{"id":12125,"date":"1988-12-01T15:30:00","date_gmt":"1988-12-01T14:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/der-kampf-um-bilder-oder-warum-pruegeln-polizisten-journalistinnen\/"},"modified":"1988-12-01T12:00:00","modified_gmt":"1988-12-01T11:00:00","slug":"der-kampf-um-bilder-oder-warum-pruegeln-polizisten-journalistinnen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/96\/publikation\/der-kampf-um-bilder-oder-warum-pruegeln-polizisten-journalistinnen\/","title":{"rendered":"Der Kampf um Bilder oder: Warum pr\u00fcgeln Polizisten JournalistInnen?"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge 96 (Heft 6\/1988), S. 1-6<\/p>\n<p>Es waren nach Ort und Zeit austauschbare Bilder, die in den letzten Monaten dieses Jahres aus Berlin von den Medien der Welt\u00f6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert wurden: Polizisten, die auf Journalisten, auf deren Kameras und Blitzger\u00e4te einschlagen, w\u00e4hrend die Betroffenen verzweifelt ihre Presseausweise vorzeigen.<\/p>\n<p>&#149;Im Juni protestierte die Bundesregierung \u00bbnachdr\u00fccklich gegen die gezielte Behinderung\u00ab von Journalisten durch Berliner Sicherheitskr\u00e4fte, die mit Schl\u00e4gen Film-und Tonaufnahmen verhindern wollten (FR, 21.6.88).<br \/>&#149;Im September kritisierten die Chefredakteure der gro\u00dfen Nachrichtenagenturen AP, dpa und Reuter das \u00bbabgestimmte, von der Einsatzleitung gebilligte Vorgehen der beteiligten Beamten\u00ab, die etwa 25 JournalistInnen f\u00fcr die Dauer einer halben Stunde eingekesselt hatten (Mopo, 30.9.88).<br \/>&#149;Am 12. Oktober protestierten die Chefredakteure des ARD-Fernsehens \u00bbscharf gegen die zunehmende Behinderung der Fernsehberichterstattung\u00ab in Berlin, nachdem Fernsehteams am 10. Oktober von Sicherheitsk\u00e4ften t\u00e4tlich angegriffen und teilweise mi\u00dfhandelt worden waren, als sie einen Protestzug von rund 200 B\u00fcrgerlnnen aufnehmen wollten (Tsp 13.10.88).<\/p>\n<p>Der Protest blieb nicht unwidersprochen: der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei konterte mit dem Vorwurf \u00bbAmoklauf der Medien\u00ab (Tsp 7.10.88); Volkskammerpr\u00e4sident Sindermann sprach von \u00bb\u00dcbertreibungen\u00ab und verwahrte sich gegen solche Einmischungen; der f\u00fcr den Einsatz Berliner Polizisten Verantwortliche sprach von einer \u00bbKampagne, die von falschen Sachverhalten ausgehe\u00ab, und bei der \u00bbin gro\u00dfem Umfange gelogen worden\u00ab sei (FR 8.10.88).<\/p>\n<p>Ob diesseits oder jenseits der Mauer im Berlin des Jahres 1988, ob in Chile oder in El Salvador, ob 1970, 1980 oder in diesem Jahr, gerade journalistische BildberichterstatterInnen wurden und werden so regelm\u00e4\u00dfig Opfer polizeilicher Pr\u00fcgel, da\u00df die Frage lohnt, ob und gegebenenfalls welche Systematik und politische Logik dahinter steht. Belege und Meldungen \u00fcber entsprechende Ereignisse lassen sich mehr als hinreichend finden, bl\u00e4ttert man die letzten 20 Jahrg\u00e4nge von journalistischen Fachzeitschriften wie \u00bbDie Feder\u00ab oder \u00bbDer Journalist\u00ab auch nur an &#8211; seit in der Bundesrepublik mit Beginn der Anti-Notstandskampagnen und der Studentenbewegung das Demonstrationsrecht in breitem Umfang wieder in Anspruch genommen wurde. Doch zur\u00fcck zu den j\u00fcngsten Ereignissen.<\/p>\n<p><b>Polizei und Presse w\u00e4hrend der IWF-Tagung<\/b><\/p>\n<p>Berlins \u00bbcouragierter Innensenator\u00ab (so die FAZ), Prof. Kewenig, von Hause aus Staats-und Verfassungsrechtler, hatte bereits im Mai dieses Jahres aus Anla\u00df polizeilicher Pr\u00fcgel f\u00fcr zivil auftretende polizeiliche F\u00fchrungskr\u00e4fte auf Nachfrage nebenbei erkl\u00e4rt, da\u00df auch Schl\u00e4ge f\u00fcr Journalisten selbstverst\u00e4ndlich als normales \u00bbBerufsrisiko\u00ab dieser Profession hinzunehmen seien (Mopo, 8.5. 88). Sichtlich von diesen \u00c4u\u00dferungen, mehr noch von den realen Blessuren der KollegInnen beeindruckt, lud der Berliner Landesverband der dju wenige Tage vor Beginn der IWF-Tagung den Innensenator zu einer Diskussion ein, um angesichts erwartbarer neuer Konflikte aus noch im Vorfeld deeskalierende Gespr\u00e4che zu f\u00fchren. Kewenig schickte seinen Pressesprecher Birkenbeul, der mit der Jovialit\u00e4t des ehemaligen Kollegen den dju-Mitgliedern nun seinerseits klarzumachen suchte, da\u00df es selbstverst\u00e4ndliche \u00bbBerufsrisiken\u00ab gebe &#8211; kein gutes Zeichen f\u00fcr die kommenden Tage.<br \/>Im w\u00f6rtlichsten Sinne Schlag auf Schlag erlitten dann Pressevertreter erneut, welcher Art ihr Berufsrisiko ist. Die einzelnen F\u00e4lle aufzuz\u00e4hlen lohnt kaum, so typisch gleichf\u00f6rmig sind die Bilder und Ereignisse &#8211; als st\u00e4nden die uniformierten T\u00e4ter unter einem psychopathologischen Wiederholungszwang. Da\u00df allerdings Kategorien der Psychopathologie nicht ausreichen, die politische Logik der gezielten Pr\u00fcgel f\u00fcr BildberichterstatterInnen zu begreifen, darauf ist noch zur\u00fcck zukommen.<\/p>\n<p>Was die September-Konflikte von vorangegangenen Ereignissen unterscheidet, sind nicht so sehr die Ereignisse selbst, sondern der politische Kampf um ihre Interpretation. Zwei Faktoren waren hier f\u00fcr ausschlaggebend. Zum ersten wurde unter den Augen von ca. 1600 zur IWF-Tagung angereisten JournalistInnen aus aller Welt vorgef\u00fchrt, was Pressefreiheit \u00bbim freien Teil dieser geteilten Stadt\u00ab wert ist. Zum zweiten wurde der interpretative Streit um die \u00bblegitime Sicht der Ereignisse\u00ab stimuliert durch einen Innensenator, der in autistischer Arroganz und Selbstgerechtigkeit nicht wahrzunehmen f\u00e4hig war, da\u00df die Rechtfertigung der Pr\u00fcgel f\u00fcr Journalisten unter den Augen von 1600 BerufskollegInnen aus aller Welt anders anzulegen ist, als die Rechtfertigung der politischen Erziehung der Kreuzberger Szene vermittels des Polizeikn\u00fcppels, soll sie halbwegs erfolgreich sein.<\/p>\n<p>Erst die rabiate und unkontrollierte Verteidigung der Schl\u00e4ge f\u00fcr JournalistInnen, erg\u00e4nzt durch massive verbale Angriffe des Senators auf die Presse, r\u00fcckten diese Randereignisse, die in der Bundesrepublik seit zwei Jahrzehnten zur zynischen beruflichen Folklore von fotographierenden JournalistInnen z\u00e4hlen, ins Zentrum der medialen regionalen und Welt\u00f6ffentlichkeit. So richtete sich der Protest der Chefredakteure von AP, dpa und Reuters, der der dju und RFFU, der Widerspruch der in London ans\u00e4ssigen Presserechtsorganisation \u00bbArt. 19\u00ab sowie die Klage des Internationalen Presseinstituts IPI mehr noch gegen Kewenigs Rechtfertigungen denn gegen die Ereignisse selbst. Dem Innensenator ist zu verdanken, da\u00df selbst der Unterausschu\u00df Westeuropa des amerikanischen Repr\u00e4sentantenhauses sich mit Berlins Pressepolitik w\u00e4hrend der IWF-Tagung besch\u00e4ftigte. Der Innensenator tat es seinen Beamten gleich. \u00bbArtikel 5 ist au\u00dfer Kraft gesetzt\u00ab, herrschte am 29.September ein Polizist jenen Journalisten an, der ihn auf den entsprechenden Grundgesetz-Artikel aufmerksam zu machen suchte (Volksblatt 29.9. 88). Der Innensenator sprach: \u00bbAm Tatort mu\u00df dann auch schon mal die Pressefreiheit zur\u00fcckstehen\u00ab, er \u00fcbernahm die Interpretation eines Untergebenen, da\u00df Blitze der Blitzlichter von Pressefotographen den Tatbestand der K\u00f6rperverletzung erf\u00fcllen w\u00fcrden, mithin Polizisten per Kn\u00fcppel in Notwehr darauf reagieren d\u00fcrften (FR, 29.9.88, Mopo, 1.10.88), leugnete die halbst\u00fcndige Einkesselung am 25. September &#8211; und ging ansonsten in die Offensive mit der Ank\u00fcndigung, demn\u00e4chst vor den deutschen Presserat mit der Klage zu treten, da\u00df die Presse die Polizei behindert und \u00bbin gro\u00dfem Umfang gelogen\u00ab habe (FR, 8.9.88, vgl. auch das Interview mit Kewenig vom 30.9. in der FR und der Stuttgarter Zeitung). Zudem beanspruchte er f\u00fcr sich und f\u00fcr jenen Mann, der derzeit den &#8218;Berliner Polizeipr\u00e4sidenten schauspielert, das Monopol der legitimen Definition \u00f6ffentlicher Konflikte. Er k\u00f6nne, so Berlins Verfassungsenator, auf \u00bbjuristische Belehrungen\u00ab in der Presse verzichten, zumal, wenn diese Belehrungen von Personen k\u00e4men, die seines Wissens \u00bbnicht ein einziges Semester Jura studiert h\u00e4tten\u00ab (Tsp, 1.10.88).<br \/>Nun, die Geisteshaltung des Professors k\u00f6nnte man als pers\u00f6nliches Problem dieses Mannes abtun, w\u00e4re sie nicht deshalb so explosiv, weil dieser Mann als Innensenator sie auch materialisieren konnte und weiterhin kann. Er kommandiert die Polizei &#8211; und ist gleichzeitig berufen, sie zu kontrollieren. Seine Rechtfertigungen und politischen Verst\u00e4ndnisbekundigungen f\u00fcr polizeiliche \u00dcbergriffe sprengen die rechtsstaatlichen Fesseln, die polizeiliche Gewalt domestizieren sollen; sie tragen systematisch zur Entgrenzung polizeilicher Gewalt bei &#8211; und dies keineswegs nur als theoretische M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 3. Oktober war Kewenig gezwungen, zu einer Weisung der Landespolizeidirektion an alle Polizeidienststellen vom September Stellung zu nehmen (die Kr\u00e4fte aller Abschnitte sollten verst\u00e4rkt in Eigeninitiative handeln). \u00bbHierbei auftretende Fehler werden in jedem vertretbaren Ma\u00df durch Polizeif\u00fchrer und Politik gedeckt\u00ab (Tsp, 4.10.88). Der Innensenator interpretierte: \u00bbGemeint sei lediglich, da\u00df er sich vor jeden Beamten stelle, der in der Hitze des Gefechts falsche Entscheidungen treffe\u00ab. Eine vergleichbare Ermunterung im Vorfeld eines absehbaren Einsatzes hatte Berlins Spezial-Schl\u00e4gertruppe EbLT im April erhalten, wenige Tage vor dem 1. Mai, an dem u.a. drei hochrangige Polizeif\u00fcher in Zivil von EbLT-Beamten \u00bbpolizeigerecht geschlagen\u00ab worden waren (so Berlins Polizeipr\u00e4sident Schertz im Nachhinein, vgl. CILIP 30, S. 23). Am Rande sei vermerkt, da\u00df von 19 Ermittlungsverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt gegen diese Spezialtruppe, die bayerische Staatsanw\u00e4lte nach dem Wackersdorf-Einsatz vom Oktober 1987 einleiteten, im September Jahres 17 eingestellt wurden, da die T\u00e4ter nicht zu identifizieren gewesen seien (FR, 29.9.88). Auch hier waren unter den Opfern Bildjournalisten.<\/p>\n<p><b>Die politische Logik des Kampfes um Bilder<br \/><\/b>Eingangs wurde gesagt, da\u00df Pr\u00fcgel f\u00fcr Bildjournalisten und der systematische Versuch, ihre Arbeit zu behindern, sowohl eine lange Tradition haben als auch nicht in psychopathologischen Kategorien respektive aus Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen der unmittelbaren T\u00e4ter hinreichend zu begreifen sind. Was macht also den politischen Sinn dieser Praxis aus? Seit 1976 gibt es eine v\u00f6llig neu konzipierte und erg\u00e4nzend von einer Schar Polizeif\u00fchrer verbindlich kommentierte Polizeidienstvorschrift, die PDV 100. Mit ihr sollten vor allem Lehren gezogen werden aus den Polizeieins\u00e4tzen gegen die Studentenbewegung, bei denen die Polizei auf dem Hintergrund traditionell milit\u00e4risch gepr\u00e4gter Dienstvorschriften und entsprechender Einsatzformen in der medialen \u00d6ffentlichkeit h\u00e4ufig der Verlierer war. Die Polizeif\u00fchrung hatte die bittere Erfahrung gemacht, da\u00df Schlachten nicht mehr nur auf der Stra\u00dfe, sondern auch und vor allem in den Bildmedien gef\u00fchrt &#8211; und gegebenenfalls verloren wurden, mochte sie auch auf der Stra\u00dfe Sieger geblieben sein.<br \/>So sind die ersten 11 Seiten der Kommentierung zu diesem mehr als 1000 Seiten umfassenden Werk, das \u00f6ffentlich nicht zug\u00e4nglich ist, auch und gerade dem Verh\u00e4ltnis der Polizei zur \u00d6ffentlichkeit und der Art und Weise gewidmet, wie es zu gestalten und zu beeinflussen sei. \u00bbWo die Ergebnisse polizeilicher T\u00e4tigkeit nicht an der Wirkung auf den B\u00fcrger gemessen werden, kann von polizeilichem Erfolg nicht gesprochen werden\u00ab, wird gleich auf der ersten Seite betont.<br \/>Der Kampf um das \u00bbrichtige Bild\u00ab in der \u00d6ffentlichkeit wurde fortan zum eigenst\u00e4ndigen Faktor strategischer \u00dcberlegungen und polizeilicher Eins\u00e4tze. Bereits zuvor, im Jahre 1971, wurden zum ersten Mal \u00bbVerhaltensgrunds\u00e4tze zwischen Polizei und \u00d6ffentlichkeit\u00ab mit dem Presserat abgeprochen und von der Innenminister-Konferenz verabschiedet, 1982 wurden diese Grunds\u00e4tze &#8211; entgegen der in ihrer Pr\u00e4ambel gemachten Feststellung, da\u00df sie mit dem Deutschen Presserat abgestimmt seien, von der IMK einseitig neu gefa\u00dft. Geregelt wurde insbesondere das Fotografieren polizeilicher Eins\u00e4tze (vgl. kriminalist Nr.3\/1982 und NJW Jg. 36, S. 1303 f.).<\/p>\n<p>Kurz, Polizeif\u00fchrer hatten begriffen, da\u00df gerade im b\u00fcrgerlichen Verfassungsstaat ein ganz wesentliches Moment jeder politischen Auseinandersetzung der Kampf um die legitime Sicht sozialer Wirklichkeit ist. Ihnen war klar geworden, da\u00df die F\u00e4higkeit, etwas \u00f6ffentlich zu machen und dabei noch eine spezifische Sicht ins \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein zu tragen, eine ganz au\u00dferordentliche Herrschaftsressource ist.<br \/>Die Chancen, die einzig \u00bblegitime Sicht\u00ab sozialer Wirklichkeit durchzusetzen, sind ohne Zweifel asymmetrisch verteilt, widerspiegeln gesellschaftliche Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse gleicher-ma\u00dfen wie sie dazu beitragen, diese zu verstetigen. Da\u00df in unserem Zeitalter die Medien in diesem Kampf um die K\u00f6pfe und um das \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein das zentrale Instrument sind, um eine spezifische und interessengeleitete Sicht der Wirklichkeit durch-zusetzen &#8211; diese These wird kaum Widerspruch hervorrufen. In der Verf\u00fcgung \u00fcber die und im Besitz der Medien ist die ungleiche Chance, \u00fcber den common sense herrschaftlich zu verf\u00fcgen, bereits habhaft festgelegt. Die Asymmetrie im Streit um die \u00bbHerrschaft\u00ab \u00fcber die medial vermittelte Wirklichkeit wird verst\u00e4rkt durch die ungleiche Ausr\u00fcstung der Kontrahenden mit Glaubw\u00fcrdigkeit, wenn es gilt, von au\u00dfen die jeweilige Sicht der Wirklichkeit medial verbreiten zu k\u00f6nnen. Staatliche Mandatstr\u00e4ger, etwa Berlins Innensenator, verf\u00fcgen nicht nur \u00fcber das Monopol legitimer physischer Gewalt, sondern gleichzeitig \u00fcber das Nahezu-Monopol legitimer Benennungs- und Interpretationsgewalt. Gegen\u00fcber den mit Amtsbonus vorgetragenen Einsch\u00e4tzungen und \u00c4u\u00dferungen autorisierter Vertreter des Staates haben einzelne Akteure ohne institutionell begr\u00fcndete Autorit\u00e4t kaum Durchsetzungschancen.<\/p>\n<p>Exemplarisch zeigt sich dies gerade am Verh\u00e4ltnis von Polizei, Politik und sozialem Protest. Hier lag wohl auch Kewenigs autistischer Fehler. Gewohnt, da\u00df die Pr\u00fcgel seiner Polizei gegen\u00fcber sozialen Minderheiten wenig \u00f6ffentlichen, d.h. medialen \u00c4rger macht, weil seine Definitionen der Wirklichkeit sich allemal als durchsetzungsf\u00e4higer erwiesen haben, als die der Protestgruppen, ging er mit den Schl\u00e4gen f\u00fcr JournalistInnen interpretativ so um wie mit den Pr\u00fcgeln f\u00fcr die Kreuzberger Szene. So ganz unrecht hatte er dabei nicht einmal, denn die Pr\u00fcgel f\u00fcr Nicht-Journalisten w\u00e4hrend der IWF-Tage spielte in der \u00f6ffentlichen Diskussion nur eine geringe Rolle. Zum ersten ist die Glaubw\u00fcrdigkeit dieser Opfer, gemessen an der von JournalistInnen, gering. Zum zweiten verf\u00fcgen sie nicht, wie in bestimmten Grenzen JournalistInnen, \u00fcber den medialen Apparat. Und so sehr in der Regelberichterstattung der Medien die Polizei bei jedem Einsatz von der Vorvermutung der Legitimit\u00e4t ihres Handelns erfolgreich zehren kann, obwohl sie prinzipiell doch nur f\u00fcr das Bereithalten staatlicher Gewaltmittel gilt, nicht jedoch f\u00fcr jeden Einzelfall ihres Einsatzes, der jeweils neu auf seine Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t zu befragen ist. Bei den Pr\u00fcgeln f\u00fcr JournalistInnen griff diese Vorvermutung nicht, da die Transporteure der staatlichen Definition der Ereignisse selbst Opfer wurden.<\/p>\n<p>Da\u00df vor allem und gerade BildjournalistInnen behindert und geschlagen wurden, hat seine eigene Logik. Im Streit um die richtige Interpratation der Wirklichkeit erweisen sich Bilder, Fotos wie Ablaufsequenzen bei Filmen, als besonders sperrig. Zeugenaussagen und Betroffenenschilderungen lassen sich durch Gegenzeugen mit gr\u00f6\u00dferer Glaubw\u00fcrdigkeit im Regelfall recht schnell erledigen &#8211; das Ende unz\u00e4hliger Verfahren gegen Polizeibeamte. Fotos, gar Ablaufsequenzen, haben demgegen\u00fcber ihre eigene Suggestion und \u00dcberzeugungs- wie Beweiskraft. Die Gefahr, durch einen solchen \u00bbSachbeweis\u00ab, um einen polizeilichen Begriff zu nehmen, illegaler Gewalt \u00fcberf\u00fchrt zu werden, wird verst\u00e4ndlicherweise besonders gef\u00fcrchtet. Und dies nicht nur von den unmittelbar beteiligten Polizisten, sondern gleicherma\u00dfen von ihrer F\u00fchrung, denn die Gefahr eines solchen Sachbeweises kann vorab die \u00bbEinsatzfreude\u00ab der Beamten d\u00e4mmen. Sie aber gerade anzuspornen, war Sinn und Zweck der bereits erw\u00e4hnten Mitteilung der Landespolizeidirektion, da\u00df auch Fehler gedeckt w\u00fcrden. Diesen kontrollierend-d\u00e4mmenden Effekt von Bildern hat vor Jahren in anderem Zusammenhang der Polizeioberinspektor Kistler benannt, f\u00fcr den Einsatz fahrbarer Kameras bei der Polizei argumentierend: \u00bbSobald mit der M\u00f6glichkeit gerechnet werden mu\u00df, beobachtet, fotografiert oder gar abgefilmt zu werden, schwindet der Mut und der Drang, sich stark hervorzutun, meist schnell\u00ab (Die Polizei, 1965, S. 168). Der Versuch, sich dieser Gefahr zu entziehen, f\u00fchrt auf allen Seiten bei Demonstrationen dazu, dieselben Schutzmechanismen zu benutzen, d.h. sich unidentifizierbar zu machen. Polizisten sind allerdings von Berufs wegen qua Ausstattung hier im Vorteil. Alle Forderungen, als Gegengewicht zu ihrer beruflichen Vermummung sie \u00fcber Namensschilder oder zumindest \u00e4u\u00dferlich zu tragende Dienstnummern kenntlich zu machen, sind bisher erfolgreich abgewehrt worden.<br \/>Das zweite Mittel ist der Versuch, Film- und Fernsehaufnahmen zu verhindern, beziehungsweise die Aufnahmen im Nachhinein zu vernichten. Die entsprechende Praxis von Polizisten ist von der herrschenden Rechtsprechung zwar in der Begr\u00fcndung \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig, aber gleichwohl gedeckt. Auch die von der IMK 1982 einseitig verabschiedeten \u00bbVerhaltensgrunds\u00e4tze zwischen Presse und Polizei\u00ab weisen gen\u00fc\u00dflich auf diese M\u00f6glichkeit hin.<br \/>Fragw\u00fcrdig ist die rechtliche Begr\u00fcndung deshalb, weil Polizisten das Recht, unmittelbar Bildaufnahmen zu verhindern und Bilder zu vernichten, ausschlie\u00dflich unter Heranziehung privatrechtlicher Normen (dem Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturheber-recht und unter Hinweis auf die privatrechtlichen Notwehr\/Nothilfe-Regeln) zugestanden wird. Nur, <br \/>bei Demonstrationseins\u00e4tzen tritt der eingesetzte Polizist gerade nicht als Privatperson auf, sondern als \u00f6ffentlicher Amtstr\u00e4ger, mu\u00df sich mithin &#8211; dem demokratischen Modell nach &#8211; auch der \u00f6ffentlichen Kontrolle unterwerfen. Hierzu berufen sind aber gerade Journalisten, nimmt man das Grundgesetz und die L\u00e4nderpressegesetze ernst (vgl. ausf\u00fchrlicher Schomburg in AfP, Nr. 2\/1984).<\/p>\n<p>Welche zentrale Bedeutung dem Kampf um Bilder in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung inzwischen beigemessen wird, l\u00e4\u00dft sich abschlie\u00dfend an zwei Beispielen verdeutlichen, die bereits einige Jahre zur\u00fcckliegen. Amerikanische Untersuchungen zum wachsenden Widerstand gegen die Vietnam-Krieg in den USA haben herausgearbeitet, da\u00df die Kriegsm\u00fcdigkeit und zunehmende Ablehnung dieses Mordens sehr stark beeinflu\u00dft war durch die t\u00e4glichen Fernsehbilder, die diesen grauenhaften Krieg in die amerikanischen Wohnstuben trugen. F\u00fcr G\u00fcnther Anders war diese Erfahrung Anla\u00df, seine skeptischen Thesen zur Funktion modernder Medien punktuell zu revidieren (Antiquiertheit des Menschen, Bd. 2, S. 290 ff). Das britische Kriegsministerium vollzog vor diesem Hintergrund keine theoretische, sondern eine \u00e4u\u00dferst praktische Revision in der Pressepolitik. Beim Falkland-Abenteuer wurde gerade gegen\u00fcber den Bildmedien eine \u00e4u\u00dferst restriktive Politik betrieben, um eine \u00e4hnliche Wirkung grauenhafter Kriegsbilder in englischen Wohnstuben zu verhindern.<br \/>Mag es f\u00fcr den einzelnen Polizisten die Angst sein, pers\u00f6nlich bei einer Straftat oder beim \u00bbAusrasten\u00ab per fotografischem Sachbeweis \u00fcberf\u00fchrt zu werden, die zu Angriffen auf Bildjournalisten f\u00fchrt. Soweit es je-doch die Gerichtsbarkeit und die politische F\u00fchrung der Polizei betrifft, geht es darum, die Gefahr zu vermeiden, da\u00df Bilder die Illegalit\u00e4t oder zumindest Illegitimit\u00e4t staatlicher Gewalt in konkreten und politisch eh umstrittenen Situationen ins \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein tragen k\u00f6nnten und man damit die \u00bbHerrschaft \u00fcber die legitime Sicht der Wirklichkeit\u00ab verlieren k\u00f6nnte.<br \/>Daher die politisch gedeckten Pr\u00fcgel f\u00fcr BildjournalistInnen.<\/p>\n<p>Abk\u00fcrzungen:<br \/>FR: Frankfurter Rundschau; Tsp: Tagesspiegel Berlin; SZ: S\u00fcddeutsche Zeitung; Mopo: Morgen-post Berlin; AfP: Archiv f\u00fcr Presserecht; NJW.&#149; Neue juristische Wochenschrift<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[741,667],"autoren":[555],"publikationen":[1053],"class_list":["post-12125","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-polizeikontrolle","tag-vorgaenge-artikel","autoren-falco-werkentin","publikationen-1053"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Kampf um Bilder oder: Warum pr\u00fcgeln Polizisten JournalistInnen? 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