{"id":12162,"date":"1982-02-01T13:00:00","date_gmt":"1982-02-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-ag-buerger-beobachten-die-polizei-in-berlin\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:18","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:18","slug":"die-ag-buerger-beobachten-die-polizei-in-berlin","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/die-ag-buerger-beobachten-die-polizei-in-berlin\/","title":{"rendered":"Die AG \u201eB\u00fcrger beobachten die Polizei\u0094 in Berlin"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrger spitzfindig, oder: Wem geh\u00f6rt die Polizei?<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 55 (Heft 1\/1982), S. 22-27<\/p>\n<p>&#8222;B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8221; &#8211; eine Namensgebung, die schon gegen den Strich deutscher Vereinsmeierei geschrieben scheint. Da ist etwas Schn\u00fcfflerisches, etwas von Observation. Vielleicht ganz gut, wenn das andere machen, aber selbst mag man von solchem Verein nicht viel wissen. Und sei es allein, weil der Name eine Situation beschreibt, f\u00fcr die im gelebten Alltag jede Referenz fehlt, weil der &#8222;Betroffene&#8221; in Konfrontation mit der Polizei nicht mehr oder nur selten als Subjekt selbst handelt bzw. handeln kann. Er ist gewisserma\u00dfen &#8222;ausgeb\u00fcrgert&#8221;, ein Status, den die Umstehenden oft nur allzu gut bebildern: wenn sie nicht be(ob)achten oder nur &#8222;gaffen&#8221;. Das, was normalerweise Garantie von Rechtssicherheit ist, n\u00e4mlich das wachsame Auge der \u00d6ffentlichkeit, fehlt.<br \/>Die &#8222;AG B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8221; (B\u00fcPo) ist ein Zusammenschluss unabh\u00e4ngiger, nur sich selbst repr\u00e4sentierender B\u00fcrger, die sich seit Sommer 1979 regelm\u00e4\u00dfig treffen. Am 3.12.1979 hat sich die AG in Berlin offiziell als Verein konstituiert. Angeregt durch das Beispiel des Amsterdamer &#8222;Klachtenb\u00fcro Politie Optreden&#8221; versteht sie sich als Anlaufstelle f\u00fcr von Polizei\u00fcbergriffen Betroffene, will dar\u00fcber hinaus solche F\u00e4lle dokumentieren und in geeigneter weise publizieren. Damit stellt sie die institutionell-repr\u00e4sentativen Polizeikontrollen wie Parlament und Justiz direkt infrage, angesichts deren Versagen sie die M\u00f6glichkeiten und Spielr\u00e4ume b\u00fcrgerlicher Kontrolle der Polizei neu zu bestimmen sucht.<br \/>&#8222;Die Gesch\u00e4ftsstelle dieser Vereinigung ,B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8216; befindet sich bei der Humanistischen Union in Berlin. Das Material und die Quellen, die dort verarbeitet werden, sind auch benutzt worden von der Liga f\u00fcr Menschenrechte, die vor einiger Zeit eine Dokumentation herausgegeben hat, die sich auf F\u00e4lle bezog, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben. Und die Zeugen, die dort zu Wort kommen, sind Zeugen der sogenannten Antifa, und das wiederum sind solche Leute, die, wie in letzter Zeit festzustellen war, auch bei dem H\u00e4userkampf in Berlin-Kreuzberg anwesend waren, das sind die Leute, die z.B. das dpa-B\u00fcro in Frankfurt besetzt hatten, die das Amerikahaus in Berlin besetzt hatten und dort offene Propaganda f\u00fcr die RAF, f\u00fcr die Bewegung 2. Juni, f\u00fcr die Brigade Rossa machten, und das sind Leute, die auch in Z\u00fcrich jedenfalls in einem Fall festgenommen worden sind bei den dortigen Krawallen.&#8221;<br \/>So flugs entfaltete der Berliner Polizeipr\u00e4sident Klaus H\u00fcbner &#8211; am 27.8.1980 im ZDF-Magazin &#8211; die terroristische Genealogie der B\u00fcPo. Eine irrige Darstellung: die von ihm als &#8222;sogenannte Antifa&#8221; Bezeichneten verdankt H\u00fcbner einer von der ,Liga f\u00fcr Menschenrechte herausgegebenen Brosch\u00fcre, in deren Mittelpunkt der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Demonstration am 30. 1. 1979 stand: die Zeugen dieser Demonstration werden in der Dokumentation abgek\u00fcrzt als \u00bbAntifa-Zeugen&#8220; bezeichnet &#8230; Eine solche Reaktion ist aber nicht allein peinlich, sondern vor allem kompromittierend: f\u00fcr den Stellenwert ziviler Rechte in Deutschland, wo b\u00fcrgerliche Freiheiten seit jeher nur im Schwei\u00df der Staatssicherheit kondensieren.<br \/>Die Abgrenzung zwischen der b\u00fcrgerlichen Freiheitssph\u00e4re und der &#8222;Staatsaktion&#8221; wird, als Kompromiss zwischen einem schwachen B\u00fcrgertum und der monarchischen Exekutive, Gegenstand des ab 1860 entstehenden Verwaltungsrechts, dessen Teil das Polizeirecht ist. Mit der polizeirechtlichen Generalklausel von der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung wird der Sicherheitsvorbehalt der Exekutive formuliert. Und zwar nicht &#8211; wie in Frankreich oder England &#8211; als eine der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t oder der Suprematie des Parlamentes untergeordnete Bestimmung, sondern als unmittelbare Aufgabe des Staates, als Bedingung seiner Existenz Sicherheit hei\u00dft in Deutschland das vordemokratische Taufbecken des b\u00fcrgerlichen Staates.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"realitaetsverlust\">Realit&auml;tsverlust<\/span><\/h5>\n<p>Bereits im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts r\u00fcckt damit die Polizei als solche aus der b\u00fcrgerlichen Kritik, wird einzig nach &#8222;Effizienzkriterien&#8221; diskutiert und in der Folge auch weitgehend aus dem Wahrnehmungsbereich b\u00fcrgerlicher \u00d6ffentlichkeit \u00fcberhaupt &#8222;In dem Ma\u00dfe, wie sich historisch das Interesse des liberalen B\u00fcrgertums und sp\u00e4ter auch der Sozialdemokratie mit der Erhaltung staatlicher Macht verband, in dem Ma\u00dfe, wie das Misstrauen gegen den innerstaatlichen Gewaltapparat dem Interesse an der Ausschaltung l\u00e4stiger Kritiker wich, wurde die Kritik an Polizei und Staat zu einem Monopol linker Gruppen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Linke als ma\u00dfgeblich Betroffene staatlicher Repressionen ein dringendes Interesse an ihrer Minderung hatten&#8220; (1).<br \/>Dies &#8222;dringende Interesse&#8221; linker Gruppen, denen auf diese weise die Polizeikritik weitgehend zugeschoben war, garantierte freilich alles mehr als eine sp\u00fcrbare Kontrolle der Polizei, die deren Verhalten tats\u00e4chlich h\u00e4tte beeinflussen k\u00f6nnen. Die Ausgangssituation linker Polizeikritik beschreibt sich eher als Topographie aus Resignation, Kleingruppenmentalit\u00e4t und dem Zuschneiden der Kritik auf die Interessen eines gesellschaftlich relevanten Adressaten, von dem aufgrund von Analyse oder auch blo\u00dfer Illusion Hilfe erwartet wird. In solcher Landschaft gedeihen nebeneinander ojektivistische und spontaneistische Varianten von Polizeikritik, die Strategie &#8222;Gewerkschaftlicher Orientierung&#8221;.<br \/>Was f\u00fcr die einen stets nur als Fall des namenlosen &#8222;einer von uns&#8221; verhandelt wird, die Konfrontation mit der Polizei, deren Eins\u00e4tze systematisch als &#8222;Ausdruck&#8221; des lange schon erkannten gesellschaftlichen Ordnungsprinzips skandalisiert werden, wandelt sich im Munde von anderen zur &#8222;Betroffenheit&#8221; &#8211; der jeweiligen, versteht sich. Polizeikritik mit extra-territorialem Status, vorgetragen von einem moralischen und kulturellen Kontinent, dessen Zugeh\u00f6rigkeitskriterium in dem Ma\u00dfe subjektiv freigestellt bleibt, wie es die Ablehnung traditioneller Politik und der damit wie auch immer umfassten Realit\u00e4t erweitert.<br \/>Genau darauf rekurrieren aber die Vertreter der &#8222;Gewerkschaftlichen Orientierung&#8221;, im Notbehelf durch eine Mechanisierung von Politik und Polizei. Der lohnabh\u00e4ngige, m\u00f6glichst gewerkschaftlich organisierte Polizeibeamte wird ans richtige Ufer des gesellschaftlichen Antagonismus definiert. Aber im Eifer der Distanzierung von &#8222;Sektierern&#8221; und &#8222;Chaoten&#8221; bleibt von der Abgrenzung unverstanden, was an ihr Ausgrenzung ist. Und wenn sie dann erfahren wird, muss sie verschwiegen werden: aus der Polizeikritik wird deren taktische Variante, die der gesellschaftlichen Ortsbestimmung ihrer Tr\u00e4ger mehr verpflichtet ist als den Anforderungen einer wirksamen Kontrolle des innerstaatlichen Gewaltapparats. Und damit f\u00e4llt sie zur\u00fcck ins grundlegende Dilemma linker Polizeikritik: ihren scheinbar unvermeidlichen Realit\u00e4tsverlust.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"dokumentation\">Dokumentation<\/span><\/h2>\n<p>Auf diesem Hintergrund, der teils auch der einzelner Mitglieder der B\u00fcPo ist, verstehen sich die Konturen ihres Verst\u00e4ndnisses b\u00fcrgerlicher Polizeikontrolle: neben dem direkten Beistand eine Form von Polizeikritik, die strikt auf der Basis des Dokumentationsprinzips verbleibt und auf ein Credo politischer Aprioris verzichtet. Der politische Konsens innerhalb der Gruppe hat nicht l\u00e4nger die Einigkeit gemeinsamer Analyse zum Gegenstand, sondern ist eine auf ein spezifisches Problem gerichtete Arbeitsform. Worin sich der spezifische Unterschied der B\u00fcPo gegen\u00fcber allen ihr vergleichbaren Vorg\u00e4ngern in Deutschland begr\u00fcndet.<br \/>Anders als bei Ermittlungsaussch\u00fcssen, wie etwa dem studentischen zur Polizeiaktion gegen die Anti-Schah-Demonstration am 2. Juni 1967, im Unterschied auch zur &#8222;Roten Hilfe&#8221; und der &#8222;Arbeiterphotographenbewegung&#8221; der Weimarer Republik, handelt es sich bei der B\u00fcPo weder um ein Selbsthilfeorgan gegen\u00fcber der Polizei noch \u00fcberhaupt um einen unmittelbar mit dem Ziel einer politischen Bewegung verbundenen &#8222;Polizeibeobachter&#8221;. Das Interesse der Gruppe ersch\u00f6pft sich mithin nicht allein an F\u00e4llen mit politischem Hintergrund, sondern richtet sich auch und gerade auf die allt\u00e4glichen \u00dcbergriffe, deren Akzeptanz vonseiten des B\u00fcrgers noch am deutlichsten die &#8222;Normalit\u00e4t&#8221; polizeilichen Handelns auszudr\u00fccken vermag. Was wiederum eine dauerhafte Polizeibeobachtung voraussetzt, ganz im Unterschied zu einer Vorgehensweise, die an spektakul\u00e4ren Einzelf\u00e4llen &#8222;anzusetzen&#8221; sucht.<br \/>Die AG B\u00fcPo ist mithin darauf verwiesen, den Bezug zu den Betroffenen jeweils erst &#8222;schaffen&#8221; zu m\u00fcssen &#8211; mit allen Einschr\u00e4nkungen, aber auch M\u00f6glichkeiten, die in solcher Formulierung zum Ausdruck kommen. Prek\u00e4r insofern, als dieser Bezug stets dem historisch gewordenen Spannungsfeld aus b\u00fcrgerlicher Nicht-\u00d6ffentlichkeit und gen\u00f6tigter linker Wachsamkeit ausgesetzt bleibt. Genau dadurch aber hat die B\u00fcPo ihre Adressaten nicht mehr nur im linken Lager. Der Dokumentationsstil bietet, wenn auch keine Versicherung gegen Realit\u00e4tsverlust, so doch die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Chance, sich immer wieder mit der Realit\u00e4t von Polizei und Polizei\u00fcbergriffen auseinander zusetzen, die Normalit\u00e4t nicht aus den Augen zu verlieren. Die B\u00fcPo richtet sich an die \u00d6ffentlichkeit, mit dem Ziel zu \u00fcberzeugen, Beweise, triftige Anzeichen f\u00fcr Rechtsbr\u00fcche durch die Polizei vorzulegen. Ob und wo sie am Ende Adressaten f\u00fcr ihre Argumente findet, wird wesentlich vom Durchhalten des Dokumentarstils in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung abh\u00e4ngen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"demokratieverstaendnis\">Demokratieverst&auml;ndnis<\/span><\/h5>\n<p>&#8222;Der Senat betrachtet die Bildung der genannten Arbeitsgruppe mit Gelassenheit. Er ist indes der Auffassung, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ein Misstrauen offenbaren, das von mangelndem Demokratieverst\u00e4ndnis zeugt. Denn es richtet sich nicht nur gegen die Polizei, sondern auch und besonders gegen das Berliner Abgeordnetenhaus und seine Aussch\u00fcsse als die verfassungsgem\u00e4\u00df zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kontrollinstanzen. Durch diese Gremien werden die Rechte des B\u00fcrgers und der \u00d6ffentlichkeit voll gewahrt, so dass eine Existenzberechtigung einer au\u00dferparlamentarischen Gruppe kaum zu begr\u00fcnden ist. Die Berliner Polizei ist ein demokratisches, der Rechtsstaatlichkeit verpflichtetes Exekutiv-Organ. Verhalten und Leistung der Berliner Polizei in der Vergangenheit verdienen Anerkennung und Vertrauen der B\u00fcrger unserer Stadt.&#8221;<br \/>So der Berliner Senat &#8211; &#8222;mit Gelassenheit&#8220; &#8211; am 4. 10.1979 auf eine kleine Anfrage in Sachen B\u00fcPo. In dieser Antwort sind bereits alle Elemente des Widerspruchs enthalten, die gegen eine B\u00fcrgerinitiative zur Polizeikontrolle seither vorgebracht wurden. Und mit solcher Kritik hat sich die B\u00fcPo allerdings auseinander zusetzen, stellt doch allein schon ihre Pr\u00e4senz sowohl die &#8222;verfassungsm\u00e4\u00dfigen Kontrollorgane&#8221; in Frage als auch eine Reihe gepflegter Thesen \u00fcber Funktion und Einsatz der Polizei. Etwa jene, derzufolge die Polizei selbst die Demonstrationsfreiheit sch\u00fctze, wenn nicht gar verk\u00f6rpere.<br \/>Aus heutiger Sicht etwas delikat, begr\u00fcndete Polizeipr\u00e4sident H\u00fcbner diese These noch bis Ende 1979 mit dem Hinweis auf die sinkenden Ziffern von Demonstrationsdelikten: &#8222;Die B\u00fcrger unserer Stadt machen zunehmend Gebrauch von ihrem Recht auf \u00f6ffentliche Meinungs\u00e4u\u00dferung bei Aufz\u00fcgen und Kundgebungen. 1968 endeten von 109 Veranstaltungen 47 unfriedlich. Das waren 48,9 %. Im laufenden Jahr hatten wir bis Anfang Dezember 1979 303 Veranstaltungen, von denen nur noch drei, n\u00e4mlich 1%, unfriedlich verliefen. Dies sagt mehr \u00fcber den polizeilichen Schutz der wichtigsten Grundrechte aus, als das misst\u00f6nende Ger\u00e4usch, mit dem diese Tatsachen \u00fcbert\u00f6nt werden sollen&#8220; (2). Und noch im Februar dieses Jahres, erstaunlich genug, vertrat Innensenator Ulrich \u00e4hnliches: &#8222;Es gibt keine Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Instandbesetzern. Das gibt es nicht, sondern der Ausgangspunkt liegt ausdr\u00fccklich bei Gewaltt\u00e4tern&#8220; (3).<br \/>Es ist einsichtig, dass unter solchem Blickwinkel die Grundrechte des B\u00fcrgers der Handhabung durch die Polizei zufallen. Aus solchem Verst\u00e4ndnis m\u00fcssen in der Folge Konflikte zwischen B\u00fcrgern und der Polizei geleugnet werden. Oder es taucht notwendig und ohne \u00dcberpr\u00fcfung im Konkreten der &#8222;Gewaltt\u00e4ter&#8221; auf. &#8222;Indem sie die B\u00fcrgerrechte verwalterisch an sich zieht, muss ein politischer Angriff auf die Polizei auch immer ein Angriff auf Demokratie und B\u00fcrgerrechte darstellen&#8220; (4).<br \/>In den Reihen der Polizei selbst h\u00e4lt man der B\u00fcPo vor allem die Vorstellung disziplinarischer Selbstreinigung entgegen, die gegen die &#8222;schwarzen Schafe&#8221; ausreiche. Dass es bei der Ermittlung von Polizisten gegen Polizisten unweigerlich zu einem Loyalit\u00e4tskonflikt kommen muss, dass es so etwas wie Corpsgeist gibt, scheint da beinahe ein unziemlicher Hinweis. Aber die konziseste Formulierung solchen Verdachts geht auch nicht auf einen Kritiker der Polizei zur\u00fcck, sondern auf den Berliner Vorsitzenden der &#8222;Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund&#8221; (PDB) Egon Franke: &#8222;Zwar geh\u00f6rt die Sicherheit dem B\u00fcrger, aber die Polizei geh\u00f6rt den Polizisten&#8220; (5).<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"rechtsstaat\">Rechtsstaat<\/span><\/h5>\n<p>Nun ist die PDB mit Sicherheit nicht die aufgeschlossenste Interessenvertretung, und die wesentliche Kritik einer b\u00fcrgerlichen Polizeikontrolle im Sinne der B\u00fcPo ist von anderem Gewicht als markiger Satz. Die sehr viel offenere &#8222;Gewerkschaft der Polizei&#8221; (GdP) verweist denn auch angesichts der von der Gruppe vorgetragenen Argumente auf die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte und warnt vor der\u00a0 Massierung von Negativvorstellungen. <br \/>Vor der Personalr\u00e4tekonferenz der GdP auch\u00a0formulierte Innensenator Ulrich den entscheidenden Einwand gegen die von der B\u00fcPo vertretene Konzeption, als er ihr vorwarf: &#8222;Sie wolle die Polizei in ihrer Substanz als demokratischen und rechtsstaatlichen, den verfassungsm\u00e4\u00dfigen Instanzen verantwortlichen Ordnungsfaktor treffen&#8220; (6).<br \/>Die selbst ernannten Kontrolleure der Polizei implizieren, ob sie dies wollen oder nicht, allein schon mit ihrem Anspruch eine Bankrotterkl\u00e4rung der &#8222;verfassungsm\u00e4\u00dfig zust\u00e4ndigen Instanzen&#8221;. Das hei\u00dft, es ist zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit etwa das Parlament seiner Rolle als Kontrollorgan gerecht wird.<br \/>Ein solcher Versuch st\u00f6\u00dft freilich auf Hindernisse, auf die schon angesprochene fatale Identifikation von Staat und Sicherheit. Und es gibt kaum einen staatlichen Bereich, der mehr Tendenzen zur Geheimhaltung h\u00e4tte als eben der der Inneren Sicherheit. Entscheidungsrelevante Informationen sind dem Plenum entzogen, an Fachaussch\u00fcsse delegiert, mithin nunmehr Gegenstand von Experten\u00fcberlegungen, nicht aber von grundlegender politischer Diskussion. Wobei die M\u00f6glichkeit distanzierter Beurteilung der mit der Polizei mindestens in Informationssymbiose lebenden Fachaussch\u00fcsse noch ein ganz eigenes Problem darstellt. Aber unter Verweis auf eben deren Zust\u00e4ndigkeit hat der Berliner Innensenator Ulrich selbst Fragen zum Stand der Planung auf dem Gebiet des Zivilschutzes und nach der St\u00e4rke der Bereitschaftspolizei als &#8222;\u00f6ffentlich nicht beantwortbar&#8221; qualifiziert. Angesichts solcher Zur\u00fcckhaltung ist es denn auch kaum mehr \u00fcberraschend, dass die Mehrzahl der Gesetzesvorlagen zur inneren Sicherheit im Plenum ohne Debatte verabschiedet wird. Diese Aush\u00f6hlung tats\u00e4chlicher parlamentarischer Kontrolle hat in Fragen der inneren Sicherheit einen &#8222;Allparteienkonsens&#8221; weniger geschaffen als schleichend eingef\u00fchrt, der an Bruchstellen sehr deutlich erkennbar wird. So verteidigt sich etwa die F.D.P., wegen ihrer Forderung nach Kennzeichnung von Polizisten, wie folgt: &#8222;Die F.D.P.-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, noch auf dem Boden der Verfassung zu stehen, wenn sie die Polizisten nicht nur als Exekutivorgane zur Durchsetzung von Ordnung, sondern auch als Garanten f\u00fcr Rechtsstaatlichkeit versteht&#8220; (7). Verworrener kann man seine Sache kaum vertreten: Oder fordert die F.D.P. die Aufhebung der Anonymit\u00e4t der bewaffneten Staatsmacht, die der Polizist schlie\u00dflich repr\u00e4sentiert, damit dies dem B\u00fcrger gegen\u00fcber der Polizei als &#8222;Garanten der Rechtsstaatlichkeit&#8221; nutze?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fallroutine\">Fallroutine<\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr den Alltag legislativer Kontrolle gegen\u00fcber der Polizei mag das nachfolgende, von der AG B\u00fcPo dokumentierte Beispiel stehen: Der Fall des \u00d6sterreichers Norbert K., 53 Jahre, der im Polizeirevier Friedrichstra\u00dfe &#8211; um die Ecke der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde Puttkamerstra\u00dfe &#8211; krankenhausreif geschlagen worden war, ist von der AG B\u00fcPo an die Zeitschrift <i>Der Stern <\/i>weitergegeben worden, die diesen Skandal in ihre Rubrik &#8222;Beh\u00f6rdenwillk\u00fcr&#8221; aufnahm. Die Reaktion der Volksvertreter auf diesen Pressehinweis bestand in der kleinen Anfrage des Abgeordneten Reinhard F\u00fchrer (CDU):<\/p>\n<p>1. Treffen Presseberichte zu, wonach der \u00d6sterreicher Norbert K. von Berliner Polizeibeamten auf einer Polizeiwache krankenhausreif geschlagen wurde?<br \/>2. Wenn ja, wie kam es zu solchen Handlungen?<br \/>3. Wenn nein, wird dann der Senat in geeigneter Weise gegen den Verfasser bzw. Verleger dieses Presseberichtes vorgehen?&#8220; (8)<\/p>\n<p>Norbert K. verklagte die Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt und erhielt als Retourkutsche eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstands. Letzteres Verfahren meint der Senat, wenn er antwortet:<\/p>\n<p>Zu 1.: Ein in gleicher Sache eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es kann deshalb gegenw\u00e4rtig zur Angelegenheit nicht Stellung genommen werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Senat entsprechend berichten. Es wird daher um Fristverl\u00e4ngerung bis Ende Dezember 1980 gebeten,<br \/>Wolfgang L\u00fcder, B\u00fcrgermeister, Senator Harry Ristock f\u00fcr den Senator f\u00fcr Inneres&#8220; (9).<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"vermeinte-oeffentlichkeit\">Vermeinte &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit<\/span><\/h5>\n<p>Ein solcher Fall, der Anspruch der B\u00fcPo \u00fcberhaupt, publizistische Aktion zu initiieren, stellt Fragen an die Relevanz und Reichweite von Polizeikontrolle durch Massenmedien. Anders als die parlamentarische Kontrolle, die sich oft nur als Schutzschild der zu kontrollierenden Polizei gegen von &#8222;au\u00dfen&#8221; kommende Kritik erweist, m\u00fcssten die Massenmedien doch genau jene \u00d6ffentlichkeit schaffen, die anzusprechen die AG B\u00fcPo sich zum Ziel gesetzt hat.<br \/>Dass eine effektive Polizeikontrolle vonseiten der &#8222;ver\u00f6ffentlichten Meinung&#8221; nicht ausge\u00fcbt wird, hat eine Vielzahl von teils sehr vermittelten Gr\u00fcnden. Unmittelbar einsichtig jedoch, dass auch hier die &#8222;Informationsherrschaft&#8221; der Polizei eine wichtige Rolle spielt, d. h. ihre &#8222;Definitionsmacht&#8221;, die umso ungebrochener ins Medium gelangt, je k\u00fcrzer dessen Erscheinungszeitraum ist und damit auch die Zeit f\u00fcr Eigenrecherche. Dabei ist es ohnehin bereits eher die Ausnahme, wenn die Berichterstattung \u00fcber Polizei und Gerichte das Feld blo\u00dfer Kriminalberichterstattung verl\u00e4sst, in der die Polizei per se stets als Organ der Verbrechensbek\u00e4mpfung auftritt. Hier auch l\u00e4sst sich die mediale Zurichtung polizeilicher Normalit\u00e4t verfolgen, die &#8211; auf wie immer dubiosen &#8211; Nachrichtenwert zielt: Kriminalit\u00e4t als gesellschaftliche Wirklichkeit ist in den Medien dieser Gesellschaft nur noch als spektakul\u00e4res Kapitalverbrechen aufzufinden.<br \/>Vielleicht noch wesentlicher f\u00fcr das Scheitern einer \u00d6ffentlichkeitsfunktion der Medien gegen\u00fcber der Polizei ist jener fatale &#8222;Erkl\u00e4rungsjournalismus&#8221;, der, ausgehend von sogenannten &#8222;Statements&#8221;, stets nur verlautbart, was ohnehin alle wissen oder so nicht (mehr) wissen wollen. Aber Erkl\u00e4rungen sind immer relevant, repr\u00e4sentieren sie doch die Meinung einer Gruppe oder Organisation, dr\u00fccken &#8211; anders als Dokumentation oder Schilderung &#8211; eine Entscheidung aus und sind demzufolge Nachricht. Gleiches wird von Diskussion eben nicht behauptet. Zudem lassen sich &#8222;Statements&#8221; gut &#8222;behandeln&#8221;, in Anf\u00fchrungsstriche setzen, in indirekte Rede um st\u00fclpen, und solche Gelenkigkeit wei\u00df zu sch\u00e4tzen, wer ausgewogene, objektive Berichterstattung fabrizieren soll. In der Summe bleibt damit von der Polizeikontrolle durch die Massenmedien ausgenommen, was sich mit zwei &#8211; offenbar kongruenten &#8211; Adjektiven beschreibt: &#8222;allt\u00e4glich&#8221; und &#8222;nicht von \u00f6ffentlichem Interesse&#8221;.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"reichweiten\">Reichweiten<\/span><\/h2>\n<p>Wenn aber schon die institutionellen Kontrollen der Polizei nicht greifen, dann muss sich die AG B\u00fcPo allerdings die Frage stellen, ob eine Polizeikontrolle, die nicht einmal die Weihen der Repr\u00e4sentanz vorzuweisen hat, sondern nur das partikulare Interesse einzelner B\u00fcrger, bis in die Praxis der Polizei hineinreichen kann, deren Verhalten zu kontrollieren vermag.<br \/>Dieser Handlungsspielraum erscheint auf parlamentarisch-juristischer Ebene sehr begrenzt, bleibt gebunden an das Verst\u00e4ndnis einzelner Abgeordneter, die u. U. zu einer kleinen parlamentarischen Anfrage bereit sind, bleibt beschr\u00e4nkt auf die Vermittlung von guten und billigen Anw\u00e4lten an von Polizei\u00fcbergriffen betroffene B\u00fcrger. Ohne die Bedeutung solcher Hilfe herabzusetzen, bleibt doch die Feststellung g\u00fcltig, dass eine wirklich aktive Rolle, z. B. als anerkannte Vertreterin von Betroffenen, f\u00fcr die Gruppe auf lange Sicht ausgeschlossen bleibt. Weder gibt es entsprechende nicht gerichtliche Klagewege wie in England, Holland, den USA und vielen skandinavischen L\u00e4ndern. Noch ist die Gruppe, noch ist \u00fcberhaupt eine B\u00fcrgerrechtsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin soweit \u00f6ffentlich anerkannt, dass sie in direkte Unterhandlungen mit der Polizei \u00fcber einen bestimmten Polizei\u00fcbergriff treten k\u00f6nnte.<br \/>Die M\u00f6glichkeiten der B\u00fcPo zu b\u00fcrgerlicher Polizeikontrolle, die sich \u00fcber publizistische Aktion an die \u00d6ffentlichkeit vermittelt, erscheinen bereits aussichtsreicher &#8211; oder jedenfalls ambivalenter. Immerhin ist vorstellbar, dass die strikte Dokumentationsarbeit und unmittelbare Gegenbeweisdarstellungen zur polizeilichen Version eines Vorfalls, wie sie bisher bereits in einigen (wenigen) F\u00e4llen gelungen ist, der Gruppe solchen &#8222;moralischen Kredit&#8221; verschafft, dass die Eingangsschwelle zu bestimmten Medien und bei bestimmten Journalisten merklich absinken k\u00f6nnte.<br \/>Dabei ist allerdings nicht zu \u00fcbersehen, dass der polizeiliche Informationsapparat im unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Vorteil bleiben wird. Und auch nicht die Gefahr, dass nach dieser &#8211; vonseiten der Polizei und des Senats durch heftige Irritation gekennzeichneten &#8211; Eingangsphase die Arbeit der Gruppe totgeschwiegen ins Leere l\u00e4uft. Ob das Interesse der Medien am virulenten Konflikt um die AG B\u00fcPo mit dem Interesse an Zusammenarbeit zu Fragen polizeilichen Verhaltens gleichgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.<br \/>Bei aller Skepsis unstrittig ist dagegen der bedeutende Handlungsspielraum, der sich direkt an die von polizeilichen \u00dcbergriffen Betroffenen bindet. Bereits die Kenntnis seiner Rechte kann dem B\u00fcrger in der Konfrontation mit der Polizei gen\u00fcgend Verhaltenssicherheit geben, um das klassische Muster des &#8222;Umspringens&#8221; auszuschlie\u00dfen; und damit auch jenes unsichere Schwanken zwischen Stillhalten und, besonders nach Provokationen, un\u00fcberlegtem Handeln, in dessen Schweif noch immer der Beweis dessen folgt, was der Jargon interaktionistischer Kriminologie schamhaft die &#8222;geringe Beschwerdemacht&#8220; des B\u00fcrgers nennt. Und endlich: niemandem eher als dem so betroffenen Mitb\u00fcrger wird einsichtig sein, dass die Erhaltung b\u00fcrgerlicher Freiheitsrechte ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der Erhaltung seiner Sicherheit ist. Dass Sensibilit\u00e4t daf\u00fcr in der\u00a0 deutschen \u00d6ffentlichkeit entsteht, wird f\u00fcr die Wirksamkeit der Initiative &#8222;B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8221; auf lange Sicht entscheidend sein. &#8222;Die selbsternannten Beobachter werden aber keine Ruhe geben. Sie werden uns weiter verd\u00e4chtigen, am liebsten in Frage stellen und uns auf jeden Fall verunsichern wollen&#8220; (10). Im Wort der Zunft: Hoffen wir das beste, lieber Leser!<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verweise\">Verweise<\/span><\/h2>\n<p>1 Heiner Busch: &#8222;Zum Problem b\u00fcrgerlicher Kontrolle der Polizei am Beispiel der Arbeitsgruppe &#8222;B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8221;, (Diplomhausarbeit am FB 15 der FU), Berlin 1981(Mschrift), S. 24.<br \/>2 in: Die Polizeischau Berlin, Nr. 12\/1979, S. 3.<br \/>3 in: Blickpunkt, Zeitschrift des Landesjugendringes, Berlin Februar 1981, S. 34.<br \/>4 Heiner Busch, op. cit., S. 87.<br \/>5 Egon Franke (Referat auf dem \u00d6ffentlichkeitstag der PDB, November 1980), in: Polizeispiegel (Zeitschrift der PDB), Nr.12\/1980 (&#8222;Die Situation der Polizei&#8220;).<br \/>6 Rede des Innensenators Ulrich, LPD-Berlin 10, 10. 1980.<br \/>7 Informationsdienst der F.D.P. im Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. 9. 1980.<br \/>8 Kleine Anfrage Nr. 1395 vom 11. 7. 1980, LPD-Berlin v. 8. 8.1980.<br \/>9 LPD-Berlin v. 8. 8.1980.<br \/>10 Polizeipr\u00e4sident Klaus H\u00fcbner, in: Polizeischau, Berlin, Nr.12\/1979, 5. 3.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2373],"publikationen":[1294],"class_list":["post-12162","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-stephen-w-smith","publikationen-55-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die AG \u201eB\u00fcrger beobachten die Polizei\u0094 in Berlin - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/die-ag-buerger-beobachten-die-polizei-in-berlin\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die AG \u201eB\u00fcrger beobachten die Polizei\u0094 in Berlin - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"B\u00fcrger spitzfindig, oder: Wem geh\u00f6rt die Polizei? aus: vorg\u00e4nge Nr. 55 (Heft 1\/1982), S. 22-27 &#8222;B\u00fcrger beobachten die Polizei&#8221; &#8211; eine Namensgebung, die schon gegen den Strich deutscher Vereinsmeierei geschrieben scheint. 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