{"id":12178,"date":"2004-03-02T21:30:00","date_gmt":"2004-03-02T20:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-doppelstruktur-der-stadt-als-politische\/"},"modified":"2004-03-02T12:00:00","modified_gmt":"2004-03-02T11:00:00","slug":"die-doppelstruktur-der-stadt-als-politische","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/die-doppelstruktur-der-stadt-als-politische\/","title":{"rendered":"Die Doppelstruktur der Stadt als politische"},"content":{"rendered":"<p>Kommune und zivilgesellschaftliche B\u00fcrgergemeinde<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 165 ( Heft 1\/2004), S. 20-28<\/p>\n<p><i>das dringend sich \u00e4u\u00dfernde Bed\u00fcrfnis..,, der B\u00fcrgerschaft&#8230; eine t\u00e4tige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Teilnahme Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten. &#8220; (Pr\u00e4ambel der Preu\u00dfischen St\u00e4dteordnung von 1808)<\/i><\/p>\n<p>Im Folgenden geht es um die doppelte Funktion der modernen Stadt als politisches Verfassungsorgan einerseits und als zivilgesellschaftlicher Lebens- und Entfaltungsraum andererseits. Zun\u00e4chst wird die Entwicklung dieser &#132;Doppelstruktur&#148; historisch nachgezeichnet: die politische Kommune (als Gesamtheit der kommunalrechtlich verfassten und institutionalisierten Politik- und Verwaltungsstrukturen) und die gesellschaftliche Sph\u00e4re des st\u00e4dtischen &#132;Gemeinwesens&#148;, die &#132;\u00f6rtliche Gemeinschaft&#148; stehen sich schon seit geraumer Zeit gegen\u00fcber (vgl. Wollmann 2002b). Es soll vor allem verdeutlicht werden, dass in der j\u00fcngsten Diskussion um die &#132;B\u00fcrgergemeinde&#148; diese der deutschen Kommunalgeschichte eigent\u00fcmliche &#132;Doppelstruktur&#148; vielfach vernachl\u00e4ssigt, wenn nicht ignoriert und damit der konzeptionelle und politische Neuigkeitswert der Rede von &#132;B\u00fcrgergemeinde&#148; \u00fcberzeichnet wird. In einem zweiten Schritt soll, mit 1945 ein-setzend, die j\u00fcngere Entwicklung dieser beiden Str\u00e4nge detaillierter betrachtet und der gegenw\u00e4rtige Diskussions- und Praxisstand knapp markiert werden. Abschlie\u00dfend soll er\u00f6rtert werden, ob und &#151; wenn ja &#8211; welches Handlungspotenzial die m\u00f6gliche Verbindung dieser beiden Strukturen und &#132;Gesichter&#148; von Stadt und die hieraus folgenden politischen und (zivil-)gesellschaftlichen Rollen ihrer B\u00fcrger angesichts der sozio\u00f6konomischen und budget\u00e4ren Probleme und Herausforderungen, denen sich unsere St\u00e4dte derzeit gegen\u00fcbersehen, er\u00f6ffnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h5><span id=\"1-die-politisch-gesellschaftliche-132doppelstruktur148-der-gemeinden-und-staedte\">1. Die politisch-&shy;ge&shy;sell&shy;schaft&shy;liche &#132;Doppel&shy;struk&shy;tur&#148; der Gemeinden und St&auml;dte<\/span><\/h5>\n<p>In ihrer auf den Anfang des 19. Jahrhunderts zur\u00fcckgehenden Entwicklung pr\u00e4gt sich die konzeptionelle und institutionelle &#132;Doppelstruktur&#148; der St\u00e4dte einerseits darin aus, dass (beispielhaft in der einleitend zitierten Preu\u00dfischen St\u00e4dteordnung; vgl. Engeli\/Haus 1975: 107ff.) die institutionell verfasste &#132;Stadtgemeinde&#148; geschaffen wurde &#151; als &#132;Inbegriff s\u00e4mtlicher B\u00fcrger der Stadt&#148; &#151; mit der von diesen (allerdings nach einem das besitzende B\u00fcrgertum bevorteiligenden und die Frauen ausschlie\u00dfenden Wahlrecht) gew\u00e4hlten Gemeindevertretung (&#132;Stadtverordnetenversammlung&#8220;) und dem wiederum von dieser zu w\u00e4hlenden &#132;Magistrat&#148;. Durch die &#132;unbeschr\u00e4nkte Vollmacht&#148; der Gemeindevertretung, die B\u00fcrger &#132;in allen Angelegenheiten des Gemeinwesens der Stadt&#148; zu vertreten und &#132;s\u00e4mtliche Gemeine-Angelegenheiten f\u00fcr sie zu besorgen&#148;, findet die alle lokalen Angelegenheiten umfassende Zust\u00e4ndigkeit als Grundformel der kommunalen Selbstverwaltung Eingang in die deutsche Kommunalgeschichte. Die Regelung, die jeden B\u00fcrger verpflichtete, &#132;\u00f6ffentliche St\u00e4dte\u00e4mter, sobald er dazu berufen wird, zu \u00fcbernehmen und sich den Auftr\u00e4gen zu unterziehen, die ihm zum Besten des Gemeinwesens der Stadt gemacht werden&#148; &#8211; und dies grunds\u00e4tzlich ohne Entgeltung &#151;, war die &#132;die Geburtsstunde des b\u00fcrgerlichen Ehrenamtes&#148; (Sachse 2002). Ungeachtet der Einschr\u00e4nkungen, die dieses fr\u00fche Kommunalmodell (und seine Schattierungen in der Vielzahl der deutschen Einzelstaaten) im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts unter dem Griff der reaktion\u00e4ren Staatsregierungen erlitt, entwickelte sich so das der deutschen Kommunaltradition eigent\u00fcmliche breite Aufgabenmodell. In dem Ma\u00dfe, wie sich die Staatsregierungen bis ins sp\u00e4te 19. Jahrhundert aus den durch Industrialisierung und Urbanisierung ausgel\u00f6sten sozialen Problemen weitgehend heraushielten, oblag es den St\u00e4dten, Hilfestellungen zur Linderung der sozialen und Wohnungsnot (vgl. Wollmann 1983) und Einrichtungen der &#132;Daseinsvorsorge&#148; (Wasserversorgung, Kanalisation usw.) einzuleiten und damit (von Konservativen und &#132;Manchester liberalen&#148; des &#132;Munizipalsozialismus&#148; bezichtigt) Vorreiter des modernen Sozialstaats zu werden.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite und parallel zu dieser Entwicklung wurden die St\u00e4dte und ihr &#132;Gemeinwesen&#148; seit Beginn des 19. Jahrhunderts zum Motor und Schauplatz der sich immer st\u00fcrmischer entfaltenden &#132;b\u00fcrgerlichen Gesellschaft&#148; und der kapitalistischen Wirtschaft &#151; mit lokalen Gewerbetreibenden und Fabrikanten, einem rasch emporschie\u00dfenden b\u00fcrgerlichen Vereinsleben, karitativen Einrichtungen der Kirchen sowie der Vereine und Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterbewegung.<\/p>\n<p>Die das philosophische und politische Denken des 19. Jahrhunderts pr\u00e4gende Gegen\u00fcberstellung von Staat und Gesellschaft bildete sich also auch in den St\u00e4dten ab und zeigte sich vor allem daran, dass das st\u00e4dtische B\u00fcrgertum die St\u00e4dte und Gemeinden als eine b\u00fcrgerlich gesellschaftliche Sph\u00e4re betrachtete, die im klaren Gegensatz zum monarchisch beherrschten Staat stand.<\/p>\n<h5><span id=\"2-die-stadt-als-132politische-kommune148\">2. Die Stadt als &#132;politische Kommune&#148;<\/span><\/h5>\n<p>Das die deutsche Kommunaltradition kennzeichnende breite Aufgabenmodell, auf dem auch die Neubegr\u00fcndung der kommunalen Selbstverwaltung nach 1945 beruhte, erhielt im Verlaufe der 1960er und 1970er Jahre ein noch ausgepr\u00e4gteres Profil, da &#150; in Widerspiegelung der auf allen politischen Ebenen verfolgten neo-keynesianischen Interventions- und Sozialstaatspolitik &#8211; die St\u00e4dte und Kreise in dieser Phase viele zus\u00e4tzliche und wachsende Aufgaben insbesondere in der Infrastruktur, Umwelt- , Stadterneuerungs-, Sozial- und Besch\u00e4ftigungspolitik \u00fcbernahmen. Der Eingriffsradius der St\u00e4dte in sozio\u00f6konomische Probleme und Prozesse wurde so enorm erweitert. In dem Ma\u00dfe freilich, in dem die Regelungsdichte &#132;von oben&#148; in den St\u00e4dten zunahm und diese in finanzielle Abh\u00e4ngigkeit von den L\u00e4ndern brachte, zeichnete sich die Gefahr einer wachsenden Indienstnahme und &#132;Verstaatlichung&#148; der kommunalen Politik- und Verwaltungsebene ab.<\/p>\n<p>In ihrer politisch-demokratischen Verfassung waren die Kommunen nach 1945 &#151; ungeachtet der Unterschiede zwischen den verschiedenen Kommunalordnungen &#151; vorrangig vom repr\u00e4sentativ-demokratischen Prinzip bestimmt, wonach die von den B\u00fcrgern gew\u00e4hlte Kommunalvertretung das oberste kommunale Entscheidungsorgan war. Sieht man von Baden-W\u00fcrttemberg, wo Mitte der 1950erJahre verbindliche kommunale Referenden eingef\u00fchrt wurden, sowie einigen L\u00e4ndern ab, die f\u00fcr Kleinstgemeinden die M\u00f6glichkeit (direkt-demokratischer) Gemeindeversammlungen vorsahen (vgl. Wollmann 1999: 40), waren den Kommunalverfassungen der Nachkriegszeit direkt-demokratische B\u00fcrgerrechte unbekannt.<\/p>\n<p>Diese Dominanz der repr\u00e4sentativen Demokratie blieb bis in die sp\u00e4ten 1980er Jahre erhalten, wenn auch zwei Modifikationen zu erw\u00e4hnen sind, die aber letztlich an der Entscheidungszust\u00e4ndigkeit der Kommunalvertretung &#151; jedenfalls formal &#151; nicht r\u00fcttelten. Dies sind zum einen jene Regelungen, die darauf gerichtet sind, die B\u00fcrger &#151; \u00fcber die gew\u00e4hlten Vertreter hinaus &#151; an Entscheidungsprozessen (beratend) zu beteiligen und damit den Kreis der &#132;ehrenamtlich&#148; T\u00e4tigen zu erweitern. Hierzu geh\u00f6ren die Mitwirkung &#132;sachverst\u00e4ndiger&#148; B\u00fcrger in Aussch\u00fcssen der Kommunalvertretung (vgl. Schefold\/Neumann 1996: 93f.), die Kinder- und Jugendhilfeaussch\u00fcsse in der Kommunalvertretung, die neben Mitgliedern der\u00a0 Gemeindevertretung auch von den Jugendverb\u00e4nden benannte Vertreter umfasst, die volles Stimmrecht besitzen (vgl. Greese 1999: 723ff.), sowie jene Kommissionen und Beir\u00e4te, die von den Kommunen seit den 1960er Jahren in der Absicht gebildet worden sind, gewisse Beteiligungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr solche Bev\u00f6lkerungsgruppen zu schaffen, deren Partizipationschancen aus spezifischen Gr\u00fcnden (geringe &#132;soziale Kompetenz&#148;, geringe Handlungsressourcen usw.) ansonsten schmal sind (vgl. Roth 2001: 135). In diesen Kontext geh\u00f6ren vor allem die Ausl\u00e4nderbeir\u00e4te (vgl. Kersting 1997b; SchefoldlNeumann 1996: 140ff.), die Seniorenbeir\u00e4te (vgl. Kersting 1997a), die Behindertenbeir\u00e4te (vgl. Kersting 1997a) und die so genannten Kinder- und Jugendparlamente (vgl. Greese 1999: 726). Als &#151; vielfach von den Betroffenen gew\u00e4hlte &#151; Interessenvertretungen er\u00f6ffnen Beir\u00e4te durchaus die M\u00f6glichkeit, sich bei Gemeindevertretung und Verwaltung Geh\u00f6r zu verschaffen (vgl. Kersting 2002:151).<\/p>\n<h5><span id=\"partizipative-verfahren\">Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tive Verfahren<\/span><\/h5>\n<p>In den sp\u00e4ten 1960er und 1970er Jahren erlebte die Bundesrepublik mit dem Entstehen von B\u00fcrgerinitiativen und Protestbewegungen eine &#132;partizipatorische Revolution&#148; (Kaase 1982), auf die das politische System durch einen Schub von Anh\u00f6rungs- und Beratungsverfahren reagierte, ohne freilich die Dominanz der repr\u00e4sentativ-demokratischen Pr\u00e4misse in Frage zu stellen.<\/p>\n<p>Beispielhaft sei auf die in den 1970er Jahren in Bundes- und Landesgesetzen eingef\u00fchrte (konsultative) B\u00fcrgerbeteiligung an Planungsverfahren verwiesen (vgl. Enquete-Kommission 2002a: 598ff.), insbesondere auf die (1976 in das Bundesbaugesetz aufgenommene) so genannte vorgezogene B\u00fcrgerbeteiligung anl\u00e4sslich der Aufstellung von kommunalen Bauleitpl\u00e4nen. Des weiteren sind f\u00fcr die kommunale Praxis &#151; wiederum teilweise in die 1970er Jahre zur\u00fcckreichend &#151; punktuelle oder ad-hoc-Verfahren der B\u00fcrgerbeteiligung zu nennen (vgl. Enquete-Kommission 2002a: 598). Hiervon sei vor allem die Lokale Agenda 21 hervorgehoben: Im Abschlussdokument &#132;Agenda 21&#148; der 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen UN-Konferenz f\u00fcr Umwelt und Entwicklung wurden die Kommunen weltweit aufgefordert, in Konsultation mit allen kommunalen Akteuren eigene Pl\u00e4ne film eine nachhaltige Entwicklung zu verabschieden. Inzwischen haben fast neun-zig Prozent der St\u00e4dte einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 getroffen, fast drei Viertel haben ein Leitbild f\u00fcr nachhaltige Entwicklung verabschiedet oder planen Entsprechendes. Schlie\u00dflich ist noch die von Peter Dienel in den 1970er Jahren konzipierte und seitdem in St\u00e4dten wiederholt praktizierte &#132;Planungszelle&#148; als partizipatives Politikberatungsverfahren hervorzuheben (vgl. Dienel 1996: 116f.).<\/p>\n<p>Insgesamt ist also \u00fcber die Jahre ein durchaus beachtliches Repertoire an Verfahren der B\u00fcrgerbeteiligung entstanden, durch die die Informations-, Anh\u00f6rungs- und Mitspracherechte der B\u00fcrger im lokalen Kontext erweitert worden sind, ohne an dem Entscheidungsrecht der Kommunalvertretungen zu r\u00fctteln. Trotzdem haben diese partizipativen Verfahrensneuerungen die lokale Planungspraxis und -kultur vielerorts nachhaltig ver\u00e4ndert.<\/p>\n<h5><span id=\"kommunale-buergerbegehren-und-entscheide-als-direktdemokratisches-entscheidungsrecht\">Kommunale B&uuml;rger&shy;be&shy;gehren und -entscheide als direkt&shy;de&shy;mo&shy;kra&shy;ti&shy;sches Entschei&shy;dungs&shy;recht<\/span><\/h5>\n<p>Seit den fr\u00fchen 1990er Jahren ist in die bisherige Vorherrschaft der repr\u00e4sentativen Demokratie auf der lokalen Ebene dadurch eine bemerkenswerte Bresche geschlagen worden, dass binnen weniger Jahre in allen Bundesl\u00e4ndern verbindliche lokale Referenden (sowie die Direktwahl der B\u00fcrgermeister und teilweise auch deren Abwahl durch Referenden) eingef\u00fchrt worden sind.<\/p>\n<p>Bislang haben die B\u00fcrger von kommunalen Referenden bemerkenswert geringen Gebrauch gemacht (vgl. Wollmann 2002c: 245ff, auf Basis der Daten von Gabriel 1999) &#151; mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo eine deutlich h\u00f6here Anwendungsh\u00e4ufigkeit als in den anderen L\u00e4ndern zu beobachten ist. \u00dcberdies wurde ein erheblicher Teil der B\u00fcrgerentscheide nicht aus der Mitte der B\u00fcrgerschaft (als &#132;B\u00fcrgerbegehren&#8220;), sondern aus der Mitte der Gemeindevertretungen (als &#132;Ratsbegehren&#148;) initiiert. Rechnet man die bislang bundesweit durchgef\u00fchrten B\u00fcrgerentscheide auf die Gesamtzahl der Gemeinden um, f\u00e4nde ein B\u00fcrgerentscheid in der einzelnen Gemeinde durchschnittlich einmal in 200 Jahren statt.<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass von den kommunalen Referenden in der Bundesrepublik bislang in wesentlich geringerem Umfang Gebrauch gemacht wird als in der Schweiz und in den USA, den beiden L\u00e4ndern, in denen kommunale Referenden die l\u00e4ngste Tradition haben, d\u00fcrfte zum einen institutionell zu erkl\u00e4ren sein. Sind doch sowohl in der Schweiz als auch in den USA die Initiativ-Begehrensh\u00fcrden deutlich niedriger und Abstimmungsquoren kaum vorgesehen (vgl. von Armin 2000: 320\u00a3), Hinzu kommt, dass diesen L\u00e4ndern der den deutschen Regelungen gel\u00e4ufige Ausschluss von Themen, insbesondere von Finanz-und Haushaltsthemen (&#132;Finanztabu&#8220;), unbekannt ist. Insgesamt ist damit die institutionelle Anreiz und Gelegenheitsstruktur f\u00fcr die B\u00fcrger, an der Entscheidung kommunaler Themen mitzuwirken, in der Bundesrepublik wesentlich schw\u00e4cher ausgepr\u00e4gt. Des weiteren sind offenbar -politikkulturelle Faktoren im Spiel. W\u00e4hrend die direktdemokratischen Teilhaberechte und deren Wahrnehmung in der Schweiz und in den USA in eine entsprechende Verfassungstradition und politische Kultur eingebettet sind, steht ein entsprechen-der Kulturwandel in der Bundesrepublik noch immer weitgehend am Anfang.<\/p>\n<p>Ungeachtet der bislang verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geringen tats\u00e4chlichen Anwendungsrate ist nicht zu bezweifeln, dass die Einf\u00fchrung der verbindlichen lokalen Referenden die kommunalpolitischen Karten im Verh\u00e4ltnis von B\u00fcrgern und Kommunalvertretung neu gemischt hat, und die B\u00fcrger in ihrer politischen Rolle un\u00fcbersehbar gest\u00e4rkt worden sind. Die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit eines B\u00fcrgerbegehren wird von den Kommunalvertretungen als ein kommunalpolitisches &#132;Damoklesschwert&#148; wahrgenommen, auf das sich diese durch fr\u00fchzeitige Kompromiss- und Konsenssuche einstellen, Einschr\u00e4nkend bleibt freilich zu erw\u00e4hnen, dass diese vermehrten Einflusschancen weniger von den bislang artikulations- und vertretungsschwachen Bev\u00f6lkerungsgruppen als vielmehr von &#132;gut ausgebildeten, sozial integrierten und einkommensstarken Bev\u00f6lkerungsgruppen&#148; (Gabriel 2002: 147f.) genutzt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"3-die-stadt-in-ihrer-zivil-gesellschaftlichen-dimension\">3. Die Stadt in ihrer (zivil-)gesell&shy;schaft&shy;li&shy;chen Dimension<\/span><\/h5>\n<p>Bis in das fr\u00fche 19. Jahrhundert zur\u00fcckreichend, sind die St\u00e4dte in das &#132;zivil-gesellschaftliche&#148; Umfeld ihrer &#132;\u00f6rtlichen Gemeinschaft&#148; eingebettet. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Bereich der sozialen Dienstleistungen, die nach dem traditionellen, vom Bundessozialhilfegesetz von 1961 bekr\u00e4ftigten &#132;Subsidiarit\u00e4tsprinzip&#148;, \u00fcberwiegend von den gemeinn\u00fctzigen Wohlfahrtsverb\u00e4nden (&#132;freien Tr\u00e4gern&#8220;) erbracht werden.<\/p>\n<p>In auff\u00e4lliger zeitlicher Parallelit\u00e4t zur Expansion des Sozialstaats und der damit ein-hergehenden weiteren Ausdehnung der kommunalen Aktivit\u00e4ten in den 1960er und 1970er Jahren (und vermutlich zumindest teilweise in Reaktion auf diese) erlebten die St\u00e4dte in dieser Phase das Aufbrechen und Vordringen (neuer) sozialer Bewegungen, die vielfach von einem &#132;gegen gesellschaftlichen&#148; (und teilweise auch militanten) Impetus befl\u00fcgelt waren (vgl. Roth 1999: lOff.). Zugleich traten zahlreiche soziale und \u00f6konomisch-alternative Selbsthilfegruppen an die \u00d6ffentlichkeit, die zur raschen Ausdehnung eines Dritten oder Alternativen Sektors &#150; in der Zwischenzone &#132;zwischen Staat und Markt&#148; &#150; beitrugen.<\/p>\n<p>In der sozialwissenschaftlichen Diskussion der damaligen Zeit spiegelte sich diese politisch-gesellschaftliche Entwicklung darin wider, dass den Forderungen des expandierenden Sozialstaats nach einer Verk\u00fcrzung auf ein institutionalisiertes, wenn nicht &#132;verstaatlichtes&#148; Kommunalmodell entgegengetreten und dem die Vorstellung von einer die politische und gesellschaftliche Arenen und Sph\u00e4ren umfassenden lokalen Politik entgegengesetzt wurde (vgl. Grauhan 1975: 12). In diesem Zusammenhang zogen auch die Wohlfahrtsverb\u00e4nde zunehmende Kritik auf sich, in der gegen ihre &#132;gro\u00dforganisatorische Verformung&#148; und ihren \u00dcbergang &#132;von einer Institution b\u00fcrgerschaftlicher Selbstorganisation zur professionellen Sozialb\u00fcrokratie&#148;, zur &#132;gesellschaftlichen Au\u00dfenstelle staatlicher Sozialb\u00fcrokratie&#148; (Sachsse 2002: 26) Front gemacht wurde. Im soziologischen Diskurs wurden hinsichtlich der pers\u00f6nlichen Dienstleistungen die konzeptionelle Aufmerksamkeit auf die &#132;Koproduktion&#148; zwischen den in Betracht kommenden Dienstleistern und den Betroffenen gelenkt (vgl. Badura\/Gross 1976) und engagiertes &#132;Laientum&#148; an der Stelle von &#132;Professionalisierung, Verrechtlichung und Monetarisierung&#148; gefordert. Mit \u00e4hnlicher Sto\u00dfrichtung wurde die &#132;Doppelstruktur&#148; der Stadt mit dem Bild von der &#132;Zweiten Stadt&#148; (vgl. Blanke\/Evers\/Wollmann 1986) und mit dem Konzept einer &#132;neuen Ehrenamtlichkeit&#148; (A. Evers) in den Blick ger\u00fcckt.<\/p>\n<p>Angesichts der beeindruckenden Dichte und Heterogenit\u00e4t zivilgesellschaftlicher Aktivit\u00e4t in den St\u00e4dten und Kommunen gehen diese Forderungen ganz offenbar in die richtige Richtung. In einer Studie von Anheier u.a. aus dem Jahre 2000 wurde dieses Netzwerk b\u00fcrgerschaftlicher Einrichtungen auf Grundlage der Indikatoren Selbstorganisation, Gemeinsinn und b\u00fcrgerschaftliches Engagement empirisch erfasst (87ff.) Die zentralen Ergebnisse lauten:<\/p>\n<p>Die Selbstorganisation der zivilgesellschaftlichen Aktivit\u00e4ten wies in den letzten Jahren eine hohe (und absehbar weiterhin ungebrochene) Dynamik auf. So ist die Zahl der Selbsthilfegruppen und Initiativen von 25.000 im Jahr 1985 auf 60.000 im Jahr 1995 gestiegen.<\/p>\n<p>Aus repr\u00e4sentativen Umfragen zum Gemeinsinn l\u00e4sst sich ablesen, dass neben den auf individuellen Nutzen abstellenden Beweggr\u00fcnden Gemeinsinn-orientierte Motive einen hohen Stellenwert haben. So sagten jeweils mehr als acht von zehn B\u00fcrgern, dass sie sich engagieren, weil anderen zu helfen ihrem Leben einen Sinn gibt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus belegen neuere Untersuchungen, dass sich jeder dritte Bundesb\u00fcrger \u00fcber 14 Jahren in irgendeiner Form ehrenamtlich engagiert und hierf\u00fcr im Durchschnitt knapp f\u00fcnf Stunden Zeit in der Woche aufwendet. Allerdings zeichnen sich im Grad und in der H\u00e4ufigkeit des organisatorischen Kontextes der individuellen zivilgesellschaftlichen (ehrenamtlichen) Aktivit\u00e4ten erhebliche und folgenreiche Verschiebungen ab. Die klassische ehrenamtliche Bet\u00e4tigung mit ihrer eher dauerhaften Einbindung in Vereine und Institutionen (aber auch in Parteien und Gewerkschaften usw.) schwindet, w\u00e4hrend die eher losen, aus je konkretem Anlass und um ein bestimmtes Projekt gebildeten Zusammenschl\u00fcsse und gestifteten Engagements einer &#132;neuen&#148; Ehrenamtlichkeit in B\u00fcrgerinitiativen und anderen ad-hoc-Gruppen zunehmen &#150; in Widerspiegelung jenes allgemeinen Wertewandels, in dem die Entscheidung des Einzelnen, sich ehrenamtlich zu engagieren, weniger von vorgegebenen organisatorischen und verbandlichen Interessen als vielmehr durch seine biographische Situation und sein Selbstverwirklichungsinteresse bestimmt wird (vgl. Sachsse 2002: 27).<\/p>\n<h5><span id=\"4-die-politische-und-gesellschaftliche-rolle-der-buerger-150-chancen-fuer-eine-synthese\">4. Die politische und gesell&shy;schaft&shy;liche Rolle der B&uuml;rger &#150; Chancen f&uuml;r eine Synthese?<\/span><\/h5>\n<p>Fasst man unsere Kurzdarstellung mit Blick auf die in diesem Aufsatz angesprochene &#132;Doppelstruktur&#148; der Stadt zwischen &#132;politischer Kommune&#148; und &#132;zivil-gesellschaftlicher Gemeinschaft&#148; und den hieraus folgenden politischen bzw. gesellschaftlichen Rollen der B\u00fcrger zusammen, so kann zweierlei festgehalten werden.<\/p>\n<p>In ihrer politischen Rolle sind die B\u00fcrger durch die Einfi\u00fcrung der verbindlichen lokalen Referenden unverkennbar gest\u00e4rkt worden, auch wenn die tats\u00e4chliche Nutzung der Referenden hinter der M\u00f6glichkeit ihrer Wahrnehmung deutlich zur\u00fcckbleibt. Hinsichtlich ihrer (zivil-) gesellschaftlichen Rolle deuten die herangezogenen empirischen Befunde auf eine bemerkenswerte Dichte und Dynamik der (zivil-)gesellschaftlichen Initiativen und Netzwerke hin, die &#150; allen Unkenrufen zum Trotz &#150; in den letzten Jahren eher zu als abgenommen hat. Die &#132;gesellschaftliche&#148; B\u00fcrgergemeinde hat mit der Ausdehnung der Selbsthilfegruppen und -aktivit\u00e4ten und der Entfaltung der Handlungsfelder der &#132;neuen Freiwilligkeit&#148; und &#132;neuen Ehrenamtlichkeit&#148; eine zus\u00e4tzliche Dimension und zugleich an Dynamik gewonnen (vgl. Enquete-Kommission 2002a: 309f)<\/p>\n<p>So scheinen die Voraussetzungen f\u00fcr eine noch st\u00e4rkere Verkn\u00fcpfung der unterschiedlichen Rollen der B\u00fcrger aussichtsreich und tragf\u00e4hig gegeben zu sein (vgl. Schr\u00f6ter\/Wollmann 1998), um den f\u00fcr unsere St\u00e4dte (\u00fcber-)lebenswichtigen Gemeinsinn am Leben zu halten.<\/p>\n<p>Allerdings bedarf es hierzu der gebotenen institutionellen Vorkehrungen und auch der organisatorischen wie finanziellen Unterst\u00fctzung. In diesem Zusammenhang ist zustimmend an das Konzept vom &#132;aktivierenden Staat&#148; zu erinnern, das sich die rot-gr\u00fcne Bundesregierung auf ihre Fahne geschrieben hat und das der Bundeskanzler in emphatischem Pleonasmus(&#132;zivile B\u00fcrgergesellschaft&#8220;) als eine &#132;neue Arbeits- und Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft&#148; beschworen hat. Die unterst\u00fctzende Rolle des Staates wird hierbei mit der Formel umschrieben: &#132;Die Zivilgesellschaft braucht einen besseren, einen aktiven und einen aktivierenden Staat&#148; (Schr\u00f6der 2000: 202). Entsprechende unterst\u00fctzende Konzepte und Aktivit\u00e4ten sind den Kommunen abzuverlangen. &#132;Kooperationsformen zu finden, die dem Eigensinn, den Ressourcen und der Leistungsf\u00e4higkeit schwach organisierter Initiativen angemessen sind und zugleich st\u00e4rkere Akteure integrieren, geh\u00f6rt zu den anspruchsvollsten Entwicklungsaufgaben der Kommunalpolitik.&#148; (Enquetekommission 2002a: 348) Etwas technokratisch, aber zutreffend wird auch von einem von den Gemeinden zu leistenden (und zu finanzierenden!) &#132;Partizipationsmanagement&#148; (B\u00fcrgerbeauftragte, Freiwilligenagenturen, Stadtteilb\u00fcros usw.) gesprochen.<\/p>\n<p>F\u00fcr ein Gelingen dieser Verkn\u00fcpfung und der Entfaltung der hieraus m\u00f6glichen Synergien zeichnen sich freilich mehrere H\u00fcrden und Schranken ab, die beiseite zu r\u00e4umen w\u00e4ren. So ist zwar die St\u00e4rkung der direktdemokratischen Rechte der B\u00fcrger beachtlich. Jedoch drohen diese (wie auch die Entscheidungskompetenzen der Kommunalvertretungen) in dem Ma\u00dfe ins Leere zu laufen, wie das traditionelle Aufgabenmodell der Kommunen durch einflussm\u00e4chtige Faktoren ausgeh\u00f6hlt und das \u00fcberkommene Kommunalmodell zum &#132;Auslaufmodell&#148; zu werden droht (vgl. Wollmann 2002a). In-folge der finanziellen Zw\u00e4nge und Abh\u00e4ngigkeiten sind auch die in die Erbringung von sozialen und Gesundheitsleistungen eingebundenen Organisationen und Gruppen hin-sichtlich ihrer zivilgesellschaftlichen Herkunft und Verortung in doppelter (zwar gegenl\u00e4ufiger, jedoch gleicherma\u00dfen fataler) Richtung bedroht. Auf Grund ihrer (durch die Finanzkrise noch verst\u00e4rkten) Abh\u00e4ngigkeit von \u00f6ffentlicher F\u00f6rderung und ihrer traditionellen fast symbiotischen Verklammerung mit dem \u00d6ffentlichen Sektor k\u00f6nnte ihre &#132;Quasi-Verstaatlichung&#148; weiter fortschreiten. Zugleich k\u00f6nnten die Kommerzialisierung und Hinwendung zu jahrmarkt\u00e4hnlichen Entgelten ihre Umwandlung in de-facto-Markt-Institutionen (und damit ihre weitere Entfernung aus der zivilgesellschaftlichen Herkunft) bef\u00f6rdern (vgl. Anheier u.a. 2000: 84).<\/p>\n<p>Die erforderliche Unterst\u00fctzung und St\u00e4rkung zivilgesellschaftlicher Aktivit\u00e4ten durch die Kommunen droht dem rigorosen Rotstift zum Opfer zu fallen, der in erster Linie bei den so genannten &#132;freiwilligen&#148; Zuwendungen als dem schw\u00e4chsten Glied der Kette an-setzt. Es ist keineswegs abwegig zu bef\u00fcrchten, dass die kommunale Zivilgesellschaft als &#132;,Sparschwein` des Staates&#148; (Priller 2002: 45), als &#132;L\u00fcckenb\u00fc\u00dfer f\u00fcr L\u00f6cher in den \u00f6ffentlichen Kassen&#148; (Dettling 2002: 2) herhalten muss. Das aber w\u00fcrde die Doppelstruktur der Stadt als politische Kommune und b\u00fcrgerschaftlicher Lebensraum nachhaltig in Frage stellen.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Anheier, Hans-K\/Priller, Eckhard\/Zimmer, Annette (2000): Zur zivilgesellschaftlichen Dimension des Dritte Sektors; in: Klingemann, Hans-Dieter\/Neidhardt, Friedhelm (Hg.): Zur Zukunft der Demokratie, Berlin, S. 71-98<br \/>Arnim, Hans Herbert v. 2000: Vom sch\u00f6nen Schein der Demokratie, M\u00fcnchen<br \/>Blanke, Bernhard\/Evers, Adalbert\/Wollmann, Hellmut (Hg.) 1986: Die Zweite Stadt. Neue Formen lokaler Arbeits- und Sozialpolitik, Opladen<br \/>Bogumil, .J\u00f6rg 2001: Modernisierung lokaler Politik, Baden-Baden<br \/>Dettling, Warnfried 2002: Perspektiven der Aktiven B\u00fcrgergesellschaft, Vortragsmanuskript<br \/>Dienel, Peter C. 1996: Das &#132;B\u00fcrgergutachten&#148; und seine Nebenwirkungen; in: Feindt, Peter Henning<br \/>u.a. (Hg.): Konfliktregelung in der offenen B\u00fcrgergesellschaft, Dettelbach, S.113-136<br \/>Dienel, Peter C.1978: Die Planungszelle. Eine Alternative zur Establishment-Demokratie, 5. Aufl.<br \/>2002, Opladen<br \/>Engeli, Christian\/Haus, Wolfgang 1975: Quellen zum modernen Gemeindeverfassungsrecht in Deutschland, Stuttgart u.a.<br \/>Enquetekommission &#132;Zukunft des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements&#148; 2002a: Bericht. B\u00fcrgerschaftliches Engagement auf dem weg in eine zukunftsf\u00e4hige B\u00fcrgergesellschaft, Opladen<br \/>Enquetekommission &#132;Zukunft des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements&#148; (Hg.) 2002b: B\u00fcrgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen<br \/>Gabriel, Oscar W. 2002: B\u00fcrgerbeteiligung in den Kommunen; in: Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages &#132;Zukunft des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements&#148; (Hg.): B\u00fcrgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen, S. 121 ff.<br \/>Gabriel, Oscar W. (1999): Das Volk als Gesetzgeber. B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheide in der Kommunalpolitik aus der Perspektive der empirischen Forschung; in: Zeitschrift f\u00fcr Gesetzgebung, 14. Jg., H. 4,S. 299ff.<br \/>28\u00a0vorg\u00e4nge Heft 1\/2004, S. 20-28<br \/>Grauhan, Rolf-Richard 1975: Einf\u00fchrung: Lokale Politikforschung; in: Grauhan, Rolf Richard (Hg.): Lokale Politikforschung, Bd. 1, Frankfurt\/M, S. 11-40<br \/>Greese, Dieter (1999), Kommunale Kinder- und Jugendpolitik; in: Wollmann, Hellmut\/Roth, Roland (Hg.): Kommunalpolitik, 2. Aufl., Opladen: Leske + Budrich, S. 717&#151;731<br \/>Kaase, Max 1982: Partizipatorische Revolution. Ende der Parteien?; in: Raschke, Joachim (Hg.): B\u00fcrger und Parteien, Opladen, S. 173-189<br \/>Kersting, Norbert 1997a: Beir\u00e4te in der Kommunalpolitik. Teil 1: Ortsbeir\u00e4te, Senioren- und Behindertenbeirat, Marburg<br \/>Kersting, Norbert 1997b: Beir\u00e4te in der Kommunalpolitik. 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Aufl., Opladen, S. 2-22<br \/>Roth, Roland 2001: Auf dem Weg zur B\u00fcrgerkommune?; in: Schr\u00f6ter, Eckhard (Hg.): Empirische Policy- und Verwaltungsforschung, Opladen, S. 133ff.<br \/>Sachsse, Christoph 2002: Traditionslinien b\u00fcrgerschaftlichen Engagements; in: Enquetekommission &#132;Zukunft des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements&#148; (Hg.): B\u00fcrgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen, S. 23-28<br \/>Schefold, Dian\/Neumann, Maja 1996: Entwicklungstendenzen der Kommunalverfassung in Deutschland, Basel<br \/>Schr\u00f6der, Gerhard 2000: Die zivile B\u00fcrgergesellschaft. Anregungen zu einer Neubestimmung der Auf-gaben von Staat und Gesellschaft; in: Neue Gesellschaft\/Frankfurter Hefte, Nr. 4, S. 200-207<br \/>Schr\u00f6ter, E.\/Wollmann, Hellmut 1998: Der Staats-, Markt- und Zivilb\u00fcrger und seine Muskeln in der Verwaltungsmodernisierung. Oder: Vom Fliegen- zum Schwergewicht?, in: Grunow, D.\/Wollmann, Hellmut (Hg.): Lokale Verwaltungsreform in Aktion: Fortschritte und Fallstricke, Basel u.a., S. 145ff.<br \/>Wollmann, Hellmut 1983: Entwicklungslinien kommunaler Wohnungspolitik; in: Evers, Adalbert\/Lange, Hans-Georg\/Wollmann, Hellmut (Hg.): Kommunale Wohnungspolitik, Basel u.a., S. 92-105<br \/>Wollmann, Hellmut 1999: Kommunalpolitik &#151; zu neuen (direkt-)demokratischen Ufern; in: Wollmann, Hellmut\/Roth, Roland (Hg.): Kommunalpolitik, Neuauflage, Opladen, S. 37ff.<br \/>Wollmann, Hellmut (2002a), Die traditionelle deutsche Selbstverwaltung &#151; ein Auslaufmodell?; in: Deutsche Zeitschrift fiir Kommunalwissenschaften, 41. Jg., Heft 1, S. 35-51<br \/>Wollmann, Hellmut (2002b), Die B\u00fcrgergemeinde &#151; ihr Doppelcharakter als politische Kommune und (zivil-)gesellschaftliche Gemeinde; in: Deutsche Zeitschrift f\u00fcr Kommunalwissenschaften, 41. Jg., Heft 2, S. 23-43<br \/>Wollmann, Hellmut (2002c), Direkte Demokratie in den ostdeutschen Kommunen; in: Bogumil, J\u00f6rg (Hg.): Kommunale Entscheidungsprozesse im Wandel, Opladen, S. 239&#151;266.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2379],"publikationen":[1464],"class_list":["post-12178","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hellmut-wollmann","publikationen-vorg-165"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Doppelstruktur der Stadt als politische - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/die-doppelstruktur-der-stadt-als-politische\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Doppelstruktur der Stadt als politische - 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