{"id":12122,"date":"1974-08-31T21:00:00","date_gmt":"1974-08-31T20:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/der-foetus-ist-noch-nicht-ein-mensch-philosophische-ueberlegungen-zum-problem-der-abtreibung\/"},"modified":"2021-08-24T21:46:24","modified_gmt":"2021-08-24T19:46:24","slug":"der-foetus-ist-noch-nicht-ein-mensch-philosophische-ueberlegungen-zum-problem-der-abtreibung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/10-vorgaenge\/publikation\/der-foetus-ist-noch-nicht-ein-mensch-philosophische-ueberlegungen-zum-problem-der-abtreibung\/","title":{"rendered":"Der F\u00f6tus ist noch nicht ein Mensch. Philosophische \u00dcberlegungen zum Problem der Abtreibung"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 10 (Heft 4\/1974), S. 9-17<\/p>\n<p><i>(vg) Das Problem einer vern\u00fcnftigen strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in der Bundesrepublik immer noch nicht gel\u00f6st. Der Deutsche Bundestag hat sich zwar am 26. April eindeutig f\u00fcr die Fristenl\u00f6sung entschieden und am 5. Mai mit klarer Mehrheit den Einspruch des Bundesrates zur\u00fcckgewiesen. Aber das Land Baden- W\u00fcrttemberg und die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion haben Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht nach Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Freiheit der Person) erhoben. Nach dem Bundespr\u00e4sident Heinemann das Gesetz \u00fcber die Reform des Paragraphen 218 am 18. Juni unterzeichnet hatte, hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag Baden-W\u00fcrttembergs am 22. Juni den Vollzug des Gesetzes mit einer Einstweiligen Anordnung ausgesetzt, bis es &#8211; bis zum Herbst &#8211; eine Entscheidung in der Hauptsache f\u00e4llen wird.<br \/><\/i><i>In dieser Situation sind die philosophischen \u00dcberlegungen von Hans Saner, Philosoph aus der Schule von Karl Jaspers in Basel, von gro\u00dfer Bedeutung und neuer Aktualit\u00e4t, wenn sie auch zun\u00e4chst f\u00fcr die Auseinandersetzung um die Neuregelung des Abtreibungstatbestandes in der Schweiz (die nicht wesentlich anders verl\u00e4uft als die unsere in den letzten Jahren) geschrieben wurden.<br \/><\/i><i>Saner macht sich die Argumentation nicht leicht; vielleicht k\u00f6nnten seine \u00dcberlegungen darum auch den Richtern unseres Bundesverfassungsgerichts als Entscheidungshilfe dienlich sein.<\/i><\/p>\n<p>Seit die Menschen den Zusammenhang zwischen Zeugung und Geburt sehen, scheinen sie unter dem Auseinanderklaffen von Geschlechtstrieb und Zeugungswillen zu leiden. Wir wissen nicht, wie viele Frauen, vielleicht aus religi\u00f6sen, vielleicht aus moralischen Gr\u00fcnden, vielleicht auch aus Angst vor der diskriminierenden und strafenden Gesellschaft, sich in die Folgen dieser Divergenz gef\u00fcgt haben; aber wir wissen, da\u00df zumindest bei den Kulturv\u00f6lkern, \u00fcberall und zu jeder Zeit der k\u00fcnstliche Schwangerschaftsabbruch, ob nun verboten oder nicht, als nachtr\u00e4gliches Korrektiv dieser Divergenz diente.<br \/>Es scheint nicht blo\u00df eine gelegentliche bis h\u00e4ufige Ausnahme, sondern geradezu eine anthropologische Gepflogenheit zu sein, da\u00df die Geborenen, vor allem aber die Geb\u00e4rende selbst, unter Umst\u00e4nden \u00fcber das Lebensrecht des zu Geb\u00e4renden entscheiden. Die willentliche T\u00f6tung gibt es auch im Tierreich; die willentliche Abt\u00f6tung der Leibesfrucht ist ein Anthropologicum.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ein-uebliches-menschliches-verhalten\">Ein &uuml;bliches mensch&shy;li&shy;ches Verhalten<\/span><\/h2>\n<p>Da\u00df es keine \u00dcbertreibung ist, von einer menschlichen Gepflogenheit zu sprechen, zeigen die uns zug\u00e4nglichen Zahlen. Schon die offiziellen Statistiken lassen aufhorchen: In der Schweiz (in deren Abtreibungsdebatte diese \u00dcberlegungen verfa\u00dft wurden) entf\u00e4llt auf jede f\u00fcnfte Geburt ein Spontan-Abort. Man wei\u00df aber, da\u00df etwa die H\u00e4lfte der Spontan-Aborte wieder provoziert sind. Zudem f\u00e4llt, und hier bewegen wir uns nun fast ganz im Bereich der Dunkelziffern, vielleicht auf jede zweite Geburt ein illegaler Abort.<br \/>Auf f\u00fcnf ausgetragene Schwangerschaften kommen also etwa vier willentlich abgebrochene. Dieses schweizer Verh\u00e4ltnis scheint eher ein wenig unter dem westeurop\u00e4ischen Durchschnitt zu liegen. Man darf als Faustregel annehmen: pro Geburt ein Abbruch. J\u00e4hrlich werden allein in Westeuropa einige Millionen Schwangerschaften willentlich abgebrochen. Wollte man es f\u00fcr einen Augenblick mit den Rechtskategorien nicht zu genau nehmen, so k\u00f6nnte man mit Karl Barth von einem &#8222;heimlichen und offenen Massenmord&#8220; sprechen, der auf diesem Gebiet zur Gewohnheit geworden ist. Spricht man au\u00dferhalb des Rechts und wertfrei, so mu\u00df man festhalten: Der Schwangerschaftsabbruch ist heute ein ebenso \u00fcbliches Verhalten der Geborenen zu den Ungeborenen wie das Geb\u00e4ren selber.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"erlaubt-oder-mord\">Erlaubt oder Mord?<\/span><\/h2>\n<p>Obwohl also alle V\u00f6lker gleicherma\u00dfen (wenn auch nicht in gleichem Ausma\u00df) abgetrieben haben und abtreiben; obwohl die Abtreibung, wertfrei gesehen, geradezu als Normverhalten beschrieben werden m\u00fc\u00dfte, gehen die Wertungen, und zwar die ethischen und rechtlichen, nicht nur im Verlauf der Zeiten, sondern auch innerhalb der gleichen Zeit und des gleichen sozialen Raumes, in ungeheurem Ma\u00dfe auseinander.<br \/>Rechtlich reichen die Qualifikationen vom erlaubten Akt \u00fcber das kleine Vergehen bis zum Kapitalverbrechen, und entsprechend waren die Strafen angesetzt, n\u00e4mlich von Straffreiheit \u00fcber eine geringe Geldstrafe bis zu Gef\u00e4ngnis, Zuchthaus, Verbannung, Tod durch das Schwert, den Strang, das Rad, durch Ertr\u00e4nken und lebendig Begraben.<br \/>Ethisch schwankte die Wertung vom erlaubten, ja unter Umst\u00e4nden gebotenen Akt bis zum unter keinen Umst\u00e4nden verantwortbaren Homicid (Menschenmord).<br \/>Im gro\u00dfen gesehen, scheint das menschliche Gewissen selten so unsicher und wechselnd entschieden zu haben wie in dieser Sache. Sicherheit fand es offenbar nur in einer letzten transzendenten Bindung &#8211; freilich eine Sicherheit, die wieder \u00fcber viele Menschen eine namenlose Not gebracht hat. Je genuiner religi\u00f6s das Denken war, desto sicherer hat es den Abort prinzipiell abgelehnt, obwohl daf\u00fcr in den &#8222;heiligen Schriften&#8220; keine direkten Weisungen zu finden sind. Im Namen des Erbarmens mit den Ungeborenen wurde man erbarmungslos mit den Geb\u00e4renden &#8211; bis hinein in das legalisierte Verbrechen.<br \/>Historisch ist unter allen alten Kulturen eine strikte Ablehnung des Abortes nur im alt-indischen Recht zu finden &#8211; aus Gr\u00fcnden der Seelenwanderung.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-antike-war-unbefangen\">Die Antike war unbefangen<\/span><\/h2>\n<p>Die Griechen standen der Frage unbefangen, nahezu au\u00dferethisch gegen\u00fcber. Platon empfahl den Abort aus eugenischen Gr\u00fcnden, wenn Mann und Frau das g\u00fcnstige Zeugungsalter \u00fcberschritten haben. Aristoteles riet aus \u00f6konomischen Erw\u00e4gungen zu ihm, wenn die Kinderzahl in der Familie oder im Staat zu gro\u00df wird. Bei ihm ist zum ersten Mal der Abort als Methode der Geburtenregelung eingesetzt. Hippokrates, der ihnen zeitgen\u00f6ssische, etwas \u00e4ltere Arzt, nahm im Asklepiaden-Eid seinen Berufskollegen das Gel\u00f6bnis ab, &#8222;keiner Frau ein Mittel zur Vernichtung keimenden Lebens&#8220; zu geben. Er selber hat aber berechnet, wann die Vornahme einer Abtreibung besonders g\u00fcnstig ist, und er selber beschreibt, wie er einer Harfenspielerin zu einem Abort verhilft. Der Gedanke, da\u00df die Leibesfrucht sch\u00fctzenswert ist, allein weil sie lebt, war den Griechen fremd. Nicht dem Leben, auch nicht dem menschlichen Leben als solchem galt ihre Ehrfurcht, sondern allein dem vern\u00fcnftig erf\u00fcllten Leben.<br \/>Auch im \u00e4lteren R\u00f6mischen Recht gab es keine grunds\u00e4tzliche Bestrafung des Aborts. Unter dem Einflu\u00df der Stoa galt der F\u00f6tus als &#8222;portio mulieris&#8220;, als Teil des Weibes, oder gar als &#8222;pars viscerum matris&#8220;, als Teil der Eingeweide der Mutter. Sie durfte dar\u00fcber verf\u00fcgen, wenn sie nur nicht dem Willen des Vaters zuwiderhandelte; denn letztlich war das &#8222;ius vitae et necis&#8220;, das Recht \u00fcber Leben und Tod, ihm anheimgestellt. Es r\u00e4umte ihm selbst \u00fcber das Neugeborene die absolute Verf\u00fcgungsgewalt ein. Irgendein Recht des Ungeborenen gab es also nicht. Auch dort wo vom Nasciturus (vom zu Geb\u00e4renden) ausdr\u00fccklich die Rede ist, n\u00e4mlich im Erbrecht, sch\u00fctzte der Gesetzgeber nicht das Recht eines Ungeborenen, sondern das eines k\u00fcnftigen Geborenen.<br \/>Erst als das Christentum Staatsreligion geworden war, drang nun ins R\u00f6mische Recht ein anderer Zug in der Beurteilung des Aborts. Kaiser Konstantin setzte, soviel ich sehe zum ersten Mal, auf Abtreibung die Todesstrafe, und zwar durch das Schwert. Dieser Wende liegt eine v\u00f6llig neue Wertung des Ungeborenen zugrunde, die zur\u00fcckgeht auf den Sch\u00f6pfer der lateinischen Theologie: auf Tertullian.<br \/>Tertullian sagt: &#8222;Wir hingegen d\u00fcrfen, nachdem uns ein f\u00fcr allemal das T\u00f6ten eines Menschen verboten ist, selbst den Embryo im Mutterleibe, solange noch das Blut sich f\u00fcr den neuen Menschen absondert, nicht zerst\u00f6ren. Ein vorweggenommener Mord ist es, wenn man eine Geburt verhindert; es f\u00e4llt nicht ins Gewicht, ob man einem Menschen nach der Geburt das Leben raubt oder es bereits im werdenden Zustand vernichtet. Ein Mensch ist auch schon, was erst ein Mensch werden soll &#8211; auch jede Frucht ist schon in ihrem Samen enthalten&#8220; (Apol. 9.8). Bei Tertullian also f\u00fchrte vorerst das teleologische (zweckgerichtete) Denken zu jenem geradezu klassischen Satz: &#8222;Homo est et qui est futurus&#8220;: &#8222;Ein Mensch ist auch schon, was erst ein Mensch werden soll.&#8220; Damit war der Abort gewertet als Homicid.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-christentum-als-zaesur\">Das Christentum als Z&auml;sur<\/span><\/h2>\n<p>Zu diesem an sich profanen Gedanken kamen nun, die Abwehr verst\u00e4rkend, ein allgemein religi\u00f6ser und ein spezifisch christlicher Gedanke hinzu. Der allgemein religi\u00f6se besagte etwa: &#8222;Allein Gott ist der Herr \u00fcber Leben und Tod. Nicht der Mensch soll hier entscheiden, sondern Gott allein; darum ist jeder vernichtende Eingriff in das Werden des Menschen kategorisch abzulehnen.&#8220;<br \/>Der spezifisch christliche Gedanke besagte: &#8222;F\u00fcr den Menschen geht es letztlich um das Heil der Seele. Wer einen Ungeborenen t\u00f6tet, beraubt einen Menschen der m\u00f6glichen Seligkeit.&#8220; Dieser Raub der Seligkeit war es denn auch, was aus dem Abort ein Verbrechen machte, das eigentlich schwerer wog als jeder andere Mord; denn kein anderer, es sei denn die ganz fr\u00fche Kindst\u00f6tung, vernichtete den Sinn des Daseins in alle Ewigkeit hinein.<br \/>Der orthodoxe Katholizismus ist mit gleicherma\u00dfen emp\u00f6render und imponierender H\u00e4rte bei diesen Argumenten geblieben. Noch in einer Schrift des fr\u00fcheren Bischofs von Streng wurden sie als ultima ratio gegen jedes vermeintliche Recht auf Abtreibung angef\u00fchrt. Selbst in den Grenzf\u00e4llen, wo das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes steht, darf man, so f\u00fchrt von Streng aus, die Mutter nicht auf Kosten des Kindes retten: &#8222;Die Mutter, die stirbt, kann vor dem Tode ihr Seelenheil noch bestellen, nicht aber kann dies das ungeborene Kind tun. Wird es get\u00f6tet, so setzt man zwei Seelen auf das Spiel. Es darf in dieser Frage kein Zugest\u00e4ndnis gemacht werden &#8230; Gott ist der Herr \u00fcber Leben und Tod. Nicht der Mensch soll dar\u00fcber entscheiden, sondern eine h\u00f6here Macht&#8220; (Um das Leben von Mutter und Kind, 1932).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"beseelungstheorien\">Beseelungstheorien<\/span><\/h2>\n<p>Wenn auch Tertullians Satz in den Kirchen Allgemeingut geworden ist, so galt er doch bis ins 19. Jahrhundert hinein nicht in totaler Strenge. Augustin, der an der antiken Philosophie geschulte Kirchenvater, kannte die Meinung des Aristoteles, da\u00df der Embryo erst allm\u00e4hlich beseelt werde: der m\u00e4nnliche am 40. Tag nach der Zeugung, der weibliche am 80. Diese Lehre von der Sukzessivbeseelung, in vielen Variationen vorhanden, pendelte sich bei Plinius, im Talmud und bei Galenus auf den 40. Tag ein. So \u00fcbernahm sie Augustin, w\u00e4hrend sp\u00e4ter Thomas von Aquin sich wieder an die Zeitpunkte des Aristoteles hielt.<br \/>Augustin unterschied deshalb den fetus formatus oder animatus vom fetus informatus oder inanimatus. Nur die Abtreibung des beseelten F\u00f6tus war f\u00fcr ihn ein Homicid, w\u00e4hrend die Abtreibung eines unbeseelten Embryo ihm als nicht allzu schwere S\u00fcnde galt. Diese Unterscheidung schlug sich im Kanonischen Recht nieder und erm\u00f6glichte eine relativ milde Beurteilung des Aborts, sofern er fr\u00fch genug vorgenommen wurde.<br \/>Erst im 18. und 19. Jahrhundert drang die auf griechische Kirchenv\u00e4ter zur\u00fcckgehende und von Albertus Magnus, dem Lehrer des Thomas von Aquin, vertretene Meinung von der Simultanbeseelung in die kirchliche Lehre und dann auch in das Recht ein. Sie besagt, modern gefa\u00dft, da\u00df Gott im Augenblick der Befruchtung der vereinigten Zelle eine Seele zulegt. Praktisch f\u00fchrte diese an sich weniger willk\u00fcrliche Theorie zu einer Versch\u00e4rfung der Abtreibungsverbote. Erst jetzt konnte Tertullian in die kirchliche Lehre und in das Kanonische Recht ungeschm\u00e4lert eingehen. In die weltlichen Rechtsordnungen war indessen da und dort ein kleines St\u00fcck Aufkl\u00e4rung eingedrungen.<br \/>Richtet man den Blick auf all das, was im Abendland \u00fcber die Schwangerschaftsunterbrechung gedacht und gesagt worden ist, dann bedeutet das Christentum eine ungeheure Z\u00e4sur. Vor und au\u00dfer ihm galt: &#8222;Der F\u00f6tus ist nicht ein Mensch.&#8220; Es entgegnete: &#8222;Der F\u00f6tus ist ein Mensch.&#8220; Beide Positionen sind, so scheint mir, undialektische Verk\u00fcrzungen der Dialektik des Werdens. Ich halte deshalb beide f\u00fcr unwahr, und es scheint mir bezeichnend zu sein, da\u00df sie, bis ins Recht hinein, in unkritische Parolen ausarten konnten: die christliche Position in den Ruf &#8222;Jeder Abort ist Mord!&#8220;, die antike Position in das Schlagwort &#8222;Freiheit f\u00fcr meinen Bauch!&#8220;<br \/>Um diesen Versimpelungen zu entgehen, mu\u00df man sich, was nur selten geschehen ist, auf die Seinsweise des F\u00f6tus besinnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"seinsweise-des-foetus\">Seinsweise des F&ouml;tus<\/span><\/h2>\n<p>Noch immer herrscht die g\u00e4ngige Meinung vor, da\u00df mit der Befruchtung neues Leben erschaffen werde. Diese Ansicht spiegelt sich etwa in der Rechtssprache, wenn sie vom Schutz des &#8222;werdenden Lebens&#8220; spricht.<br \/>Was &#8222;Leben&#8220; ist, k\u00f6nnen wir zwar nicht befriedigend definieren; aber Leben ist biologisch immer und \u00fcberall zellul\u00e4res Leben. Zellul\u00e4res Leben beginnt nun keineswegs mit der Befruchtung, so als ob in ihr durch die Verschmelzung von zwei anorganischen Partikeln die erste organische Zelle entst\u00fcnde. Vielmehr haben bereits das Ei und das Spermium zellul\u00e4res Leben. Sie sind lebendige Zellen, organische Teile lebendiger Menschen. Ihr Leben bricht im Vorgang der Konzeption nirgends ab; deshalb kann in oder nach ihm Leben auch nicht neu beginnen.<br \/>Leben wird demzufolge nicht erst vernichtet, wenn der Embryo oder das bereits befruchtete Ei, das Spermovium, abget\u00f6tet werden; biologisch wird Leben auch vernichtet, wenn &#8211; durch Verhinderung der Befruchtung &#8211; das Ei und die Spermien getrennt absterben. Und sie sterben nicht ab als unbestimmtes, allgemeines Leben. Sie tragen den Bauplan des Lebewesens, dessen organischer Teil sie sind, in sich: bereits sie sind der Anlage nach spezifisch organisiertes, menschliches Leben. Deshalb ist das orthodoxe katholische Verbot jeder willentlichen Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung nicht ohne biologische Basis. Es fragt sich nur, zu welcher Art der menschlichen Gemeinschaft sein Konsequenzenfanatismus f\u00fchrt.<br \/>Nicht biologisches Leben beginnt also mit der Empf\u00e4ngnis neu; wohl aber beginnt neu eine bestimmte individuelle Merkmalstruktur dieses Lebens. Ein neuer Proze\u00df der Individuation setzt ein. Mit einem Wort: Es entsteht ein neues Lebewesen.<br \/>Wann beginnt dieses Lebewesen menschliches Lebewesen zu werden? Die einen sagen: mit der Befruchtung. Andere sagen: mit der Nidation, das hei\u00dft der Einnistung des befruchteten Eis in die Geb\u00e4rmutter; denn, so argumentieren sie, erst jetzt, etwa sieben bis zw\u00f6lf Tage nach der Befruchtung, wird die Mehrlingsbildung ausgeschlossen: es entsteht nun dieses Lebewesen, ein Individuum. Noch andere sagen: dieses Lebewesen wird menschliches Wesen mit der Ausbildung der Gro\u00dfhirnrinde, also in der Zeit etwa vom 20. bis 40. Tag nach der Befruchtung; denn, so argumentieren sie, erst das Gro\u00dfhirn macht den Menschen zum Kulturwesen, und damit zur Person.<br \/>Mir scheint nun: Das werdende Lebewesen kann auf keiner Stufe seiner Entwicklung blo\u00df als allgemeines oder pflanzliches oder tierisches Lebewesen betrachtet werden. Es ist ja nicht eine allm\u00e4hlich oder durch bestimmte Ereignisse sich pl\u00f6tzlich individualisierende Emanation aus dem allgemeinen Kontinuum Leben, kein pl\u00f6tzliches Hervortreten aus dem Lebensstrom. Sondern es ist ein Werden aus der Vereinigung zweier Zellen, die bereits spezifisch menschlich organisiert sind. Der ganze Proze\u00df dieses Werdens ist deshalb darauf angelegt, einen Menschen herauszubilden. Kurzum: Dieses Lebewesen ist immer schon menschliches Lebewesen, weil es je schon, und selbst \u00fcber sich hinausweisend, in menschlichen Lebenszusammenh\u00e4ngen steht.<br \/>Dieses Lebewesen ist in jeder Phase seiner pr\u00e4natalen (vorgeburtlichen) Existenz vom m\u00fctterlichen Leib extrem abh\u00e4ngig. Es lebt in der Mutter in einer nahezu parasit\u00e4ren Symbiose mit ihr und von ihr. Aber au\u00dfer Zweifel steht, da\u00df es selber nie mit der Mutter identisch oder blo\u00df ein organischer Teil der Mutter ist. Es ist ein Lebewesen mit einer neuen Merkmalstruktur, ein Lebewesen, das in der Mutter absterben kann, ohne da\u00df die Mutter mitstirbt, ein Lebewesen, das von der Mutter geboren wird, das aber, wie Experimente gezeigt haben, vermutlich von Anfang an au\u00dferhalb der Mutter sich herausbilden und wachsen k\u00f6nnte, wenn es gel\u00e4nge, ihm mutter\u00e4hnliche Bedingungen zu schaffen. Das Verf\u00fcgen \u00fcber den Mutterleib ist ein Mitverf\u00fcgen \u00fcber den Embryo: das Verf\u00fcgen \u00fcber den Embryo ist nicht nur ein Verf\u00fcgen \u00fcber den Mutterleib.<br \/>Aus all dem m\u00fcssen wir schlie\u00dfen:<br \/>1. Der F\u00f6tus ist nicht blo\u00df werdendes Leben, sondern ein werdendes Lebewesen, das \u00fcber sich hinausweist in fr\u00fchere Lebenszusammenh\u00e4nge.<br \/>2. Der F\u00f6tus ist als Lebewesen spezifisch organisiertes, menschliches Leben.<br \/>3. Der F\u00f6tus steht als menschliches Leben in einem Proze\u00df der Individuation und Personifikation zu einem bestimmten Menschen hin. Ungef\u00e4hr soviel halte ich f\u00fcr wissenschaftlich entscheidbar, und es scheint mir keine Frage zu sein, da\u00df die moderne Biologie und die moderne Medizin in diese Richtung weisen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ist-dieses-lebewesen-auch-ein-mensch\">Ist dieses Lebewesen auch ein Mensch?<\/span><\/h2>\n<p>Damit aber beginnt erst die Schwierigkeit: Ist dieses spezifisch organisierte, auf einen bestimmten Menschen hin sich bildende und hinwachsende Lebewesen darum auch ein Mensch?<br \/>Wer die Frage beantworten will, mu\u00df offenbar wissen, was der Mensch ist. Daf\u00fcr gibt es keine befriedigende Antwort in den Wissenschaften. Aus der Geschichte des Denkens h\u00f6ren wir: Der Mensch ist das Zoon logon echon: das Wesen, das Sprache hat. Oder: Der Mensch ist das animal rationale: das vernunftbegabte Tier. Oder auch: Er ist das Zoon politikon: das wesensm\u00e4\u00dfig in eine organisierte Gemeinschaft hineingeh\u00f6rende Lebewesen.<br \/>Wer nach dem Sein des Menschen fragt, der fragt offenbar nicht blo\u00df nach menschlichem Leben, sondern, \u00fcber die biologische Basis hinaus, nach dem Humanen in diesem Lebewesen. Wir halten uns, der Einfachheit halber, gleichsam an ein Minimalprogramm, an die hervorspringenden anthropologischen Merkmale: Der Mensch ist das sprachbegabte, kulturschaffende, aufgerichtete Lebewesen. <br \/>Wenn wir menschliches Leben mit diesen anthropologischen Merkmalen Menschsein nennen, dann gilt f\u00fcr den F\u00f6tus: keines dieser Merkmale ist dem F\u00f6tus eigen; ihm kommt Menschsein nicht zu. Aber zugleich gilt: der F\u00f6tus ist in seinem ganzen Herausbilden und Wachsen biologisch schon angelegt auf das hin, was er werden wird; insofern kann man ihm das Menschsein von der Anlage her nicht absprechen. Wir fassen seine Seinsweise deshalb in die Formel: Der Ungeborene ist Sein zum Menschsein. Dies besagt: Der Ungeborene ist noch nicht, was er erst wird; aber was er erst wird, ist er doch schon in seiner Anlage.<br \/>Bei dieser abstrakten begrifflichen Dialektik des Werdens hat es indes kein Bewenden. Sie mu\u00df zugleich eine in der wirklichen Geschichte stehende, am Zeitverlauf zu bemessende, konkrete Realdialektik werden.<br \/>Das hei\u00dft: Obwohl der F\u00f6tus zu allen Zeiten Sein zum Menschsein ist, so macht es doch etwas aus, auf welcher Stufe des Werdens das Ungeborene steht: ob es noch eine Zygote ist, die sich in der Geb\u00e4rmutter noch nicht eingenistet hat, ob ein etwa 14 Wochen alter, in der menschlichen Gestalt schon fast v\u00f6llig ausgebildeter oder gar ein 28 Wochen alter F\u00f6tus, der auch au\u00dferhalb des Mutterleibes lebensf\u00e4hig w\u00e4re. Eben weil eine konkrete Dialektik vorliegt, zerbricht jeder eindeutige, prinzipielle L\u00f6sungsversuch der Abortfrage.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"geburt-als-sprung\">Geburt als &bdquo;Sprung&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Hier zeigt sich nun, weshalb sowohl die antike Aussage &#8222;Der Ungeborene ist nicht Menschsein&#8220; als auch die christliche Entgegnung &#8222;Der Ungeborene ist Menschsein&#8220; Verk\u00fcrzungen sind in doppelter Hinsicht. Beide \u00fcbergehen 1. die abstrakte Dialektik des Werdens in dieser Frage und gelangen so zu thetischen (behauptenden) Aussagen, die Teilwahrheiten f\u00fcr umfassende Wahrheiten ausgeben. Beide \u00fcbersehen 2. die konkrete Dialektik des Sich-Herausbildens und Wachsens und bieten so nur prinzipielle L\u00f6sungen an, wo im Grunde genommen auch Ermessensfragen gestellt sind.<br \/>Man kann all dem entgegenhalten: Was nun \u00fcber das Ungeborene gesagt worden ist, das gilt auch f\u00fcr das Neugeborene: auch dies ist nicht das sprachbegabte, aufgerichtete, kulturschaffende Lebewesen, sondern, im Verh\u00e4ltnis zu diesem, nur Sein zum Menschsein. Sicher steht auch der neugeborene Mensch noch in jener Realdialektik. Insofern ist die Geburt nur ein besonderer Schritt innerhalb einer Entwicklung. Aber sie ist zugleich, wie Hegel gesagt hat, ein &#8222;ungeheurer Sprung&#8220;. Erst durch sie wird n\u00e4mlich der Mensch in jene Bedingungen gestellt, in denen er ein Kulturwesen werden kann; durch sie wird der Weltbezug m\u00f6glich, der Bezug zur Soziet\u00e4t und mit beidem auch der reflexive Bezug auf sich selbst. Die Geburt ist deshalb f\u00fcr den Menschen die Bedingung der M\u00f6glichkeit, \u00fcberhaupt ein Kulturwesen zu werden und damit der Anfang des Anfangens: der Anfang der Nachahmung, des Lernens und des spontanen Versuchens. Ich kann das hier im einzelnen nicht ausf\u00fchren, glaube aber, da\u00df die uralte Betrachtungsweise, wonach das Zur-Welt-Kommen der Anfang des Menschseins ist, bei aller m\u00f6glichen Kritik eine tiefe Weisheit bleibt.<br \/>Es scheint mir, aus all dem, ganz richtig zu sein, da\u00df man f\u00fcr das Ungeborene nicht das Wort &#8222;Kind&#8220; oder &#8222;Mensch&#8220; gebraucht, sondern eine besondere Vokabel, die jene spezielle Seinsweise des Seins zum Menschsein ant\u00f6nt, sei dies nun F\u00f6tus oder Leibesfrucht. Von der Leibesfrucht sollte man auch nicht sagen, da\u00df sie stirbt, sondern da\u00df sie abstirbt, und nicht, da\u00df sie get\u00f6tet, sondern da\u00df sie abget\u00f6tet wird. All das entspricht durchaus einem verbreiteten Empfinden. Auch ist in allen vern\u00fcnftigen Rechtsordnungen der F\u00f6tus nicht ein mit dem Menschen identisches Rechtsgut.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ethische-probleme\">Ethische Probleme<\/span><\/h2>\n<p>Da der F\u00f6tus Sein zum Menschsein ist, ist jeder Schwangerschaftsabbruch, sei er nun legal oder illegal, grunds\u00e4tzlich ein ethisches Problem. Da aber Sein zum Menschsein in einem realen Proze\u00df zum Menschen hin steht, ist nicht jeder Abbruch in gleichem Ausma\u00df ein ethisches Problem.<br \/>Welche ethischen Normen kommen nun da ins Spiel? Soll man Albert Schweitzers Maxime &#8222;Ehrfurcht vor dem Leben&#8220; zum ethischen Imperativ umformen? Etwa von der Art: &#8222;Du sollst jegliches Leben sch\u00fctzen!&#8220; Das ist schlechthin unm\u00f6glich und widersinnig. Leben ist ja nicht erst im Menschen, sondern in der ganzen belebten Natur, auch im Schalentier, im Moskito, im Unkraut. Der Mensch hat von jeher nur dadurch sein Leben erhalten k\u00f6nnen, da\u00df er anderes Leben vernichtet hat.<br \/>Soll man wenigstens jedes menschliche Leben sch\u00fctzen? Auch das ist nicht m\u00f6glich. Denn nicht erst das befruchtete Ei lebt, sondern auch schon das Ei allein und die Spermien. Ob wir es zur Kenntnis nehmen oder nicht: Wir vernichten st\u00e4ndig auch spezifisch menschlich organisiertes Leben.<br \/>Kann man dann als Minimum fordern, da\u00df jedes Sein zum Menschsein, also jedes menschliche, f\u00f6tale Lebewesen, ethisch gesehen, unseren Schutz unbedingt erfordert? Das k\u00f6nnte ein kategorischer Imperativ nur sein &#8211; wenn der F\u00f6tus ein Lebewesen ohne Bezug zur Gesellschaft w\u00e4re, ein Einzelner, der gleichsam ein St\u00fcck Welt mit zur Welt bringt. Aber so ist das nicht. Er wird gezeugt von zwei Menschen, getragen und geboren von einer Mutter, gehegt dann und erzogen wieder von der Mutter und von der Familie und aufgenommen von der Gesellschaft.<br \/>Das werdende Lebewesen ist von Anfang an ein Gesellschaftswesen, vorerst fast ausschlie\u00dflich im passiven Sinn. Es beansprucht w\u00e4hrend der Schwangerschaft und als Mensch nach der Geburt auf Jahre hinaus ununterbrochen und intensiv andere Menschen: k\u00f6rperlich, psychisch und sozial. Eben deshalb erwachsen die Pflichtenkollisionen um sein Dasein: Kollisionen zwischen ihm und der ersten bergenden Menschengruppe, zwischen ihm und der Menschengesellschaft.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-indikationen\">Die &bdquo;Indi&shy;ka&shy;ti&shy;onen&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Ich sage nun: Keine dieser Kollisionen ist rational und ethisch so zu l\u00f6sen, da\u00df ihre L\u00f6sung nicht in jedem Fall ein Wagnis bliebe, das verantwortet werden mu\u00df.<\/p>\n<p>Wir fragen von der Beziehung F\u00f6tus &#8211; k\u00fcnftiger Mensch her: Ist es verantwortbar, eine Schwangerschaft, gleichsam im Interesse des k\u00fcnftigen Menschen, abzubrechen, wenn wir mit Sicherheit wissen, da\u00df schon das keimende Lebewesen durch schwere Mi\u00dfbildungen deformiert ist? Da\u00df diese eugenische Indikation, die ein wenig in die N\u00e4he der Euthanasie kommt (obwohl sie etwas ganz anderes ist), problematisch bleibt, sehen wir alle: wie kann man ein menschliches Lebewesen zu seinem eigenen Wohl vernichten?<br \/>Aber die Gegenfrage verbergen wir uns: wie kann man es verantworten, ein verkr\u00fcppeltes Wesen in ein Dasein zu schicken, das Entbehrung, Aussto\u00dfung, Bemitleidung und Not bedeuten wird? Der M\u00f6glichkeit nach ist weder das Abt\u00f6ten noch das Zur-Welt-Bringen zu verantworten. Es gibt aber kein Drittes. Zwischen den beiden m\u00fcssen wir w\u00e4hlen, auch dann noch, wenn wir uns die Grenzsituation dieser Wahl verschleiern und so tun, als ob Gott oder der Zufall sie f\u00fcr uns vollzogen h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Zum Verh\u00e4ltnis F\u00f6tus &#8211; Mutter stellen wir die Frage: Wenn Leben gegen Leben steht, was tun wir dann? Wir sagen im Fall dieser medizinischen Indikation meist: Dann w\u00e4hlen wir die Mutter, f\u00fcr sich selbst und f\u00fcr die Familie.<br \/>Aber wir verbergen uns die Gegenfrage: Wer wei\u00df denn so genau, ob nicht im sp\u00e4teren Verlauf der Schwangerschaft oder bei der Geburt die Mutter pl\u00f6tzlich f\u00fcr ihr Kind oder wegen des Kindes mit dem Leben bezahlt? &#8211; Wer wei\u00df denn, ob im Einzelfall nicht das abgetriebene Lebewesen der Anlage nach ein h\u00f6heres Gut gewesen w\u00e4re? Ob es nicht doch h\u00e4tte gerettet werden k\u00f6nnen? Wer darf denn \u00fcberhaupt zwischen zwei Lebewesen abw\u00e4gen? &#8211; Wer das allgemein wei\u00df, wei\u00df zuviel.<\/p>\n<p>Und im gleichen Verh\u00e4ltnis fragen wir weiter: Was, wenn ein Lebewesen in Notzucht gezeugt wird? Wir denken heute bei dieser ethischen (man sagt besser: juristischen) Indikation meist: Dann soll die Mutter w\u00e4hlen, ob sie geb\u00e4ren will.<br \/>Warum aber soll, und das verbergen wir uns, die deliktisch gezeugte Leibesfrucht nicht auch sch\u00fctzenswert sein? Wer nennt denn jene anderen aufgezwungenen Schwangerschaften, die der nie geahndeten ehelichen Notzucht entspringen? Wenn die Freiheit etwas gilt, dann gibt es hier eine gro\u00dfe Anzahl geheiligter Verbrechen.<br \/>Im Hinblick auf das Verh\u00e4ltnis F\u00f6tus &#8211; soziale Gruppe fragen wird: Wenn eine Geburt ein tiefes soziales Elend vergr\u00f6\u00dfert, was dann? Wir denken, angesichts dieser sozialen Indikation, meist: Armut und Entbehrung sind zwar ein Elend; aber sie sind nichts Endg\u00fcltiges; endg\u00fcltig aber ist der Tod, und so w\u00e4hlen wir f\u00fcr den F\u00f6tus das Leben.<br \/>Aber vielleicht denkt so nur, wer das Elend blo\u00df vom H\u00f6rensagen kennt. An sozialen Mi\u00dfst\u00e4nden: an Armut, Ausbeutung und Not, verkommen heute mehr Menschen als an irgendeiner der gro\u00dfen Krankheitsgruppen. Das Soziale ist, weltweit gesehen, ein wesentlicherer Faktor der Gesundheit als unsere indizierbaren Wohlstands-Psychen. Hat also die Mutter ein Recht, das wirkliche, trostlose und engende Elend ihrer sozialen Gruppe durch einen Noch-Hinzukommenden zu vergr\u00f6\u00dfern?<br \/>Und schlie\u00dflich: Im Hinblick auf das Verh\u00e4ltnis F\u00f6tus &#8211; Menschengeschlecht fragen wir: Wie lange kann die weltweite Explosion der Bev\u00f6lkerung ungestraft noch weiter gehen? Angesichts dieser demopolitischen Indikation denken wir heute noch meist: F\u00fcr diesen einen da, mit dem eine Frau nun schwanger geht, findet sich auf der Welt immer noch ein Platz. Es gibt keine demopolitischen Gr\u00fcnde, F\u00f6ten nicht auszutragen.<br \/>Aber wer so denkt, denkt in der Welt von gestern. Heute schon nimmt die Weltbev\u00f6lkerung t\u00e4glich um \u00fcber 200 000 Menschen zu. Wenn es nicht in absehbarer Zeit gelingt, das Gleichgewicht zwischen Geburten- und Sterberate herzustellen, naht eine Katastrophe von ungeheuren Ausma\u00dfen. Noch wagt es niemand zu sagen, weil das den Anstand, das religi\u00f6se und das ethische Gef\u00fchl verletzt &#8211; und doch wissen wir es schon alle: Es w\u00e4re, konkret gesprochen, f\u00fcr unser Land (d.h. die Schweiz) schlechthin ein Ungl\u00fcck, wenn die 50 000 j\u00e4hrlich illegal abgetriebenen F\u00f6ten auch noch zur Welt gebracht w\u00fcrden. &#8211; Wir k\u00f6nnen uns heute bereits eine Welt ausdenken, in der die Eltern von ihren Kindern sagen: &#8222;Da\u00df sie leben, ist unsere Schuld.&#8220; Der Schwangerschaftsabbruch mag die schlechteste Form der Geburtenregelung sein &#8211; statistisch gesehen, ist er immerhin eine.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"wer-soll-entscheiden\">Wer soll entschei&shy;den?<\/span><\/h2>\n<p>Also doch noch ein Pl\u00e4doyer f\u00fcr den Schwangerschaftsabbruch? Keineswegs. Ich sage nur: Wer alle Verh\u00e4ltnisse des F\u00f6tus zur Lebensgemeinschaft mitbedenkt, verliert den Glauben an jede allgemeine L\u00f6sung. Er sieht einerseits: Jeder Abbruch ist und bleibt eine Grenz\u00fcberschreitung; aber er sieht zugleich: auch das Zur-Welt-Bringen mu\u00df immer und kann vielleicht nie verantwortet werden: vor dem Kind selbst, vor der Mutter, der Familie und der Gesellschaft. Wie in diesem Geflecht der Beziehungen die Faktizit\u00e4ten liegen, wie die Werte gesetzt sind, wie die Zumutungen noch gemacht werden d\u00fcrfen und die Verantwortungen getragen werden k\u00f6nnen: das mu\u00df von Fall zu Fall erwogen werden.<br \/>Der auf dieses Abw\u00e4gen folgende Entscheid ist aber nur dann ein moralischer Entscheid, wenn er im Raum der Freiheit, auf die eigene Verantwortung hin, gewagt wird. Freiheit gibt es nur dort, wo man ja oder nein sagen k\u00f6nnte. Ja oder nein darf man nur dort sagen, wo keine Institution und kein Recht vorschreibt, da\u00df man nur das eine sagen darf. Und nur dort wird die Freiheit ethisch auch erf\u00fcllt, wo die pers\u00f6nliche Entscheidung aus der an sich m\u00f6glichen Wahl auch gewagt wird.<br \/>Aber wer soll diesen ethischen Entscheid f\u00e4llen? Vielleicht eine Gruppe von Spezialisten, innerhalb deren der Gyn\u00e4kologe das physische, der Psychiater das seelische, der Theologe das religi\u00f6se, der Sozialhelfer das soziale und der Demograph das demopolitische Moment in die Waagschale legt?<br \/>Eine derartige L\u00f6sung, heute vielerorts praktiziert, beweist nur die ethische Konfusion unserer Gesellschaft in dieser Frage. Die Mutter darf nicht frei sein zum Entscheid, aber sie soll doch die Verantwortung f\u00fcr den Entscheid der Anderen \u00fcbernehmen. Das ist ethisches Sklaventum unter dem Joch \u00fcberheblicher &#8222;Fachleute&#8220;: die kleinen G\u00f6tter halten Rat \u00fcber die Zukunft der M\u00e4gde und ihrer Kinder. Ethisch entscheiden kann doch nur, wer in der Realit\u00e4t auch die Folgen aus diesem Entscheid tr\u00e4gt und verantwortet; in diesem Fall also vorab die Mutter, die auf Gedeih und Verderb mit diesem Lebewesen, nicht allein f\u00fcr die Zeit der Schwangerschaft, verbunden ist, und dann mitbestimmend der Vater als Miterzeuger.<br \/>Es darf den Zwang zur Schwangerschaft nicht geben; denn er f\u00fchrt unweigerlich, so paradox das klingen mag, in der Zukunft zum Verbot des Geb\u00e4rens. In beiden F\u00e4llen aber hat die Ethik je schon kollabiert, hat sie ihre Macht verloren. Das schwangere und geb\u00e4rende Wesen, die Frau, hat in ihnen seine W\u00fcrde verloren. Die ethische Verlotterung in der Abtreibungsfrage zeigt sich nicht darin, da\u00df abgetrieben wird, sondern darin, da\u00df die Gesellschaft ein moralisches Problem rechtlich durch ein Verbot fixiert und damit Entscheide unter Strafe stellt, die ethisch vielleicht geboten w\u00e4ren. Kirche und Justiz: beide haben das Gesetz an die Stelle der Verantwortung, den Zwang an die Stelle der freien Entscheidung und den Richter an die Stelle des Gewissens gesetzt. Sie haben die Moralit\u00e4t mit der Legalit\u00e4t vertauscht und so das Moralische in dieser Frage in Vergessenheit gebracht. Sie haben den Zustand, den sie beklagen, ganz wesentlich verursacht.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"der-einzelne-soll-entscheiden\">Der Einzelne soll entscheiden!<\/span><\/h2>\n<p>Man sieht, wo ich hinauswill: Der Schwangerschaftsabbruch geh\u00f6rt eigentlich nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung des Einzelnen. Ich m\u00f6chte diese These zum Schlu\u00df dreifach begr\u00fcnden: von der Seinsart des F\u00f6tus, von der Ethik und von der Effektivit\u00e4t der bisherigen Gesetzgebung her.<\/p>\n<p>1. Der F\u00f6tus ist Sein zum Menschsein, aber nicht Mensch. Er ist deshalb noch kein Rechtssubjekt, sondern wird das erst mit der Geburt. Mit der Geburt und nicht mit der Zeugung wird er ein \u00f6ffentliches Mitglied der Gesellschaft und erwirbt er sich die prim\u00e4ren Menschenrechte: das Recht, \u00fcberhaupt Rechte zu haben, und das Recht zu leben. Rechtslogisch m\u00fc\u00dfte deshalb nicht das &#8222;werdende Leben&#8220; vom Gesetz gesch\u00fctzt werden, sondern das Leben der schwangeren Frau. Dieser Schutz aber soll so umfassend sein, da\u00df er das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Mutter zu sichern vermag. Eine solche Sicherung weist \u00fcber die Zeit der Schwangerschaft hinaus.<\/p>\n<p>2. Gerade der Wille zur ethischen Verantwortung fordert im Hinblick auf den F\u00f6tus einen rechtsfreien Raum, in dem der Mutter die Offenheit f\u00fcr den ethischen Entscheid gegeben ist. Wer den Schwangerschaftsabbruch nicht unter Strafe stellt, macht ihn deswegen nicht zur Pflicht und fordert nicht zu ihm auf, ja er sagt nicht einmal, da\u00df er ihn f\u00fcr erlaubt h\u00e4lt oder billigt. Vielleicht meint er nur: Ich m\u00f6chte, da\u00df \u00fcber diesem Bereich die Moralit\u00e4t und nicht die Legalit\u00e4t wacht. Da\u00df dann der Mi\u00dfbrauch der Freiheit m\u00f6glich ist, sei unbestritten. Aber, so paradox das klingen mag: Freiheit, Verantwortung und ethisches Handeln gibt es nur dort, wo der Mi\u00dfbrauch m\u00f6glich ist und m\u00f6glich bleibt.<\/p>\n<p>3. Wir (d.h. die Schweiz) haben heute ein Gesetz zum Schutz des &#8222;werdenden Lebens&#8220;, das den Schwangerschaftsabbruch erlaubt, &#8222;um eine nicht anders abwendbare Lebensgefahr oder gro\u00dfe Gefahr dauernden Schadens an der Gesundheit von der Schwangeren abzuwenden&#8220;. Dieses Gesetz wird in den St\u00e4dtekantonen von relativ vielen \u00c4rzten liberal, in den Landkantonen strenger, in den vorwiegend katholischen Kantonen ganz restriktiv interpretiert. So ist auf legalem Weg oft vieles und oft gar nichts m\u00f6glich. Wie immer das sei: dieses Gesetz kann jedenfalls die hohe Zahl der illegalen Abtreibungen nicht verhindern. Hin und wieder kommt ein Fall vor Gericht, auf 200 etwa einer. Es handelt sich meist um eine sozial schon ausgebeutete Frau, die nun stellvertretend auch f\u00fcr jene b\u00fc\u00dft, die es sich besser leisten k\u00f6nnen und die auch wissen, wie.<br \/>Abtreibungsgesetze sind, nicht der Intention, aber doch der Konsequenz nach, unweigerlich Klassengesetze. Sie sind legalisiertes Unrecht. Die Minderbemittelten sind es auch, die ihren Gang in die Illegalit\u00e4t mit ihrer Gesundheit bezahlen. Man spricht davon, da\u00df Sterblichkeit, Invalidit\u00e4t und Krankheit infolge des illegalen Abbruchs etwa den Zahlen der Verkehrs-Unfall-Statistik entsprechen. In Deutschland soll es sich j\u00e4hrlich um 10 000 bis 20 000 Tote handeln, um Zehntausende von Invaliden und Hunderttausende von Kranken. Ein solches Gesetz ist eine Blamage f\u00fcr den Gesetzgeber, ein Hohn auf die Gerechtigkeit und ein Attentat auf die Gesundheit der Frauen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"konsequenzen\">Konsequenzen<\/span><\/h2>\n<p>Wir stehen von der Wahl zwischen drei Alternativen:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; alles ungef\u00e4hr beim alten zu lassen,<br \/>&#8211; einer Fristenl\u00f6sung zuzustimmen,<br \/>&#8211; den Schwangerschaftsabbruch ganz aus dem Strafrecht herauszunehmen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Ich kann der ersten L\u00f6sung unm\u00f6glich zustimmen, weil sie eine legalisierte Erniedrigung der Frau, vor allem der sozial benachteiligten Frau, ist. Ich k\u00f6nnte einer Fristenl\u00f6sung zustimmen, wenn sie auf bedingende Indikationen verzichtet, \u00fcber deren Gegebenheit praktisch nicht ohne Willk\u00fcr entschieden werden kann: wenn sie also einen gen\u00fcgend gro\u00dfen Zeitraum offen l\u00e4\u00dft f\u00fcr die Bildung des freien Entscheides der Mutter.<br \/>Ich kann der dritten L\u00f6sung zustimmen, unter dem Vorbehalt, da\u00df sie durch eine strenge Ahndung der Kurpfuscherei und durch einen gen\u00fcgenden medizinischen Schutz der schwangeren Frau erg\u00e4nzt wird, was wohl in der medizinischen Praxis wieder auf eine Fristenl\u00f6sung herausk\u00e4me. Da\u00df aber auch diese &#8222;L\u00f6sungen&#8220; unbefriedigend sind, wei\u00df ich; denn sie r\u00e4umen den Geborenen eine absolute Verf\u00fcgungsgewalt ein \u00fcber die Ungeborenen, und das ist wieder problematisch. Rational geht die Rechnung nicht auf. Eben deshalb m\u00fcssen wir einen Weg suchen, der nicht andere mit unserer Selbstgerechtigkeit behaftet, und das ist ein Weg, der die Unfixierbarkeit des Problems redlich eingesteht, der deshalb auch offen bleibt f\u00fcr die menschliche Not und f\u00fcr die Freiheit.<br \/>Im Grunde ist das Problem der Schwangerschaftsunterbrechung erst gel\u00f6st, wenn es sich nicht mehr stellt. Es stellt sich dann zumindest seltener, wenn wir die Anstrengung einer breiten Aufkl\u00e4rung und der sozialen Sicherung f\u00fcr die Mutter und das geborene Kind auf uns nehmen. Erst dann haben wir nicht nur ein besseres Gesetz, sondern in diesem Lebensbereich eine vern\u00fcnftigere und gerechtere Welt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[744,667],"autoren":[357],"publikationen":[1326],"class_list":["post-12122","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-744","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hans-saner","publikationen-10-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der F\u00f6tus ist noch nicht ein Mensch. 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