{"id":12108,"date":"1983-06-01T21:50:00","date_gmt":"1983-06-01T19:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/demonstrationsrecht-und-gewaltfreier-widerstand\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"demonstrationsrecht-und-gewaltfreier-widerstand","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/demonstrationsrecht-und-gewaltfreier-widerstand\/","title":{"rendered":"Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 3-8<\/p>\n<p>1. Es gibt im wesentlichen zwei Anl\u00e4sse, sich aktuell mit den Fragen des Demonstrationsrechts und des gewaltfreien Widerstand zu befassen und sich seitens der B\u00fcrgerrechtsorganisationen noch mehr als bisher dieser Fragen anzunehmen.<\/p>\n<p>Zum einen ist es das nun schon jahrelang anhaltende, mal st\u00e4rker, mal schw\u00e4cher werdende Kesseltreiben insbesondere der CDU\/CSU und ihrer Trabanten gegen die Freiheit der Demonstration. Dieses Kesseltreiben beschr\u00e4nkte sich nicht darauf, strafrechtsversch\u00e4rfende und Demonstrationsrecht einschr\u00e4nkende Gesetzentw\u00fcrfe vorzulegen. Es bestand auch in habhaften Fangergebnissen in einer politisch-b\u00fcrokratischen und polizeilichen Dauerbehinderung von Demonstrationen und dem Versuch, die Teilnahme an Demonstrationen auch zum finanziellen Risiko werden zu lassen. Nun, da die neue Regierungskoalition mit den Bundestagswahlen im M\u00e4rz 1983 best\u00e4tigt worden ist, scheint die Zeit vollends reif, zum Halali auf die Demonstrationsfreiheit zu blasen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen sollen hinfort wissen, da\u00df sie straf- und zivilrechtliche Sanktionen riskieren. Ihnen wird gegebenenfalls kr\u00e4ftig in die Tasche gegriffen, und zugleich wird ihre b\u00fcrgerliche Freiheit bedroht.<\/p>\n<p>Der andere Anla\u00df besteht in der Zuspitzung der Auseinandersetzungen um die sogenannte \u00bbNachr\u00fcstung\u00ab (also die Aufstellung neuer amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen &#151; Pershing II und Cruise Missiles &#151; auf bundesdeutschen Boden). Wenn die \u00bbNachr\u00fcstungs\u00ab-Absicht nicht g\u00e4nzlich von US-amerikanisch-bundesdeutschen Regierungs- und R\u00fcstungsbetreibern zur\u00fcckgenommen wird &#151; und hierf\u00fcr bestehen, je n\u00e4her der geplante Stationierungstermin heranr\u00fcckt, um so geringere Chancen &#151;&#130; dann ist zu erwarten, ja dann ist alles zu tun, da\u00df vielf\u00e4ltige Oppositionshandlungen in gro\u00dfem Umfange gegen die Installierung der neuen Raketen unternommen werden: Demonstrationen; Streikhandlungen und Verweigerungen aller Art; gewaltfreie Blockaden von Standorten der Raketen u.\u00e4.m. Dann ist allerdings auch zu erwarten, da\u00df die gegenw\u00e4rtige Regierung und ihre Organe nahezu kein Mittel unbenutzt lassen werden, um ihre einmal getroffene Entscheidung durchzusetzen. Ein Konflikt und seine Eskalation stehen in Aussicht, vor dem einem nur angst und bange werden kann, denkt man an die politischen und humanen Kosten und ist man nicht fasziniert von der schauerlichen Kampfes\u00e4sthetik und dem Ersatz von Kommunikation durch Gewalt.<\/p>\n<p>Diese beiden sich \u00fcberschneidenden Anl\u00e4sse sind Motiv genug, sich des Themas der Legimit\u00e4t und der Legalit\u00e4t von Demonstrationen zu widmen und dar\u00fcber nachzudenken, welche Formen der Auseinandersetzung angesichts welcher Ziele gerechtfertigt scheinen. Was hat es also mit dem gewaltfreien Widerstand auf sich? Warum ist die Gewaltfreiheit des Widerstands angezeigt, wenn die menschenvernichtenden Waffen notfalls nur mit Gewalt an ihrer Installierung verhindert werden zu k\u00f6nnen scheinen?<\/p>\n<p>Diese Fragen mu\u00df man immer erneut aktuell kl\u00e4ren, wenn eine Demonstrationen bevorsteht, wenn man dieser oder jener staatlichen Ma\u00dfnahme opponiert oder wenn man sich gar dazu entscheidet, ein Gesetz als \u00bbgesetzliches Unrecht\u00ab (G. Radbruch) zu begreifen und deswegen zu brechen. Aber dies ist nicht genug. Gerade wenn Einzelnen und Gruppen daran gelegen ist, die perspektivlose herrschende Politik zu \u00fcberwinden, dann m\u00fcssen sie selbst die Ziele ihres Handelns, seine Formen und die Kriterien derselben genau bedenken. Und sie m\u00fcssen, wieder anders als die herrschende Politik und ihre machtblinden Repr\u00e4sentanten, in der Lage sein, diese Ihre Ziele, ihre Handlungsformen und Kriterien in aller \u00d6ffentlichkeit zu vermitteln und zu rechtfertigen. Gerade hierin besteht eine der vornehmsten Wirkungschancen aller Oppositon, wenn es ihr um mehr geht, als um einen Machtkampf. In der Durchsichtigkeit und \u00fcberpr\u00fcfbaren Giaubw\u00fcrdigkeit eigenen Handelns, im radikalen Ernstnehmen auch der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die den eigenen Zielen (noch) ablehnend gegen\u00fcberstehen und sich auch deswegen auf die Seite der m\u00e4chtigen Mehrheit schlagen, liegen die entscheidenden positiven Wirkungschancen unseres friedenspolitischen Engagements.<\/p>\n<p>2. Demonstration und Demokratie sind nicht Zweige des gleichen Wortstammes. Aber sie sind in ihrer Substanz der gleichen Wurzel entwachsen. Diese Wurzel hei\u00dft: Gleichheit und Freiheit, W\u00fcrde, Wert und Beteiligungschance jeder und jedes einzelnen. Diese Wurzel hei\u00dft, voll von Verhei\u00dfung, eine Gesellschaft, die den Bed\u00fcrfnissen aller soweit wie m\u00f6glich gerecht wird, die Konflikte ohne Gewalt zu l\u00f6sen imstande ist und die keine Herrschaftsapparate entstehen l\u00e4\u00dft, die aus einer b\u00fcrgerlichen Gesellschaft eine Gesellschaft der M\u00e4chtigen und Ohnm\u00e4chtigen, der Selbstbewu\u00dften und der Entfremdeten, der Reichen und der Armen machen.<\/p>\n<p>Die Form der repr\u00e4sentativen Demokratie, wie sie vom Grundgesetz vorgegeben ist, l\u00e4\u00dft die Demokratie in einem sehr eingeschr\u00e4nkten und bewu\u00dft sparsamen Ma\u00dfe verwirklichen. Demokratie ereignet sich hier prinzipiell mittelbar. Die politischen Teilnahmem\u00f6glichkeiten des B\u00fcrgers sind zum einen auf den \u00f6ffentlichen Bereich und zum anderen auf Randzonen beschr\u00e4nkt. Nur in Wahlen kann sich der B\u00fcrger direkt beteiligen. Hier aber nur mit Hilfe eines individuell-isolierten Stimmrechts, das zwischen den Wahlperioden die \u00bbHerrschaft auf Zeit\u00ab (&#8218;I&#8217;h. Heuss) inthronisiert. Der B\u00fcrger ist zwischen den Wahlperioden als Aktiver kaum gefragt. Wenn er in den Parteien aktiv ist, mu\u00df er nicht nur zur \u00bbOchsentour\u00ab (J. Leber) bereit sein. Er wird sehr schnell wieder auf die Wahl von Delegierten und die Verteilung von parteilichem Werbematerial beschr\u00e4nkt sein.<\/p>\n<p>Die repr\u00e4sentative Demokratie, wie sie vom Grundgesetz begr\u00fcndet wurde, dessen Formulierer, wie man nicht zu unrecht gesagt hat, vom Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber dem Volk erf\u00fcllt waren, ist durch die herrschende Praxis seit 1949 noch erheblich verengt worden. Parlamentarismus und Mehrheitsentscheidung wurden geradezu absolut gesetzt; die dem Verfassungsschutz dienliche, vom Bundesverfassungsgericht 1952\/56 konstruierte Formel der \u00bbfreiheitlich demokratischen Grundordnung\u00ab stellt jegliches Dar\u00fcber-hinaus-denken unter den Verdacht der \u00bbVerfassungsfeindlichkeit\u00ab. Auch dies ein h\u00f6chst wirksamer Begriff, den man vergeblich im ohnehin \u00fcberm\u00e4\u00dfig mi\u00dftrauischen Grundgesetz sucht. Die Gefahr, da\u00df Parteien und Parlamente den b\u00fcrgerlichen Interessen gegen\u00fcber mehrundmehr abstrakt bleiben, ist l\u00e4ngst Ereignis geworden. Die parlamentarisch-parteistaatliche Demokratie ist \u00bbnach unten\u00ab hin verstopft. Moderne Medien und Meinungsbefragungen werden zu den haupts\u00e4chlichen Vermittlungsorganen und Konstrukteuren der Wirklichkeit, die die politischen Repr\u00e4sentanten allenfalls noch wahrnehmen.<\/p>\n<p>Um so wichtiger ist es, da\u00df die grundrechtlich verb\u00fcrgten Institutionen frei und ungehindert bleiben, die als Korrektiv, als Ventil und als Unruhe des erstarrten und eingerosteten etablierten Willensbildungsmechanismus dienen: die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu organisieren und sich Organisationen anzuschlie\u00dfen, das Streikrecht und nicht zuletzt das Recht, \u00fcberall und jederzeit, mit allen Gleichgesinnten, im Hinblick auf jede beliebige Sache zu demonstrieren. Der Freiheit zu demonstrieren, geb\u00fchrt als einer Art Verk\u00f6rperlichung der Meinungsfreiheit, die die Freiheit der Kritik und der Opposition mit einschlie\u00dft, ein besonderer demokratischer Adel. Im Korsett der repr\u00e4sentativen, b\u00fcrokratisch verharschten Demokratie ist sie eines der letzten grundrechtlich gew\u00e4hrleisteten Schlupfl\u00f6cher, durch das sich der Souver\u00e4n, das Volk, \u00fcberall, wo Teile des-selben es wollen, winden, spontan sich \u00e4u\u00dfern und dieser \u00c4u\u00dferung durch ihre eigene physische Pr\u00e4senz Nachdruck verleihen kann. Die Demonstrationsfreiheit ist gewisserma\u00dfen ein letztes Nachwehen von Volksversammlungen und unmittelbarer Demokratie.<\/p>\n<p>Weil dem so ist, darf die Freiheit zu demonstrieren nicht auch noch ihrerseits dauernd eingeengt, in Verordnungen gezw\u00e4ngt und so unter beh\u00f6rdlich-polizeiliche Vorbehalte, gestellt werden, woduch Demonstrationen allen spontanen, allen sperrig-korrektiven Charakter verlieren w\u00fcrden: Solange aber Demonstrationen noch Fermente der Spontanit\u00e4t und des Korrektivs behalten, werden sie auch, anders denn geordnete Aufm\u00e4rsche und straff gef\u00fchrte Versammlungen, von den Vertretern der etablierten Institutionen scheel und mi\u00dftrauisch be\u00e4ugt und m\u00f6glichst restriktiv behandelt werden.<\/p>\n<p>Seit Mitte der sechziger Jahre (die Ursp\u00fcnge liegen in den damaligen Osterm\u00e4rschen der Atomwaffengegner) hat die Bundesrepublik Deutschland einen \u00fcberraschenden Aufschwung in demokratischen Formen erlebt.. Demonstrationen aller Art, nicht mehr vergleichbar mit den parteilichen Massenaufm\u00e4rschen wurden zum t\u00e4glichen Ereignis. Diese Demonstrationen, Anfang der siebziger Jahre die vornehmste Form der neu entstehenden B\u00fcrgerinitiativen, zeigten negativ auf die Defizite des verstockt verstopften parteilich-parlamentarischen Verfahrens; sie wiesen aber auch positiv darauf hin, da\u00df die Chancen der bundesdeutschen Demokratie, im Kalten Krieg nahezu erfroren, wieder gr\u00f6\u00dfer geworden waren. Der basisdemokratische Aufbruch der siebziger Jahre (nach den Osterm\u00e4rschen und den Protestbewegungen Ende der sechziger Jahre) w\u00e4re ohne die steigende Zahl der Demonstrationen und ihre h\u00e4ufigsten Organisatoren, die B\u00fcrgerinitiativen, nicht denkbar. Diese Demonstrationen lassen sich mit der herk\u00f6mmlichen eher autorit\u00e4ren denn demokratischen gesetzlichen Eile, die sich auch noch im Versammlungsgesetz von 1953 findet, nicht mehr messen. Sie sind teils klein, teils in die Zehn- und Hunderttausende gehend gro\u00df. Sie werden meist nicht von einem oder wenigen Veranstaltern geplant. die genau wissen, wie sie verlaufen werden. Sie rinnen vielmehr aus Hunderten von Initiativen zusammen und werden durch keine m\u00e4chtige Organisation, die ihre eigene parteif\u00f6rmigen Ordner stellt, geleitet. Sie leiten sich, zusammengehalten durch gemeinsame Ziele und basisdemokratische \u00dcberzeugung, je nach Objekt, fast von selbst.<\/p>\n<p>Was wunder, da\u00df diese Demonstrationen vielen Vertreten herrschender Institutionen unangenehm geworden sind. Sie sind ihnen unangenehm, weil sie meist f\u00fcr andere Ziele eintreten als die offizielle Regierungspolitik, also \u00f6kologische Ziele, abr\u00fcstungspolitische u.\u00e4.m. Sie sind ihnen aber vorallem deswegen oft mehr als nur ein Dorn im Auge, weil sie eine andere Form der Willensbildung und der \u00dcberzeugung anderer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger benutzen, als die \u00fcbliche abgehobene, oft auch manipulative und autorit\u00e4re. Die parteilich-parlamentarische Willensbildung ist von der Distanz zur Bev\u00f6lkerung gekennzeichnet. Also wird versucht, diesen unangenehmen B\u00fcrgerinitiativen und Demonstrationen, die so oft die Gr\u00fcnen-Tisch-Pl\u00e4ne aIs unreif erwiesen haben, mit vielerlei Mitteln das Wasser abzugraben. Man versucht, sie, da sie so viele Anh\u00e4nger und Mitmachende gefunden haben, wenn es nicht anders geht, mit so vielen Hindernissen zu umgeben, da\u00df sie ins Straucheln geraten. Und man versucht, diejenigen, die sich eine Teilnahme an Demonstrationen \u00fcberlegen, abzuschrecken. Jedoch, allen Diffamierungen, Einsch\u00fcchterungen und Kriminalisierungen zum Trotz, hat sich die urdemokratische Instanz der Demonstration in den letzten Jahren ausgeweitet und mit der Friendensbewegung ein solches Ausma\u00df erreicht, da\u00df man aus der Herrschaftssicht mancher Politiker sogar verstehen kann, da\u00df sie nun daran gehen wollen, das Demonstrationsrecht bis zur Unkenntlichkeit zu verst\u00fcmmeln.<\/p>\n<p>3. Die geplante Stationierung neuer US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missiles) auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland w\u00e4re ein leichtes, g\u00e4be es diese \u00bbverdammten\u00ab Demonstrationen und die in ihnen steckende Kraft weiterer Mobilisierung nicht. Dies macht aber zugleich unter der Pr\u00e4misse der Grundrechte und der Demokratie klar, warum das Demonstrationsrecht geh\u00fctet werden mu\u00df, fast als sei es unser Augapfel. Denn in der Tat sind Demonstrationen, Versammlungen unter freiem Himmel, wie es im Gesetz hei\u00dft, die von der Verfassung vorgesehene Form, die sich nicht ohne weiteres institutionell kanalisieren l\u00e4\u00dft. Hier hat der noch nicht geb\u00e4ndigte Volkssouver\u00e4n das Wort.<\/p>\n<p>Die Freiheit der Demonstration als Grundrecht zu h\u00fcten, eine Freiheit, die notwendig unter-schiedliche Formen der Demonstration ein-schlie\u00dft, hei\u00dft aber ein dreifaches:<\/p>\n<p>Zum einen gilt es, die Liberalisierung des Demonstrationsrechts (und teilweise auch der gerichtlichen Praxis), die 1970 als Folge der Erfahrung mit der Protestbewegung der sechziger Jahre stattgefunden hat, zu verteidigen. Gegen die neuerlich eingebrachten rechtlichen Einengungen, aber auch insbesondere gegen die l\u00e4ngst praktisch unterhalb der Gesetzesschwelle erfolgten K\u00fcrzungen (polizeiliche Auflagen, Verbote, Gerichtsurteile u.\u00e4.m.).<\/p>\n<p>Zum zweiten w\u00e4re es falsch, den Kampf um die Freiheit der Demonstrationen nur defensiv zu f\u00fchren. Nicht weil der veraltete milit\u00e4rische Spruch, Angriff sei die beste Verteidigung, nun zivilistisch \u00fcbersetzt, weiter g\u00e4lte. Vielmehr l\u00e4\u00dft sich zeigen, da\u00df Demonstrationsrecht in der vom Bundestag 1953 verabschiedeten gesetzlichen Auslegung des Versammlungsgesetzes dem Versprechen des Grundgesetzes und seinem Verfassungssinn nicht entsprechend gestaltet worden ist. Der Bundestag hat seinerzeit einer Vorstellung von \u00bbVersammlungen unter freiem Himmel\u00ab gefr\u00f6nt, die man allenfalls als vor- oder nachdemokratisch bezeichnen kann. Solche Versammlungen wurden von vornherein unter polizeilichen Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, als klar gef\u00fchrte und einheitlich geleitete Aufm\u00e4rsche und Aufz\u00fcge konzipiert. Das spontan-unorganisierte, nicht vonvornherein institutionell sichtbare Element entbehrte die Konzeption des Gesetzes vollkommen. Heute wird nun versucht, diese ungeb\u00e4rdigen Demonstrationen der siebziger und der bisherigen achtziger Jahre erneut ins Gehege eines noch restriktiver gefa\u00dften Versammlungsgesetzes zu pressen. Das ist grundgesetzlich unzul\u00e4ssig. Grundgesetzlich gefordert ist vielmehr eine Angleichung des Versammlungsgesetzes an die demokratisch unabdingbare Funktion von Demonstrationen.<\/p>\n<p>Zum dritten aber gilt die Pflicht, die Freiheit der Demonstrationen wie den eigenen Augapfel zu h\u00fcten, auch reflexiv, das hei\u00dft f\u00fcr die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen und ihnen gegen\u00fcber. So sehr die Formenvielfalt des Demonstrierens allen Schematisierungsversuchen gegen\u00fcber zu verteidigen ist, so sehr ist eine klare und eindeutige Grenze zu akzeptieren. Diese Grenze hei\u00dft Gewalt. Physische Gewalt gegen andere Personen, auch Polizeibeamte, ist auszuschlie\u00dfen. F\u00fcr sie gibt es keinen legitimen Grund. Physische Gewalt gegen Sachen ist auf ein unvermeidliches Minimum zu beschr\u00e4nken. Alle willk\u00fcrliche Zerst\u00f6rung ist auszuschlie\u00dfen. Wir formulieren diese Pflicht, auf Gewaltt\u00e4tigkeit zu verzichten, bewu\u00dft scharf und kompromi\u00dflos.<\/p>\n<p>Allzuoft wird die \u00bbGewaltfrage\u00ab ausgeklammert. Man will keinen Streit im eigenen, ohnehin minderheitlichen Lager. Man scheut auch verst\u00e4ndlicherweise die H\u00e4me und die politischen Ausbeutungsabsichten der Vertreter etablierter Institutionen und Medien. Man will auch richtigerweise solche Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die doch Gewalt \u00fcben, nicht der unm\u00e4\u00dfigen Strafjustiz ausliefern. Obwohl das letztere zu vermeiden ist, gibt es in Sachen n\u00f6tiger Kompromi\u00dflosigkeit im Hinblick auf die Gewaltmittel keine Ausflucht. Es geht nicht an, f\u00fcr die Sache des Friedens kompromi\u00dflos einzutreten, aber in den eigenen Formen \u00e4ngstlich nach Formelkompromissen Ausschau zu halten und sich wie Politiker, die gro\u00dfen Koalitionen angeh\u00f6ren, zu benehmen. Dazu sind die Ziele zu wichtig. Friedensbewegung mu\u00df ansteckend sein. Sie wird dies, wenn sie Frieden ausstrahlt, auch in ihren Methoden. Das erfordert aber, f\u00fcr den Frieden nur mit friedlichen Mitteln einzutreten, die die Unversehrtheit der Andersdenkenden achten.<\/p>\n<p>4. Die Freiheit der Demonstration ist grundgesetzlich gr\u00f6\u00dfer als es herrschend zugestanden wird. Fallen aber noch Formen des zivilen Ungehorsams und des gewaltfreien Widerstands darunter?<\/p>\n<p>Will man die Verfassungsinterpretation, ganz jenseits der herrschenden Meinung, nicht unm\u00e4\u00dfig weiten, dann wird man nicht behaupten k\u00f6nnen, Formen des zivilen Ungehorsams, also spezifischen Gesetzesbruchs u.a. lie\u00dfen sich noch ohne weiteres ins Recht auf Demonstration einf\u00fcgen. Richtig ist, da\u00df auch Formen des zivilen Ungehorsams (und des gewaltfreien Widerstands als einer Sonderform) gleichfalls demonstrative Akte darstellen. Sie zielen auf Meinungsbildung; sie wollen auf diejenigen, die bestimmte Gesetze erlassen und Ma\u00dfnahmen ergreifen (wie z.B. die Forcierung des atomaren Wettr\u00fcstens) einwirken. Mit den Formen zivilen Ungehorsams intensiviert man allerdings die Art der Demonstration, man riskiert wie beim gewaltfreien Widerstand sich selbst. Richtig ist auch, da\u00df es Situationen gibt, in denen Formen zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands im Rahmen einer demokratisch verfa\u00dften Gesellschaft legitim sind. Diese Situation ist in der Bundesrepublik heute angesichts der geplanten Stationierung der Pershing II und Cruise Missile zweifelsohne gegeben. Hier sollen vor dem Hintergrund einer zweifelhaften Regierungsentscheidung neue atomare Mittelstreckenraketen installiert werden, die das Risiko der Gef\u00e4hrdung aller Menschen, die in diesem Lande leben, nicht kalkulierbar erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Aber so sehr auf die im Grundgesetz begr\u00fcndete Legitimit\u00e4t zu pochen ist, so wenig kann doch davon ausgegangen werden, da\u00df Aktionen zivilen Ungehorsams in den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes vorgesehen sind. Insofern kann es auch um des zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands willen nicht darum gehen, diese Paragraphen f\u00f6rmlich zu institutionalisieren und ihnen ihren ungew\u00f6hnlichen Stachel zu nehmen. Formen des zivilen Ungehorsams sind vielmehr aus der demokratischen Gesamtverfassung heraus begr\u00fcndbar, aber immer erneut begr\u00fcndungspflichtige Ausnahmen von der normalen Handlungsregel und ihren Grenzen. L\u00e4\u00dft sich aber die demokratische Legitimit\u00e4t auch infolge der \u00fcberm\u00e4\u00dfig verengten repr\u00e4sent\u00e4tiven Demokratie und angesichts einer nicht mehr aufhebbaren Entscheidung, zu der die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht gefragt wurden, strikt begr\u00fcnden, ist auch gegen alle justizf\u00f6rmige Verfolgung von Aktionen zivilen Ungehorsams anzugehen. Damit die A-Normalit\u00e4t nicht zur Regel werde, mu\u00df bei begr\u00fcndeter anomaler Aktion vielmehr die Regel ver\u00e4ndert werden. Das hei\u00dft auch: eine Regierung, die ihr Gewaltmonopol dazu nutzt, demokratische Rechte einzuschr\u00e4nken und existentielle sowie die Zukunft festlegende Entscheidungen wie die raketenstationierung herrschaftlich durchzusetzen, m\u00fcssen wir lehren, gewaltfreie Formen der b\u00fcrgerrechtlichen Auseinandersetzung, wie sie von Gandhi bis Martin Luther King entwickelt worden sind, in ihrer Legitimit\u00e4t anzuerkennen.<\/p>\n<p><i>Wir empfehlen die ausf\u00fchrlichen Brosch\u00fcren &#8222;Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand&#8220; (DM 7) und &#8222;Friedensbewegung zwischen Gewalt und Gewaltfreiheit&#8220; (DM 5), erh\u00e4ltlich bei Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie, An der Gasse 1, 6121 Sensbachtal.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2352,1737],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12108","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-klaus-vack","autoren-wolf-dieter-narr","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/demonstrationsrecht-und-gewaltfreier-widerstand\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 3-8 1. 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