{"id":12212,"date":"1976-02-15T23:15:00","date_gmt":"1976-02-15T22:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-praktiken-des-verfassungsschutzes-1\/"},"modified":"2021-08-24T21:46:37","modified_gmt":"2021-08-24T19:46:37","slug":"die-praktiken-des-verfassungsschutzes-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/19-vorgaenge\/publikation\/die-praktiken-des-verfassungsschutzes-1\/","title":{"rendered":"Die Praktiken des Verfassungsschutzes"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 19 (Heft 1\/1976), S. 4-7<\/p>\n<p>An verschiedenen Stellen dokumentierte Fakten und F\u00e4lle zeigen, welche Informationen die <i>\u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz (\u00c4fV) <\/i>sammeln und weitergeben. Sie zeigen noch nicht auf, auf welche Weise sie die Informationen beschaffen und wie glaubw\u00fcrdig diese sind.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"der-apparat-und-die-zutraeger\">Der Apparat und die Zutr&auml;ger<\/span><\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst, wer ist das \u00fcberhaupt, die \u00c4fV? In K\u00f6ln existiert ein <i>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV)<\/i>, das der Aufsicht des Innenministeriums untersteht. Zus\u00e4tzlich besteht in jedem Bundesamt ein <i>Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV)<\/i>, das meist dem Innenministerium eingef\u00fcgt und das gegen\u00fcber dem <i>BfV<\/i> relativ selbst\u00e4ndig ist. Nach dem <i>Bundesverfassungsschutzgesetz<\/i> von 1950 sollten die \u00c4fV Nachrichten \u00fcber Bestrebungen sammeln und auswerten, die die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der <i>BRD<\/i> beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Inzwischen sind die Befugnisse der \u00c4fV im Rahmen der Notstandsverfassung 1968 auf das Abh\u00f6ren von Telefongespr\u00e4chen und das Ablichten von Briefen und 1972 auf die \u00dcberwachung von Spionen und Ausl\u00e4ndern erweitert worden:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8222;Aufgabe des BfV und anderer dazu bestimmter Beh\u00f6rden ist die Sammlung und Auswertung von Ausk\u00fcnften, Nachrichten und sonstigen Unterlagen \u00fcber\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">1. Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit<br \/>des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitgliedern verfassungsm\u00e4\u00dfiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes f\u00fcr eine fremde Macht,\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">3. die Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Polizeiliche oder Kontrollbefugnisse stehen den <i>\u00c4fV<\/i> nicht zu. Sie k\u00f6nnen, jedenfalls theoretisch, nur \u00fcber die Staatsanwaltschaft bzw die politische Polizei exekutiv t\u00e4tig werden. Was die finanziellen Mittel anbetrifft, so konnte durch die &#8222;Reformpolitik&#8220; der <i>SPD\/FDP<\/i>-Koalition der Etat, der 1969 29,9 Millionen DM nur f\u00fcr das <i>BfV <\/i>umfa\u00dfte, um \u00fcber 150% auf 82 Millionen DM im Jahre 1975 gesteigert werden. W\u00e4hrend das BfV 1969 \u00fcber 1016 hauptamtliche Mitarbeiter verf\u00fcgte, sind es mittlerweile \u00fcber 1600(1).<\/p>\n<p>Hinzu kommen Tausende von neben- und ehrenamtlichen Spitzeln, Zutr\u00e4gern und Denunzianten &#8211; der <i>Spiegel<\/i> sch\u00e4tzt ihre Zahl auf ca. 13 000 allein beim BfV. Zu dieser Ausstattung des BfV kommen die Etats der <i>LfV<\/i> und die nicht offen ausgewiesenen Mittel. Der Verfassungsschutz (VS) ist zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit mit der politischen Polizei verpflichtet, die &#8222;f\u00fcr alle Straftaten, die gegen den Bestand der Bundesrepublik oder eines ihrer L\u00e4nder oder gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet sind&#8220;, zust\u00e4ndig ist. Neben den <i>\u00c4fV<\/i> der politischen Polizei und der dreihundertk\u00f6pfigen <i>Sicherungsgruppe Bonn<\/i> operieren noch der <i>Bundesnachrichtendienst (BND)(<\/i>2) und der <i>Milit\u00e4rische Abwehrdienst (MAD) <\/i>f\u00fcr die Aufrechterhaltung der &#8222;verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung&#8220; &#8211; einmal abgesehen von den zahlreichen westlichen Geheimdiensten, insonderheit der <i>CIA<\/i>.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"sammlung-von-erkenntnissen\">Sammlung von &bdquo;Erkennt&shy;nissen&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Wie kommen die \u00c4fV zu ihren Erkenntnissen:<\/p>\n<p>1. Die \u00c4fV werten zum einen &#8222;offenes Material&#8220; aus. Dazu geh\u00f6ren zB Zeitungen, wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen, Flugbl\u00e4tter, Kandidatenlisten zum Studentenparlament, den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, Resolutionen und Protestschreiben, Leserbriefe etc.<\/p>\n<p>2. Die \u00c4fV arbeiten weiterhin mit Foto, Film und Video. Seit Jahren ist bereits Praxis, da\u00df bei politischen und gewerkschaftlichen Demonstrationen sowohl die in der Umgebung der Demonstration abgestellten Kraftfahrzeugnummern als auch die Demonstranten fotografiert bzw. gefilmt werden. Der Kasseler Polizeipr\u00e4sident: &#8222;Wer hier in Kassel \u00f6ffentlich den Mund aufmacht, mu\u00df eben damit rechnen, da\u00df er dies vor einer Kamera tut.&#8220; W\u00e4hrend dies fr\u00fcher versteckter geschah, wird heute aus Einsch\u00fcchterungsgr\u00fcnden ganz offen gefilmt. Erst vor kurzem deckte ein <i>SPD<\/i>-Landtagsabgeordneter sogar bei einer g\u00e4nzlich harmlosen B\u00fcrgerversammlung in Biblis (Hessen) auf, da\u00df &#8222;auch acht Kriminalbeamte unter dem Publikum seien. Sie h\u00e4tten Fotos von Zuh\u00f6rern und Fragestellern aufgenommen. Au\u00dferdem seien Tonbandaufnahmen gemacht worden&#8220;. Das Hessische Innenministerium bezeichnete die Fotos sp\u00e4ter als eine &#8222;vorbeugende Schutzma\u00dfnahme&#8220;(3). Bei einer anderen Gelegenheit wurden alle Journalisten und sonstigen Besucher einer Pressekonferenz fotografiert(4).<\/p>\n<p>3. Als dritte Quelle dient die \u00dcberwachung des Telefon- und Briefverkehrs. W\u00e4hrend sich die bundesrepublikanischen Geheimdienste vorher unter klarem Bruch der Verfassung 17 Jahre lang dieser Quelle bedienten, was 1963 die Telefonabh\u00f6r-Aff\u00e4re ausl\u00f6ste, wurde diese Grundrechtseinschr\u00e4nkung 1968 im Zuge der Notstandsverfassung durch das Abh\u00f6rgesetz legalisiert.<\/p>\n<p>4. Wenn man folgende einer Lehramtskandidatin vorgelegten Erkenntnisse liest, erkennt man eine weitere Quelle der \u00c4fV: &#8222;Am 15. 10., 28. 10.,<br \/>11. 11., 18. 11., 25. 11. 1970 und am 28. 4., 12. 5. und 19. 5. 1971 wurde sie als Teilnehmerin an Sitzungen des Universit\u00e4tskollektivs des kommunistischen Jugendverbands Deutschlands an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochums erfa\u00dft&#8230;&#8220;(5) So konkrete Angaben k\u00f6nnen nur eingeschleuste Spitzel machen. Wie aus einer ganzen Reihe von F\u00e4llen bekannt ist, versuchen die \u00c4fV in alle linken Organisationen Spitzel einzuschleusen oder anzuwerben, wobei h\u00e4ufig von dem Mittel der Erpressung Gebrauch gemacht wurde. An einer hessischen Universit\u00e4t wurde sogar bekannt, da\u00df der VS die Asta-Sekret\u00e4rin f\u00fcr mehr als tausend Mark monatlich anzuwerben versuchte. Was die Spitzel weiter melden sollen, wissen wir von einem Studenten, der eine zeitlang zum Schein mitmachte: &#8222;l. Ort und Zeit der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, 2. Namen anwesender Personen, 3. Bericht \u00fcber das Referat, 4. Verlauf der Diskussion, 5. Namen der Beteiligten, die sich bei der Diskussion besonders hervorgetan haben, 6. allgemeiner pers\u00f6nlicher Eindruck&#8220;(6). Diese Spitzel haben auch die Aufgabe, die bei Demonstrationen und anderen Anl\u00e4ssen fotografierten Demonstranten zu identifizieren, damit sie im Computer gespeichert werden k\u00f6nnen sowie Flugbl\u00e4tter und anderes schriftliches Material zu beschaffen. 1969 gab das <i>BfV<\/i> dem <i>Spiegel<\/i> zufolge ein Viertel seines Etats f\u00fcr die Spitzelbezahlung aus. Das verweist auf die Gr\u00f6\u00dfenordnung.<\/p>\n<p>5. Eine besondere Spielart des Spitzels ist der agent provocateur. Dabei handelt es sich um Verfassungssch\u00fctzer oder vom VS angeworbene Spitzel, die z.B. Demonstranten oder politische Gruppen zuerst zu Straftaten animieren, um sie dann verfolgen zu k\u00f6nnen, oder die Straftaten begehen, die dann mit gro\u00dfem Propaganda-Aufwand den Linken zugeschoben werden. Ein Beispiel mag daf\u00fcr der im <i>Baader-Meinhof<\/i>-Proze\u00df vom Berliner Senat pr\u00e4sentierte VS-Spitzel <i>Peter Urbach <\/i>sein, von dem mehrere Zeugen aussagten, da\u00df er Kreisen der Linken Waffen angeboten sowie den Vorschlag gemacht habe, die Freiheitsglocke zu sprengen, und da\u00df er Bomben im j\u00fcdischen Gemeindehaus und in Wohnungen von APO-Mitgliedern deponierte, die anschlie\u00dfend bei spektakul\u00e4ren Hausdurchsuchungen &#8222;gefunden&#8220; wurden(7). Als weiterer Fall wurde durch eine <i>Panorama<\/i>-Sendung bekannt, da\u00df der von der <i>Bewegung 2. Juni <\/i>ermordete <i>U. Schm\u00fccker <\/i>ein VS-Spitzel war. Obwohl Schm\u00fccker dem VS \u00fcber Morddrohungen berichtet hatte, unternahm dieser anscheinend nichts, um seinen Spitzel zu sch\u00fctzen. Pa\u00dfte ihm der Mord etwa ins Konzept?<\/p>\n<p>6. Als weitere Quelle sind Umfragen von Verfassungssch\u00fctzern bei Arbeitgebern, Vermietern, Nachbarn und auch den Betroffenen, in Schule und Universit\u00e4t etc zu nennen, die allerdings oft zus\u00e4tzlich der Einsch\u00fcchterung und Repression dienen. Denn welcher Arbeitgeber etc wird nicht hellh\u00f6rig, wenn der <i>VS<\/i> \u00fcber jemanden Erkundigungen einzieht und es sind aus fr\u00fcheren Jahren mehrere F\u00e4lle bekannt, in denen der VS mit dieser Methode ihm Mi\u00dfliebige planm\u00e4\u00dfig arbeitslos gemacht hat, ohne da\u00df die Betroffenen zun\u00e4chst die Gr\u00fcnde f\u00fcr ihre K\u00fcndigungen in Erfahrung bringen konnten(8).<\/p>\n<p>7. Die st\u00e4ndige \u00dcberwachung von Einzelpersonen d\u00fcrfte nur in seltenen F\u00e4llen angewandt werden, da sie sehr aufwendig ist. Selbst im Fall <i>Guillaume<\/i> versagte der VS vor dieser Aufgabe. Um einen Fu\u00dfg\u00e4nger unbemerkt zu observieren, ben\u00f6tigt man n\u00e4mlich acht Observanten zu Fu\u00df; f\u00fcr die \u00dcberwachung eines PKW im Stadtverkehr sogar sechs zivile Funkwagen(9). Wo mir bisher F\u00e4lle von Beschattungen bekannt geworden sind, handelte es sich stets um solche der offenen Beschattung. Damit soll der Observierte durch stete demonstrative &#8222;Begleitung&#8220; durch Verfassungssch\u00fctzer eingesch\u00fcchtert werden(10).<\/p>\n<p>8. Per Amtshilfe bedienen sich die <i>\u00c4fV<\/i> zus\u00e4tzlich der Informationen, die sich z B in den Karteien der allgemeinen Ortskrankenkassen, der Einwohnermelde\u00e4mter, der Universit\u00e4tssekretariate etc befinden. Damit sich dagegen zB die Universit\u00e4ten nicht wehren, hat der hessische Kultusminister eigens einen entsprechenden Amtshilfeerla\u00df ausgefertigt(11)<\/p>\n<p>9. Schlie\u00dflich ist auch das Anh\u00f6rungsverfahren selbst f\u00fcr den <i>VS<\/i> eine Quelle, insofern er \u00fcber die jeweiligen \u00f6ffentlichen Arbeitgeber zus\u00e4tzliche Informationen erfragen lassen kann.<\/p>\n<p>Welche &#8222;Erkenntnisse&#8220; hier jeweils gesammelt werden und was davon wie ge- und verwertet wird, ist ganz in das Belieben der <i>\u00c4fV<\/i> gestellt. Ob z.B. ein Spitzel seine Denunziationen frei erfindet &#8211; Beispiele daf\u00fcr gibt es genug(12) &#8211; oder aber einzelne Zitate aus wissenschaftlichen Ver\u00f6ffentlichungen, \u00f6ffentlichen Reden, oder privaten Gespr\u00e4chen sinnentstellend und aus dem Zusammenhang gerissen in die Dossiers geraten, kann vom Betroffenen nicht kontrolliert werden. Ein Recht auf Einsicht gibt es nicht.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"dossiers\">Dossiers<\/span><\/h2>\n<p>Alle Einzelbeobachtungen, die aus diesen verschiedenen Quellen stammen, werden in Personal- bzw. Institutionen-Dossiers gesammelt und nach dem Prinzip des Puzzle vervollst\u00e4ndigt. Allein das <i>LfV <\/i>von Berlin verf\u00fcgt nach eigenen Angaben \u00fcber 190 000 Einzeldossiers, hinzu kommen nochmal 20 000 der Berliner politischen Polizei(13). Das BfV hat rund 2 Millionen Namen in seiner Computer-Anlage gespeichert(14). Seit Anfang 1975 gibt es eine gemeinsame Karteif\u00fchrung der drei Geheimdienste <i>BfV, MAD <\/i>und <i>BND<\/i>, sowie einen Austausch schwarzer Listen unter den verschiedenen LfV \u00fcber entlassene, suspendierte oder abgelehnte Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst(15). Aufgrund der dem VS zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung k\u00f6nnen alle &#8222;Erkenntnisse&#8220; in Sekundenschnelle abgerufen werden. So berichtet etwa die bayerische <i>GEW<\/i>: &#8222;Die Ausstattung mit modernen technischen Ger\u00e4ten hat die Einsatzf\u00e4higkeit (der Sicherheitsbeh\u00f6rden) weiter gesteigert; von besonderer Bedeutung war dabei vor allem die &#8230; beim bayerischen LfV eingerichtete Datenstation, die unmittelbaren Zugriff auf die im &#8222;nachrichtendienstlichen Informations- und Verbundsystem&#8220; (NADIS) des Bundes und der L\u00e4nder gespeicherten Erkenntnisse erm\u00f6glicht&#8220;(16).<br \/>Mit Hilfe dieser Datenbanken k\u00f6nnen auch vorbeugende schwarze Listen erstellt werden, wie etwa jene \u00fcber Universit\u00e4tsangeh\u00f6rige, die nach Auskunft der Konferenz der hessischen ASten bereits 1974 Kultusminister <i>Friedeburg <\/i>der Universit\u00e4t Gie\u00dfen vorlegte mit der Mitteilung, da\u00df sich der Minister deren Einstellung &#8222;im Falle einer Bewerbung als Tutoren, Hilfskr\u00e4fte oder Bedienstete selbst vorbehalte&#8220;(17).<\/p>\n<p>Wenn dann eine Universit\u00e4t beispielsweise eine Aufsicht f\u00fcr die Bibliothek einstellen will, mu\u00df sie \u00fcber den Kultusminister und Innenminister zun\u00e4chst den politischen &#8222;Ariernachweis&#8220; vom zust\u00e4ndigen <i>LfV<\/i> einholen. Dieses \u00fcberpr\u00fcft seine eigenen Dossiers, die anderer LfV, in deren Bereichen der Betroffene gegebenenfalls fr\u00fcher einmal gewohnt hat, sowie die des <i>BfV<\/i>. Erforderlichenfalls f\u00fchrt es noch zus\u00e4tzliche Recherchen durch. \u00dcber den Minister des Innern und das Kultusministerium geht der entsprechende Bescheid dann wieder zur\u00fcck. Hat der Betreffende etwa einmal sein Auto in der N\u00e4he einer Demonstration geparkt, einen Anti-<i>NPD<\/i>-Aufruf unterzeichnet und vielleicht sogar eine <i>DKP<\/i>-Weihnachtsfeier besucht, mu\u00df er sich einer Gesinnungs\u00fcberpr\u00fcfung bei einem Verh\u00f6r unterziehen. Das Protokoll mu\u00df dann erst wieder vom Kultusministerium, Minister des Innern und VS gepr\u00fcft werden, bevor eine definitive Entscheidung gef\u00e4llt wird. Da\u00df bei<br \/>diesem Verfahren Tausende monatelang in der Luft h\u00e4ngen, physisch und psychisch kaputtgemacht werden, sei nur am Rande erw\u00e4hnt. Man vergleiche dazu etwa die Dokumentation \u00fcber den Fall <i>Roth<\/i> im Gie\u00dfener AStA-Info(18). <i>H. Roth<\/i> erlitt inzwischen einen Nervenzusammenbruch. Einer von vielen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"mithilfe-beim-abbau-des-rechtsstaates\">Mithilfe beim Abbau des Rechts&shy;s&shy;taates<\/span><\/h2>\n<p>Berufsverbote und Praktiken der <i>\u00c4fV<\/i> sind Zeichen f\u00fcr den Abbau des Rechtsstaates. Was gilt eigentlich noch die grundgesetzlich verbriefte Vereinigungsfreiheit und die Grundgesetzgarantie, da\u00df die Verfassungswidrigkeit von Parteien nur vom <i>Bundesverfassungsgericht<\/i> festgestellt werden kann, wenn in der Verfassungswirklichkeit die Qualifizierung einer Organisation als verfassungsfeindlich durch eine Landesregierung gen\u00fcgt, um Mitgliedern legaler Organisationen &#8211; bis hin zu den Gewerkschaften &#8211; ihre Berufsziele zunichte machen zu k\u00f6nnen? Was gilt eigentlich noch das Demonstrationsrecht, wenn jeder, der es wahrnimmt, damit rechnen mu\u00df, vom VS fotografiert und aufgrund dessen sp\u00e4ter berufliche Schwierigkeiten zu bekommen? Was gilt noch der Verfassungsanspruch auf Meinungsfreiheit, wenn jeder, der sich kritisch \u00e4u\u00dfert, gew\u00e4rtigen mu\u00df, da\u00df ein Spitzel ihn denunziert? Was gilt das Grundrecht auf den Schutz der Privat- und Intimsph\u00e4re, das aus dem Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit folgt, wenn in der Realit\u00e4t VS-Spitzel und Denunzianten mit ihren Schn\u00fcffeleien unentwegt in diese Privatsph\u00e4re eindringen d\u00fcrfen? Was gilt noch das Grundrecht auf rechtliches Geh\u00f6r und die Rechtsweggarantie, wenn man von Geheimdiensten gegen sich gesammeltes Material weder einsehen noch \u00fcberpr\u00fcfen noch seine geheime Weitergabe kontrollieren kann? Was gilt noch die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit, wenn jemandem, aufgrund der Tatsache, da\u00df er eine marxistische Lehrmeinung vertritt, eine Professur verweigert werden kann? Was gelten noch die Rechtsgrunds\u00e4tze der Gesetzespr\u00e4zision, der Berechenbarkeit des staatlichen Eingriffs und das Rechtsstaatsgebot der Tatbestandsbestimmtheit, wenn jede Landesregierung und jedes LfV befugt sind, willk\u00fcrlich und im nachhinein die Mitgliedschaft in legalen Organisationen und ihr nicht genehme Gesinnungen oder wissenschaftliche Lehrmeinungen f\u00fcr verfassungsfeindlich zu erkl\u00e4ren? Was gilt ein Urteil des <i>Bundesverfassungsgerichtes<\/i>, das klar zum Ausdruck bringt:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8222;Deshalb sind solche (VS-)Ermittlungen und die Speicherung ihrer Ergebnisse f\u00fcr Zwecke der Einstellungsbeh\u00f6rden schwerlich vereinbar mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Sie vergiften die politische Atmosph\u00e4re, irritieren nicht nur die Betroffenen in ihrem Vertrauen in die Demokratie, diskreditieren den freiheitlichen Staat, stehen au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zum ,Ertrag` und bilden insofern eine Gefahr, als ihre Speicherung allzuleicht mi\u00dfbraucht werden kann.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Wenig sp\u00e4ter erkl\u00e4rte der <i>rheinland-pf\u00e4lzische CDU<\/i>-Innenminister <i>Schwarz<\/i>:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8222;Der Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts verbietet keineswegs die Verwertung von vorliegenden Erkenntnissen der Staatsschutzbeh\u00f6rden bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst. &#8222;(19)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Leben wir denn in einer Bananenrepublik? Nein, sondern in einem auf der privaten Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Produktionsmittel aufgebauten Herrschaftssystem, das in die Krise geraten ist und dessen Herrschende zu deren Bew\u00e4ltigung offensichtlich nicht l\u00e4nger dem Grundgesetz zu trauen gesonnen sind(20).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verweise\">Verweise<\/span><\/h2>\n<p>1 Frankfurter Rundschau (FR) 4. 3. und 9. 5. 1975.<br \/>2 Vgl dazu D. Damm: Die Praktiken des BND, in: Kritische Justiz 1\/1975, S 90-98<br \/>3 FR 26. 9. 1975<br \/>4 FR 15. 11. 1974<br \/>5 Informationsdienst zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten Nr. 50 vom 29. 9. 1974, S 17<br \/>6 D. Damm: So arbeitet der Verfassungsschutz, Berlin 1970, S 26. In diesem Buch sind auch zahlreiche konkrete F\u00e4lle von Verfassungsschutz\u00fcbergriffen dargestellt. Vgl dazu auch D. Damm: Berufsverbot durch Verfassungsschutz, in: Kritische Justiz 4\/1973, S 447-455<br \/>7 Vgl FR vom 4., 11., 27., 28. Mai 1971<br \/>8 D. Damm: So arbeitet der Verfassungsschutz, aa0, S 16 ff<br \/>9 Der Spiegel 22\/ 1964<br \/>10 Kritische Justiz 2\/ 1974, S 206 ff<br \/>11 Abgedruckt im Asta-Info der Universit\u00e4t Frankfurt 1975, S 26-28<br \/>12 Vgl beispielsweise die im Spiegel 41\/1974, S 62ff dargestellten F\u00e4lle<br \/>13 Der Stern 13\/1973,S 74<br \/>14 Der Stern 37\/4975, S 34<br \/>15 FR 15. 6. 1974 und 17. 12. 1974<br \/>16 Erkl\u00e4rung der GEW Bayern, S 11, so zitiert in: Vorg\u00e4nge 14\/1975, S 78<br \/>17 FR 31. 8. 1974<br \/>18 ASTA Gie\u00dfen: Berufsverbot in Hessen, Gie\u00dfen 1975<br \/>19 FR 9. 9. 1975<br \/>20 Zu einer genauen Analyse der politischen Funktion der Berufsverbote und des Verfassungsschutzes vgl. H. Ridder: &#8222;Berufsverbot?&#8220; Nein, Demokratieverbot!, in: Das Argument 92\/1975, S 576-584 und R. Nemitz: Die Konstruktion der Verfassungsfeindlichkeit durch den Verfassungs-&#8222;Schutz&#8220;, ebenda, S 585-600.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[435],"publikationen":[1318],"class_list":["post-12212","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-diethelm-damm","publikationen-19-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Praktiken des Verfassungsschutzes - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/19-vorgaenge\/publikation\/die-praktiken-des-verfassungsschutzes-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Praktiken des Verfassungsschutzes - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 19 (Heft 1\/1976), S. 4-7 An verschiedenen Stellen dokumentierte Fakten und F\u00e4lle zeigen, welche Informationen die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz (\u00c4fV) sammeln und weitergeben. 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