{"id":12095,"date":"2003-09-30T11:38:00","date_gmt":"2003-09-30T09:38:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-2\/"},"modified":"2003-09-30T12:00:00","modified_gmt":"2003-09-30T10:00:00","slug":"das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-2","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-2\/","title":{"rendered":"Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung"},"content":{"rendered":"<p>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung Manifest der Gustav Heinemann-lnitiative, der Humanistischen Union und des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie<\/p>\n<p>Vorg\u00e4nge 163, S. 76-83<\/p>\n<p>Einleitung<\/p>\n<p><i>Das Menschenrecht auf Bildung geh\u00f6rt zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie.<\/i><\/p>\n<p>Bildung meint die Bef\u00e4higung zu einer selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung, zu moralischer Urteilsf\u00e4higkeit und Mitmenschlichkeit. Bildung erm\u00f6glicht ein angemessenes Verst\u00e4ndnis der gesellschaftlichen Lebensbedingungen, eine eigenst\u00e4ndige Auseinandersetzung mit den Macht- und Herrschaftsverh\u00e4ltnissen, Traditionen, Werten und Normen der Gesellschaft. Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland ben\u00f6tigt Menschen, f\u00fcr die Menschenrechte, die Anerkennung anderer Menschen, Gerechtigkeit, Friedenssicherung und nachhaltige Entwicklung pr\u00e4gende Werte sind.<br \/>Bildung ist ein wesentlicher Baustein f\u00fcr die berufliche Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Zwar gew\u00e4hrleistet Bildung nicht die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit &#8211; dies ist Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Bildung ist aber der Schl\u00fcssel beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Bildung erleichtert Menschen, an der Gestaltung und Entwicklung des Arbeitslebens selbstst\u00e4ndig mitzuwirken.<br \/>Kinder und Jugendliche k\u00f6nnen erwarten, dass Bildung um ihrer Zukunft willen Priorit\u00e4t hat; Politik ist aber in der Gefahr, dies zu verweigern. Aktuell geht es in der Bildungspolitik um eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und L\u00e4ndern sowie um Korrekturen am Schulwesen durch Tests und Qualit\u00e4tsstandards. Eine angemessene \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Strukturen und Ziele der Bildung fehlt. Der Diskurs wird meist \u00f6konomistisch verk\u00fcrzt. Die internationalen Bildungsstudien richten ihr Interesse weitgehend und einengend auf arbeitsmarktrelevante Schl\u00fcsselkompetenzen. Ausgeblendet bleibt die Frage, was politisch und p\u00e4dagogisch erforderlich ist, um die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung von Kindern und jungen Menschen umfassend zu unterst\u00fctzen. Ausgeblendet bleibt ferner, wie politisches Interesse, politische Kompetenz sowie menschenrechtliche Sensibilit\u00e4t gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen. Die einzige internationale Vergleichstudie zur politischen Bildung &#8211; die Civic Education Study aus dem Jahr 2001 &#8211; kommt f\u00fcr Deutschland zu sehr negativen, wenn auch bisher kaum beachteten Ergebnissen.<br \/>Dennoch sind die neueren Bildungsstudien au\u00dferordentlich bedeutsam: sie belegen, dass das Menschenrecht auf Bildung in Deutschland nicht eingel\u00f6st wird. Das Bildungsund Schulsystem selektiert Kinder und Jugendliche nach Geschlecht, Behinderung, Religion, nationaler und ethnischer Zuordnung, vor allem aber nach sozialer Herkunft. Dem dienen eine Vielzahl von Ma\u00dfnahmen wie die Verteilung an weiterf\u00fchrende Schulen, Abschl\u00fcsse, organisatorische Ma\u00dfnahmen wie Sitzenbleiben und \u00dcberweisung an andere Schulformen. 60 Prozent der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von Sonderschulen, einer Schulform, die andere Industrienationen nicht kennen, sind Kinder aus ausl\u00e4ndischen Arbeiterfamilien; in den Gymnasien befinden sich in \u00e4hnlich hohen Prozents\u00e4tzen Kinder der &#8222;Oberen Dienstklasse&#8220;, also der akademisch Gebildeten, der h\u00f6heren Kader des \u00d6ffentlichen Dienstes und der unternehmerisch wie wirtschaftlich starken Schichten.<br \/><i>In keinem vergleichbaren demokratischen Land ist die Klassenstruktur im Bildungssystem so ausgepr\u00e4gt wie in Deutschland. Dieser Zustand ist aus b\u00fcrger- und menschenrechtlicher Sicht ein Skandal und nicht hinnehmbar. Der Umbau des deutschen Bildungssystems ist daher dringend. Er muss sich am Menschenrecht auf Bildung f\u00fcr jedes Kind und jeden Jugendlichen sowie am Ziel der Chancengleichheit orientieren.<br \/><\/i>Das Recht auf Bildung gilt auch f\u00fcr Erwachsene als das Recht auf lebenslanges Lernen; es kollidiert derzeit f\u00fcr die meisten Menschen mit Zw\u00e4ngen des Arbeitsmarktes. Zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung f\u00fcr Erwachsene ist, insbesondere angesichts der Finanzierungsnotwendigkeiten, an einem gesellschaftlichen Konsens zu arbeiten.<\/p>\n<h5><span id=\"1-das-recht-von-kindern-und-jugendlichen\">1. Das Recht von Kindern und Jugend&shy;li&shy;chen<\/span><\/h5>\n<p>Das Recht auf Bildung ist prim\u00e4r ein Recht von Kindern und Jugendlichen. Es ist eines der grundlegenden Kinderrechte und geh\u00f6rt zum Erwachsenwerden. Es ist in der UN-Kinderrechtskonvention Art. 28 und 29 niedergelegt sowie durch die Grundgesetzartikel 1, 2, 3 und 12 gesichert. Seine Verwirklichung entscheidet ma\u00dfgeblich \u00fcber die Zukunft junger Menschen.<br \/>Kinder haben einen eigenst\u00e4ndigen Anspruch, das Recht auf Bildung wahrzunehmen. Sie m\u00fcssen altersgem\u00e4\u00df selbstst\u00e4ndig Entscheidungen treffen k\u00f6nnen, selbstverantwortliches Lernen und die Mitgestaltung der Lernumgebung sind Teil des Rechts auf Bildung. Zum Sch\u00fctze ihrer Entwicklung sind Einschr\u00e4nkungen der Selbstst\u00e4ndigkeit vertretbar, wenn eigene Entscheidungen ihnen zum Nachteil gereichen k\u00f6nnen.<br \/>Erwachsene m\u00fcssen gew\u00e4hrleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichende Bildungschancen erhalten; sie tragen Verantwortung daf\u00fcr, ihre Neugier und Lernmotivation zu unterst\u00fctzen. Das Erziehungsrecht von Eltern ist Grundlage des Rechts auf Bildung. Die Erziehungsf\u00e4higkeit nicht weniger Eltern ist jedoch durch vielf\u00e4ltige Ursachen (eigener Bildungsstand; Arbeitslosigkeit oder Arbeitsstress; Armut und Integrationsschwierigkeiten; Lebensverh\u00e4ltnisse, die ein verantwortliches Erziehungsverhalten erschweren; Desinteresse an der Zukunft der Kinder) beeintr\u00e4chtigt; zudem wirken sich<br \/>Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, wenn sie Menschen keine positiven Lebensperspektiven geben, auf das Bildungsverhalten negativ aus.<br \/>Die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Bildungsauftrag; sie m\u00fcssen diesen wahrnehmen, sich vernetzen und Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und ermutigen, Bildungsm\u00f6glichkeiten zu ergreifen. Auch gesellschaftliche Gro\u00dforganisationen wie Parteien, Kirchen, Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Chancen aller Menschen zur Wahrnehmung des Rechts auf Bildung zu verbessern.<br \/>Die Gew\u00e4hrleistung des Rechts auf Bildung ist aber auch Angelegenheit der gesamten Gesellschaft. Diese hat die Verpflichtung, ein attraktives Bildungsangebot bereitzustellen, so dass alle Kinder und Jugendlichen vom 4. bis zum 18. Lebensjahr ihr Recht auf Bildung nutzen k\u00f6nnen.<br \/>Im Einzelnen sind vielf\u00e4ltige Wege f\u00fcr die Verwirklichung des Rechtes auf Bildung einzuschlagen:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Lehrpersonen haben die F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Benachteiligten, als ihre zentrale Aufgabe anzusehen. Dementsprechend haben sie Eltern zu beraten.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Bildungseinrichtungen haben, institutionell abgesichert, immer wieder zu pr\u00fcfen, ob sie allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Die M\u00f6glichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (insbesondere \u00a7 9, 11-13), Kindern und Jugendlichen in ihren Bildungsbem\u00fchungen zu helfen, sind voll und ganz zu nutzen.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Jede Kommune muss die F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen als ihre eigene Aufgabe verstehen; sie ben\u00f6tigt Handlungsm\u00f6glichkeiten, z. B. durch Mitsprache in der Schule.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Bund, L\u00e4nder und Kommunen sowie gesellschaftliche Gro\u00dforganisationen haben die Pflicht, durch regelm\u00e4\u00dfige \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen ein positives Klima zur Bildungsbeteiligung und zur Wertsch\u00e4tzung von Bildung zu schaffen. Die Kultusministerien wie die Bildungseinrichtungen haben f\u00fcr qualifizierte Bildung zu werben.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bestellung eines Kinder-\/Jugendanwaltes, der von sich aus zugunsten des Bildungsrechts von Kindern und Jugendlichen t\u00e4tig werden kann, ist zu pr\u00fcfen.<br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0 Organisationen des Bildungswesens, insbesondere Elternvertretungen, zivilgesellschaftliche Akteure wie der Kinderschutzbund und Ausl\u00e4nderbeir\u00e4te, aber auch Lehrerorganisationen, erhalten ein Klagerecht, so dass sie \u00fcber gerichtliche Entscheidungen die f\u00fcr Schule Verantwortlichen (staatliche oder private Tr\u00e4ger) zwingen k\u00f6nnen, die Gew\u00e4hrleistung des Rechts auf Bildung evaluieren zu lassen und Ma\u00dfnahmen durchzusetzen, den jeweils erreichbaren Stand des Rechts auf Bildung zu sichern.<\/p>\n<h5><span id=\"2-der-kindergarten\">2.&nbsp;&nbsp; Der Kinder&shy;garten<\/span><\/h5>\n<p>Eltern haben die Verantwortung f\u00fcr die Erziehung und Bildung ihrer Kinder. Sie sind zu ermutigen, diese Aufgabe nachdr\u00fccklich wahrzunehmen. Im Kindergarten, teilweise schon in der Krippe, \u00fcbernimmt die Gesellschaft einen Teil der Verantwortung f\u00fcr die Erziehung und Bildung von Kindern. Alle vorliegenden Untersuchungen best\u00e4tigen, dass Weichenstellungen bereits in und mit diesen Institutionen erfolgen. Der Kindergarten hat f\u00fcr die Einl\u00f6sung des Menschenrechts auf Bildung eine zentrale Bedeutung. Er legt f\u00fcr jedes einzelne Kind das Fundament, mit dem sich seine F\u00e4higkeit zum sozialen Zusammenleben auspr\u00e4gt und auf dem die weiteren Bildungsbausteine aufbauen. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt f\u00fcr alle Kinder, im Kindergarten oder in einer der Grundschule vorgelagerten einj\u00e4hrigen Vorschule, die Bildungspflicht.<br \/>Wenn Kinder mit Migrationshintergrund keinen Kindergarten besuchen, entstehen Benachteiligungen, vor allem in der Ausbildung ihrer sprachlichen F\u00e4higkeiten, die sie w\u00e4hrend der gesamten Schulzeit nicht mehr aufholen. F\u00fcr Kinder aus sozial schwierigen Verh\u00e4ltnissen gilt Vergleichbares. Die Eltern beider Gruppen sind daf\u00fcr zu gewinnen, dass sie ihre Kinder in den Kindergarten schicken; der Besuch muss kostenlos sein.<br \/>Der Bildungsauftrag geh\u00f6rt zum Kern der Aufgaben des Kindergartens und muss nachpr\u00fcfbar erf\u00fcllt werden. \u00dcber die unterschiedlichen Tr\u00e4gerstrukturen (Kirchen, Kommunen oder private Vereine) hinweg ist ein verbindlicher sozialer und bildungspolitischer Rahmen f\u00fcr den Kindergarten zu schaffen, der insbesondere die Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen und die individuelle F\u00f6rderung im Hinblick auf pers\u00f6nliche St\u00e4rken und Schw\u00e4chen sichert.<br \/>Kindergarten und Schule geh\u00f6ren in der politischen Verantwortung zusammen; bei der Neuregelung ist darauf zu achten, dass die p\u00e4dagogische Eigenst\u00e4ndigkeit des Kindergartens wie der Schule gesichert wird. F\u00fcr den \u00dcbergang zur Grundschule ist eine enge Kooperation zwischen Kindergarten und Schule erforderlich.<\/p>\n<h5><span id=\"3-die-zehnjaehrige-allgemeinbildende-schule\">3.&nbsp; Die zehnj&auml;hrige Allge&shy;mein&shy;bil&shy;dende Schule<\/span><\/h5>\n<p>Die fr\u00fche Selektion im deutschen Schulsystem verst\u00f6\u00dft gegen das Menschenrecht auf Bildung; sie setzt vorgefertigte Bilder \u00fcber junge Menschen voraus und verhindert ein anreicherndes Lernmilieu; individuelle F\u00f6rderung wird so kaum erm\u00f6glicht.<br \/>Eine Grundschule mag noch so kinderfreundlich und reformfreudig sein, sie wird derzeit gezwungen, Kinder bereits im Alter von zehn bzw. zw\u00f6lf Jahren auf die weiterf\u00fchrenden Schulformen zu verteilen und ihre Arbeit darauf einzustellen; faktisch ist die ethnische und soziale Herkunft ma\u00dfgebend. In den weiterf\u00fchrenden Schulen wird die P\u00e4dagogik wesentlich von der M\u00f6glichkeit bestimmt, angeblich leistungshomogene Klassen zu schaffen. Die Folgen f\u00fcr die Jugendlichen sind: Zur\u00fcckstellen, Sitzenbleiben, Abschieben von &#8222;h\u00f6heren&#8220; Schulformen in &#8222;niedere&#8220;. Dieses Verhalten entspringt einem Denken, dass die Delegation von Problemen an jeweils andere Einrichtungen f\u00fcr selbstverst\u00e4ndlich h\u00e4lt. Die PISA-Untersuchungen sowie IGLU belegen die Verletzung der Menschenrechte von Jugendlichen durch die Zwei-, Drei- oder Mehrgliedrigkeit in der Sekundarstufe 1.<br \/>Eine menschenrechtliche Sicht verlangt, die Schule vom Druck der Selektion und der Hierarchisierung der Bildungswege zu befreien. Die Logik des Homogenisierens von Kindern und Jugendlichen muss durchbrochen werden. Die Erfahrung von Vielfalt ist hingegen als entscheidender Ansto\u00df f\u00fcr Bildungsprozesse anzuerkennen. Alle Beteiligten, insbesondere Lehrpersonen und Eltern, aber auch Politiker, m\u00fcssen daher umdenken.<br \/>Wir verlangen einen zehnj\u00e4hrigen Bildungsgang, beginnend mit dem 6. Lebensjahr im Kindergarten oder der Vorschule. Die Pflichtschulzeit sott neun Jahre\u00a0&#8211; vom 7. bis 16. Lebensjahr &#8211; umfassen; sie wird am besten in einer gemeinsamen Schule absolviert, die aus der Reform der heutigen Grundschule und Gesamtschule hervorgeht. Aufgabe des zehnj\u00e4hrigen Bildungsganges ist es, alle Kinder und Jugendlichen nach ihren individuellen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten zu f\u00f6rdern, auf die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen einzugehen sowie soziales und demokratisches Zusammenleben einzu\u00fcben. Die F\u00f6rderung von Migrantenkindern ist ein Schwerpunkt. Die internationalen Untersuchungen zeigen, dass anderen L\u00e4ndern die F\u00f6rderung von Benachteiligten besser gelingt als Deutschland.<\/p>\n<h5><span id=\"4-schulisches-lernen\">4. Schulisches Lernen<\/span><\/h5>\n<p>Zentrale Aufgabe der Schule ist es, junge Menschen individuell zu f\u00f6rdern, ihre sozialen Kompetenzen zu entfalten und demokratisches Verhalten aufzubauen. Die Entwicklung der sprachlichen F\u00e4higkeiten f\u00fcr alle Kinder, insbesondere die mit Migrantenhintergrund, ist eine Basisaufgabe; die Notwendigkeit dieser Aufgabe hat PISA f\u00fcr die deutsche Schule erneut belegt.<br \/>Wenn dem Staat, wie in deutscher Tradition \u00fcblich, die Gestaltung des Bildungssystems zusteht, besteht die Gefahr, dass dieser aus sehr unterschiedlichen Gr\u00fcnden &#8211; Finanzen, Einheitlichkeit wegen besserer Handhabbarkeit, obrigkeitlicher Glaube, das Richtige zu wissen usw. &#8211; die Gegenst\u00e4nde des Bildungsprozesses im Einzelnen festlegt. Damit wird der Vielfalt von Menschen Unrecht getan. Die Schule passt junge Menschen an ihre institutionellen Strukturen wie z. B. altershomogene Klassen an, nivelliert Unterschiede, macht junge Menschen \u00fcberhaupt erst zu Sch\u00fclern und verk\u00fcrzt so ihr Menschsein. Die Heterogenit\u00e4t der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ist aber kein Hindernis f\u00fcr Bildung und Erziehung, sondern Chance f\u00fcr besseres Lernen. Das Recht auf Bildung wird nur verwirklicht, wenn die Vielfalt von menschlichen M\u00f6glichkeiten gef\u00f6rdert wird. Daf\u00fcr bedarf es geeigneter Instrumente zur Diagnostik sozial und individuell bedingter Lernschwierigkeiten und Lernpotenziale; die inhaltlichen Angebote der Schule und auch die Wege des Lernens m\u00fcssen hinreichend unterschiedlich sein, um jedem Individuum gerecht werden zu k\u00f6nnen; solche F\u00f6rderung von Unterschiedlichkeit beruht auf einem gemeinsamen Fundament f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht eine Schule Eigenverantwortlichkeit.<br \/>Eine Ganztagsschule kann den Anforderungen dieses Lernens besser entsprechen als eine Vormittagsschule; sie sollte daher zur Normalform der Schule werden, um alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen F\u00e4higkeiten zu f\u00f6rdern. Idealerweise rhythmisiert eine Ganztagsschule den Tagesablauf. Sie darf nicht als Betreuungsschule oder gar als Verl\u00e4ngerung der Vormittagsschule konzipiert werden. Die gegenw\u00e4rtige Diskussion \u00fcber die Ganztagsschule verk\u00fcrzt die Konzeption auf arbeitsmarkt-oder familienpolitische Aspekte und tut damit den Interessen von Kindern und Jugendlichen Unrecht. Die Ganztagsschule bietet die Chance, Schule neu zu denken, nicht nur als Lernort, sondern auch als allt\u00e4glichen Lebensort f\u00fcr Kinder und Jugendliche. Eine Ganztagsschule kann sehr unterschiedliche Auspr\u00e4gungen erhalten: zus\u00e4tzliche F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten zur Behebung von Schw\u00e4chen oder zur Ausbildung von St\u00e4rken k\u00f6nnen im Vordergrund stehen, aber auch neue curriculare Schwerpunkte oder die \u00d6ffnung der Schule hin zur Umwelt mit sozialen, betrieblichen und \u00f6kologischen Praktika. Schule muss jungen Menschen Erfahrungen in der Mitgestaltung ihrer Lebens weit vermitteln; sie muss demokratische Prinzipien und Menschenrechte allt\u00e4glich erfahrbar machen. Dies ist die beste politische Bildung.<\/p>\n<h5><span id=\"5-ausserschulische-jugendbildung\">5.&nbsp; Au&szlig;er&shy;schu&shy;li&shy;sche Jugend&shy;bil&shy;dung<\/span><\/h5>\n<p>Jugendh\u00e4user und Jugendbildungsst\u00e4tten leisten einen eigenst\u00e4ndigen, im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgelegten Beitrag zur Bildung. Sie sind keine blo\u00dfe Erg\u00e4nzung der Schule, sondern bedeutsame Orte der Selbstbildung und Selbstorganisation in Gruppen von Gleichaltrigen, die der politischen und kulturellen Bildung sowie der Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung dienen. Die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Kinder- und Jugendhilfeaussch\u00fcsse sind wichtige Orte der kommunalen Meinungsbildung; in sie sind Kinder und Jugendliche in geeigneter Weise einzubeziehen, etablierte verbandliche Repr\u00e4sentationsstrukturen reichen nicht aus.<br \/>Jugendarbeit darf nicht weiterhin \u00fcberwiegend eine Instanz der sozialpolitischen Versorgung von Randgruppen und der Kriminalpr\u00e4vention sein. Sie muss ihrem gesetzlich festgeschriebenen sozialen, kulturellen und politischen Bildungsauftrag f\u00fcr alle Jugendlichen auch tats\u00e4chlich gerecht werden. Sie braucht dazu eine angemessene Ausstattung und eine geeignete Qualifizierung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, Sozialp\u00e4dagogen und Sozialp\u00e4dagoginnen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendarbeit ist in Achtung der unterschiedlichen Aufgaben und Herangehensweisen zu intensivieren.<\/p>\n<p><b>6.\u00a0 Bildung und Berufsbildung<\/b><\/p>\n<p>Im Grundgesetz ist das Recht gew\u00e4hrleistet, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsst\u00e4tte frei zu w\u00e4hlen. F\u00fcr das Menschenrecht auf Bildung folgt aus diesem Grundrecht, dass ein Jugendlicher die M\u00f6glichkeit haben muss, frei einen Beruf zu w\u00e4hlen, auch gegen zeitgeistige Trends, die sich gegenw\u00e4rtig vor allem zuungunsten nichtakademischer Berufe auswirken. Es darf keinen &#8222;K\u00f6nigsweg&#8220; der Bildung mehr geben.<br \/>Alle Ausbildungswege nach dem Ende der Allgemeinbildenden Schule m\u00fcssen gesellschaftlich anerkannt und gleichberechtigt sein. Die Jugendlichen sollen sich frei entscheiden k\u00f6nnen, ob sie eine Berufausbildung im dualen System w\u00e4hlen, eine vollschulische<br \/>Ausbildung in Berufsakademien oder Berufsfachschulen wahrnehmen oder eine schulische Oberstufe mit Abitur absolvieren. Die Pr\u00fcfungen und Abschl\u00fcsse am Ende der verschiedenen Ausbildungswege \u00f6ffnen den jungen M\u00e4nnern und Frauen den Zugang zu Weiterbildung wie Studium.<\/p>\n<h5><span id=\"7-bildungsberatung\">7.&nbsp;&nbsp; Bildungs&shy;be&shy;ra&shy;tung<\/span><\/h5>\n<p>Die Nutzung des Rechts auf Bildung macht es erforderlich, dass alle Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern sich rechtzeitig hinreichend \u00fcber unterschiedliche Bildungsm\u00f6glichkeiten (Wahl von F\u00e4chern, Wahl von Schulen, Wahl der beruflichen Bildung etc.) und ihre Folgen unterrichten. Ankn\u00fcpfend an bestehende Einrichtungen wie Schulpsychologische Dienste und Arbeits\u00e4mter m\u00fcssen L\u00e4nder und Kommunen ein Netzwerk der Bildungsinformation und Bildungsberatung auftauen, das wohnortnah erreichbar ist, staatlich gew\u00e4hrleistet wird und kostenlos wahrgenommen werden kann. Der Zugang zu einem solchen Netzwerk \u00fcber das Internet reicht nicht aus; es bedarf ortsnaher Beratungsm\u00f6glichkeiten, auch durch Personen mit sozialp\u00e4dagogischen und psychologischen Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Beratung von Eltern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu legen<\/p>\n<h5><span id=\"8-finanzierung-von-bildung\">8.&nbsp; Finan&shy;zie&shy;rung von Bildung<\/span><\/h5>\n<p>Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung kostet Geld. Das deutsche System der sozialen Sicherung, das von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und Rente her konzipiert ist, ist insbesondere angesichts der Alterung der deutschen Gesellschaft um ein Zukunftskonzept f\u00fcr Kinder und Jugendliche zu erg\u00e4nzen. Das bisherige System der Bildungsfinanzierung, bei der f\u00fcr den Kindergarten und die Grundschule am wenigsten, die gymnasiale Oberstufe und die Universit\u00e4t am meisten ausgegeben wird, muss zugunsten von Kindergarten und Grundschule ver\u00e4ndert werden. Zur Finanzierung von Ausbildung, Studium und Berufsstart sind tragbare und vor allem verl\u00e4ssliche Konzepte zu entwickeln. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine eigenst\u00e4ndige Finanzierungsm\u00f6glichkeit ihrer Bildungswege. Ein gesellschaftlicher Kl\u00e4rungsprozess ist notwendig, ob individuelle Ausbildungskonten oder eine Art Ausbildungsversicherung (Kinderfonds), in die der Staat bei der Geburt eines Kindes f\u00fcr eine sp\u00e4tere Berufsausbildung einzahlt, zu empfehlen sind; erforderlich ist auch der Ausbau eines echten Stipendiensystems, das die Mehrheit der Studierenden nutzen kann. Je unsicherer die Perspektiven der Jugendlichen sind, eine bezahlte Erwerbsarbeit kontinuierlich \u00fcber mehrere Jahrzehnte hinweg zu bekommen, um so wichtiger sind individuelle Sicherheiten und Starthilfen f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Lebensgestaltung.<\/p>\n<h5><span id=\"9-neubewertung-der-paedagogischen-berufe\">9. Neube&shy;wer&shy;tung der p&auml;dago&shy;gi&shy;schen Berufe<\/span><\/h5>\n<p>Die Einl\u00f6sung des Menschenrechts auf Bildung und die Forderung nach einer Kultur der Anerkennung f\u00fcr jedes Kind machen es unerl\u00e4sslich, die p\u00e4dagogischen Berufe neu zu beurteilen und ihre Hierarchisierung zu \u00fcberwinden; die T\u00e4tigkeiten vom Kindergarten bis zu den Oberstufen hin sind gleich zu werten. Alle p\u00e4dagogischen Berufe brauchen eine akademische Ausbildung; sie sollen f\u00fcr Frauen wie f\u00fcr M\u00e4nner attraktiv sein; geeignete Personen m\u00fcssen auch ohne Abitur durch Vorbereitungskurse und hochschuleigene Auswahlverfahren Zugang finden k\u00f6nnen. Die p\u00e4dagogischen Berufe m\u00fcssen gesellschaftlich anerkannt und von der Bezahlung her einheitlichen Prinzipien unterliegen. Die Gehaltsstufe A 12 sollte die einheitliche Ausgangsbesoldung f\u00fcr alle akademischen Berufe im \u00f6ffentlichen Dienst sein.<br \/>Die Ungleichwertigkeit der jeweiligen Bildungsabschl\u00fcsse von Fachhochschulen und Universit\u00e4ten ist \u00fcberholt. Die Hochschulen haben sich von der Vorstellung zu verabschieden, dass das Studium wissenschaftlicher Theorien und Forschungsergebnisse als Qualifikation f\u00fcr p\u00e4dagogische Berufe ausreicht; sie m\u00fcssen konsequent ihren Ausbildungsauftrag f\u00fcr die p\u00e4dagogischen Berufe anerkennen, ihnen sind Werkstatt-Schulen (Laborschulen, schools of educatiori) und Werkstatt-Kinderg\u00e4rten zuzuordnen, mit denen die Verbindung von Theorie und Praxis erm\u00f6glicht werden kann.<\/p>\n<h5><span id=\"10-verantwortung-der-gesellschaft\">10. Verant&shy;wor&shy;tung der Gesell&shy;schaft<\/span><\/h5>\n<p>Angesichts der dramatisch zur\u00fcckgehenden Geburtenzahlen muss die alternde Gesellschaft der Bundesrepublik insgesamt f\u00fcr die Einl\u00f6sung des Menschenrechts auf Bildung f\u00fcr alle Kinder und Jugendliche verantwortlich sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Fragen der Bildungsfinanzierung, sondern auch auf die Verantwortung f\u00fcr das Bildungs- und Ausbildungssystem; eine solche breitere Verantwortung ist ein vielversprechender Weg zur gesellschaftlichen Integration von Alten und Jungen, von Arbeitnehmern und Unternehmern, von Frauen und M\u00e4nnern, Einheimischen und Einwanderern. Daher muss die Verfasstheit des Bildungssystems neu gestaltet werden: die Kommunen und das gesellschaftliche Leben in der Kommune sind zu st\u00e4rken. B\u00fcrgerschaftliches Engagement als wesentliches Element einer lebendigen Demokratie ist auf Kinderg\u00e4rten und Schulen eines Stadtteils auszuweiten. Die Kommunen sind verpflichtet, regelm\u00e4\u00dfig Kinderg\u00e4rten und Schulen zu evaluieren und Bildungsberichte \u00f6ffentlich vorzulegen. Nur so k\u00f6nnen die Menschen, die zu mehr Teilhabe und \u00dcbernahme von Verantwortung bereit sind, Ver\u00e4nderungen und Entwicklungen tats\u00e4chlich kontrollieren. Wir schlagen einen kommunalen Bildungsbeirat vor, der sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern einer Kommune oder eines Stadtteils zusammensetzt und der n\u00e4her zu bestimmende Kompetenzen erh\u00e4lt. Diese Ehren\u00e4mter haben allen in einer Kommune lebenden Menschen, auch denen mit Migrationshintergrund, tats\u00e4chlich offen zu stehen.<br \/>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und seine Verwirklichung ist f\u00fcr die B\u00fcrgergesellschaft eine Herausforderung. Wir nehmen sie an.<\/p>\n<p><i>Verantwortlich f\u00fcr die GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE: Jutta Roitsch-Wittkowsky, Dr. Dieter Wunder, f\u00fcr die HUMANISTISCHE UNION: Ingeborg R\u00fcrup, f\u00fcr das KOMITEE F\u00dcR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE: Prof. Dr. Albert Scherr (15. Juni 2003)<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2356],"publikationen":[1207],"class_list":["post-12095","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-gustav-heinemann-lnitiative","publikationen-vorg-163"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-2\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung Manifest der Gustav Heinemann-lnitiative, der Humanistischen Union und des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie Vorg\u00e4nge 163, S. 76-83 Einleitung Das Menschenrecht auf Bildung geh\u00f6rt zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie. 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