{"id":12061,"date":"1983-06-01T21:10:00","date_gmt":"1983-06-01T19:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte, B\u00fcrgerrechtsaktionen und B\u00fcrgerrechtsorganisationen"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 22-34<\/p>\n<h5><span id=\"1-gewoehnen-an-grundrechtsverletzungen\">1. Gew&ouml;hnen an Grund&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zun&shy;gen?<\/span><\/h5>\n<p>Die Grundrechte und die Positionen von B\u00fcrgerrechtsorganisationen haben &#151; wenn man von der Frage der Volksz\u00e4hlung einmal absieht &#151; bei der letzten Bundestagswahl kaum eine Rolle gespielt. Insbesondere ist es Helmut Kohl im Wahlkampf gelungen, jede Gef\u00e4hrdung von Grundrechten als \u00dcberzeichnung und die von der Union gegen das Demonstrationsrecht geplanten Einschr\u00e4nkungen als Gebot der Rationalit\u00e4t darzustellen.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerrechtsorganisationen haben sich gegen die Einschr\u00e4nkung von Grundrechten vorallem im Bereich des Demonstrationsrechts, des Strafproze\u00dfrechts, der Berufsfreiheit und der Psychiatrie gewandt und nicht aufgeh\u00f6rt, gegen\u00fcber dem Gerede von Liberalisierung die Praxis der Berufsverbote und der sogenannten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung anzuprangern.<\/p>\n<p>Die Mehrheit dieser Grundrechtsverletzungen ist deshalb nicht zentraler Gegenstand der politischen Auseinandersetzung geworden., weil die meisten dieser Einschr\u00e4nkungen in dieser oder jeder Form schon lange praktiziert werden und die \u00d6ffentlichkeit sich daran gew\u00f6hnt hat. Langj\u00e4hrige Praxis l\u00e4\u00dft\u00a0&#151;\u00a0 das ist eine banale Feststellung\u00a0&#151;\u00a0 eine Grundrechtsverletzung nicht rechtens werden; insbesondere bei den Berufsverboten wird gegen diesen Proze\u00df der Gew\u00f6hnung angek\u00e4mpft. Es kommt darauf an, gegen die Gew\u00f6hnung anzugehen, da\u00df etwas nur deshalb nicht zur Sprache kommt, weil die bisher im Bundestag vertretenen Parteien sich in der Sache nicht einig sind.<\/p>\n<p>Wirklich einschneidende Ver\u00e4nderungen wird es voraussichtlich in den kommenden Jahren im Bereich dessen geben, der besch\u00f6nigend und verschleiernd \u00bbInnere Sicherheit\u00ab genannt wird. Hier fordert die CSU qualitative Ver\u00e4nderungen und versucht diese mit Bundesminister Zimmermann und Staatssekret\u00e4r Spranger durchzusetzen.<\/p>\n<p>Bei der erwogenen Einschr\u00e4nkung des Demonstrationsrechts spielen Vorstellungen eine Rolle, denen wir schon in der Auseinandersetzung mit den sogenannten \u00bbSympathisanten\u00ab von Terroristen begegnet sind. Weniger der offen Gewalt anwendende Demonstrant als der friedliche, gewaltfreie wird zum eigentlichen Kern des Problems gemacht, weil er &#151; so hei\u00dft es &#8211; denjenigen Schutz gew\u00e4hrt, die Gewalt anwenden wollen. Die Verkehrung geht bereits soweit, da\u00df die gewaltfreie Aktion des zivilen Ungehorsams, weil sie unzweifelhaft eine \u00bbAktion\u00ab ist, von einigen Gerichten als Gewalt und Widerstand interpretiert und nahezu ebenso bestraft wird, wie die Anwendung physischer Gewalt. Polizei und Gerichte streben Abschreckung an; aber sie produzieren geradezu Gewaltanwendung, wenn bereits die gewaltfreie Aktion zur Gewaltanwendung erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<h5><span id=\"2-die-bewegung-gegen-die-volkszaehlung-und-der-stellenwert-der-menschenrechte-fuer-neue-soziale-bewegungen\">2. Die Bewegung gegen die Volks&shy;z&auml;h&shy;lung und der Stellenwert der Menschen&shy;rechte f&uuml;r neue soziale Bewegungen<\/span><\/h5>\n<p>Die Resonanz, die die Initiativen gegen die Volksz\u00e4hlung gefunden haben, kam unerwartet. Begegnen wir hier einem v\u00f6llig neuen Daten- und Grundrechtsbewu\u00dftsein des B\u00fcrgers? Oder gab es eine solche Bewegung nur deshalb, weil sich viele in ihrer Sph\u00e4re, in ihrem pers\u00f6nlichen Freiheitsraum verletzt f\u00fchlten? Die im angek\u00fcndigten Ausma\u00df bei uns ungew\u00f6hnliche Form der Gehorsamsverweigerung deutet auf eine Auflehnung gegen etwas hin, was als Rechtsverletzung verstanden wurde. Der Einzelne f\u00fchlte sich in seiner Freiheitssph\u00e4re verletzt, weil pers\u00f6nliche Angelegenheiten \u00fcber die Computer allgemein verf\u00fcgbar gemacht werden sollten. Wenigstens in diesem pers\u00f6nlichen Bereich &#151; mit den kleinen Mogeleien &#151; will der B\u00fcrger f\u00fcr sich bleiben und nicht den Beh\u00f6rden ausgeliefert sein. Die Verletzung des B\u00fcrgers in diesem seinen Recht f\u00fchrte zum Aufbegehren, zur Ank\u00fcndigung einer in sich begrenzten gewaltfreien Gegenwehr. Volksz\u00e4hlungsboykott ist punktueller Ungehorsam gegen eine den Beh\u00f6rden unterstellte partielle Rechtsverletzung.<\/p>\n<p>Es spricht vieles daf\u00fcr, da\u00df auch die Ohnmacht, gegen die Grundrechtsverletzung im Bereich der \u00bbInneren Sicherheit\u00ab etwas ausrichten zu k\u00f6nnen, die Initiativen gegen die Volksz\u00e4hlung zu einer Bewegung werden lie\u00dfen. Wenn das so ist, dann beweist das, da\u00df die m\u00fchselige Kleinarbeit in den B\u00fcrgerrechtsorganisationen, auch wenn sie zun\u00e4chst ohne Resonanz bleibt, sich langfristig auszahlen kann.<\/p>\n<p>Mit der Bewegung gegen die Volksz\u00e4hlung entstand eine neue Qualit\u00e4t des gegenw\u00e4rtigen Kampfes um die Menschenrechte. Bei dieser Bewegung fallen Inhalt und Bewegung und Grundrechte unmittelbar zusammen. Bei der Friedensbewegung und der \u00d6kologiebewegung standen dagegen inhaltliche Fragen im Vordergrund; das Interesse f\u00fcr B\u00fcrgerrechte erwachte erst in dem Augenblick, wenn der Einsatz der Polizei gegen konkrete Aktionen die Auseinandersetzung zu einem B\u00fcrgerrechtsproblem machte.<\/p>\n<p>Wenn Inhalt einer Bewegung und Grundrechte nicht \u00fcbereinstimmen, kommt es nicht darauf an, solche Bewegungen durch Ausweitung dessen, was wir Menschenrechte nennen, zu einer Frage der Menschenrechte zu machen. Niemand ist damit gedient, wenn wir Friedensbewegung, Frauenbewegung oder \u00d6kologiebewegung zu einer Bewegung f\u00fcr Menschenrechte erkl\u00e4ren, wenn wir diese Bewegungen gleichsam mit einer Menschenrechtssauce \u00fcbergie\u00dfen. Viel eher k\u00f6nnen die Anh\u00e4nger dieser Bewegungen f\u00fcr die Arbeit in den B\u00fcrgerrechtsorganisationen interessiert werden, wenn man dann, sofern diese sich bei der Durchf\u00fchrung ihrer Aktionen in ihren Rechten verletzt f\u00fchlen, ihnen in der konkreten Rechtsverletzung beisteht und Rechtsfragen zun\u00e4chst als Rechtsfragen behandelt. In welchem Umfang es dabei gelingt, zu zeigen, da\u00df der Anspruch der Menschenrechte \u00fcber diese Rechtsfragen hinausweist, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab.<\/p>\n<h5><span id=\"3-grauzonen-der-grundrechtsgeltung\">3. Grauzonen der Grund&shy;rechts&shy;gel&shy;tung<\/span><\/h5>\n<p>Die Zunahme des Wissens um die Bedeutung der Grundrechte ist f\u00fcr die kommenden Auseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung. Gegenw\u00e4rtig besteht die Gefahr, da\u00df die \u00f6konomische Krise dazu ausgen\u00fctzt wird, die Grundrechte einzuschr\u00e4nken und die Schutzfunktion der Menschenrechte &#151; zumindest punktuell &#151; zu beseitigen. Ohne Widerstand sind in der kommenden Phase nicht nur soziale Errungenschaften bedroht, sondern auch der einst durch die klassischen Menschenrechte formulierte Anspruch. Erneut droht, da\u00df mittels der in Deutschland beliebten Mystifizierung \u00bbStaat\u00ab sich die Exekutivgewalt &#151; autorit\u00e4r, technokratisch oder im Gewande sozialer Daseinsvorsorge &#151; \u00fcber den B\u00fcrger und die ihm durch die Menschenrechte im Gemeinwesen einger\u00e4umte Position stellt.<\/p>\n<p>Grundrechte setzen den Regierenden Schranken. Deshalb ist die Geschichte der Menschenrechte zugleich eine Geschichte von Versuchen der Inhaber der regierenden Staatsgewalt, die Fesseln der Grundrechte in bestimmten Situationen durchbrechen zu k\u00f6nnen. Es ist eine Geschichte von Ausnahmebefugnissen und die Geschichte der von Juristen erfundenen Kategorien, durch die auch ohne gesetzliche Erm\u00e4chtigung eine Einschr\u00e4nkung oder Durchbrechung der Grundrechte gerechtfertigt werden soll. Als Bei-spiel erinnere ich hier daran, in welcher Weise Grundrechte vom Bundesverfassungsgericht unter den Vorbehalt der Funktionsf\u00e4higkeit gestellt werden: Funktionsf\u00e4higkeit der Wirtschaft, der Streitkr\u00e4fte, des Staates.<\/p>\n<p>Die Entwicklung in der Bundesrepublik ist gegenw\u00e4rtig durch folgende Tendenz gekennzeichnet: Die Grundrechte bleiben \u00e4u\u00dferlich unangetastet und gelten weiterhin f\u00fcr den Normalfall. Daneben aber werden, zur Sicherung des sozialen Friedens, zur Bek\u00e4mpfung \u00f6konomischer Krisen und ihrer Auswirkungen und im Bereich der \u00bbInneren Sicherheit\u00ab zumindest punktuell f\u00fcr die Exekutive Eingriffsm\u00f6glichkeiten geschaffen, die die Grundrechte in ihrer Substanz bedrohen und den Beh\u00f6rden einen Vorrang gegen\u00fcber dem B\u00fcrger einr\u00e4umen. Es entstehen Grauzonen, in denen der Anspruch der Grundrechte nicht mehr in jedem Fall und unter allen Umst\u00e4nden als un\u00fcberschreitbare Grenze anerkannt wird. Grundrechtsverletzungen im Bereich der \u00bbInneren Sicherheit\u00ab f\u00fchren beispielsweise dazu, da\u00df Oppositionelle zum \u00bbSt\u00f6rer\u00ab gemacht und als solche mittels der elektronischen Datenverarbeitung erfa\u00dft und eingesch\u00fcchtert, durch hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen f\u00fcr \u00bbfriedlos\u00ab erkl\u00e4rt werden. Wer sich nicht f\u00fcgt, wird finanziell in die Zange genommen, durch Zwangsgeld, Polizeikosten, Schadenersatzanspr\u00fcche und mit der Drohung, keinen Arbeitsplatz zu bekommen oder den bisherigen zu verlieren (man denke an Berufsverbote und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen), unter Druck gesetzt.<\/p>\n<p>Hier bedarf es der juristischen Kleinarbeit ebenso wie der aufkl\u00e4renden politischen Aktion. Es ist ein Kampf auch gegen eine Erblast der sozialliberalen Koalition. Es ist zu hoffen, da\u00df es in Zukunft leichter wird, diesen Kampf zu f\u00fchren, da viele, die gel\u00e4hmt waren, solange die Sozialliberalen in Bonn noch regierten, heute und morgen wieder freier agieren k\u00f6nnen oder vielleicht selbst in den B\u00fcrgerrechtsorganisationen st\u00e4rker aktiv werden.<\/p>\n<h5><span id=\"4-die-aushoehlung-der-grundrechte-durch-neue-technologien\">4. Die Aush&ouml;hlung der Grundrechte durch neue Techno&shy;lo&shy;gien<\/span><\/h5>\n<p>Der durch die Menschenrechte formulierte Abwehr- und Gestaltungsanspruch wird heute mehr und mehr in Frage gestellt durch technische Gro\u00dfprojekte (man denke an Projekte der Atomindustrie), durch technische Entwicklungen (beispielsweise in der elektronischen Datenverarbeitung) und durch die Komplexit\u00e4t eines politisch-geseIlschaftlich-technischen Netzes von \u00fcberindividuellen Verflechtungen, das den personalen Kern und den sozialen Bewegungsraum des einzelnen mehrundmehr verengt. Wenn es nicht gelingt, den durch die Menschenrechte garantierten Abwehranspruch des B\u00fcrgers gegen politisch-soziale \u00dcbermacht und die Teilnahme des B\u00fcrgers an den relevanten Entscheidungen im Gemeinwesen neu zu installieren, werden die Restbest\u00e4nde des liberalen Rechtsstaates langfristig durch ein technokratisch-autorit\u00e4res System mit einem prim\u00e4r auf plebizit\u00e4re Komponenten verk\u00fcrzten Parlamentarismus abgel\u00f6st werden, mit einer sehr weit gehenden Umwertung der Grundrechte in Pflichten des B\u00fcrgers und einigen Korrekturen durch Instanzen des Rechtsweges.<\/p>\n<p>Ob die neuen Technologien Grundrechte aush\u00f6hlen und obsolet werden lassen, mu\u00df in jedem Einzelfall gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Es gibt Anzeichen daf\u00fcr, da\u00df technische Gro\u00dfprojekte das traditionelle System des Grundrechtsschutzes, den Abwehranspruch des Einzelnen gegen den Staat und den Anspruch auf Kontrolle durch die Parlamente infrage stellen. Aber noch haben Gerichte &#151; das d\u00fcrfen wir nicht \u00fcbersehen &#8211; (wie k\u00fcrzlich insachen Deichbau vor Nordstrand und jetzt insachen Volksz\u00e4hlung) den individuellen Abwehranspruch anerkannt. Doch es gibt Tendenzen &#151; gerade im Bereich der Atomtechnik &#151; solche Abwehranspr\u00fcche einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Es ist unbestreitbar, da\u00df die Parlamente bei der Entscheidung \u00fcber die finanzelle F\u00f6rderung der Atomtechnik durch den Staat und bei den Entscheidungen \u00fcber den Umfang des Ausbaus der Atomkraftwerke und \u00fcber das Wie dieses Ausbaus (man denke an den Schnellen Br\u00fcter in Kalkar) h\u00e4ufig nur die Rolle des Statisten gespielt haben und den Expertenvorschl\u00e4gen mehroderminder ausgeliefert waren. Unbestreitbar ist auch, da\u00df das F\u00fcrundwider in der Phase der wirklichen Entscheidung nie diskutiert und durch die Parlamente \u00f6ffentlich gemacht worden ist.<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Einf\u00fchrung von Bildschirmtext, also einer Sache, die unser Leben in Zukunft nachhaltiger beeinflussen wird als zentrale \u00c4nderungen der Verfassung. Diese Entscheidung fiel auf der Ebene einer in der Verfassung nicht vorgesehenen Institution, der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz. Die L\u00e4nderparlamente k\u00f6nnen zu diesem Staatsvertrag nur noch Ja oder Nein sagen. Kontrollfunktionen im Stadium der Beratung haben weder diese Parlamente noch der Bundestag wahrgenommen. In einer wichtigen Detailfrage haben sich lediglich die Datenschutzbeauftragten zu Wort gemeldet, d.h. Beauftragte, die von der Exekutive eingesetzt sind, und bei denen es von der Zivilcourage abh\u00e4ngt, ob sie es durchhalten, gegen den Strom zu schwimmen.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der elektronischen Datenverarbeitung in die Staatsverwaltung ist in der Bedeutung mit der Abl\u00f6sung der feierlich besiegelten Urkunde durch die moderne Aktenverwaltung zu vergleichen. Die Parlamente k\u00f6nnen noch entscheiden \u00fcber die Einf\u00fchrung solcher Systeme; es ist jedoch h\u00f6chst zweifelhaft, was die sogenannte \u00bbfreiheitsverb\u00fcrgende Kraft\u00ab von Gesetzen noch vermag, wenn personenbezogene Daten erst gespeichert und kombiniert sind. Schon heute ist zu bef\u00fcrchten, da\u00df die bisherigen Modelle des Datenschutzes nicht mehr ausreichen .angesichts der neueren technischen Entwicklung, die dazu f\u00fchrt, da\u00df bald niemand mehr feststellen kann, wohin die in einer Datei gespeicherten Daten bereits gelangt sind.<\/p>\n<h5><span id=\"5-elektronische-datenverarbeitung-und-neue-medien-als-voraussetzungen-des-zweiten-cdu-staates\">5. Elektro&shy;ni&shy;sche Daten&shy;ver&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung und Neue Medien als Voraus&shy;set&shy;zungen des zweiten CDU-Staates<\/span><\/h5>\n<p>Der neue CDU-Staat setzt den in der sozialliberalen \u00c4ra begonnenen Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung voraus. Er ist dabei, diesen Ausbau zu perfektionieren. Dazu geh\u00f6rt der maschinenlesbare Personalausweis. Damit wird jeder Bundesb\u00fcrger in Sekundenschnelle erfa\u00dfbar; zugleich k\u00f6nnen dabei so viele personenbezogene Daten er-schlossen werden, da\u00df damit ein Verbund unterschiedlicher Dateien zu sogenannten Sicherheitszwecken m\u00f6glich ist. Daf\u00fcr hat Generalbundesanwalt Kurt Rebmann bereits die neue Losung ausgegeben: \u00bbSicherheit vor Datenschutz!\u00ab<\/p>\n<p>Der neue CDU-Staat f\u00e4llt mit den Entscheidungen \u00fcber die Einf\u00fchrung neuer Medien zusammen. Bildschirmtext schafft &#151; abgesehen vom Problem der Ver\u00e4nderung der Arbeit und der Vernichtung von Arbeitspl\u00e4tzen &#151; neue M\u00f6glichkeiten, den B\u00fcrger in seinem personalen Kern zu erfassen. Ob die von den Datenschutzbeauftragten eingebauten Sicherungen auf die Dauer halten, ist h\u00f6chst zweifelhaft. Die neue Koalition forciert auch die Verkabelung der Bundesrepublik und den Ausbau Neuer Medien. So l\u00e4\u00dft sich bereits heute feststellen: der neue CDU-Staat sucht seine Stabilit\u00e4t zu sichern durch den Ausbau und die Anwendung der Neuen Medien. Das ist der qualitative Unterschied zum CDU-Staat der \u00c4ra Adenauer.<\/p>\n<p>In der sozialliberalen \u00c4ra hat man die Technokraten gew\u00e4hren lassen, teilweise Entscheidungen gebremst, doch die wesentlichen Fragen der neuen Technologien nicht zum zentralen Gegenstand der Diskussion gemacht. Die Sozialdemokratie formulierte ihr bekanntes, nach dieser und nach jener Richtung modifiziertes \u00bbJein\u00ab.<\/p>\n<p>So fehlt es heute weitgehend an Sachkenntnis, auch bei vielen von uns. Das f\u00fchrt not-wendig auf der einen Seite zur Bagatellisierung und auf der anderen zur \u00dcberzeichnung. Man labt sich bei der \u00dcberzeichnung an der eigenen Ohnmacht, der einstige Fortschrittsglaube wird durch Verfallsideologien ersetzt.<\/p>\n<p>Eine Tagung des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob es angesichts der neuen Technologien nicht notwendig sei, den Anspruch der Menschenrechte neu zu formulieren, um den neuen Gefahren zu begegnen. Das ist leicht gesagt. Eine Neuformulierung der Menschenrechte f\u00fcr den hier skizzierten Bereich setzt zun\u00e4chst detaillierte Kenntnisse der m\u00f6glichen Gef\u00e4hrdungen voraus.<\/p>\n<h5><span id=\"6-nicht-laenger-herr-der-welt-sein\">6. Nicht l&auml;nger &raquo;Herr der Welt&laquo; sein<\/span><\/h5>\n<p>Eine zentrale Aufgabe der B\u00fcrgerrechtsorganisationen in der Bundesrepublik ist es, die Bewu\u00dftseinsver\u00e4nderung, die sich in den letzten f\u00fcnfzehn Jahren in Teilen unseres Volkes vollzogen hat, gegen\u00fcber der von der CDU\/CSU proklamierten \u00bbgeistigen Wende\u00ab zu verteidigen. Wenn es richtig ist &#151; wie man gesagt hat &#151;, da\u00df dieser Bewu\u00dftseinswandel mit dem der Renaissance vergleichbar ist, dann mu\u00df dieser Wandel gegen\u00fcber den in der \u00f6konomischen Krise verst\u00e4rkt auftretenden Gegentendenzen gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Dieser Bewu\u00dftseins- und Verhaltenswandel ist &#151; wie Christa Wolf es in der Kassandra-Vorlesung nennt &#151; der Versuch, \u00bbnicht Herr der Welt\u00ab zu sein oder es zu werden, \u00bbder Verzicht auf Beherrschung und Unterwerfung anderer V\u00f6lker und Erdteile, aber auch auf die Kolonialisierung der Frau durch den Mann\u00ab. Weder Sozialdemokraten noch Liberale haben diese neue Haltung zur Politik und zu dem, was J\u00fcrgen Habermas \u00bbLebenswelt\u00ab nennt, geschaffen oder angestrebt. Immerhin gibt es einige Sozialdemokraten, die diese Ver\u00e4nderung der Mentalit\u00e4t geduldet und gef\u00f6rdert haben.<\/p>\n<p>Es w\u00e4re falsch, die von der Union geforderte \u00bbgeistige Wende\u00ab nur auf die R\u00fcckkehr zum Leistungsprinzip oder auf irgendwelche Wertvorstellungen zu beschr\u00e4nken. Der Versuch, nicht mehr Herr der Welt zu sein oder zu werden, bedeutet eine Zur\u00fccknahme, das Ersetzen von Anweisungen und Befehlen durch spezifische Formen der Kooperation, die Beschr\u00e4nkung der klassischen F\u00fchrungsfunktionen.<\/p>\n<p>Regulieren, Anleiten und das, was die Aufgaben einer Hebamme sind: Mithelfen, etwas zur Welt zu bringen, ohne den Anspruch, es selbst produziert zu haben. Das ist eine Idealisierung. Dieses \u00bbSich-Befreien vom F\u00fchrer in uns\u00ab ist nicht leicht; es kommt immer wieder zu R\u00fcckf\u00e4llen; dieser Proze\u00df hinterl\u00e4\u00dft manchmal tiefe Narben.<\/p>\n<p>Doch diese in den letzten Jahren entwickelten Formen von Kooperation sind ein St\u00fcck Realit\u00e4t, zugleich unser Utopia. Als Ansatz zu einer zuk\u00fcnftigen anderen Form zu leben ist diese Kooperation soetwas wie gelebte Hoffnung. Dieses \u00bbUtopia in uns\u00ab gibt uns die notwendige Kraft, den Sisyphuskampf um formale Rechte zu f\u00fchren und als B\u00fcrgerrechtsorganisationen f\u00fcr die Realisierung von Menschenrechten zu streiten. Deshalb d\u00fcrfen wir diese neue Form, miteinander zu leben nicht preisgeben, wenn wir hart bedr\u00e4ngt werden, oder dann wenn wieder Leiter mit F\u00fchrungsanspr\u00fcchen oktroyiert wer-den. Viele Autorit\u00e4re meinen jetzt wieder ihre Stunde sei gekommen. Sie m\u00fcssen auf das sto\u00dfen, was man Kooperation oder Arbeitsdemokratie nennen kann, auf eine feste Zusammenarbeit in dem Wissen, damit eine andere Form des Zusammenlebens zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<h5><span id=\"7-die-freistellung-von-arbeit-und-eine-andere-verwendung-des-oeffentlichen-unterstuetzungssystems\">7. Die Freistel&shy;lung von Arbeit und eine andere Verwendung des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Unter&shy;st&uuml;t&shy;zungs&shy;sys&shy;tems<\/span><\/h5>\n<p>Die skizzierte Mentalit\u00e4tsver\u00e4nderung kann nur dann gegen Gegentendenzen gesch\u00fctzt werden, wenn die Auswirkungen der \u00f6konomischen Krise in der Form struktureller Arbeitslosigkeit nicht auf die Jungen oder Alten abgew\u00e4lzt werden. Solange eine Produktionsweise nicht \u00fcberwunden werden kann, die solche Krisen produziert, mu\u00df die Arbeitnehmerschaft insgesamt lernen, um den Besitz von Arbeitspl\u00e4tzen zu k\u00e4mpfen. Es geht darum, neue Formen der Verteilung von Arbeit zu finden. Gegen\u00fcber der in der Tradition der Herrenmenschentums stehenden Versuche, die strukturelle Arbeitslosigkeit durch das Abschieben von Ausl\u00e4ndern zu mindern (ich halte diesen Versuch zum Scheitern verurteilt), m\u00fcssen neue Konzepte von Teilzeitbesch\u00e4ftigung, von rotierender Freisetzung jedes Arbeitnehmers f\u00fcr begrenzte Zeitr\u00e4ume gepr\u00fcft und entwickelt werden. Die Ersetzung menschlicher Arbeit durch Maschinen darf nicht zum Verh\u00e4ngnis werden, sondern mu\u00df positiv gewendet werden. Sozialdemokraten sind unter anderem auch deshalb gescheitert, weil sie nicht in der Lage waren, andere Formen der Verwendung des \u00f6ffentlichen Unterst\u00fctzungssystems zu entwickeln.<\/p>\n<p>Wenn es richtig ist, da\u00df in der Bundesrepublik die Wachstumsraten der vergangenen Jahrzehnte nicht mehr zu erzielen sind (und daran zweifelt wohl niemand), und wenn es richtig ist, da\u00df wir in der Bundesrepublik langfristig mit einer &#151; wie es hei\u00dft &#151; strukturellen Arbeitslosigkeit rechnen m\u00fcssen, dann kommt alles darauf an, die Entstehung einer Gesellschaft zu verhindern, in der die einen einen Arbeitsplatz besitzen, die anderen keinen. Die Gewerkschaften meinen, die Spaltung in Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitslose durch den richtigen Kampf um die 35-Stunden-Woche verhindern zu k\u00f6nnen. Viele Unternehmer, Beh\u00f6rdenvertreter und Politiker meinen die Probleme der Arbeitslosigkeit aufkosten der Alten durch fr\u00fchere Verrentung l\u00f6sen zu k\u00f6nnen. Angesichts der rapid fortschreitenden Rationalisierung, die gegenw\u00e4rtig mehr Arbeitspl\u00e4tze vernichtet als schafft, ist zu bezweifeln, da\u00df diese Wege zu sp\u00fcrbaren Erfolgen f\u00fchren. Vielleicht gilt das auch f\u00fcr das von Peter Grottian entworfenen Modell einer Teilzeitbesch\u00e4ftigung, das von den Gewerkschaften &#151; soweit bekannt ist &#151; leider noch immer abgelehnt wird.<\/p>\n<p>Wenn f\u00fcr eine lange Zeit solche Strategien nicht zur Beseitigung der strukturellen Arbeitslosigkeit f\u00fchren und wenn es beim gegenw\u00e4rtigen Stand des Bruttosozialprodukts in der Bundesrepublik gesamtwirtschaftlich m\u00f6glich ist, zwei bis drei Millionen Arbeitslose ausreichend zu unterst\u00fctzen, dann kommt alles darauf an zu erreichen, da\u00df die einen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden und die anderen (die Arbeitsplatzbesitzer) die Not der anderen nicht wie bisher verdr\u00e4ngen k\u00f6nnen. Eine solche Selbstbetroffenheit der Arbeitsplatzbesitzer ist zu erzielen, wenn das f\u00fcr den Bereich der Politik entwickelte Rotationsprinzip auch auf den Besitz des Arbeitsplatzes ausgedehnt oder (man kann es auch umgekehrt formulieren) wenn Arbeitslosigkeit rotiert. Das hie\u00dfe: je-der Arbeitnehmer wird in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden &#151; sagen wir einmal: alle 7 oder 10 Jahre f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum von seiner Arbeit freigestellt; er beh\u00e4lt den festen Anspruch, in den ehemaligen Arbeitsbereich zuz\u00fcckzukommen und bekommt einen Unterst\u00fctzungsbeitrag. Damit w\u00e4re Arbeitslosigkeit kein individuelles Schicksal mehr, kein Makel, sondern eine f\u00fcr alle gleichm\u00e4\u00dfige Freistellung von Arbeit, die anderen zugutekommt. Jeder w\u00e4re in gleicher Weise betroffen, Arbeitslosigkeit w\u00fcrde nicht auf die Jungen oder Alten abgew\u00e4lzt, das, was die Not gebietet, k\u00f6nnte produktiv gewendet werden hin zu einer ver\u00e4nderten Einstellung zur Arbeit (die langfristig sicher auf uns zukommt), aber auch zur Weiterbildung zur Regeneration oder als Vorstufe zum Leben als Rentner oder Pension\u00e4r. Wir k\u00f6nnen uns die Phantasielosigkeit der vergangenen Jahre in der Verwendung der allgemein zur Verf\u00fcgung stehenden Subsistenzmittel nicht mehr leisten!<\/p>\n<h5><span id=\"8-es-gibt-keine-buergerrechtsbewegung-in-der-bundesrepublik\">8. Es gibt keine B&uuml;rger&shy;rechts&shy;be&shy;we&shy;gung in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik<\/span><\/h5>\n<p>Eine Schwierigkeit der B\u00fcrgerrechtsorganisationen in der gegenw\u00e4rtigen Situation besteht darin, da\u00df diese Vereinigungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig klein sind und da\u00df sie es bisher nicht vermocht haben, eine B\u00fcrgerrechtsbewegung zu entfalten. Punktuell haben bestimmte Medien oder Einzelne in den Medien die Aufgabe \u00fcbernommen, an die Stelle der fehlenden B\u00fcrgerrechtsbewegung zu treten. Oft waren die bestehenden B\u00fcrgerrechtsorganisationen (Gustav Heinemann-Initiative, die Humanistische Union, die Liga f\u00fcr Menschenrechte, das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie und der Republikanische Anwaltsverein) aufgrund ihrer spezifischen Arbeit, ihrer von kleinen Expertengruppen ausgearbeiteten Untersuchungen Voraussetzung daf\u00fcr, da\u00df die Medien B\u00fcrgerrechtsfragen aufgreifen konnten. Doch die Massenwirksamkeit, die durch diese Medien bewirkt wurde, ging teilweise auch aufkosten des Wachstums der B\u00fcrgerrechtsorganisationen. Die St\u00e4rke der B\u00fcrgerrechtsorganisationen zeigt sich nicht in irgendwelchen Kongressen, sondern darin, ob sie in der Lage sind, in kleinen Arbeitsgruppen &#151; wie in einem Labor &#151; frei von den Schranken der Interessenten Analysen und Modelle vorzuIegen, die neue Perspektiven zeigen.<\/p>\n<p>Vielleicht kann es in der gegenw\u00e4rtigen Situation eine solche umfassende B\u00fcrgerrechtsbewegung nicht geben, m\u00f6glicherweise ist es einer solchen, an den Menschenrechten orientierten Politik zu eigen, sich in eine Vielzahl von Richtungen und Gruppierungen aufzuspalten. Aber geht es nicht auch um B\u00fcrgerrechte, wenn Anw\u00e4lte den Strafverteidigertag immer ernster nehmen, wenn Richter, sich zu einem Richterratschlag treffen, wenn Staatsanw\u00e4lte und Richter, die der \u00d6TV-Gewerkschaft angeh\u00f6ren, sich mit einer Anzeige zu Wort melden, wenn wir seit l\u00e4ngerer Zeit neue T\u00f6ne aus der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen h\u00f6ren oder wenn die Green Peace-Leute eine Aktion machen?\u00a0<\/p>\n<h5><span id=\"9-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtspolitik-in-der-bundesrepublik\">9. B&uuml;rger&shy;rechts&shy;ak&shy;ti&shy;onen und B&uuml;rger&shy;rechts&shy;po&shy;litik in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik<\/span><\/h5>\n<p>Der Kampf um die Realisierung der Freiheiten, die durch die Menschenrechte umrissen werden, zeigt, da\u00df es keine bestimmte, in jeder Situation g\u00fcltige Aktionsform daf\u00fcr gibt, sondern da\u00df die Wahrnehmung von B\u00fcrgerrechten nur dann erfolgreich ist, wenn diese der spezifischen Kr\u00e4ftekonstellation der Zeit entsprechen und wenn es aufgrund einer besonderen Aktionsphantasie gelingt, auf diese Weise einen Teil des Volkes oder der \u00f6ffentlichen Meinung zu gewinnen. Dabei ist die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten ein Lernproze\u00df, der durch die Erfahrungen vorausgegangener Aktionen gespeist wird. Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, da\u00df solche Lernprozesse stattfinden: In den f\u00fcnfziger Jahren vermochten die Protestkundgebungen gegen die Wiederaufr\u00fcstung der Bundesrepublik nahezu nichts auszurichten gegen\u00fcber der davon abgehobenen Auseinandersetzung im Bundestag und vor dem Bundesverfassungsgericht. Die 1958 von Sozialdemokraten, Freien Demokraten und Gewerkschaften initierte Kampagne \u00bbKampf dem Atomtod\u00ab sollte und vermochte au\u00dferparlamentarischen Druck f\u00fcr die innerparlamentarische Opposition schaffen; doch dieser mehr oder weniger noch von Apparaten organisierte Protest wurde abgeblasen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die in einigen sozialdemokratisch regierten L\u00e4ndern zur, Frage der Stationierung von Atomwaffen in der Bundesrepublik vorgesehene Volksbefragung verbot und als sich nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 1958 zeigte, da\u00df sich au\u00dferparlamentarischer Protest nicht unmittelbar in Wahlerfolge umsetzen l\u00e4\u00dft. Die Folge war das Entstehen der ersten Ans\u00e4tze einer autonomen Au\u00dferparlamentarischen Opposition in der Ostermarschbewegung und bei Studenten um den Sozialistischen Deutschen Studentenbund. Im Widerstand gegen die Restauration im Bereich der Justiz und Kultur entstand damals die Humanistische Union.<\/p>\n<p>Die lediglich punktuelle Bet\u00e4tigung des Einzelnen durch den Besuch an Protestveranstaltungen wurde jetzt erweitert: Beim Ostermarsch in der Form der Teilnahme an einem dreit\u00e4gigen Marsch, in der Spiegel-Aff\u00e4re und zu Beginn der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung durch die Bereitschaft, sich durch Unterschriftsaktionen besonders zu exponieren.<\/p>\n<p>Die in der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze entstandene Verfassungsbewegung hatte spezifische Voraussetzungen: Sozialdemokraten besa\u00dfen gegen\u00fcber einer Notstandsverfassung im Bundestag die Sperrminorit\u00e4t und wollten sich nicht offen gegen die Gewerkschaften stellen. In dieser Situation entstand eine Zusammenarbeit zwischen linken Sozialdemokraten in den Gewerkschaften und Intellektuellen mit dem Ziel, die m\u00f6glichen Gefahren der Notstandsgesetze konkret deutlich zu machen. Das Kuratorium \u00bbNotstand der Demokratie\u00ab markierte die Bereitschaft von Otto Brenner und anderen Gewerkschaftern sogar unabh\u00e4ngig vom DGB Aufkl\u00e4rung und damit politischen Druck auf die SPD durch Massenveranstaltungen auszu\u00fcben. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze ist ein Weg von Unterschriftsaktionen und Resolutionen \u00fcber Kundgebungen und Kongresse zum \u00bbSternmarsch\u00ab auf Bonn, \u00e4nderen massenhaften Demostrationen und zu vielen auf betrieblicher Ebene durchgef\u00fchrten Warnstreiks. Zu-gleich gab es ein spezielles Zusammenspiel von au\u00dferparlamentarischer und innerparlamentarischer Notstandsopposition. Diese Auseinandersetzung hinterlie\u00df solche Spuren, da\u00df Sozialdemokraten nach nur wenigen Protesten das Vorhaben aufgaben, eine \u00bbVor-beugehaft\u00ab einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Dieser H\u00f6hepunkt schlug um in eine L\u00e4hmung im Kampf um die B\u00fcrgerrechte w\u00e4hrend der ersten Jahre der sozial-liberalen Koalition: Auf der einen Seite stand (wie sich bald zeigen sollte) ein zu gro\u00dfes und ungerechtfertigtes Vertrauen in die Rechtspolitik von Liberalen und Sozialdemokraten; auf der anderen Seite entstanden immer neue Gruppierungen, die so handelten als h\u00e4tten sie den Satz zum Programm erhoben: \u00bbFreiheitsrechte, das ist nicht viel, Sozialismus ist das Ziel!\u00ab Zugleich operierte die Union sowohl auf der Ebene des Bundes als auch der L\u00e4nder als streitbare Partei f\u00fcr \u00bbLaw and Order\u00ab. Die L\u00e4hmung der b\u00fcrgerrechtlichen Positionen f\u00fchrte 1972 zum \u00bbExtremistenbeschlu\u00df\u00ab und zu den \u00bbSicherheitsgesetzen\u00ab. Nur wenige haben damals die Kompetenzerweiterung f\u00fcr Verfassurigsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz analysiert im Blick auf die damit verbundenen Gefahren f\u00fcr die Freiheitsrechte.<\/p>\n<p>Die Kampagne gegen die Berufsverbote wurde teilweise ausschlie\u00dflich auf die juristische Argumentation beschr\u00e4nkt: \u00bbVerfassungswidrigkeit der Berufsverbote\u00ab stand gegen den Vorwurf der \u00bbVerfassungsfeindlichkeit\u00ab. Aus Opposition gegen diese Verk\u00fcrzung orientierten sich viele auf den gro\u00dfen Kongressen gegen die verfassungsrechtliche Entwicklung nicht an den im Grundgesetz verb\u00fcrgten Freiheitsrechten, sondern wandten sich unspezifisch gegen \u00bbpolitische Unterdr\u00fcckung\u00ab und Repression. Die fehlende Analyse wurde h\u00e4ufig ersetzt durch die Darstellung immer neuer F\u00e4lle von Repression. In dieser Phase erlangte die Humanistische Union besondere Bedeutung: sie verband den Kampf um B\u00fcrgerrechte mit dem Widerstand gegen den politschen Akt innerstaatlicher Feinderkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Neben b\u00fcrgerrechtliche Protesterkl\u00e4rungen und spezifische Versuche der Einflu\u00dfnahme gegen die Einschr\u00e4nkung von Verteidigerrechten, traten bald Aktionen der Strafverteidiger in den Terrorismusprozessen. Ich erinnere an den Sitzstreik von Anw\u00e4lten vor dem Bundesgerichtshof und die Reaktionen darauf. Der langwierige Abwehrkampf um Menschenw\u00fcrde, Leben, Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte von Inhaftierten, denen politisch motivierte Straftaten zur Last gelegt wurden, hat wesentlich zu einer R\u00fcckbesinnung auf die Menschenrechte beigetragen.<\/p>\n<p>Als Versuch, sich ein Menschenrecht offensiv zu nehmen, kann die Aktion bekannter Frauen angesehen werden, die sich in einer Anzeige im \u00bbstern\u00ab selbst bezichtigen, eine Straftat im Sinn des \u00a7 218 StGB begangen zu haben. Durch solche Aktionen und das tats\u00e4chliche Verhalten unz\u00e4hliger Frauen wurde der Weg zur Fristenregelung geebnet. Die dazu erfolgte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts machte dann deutlich,<br \/>da\u00df Menschenrechte nicht dagegen gefeit sind, politisch verwendet zu werden: Gegen die freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit &#151; auch f\u00fcr die Frau &#151; stellte das Bundesverfassungsgericht nicht nur das Grundrecht auf Leben auch f\u00fcr den Embryo in den ersten Wochen nach der Zeugung (mit der Freiheit f\u00fcr den Gesetzgeber, die Trennlinie zwischen beiden Rechten zu bestimmen), sondern mittels eines vom Gericht konstruierten \u00bbWertsystems der Grundrechte\u00ab das angeblich verfassungsrechtliche Gebot, Schwangerschaftsunterbrechungen strafrechtlich zu verfolgen.<\/p>\n<p>Derart begr\u00fcndete Entscheidungen und auch das Versagen des Bundesverfassungsgerichts, in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus das Prinzip der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung zu wahren, verst\u00e4rkte einerseits das, was dann \u00abRechtsnihilismus\u00ab genannt wurde, und begr\u00fcndete andererseits auch ein neues An-kn\u00fcpfen an die Menschenrechte in ihrem urspr\u00fcnglichen Sinn als \u00bbunver\u00e4u\u00dferliche Rechte\u00ab. Die Form, in der vor dem umstrittenen Russell Tribunal die \u00bbSituation der Menschenrechte in der Bundesrepublik\u00ab mit unerwartet gro\u00dfer Unterst\u00fctzung und Anteilnahme untersucht wurde, demonstrierte diese neue Zuwendung zu den Menschen-rechten. Auf dieser Basis entstand das \u00bbKomitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie\u00ab. Etwa zur gleichen Zeit besann man sich am linken Rand der Sozialdemokratie auf Gustav Heinemann sowohl als gro\u00dfen demokratischen Juristen als an Abr\u00fcstung und Friedenspolitik orientierten Politker.<\/p>\n<p>Auch in der gegenw\u00e4rtigen Situation ist die Form verschieden, in der sich die verschiedenen B\u00fcrgerrechtsorganisationen \u00e4u\u00dfern oder in der sie agieren. Aufmerksamkeit verdienen vorallem die neuen Formen der Einwirkung: Demonstrationsbeobachtung (mit pr\u00e4gnanten dokumentarischen Ver\u00f6ffentlichungen), \u00bbPatenschaften\u00ab mit Hausbesetzern oder Initiativen \u00bbB\u00fcrger beobachten Polizei\u00ab und gewaltfreie Aktionen des \u00bbWiderstehens\u00ab (civil disobedience).<\/p>\n<h5><span id=\"10-gewaltfreies-widerstehen-ziviler-ungehorsam-ist-ein-buergerrecht\">10. Gewalt&shy;freies Widerstehen (ziviler Ungehorsam) ist ein B&uuml;rgerrecht<\/span><\/h5>\n<p>Zwar gibt es f\u00fcr B\u00fcrgerrechtsaktionen in der Bundesrepublik keine allzeit g\u00fcltige Aktionsform, doch f\u00fcr eine an den B\u00fcrgerrechten orientierte Politik ist es von entscheidender Bedeutung, ob es ihr auch in der Bundesrepublik gelingt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz durchzusetzen, da\u00df Aktionen, wenn sie \u00bbfriedlich und ohne Waffen\u00ab erfolgen, dabei allerdings Ordnungswidrigkeiten oder dergleichen darstellen, als Aus\u00fcbung des Grundrechts auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit anerkannt zu werden.<\/p>\n<p>Wenn sich viele Menschen unter freiem Himmel versammeln, wird die \u00f6ffentliche Ordnung in der Regel in dieser oder jener Form tangiert: Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze werden unpassierbar, Verkehr mu\u00df umgeleitet werden usw. Das Grundrecht rechtfertigt solche Verletzung niederrangigen Rechts, bei der spontanen Demonstration sogar ohne vorherige Anmeldung. In \u00e4hnlicher Weise m\u00fcssen auch begrenzte Regelverletzungen im Rahmen einer \u00bbgewaltfreien Aktion\u00ab angesehen werden. In den Vereinigten Staaten ist es der<br \/>B\u00fcrgerrechtsbewegung gelungen, neben und im Unterschied zum Widerstandsrecht die rechtliche Konstruktion des \u00bbcivil disobedience\u00ab durchzusetzen oder zu erreichen, da\u00df derartige Aktionen nicht mehr diskriminiert werden.<\/p>\n<p>Ein B\u00fcrgerrecht auf gewaltfreies Widerstehen bedeutet keine Verrechtlichung des Ungehorsams. Die Verletzung der Stra\u00dfenverkehrsordnung bleibt eine Ordnungswidrigkeit; aber diese Verletzung ist kein Angriff auf den Rechtsstaat. Aktionen des gewaltfreien Widerstehens bleiben im Bereich einer Grauzone und sind mit den symbolischen Absperrungen gegen Streikbrecher zu vergleichen. Auch diese Aktionsform konnte erst langsam durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>In der Bundesrepublik dagegen wird sowohl von Politikern, Gerichten und Sicherheitsorganen als auch von einigen Demonstranten, der Unterschied zwischen dem gewaltfreien Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams und dem verfassungsrechtlichen Widerstand bewu\u00dft verwischt. Dabei wird die Doppeldeutigkeit des Wortes \u00bbWiderstand\u00ab im Sinne von \u00bbWiderstehen\u00ab, Standhalten, Opponieren einerseits und im Sinn des Widerstandsrechtes als legitime Gegenwehr zur Wiederherstellung der von den Regieren-den gebrochenen Legalit\u00e4t andererseits ausgenutzt. So interpretieren Politiker und Polizeiinstanzen des gewaltfreie Widerstehen, sogar \u00bbUngehorsam\u00ab in der Form des Hungerstreiks als Angriff auf den Staat, um auf diese Weise diese Form des Opponierens zu diskriminieren, zu illegalisieren und zu eleminieren. Auf der Seite der Demonstranten gibt es bei einigen eine Romantik des Widerstandes und der Militanz, die \u00bbgewaltfreien Widerstand\u00ab zur Vorstufe oder Ein\u00fcbung zum \u00bbwirklichen\u00ab Widerstand und zur Revolution zu machen sucht.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Wer daran festh\u00e4lt, Aktionen des zivilen Widerstands als\u00a0 gewaltfreien Widerstand\u00a0zu bezeichnen, mu\u00df wissen, da\u00df er sich damit in Frontstellung nach zwei Seiten\u00a0begibt.<\/div>\n<\/li>\n<hr class=\"clearer-white\">\n<p>\t\t<!--\n\t\t\tList browsing box:\n\t\t--><\/p>\n<\/ul>\n<li>\n<p class=\"bodytext\">\n<div align=\"left\">Wer auf die starke, emotionalisierende Kraft des Wortes \u00bbWiderstand\u00ab vertraut,\u00a0\u00a0mu\u00df wissen, da\u00df umgekehrt der gebrochene Widerstand ebenso resignierend wirken und die Kraft rauben kann, \u00fcberhaupt noch zu \u00bbwiderstehen\u00ab, zu\u00a0opponieren.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"bodytext\">\n<div align=\"left\">Die gewaltfreie Aktion des zivilen Widerstehens eine Gegenwehr, die mehr Mut \u00a0und Selbst\u00fcberwindung kostet als Reaktionen der Gewaltt\u00e4tigkeit.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"bodytext\">\n<div align=\"left\">Gerade deshalb, weil es so schwer ist, einen Polizeieinsatz gegen eine gewaltfreie \u00a0Aktion des Widerstehens zu ertragen, ist diese spezifische Aktionsform an \u00a0besondere Voraussetzungen gebunden:<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"bodytext\">\n<div align=\"left\">Diese gewaltfreie Aktion einer Opposition ist keine Allzweckwaffe; ist vielmehr \u00a0letztes Mittel f\u00fcr den Fall, da\u00df andere Formen eines spezifischen Protestes, der auf Gewissensgr\u00fcnden beruht, nicht zur Kenntnis genommen werden: der hohe \u00a0Einsatz wird geleistet, um einer partiellen Rechtsverletzung entgegenzutreten, um \u00a0fundamentale Rechte durchzusetzen oder um Leben, Gesundheit und Lebensraum zu sch\u00fctzen.<\/div>\n<\/li>\n<h5><span id=\"11-buergerrechtsorganisationen-sind-verbindendes-element-zwischenpunktueller-buergerrechtsaktionen\">11. B&uuml;rger&shy;rechts&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;ti&shy;onen sind verbin&shy;dendes Element zwischen&shy;punk&shy;tu&shy;eller B&uuml;rger&shy;rechts&shy;ak&shy;ti&shy;onen<\/span><\/h5>\n<p>Die Arbeit der B\u00fcrgerrechtsorganisationen ist das stetige, integrierende und verbindende Element zwischen punktuellen B\u00fcrgerrechtsaktionen; Bewegungen wie die Initiative gegen die Volksz\u00e4hlung und andere Knotenpunkte des Kampfes um B\u00fcrgerrechte beleben die Arbeit der B\u00fcrgerrechtsvereinigungen, die sich ihrerseits bem\u00fchen m\u00fcssen, das jeweils entfachte Feuer nicht verglimmen zu lassen.<\/p>\n<p>Gerade die Reaktionen auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die Aussetzung der Volksz\u00e4hlung zeigt, wie schnell die Flutwellen einer geseIlschaftlichen Bewegung in sich zusammenfallen k\u00f6nnen. B\u00fcrgerrechtsorganisationen gew\u00e4hrleisten demgegen\u00fcber Kontinuit\u00e4t. Aber sie zerfallen, wenn sie sich auf Organisationshuberei beschr\u00e4nken und keine neuen Aktionen entfachen k\u00f6nnen. B\u00fcrgerrechtsorganisationen sind soetwas wie permanente B\u00fcrgerinitiativen, um den Anspruch der Menschenrechte durchzusetzen. Wer in diesem begrenzten politisch-gesellschaftlichen Sektor, die M\u00fche der Detailarbeit auf sich nimmt, tut dies entweder auf Grund eines altliberalen (gro\u00dfb\u00fcrgerlichen) Habitus, er zieht seine Kr\u00e4fte aus den immer neuen Verletzungen der freiheitlichen demokratischen Ordnung bzw. des in den Menschenrechten niedergelegten Anspruchs oder er k\u00e4mpft f\u00fcr die Freiheitsrechte als Voraussetzung daf\u00fcr, eine andere Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens herbeizuf\u00fchren. Die begrenzten M\u00f6glichkeiten der Einflu\u00dfnahme, die es &#151; trotz allem &#151; in den vergangenen Jahren f\u00fcr B\u00fcrgerrechtsorganisationen noch gab, sind gegenw\u00e4rtig allerdings auf ein Minimum geschwunden. Das haben viele noch nicht akzeptiert, die weiterhin Eingaben produzieren als sei nichts geschehen.<\/p>\n<p>Doch die ver\u00e4nderte Situation darf nicht dazu f\u00fchren, da\u00df die B\u00fcrgerrechtsorganisationen sich auf eine Politik des blo\u00dfen Protestes beschr\u00e4nken, auf die allsatt bekannten Forderungen: \u00bbWeg mit dem&#8230; -Gesetz!\u00ab Ebensowenig d\u00fcrfen sie sich festlegen auf die verbleibenden begrenzten M\u00f6glichkeiten der Einflu\u00dfnahmen, die am Ende nichts anderes sind als die SPD-Politik des \u00bbkleineren \u00dcbels\u00ab. Die B\u00fcrgerrechtsorganisationen werden sich nur dann in den kommenden Jahren als relevanter gesellschaftlicher Faktor erweisen, wenn es ihnen gelingt, Proteste in solcher Sprache zu formulieren, da\u00df sie als Gegenposition akzeptiert werden m\u00fcssen und damit durch Inhalt und Form Einflu\u00df haben. Das hei\u00dft: Absage sowohl an den Wortradikalismus als an die allzukleinen pragmatischen Schritte des Dabeiseinwollens.<\/p>\n<p>Politik in den n\u00e4chsten Jahren bedeutet das Bohren von harten Brettern. Wir brauchen langen Atem und auch die F\u00e4higkeit, Niederlagen ertragen zu k\u00f6nnen. Unsere Produktivkraft beruht auf Kooperation und Solidarit\u00e4t. Kraft gibt uns auch unser Eintreten f\u00fcr Menschenrechte. Das ist mehr als eine Verfassungsposition. Das meint auch das alte Lied, in dem es hei\u00dft: \u00bberk\u00e4mpft des Menschenrecht\u00ab.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[354],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12061","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-seifert","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerrechte, B\u00fcrgerrechtsaktionen und B\u00fcrgerrechtsorganisationen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerrechte, B\u00fcrgerrechtsaktionen und B\u00fcrgerrechtsorganisationen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 22-34 1. 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