{"id":12195,"date":"1986-01-31T07:00:00","date_gmt":"1986-01-31T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-kapitalisierung-abweichenden-verhaltens\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"die-kapitalisierung-abweichenden-verhaltens","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/die-kapitalisierung-abweichenden-verhaltens\/","title":{"rendered":"Die Kapitalisierung abweichenden Verhaltens"},"content":{"rendered":"<p>Zur \u00d6konomie und Politik der amerikanischen Diversionsalternativen<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.94-103<\/p>\n<p>Liberale Kriminalpolitik tr\u00e4gt in der Bundesrepublik wie auch allgemein immer den Charakter der Doppeldeutigkeit. Sie ist zun\u00e4chst eine relative Kategorie, d.h. ihr Gegenpol (oder Realit\u00e4tsbezug) wird implizit als rigide und veraltet betrachtet. So entsteht der Eindruck, grundlegende Ver\u00e4nderungen w\u00fcrden zumindest erwogen, wenn nicht gar vollzogen. Bereits hier lehrt die historische Analyse (nicht nur im Bereich der freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen), da\u00df die Pr\u00e4missen und Grundlagen des repressiven Justiz- und Sanktionssystem nie grundlegend in Frage gestellt wurden. Kosmetische Korrekturen unter Beibehaltung der Kernstrategie dienten der Sanierung des Systems.<\/p>\n<p>Die zweite Ebene der Doppeldeutigkeit liegt im Kontext der \u00bbliberalen Kriminalpolitik\u00ab, in dem unter dem Vorzeichen strafrechtlicher Liberalisierung das \u00bbModell Stammheim\u00ab geschaffen, Ausl\u00e4nder\u00bbrechte\u00ab versch\u00e4rft, der finale Todesschu\u00df eingef\u00fchrt und B\u00fcrger\u00fcberwachungssysteme durch nicht zu kontrollierende Datenb\u00e4nke errichtet werden, sowie auf der anderen Seite die wohl rigideste Sozialpolitik seit Gr\u00fcndung der BRD betrieben wird. Diese generelle Strategie ist parteiunabh\u00e4ngig analysierbar, wie die Politik auch SPD-regierter Bundesl\u00e4nder zeigt.<\/p>\n<p>Diversion ist ein Bestandteil der neuen liberalen Kriminalpolitik und auf den ersten, oberfl\u00e4chlichen Blick, bietet sich auch dem eher kritischen Beobachter darin ein Ansatz zur Ver\u00e4nderung, wenn nicht &#8230;! Dieser von den Diversionsprotagonisten(1) bisher bereits als h\u00f6chst suspekt eingestufte Verdacht, wird heute von ihnen best\u00e4tigt. So erkl\u00e4rt einer von ihnen offen und unbefangen: \u00bbAlles in allem ist somit zu konstatieren, da\u00df nach einer kurzen und heftigen Bl\u00fctezeit Diversion in den USA zu einer Randerscheinung zu verk\u00fcmmern droht, die bei n\u00e4herem Zusehen eigentlich kaum geeignet erscheint, in andere Rechtsordnungen hineinzuwirken und internationalen Modellcharakter zu beanspruchen\u00ab(2). Da\u00df dieser Strategie dennoch Modellcharakter f\u00fcr die BRD zugebilligt wird, findet seine Rechtfertigung darin, da\u00df sich die (als individuelles Versagen deklarierten) Fehler der amerikanischen Diversionspolitik hier prinzipiell vermeiden lie\u00dfen. Man sei wachsam geworden, wisse \u00fcber die problematischen Punkte und sei so in der Lage, das Alternative an diesem Konzept in die Kriminalpolitik zu integrieren. Dennoch sieht sich diese Auffassung mit berechtigten Zweifeln konfrontiert, die nicht so ohne weiteres mit lapidaren Argumenten zu beseitigen sind(3).<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"diversion-als-krimnalpolitisches-konzept\">Diversion als krimnal&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sches Konzept<\/span><\/h5>\n<p>Diversion meint im urspr\u00fcnglichen technischen Sinn: Ableitung bzw. Umleitung von justiziellen Verfahren aus den \u00fcblichen formellen Verfahrensautomatismen in weniger formelle Kan\u00e4le. Dahinter verbirgt sich zun\u00e4chst schlichtweg eine Strategie der Verfahrens\u00f6konomie. Die Justiz wird in die Lage versetzt, mehr Verfahren kosten- und zeit\u00f6konomisch zu bew\u00e4ltigen. Inhaltliches Postulat war der Abbau der freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen bei Jugendlichen, die wegen Verwahrlosungserscheinungen (nicht wegen Straftaten) in den USA vor dem Jugendgericht landeten. Zu solchen Handlungen, die in der BRD in die Zust\u00e4ndigkeit der Jugendhilfe und damit bestenfalls in den Bereich des Vormundschaftsrichters fallen w\u00fcrden, geh\u00f6ren z.B. Schulschw\u00e4nzen, Mi\u00dfachtung elterlicher Erziehungsgewalt, Weglaufen von zu Hause, sexuelle Kontakte unter 17 etc &#8230; Diversion zielte also in erster Linie auf ver\u00e4nderte Reaktionen im Bereich moralischer Verfehlungen.<\/p>\n<p>Als kriminalpolitisches Konzept ist sie nur verst\u00e4ndlich, werden die parallel diskutierten Alternativen in die \u00dcberlegungen mit einbezogen. Hierzu geh\u00f6rten im einzelnen:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">1. die Nichtintervention: Verzicht auf justizielle Weiterverfolgung von Rechtsbr\u00fcchen Jugendlicher, mit dem Fernziel des generellen Abbaus von freiheitsentziehenden Sanktionen. Als Alternative wird eine Politik des reinen Angebots sozialp\u00e4dagogischer Hilfe offeriert;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. Entkriminalisierung: Abschaffung von bestimmten Rechtsnormen;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">3. Diversion: Vermeidung f\u00f6rmlicher Verfahren bei geringen Verst\u00f6\u00dfen Jugendlicher gegen geltendes Jugendrecht und informelle Reaktion darauf in behandlungsorientierten Programmen;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">4. Dep\u00f6nalisierung: Absehen von Bestrafung in bestimmten F\u00e4llen ohne \u00c4nderung der Rechtsordnung;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">5. Entkerkerung: Abbau des Gef\u00e4ngniswesens und Verzicht auf unbedingte Freiheitsstrafen;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">6. Entinstitutionalisierung: Verzicht auf jede Form staatlicher institutioneller Freiheitsentziehung.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Hieran wird deutlich, da\u00df Diversion gegen\u00fcber den anderen diskutierten Alternativen die systemfreundlichste L\u00f6sung darstellt, die weder das System als Ganzes gef\u00e4hrdet, noch sich prinzipiell gegen das System der geschlossenen Unterbringung wendet.<\/p>\n<p>Im Sinn des von Thomas Mathiesen (\u00dcberwindet die Mauern; Darmstadt\/Neuwied 1979, S. 184ff) verwandten Begriffs der Reformen, stellt Diversion eindeutig eine \u00bbreformistische Reform\u00ab dar, die das Bestehende rationaler macht, es modernisiert und auf diese Weise der Herrschaftssicherung und nicht dem Abbau von Herrschaft dient. Legt man die Klassifizierung von Gorz (Zur Strategie der Arbeiterklasse im Neo Kapitalismus, Ffm 1967, S. 44f) zugrunde, handelt es sich um eine positive, also systemstabilisierende Reform. Gleichzeitig wird eine erneute Grundlage f\u00fcr die Verfestigung einer Restgruppenideologie (der gef\u00e4hrlichen, nicht resozialisierbaren Straft\u00e4ter) geliefert &#8211; freilich ohne dies explizit zu diskutieren -, die der Legitimation einer drastischen Sanktionspolitik dient. Die theoretischen Grundlagen dieser Strategie werden aus einer Vereinigung zweier, prinzipiell gegens\u00e4tzlicher, kriminologischer Theorien hergeleitet: aus dem Etikettierungsansatz (labeling approach) und aus der lerntheoretischen Theorie von Sutherland (differential association), ohne eine integrative Verbindung dieser Theorie und der damit verbundenen Paradigmata zu leisten, die &#8211; sofern dies \u00fcberhaupt erstrebenswert ist &#8211; nur auf der soziostrukturellen Ebene m\u00f6glich ist. Gerade diese Fragen f\u00fchren aber in den Bereich marxistischer Sozialtheorie, doch \u00dcberlegungen der Radikalen Kriminologie werden weder von den amerikanischen, noch von den bundesdeutschen Alternativtheoretikern angestellt.<\/p>\n<p>Das Konzept der Diversion entstand in den USA aus der Arbeit der Task Force on Juvenile Justice and Delinquency Prevention, einem Unterausschu\u00df der President&#8217;s Commission on Crime. Obwohl in dieser Kommission auch Arbeiten von Wissenschaftlern er\u00f6rtert wurden, die etwa mangelnde Zugangschancen zu schulischer und beruflicher Bildung als Mitverursachung von Kriminalit\u00e4t anf\u00fchrten, waren die Empfehlungen dieser Kommission eindeutig individualistisch und nicht sozialreformerisch orientiert. Die Einbeziehung der Etikettierungsperspektive beschr\u00e4nkte sich auf das individualistisch orientierte Konzept Lemerts(4) zur sekund\u00e4ren Devianz. Die macht- und herrschaftstheoretischen Elemente dieses Ansatzes wurden nicht zum Gegenstand der Diskussion. Die Krise des Staates und der staatlichen Repression im Bereich der Delinquenz wurde unter Etiketten wie Behandlung und Therapie verschleiert. Besonders betont wurden als Mittel zur Verringerung von Kriminalit\u00e4t:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">1. die individualistisch orientierte Resozialisierung des T\u00e4ters, ohne soziostrukturelle \u00c4nderungen seiner Lebensbedingungen;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. der Schutz der Gesellschaft vor Straftaten, durch Freiheitsentzug.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Diese kriminalpolitische Grundlage wurde im Bericht der Task Force on Juvenile Delinquency and Youth Crime durch eine Kategorisierung der delinquenten Jugendlichen in zwei Gruppen \u00fcbernommen;<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">1. Jugendliche, die eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Gemeinschaft darstellen oder selbst gef\u00e4hrdet waren, sollten weiter unter der Jurisdiktion (und Sanktionsmacht) des Jugendgerichts verbleiben;\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. die harmlosen F\u00e4lle von Delinquenz und Delinquenten sollten in Gemeindeprogramme \u00fcberwiesen und dort behandelt werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Mit diesen Empfehlungen lie\u00df sich gleichzeitig die Doppelstrategie der harten Sanktionierung und weichen Kontrollausweitung, wie auch die Verfestigung der Behandlungsideologie legitimieren. Weitgehende Pr\u00e4misse der amerikanischen behandlungsorientierten Sozialarbeit ist der unbedingt notwendige Eingriff und die damit verbundenen Resozialisierungsbem\u00fchungen bei jeder Art von Abweichungen.<\/p>\n<p>Die Gruppe der Sozialarbeiter und Psychologen nahm diese Kriminalpolitik dankbar auf, da sie ihnen weitere Arbeitspl\u00e4tze versprach und ihrem beruflichen Verst\u00e4ndnis weitestgehend entgegenkam. Durch diese Strategien gelang es ihnen, einen Einbruch in die freie Marktwirtschaft &#8211; mit ihren kapitalistischen Maximen &#8211; zu erzielen und so quasi einen Angebotsmarkt zu erobern, der bei gen\u00fcgender public relation auch die Nachfrage bei der Justiz weckte. Der angeblich hilfsbed\u00fcrftige Klient wurde zur existenz- und teils profitsichernden Ware, da ein Gro\u00dfteil der Privatanbieter sich in gemeinn\u00fctzigen Resozialisierungs GmbHs organisierte, die solange existierten wie Gelder erreichbar waren. \u00c4nderten sich Finanzierungsrichtlinien, \u00e4nderte auch die Gesellschaft ihre Struktur. Gleichzeitig war die Kommission durch solche Vorschl\u00e4ge davon befreit, soziale Mi\u00dfst\u00e4nde zu untersuchen und \u00f6ffentlich anzuprangern. Zus\u00e4tzlich konnte eine weitere Ausweitung der folgenlosen Einstellung (screening) verhindert werden.<\/p>\n<p>Was geschaffen wurde, war eine Form au\u00dferjustizieller, privater Strafvollstreckung, die charakterisiert ist durch die \u00dcberwachung und Vollstreckung von Sanktionen in der Lebenswelt der Delinquenten, durchgef\u00fchrt durch Spezialisten im Umgang mit der Eind\u00e4mmung sozialer Widerstandspotentiale: Sozialarbeiter, Psychologen und Mediziner. Stan Cohen charakterisiert dieses System treffend als \u00bbPunitive City\u00ab. Innerhalb der Gemeinde, die als (existentes) abstraktes Ideal sozialer Ordnung stilisiert wird, erfolgt die Reproduktion derselben Zwangsmerkmale, die man angeblich beseitigen wollte, bei gleichzeitiger Erweiterung des Kontrollpotentials.<\/p>\n<p>Diese Interventionen sollten zum fr\u00fchest m\u00f6glichen Zeitpunkt erfolgen(5) und falls erforderlich, bestimmt von den Sozialkontrolleuren, auch die gesamte Familie umfassen. Den im Bereich Diversion t\u00e4tigen Sozialarbeitern und Programmbetreibern wurde eine nie dagewesene Macht zuteil, die sie dankbar aufnahmen.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"diversion-im-kontextder-sozial-und-kriminalpolitischen-lage-in-den-usa\">Diversion im Kontext<br \/>der sozial- und krimi&shy;nal&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;schen Lage in den USA<\/span><\/h5>\n<p>Die sozialpolitische Krise der 60er Jahre in den USA ist in ihren nationalen Konsequenzen mit der Weltwirtschaftskrise vergleichbar. Das Elend war zu Beginn der 60er Jahre in den USA so offensichtlich geworden, da\u00df Kennedy sich entschlo\u00df einen \u00bbFeldzug gegen die Armut\u00ab (War on Poverty) zu initiieren. Nach dessen Ermordung f\u00fchrte Johnson diesen Feldzug, von dem die Armen au\u00dfer leeren Versprechungen kaum etwas erhielten, fort. Seine \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung: \u00bbWir werden erst ruhen, wenn es in diesem Land keine Armut mehr gibt\u00ab, war, wie die weitere Entwicklung best\u00e4tigt, nichts als Propaganda. Mitte der 60er Jahre lebten 40% der indianischen Bev\u00f6lkerung in Armut, 42% aller farbigen Kinder und 60% aller unter der Armutsgrenze Lebenden waren Kinder. 1968 betrug das Durchschnittseinkommen f\u00fcr schwarze Familien j\u00e4hrlich US $ 1000, f\u00fcr indianische Familien US $ 1500 und US $ 3000 f\u00fcr 2\/3 der mexikanischen Familien, w\u00e4hrend die Armutsgrenze f\u00fcr eine Familie mit zwei Kindern US $ 3500 j\u00e4hrlich betrug. Man kann sich nur in etwa vorstellen, in welchem Elend der \u00fcberwiegende Teil der amerikanischen Minderheiten am Wohlstand der Reichen zugrunde ging. Die Doppelz\u00fcngigkeit der kriminalpolitischen Liberalisierung l\u00e4\u00dft sich an wenigen qualitativen Beispielen verdeutlichen.<\/p>\n<p>1967 erhielt der damalige Gouverneur des Bundesstaates Kalifornien und heutige Pr\u00e4sident der USA, Ronald Reagan, einen Betrag von 20 Millionen US $ von der Filmgesellschaft 20th Century Fox, deklariert als Kaufpreis f\u00fcr ein (wertloses) St\u00fcck Land. An dem Tag, als Reagan das Geld erhielt, stellte er einen Haushaltsplan auf, in dem sein Gehalt erh\u00f6ht wurde, w\u00e4hrend die Zusch\u00fcsse zu Schulmahlzeiten bed\u00fcrftiger Kinder fast g\u00e4nzlich gestrichen wurden, ebenso wie die 79 Cent Zuschu\u00df f\u00fcr die Mahlzeiten von behinderten Kindern, die in staatlichen Einrichtungen untergebracht waren. Die Mahlzeit, die von der K\u00fcrzung betroffen war, bestand aus: \u00bb&#8230; w\u00e4ssrigen Marinebohnen, Krautsalat, einer d\u00fcnnen Scheibe an den R\u00e4ndern vertrockneter Salami, einer Scheibe Brot und einer Tasse Milch.\u00ab (L. de Mause, Reagans Amerika; Ffm 1984, S. 67).<\/p>\n<p>Die politischen Ereignisse, die die Diversionsentstehung begleiteten, waren die Ermordung John F. und Robert Kennedys, die B\u00fcrgerrechtsbewegung, der Vietnamkrieg, die Ermordung Martin Luther Kings und die von Malcolm X, die Ermordung der 4 Studenten der Kent University bei einer Demonstration durch Polizei und Nationalgarde, die \u00dcbergriffe von Polizei und Nationalgarde beim Parteitag der Republikaner in Chicago 1968, sowie die Besetzung von Alcatraz und Wounded Knee durch Indianer und schlie\u00dflich Watergate.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend man die Revolte der Farbigen noch durch unvorstellbar brutale Polizeieins\u00e4tze niederkn\u00fcppeln bzw. -schie\u00dfen konnte und dies bei der Mehrheit der wei\u00dfen Bev\u00f6lkerung auf Zustimmung stie\u00df, drohte der amerikanischen Gesellschaft die gr\u00f6\u00dfte Gefahr von den Revolten an den Universit\u00e4ten und Oberschulen. Hieran waren \u00fcberwiegend wei\u00dfe Mittel- und Oberschichtsangeh\u00f6rige beteiligt, die nicht ohne weiteres massenhaft kriminalisierbar waren. Gerade diese Gruppe zeigte aber massenhaft Verhalten im Sinn der Status Offenders und wandte sich zudem offen dem Drogen- bzw. Alkoholkonsum zu. Die Kluft, die sich hier zwischen der Welt der Erwachsenen und der Jugend auftat, l\u00e4\u00dft sich wiederum an einer Aussage von Reagan darstellen: \u00bb&#8230; diese Advokaten sexueller Ausschweifung, Drogengenu\u00df und unfl\u00e4tiger Sprache, die nichts im Sinn haben, als die akademische Gemeinschaft zu ruinieren, m\u00fc\u00dften unverz\u00fcglich unter Kontrolle gebracht werden&#8230; Die Kluft zwischen deren Moral und unserer ist so eklatant geworden, da\u00df man sie nicht l\u00e4nger ignorieren kann\u00ab. Zu den Unruhen in Berkley sei Reagan&#8217;s allgemein bekannter Satz angef\u00fchrt: \u00bbWenn&#8217;s ein Blutbad sein mu\u00df, dann gleich&#8230;\u00ab (s. de Mause, a.a.O. &#130; S. 65 u. 69). Die hier angef\u00fchrten Beispiele aus Kalifornien sind deshalb interessant, weil dieser Bundesstaat nicht nur die namhaftesten Diversionstheoretjker (Klein, Lemert) an seinen Universit\u00e4ten besch\u00e4ftigte, sondern auch durch eine Reihe liberaler Experimente im kriminalpolitischen Bereich (auch der Diversion) bekannt wurde. Heute steht Kalifornien an 5. Stelle der Arrestraten und an 18. Stelle der Strafvollzugsraten. Konservative Staaten, die \u00fcbrigens auch sehr gro\u00dfen Widerstand gegen Diversionsbestrebungen zeigten und sich teils weigerten, diese Strategie zu \u00fcbernehmen, rangieren weit hinter Kalifornien. So steht Texas bei den Arrestraten an 21. und bei den Strafvollzugsraten an 33. Stelle.<\/p>\n<p>Nun gab es trotz des massenhaften Anfalls von Delinquenz kein unmittelbares Bed\u00fcrfnis nach Diversion, solange der Jugendrichter und die Polizei noch uneingeschr\u00e4nkte Machtbefugnisse innehatten. Diese wurden aber gerade in der Zeit von 1966 bis 1968 durch Entscheidungen der amerikanischen Bundesgerichte (vor allem durch die F\u00e4lle Miranda, Kent, Gault) drastisch beschnitten. Der Jugendliche bekam erstmals Rechte, die Erwachsenen in den Verfahren seit l\u00e4ngerem zustanden, wodurch das Jugendstrafverfahren zunehmend formalisiert und kontrollierbar wurde. Durch diese Formalisierung war es nun erforderlich, da\u00df selbst bei Status Offendern ein formell einwandfreies Verfahren durchgef\u00fchrt werden mu\u00dfte, was die selektive Sanktionierung der Unterschichtler erschwerte. Hinzu kam eine restlose \u00dcberlastung der freiheitsentziehenden Einrichtungen auch bei Jugendlichen. So bot sich aus der Sicht des Justizpraktikers die vorgeschlagene Art der Diversion (Ableitung des Falles ohne formelles Verfahren in ein au\u00dferjustizielles Behandlungsprogramm) nahezu an, da sie effektiv (Verfahrensentlastung, keine fmalisierten Verurteilungen etc.) und kosteng\u00fcnstig (durch die private Durchf\u00fchrung der Auflagen) war. Gleichzeitig hatte die Justiz weiterhin die Kontrolle \u00fcber Klientel und Programme, da sie f\u00fcr die Zuweisung zust\u00e4ndig war. Es trat also weder ein Macht- noch ein Kontrollverlust ein. Im Gegenteil wuchs durch die informelle Erledigungsm\u00f6glichkeit der F\u00e4lle die Verarbeitungskapazit\u00e4t der Justiz, so da\u00df wesentlich mehr Jugendliche staatlicher Sozialkontrolle unterworfen wurden als je zuvor. Dieser Effekt wird in der englischen Literatur als \u00bbnet-widening\u00ab (Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle) bezeichnet. Die Konsequenz der Verfeinerung des Netzes sozialer Kontrolle und die verfassungs- und verfahrensrechtlich bedenkliche Praxis von Diversion werden auch von den hiesigen Bef\u00fcrwortern dieser Strategie nicht bestritten(6).<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"diversion-aus-politisch-oekonomischer-perspektive\">Diversion aus politisch-&shy;&ouml;ko&shy;no&shy;mi&shy;scher Perspektive<\/span><\/h5>\n<p>W\u00e4hrend der Etikettierungsansatz sich auf die Konsequenzen sozialer Kontrolle konzentriert, setzt eine politisch-\u00f6konomische Analyse bei den \u00f6konomischen und materiellen Bedingungen, sowie ihren rechtlichen und politischen Begleiterscheinungen als Determinanten sozialer Kontrolle und somit auch der Etikettierungshandlungen an. Eine solche Perspektive ist umfassender, als die teils rein technischen Wirkungs(losigkeits-)-analysen. Sie bietet zudem die M\u00f6glichkeit, im Rahmen genereller Perspektiven, nationale Geschehnisse auf internationale Paralellen hin zu untersuchen, die Nachweise erlauben, inwieweit Strategien sozialer Kontrolle \u00f6konomischen Bedingungen unterworfen sind. Aus dieser Perspektive betrachtet stellen die USA einen Wohlfahrtskapitalismus, der mittels seines Staatsapparats die minimalen \u00dcberlebensstandards f\u00fcr den \u00bbsozialen Abfall\u00ab bereitstellt, dar. Private profitorientierte Unternehmer stellen die Innovationen sozialer Kontrolle bereit, die zur Erhaltung des Mythos einer Liberalisierung erforderlich sind. Diese Privatisierung vollzieht sich in einem proze\u00dfhaften Verlauf(7), der in den USA zun\u00e4chst im Bereich der alten Menschen und psychisch Gest\u00f6rten einsetzte. Diese Strategie erm\u00f6glichte es dem Staat gleichzeitig staatliche Einrichtungen zu betreiben und durch Bereitstellung finanzieller Anreize die Einrichtung privater, station\u00e4rer Programme zu f\u00f6rdern &#8211; die aus einer Kosten-Nutzen-Analyse immer noch billiger sind als staatliche B\u00fcrokratien &#8211; und so Klienten von einem System ins andere zu transferieren. Diese Transinstitutionalisierung wurde als Deinstitutionalisierung deklariert und statistisch durch die Abnahme der staatlich Untergebrachten belegt(8). Es entwickelte sich ein \u00bbhidden system\u00ab sozialer Kontrolle. Zenoff\/Zients berichten (in: George Washington Law Review, Vol. 51, 1983, S. 171), da\u00df 1975 mehr als 95 000 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der psycho-medizinischen Hilfe untergebracht waren. Davon befanden sich nur ca. 25 000 in staatlichen Einrichtungen.<\/p>\n<p>Die Entwicklung dieses privaten Marktes l\u00e4\u00dft sich auch anhand der Anzahl der Einrichtungen belegen. Im Bereich der alten Menschen waren 1969 56% der Betroffenen in staatlichen Institutionen und 44% in privaten, 1973 waren 29% in staatlichen Einrichtungen und 71% in privaten untergebracht9. 1982 waren 63% dieser Klienten in staatlichen Einrichtungen und 37% in privat betriebenen. Hinzu kommt eine riesige Zahl von Kindern und Jugendlichen, die im Bereich psychiatrischer Unterbringung verschwinden, wozu keine Statistiken gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die USA l\u00e4\u00dft sich festhalten, da\u00df im Rahmen der Diversion nie eine relative Abnahme der freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen bei Jugendlichen &#8211; was ja auf die Status Offenders bezogen eine der Diversionspr\u00e4missen war &#8211; stattgefunden hat. Die vermeintlich reale Abnahme der freiheitsentziehenden Sanktion bei Jugendlichen ist vielmehr auf einen R\u00fcckgang des entsprechenden Bev\u00f6lkerungsanteils und eine Verlegung der weiblichen Delinquenten von \u00f6ffentlichen in private Einrichtungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Transinstitutionalisierung hat somit auch ein sexistisches Element. Durch Diversion ist es auch nicht zu einer Verringerung der jugendgerichtlichen Verfahren, trotz des sinkenden Bev\u00f6lkerungsanteils, gekommen, wie die offiziellen Statistiken ausweisen &#8211; wobei hier zu bedenken ist, da\u00df es sich um Sch\u00e4tzungen handelt, die auf systematisch untersch\u00e4tzten Zahlen beruht, so da\u00df die Verfahrenszahlen real noch h\u00f6her sein d\u00fcrften.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"auswirkungen-der-diversionsstrategie\">Auswir&shy;kungen der Diver&shy;si&shy;onss&shy;tra&shy;tegie<\/span><\/h5>\n<p>Diversion und andere \u00bbAlternativen\u00ab haben in den USA zu einer massiven Erweiterung sozialer Kontrolle gef\u00fchrt, ohne einen R\u00fcckgang freiheitsentziehender Ma\u00dfnahmen zu bewirken. Versuche, diese Strategie auf nationaler Ebene umfassend zu analysieren, sind aufgrund der qualitativ unzul\u00e4nglich vorhandenen Daten gescheitert(10). Einzelne qualitative Beispiele belegen jedoch den Trend. So stellt Blomberg (in: Journal of Crim. Law and Criminology 1977, S. 274ff) fest: \u00bbDer Gro\u00dfteil der Klienten der Diversionsprogramme wurde &#8218;Pr\u00e4ventionsklienten` genannt &#8211; solche Jugendliche, die nicht ins System geraten w\u00e4ren, denen aber in Diversionsprogrammen BEHANDLUNG zu Teil wurde, um zuk\u00fcnftige Delinquenz zu verh\u00fcten\u00ab. Scull (Die Anstalten \u00f6ffnen? Decarceration der Irren und H\u00e4ftlinge; Ffm 1980) beschreibt den Gesamttrend am Beispiel Floridas. Dort betrug 1965 die Anzahl der Gef\u00e4ngnisinsassen 6969 Personen, denen 8840 Personen gegen\u00fcberstanden, denen unter verschiedenen Bedingungen Haftverschonung gew\u00e4hrt wurde. 1975 befanden sich 11335 Personen in den dortigen Gef\u00e4ngnissen, aber die Zahl der \u00bbalternativ\u00ab Kontrollierten betrug 54412, was einer Steigerung von ca. 500% entspricht. Palmer et al.(11) kommen in ihrer Evaluation des kalifornischen Experiments zum Ergebnis, da\u00df ca. 51% der beteiligten Jugendlichen nach der Hauptverhandlung zu (irgendeiner) Sanktion verurteilt worden w\u00e4ren, 49% aber ohne weitere Intervention entlassen worden w\u00e4ren, wenn es Diversion nicht gegeben h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Auch deutsche Autoren belegen eindrucksvoll die Ausweitung der Kontrolle auf die gesamte Familie(12). Castel et al. ziehen ein vernichtendes Resumee: \u00bbDas Paradoxe an diesen &#8218;Alternativen` ist, da\u00df sie bis auf wenige Ausnahmen nicht dazu beigetragen haben, die Gef\u00e4ngnisse zu leeren und da\u00df sie die Zahl derer vervielfacht haben, die der Zust\u00e4ndigkeit der Justiz unterliegen &#8230; Die Ber\u00fccksichtigung psychologischer Dimensionen unabh\u00e4ngig vom objektiven Tatbestand des Delikts hat also zur Folge, Populationen, die am weitesten von den Lebensmodellen der Mittelschicht entfernt sind, noch unbarmherziger zu stigmatisieren\u00ab (Die Psychiatrisierung des Alltags, Ffm 1982, S. 200f). Da\u00df die nationale kriminalpolitische Liberalisierung nicht allzu ernst gemeint war, zeigt auch das seit Mitte der 70er Jahre betriebene riesige Ausbauprogramm des Strafvollzugs. Seit dieser Zeit sind mehr als 800 neue Strafanstalten mit 50000-60000 Haftpl\u00e4tzen im Bau bzw. in der Planung, wobei ein Haftplatz ca. 60 000 US $ kostet. Die Zahl der Gefangenenpopulation stieg allein in den Staats- und Bundesgef\u00e4ngnissen (ohne Ber\u00fccksichtigung der \u00f6rtlichen Jails) von 187 614 im Jahr 1968 bis auf 280 677 im Jahr 1976. 1983 wurde die Rekordh\u00f6he von 483 830 Gefangenen erreicht. Es hat in den USA somit nie eine generelle Liberalisierung in der Kriminalpolitik gegeben.<\/p>\n<p>Ein anderes Argument zur Rechtfertigung der praktizierten Interventionsdiversion ist das der R\u00fcckfallsenkung. Dies scheint mir bereits im Ansatz fragw\u00fcrdig, da der Erfolg eines Programms an Klienten gemessen wird, bei denen konstatiert wird, sie seien in den traditionellen Verfahren von vorne herein fehl am Platz. Kobrin und Klein erkl\u00e4ren zurecht: \u00bbWir messen weder die Effektivit\u00e4t von Bew\u00e4hrung gegen\u00fcber nicht verurteilten Erwachsenen, noch die Wirkung von Drogenprogrammen auf nicht Abh\u00e4ngige. Warum sollte man dann die Wirkung der Entinstitutionalisierung bei Jugendlichen messen, f\u00fcr die eine solche h\u00f6chst unwahrscheinlich und unsinnig w\u00e4re?\u00ab(13)<\/p>\n<p>Dunford, vom Behavioural Research Institut in Colorado, hat jetzt eine bereits 1977 beendete Studie(14) ver\u00f6ffentlicht, in der wichtige Ergebnisse &#8211; auch f\u00fcr die bundes-deutsche Planung &#8211; unterteilt werden. Dunford hat mit sehr exakten statistischen Verfahren (random assigment) 11 vom Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention gef\u00f6rderte, quer \u00fcber die USA verteilte, Diversionsprogramme untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, da\u00df \u00bbdiversion to nothing\u00ab (also Nonintervention) die kriminalpolitisch sinnvollste Strategie ist. Bei den Jugendlichen, auch solchen mit schweren Taten, zeigten solche, die in Interventionsprogrammen (Freizeitbereich, Schulbereich, Beratung) waren, keine besseren Ergebnisse, als die, bei denen keinerlei Intervention (au\u00dfer der polizeilichen Entdeckung der Tat) erfolgte. Gerade dem, auch bei uns in letzter Zeit so gelobten Bereich, der Freizeitintervention im Rahmen von Diversionsprogrammen bzw. ambulanten Alternativen(15) ist eine gro\u00dfe Skepsis gegen\u00fcber angebracht. Dunford stellt fest, da\u00df die Jugendlichen, die in solchen Programmen behandelt wurden, ein erheblich gr\u00f6\u00dferes negatives Selbstbild bekommen hatten, als die anderen Jugendlichen in den Vergleichsgruppen. Schlie\u00dflich konnte Dunford keinen Unterschied zwischen weiteren Straftaten (polizeilich registriert und Selbstmeldeergebnissen) und Grad der Interventionsintensit\u00e4t nachweisen. Auch unter Stigmatisierungsaspekten schnitt keine der Interventionsalternativen besser ab, als die Nonintervention. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da Analysen von Sozialarbeitstechniken deren Wirkungslosigkeit bei Delinquenz nachweisen(16).<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist noch ein weiterer Aspekt bei der Bewertung von Reformen zu ber\u00fccksichtigen. Wirkliche Reformstrategien neigen einerseits dazu, von den Praktikern deren Bed\u00fcrfnissen angepa\u00dft zu werden und somit ziel- und zweckentfremdete Umsetzung zu erfahren. Diese Erkenntnis l\u00e4\u00dft sich aus dem Wissen der Organisationssoziologie ableiten, wo bei B\u00fcrokratien eine Verlagerung der Mittel-Ziel-Relation erfolgt und die Mittel schlie\u00dflich zum Ziel der Unternehmung werden. Rothmann zeigt dies f\u00fcr die ameri-kanischen Reformbestrebungen(17).<br \/>Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Einsch\u00e4tzung der Wirkung von Reformen sind deren Langzeitkonsequenzen. Hier zeigt vor allem die historische Analyse, da\u00df gescheiterte Reformbestrebungen und -modelle immer wieder als Nachweis f\u00fcr das generelle Versagen liberaler Strafrechtspolitik angef\u00fchrt werden und so auf Reformperioden mit rigider Strafpolitik reagiert werden kann(18).<\/p>\n<p>Dies sollte um so mehr zum Nachdenken \u00fcber den Charakter und Inhalt von Reformen Anla\u00df geben, bevor man sich blind auf die \u00bbneue\u00ab Strategie st\u00fcrzt, nur weil sie angeblich alternatives verhei\u00dft und den eigenen, subjektiven Therapiegel\u00fcsten entgegen kommt.<\/p>\n<p>Als Konsequenzen der Diversionsstrategie in den USA sind somit festzuhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Diversion hat das Netz sozialer Kontrolle verfeinert und massiv erweitert;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Diversion hat keine Verringerung der geschlossenen Unterbringung bewirkt, sondern war Teil einer Strategie der Transinstitutionalisierung, von der in besonderem Ma\u00dfe weibliche Delinquente betroffen waren und sind;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Diversion hat eine weitere Entrechtung der delinquenten Jugendlichen durch Therapeutisierung und Individualisierung sozialer Probleme bewirkt.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 vgl. hierzu vor allem die Beitr\u00e4ge in: Kury, H. \/ Lerchenm\u00fcller, H. (Hg.): Diversion\u00a0 Alternativen zu klassischen Sanktionsformen, 2 Bde.; Bochum 1981<br \/>2 Blau, G.: Die Erledigung von Straff\u00e4lligkeiten Jugendlicher au\u00dferhalb des Strafverfahrens; in: DVJJ, Regionalgruppe Hessen (Hg.): Referate der IX. Hessischen Studienwoche f\u00fcr Jugendkriminalrechtspflege; Eigenverlag 1985, S. 11<br \/>3 vgl. M. Walter: Buchbesprechung von: H.-J. Kerner (Hg.): Diversion statt Strafe?; in; MschrKrim 4\/1984, vgl, die Beitr\u00e4ge von Kerner, Janssen,\u00a0~ Voss&#8216; in: H.-J. Kerner: Diversion statt Strafe?; Heidelberg 1983;H. Janssen: Diversion im Jugendstrafrecht als kriminalpolitische Alternative?; olitische Alternative? &#149; in: Kriminalstatistik 4\/1985,5. 208 ff; M. Voss: Die ambulanten Hilfen auf dem Pr\u00fcfstand: Mehr Hilfe oder mehr Kontrolle?; in DVJJ (Hg.): Jugendgerichtsverfahren und KriminalPr\u00e4vention> &#149; Schriftenreihe der DV<br \/>JJ> Neue Folge Heft 13, M\u00fcnchen 1984, S. 341 ff<br \/>4 eine gute Darstellung des \u00bblabelig approach\u00ab findet sich bei: W. Ferchhoff\/F. Peters: Die Produktion abweichenden Verhaltens; Bielefeld (AJZ) 1981<br \/>5 vgl. H. Janssen in H.-J. Kerner> a.a.O.; M. Klein: A Judicious Slap on the Wirst, &#149; 1985, S. 367 ff; M. Wambach (Hg.): Der Mensch als Risiko &#151; Zur Logik von Pr\u00e4vention und Fr\u00fcherkennung; Ffm 1983<br \/>6 vgl. stellvertretend: M. Walter: Wandlungen in der Reaktion auf Kriminalit\u00e4t. Zur kriminologischen9 kriminalpolitischen und insbesondere dogmatischen Bedeutung von Diversion, &#149; in ZStW 1983, S. 33 ff, vgl. P. Lermann: Deinstitutionalization and the Welfare State, &#149; New Brunswick (Rutgers UniversitY Press) 1982; P. Guttrige\/ C. Warren: Adolescent PsYchiatric Hospitalization an Social Contro1, &#149; in: C. Templin (Ed.): Mental Health and Criminal Justice, &#149; Sage 1984<br \/>8 vgl. B. Krrsberg \/ 1. Schwartz: Rethinking Juvenile Justice, &#149; in: Crime and Delinquen<br \/>cy 1983, S. 333 ff<br \/>9 Tenecron Inc.: Improving California&#8217;s Mental Health System, BerkleY C.A. 1978<br \/>l0 vgl. M. Klein: Deinstitutionalization and Diversion of Juvenile Offenders, &#149; in: N. Morrrs \/ M. Tonry (Ed.): Crime an Justice. An Annual Review of Research, Vol. 1, &#149; Chicago, London 1979, S. 145 ff<br \/>11 Palmer et al.: California Dept. of the Youth A uthoritY &#8211; The Evaluation of Diversion ProJects &#8211; Exe cutive SummarY of the Final Report; ort&#149; Washington D.C. 1978<br \/>12 vgl. hierzu: N. Herriger: Familienintervention und soziale Kontrolle, &#149; in. &#149; Kr&#8216;<br \/>1mJ 1980, S. 283 ff, sowie B.<br \/>Sonnen: Diversion &#8211; Wege zur Vermeidung des f\u00f6rmlichen Verfahrens, . &#149; in:\u00a0&#149; DVJJ (Hg.). Die jugendrichterlichen Entscheidungen. Anspruch und Wirklichkeit; Schriftenreihe der DVJJ, M\u00fcnchen 1981 , 5.177 ff<br \/>13 S. Kobrin \/ M, Klein: National Evaluation of the Deinstitutionaliz<br \/>ation of Status Offenders, Vol. I4 NJJDP; Washington D.C. 1980, Kap. 29 S. 2<br \/>14 F. Dunford et al.: The Impact of Diversion and Diversion Services; unveroffentl, Vortrag, gehalten auf der Tagung der Amerikanischen Gesellschaft f\u00fcr Kriminologie, San Francisco, C.A. 1980<br \/>15 vgl. hierzu die Berichte \u00fcber das Modellprojekt Uelzen &#8211; zuletzt: Neue ambulante Ma\u00dfnahmen nach \u00a7 10 JGG in Niedersachsen, hg. v. Nieders\u00e4chsischen Minister der Justiz, Hannover 1985<br \/>16 D. Roming\u00a0~ : Justice for Our Cildren&#149; Lexington 1978<br \/>&#8220; D. Rothmann: Conscience and Convenience: Th\u00a0&#8218;<br \/>e Asylum and rt&#8217;s Alternatives m Progesslve America\u00b0 , Boston 1980<br \/>16 vgl. E. Doleschal: The Dangers of Criminal Justice Reform, &#149; in. &#149; Cr&#8217;m&#8216;<br \/>~mal JustXCe Abstracts,1982, 5.133 ff<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2388],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12195","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helmut-janssen","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Kapitalisierung abweichenden Verhaltens - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/die-kapitalisierung-abweichenden-verhaltens\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Kapitalisierung abweichenden Verhaltens - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur \u00d6konomie und Politik der amerikanischen Diversionsalternativen aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.94-103 Liberale Kriminalpolitik tr\u00e4gt in der Bundesrepublik wie auch allgemein immer den Charakter der Doppeldeutigkeit. 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