{"id":12227,"date":"1977-10-01T13:20:00","date_gmt":"1977-10-01T12:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-stunde-null-das-nuernberger-internationale-militaertribunal\/"},"modified":"2021-09-04T14:14:08","modified_gmt":"2021-09-04T12:14:08","slug":"die-stunde-null-das-nuernberger-internationale-militaertribunal","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/10-1977\/publikation\/die-stunde-null-das-nuernberger-internationale-militaertribunal\/","title":{"rendered":"Die Stunde Null \u0097 Das N\u00fcrnberger Internationale Milit\u00e4rtribunal"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Dieser Proze\u00df ist der verzweifelte Versuch der Menschheit, die Strenge des Gesetzes auf die Staatsm\u00e4nner anzuwenden, die ihre Macht im Staate benutzt haben, die Grundlage des Weltfriedens anzugreifen und die Hoheitsrechte ihrer Nachbarn durch \u00dcbergriff und \u00dcberfall zu verletzen. Um den Wert dieser Bem\u00fchung, Gerechtigkeit zu \u00fcben, absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen, darf das Gesetz oder Ihr Urteilsspruch nicht gesondert betrachtet werden. Der Proze\u00df ist ein Teil der gro\u00dfen Anstrengung, den Frieden sicherer zu machen&#8221;, erkl\u00e4rte der US-Hauptankl\u00e4ger Robert H. Jackson in seiner am 21. 11. 1945 vor dem Internationalen Milit\u00e4rtribunal (IMT) in N\u00fcrnberg gehaltenen ersten Anklagerede [1] gegen die als Hauptkriegsverbrecher beschuldigten ehemaligen F\u00fchrer des Dritten Reichs und die als verbrecherisch angeklagten Organisationen. Und der englische Hauptanklage-Vertreter Sir Hartley Shawcross pflichtete ihm bei: &#8222;Es ist&#8230; die Absicht der Britischen<br \/>Regierung, da\u00df der Gerichtshof in diesen Dingen nicht das Recht des Siegers, sondern die im internationalen Gebrauch befindlichen anerkannten Prinzipien anwenden wird, und zwar auf eine Weise, die, wenn irgendetwas es vermag, die Herrschaft des internationalen Rechtes aufrichten und st\u00e4rken und den k\u00fcnftigen Frieden und die Sicherheit dieser vom Krieg heimgesuchten Welt gew\u00e4hrleisten wird &#8220; [2].<br \/>Die Hoffnung, den Frieden zu sichern und das V\u00f6lkerrecht zu st\u00e4rken, ist weitgehend Wunschziel geblieben. Selbst die Staaten, die die Richter stellten, hielten sich auch k\u00fcnftig nicht immer an die in N\u00fcrnberg aufgestellten Maximen: die Vorg\u00e4nge in Ungarn und der CSSR, in Algerien und Vietnam stehen nur als markante Beispiele.<br \/>Auch der Anspruch des IMT, internationales Recht zu sprechen, wird &#8211; auch noch nach 30 Jahren &#8211; von Kritikern immer wieder bestritten. Sie argw\u00f6hnen, es habe sich bei dem mit gro\u00dfem Aufwand durchgef\u00fchrten Verfahren um schiere Rache im rechtsf\u00f6rmigen Gewand gehandelt. Es wurde behauptet, die Alliierten h\u00e4tten einen Schauprozess, ein Theater f\u00fcrs Volks abgehalten, dessen Ergebnis von Regie und Textbuch l\u00e4ngst festgelegt war. Und einige V\u00f6lkerrechtslehrer [3] vertreten die Ansicht, das IMT und seine Rechtsgrundlage, das am 8.8.1945 in London unterzeichnete Statut und das Abkommen vom gleichen Tag, sei selbst Unrecht, das Urteil von N\u00fcrnberg sei v\u00f6lkerrechtswidrig gewesen. Juristen wie Politiker werden sich &#8211; aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden und Motivationen &#8211; kaum einigen.<\/p>\n<p>Doch ist es jetzt erstmals m\u00f6glich, den historischen Hintergrund und inneren Ablauf des N\u00fcrnberger Prozesses vor dem IMT genauer kennenzulernen. Das Buch von\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <i>Bradley F. Smith: Der Jahrhundertproze\u00df. Die Motive der Richter von N\u00fcrnberg. Anatomie einer Urteilsfindung. S. Fischer Verlag, Frankfurt 1977, 380 Seiten, Ln DM 34<br \/><\/i>bietet weit mehr, als Titel und Untertitel versprechen (obwohl auch das schon ausreichte f\u00fcr ein Standardwerk zum Thema). Der Autor (Historiker, 1931 in Seattle\/USA geboren) verfolgt und belegt die Stationen der Urteilsfindung anhand der erhaltenen Aufzeichnungen \u00fcber die Beratungen der Richter, der Gutachten und Urteilsentw\u00fcrfe des wissenschaftlichen Stabes des Gerichts, er beschreibt aber auch detailliert die Vorgeschichte der Entstehung des Gerichtshofs.<br \/>Dabei erf\u00e4hrt man nicht nur, da\u00df die Idee eines internationalen Gerichtshofs zur Aburteilung von<br \/>deutschen Kriegsverbrechern vom US-Kriegsminister Stimson als Alternative zu dem von ihm strikt abgelehnten Morgenthau-Plan propagiert wurde und eine von Oberst Bernays (im Zivilberuf Rechtsanwalt) in seinem Ministerium ausgearbeitete grundlegende erste Denkschrift am 15. 9 1944 vorlag, sondern auch, da\u00df Stalin es war, der auf ein Gerichtsverfahren dr\u00e4ngte, w\u00e4hrend die Engl\u00e4nder f\u00fcr summarische Hinrichtungen waren.<br \/>Smith&#8217;s Untersuchungen verwerten vor allem neue anglo-amerikanische Dokumente. Das hat notwendigerweise zur Folge, da\u00df die \u00dcberlegungen und Schritte der Regierungen der USA und Gro\u00dfbritanniens detaillierter dokumentiert sind als die derjenigen von Frankreich und der USSR. Dieser Mangel ist jedoch nicht behebbar und f\u00fcr das Ergebnis auch offenbar nicht von entscheidender Bedeutung. Hervorzuheben ist aber die Objektivit\u00e4t der Darstellung von Smith. Er spricht die offen-kundigen M\u00e4ngel des Verfahrens vor dem IMT in N\u00fcrnberg an und w\u00fcrdigt sie kritisch. So etwa die Schwierigkeit, von den vier Anklagepunkten Vorbereitung von Angriffskriegen (Punkt II), Kriegs-verbrechen (d.h. Verst\u00f6\u00dfe gegen die hergebrachten Kriegsregeln, Punkt III), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Punkt IV) und Verschw\u00f6rung bzw. gemeinsamer Plan zur Begehung dieser Delikte (Punkt I) f\u00fcr die Punkte II und IV eine vor Ausf\u00fchrung der Taten bestehende allgemeine V\u00f6lkerrechtsnorm zu finden, wie es der Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege erfordert. So das Problem, da\u00df der Begriff der Verschw\u00f6rung, der im Verfahren und im Urteil dann so wichtig wurde, eine ausschlie\u00dflich dem anglo-amerikanischen Recht entstammende Rechtsfigur ist. Auch weist Smith auf die Problematik hin, da\u00df es den Angeklagten verwehrt war, sich mit dem Hinweis auf von den Alliierten begangenen Missetaten zu rechtfertigen (tu quoque-Prinzip; immerhin f\u00fchrte dieser Ein-wand der Verteidigung aber dazu, da\u00df ihnen weder die Luft- noch die U-Boot-Kriegsf\u00fchrung angelastet wurde). Er erkennt auch die Schwierigkeiten der Verteidigung an. Von Waffengleichheit mit der Anklage konnte keine Rede sein.<br \/>Aus Smith&#8217;s Darstellung ergibt sich &#8212; wie nicht anders zu erwarten war &#8212;, da\u00df das Verfahren vor dem IMT nat\u00fcrlich ein politischer Akt der Siegerm\u00e4chte war; auch, da\u00df die Richter nicht im Elfenbeinturm weltferner Unbeteiligtheit verhandelten und entschieden. Er zeigt aber auch, da\u00df sie weder willf\u00e4hrige Exekutoren der Ankl\u00e4ger noch der verl\u00e4ngerte Arm ihrer Regierungen waren. Smith stellt fest, da\u00df von den acht Richtern (vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder des IMT,<br \/>parit\u00e4tisch von den vier Besatzungsm\u00e4chten bestellt) zwar offenbar nur die amerikanischen v\u00f6llig von Weisungen ihrer Regierung unbehelligt blieben, da\u00df aber auch den anderen Richtern kraft ihrer Pers\u00f6nlichkeit und dank der Eigenart des Verfahrens, das st\u00e4ndig zwang, Kompromisse zu schlie\u00dfen, weitgehende Unabh\u00e4ngigkeit m\u00f6glich war. Die Aufzeichnungen \u00fcber die Beratungen zeigen, da\u00df die Meinungen der Richter oft stark auseinandergingen, sich oft wechselnde Gruppierungen bildeten und auch ordentliche und stellvertretende Richter des gleichen Staates nicht selten kontroverse Ansichten vertraten. Aufschlu\u00dfreich ist, wie die Richter in den einzelnen F\u00e4llen zu Schuldspruch und Strafma\u00df kamen. Der Zwang zur Mehrheitsentscheidung erforderte Kompromisse, die zu kuriosen Ergebnissen f\u00fchren konnten: Hjalmar Schacht etwa (1933&#8212;39 Reichsbankpr\u00e4sident, Reichswirtschaftsminister und Generalbevollm\u00e4chtigter f\u00fcr die Kriegswirtschaft bis 1937, Minister ohne Gesch\u00e4ftsbereich noch bis 1943, 1944 KZ, seit 1939 Geheimkontakte zu den USA) wurde schlie\u00dflich freigesprochen, nachdem die Richter urspr\u00fcnglich zwischen lebenslang (Nikitschenko, USSR), zeitigen Haftstrafen und Freispruch (Lordrichter Lawrence, Gro\u00dfbritannien) geschwankt hatten und fast alle im Laufe mehrerer Beratungen ihre Meinungen mehrfach ge\u00e4ndert hatten. Rudolf He\u00df wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil der Russe Nikitschenko, nachdem er mit dem Vorschlag der Todesstrafe keinen Erfolg hatte, sich dem entsprechenden Votum der Richter Biddle (USA) und Lawrence anschlo\u00df, w\u00e4hrend Donnedieu de Vabres (Frankreich) nur auf zeitige Haft erkennen wollte.<br \/>So erweist sich Smith&#8217;s Untersuchung nicht nur f\u00fcr Historiker und V\u00f6lkerrechtler von Interesse, sie ist auch eine einzigartige Darstellung f\u00fcr den Proze\u00df der richterlichen \u00dcberzeugungsbildung allgemein. Sie bietet die einmalige Gelegenheit, die Einzelheiten einer richterlichen Urteilsfindung, ihre intellektuellen wie irrationalen Momente zu verfolgen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig mit diesem Werk erschien ein weiteres Buch zum gleichen Thema:<br \/><i>Werner Maser: N\u00fcrnberg. &#8218; Tribunal der Sieger; Econ Verlag, D\u00fcsseldorf 1977, 704 Seiten, 16 S Bildteil, zahlreiche Dokumente im Text, Ln DM 38. <br \/><\/i>W\u00e4hrend Smith darstellte, &#8222;wie sich der N\u00fcrnberger Proze\u00df von der Richterbank ausnahm&#8221; (Seite 12), standen Maser Dokumente dieser Art offenbar nicht zur Verf\u00fcgung. Neben der Benutzung amtlicher Archive recherchierte er daher bei ehemaligen Angeklagten, ihren Verteidigern und Hinterbliebenen. Er versucht, den Proze\u00df und sein Umfeld aus der Perspektive der Angeklagten zu rekonstruieren, mit der ihm eigenen Detailfreude. Es werden Passagen aus Vernehmungsniederschriften, aus den Aufzeichnungen des Gerichtspsychologen Gilbert, aus dem Verhandlungsprotokoll und aus dem Urteil des IMT zitiert, dazu eine Reihe von Dokumenten abgedruckt, zum Teil faksimiliert. Dennoch &#8211; oder vielleicht gerade der F\u00fclle oft umfangreicher direkter Zitate wegen &#8212; entsteht kein lebendiger Eindruck, wirkt der Text \u00fcberfrachtet und un\u00fcbersichtlich.<br \/>Die auch von Maser zur Diskussion gestellte Frage, ob es sich bei dem Verfahren um &#8222;Rache oder Gerechtigkeit&#8221; gehandelt hat, wird nicht beantwortet. Sie ist auch schon von der Fragestellung her verfehlt, da sich Rache und Gerechtigkeit bekanntlich nicht ausschlie\u00dfen. Umso bedauerlicher ist die plakative Herausstellung dieser Frage in einer \u00dcberschrift, ohne da\u00df die Problematik auch nur diskutiert wird. Das Buch leidet \u00fcberhaupt darunter, da\u00df man den Eindruck gewinnt, der Autor habe sich nicht entscheiden k\u00f6nnen, ob er eine wissenschaftliche Darstellung und Analyse des Proze\u00dfverlaufs, eine Dokumentation oder ein anschauliches Zeitbild f\u00fcr ein breiteres Publikum schreiben wollte, mit dem Ergebnis, da\u00df ein seltsames Konglomerat aus diesen einander gegens\u00e4tzlichen Darstellungsweisen entstand.<br \/>Leider fehlt es auch an \u00fcberfl\u00fcssigen, sogar peinlichen Details nicht. So, wenn Maser die entw\u00fcrdigende Behandlung der deutschen Bediensteten anl\u00e4\u00dflich der Besetzung des Au\u00dfenministeriums der Regierung D\u00f6nitz durch englische Soldaten beklagt (wenn man sich demgegen\u00fcber die so menschenw\u00fcrdige Behandlung alliierter Kriegsgefangener durch das NS-Regime in Deutschland, ihren Einsatz in der R\u00fcstungsindustrie etwa, vergegenw\u00e4rtigt oder gar die sorgsame Behandlung der Bev\u00f6lkerung besetzter Gebiete durch Nazi-Deutschland, von den Deportationen in KZs ganz zu schweigen). Auch die Schilderung der Gefangennahme der ehemaligen NS-Gr\u00f6\u00dfen und ihr sicherlich nicht bequemes Schicksal im Gewahrsam der Sieger (wobei gelegentlich offenbar allzu unkritisch Darstellungen der Betroffenen und ihrer Angeh\u00f6rigen \u00fcbernommen werden) tr\u00e4gt zum Thema des Buches, dem Verfahren vor dem IMT, wenig bei und ist geeignet, einseitige Ressentiments zu wecken.<br \/>Die Darstellung des Prozesses selbst ist allzu farblos. Gerichtsprotokolle vermitteln eben nur selten Atmosph\u00e4re. Auch wenn manche Szenen (etwa aus der Vernehmung G\u00f6rings als Zeuge in eigener Sache) durchaus Spannung enthalten. Werner Maser, der Verfasser einer fundierten Hitler-Biografie, der mit Akribie und Sorgfalt auch die Fr\u00fchgeschichte der NSDAP erforscht hat, entt\u00e4uscht mit diesem volumin\u00f6sen Buch, das seinen fr\u00fcheren Werken in keiner Weise gleichkommt.<br \/>Nicht dem Autor anzulasten freilich ist der schlampige Satz (es wurde offenbar keine Fahnenkorrektur gelesen), der ebenso \u00e4rgerlich ist wie das klotzig-h\u00e4\u00dfliche Econ-Layout.<\/p>\n<p>Einen besseren Eindruck von der inneren Verfassung der vor dem IMT Angeklagten als bei Maser gewinnt man in dem soeben in Neuauflage erschienenen Taschenbuch<br \/>Gustave M. Gilbert: N\u00fcrnberger Tagebuch. Fischer Taschenbuch Verlag, Nr. 1885, August 1977. 456 Seiten, DM 7,80.<br \/>Es enth\u00e4lt die t\u00e4glichen Aufzeichnungen des amerikanischen Gerichtspsychologen Gilbert \u00fcber seine Gespr\u00e4che mit den als Hauptkriegsverbrecher Angeklagten in der Zeit vom 20.10.1945 (Zustellung der Anklageschrift) bis 1.10.1946 (zweiter Tag der Urteilsverk\u00fcndung), jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung des Proze\u00dfgeschehens des Tages. Man erh\u00e4lt Einblick in die Bildung von Cliquen und ihren Verfall, in die Machtstrukturen, die unter den Angeklagten selbst noch im Gef\u00e4ngnis und w\u00e4hrend des Verfahrens bestanden und deren Ver\u00e4nderungen, in die innere Verkrustung oder in die Flucht in andere Glaubensinhalte (Hans Frank, der zum Katholizismus konvertierte und Zeichen religi\u00f6sen Wahnes erkennen lie\u00df). Der bei einigen Angeklagten bis zum Schlu\u00df anhaltende Fanatismus, wie die moralische und charakterliche Niveaulosigkeit anderer, wirft ein letztes makabres Licht auf die F\u00fchrungsschicht Deutschlands in seiner unw\u00fcrdigsten Zeit.<\/p>\n<p>Ebenfalls als Neuauflage ist der authentische Text des vollst\u00e4ndigen Urteils des IMT in deutscher Sprache erschienen:<br \/>Das Urteil von N\u00fcrnberg 1946. dtv Nr. 2902, M\u00fcnchen, August 1977, 309 Seiten, DM 6,80.<br \/>Das B\u00e4ndchen enth\u00e4lt eine Vorbemerkung von Professor Herbert Kraus, einem ehemaligen Verteidiger beim IMT. Es ist ein unerl\u00e4\u00dfliches Dokumentar- und Nachschlagewerk neben den anderen angezeigten B\u00fcchern.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 Staat und Moral. Zum Werden eines neuen V\u00f6lkerrechts. Die Anklagereden von R.H. Jackson, M\u00fcnchen 1946, S 68.<br \/>2 N\u00fcrnberg. Die Rede des englischen Hauptanklagevertreters Sir Hartley Shawcross, Hamburg 1946, S 5.<br \/>3 Vgl zur Problematik: Berber, Lehrbuch des V\u00f6lkerrechts, II. Band Kriegsrecht, \u00a7 50, mit ausf\u00fchrlichen Nachweisen; f\u00fcr v\u00f6lkerrechtliche Unbedenklichkeit z.B. Hoffmann in Evangelisches Staatslexikon, 2. Auflage, Sp 1042ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[356],"publikationen":[2868],"class_list":["post-12227","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sieghart-ott","publikationen-10-1977"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Stunde Null \u0097 Das N\u00fcrnberger Internationale Milit\u00e4rtribunal - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/10-1977\/publikation\/die-stunde-null-das-nuernberger-internationale-militaertribunal\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Stunde Null \u0097 Das N\u00fcrnberger Internationale Milit\u00e4rtribunal - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"&#8222;Dieser Proze\u00df ist der verzweifelte Versuch der Menschheit, die Strenge des Gesetzes auf die Staatsm\u00e4nner anzuwenden, die ihre Macht im Staate benutzt haben, die Grundlage des Weltfriedens anzugreifen und die Hoheitsrechte ihrer Nachbarn durch \u00dcbergriff und \u00dcberfall zu verletzen. 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