{"id":12117,"date":"1982-04-01T22:00:00","date_gmt":"1982-04-01T20:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981\/"},"modified":"1982-04-01T12:00:00","modified_gmt":"1982-04-01T10:00:00","slug":"der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/52-vorgaenge\/publikation\/der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981\/","title":{"rendered":"Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 52( Heft 2\/1982), S. 1- 4<\/p>\n<p>Begriffe haben eine Geschichte. Ihre Geschichte ist die Geschichte des menschlichen Denkens. Das Entstehen und Versinken von Begriffen begleitet deshalb auch die Geschichte des Rechts. Der Dichter <i>Rolf Hochhut <\/i>hat den Begriff des &#132;furchtbaren Juristen&#148; in unser Denken eingef\u00fchrt. Er hat mit ihm den Richtertyp getroffen, der den Nazis mit herzloser Grausamkeit zudiensten war, gleichzeitig aber sein Gewissen mit der Phrase ruhig gestellt hat, nur seine Pflicht zu tun. Er war nach 1945 mit noch blutiger Hand wieder zur Stelle, um bei der juristischen Bew\u00e4ltigung der Vergangenheit n\u00fctzlich zu sein und seinen Nutzen zu ziehen. Die Auseinandersetzung mit diesem Richtertyp ist f\u00fcr uns auch heute notwendig, um deutlich zu machen, zu welchen Verirrungen und Grausamkeiten Richter f\u00e4hig waren und wohl immer f\u00e4hig sein werden.<\/p>\n<p>Die Darstellung von Verbrechen, deren sich M\u00e4nner in der Richterrobe von 1933 bis 1945 schuldig gemacht haben, ist jedoch immer in Gefahr, sich in den Einwand festzubeissen, sie rei\u00dfe unn\u00f6tig Wunden der Vergangenheit auf. Lassen Sie mich deshalb die Frage in den Mittelpunkt stellen: Wie sieht der die Justiz heute pr\u00e4gende Richtertyp aus?<\/p>\n<p>Einer Antwort muss ich nat\u00fcrlich voranstellen, dass sich unter den etwa 15.000 Richtern in Westdeutschland nicht wenige finden lassen, die dem vorherrschenden Typ nicht entsprechen. Und doch: Es gibt einen die heutige Justiz pr\u00e4genden Typ: Es ist der <i>gute Jurist<\/i>! Es lohnt deshalb, eine Beschreibung zu versuchen.<\/p>\n<p>Ich muss hierbei diejenigen entt\u00e4uschen, die alte, liebgewordene Feindbilder nicht missen k\u00f6nnen und ihr Feindbild von gestern im &#132;guten Juristen&#148; von heute wiedererkennen m\u00f6chten. Der Haudegen indessen, der schon bei Beginn der Verhandlung den Schuldigen erkannt hat und im Dienst von F\u00fchrer, Volk und Vaterland &#8211; ich berichtige: nach 1945 nat\u00fcrlich im Dienste des Rechtsstaates &#8211; zuschl\u00e4gt, wird immer seltener. Er bietet der Kritik offene Flanken, um es in dem von ihm gesch\u00e4tzten milit\u00e4rischen Sprachgebrauch auszudr\u00fccken und wird deshalb von der Justizverwaltung an den Rand gedr\u00e4ngt, weil er die lautlose Effizienz des Justizablaufs st\u00f6rt. Es ist gewiss kein Zufall, dass der K\u00f6lner Richter <i>de Somoskeoy<\/i>, der sich als Prototyp des autorit\u00e4ren Richters profiliert hat, zuletzt von dem Pr\u00e4sidium seines eigenen Gerichts beiseite geschoben worden ist, und auch in Stammheim, diesem schwarzen Schatten auf der Justizgeschichte der Nachkriegszeit, ist der Richter <i>Prinzing<\/i> durch den Richter <i>Foth<\/i> abgel\u00f6st worden, dessen scheinbar liberale Verhandlungsf\u00fchrung die Angriffsm\u00f6glichkeiten der Kritik schrumpfen lie\u00df, ohne dass das Ergebnis des Verfahrens gef\u00e4hrdet gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der &#132;gute Jurist&#148; von heute ist in der Nachkriegszeit gepr\u00e4gt. Die Frage nach seiner politischen Einstellung st\u00f6\u00dft ins Leere. Gewiss ist er in seiner Grundhaltung konservativ, doch f\u00e4llt es schwer, ihn nach herk\u00f6mmlichen Merkmalen als rechts oder links einzustufen. Ihn kennzeichnet vielmehr die Tatsache, dass er kein Kennzeichen hat. Sein Lebenslauf k\u00f6nnte das Produkt eines Schreibautomaten sein. Die Eltern Mittelschicht, Grundschule, Gymnasium, Abitur, Studium, Examen: die erste Sprosse der Karriereleiter, auf der der &#132;gute Jurist&#148; nach oben klettert, ist erreicht. Die Karriereleiter ist aus demselben Holz, aus dem in allen Hierarchien der Welt &#8211; Verwaltung, Milit\u00e4r, Kirche, Industrie &#8211; Karriereleitern gezimmert werden. Die Anpassungsf\u00e4higkeit an die Erwartungen der den Apparat beherrschenden alten M\u00e4nner und das von ihnen bestimmte\u00a0 Binnenklima entscheidet. Wer endlich auf den oberen Sprossen der h\u00f6lzernen Leiter angelangt ist, ist vom Klettern gepr\u00e4gt und bestimmt die Erwartungen an die Nachkletternden.<\/p>\n<p>Ich will keinen falschen Eindruck erwecken. Bei der Konkurrenz der krummen R\u00fccken entscheidet nicht allein der Kr\u00fcmmungsgrad des R\u00fcckens. Juristisch technokratisches Wissen ist nicht zu entbehren. Dies Wissen hat &#8211; ohne dass dies bisher der \u00d6ffentlichkeit bewusst geworden w\u00e4re &#8211; in diesem Jahrhundert einen Aufschwung genommen wie nie zuvor, und der nur vergleichbar ist dem sprunghaften Anstieg des Wissens der Naturwissenschaften. Mit diesem Wissen erledigt der &#132;gute Jurist&#148; die ihm \u00fcbertragenen F\u00e4lle schnell und ohne Komplikationen. Der Aktenbock quillt selten \u00fcber. Nur: die Anstrengung, die die b\u00fcrokratische Arbeit erfordert, ersch\u00f6pft den &#132;guten Juristen&#148;. Es gelingt immer weniger, Richter f\u00fcr mehr als die herk\u00f6mmliche Bearbeitung ihrer Akten zu interessieren und sie aus ihrer meist langweiligen Privatheit herauszulocken. Das kulturelle Interesse nicht weniger Richter endet am Horizont ihrer Heimatzeitung.<\/p>\n<p>Kritik an diesem Richtertyp sollte nicht \u00fcbersehen, dass er auf weiten Strecken leistet, was von ihm erwartet wird. Auf den Kenntnissen und dem Flei\u00df dieses guten Juristen beruht die Massenleistung der Justiz in Westdeutschland. Die Zahlen der von den Gerichten bew\u00e4ltigten Verfahren verbergen sich dem Aussenstehenden. Ein Juristentyp, der mit schnellem, in der Ausbildung immer wieder ge\u00fcbtem Griff aus dem unterbreiteten Sachverhalt die juristisch bedeutsamen Teile heraus nimmt und unter einer die Gr\u00f6\u00dfenverh\u00e4ltnisse ver\u00e4ndernden und damit letztlich immer verzerrenden Lupe betrachtet, und die gro\u00dfe Zahl der von den Gerichten bew\u00e4ltigten Verfahren bedingen einander.<br \/>Der &#132;gute Jurist&#148; ist indessen seinerseits mit Hilfe der juristischen Technik leicht zu beherrschen. Er reagiert wie ein zur Dressur zugerittenes Pferd auf den Schenkeldruck des Reiters auf die Ver\u00e4nderung der Gesetzgebung und von h\u00f6heren Richtern beschlossene Schwenks der Rechtsprechung. Er ist belastbar, wie dies in Zeugnissen immer wieder hervorgehoben wird, bearbeitet ohne allzu lautes Murren Akten in gro\u00dfer Zahl, ohne wenn und aber, ohne nach dem woher und wohin der Rechtsprechung zu fragen. Kurzum: er hat alle Eigenschaften eines gepflegten h\u00f6heren Angestellten.<\/p>\n<p>Die Frage, ob unserer Gesellschaft dieser Richtertyp nicht auf den Leib geschnitten ist, ob sie ihn nicht verdient hat, ist berechtigt. Man k\u00f6nnte in die Frage auch den Hinweis einbetten, dass wir \u00e4hnliche Entwicklungen auch in anderen Bereichen beobachten k\u00f6nnen und beklagen m\u00fcssen. Ich will die Frage beiseite lassen. Wichtiger erscheint mir die \u00dcberlegung, ob der &#132;gute Jurist&#148; den Aufgaben des Richteramts gerecht zu werden vermag. Die Antwort ist nicht einfach zu finden, weil sich in unserem Land keine einverst\u00e4ndliche Auffassung richterlicher Aufgaben gebildet hat, ja nicht einmal eine breitere Diskussion hierzu stattfindet.<\/p>\n<p>Der &#132;gute Jurist&#148; k\u00f6nnte darauf hinweisen, dass es nach der Verfassung seine Funktion sei, die vom Bundestag beschlossenen Gesetze auf den Einzelfall anzuwenden, dass er hierbei zwar einen gewissen Spielraum habe, aber nicht mehr, und dass er diese Funktion erf\u00fclle.<\/p>\n<p>Aber kann das Alles sein? N\u00e4hert man sich der Frage nach der Aufgabe des Richters mit dem herk\u00f6mmlichen juristischen Handwerkszeug der Verfassungsinterpretation, so wird man die herk\u00f6mmliche Auffassung bejahen m\u00fcssen, aber letztlich nur best\u00e4tigt finden, dass jedes geschlossene Denksystem, und eben auch das juristische, nur einen begrenzten Kreis von Antworten, nur systemkonforme Antworten zul\u00e4sst.<br \/>Ich will deshalb versuchen, eine Antwort auf anderem Wege zu finden.<\/p>\n<p>Ich behaupte:<br \/>Der &#132;gute Jurist&#148;, so wie ich ihn beschrieben habe, wird, gerade weil er ein guter Jurist im herk\u00f6mmlichen Sinne ist, wesentlichen Aufgaben des richterlichen Berufes nicht gerecht.<\/p>\n<p>Ich stimme nicht mit der Auffassung \u00fcberein, dass die Gesetzestechnik immer schlechter geworden und die Gesetze der Gegenwart unausgereifter seien als die fr\u00fcherer Jahrzehnte. Indessen nehmen mit der zunehmenden Gesetzesf\u00fclle zwangsl\u00e4ufig auch bei guter Gesetzgebungstechnik die Ungereimtheiten in Gesetzen zwangsl\u00e4ufig zu. Der &#132;gute Jurist&#148; mit seiner anerzogen \u00fcbertriebenen Hochachtung vor dem Text der Gesetze kommt schon bei der Aufgabe in Schwierigkeiten, diese Ungereimtheiten mit milder Nachsicht gegen\u00fcber dem Gesetzgeber auszur\u00e4umen.<\/p>\n<p>Entscheidend aber ist, dass der &#132;gute Jurist&#148; hilflos ist, wenn durch das Gesetz Unrecht bewirkt wird. Ich denke bei diesem Satz nicht nur an die Zeit des Nationalsozialismus, sondern spreche auch von der Gegenwart. Die juristische Technik besteht darin, an im Gesetzestext beschriebene Tatbest\u00e4nde Rechtsfolgen anzukn\u00fcpfen. Durch diese Technik bekommen Teile eines Lebenssachverhalts eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Bedeutung, w\u00e4hrend andere Teile desselben Sachverhalts in das Nichts versinken. Diese Technik reizt den Gesetzgeber zum Missbrauch. Mit ihr lassen sich f\u00fcr gerichtliche Verfahren leicht Rahmenbedingungen schaffen, die das Abw\u00e4gen des F\u00fcr und Wider eines Sachverhalts in eine Schieflage bringen und die <i>die<\/i> an dem Verfahren beteiligte Partei schnell ins Unrecht setzen, die ihr Recht gerade auf den Sachverhalt st\u00fctzt, den ein parteiischer Gesetzgeber in der Vergessenheit versinken lassen will. Die vergangenen Jahre waren angef\u00fcllt mit dem Kampf von Richtern gegen die Wahrheit, die sie nicht h\u00f6ren wollten, weil sie im Gesetzestext nicht vorgesehen war, und von Angeklagten, die sie dennoch als Konterbande in den Gerichtssaal zu schmuggeln versucht haben.<\/p>\n<p><i>Ein &#132;guter Jurist&#148; wird hier gegen die Wahrheit k\u00e4mpfen, ein guter Richter ist immer der Bruder der Wahrheit! <\/i>Lassen Sie mich drei Beispiele nennen. Zum Tatbestand geh\u00f6rt die bei einer Demonstration zerbrochene Scheibe, nicht zum gesetzlichen Tatbestand geh\u00f6rt die Spekulation mit Boden und Wohnraum, gegen die sich die Demonstration gerichtet hatte; ihre Er\u00f6rterung wird als nicht &#132;zur Sache&#148; geh\u00f6rig zur\u00fcckgewiesen werden. Zum Tatbestand geh\u00f6rt das Bespr\u00fchen mit Parolen gegen &#132;Isolationshaft&#148;, nicht aber die Haftbedingungen. Zum Tatbestand geh\u00f6ren die Zahlungsverz\u00f6gerungen beim Ratenkredit, nicht zum Tatbestand geh\u00f6ren die wirtschaftliche Misere des Ratenk\u00e4ufers und die aggressive Werbung, die ihn zum Ratenkauf veranlasst hatte.<\/p>\n<p>Der &#132;gute Jurist&#148; im herk\u00f6mmlichen Sinn ist nicht bereit, die Verantwortung f\u00fcr seine Entscheidungen zu tragen. Zwar steht er daf\u00fcr ein, dass seine Entscheidung an dem Gesetz, jedenfalls so wie er es versteht, ausgerichtet ist. Er wei\u00df sich aber von jeder Verantwortung f\u00fcr die Folgen seines Urteils frei. Diesem Satz wird die Mehrzahl der Richter mit Nachdruck widersprechen, ja ihn sogar als bewusste Herabsetzung empfinden. In der Tat ist meine These ein ungeheurer Vorwurf, indessen leider ein berechtigter Vorwurf. Ich k\u00f6nnte mich damit begn\u00fcgen, zur Begr\u00fcndung meiner These darauf zu verweisen, dass nirgendwo in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Gegenwart die Verantwortung des Richters f\u00fcr die Folgen seines Urteils auch nur behauptet wird; eine Tatsache, die von nicht zu untersch\u00e4tzender Bedeutung f\u00fcr die Gewissensentlastung des Juristen im Richter ist.<\/p>\n<p>Die Folgen des Richterspruchs finden sich nur an wenigen Stellen und nur als Marginalie im Tatbestand eines Gesetzes. Der Richter etwa, der einen B\u00fcrger zu untragbaren Zahlungen verurteilt, kann die Folgen f\u00fcr dessen und seiner Familie Schicksal kaum \u00fcberblicken, geschweige denn verantworten. Der Richter, der ein R\u00e4umungsurteil verk\u00fcndet, kann das, was geschehen wird, nur ahnen, aber kaum steuern. Selbst nach dem 1975 erneuerten Allgemeinen Teil des Strafrechts sind die Wirkungen der Strafe auf das k\u00fcnftige Leben des T\u00e4ters nur zu &#132;ber\u00fccksichtigen&#148; &#8211; nicht mehr &#8211; w\u00e4hrend Grundlage der Strafe die in der Vergangenheit aufgeh\u00e4ufte Schuld bleibt.<\/p>\n<p>Es hie\u00dfe, die Intelligenz der Richter zu untersch\u00e4tzen, wollte man davon ausgehen, dass sie den immer wieder auf flackernden Konflikt zwischen ihrer Rolle im Justizsystem und ihrem Gewissen nicht erkennen. Wenn die Mehrzahl von ihnen &#8211; keineswegs alle &#8211; diesen Konflikt immer wieder zugunsten der ihnen verordneten Rolle und gegen ihr Gewissen, vielleicht auch gegen die Ideale entscheidet, mit der sie in der Jugend in ihrem Beruf angetreten ist, so m\u00fcssen hier m\u00e4chtige Kr\u00e4fte am Werk sein.<\/p>\n<p>Wie gelingt es dem Justizsystem, das Gewissen auch zweifelnder Richter immer wieder ruhig zustellen? Wie gelingt dem Justizsystem immer erneut die Gewissensentlastung?<\/p>\n<p>Zum Ersten: Das Recht wird idealistisch \u00fcberh\u00f6ht und als ein Wert dargestellt, dem viele, wenn nicht alle anderen Werte unterzuordnen sind. Hier wird der Richter an seiner empfindlichsten Stelle angefasst, denn dieser Berufsstand ist mit der \u00dcberzeugung angetreten, dass nur die Gerechtigkeit einem Staat sittliche W\u00fcrde verleiht. <i>Wenn die Idee der Gerechtigkeit jedoch zur Ideologie wird <\/i>und jede allt\u00e4gliche gesetzliche Regelung mit einer Tabuzone des Denkens umgeben wird, <i>wird aus Sinn Unsinn<\/i>, wird aus dem Ladendiebstahl ein Aufbegehren gegen die Eigentumsordnung, wird aus dem Kuss ein Sexualdelikt und aus dem Sexualdelikt ein Angriff auf die sittlichen Grundlagen von Staat und Gesellschaft. Wir wissen, zu welchen Grausamkeiten Menschen f\u00e4hig sind, die sich als Diener einer Ideologie w\u00e4hnen. Religionskriege geh\u00f6ren nicht zuf\u00e4llig zu den grausamsten. Zwei Beispiele f\u00fcr die Gefahren, die aus der \u00dcberh\u00f6hung der Rechtsidee zur Rechtsideologie entstehen:<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Volksgerichtshofs <i>Freisler <\/i>wird von denen, die ihn kannten, als ein durchaus umg\u00e4nglicher Mann geschildert. Er hat sich indessen als Diener der nationalsozialistischen Rechtsidee verstanden und ist so zum grausamen M\u00f6rder geworden. Der Terrorismusgesetzgebung und -rechtsprechung unserer Tage &#8211; zeitweise in st\u00e4ndigem Telefonkontakt zueinander &#8211; haben nicht zuf\u00e4llig im scheinbaren Dienst am Recht die Fairness des Verfahrens, die zum eisernen Bestand des Rechtsstaats geh\u00f6rt, zeitweilig vergessen.<br \/>Zum Zweiten: Der Richter wird soweit als m\u00f6glich von den Verfahrensbeteiligten und der Wirklichkeit ferngehalten. Dieser Satz gilt schon rein r\u00e4umlich. F\u00fcr uns ist es fast selbstverst\u00e4ndlich, dass das Gericht hoch oben thront und dass die Entfernung zwischen dem Gericht und dem B\u00fcrger oft so weit ist, dass nicht einmal die Gesichtsz\u00fcge wechseitig wahrgenommen werden k\u00f6nnen. Die Entfernung zwischen Richtern und B\u00fcrgern wird auch durch die Roben der Richter deutlich gemacht, mit der sie den Menschen im Richter umh\u00fcllen. Es sollte zu denken geben, dass von der Mehrzahl der Richter nichts so sehr &#8211;<i> B\u00f6ll <\/i>w\u00fcrde sagen: mit rattenhafter Wut &#8211; verteidigt wird, wie Sitzordnung und Verkleidung. Offensichtlich ist beides f\u00fcr die seelische Hygiene des &#132;guten Juristen&#148; unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Eine dem r\u00e4umlichen Abstand gleichwertige Bedeutung hat die sprachliche Verfremdung des Prozessgegenstandes. Es ist bekannt, dass man mit einer Auswahl aus juristischen Texten ohne M\u00fche jede Runde unbefangener B\u00fcrger zum Lachen bringen kann. Doch hat diese dem Leben abgewandte Sprache eine sehr ernste Kehrseite. Bei der \u00dcbersetzung der Sprache der Menschen in die der Juristen verwandelt sich das Leben, verwandelt sich der dem Richter unterbreitete Ausschnitt des Lebens in einen juristischen Fall. Der Richter greift alsdann mit seinem Urteil nicht in das Leben von Menschen ein, sondern l\u00f6st einen juristischen Fall. Erst die Vollstreckungsorgane der Justiz verwandeln dann die vollstreckbare Urteilsausfertigung wieder in Lebenswirklichkeit. Die Gef\u00e4ngnismauer oder die R\u00e4umung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher sind dann wieder real.<\/p>\n<p>In diesem Prozess der Verwandlung spielt die Anwaltschaft eine \u00fcberdenkenswerte Rolle. Gewiss stellt sie sich als Dolmetscher zur Verf\u00fcgung und \u00fcbersetzt dem Richter das Anliegen des B\u00fcrgers. Sie gew\u00f6hnt den Richter aber auch daran, nur verdolmetschte B\u00fcrgersprache zu h\u00f6ren. Nur Richter und Anw\u00e4lte sprechen eine gemeinsame Sprache. In nicht wenigen Verfahren f\u00fchlt sich deshalb der B\u00fcrger durch das Zusammenwirken der Richter und Anw\u00e4lte des eigenen Problems enteignet.<\/p>\n<p>Zum Dritten: Von nicht geringer Bedeutung f\u00fcr die Gewissensentlastung des Richters ist die arbeitsteilige Arbeitsweise. Es gibt nicht mehr oder kaum noch den Richter, von dem alle von einem Gericht zu l\u00f6senden Probleme einer Familie entschieden werden. Der Richter, der durch ein Mieturteil oder das Versagen von Vollstreckungsschutz eine Familie vom Rande der Gesellschaft in den Abgrund st\u00f6\u00dft, wird nicht dem Ladendiebstahl des J\u00fcngsten der Familie gegen\u00fcbergestellt, der die Folge der erzwungenen Asozialit\u00e4t ist. Der junge Mann wird vielmehr dem Jugendrichter \u00fcberantwortet, der kopfsch\u00fcttelnd von der Asozialit\u00e4t Kenntnis nimmt. Der Richter, der durch eine \u00fcberlange Haftstrafe eine Familie zerst\u00f6rt, bekommt die Akten des Ehescheidungsverfahrens nicht zu Gesicht.<\/p>\n<p>Der Traum vom guten Richter ist nicht vom Lehrbuch ersonnen. Er ist \u00e4lter als das moderne Verfassungsrecht, sicher so alt wie der Richterberuf selbst. Der Traum w\u00e4hnt den Richter unabh\u00e4ngig und menschlich.<\/p>\n<p>Die Frage nach der Unabh\u00e4ngigkeit des Richters verliert sich bei uns allzu schnell in einer an b\u00fcrokratischen Kriterien festgemachten Diskussion der Frage, welche Weisungen die Justizverwaltung dem Richter erteilen darf. Unabh\u00e4ngigkeit ist mehr. Unabh\u00e4ngigkeit ist das Kennzeichen f\u00fcr eine geistige Verfassung und nicht notwendig die Beschreibung einer gesetzlichen Regelung. Es ist sicher kein gutes Zeichen f\u00fcr das Vertrauen vieler Richter in ihre Unabh\u00e4ngigkeit, wenn sie, nach ihr gefragt, im Kommentar nachschlagen.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngigkeit des Richters bedeutet heute und hat wohl zu allen Zeiten bedeutet Unabh\u00e4ngigkeit vom Staat und den ihn beherrschenden Kr\u00e4ften. Die Unabh\u00e4ngigkeit des Richters ist kein Wert an sich. Wenn es so w\u00e4re, m\u00fcsste sie als \u00fcberholtes Standesprivileg schleunigst abgeschafft werden. Die Unabh\u00e4ngigkeit des Richters erh\u00e4lt ihren sittlichen Wert erst durch die Bereitschaft des Richters, sie als Instrument einzusetzen, um der Menschlichkeit auch gegen den Staat und die ihn beherrschenden Gruppen zum Siege zu verhelfen.<\/p>\n<p><i>Die Gerechtigkeit eines Staates muss notwendig abstrakt sein. Die Gerechtigkeit des Richters kann nur konkret, kann nur auf den einzelnen Menschen ausgerichtet, kann nur menschlich sein.<\/i><\/p>\n<p>Der B\u00fcrger steht dem Staat wie einer Mauer gegen\u00fcber. Wer kennt nicht das Bild von Jugendlichen vor einer Phalanx gepanzerter Polizisten? Stehen nicht viele von uns so hoffnungslos dem Staat gegen\u00fcber? Sind nicht seine nur schwer durchschaubaren Regeln und Anspr\u00fcche f\u00fcr viele von uns so undurchdringlich wie eine Mauer, wie eine Phalanx gepanzerter Polizisten? Warten wir nicht darauf, dass eine Figur aus der Phalanx heraustritt, die Waffen ablegt und sich zum Menschen wandelt? Dies ist die Aufgabe des Richters heute! Seine Unabh\u00e4ngigkeit macht es ihm m\u00f6glich, Reih und Glied zu verlassen und auf den Menschen zu zugehen.<\/p>\n<p>Gewiss kann der Richter nicht jedem Begehren stattgeben. <i>Aber der Richter verdiente seinen Namen nicht, wenn er nicht immerzu einem Urteil k\u00e4me, mit dem der Mensch vor ihm weiterleben kann<\/i> &#8211; und sei es in den Nischen des Gesetzes.<\/p>\n<p>Lassen Sie mich diese \u00dcberlegung noch einmal ins allgemeine wenden. Die Br\u00fccke des Gespr\u00e4ches zwischen dem Staat und den ihn beherrschenden Gruppen auf der einen Seite des Ufers und den B\u00fcrgern auf der anderen ist bauf\u00e4llig geworden. Sicher ist es sp\u00e4t, wenn dieses Gespr\u00e4ch erst im Gerichtssaal stattfindet, in dem der schon ausgebrochene Konflikt aufgearbeitet werden soll. Ich kann aber nicht anerkennen, dass es zu sp\u00e4t ist.<br \/>Wenn die Vermittlung zwischen Staat und B\u00fcrger gelingen soll, darf allerdings die Gerichtsverhandlung nicht die Fortsetzung des Polizeieinsatzes mit anderen Mitteln sein. <i>Der Weg zum unabh\u00e4ngigen Richter muss f\u00fcr die Funktion\u00e4re des Staates ebenso mit Sorgen und Zweifein gepflastert sein wie f\u00fcr den B\u00fcrger<\/i>. Die Richterschaft wird ihrer politischen Aufgabe als Dritte Gewalt nur gerecht, wenn sie auch f\u00fcr B\u00fcrger offen bleibt, die der Staat in sein Feindbild eingereiht hat.<\/p>\n<p>Das Bild des unabh\u00e4ngigen, des gerechten und menschlichen Richters ist in mehr als einem Jahrtausend gewachsen. Es ruht unbesch\u00e4digt in unser aller Herzen. Es hat gro\u00dfer Anstrengungen des Staates und der M\u00e4chtigen in diesem Staat bedurft, um es aus den Herzen vieler Richter zu verdr\u00e4ngen und durch das des &#132;guten Juristen&#148; zu ersetzen. Vollst\u00e4ndig ist dies nirgends gelungen. Eine R\u00fcckkehr vom Juristen zum Richter bleibt immer offen. Wir sollten indessen nicht darauf vertrauen, dass der Staat selbst diesen Prozess einleitet. Noch nie haben die M\u00e4chtigen dieser Welt eine Politik betrieben, die ihre Macht h\u00e4tte begrenzen k\u00f6nnen. Dies ist gerade in diesen Tagen umso weniger zu erwarten, als die Linien der heutigen Politik auf einen Punkt zulaufen, an dem sie nur noch mit Tr\u00e4nengas und Gummigeschossen durchzusetzen ist. Noch aber sind wir B\u00fcrger der Souver\u00e4n des Staates.<\/p>\n<p>Rufen wir deshalb unseren Richtern zu:<\/p>\n<p><i>Sprechen Sie Recht f\u00fcr Menschen! &#8211; Sprechen Sie im Namen des Volkes Recht!<br \/><\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[850,667],"autoren":[222],"publikationen":[1297],"class_list":["post-12117","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-fritz-bauer-preis","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-vultejus","publikationen-52-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/52-vorgaenge\/publikation\/der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 52( Heft 2\/1982), S. 1- 4 Begriffe haben eine Geschichte. 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