{"id":12264,"date":"1976-12-31T17:30:00","date_gmt":"1976-12-31T16:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/eine-zensur-findet-nicht-statt\/"},"modified":"2021-08-24T21:46:54","modified_gmt":"2021-08-24T19:46:54","slug":"eine-zensur-findet-nicht-statt","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/24-vorgaenge\/publikation\/eine-zensur-findet-nicht-statt\/","title":{"rendered":"Eine Zensur findet nicht statt"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr.24 (Heft 6\/1976), S. 73-77<\/p>\n<p>&#8222;Ihr Toren, die ihr im Koffer sucht! <br \/>Hier werdet ihr nichts entdecken! <br \/>Die Konterbande, die mit mir reist, <br \/>Die hab&#8216; ich im Kopfe stecken. (&#8230;)<\/p>\n<p>Und viele B\u00fccher trag&#8216; ich im Kopf !<br \/>Ich darf es euch versichern,<br \/>Mein Kopf ist ein zwitscherndes Vogelnest <br \/>Von konfiszierlichen B\u00fcchern.&#8221;<\/p>\n<p><i>Heinrich Heine: Deutschland, ein Winterm\u00e4rchen<\/i><\/p>\n<p>Eine Zensur findet, nach Art 5 des Grundgesetzes, nicht statt. Doch die im Zensurverbot verbriefte Freiheit ist eine Frage der Definition. Nur die Vor-Zensur gilt als solche. Ist eine Schrift, ein Film oder eine sonstige Darstellung aber erst einmal an die \u00d6ffentlichkeit gelangt, so gelten &#8211; so sagt das Bundesverfassungsgericht &#8211; die allgemeinen Gesetze(1). An der Rotationsmaschine hat der B\u00fcrger noch Narrenfreiheit, beim Buchh\u00e4ndler wartet die Polizei.<br \/>Der Versuch der Unterdr\u00fcckung von (fremden wie eigenen) Gedanken ist wohl so alt wie das Denken selbst. Denken, Erkenntnis scheint den Wunsch nach Zensur des Gedachten, Erkannten nach sich zu ziehen. Sigmund Freud hat die Bedeutung zensorischer Instanzen und ihre Wirksamkeit im endopsychischen Bereich beschrieben(2). Das Prinzip der Zensur besteht in der Unterdr\u00fcckung bestimmter Gedankeninhalte, die so &#8222;undenkbar&#8221; sind, bestimmter Gef\u00fchle, die so unannehmbar erscheinen, da\u00df wir sie uns nicht bewu\u00dft zu machen wagen.<br \/>Das gilt auch f\u00fcr soziopsychische Vorg\u00e4nge. &#8222;Zensur ist ihrem Wesen nach eine T\u00e4tigkeit des Verbietens und Unterdr\u00fcckens bestimmter Gedanken und Handlungen durch die Auferlegung eines Tabus.&#8221; Die Ein\u00fcbung von Sitten &#8211; Unterlassungsvorschriften und Verhaltensritualen &#8211; in Kindheit und Jugend erscheint so als T\u00e4tigkeit des Verbietens, des Unterdr\u00fcckens und des Zwangs vonseiten der erzieherischen Autorit\u00e4ten, die ihrerseits ein gewisses Ma\u00df an Feindseligkeit gegen jene Autorit\u00e4ten hervorbringt(3). Zensur ist<br \/>also bereits das Aufstellen des Verbots. Die subtile Unterscheidung der Juristen zwischen (verbotener) Vor- und (erlaubter) Nachzensur erweist sich so als untauglicher Versuch, die verschiedenen Methoden der Aus\u00fcbung der Zensur f\u00fcr deren Wesen auszugeben, als handele es sich um materiell und nicht nur graduell unterschiedliche Verhaltensweisen.<br \/>Das Zensurverbot der Verfassung gilt f\u00fcr Zensurhandlungen vor Ver\u00f6ffentlichung eines Geistesprodukts zwar absolut, unterliegt aber weiteren Einschr\u00e4nkungen. Verboten ist nur die staatliche Zensur. Erlaubt ist folglich: private Verbandszensur und Selbstzensur. Untersagt sind nur direkte Eingriffe des Staates (Verbote). Erlaubt ist staatliche Kulturpolitik, auch wo sie zur Diskriminierung f\u00fchrt. Die Zensur in der BRD, die, da sie nicht stattfindet, keine ist, hat folglich viele Gesichter.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-nackte-gewalt\">1. Nackte Gewalt<\/span><\/h2>\n<p>Ihre Zensurierung ist vertraut, hat Tradition. Gemeint ist nicht die Glorifizierung der Brutalit\u00e4t, die weitgehend unbeanstandet in Landser-Heften und Western-Filmen, in Krimis und Color-Breitwand-Apologien von Selbstjustiz (,&#8218;Ein Mann sieht rot&#8220;) vom Volk konsumiert werden darf. Gemeint ist die Fortsetzung der Kunstzensur unter dem Vorwand der Pornografie.<br \/>Wir haben den \u00a7 184 StGB reformiert: die Unzucht ist nicht mehr strafbar, auch nicht auf Papier und Zelluloid. Doch wer &#8222;harte&#8221; Pornografie herstellt oder verbreitet, macht sich nachwievor strafbar. Hierzu z\u00e4hlen u.a. pornografische Schriften, Abbildungen und sonstige Darstellungen, &#8222;die Gewaltt\u00e4tigkeiten . . . zum Gegenstand haben&#8221;. Recht so, will man sagen und dem Gesetzgeber beipflichten. An der Vorf\u00fchrung sadomasochistischer Schweinereien kann uns nicht gelegen sein. Doch voyeuristische Machwerke wie &#8222;Mandingo&#8221; trifft der Bannstrahl Justitias nicht: Sex und Gewalt werden s\u00e4uberlich in getrennten Sequenzen vorgef\u00fchrt. Stattdessen wird Pier Paolo Pasolinis letzter Film &#8222;Sal\u00f6 oder die 120 Tage von Sodom&#8221; beschlagnahmt: in Stuttgart und Hamburg, in Trier und Mainz, in K\u00f6ln, Aachen, Heidelberg und Karlsruhe. Ein erweitertes Sch\u00f6ffengericht in Frankfurt befand dieser Tage, der Film zeige pornografische Darstellungen und verherrliche die Gewalt(5). Der Rang eines Kunstwerkes wurde ihm offenbar nicht zuerkannt. Das Oberlandesgericht Saarbr\u00fccken wird sich demn\u00e4chst mit den gleichen Fragen zu befassen haben.<br \/>Warum goutiert man &#8222;Mandingo&#8221; und verurteilt Pasolinis &#8222;Sal\u00f6&#8221;? Z\u00e4hlt wirklich das formalistische Argument, da\u00df hier die Sex- und Gewalt-Szenen, jedenfalls vordergr\u00fcndig, getrennt sind, w\u00e4hrend Pasolini Orgien von Sex und Gewalt vorf\u00fchrt? Oder ist das Ergebnis vielleicht die Wirkung innerseelischer Zensurmechanismen in der Psyche der Juristen-Zensoren? Denn- wie es in einer Kritik \u00fcber &#8222;Mandingo&#8221; im Spiegel hei\u00dft-: Mit den schlimmen wei\u00dfen Herren, die zwischen Krinolinen und Magnolien leben und (die Handlung spielt um 1840 in den S\u00fcdstaaten der USA) durch Zuchtwahl schwarze Supersklaven, Mandingos genannt, heranziehen, als Arbeitstiere sowohl wie als Lustobjekte, mag sich kein Zuschauer identifizieren(6). Solche Nichtidentifikation ist bekanntlich die Voraussetzung daf\u00fcr, Vorg\u00e4nge zu akzeptieren, ja als lustvoll zu empfinden, die man, m\u00fc\u00dfte man sie auf sich selbst beziehen, entr\u00fcstet zur\u00fcckweisen m\u00fc\u00dfte.<br \/>Pasolini gestattet dem Zuschauer eine Flucht in die Unverbindlichkeit nicht. Gideon Bachmann schrieb \u00fcber &#8222;Sal\u00f6&#8221; in der Zeit:<\/p>\n<p>&#8222;Pasolini hat die Handlung aus de Sades geschichtlichem Rahmen in das Italien von 1944 versetzt, in die Epoche der kurzlebigen faschistischen Republik von Sal\u00f6, die dem Film den Namen gibt. Er wollte, den eigenen Worten zufolge, nicht viel mehr zeigen als die Vorlage abgab: die Organisation und Durchf\u00fchrung von Orgien. Aber es ist ihm viel mehr gelungen als dem Marquis: Statt einem aufr\u00fchrerischen, einer Psychopathia Sexualis gleichenden Werk entstand hier ein endg\u00fcltiger Abschied von der Romantik und die erste Darstellung von Hoffnungslosigkeit als politischer Dimension. Nichts Erotisches ist geblieben. &#8230; Die Umwertung von menschlichen K\u00f6rpern in Ware, von de Sade beschrieben und von Marx erkl\u00e4rt, wird hier zu stilisiertem Grauen. &#8230; Alles Nebens\u00e4chliche ist chirurgisch entfernt, nackt und brutal sch\u00e4lt sich die endlose Grausamkeit unserer gesellschaftlichen Konventionen heraus. Jede moderne Methode der Wirklichkeitsbeziehung ist vermieden, und die wenigen Versuche, im Zuschauer ldentifikationslust herzustellen, wirken eher wie Stilbr\u00fcche. All diese Elemente kommen zusammen und berauben uns jeder M\u00f6glichkeit, dem Werk mit Hoffnung zu entfliehen. . . .(7)<\/p>\n<p>Es steht zu bef\u00fcrchten, da\u00df auch das &#8222;reformierte&#8221; Pornografie-Verbot des Strafgesetzbuchs wieder die Kunstwerke treffen und die reine Pornografie verschonen wird. So wird die Geschichte der Zensur (auch die der Nachzensur) auch weiterhin die ihrer Blamage bleiben. Auch die Berliner Justiz gab sich alle M\u00fche, den Satz aufs neue zu best\u00e4tigen. Am 2. Juli 1976 beschlagnahmte sie im Anschlu\u00df an die erste Vorstellung auf dem &#8222;Internationalen Forum des Jungen Films&#8221; w\u00e4hrend der Berlinale den Film &#8222;Das Imperium der Sinne&#8221; von Nagashi Oshima. Der Streifen schildert nach einem authentischen Fall eine Liebesgeschichte, die damit endet, da\u00df die Frau ihren verheirateten Geliebten auf dessen Wunsch hin t\u00f6tet. Der Film des japanischen Regisseurs, der zu den derzeit bedeutendsten Filmsch\u00f6pfern der Welt gez\u00e4hlt wird, war in Cannes unbeanstandet uraufgef\u00fchrt und mehrfach gezeigt worden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-der-staatsgefaehrdende-heumarkt\">2. Der staats&shy;ge&shy;f&auml;hr&shy;dende Heumarkt<\/span><\/h2>\n<p>Eine Unterdr\u00fcckung von Schriften und sonstigen Darstellungen aus politischen und staatspolitischen Gr\u00fcnden gab es seit jeher. Auch in der BRD. Doch war die Zahl der darauf beruhenden Strafverfahren und Einfuhrverbote (nach dem Gesetz zur \u00dcberwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote) bisher gering im Vergleich mit den Pornografie-Verfahren. Das lag nicht zuletzt am Mangel an Verbotsnormen. Ihm ist nun abgeholfen.<br \/>Seit Inkrafttreten des 14. Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes(8) enth\u00e4lt allein das Strafgesetzbuch nicht weniger als sieben Vorschriften, die gezielt \u00c4u\u00dferungen in Schriften, auf Ton- und Bildtr\u00e4gern, Abbildungen und in anderen Darstellungen wegen Gef\u00e4hrdung des demokratischen Rechtsstaats und der \u00f6ffentlichen Ordnung unter Strafe stellen: es sind die \u00a7; 88 a, 90 a, 90 b,111,130 a,131, 140 StGB. Daneben kann der Inhalt von Schriften selbstverst\u00e4ndlich auch gegen eine Anzahl allgemeiner Strafnormen im Straf-gesetzbuch (zB. Volksverhetzung, Beleidigungstatbest\u00e4nde) und in zahlreichen Neben-gesetzen versto\u00dfen. Einige in j\u00fcngster Zeit bekannt gewordene spektakul\u00e4re F\u00e4lle lassen bef\u00fcrchten, da\u00df die Nachzensur mittels des Strafgesetzbuches gerade gegen\u00fcber politischen Schriften k\u00fcnftig weitaus h\u00e4ufiger gehandhabt werden wird als bisher.<br \/>So wurde Anfang September 1976 in der Ph. Kr\u00fcll&#8217;schen Universit\u00e4tsbuchhandlung in Landshut das im Wagenbach- Verlag erschienene Taschenbuch Haymarket 1886: Die deutschen Anarchisten von Chicago. Reden und Lebensl\u00e4ufe beschlagnahmt, eine von Horst Karasek herausgegebene Dokumentation. Anla\u00df der Beschlagnahme ist folgendes Zitat:<\/p>\n<p>&#8222;Dynamit! Von allen Stoffen ist das der Beste. Mehrere Pfund des wunderbaren Stoffes in ein zollstarkes Rohr, verschlie\u00dft beide Enden, setzt eine Z\u00fcndkappe drauf, legt es in die N\u00e4he m\u00f6glichst vieler reicher M\u00fc\u00dfigg\u00e4nger, die vom Schwei\u00dfe anderer leben- und steckt die Z\u00fcndschnur an. Das Ergebnis wird \u00fcberaus erfreulich und lohnend sein. Mit der Erfindung des Dynamits hat die Wissenschaft ihr bestes Werk f\u00fcr die Millionen Getretenen auf dieser Welt getan. Der gute Stoff kann n\u00e4mlich in jeder Tasche herumgetragen werden und ist doch eine gewaltige Waffe gegen die Gewalt der Milit\u00e4rs, Polizei und Pinkerton. Er ist der aufrichtige Freund der Enterbten, w\u00e4hrend er den R\u00e4ubern Furcht und Schrec-ken einjagt. Verge\u00dft nicht- ein Pfund dieses Stoffes ist mehr wert als ein ganzer Berg von Stimmzetteln!&#8221;<\/p>\n<p>Das Zitat stammt aus einem der abgedruckten Dokumente, aus dem Jahre 1885. Das Amtsgericht Landshut, auf dessen Beschlu\u00df die Beschlagnahme erfolgte, hielt das historische Dokument f\u00fcr eine nach \u00a7 111 StGB strafbare Aufforderung zu Gewalttaten.<br \/>Im Oktober 1976 fand vor dem Landgericht M\u00fcnchen I die Hauptverhandlung gegen Gisela Erler (Tochter des verstorbenen SPD-Politikers Fritz Erler) und Herbert R\u00f6ttgen als Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Trikont-Verlags statt. Sie waren angeklagt, sich der Verherrlichung von Gewalt und der Billigung von Straftaten (131, 140 StGB) schuldig gemacht zu haben, weil sie das von Michael &#8222;Bommi&#8221; Baumann geschriebene Buch &#8222;Wie alles anfing verlegten&#8220;. Dem Autor selbst kann vorerst der Proze\u00df nicht gemacht werden: nach ihm wird als ehemaligem Mitglied der Berliner Terroristengruppe &#8222;Bewegung 2. Juni&#8221; und wegen des Verdachts der Mitwirkung an einem Bank\u00fcberfall und am Bombenanschlag auf den Berliner Yachtclub Gatow im Jahre 1972 seit Jahren gefahndet. Die von der Anklage beanstandeten Passagen des Buches stammen allerdings durchweg nicht vom Verfasser, sondern aus fr\u00fcheren Flugbl\u00e4ttern. Der Autor formuliert in seinem Buch vielmehr eine Absage an Gewaltaktionen und r\u00e4t; &#8222;Freunde, schmei\u00dft die Knarre weg&#8221;. Heinrich B\u00f6ll hatte, nach Bekanntwerden der Beschlagnahme im Herbst 1975, das Buch- mit einem Kommentar versehen- als Sch\u00fclerlekt\u00fcre empfohlen. Im Proze\u00df best\u00e4tigten zwei Gutachter die Bedeutung des Buches: nicht als Werk von literarischem Rang, sondern bedeutsam als &#8222;Fallstudie f\u00fcr kollektives Verhalten&#8221;, als &#8222;Niederschlag der Selbstvergewisserung, und damit auch ein Zeitdokument und sogar eine Warnung im Sinne des \u00f6ffentlichen Nachdenkens, das hiermit angesto\u00dfen wird&#8220;(9). Mit Urteil vom 27.10. 1976 wurden die Verleger freigesprochen; wegen der Beschlagnahme der B\u00fccher wurde dem Verlag ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung zuerkannt.<br \/>Das Buch war nach seiner Beschlagnahme im \u00fcbrigen in einer Solidarit\u00e4ts-Auflage neu herausgebracht worden: von 380 namentlich aufgef\u00fchrten Mitherausgebern, von Abendroth bis Zweren, z. Die Staatsanwaltschaft r\u00fchrte an die Neuauflage nicht, bei Durchsuchungen in anderen F\u00e4llen wurde sie peinlich ignoriert.<br \/>Die spektakul\u00e4re Polizeiaktion im Herbst 1975 zur Beschlagnahme der Lagervorr\u00e4te beim Trikont- Verlag diente im \u00fcbrigen auch anderen- und wohl wichtigeren- Zwecken. Man erhoffte sich bei der Durchsicht der Verlagskorrespondenz Aufschl\u00fcsse \u00fcber den Aufenthalt des im Fahndungsblatt ausgeschriebenen Autors- doch offenbar vergeblich. Polizeiliche Durchsuchungen von Buchhandlungen und Privatr\u00e4umen ihrer Inhaber scheinen eine neue Methode der Fahndung nach Terroristen zu werden.<br \/>Am 18. August 1976 haben Beamte der Bundesanwaltschaft, des Bundeskriminalamts in Wiesbaden und der Landeskriminal\u00e4mter aufgrund von Beschl\u00fcssen des Ermittlungs-richters beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe &#8222;linke Buchl\u00e4den&#8221; in Berlin, Hamburg, M\u00fcnchen, K\u00f6ln, Frankfurt, T\u00fcbingen und anderen St\u00e4dten durchsucht. Ziel der Fahndung war die Sicherstellung einer 12 Seiten starken Druckschrift &#8222;Revolution\u00e4rer Zorn&#8221;, die von einer Nachfolgeorganisation der Rote Armee Fraktion (RAF) herausgegeben worden sein soll. Rechtsgrundlage f\u00fcr die Beschlagnahme war der erst im Mai dieses Jahres in Kraft getretene \u00a7 88 a StGB (Verfassungsfeindliche Bef\u00fcrwortung von Straftaten). Da man offenbar einen Zusammenhang zwischen jener Nachfolgeorganisation der RAF und den Buchh\u00e4ndlern vermutete, wurden auch deren Privatwohnungen, zum Teil ganze Wohngemeinschaften, durchsucht. Zeitungsberichten zufolge scheinen in diesem Zu-sammenhang auch Verfahren nach \u00a7 129 StGB (Bildung und Unterst\u00fctzung einer kriminellen Vereinigung) eingeleitet worden zu sein. Auch hier galt das Interesse &#8211; wie Der Spiegel berichtete-weniger dem Bl\u00e4ttchen selbst als Aufschl\u00fcssen \u00fcber dessen Autoren, die man sich von der Durchsuchung erhoffte(10).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-staatsfromme-selbstzensur\">3. Staats&shy;fromme Selbst&shy;zensur<\/span><\/h2>\n<p>Selbstverst\u00fcmmelung ist strafbar, wenn sich der T\u00e4ter dadurch zur Erf\u00fcllung der Wehrpflicht untauglich macht 1 09 StGB, \u00a7 17 Wehrstrafgesetz). Strafbar ist es ferner, wenn damit ein Versicherungsbetrug begangen werden soll. Geistige Selbstverst\u00fcmmelung, bei der die Wehrkraft erhalten bleibt, ist dagegen nicht strafbar. Sie ist hingegen vielfach erw\u00fcnscht. Um nochmals Heinrich Heine zu zitieren(10):<\/p>\n<p>&#8222;Die geistige Einheit gibt uns die Zensur, <br \/>Die wahrhaft ideelle-Sie gibt die innere Einheit uns,<br \/>Die Einheit im Denken und Sinnen; <br \/>Ein einiges Deutschland tut uns not, <br \/>Einig nach au\u00dfen und innen.&#8221;<\/p>\n<p>Die ersten Fr\u00fcchte der geistigen Einheit sind seltsamerweise im liberalen Luchterhand Verlag gewachsen. In der dort erschienenen deutschen Ausgabe von Rgis Debrays Roman Der Einzelg\u00e4nger wurden Ver\u00e4nderungen im Text vorgenommen, ohne dies f\u00fcr den Leser kenntlich zu machen. Eine Dialogpassage, in der zwei Freunde sich &#8211; ausdr\u00fccklich als &#8222;Ironie&#8221; kenntlich gemacht &#8211; \u00fcber Sprengstoffrezepte unterhalten, wurde vom Verlag kurzerhand gestrichen. In den Vorausexemplaren f\u00fcr Rezensenten und Buchh\u00e4ndler stand noch der Hinweis: &#8222;Im Hinblick auf Paragraph 88 a kann der Verlag das hier erw\u00e4hnte &#8218;Rezept&#8216; nicht wiedergeben.&#8221; Der K\u00e4ufer der Originalausgabe erf\u00e4hrt hiervon nichts mehr. Dabei gilt die Strafvorschrift des \u00a7 88 a StGB (verfassungsfeindliche Bef\u00fcrwortung von Straftaten) nach dem Gesetz ausdr\u00fccklich nicht f\u00fcr eine Schrift, die &#8222;der Kunst dient&#8221;. Das ist bei einem Roman in der Regel der Fall.<br \/>Traute der Verlag der k\u00fcnstlerischen Qualit\u00e4t seines Autors nicht? Dann h\u00e4tte er besser den ganzen Roman ungedruckt gelassen. Sch\u00e4mte er sich des Eingest\u00e4ndnisses der eigenen \u00c4ngstlichkeit? Dann h\u00e4tte er besser das Manuskript \u00fcberhaupt nicht ver\u00f6ffentlicht. Da\u00df die Selbstzensur nicht bemerkt werde, konnte der Verlag kaum annehmen, <br \/>nicht nur des Hinweises in den Vorausexemplaren wegen, sondern auch, weil die unterdr\u00fcckte Passage in der franz\u00f6sischen Originalausgabe im Verlag le Seuil abgedruckt ist. <br \/>Wenn die Zensurmechanismen im Luchterhand Verlag bereits so stark wirken, da\u00df sie selbst Erlaubtes nicht mehr in Druck gehen lassen, sollte der Verlag ernstlich seine Existenzberechtigung infragestellen. Geistige Selbstverst\u00fcmmelung ist zwar nicht strafbar, aber eine Gef\u00e4hrdung des demokratischen Staates. Und ein Betrug am Leser ist sie obendrein.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-ausgewogen-und-zu-leicht-befunden\">4. Ausgewogen und zu leicht befunden<\/span><\/h2>\n<p>Kulturpolitik ist eine wichtige Aufgabe der \u00f6ffentlichen Hand im modernen Staat. Sie ist naturgem\u00e4\u00df Zensureinfl\u00fcssen besonders ausgesetzt. Ausgewogenheit ist die Parole. Als Fetisch eignet der Begriff sich ausgezeichnet zur Abwehr ruhest\u00f6render Denkanst\u00f6\u00dfe.<\/p>\n<p>Mangelnde Ausgewogenheit war die Begr\u00fcndung, mit der das Goethe-Institut (mit Zustimmung des Ausw\u00e4rtigen Amts) dem M\u00fcnchener Theaterkollektiv Rote R\u00fcbe einen Zuschu\u00df aus \u00f6ffentlichen Mitteln f\u00fcr seinen Beitrag &#8222;Terror, Szenen aus Chile nach dem Putsch&#8221; f\u00fcr die Welttheaterfestspiele im Mai 1975 in Nancy versagte. Die Zeitkritik des St\u00fccks sei zu &#8222;undiplomatisch&#8221;. Mangelnde Ausgewogenheit wurde als Begr\u00fcndung daf\u00fcr genannt, da\u00df &#8211; nach Protesten der CDU\/CSU &#8211; Bundesau\u00dfenminister Genscher nachtr\u00e4glich die Zahlung eines Zuschusses zu den Druckkosten des Katalogs einer Ausstellung mi\u00dfbilligte, die vom Goethe-Institut (wie immer im Benehmen mit dem Ausw\u00e4rtigen Amt) in London veranstaltet worden war, und in der, neben den Werken anderer K\u00fcnstler, auch Plakate von Klaus Staeck zu sehen waren. Innenpolitische Auseinandersetzungen sollten, hie\u00df es, nicht im Ausland ausgetragen werden, auch nicht mit Mitteln <br \/>der Kunst.<br \/>Seither allerdings funktionieren die Zensurmechanismen der von Staecks politischer Satire Getroffenen so empfindlich, da\u00df diese offenbar nicht mehr in der Lage sind, ihre Abwehr mit konventionellen intellektuellen Formen &#8211; wie der Formel der mangelnden Ausgewogenheit &#8211; zu artikulieren, sondern nur noch zu offener Ablehnung und Zensur f\u00e4hig sind. Die Zerst\u00f6rung von in den R\u00e4umen der Parlamentarischen Gesellschaft in Bonn ausgestellten Plakaten durch Mitglieder der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion zeigt dies ebenso wie die Beschimpfung Staecks als &#8222;Hetzplakat-Graphiker&#8221; (Rheinischer Merkur) und seiner Arbeit als &#8222;politische Pornografie&#8221; (Richard St\u00fccklen(12)) sowie das Verbot der Ausstrahlung eines 8-Minuten-Films im Bayerischen Fernsehen durch Chef-redakteur Rudolf M\u00fchlfenzl pers\u00f6nlich, eines Beitrags, der &#8222;von einer schier naiven und kompletten Ausgewogenheit war&#8221;(13).<br \/>Mangelnde Ausgewogenheit machte auch die Stadt Wuppertal den Filmemachern Wilhelm Gladitz, Oimel Mai und Horst Schwaab zum Vorwurf, bei denen sie f\u00fcr eine Kulturwoche &#8222;Urbs 71&#8221; Filme mit den Arbeitstiteln &#8222;Sch\u00fcler&#8221;, &#8222;Die Frau am Arbeits-platz&#8221; und &#8222;Lehrlinge&#8221; bestellt hatte. Die Streifen fielen kritisch aus. Sie wurden im Rahmen des Festivals nicht gezeigt. Einer davon wurde 1971 mit dem Filmdukaten der Stadt Mannheim ausgezeichnet.<br \/>Die Stadt Wuppertal verklagte die Filmemacher auf R\u00fcckzahlung der geleisteten Vorsch\u00fcsse. Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf und das Kammergericht Berlin gaben ihr recht. Das Gebot der Ausgewogenheit sei Bestandteil eines jeden Werkvertrages \u00fcber ein Kunstwerk, auch wenn keine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung dar\u00fcber getroffen worden sei. Die nicht ausgewogenen Filme seien mangelhaft, weshalb die Stadt Wuppertal zur<br \/>Wandelung, d.h. R\u00fcckg\u00e4ngigmachung der Vertr\u00e4ge berechtigt sei. Nach diesem Kotau vor dem Fetisch Ausgewogenheit kann man nur jedem K\u00fcnstler raten, der mit der \u00f6ffentlichen Hand einen Vertrag abschlie\u00dft, sich ausdr\u00fccklich die k\u00fcnstlerische Freiheit und deren Unausgewogenheit auszubedingen. Die ausgewogene Kulturpolitik aber: sie wird gewogen und f\u00fcr zu leicht befunden.<br \/>Quod erat demonstrandum: Eine Zensur findet nicht statt.<\/p>\n<p>1 BVerfGE 33, 52, 72.<br \/>2 Vgl insbes. &#8222;Die Traumdeutung&#8221;<br \/>3 Ronald Wiegand, Gesellschaft und Charakter, S 272f.<br \/>4 Der Spiegel Nr 8\/1976, S 142<br \/>5 S\u00fcddeutsche Zeitung v 19.10.76, S 16<br \/>6 Der Spiegel Nr 35\/ 1975, S 111<br \/>7 Gideon Bachmann in: Die Zeit Nr 6 v 30.1. 76, S 35<br \/>8 Vgl hierzu: Ott, Lex Heinrich B\u00f6ll? in: Vorg\u00e4nge 22 (1976), s 19ff.<br \/>9 S\u00fcddeutsche Zeitung v 22.1U.76, S 14; Gutachter waren der Soziologe Prof. Dr. Otthein Rammstedt und der Literaturwissenschaftler Prof. Ralph-Werner VVuthenow.<br \/>10 Quellen: Der Spiegel Nr 36\/1976, S SZff; S\u00fcddeutsche Zeitung v 19.8. (S 3) u 20.8.76 (S 3 u 9); Frankfurter Rundschau v 19. 8. 76, S 3<br \/>11 Aus: Deutschland, ein Winterm\u00e4rchen<br \/>12 Quelle: Der Spiegel Nr 22\/1976, S 200<br \/>13 Frankfurter Rundschau v 27.3.1975, nach: &#8222;Wie kritisch darf engagierte Kunst sein?&#8221;, PDI-konkret 1, 5 54.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[356],"publikationen":[1313],"class_list":["post-12264","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sieghart-ott","publikationen-24-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Eine Zensur findet nicht statt - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/24-vorgaenge\/publikation\/eine-zensur-findet-nicht-statt\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Eine Zensur findet nicht statt - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr.24 (Heft 6\/1976), S. 73-77 &#8222;Ihr Toren, die ihr im Koffer sucht! 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