{"id":12230,"date":"1985-11-30T16:00:00","date_gmt":"1985-11-30T15:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-vorreiterrolle-lummers-in-der-auslaenderpolitik\/"},"modified":"1985-11-30T12:00:00","modified_gmt":"1985-11-30T11:00:00","slug":"die-vorreiterrolle-lummers-in-der-auslaenderpolitik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/78-vorgaenge\/publikation\/die-vorreiterrolle-lummers-in-der-auslaenderpolitik\/","title":{"rendered":"Die Vorreiterrolle Lummers in der Ausl\u00e4nderpolitik"},"content":{"rendered":"<p>Kommentar<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr.78, (Heft 6\/1985), S. 24-27<\/p>\n<p>Seit Bestehen des Berliner CDU-Senats Mai 1981 richtete sich Lummers Politik gegen Hausbesetzer und Ausl\u00e4nder &#130; Randgruppen und Minderheiten. Im Sommer und Herbst 1981 glaubte er die Hausbesetzerfrage durch rigorose R\u00e4umungen besetzter H\u00e4user, in deren Verlauf Klaus-J\u00fcrgen Rattay zu Tode kam, gel\u00f6st zu haben.<\/p>\n<p>Nunmehr wandte er sich der Ausl\u00e4nder-\u00bbProblematik\u00ab zu. Im November 1981 \u00fcber-raschte, erfreute oder entsetzte &#8211; Je nach Standpunkt &#151; er die Berliner \u00d6ffentlichkeit mit dem nach ihm benannten \u00bbLummer-Erla\u00df\u00ab. Er sollte den \u00bbZustrom\u00ab ausl\u00e4ndischer Jugendlicher,die als, \u00bbSp\u00e4tzusteiger\u00ab zu ihren in Berlin lebenden Eltern ziehen wollten, stoppen. Die Springer-Presse frohlockte mit der Schlagzeile: \u00bbTausende ausl\u00e4ndischer Jugendliche m\u00fcssen Berlin verlassen!\u00ab Es kam zu einer starken Protestwelle. H\u00f6hepunkt dieser Proteste war eine Gro\u00df-Demonstration, an der nahezu alle deutschen und ausl\u00e4ndischen Organisationen, Gruppen und Gruppierungen, trotz unterschiedlicher politischer Zugehorigkeiten, teilnahmen, Selbst die SPD, die ein Papier mit \u00e4hnlichen Bestimmungen bereits in der Schublade hatte, besann sich scheinbar auf ihre Opposi-tionsrolle und beteiligte sich an den Protesten. Aufgrund des gro\u00dfen Widerstands in der \u00d6ffentlichkeit, wich Lummer zur\u00fcck. Der Erla\u00df wurde \u00bbentsch\u00e4rft\u00ab und der erhoffte Effekt blieb aus. Aber Lummer lie\u00df nicht locker. Gemeinsam mit den L\u00e4ndern Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg erschwerte er den Zugang ausl\u00e4ndischer Ehepartner der 2. Generation. Betroffen sind junge Ausl\u00e4nder die als Kinder der \u00bbGastarbeiter\u00ab-Generation zu ihren Eltern nachgezogen und nach Meinung Lummers noch nicht ausreichend \u00bbintegriert\u00ab sind, wenn sie noch nicht 8 Jahre in der Bundesrepublik leben. Deshalb wird ihnen das Recht abgesprochen, einen Ehepartner im Heimatland zu w\u00e4hlen. Tun sie das trotzdem, m\u00fcssen sie eine einj\u00e4hrige Trennung in Kauf nehmen, d.h. der ausl\u00e4ndische Ehepartner darf erst ein Jahr nach Eheschlie\u00dfung zu dem in Berlin lebenden Partner ziehen. Statt der Freuden des \u00bbhoneymoon\u00ab beginnt f\u00fcr die Ehepartner eine 12 monatige Wartefrist, unterbrochen allenfalls von kurzfristigen Urlaubsbesuchen.<\/p>\n<p>Durch die Medien gingen die Falle t\u00fcrkischer Frauen, die trotz bestehender Schwanger-schaft aus Berlin abgeschoben wurden bzw., werden sollten, da sie die einj\u00e4hrige Wartefrist noch nicht erf\u00fcllt hatten. Da Lummer auch mit dieser Ma\u00dfnahme auf nicht viel Begeisterung in der \u00d6ffentlichkeit stie\u00df, gibt es nunmehr eine neue Variante: Die Ehefrauen sollen erst 2 Monate nach der Geburt des Kindes abgeschoben werden, dann allerdings mit dem neugeborenen Baby. Eine v\u00f6llig unsinnige und \u00fcberfl\u00fcssige Ma\u00dfnahme, da dann die einj\u00e4hrige Wartefrist mit Sicherheit fast erf\u00fcllt ist, was bedeutet, da\u00df die Ehefrauen mit dem Kind nach kurzer Zelt wieder einreisen d\u00fcrfen. Au\u00dferdem ist es unakzeptabel, da\u00df ein S\u00e4ugling mit der Mutter abgeschoben wird, w\u00e4hrend der Vater und Ehemann in Berlin bleiben darf. Der Schutz der Familie nach Art. 6 des Grundgesetzes scheint f\u00fcr Lummer, wenn es um ausl\u00e4ndische Familien geht, g\u00e4nzlich au\u00dfer Kraft gesetzt zu sein. Man darf auf die weitere Entwicklung in solchen F\u00e4llen gespannt sein.<\/p>\n<p>Ein weiteres Bet\u00e4tigungsfeld sieht Lummer nunmehr in der \u00bbEind\u00e4mmung\u00ab der Asylan-ten-Schwemme\u00ab . Mit Horrorbildern von der \u00fcber Deutschland und insbesondere Berlin hereinbrechenden \u00bbAsylantenflut\u00ab schreckt er die \u00d6ffentlichkeit auf. Fl\u00fcchtlinge werden als \u00bbScheinasylanten\u00ab und sogar \u00bbSchmarotzer\u00ab diffamiert. Wenn es um die Abschreck-ung und Abwehr angeblich st\u00e4ndig steigender \u00bbAsylantenstr\u00f6me\u00ab geht, ist jedes Mittel recht und wird auch schon einmal ein Artikel des Grundgesetzes \u00bbPolitisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht\u00ab) au\u00dfer Kraft gesetzt. Um dies zu erreichen, nimmt Lummer sogar die Hilfe der DDR-Beh\u00f6rden in Anspruch. Seit Juli 1985 kommen die DDR-Grenzorgane dem \u00bbbedr\u00e4ngten\u00ab Berliner Innensenator zu Hilfe. Nach einer Vereinbarung mit der Bundesregierung und dem Berliner Senat, deren korrekte Einhaltung sich die DDR entsprechend honorieren l\u00e4\u00dft, wurden zun\u00e4chst tamilische Fl\u00fcchtlinge, die auf dem Sch\u00f6nefelder Flughafen in Ost-Berlin ankamen, daran gehindert, West-Berlin zu erreichen, um hier um politisches Asyl nachzusuchen. Lummer begr\u00fc\u00dfte diese grundgesetzwidrige Ma\u00dfnahme der DDR-Beh\u00f6rden ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Mittlerweile sind auch iranische Fl\u00fcchtlinge hiervon betroffen. Gerade tamilische und iranische Fl\u00fcchtlinge aber genie\u00dfen in letzter Zeit eine hohe Anerkennungsquote als politisch Verfolgte. Lummer suggeriert der \u00d6ffentlichkeit, da\u00df Fl\u00fcchtlinge, die verst\u00e4nd-licherweise nicht im Besitz eines Einreisevisums sein k\u00f6nnen, \u00bbIllegale\u00ab seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat indessen festgestellt, da\u00df Fl\u00fcchtlinge, denen nicht zugemutet werden kann, bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland um ein Einreisevisum nachzusuchen, ohne ein solches Visum in die Bundesrepublik einreisen d\u00fcrfen, um hier einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte zu stellen.<\/p>\n<p>Einen weiteren Vorsto\u00df zur Abwehr von Fl\u00fcchtlingen unternahm Lummer Anfang 1985 mit einer Gesetzesinitiative, die er gemeinsam mit den L\u00e4ndern Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg im Bundesrat einbrachte. Die darin enthaltenen Vorschl\u00e4ge bedeuten eine weitere Aush\u00f6hlung des Asylrechtes. Nicht die Angst vor dem \u00bbMi\u00dfbrauch\u00ab des Asylrechtes, sondern vor dessen \u00bbGebrauch\u00ab leitet Lummers Vorsto\u00df. Bis zum April 1985 wurden 33,1% der Fl\u00fcchtlinge, die einen Antrag auf politisches Asylrecht gestellt hatten, als Asylberechtigte anerkannt. Ein hoher Prozentsatz abgelehnter Antragsteller kommt aus dem Libanon,denen die Anerkennung versagt werden mu\u00dfte, da der Artikel 16 GG nur das politische Verfolgungsschicksal beinhaltet. Nichtsdestotrotz konnten viele dieser Fl\u00fcchtlinge auf eine \u00bbDuldung\u00ab hoffen, und zwar aufgrund des 14 Abs. 1 Ausl\u00e4ndergesetz, in dem das sog. \u00bbKleine Asyl\u00ab festgeschrieben ist. Es war bisherige Praxis, diesen Fl\u00fcchtlingen aus Kriegsgebieten oder Gebieten, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugeh\u00f6rigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen bzw. wegen ihrer politischen \u00dcberzeugung bedroht ist, das \u00bbKleine Asyl\u00ab, d.h, eine \u00bbDuldung\u00ab zu erteilen, bis sie ohne Gef\u00e4hrdung in ihr Heimatland zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen. Diesen Fl\u00fcchtlingen zu unterstellen, sie h\u00e4tten \u00bbmi\u00dfbr\u00e4uchlich\u00ab einen Asylantrag gestellt, ist sachlich falsch, weil ihnen nur aufgrund eines Asylantrages gestattet ist, zumindest vor\u00fcbergehend m der Bundesrepublik zu bleiben.<\/p>\n<p>Dieses \u00bbKleine Asyl\u00ab mochte Lummer mit einem Federstrich beseitigen, um dann ungeachtet der Verh\u00e4ltnisse im Heimatland der Fl\u00fcchtlinge abschieben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch sieht Lummers Gesetzesinitiative vor, die \u00bbAsylberechtigung\u00ab anerkannter Fl\u00fcchtlinge alle 2 Jahre zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das wurde bedeuten, da\u00df Asylberechtigte, die bereits ein langj\u00e4hriges Anerkennungsverfahren mit allen vorgesehenen rigorosen Einschr\u00e4nkungen hinter sich haben, weiter in Unsicherheit \u00fcber ihr \u00bbBleiberecht\u00ab in der Bundesrepublik leben m\u00fc\u00dften. Damit w\u00fcrde auch jede Zukunftsplanung wegfallen. Es w\u00e4re au\u00dferdem zu fragen, wer oder welche Institution eigentlich dar\u00fcber entscheiden sollte, ob die politischen Verh\u00e4ltnisse im Heimatland eines Asylberechtigten sich so entscheidend ver\u00e4ndert haben, da\u00df ihm nunmehr eine R\u00fcckkehr ins ehemalige Verfolgerland zuzu-muten ist. Au\u00dferdem haben die Erfahrungen erwiesen, da\u00df Fl\u00fcchtlinge, die hier jahrelang als \u00bbAsylberechtigte\u00ab gelebt haben, sich zur R\u00fcckkehr ins Heimatland entschlossen haben, wenn sie glaubten, da\u00df die ver\u00e4nderten politischen Verh\u00e4ltnisse dort dies zulie\u00dfen z.B. Griechenland). Von 96 672 Fl\u00fcchtlingen, die seit 1953 bis Ende 1984 als \u00bbAsylberechtigte\u00ab anerkannt wurden, haben 43 687, also fast die H\u00e4lfte, \u00bbunser Land\u00ab wieder verlassen.<\/p>\n<p>Die Gesetzesinitiative des Berliner Innensenators enth\u00e4lt noch weitere unannehmbare Vorschl\u00e4ge, die alle der weiteren Aush\u00f6hlung des Asylrechtes dienen sollen, auf die hier aber nicht weiter eingegangen werden soll.<\/p>\n<p>Noch so ein finsteres Kapitel im Umgang mit Fl\u00fcchtlingen ist die Abschiebepraxis abgelehnter Asylbewerber. Nach erfolgter endg\u00fcltiger Ablehnung wird den Fl\u00fcchtlingen eine in der Regel vierw\u00f6chige Ausreisefrist zugestanden. Diese Frist k\u00f6nnen viele der Fl\u00fcchtlinge gar nicht einhalten, weil sie nicht im Besitz g\u00fcltiger Papiere sind. Ihnen wird dann unterstellt, da\u00df sie nicht \u00bbfreiwillig\u00ab ausreisen wollten und sie werden in \u00bbAbschiebehaft\u00ab genommen. Dort m\u00fcssen sie unter Haftbedingungen ausharren, die wesentlich schlechter als die Bedingungen im \u00bbnormalen\u00ab Strafvollzug sind. Zus\u00e4tzlich dient die Abschiebehaft dazu, Fl\u00fcchtlinge zu bewegen, eine \u00bbfreiwillige Ausreisebereitschaft\u00ab zu unterzeichnen. So kam es in Berlin dazu, da\u00df ein 17j\u00e4hriger Pal\u00e4stinenser nach dreimonatigem Zwangsaufenthalt in der Abschiebehaft bereit war, seine \u00bbfreiwillige Ausreisebereitschaft\u00ab zu unterschreiben. Er hegte die Hoffnung, wenigstens die letzten Tage vor seiner Abschiebung in den Libanon in Freiheit zu verbringen. Er blieb jedoch in Abschiebehaft bis er von dort direkt zum Flugzeug gebracht werden konnte und wurde in den Libanon geflogen, obwohl seine Eltern und Geschwister im Zuge ihres Asylverfahrens noch in Berlin leben. Lediglich seine 15J\u00e4hrige Ehefrau \u00bbdurfte\u00ab ihn begleiten. Sie wurde im Morgengrauen aus einem Fl\u00fcchtlingslager des DRK geholt und vor die Wahl gestellt, ebenfalls zu unterschreiben oder von ihrem Ehemann auf unabsehbare Zeit getrennt zu werden.<\/p>\n<p>In der Silvesternacht 1983 verbrannten in einer Berliner Abschiebehaftanstalt 6 junge Ausl\u00e4nder. Dieser Vorfall warf ein bezeichnendes Licht auf die Hintergr\u00fcnde der Berliner Abschiebehaftpraxis. Vier der Brandopfer befanden sich widerrechtlich im Polizeigewahrsam Augustaplatz. Sie waren frisch eingereiste Fl\u00fcchtlinge, die hier einen Asylantrag stellen wollten oder Berlin wieder verlassen wollten und durch die Inhaftnahme daran gehindert wurden. Bei den zwei anderen handelte es sich um Straft\u00e4ter, die ihre Strafe voll abgesessen hatten und sich seit 3 Monaten in Abschiebehaft befanden, weil ihnen die n\u00f6tigen Ausreisepapiere fehlten.<\/p>\n<p>Auch nach der Brandkatastrophe \u00e4nderte sich nichts an der Abschiebepraxis. Nach wie vor werden Abschiebeh\u00e4ftlinge in der Abschiebehaft \u00bbweichgeklopft\u00ab. Nach wie vor werden Fl\u00fcchtlinge gegen ihren Willen in ihr Heimatland abgeschoben, auch wenn ihnen dort Gefahr f\u00fcr Leib und Leben droht. Trotz eines \u00bbde-facto-Abschiebestopps\u00ab, der vom Berliner Parlament beschlossen wurde, fliegen fast allw\u00f6chentlich Fl\u00fcchtlinge in den Libanon. Au\u00dfer sog. \u00bbStraft\u00e4tern\u00ab sind die mit einem neuen Begriff gepr\u00e4gten \u00bbPendler\u00ab betroffen, d.h. solche Personen, die nach abgelehntem Asylantrag oder w\u00e4hrend eines laufenden Asylverfahrens in jeweils \u00bbruhigen Zeiten\u00ab in den Libanon zur\u00fcckgekehrt sind, um dort einen neuen Anfang zu versuchen. Dieser Versuch wird ihnen nunmehr zum Verh\u00e4ngnis, da sie als \u00bbPendler\u00ab angeblich bewiesen haben, da\u00df sie im Libanon nicht gef\u00e4hrdet sind. Viele von ihnen sind erst wieder in die Bundesrepublik gekommen, nachdem ihre Hauser und Existenzrundlage durch israelische Bombenangriffe oder Angriffe feindlicher Milizen auf Fl\u00fcchtlingslager zerst\u00f6rt wurden.<\/p>\n<p>Tamilische Fl\u00fcchtlinge, die ihren Asylantrag zur\u00fcckgenommen haben, um in einem anderen Land Zuflucht zu suchen, werden in Abschiebehaft genommen und mit einem \u00bbopen-date-Ticket\u00ab nach Colombo \u00fcber Pakistan bzw. Bangla-Desh abgeschoben. In den genannten L\u00e4ndern k\u00f6nnen sie nicht bleiben, sondern werden nach der Ankunft mit dem praktischerweise vorhandenen Ticket nach Colombo weitergeschoben. Die Ausl\u00e4nderpolizei in Berlin umgeht das Abschiebeverbot von Fl\u00fcchtlingen in ihr Verfolgerland dadurch, da\u00df sie die Fl\u00fcchtlinge in ein Drittland abschiebt. Ihr weiteres Schicksal interessiert die hiesigen Beh\u00f6rden nicht.<\/p>\n<p>An der Abschreckungspraxis des Berliner Senats beteiligt sich auch das Deutsche Rote Kreuz, indem es \u00bbSammelunterk\u00fcnfte\u00ab, d.h. Sammellager betreibt, in denen die Fl\u00fcchtlinge ohne R\u00fccksicht auf nationale oder religi\u00f6se Herkunft zusammengepfercht werden. Dort leben die Fl\u00fcchtlinge getreu den Senatsrichtlinien unter oftmals menschenunw\u00fcrdigen Bedingungen. Selbst die \u00bbEigenversorgung\u00ab , d.h. Selbstbek\u00f6stigung wird ihnen verwehrt und somit die Entm\u00fcndung der Fl\u00fcchtlinge vorange trieben. Die Zerst\u00f6rung der Pers\u00f6nlichkeitsstruktur der Fl\u00fcchtlinge wird in Kauf genommen.<\/p>\n<p>Wenn Fl\u00fcchtlinge dann verzweifeln und ihre Situation nicht mehr aushalten, bietet das Deutsche Rote Kreuz eine \u00bbR\u00fcckkehrberatung\u00ab an. Fast allw\u00f6chentlich kehren so Fl\u00fcchtlinge \u00bbfreiwillig\u00ab in den Libanon zur\u00fcck. Diese Fl\u00fcchtlinge, unter ihnen oftmals auch Familien mit Kleinkindern, werden bis nach Frankfurt von Mitarbeitern des DRK, nicht aber bis Beirut, begleitet.<\/p>\n<p>Auf unsere Nachfrage, als wir diese \u00bbr\u00fcckehrberatenen\u00ab Fl\u00fcchtlinge aus dem Libanon am Abflugschalter der PanAm trafen, antworteten uns einige junge M\u00e4nner w\u00f6rtlich: \u00bbWir kehren nicht ganz freiwillig zur\u00fcck. Aber es ist besser, im Libanon zu sterben, als hier l\u00e4nger wie Tiere behandelt zu werden!\u00ab<\/p>\n<p>Diese Antwort ist besch\u00e4mend f\u00fcr ein Land, das angeblich das \u00bbliberalste Asylrecht der Welt\u00ab haben soll.<\/p>\n<p>Wenn Fl\u00fcchtlinge ein relativ sicheres Zufluchtsland verlassen, um in ein ungewisses Schicksal im Heimatland zur\u00fcckzukehren, in dem ihr Leben bedroht ist, so ist das eine Folge der gegenw\u00e4rtigen Abschreckungspolitik des Berliner Senats und der st\u00e4ndigen Hetze gegen Fl\u00fcchtlinge, die aus Not zu uns kommen und hier Zuflucht vor politischer Verfolgung, Pogromen oder B\u00fcrgerkrieg zu finden hofften.<br \/>Den Vorsto\u00dfen des Berliner Innensenators mu\u00df Widerstand entgegengesetzt werden. Ziel einer fl\u00fcchtlingsfreundlichen Politik mu\u00df es sein, auch denen zumindest vor\u00fcbergehend Zuflucht zu gewahren, denen die Anerkennung als \u00bbAsylberechtigte\u00ab aufgrund der engen Auslegung des \u00bbAsylrechts\u00ab verwehrt wird. Menschen, die vor b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Auseinandersetzungen, Krieg und Pogromen zu uns fliehen, betreiben keinen \u00bbMi\u00dfbrauch\u00ab des Asylrechts. Sie haben einen Anspruch auf unsere solidarische Hilfe und Zuflucht bei uns, bis sie in ihre Heimat zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen. Wenn Lummer heute behaupten kann, die V\u00e4ter des Grundgesetzes h\u00e4tten bei der Verankerung des Grundrechtes auf Asyl nicht an Fl\u00fcchtlinge aus der Dritten Welt gedacht, und dieses Grundrecht st\u00fcnde nur den Verfolgten aus dem kommunistischen Ostblock zu, so ist das eine nachtr\u00e4gliche Einschr\u00e4nkung und Aush\u00f6hlung des Artikels 16, gegen die wir alle aufgerufen sind, dieses Grundgesetz zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Sonst geh\u00f6rt das \u00bbliberalste Asylrecht der Welt\u00ab, auf das die Bundesrepublik einmal mit Recht stolz sein konnte und das Teil der Wiedergutmachung des faschistischen Unrechts sein sollte, bald nur noch der Geschichte an.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2400],"publikationen":[1272],"class_list":["post-12230","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-rita-kantemir","publikationen-78-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Vorreiterrolle Lummers in der Ausl\u00e4nderpolitik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/78-vorgaenge\/publikation\/die-vorreiterrolle-lummers-in-der-auslaenderpolitik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Vorreiterrolle Lummers in der Ausl\u00e4nderpolitik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Kommentar aus: vorg\u00e4nge Nr.78, (Heft 6\/1985), S. 24-27 Seit Bestehen des Berliner CDU-Senats Mai 1981 richtete sich Lummers Politik gegen Hausbesetzer und Ausl\u00e4nder &#130; Randgruppen und Minderheiten. 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