieren k\u00f6nnen, d\u00fcrfen sich nicht mehr an die Politik wenden; sie m\u00fcssen zur Religion ihre Zuflucht nehmen und auf die Kompensationsleistungen postmortaler Sanktions- und Gratifikationssysteme hoffen.<\/i><\/p>\n<p>Die sozialstaatliche Gegenwart macht sich jedoch anheischig, den Menschen auch hienieden schon mehr Gerechtigkeit geben zu k\u00f6nnen als Rechtsstaat und Marktgesellschaft ihnen zu liefern in der Lage sind. Denn der Sozialstaat versteht sich nicht als institutionalisierte Benevolenz, als b\u00fcrokratisiertes Samaritertum, er versteht sich als Gerechtigkeitsordnung. Freilich welche Art Gerechtigkeit durch die sozialstaatliche Ausweitung des Rechtsstaats und durch die sozialstaatliche Korrektur der Verteilungsr\u00e4son eines freien Marktes verwirklicht werden soll, ist heftig umstritten.<\/p>\n<p>Mit dem \u00dcberschritt zum Sozialstaat verliert der Gerechtigkeitsbegriff seine klare Kontur. Was soziale Gerechtigkeit genau ist, was Verteilungsgerechtigkeit verlangt, auf welches normative Fundament der Sozialstaat gestellt werden sollte, ist v\u00f6llig unklar. Angesichts dieser Ratlosigkeit sollte man einen vorsichtigen und behutsamen Umgang mit dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit erwarten. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Eine \u00fcberbordende Gerechtigkeitsrhetorik pr\u00e4gt das \u00f6ffentliche Gespr\u00e4ch sozial-staatlicher Demokratien, den politischen Markt der W\u00e4hlerbewirtschaftung und \u00fcber-zieht das Verteilungsgez\u00e4nk der Gruppen mit moralsemantischem Zuckerguss. Gerechtigkeit, immer mehr Gerechtigkeit versprechen die Politiker ihren W\u00e4hlern. Gerechtigkeitsparolen zieren die W\u00e4nde von Parteitagen. An den Rednerpulten wird Gerechtigkeitskompetenz beansprucht. Dieselbe wird dem Gegner mit Verve abgesprochen. Seine programmatischen Vorstellungen werden als Sozialabbau, Gerechtigkeitsskandal, soziale K\u00e4lte denunziert. Insbesondere Gewerkschaftler haben sich auf diese Art von moralischer Meteorologie spezialisiert.<\/p>\n<h5><span id=\"132zivilisiert-den-kapitalismus148-die-welt-der-wirtschaft-unter-generalverdacht\">&#132;Zivi&shy;li&shy;siert den Kapita&shy;lis&shy;mus&#148;: Die Welt der Wirtschaft unter Genera&shy;l&shy;ver&shy;dacht<\/span><\/h5>\n<p>Das Ergebnis dieser inflation\u00e4ren Gerechtigkeitsrhetorik ist eine verh\u00e4ngnisvolle intellektuelle und zugleich auch moralische Simplifizierung des Problembestands des gegenw\u00e4rtigen Sozialstaats. Sie reduziert einen \u00fcberaus komplexen politischen, \u00f6konomischen und moralischen Sachverhalt auf einen einf\u00e4ltigen Dualismus von Gerechtigkeit und \u00d6konomie, von Sozialstaat und Markt. Der Sozialstaat, das ist die Botschaft dieser demagogischen Schwarz-Wei\u00df-Zeichnung, steht f\u00fcr Gerechtigkeit, und jede Einschr\u00e4nkung seiner Leistung, jede Lockerung seiner sozial- und arbeitsrechtlichen Regularien ist hingegen a priori ungerecht. Das konzeptuelle Herzst\u00fcck dieses Denkens ist das Distributionsparadigma; und daher das einzige Kriterium der moralischen Qualit\u00e4t sozialstaatlicher Politik die Umverteilungsmarge. Je mehr dem Markt und den marktspezifischen, leistungsabh\u00e4ngigen Erwerbserfolgen kollektiv entzogen wird und der marktunabh\u00e4ngigen und leistungsunabh\u00e4ngigen Verteilungsr\u00e4son des Staates \u00fcbergeben wird, um so gerechter die Gesellschaft, um so menschlicher der Markt, um so humaner und ziviler der Kapitalismus. Das Distributionsparadigma wurzelt in einer moralischen Verd\u00e4chtigung des Marktes und f\u00fchrt zu einer Entethisierung der Wirtschaft. Der Markt wird verd\u00e4chtigt, ein Ort der Unmoral zu sein, der nur unter der Bedingung m\u00f6glichst weitgehender staatlicher Kontrolle hingenommen werden kann. Die Welt der Wirtschaft wird ausschlie\u00dflich als staatliche Einkommensquelle betrachtet, der keine eigene, interne ethische Werthaftigkeit zukommt. Dass unser moralisch-kulturelles Selbstverst\u00e4ndnis, dass die ihm zugrundeliegenden \u00dcberzeugungen des normativen Individualismus und des menschenrechtlichen Egalitarismus den Markt als Raum eigenverantwortlichen Handelns, als Raum personaler Lebensf\u00fchrung ben\u00f6tigen und verlangen, dass das Freiheitsrecht ein Recht auf Markt und marktf\u00f6rmige Handlungskoordination impliziert, der Staat also um der Individuen willen auch den Markt zu sch\u00fctzen hat, anstatt immer nur vor ihm zu sch\u00fctzen, ist im immer tiefer werdenden Schatten des sozialstaatlichen Distributionsparadigmas l\u00e4ngst in Vergessenheit geraten. &#132;Zivilisiert den Kapitalismus&#148;, so lautete eine Parole aus der Zeit, als die \u00c4ngste vor der Globalisierung gesch\u00fcrt wurden. Jetzt ist es an der Zeit, die Gegenforderung zu erheben: Zivilisiert den Sozialstaat, gebt ihn &#150; denn genau das hei\u00dft Zivilisierung &#150; den B\u00fcrgern zur\u00fcck, konzentriert seine Leistungen auf b\u00fcrgerlichkeitssichernde, b\u00fcrgerlichkeitserm\u00f6glichende Ziele, auf die Realisierung von Chancengerechtigkeit.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte im folgenden die These verteidigen, dass das Distributionsparadigma durch den Begriff der Chancengerechtigkeit ersetzt werden sollte. Der Begriff der Chancengerechtigkeit bietet die normative Grundlage f\u00fcr ein anspruchsvolles Sozialstaatsverst\u00e4ndnis, dass sich von antikapitalistischen Vorurteilen befreit hat, dass die D\u00e4monisierung des Marktes und die Entethisierung der Wirtschaft r\u00fcckg\u00e4ngig macht und dass vor allem mit unseren grundlegenden individualistischen und menschenrechtlichen Grund\u00fcberzeugungen und dem in ihnen verankerten liberalen Ideal selbstverantwortlicher Lebensf\u00fchrung in \u00dcbereinstimmung steht. Die sozialstaatliche Zwecksetzung darf nicht auf Umverteilung reduziert werden. Sozialstaatliche Arrangements haben eine weit wichtigere und umfassendere Aufgabe: Sie haben durch die Etablierung geeigneter Institutionen daf\u00fcr zu sorgen, dass die B\u00fcrger zumindest ann\u00e4hernd gleiche Lebenschancen erhalten. Der Protagonist des Sozialstaats ist der eigenverantwortlich handeln-de B\u00fcrger. Und die sozialstaatliche Dienstleistung, die zu verlangen er berechtigt ist, liegt in der institutionellen Erm\u00f6glichung eigenverantwortlicher Lebensf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Um diese These n\u00e4her zu erl\u00e4utern, sind einige allgemeine \u00dcberlegungen erforderlich. Zuerst werde ich zeigen, warum es moralisch unerl\u00e4sslich ist, den Rechtsstaat sozialstaatlich zu erweitern. Sodann werde ich eine allgemeine Beschreibung legitimer staatlicher T\u00e4tigkeit geben. Und schlie\u00dflich werde ich den Begriff der Chancengerechtigkeit kl\u00e4ren.<\/p>\n<h5><span id=\"die-freiheitsrechtliche-verpflichtung-zur-sozialstaatlichkeit\">Die freiheits&shy;recht&shy;liche Verpflich&shy;tung zur Sozial&shy;staat&shy;lich&shy;keit<\/span><\/h5>\n<p>Die geschichtliche Entwicklung des politischen Bewusstseins in unserem Kulturbereich ist charakterisiert durch ein wachsendes Verst\u00e4ndnis der Wichtigkeit institutioneller Lebensvoraussetzungen. Der Anspruch an die konstitutionellen Rahmenbedingungen individueller Lebensplanung ist in der individualistischen Moderne darum stetig gestiegen: vom Sicherheitsstaat \u00fcber den Rechts- und Verfassungsstaat zum Sozialstaat ging der Weg. Hinter dieser Ausweitung steht die Einsicht, dass selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung, dass die Wahrnehmung des Freiheitsrechts an materielle Voraussetzungen gebunden ist. Nicht nur die Diktatur kann das Freiheitsrecht zur Makulatur machen. Auch im Zustand der \u00f6konomischen Mittellosigkeit verliert das Freiheitsrecht seinen Wert. Damit wird aber aus der Grammatik unserer ethisch-politischen Selbstverst\u00e4ndigung das menschenrechtliche Herzst\u00fcck herausgebrochen. Selbstverf\u00fcgung, Selbstbestimmung, ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu f\u00fchren verlangt mehr als Existenzgarantie, als die Sicherung der M\u00f6glichkeit, am Leben zu bleiben. Selbstbestimmung verlangt den Besitz materieller Ressourcen, verlangt Optionen und Alternativen. Ein Leben, das nur den Geleisen der Not und Mittellosigkeit folgt, findet ohne Eigenbeteiligung statt. Hinreichender Ressourcenbesitz besitzt offenkundig den Rang einer freiheitserm\u00f6glichenden Bedingung; hinreichender Ressourcenbesitz ist Voraussetzung von Recht, personaler W\u00fcrde und b\u00fcrgerlicher Existenz. Zumindest dann gilt dieser Erm\u00f6glichungszusammenhang zwischen dem immateriellen Zentralgut des Rechts und einem materiellen Zentralgut hinreichenden Ressourcenbesitzes, wenn wir das Recht nicht nur im Lichte des Status negatives, als Abwehrrecht betrachten, sondern uns auf die in den normativ-individualistischen Begriff der Menschenrechtsordnung eingelassene normative Leitvorstellung einer eigenverantwortlichen, zur selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung f\u00e4higen Person beziehen. Angesichts dieser operationalen Abh\u00e4ngigkeit des Freiheitsrechts von hinreichendem materiellen G\u00fcterbesitz muss eine menschenrechtsbegr\u00fcndete und darum gerechte Ordnung auch Vorkehrungen gegen Mittellosigkeit treffen und eine zumindest basale Versorgung mit einem Ersatzeinkommen im Falle wie auch immer verursachter Erwerbsunf\u00e4higkeit sicherstellen. Die menschenrechtliche Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit treibt offenkundig aus sich selbst eine freiheitsrechtliche Verpflichtung zur Sozialstaatlichkeit hervor. Denn menschenrechtlich verb\u00fcrgte Freiheit ist immer von zwei Voraussetzungen abh\u00e4ngig: nicht nur von dauerhafter, verl\u00e4sslicher Gewaltabwesenheit, sondern eben auch von hin-reichendem Mittelbesitz. Und da die Erf\u00fcllung beider Voraussetzungen von einander kausal unabh\u00e4ngig ist, muss die Institutionalisierung des menschenrechtlichen Egalitarismus, muss die Gerechtigkeit auch f\u00fcr die Erf\u00fcllung beider Voraussetzungen gesondert Sorge tragen. Daher muss die staatliche Gerechtigkeitsordnung auch durch Umverteilung Mittel bereitstellen, um den Mittellosen und Selbstversorgungsunf\u00e4higen die erforderlichen Ressourcen f\u00fcr ein an der Gesellschaft teilhabendes Leben zu verschaffen.<\/p>\n<h5><span id=\"transzendentale-gueter-als-lebensvoraussetzungen\">Transzen&shy;den&shy;tale G&uuml;ter als Lebens&shy;vor&shy;aus&shy;set&shy;zungen<\/span><\/h5>\n<p>Um das T\u00e4tigkeitsprofil dieses freiheitsrechtlich begr\u00fcndeten Sozialstaats genauer zu bestimmen, bediene ich mich des Begriffs der transzendentalen G\u00fcter. Transzendentale G\u00fcter erweisen sich aus der Perspektive des menschlichen Individuums als grundlegende Lebensvoraussetzungen. Dazu z\u00e4hlen: zuallererst das Gut aller G\u00fcter, das Leben selbst; sodann, mit abnehmender Dringlichkeit, die G\u00fcter: k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Sicherheit, Gesundheit, daseins sichernde Grundversorgung mit Lebensmitteln, Wohnung und Kleidung, Handlungsf\u00e4higkeit, gesellschaftliche Teilhabe usf. Von G\u00fctern dieser Art gilt allgemein, <i>dass sie nicht alles sind, alles aber ohne sie nichts ist.<\/i> Ihr gesicherter Besitz ist f\u00fcr die Menschen notwendig, damit sie ihre unterschiedlichen Lebensprojekte \u00fcberhaupt mit einer Aussicht auf Minimalerfolg angehen, verfolgen und ausbauen k\u00f6nnen. Diese G\u00fcter werden nicht um ihrer selbst willen angestrebt, sondern nur als unerl\u00e4ssliche Erm\u00f6glichungsbedingungen f\u00fcr ein gelingendes, sich in Nebens\u00e4chlichkeiten zerstreuendes Leben. G\u00fcter dieser Art stellen also universelle Pr\u00e4ferenzen dar; ein jeder hat diese Pr\u00e4ferenzen, denn sie m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, damit er ein Leben im Horizont seiner individuellen Pr\u00e4ferenzen f\u00fchren kann. In Zeiten der Normalit\u00e4t bleiben diese Grundg\u00fcter unauff\u00e4llig; denn dann sind wir uns ihres Besitzes sicher und vergessen in der Routine des ruhigen Lebensalltags ihren Wert. Wenn sie uns jedoch knapp werden und wir darum in existentielle Grenzsituationen und Notlagen geraten, bilden sie den einzigen Inhalt unserer Sorge; alle anderen Interessen verblassen dann, der Erwerb und Wiedererwerb der transzendentalen G\u00fcter wird dann zum ausschlie\u00dflichen Ziel unseres Handelns.<\/p>\n<p>Es ist ersichtlich, dass wir mit diesen transzendentalen G\u00fctern ein vorz\u00fcgliches Mittel an der Hand haben, um die Gerechtigkeit von Gesellschaften zu untersuchen: eine Gesellschaft, die keine egalitaristische Grundversorgung an transzendentalen G\u00fctern erm\u00f6glicht, verdient sicherlich nicht das Pr\u00e4dikat einer gerechten und wohlgeordneten Gesellschaft. Denn die menschenrechtliche Gleichheit impliziert den gleichen Anspruch eines jeden Individuums auf gleiche Versorgung mit diesen transzendentalen G\u00fctern. Eine gleiche Versorgung mit diesen G\u00fctern ist aber nur dann m\u00f6glich, wenn diese G\u00fcter nicht ausschlie\u00dflich der Verteilungsr\u00e4son des Marktes \u00fcberlassen werden. Denn der Markt verteilt diese universell begehrten G\u00fcter nach Ma\u00dfgabe der individuellen Finanzkraft. Folglich muss die Produktion und Distribution dieser G\u00fcter dem Markt ganz oder teilweise entzogen und der Allgemeinheit \u00fcberantwortet werden. Zumindest aber muss der Staat dann in die Bresche springen, wenn individuelle Bedarfslagen entstehen, die durch eigene Kraft nicht befriedigt werden k\u00f6nnen. Ob der Staat also ausschlie\u00dflich oder in Zusammenarbeit mit dem Markt diese generell begehrten Lebenschancen bereitstellt, h\u00e4ngt von der Art des Gutes ab. Immer aber bleibt er die Instanz, die letztverantwortlich f\u00fcr die Gleichversorgung aufzukommen hat.<\/p>\n<p>Aber ist das eine ersch\u00f6pfende Beschreibung staatlicher Gerechtigkeit? Muss die durch den Staat ins Werk zu setzende Gerechtigkeit nicht \u00fcber eine gleiche und unparteiliche Versorgung der B\u00fcrger mit allseits begehrten immateriellen und materiellen Lebensvoraussetzungen hinausreichen?<\/p>\n<h5><span id=\"der-sozialstaat-als-schicksalskorrektur\">Der Sozialstaat als Schick&shy;sals&shy;kor&shy;rek&shy;tur?<\/span><\/h5>\n<p>Menschen sind endlich, und das hei\u00dft: das Gelingen menschlichen Lebens ist abh\u00e4ngig von Voraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen z\u00e4hlen aber nicht nur die strukturellen und institutionellen Gegebenheiten unseres kulturellen und politischen Lebenszusammenhangs, zu ihnen z\u00e4hlen auch die Eigenschaften, die die Menschen an sich und in sich vorfinden. Diese sind teils genetisch formiert, teils Auswirkungen von sozialer Herkunft und Erziehung. Ersichtlich wird der Markt-, Sozial- und Lebenserfolg der Individuen wesentlich durch die Qualit\u00e4t ihrer Ressourcenausstattung bestimmt. Diese aber ist h\u00f6chst unterschiedlich. Der eine hat bei der Lotterie der Natur das gro\u00dfe Los gezogen und ist bei der Verteilung der nat\u00fcrlichen F\u00e4higkeiten mit Talent, Begabung und Durchsetzungskraft \u00fcberreich ausgestattet worden, der andere hat hingegen nur eine Niete erwischt und muss sich sein ganzes Leben lang mit einer \u00fcberaus \u00e4rmlichen F\u00e4higkeitenausstattung abm\u00fchen. Und nicht nur das nat\u00fcrliche Schicksal verteilt die Startbedingungen ungleich; auch das Sozialschicksal ist zu den Menschen nicht fair. Der eine findet in seiner Familie die beste Ausgangssituation vor; einer beh\u00fcteten Kindheit folgt eine erfolgreiche Karriere. Der andere ist zeitlebens von den Narben der sozialen Verwahrlosung gezeichnet und kommt keinen Schritt voran. Man wird aber nun nicht sagen k\u00f6nnen, dass der genetisch oder sozial Benachteiligte seine Benachteiligung verdient h\u00e4tte; ebenso wenig, dass der genetisch oder sozial Bevorzugte seine Bevorzugung verdient h\u00e4tte. Man wird vielmehr sagen m\u00fcssen, dass das eine so unverdient ist wie das andere. Man wird sagen m\u00fcssen, dass bei den Verteilungsentscheidungen des Natur-und Sozialschicksals blinder Zufall gewaltet hat.<\/p>\n<p>Wenn aber die Voraussetzungen der Arbeits- und Lebenskarriere unverdient sind, sind auch die Ertr\u00e4ge, die auf dem Markt durch Einsatz dieser genetisch-sozialen Basisressourcen erwirtschaftet werden, unverdient. Eine um eine gerechte Verteilung der kooperativ erarbeiteten Ertr\u00e4ge bem\u00fchte Gesellschaft, so k\u00f6nnte man meinen, darf sich nicht dem Diktat der Natur und des Zufalls unterwerfen. Aufgabe eines gesellschaftlichen Verteilungssystems w\u00fcrde es darum sein, die nat\u00fcrliche Verteilungswillk\u00fcr hinsichtlich der Begabungen, Talente und F\u00e4higkeiten als auch die Zuf\u00e4lligkeit der sozialen Startpositionen auf der Grundlage wohlbegr\u00fcndeter Gerechtigkeitsregeln zu korrigieren. Und das hei\u00dft: durch entsprechende Umverteilung die Benachteiligten zu entsch\u00e4digen. Der Sozialstaat w\u00fcrde sich dann als eine Art Schicksalskorrektur, als gerechtigkeitsethische Zweitsch\u00f6pfung verstehen, der die blinden Verteilungen des Zufalls revidiert.<\/p>\n<p>Sicherlich ist eine ungleiche Versorgung mit transzendentalen G\u00fctern, mit allgemein begehrten und allgemein notwendigen materiellen und immateriellen Voraussetzungen individueller Lebensf\u00fchrung ein Gerechtigkeitsskandal. Aber selbst wenn durch entsprechendes sozialstaatliches Engagement eine Situation gleicher Grundg\u00fcterversorgung geschaffen ist, bleibt doch die Ungleichheit bestehen, die durch die Unterschiedlichkeit der genetischen Ausstattung und der Sozialisationssituation verursacht sind. &#8218; Sind Natur und Familie ein Gerechtigkeitsrisiko, auf das sozialstaatlich reagiert werden muss? Muss der Sozialstaat daf\u00fcr sorgen, dass die sei es von Natur aus, sei es aufgrund der Familiensituation, sei es gar aufgrund einer konzertierten Aktion beider Bevorzugten und daher \u00fcber bessere Voraussetzungen f\u00fcr ihren Weg ins Leben Verf\u00fcgenden da-zu gezwungen werden m\u00fcssen, die weniger Schicksals beg\u00fcnstigten zu entsch\u00e4digen? Denn schlie\u00dflich haben sie sich ihre bessere Ressourcenausstattung nicht hart erarbeitet, sie ist ihnen vielmehr unverdienter ma\u00dfen zugefallen. Ebenso wenig haben die anderen sich etwas zu schulden kommen lassen, so dass es erlaubt w\u00e4re, ihre schlechteren genetisch sozialen Startbedingungen als verdiente Strafe anzusehen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-logik-des-egalitarismus-schoenheitssteuer-und-genetische-manipulation\">Die Logik des Egali&shy;ta&shy;ris&shy;mus: Sch&ouml;n&shy;heits&shy;steuer und genetische Manipu&shy;la&shy;tion<\/span><\/h5>\n<p>Wir haben es hier mit zwei unterschiedlichen Lesarten von Chancengerechtigkeit zu tun, mit einer Gerechtigkeit der flachen Chancengleichheit und einer Gerechtigkeit der tiefen Chancengleichheit. W\u00e4hrend die flache Chancengerechtigkeit sich um die Etablierung eines egalit\u00e4ren Systems der institutionellen Rahmenbedingungen individueller Lebensf\u00fchrung bem\u00fcht, geht es der tiefen Chancengerechtigkeit um einen Ausgleich der sozio\u00f6konomischen Auswirkungen der unterschiedlichen genetisch sozialen Ressourcenausstattung der Individuen. Sozialstaatspolitik wird in diesem letzten Fall zu einer Politik des individuellen Schicksalsausgleichs. Das hat aber bedenkliche Konsequenzen. Dem Anwalt tiefer Chancengerechtigkeit muss jedes technische Mittel recht, die Zivilisation der Gleichheit voranzutreiben. Daher wird er zu einem Alliierten der Biopolitik werden m\u00fcssen. Denn in dem Ma\u00dfe, in dem die Kapazit\u00e4tslandkarte unserer Gene unter die Kontrolle einer manipulativen Technik ger\u00e4t, werden sich die Aussichten mehren, die Herrschaft des genetischen Zufalls zu beenden. Ausgleichsprogramme k\u00f6nnten ins Auge gefasst werden, um den gerechtigkeitsprek\u00e4ren Unterschied zwischen den genetisch Verm\u00f6genden und den genetischen Habenichtsen zu egalisieren.<\/p>\n<p>Wie weit mag der Egalitarismus der Lebenserfolgsressource, die wir selbst sind, gehen? Sch\u00f6nheit, zumal in einer so \u00e4u\u00dferlichkeitskultischen Gesellschaft wie der unsrigen, ist eine soziale Macht. Muss nicht angesichts der \u00fcberaus kl\u00e4glichen Ergebnisse der nat\u00fcrlichen \u00c4sthetiklotterie einerseits und der unleugbaren Startvorteile der Sch\u00f6nen andererseits der Egalitarist revoltieren? Eine Sch\u00f6nheitssteuer einf\u00fchren oder freie Kosmetik oder freies Hanteltraining f\u00fcr alle einschl\u00e4gig Bed\u00fcrftigen? 1960 hat L.P. Hartley in London ein Buch mit dem sch\u00f6nen Titel Facial Justice ver\u00f6ffentlicht. Es berichtet von dem Gerechtigkeitsskandal der Sch\u00f6nheit, von dem unverdienten guten Aussehen, dem Wettbewerbsvorteil der angenehm geschnittenen Z\u00fcgen, von der benachteiligenden H\u00e4sslichkeit und der marginalisierenden Unansehnlichkeit. Und es berichtet von der &#132;Antlitz-Gleichmachungs-Beh\u00f6rde&#148; und ihrem Egalisierungsprogramm, das durch die Entwicklung einer risikolosen und unaufwendigen Gesichtschirurgie erm\u00f6glicht wurde und erlaubte, die blinde nat\u00fcrliche Verteilung \u00e4sthetischer Eigenschaften durch Gesichtsplastiken der ausgleichenden Gerechtigkeit zu \u00fcberformen, so dass nur noch \u00e4sthetische Durchschnittlichkeitsvarianten existierten und die k\u00f6rperliche Individualit\u00e4t sich auf eine karrierepolitisch neutrale Mediokrit\u00e4tsvariation beschr\u00e4nkte (vgl. Schoeck 1966: 259ff.).<\/p>\n<p>Es ist ersichtlich, dass durch die Ausdehnung des Prinzips der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit auf den Bereich der nat\u00fcrlichen und sozialen Pr\u00e4gung der Sozialstaat sich in eine totalit\u00e4re B\u00fcrokratie verwandeln muss. Das rechtsstaatliche Grundprinzip &#150; die legitime Zust\u00e4ndigkeit staatlichen Eingriffshandelns endet an der Haut der Menschen &#150; hat mutatis mutandis auch f\u00fcr den Sozialstaat G\u00fcltigkeit. Die genetische und soziale Konditionierung menschlichen Lebens ist kein legitimer Gegen-stand sozialstaatlichen Ausgleichshandelns. Wir sind Personen, die ein selbstverantwortliches Leben zu f\u00fchren das Recht haben; und der Staat ist als Institution der Institutionen mit der Aufgabe betraut, ein System der institutionellen Sicherung der Chancengleichheit zu etablieren. Wir sind jedoch keine Lebenserfolgsressourcen, die durch Sozialstaatshandeln egalisiert werden m\u00fcssen. Entsprechend ist auch die Ungleichheit als gerechtigkeitsethisch unbedenklich zu akzeptieren, die im Rahmen eines Systems der Chancengleichheit durch die unterschiedlichen genetischen und sozialen Pr\u00e4gungen produziert wird.<\/p>\n<h5><span id=\"mit-autonomiepolitischer-kreativitaet-der-sozialstaat-als-ermoeglicher\">Mit autono&shy;mie&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;scher Kreati&shy;vi&shy;t&auml;t: Der Sozialstaat als Erm&ouml;glicher<\/span><\/h5>\n<p>Erst dann ist der Sozialstaat aus Gerechtigkeitsgr\u00fcnden zum Handeln aufgerufen, wenn auf der einen Seite die Vermutung empirisch plausibel ist, dass sich die Sozialisationsstandards in Familien eines bestimmten sozialen Typus auf die Lebenschancen der Kinder nachteilig auswirken k\u00f6nnten, und auf der anderen Seite es technisch m\u00f6glich ist, durch geeignete Institutionen diesen negativen Selektionseffekt zu kompensieren und damit die Autonomiechancen der Kinder zu verbessern. Ein gutes Beispiel f\u00fcr solch eine emanzipatorische Gerechtigkeitspolitik ist die Reform der Ausbildungssysteme in den 1960er Jahren. Sie zielte darauf, die familienbedingte Chancenungleichheit auf dem Gebiet der Ausbildung und schulischen Erziehung zu korrigieren und den Verlauf der Lebenskarrieren weitgehend von den Familienpr\u00e4gungen unabh\u00e4ngig zu machen, die von externen Interessen regiert wurden und sich weder an den W\u00fcnschen und Tr\u00e4umen der Kinder noch an ihren vorhandenen Begabungspotentialen orientierten. Diese kompensatorische P\u00e4dagogik verstand sich als eine Art Befreiungsarmee, die das Begabungspotential der Kinder aus der klassengesellschaftlichen Unterdr\u00fcckung befreien wollte. Und sie zeigte eine beachtliche Konsequenz; sie begn\u00fcgte sich nicht mit der Errichtung offener Bildungsinstitutionen, sondern marschierte in die Familien selbst ein, verlegte deren Orientierungsentscheidung f\u00fcr die Ausbildungskarrieren der Kinder von der Familie nach au\u00dfen, in den gesellschaftlich neutralen Raum und erschuf Orientierungsstufen und Gesamtschulen. Dass diese autonomief\u00f6rderlichen Sozialinvestitionen im Laufe der Zeit immer sp\u00e4rlicher wurden, weil aufgrund der Finanzierungskrise des Sozialstaats die gesetzlich festgezurrten konsumtiven Ausgaben den Etat auffra\u00dfen und f\u00fcr sozialinvestive Aufgaben keine Mittel mehr \u00fcbrig lie\u00dfen, spricht nicht gegen die Legitimit\u00e4t eines sozialinvestitiven Sozialstaats, sondern belegt nur die durch falsche Priorisierungen erzeugte innere finanzielle und ethische Unausgewogenheit der gegenw\u00e4rtigen Verfassung unserer sozialstaatlichen Systeme.<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass ein Sozialstaat der Chancengerechtigkeit in hohem Ma\u00dfe ein Sozialstaat der Sozialinvestitionen ist. Ist es die legitimationsentscheidende Aufgabe des Staates, f\u00fcr die Voraussetzungen einer selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung seiner B\u00fcrger zu sorgen, dann darf er sich nicht mit Umverteilung begn\u00fcgen. Der freiheitsrechtliche Sozialstaat ist um die Erm\u00f6glichung der Wahrnehmung des Freiheitsrechts, ist um die Erm\u00f6glichung selbstbestimmter Lebensf\u00fchrung bem\u00fcht. Sein Hauptziel ist die Minimierung von Autonomierisiken, nicht die Ertr\u00e4glichmachung der Folgen manifesten Autonomieverlustes. Daher ist der freiheitsrechtliche Sozialstaat nicht auf das Versicherungsprinzip zu reduzieren, das ihn in komfortabler Nachtr\u00e4glichkeit verharren und auf den Versicherungsfall warten l\u00e4sst. Daher zeigt sich seine Leistungsst\u00e4rke auch nicht an dem Niveau der Versorgung, mit der die Ertragseinbu\u00dfen eingetretener Unselbst\u00e4ndigkeit kompensiert werden, sondern an dem Ausma\u00df seiner autonomiepolitischen Kreativit\u00e4t, seiner institutionellen Phantasie. Aus freiheitsrechtlicher Perspektive ist der Sozialstaat vordringlich ein Erm\u00f6glicher, der Vorsorge f\u00fcr die Freiheit trifft, kein Reparaturunternehmen, das Benachteiligungssch\u00e4den flickt.<\/p>\n<h5><span id=\"prinzipienethik-liefert-keinen-sozialpolitischen-algorithmus\">Prinzi&shy;pi&shy;e&shy;nethik liefert keinen sozial&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;schen Algorithmus<\/span><\/h5>\n<p>So wichtig angesichts des Fehlens einer allgemein anerkannten normativen Hintergrundtheorie des Sozialstaats auch immer prinzipientheoretische \u00dcberlegungen sind: Auf der Gro\u00dfbaustelle des Sozialstaats kommt man allein mit ihnen nicht aus. Auch aus<br \/>dem Prinzip der Chancengerechtigkeit ist kein sozialpolitischer Algorithmus zu gewinnen, an dem sich die Reform des Sozialstaats auf jedem Leistungssegment orientieren k\u00f6nnte. Die sozialstaatliche Wirklichkeit ist von unbeherrschbarer Komplexit\u00e4t; die Vorstellung, sie von einem Punkt aus kurieren zu k\u00f6nnen, ist aberwitzig. Sie bildet ein nur noch Spezialisten zug\u00e4ngliches Agglomerat unterschiedlichster staatlicher, regionaler und kommunaler Leistungs- und Gestaltungsbereiche, die von der rechtlichen Verfassung der Arbeitswelt und den Ma\u00dfnahmen subventionistischer Industriepolitik \u00fcber die Einkommenssicherung durch Sozialversicherung, Sozialhilfe und Familienlastenausgleich bis zu einem ganzen B\u00fcndel sozialer Dienste im Gesundheits-, Ausbildungs und Arbeitsf\u00f6rderungswesen reichen. Und da diese Leistungssegmente und Programmbereiche unterschiedlich ausgestaltet sind, teils dem versicherungseigent\u00fcmlichen \u00c4quivalenzprinzip, teils dem Solidarit\u00e4tsprinzip, teils dem Prinzip der Gleichbelastung und Gleichstellung, teils dem der kompensatorischen Entsch\u00e4digung, teils dem Prinzip der Suffizienz und der Grundsicherung folgen, sind sie auch verschiedenen Ungerechtigkeitsrisiken konfrontiert. Folglich entstehen hier allerorten gerechtigkeitstheoretische Sonderprobleme, die nach bereichsspezifischen L\u00f6sungen verlangen. Es w\u00e4re jedoch verfehlt, darum eine sozial-staatsphilosophische Prinzipienethik f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig zu halten. Diese Prinzipien bieten normative Fundamentalorientierungen und pr\u00e4gen daher die Problemdiagnose ebenso wie die Therapievorschl\u00e4ge. Es gibt immer unterschiedliche bereichsspezifische L\u00f6sungsangebote, und es h\u00e4ngt zumindest bei nicht-opportunistischen Entscheidungen von den Hintergrund\u00fcberzeugungen ab, welche der L\u00f6sungsangebote vorzugsw\u00fcrdig erscheint. Insofern k\u00f6nnen diese Prinzipien handlungsleitende Valenz besitzen. Das gilt auch f\u00fcr das Prinzip der Chancengerechtigkeit. Auch ihm wohnt eine charakteristische Beurteilungsperspektive inne, die das konkrete Problemverst\u00e4ndnis pr\u00e4gt. Ich m\u00f6chte das an drei Beispielen zeigen: an dem Beispiel der AI-terssicherung, der Familienpolitik und der Arbeitslosigkeit.<\/p>\n<h5><span id=\"1-kinderunwilligkeit-als-rentenpolitisches-gerechtigkeitsproblem\">1. Kinde&shy;r&shy;un&shy;wil&shy;lig&shy;keit als renten&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sches Gerech&shy;tig&shy;keits&shy;pro&shy;blem<\/span><\/h5>\n<p>Die G\u00fcltigkeitsvoraussetzung des rentenpolitischen Generationenvertrags ist die Identit\u00e4t von Beitragszahler und Leistungsnehmer. Nur unter dieser Voraussetzung wird der gerechtigkeitsheuristische Vertrag der Rationalegoisten geschlossen. Diese Genetationenbalance wird besch\u00e4digt, wenn signifikante Kinderunwilligkeit herrscht. Denn im Lichte eines generationenvertraglich finanzierten kollektiven Rentensystems ist Kinderunwilligkeit einseitig verdeckte Vertragsk\u00fcndigung. Das kinderunwillige Ehepaar durchbricht das Prinzip der generationenverschobenen Identit\u00e4t von Beitragszahler und Leistungsnehmer, l\u00e4sst den generationenvertraglichen Staffelstab fallen. Die Ausbeutungsmarge, die durch Kinderunwilligkeit erzielt werden kann, ist betr\u00e4chtlich. Das kinderunwillige Ehepaar ist ein rentenpolitischer free rider: es befreit sich nicht nur selbst von den Kosten, Beitragszahler heranzuziehen, die mit Erreichen des rentenf\u00e4higen Alters seine Beitragszahlung fortsetzen und so seine Rentenzahlung sichern. Es l\u00e4sst sich zudem seine inzwischen gestiegene, da als Lohnersatz betrachtete und somit der Wachstumsdynamik angepassten Rente von fremden Beitragszahlern finanzieren, zumindest den nicht unerheblichen Teil, der \u00fcber die von ihm selbst eingezahlte Beitragssumme hinausgeht. Auf der anderen Seite haben wir die schrumpfende Zahl der Beitragszahler, die f\u00fcr die Renten aller, einschlie\u00dflich der kinderunwilligen Ehepaare aufkommen m\u00fcssen. Aber nicht nur die kommenden Beitragszahler werden durch Kinderunwilligkeit gesch\u00e4digt, auch die zeitgen\u00f6ssischen Kinder willigen. Denn nicht nur geraten sie durch die Kosten der Erziehung in \u00f6konomischen Nachteil, auch mag die kindererziehende Mutter sich um eine Karriere gebracht sehen, die der kinderunwilligen Freundin, Schwester oder Nachbarin \u00f6konomischen Erfolg, ethische Befriedigung und \u00fcberdies eine Rentenanwartschaft einbringt. Hier ist eine familienpolitische Reform der Rentenversicherung, durch die unter anderem die Familienarbeit endlich der Erwerbsarbeit gleichgestellt wird, gerechtigkeitsethisch ebenso unabdingbar wie eine Ausweitung der M\u00f6glichkeit der Kinderbetreuung f\u00fcr arbeitende M\u00fctter und arbeitende alleinerziehende V\u00e4ter. Denn der erste Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit ist immer Diskriminierungsabbau, Abbau von Chancenungleichheit.<\/p>\n<h5><span id=\"2-neue-familienpolitik-grundsicherung-durch-pflichtversicherung\">2. Neue Famili&shy;en&shy;po&shy;li&shy;tik: Grund&shy;si&shy;che&shy;rung durch Pflicht&shy;ver&shy;si&shy;che&shy;rung<\/span><\/h5>\n<p>Aber die Chancengerechtigkeit verlangt noch weit tiefere Eingriffe in das sozialstaatliche Einkommenssicherungssystem. Denn dieses hat mit der industriegesellschaftlichen Herkunft des Sozialstaats immer noch nicht gebrochen und h\u00e4lt daher an dem Prinzip der einkommensbezogenen Anwartschaft fest. Das bringt nicht nur die nicht-arbeitenden Ehefrauen und M\u00fctter in Nachteil, das erweist sich auch angesichts der Ver\u00e4nderung des vorherrschenden Typus der einkommenserzielenden Arbeit als verh\u00e4ngnisvoll. Das Normalarbeitsverh\u00e4ltnis ger\u00e4t seit langem, modernisierungs- und globalisierungsbedingt, unter Flexibilisierungsdruck. Eine F\u00fclle neuer Erwerbst\u00e4tigkeitstypen entsteht. Mit der Konstanz des Normalarbeitsverh\u00e4ltnisses verschwindet aber auch die Konstanz der Beitragszahlung. Damit wird der Versicherungszweck der Einkommenssicherung im Rentenalter unterminiert. Die Opfer der flexibilisierten Arbeitswelt m\u00fcssen sich systemwidrig der Leistungen der Sozialhilfe bedienen. In dieser Situation w\u00fcrde eine grundlegende Umstellung des Einkommenssicherungssystems auf eine bedarfsorientierte und daher armutsfeste, weil von den Kontingenzen des Erwerbslebens unabh\u00e4ngige gesellschaftsweite gesetzliche Pflichtversicherung helfen, die f\u00fcr eine staatliche Grundsicherung sorgte. Weitergehende Versorgungsanspr\u00fcche sind dann an den privaten Versicherungsmarkt zu verweisen. Die Vorstellung, mit der Beitragszahlung aller strukturellen Vorsorge ledig zu sein, so dass die verbleibenden Mittel ausschlie\u00dflich dem privaten Konsum zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, muss aufgegeben werden. Zur m\u00fcndigen, selbstverantwortlichen Lebensf\u00fchrung geh\u00f6rt auch eigenverantwortliche, dem eigenen Mentalit\u00e4tsniveau, den eigenen Erwartungen und Pr\u00e4ferenzen angepasste Zukunftsvorsorge. Die normative Orientierung an dem Ideal eines selbstverantwortlichen Lebens in einer chancengerechten Gesellschaft f\u00fchrt notwendig zu einem Dualismus der Altersvorsorge, zu einer Zwei-Komponenten-Sicherung aus einer einkommensunabh\u00e4ngigen und bedarfsorientierten Grundrente auf der Grundlage einer all-gemeinen, alle Bev\u00f6lkerungsgruppen gleicherma\u00dfen einschlie\u00dfenden, steuerfinanzierten Pflichtversicherung einerseits und einer privaten Aufbau- und Zusatzversicherung andererseits.<\/p>\n<h5><span id=\"3-die-arbeitslosigkeit-als-ungerechtigkeit\">3. Die Arbeits&shy;lo&shy;sig&shy;keit als Ungerech&shy;tig&shy;keit<\/span><\/h5>\n<p>Das bedenklichste Gerechtigkeitsproblem aber stellt auch aus der Perspektive der Chancengerechtigkeit die Arbeitslosigkeit dar. Arbeitslosigkeit ist ein vielf\u00e4ltiges \u00dcbel. Trivialerweise ist mit dem Verlust der Arbeit auch der Verlust an pers\u00f6nlichem Einkommen verbunden. Aber Einkommenslosigkeit ist nur eine Arbeitslosigkeitsfolge unter anderen, etwa dem Makel der Unselbst\u00e4ndigkeit und Abh\u00e4ngigkeit; oder der sozialen Depravierung; der zeitdehnenden Unbesch\u00e4ftigtheit, dem Verlust des Korsetts aus Pflichten und Routinen und der damit verkn\u00fcpften Entstrukturierung des Lebens, dem Wegfall aller zeit- und alltagspolitisch heilsamen Z\u00e4suren, der Z\u00e4suren zwischen Arbeit und Pause etwa, zwischen Arbeitszeit und Freizeit, Arbeitstag und Feiertag, Arbeit und Urlaub. Weiterhin bedeutet Arbeitslosigkeit wachsender Selbstzweifel, \u00fcberdies den Verlust des vertrauten sozialen Milieus, das Zerrei\u00dfen bew\u00e4hrter Kommunikationsbeziehungen und den Schwund sozialen Urvertrauens. Das Gut Arbeit muss daher gepflegt und durch phantasievolle Strukturpolitik betreut werden. Es muss vor dem verh\u00e4ngnisvollen paradoxen Effekt gesch\u00fctzt werden, dass es auf der einen Seite durch fortschreitende Ausgleichung des Markteinkommens und des Transfereinkommens moralisch und \u00f6konomisch entwertet wird und genau darum auch auf der anderen Seite immer teurer wird.<\/p>\n<p>Eine liberale Organisation des Sozialstaats muss sich daher gegen eine Politik der Besitzstandswahrung richten, muss eine Minderung der Lohnzusatzkosten erwirken, muss gegen den Fl\u00e4chentarifvertrag Stellung nehmen, \u00d6ffnungsklauseln und betriebliche Arbeitsb\u00fcndnisse fordern und dringlich verlangen, das gesamte Instrumentarium zur Aufbrechung arbeitsmarktpolitischer Verkrustungen auszuprobieren, damit die interessenpolitischen Barrieren zwischen der vorhandenen Arbeit und den Arbeitssuchenden abgebaut und die brachliegenden produktiven Kr\u00e4fte gesellschaftlich genutzt werden k\u00f6nnen. Dieser Vorwurf besch\u00e4ftigungspolitischer Unverantwortlichkeit zielt nicht allein auf die Gewerkschaften; er bezieht sich auch auf die korrespondierenden Verfehlungen des Tarifpartners. Das gesamte Tarifkartell muss gesprengt werden. Die den verhandelnden Verb\u00e4nden einger\u00e4umte Freiheit wurde bislang grunds\u00e4tzlich nicht zur Besserung der Arbeitschancengleichheit benutzt, sondern f\u00fchrte fortw\u00e4hrend zu neuer und gr\u00f6\u00dferer Ungerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitsplatzbesitzer wurde zum um h\u00e4tschelten Privilegiaten des Tarifkartells. Daher entfernte sich dessen Handeln immer weiter vom Allgemeinwohl. Eine umfassende Reform des Tarifvertragsgesetzes ist dringend erforderlich. Wenn durch hohe Sozialabgaben die Arbeit immer mehr verteuert und daher verknappt wird, erweist sich der Sozialstaat und seine petrifizierte arbeits- und sozialrechtliche Verfassung selbst als Hindernis einer m\u00f6glichst breiten, also gerechten Verteilung des Gutes Arbeit und der mit ihm verbundenen Chancen selbst\u00e4ndige Lebensf\u00fchrung. Die Gewerkschaften, ehemals erfolgreiche und notwendige Interessenvertreter der Arbeiterschaft in der Industriegesellschaft, treten gegenw\u00e4rtig, in einer erheblich ver\u00e4nderten, postindustriellen Gesellschaft, nur noch als Lobby einer schwindenden Gruppe von Arbeitsplatzbesitzern auf, die aufgrund absehbare Rationalisierungs- und Entlassungseffekte hoher Lohnabschl\u00fcsse einerseits und einer arbeitsrechtlichen-tarifrechtlichen Blockadepolitik andererseits tatkr\u00e4ftig an der Produktion weiterer Arbeitslosigkeit mitwirkt. Sie weigern sich beharrlich, ihre Verantwortung f\u00fcr eine Modernisierung des Tarifrechts und Arbeitsmarktverfassung zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Es ist h\u00f6chst irritierend, dass die Gesellschaft es bis heute diesen Funktion\u00e4ren einer partikularen Interessengruppe widerspruchslos durchgehen l\u00e4sst, die eigens\u00fcchtige Verteidigung einer immer ungerechter werdenden Verteilung der Besch\u00e4ftigungschancen aIs Dienst an der sozialen Gerechtigkeit zu verkaufen und alle anderen, die durch strukturelle Ver\u00e4nderungen der versteinerten Arbeitsmarktverfassung die Besch\u00e4ftigungssituation verbessern wollen, als neoliberale Totengr\u00e4ber des Sozialstaats zu verunglimpfen. Kompensiert wird diese erstaunliche moralische Unempfindlichkeit gegen\u00fcber der Ungerechtigkeit der Arbeitslosigkeit durch eine sozialstaatseigent\u00fcmliche ethische Entwertung der Arbeit, die genau ihrer sozialen Verknappung und \u00f6konomischen Verteuerung korrespondiert. Ist Arbeit ausschlie\u00dflich ein Mittel zur Einkommensgewinnung, kann sie durch entsprechende Transferzahlungen ersetzt werden, kann Arbeitslosigkeit gerechtigkeitsethisch entskandalisiert werden. Ist Arbeit aber nicht nur ein \u00f6konomisches Instrument, sondern auch ein lebensethisch wichtiges Gut, eine Autonomiechance, von der niemand ausgeschlossen werden darf, dann m\u00fcssen im Namen der Gerechtigkeit alle Besch\u00e4ftigungshindernisse abgebaut werden. Und dazu mag auch der Zentralismus in der Arbeitsvermittlung geh\u00f6ren.<\/p>\n<h5><span id=\"gleichheit-ungleichheit-und-gerechtigkeit\">Gleichheit, Ungleich&shy;heit und Gerech&shy;tig&shy;keit<\/span><\/h5>\n<p>Das Menschenrecht verlangt, dass das staatliche Regel- und Institutionensystem alle Menschen gleich behandeln und in gleicher Weise ber\u00fccksichtigen muss. Und das besagt, dass bei der grundlegenden menschenrechtlichen Rechtszuschreibung und ihrer gesetzesrechtlichen Ausdifferenzierung Unterschiede keinerlei kriterielle Bedeutung besitzen d\u00fcrfen, weder die nat\u00fcrlichen, biologisch verursachten, noch die k\u00fcnstlichen, sozial verursachten. Daher bindet das Menschenrecht alle Einrichtungen des kulturellen, sozialen und politischen Systems an das Gleichbehandlungsgebot. Und das besagt wiederum, dass die gesamte gesellschaftliche Differenzerzeugung angesichts der normativen Priorit\u00e4t der menschenrechtlichen Politik der Indifferenz unter Rechtfertigungszwang steht. Gerechtigkeitsdiskurse in der modernen Gesellschaft sind daher vor allem Demarkationsdiskurse, die die Grenzen zwischen statthaften und unstatthaften Ungleichheiten, zwischen notwendigen und illegitimen Gleichheiten abzustecken versuchen.<\/p>\n<p>Die sozialstaatliche Auslegung dieses Gleichheitsprinzips verlangt ein Rahmenwerk, das den Individuen Chancengleichheit garantiert. Sozialstaatshandeln ist dann gerecht, wenn es sozial-investiv ausgerichtet ist und der Erm\u00f6glichung dient, einen egalit\u00e4ren Sockel einkommensunabh\u00e4ngiger Grundversorgung schafft und einen gleichen und ebenfalls einkommensunabh\u00e4ngigen Zugang zu den gesellschaftlichen Ausbildungs und Bildungsinstitutionen garantiert. Diese m\u00fcssen im Gegenzug hinreichend differenzsensitiv und f\u00fcr unterschiedliche Talentmuster und Begabungsausrichtung gleicherma\u00dfen vorteilhaft sein. Egalisierendes &#151; und darum notwendig konsumorientiertes, monetaristisch gravitiert-es &#151; Sozialstaatshandeln hingegen ist inhuman, denn Humanit\u00e4t verlangt den Respekt vor der Individualit\u00e4t, und Individualit\u00e4t verlangt die Anerkennung von Differenz und Ungleichheit. Dass diese sich auch in unterschiedlichen Voraussetzungen f\u00fcr Berufs-, Sozial- und Lebenserfolg niederschl\u00e4gt, kann kein Grund sein, sie umverteilungspolitisch zu bek\u00e4mpfen. Die Anerkennung von Differenz und Ungleichheit verlangt auch eine F\u00f6rderung des Wettbewerbs. Nur im kompetitiven Klima k\u00f6nnen sich die F\u00e4higkeiten und Anlagen entwickeln, nur im Wettbewerb hat das Bessere Erfolg. Aufgrund der Finanzierungskrise des Sozialstaats, aufgrund der Globalisierung der M\u00e4rkte wird das sozialdemokratische Ideal umverteilungsgesteuerter Gleichheitssicherung nicht aufrechterhalten werden k\u00f6nnen. Wenn Milliarden von Chinesen und In-der sich daran machen, in einem atemberaubenden Entwicklungstempo die globale Wohlstanddifferenz zwischen dem Westen und dem Rest der Welt zu minimieren, wird dieses nicht ohne Auswirkungen auf unser eigenes sozio\u00f6konomisches Gef\u00fcge und auf unsere wohlfahrtsstaatlich impr\u00e4gnierte Mentalit\u00e4t bleiben. Wir werden uns &#151; wieder &#151; an mehr Ungleichheit gew\u00f6hnen m\u00fcssen. Aber jede Krise ist auch eine Chance. Die Krise des Sozialdemoarktismus ist die Chance f\u00fcr einen humanen Liberalismus, in dem die Individuen auf der Grundlage allgemeiner politischer Solidarit\u00e4t Selbstverantwortlichkeit und Lebensf\u00fchrungskompetenz zur\u00fcckgewinnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Goldschmidt, Nils\/Wohlgemuth, Michael (Hg.) 2004: Die Zukunft der sozialen Marktwirtschaft, T\u00fcbingen<br \/>Kersting, Wolfgang 2000: Theorien der sozialen Gerechtigkeit, Stuttgart<br \/>Kersting, Wolfgang (Hg.) 2000: Politische Philosophie des Sozialstaats, Weilerswist<br \/>Kersting, Wolfgang 2002: Kritik der Gleichheit, Weilerswist<br \/>Krebs, Angelika (Hg.) 2000: Gleichheit oder Gerechtigkeit. Texte der neuen Egalitarismuskritik, Frankfurt\/Main<br \/>Lessenich, Stephan (Hg.) 2003: Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische and aktuelle Diskurse, Frankfurt\/Main<br \/>Pioch, Roswitha 2000: Soziale Gerechtigkeit in der Politik. Orientierungen von Politikern in Deutschland und den Niederlanden, Frankfurt\/Main<br \/>Prisching, Manfred 1966: Bilder des Wohlfahrtsstaates, Marburg<br \/>Sach\u00dfe, ChristophlEngelhardt, H. Tristram (Hg.) 1990: Sicherheit und Freiheit. Zur Ethik des Wohlfahrtsstaates, Frankfurt\/Main<br \/>Schoeck, Helmut 1966: Der Neid und die Gesellschaft, Freiburg<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1925],"publikationen":[2812],"class_list":["post-11982","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-wolfgang-kersting","publikationen-168-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Prinzip der Chancengerechtigkeit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/168-vorgaenge\/publikation\/das-prinzip-der-chancengerechtigkeit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Prinzip der Chancengerechtigkeit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Theoretische Voraussetzungen investiver Sozialstaatlichkeit aus: Vorg\u00e4nge Nr. 168 (Heft 4\/2004), S. 12.24 Gerechtigkeit ist institutionalisiertes Menschenrecht. 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