{"id":12152,"date":"1982-02-01T11:10:00","date_gmt":"1982-02-01T10:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/i-zum-problem\/"},"modified":"2021-08-24T21:47:31","modified_gmt":"2021-08-24T19:47:31","slug":"i-zum-problem","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/i-zum-problem\/","title":{"rendered":"Die (un)heimliche Staatsgewalt: I. Zum Problem"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 55 (Heft1\/1982), S. 80-85<\/p>\n<p><i>Thesen und Forderungen zur Reform des Verfassungsschutzes und ihre Begr\u00fcndungen im nachfolgenden Memorandum wurden von einem Arbeitskreis Verfassungsschutz der Humanistischen Union in zweij\u00e4hriger Arbeit erstellt. Die einzelnen Kapitel des Memorandums haben je einzelne Verfasser, sie wurden jedoch vom gesamten Arbeitskreis begutachtet und redigiert (Stand: Ende Mai 1981).<br \/>Die Mitglieder des von der HU beauftragten Arbeitskreises sind: Diethelm Damm (Wiesbaden), Johann-Albrecht Haupt (Hannover), Dr. Werner Holtfort (Hannover), Wolfgang Killinger (Gauting), Dr. Till M\u00fcller-Heidelberg, Leiter des AK (Laatzen), Gerhard Saborowski (Hannover), Prof. Dr. J\u00fcrgen Seifert (Hannover).<br \/>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat die Thesen und Forderungen mitsamt dem Memorandum im Oktober 1981 der \u00d6ffentlichkeit \u00fcbergeben.<\/i><\/p>\n<p><i>Humanistische Union, Br\u00e4uhausstra\u00dfe 2, 8000 M\u00fcnchen 2.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">I. Zum Problem<\/h2>\n<p>&#8222;Im Jahre 96 n. Chr. erbat Plinius der J\u00fcngere als Statthalter von Bithynien vom Kaiser Trajan brieflichen Rat: &#8218;An Ermittlungsverfahren gegen Christen habe ich bisher noch nicht teilgenommen; deshalb wei\u00df ich nicht, ob und in wieweit man sie zu bestrafen oder zu verh\u00f6ren pflegt.&#8216; Und der Kaiser antwortete: &#8218;Man soll ihnen nicht nachsp\u00fcren. Falls sie gemeldet oder beschuldigt werden, sind sie zu bestrafen. Anonym vorgelegte Listen d\u00fcrfen jedoch bei keiner Anklage Verwendung finden; denn das ist von \u00e4u\u00dferst schlechtem Beispiel und unserer Zeit nicht w\u00fcrdig&#8220; (1).<br \/>Was dem absoluten Herrscher vor fast 2000 Jahren unw\u00fcrdig schien, daran nimmt von den demokratischen Politikern unserer Tage nur noch eine Minderheit Ansto\u00df &#8211; das Verfassungssch\u00fctzer weitgehend unkontrolliert Millionen von B\u00fcrgern nachsp\u00fcren, deren Aus\u00fcbung von Grundrechten mit dem Stigma der Staatsabtr\u00e4glichkeit millionenfach in Computern speichern und als Zeugen vom H\u00f6rensagen &#8211; quasi anonym &#8211; nicht \u00fcberpr\u00fcfbare Informationen in Gerichtsverfahren einbringen.<\/p>\n<p>Denn der Verfassungsschutz beschr\u00e4nkt sich nicht auf die ihm im <i>Bundesverfassungsschutzgesetz<\/i> vom 27.9.1950 (BGBI 1 682) zugedachte Rolle als Sammlungs und Auswertungsbeh\u00f6rde von Informationen, die sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder auf eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitgliedern verfassungsm\u00e4\u00dfiger Organe von Bund und L\u00e4ndern richten. Vielmehr entwickelte er sich zu einem geheimen Nachrichten- und Staatssicherheitsdienst, der tendenziell versucht, jedes politisch abweichenden Gedankens habhaft zu werden.<\/p>\n<p>Dabei ist das <i>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz,<\/i> das dem <i>Bundesinnenminister <\/i>untersteht, noch nicht einmal der einzige bundesdeutsche Geheimdienst. Vielmehr existieren in jedem Bundesland noch Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz (2), die zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz verpflichtet sind. Zudem leistet der dem Bundeskanzleramt zugeordnete <i>Bundesnachrichtendienst <\/i>Auslandsspionage und hat in der Vergangenheit &#8211; wenn auch auftragswidrig auch im Inland zahlreiche Personen und Institutionen beobachtet (3). Um die Abschirmung der Bundeswehr k\u00fcmmert sich zudem der dem Bundesverteidigungsminister unterstehende <i>Milit\u00e4rische Abschirmdienst<\/i>. Wachsende Bedeutung f\u00fcr den Staatsschutz haben besonders in den letzten Jahren auch die <i>Staatsschutzpolizei<\/i> und der <i>Bundesgrenzschutz<\/i> gewonnen. Schlie\u00dflich sind in diesem Zusammenhang auch noch das Bundeskriminalamt, insbesondere dessen <i>Sicherungsgruppe Bonn<\/i>, zu nennen sowie in der Bundesrepublik operierende &#8222;befreundete&#8221; Geheimdienste, namentlich der CIA.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz besteht neben der amtseigenen Schule aus folgenden acht Abteilungen:<\/p>\n<p>Abteilung Z &#8211; allgemeine Verwaltung<br \/>Abteilung I &#8211; Grundsatzfragen des Verfassungsschutzes und zugleich verantwortlich f\u00fcr das elektronisch betriebene nachrichtendienstliche Informationssystem, kurz &#8222;NA-,, DIS&#8221; genannt<br \/>Abteilung II &#8211; Rechtsextremismus<br \/>Abteilung III &#8211; Linksextremismus<br \/>Abteilung IV &#8211; Spionagebek\u00e4mpfung<br \/>Abteilung V &#8211; Geheimschutz (wer mit sicherheitsempfindlichen, geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Gegenst\u00e4nden befasst werden soll, der ist zuvor einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen)<br \/>Abteilung VI &#8211; Ausl\u00e4nder\u00fcberwachung<br \/>Abteilung VII &#8211; Terrorismus (4).<\/p>\n<p>Was die finanzielle Ausstattung des Verfassungsschutzes betrifft, so profitierte er \u00fcberproportional von allen Schwenks der deutschen Politik. Ob es sich um den Ausbau der Bundesrepublik zu einem antikommunistischen Bollwerk unter <i>Adenauer<\/i> handelte, um die Verabschiedung der Notstandsgesetzgebung zur Zeit der gro\u00dfen Koalition von <i>SPD<\/i> und <i>CDU\/CSU <\/i>oder um die Einschr\u00e4nkung von Freiheitsrechten durch die sozial-liberale Koalition bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung &#8211; stets wurden alle Schritte durch eine Erh\u00f6hung des \u00dcberwachungspotentials des Verfassungsschutzes flankiert.<\/p>\n<p>So stieg etwa der Etat des <i>Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz <\/i>von 5.220.400 DM im Jahre 1952 um ca. 100% auf 11.080.600 DM im Jahre 1959, um fast 200% auf 29.949.400 DM bis zum Jahre 1969 und um mehr als 300% auf 133 Millionen DM bis 1980 (5). \u00c4hnlich sprunghaft entwickelten sich die Etats der Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz, die alle zusammen noch einmal \u00fcber einen Betrag verf\u00fcgen d\u00fcrften, der um noch einiges h\u00f6her liegt als der des Bundesamtes.<\/p>\n<p>Entsprechend erh\u00f6hte sich etwa der Etat des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in Niedersachsen folgenderma\u00dfen (6):<\/p>\n<p>1950:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 250.000DM (f\u00fcr die &#8222;Nachrichtensammelstelle&#8220;)<br \/>1960:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.500.000DM<br \/>1970:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 4.800.000DM<br \/>1980:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 24.000.000DM<\/p>\n<p>Mithilfe der auf diese Weise immer neu geschaffenen Planstellen (insgesamt d\u00fcrfte sich deren Anzahl momentan etwa auf vier- bis f\u00fcnftausend belaufen) und immer h\u00f6heren Etats f\u00fcr V-Leute konnte der Verfassungsschutz seine T\u00e4tigkeit immer weiter ausdehnen, und dies, obwohl das Grundgesetz wie kaum eine andere Verfassung bereits durch einen verfassungsrechtlichen, einen gerichtlichen und einen administrativen Verfassungsschutz mehrfach gesch\u00fctzt ist.<\/p>\n<p>So garantiert etwa der verfassungsrechtliche Verfassungsschutz mit der &#8222;Kernbestandsgarantie&#8221; des Artikels 79 Abs. 3 GG die tragenden Verfassungsgrunds\u00e4tze (Menschenw\u00fcrde, Demokratie, sozialer Rechtsstaat, bundesstaatliche Ordnung, Gewaltenteilung, Bindung an Gesetz und Recht) selbst gegen\u00fcber verfassungs\u00e4ndernden Mehrheiten. Weitere Schutzgarantien enthalten die GG-Artikel 19 Abs. 2; Art. 56 in Verbindung mit 64 Abs. 2; 33 Abs. 4 und 5 und 20 Abs. 4. Der gerichtliche Verfassungsschutz enth\u00e4lt beispielsweise die M\u00f6glichkeit eines Verbots verfassungswidriger Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und die Verwirkung von Grundrechten (Art 18 GG) sowie zahlreiche, allerdings auch teilweise mehr als problematische Bestimmungen des politischen Strafrechts, wie etwa die \u00a7 81-83a StGB (Hochverrat) oder die \u00a7. 84-91 StGB (Gef\u00e4hrdung des demokratischen Rechtsstaats). Im Bereich des verwaltungsrechtlichen Verfassungsschutzes verf\u00fcgt die Exekutive \u00fcber zahlreiche M\u00f6glichkeiten des pr\u00e4ventiven Verfassungsschutzes &#8211; so die Art. 28 Abs. 3, 37, 87a Abs. 4, 91 Abs. 1 und 2 GG. Man denke dar\u00fcber hinaus an die sehr weitgehenden M\u00f6glichkeiten der Exekutive gem\u00e4\u00df dem Vereinsgesetz, dem Beamten- und Soldatenrecht, dem Ausl\u00e4nderrecht und anderem mehr (7).<\/p>\n<p>Ob angesichts all dieser M\u00f6glichkeiten auch noch ein nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz vonn\u00f6ten ist, ist umstritten. Feststeht hingegen, dass die bisher ge\u00fcbte Praxis dieses geheimdienstlichen Verfassungsschutzes in einem Rechtsstaat nicht l\u00e4nger zu tolerieren ist.<\/p>\n<p>Besonders bedenklich erscheint zum einen die von ihm ausgehende Tendenz einer schleichenden Umwandlung der Bundesrepublik in einen \u00dcberwachungsstaat und die damit verbundene Aush\u00f6hlung von Grundrechten; zum anderen die Tatsache, dass der Verfassungsschutz l\u00e4ngst nicht mehr nur Informationen sammelt, auswertet und der Regierung zur Verf\u00fcgung stellt, sondern dass er trotz der ihm mit Bedacht vorenthaltenen Exekutivbefugnisse aktiv selbst definiert, wer Verfassungsfeind ist und selbst repressive Ma\u00dfnahmen wie K\u00fcndigungen, Hausdurchsuchungen, Berufsverbote etc. veranlasst. Dazu nur einige Fakten (8).<\/p>\n<p><i>Gefahr des \u00dcberwachungsstaates<\/i><\/p>\n<p>Anfang der siebziger Jahre schuf der Verfassungsschutz auf Weisung des damaligen Bundesinnenministers H. D. <i>Genscher<\/i> ein integriertes System (NADIS), um auf dem Wege der Datenverarbeitung nachrichtendienstliche Informationen zu speichern. Auf den beim <i>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz <\/i>in K\u00f6ln stationierten Zentralcomputer haben auch alle <i>Landes\u00e4mter<\/i> f\u00fcr Verfassungsschutz sowie der <i>Milit\u00e4rische Abschirmdienst <\/i>und der <i>Bundesnachrichtendienst<\/i> direkten Zugriff. Das <i>Bundeskriminalamt<\/i> und andere Dienststellen k\u00f6nnen sich auch nach Abschaffung des Datenverbunds auf dem Wege der Amtshilfe bedienen, &#8222;Mit NADIS ist das Skelett einer Maschinerie perfekt, die technisch geeignet w\u00e4re zur politischen Vollkontrolle eines Volkes&#8221;, schreibt der <i>Spiegel, <\/i>und: &#8222;bei alldem scheint die Spekulation nicht abwegig, dass, \u00dcberschneidungen ber\u00fccksichtigt, in den geheimen Datenbanken der Bundesrepublik schon heute Pers\u00f6nliches \u00fcber acht bis neun Millionen Menschen registriert ist &#8211; \u00fcber jeden f\u00fcnften Erwachsenen&#8220; (9), verf\u00fcgte doch bereits im Jahre 1973 allein das Berliner Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach eigenen Angaben \u00fcber 190.000 Einzeldossiers (10).<\/p>\n<p>Zu den &#8222;Erkenntnissen&#8221;, die in den nach Institutionen und Personen gegliederten Dossiers gespeichert werden, kommt der Verfassungsschutz durch ein \u00e4u\u00dferst aufwendiges und umfangreiches \u00dcberwachungssystem; durch Auswertung von B\u00fcchern, Zeitschriften, Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, wissenschaftlichen Arbeiten bis hin zu Doktor- und Examen-sarbeiten, Kandidatenlisten zum Studentenparlament und zu den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, Resolutionen und Protestschreiben, Leserbriefen etc.<br \/>So gelangten etwa 700 B\u00fcrger von Speyer ins Visier des Verfassungsschutzes, darunter auch zahlreiche SPD-Abgeordnete, die den Aufruf einer B\u00fcrgerinitiative unterschrieben, eine der DKP angeh\u00f6rende Kunsterzieherin an zu stellen. <i>Ministerpr\u00e4sident Bernhard Vogel<\/i>: Wer sich f\u00fcr solche Personen einsetze, den m\u00fcsse man sich ganz genau ansehen (11). Weiterhin versucht der Verfassungsschutz, durch V-Leute, Foto-, Film- und Videotrupps alle gro\u00dfen politischen und gewerkschaftlichen Demonstrationen und Versammlungen zu observieren, so etwa die DGB-Demonstration zum l. Mai in Gie\u00dfen (12), die Demonstration des Hessischen Jugendrings gegen Jugendarbeitslosigkeit in Offenbach (13) oder die GEW Demonstration in Stuttgart (14). Zu solchen Ma\u00dfnahmen \u00e4u\u00dferte der Kasseler Polizeipr\u00e4sident: &#8222;Wer hier in Kassel \u00f6ffentlich den Mund aufmacht, muss eben damit rechnen, das er dies vor einer Kamera tut&#8220; (15). Bei solchen Anl\u00e4ssen ist es auch eine beliebte \u00dcbung, alle Kennzeichen der in der N\u00e4he der Kundgebungs- und Versammlungspl\u00e4tze abgestellten Kraftfahrzeuge zu notieren, wie es etwa 600 B\u00fcrgern aus dem Main-Kinzig-Kreis erging, die eine Forumsveranstaltung der <i>Frankfurter Rundschau <\/i>zur M\u00fcllverbrennungsanlage besuchten (16).<\/p>\n<p>Massen\u00fcberpr\u00fcfungen finden jedoch nicht nur bei besonderen politischen Anl\u00e4ssen sondern auch millionenfach im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass, der Gesinnungskontrolle von Wehrpflichtigen oder bei den Personal\u00fcberpr\u00fcfungen in Privatbetrieben statt. Die Problematik des Radikalenerlasses ist hinreichend bekannt. Was die Wehrpflichtigen angeht, lie\u00df der <i>Milit\u00e4rische Abschirmdienst <\/i>komplette Jahrg\u00e4nge, also Millionen, vom Verfassungsschutz \u00fcberpr\u00fcfen (17), und laut <i>Bundeswirtschaftsministerium<\/i> werden die Besch\u00e4ftigten von \u00fcber 5% aller gro\u00dfen und mittleren Betriebe regelm\u00e4\u00dfig vom Verfassungsschutz \u00fcberpr\u00fcft (18).<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich werden nicht nur Erwachsene, sondern auch Sch\u00fcler observiert, nach amtlichen Angaben allein in Bayern mindestens 200 (19), w\u00e4hrend sich in Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00fcrttemberg alle Auszubildenden im \u00f6ffentlichen Bereich ohne Altersgrenze und unabh\u00e4ngig vom Ausbildungsberuf einer Verfassungsschutz\u00fcberpr\u00fcfung unterziehen mussten (20).<\/p>\n<p>Mit Hilfe von teilweise auch durch N\u00f6tigung geworbenen V-Leuten (20a) beobachtet der Verfassungsschutz generell alle Organisationen, Gruppen und Personen, denen er im weitesten Sinne terroristische, kommunistische oder auch neofaschistische Ziele unterstellen kann. Dar\u00fcber hinaus versucht er tendenziell, alle Gruppierungen und Personen mit abweichenden politischen Meinungen zu \u00fcberwachen, wie etwa zahlreiche Studenten- und Sch\u00fclergruppen, Jugendzentren und B\u00fcrgerinitiativen, Gewerkschafter und Professoren, Rechtsanw\u00e4lte und Pfarrer (21), wobei es offenbar auch zur Verfassungs-schutzpraxis geh\u00f6rt, Organisationen und Personen durch Provokateure hin und wieder erst zu &#8222;staatsabtr\u00e4glichem&#8221; Tun zu motivieren (22).<\/p>\n<p>Dass der <i>Bundesnachrichtendienst<\/i> j\u00e4hrlich circa 1,6 Mio. Telefonanrufe und Briefe in die bzw. aus den Ostblockstaaten mith\u00f6rt bzw. -liest (23), Verfassungsschutz wie Polizei seit Jahren zum &#8222;vorbeugenden personellen Geheimschutz&#8221; Sexualdaten speichern (24), das Bundeskriminalamt jahrelang Daten von rund 1000 Wohngemeinschaften mit rund 4000 Bewohnern aufbewahrte (25) oder \u00fcber 10.000 Personen der &#8222;beobachtenden Fahndung&#8221; unterzog (26) sowie eine Spezialdatei \u00fcber alle Besucher zahlreicher politischer Prozesse und Briefschreiber &#8211; selbst einer so integren Gefangenenbetreuerin wie <i>Birgitta Wolf<\/i>&#8211; an mutma\u00dfliche Terroristen anlegte, mag das \u00dcberwachungszenario komplettieren.<\/p>\n<p>Wessen der Verfassungsschutz nicht selbst durch seine Foto-, Video-, Film- oder Tonbandtrupps, durch V-Leute oder Provokateure, durch Telefon- oder Briefkontrolle, durch &#8222;Wanzen&#8221; oder Beschattung habhaft wird, dem versucht er per Amtshilfe oder Auskunft beizukommen, zu der zahlreiche Landesverfassungsschutzgesetze alle &#8222;Beh\u00f6rden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverb\u00e4nde&#8221; usw. verpflichten. Und Ausk\u00fcnfte gibt es da im Zeitalter der Computer und Datenbanken zur Gen\u00fcge:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 etwa bis zu 400 pers\u00f6nliche Einzeldaten bei den kommunalen und Landesrechenzentren;<br \/>&#8211;\u00a0 etwa Ergebnisse von Intelligenzquotienten- und Psychotests bei den Lehrer- und Sch\u00fclerindividualdateien der L\u00e4nder;<br \/>&#8211;\u00a0 etwa Auskunft dar\u00fcber, ob und welche Lehrveranstaltungen ein Student belegt hat bei den Datenzentralen der Hochschulen oder etwa<br \/>&#8211;\u00a0 Ausk\u00fcnfte \u00fcber das Leseverhalten bei \u00f6ffentlichen Bibliotheken&#8230;<\/p>\n<p>Insgesamt ein &#8222;System der Zutr\u00e4gerei f\u00fcr den Geheimdienst&#8221;, wie es nach den Fest-stellungen des Staatsrechtlers <i>Hans Peter Schneider<\/i> aus keinem anderen demokratischen Land der Welt bekannt ist (28).<\/p>\n<p>\u00dcber den Umfang, in dem von diesen M\u00f6glichkeiten Gebrauch gemacht wird, kann man nur Vermutungen anstellen. Allerdings lassen die zahlreichen bekannt gewordenen F\u00e4lle reger Amtshilfe und Kooperation zwischen Verfassungsschutz und zahlreichen Institutionen auf eine sehr umfangreiche Praxis schlie\u00dfen. Verwiesen sei nur auf die Kooperation zwischen Verfassungsschutz und Universit\u00e4ten (29), Schulen (30), Kranken- und Rentenversicherung (31)&#8218; Gerichten (32), Bundesgrenzschutz und Zoll (33), Bibliotheken (34), Gewerkschaften (35), Zivildienst (36) &#8211; und Dutzenden von anderen Stellen, wie sie auch in einem Handbuch f\u00fcr den Verfassungsschutz als &#8222;Vielfalt auf dem Gebiet der Erkenntnisgewinnung und ihrer Quellen&#8221; ger\u00fchmt wird (37) &#8211; auch, so die Handbuchautoren, &#8222;das Steuergeheimnis d\u00fcrfte sich daher in praxi nicht als ernstes Hindernis darstellen&#8220; (38).<\/p>\n<p>Darauf, dass unter diesen Umst\u00e4nden zahlreiche Grundrechte, wie etwa freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, Meinungsfreiheit, Versammlungs und Vereinigungsfreiheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung immer mehr zur Farce zu werden drohen, ist von vielen B\u00fcrgerinitiativen und namhaften Pers\u00f6nlichkeiten immer wieder warnend hingewiesen worden. Zu den &#8222;Erfolgen&#8221; einer Politik, die alle diese Warnungen ignoriert hat, geh\u00f6rt unter anderem der Tatbestand, das aufgrund bef\u00fcrchteter Nachteile heute bereits jeder zweite Jugendliche der Meinung ist, dass es hierzulande besser sei, die eigene Meinung nicht laut zu \u00e4u\u00dfern (39).<\/p>\n<p>&#8222;Die Furcht vor Spitzeln, Wanzen und Geheimcomputern habe sich bereits&#8221;, res\u00fcmiert die Hamburger FDP-Chefin <i>Helga Schuchardt<\/i>, &#8222;auf das geistige Klima in unserem Land in verheerender Weise ausgewirkt&#8221; &#8230; &#8222;Von den 900.000 Studenten, sch\u00e4tzt Berlins Hochschulsenator <i>Peter Glotz<\/i>, hat die H\u00e4lfte wirklich Angst &#8211; sie vor allem f\u00fchlen sich getroffen von dem 1972er Radikalenbeschlu\u00df, nach dem bislang 2,5 Millionen Westdeutsche mit Computerhilfe \u00fcberpr\u00fcft worden sind&#8220;&#8230;<\/p>\n<p>&#8222;Ich kontrolliere, was ich in den Papierkorb werfe&#8221;; &#8222;ich wage es nicht, an einer Demonstration teilzunehmen&#8221;; &#8222;ich vermeide es, in linken Buchl\u00e4den zu kaufen&#8221; &#8211; diese Bekenntnisse ver\u00f6ffentlichte die <i>Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Verhaltenstherapie <\/i>. . . Bereits geringste politische Aktivit\u00e4t, &#8222;beispielsweise der Besuch einer Veranstaltung&#8221;, berichten die Therapeuten, lasse bei jungen Westdeutschen &#8222;Zweifel dar\u00fcber aufkommen, ob man damit seine berufliche Zukunft gef\u00e4hrdet&#8221;. Viele z\u00f6gen sich daher in &#8222;ihr privates Schneckenhaus zur\u00fcck&#8221;. .. Frei von Angst vor einer vermeintlichen &#8222;perfekten \u00dcberwachungsmaschinerie&#8221; scheinen nicht einmal mehr SPD-Parteitagsdelegierte: Manch einer, meldete das parteiinterne <i>Sozialdemokrat-Magazin<\/i>, weigere sich sogar, &#8222;seinen Namen in Spendenlisten f\u00fcr die spanische Bruderpartei einzutragen; die Genossen f\u00fcrchteten allen Ernstes berufliche Nachteile, falls derlei Daten in Staatsschutz-Computer eingespeist w\u00fcrden . . .&#8220; (40).<\/p>\n<p><i>Definitionsmacht<\/i><\/p>\n<p>War aufgrund der Erfahrungen mit der <i>Gestapo<\/i> im <i>Bundesverfassungsschutzgesetz<\/i> vom 27.9.1950 ausdr\u00fccklich verankert worden: &#8222;Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu&#8221; (\u00a7 3 Absatz 2), so hat sich der Verfassungsschutz seit-dem wenn auch nicht direkte polizeiliche Befugnisse, so doch immer mehr faktische Definitions-und Repressionsmacht angeeignet. Durch seine vielfach v\u00f6llig unkontrollierte Praxis der Weitergabe von Informationen und Fehlinformationen an \u00f6ffentliche und private Arbeitgeber, Parteien und Gewerkschaften, Polizei und Gerichte, ausl\u00e4ndische Geheimdienste und andere Dienststellen sowie durch diskriminierende Observationsmethoden hat der Verfassungsschutz in zahllosen F\u00e4llen Entlassungen, Wohnungsk\u00fcndigungen, Festnahmen etc. veranlasst; h\u00e4ufig, ohne dass sich die Betroffenen dagegen h\u00e4tten zur Wehr setzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So wurde beispielsweise der 26j\u00e4hrige Bankkaufmann M. Ziegelh\u00f6fer von einer bayerischen Kreissparkasse fristlos entlassen, weil er laut Gerichtsprotokoll &#8222;in einer Wohngemeinschaft wohne, die verfassungsrechtlich \u00fcberwacht worden sei&#8220; (41). Auf Veranlassung des Verfassungsschutzes von den Hamburger Stahlwerken gek\u00fcndigte Mitarbeiter erhielten aufgrund von einer &#8222;neuen Art schwarzer Listen&#8221; &#8211; so die <i>IG Metall <\/i>&#8211; auch in anderen Hamburger Betrieben keine Chance mehr (42). Die Lehramtskandidatin A. Boppel erhielt eine Stelle an einer Schule nicht, weil der Verfassungsschutz Bedenken gegen sie geltend gemacht hatte. Als sich herausstellte, dass die Verfassungs-schutzinformation falsch war, war die Stelle dann leider schon vergeben (43). \u00c4hnlich sorgte der Verfassungsschutz per Denunziation f\u00fcr die Entlassung des Atom-Managers Klaus Traube (44) oder durch diskriminierende Observationsmethoden f\u00fcr die Entlassung des Journalisten J. M\u00fcller (45). Und als sich das Saarbr\u00fccker DKP-Mitglied H. M\u00fcller-Kitnau um den Vorsitz der HBV-Jugend bem\u00fchte, lancierte der Verfassungsschutz dessen Dossier in die <i>Welt,<\/i> so die &#8222;begr\u00fcndete Vermutung&#8221; der Saar-SPD-Landtagsfraktion (46); von der guten Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten verschiedener diktatorischer Regime, sicher nicht zum Vorteil von deren demokratischen Opponenten, ganz zu schweigen.(47)<\/p>\n<p><i>Kontrolle?<\/i><\/p>\n<p>Das der bundesdeutsche Verfassungsschutz, zu-mal er jahrzehntelang von ehemaligen Gestapo-, SS- und SD-R\u00e4ngen gepr\u00e4gt wurde (48), sich wenig um das Grundgesetz schert, ist offensichtlich. Auf den ersten Blick \u00fcberraschender ist allerdings, wie Regierung und Parlament auf Verfassungsbr\u00fcche des Verfassungsschutzes reagieren. <i>Innenminister H\u00f6cherl <\/i>entschuldigte 1964 den durch die Telefonabh\u00f6raff\u00e4re bekannt gewordenen Bruch des Fernmeldegeheimnisses mit der bezeichnenden Bemerkung, die Verfassungssch\u00fctzer k\u00f6nnten schlie\u00dflich nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, und nach diesem Motto ist der Verfassungsschutz bislang von Politikern aller Couleur behandelt worden: nachdem der Verfassungsschutz Verfassung und Recht lange genug gebrochen hatte, wurden Verfassung und Recht schlie\u00dflich seinen Praktiken angeglichen.<\/p>\n<p>So griff der Verfassungsschutz \u00fcber ein Jahrzehnt lang verfassungswidrig in das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ein. Dem \u00f6ffentlichen Skandal folgte keine st\u00e4rkere Kontrolle des Verfassungsschutzes, sondern im Rahmen der Notstandsgesetzgebung eine Grundgesetz\u00e4nderung, die dem Verfassungsschutz nun die Postkontrolle erlaubte, wobei in diesem Falle zugleich noch ein weiteres Grundrecht, n\u00e4mlich die Rechtsweggarantie, aufgehoben wurde. Der Verfassungsschutz betrieb seit Anfang der 50er Jahre Spionageabwehr und setzte weiterhin jahrzehntelang ohne gesetzliche Erm\u00e4chtigung nachrichtendienstliche Mittel ein und erhielt dann schlie\u00dflich 1972 durch \u00c4nderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes das Recht dazu. Der Verfassungsschutz observierte jahrelang Ausl\u00e4nderorganisationen in der Bundesrepublik und wurde erst sp\u00e4ter dazu legitimiert. \u00c4hnlich sanktionierten erst verschiedene Landesver-fassungsschutzgesetze im nach hinein eine vom Verfassungsschutz bereits seit Jahrzehnten vorweggenommene exzessive Amtshilfepraxis. Entsprechend deckte auch der ehemalige Bundesinnenminister Maihofer ohne Nachfrage den Verfassungsbruch des Verfassungsschutzes in der <i>Traube<\/i>-Aff\u00e4re. Erst als monatelang ein Geheimdienstskandal dem n\u00e4chsten folgte, die haarstr\u00e4ubendsten Praktiken bekannt wurden und die \u00d6ffentlichkeit durch eine historisch einmalige H\u00e4ufung von Skandalen anders nicht mehr zu bes\u00e4nftigen war, mussten zwei f\u00fcr fortgesetzte Verfassungsbr\u00fcche verantwortliche Minister (<i>Maihofer und Leber<\/i>) ihren Hut nehmen. Seitdem agiert zumindest der <i>Bundesinnenminister G. Baum <\/i>erheblich zur\u00fcckhaltender.<\/p>\n<p>Ob sich allerdings wirklich durchgreifende Reformen gegen die CDU\/CSU und die konservativen Teile von SPD und FDP durchsetzen lassen oder ob nur allzu offensichtlich rechtswidrige oder schlicht ineffektive Praktiken beseitigt werden, scheint zur Zeit noch nicht entschieden.<br \/>Dabei ist jeder Millimeter Fortschritt in Richtung auf mehr Rechtsstaatlichkeit, wie etwa die vom Bundesinnenminister ausgehende Problematisierung der fr\u00fcher uferlosen Amtshilfepraxis zu begr\u00fc\u00dfen. Allerdings ist bisher weder bei Parlament noch Regierung der Wille deutlich geworden, das eigentliche \u00dcbel, das die bisherige Verfassungs-schutzpraxis darstellt, an der Wurzel zu packen und Verfassungsschutzregelungen zu schaffen, die rechtsstaatlichen Kriterien wirklich standhalten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">Verweise<\/h2>\n<p>1 So zitiert von H.P. Schneider: Wer sch\u00fctzt uns vor dem Verfassungsschutz, in: Kritische Justiz 1\/1976, S. 75<br \/>2 Dabei gibt es zwei unterschiedliche Organisationsformen: in Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Berlin wurden die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz als selbst\u00e4ndige, dem Innenminister zugeordnete Landesoberbeh\u00f6rden eingerichtet. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bilden sie besondere Abteilungen im Innenministerium bzw. unterstehen als solche dem Senator f\u00fcr Inneres.<br \/>3 vgl. D. Damm: Die Praktiken des BND, in: Kritische Justiz 1\/1975, 5. 90ff<br \/>4 vgl. D. Damm, S. 14, in: Br\u00fcckner\/Damm\/Seifert: 1984 schon heute?,19793<br \/>S vgl. dazu Kap. 0609 der jeweiligen Bundeshaushaltspl\u00e4ne<br \/>b vgl. Kap. 0390 des Haushaltsplans des Landes Niedersachsen<br \/>7 vgl. H.-P. Schneider: Der Verfassungsschutz &#8211; Grundordnungsh\u00fcter, Sicherheitsdienst oder Geheimpolizei, in: W.-D. Narr (Hg.):<br \/>Wir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko, Reinbek 1977, 5.93ff<br \/>8 Ausf\u00fchrlicher dazu vgl.: D. Damm 1979, a.a.O.; W.-D. Narr, a.a.O.; Drittes Internationales Russell-Tribunal, Bd.<\/p>\n<p>4, Berlin 1979; T. Wal-de ND-Report, M\u00fcnchen 1971; J. B\u00f6lsche: Der Weg in den \u00dcberwachungsstaat, Reinbek 1979<br \/>9 B\u00f6lsche a.a.O., S. 39 und 37<br \/>10 Der Stern 1311973, S. 74<br \/>11 Frankfurter Rundschau 15. 12. 1977<br \/>12 Frankfurter Rundschau 10. 5. 1978<br \/>13 Informationen des Hessischen Jugendrings 1\/1976<br \/>14 Extradienst 4. 3. 1977<br \/>15 D. Damm 1979, a.a.O., S. 34<br \/>16 Frankfurter Rundschau 29. 11. 1980; ob es sich bei solchen Aktivit\u00e4ten jeweils um den Verfassungsschutz, oder &#8211; wie in diesem Fall &#8211; um die Politische Polizei handelt, ist nicht immer auszumachen, tr\u00e4gt jedoch noch zus\u00e4tzlich zur Verunsicherung des B\u00fcrgers bei.<br \/>17 Der Spiegel 37\/1979; vgl., auch J. B\u00f6lsche, a.a.O., S. 37, demzufolge nach Angaben des Innenministeriums der Milit\u00e4rische Abschirmdienst bereits 1977 4 Millionen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt habe.<br \/>18 Frankfurter Rundschau 3. 8. 1978<br \/>19 Der Spiegel 31\/1978, S. 74<br \/>20 Frankfurter Rundschau 6. 10. 1978<br \/>20a vgl. dazu etwa D. Damm 1979, a.a.O., S. 38f; E. Spoo: Die Macht des Geheimdienstes, in: W.-D. Narr, a.a.O., S. 139; Stern vom 2. 11. 1978; metall 25-26\/1978, S. 28<br \/>21 vgl. dazu zu zahlreichen F\u00e4llen insbesondere D. Damm 1979 a.a.O., E. Spoo a.a.D. Russell-Tribunal a.a.O.<br \/>22 vgl. etwa D. Damm 1979, a.a.O., S. 46ff; vgl. auch etwa die F\u00e4lle<br \/>Urbach (Der Spiegel 2211971, S. 87), Bodeux (Stern 12\/1979,<br \/>S. 249ff ) oder Lepzien (Frankfurter Rundschau 20. 2. 1981)<br \/>23 Der Spiegel 47\/1978, S. 24ff\u00a0&#8218;<br \/>24 Der Spiegel 33\/1979, S. 60<br \/>25 Frankfurter Rundschau 26. 1. 1979<br \/>26 vgl. J. B\u00f6lsche, a.a.O., 5.62ff<br \/>27 Frankfurter Rundschau 26. 11. 1980<br \/>28 Der Spiegel 30\/1976, 5. 30ff<br \/>29 Der Spiegel 14\/1980, S. 100ff<br \/>30 Frankfurter Rundschau 20. 9. 1978<br \/>31 Der Spiegel 43\/1978, S. 139<br \/>32 Frankfurter Rundschau 20, 4. 1979<br \/>33 J. B\u00f6lsche a.a.O., S. 64ff<br \/>34 Frankfurter Rundschau 30. 3. 1978<br \/>35 Frankfurter Rundschau 25. 7. 1977<br \/>36 Frankfurter Rundschau 27. 9. 1979<br \/>37 H. J. Schwagerl\/R. Walther: Der Schutz der Verfassung, K\u00f6ln\/Berlin\/Bonn\/M\u00fcnchen 1968, S. 87<br \/>38 ebenda, S. 89<br \/>39 vgl. Studie des Instituts f\u00fcr Jugendforschung im Auftrag des Jugendwerks der Deutschen Shell: Die Einstellung der jungen Generation zu Arbeitswelt und Wirtschaftsordnung 1979, M\u00fcnchen 1980<br \/>40 J. B\u00f6lsche a.a.O., S. 13f<br \/>41 Konkret 3\/1977, S. 31<br \/>42 Frankfurter Rundschau 4. 4. 1978; vgl. auch Drittes Russell-Tribunal, a.a.O., S. 144ff<br \/>43 Der Spiegel 12\/1977, S. 52<br \/>44 K. Traube: Lehrst\u00fcck Abh\u00f6raff\u00e4re, in: W.-D. Narr, a.a.O., S. 61ff<br \/>45 Frankfurter Rundschau 27. 4. 1979; vgl. zu \u00e4hnlichen F\u00e4llen:<br \/>Frankfurter Rundschau 12. 3.1977; Russell-Tribunal, a.a.O., 5.113ff<br \/>46 Der Spiegel 33\/1979, S. 61f<br \/>47 vgl. ausf\u00fchrlicher zur Problematik der Definitionsmacht des Verfassungsschutzes &#8211; J. Seifert: Die Definitionsgewalt des Verfassungsschutzes, in: Russell-Tribunal, a.a.O. , S. 127ff; zu weiteren F\u00e4llen vgl. ebenda, S. 140ff und D. Damm 1979, a.a.O.<br \/>48 vgl. T. Walde, a.a.O., S. 118f<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[184],"publikationen":[1294],"class_list":["post-12152","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-humanistische-union","publikationen-55-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die (un)heimliche Staatsgewalt: I. Zum Problem - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/i-zum-problem\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die (un)heimliche Staatsgewalt: I. 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