{"id":12103,"date":"2002-09-01T11:50:00","date_gmt":"2002-09-01T09:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-terrorismusbekaempfungsgesetz-ein-erfolg-der-terroristen\/"},"modified":"2023-11-22T12:20:18","modified_gmt":"2023-11-22T11:20:18","slug":"das-terrorismusbekaempfungsgesetz-ein-erfolg-der-terroristen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-159\/publikation\/das-terrorismusbekaempfungsgesetz-ein-erfolg-der-terroristen\/","title":{"rendered":"Das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz &#8211; Ein Erfolg der Terroristen"},"content":{"rendered":"<p>Am 11. September 2001 bestiegen neunzehn unverd\u00e4chtige, bis dato gesetzestreu lebende B\u00fcrger, vermutlich moslemischen Glaubens arabischer Abstammung, vier Flugzeuge auf verschiedenen Flugh\u00e4fen in den USA. Bewaffnet mit Teppichmessern, die niemand kontrollierte oder die niemanden interessierten, drangen sie in die Pilotenkanzeln ein, durchschnitten vermutlich den Piloten die Kehlen und brachten mit zwei Flugzeugen die beiden T\u00fcrme des World Trade Center in New York zum Einsturz. Mit einem weiteren Flugzeug zerst\u00f6rten sie Teile des Pentagon in Washington; nur das vierte Flugzeug erreichte sein Ziel nicht, sondern wurde anscheinend vorher von den Passagieren, um noch Schlimmeres zu verh\u00fcten, zum Absturz gebracht. Alle Flugzeuginsassen sowie rund dreitausend Menschen, \u00fcberwiegend im World Trade Center, kamen ums Leben.<br \/>\nDas Entsetzen in allen Staaten war gro\u00df. Vom Angriff der moslemisch-fundamentalistischen Terroristen auf die \u201efreie Welt\u201d, auf die Zivilisation und die rechtsstaatliche Demokratie des Westens war die Rede. Die Terrororganisation Al Quaida und das Taliban-Regime in Afghanistan, beide bis vor kurzem durch die USA unterst\u00fctzt, galten sofort als die Drahtzieher. Die neunzehn T\u00e4ter waren wenige Tage sp\u00e4ter mit Name, Bild und Lebenslauf bekannt. Drei von ihnen hatten in Deutschland gelebt; legal, gesetzestreu, unauff\u00e4llig \u2014 so wie der Staat sich seine B\u00fcrger und nat\u00fcrlich besonders seine Ausl\u00e4nder w\u00fcnscht. Aber da sie ja Terroristen waren und es m\u00f6glicherweise noch mehr davon geben k\u00f6nnte, wurden diese so genannten Schl\u00e4fer nun per Rasterfahndung gesucht: Junge Leute, keine Straftaten, Studenten, aus L\u00e4ndern mit arabischen Bev\u00f6lkerungsteilen (z.B. Frankreich), vermutlich moslemischen Glaubens \u2014 zehntausend blieben allein in Nordrhein-Westfalen im ausgeworfenen \u201eNetz\u201d als Verd\u00e4chtige und potenzielle Terroristen h\u00e4ngen.<br \/>\nDer amerikanische Pr\u00e4sident Bush rief weltweit den Krieg gegen den Terrorismus aus, der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schr\u00f6der versicherte ihm \u201edie uneingeschr\u00e4nkte deutsche Solidarit\u00e4t.\u201d Zwei Terrorismusgesetzespakete wurden von der deutschen Bundesregierung in Eile geschn\u00fcrt und unverz\u00fcglich verabschiedet, teilweise erhielten die<br \/>\nAbgeordneten \u2014 die aktuelle Terrorismusgefahr duldete keinen Aufschub \u2014 die Textfassung, \u00fcber die sie abstimmen sollten, erst in der Sitzung! Da der Terrorismus unsere Wertewelt bedroht, musste energisch gehandelt werden.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"ein-paar-zweifel-scheinen-angebracht\">Ein paar Zweifel scheinen angebracht &hellip;<\/span><\/h3>\n<p>Dabei lassen wir einmal beiseite, dass Andreas von B\u00fclow, fr\u00fcherer Bundesminister, Verteidigungsstaatssekret\u00e4r, Frankfurter Oberb\u00fcrgermeister und Geheimdienstexperte(1) im April 2002 in Fernsehinterviews und in verschiedenen Zeitungen darauf hingewiesen hat, dass der TV-Sender CNN unmittelbar nach den Attentaten die Passagierlisten der vier Flugzeuge ver\u00f6ffentlichte; auf ihnen befand sich kein einziger arabischer Name, schon gar nicht jene der neunzehn Attent\u00e4ter. Aber schon 48 Stunden sp\u00e4ter konnten die amerikanischen Geheimdienste, die \u2014 finanziert mit 30 Milliarden Dollar j\u00e4hrlich \u2014 weltweit ihre Lauscher und Zutr\u00e4ger haben, die Liste mit Fotos und Namen aller angeblichen Attent\u00e4ter ver\u00f6ffentlichen, von denen sie doch bis zum 11. September offenbar nichts wussten. Hinzu kommt, dass nach Berichten der britischen Zeitungen<em> Telegraph<\/em> und <em>Independent<\/em> sowie der BBC mindestens sieben der neunzehn \u201eAttent\u00e4ter\u201d in den Tagen nach dem 11. September noch lebten und sich emp\u00f6rt bei amerikanischen Konsulaten meldeten und beteuerten, sie h\u00e4tten mit den Terroraktionen nichts zu tun. Ebenso wollen wir unbeachtet lassen, dass sich die amerikanische Administration bis zum heutigen Tage weigert, der deutschen Regierung Beweise f\u00fcr die Verantwortung von Al Quaida vorzulegen, und dass die Washington Post am 30. April 2002 \u00fcber einen Vortrag des FBI-Chefs Robert Mueller berichtete, der am 19. April vor dem Commonwealth Club in San Francisco gesprochen hatte, wo er im Hinblick auf die Urheberschaft islamischer Terroristen bzw. Osama Bin Ladens und der Al Quaida ausf\u00fchrte: \u201eBei unseren Untersuchungen haben wir nicht ein einziges Beweisst\u00fcck gefunden \u2014 weder hier in den USA, noch in dem umfangreichen Material, das wir in Afghanistan und anderswo sichergestellt haben \u2014, das einen Zusammenhang mit der Verschw\u00f6rung vom 11. September erw\u00e4hnt.\u201d<br \/>\nIn der Begr\u00fcndung des Entwurfs f\u00fcr das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz hei\u00dft es, der Entwurf beinhalte \u201edie f\u00fcr eine entschlossene, aber auch wirkungsvolle Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus dringend erforderlichen Ma\u00dfnahmen. Hierzu bedarf es der Anpassung zahlreicher Sicherheitsgesetze, wie des Bundesverfassungsschutzgesetz, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Bundesgrenzschutzgesetzes, des Bundeskriminalastgesetz, aber auch des Ausl\u00e4ndergesetzes und anderer ausl\u00e4nderrechtlicher Vorschriften. Der Schwerpunkt der Gesetzes\u00e4nderungen liegt darin, den Sicherheitsbeh\u00f6rden wie dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesgrenzschutz und dem Bundeskriminalamt die n\u00f6tigen gesetzlichen Befugnisse zu geben.\u201d In Wirklichkeit jedoch hat das so genannte Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz mit einer Bek\u00e4mpfung des Terrorismus nahezu nichts zu tun. Es ist dazu auch weder erforderlich noch geeignet.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"der-staat-schlaegt-ueber-die-straenge\">Der Staat schl&auml;gt &uuml;ber die Str&auml;nge<\/span><\/h3>\n<p>Noch f\u00fcnf Wochen nach dem Anschlag vom 11. September zeigte Monitor im Fernsehen, wie Journalisten mit genau denselben Teppichmessern, die die Terroristen am 11. September als Waffen benutzt hatten, ohne Probleme durch s\u00e4mtliche Sicherheitskontrollen an den deutschen Gro\u00dfflugh\u00e4fen in Berlin, D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln und Frankfurt\/Main an Bord von Flugzeugen gelangten. Tats\u00e4chliche Terrorismusbek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen \u2014 n\u00e4mlich sch\u00e4rfere Kontrollen und eine bessere Ausr\u00fcstung der Polizei \u2014 w\u00fcrden Geld kosten. Wohlfeile neue Gesetze allerdings kosten kein Geld und \u201enur\u201d den demokratischen Rechtsstaat, und mit ihnen l\u00e4sst sich dem B\u00fcrger suggerieren, man t\u00e4te etwas zur Gefahrenabwehr \u2014 obwohl dies nicht der Fall ist.<br \/>\nSo hatte auch das Bundesjustizministerium in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 17. Oktober 2001 ausgef\u00fchrt, im Hinblick auf den gew\u00e4hlten Titel \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz\u201d scheine es \u201eangeraten, den Gesetzentwurf auch tats\u00e4chlich auf Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus zu beschr\u00e4nken\u201d, und der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz hat in seiner Stellungnahme vom 23. Oktober 2001 beispielhaft unter Ziffer 5 zu den vorgesehenen \u00c4nderungen im Pass- und Personalausweisgesetz bemerkt, \u201edass es sich in den beiden Gesetzen um \u00c4nderungen handelt, die nur schwerlich in einen Zusammenhang mit der mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigten Bek\u00e4mpfung des Internationalen Terrorismus zu bringen sind.\u201d Dementsprechend verk\u00fcndeten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung: \u201eGegenw\u00e4rtig wird ohne R\u00fccksicht auf das grundrechtliche \u00dcberma\u00dfverbot vorgeschlagen, was technisch m\u00f6glich erscheint, anstatt zu pr\u00fcfen, was wirklich geeignet und erforderlich ist. Freiheits- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte drohen, verloren zu gehen.\u201d Und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erkl\u00e4rte laut <em>Spiegel<\/em> vom 5. November 2001: \u201eMit den von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen w\u00e4ren die Anschl\u00e4ge vom 11. September niemals verhindert worden. [&#8230;] Wir brauchen eine kritische Fachdiskussion und keine politische Kraftmeierei.\u201d<br \/>\nErforderlichkeit, Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Geeignetheit der im so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz enthaltenen Gesetzes\u00e4nderungen \u2014 durchgehend verfassungsrechtliche Ma\u00dfst\u00e4be bei der Verabschiedung von Gesetzen \u2014 waren nicht gegeben; aber dennoch mussten die Sicherheitspakete durchgesetzt werden, um Handlungsf\u00e4higkeit vorzuspiegeln. Der gro\u00dfe Verlierer dieser Inszenierung war der Rechtsstaat. Dies soll im Folgenden an einigen zentralen Punkten deutlich gemacht werden.<br \/>\nEin wesentliches Kernelement der Struktur der deutschen Sicherheitsdienste ist das aus der Erfahrung der Vergangenheit (sowohl mit dem Reichssicherheitshauptamt im nationalsozialistischen Staat wie dem Staatssicherheitsdienst der DDR) geborene und von Verfassungs wegen geltende Trennungsgebot zwischen Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendiensten. Dies dient nicht nur der Verhinderung von Gefahren, sondern entspricht auch den unterschiedlichen Aufgaben: Die Polizeibeh\u00f6rden sind als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung berufen sowie zur Gefahrenabwehr; dies ist <em>nicht<\/em> die Aufgabe von Geheimdiensten. Und obendrein hat der BND als Auslandsgeheimdienst nicht in der Bundesrepublik zu ermitteln und der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst nicht im Ausland. Durch das so genannte Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz jedoch wird ein umfassender Informationsaustausch zwischen Polizeibeh\u00f6rden und Geheimdiensten erm\u00f6glicht und damit das Trennungsgebot durchl\u00f6chert, wenn nicht sogar beseitigt. Dies ist verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.<br \/>\nDie Doppel- (oder Dreifach-)Kompetenz verschiedener Beh\u00f6rden f\u00fcr den gleichen Gegenstand ist ein typisches Merkmal totalit\u00e4rer Regime, weil sie die Kontrolle \u00fcber die Sicherheitsbeh\u00f6rden und die Verteidigung der B\u00fcrgerrechte des unter Verdacht geratenen B\u00fcrgers erschwert. Die Bundesrepublik Deutschland muss wieder zur\u00fcckfinden zu einer klaren Aufgabentrennung, nach der die Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig sind f\u00fcr die Strafverfolgung und f\u00fcr die Abwehr konkreter Gefahren, der nachrichtendienstliche Verfassungsschutz f\u00fcr Vorfeldermittlungen \u00fcber allgemeine den Staat bedrohende Gef\u00e4hrdungen durch verfassungsfeindliche Bestrebungen und der BND f\u00fcr Angriffe auf die Bundesrepublik von au\u00dfen. Der Einsatz des Verfassungsschutzes zur Straftaten- und Terrorismusbek\u00e4mpfung ist schlicht verfassungswidrig: Denn nach Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz darf ein Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nur \u201ezur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt [&#8230;) ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden\u201d eingerichtet werden \u2014 und nicht f\u00fcr die Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten.<br \/>\nNahezu grenzenlos sind dar\u00fcber hinaus die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert worden durch die geheime Einholung von Informationen und Ausk\u00fcnften bei Kreditinstituten, Postdienstleistungserbringern, Telekommunikationsdiensten und Luftfahrtunternehmen; \u00e4hnliches gilt f\u00fcr MAD und BND. Geregelt ist dies in den neu eingef\u00fcgten Abs\u00e4tzen 5-9 zu \u00a7 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Danach darf das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nun personenbezogene Informationen \u00fcber Konten, Konteninhaber und Geldbewegungen einholen, \u00fcber Postverbindungen (wer erh\u00e4lt von wem wie oft Post?), \u00fcber die Benutzung von Flugzeugen (wie oft fliegt B\u00fcrger X im Monat von Frankfurt nach Berlin?), \u00fcber Telefonverbindungen (wer hat wann mit wem telefoniert?). Erforderlich sind lediglich \u201etats\u00e4chliche Anhaltspunkte\u201d f\u00fcr irgendeine Vermutung des Verfassungsschutzes \u2014 diese wird er immer haben oder behaupten, \u00fcberpr\u00fcfen kann dies niemand. Und schlie\u00dflich muss es zu seiner Aufgabenerf\u00fcllung \u201eerforderlich sein\u201d. Nach Abs. 9 darf dem Betroffenen nicht einmal mitgeteilt werden, dass Informationen \u00fcber ihn angefordert wurden. Was bedeutet das? Zum Beispiel dies: Herr M\u00fcller hat bei seiner Sparkasse einen Kredit zum Bau seines Einfamilienhauses beantragt. Zu diesem Zeitpunkt erkundigt sich der Verfassungsschutz bei der Sparkasse \u00fcber ihn \u2014 nat\u00fcrlich ohne Begr\u00fcndung. Die Sparkasse wird Herrn M\u00fcller keinen Kredit geben, denn mit \u201eTerroristen, die vom Verfassungsschutz gesucht (oder auch nur \u00fcberpr\u00fcft) werden, wollen wir nichts zu tun haben.\u201d Diese Begr\u00fcndung erf\u00e4hrt Herr M\u00fcller nat\u00fcrlich nicht und darf er nicht erfahren; also kann er sich auch nicht dagegen wehren. Da Terroristen bekanntlich Flugzeuge kapern und zum Absturz bringen und da dies keine Fluggesellschaft w\u00fcnscht, wird die Lufthansa Herrn Meier, \u00fcber den der Verfassungsschutz Informationen bei der Fluggesellschaft eingeholt hat, m\u00f6glicherweise kein Flugticket mehr verkaufen; seltsamerweise sind alle Fl\u00fcge immer schon ausgebucht. Und so weiter und so weiter.<br \/>\nEinen Terroristen herausfiltern oder gar einen Terroranschlag verhindern wird man mit diesen Ma\u00dfnahmen kaum: Zur vergleichbaren Ausweitung der Anzeigepflicht bei vermuteter Geldw\u00e4sche im Rahmen der Terrorismusbek\u00e4mpfung hat der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz Joachim Jacob Anfang 2002 ausgef\u00fchrt: \u201eSchon bisher hat es in der Bundesrepublik Deutschland trotz mehr als 4.000 Verdachtsanzeigen pro Jahr nach \u00a7 11 Geldw\u00e4schegesetz kaum gerichtliche Verurteilungen wegen Geldw\u00e4sche gegeben. Jetzt werden durch erweiterte Meldepflichten noch mehr Betroffene ins Visier der Strafverfolger geraten, ohne dass \u00fcberhaupt ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt und ohne dass den anzeigepflichtigen Stellen genauere Kriterien f\u00fcr Verdachtsanzeigen zur Verf\u00fcgung gestellt werden [&#8230;] Als Fazit gilt festzuhalten, dass die dargestellten Regelungen zur Verbrechensbek\u00e4mpfung nach dem 11. September 2001 zu einer erheblichen Einschr\u00e4nkung der Freiheitsrechte des B\u00fcrgers und zu sp\u00fcrbaren Belastungen f\u00fcr betroffene Unternehmen f\u00fchren. Erst in einigen Jahren wird sich feststellen lassen, ob sie zur Bek\u00e4mpfung des Internationalen Terrorismus und bestimmter Formen der Organisierten Kriminalit\u00e4t \u00fcberhaupt geeignet sind, also dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gerecht werden.\u201d (in: <em>WM \u2014 Zeitschrift f\u00fcr Wirtschafts- und Bankrecht<\/em>, Heft 6 2002:278f.)<br \/>\n\u00c4hnliche Bedenken gelten f\u00fcr die. \u00c4nderungen des Pass- und Personalausweisgesetzes. Hier sollen in Zukunft zur besseren F\u00e4lschungssicherheit und Identifizierung biometrische Merkmale in verschl\u00fcsselter Form in die Ausweispapiere aufgenommen werden. Der Sinn bleibt zweifelhaft. Denn bereits 1988 wurden f\u00e4lschungssichere Personalausweise eingef\u00fchrt; erst im November 2001 hat der Bundesinnenminister den neuen Personalausweis mit Sicherheits-Hologramm vorgestellt. Auch auf Nachfrage im Bundestag hat der Bundesinnenminister keinerlei Zahlen \u00fcber angebliche F\u00e4lschungen von Personalausweisen und P\u00e4ssen vorlegen k\u00f6nnen. Die deutschen Ausweispapiere d\u00fcrften aber schon heute zu den F\u00e4lschungssichersten der Welt geh\u00f6ren.<br \/>\nDie vorgesehene Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Ausweispapiere greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, w\u00e4re also verfassungsrechtlich allenfalls zul\u00e4ssig, wenn sie erforderlich, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und geeignet w\u00e4re. Dies ist offensichtlich nicht der Fall \u2014 denn die Attent\u00e4ter von New York und Washington hatten bekanntlich keine deutschen Ausweispapiere. Wozu die biometrischen Daten von Fingern, H\u00e4nden oder Gesicht des Ausweisinhabers tats\u00e4chlich in absehbarer Zeit genutzt werden d\u00fcrften, ist etwas ganz anderes \u2014 und von der Verfassung verboten: Mit diesen biometrischen Daten der Gesamtbev\u00f6lkerung werden Informationen auf Vorrat gesammelt, die dann zu anderen Zwecken zur Verf\u00fcgung stehen: Wenn irgendwo eine Straftat begangen und Fingerabdr\u00fccke oder andere Tatortspuren gesichert wurden, k\u00f6nnte man die gesamte deutsche Bev\u00f6lkerung durchrastern, um m\u00f6glicherweise einen T\u00e4ter zu finden. Oder man nimmt \u2014 wie k\u00fcrzlich in Florida geschehen \u2014 alle Besucher im Fu\u00dfballstadion mit einer Kamera auf und gleicht sie \u2014 wenn ihre Gesichter als biometrische Daten codiert wurden \u2014 mit Listen gesuchter Personen ab oder stellt schlicht fest, ob Herr Meier mit seiner Freundin Frau M\u00fcller zusammensitzt statt mit seiner Ehefrau. Alles dies ist schon heute m\u00f6glich. Mit der Aufnahme biometrischer Daten in die Personalausweispapiere entsteht aber eine Art Personenkennzeichen (PKZ), was der Rechtsausschuss des Bundestages im Jahre 1976 noch als mit unserer Verfassung unvereinbar kategorisch abgelehnt hatte. Und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 festgestellt, dass ein PKZ der entscheidende Schritt hin zu einer umfassenden Registrierung und Katalogisierung jedes einzelnen B\u00fcrgers sei und mit den Pers\u00f6nlichkeitsrechten des Einzelnen nicht zu vereinbaren w\u00e4re. Denn hier wird jeder B\u00fcrger als potenzieller Straft\u00e4ter betrachtet. Man kann dies als verfassungswidriges Menschenbild charakterisieren, weil unsere demokratische und rechtsstaatliche Verfassung von dem prinzipiell rechtstreuen B\u00fcrger ausgeht, bis das Gegenteil bewiesen ist. Erst wenn konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr die Straftat eines B\u00fcrgers vorliegen, darf der Staat sich mit ihm befassen, ihn \u00fcberwachen, gegen ihn ermitteln.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"die-sicherheitsueberpruefung-als-generalermaechtigung-der-exekutive\">Die Sicher&shy;heits&shy;&uuml;ber&shy;pr&uuml;&shy;fung als Genera&shy;l&shy;er&shy;m&auml;ch&shy;ti&shy;gung der Exekutive<\/span><\/h3>\n<p>Wenige B\u00fcrger kennen auch das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG), denn bisher diente es lediglich dem Geheimnisschutz, und folglich war die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach \u00a7 1 S\u00dcG grunds\u00e4tzlich beschr\u00e4nkt auf Besch\u00e4ftigte des \u00f6ffentlichen Dienstes, die im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten hatten. Privatbesch\u00e4ftigte unterlagen nach \u00a7 24 S\u00dcG nur dann der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, soweit sie bei ihren privaten Arbeitgebern zu sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten durch die zust\u00e4ndige Stelle erm\u00e4chtigt waren.<br \/>\nDurch die neuen Abs\u00e4tze 4 und 5 des \u00a7 1 S\u00dcG wird das nun ganz anders: eine \u201esicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit\u201d \u00fcbt nun auch aus, wer \u201ean einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb, einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung\u201d besch\u00e4ftigt ist oder werden soll. Und lebenswichtig sind nach Abs. 5 unter anderem \u201esolche Einrichtungen, die f\u00fcr das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeintr\u00e4chtigung erhebliche Unruhe in gro\u00dfen Teilen der Bev\u00f6lkerung und somit Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen lassen w\u00fcrde.\u201d Welche Einrichtungen das sind, soll nicht etwa der Gesetzgeber festlegen, sondern nach \u00a7 34 S\u00dcG die Exekutive. Schon nach der Gesetzesbegr\u00fcndung fallen darunter Einrichtungen, die f\u00fcr \u201edie Versorgung der Bev\u00f6lkerung (z.B. Energie, Wasser, pharmazeutische Firmen, Krankenh\u00e4user, Banken) dienen oder die f\u00fcr das Funktionieren des Gemeinwesens (z.B. Telekommunikation, Bahn, Post, Rundfunk- und Fernsehanstalten) notwendig sind.\u201d Sollte die t\u00e4gliche <em>Tagesschau<\/em> ausfallen, so w\u00fcrde dies mit Sicherheit \u201eerhebliche Unruhe in gro\u00dfen Teilen der Bev\u00f6lkerung\u201d zur Folge haben. Dasselbe gilt, wenn pl\u00f6tzlich der \u00f6ffentliche Personennahverkehr nicht funktioniert, wenn man am Geldautomaten der Bank kein Geld mehr abheben kann, wenn die Lebensmittelgesch\u00e4fte geschlossen sind, wenn die Eisenbahn nicht f\u00e4hrt, die Lufthansa nicht fliegt, wenn die Tageszeitung ausbleibt, wenn das Arbeitsamt geschlossen ist, wenn die Fu\u00dfballspiele der Bundesliga ausfallen \u2014 nach der neuen Gesetzesdefinition sind dies alles lebenswichtige Einrichtungen, so dass die dort besch\u00e4ftigten Personen einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterzogen werden k\u00f6nnen. Bei der f\u00fcr diesen \u2014 uferlosen \u2014 Personenkreis nun m\u00f6glich werdenden Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung greifen die Regeln der \u201eeinfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung\u201d nach \u00a7 8 Abs. 1 Nr. 3 S\u00dcG, wonach der \u00dcberpr\u00fcfte eine \u201eSicherheitserkl\u00e4rung\u201d abzugeben hat. Hierin sind nicht nur Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und Wohnsitz der vergangenen Jahre, Beruf, Arbeitgeber, Kinder, Eltern, Ausbildungs- und Besch\u00e4ftigungszeiten sowie Besch\u00e4ftigungsstellen sowie die Nummer des Personalausweises darzulegen, sondern auch Angaben \u00fcber durchgef\u00fchrte Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen zu machen. Weiter wird gefragt, ob die bestehenden finanziellen Verpflichtungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, anh\u00e4ngige Straf- und Disziplinarverfahren vorliegen, Angaben zu Reisen und nahen Angeh\u00f6rigen in oder sonstigen Beziehungen zu Staaten, in denen Sicherheitsrisiken zu bef\u00fcrchten sind (z.B. die Urlaubsreise nach Moskau oder Peking oder Damaskus), werden gefordert sowie drei Referenzpersonen mit Namen, Beruf, Anschrift und Telefonnummer. Ein Teil dieser Angaben ist auch zum Lebenspartner \u2014 allerdings nur mit dessen Einverst\u00e4ndnis \u2014 zu machen; dieser wird dann auch \u00fcberpr\u00fcft. Doch was passiert, wenn er oder sie das Einverst\u00e4ndnis versagt? Der Job d\u00fcrfte dann wohl futsch sein.<br \/>\nErschwerend hinzu kommt, dass diese Angaben nicht nur die \u201ezust\u00e4ndige Stelle\u201d erh\u00e4lt, sondern auch der Verfassungsschutz, das BKA und zahlreiche weitere mit Sicherheitsfragen befasste Institutionen. Der Bundestag hat also weit gehende \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnet und die Frage, welche Personen davon betroffen sind, der Regierung \u00fcberantwortet. Diese kann mit ihren Kompetenzen beinahe beliebig nach eigenem Gusto verfahren.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"gemessen-wird-mit-zweierlei-mass\">Gemessen wird mit zweierlei Ma&szlig;<\/span><\/h3>\n<p>Die bisher geschilderten Regelungen betreffen die Deutschen. Sie umfassen sieben Seiten im Bundesgesetzblatt vom 11. Januar 2002 (S. 361-367). Die folgenden elf Seiten (S. 368-378) betreffen mit den Artikeln 11 bis 16 ausschlie\u00dflich \u00c4nderungen des Ausl\u00e4nderrechts, des Asylverfahrens und des Ausl\u00e4nderzentralregistergesetzes sowie der dazugeh\u00f6rigen Verordnungen. Aufschlussreich f\u00fcr den neuerdings offenbar legitimen impliziten Generalverdacht ist zum Beispiel, dass das so genannte Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz in Bezug auf die deutsche Bev\u00f6lkerung die Aufnahme von biometrischen Daten in die Personalpapiere prinzipiell f\u00fcr m\u00f6glich erkl\u00e4rt hat, die Details aber einem weiteren, vom Bundestag zu beschlie\u00dfenden, Gesetz vorbeh\u00e4lt. F\u00fcr hier lebende Ausl\u00e4nder jedoch, f\u00fcr die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Verfassung wegen genauso gilt, ist unter Versto\u00df gegen dieses Grundrecht die Aufnahme von biometrischen Daten in die Personalausweispapiere gleich direkt im Gesetz festgelegt worden. Einzelheiten darf der Bundesinnenminister per einfacher Verordnung regeln, eine Beteiligung des Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Grundrechte, die bis auf wenige Ausnahmen Menschenrechte sind und universell f\u00fcr jeden gelten, werden hier-mit f\u00fcr Ausl\u00e4nder au\u00dfer Kraft gesetzt. Dies ist nicht nur Ausdruck von Ausl\u00e4nderdiskriminierung, sondern schlicht verfassungswidrig. W\u00e4hrend bei den Deutschen die Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Recht, vom Staat als B\u00fcrger nicht unter Generalverdacht gestellt zu werden, wenigstens noch unter gewisse Kautelen gestellt werden, ist der Ausl\u00e4nder f\u00fcr den Gesetzgeber des so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes eine Gefahr per se. Er ist der nicht nur potenzielle, sondern offenbar der fast sichere Straft\u00e4ter und Terrorist, der \u00fcberwacht und abgewehrt werden muss. Dies betrifft immerhin rund sieben Millionen Einwohner unseres Landes und alle diejenigen, die einreisen wollen \u2013 sei es zu touristischen oder gesch\u00e4ftlichen Zwecken, zu Freundschaftsbesuchen, als Fl\u00fcchtlinge oder als dauernde Einwanderer. Die Aufnahme biometrischer Daten in die Aufenthaltsgenehmigung oder in den Ausweisersatz ist beschlossen und wird nur vom Bundesinnenminister geregelt. Ein verfassungsrechtlich vorgeschriebenes Zweckbindungsgebot gibt es nicht.<br \/>\nDie Daten sowohl des Visa-Antragsstellers wie auch des deutschen Einladers werden an die Geheimdienste BND, Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, MAD, sowie an das BKA und das Zollkriminalamt \u00fcbermittelt, obwohl doch nach der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung der BND als Auslandsnachrichtendienst \u00fcber den deutschen Einlader nichts wissen darf, genauso wenig wie der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst \u00fcber den ausl\u00e4ndischen Visa-Antragsteller. Alle diese Beh\u00f6rden d\u00fcrfen nach \u00a7 64 a Abs. 3 Ausl\u00e4ndergesetz die ihnen \u00fcbermittelten Daten speichern und nutzen; und dies beinahe unbeschr\u00e4nkt. Dass alles auch im Ausl\u00e4nderzentralregister gespeichert wird, ist selbstverst\u00e4ndlich. Allein die Tatsache, dass Ausl\u00e4nder per definitionem Nicht-Deutsche sind, ist es, die Ansatz und ausl\u00f6sendes Moment f\u00fcr eine l\u00fcckenlose und unbeschr\u00e4nkte \u00dcberwachung durch s\u00e4mtliche deutschen Beh\u00f6rden darstellt. Dabei ist doch offenkundig, dass auch mit Mitteln des Polizeistaats, auch bei hundertprozentiger \u00dcberwachung, erneute Anschl\u00e4ge nicht zu verhindern sind. Und wer sagt, dass nur Ausl\u00e4nder terroristische Taten begehen? Die Behandlung der Ausl\u00e4nder im so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz als potenzielle Straft\u00e4ter macht allen \u201ebraven\u201d Deutschen deutlich, woher unserem Staatswesen und unserer Gesellschaft Gefahren drohen. Ausl\u00e4nder werden unter Generalverdacht als Straft\u00e4ter gestellt. Und da Volksverhetzung nach \u00a7 130 StGB vorliegt, wenn jemand \u201edie Menschenw\u00fcrde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bev\u00f6lkerung beschimpft, b\u00f6swillig ver\u00e4chtlich macht\u201d, muss man wohl zugestehen, dass das vermeintliche Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz zumindest an staatliche Volksverhetzung grenzt.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"der-siegeszug-von-catch-all-klauseln\">Der Siegeszug von Catch-all-&shy;Klau&shy;seln<\/span><\/h3>\n<p>Am 26. April 2002 hat der Deutsche Bundestag den Sicherheitspaketen zur angeblichen Terrorismusbek\u00e4mpfung ein weiteres Steinchen des rechtsstaatlichen Abbaus hinzugef\u00fcgt, den neuen \u00a7 129 b StGB. Der bisherige \u00a7 129 a StGB stellt die Bildung sowie das Werben und die Unterst\u00fctzung von terroristischen Vereinigungen unter Strafe. Was dem \u201egesunden Menschenverstand\u201d so plausibel klingt, bedeutete in der Praxis, dass Familienangeh\u00f6rige von RAF-Strafgefangenen, die \u00f6ffentlich gegen die zumindest von ihnen so empfundene Isolationshaft ihrer Angeh\u00f6rigen demonstrierten, wegen Unterst\u00fctzung f\u00fcr eine terroristische Vereinigung nach \u00a7 129 a StGB angeklagt wurden. Dieser Paragraph diente bereits bisher als \u201eSesam \u00f6ffne Dich!\u201d f\u00fcr alle Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, wenn nichts Konkretes vorlag, aber trotzdem Hausdurchsuchungen oder Telefonabh\u00f6raktionen durchgef\u00fchrt werden sollten. Bei Verdacht auf eine Straftat nach \u00a7 129 a StGB kann der \u201eVerd\u00e4chtige\u201d in Untersuchungshaft genommen werden, ohne dass es einen Haftgrund gibt, selbst wenn nicht mal Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. In lediglich drei Prozent aller Ermittlungsverfahren nach \u00a7 129 a StGB kommt es \u00fcberhaupt zu einer Anklage. Der Paragraph wird also in der Praxis lediglich als Verdachtsch\u00f6pfungsinstrument und zur Einsch\u00fcchterung benutzt, denn auch in den 97 Prozent der F\u00e4lle, in denen es nicht zur Anklage kommt, darf nicht vergessen werden, welche einschneidenden und traumatischen Erlebnisse etwa mit einer Hausdurchsuchung durch ein Spezialeinsatzkommando, mit der Stigmatisierung in der Nachbarschaft, mit der U-Haft und dem Ermittlungsverfahren einhergehen. Deshalb forderten viele Juristen- und B\u00fcrgerrechtsorganisationen die Abschaffung dieses Paragraphen. Bis zum 26. April 2002 geh\u00f6rte auch die Regierungspartei B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen dazu. Mit dem neuen \u00a7 129 b hat sie nun jedoch dazu beigetragen, dass auch das aktive Werben f\u00fcr eine \u2014 angeblich \u2014 terroristische Vereinigung im Ausland unter Strafe gestellt.<br \/>\nEine solche Regelung war bereits in den 1980er Jahren in der Diskussion. Ausgerechnet der Generalbundesanwalt hat davon dringend abgeraten. \u201eDeutsche Gerichte m\u00fcssten \u2014 ohne zureichende Ermittlungsm\u00f6glichkeiten vor Ort \u2014 tragf\u00e4hige Feststellungen \u00fcber die jeweilige Struktur der ausl\u00e4ndischen Organisation, deren Zielsetzung und personeller Zusammensetzung treffen. Ferner m\u00fcsste jeweils eine Entscheidung dar\u00fcber herbeigef\u00fchrt werden, ob ein berechtigter Widerstand, namentlich gegen ein ausl\u00e4ndisches Unrechtssystem, einer ausl\u00e4ndischen Organisation die Qualifikation einer terroristischen Vereinigung nimmt. Diese Pr\u00fcfung w\u00fcrde zur unl\u00f6sbaren Aufgabe, wenn eine ausl\u00e4ndische Vereinigung durch Gewaltakte gar die Regierungsarbeit \u00fcbernehmen w\u00fcrde und dadurch ihr fr\u00fcheres Verhalten legalisieren k\u00f6nnte\u201d (der damalige Generalbundesanwalt Rebmann in der <em>Neuen Strafrechtszeitschrift<\/em> 1986: 291). Der sp\u00e4tere israelische Ministerpr\u00e4sident Ben Gurion wurde von den Engl\u00e4ndern als Terrorist gesucht, weil er das King David Hotel mit einer Bombe in Schutt und Asche gelegt hatte. Die heutigen \u201eTerroristenorganisationen\u201d Al Quaida und Taliban wurden von der CIA \u2014 als es den USA noch n\u00fctzlich erschien \u2014 unterst\u00fctzt. W\u00e4ren Anh\u00e4nger Ben Gurions oder Mitarbeiter der CIA unter der Geltung des neuen \u00a7 129 b StGB vor deutschen Gerichten unter Strafe zu stellen? Um solchen Problemen aus dem Wege zu gehen, kn\u00fcpft man die Strafverfolgung nach dem neuen \u00a7 129 b StGB an eine Erm\u00e4chtigung durch das Bundesjustizministerium. Ist dadurch im Sinne des Rechtsstaates wirklich etwas gewonnen? Oder f\u00fchrt dies nicht lediglich dazu, dass das Bundesjustizministerium nach au\u00dfenpolitischen N\u00fctzlichkeitserw\u00e4gungen der Bundesregierung entscheidet \u2014 und damit im Sinne der juristischen Dogmatik nach Willk\u00fcr?<br \/>\nKeines der \u201eSicherheitspakete\u201d oder so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetze h\u00e4tte, wenn es im Herbst 2001 bereits Geltung gehabt h\u00e4tte, den Anschlag des 11. September verhindert. Dies m\u00fcssen bei rationaler Diskussion auch die Verfechter dieser Gesetzespakete zugestehen. Fast keine dieser Bestimmungen hat auch in Zukunft irgendeine Auswirkung auf die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus. Fast alle diese Regelungen sind von vornherein zur Bek\u00e4mpfung terroristischer Gewalttaten ungeeignet, nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und nicht erforderlich und damit automatisch verfassungswidrig.<br \/>\nDaf\u00fcr aber bringen uns die so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetze einen gro\u00dfen Schritt nach vorne auf dem Weg zu einem \u00dcberwachungsstaat. Auf dem Weg zur Betrachtung jedes B\u00fcrgers als potenzielles Sicherheitsrisiko. Auf dem Weg zur umfangreichen Sammlung von Daten \u00fcber alle B\u00fcrger auf Vorrat. Auf dem Weg zur unaufl\u00f6slichen Vernetzung von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Geheimdiensten. Auf dem Weg zur angeblichen Vorbeugung vor m\u00f6glichen Straftaten \u2014 und das hei\u00dft ohne konkrete Gefahren, ohne konkreten Anfangsverdacht, folglich zur Ermittlung gegen jeden. Dies bedeutet die Aufl\u00f6sung jeglicher Einschr\u00e4nkungen und Kontrollen der Ermittlungst\u00e4tigkeiten gegen und die \u00dcberwachung von jedermann. Dies bedeutet die Einf\u00fchrung dessen, was das Bundesverfassungsgericht im Volksz\u00e4hlungsurteil als Gift f\u00fcr unseren demokratischen Rechtsstaat erkl\u00e4rt hat: Wenn der B\u00fcrger nicht mehr nachvollziehen kann, wer was wann und aus welchem Anlass \u00fcber ihn wei\u00df, dann wird er versuchen, nicht aufzufallen, dann wird er sich nicht mehr als selbstbestimmter Menschen mit geradem R\u00fcckgrat verhalten, dann wird er nicht mehr sagen, was er meint, und nicht mehr tun, was er tun m\u00f6chte \u2014 und \u201edies w\u00fcrde nicht nur die individuellen Entfaltungsm\u00f6glichkeiten des Einzelnen beeintr\u00e4chtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsf\u00e4higkeit seiner B\u00fcrger begr\u00fcndeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist\u201d (Volksz\u00e4hlungsurteil v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1, 43).<br \/>\nDer Terrorismus hat \u2014 nicht ohne Zutun der Regierenden \u2014 sein Ziel erreicht: Die Grundlagen unserer freien Gesellschaftsordnung zu ersch\u00fcttern, den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat als Verfassungsprinzip der \u201ezivilisierten westlichen Gesellschaftsform\u201d zu unterminieren.<br \/>\n(1) So etwa als Verfasser des Buches Im Namen des Staates. CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste, M\u00fcnchen\/Z\u00fcrich 1998.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[671,667],"autoren":[186],"publikationen":[1211],"class_list":["post-12103","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-innere-sicherheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-till-mueller-heidelberg","publikationen-vorg-159"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz - Ein Erfolg der Terroristen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-159\/publikation\/das-terrorismusbekaempfungsgesetz-ein-erfolg-der-terroristen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz - Ein Erfolg der Terroristen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Am 11. 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