{"id":12181,"date":"1970-05-01T08:09:00","date_gmt":"1970-05-01T07:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-erneute-aktivitaet-um-die-notstandsgesetzgebung\/"},"modified":"1970-05-01T12:00:00","modified_gmt":"1970-05-01T11:00:00","slug":"die-erneute-aktivitaet-um-die-notstandsgesetzgebung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/5-1966\/publikation\/die-erneute-aktivitaet-um-die-notstandsgesetzgebung\/","title":{"rendered":"Die erneute Aktivit\u00e4t um die Notstandsgesetzgebung"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Heft 5\/1966, S. 215-217<\/p>\n<p>(vg) Bundesinnenminister Paul L\u00fccke, nach Schr\u00f6der und H\u00f6cherl der dritte Innenminister, der versucht, die geplante Notstandsgesetzgebung nach den W\u00fcnschen der Bundesregierung durchzubringen, hat in den letzten Wochen versucht, die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung um diese Gesetze, durch die im Notstandsfall einige der wichtigsten Grundrechte der Verfassung erheblich eingeschr\u00e4nkt und den Exekutivorganen umfangreiche Direktvollmachten gegeben werden sollen, g\u00fcnstig f\u00fcr die Pl\u00e4ne der Bundesregierung zu stimmen. Direkter Anla\u00df f\u00fcr diese neuerliche Aktivit\u00e4t war der Bundeskongre\u00df des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der im Mai in Berlin stattfand. Unter den zahlreichen prominenten Gegnern der Notstandsgesetzgebung &#151; so vor allem einer gro\u00dfen Zahl von Wissenschaftlern, Publizisten und Schriftstellern &#151; sind die Gewerkschaften die m\u00e4chtigsten Gruppen. Das ist auch deshalb nicht von ungef\u00e4hr, weil durch diese Notstandsgesetze besonders auch einschneidend in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen w\u00fcrde. Andererseits nehmen die Gewerkschaften den Auftrag, f\u00fcr die demokratische Ordnung einzutreten, allgemein besonders ernst. Dem Einflu\u00df von Gewerkschaftsvertretern wird auch zugeschrieben, da\u00df die SPD im Mai des vorigen Jahres, nachdem sie zun\u00e4chst willens schien, der Verabschiedung der Notstandsgesetze zuzustimmen, noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken \u00fcber Opportunit\u00e4tsgesichtspunkte zu stellen. In Kompensation zu ihrem R\u00fcckzug aus einer schon halb gegebenen Zustimmung zur sogenannten &#132;Notstandsverfassung&#148; stimmte die SPD allerdings der Vorweg-Verabschiedung verschiedener sogenannter &#132;einfacher&#148; Notstandsgesetze zu. Inzwischen ist allerdings in der SPD die Einsicht verbreitet, da\u00df sie mit dieser Zustimmung zu sogenannten &#132;einfachen&#148; Gesetzen bereits verschiedene Einbr\u00fcche in die Verfassungsordnung miterm\u00f6glicht hat, und es besteht die Neigung, diese Gesetze m\u00f6glichst wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, unter Umst\u00e4nden diesmal mit einer Zustimmung zu einer revidierten Fassung der sogenannten &#132;Notstandsverfassung&#148;. Die Normenkontrollklage, die von der DFU beim Bundesverfassungsgericht gegen diese bereits verabschiedeten &#132;einfachen Notstandsgesetze&#148; eingereicht wurde, hat zwar aus dem formellen Mangel, da\u00df nach dem Wortlaut des BVerfG-Gesetzes eine Partei zur Einreichung einer Normenkontrollklage nicht berechtigt ist, wenig Aussicht auf Erfolg, doch sind die sachlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetze in ihrem Kern als stichhaltig und zutreffend anzusehen.<\/p>\n<p>Bundesinnenminister L\u00fccke versuchte auf die Entscheidung des DGB-Kongresses in zweierlei Weise Einflu\u00df zu nehmen. Einmal versuchte er den Gewerkschaften klarzumachen, da\u00df die vorgesehenen Einschr\u00e4nkungen in Fragen, die speziell gewerkschaftliches Interesse ber\u00fchren (Streikrecht, Dienstverpflichtung von Arbeitnehmern usw.), nicht so einschneidend sein werden. Er richtete in dieser Sache einen Brief an die f\u00fchrenden Gewerkschaftsfunktion\u00e4re, durch den der Verlauf des Berliner Kongresses beeinflu\u00dft werden sollte. Der DGB, der bisher an den Beschlu\u00df seines Bundeskongresses von Hannover gebunden ist, in dem die Gewerkschaften feststellen, da\u00df sie eine Verfassungs\u00e4nderung zugunsten einer &#132;Vorsorge&#148; f\u00fcr einen &#132;Notstandsfall&#148; f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig und f\u00fcr gef\u00e4hrlich halten, sollen dadurch auf den Weg der Verhandlung \u00fcber einen Kompromi\u00df gebracht werden.<\/p>\n<p>Zum anderen versuchte Minister L\u00fccke auf dem Wege massiven Drucks auf die Haltung der Gewerkschaften Einflu\u00df zu nehmen. Er wies \u00f6ffentlich darauf hin, da\u00df das Innenministerium geheime Gesetzentw\u00fcrfe in der Schublade bereit halte f\u00fcr den Fall, da\u00df die Allierten von ihren Vorbehaltsrechten f\u00fcr den Notstandsfall Gebrauch machen und die Exekutivbefugnisse den Bundesbeh\u00f6rden \u00fcbertrage. Diese Gesetze w\u00fcrden dann angewendet werden, solange es keine eigene deutsche &#132;Notstandsverfassung&#148; gebe. Diese Gesetze w\u00fcrden dann nicht auf dem vorgeschriebenen legislativen Wege verabschiedet, sondern von den Alliierten in Kraft gesetzt oder aufgrund alliierter Vollmachten von den deutschen Beh\u00f6rden angewandt. Die Mitteilung aus dem Innenministerium vor dem DGB-Kongre\u00df hatte den Zweck, deutlich zu machen, da\u00df die Bundesregierung auf jeden Fall &#132;Notstandsvorsorge&#148; getroffen habe, wenn nicht im Rahmen der Verfassung, so \u00fcber den Weg der Benutzung der noch geltenden alliierten Vorbehaltsrechte. Bundesminister L\u00fccke wies der Frankfurter Rundschau gegen\u00fcber emotional verst\u00e4rkend darauf hin, da\u00df diejenigen, die diese Gesetzentw\u00fcrfe gesehen h\u00e4tten, &#132;etwas bleich&#148; geworden seien. Es kann so kaum ein Zweifel bestehen, da\u00df diese geplanten notverordnungsm\u00e4\u00dfigen Gesetze alle die Grundrechtseingriffe enthalten, die bei der &#132;Notstandsverfassung&#148; so stark umstritten sind, da\u00df sie deshalb bisher nicht verabschiedet werden konnte.<\/p>\n<h5><span id=\"strafanzeige-der-hu-wegen-verdachts-des-verfassungsverrats\">Straf&shy;an&shy;zeige der HU wegen Verdachts des Verfas&shy;sungs&shy;ver&shy;rats<\/span><\/h5>\n<p>Weil inzwischen vom Bundesinnenministerium zugegeben wurde, da\u00df es f\u00fcr den Fall eines Notstands au\u00dferhalb der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Erm\u00e4chtigung liegende geheime Ausnahmegesetze vorbereitet habe, hat der Vorstand der Humanistischen Union am 6. Mai Strafanzeige gegen Unbekannt beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen des Verdachts eines Verbrechens gegen Paragraph 89 StGB erhoben. Nach dieser Strafvorschrift wird mit Zuchthaus bestraft, &#132;wer es unternimmt, durch Mi\u00dfbrauch oder Anma\u00dfung von Hoheitsbefugnissen einen der im Paragraph 88 StGB verzeichneten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen&#148;. Die HU ist aufgrund der ministeriellen Andeutungen \u00fcber die vorbereiteten Geheimgesetze zu der Ansicht gekommen, da\u00df diese Gesetze, die unter Umgehung der Legislative aufgrund alliierter Vollmachten von der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden sollen, Verfassungsverrat darstellen. Die anl\u00e4\u00dflich der Strafanzeige ver\u00f6ffentlichte Presseerkl\u00e4rung hat folgenden Wortlaut:<\/p>\n<p>&#132;Beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe erstattete der Vorstand der Humanistischen Union (HU) am 5. 5. 1966 Strafanzeige ,gegen Unbekannt&#8216; wegen des Verdachts eines Verbrechens nach \u00a7 89 StGB (,Verfassungsverrat&#8216;). &#151; Wie Bundesinnenminister L\u00fccke am 3.5.1966 zugab, hat das Bundesinnenministerium geheime Ausnahmegesetze vorbereitet, die im ,Notstandsfall` entweder von den Alliierten in Kraft gesetzt oder aufgrund alliierter Vollmachten von deutschen Staatsorganen angewandt werden sollen. Diese geheimen ,Schubladengesetze` sollen nach bis jetzt unwidersprochenen Pressemeldungen viel weiter gehen als die Notstandsgesetze, die dem Bundestag vorgelegt worden sind. Minister L\u00fccke \u00e4u\u00dferte zu Pressevertretern: ,Diejenigen, die diese Gesetze gesehen haben, waren etwas bleich.&#8216; &#151; Der HU liegen Informationen vor, die zu dem Verdacht Anla\u00df geben, es bestehe eine \u00dcbereinkunft zwischen Bundesbeh\u00f6rden und den Besatzungsm\u00e4chten, der Bundesregierung in bestimmten F\u00e4llen grundgesetzwidrige Sondervollmachten zuzuspielen, die diese auf legalem Weg durch das Parlament nicht erhalten k\u00f6nnte. Die HU f\u00fchrt in ihrer Strafanzeige einige von der Bundesregierung \u00f6ffentlich angestrebte Notstandsvollmachten an, die &#151; w\u00fcrden sie auf so au\u00dferparlamentarische Weise verwirklicht, den Tatbestand des Verfassungsverrats erf\u00fcllten. Da die geheimen ,Schubladengesetze` sogar noch viel weiter gehen sollen, ist nach Ansicht der HU die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Bundesanwaltschaft dringend geboten.&#148;<\/p>\n<h5><span id=\"erneuter-professoren-appell-an-den-gewerkschaftsbund\">Erneuter Profes&shy;so&shy;ren-Ap&shy;pell an den Gewerk&shy;schafts&shy;bund<\/span><\/h5>\n<p>Die Professoren westdeutscher Universit\u00e4ten und Hochschulen, die sich bereits im vorigen Jahr mit einem Appell an die Gewerkschaften gewandt haben, ihren Einflu\u00df einzusetzen, damit die Notstandsgesetze nicht verabschiedet werden (s. vg 5\/65, 5. 214 und 6\/65, S. 264ff), haben sich vor dem DGB-Kongre\u00df erneut mit einem Appell an die Gewerkschaften gewandt, ihren Widerstand gegen die Notstandsgesetze nicht aufzugeben. Die Zahl der Unterzeichner des Appells, die im vorigen Jahr 265 betrug, ist in diesem Jahr auf 362 Hochschulprofessoren angestiegen. Dieser erneute Appell hat (auszugsweise) folgenden Wortlaut:<\/p>\n<p>&#132;Wir halten uns f\u00fcr verpflichtet, Sie daran zu erinnern, da\u00df die Gefahren einer Notstandsgesetzgebung, wie sie einst die Weimarer Republik aufzul\u00f6sen half, inzwischen durch das Bekenntnis f\u00fchrender Politiker und Vertreter der ,Wirtschaft` zur ,Formierten Gesellschaft&#8216; noch klarer hervorgetreten sind.<\/p>\n<p>An der Gef\u00e4hrdung des Streikrechts der Arbeitnehmer durch Dienstleistungsverpflichtungen w\u00fcrde sich auch durch eine formelle Verbeugung der Verfassungs\u00e4nderungsgesetze vor dem Streikrechts nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die Beeintr\u00e4chtigung der Informations- und Meinungsfreiheit w\u00fcrde auch bei obligatorischer ,Selbstkontrolle` der Presse nur die Form, nicht aber den Inhalt wechseln. F\u00fcr die Ausschaltung des Parlaments ist es prinzipiell belanglos, ob sie unmittelbar durch das bestehende Kabinett oder durch die Zwangskoalition eines Notparlaments erfolgt, die jede echte Machtkontrolle durch den vom Grundgesetz gew\u00fcnschten Widerstreit von Regierung und Opposition ausschaltet; die pluralistische Struktur der \u00f6ffentlichen Ordnung w\u00e4re aufgehoben.<\/p>\n<p>Auch wenn nur der sogenannte ,\u00e4u\u00dfere Notstand&#8216; zur Legitimation von Ausnahmerechten herangezogen werden sollte, w\u00fcrde sich die Gefahr nicht grunds\u00e4tzlich mindern. In einer Periode, in der es keinerlei wirkliche Bedrohung des europ\u00e4ischen Friedens gibt, m\u00fc\u00dfte vielmehr die Vorbereitung der Rechtslage der Bundesrepublik auf einen Krieg auch au\u00dfenpolitisch beunruhigend wirken und \u00fcberdies jede Politikergruppe in die Versuchung bringen, aus innenpolitischen Gr\u00fcnden mit dem Mittel der Versch\u00e4rfung der au\u00dfenpolitischen Lage zu hantieren, sobald ihr dies als opportun erscheint.<\/p>\n<p>Wir machen Sie au\u00dferdem darauf aufmerksam, da\u00df zur Aufhebung der alliierten Vorbehaltsrechte &#151; wie Professor Dr. Helmut Ridder gezeigt hat &#151; keine Verfassungs\u00e4nderung notwendig ist!<\/p>\n<p>Allerdings hat sich die politische Situation seit 1962 materiell ver\u00e4ndert, n\u00e4mlich dadurch, da\u00df die Proklamation des Zieles der ,Formierten Gesellschaft&#8216; inzwischen unverh\u00fcllt erfolgt ist. Dem gegen\u00fcber sind die blo\u00df formellen Konzessionen, zu denen sich, wegen des Widerstandes der Gewerkschaften, diejenigen Kr\u00e4fte bequemen mu\u00dften, die die Grundgesetz\u00e4nderung so hartn\u00e4ckig betreiben, wahrhaft zweit-, ja drittrangig. Deshalb appelieren wir nochmals an den DGB und die Gewerkschaften, bei ihren fr\u00fcheren Beschl\u00fcssen zu bleiben, sie nicht aufzuweichen und auch k\u00fcnftig gemeinsam mit den kritischen Vertretern der Wissenschaft und des Geistes die Verfassung zu sch\u00fctzen.&#148;<\/p>\n<p>Die Initiatoren dieses Professoren-Appells, Prof. Dr. Heinz Maus, G\u00f6ttingen, Prof. Dr. Eugen Kogon, Darmstadt und Prof. Dr. Helmut Ridder, Gie\u00dfen, haben auf einer Pressekonferenz in Frankfurt die Motive dargestellt, die zu dem neuen Appell an die Gewerkschaften f\u00fchrten. In diesem Schriftst\u00fcck sind die wichtigsten sachlichen und politischen Gesichtspunkte, die gegen die geplante Notstandsgesetzgebung sprechen, noch einmal zusammengefa\u00dft:<\/p>\n<p>&#132;1. Das gegenw\u00e4rtige Verfahren von Bundesinnenminister L\u00fckke, die Notstandsverfassung und die \u00fcbrigen noch ausstehenden Notstandsgesetze in einem neuen, dem dritten Anlauf durchzusetzen, kennzeichnet den unver\u00e4ndert undemokratischen Kern der Sache, um die es geht. Dieses Verfahren scheut die Beteiligung des politisch m\u00fcndigen Volkes. Hinter verschlossenen T\u00fcren wird versucht, Vereinbarungen auszuhandeln, die den Eindruck erwecken sollen, als h\u00e4tten die Staatsb\u00fcrger tats\u00e4chlich mitgewirkt und ihr letztes Wort schon gesprochen. In Wirklichkeit bliebe ihnen bei dieser Manipulation nur die Funktion der puren Hinnahme.<\/p>\n<p>2. Was 1965 gef\u00e4hrlich war, ist es in diesem Jahr erst recht. Nach der Bundestagswahl liegen die Absichten der augenblicklichen Bundesregierung offener zutage als je zuvor:<\/p>\n<p>a) Die Umgestaltung der demokratisch-pluralistischen Ordnung der Bundesrepublik in eine ,formierte Gesellschaft&#8216; wird in Angriff genommen. Als erste struktur\u00e4ndernde Gesetze sind bereits vorgesehen eine Finanzreform, die das f\u00f6deralistische Prinzip aush\u00f6hlt, und ein ,Deutsches Gemeinschaftswerk`, das Teile des Staatseinkommens der parlamentarischen Kontrolle entzieht; ferner ein ,Konjunkturrahmengesetz`, das u. a. einen Einbruch in die Tariffreiheit der Gewerkschaften vorsieht.<\/p>\n<p>b) Der Ton bei der Formulierung milit\u00e4rpolitischer und au\u00dfenpolitischer Zielsetzungen hat sich versch\u00e4rft. Der Zugang zur atomaren Kommandogewalt wird neuerdings als Beseitigung angeblichen Unrechts gefordert.<\/p>\n<p>c) Es besteht keine Bereitschaft, den Empfehlungen der wissenschaftlichen Gutachter zur Sicherung der W\u00e4hrungsstabilit\u00e4t Rechnung zu tragen; statt dessen wird wieder einmal an die &#132;Disziplin der Sozialpartner&#148; hinsichtlich der Lohn-, Preis- und Arbeitspolitik appelliert, ohne da\u00df man sich selbst daran h\u00e4lt.<\/p>\n<p>d) Im Widerspruch zu ernsthaften Bem\u00fchungen um eine echte Entwicklungshilfe zeigt sich eine gef\u00e4hrliche Neigung, mit der Behauptung, es gelte die Freiheit zu verteidigen, sich in Entwicklungsl\u00e4ndern in gesellschaftliche Auseinandersetzungen einzumischen, die notwendige Folgen des Entkolonisierungsprozesses sind.<\/p>\n<p>e) Zu diesem Kurs geh\u00f6ren die Notstandsgesetze als innere Vorbereitung auf den ,Ernstfall`.<\/p>\n<p>3. Die Ver\u00e4nderungen, die an den bisherigen Notstandsgesetzentw\u00fcrfen angeblich zur Sicherung der Demokratie, &#151; in Wirklichkeit: um den Widerstand gegen die Verfassungs\u00e4nderung einzuschl\u00e4fern, &#151; vorgenommen wurden, \u00e4ndern den Charakter dieser Entw\u00fcrfe keineswegs. Das Notparlament, da nur aus F\u00fchrungsgremien der Parteien bestehend, w\u00e4re eine quasi parlamentarische Verh\u00fcllung einer Allparteienkoalition neben der Volksvertretung zur Durchsetzung der Notstandspolitik.<\/p>\n<p>4. Die Behauptung, es bed\u00fcrfe der Notstandsverfassung zur Abl\u00f6sung alliierter Vorbehaltsrechte, ist weder juristisch noch politisch zu halten:<\/p>\n<p>a) Zur Abl\u00f6sung von Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages bedarf es keiner Grundgesetz\u00e4nderung. Die vorliegenden Bestimmungen des Grundgesetzes (nach den Verfassungs\u00e4nderungen von 1956) reichen v\u00f6llig aus, um von den Alliierten gegebenenfalls den formellen Verzicht auf diese Rechte verlangen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>b) Im \u00fcbrigen haben die alliierten Rechte bis heute unser Staatsleben in keiner Weise eingeengt. Andererseits haben bisher mehr oder weniger gro\u00dfe Widerst\u00e4nde nicht zuletzt auch innerhalb der Nato bundesdeutsche atomare Ambitionen in Schranken halten k\u00f6nnen. Das Verlangen nach einer Notstandsverfassung geh\u00f6rt zu den Bestrebungen herrschender Kreise in der Bundesrepublik, milit\u00e4rpolitisch freiere Hand zu bekommen.<\/p>\n<p>5. W\u00e4hrend die Politik der europ\u00e4ischen Alliierten davon ausgeht, da\u00df keine milit\u00e4rische Bedrohung Mittel- und Westeuropas besteht, und darin die Chance sieht, Schritte der Entspannung und Abr\u00fcstungsma\u00dfnahmen durchzusetzen, w\u00fcrden Notstandsgesetze die Bundesrepublik in den Stand dauernder Kriegsbereitschaft man\u00f6vrieren und zu einem Element au\u00dfenpolitischer Beunruhigung machen. Weit entfernt, im Kriegsfall irgend zu n\u00fctzen, erzeugen Notstandsgesetze die Illusion, vor allen Eventualit\u00e4ten gesch\u00fctzt zu sein. Sie erm\u00f6glichen damit einer Regierung, die ihrer Verantwortung gegen\u00fcber Deutschland nicht gerecht wird, ggf. eine unkontrollierte Politik der Risiken. Notstandsgesetze f\u00fchren potentiell n\u00e4her an den ,Ernstfall` heran.<\/p>\n<p>6. Den Gewerkschaften ist zu danken, da\u00df die Regierung heute noch nicht \u00fcber ein voll ausgebautes Ausnahmerecht verf\u00fcgt, wenngleich bereits durch die vier ,Sicherstellungsgesetze`, das ,Selbstschutz- und das Schutzbaugesetz&#8216; und das ,Gesetz \u00fcber das Zivilschutzkorps&#8216; umfassende Eingriffserm\u00e4chtigungen und Rechtssetzungsbefugnisse f\u00fcr die Executive bewilligt worden sind, die empfindlich in das private und \u00f6ffentliche Leben eingreifen.<\/p>\n<p>7. Mit ihrem Widerstand gegen die Notstandsverfassung haben die Gewerkschaften sich erneut als entscheidende St\u00fctze unserer Demokratie erwiesen. Wenn Vertreter der Wissenschaft sich heute wiederum an sie wenden, folgen sie einer doppelten Verpflichtung: als Wissenschaftler sind sie verpflichtet am \u00f6ffentlichen Leben teilzunehmen und darauf aufmerksam zu machen, da\u00df die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung von der Aktivit\u00e4t der inner- und au\u00dferparlamentarischen Kr\u00e4fte abh\u00e4ngt; ihre Existenz ist nur in dieser Ordnung gesichert.&#8220;<\/p>\n<h5><span id=\"telegramm-der-hu-an-den-dgb-kongress\">Telegramm der HU an den DGB-Kongre&szlig;<\/span><\/h5>\n<p>Die Humanistische Union, die bereits Ende 1964 mit einer Aktion gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze hervorgetreten ist, f\u00fcr die sie die Unterschriften von mehr als 1 300 Professoren, Schriftstellern, K\u00fcnstlern, Publizisten und Politikern gewann, hat sich vor dem DGB-Bundeskongre\u00df ebenfalls mit einem Telegramm des Vorstands an diesen gewandt, in dem die Gewerkschaftsdelegierten aufgefordert werden, nicht aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden ihre bisherige klare Haltung zur Frage der Notstandsgesetzgebung aufzugeben. Das Telegramm hat folgenden Wortlaut:<\/p>\n<p>&#132;Die Humanistische Union gr\u00fc\u00dft die Delegierten des 7. Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Wegen seiner Bedeutung f\u00fcr die Fortentwicklung der Demokratie in Deutschland verfolgen wir seinen Verlauf mit Interesse und Hoffnung. Wir bitten Sie, genau und unbeirrt ins Auge zu fassen, welche M\u00f6glichkeiten der Machtaus\u00fcbung die Notstandsgesetze &#151; unabh\u00e4ngig von den Motiven ihrer Verfasser &#151; bieten. Bei keinen Gesetzen wie bei denen, die die Machtaus\u00fcbung im Staate regeln, ist es so notwendig, die \u00e4u\u00dfersten M\u00f6glichkeiten ihres Gebrauchs zum Ma\u00dfstab ihrer Beurteilung zu machen. Wir hoffen auf Ihr weiteres Einstehen f\u00fcr unsere Demokratie, die durch verwaltungsm\u00e4\u00dfiges Erfassen der einzelnen und Gruppen und durch hierarchische Strukturen der Unterordnung weit mehr bedroht ist, als durch ungehinderte, offene Auseinandersetzungen aufgrund ungeschm\u00e4lerter staatsb\u00fcrgerlicher Freiheiten. Beachten Sie nicht nur die Versuche der \u00dcberredung, sondern auch die neuerdings ausgesprochenen Drohungen. Bleiben Sie bitte fest in der Ablehnung der Notstandsgesetze.&#148;<\/p>\n<p>Die Delegierten der 16 im DGB organisierten Gewerkschaften, die 6,6 Millionen Arbeitnehmer vertreten, lehnten schlie\u00dflich auf Antrag der IG Metall am 13. Mai mit 251 gegen 182 Stimmen jegliche die Grundrechte der Verfassung einschr\u00e4nkende Notstandsgesetzgebung ab und best\u00e4tigten damit den Beschlu\u00df des DGB-Kongresses von 1962 in Hannover. Die Gewerkschaftsentschlie\u00dfung wendet sich vor allem gegen eine Bedrohung der Versammlungs-, Koalitions- und Streikrechte und gegen eine allgemeine Dienstverpflichtung, die eine Grundgesetz\u00e4nderung erforderlich machen w\u00fcrde. Sie bekr\u00e4ftigt die Entschlossenheit der Gewerkschaften, die Grundrechte und Prinzipien des Grundgesetzes gegen jeden Angriff zu verteidigen. Der DGB-Kongre\u00df fordert die Bundestagsabgeordneten auf, allen weiteren Versuchen entgegenzutreten, Grundrechte durch eine Notstands- und Notdienstgesetzgebung einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[208],"publikationen":[1386],"class_list":["post-12181","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-vg","publikationen-5-1966"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die erneute Aktivit\u00e4t um die Notstandsgesetzgebung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/5-1966\/publikation\/die-erneute-aktivitaet-um-die-notstandsgesetzgebung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die erneute Aktivit\u00e4t um die Notstandsgesetzgebung - 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